Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 295 vom 18. Dezember 1933. S. 2. Reichs⸗
Statistit und Volkswirtschaft. Schlachtviehpreise an deutschen Märkten in der Woche vom 11. bis
Durchschnittspreise für 50 kg Lebendgewicht in RM.
Das Aufkommen an Lohnsteuer bleibt nur noch um 1,8 Mil⸗ 8 lionen Reichsmark unter dem Aufkommen im gleichen Monat des Vorjahrs zurück. Aus diesem Rückgang bei der Lohnsteuer ist sedoch nicht zu schließen, dc. das Lohneinkommen niedriger go⸗ worden sei. Ein richtiges Bild ergibt der Vergleich nur, wenn dem Lohnsteueraufkommen Oktober 1933 hinzugerechnet werden:
1. der Ausfall an Lohnsteuer der Hausgehilfinnen wegen deren Behandlung als minderjährige Kinder;
2. der Betrag der Lohnsteuerfreiheit für freiwillige Spende zur Förderung der nationalen Arbeit;
g. der Betrag des Ledigenzuschlags, der mit Wirkung ab 1. Juli 1933 abgelöst worden ist durch die Ehestandshilfe, die in der Monatsübersicht gesondert ausgewiesen wird.
Würden die unter Ziffern 1 und 2 bezeichneten Steuervergünsti⸗
gungen und die unter Ziffer 3 bezeichnete Veränderung im Aus⸗
weis nicht erfolgt sein, so würde das Lohnsteueraufkommen im
Oktober 1933 um einige Millionen Reichsmark größer sein als
im Oktober 1932.
Bei der Umsatzsteuer ist das Aufkommen im Oktober 1933 um 7,9 Millionen Reichsmark höher als im Oktober 1932.
Die Entwicklung des Aufkommens an Körperschaftsteuer ist nach wie vor sehr gut.
Besonders gut ist die Entwicklung auch bei der Wechselsteuer. bier betrug das Aufkommen 4,3 Millionen Reichsmark im Ok⸗ tober 1933 gegenüber 2,9 Millionen Reichsmark im Oktober 1932.
Auch in der Entwicklung der Beförderungsteuer spiegelt sich die Belebung der Wirtschaft. Das Aufkommen war im Oktober 1933 um 1 Million Reichsmark höher als im Oktober 1932; es betrug im Oktober 1932 15,5 Millionen Reichsmark und im Ok⸗
tober 1933 16,5 Millionen Reichsmark. Oktober 1933 um 18 Mil⸗
Das Aufkommen an Zöllen ist im
lionen Reichsmark niedriger gewesen als im Oktober 1932. Dieses Weniger ist auf den Rückgang der Einfuhr zurückzuführen, der durch den Schutz der heimischen Landwirtschaft und Industrie be⸗ dingt ist. Auch die Tabaksteuer, Zuckersteuer und die Biersteuer weisen einen Rückgang gegenüber dem gleichen Monat des Vor⸗ jahrs auf. Daß das Aufkommen an Zöllen und Verbrauch⸗ teuern insgesamt im Oktober 1933 größer war als im Oktober 1932, ist auf die Fettsteuer zurückzuführen, die es im Vorjahr noch nicht gab und die im Oktober 1933 20,9 Millionen Reichsmark erbracht hat. 1
Berlin,
die sich sachlich als die alte darstellt oder als ihr Ersatz den Bau einer Gasfernleitung von der Hardtstraße
anzusehen ist. v11X1X“ Werdohl durch die Amtsbezirke Werdohl und Lüdenscheg
verzinslichen badischen Staatsanleihe von Münster, den 15. Dezember 1933. “ Anntgeien 1“ Re eie
1927 unterbleibt im laufenden Jahre. Die zur planmäßigen Der Oberpräsident der Provinz Westfalen. 8 gs 44 8 rch v att 8 R egierung in Arnsben
Heimzahlung auf 1. Februar 1934 erforderlichen Schuld⸗ rei Lüni L811“
zahlung au F ) Freiherr von Lüninck. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 26. H verschreibungen im Gesamtbetrag von 905 000 RM sind durch tober 1983 über die Verleihung des Enteignungsrechts de freihändigen Ankauf erworben worden. 1“ die Gemeinde Winnekendonk für den Ausbau der Verband
Karlsruhe, den 148 Dezember 1933. straße D II a durch das Amtsblatt der Regierung in Düsse
dorf Nr. 45 S. 363, ausgegeben am 11. November 1933,
Badische Staatsschuldenverwaltung. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 31. 89. tober 1933 über die Verleihung des Enteignungsrechts m die Be gsüölfa Aggertal, G. m. b. H. in Gummersbaqh für den Bau einer Gasfernleitung von Wiesdorf nach Köln⸗ Kalk nebst einer Anschlußleitung nach Bergisch Gladba durch die Amtsblätter der Regierung in Köln Nr. 45 S. 199 ausgegeben am 11. November 1933, und der Regierung il Düsseldorf Nr. 46 S. 371, ausgegeben am 18. Novemba s!
. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 15. N⸗ vember 1933 über die Verleihung des Enteignungsrechts on die Stadtgemeinde Strausberg für die Errichtung einen Rieselfeldanlage nebst Nebeneinrichtungen durch das Amts⸗ blatt der Regierung in Potsdam Nr. 54 S. 341, ausgegeben am 25. November 1933; 5
der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 15. N⸗ vember 1933 über die Verleihung des Enteignungsrechts on die Stadt Haltern für den chausseemäßigen Ausbau einen Verbindungsstraße zwischen den Provinzialstraßen Mün⸗ ster —Wesel und Haltern —Recklinghausen durch das Amts⸗ blatt der Regierung in Münster Nr. 48 S. 175, ausgegeben am 2. Dezember 1933.
DNeke h n o ch,..
Die Auslosung der Schuldverschreibungen der zu 6 vH
Marktorte:*)
a. M. Leipzig
Bekanntmachung. Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetzsamml. S. 357) sind bekanntgemacht:
1. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 26. Juni 1933 über die Genehmigung zur Verlegung des Sitzes der Liegnitz-Rawitscher Eisenbahn⸗Gesellschaft von Liegnitz nach Berlin durch das Amtsblatt der Regierung in Liegnitz her 46
S. 278, ausgegeben am 18. November 1933;
der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 5. Ok⸗ tober 1933 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Gemeinde Berglicht für den Ausbau der Provinzial⸗ straße Dhron — Thalfang (Dhrontalstraße) durch das Amts⸗ blatt der Regierung in rier Nr. 42 S. 123, ausgegeben am 21. Oktober 1933;
der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 12. Ok⸗ tober 1933 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Gemeinde Stadt Lichtenau für die Wasserversorgungs⸗ anlage der Gemeinde Lichtenau durch das Amtsblatt der Regierung in Minden Nr. 46 S. 179, ausgegeben am 18. November 1933; 8
der Erlaß des Preußi chen Staatsministeriums vom 16. Ok⸗ tober 1933 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Westfälische Ferngas⸗Aktiengesellschaft in Dortmund für
Frankfurt Hannover Magdeburg
Mannheim
32,5
30,0 26,0
Verordnung 3 den Lauf der Binnenlinie an der Land⸗ — grenze gegen Polen im Landesfinanzamts⸗ 1 bezirk Stettin. Aluf Grund der Verordnung des Reichsministers der Finanzen vom 6. Oktober 1928 (Reichsministerialblatt S. 578) wird gemäß § 16 Absatz 2 des Vereinszollgesetzes vom 1. Juli
1869 (Bundesgesetzblatt S. 317) folgendes bestimmt:
. I. In der „Verordnung über den Verlauf der Binnenlinie an der Landgrenze gegen Polen im Landesfinanzamtsbezirk Stettin vom 25. Juni 1930“ (Deutscher Reichsanzeiger 1930 Stück Nr. 168 domn 22. Juli 1930) erhalten Absatz 2 Satz 8 bis 15 folgende
assung: „Sie läuft dann östlich um Kl. Wunneschin herum in süd⸗ licher Richtung an dem Westrand des Landweges von Kl. Wunne⸗ fhires üge Kutosow und Landhof (Kutosow und Landhof ein⸗ chließend) in südlicher Richtung bis zu dem gebesserten Weg Buckowin— Mickrow, etwa 1 km südlich Landhof, dann an dem Nordrand dieses Weges in westlicher Richtung bis zur Kunststraße Mickrow—Kose, weiter in allgemein südlicher Richtung an dem * 1
Westrande der Kunststraße Kose — Dorf Kosemühl, Schwarz — 8
Damerkow, Kleschinz, Gr. Nossin, Wundichow, Oberförsterei 1 Taubenberg, Kl. Gustkow bis Dampen (Kose, Kosemühl, Schwarz⸗
Damerkow, Kleschinz, Gr. Nossin, Wundichow, Kl. Gustkow, Dam⸗ S
pen und die Oberförsterei Taubenberg in den Zollgrenzbezirk ein⸗
schließend). Von Dampen läuft die Binnenlinie nach Südwesten am Nordrande des Landweges bis Dampener Mühle, diese ein⸗ und von 8 nach Westen am Nordrande des Ver⸗ Im dindungswegs vom Mühlenteich zum Bütowfluß, überschreite Aufge Ff diesen “ dann 8 seinem PWestufer 8.5 Lanen sois 8 1“ einem Zusammenfluß mit dem Borre⸗Bach an der Ziegenbrücke. 3 4 1 3. i ü bain hier folgt sie der Lichtleitung bis 88 1“ Paenosbrer 11“] im Monat “ San Nünnahnn für dns
„Damerkow. An deren Novrdrande läuft sie dann bis zum Ost⸗ Oktober 1933 dKilli 31. Oktober 1933 ö“ ausgang von Damerkow, nördlich um Damerkow herum, dann R Möqighen anlchlast o weiter in westlicher Richtung an dem Nordrande des gebesserten 2 1— Mlllghen Nae Weges über Kathkow (dieses einschließend) bis zur Brücke dieses 1 2 3 8
Weges über den Kamenzfluß bei Polter Mühle. Von hier aus läuft sie an dem Nordrande des nach Lubben führenden Feld⸗ A. Besitz⸗ und Verkehrsteuern. vess. Bane Einkommensteuer: 8 1
weges, führt nordwestlich um Lubben herum und läuft dann an Lubben — Pottack -Grünwalde 9 Lohnsteuer ²) „ 8 5 2 2 2. 2. 8 2 2 90 . 2
27,5 24,5 20,5
Ex
— — bo0 do dd8 S= d5*
26,5 23,5 19,0 13,0
Färsen: 30,0
Kälber: 45,0 1 36,0 26,5
— 2
Egr A& 89 0
31,0 29,0 2) 25,0 2) 24,0
50,0 47,9
den 14. November 1933. 1 “ 46,3 43,8
Reichsfinanzministerium.
IilIIli
“ “
Uebersicht über die “ v des Reichs an Steuern, Zöllen und Abgaben für die Zeit vom 1. April 1933 bis 31. Oktober 1933.
—— —
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8 * Aoen
Einnahmen ¹)
— ——
—
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H S.
Der Königlich britische Botschafter Sir Erie Phipps at Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Hrtschaftsrat Newton die Geschäfte der Botschaft.
Der Königlich ungarische Gesandte Dr. Constantin von Masirevich hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Legationsrat von Böbrik die Geschäfte der Gesandtschaft.
Der polnische Gesandte Josef Lipski ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.
Veränderung gegen die Vorwoche
Zahl der Märkte
Reichsdurchschnittspreise
be 20.— 25. 27.— 2. 12.
—
—
Zu⸗ sammen
10 14 11 . 15
27,3 1 22,8 3, 2 1 32,1 2, E 4, 47,6 7 1
Ochsen, vollfleischige (b) Kühe, vollfleischige (b) . Kälber, mittlere (b)) Schweine, 100 — 120 kg (c) .
*) Die Buchstaben in der Vorspalte entsprechen dem neuen Notierungsschema. Bezeichnung der Schlachtwertklassen siehe Monats⸗ übersicht in Nr. 287 vom 8. Dezember 1933. — 1¹) Auch beste jüngere Masthammel. — ²) Weidemast. — ³) Angaben nach Schlachtgewicht.
Berlin, den 16. Dezember 1933. Statistisches Reichsamt. J. V.: Dr. Platzer.
7 2
dem Westrande der Kunststraße 8 4 (Pottack und Grünwalde einschließend) bis Saaben leinschließlich). 59 640 992,75 421 643 768,70 Von Saaben läuft sie an ber Westseite des Verbindungsweges b 11“ 88 18 399 8883 299 06 18986 nach Rohr über Saabensche Mühle und Wilhelmsthal (beide Ge⸗ “ 82 16 (85,76 einschließend) bis zur Kunststraße Grünwalde —Rohr an der zusammen lfde. Nr. 1 82 296 057,48 706 126 664,30 1290,8
estseite dieser Kunststraße bis Rohr (dieses einschließend). Von Steuerabzug von Aufsichtsratsvergütungen 265 289,38 2 637 573,61 2 ½ 7 —
Aus der Preußischen Verwaltung.
er Nordecke des Dorfsees bei Rohr läuft sie in etwa südwestlicher Richtung über das Vorwerk Eichthal zum Chausseehaus Alt⸗ Zulienhof an der Kunststraße Rummelsburg-—Treten, von dort vwestlich bis an den Nordrand von Wocknin, an der Nordseite des Verbindungsweges Wocknin⸗Fließhof die Reichsbahnstrecke über⸗
Ehestandshilfe
Krisensteuer.
Körperschaftsteuer .
Vermögensteuer
4 444 444,45 7 035 668,—
202 478,81 6 723 038,10 3 042 676,01
17 777 777,78 110 480 326,22 4 021 286,65 155 395 623,82 16 055 325,23
2; 40,8
100, 1,8
310,
Vereinfachung der baupolizeilichen Zuständigkeiten in Preußen.
Das Preußische Staatsministerium hat ein Gesetz über bau⸗ polizeiliche Zuständigkeiten auf Vorschlag des Preußischen Finanz⸗ ministers Professor Dr. Popitz beschlossen, welches den aus den
Arbeitsbeschaffung. u““]
lief im allgemeinen noch in ruhigen Bahnen. Etwas bessere Um⸗ sätze wurden in den letzten Tagen mit Bäckern und Konditore er
Aufbringungsumlage “ eeedae. Großmaßnahmen für den Freiwilligen Arbeitsdien Erbschaftsteuer Umsatzsteir „ Grunderwerbsteuer ³) Kapitalverkehrsteuer: Gesellschaftsteuer Wertpapiersteuer c) Börsenumsatzsteuer Kraftfahrzeugsteaer.. Versicherungsteuer. Rennwett⸗ und Lotteriesteuer: 8 Totalisatorsteiurrr 694 697,07 andere Rennwettsteuer 1 869 913,98
zusammen Ifde. Nr. 18 a und b 2 564 611,05 0) Lotteriesteuer .„ . 0bö22422742 1 392 285,50
— il1f1
chreitend bis zu der Kunststraße Rummelsburg-—Kaffzig, an deren Ostseite nach Nordem bis zur Einmündung 8 Reasc, an Mal⸗ lenzin. Von hier folgt se dieser Straße an der Nordwestseite, chließt Mallenzin ein, und geht dann von Mallenzin längs der Westseite des Weges über Wernershof und Kamnitz nach Gr. Volz (sämtlich üngeschkossenh⸗ läuft von da an der Westseite der Straße über Klein Volz-— Falkenhagen, dieses einschließend, bis zum 8 Bahnhof Reinfeld, diesen Bahnhof einschließend. Von da an der 8 Westseite der Straße bis Penkuhl, dieses einschließend, weiter an er Ostseite dieser Straße bis zum Schnittpunkt mit der Kunst⸗ straße Eickfier —Stegers; dann an deren Nordseite bis kurz vor Oberförsterei Zanderbrück, von da an der Südseite der Straße weiter, die Orte Stegers, Förstenau und Stolzenfelde mit ihren 8) Abbauten in den Grenzbezirk einschließend, bis zum Zusammen⸗ b treffen mit der Kunststraße Prechlau — Schlochau; weiter an der Westseite dieser Straße (Kaldau nebst Abbauten einschließend) bis Schlochau, am Westrand dieser Stadt bis zur Gabelung der Kunst⸗ straße Schlochau Christfelde und der Landstraße Schlochau — Werselstentt 9 4 303 799,43 Steinborn, am Westrande dieser Landstraße weiter am Westrand Beförderungsteuer: von. Steinborn, ferner an der Westseite des Verbindungsweges 8 eeemg. .„ 2524⸗ 7 966 589,55 Steinborn —Pr. Friedland, am Westrand von Pr. Friedland, am b) Güterbeförderuug 8 504 373,49 Nord⸗ und Westrand von Dobrin bis zur Kunststraße Dobrin — Steuer zum Geldentwertungsausgleiche Lanken,“ . .. und sodann fortzufahren im 15. Satz des 2. Absatzes 1 500,— 1 382 888,45 304 976 506,16
5 1 1 8 veg⸗ n Das Geschäft bei dem Einzelhandel wird sich Wie das VDZ.⸗Büro meldet, schildert das Mitglied der fahrungsgemäß nur auf die letzten Tage vor dem Fest beschränken Planungsabteilung in der Reichsleitung des Arbeitsdienstes Regie⸗ Die Preise erfuhren keine Veränderung.
3I“ a. D. Moser 85 “ 38
jetzt in Angriff genommenen Großmaßnahmen. So ist im Be⸗ . ich hiß g Wochenübersicht der Reichsbank vom 15. Dezember
reich des Arbeitsgaues 13, Magdeburg⸗Anhalt, eine umfang⸗ 3 reiche Flußregulierungs⸗ und Bodenverbesserungsmaßnahme im 1933 (in Klammern Zu⸗ und Abnahme gegen die Vorwoche): tiva.
Flußgebiet der Milde⸗Biese vorgesehen, um die dort bestehende Ak Feflhrdung des landwirtschaftlichen Ertrages zu beseitigen. Es 1. Goldbestand (Barrengold) sowie in⸗ und aus⸗ handelt sich dabei um ein Gebiet von 7700 ha, wobei der Arbeits⸗ ländische Goldmünzen, das Pfund fein zu dienst 268 000 Tagewerke zu leisten hat, so daß die Arbeit einige 1392 Reichsmark berechnet .. . . . . ... Jahre dauern werde. Ferner ist in Baden am Schutterlauf eine bedeutsame Maßnahme für den C“ geplant. Es ist und zwar: hier u. a. ein Flutkanal vorgesehen, der eine rasche und direkte Goldkassenbestand .. .. Abführung des Hochwassers nach einem Altrheinarm ermöglicht. Golddepot (unbelastet) bei Es sind da ingesamt 17 Brückenbauwerke und 4 Unterdückerungen ausländischen Zentralnoten⸗ der dem Kanal kreuzenden Wasserläufe erforderlich, Arbeiten, die W1114“”“] 48 972 000 der Industrie Fegute kommen. Für den Bau des Flutkanals ge⸗ Bestand an deckungsfähigen Devisen... langen 78 000 “ um Einsatz. 8 Baschtut an diese Maßnahmen ist noch eine Binnenentwässerung in der „ Reichsschatzwechseln.... “ zweiter Bauabschnitt vorgesehen. Weiter wird chsschatzwechs
ei „ sonstigen Wechseln und Schecks „ deutschen Scheidemünzen..
Kreisen der Wirtschaft geäußerten Wünschen auf weistegene Ver⸗ einfachung und Henshabneg des baupolizeilichen Verfahrens Rechnung trägt.
Die Bearbeitung der Baugenehmigung und der sogenannten Dispense, d. h. der Befreiungen von zwingenden Vorschriften des materiellen Baurechts, liegt in Zukunft einheitlich in der Hand der Baugenehmigungsbehörde. Dies ist in den Landkreisen der Land⸗ rat, in den Stadtkreisen der Bürgermeister. Auch größeren kreis⸗ angehörigen Städten oder bedeutenderen Aemtern oder Bürger⸗ meistereien (Rheinland, Westfalen), die einen gut eingearbeiteten baupolizeilichen Apparat besitzen, kann die Zuständigkeit der kreis⸗ freien Städte durch den Minister übertragen werden. Im allge⸗ meinen wird aber die Zusammenfassung der baupolizeilichen Zu⸗
ständigkeiten in der Hand des Landrats in ländlichen Verhältnissen
von besonderem Nutzen für den Bauherrn sein. Als technische Berater der zuständigen Verwaltungsstellen werden nur noch öffentliche Bauämter herangezogen.
Nur bei Baudispensen von besonderer Bedeutung, z. B. der Ueberschreitung der Ausnutzung des Grundstücks nach Fläche und
Höhe, bei Theaterbauten und dergl. wirkt der Regierungspräsident, in Berlin der Oberpräsident, in einem unbürokratischen Verfahren unmittelbarer Zusammenarbeit mit den örtlichen Baugenehmi⸗ gungsbehörden mit, ohne daß der Bauherr bei beiden Behörden Anträge stellen muß. Im Regelfalle ist der Regierungspräsident, in Berlin der Oberpräsident, nur Beschwerdeinstanz. Er entscheidet
44 617 485,43 883 987 943,87 10 309 890,40
10 183 539,51 551 137,15 7036 642,43 154 899 722,90 31 391 180,65
65,8 1500,-
22,
22)
528 803,44 609 696,16 660 630,70
926 441,43 89 596,83 696 708,03 20 236 599,65 4 102 330,22
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090029929b 9;95 0 % %9ο9 9 2 ⸗ 00 „
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17 148 112,73 18 942 189,73 24 990 087,01.
57 005 835,46 53 707 737,80
9 254,35 9 305 185,01
2 336 580 522,04
RM 342 095 000
a) „
³ 4 v.
Lauf die gleichsfalls vorgesehene Entwässerung der Rheinniederung von Iffezheim bis zur Murgmündung durch den Riedkanal ver⸗ wiesen. Auch da entstanden bisher dauernd Ueberschwemmungen, durch die eine Fläche von über 1400 ha betroffen wurde. Der Arbeitsdienst wird mit einem Gesamtkostenaufwand von 355 000
HHbEEöö Hbä ö9.
nker bei Schuldverschreibungen (Obligationensteuer) wie bisher bis zum Schluß der Verordnung.
*l Reichsfluchtsteuer.. II. Diese Verordnung tritt mit dem 30. “
in Kraft. 8 Summe A.„ (+ 19 883 000)
10 640 000
Dezember 1933 „ Noten anderer Banken..
Stettin, den 15. Dezember 1933. Der Präsident des Landesfinanzamts. Düsing. 8
“
1“ Auf Grund des § 9 Abs. 1 Ziffer 7 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des deutschen Volkes vom 4. Februar 1933 (RGBl. I S. 35) und der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 sicher I S. 83) verbiete ich die in Hagen (Westf.) erscheinende „Westdeutsche Volks⸗ zeitung“ auf die Dauer von 3 Tagen. Das Verbot be⸗ ginnt mit Montag, dem 18. Dezember, und endigt mit Mitt⸗ woch, dem 20. Dezember 1933, einschließlich. Das Verbot umfaßt auch die in demselben Verlag erscheinenden Kopf⸗ blätter der Zeitung sowie jede angeblich neue Drucsschrift, die sich sachlich als die alte darstellt oder als ihr Ersatz anzusehen ist. Münster, den 15. Dezember 1933.
S der Provinz Westfalen. err von Lünincek.
——
Auf Grund des § 9 Abs. 1 Ziffer 7 der Verordn Reichspräsidenten zum Schutze 19” deutschen Loinnncden „Februar 1933 (RGBl. I S. 35) und der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze von Volk und Staat vom 8. Februar 1933 (RGBl. 1 S. 83) verbiete ich die in 9 ser Uohn erscheinende Zeitungk „Märkisches Volks⸗ latt“ auf die Dauer von 3 Tagen. Das Verbot beginnt mit Montag, dem 18. Dezember 1933, und endigt mit Mitt⸗ woch, dem 20. Dezember 1933, einschließlich. Das Verbot umfaßt auch die in demselben Verlag erscheinenden Kopf⸗ blätter der Zeitung sowie jede angeblich neue Druckschrift,
Frei
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I“ 8 alzsteuer (ein Biersteuer..
Aus dem Zünd Leuchtmittelsteu
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Tabaksteuer (einschl. Materialsteuer (einschl. c) Tabakersatzstoffabgabe
B. Zölle und Verbrauchsteuern. E11ö“
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Aus dem Spiritusmonopol.
Essigsäuresteuer . Schaumweinsteuer Zündwarensteuirr
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Spielkartensteuer Statistische Abgabe. Süßstoffsteuer. Mineralwassersteuer Branntweinersatzsteuer.
auf Mineralöle Fettsteuer (einschl. Nachsteuer)
9
¹) Einschli ²) An Loh = 407 001,50 RM.
⁴) Dieser
Auch im Oktober 1933
Zöllen
n
Betrag
Besitz⸗ und Verkehrsteuern Zölle und Verbrauchsteuern.
Summe
Nachsteuer)
hat sich — und Abgaben gut entwickelt. die ersten sieben M de
»
2-22 2090 92322922ꝰ989ꝰ 9ꝰꝛðb9 9 2 22922299nNböbbbeee ee
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Mimeralölsteuer)
9 2
Summe B.
ʒIFIm ganzen.
2 2 336,6 1 647,1
„ 22 2„2„225b 255b225225b22b2b2à e 2 ⸗
8
er)
2 2. 99 9 9 9 2
das Aufkommen an Steuern, Die Entwicklun chnungsjahrs das fo 1. April bis 31. Oktober 1933 1932
2 321,6 1 629,5
129 333 464,38
660 817 349,19
52 227 762,76 12 741 232,47 16 430,55
346 668 695,81 93 032 505,66 58 736,50
64 985 425,78
24 740 184,89 5 433 672,32 25 550 507,45 11 774 945,33 213 288,25 186 474,66
1 009 717,71 262 864,40 643 571,44
91 882,31
428 431,26 25 083,70
11 929,54
6 925,60
1 339 270,80 20 863 181,79
439 759 937,97
165 025 526,96 29 904 754,83 148 228 089,31 72 808 352,24 1 636 167,55
2 230 379,18
6 625 743,81
4 177 056,72
3 406 104,88
1 156 811,12
2 832 679,66 152 863,77 124 636,04
27 228,18
8 508 490,06 99 718 970,99
—
UiIIgtliiliilii!i
286 900 821,61
1 647 141 142,46
2887,3
ergibt für ende Bild:
591 877 327,77
1933
3 983,7
3 951,1
137,6
Lohnsteuer
598,2
onatszahler für die der Vierteljahreszahler für die Umsätze vierteljahr. in Von denjenigen Steuern, in denen sich die laufende Wih schaftsentwicklung besonders spiegelt, haben im Oktober 1938 Millionen Reichsmark Millionen Reichsmark gebracht.
59,6
3 983 721 664,50
der aus den Einnahmen den Ländern usw. überwiesenen Anteile usw. teuer sind erstattet: im Monat Oktober 1933 — 72 816,51 RM; in der Zeit vom 1. April 1933 bis 31. Oktober ⁴) Hierin ist die von den Landesbehörden erhobene Grunderwerbsteuer nicht enthalten. ist für das Rechnungsjahr 1932 und Vorjahre aufgekommen. Laufende Zahlungen und Voraus nach den gleichen Vorschriften Oktob 1 In den Vorauszahlungen handelte es sich um diejenigen g- msätze im September und um diejenigen
im dritten Kalender⸗
5220,9
1
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lungen waren im Oktoben
8
und
die
a 1 ig wie im Oktober 1932
Umssatzsteuck
im Beschwerdeverfahren endgültig.
19⁄
Die Neuordnung der baupolizeilichen Zuständigkeiten ist ein weiterer Schritt auf dem Wege zur Vereinfachung der Verwaltung und wird zur Belebung des Baumarktes im Kampfe gegen die Arbeitslosigkeit beitragen.
Kunst und Wissenschaft.
Aus den Staatlichen Museen.
Die Staatlichen Museen sind am Weihnachtsheiligenabend
und am Silvestertage von 9— 13 Uhr geöffnet, am 1. Weihnachts⸗ und am Neujahrstage geschlossen.
Gegen Schädigung deutscher Bühnenkünstler durch ausländische Agenten.
In einem amtlichen Rundbrief an eine Reihe Intendanten tädtischer Theaterinstitute Preußens gibt der Leiter des Preußi⸗ chen Theaterausschusses, Staatskommissar Hinkel, u. a. folgende Richtlinien: „In allen Fällen der Stellenvermittlung für Bühnen⸗ künstler sind zuerst und immer vordringlichst alle Möglichkeiten sn benutzen, die der Paritätische Bühnennachweis in reichem Maße ietet. Kein verantwortlicher Leiter eines städtischen Theaters in Preußen darf selbst oder durch Beauftragte, unter Nichtbeach⸗ tung und ohne genaueste Prüfung der Möglichkeiten des genann⸗ ten deutschen Bühnennachweises, Engagements bei Agenten oder genturen außerhalb der Reichsgrenzen vornehmen oder gar kost⸗ spielige Reisen nach dort unternehmen bzw. E“ nach dort fließen lassen. Die im Ausland tätigen reichsdeutschen Bühnenkünstler und sonstige deutschstämmige Kollegen im Aus⸗ land sind dem deutschen Bühnennachweis fast restlos bekannt, es wird von jeher sogar der Großteil der Reichsdeutschen nach dem Ausland vermittelt, wenn alle bekannten Bedingungen erfüllt sind. Es muß immer vornehmste Pflicht des Bühnenleiters sein, vordringlichst deutschen Süͤhnenkünfllern “ Betätigung und Brot zu verschaffen. Trotz aller positiven Unternehmungen staatlicher und kommunaler Stellen und einer nie gekannten Sorge unseres Dritten Reiches für das Theater und seine Mitglieder ist
ie Not zahlloser erwerbsloser Bühnenkünstler immer noch riesen⸗
roß. An sie hat jeder. deutsche Theaterleiter zuerst zu denken.“ In den Richtlinien werden ferner die im Zentralverlag der NSDA. Franz Eher Fmafe München⸗Berlin, erscheinenden Drgane „Bausteine zum Deutschen Nationaltheater“ und „Deutsche
Bühnenkorrespondenz“ zum Bezuge empfohlen
Mark hier die Gefahren der Ueberschwemmung für die Zukunft beseitigen. Die Ertragssteigerung, die durch diese letztere Ent⸗ wässerung errechnet ist, sei gleichbedeutend mit der Schaffung von etwa 700 ha neuen Kulturlandes. Mosex fügt noch hinzu, daß diese Beispiele aus einer großen Fülle ähnlicher und noch umfang⸗ reicherer Arbeitsvorhaben herausgegriffen seien, um zeigen zu können, welchen großen volkswirtschaftlichen Wert die Tätigkeit
des Arbeitsdienstes dem deutschen Volke erhält und neu schafft,
ganz abgesehen von der Befruchtung der beteiligten Wirtschafts⸗ zweige.
Post⸗, Funk⸗ und Verkehrswesen.
Wellenwechsel und Inbetriebnahme des Großsenders Berlin.
Der für den 20. Dezember angekündigte Wellenwechsel der Großrundfunksender Mühlacker, München und Berlin und die In⸗ betriebnahme des Berliner Großsenders wird am 20. Dezember um 20 Uhr nach der „Stunde der Nation“ durchgeführt werden.
—.
Gebührenermäßigung bei der Rohrpostbeförderung von
gewöhnlichen Briefsendungen in Berlin.
Für gewöhnliche Briefsendungen, die innerhalb der Orts⸗ briefgebührenzone von Berlin mit der Rohrpost befördert werden sollen, um die nächste Briefzustellung noch zu erreichen, ist der Zu⸗ schlag von 20 Rpf. auf 10 Rpf. ermäßigt worden. Man kann nunmehr für 10 Rpf. Zuschlag in Berlin mit der Rohrpost beför⸗ dern lassen: Gewöhnliche Briefsendungen, die von Berlin noch mit einem bestimmten Eisenbahnzuge abgehen sollen, zur Postanstalt am Abgangsbahnhof, bzw. bei Luftpostbriefen zum Luftpostamt, und gewöhnliche Briefsendungen, die innerhalb der Ortsbrief⸗ gebührenzone von Berlin die nächste Briefzustellung noch erreichen sollen, zur Zustellpostanstalt. Nähere Auskunft erteilen die Post⸗ anstalten
Handel, Gewerbe und öffentliche Finanzen. Berlin, den 18. Dezember 1933.
Speisefette, Bericht der Fa. Gust. Schultze K Sohn, Berlin C 2, 16. zember. Butter: Vom Weih nachtsgeschäft ist bisher noch nichts zu rken; das Geschäft ver⸗
(+ 2 876 000) :8. „ Lombardforderungen. 71 317 000 (doarunter Darlehen auf Reichsschatz, (— 4 556 000) nmechsel RM 29 000) 8 „ „ deckungsfähigen Wertpapieren.. 228 610 000 19 935 000) 319 764 000 561 000) 506 738 000 4 364 000)
150 000 000 (unverändert) . 63 254 000 (unverändert)
„ sonstigen Wertpapieren
„ sonstigen Aktiven.. d Passiva. 6*“* 2. Reservefonds: a) gesetzlicher Reservefonds.. 2 b) Spezialreservefonds für künftige Dividenden⸗ zahlung . — 40 235 000 (unverändert) 369 662 000 (unverändert) 3 444 624 000 (— 11 234 000)
c) sonstige Räcllagemn V 3. Betrag der umlaufenden Noten.. 4. Sonstige täglich fällige Verbindlichkeiten.
5. Sonstige Passiva.
Hierzu bemerkt „W. T. B.“: Nach dem Ausweis der Reichs⸗ bank vom 15. Dezember 1933 hat sich in der verflossenen Bank woche die gesamte Kapitalanlage der Bank in Wechseln und Schecks, Lombards und Wertpapieren um 7,1 Mill. auf 3601,3 Mill. KM verringert. Im einzelnen haben die Bestände an Handelswechseln und ⸗schecks um 16,7 Mill. auf 2941,0 Mill. RM, die Lombardbestände um 4,5 Mill. auf 71,3 Mill. RM, die Be⸗ stände an sonstigen Wertpapieren um 0,6 Mill. auf 319,8 Mill.
eichsmark und die Bestände an Reichsschatzwechseln um 5,2 Mill. auf 40,6 Mill. RM abgenommen, 1 die Bestände an deckungsfähigen Wertpapieren um 19,9 Mill. auf 228,6 Mill. RMN zugenommen. “
An Reichsbanknoten und Rentenbankscheinen zusammen sind 3,1 Mill. RM in die Kassen der Reichsbank verueg.ogen und war hat sich der Umlauf an Reichsbanknoten um 11,2 Mill. auf 3444,6 Mill. RM. “ derjenige an Rentenbankscheinen u 8,1 Mill. auf 375,6 Mill. RM erhöht. Der Umlauf an Scheid