Erste Anzeigenbeilage zum Reichs⸗ und
Dezember 1933. S. 4.
Passiva.
I. Grundkapital: Stammaktien, Stimmrecht 15 000 Stimmen.. Vorzugsaktien, Stimmrecht 157 Stimmen..
In den besonderen Fällen von §
II. III. IV.
875 Stimmen ehehngen1 Wertberichtigungsposten Verbindlichkeiten: Anleihen der Gesellschafft Anzahlungen von Kunden.. auf Grund von Warenlieferungen
und
Leistungen68
gegenüber abhängigen Gesellschaften und Konzerngesellschaften
gegenüber Banken
Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen.
Bürgschaften RM 562 121,82
Gewinn: a) Gewinnvortrag aus 193131
b) Gewinn 19233..
Dessauer Waggonfabrik Aktiengesellschaft, Dessau. Die Gesellschaft verfügt über einen Grundbesitz von 166630 qm, davon sind 50 664 qm bebaut,. Hergestellt werden in der Hauptsache Persone
liche Anlagen.
Bilanz der Dessauer Waggonfabrik Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 1932.
Vermögen. I. Anlagevermögen: 8
Grundstücke ohne Berücksichtigung von Baulichkeiten.
Verwaltungsgebäurde Abschreihunhss
Arbeiter⸗ und Angestelltenwohnhäuser. „ 8 686
Abschreibunn. ...
Fabrikgebäude und andere Baulichkeiten. 58 S
Abschreibugg
Abschreibung 6““
Werk euge, Betriebs⸗ und Geschäftsin
Sugang 2⁴ 2* . 88 0 90 0 Abschreibung „ Patente
89 6 8öb5 80
I Beteiligungen 6 Abschreibung..
II Umlaufsvermögen: Roh⸗, Hilfs⸗ und Betriebsstoffe .
Halbfertige Erzeugnisse.. Fertige Erzeugnisse Wertpapiere..
Der Gesellschaft gehörige eigene Aktien (nom. RM 46 000,—) Der Gesellschaft zustehende Hypotheken Forderungen auf Grund von Warenlieferungen und Forderungen an abhängige Gesellschaftet
Sonstige Forderungen..
Kassenbestand, Reichsbank⸗ und Postscheckguthaben 8 2
Andere Bankguthaben...
V. Posten, die der Rechnungsabgrenzung diensgn .
V. Bürgschaften RM 1 025 395,04 Gewinn⸗ und Verlustrechnung: Verlust 1992 „
— Gewinnvortrag aus
19318.
Deutscher Lloyd Lebens⸗ ersicherungsbank A.⸗G., Leipzig. Der mit dem Verlag Karl Stümpfler, Vohenstrauß, Opf., geschlossene Vertrag für die Sterbegeldversicherung der Abon⸗ nenten des „Vohenstraußer Anzeiger“ mit Nebenausgabe „Eslarner Tagblatt“ er⸗ lischt am 31. Dezember 1933, mittags 12 Uhr. Zu diesem Zeitpunkt erlöschen alle Ansprüche der Abonnenten gegen die Deutscher Lloyd Lebensversicherungsbank A.⸗G., Leipzig C 1, Markt 2.
Ansprüche aus vor dem Erlöschen der Versicherung eingetretenen Schadenfällen
31.
Maschinen und maschinelle Anlagen... 1“ .
0 0 0 0
*
12. 1933 an. 1111321315151“ [60111].
82
ventar sowie Anschlußglei
2. 0
5 der Satzungen
534 209 53
RMN 9, 1 500 000 —
15 750 — 1 515 750—
206 034 40 84 296 02
Schulden. 1eee““ II. Gesetzliche Reserven v“ III. Wohlfahrtsrücklage für Arbeiter und. Angestellte IN. VI31“ 8 . V.
Verbindlichkeiten:
73 659 02 19 724 88 120 502 50 69 156 23
Aus Anzahlungen von Kunden ..
Gegenüber Konzerngesellschaften. JZ11ö11ö1““
817 252
V 8 577 13 183 59 2 640 28
16
%os VII. Bürgschaften RM 1 025 395,04
15 823 87
1932 zum Kurs von rd. 50 % bewertet. Der Rest des Kontos
2 647 733
53
schaften, die mit je RM 1,— bewertet sind. Von den Beteili
n⸗- und Güterwagen, Triebwagen und Spezialwagen der Dessauer Waggonfabrik Aktiengesellschaft und nom. RM jeder Art für die Reichsbahn sowie für andere dem öffentlichen Verkehr dienende Bahnen und für gewerb⸗ ghaft gejeusche 6
beiter und 1550 Angestellte.
2⁴ 2⁴ 0 — 0 0 0 ⁴ . 90
EITIöu 90
Leistu
9 5 89 ,6 9 6 98 5
000bae, o „ o o
nge
885—
1060 1955 —
Die Gesellschaft gehört den folgenden Fachverbänden Deutsche Wagenbau⸗Vereinigung, Berlin, Oberbauschrauben⸗Verband, Düsseldorf, Deutsche Lokomotivbau⸗Vereinigung, Berlin,
RM RM
414 704 — 8
₰
32 028
641 31 387
Sin Verein Deutscher Maschinenbau⸗Anstalten, Berlin. Der Zweck der Verbände ist, die gemeinsamen Interessen die erstgenannten drei Verbände verfolgen auch preis⸗ bzw. ab laufen teils noch mehrere Jahre, teils sind sie kurzfristig kün
757 37 126
1 039 285
— 3 306 08
223 420
21 210,— 493 382 7 49 338 26 -
3 302 98
1930 rd. RM 86 Mi 1931 rd. RM 64,5 1932 rd. RM 30
3 302 98 in den ersten 9 Monaten 1933 rd. RM 21
8 1 1 966 551
9 401
1 399
8 002 —
41 278
1 Aussicht gestellt werden. 1 Berlin, im November 1933.
192 424 91 19 129 65 3 055/ 99
3 106/51
——
Auf Grund des vorstehenden Prospekts sind
486 909 ‧9 mark 1000,— Lit. A Nr. 1— 10 000, 4000 Stück
4 906 gesellschaft, Verlin,
Berlin, im November 1933. 172 412
[603571. Linke⸗Hofmann⸗Busch⸗Werke Aktiengesellschaft, Verlin.
Notarielle Auslosung für 1933 der stundeten Anleihen unserer Gesellschaft
(Nr. 252 Deutscher Reichsanzeiger).
Die Rückzahlung erfolgt nicht vom
vom 30.
1933, sondern
Der Vorstand.
Leipziger Industriebau⸗
Aktiengesellschaft, Leipzig. Bilanz am 31. Dezember 1932.
Dresdner Bank. 2 638 781 8
[60395].
„Deutscher Heimbau“ Gemeinnützige Aktiengesellschaft, Berlin⸗Lichtenberg,
Am Stadtpark 2/3.
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Freitag, den 29. Dezember 1933, nachmittags 3 Uhr, in Berlin⸗Lichtenberg, Am Stadt⸗ park 2/3, stattfindenden außerordent⸗ lichen Generalversammlung ein.
Tagesordnung:
Abberufung des alten Aufsichtsrats und
Ernennung des neuen Aufsichtsrats.
[60125]. Gartenstadt Harlaching, A.⸗G. . München. Bilanz per 30. Juni 1933.
Aktiva. Grumba Wert apiee Hypotheken Forderungen auf Grund
von Lieferungen und Leistungen.. . 3 0199 Kassenbestand.. 663 Bankguthaben.. 26 010
ge⸗
RM.
193 147 57 308 43 114
12.
bleiben unberührt.
Der Vorstand. Mock. J. Steiof.
Die bisher versicherten Abonnenten sind gemäß § 7 der Allgemeinen Bedingungen für die Abonnentensterbegeldversicherung berechtigt, die Sterbegeldversicherung direkt bei der Deutscher Lloyd Lebensver⸗ sicherungsbank A.⸗G., Leipzig, fortzusetzen.
Der Vorstand. 160366] TeNAFRTsrxxMMheEEaEe.eee axeEMeSen nsrxcanSfMK⸗ [58664].
Metallbank A. G., Frankfurt a. M. Bilanz per 30. September 1933.
Aktiva. RM Rückständige Einlagen auf das Aktienkapitu 857 500 Beteiligung: Stand am 1. 10. 111““ Abschreibung 1 776,40 Umlaufsvermögen: Bargt Verlust: Verlust des Geschäftsjahres 1932/8 .(812,1 abzügl.: Gewinn⸗ vortrag v. Vorj.
80,55] 1 733 06 50 000 — BPassiva. 8 Aktienkapital (mit 25 % ein⸗ “
200ꝓC
Grundstück Anton⸗Zickman⸗ tel⸗Straße 50 in L.⸗Groß⸗ zschocher, und zwar:
ohne Berücksichtigung von Baulichkeiten.
Geschäfts⸗ u. Wohngebde.
Fabrikgebäude u. andere Baulichkeiiiren
Mobiliar ““ Verlust: — Vortrag aus 1931 ver 1932 8
Aktienkapital 3“*“ Shösotheee Verbindlichkeiten gegenüb. Banken.. Nachlaß.. Sonstige Verpflichtungen Posten, die der Rechnungs⸗ abgrenzung dienen..
Vermögen.
Schulden.
71 145,03 22 000,—
am 31. Dezember 1932.
64 100 128 625
185 845 378 570 1
23 532 79 979 44 403 083 54
50 000 — 300 000 —
49 145 03 3 162/ 11
103 083 54 258 102 87 Gewinn⸗ und Verlustrechnung
Verlust: Verlustvortrag a. 1931/32 80 006,84 ab Reingewinn 8 1932/33 54 106,37
˙; [60126].
Verliner Börsen⸗Courier, Berlin. Jahresbilanz per 30. Juni 1933.
Aktiva. Rückständige Einlagen a. d. Grundkapital.. Anlagevermögen Umlaufsvermöogen.. Posten, die der Rechnungs⸗ abgrenzung dienen Verlust: Verlustvortrag a. d. Vor⸗ jahr 16 827,75 Gewinn im Rechnungsjahr 2 935,70 13 892 05
288102 87
Passiva. Stammaktienkapital. 63 000 — Gesetzliche Reservekonten. 6 300 — Rückstellungen. 10 000 — Verbindlichkeiten.. 135 560 49 Posten, die der Rechnungs⸗
abgrenzung dienen
25 900 349 163
47 58
Passiva. Aktienkapitl Keservesondd .. Rückstellung für Straßen⸗
bautosteen Verbindlichkeiten a. Grund von Lieferungen und Leistungen
10 500 — 125 301 — 89 677,60
300 000— 31 30 000— 81 10 683 18 732 22
8 480
349 163 Gewinn⸗ und Verlustrechnung.
RM 4 740 45 10 426
Aufwendungen. Löhne und Gehälter Soziale Abgabeln . ö“ Abschreibungen (uneinbring⸗
liche Forderungen) .. Grundstücksbetriebskosten Verwaltungsunkosten.. Sonstige Aufwendungen.. Kursverluste bei Wertpapieren Reingewinn 1932/33
2 91 30
137 441
7 315 1 585 2 267 54 106
V V 8—
Gewinn⸗ und Verlustrechnung per 30. Juni 1933.
50 000 — ⁸— Gewinn⸗ und Verlustrechnung
für 1932/33. Zinse Grun
—
Aufwendungen. Untostt 8
Abschreibung a. Beteiligung 8
1 Erträge. Gewinnvortrag vom Vorjahr. 1114“*“ Verlust des Geschäftsjahres
1932⁄3 . 1 813,61 — Gewinnvortrag b
vom Vorjahr. 1 733
2 226 51 Frankfurt a. M., d. 17. Nov. 1933. Metallbank A. G.
Bär. Merk.
80,55
Verlustvortrag aus 1931.
n . 7 dstücksverwaltung: Hypothekenzinsen eeeeeeö“ Brandkasse u. städt. Abgaben Verwaltungskosten.. Handlungsunkosten .
ö“ Bankennachlaß . Verlust: Vortrag aus 1931 „ He19833232 —
Lasten.
Erträgnisse.
Der Vorstand. Groh.
23 532 4 128
979 44 51 387 21 Leipzig, den 11. Dezember 1933.
81 066
Aufwendungen. Löhne und Gehälter „
. 3394 167,48 Erlö ücksverkä Feele baben . . . . Erlös aus Grundstücksverkäufe
22 760,51 Zinsen..
3 818,43 terlös .. 349 00276 Pachterlö
11
Abschreibungen..
Sonstige Aufwendungen
Verlustvortrag aus dem Vorjahre
16 827/75 786 576,93
München, den 30. Juni 1933.
Der Vorstand. F. v. Sigriz. Der Aufsichtsrat. R. Oberhummer, Vorsitzender. Vorstehende Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung haben wir geprüft und mit den ordnungsgemäß geführten Bü⸗ chern in Uebereinstimmung befunden. München, den 30. November 1933. Süddeuntsche Treuhandgesellschaft .⸗ G. üa e lere. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Dr. Schmitt. Rixrath. Wirtschaftsprüfer.
0 0 8
Erträge. ““ h164*“ Besondere Erträge (Sonder⸗ eiimahhwe)“ Verlustvortrag a. d. Vor⸗ hte 16 927, Gewinn im Rechnungs⸗ Iahrte..
566 717,84 174,71
205 792
79
2 935,70
786 576ʃ93
Auf Grund von Anleihen der Gesellschaft.. — Für auf Grundstücken der Gesellschaft lastende Hypotheken Auf Grund von Warenlieferungen und Leistungen
VI. Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen
RM 17 000 000,— auf den Inhaber lautende Stammaktien,
— 2 000 0002 203 470 1 50 000 20 937
RM
—
5d-
3 311
6 000 204 085 81 076 . 61 516 . 2 286
358 277- 6 095
2638 78177
Die vorerwähnten 3 Hauptbeteiligungen sind in der Bilanz der Muttergesellschaft per 31. Dezember Kurs d. „Beteiligungen“ entfällt mit RM 1 271 084,36 auf die ausländischen Tochtergesellschaften, deren gesamtes Kapital — mit einer geringfügigen Ausnahme — die Orenstein & Koppel Aktiengesellschaft besitzt, sowie auf die Beteiligungen an 5 inländischen Geselt⸗
gungen sind nom. RM 1 871 200,— Aktien 1 381 600,— Aktien der Gothaer Waggon⸗
fabrik Aktiengesellschaft der Reichsbank zum Zweck der Erleichterung von Wechseldiskontierungen verpfändet, Am 30. September d. J. beschäftigte die Gesellschaft einschließlich ihrer Tochtergesellschaften 3655 Ar⸗
Deutscher Verband für Feld⸗, Klein⸗ und Industriebahn⸗Material e. V., Berlin,
1 der betreffenden Fachgruppen zu wahren; satzregelnde Zwecke. Die Verbandsverträge
dbar.
Die Umsätze der Orenstein & Koppel Aktiengesellschaft einschließlich ihrer Tochtergesellschaften jedoch ohne die Umsätze der einzelnen Konzerngesellschaften untereinander, 1“
betrugen: lionen;
92
57
97
Ueber den bisherigen Verlauf des Geschäftsjahrs 1933 ist zu sagen, daß das Auslandsgeschäft noch immer unter den bekannten Schwierigkeiten zu leiden hat, während im Inland in den letzten Monaten eine nicht unerhebliche Belebung — insbesondere in Auswirkung des Arbeitsbeschaffungsprogramms der Reichs⸗ regierung — in verschiedenen Geschäftszweigen der Gesellschaft zu verzeichnen ist. Am 1. Oktober d. J. war der unerledigte Gesamtauftragsbestand der Gesellschaft und ihrer Tochterunternehmungen höher alz zur gleichen Zeit des Vorjahrs. Nähere Angaben über den voraussichtlichen lassen sich noch nicht machen; die Ausschüttung einer Dividende
b Abschluß des laufenden Jahres kann für das Geschäftsjahr 1933 nicht in
Orenstein & Koppel Aktiengesellschaf 8
zu je RM 500,— Lit. B Nr. 1 — 4000,
50 000 Stück zu je RM 100,— Lit. C Nr. 1 — 50 000 der ODrenstein & Koppel Aktien⸗
zum Handel und zur Notierung an der Berliner Börse wieder zugelassen worden.
Deutsche Bank und Disconto⸗Gesellschaft. Commerz⸗ und Privat⸗Bank Aktiengesellschaft.
[60127].
Aktiengesellschaft für Immobilien Verwaltung und Verkehrs⸗ Interessen, Berlin.
Bilanz für 1932.
Aktiva. 14“ 5 000— Passiva. Aktienkapittaee 5 000— Gewinn⸗ und Verlustrechnung per 31. Dezember 1932. Debet. RM ₰ Handlungsunkosten. 250 Kredit. Iiunca 250— Der Aufsichtsrat besteht aus Herr Rechtsanwalt Franz Jos. Busch, Herm Regierungsrat a. D. Dr. Eduard Heims und Herrn Rechtsanwalt und Notar Jonathan Lucas, sämtlich in Berlin. Der Vorstand. ES’RERnEIRANENRFGFexeLHErseee 1i-EeeüeeeENee, ask. [58663]. Duisburger Maschinenbau⸗ Actien⸗Gesellschaft vorm. Bechem & Keetman i. L. Liquidationsbilanz per 31. Dezember 1932.
187 780 50
— —
—
Liegenschaften. Straßenbaukosten, Hinter⸗
legungskonto.. 51870 113 3A1z13422183383N6H8ö“ 324 ¹8 Interimskontoeo. 150— Pebithren .. 4 604 90 Hypothekenkonto. 31 120 12 Aktienkapital: Berichti⸗
gungskonto.. Kassakonto.. Liquidationskonto.
275 000— 25758 202 58101 702 336 80 700 000— 1
2 17658
159731
Aktienkapitalkonto... Konto fremde Obligation. Interimskonto. Kreditoren. ..
Liquidatiouskonto. — 190 734 46 10 18723 207 482 82
1 314,27
Liquidationsverlust Steuerkonto Unkostenkonto
Zinsenkonto . Mieteinnahmen.. Ertrag aus Grundstücks⸗ ver“ Liquidationsverlust
2 9508 207 482 8 Das aus dem Aufsichtsrat aue⸗
scheidende Mitglied Dr. jur. Carl Michen
wurde wieder zum Vorsitzenden gewählt
10 000 Stück zu je Reichs⸗
702 336789 %
636 1 haß d
202 581,01]
.
G“ „Zweite Anzeigenbeilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen
Berlin, Sonnabend, den 16. Dezember
——
Staatsanzeiger
1933
ressener Bergwerks⸗Verein König Wilhelm, Essen⸗Vorbech
Prospekt über RM 3 800 000 5 % ige Teilschuldverschreibungen, gesichert durch Gesamtsicherungshypothek und Bürgschaft, 6000 Stück über je RM 500 Lit. A Nr. 1 — 6000 400 Stück über je RM 500 Lit. B Nr. 6001 — 7400 1000 Stück über je RM 100 Lit. B Nr. 7401 — 8400.
Zinszahlung 2. Januar/1. Juli. “
Tilgung vom 1. Juli 1935 an zum Nennwert durch Auslosung oder durch freihändigen Rückkauf it jährlich mindestens 10 % des ursprünglichen Betrages. Verstärkte Auslosung ist zulässig.
Gesamtkündigung mit einer Frist von 3 Monaten auf einen Monatsersten, frühestens zum Oktober 1935 zulässig.
Die unter der Firma Essener Bergwerks⸗Verein König Wilhelm betriebene Aktiengesell⸗ haft (im folgenden auch kurz König Wilhelm oder Gesellschaft genannt) ist im Jahre 1872 aus der Ge⸗ erkschaft König Wilhelm hervorgegangen und hat ihren Sitz in Essen.
Gegenstand des Unternehmens ist: 1. der Bergbau auf allen Gruben, die die Gesellschaft entümlich oder pachtweise oder unter einem anderen Titel besitzt oder erwerben wird, und Gewinnung er in denselben anfallenden nutzbaren Mineralien und Materialien sowie Erwerb von Bergwerks⸗ gentum und Beteiligung an bergbaulichen oder damit in Zusammenhang stehenden und sonstigen Unter⸗ hmen; 2. die Verwertung der selbstgewonnenen oder anderweitig erworbenen Mineralien und sonstigen aterialien in rohem Zustande sowie durch Verarbeitung derselben für den Handel und Verbrauch; 3. der rwerb aller unbeweglichen Gegenstände, von Sachen und Rechten sowie die Errichtung und der Betrieb ler Anlagen und der Abschluß aller Rechtsgeschäfte, die zur Erreichung der vorgenannten Zwecke er⸗ derlich oder dienlich sind; 4. die Durchführung des mit der Gebr. Stumm G. m. b. H. geschlossenen emeinschaftsvertrages. Die Gesellschaft ist berechtigt, überall Zweigniederlassungen zu errichten und han anderen Unternehmungen, auch wenn deren Geschäftsbetrieb zu dem Zwecke der Gesellschaft nicht
direkter Beziehung steht, in jeder Form zu beteiligen, auch Interessengemeinschaften mit anderen esellschaften einzugehen. Interessen⸗ und Betriebsgemeinschaft.
König Wilhelm hat mit Genehmigung der Generalversammlung vom 12. November 1920 unter dem eichen Datum mit der Gewerkschaft des consolidierten Steinkohlenbergwerks Minister Achenbach in Bram⸗ uer i. Westf. (im nachstehenden auch kurz Gewerkschaft genannt) auf die Dauer von 25 Jahren einen nteressen⸗ und Betriebsgemeinschaftsvertrag geschlossen, der mit dem 1. Januar 1921 in Kraft getreten und bis 31. Dezember 1945 Gültigkeit hat. Am 26. Mai 1922 sind in den Vertragsbestimmungen verschie⸗ ne Aenderungen vorgenommen worden; u. a. ist auf Verlangen des Rheinisch⸗Westfälischen Kohlen⸗ idikats an Stelle der Gewerkschaft als Vertragspartner die Gebr. Stumm G. m. b. H. in Neunkirchen⸗ aar getreten, die die Besitzerin der Gewerkschaft ist. Der Vertrag hat den Zweck, eine größere Wirtschaft⸗ hhkeit der Unternehmen der beiden Vertragsteile zu erzielen, insbesondere der Gebr. Stumm G. m. b. H. ermöglichen, einen Teil der Förderung von König Wilhelm im Rahmen der Verbrauchsbeteiligung der ebr. Stumm G. m. b. H. zu verwenden und König Wilhelm einen regelmäßigen Absatz ihrer Erzeugnisse, sbesondere der Kokserzeugung, zu sichern. Nach einer nochmaligen, am 27. November 1924 beschlossenen enderung hat der Vertrag — von der später erwähnten abermaligen Aeuderung abgesehen — im wesent⸗ chen folgenden Inhalt:
König Wilhelm und die Gewerkschaft Minister Achenbach bewirken, die Geschäfts⸗ und Betriebs⸗ hrung nach einheitlichen Gesichtspunkten in der Weise, daß der Gebr. Stumm G. m. b. H. die Leitung steht und ihr ein Kontroll⸗ und Bestimmungsrecht bei allen wichtigeren Maßnahmen eingeräumt wird⸗
bönig Wilhelm bleibt in ihrer bisherigen Gesellschaftsform und Organisation unverändert.
Die Gebr. Stumm G. m. b. H. steht König Wilhelm gegenüber für die Erfüllung der
seeser Gesellschaft gegenüber Dritten obliegenden Verpflichtungen ein, insbesondere für
ie Erfüllung ihrer Synvdikatsverpflichtungen. Die Gebr. Stumm G. m. b. H. ist unter Verzicht uf den Widerruf aus § 610 B. G.⸗B. verpflichtet, König Wilhelm alle zum Betriebe ihres Unternehmens nd zur Erreichung des Geseltschaftszweckes über ihr eigenes Betriebsvermögen hinaus erforderlichen eittel als Darlehn zur Verfügung zu stellen; die Darlehen sind für die Däuer dieses Vertrages unkündbar.
Die Gebr. Stumm G. m. b. H. gewährleistet den freien Aktionären von König Wilhelm,
nd zwar einem jeden derselben, eine Minbvestdivivende, die beträgt
a) für das Jahr 1924 5 % auf die Stammaktien und 10 % auf die Vorzugsaktien, b) für das Jahr 1925 und die folgenden Jahre bis zum Ende der Vertragsdauer 12 % auf die Stammaktien und 17 % auf die Vorzugsaktien, ergestalt, daß fehlende Beträge, die durch die nach den Grundsätzen des vorsichtigen Kaufmanns zu führende erwaltung des Gesellschaftsvermögens nicht erzielt werden, von der Gebr. Stumm G. m. b. H. aus eigenen itteln zu ergänzen sind. “
König Wilhelm und die Gewerkschaft Minister Achenbach haben zur Ermittelung des jeweiligen hrlichen Reingewinns alljährlich eine Bilanz aufzustellén, in der die Abschreibungen, die Rückstellungen und le sonstigen Verrechnungen nach gleichen Grundsätzen zu behandeln sind. Die festgestellten Jahresgewinne on König Wilhelm und der Gewerkschaft werden zusammengeworfen und zwischen den beiden Gesellschaften ür die 6 Jahre 1924 bis einschließlich 1929 hüälftig geteilt. Nach Ablanf dieser ersten 6 Jahre treffen die Lertragschließenden eine neue Vereinbarung über den Prozentsatz des Gesamtgewinnes, der einem jeden er beiden Teile zufließen soll, wobei König Wilhelm zugebilligt ist, daß ihre Beteiligung an dem Gesamt⸗ ewinn für die restliche Vertragsdauer unter allen Umständen mindestens 50 % betragen soll. Nach Ablauf on weiteren 6 Jahren regelt sich die Festsetzung des Betsiligungsmaßstabes in gleicher Weise jedesmal ieder auf weitere 6 Jahre. (Die König Wilhelm zugebilligte Mindestbeteiligung von 50 % am Gewinn st auch für die Jahre 1930 — 1936 vertragsgemäß maßgebend.)
Die Gebr. Stumm G. m. b. H. erwirbt nach Ablauf von 10 Jahren auf — mit ¼½⸗Mehr⸗ eit der Aktionäre zu beschließendes — Verlangen von König Wilhelm käuflich deren esamtes Vermögen (Aktipa und Passiva) nach dem jeweiligen Stand in der Zeit vom Januar 1932 bis 31. Dezember 1945 oder auf Verlangen jedes einzelnen Aktionärs
bessen Aktienbesitz. (Die Fälligkeit der Uebernahme ist nachträglich, wie später aus⸗
eführt wird, um zehn Jahre, nämlich bis zum 26. Mai 1942, hinausgeschoben worden.) Der Preis für die Uebertragung des Gesellschaftsvermögens besteht in dem zwanzig⸗ achen Betrage der in den letzten fünf Jahren vor der Uebertragung gezahlten Durch⸗ hnittsdividende, mindestens aber in einem Betrage, der die Ausschüttung von rein M 2500 auf je RM 1000 Nennbetrag der Stammaktien und RM 3050 auf je RM 1000 gennbetrag der Vorzugsaktien ermöglicht. Als Preis für jede Aktie zahlt die Gebr. Estumm G. m. b. H. den zwanzigfachen Betrag der in den letzten fünf Jahren vor dem gestellten Verlangen des Aktionärs gezahlten Durchschnittsdividende, mindestens Reichs⸗ nark 2500 für je NRM 1000 Nennbetrag der Stammaktien und RM 3050 für je RM 1000 ver Vorzugsaktien, nebst entsprechendem Dividendenanteil des laufenden Jahres. 8 Die Gebr. Stumm G. m. b. H. ist an dieses Angebot bis 31. Dezember 1945 gebunden nd zur Erfüllung des Vertrages sowohl König Wilhelm wie jedem einzelnen Aktionär unmittelbar gegen⸗ ber verpflichtet, zur Erfüllung der Gesellschaft gegenüber innerhalb von drei Monaten von dem Tage an, n dem ihr die Ausfertigung einer notariellen oder gerichtlichen Urkunde zugegangen ist, in der die Annahme es Angebots erklärt ist, und jedem einzelnen Aktionär gegenüber innerhalb von einer Woche von dem Tage n, an dem ihr mittels Briefes gegen Rückschein die Annahme des Angebots mitgeteilt ist. Für alle Verbindlichkeiten der Gebr. Stumm G. m. b. H. aus diesem Vertrage gegen⸗ ber König Wilhelm wie gegenüber den einzelnen Aktionären übernimmt die Gewerkschaft Minister Achenbach die selbstschuldnerische Bürgschaft. . Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung dieses Vertrages und Streitigkeiten aus demselben nd seinen einzelnen Bestimmungen sollen nach Möglichkeit ohne Anrufen der ordentlichen Gerichte ent⸗ chieden werden. Es unterwerfen sich beide Parteien dem Schiedsspruch eines nach den Vorschriften der peutschen Zivilprozeßordnung zu berufenden und amtswaltenden Schiedsgerichts, zu dem jeder Teil einen chiedsrichter und für den Fall, daß diese sich nicht in der Sache oder über einen Obmann einigen, den bmann der Präsident des Landgerichts in Essen ernennt. Hat das Schiedsgericht seinen Spruch nicht inner⸗ halb von drei Monaten seit der Benennung des ersten Schiedsrichters gefällt, so hat jede Partei das Recht, die Entscheidung des ordentlichen Gerichts anzurufen. 1— — Infolge der grundlegenden Aenderung der wirtschaftlichen Verhältnisse ermächtigte die General⸗ eesammlung von König Wilhelm vom 24. Mai 1932 den Vorstand dieser Gesellfchaft, den Interessen⸗
pemeinschaftsvertrag, wie bereits erwähnt, dahin zu ändern, daß der Zeitpunkt der Uebernahme des
CSermögens um 10 Jahre hinausgeschoben wird. Die Bestimmung lautet nunmehr dahin, ie Gebr. Stumm G. m. b. H. erst vom 26. Mai 1942 an auf Verlangen das Ver⸗ ogen von König Wilhelm nach dem jeweiligen Vermögensstand in der Zeit vom 1. Januar 942 bis 31. Dezember 1945 oder den Aktienbesitz jedes einzelnen Aktionärs zu den im
Vertrage vorgesehenen Bedingungen übernimmt.
Als Gegenleistung für die Verlegung des Zeitpunktes machte König Wilhelm namens und im Auf⸗ rage der Gebr. -7eSe; m. b. H. ihren freien Aktionären das Angebot, die Aktien derart in Teilschuld⸗ herschreibungen von König Wilhelm zu tauschen, daß auf .
RM 600 Stammaktien RM 1886 Teilschuldverschreibungen 25
„„ 1000 „ 1 „„ 8 1000 Vorzugsaktien „ 3400
utfielen.
Gleichzeitig mit der Aufforderung zum Umtausch der König⸗Wilhelm⸗Aktien in Obligationen dieser
Gesellschaft erhielten diejenigen Aktionäre von König Wilhelm,
die auf das im Interessengemeinschafts⸗
vertrag vorgesehene Recht, von der Gebr. Stumm G. m. b. H. die Uebernahme ihrer Stamm⸗ und Vorzugs⸗ aktien zu verlangen, verzichten, als Entschädigung aus dem Besitz der Gebr. Stumm G. m. b. H. unent⸗ geltlich Stamm⸗ bzw. Vorzugsaktien von König Wilhelm in Höhe von 20 % des Nennbetrages derjenigen Stamm⸗ und Vorzugsaktien, für die der Verzicht ausgesprochen wurde, soweit dies die Stückelung des Aktien⸗ kapitalszuließ. Die Dividendengarantie bleibt hierbei für die Stamm⸗ und Vorzugsaktien bestehen und er⸗ streckt sich auch auf die gegen den erwähnten Verzicht unentgeltlich ausgereichten Stamm⸗ und Vorzugsaktien.
Zur Durchführung des Umtauschangebots ermächtigte die die vorstehend erwähnte Aenderung des Interessengemeinschaftsvertrages genehmigende Generalversammlung von König Wilhelm vom 24. Mai 1932
den Vorstand zur Ausgabe von
5 %igen Teilschuldverschreibungen im Höchstbetrage von NM 7 000 000.
Da von dem Umtauschangebot die Inhaber von RM 1 182 400 Stammaktien und RM 226 000 Vorziigs⸗ aktien von König Wilhelm Gebrauch gemacht haben, wurden
RM 3 800 000 5 %ige Teilschuldverschreibungen 18 ausgegeben, die den Gegenstand dieses Prospektes bilden.
Die auf den Stücken abgedruckten Anleihebedingungen lauten wie folgt:
§ 1. Der Gesamtbetrag der Anleihe von Reichs mark 3 800 000 ist eingeteilt in 6000 Stück Teilschuldverschreibungen Lit. A zu je RM 500 Nr. 1 — 6000, 1400 Stück Teilschuld⸗ verschreibungen Lit. B zu je RM 500 Nr. 6001 bis 7400, 1000 Stück Teilschuldverschreibungen Lit. B zu je RM 100 Nr. 7401 — 8400.
Die Teilschuldverschreibungen werden von der Gesellschaft handschriftlich vollzogen und auf den Namen der Deutschen Bank und Disconto⸗ Gesellschaft zu Berlin oder deren Order aus⸗ gestellt. Die Uebertragung der Teilschuldverschrei⸗ bungen geschieht durch Indossament. Die Deutsche Bank und Disconto⸗Gesellschaft wird den Eigen⸗ tümern der Teilschuldverschreibungen aus diesen und aus ihrem Indossament nicht verpflichtet.
§ 2. Die Teilschuldverschreibungen sind vom 1. Januar 1932 ab mit jährlich 5 % verzinslich. Die Zinsen sind am 1. Juli und 2. Januar jedes Jahres, zum ersten Male am 1. Juli 1932, fällig und gegen Einreichung der den Teilschuldver⸗ schreibungen beigefügten Zinsscheine zahlbar:
in Berlin: bei der Deutschen Bank und Disconto⸗ Gesellschaft,
bei der Dresdner Bank,
bei dem Bankhaus Carl Cahn,
bei dem Bankhaus Hardy & Co. G. m. b. H.,
in Essen: bei der Deutschen Bank und Disconto⸗ Gesellschaft Filiale Essen, bei der Dresdner Bank in Essen, bei dem Bankhaus Simon Hirschland, in Köln: bei der Deutschen Bank und Disconto⸗ Gesellschaft Filiale Köln,
bei der Dresdner Bank in Köln.
§ 3. Jeder Teilschuldverschreibung sind 20 halb⸗ jährliche Zinsscheine und ein Erneuerungsschein bei⸗ gegeben. Die Ausreichung einer weiteren Reihe von Zinsscheinen mit zugehörigem Erneuerungsschein erfolgt kostenfrei bei den Zahlstellen und kann gegen Einreichung des Erneuerungsscheins mit Wirkung gegen den Gläubiger geschehen. Die Scheine werden indessen nur an den legitimierten Inhaber der Teilschuldverschreibung ausgehändigt, wenn dieser schriftlich unter Vorlegung der Teilschuldverschrei⸗ bung der Ausgabe an den Inhaber des Erneuerungs⸗ scheins widersprochen hat.
§ 4. Hinsichtlich der Verjährung des Anspruchs auf Verzinsung und Einlösung der Teilschuldver⸗ schreibungen, der Frist zur Vorlegung der verlosten oder gekündigten Teilschuldverschreibungen und der Zinsscheine sowie hinsichtlich beschädigter, vernich⸗ teter oder abhanden gekommener Teilschuldverschrei⸗ bungen und Zinsscheine gelten die Bestimmungen der §§ 798 — 804 B. G.⸗B.
§ 5. Die Verzinsung der Teilschuldverschrei⸗ bungen hört an dem Tage auf, an dem sie zur Ein⸗ lösung fällig werden.
Die fällig gewordenen Teilschuldverschreibungen werden gegen deren Auslieferung bei den in § 2 genannten Zahlstellen eingelöst. Mit den fälligen Teilschuldverschreibungen sind zugleich die zuge⸗ hörigen Zinsscheine, die später als am Tage der Fälligkeit der Teilschuldverschreibungen verfallen, einzuliefern. Geschieht dies nicht, so wird der Betrag der fehlenden Zinsscheine von dem Kapitalbetrag. gekürzt.
§ 6. Die Firma Gebr. Stumm G. m. b. H. zu Neunkirchen⸗Saar hat sich verpflichtet, bis zum 31. Dezember 1937 die Teilschuld⸗ verschreibungen auf Verlangen der ein⸗ zelnen Inhaber jederzeit wieder in Stamm⸗ bzw. Vorzugsaktien des Essener Bergwerks⸗ Vereins König Wilhelm derart zurückzu⸗ tauschen, daß
für nom. RM 2500 Teilschuldverschrei⸗ bungen Lit. A nom. RM 800 Stamm⸗ aktien und für nom. RM 3400 Teilschuld verschrei⸗ bungen Lit. B nom. RM 800 Vorzugs⸗ aktien zurückgegeben werden unter Verrechnung der Zinsen bzw. Dividenden pro rata temporis für das zur Zeit des Umtausches laufende Geschäftsjahr. Für die zurückzutauschenden Stamm⸗ und Vorzugs⸗ aktien sollen auch weiterhin die in dem Interessen⸗ gemeinschaftsvertrag zwischen dem Essener Berg⸗ werks⸗Verein König Wilhelm und der Firma Gebr. Stumm G. m. b. H. vom 26. Mai 1922 bzw. 27. No⸗ vember 1924 von der Gebr. Stumm G. m. b. H. über⸗ nommene Dividendengarantie sowie die Verpflich⸗ tung zur Einlösung für die Stamm⸗ und Vorzugs⸗ aktien in der Zeit vom 26. Mai 1942 bis 31. De⸗ zember 1945 Geltung haben.
Die für den Rücktausch erforderlichen Stamm⸗ und Vorzugsaktien befinden sich unter der treuhände⸗ rischen Verwaltung der Deutschen Bank und Dis⸗ conto⸗Gesellschaft.
§ 7. Die Einlösung der Teilschuldverschrei⸗ bungen erfolgt vom 1. Juli 1935 ab zum Nennwert im Wege der Auslosung oder durch frei⸗ händigen Rückkauf mit jährlich mindestens 10 % des ursprünglichen Betrags von Teilschuldverschrei bungen Lit. A und Lit. B, d. h. mit je nom. Reichs⸗ mark 300 000 Teilschuldverschreibungen Lit. A und nom. RM 80 000 Teilschuldverschreibungen Lit. B, wovon nom. RM 70 000 auf die Teilschuldverschrei⸗ bungen zu nom. RM 500, nom. RM 10 000 auf die Teilschuldverschreibungen zu nom. RM 100 entfallen. Die fälligen Tilgungsraten werden jeweils am
Die Auslosungen finden im Monat Avpril jedes Jahres auf Kosten der Gesellschaft statt, erst⸗ mals im April 1935. Vor der ersten Auslosung sind sämtliche Lose in das Rad einzuzählen. Hierüber sowie über den Hergang der Auslosung ist eine öffentliche Urkunde aufzunehmen. Eine Ausferti⸗ gung des Auslosungsprotokolls ist an die Deutsche Bank und Disconto⸗Gesellschaft zu senden. Die Nummern der jeweils gezogenen Teilschuldverschrei⸗ bungen sowie die Nummern der bereits früher aus⸗ gelosten, jedoch noch nicht eingelösten Teilschuld⸗ verschreibungen werden innerhalb von zwei Wochen nach jeder Ziehung in den in § I1 bezeichneten Blättern bekanntgemacht.
§ 8. Kapital und Zinsen werden bei Fälligkeit in gesetzlichen Zahlungsmitteln bezahlt. Für jede geschuldete Reichsmark ist der in Reichs⸗ währung ausgedrückte Preis von 1½2% 0kg Feingold, mindestens aber der auf den Teil⸗ schuldverschreibungen und Zinsscheinen auf⸗ gedruckte volle Reichsmarkbetrag, zu zahlen. Für die Umrechnung ist der am 7. Tage vor dem Tage der Fälligkeit notierte amtliche Londoner Gold⸗ preis, wenn an diesem Tage eine Notiz nicht statt⸗ findet, der letzte vor diesem Tage notierte amtliche Londoner Goldpreis maßgebend. Die Berechnung des sich hiernach ergebenden Reichsmarkbetrags erfolgt zum Mittelkurs der Berliner Börse auf Grund der amtlichen Notierungen für Auszahlung London am 7. Tage vor dem Tage der Fälligkeit, bzw. wenn an diesem Tage eine Notiz nicht statt⸗ findet, zu dem letztbekannten Kurs. Ergibt sich aus dieser Umrechnung für das Kilogramm Feingold ein Preis von nicht mehr als RM 2820, so verbleibt es bei der Zahlung von 1 RM für jede geschuldete Reichsmark in gesetzlichen Zahlungsmitteln.
§ 9. Die Schuldnerin ist befugt, die Auslo⸗ sungen zu verstärken oder auch sämtliche noch ausstehenden Teilschuldverschreibungen mit Frist von drei Monaten auf einen Monatsersten, jedoch frühestens zum 1. Oktober 1935, zu kündigen.
Im Falle der Kündigung der Teilschuldverschrei⸗ bungen sind ihre Inhaber auf Verlangen der Deut-⸗ schen Bank und Disconto⸗Gesellschaft oder der Schuldnerin verpflichtet, die Teilschuldverschrei⸗ bungen bei Einlösung mit Blankoindossament zu versehen.
§ 10. Die Schuldnerin hat die eingelösten Teil⸗ schuldverschreibungen einmal alljährlich zu ver⸗ nichten und die Vernichtung der Deutschen Bank und Disconto⸗Gesellschaft nachzuweisen.
§ 11. Die Schuldnerin wird alle die Teilschuld⸗ verschreibungen betreffenden Bekanntmachungen außer im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger noch bekanntmachen in der Berliner Börsen⸗Zeitung, in der Kölnischen Zeitung und in der Rheinisch⸗Westfälischen Zeitung.
Geht eins dieser Blätter ein, oder wird es unzu⸗ gänglich, so bestimmt die Schuldnerin an dessen Stelle ein anderes an demselben Orte erscheinendes öffentliches Blatt.
Einer besonderen Benachrichtigung der ein⸗ zelnen Gläubiger bedarf es nicht. Zur rechtlichen Wirksamkeit genügt in allen Fällen die Bekannt-⸗ machung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußi⸗ schen Staatsanzeiger. 1
§ 12. Die Gewerkschaft des consolidierten Steinkohlenbergwerks Minister Achenbach hat für die Verzinsung und Einlösung der Teilschuldverschreibungen die selbstschuld⸗ nerische Bürgschaft durch Erklärung gegen⸗ über den Anleihegläubigern, vertreten durch die Deutsche Bank und Disconto⸗ Gesellschaft in Berlin, übernommen.
Ferner wird zur Sicherung der sämtlichen Teil⸗ schuldverschreibungen zu gleichen Rechten eine Gesamtsicherungshypothek auf Feingoldbasis bis zur Höhe von RM 3 800 000 (1 Reichsmark = 1/1% % kg Feingold) nebst 5 % Zinsen seit dem 1. Juli 1932 gemäß § 1187 B. G.⸗B. auf dem Grund⸗ und Bergwerksbesitz der Schuldnerin eingetragen, und zwar: 1
1. auf dem gesamten Bergwerksbesitz in Essen
und dem Grundbesitz, verzeichnet in den Grundbüchern: 1. Altendorf, Band 11, Blatt 25, 8 . Holsterhausen, Band 10, Blatt 6 A, 3. Rüttenscheid, Band 36, Blatt 1089, an erster Stelle, auf dem gesamten übrigen Grundbesitz, der zum Teil in Abteilung II des Grundbuchs mit Wegerechten, zum Teil in Abteilung III des Grundbuchs mit Hypothekenrestbeträgen von insgesamt GM 100 000 belastet ist, nämlich den Grundstücken Grundbücher: Bedingrade, Band 13, Blatt 499, Bochold, Band 19, Blatt 551, Borbeck, Band 20, Blatt 622, Dellwig, Band 12, Blatt 401, Frintrop, Band 13, Blatt 400, Gerschede, Band 6, Blatt 249, Schönebeck, Band 15, Blatt 610, Vogelheim, Band 12, Blatt 401, 1 Kirchspiel Werne, Band 9, Blatt 253, . Stadt Werne, Band 10, Blatt,. 253, 1l1. Heil, Band II, Blatt 72 an bereitester Stelle.
Die Schuldnerin ist berechtigt, in gleichem Range
weitere Grundpfandrechte bis zur Höhe von ins⸗
292. 82 50 —
.
— SS9S
1. Juli, zum ersten Male am 1. Juli 1935, gezahlt.
gesamt RM 5 000 000 auf Feingoldbasis, verzinslich