1933 / 302 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 28 Dec 1933 18:00:01 GMT) scan diff

September 1933

(RGBl. I S. 383) und der Srreee vom 18. e 19 gestrichen.

(RGBl. 8S S. 696) wird der 2. Absatz der Ziffer § 2. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1934 in Kraft Berlin, den 27. Dezember 1933. Der Reichswirtschaftsminister. J. A.: Sarnow.

voordiunn— der Deutschen Reichsbahn⸗Gesellschaft.

Die nachstehende „Geschäftsordnung der Deutschen Reichs⸗ bahn⸗Gesellschaft“ vom 28. November 1933 wird hiermit be⸗ kanntgegeben. Sie tritt am 1. Januar 1934 in Kraft.

Die bisherige Geschäftsordnung vom 14. Juni 1930 wird

gleichzeitig aufgehoben. Berlin, den 23. Dezember 1933. Deutsche Reichsbahn⸗Gesellschaft, Der Generaldirektor: Dorpmüller.

Geschäftsordnung

der Deutschen Reichsbahn⸗Gesellschaft (vgl. § 18 Abs. 2 der Gesellschaftssatzunga.

I. Allgemeine Bestimmungen. 8

1. Die Deutsche Reichsbahn⸗Gesellschaft (abgekürzt: Deutsche Reichsbahn) betreibt die Reichseisenbahnen für das Reich nach dem Gesetz über die Deutsche Reichsbahn⸗Gesellschaft vom 30. August 1924 (in der Fassung des Gesetzes vom 13. März 1930), der dazu gehörigen Gesellschaftssatzung und dieser Geschäftsord⸗ nung. Der Sitz der Gesellschaft ist Berlin. Ihre Firma ist nicht in das Handelsregister eingetragen.

2. Die Stellen der Gesellschaft sind keine Reichsbehörden oder amtliche Stellen des Reiches. Sie behalten jedoch die öffentlich⸗ rechtlichen Befugnisse und die damit verbundenen Pflichten in demselben Umfange, wie sie bis zum 11. Oktober 1924 dem Unter⸗ nehmen „Deutsche Reichsbahn“ zustanden. Die Stellen der Gesell⸗ schaft führen das Dienstsiegel mit dem Reichsadler weiter 17 des Gesetzes).

II. Die Organe der Gesellschaft.

3. Die Organe der Gesellschaft sind der Verwaltungsrat und der Vorstand 18 des Gesetzes).

4. Der Verwaltungsrat setzt die Geschäftsordnung für sich, für den Arbeitsausschuß und für die weiteren Ausschüsse fest.

5. Der Vorstand besteht aus dem Generaldirektor und den Direktoren 17 Abs. 2 der Gesellschaftssatzung). Die Zahl der Direktoren bestimmt der Generaldirektor im Einvernehmen mit dem Verwaltungsrat. Die Direktoren sind in der Regel in der Hauptverwaltung tätig; aus besonderen Gründen können auch andere leitende Beamte zu Mitgliedern des Vorstandes (Direk⸗ toren) ernannt werden.

6. Der Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft unter der Aufsicht des Verwaltungsrats 17 Abs. 1 der Gesellschaftssatzung).

7. Der Verwaltungsrat kann einen ständigen Stellvertreter des Generaldirektors bestellen, dem dieser einen Teil seiner Ge⸗ schäfte übertragen kann, und der bei Behinderung des General⸗ direktors ihn ganz vertritt. 3 Für den Fall, daß Generaldirektor und ständiger Vertreter

zugleich behindert sind, bestimmt der Generaldirektor mit Zustim⸗ mung des Verwaltungsrats aus der Zahl der Direktoren einen ersten und einen zweiten Stellvertreter.

8. Der Generaldirektor und die Direktoren haben bei ihrer eschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes

wahrzunehmen und haften bei Verletzung ihrer Obliegenheiten der Gesellschaft gegenüber 18 Abs. 3 der Gesellschaftssatzung).

9. Der Generaldirektor und die Direktoren dürfen eine andere rwerbstätigkeit oder eine Nebenbeschäftigung nur mit Genehmi⸗ ung des Verwaltungsrats ausüben 18 Abs. 5 der Gesellschafts⸗

satzung). II. Die Geschäftsstellen der Gesellschaft und ihr Geschäftskreis. Die oberste Leitung der Gesellschaft führt die Hauptverwal⸗ ung om Sitze der Gefellschaft. 11. An der Spitze der Hauptverwaltung steht der General⸗ direktor. Er ist für die gesamte Geschäftsführung der Gesellschaft verantwortlich. Er hat die endgültige alleinige Entscheidung in llen Fragen, die ihm nach der Geschäftsanweisung für die Haupt⸗ verwaltung vorbehalten sind oder die er im Einzelfalle selbst zu behandeln wünscht. Der Generaldirektor hat ein durchgreifendes Anordnungsrecht.

12 Die Gliederung der Hauptverwaltung in Abteilungen und

Bestellung ihrer Leiter unterliegt der Genehmigung des Ver⸗ waltungsrats. Den in der Hauptverwaltung tätigen Direktoren der Gesellschaft ist im allgemeinen die Leitung je einer Abteilung zu übertragen.

Die Leiter der Abteilungen antwortlich.

Die Gliederung der Hauptverwaltung innerhalb der Abtei⸗ lungen, die Zuteilung der Geschäfte und die Geschäftserledigung regelt der Generaldirektor.

13. Zum Geschäftskreis der Hauptverwaltung gehören be⸗ sonders: Die Regelung der allgemeinen Verkehrs⸗, Finanz⸗ und Personalpolitik, kaufmännische und technische Maßnahmen von grundlegender Bedeutung, vornehmlich grundlegende Fragen der Beschaffung und Konstruktion, die Verteilung der Mittel, die Fest⸗ setzung allgemeiner Dienstvorschriften für die Bediensteten, für das Kassen⸗ und Rechnungswesen und für die Dienstzweige des Be⸗

triebs, Verkehrs und Baues, die Vertretung der Gesellschaft gegen⸗ über dem Verwaltungsrat, auch die Vorberatung aller Vorlagen an diesen und die Vertretung der Gesellschaft gegenüber der Auf⸗ sichtsbehörde. G

14. Die Leitung der Geschäfte in den Bezirken, vor allem die Betriebs⸗ und Verkehrsabwicklung, liegt den Reichsbahndirektionen ob, soweit nicht zusammenfassend zu behandelnde Geschäfte den Reichsbahnzentralämtern, den Oberbetriebsleitungen oder ge⸗ schäftsführenden Reichsbahndirektionen übertragen sind.

Diese Stellen erledigen alle Geschäfte, die nicht der Haupt⸗ verwaltung vorbehalten sind, selbständig.

15. Die Reichsbahndirektionen werden von Präsidenten ge⸗ leitet, die für die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens und für die Verkehrsbedienung nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten innerhalb ihrer Bezirke verantwortlich sind.

16. Die Ausführung des örtlichen Dienstes liegt den Dienst⸗ stellen der verschiedenen Dienstzweige ob. Zu ihrer Uberwachung sind Aemter eingerichtet. Für den Werkstättendienst bestehen Ausbesserungswerke.

17. Den Geschäftskreis der Reichsbahndirektionen, der Reichs⸗ bahnzentralämter, der Oberbetriebsleitungen und der unter ihnen arbeitenden Stellen bestimmt der Generaldirektor.

18. Der Generaldirektor hat zu wichtigen organisatorischen Aenderungen, besonders in der Gliederung der Abteilungen der Hauptwerwaltung (Ziffer 12) und im Geschäftskreis der, haupt⸗ fächlichsten Geschäftsstellen der Betriebsverwaltung (Ziffer 17), die Zustimmung des Verwaltungsrats einzuholen.

IV. Art der Geschäftserledigung

sind dem Generaldirektor ver⸗

a) für den Gesamtbereich der Gesellschaft (Hauptverwaltung): der Generaldirektor, die Mitglieder des Vorstands, etwaige andere Abteilungsleiter, die Leiter von Unterabteilungen und Gruppen, . ferner die Mitglieder, denen die Zeichnungsbefugnis besonders beigelegt ist; . b) für die Reichsbahndirektionen und die Reichsbahnzentral⸗ ämter je für ihren Geschäftsbereich: v die Präsidenten und übrigen Leiter der Geschäftsstellen, die Abteilungsleiter, die Mitglieder sowie die Hilfsarbeiter und Bürovorstände, diese beiden insoweit, als ihnen die Vertretungs⸗ befugnis durch allgemein bestehende Anordnungen übertragen ist; 1 c) für den Bereich der Aemter und Ausbesserungswerke, d) für die Dienststellen (ausgenommen Nebendienststellen): die Leiter und ihre Vertreter. Den Oberbetriebsleitungen steht der Gesellschaft nach außen zu. 20. Zur gerichtlichen Vertretung der Gesellschaft sind je innerhalb ihres Geschäftsbereichs die Hauptverwaltung, die Reichsbahndirektionen und die Reichsbahn⸗Zentralämter berufen, die Hauptverwaltung jedoch nur insoweit, als ihr die erste Ent⸗ scheidung zusteht. 1 21. Der Umfang der Vertretungsbefugnis bestimmt sich nach den Vorschriften über die Zuständigkeit der einzelnen Geschäfts⸗ stellen und Beamten. 3 22. Alle zur rechtswirksamen Vertretung der Gesellschaft be⸗ fugten Bediensteten zeichnen die Firma der Gesellschaft allein. In⸗ wieweit der Unterschrift ein Zusatz (In Vertretung usw.) beizu⸗ fügen ist, bestimmen die Geschäftsanweisungen für die einzelnen Stellen. 23. Bei der Geschäftserledigung ist entsprechend den im kauf⸗ männischen Verkehr üblichen Grundsätzen auf äußerste Verein⸗ fachung und Beschleunigung zu achten. Soweit nicht die Haupt⸗ verwaltung hierüber besondere Richtlinien aufstellt, haben die Reichsbahndirektionen und die Reichsbahn⸗Zentralämter selb⸗ ständig das Nötige anzuordnen. b Bei allen Maßnahmen von finanzieller Tragweite haben die zur Wahrung der finanziellen Interessen bestellten Beamten oder Stellen mitzuwirken. Berlin, den 28. November 1938. Deutsche Reichsbah Der Generaldirektor: Dorpmüller.

Die vorstehende Geschäftsordnung, die am 1. Kraft tritt, hat der Verwaltungsrat der Deutschen Gesellschaft in seiner Sitzung vom 28. November 1933 Der Präsident des Verwaltungsrats:

C. F. von Siemens

keine Vertretung

Januar 1934 in Reichsbahn⸗ henehmigt.

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis gemäß Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur A rung der Wertberechnung von Hypot und Ansprüchen, die auf Fei (Goldmark) lauten (7GBl. I S. 569). Der Londoner Goldpreis beträgt am 28. Dezember 1933 für eine Unze Feingod 126 sh 3 d, in deutsche Währung nach dem Berliner Mittel⸗ kurs für ein englisches Pfund vom 28. De⸗ zember 1933 mit RM 13,725 umgerechnet ür ein Gramm Feingold demmnach.. in deutsche Währung umgerechnetkt.. . Berlin, den 28. Dezember 1933. Statistische Abteilung der Reichsbank.

Dr. Döring.

RM 86,6391, pence 48,7084, RM 2,78551.

Bekanntmachung.

Die am 23. Dezember 1933 ausgegebene des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält: die Verordnung über die vorläufige Regelung der Flaggen⸗ führung auf Kauffahrteischiffen, vom 20. Dezember 1933; die Verordnung über kassenärztliche Vergütung, vom 19. De⸗

zember 1933; 1 die Verordnung über die Regelung des Eiermarktes, vom

21. Dezember 1933; 8 die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Verkehr mit Eiern, vom 21. Dezember 1933; die Verordnung über den Verkehr mit Milcherzeugnissen, vom 21. Dezember 1933; die Siebente Verordnung zur Durchführung der Verordnung

über die Devisenbewirtschaftung, vom 22. Dezember 1933.

Umfang: 1 ½¼ Bogen. Verkaufspreis: 0,30 RM. Postver⸗

sendungsgebühren: 0,04 RM für ein Stück bei Voreinsendung. Berlin NW 40, den 27. Dezember 1933. Reichsverlagsamt. Scholz.

Bekanntmachung. Die am 23. Dezember 1933 ausgegebene Nummer

des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält: die Verordnung über Zolländerungen, vom 21. Dezember 1933; die Zweite Verordnung über Verwendung inländischen neu⸗ tralen Schweineschmalzes bei der Herstellung von Margarine⸗ und Kunstspeisefett, vom 22. Dezember 1933;

Nummer 146

147

sich gegenüber der Vergleichszeit des Vorjahres mehr als ver⸗ doppelt. Den volksbildnerischen Absichten der Staatlichen Museen entsprechend, stellen die deutschen Themen die weitaus größte

Gruppe dar. 1uu“ Im Druck, in der übersichtlichen Anordnung der Themen und Besuchszeiten der Museen weist das neue

in den Angaben über die ch s- 8 Verzeichnis bedeutende Verbesserungen gegenüber den früheren durch die General⸗

auf; es ist zum Preise von 5 Rpf. zu beziehen verwaltung der Staatlichen Museen, Berlin C 2. Am Lustganten.

Post⸗, Funk⸗ und Verkehrswesen.

Neue Ausbildungsvorschriften für den höheren technischen Postdienst.

Die Deutsche Reichspost hat die Ausbildungsvorschriften für die als Referendare in den höheren technischen eintretenden Diplomingenieure den Grundsätzen der nationalsozialistischen Welt⸗ anschauung angepaßt. Während der zweijährigen Vorbereitungs⸗ zeit wird sich der Referendar künftig das für seine spätere Stellung erforderliche Wissen grundsätzlich aus eigenem Antriebe aneignen. Er bleibt während der Ausbildungszeit natürlich nicht sich elbst überlassen, andererseits wird aber vermieden, ihm den Ausbildungs⸗ stoff etwa schulmäßig nahezubingen. In den einzelnen Ausbil⸗ dungsabschnitten wird der Referendar alle Bedürfnisse des Be⸗ triebes und der Menschen, deren berufener Führer er werden soll, aus eigener Anschauung kennenlernen. Daher wird in dieser Zeit rößter Wert auf praktische Tätigkeit Aeregt. Auch ist zum Erweise einer dienstlichen Brauchbarkeit im usbildungsplan die voll ver⸗ antwortliche Beschäftigung des Referendars neu vorgesehen. Während des Gemeinschaftslebens am Schluß der Ausbildungszeit werden sich die Referendare auf kameradschaftlicher Grundlage unter Durchführung des Führergedankens sportlich und in sonst ge⸗ eigneter Weise betätigen; der unmittelbaren Prüfungsvorbereitung wird diese Zeit nicht dienen. Die neuen Ausbildungsvorschristen sind daher so gehalten, daß neben der Aneignung des hinreichenden Fachwissens künftig die Charakterbildung, die Förderung der Willens⸗ und Entschlußkraft und die Erziehung zum Verantwor⸗ tungsbewußtsein in den Vordergrund treten werden. Von den künftigen leitenden Beamten der Deutschen Reichspost wird also verlangt werden, daß sie aufrechte Männer und Führerpersönlich⸗ keiten sind, die ihren Mitarbeitern am großen gemeinsamen erk als Vorbild dienen.

Internationale Vereinheitlichung der Postgebühren erstrebt.

Die Internationale Handelskammer hat durch ihren Post⸗ ausschuß, in dem die deutsche Gruppe durch das Mitglied des Ver⸗ waltungsrats der Deutschen Reichspost Kommerzienrat Haumann⸗ München vertreten war, beschlossen, für den nächsten Kongreß des Weltpostvereins in Kairo im Februar 1934 eine Reihe von Forderungen zur Annahme zu empfehlen. Die wichtigsten dieser Forderungen erstreben eine Vereinheitlichung der Briefspost⸗ und Paketgebühren im internationalen Postverkehr auf angemessenem Niveau sowie die Aufstellung einheitlicher Bestimmungen für die Postverpackung und Postverbote. Es werden noch mehr als 60 Einzelvorschläge für die Revision der verschiedenen Artikel des Weltpostvertrages gemacht, die sich u. a. auch auf Gewicht und Format von Briefen, Päckchen, Drucksachen, Paketen, Einschreibe⸗ briefen sowie auf die Luftpost beziehen.

Statistik und Volkswirtschaft. Nachweisung der Einnahme an Kapitalverkehrsteuer. April 1933 April 1932 bis bis Novbr. 1933 Novbr. 1932 RMN [IRM

November 1933

RM

Gegenstand

der Besteuerung

I. Gesellschaftsteuer.

Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien

Gesellschaften mit beschränk⸗ ter Haftung 3

Bergrechtliche Gewerkschaften

Andere Kapitalgesellschaften

AndereErwerbsgesellschaften und die übrigen iuristischen Persofuhs 6

II. Wertpapiersteuer.

Verzinsliche inländische Schuld⸗ und Rentenper⸗ schreibungen, Zwischen⸗ scheine und Schaldver⸗ schreibungen über zinsbare Darlehns⸗ oder Renten⸗ schulden 1

Verzinsliche ausländische Schuld⸗ und Rentenver⸗ schreibungen u. Zwischen⸗ scheien

Für ausländische Aktien und andere Anteile sowie für ausländische Genußscheine und Zwischenscheine

III. Börsenumsatz⸗ steuer. Anschaffungsgeschäfte über Aktien und andere Anteile sowie verzinsliche Werte 721 684 48

Zusammen 1 717 154/70.

5 718 557 [14 4 634 486 164 317 41 880

220 750

507 687 94 181 6 019

5 817 ’860 1”

4 718 348 60 186 7797 6 1660

60 15 97

91 329 : 544 263 45 412 477

262 422]7

314 844 % 157 282 0

7 758 326 19 488 473

17 028 30375

die Verordnung zur Ergänzung der Aufteilungsverordnung, vom 22. Dezember 1933; 1

die Bekanntmachung über Aufwertung von Schuldverschrei⸗ bungen, vom 22. Dezember 1933.

Umfang: Bogen. Verkaufspreis: 0,15 RM. Postversen⸗ dungsgebühren: 0,03 RM für ein Stück bei Voreinsendung.

Berlin NW 40, den 27. Dezember 1933.

8 Reichsverlagsamt. Scholz.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Republiken Leo Chints

und hat die Leitung der Botschaft wieder übernommen.

Der Botschafter der Union der Sozialistischen Sowjet⸗ chuk ist nach Berlin zurückgekehrt

Berlin, den 27. Dezember 1933.

5 Statistisches Reichsamt. Dr. Reich ardt, Ministerialdirektor.

(Fortsetzung in der Ersten Beilage.)

Verantwortlich: für Schriftleitung (Amtlicher u⸗ vie Teil), Anzeigentel und für den Verlag: Direktor Pfeiffer in Berlin⸗Charlottenburg.

für den übrigen redaktionellen Teil, den Handelsteil und füt parlamentarische Nachrichten;

Kunst und Wissenschaft. Von den Staatlichen Museen.

11“

und Firmazeichnung.

19. Zur außergerichtlichen Vertretung der Gesellschaft sind

befugt:

Die Generalverwaltung der Staatlichen Musee zeichnis der amtlichen Führungen und Vorträge für Januar bis März 1934 ausgegeben. Die Zahl der

Museen hat das Ver⸗ die Zeit vom Vorträge hat

Rudolf Lantzsch in Berlin⸗Lichtenberg.

Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengeselllschaf Berlin, Wilhelmstraße 32.

Sieben Beilagen (einschl. Börsenbeilage und zwei Zentralhandelsregisterbeilage

5 617 734*

zum Deut Keichsa 2342 r 202 schen Reichsanzeiger und Preußis

Berlin, Donnerstag, den 28. Dezember

Statistik und Volkswirtschaft. (Fortsetzung aus dem Hauptblatt.)

Getreidepreise an deutschen Großmärkten mber 1933 für 1000 kg in Reichsmark.

in der Woche vom 18. bis 23. Deze

11A6“

rungen für Brot⸗ getreide am

Marktorte*) Roggen

Gerste

Sommer⸗ Brau⸗†

4

Winter⸗ 4 zeilig 2 zeilig

Hafer Industrie⸗

Aachen.

Berlin

Breslau. ..

18.— 22. 18.— 22. 18. 22. 20. 18. 22. 21. 18. 18. 20. 19. 22. 19. 18.— 23. 20. 21. 23. 19. 22. 18. 23. 19. 23. 19. 22. 22. 18. 21. 20. 23. 21. 21. 23. 18. 22. 19. 19. 23.

163,0 150,0 ²) 158,0 150,0 158,0 157,5 152,0 169,0 172,5 148,0 159 0 160,5 168,8 160,5 156,0 165,5 151,5 158,5 154,5 170,0 168,3 159,0

167,0 155,0 153,0 167,5 159,5

Chemnitz Dresden. Errurt 1 11X“ Frankfurt a. M. EE. Halle a. S. Hamburtrg .. Karlsruhe.. EEIöII15 Kiel ö Köln Köniasberg i.9 Leipzig.. Magdeburg Mainz.. Mannheim München Nürnberg

Plauen

Stettin. Stuttgart Würzburg

909 00 5 —0ο2„⸗090 0 0 0 05b—⸗0 .

78 fr. ab St fr

1 i ab St. fr.

TT.

ab St.. ab St.. ü fr.

188

ab St.. ab St..

*

Für Brotgetreide sind in die vorst aufgenommen worden. L

†) Aueführliche Handelsbedingungen und Angaben

Preise für ausländisches Getreide,⸗

Berlin, den 28. Dezember 1933.

190,5 181,0 184,0 185,5

195 0 195,5 182,0

189,8 199,0 185,5

194,0 181,1 182,0

196,5 199,5 185,5 188,0 ¹⁰) 189,0 ¹¹)

1845 192,0

nur die sogenannten Handelspreise (nicht dagegen die gesetzlichen Erzeugerpreise)

8) Zweizeilig bis vierzeilig. *) Sechszeilig. ¹0) runae) Feüriisce⸗ Somnenneder 198ech Manitoba 11 73,9, Rosafs 57,4, Barusso 57,4; Gerste: La pla 11X“ * Plata) 44,0; Weizen: Manitoba I 75 6,

183,8 173,5 ³)

172 0† *) 189,0 181.0; 180,0 187,5

151,3 142,1

136 0 145,5 142,0 135,0 160,0 146,5 135,0 143,5 155,2 145,0 142,5 140,0 1960 141,6 143,0 146,0 146,3 146,3 124,0 126,0

130,0 142,9 135,0 133,0

177,5

161,0 170,0 168,0 161,0

0* —½

172,0 187,5 ⁵) 181,0

178,0 †⁴)*) 145,0 27)8) 190,0† ⁴) 169,0 179,0 183,0 fn 185,0

168,0 176,3 160,4 185,0 168 5† 180,5 185,0 170,0 ⁴) 164,0

176 0† *) iszt 178,8 167,0†

sSirirrn

S 92

8 &☚

—½ —₰ —₰½ —₰

163,5 165,0°) 173,8

167,0

1775 95 172,5

158,0 158,0

173,8 153,5

160,0

162,5 155,0

164,0 164,0

ußer für Gerste. ⁷¹) Frei

Statistisches Reichsamt. J. V.: Dr. Krause.

Kartoffelpreise an deutschen Großmärkten in der Woche vom 18. bis 23. Dezember 1933 für 50 kg in Reichsmark.

Speise kartoffeln

Fabrik⸗

Notie⸗

rungen ²) gelbfleischig

Marktorte! )

kartoffeln

weißfleischig Preis

Hauptsächlich

gehandelte Sorten Preis

am

Sonstige Sorten

je ½ kg Stärke, fr. Fabrik

Schalen⸗

reis P farbe

Sorten

Berlin . Bonn .

Breslau Hamburg ES

ab St. 21. 11“ ab St. Obländ. Ind.

ab St. 2 5 0 *

21. Rhein. Ind. 8

19. 22. CC“ 23.

2,03 2,10 )

2,20 2,83 2,73 2,45 2,45

fr. Industrie

122

ab St. fr.

Nürnberg. Plauen..

1I11““

¹) Ausführliche Handelsbedingungen in Nr. 289 vom 11 de ä Handel 2 .Dezember 1933. Erläuterung der Abkü 1 = ab Stati griengere. frachtfrer Station des Marktorts. ²) Wo mehrere Angaben vorlagen, sind aus EEI11“ 1— Kg en 8. gefährer Preis. ⁴) Zur Stärkefabrikation. ⁵) Im freien Verkehr. ⁶) Brennereikartoffeln. 1“

Erzeugers: fr.

1

erlin, den 28. Dezember 1933.

weiß rot

0,078 ⁵)

0,09 9 0,08 ⁶)

2228 2,00 2,20

5

Handel, Gewerbe und öffentliche Finanzen Berlin, den 28. Dezember 1933.

Die künftigen Aufgaben des Deutschen Ausstellungs⸗ und

Messeamts. „Im Zuge der Durchführung der gesetzlichen Bestimmungen über die Arbeiten des Werberates der Deutschen Wirtschaft hecgen nunmehr auch Beratungen beim Werberat darüber stattgefunden, in welchen eine Form für die künftige Zusammenarbeit der auf dem Gebiete des Eö“ und Messewesens bisher schon mit Erfolg arbeitenden Organisationen miteinander und mit dem Werberat gefunden worden ist.

Es ist als eine Anerkennung der in jahrzehntelanger Arbeit er Arbeitsweise des Deutschen Ausstellungs⸗ und

eesseamtes anzusehen, daß dieses unter Wahrung seiner bisherigen

Selbständigkeit in die Durchführung der Aufsichts⸗ und Genehmi⸗ gungsaufgaben für Ausstellungen und Messen, die dem Werberat obliegen, eingeschaldet werden wird. Die Trägerorganisationen des Deutschen Ausstellungs⸗ und Messeamtes haben die Zusammen⸗ S verschiedenen Interessentengruppen, einschl. der Aus⸗ tellungsunternehmer in einer Kopforganisation (Reichsausschuß für Ausstellungs⸗ und Messe⸗Wesen) begrüßt und sich an ihrer Gründung maßgeblich beteiligt. Zu Beginn des kommenden Jahres wird das Deutsche Ausstellungs⸗ und Messe⸗Amt Beschlüsse darüber fassen, inwieweit seine Satzung im Hinblick auf diese Neuordnung eine Ueberprüfung erfahren muß und welchen Namen es künftig zum Zwecke einer klaren Abgrenzung gegenüber den verschiedenen auf diesem Arbeitsgebiet tätigen Stellen tragen soll.

Gebühren⸗ und Stempelfreiheit gemeinnütziger Wohnungs⸗ unternehmungen. Die einzelnen Wohnungsunternehmungen in Preußen ge⸗ hilli te Gebübren⸗ und Stempelfreiheit er ischt mit Ablauf des N1. Dezember d. J. Wie das VDZ.⸗Büro meldet, genießen daher

vom 1. Januar 1934 ab Gebühren⸗ und Stempelsteuerbefrei

nur noch die als gemeinnützig anerkannten 9 men. Ihnen ist, wie der preußische Justizminister in einer Allgemeinen Verfügung anordnet, bei Vorlegung der mit der Be⸗ scheinigung der Rechtskraft versehenen Entscheidung der Aner⸗ kennungs⸗ oder Spruchbehörde, durch die die Gemeinnützigkeit zu⸗ erkannt worden ist, ohne weiteres Gebühren⸗ und Stempelfreiheit zu gewähren. Der Minister weist jedoch darauf hin, daß die als gemeinnützig anerkannten Wohnungsunternehmen, die Uhren Sitz in einem anderen deutschen Land haben, an dieser Gebühren⸗ und Stempelfreiheit in Preußen nur teilnehmen, wenn mit diesem Land eine Gegenseitigkeitsvereinbarung getroffen ist. Sieht ein Land die Befreiung der Wohnungsunternehmen von Steuern und Gebühren überhaupt nicht vor, so kann auch die Anerkennung des Unternehmens als gemeinnützig eine solche Befreiung nicht herbei⸗ führen. Gemeinden und ähnliche Körperschaften des öffentlichen Rechts hersen Steuer⸗ und Gebührenbefreiungen in Angelegen⸗ 88 es Wohnungsbaues, wenn es sich um die Schaffung ge⸗ under Kleinwohnungen für Minderbemittelte handelt. Schließ⸗ lich weist der preußische Justizminister darauf hin, daß die von der Reichsregierung oder von der obersten Landesbehörde mit Zu⸗ stimmung der Reichsregierung als „Organe der staatlichen Woh⸗ - Unternehmen ohne weiteres als ge⸗ meinnützig gelten; sie genießen daher Befrei ichts⸗ gebühren und Landegstenkpeln 8

Wagengestellung für Kohle, Koks und Brik Ruhrrevier: Am 27. Dezember 1933 Gestellt 22 590 Waztn 8

In Berlin festgestellte Notierun ü ellte gen für telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und

Telegraphische Auszahlung.

Katro ... London...

Athen

werpen

Helsingfors Italien

Reykjavik (Island)

9 Buenos⸗Aires. Canada. Istanbul... Fapan...

New York... Rio de Janeiro Uruguay ... Amsterdam⸗ Rotterdam. Brüssel u. Ant⸗ Bucarest.. 1 3 Budapest. Panzig . ..

Jugoflawien.. Kaunas, Kowno Kopenhagen .. Lissabon und Oporto ... vv“

aris ... Tag. .

Riga.. Schweiz.. Sofia.. Spanien.. Stockholm und Gothenburg. Tallinn (Reval, Estland)...

LE

27. Dezember Geld Brief 0,635 2 682 1,978 0,824 14 05 13 67 2,667 0,226 1,399

168,38 2,396

58,19 2 488

81,52 6,054 21,95 5 664 41,46 61,09

12 44 68,78 16,40 12,42

61,94

80,02

80,92 3 047

70,53

75,47 48,05

28. Dezember Geld Brief 0,635 0,639 2,687 2,693 1,978 1,982 0,827 0,829 14,085 14,125 L. 13,705 13 745 Muüreis 3 828 5,8 Goldpeso 1789: Ln.

1,399 1401 100 Gulden 168,48 2 100 Drachm. 18558

2,396 2,400 100 Belga

58.17 58,29 100 Lei 2,48 .. 100 Pengs 488 2,492

. 100 Gulden 81,52 81,68 100 Fmk. 6,059 6071 100 Lire 21.95 21,99 100 Dinar 5 664 5,676 100 Litas 41 46 41,54 100 Kr. 61,19 61,31

12 47 12.49 68,88 69,02 1640 16,44 12,42 12,44

62,04 62.16 80,02 80,18 81,02 81,18 3,047 3 053 34,42 34,48

70,68 70,82

75,52 75,68 47,95 48,05

1 Pap.⸗Pef. 1 kanad. 5

. 1 türk. Pfund . 1 Pen

. 1 ägypt. Pfd.

1 1 1 1

222

100 Escudos 100 Kr.

100 Frs.

100

—. [100 isl. Kr. . 100 Latts . 100 Frs. 100 Lewa 100 Peseten

100 Kr.

100 estn. Kr. 100 Schilling

Ausländische Geldsorten und Banknoten.

Sovereigns

Belgische.. Zengische⸗. Dänische..

Estnische.. Finnische.. Franzöͤsische Holländische

Litauische

1000 Lei

Spanische *)

20 Frcs.⸗Stücke Gold⸗Dollars. Amerikanische: 1000 —5 Doll. 2 und 1 Doll. Argentinische. Brasilianische. Canadische... ö 1 2 u. darunter Türkische...

Danziger..

.. 100 Fmk. .. 100 Frs. Italienische: gr. 100 Lire u. dar. Jugoflawische. Lettländische.. ..100 Litas Norwegische.. Oesterreich.: gr. 100 Sch. u. dar. Rumänische:

und neue 500 Lei unter 500 Lei Schwedische.

Schweizer: gr. 100 Frs. u. dar.

Tschecho⸗slow. 5000 u. 1000 K. 500 Kr. u. dar.

Ungarische . ..

*) nur abgestemvelte Stücke.

28. Dezember Geld Brief 20,38 20,46 16,16 16,22 4,18è5 4,205

2,645 2,665 2,645 2,665 0,605 0,625

2,63 2,65 13,665 13,725 13,665 13,725

1,88 1,90 58,01 58,25

60,93 61,17 81,34 81,66

5,995 6,035 16,36 16.42 168,06 168,74 21,83 21.91

21,83 21,91

5,43 5,47

41,322 41,48

27. Dezember Geld Brief 20,38 20,46 16,16 16,22

4,185 4,205

2,62 2,64 2,62 2,64 0,605 0,625

2,625 2,645 13,63 13,69 13,63 13,69

1,88 1,90 58,03 58,27

60,83 61,07 81,34 81,66

5,99 6,03 16,36 16,42 167,96 168,64 21,83 21,91 21,83 21,91

5,48

41,32 68,61

.. Notiz für

[1 Stüc

1 Pap.⸗Peso

1 Milreis

1 kanad. 5

1 £

1

1

türk. Pfund 100 Belga 100 Lewa 100 Kr. 100 Gulden 100 estn. Kr.

100 Gulden 100 Lire 100 Lire 100 Dinar 100 Lats

100 Kr. 100 Schilling 100 Schilling

100 Lei

100 Lei

100 Kr. 100 Frs. 100 Frs. 100 Peseten

100 Ke 100 Pengö

Warschau Kattowitz

Posen Polnische

Ehes

D

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinn ü E“ 9 sich laut Berliner Maldung s8 „W. T. B.“ am 28. Dezember auf 49,50 1

1109 g. .100 Z1.

Ostdevisen. Auszahlungen. 47,025 47,225 47,025 427,225 47,025 47.225 Notennotierungen. 1100 31. 1 46,825 47,225

47,025 47 025 47.025

57 228 47,225 100 Zl. 17225

46,825 47.225

8 Landespfandbriefanstalt Berlin.

Der Arbeitsausschuß des Verwaltungsrats d ische 11“ trat am 21. ““ d e5 E dene eatben zusammen, um einen Bericht des Vorstands über

Verlauf

des Geschäftsjahres 39 8 Nach diesem schäftsjahres 1933 en gegen⸗

Bericht ist das bisherige Ergebnis des

ahres 1933 als durchaus zufriedens b bezeie 6 scngssnh zufriedenstellend zu bezeichnen. rug am 30. November 1933 357,64 Mill. GM. bestand verteilt sich mit 272,87 Mi Sän in 22 t 2,8 ill. GM in 22 656 Einzel auf Hypothekendarlehen und mi 84 77 Mill. Gerl in 3704 hocen posten auf 1““ 30. November 1933 ein W g 88 gegenüber. Mill. GM auf Pfandbriefe 37 Mill. GM 1““ fe und 80,37 Mill. GM

gestaltung haben sich i 3 9 günstig sich in den letzten Monaten dieses

ige Gesamtdarlehnsbestand

Der Deckungs⸗

Dem Deckungsbestand stand am nhWertpapierumlar von 347,98 Von dem Gesamtumlauf en. allen 267,61 e au, Kommunal⸗ W 8 8

ertpapierverkauf und Kurs⸗ Jahres

Die Zinsrückstände für die Zinstermi 5

932 15 292 7 72 p. v - 1982 bis 1. 11. 1933 belaufen sich zur 8 5 2 vg der 9 solls von rd. 28 Mill. RM. 8, 1 thekendarlehen und 10,99 vd auf Kommunaldarleben

¹ Jahres⸗ Davon entfallen 3,54 vH auf Fhrss. 1

u