Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 304 vom 30. Dezember 1933. S. 2.
Verhältnisse von Vereinen, auch solchen ohne juristische Persönlichkeit (BGB. §§ 21 ff., § 54), Familienrecht, insbesondere Eherecht, mit Ein⸗ schluß von Verlöbnissen und Ehegüterrecht nach Innen (BGB. §§ 1297 ff.), Elternrecht und Kindschaft (BGB. §§ 1591 ff.), Vormundschaft und Pflegschaft (BGB. §8 1773 ff.),
Erbrecht einschließlich von Erbschaftskäufen (BGB. §§ 1922 ff.);
2. die Rechtsstreitigkeiten über
a) Stiftungen (BGB. §§ 80 ff.) und Schenkungen (BGB. §§ 516 ff.), Nießbrauch an Vermögen (BGB. §§ 1085 ff.) und Leibrenten (BGB. §§ 759 ff.),
b) Miet⸗ und Pachtverhältnisse (BGB. §§ 535 ff.),
c) Darlehn (BGB. §§ 607 ff.) und abstrakte Schuldverhältnisse (BGB. §§ 780 —808, 3PO. §§ 1003 ff.), sofern es sich um Aufwertungsstreitigkeiten aus diesem Gebiet handelt (vergl. VI Nr. 1 a) und soweit nicht I Nr. 3 a bis e zutrifft;
die Rechtsstreitigkeiten über
a) kirchenrechtliche Verhältnisse sowie Schulbau- “ und Grabstätten (EG. z. BGB. Art. 132,
).
b) Familienfideikommisse und Lehen (EG. z. BGB. Art. 59);
4. aus dem Bezirk des Kammergerichts und aus den Ober⸗ landesgerichtsbezirken Breslau, Hamm, Königsberg, Marien⸗ werder, Naumburg (mit Ausnahme der thüringischen und anhaltischen Landesteile), Stettin (mit Ausnahme des Land⸗ gerichtsbezirks Greifswald), dem Landgerichtsbezirk Duisburg und dem Amtsgerichtsbezirk Emmerich sowie aus den Kon⸗ sularbezirken die Rechtsstreitigkeiten über sonstige, nicht einem anderen Senate besonders zugeteilte Sachen;
. für das ganze Reich:
a) die Bestimmung des zuständigen Gerichts nach den §§ 36 und 650 Abs. 3 ZPO. und § 9 EG. z. ZPO.,
b) die Entscheidung nach § 159 des Gerichtsverfassungs- ggesetzes in Zivilsachen nebst § 2 des Reichsgesetzes über ddie Angelegenheiten der freiwilligen Gert tsbarkeit vom 11. Mai 1898 und § 18 des Reichsgesetzes über die Kon⸗
ulargerichtsbarkeit vom 7. April 1900 (RGBl. S. 213),
e) die Entscheidung in Fällen des § 17 des Einführungs⸗ gesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz,
d) die Entscheidung in Fällen des § 28 des Reichsgesetzes
. über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 17. Mai 1898 sowie des § 14 Nr. 3 des Reichs⸗ gesetzes über die Konsulargerichtsbarkeit vom 7. April 1900 (RGBl. S. 213) und des Artikel I § 14 Nr. 3 der Verordnung über die Konsulargerichtsbarkeit in Aegyp⸗ ten vom 31. Juli 1925 (RGBl. II S. 735), soweit nicht 1 Nr. 6 oder II Nr. 4 und V Nr. 5 a und b zutrifft,
e) die Entscheidung über Rechtsbeschwerden aus dem Jugendwohlfahrtsgesetz, für welche das Reichsgericht zuständig ist (Reichsgesetz vom 9. Juli 1922 — RGBl. I. S. 633 — § 18; EG. von demselben Tage — RGBl. S. 647 — Art. 9).
Dem V. Zivilsenat iud zugewiesen: 1. die Rechtsstreitigkeiten über Ansprüche aus Kauf und sch von Grundstücken (Einfchließlich Wieder⸗ kauf und Vorkauf) sowie 8 dem Geschäfts⸗ wüeilengs 8 zerträgen über Grnuubhüuigr, 8 “ 3 8 2. die Rechtsstreitigkeiten über
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au voer Gebünde "⁴1)8 Verbindung ge⸗ rd!ta sssen EEEEETEIII1 kaufsrechten und eo; kwhhäften darüber, Rachbarkecht nebst dess ung (BGB. §§ 903 888 910 GewO. 8 26), Di?:?: keiten (einschließ⸗ 111I141“X““ 1 1 und sonstige, in dem Weschaftsverteilungsplan ni ers genannte ding⸗ liche R fremde tücken nebst Rechts⸗
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v, Hyporheten, Grundschulden und Renten⸗ 8 schulden nebst Rechtsgeschäften hierüber, 98) Zwangsvollstreckng in Grundstücke, mit Einschluß von Kauf und Tausch von Rechten aus dem Meistgeböt (§ 81 ZwVerstGesetz): die Rechtsstreitigkeiten über die Bergrechtssachen und die Wasserrechtssachen; 4. die Rechtsstreitigkeiten über a) Schadensersatzansprüche auf Grund von § 12 der Grundbuchordnung einschließlich der Rückgriffs⸗ ansprüche gegen die Beamten, b) Schadensersatzansprüche aa) des Reichs, der Länder, Gemeinden oder sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts gegen ihre Beamten oder gegen. Militärpersonen auf Grund des Dienstverhältnisses, pecen Beamte und Militärpersonen aus § 839. BGB., ee) gegen das Reich, die Länder und andere Körper⸗ schaften, soweit sie wegen der gegen die vorbezeich⸗ neten Personen aus § 839 BGB. begründeten Haftung in Anspruch genommen werden, soweit sie auf dem Gebiete der Rechtspflege liegen, und sofern es mit Rücksicht auf das zur Anwendung kommende Recht nicht zweckmäßig erscheint, daß sie von dem für d (htsgebiet zuständigen Senat erledigt werden 8 1 Nr. 3 b aa — cc); 5. die Entscheidung in den Fällen a) des. § 74 des vertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 (RGBI. S. 117), wenn es sich um Ansprüche aus Rechten un Geundsftücken aus Rechtsgeschäften über Gruzstüͤce oder nber Rechte an solchen handelt, 9 8e* 8 2 des Zw. Verst. Gesetzes un 2³ § 79 der Reich 8 eenobuchardnung. ““
86 Dem VI. Zivilsen ie igewiesen: die Rechtsstreitigkeiten über — ) Darlehen (BGB. §8 6807 ff.) und aernbverhältnisse (B6B. §8 780 — 808, 9 — f.) — soweit nicht I Nr. ga bis e zutrifft —, FFuahme der Aufwertungsstreitig⸗ Nlügaus diesem Gebiet (vergl. IV Nr. 2 c), 1 gsverhältnisse (BGB. §§ 662 bis 674) Geschäftsführung ohne Auftrag
§§ 677 ff.), schaften (BGB. §8 765 ff.); jedoch ist bei Dkceeeeitigkeiten über eine Bürgschaf. für die Zu⸗ der Bestand der Hauptverbiwlichkeit maß⸗ eenn nur dieser den Gegenstand des eigentlichen ites hildet, 18sersatz wegen unerlaubter Hand⸗ (BGB. §§ 823 ff.) mit Ausnaume vr unter und V Nr. 4 b bezeichneten Fälle sowie der Na ssverletzungen (vergl. V Nr. 2 b) um der Wi.. vvergl. VII Nr. 5 a); 88 8 .
e darre eaea wee e.
2. Die Rechtsstreitigkeiten über a) Ersatzansprüche auf Grund * tiger besonderer Gesetzesvorschriften (z. B. § 302 Abs. 4, § 600 Abs. 2, §§ 717, 945 3Z O.), soweit sie nicht einem anderen Senat besonders zugewiesen sind, b) Haftpflichtsachen.
3. Die Rechtsstreitigkeiten über Ansprüche aus Unfällen, an denen ein Kraftfahrzeug beteiligt ist, fallen dem VI. Zivil⸗ senat auch dann zu, wenn die Ansprüche auf den Beförde⸗ rungsvertrag allein oder neben dem Kraftfahrzeuggesetz oder dem Klagegrund der unerlaubten gestützt sind (vergl. VII Nr. 2 a).
Dem VII. Zivilsenate sind zugewiesen: 4 1. die Rechtsstreitigkeiten über a) Besitz und Eigentum an beweglichen Sa⸗ chen nebst Ansprüchen aus Funden (BGB. §8 965 ff.) sowie auf Vorlegung von Sachen (BGB. §§ 809 bis 811), sofern nicht I Nr. 3 b oder V Nr. 2a zutrifft, b) Nießbrauch und Pfandrecht an beweg⸗ Hlichen Sachen und an Rechten, einschließlich von kaufmännischem Zurückbehaltungsrecht B. § 369) und von Rechtsgeschäften hierüber, soweit nicht 1 Nr. 1 oder Nr. 3 b zutrifft, c) Leihe (BGB. §§ 598 ff.) und Ve wahrung (BGB. §§ 688 ff.); 8 2. die Rechtsstreitigkeiten über C“ a) Werkverträge (BGB. §§ 631. bis einschließlich 651), jedoch ausschließlich der Werkverträge über vertretbare Sachen, auf welche die Vorschriften über den Kauf An⸗ wendung finden (vergl. 1 Nr. 5, II Nr. 3 à, III Nr. 4 und IV Nr. 3), b) Vertragsverhältnisse. “ aa) der Mäkler (BGB. §§ 652 ff.) ein ließlich der Handelsmäkler (HGB. §§ 93 ff.) sowie der Handelsagenten (HGB. 8§8§ 84 ff.), An⸗ sprüche aus § 354 HGB., bb) die nicht einem anderen Senate besonders zu⸗ gewiesen sind, 8 ch Vergleiche BGB. § 779), wenn es nicht mit Rück⸗ sicht auf das angewendete Recht zweckmäßig erscheint, daß die Sache von dem für dieses Recht zuständigen Senat erledigt wird, d) ungerechtfertigte Bereicherung (BGB. §§ 812 ff.), sofern es nicht mit Rücksicht auf das neben diesen Bestimmungen anzuwendende Recht zweckmäßig er⸗ scheint, daß die Sache von dem für dieses Recht zu⸗ ständigen Senat erledigt wird, „K bie Rechtsstreitigkeiten über a) Versicherungsverhältnisse,
b)
soweit nicht
I Nr. 1 zutrifft, 8 1 8 Anfechtungen von Rechtsgeschäften eines Schuldners zum Nachteile seiner Gläubiger im Konkurse KO. §§8 29 bis 42 nebst § 196) und aaußerhalb des Konkurses (Anfechtungsgesetz vom 21. Juli 1879) einschließlich behaupteter Simu⸗
lation, Ansprüche aus Enteignungen auf Grund von Reichs⸗ und Landesgesetzen (einschließlich des § 70 des preußischen Polizeiverwaltungsgesetzes vom 1. Juni 1931 [GS. S. 77], des preuen Fluchtliniengesetzes 8 vom 5 Iult 1875 sowio Hos 8§ (Finl vrouß A. L. R., oweit es sich im dingliche Rechte handelt, urd Entschädigungsansprüche aus dem Gesetz⸗. die des Wenserheitzums in der Uagebung
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von Festuhgen vom No. hie Rechtsstreitigkeiten bber . baugspollstrekungen in anders als Unbe⸗ 1 g hes einschlieszlich der Klagen auf Erlaß des Vollstreckungsurteils und mit Einschluß von 8 771 3 ¼ O., sofern nicht I Nr. 3 zutrifft, dagegen mit Ausschluß von §§ 767 bis 769 ZO.), soweit nicht I. Nr. 1 zutrifft, Schiedsverträge (3O. §§ 1025 ff. nebst 8 5. die Rechtsstreitigkeien über 4) Jagd⸗ und Fischereirechte nebst Verträgen hierüber und Wildschadenersatz (B. G.⸗B. § 835), b) Steuern und Stempel auf Grund von Reichs⸗ und Landesgesetzen, c) die nicht einem anderen Senate besonders zugewiesenen Sachen aus den Oberlandesgerichtsbezirken Bamberg, Braunschweig, Celle, Darmstadt (mit Ausnahme des Landgerichtbezirks Mainz), Dresden, Frankfurt a. M., Hamburg (mit Ausnahme des Landesteils Lübeck — Oldenburg —), Jena, Kassel, Kiel, München, Nürn⸗ berg, Oldenburg nebst dem Landesteil Lübeck, Rostock und Stuttgart sowie aus dem Landgerichtsbezirk Greifs⸗ wald und den thüringischen und anhaltischen Landes⸗ rteeeilen des Oberlandesgerichtsbezirks Naumburg; 6. alle Rechtssachen, für welche bisher in zweiter Instanz das Oberlandeskulturgericht in Berlin zuständig war; 7. die durch das Gesetz zur Regelung älterer staatlicher Renten vom 16. Dezember 1929 (RGBl. 1 S. 221) dem Reichsgericht zugewiesenen Streitigkeiten.
Leipzig, den 19. Dezember 1933. Der Präsident des Reichsgerichts. Bumke.
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und Schiedssprüche 274 Abs. 2 Nr. 3);
Bekanntmachung.
Die am 29. Dezember 1933 ausgegebene Nummer 148 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:
das Zweite Gesetz über den landwirtschaftlichen Vollstreckungs⸗ schutz, vom 27. Dezember 1933;
das Gesetz über die Beisitzer der Arbeitsgerichts⸗ und Schlich⸗ tungsbehörden und die Vertreter bei den Fachausschüssen für “ sowie über Betriebsvertretungen, vom 27. Dezember 1933;
die Durchführungsverordnung zur Verordnung des Reichs⸗ präsidenten über die Deutsche Zentralgenossenschaftskasse und das genossenschaftliche Revisionswesen vom 21. Oktober 1932 (RGBl. I S. 503), vom 22. Dezember 1933;
die Zweite Verordnung über die Zulassung von Zahnärzten und Zahntechnikern zur Tätigkeit bei den Krankenkassen; vom 23. Dezember 1933;
die Verordnung über die Aenderung von Ausführungsbestim⸗ mungen zu der Verordnung über die Regelung der Einfuhr vom 16. Januar 1917, vom 27. Dezember 1933;
die Verordnung über den Vollstreckungsschutz im landwirt⸗ schaftlichen Entschuldungsverfahren, vom 27. Dezember 1933.
Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 RM. Postver⸗ sendungsgebühren: 0,04 RM für ein Stück bei Voreinsendung.
Berlin NW 40, den 30. Dezember 1933.
8
Handlung (BGB. §§ 823 ff.)
Bekanntmachung. Die am 29. Dezember 1933 ausgebene des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält: die Dritte Verordnung über Aenderung der Eichord 14. Dezember 1933; 4 8 ö1 die Verordnung über Uebergangsbestimmungen für die Neu⸗ eichung von Meßgeräten, vom 14. Dezember 1933. Umfang: 2 Bogen. Verkaufspreis: 0,0 RM. Postver⸗ sendungsgebühren: 0,04 RM für ein Stück bei Voreinsendung. Berlin NW 40, den 30. Dezember 1933. Reichsverlagsamt. Scholz.
Nummer 149
Richtamtliches. Deutsches Reich. 8
Bekanntmachung.
In Abänderung der Bekanntmachung der Handels⸗ vertretung der U. d. S. S. R. in Deutschland im Reichs⸗ anzeiger Nr. 1 vom 2. Januar 1933:
III. b) Balagul, Chaim, wird gestrichen.
An seine Stelle tritt:
III. b) Wasonow, Dmitrij, gemeinsam mit unter
III a genannten. Berlin, den 29. Dezember 1933. Handelsvertretung der U. d. S. S. R. in Deutschland, Rechtsabteilung.
Aus der Preußischen Verwaltung. Neuordnung des Büchereiwesens in Preußen.
Der Preußische Minister für Wissenschaft Kunst und Volks⸗
bildung Rust hat, wie der Amtliche Preußische Pressedienst mit⸗ teilt, durch einen ausführlichen Erlaß eine Neuordnung des volks⸗ tümlichen Büchereiwesens in 1ee vorgenommen. Es wird eine Preußische Landesstelle für volkstümliches Büchereiwesen ge⸗ schaffen, die als die Führerin der vorhandenen öffentlichen Be⸗ ratungsstellen gilt. Ihr werden der beratende Ausschuß für volks⸗ tümliches Büchereiwesen, der Sonderausschuß für Katalogfragen und die entsprechende Prüfungskommission angegliedert.
Die Preußische Landesstelle ist die alleinige Vertretung der Volksbüchereien in Preußen, sie übernimmt auch den gesamten grundsätzlichen Schriftverkehr mit den zentralen Stellen, die Füh⸗ rung in der Katalogarbeit und der allgemeinen Schrifttumspflege. Die staatliche Beratungsstelle erhält für ihr Gebiet die Fachauf⸗ sicht über alle Büchereien und ist verpflichtet, sofort die vor⸗ handenen Büchereien G ihres Buchbestandes zu überprüfen. Von dieser Prüfung ist lediglich ausgeschlossen das spezifisch kirchliche und religiöse Schrifttum der konfessionellen Büchereien.
Der Erlaß des Preußischen Kultusministers gibt zum ersten⸗ mal eine ganz klare Definition des Begriffs „öffentliche Bücherei“: „Als öffentliche Büchereien sind lediglich die Büche⸗ reien anzusehen, die ihre Arbeit als eine öffentliche Funktion im Sinne der nationalsozialistischen Erneuerung der Gemein- schaft ansehen und in allen grundsätzlicher Schrifttumsfragen die öffentliche Aufsicht anerkennen.“
Doaraus folgt daß Büchereien die ihren inneren Aufbau aanz gder teikweise von nichtstäaatlichen Richttnien aegha. mnicht als öffentliche Büchereisen gelten und dementsprechens a. diese Bezeichnung nicht führen dursen.
Mit der Führung der Preußischen Landesstelle für voh tümliches Büͤchereiwesen ist kommissärisch der Führer des V. beauftragt worden. Er ist gehalten, im engen Einvernehmen mit den Leyrern die nationalpübagogesahe esrue Len Büchereiwesens durchzuführen. Einmischungen nichtzuständiger Stellen in das Gebiet des volkstümlichen Büchereiwesens sind sofort ihm und der zuständigen Dienststelle der Landesverwaltung zu melden
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Gemeinschaftslager der Regierungsbauführer mit den Referendaren in Jüterbog.
Zur Ertüchtigung im Sinne der Weltanschauung des nationalsozialistischen Staates sowie zur Wertung ihres Ein⸗ passungsvermögens in die Volksgemeinschaft wird nun auch eine Zusammenziehung der in der Ausbildung begriffenen Regie⸗ rungsbauführer zu einem Gemeinschaftsleben zusammen mit den Referendaren der preußischen Justizverwaltung im Jüterboger Lager durchgeführt. Der Preußische Justizminister hat seine Zu⸗ stimmung hierzu erteilt, um den Beamtennachwuchs ver⸗ schiedener Verwaltungszweige einander näherzubringen. Vom 3. Januar 1934 ab werden zunächst 20 im zweiten Ausbildungs⸗ abschnitt stehende Regierungsbauführer auf ungefähr 7 Wochen dem Lager überwiesen werden. Die Provinzialbehörden haben durch den Preußilchen Finanzminister nähere Anweisung zur Durchführung erhalten. Die Lagerzeit wird auf die Ausbildung angerechnet und als Prüfungsdienst behandelt, von dessen Aus⸗ gang wesentlich die spätere Anstellung im Staatsdienst abhängt. Im Lagerdienst werden keine Arbeitsleistungen Dritter ange⸗ nommen. Jeder ist darauf angewiesen, innerhalb der Gemein⸗ schaft alle Leistungen persönlich zu verrichten. Das Zeugnis eines Arztes über Lagerdienstfähigkeit ist vorzulegen. Zur Kosten⸗ deckung trägt der einzelne 2 RM täglich bei.
988 IsSRIM.V 59 8.
2. Kunst und Wissenschaft. 8 Aus der Staatlichen Kunstbibliothet. Die Staatliche Kunstbibliothek, Prinz⸗Albrecht⸗Str. 7 a, veranstaltet im Januar eine Ausstellung von Arbeiten dreier zeitgenössischer Künstler unter dem Titel: 3 Holzschnitt⸗Illustratoren Hans Pape, Rudolf Riege, Karl Rössing. Die Ausstellung ist wochentäglich von 10 — 22 (10 U ¹) unent elt⸗ lich geöffnet. .
5 Von der Preußischen Staatsbibliothek.
Wie der Amtliche Preußische Pressedienst mitte, die und alle übrigen Räume der Staatsbibliothek — mit
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Ausnahme des Großen Lesesaals — wie bereits angekündigt, von Freitag, den 5. Januar 1934, an für die Benutzung wieder zu⸗ gänglich sein. Der Große Lesesaal muß wegen baulicher Ver⸗ aänderungen bis auf weiteres geschlossen bleiben. Die Inhaber von Benutzungskarten der Staatsbibliothek können während d
eit den Lesesaal und die Handbibliothek der Universitäts⸗Bibliv⸗ dei unentgeltlich benutzen.
Statistik und Volkswirtschaft.
Die Einlagen der preußischen Sparkassen im November 1933.
Auch im November hat sich die günstige Entwicklung der Spareinlagen der letzten Monate bei den preußischen Sparkassen fortgesetzt. Mit 33,6 Mill. RM war der Einzahlungsüberschuß im Berichtsmonat nach demjenigen des saisonmaßig be⸗ günstigten Januar — der größte des Jahres 1933, Wie nach
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¹) Darunter auf Seegrenzschlachthöfe: 10 Bullen, 191 Kühe, 5d Schweine. —
den Zahlen mitenthalten. 8 Berlin, den 29. Dezember 1933.
Nummer 36 des Reichsarbeitsblattes vom d5. De⸗ zember 1933 hat folgenden Inhalt: Teil 1l. Amtlicher Tein Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung. Gesetze, Ver⸗ ordnungen, Erlasse: Unterstützungsdauer in der Krisenfürsörge für alkbbeitslose Angestellte — Berichtigungen zum Verzeichnis der Aemter der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeits losenversicherung — 1 A. Arbeitsdienst. Gesetze, Verordnungen Erlasse: Betrifft Deutschen Frauenarbeitsdienst — II. Arbeitsber- fassung, Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Arbeitsgerichtsbarkeit, Schlichtungswesen. Gesetze, Verordnungen, Erlasse; Doppelver diener — III. Arbeitsschutz. Gesetze, Verordnungen, Erlasse; Merk hlatt über Maßnahmen bei Phosphorverbrennungen IV. Woh nungs⸗ und Siedlungswesen. Gesetze, Verordnungen, Erxlassée:; Arbeitgeberwohnungsfürsorge; Vergebung reichseigenen Geiünbe⸗ Wohnungsfürsorgefonds) zu Erbbaurecht — V. 1e und Fürsorge. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Maßnahmen der Reichs⸗ tegierung zur Verbilligung der Speisefette für die minderbemüttelte Bevölkerung Teil II. Nichtamtlicher Teil, Der Deutsche Frauenarbeitsdienst. Von Dr. von Funcke, Oberregit⸗ wngsrat im Reichsarbeitsministerium Der Lohnanspluh zwischen Ehegatten. Systematisch bearbeitet unter besonderer Be⸗ rücksichtigung der höheren Rechtsprechung. Von Gerichtsassessor jur. Robert Franke, stellvertretendem Vorsitzenden beim Ar⸗ eitsgericht Frankfurt am Main — Statistik, Tie Arbeitsmartt⸗ lage im November 1933: I. Die Arbeitsmarktlage — II, DTie In⸗ anspruchnahme der Unterstützungseinrichtungen im November 1983 — III. Die wertschaffende Arbeitslosenfürsorge im Novenber 1933 Ee vee der Reichsanstel F, dan, Wg9 4 CP1 „ b 10922
Mpolit: —
Zeitschrif schan Bucherbesprechungen und eranzei veil S Anmnktliche Na 18. 76 1* 8 f 1 hevretcherun II“ ree emr rhaltung de istungsfüähigkeit der Fuvaen, der ingestellten⸗ mic der knc schaftlichen Versicherung. Pomn 7 1. semher 1933 — Verordnung über Crtslohne und Jahrese eirs⸗ Perdienste in der Reichsversicherung. Bom 14. Fentber 1 38 — Sekanntmachung über den deutsch⸗tschechoslowatischen Cozlalver⸗ scherungsvertrag. Vom 8. Dezember 1933 — Bekanntmachun Krankenversicherung. Gesetz über die Zulassung von Ersatz⸗ n der Krankenversicherung. Vom 5. Tezember 1938 — Ver⸗ ung über kassenürztliche Vergütung. Vom 19. Tezember 1988 etr.: Verwendung von Mitteln der Krankentassen als Spenden ur Förderung der nationalen Arbeit und für das nationale Einterhiliswerk 1923/1934 — Belanntmachung zum internatio⸗ en Uebereinkommen über die Krankenversicherung der Arbeit⸗ gmer in der Landwirtschaft (Ratifikation durch Uruguay und lumbien). Vom 16. November 1933 Bekanntmachung n internationalen Uebereinkommen über die Kranten sicherung der Arbeitnehmer im Gewerbe und Handel und Hausgehilsen (Ratifikation durch Uruguay und Ko nbien). Vom 16. November 1933 sereinbarung Unfallversicherung. Bekanntmachung zum internatiotalen vereinkommen über die Entschädigung aus Anlaß von Berufs⸗ nkheiten (Ratifikation durch Chile, Uruguay und Kolumbien). m 16. November 1933 — Bekanntmachung zum internationalen vereinkommen über die Gleichbehandlung einheimischer untd sländischer Arbeitnehmer bei Entschabigung aus Anlaß von Be ebsunfüllen (Ratiftlation durch Uruguay und Kolumbien). Vom November 1933 — Betanntmachung zu dem deutsch⸗belgischen kommen über Unfallversicherung in übergreisenden Aandwirt⸗ aftlichen Betrieben. Vom 15. Dezember 1988 Belannt⸗ machung, betr. Prämientarif der Abt. 1 (Fahrzeughaltungen) ver n. füͤr reichsgesetzl. Unfallver. (BG. 68) — DP. Invalidenver⸗ verung. Verordnung über die Ausgave neuer Beitragsmarten die Inwalidenversicherung. Bom 13. Dezember 19688 Statiftische Angaben. Neueste Zahlenergebnisse aus der Iu⸗ ldenversicherung — II. Nichtamtlicher Teil. Zeitschriftenschau — cherbesprechungen und ———— — BLilage: Zwischen⸗ tjevung der Ortslöhne in der Reichsversicherung. Abgeschlossen 15. November 1933. Anla ge: Geseb zur Exrhaltung ver istungsfähigkeit der Inpaliden⸗, de Angestellien- und der luapp⸗ aftlichen Versicherung. Vom 7. Dezember 1938 Mit Begrün⸗- dung und versicherungsmathematischer Denlichrift. Ter! M. belanmtmachungen wüber Tarifveriräage und Uber enehmigungs⸗ und Festsetzungsbeschlüste ver Fachausschusse für dausarbei!
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Posft⸗ Funt⸗ und Verlehrswefen.
Saubere Abstempelung der Postsenvungen vorgeschrieben Das Reichspostministerium weist in einer Verfügung varauf daß immer wieder über mangethafte und unjaubere SZiempel⸗ vwrücke auf Briessendungen geklagt werde⸗ Die Postbenuter gien mit Recht Wert auf gute Stempelabdrücde, namentlich enn es sich um Marken einer besonberen Ausgabe, Wohljahrts⸗ orfen ober Sonderstempe! handelt. Die Postanstalten werben angewiesen, fur einwandfreie Stempelaboruce zu svorßen. Auslieserer von Senoungen mit solchen Marlen am Schal⸗ vpeutliche Abstempelung ersuchen, ist, nach der Verfügung, , Zunsche zu entiprechen.
—
Der Postscheckvertehr wurde in Deutschland am 1. Jaunar 09 eingesführt und besteht allo am 1. Zanuar 1934 25 Jahre. zon maßgebenber Sielle wird aus diesem Anlaß darauf hin⸗
ewiesen, aß er die ihm gestellie Ausgabe ersolgreich geibst ha⸗, er bargelbiosen BZahlungsverlehr zu Msben nns ihn den breiten
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Schichten des Voskes zu erschltshen. Bevetts twit daghe Pegcch. land mehr als eihe Minioh STqVdo% ́U der Spitze aMer vänder., Iw’ sehlen Jahre pyrdeg Kw. o n lionen Anchüungen eispa 100 Miligrden RM. sigeses WMehv 5 vier Fünftel des Umssgbes wufden vargesbins Veescheg ven lglich weérden hei deß Posischedängern gechschggoeoh 9,9 vn lionen Buchüngen ausgefumhet zau deneg shgen hin Rusirag- vd, 90 0090—o Briefen zugehen und hie werfiggtich dß Nuseubupg von rd., 400) 000 Briefen meitt Kontwpauszügen Külig wocheg..8
Erleichterung für die Anhetnguang hinterer Antoteggzeichen
Der Reichsyerkehrsmisister hat die Läander gud die zuschn digen Behördhen dayon unmnterrichtet, doß hei der Anbhrigguhg des vFeize igen hinteren Kennzeichens anf Krafopageg Sihierig eiten dann entstanden seiest, weng wegen ber Befestigung des Ersatzrades an der Ruckseite hes Fahrzeugs das weizeltige Kenn eichen seitlicdh üher die größte Breite des Fahrzeugs hina usrag’ Line solche Anbringung ’9 nicht üngeführtich, weit daug eln scharftantiges, krüftiges Blech ben Bu is n Punt- des Fahrzeuges bildet, Es sei deshalb angeregt woörben, die Abschrägung ’ yheren Ecken des weizeiticsen hinteren KenInizeid e9 A “9 assen⸗ Der Minister erflört, en habe keine Bebenfen, 119 Wunsche bu entsprechen, und werbe eine ECegiuzung der geschlichen Bestin
9
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mungen gelegentlich dahin herbéiführen, daß bvei allen hinferen zweizeiligen Kennzeichen eine Abschrägung der beren Gden ei sten Minte! bis 9, 46 Wronbh wuzUo N. Dop WMiuiften EBi
1ö11.““ LE11““
HPoanbel, Ohsswesbhrn en Pefsen tche Fineaesu, E1“; W1111 11616“ 8 111111I1mp“ Giroperkehr der Reichsbant nach Rutz laud⸗ 0 % empfiehlt sich, Ueberweisungen nich Zahlungen nach eeaz in
Pfund Sterling, Hollars ober Reichsmärt efsektiy gufzugehen, Kurs der Reichsbaut für die Abrechnung vpon
Wechseln, Schecks und Auszahlungen auf
Britisch⸗Indien: 100 Rupien = 7,93 Pfund Slerlung, Niederländisch⸗Iudien: Berktiner Mittelkuus für Lelc⸗ graphisch⸗ Ausschlung Amsterdam⸗Rotterdam zuzüglich ½¼ „H Agio, Palästing (Palästina⸗ ume. telegraphische Auszahlung London: Abgabekurs: zuzüglich 38 % Agio, Südafritauische Union und Sübdwest⸗Afrita: Ber⸗ liner Mitlelturs für telegraphische Aussahlung Loundon⸗
1 Suübafritanisches Pfund: Antausskurs: absüglich 1 998
Disagio Abgabeturs: Pari,
Australien: Berliner Mitlelturg für telegrapheUe Aug⸗ zahlung London abzüglich 20 ½ *% Dohagio (Kuc⸗ fün Sichipapiere], 1
Neuseeland: Becliner Mitlelturs für telegraphilche Aug⸗ zahlung London abzüglich 20 %¼ %ᷣ Diügie (Kuus fün Eichtpapiere).
Kurse für Umfütze bis 5000,— NRn. verbindlich.
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Antaufbturt der Reichsbanft sfün inmg. Auslande achlbare Zinsscheine und rü Kzahlbare Wertpapbere: 1½¼ % unter den Berliuer Mittellurs für lelegraphtsche Aussahlung.
Ankauftsprei Reichs bankt für aAᷣusländilche 1
2 er 1 Silber, und Scheidem ünzn:
Bertiner Mitteltuns für Antausostuns: Pari,
1“
für Posten uin Gegen⸗ wert bis NM 300,— ——⸗——Yüy—-——‧ Belgien . 1 Selga. 998 Canaba 1 Dollar . s 22 Danemart 1 Krabe. .,9 Danzig . Gulden 0,80 Englantd.. Schilling .0,96 Estlant Cesti⸗Krone ⸗C,72 Frankreich Franc. 2„.2 0,415 Hollant-. Gulcen. 1, v—13
Siglien. — fg Litgs (,90 Luxemburg Saue 1n Norwegen. Krone. 0,67 Heiter geich. Schillingg 9,42 E Zlolb- . 0,44 Schweden Krane . . 0/60 vSweis . . .. 1 walen. .C79 1600 wnten. 12 Peseia 23 [100 Pesgilen..
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