Malzkaffee, glasiert, in Säcken 42,00 bis 44,00 ℳ, Rohkaffee,
Schweiz.
* 8
A
Reichs
und Staatsanzeiger Nr. 5 vom 6. Januar 1934. S.
2.
Wechseln, Schecks und Auszahlungen auf Britisch⸗Indien: 100 Rupien 7,53 Pfund Sterling,
Niederländisch⸗Indien: Berliner Mittelkurs für tele⸗
graphische Auszahlung Amsterdam⸗Rotterdam zuzüglich 74 vH Agio, Palästina (Palästina⸗Pfunde): Berliner Mittelkurs für telegraphische Auszahlung London: Ankaufskurs: Pari,
. Abgabekurs: zuzüglich 3 % Agio, Südafrikanische Union und Südwest⸗Afrika: Ber⸗ liner Mittelkurs für telegraphische Auszahlung London:
1 Südafrikanisches Pfund: Ankaufskurs: abzüglich 1 vH Disagio: Abgabekurs: Pari, Australien: Berliner Mittelkurs für telegraphische Aus⸗ zahlung London abzüglich 20 ½ vH Disagio (Kurs für Sichtpapiere), Neuseeland: Berliner Mittelkurs für telegraphische Aus⸗ zahlung London abzüglich 20 ¼ vH Disagio (Kurs für Sichtpapiere).
Kurse für Umsätze bis 5000,— RM verbindlich.
Ankaufsturs der Reichsbank für im Auslande zahlbare Zinsscheine und rückzahlbare Wertpapiere:
1 ¼ %o unter dem Berliner Mittelkurs für telegraphische Auszahlung.
Ankaufspreise der Reichsbank für ausländische Silber⸗ und Scheidemünzen:
für Posten im Gegen⸗ wert über RM 300,—
100 Belgas 57,70 1 Dollaa 2 5 100 Kerbnert . . . . 59,05 100 Gulden.. 81,— “ 19,30 100 Eesti⸗Kronen 73,— 100 Martka.. 100 Francs. 100 Gulden . W“ 100 Francs . 100 Kronen. 100 Schillinge 100 Zloty.. 100 Kronen . 100 Franken 100 Peseten . 100 Tschechen⸗
Kronen
wWö“
für Posten im Gegen⸗ wert bis RM 300,—
C6 Dollar C’- Krone 0,59 Gulden 0,80 Schilling 0,65 Eesti⸗Krone 0,72 Martksas TIIII C Gulden 1,66 Li Litas. 0,490 Franc .86 O 1 11o 1 Schilling 0,42 .
Belgien. Canada. Dänemark Danzig England. Estland. Finnland Fankreich olland. Italien . Litauen Luxemburg. Norwegen . Oesterreich. “ Schweden .
Belga .
([△₰
P 11 . 21,50 . 40,10
—,———O—-OOO——
11,40 6— 42,— 45,30 68,85 80,— 26,—
11,75 2,50
1 Slbi. ..9. 6111 1 HWten 0,79 Spanien... 1 Peseta 0,23 Tschechoslowakei 1 Tschechen⸗
Krone 0,11 Ver. Staaten von Amerika. 1 Dollar 2,45
0 9 4 90 *⁴ 0 8 0 0 0 * 2 20 .ℳ 20 2 8
b Berlin, 5. Januar. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ mittel. (Einkaufspreise des Lebensmitteleinzel⸗ handels für 100 Kilo frei Haus Berlin in Originalpackungen.) Bohnen, weiße, mittel 25,00 bis 26,00 ℳ, Langbohnen, ausl. 40,00 bis 42,00 ℳ, Linsen, kleine, letzter Ernte 38,00 bis 44,00 ℳ, Linsen, mittel, letzter Ernte 44,00 bis 52,00. ℳ, Linsen, große, letzter Ernte 52,00 bis 64,00 ℳ, Speiseerbsen, Viktoria, gelbe 55,00 bis 59,00 ℳ, Speiseerbsen, Viktoria Riesen, gelbe 59,00 bis 62,00 ℳ, Reis, nur für Speisezwecke notiert, und zwar: Bruch⸗ reis 21,00 bis 22,00 ℳ, Rangoon⸗Reis, unglasiert 23,00 bis 24,00 ℳ, Siam Patna⸗Reis, glasiert 29,00 bis 37,00 ℳ, Italiener⸗Reis 27,00 bis 28,00 ℳ, Gerstengraupen, grob 32,00 is 34,00 ℳ, Gerstengraupen, mittel 34,00 bis 37,00 ℳ, Gersten⸗ grütze 27,00 bis 28,00 ℳ, Haferflocken 32,50 bis 33,50 ℳ, Hafer⸗ grütze, gesottene 35,00 bis 36,00 ℳ, Roggenmehl, 0—70 vH 24,50 bis 25,50 ℳ, Weizengrieß 34,00 bis 35,00 ℳ, Hartgrieß 39,00 bis 40,00 ℳ, Weizenmehl: Bäckermehl, 41 — 70 vH 28,50 bis 29,50 ℳ, Vorzugsmehl, 0 — 50 vH 34,00 bis 35,50 ℳ, Auszugmehl, 0 —41 vH 35,50 bis 39,50 ℳ, Kartoffelmehl, superior 33,15 bis 34,15 ℳ, Zucker, Melis 68,30 bis 68,80 ℳ, Zucker, Raffinade 69,80 bis 70,80 ℳ, Zucker, Würfel 74,30 bis 79,80 ℳ, Röstroggen, glasiert, in Säcken 32,00 bis 33,00 ℳ, Röstgerste, glasiert, in Säcken 32,00 bis 33,00 ℳ,
Santos Superior bis Extra Prime 296,00 bis 320,00 ℳ, Roh⸗ kaffee, Zentralamerikaner aller Art 320,00 bis 448,00 ℳ, Röst⸗ kaffee, Santos Superior bis Extra Prime 370,00 bis 400,00 ℳ, Röstkaffee, Zentralamerikaner aller Art 400,00 bis 560,00 ℳ, Kakao, stark entölt 150,00 bis 185,00 ℳ, Kakao, leicht entölt
Giroverkehr der Reichsbank nach Rußland: Es mpfiehlt sich, Ueberweisungen und Zahlungen nach Rußland in Pfund Sterling, Dollars oder Reichsmark effektiv aufzugeben.
Kurs der Reichsbank für die Abrechnung von
indisch 810,00 bis 1200,00 ℳ, Ringäpfel amerikan. extra choice 86,00 bis 90,00 ℳ, Amerik. Pflaumen 40/50 in Kisten 72,00 bis 73,00 ℳ, Sultaninen Kiup Caraburnu Auslese ¼½ Kisten 51,00 bis 55,00 ℳ, Korinthen choice Amalias 70,00 bis 73,00 ℳ, Mandeln, süße, handgew., ¼ Kist. 180,00 bis 186,00 ℳ, Mandeln, bittere, handgew., ¼ Kist. 210,00 bis 215,00 ℳ, Kunsthonig in ½ kg-Packungen 70,00 bis 73,00 ℳ, Bratenschmalz in Tierces 166,00 bis 168,00 ℳ, Bratenschmalz in Kübeln 170,00 bis 174,00 ℳ, Purelard in Tierces, nordamerik. 150,00 bis 152,00 ℳ, Purelard in Kisten 150,00 bis 152,00 ℳ, Berliner Rohschmalz 190,00 bis 194,00 ℳ, Speck, inl., ger., 190,00 bis 200,00 ℳ, Molkerei⸗ butter Ia in Tonnen 286,00 bis 292,00 ℳ, Molkereibutter Ia gepackt 294,00 bis 300,00 ℳ, Molkereibutter IIa in Tonnen 272,00 bis 280,00 ℳ, Molkereibutter IIa gepackt 280,00 bis 288,00 ℳ, Auslandsbutter, dänische, in Tonnen 288,00 bis 290,00 ℳ, Aus⸗ landsbutter, dänische, gepackt 296,00 bis 298,00 ℳ, Allgäuer Stangen 20 % —,— bis —,— ℳ, Tilsiter Käse, vollfett 140,00 bis 164,00 ℳ, echter Gouda 40 % 136,00 bis 154,00 ℳ, echter Edamer 40 % 136,00 bis 154,00 ℳ, echter Emmentaler (vollfett) —,— bis —,— ℳ, Allgäuer Romatour 20 % 98,00 bis 116,00 ℳ. (Preise in Reichsmark.) 8 8
Berichte von auswärtigen De Wertpapiermärkten. Devisen.
Danzig, 5. Januar. (D. N. B.) (Alles in Danziger Gulden.) Banknoten: Polnische Loko 100 Zloty 57,77 G., 57,88 B., 100 Deutsche Reichsmark 122,13 G., 122,37 B., Amerikanische (5⸗ bis 100⸗Stücke) —,— G., —,— B. — Schecks: London —,— G., —,— B. — Auszahlungen: Warschau 100 Zloty 57,74 G., 57,86 B. Telegraphische: London 16,67 ½ G., 16,71 ½ B., Paris 20,14 ½ G., “ B., New York 3,2567 G., 3,2633 B., Berlin
Wien, 5. Januar. (D. N. B.) Amsterdam 284,05, Berlin 168,00, Budapest 124,29 ½, Kopenhagen 101,75, London 22,94 ⅜, New York 444,00, Paris 27,75, Prag 21,01, Zürich 136,85, Marknoten 167,40, Lirenoten 37,06, Jugoslawische Noten 8,51, Tschecho⸗ slowakische Noten 20,50, Polnische Noten 79,30, Dollarnoten 436,00, Ungarische Noten —,— *), Schwedische Noten 116,20, Belgrad —,—, Berlin Clearingkurs 215,26. — *) Noten und Devisen für 100 Pengö. — Am 6. Januar bleibt die Börse geschlossen. Prag, 5. Januar. (D. N. B.) Amsterdam 13,54, Berlin 802,00, Zürich 651,50, Oslo 549,00, Kopenhagen 489,00, London 109,20, Madrid 277,60, Mailand 177,25, New York 21,33, Paris 132,10, Stockholm 564,00, Wien 475,00, Marknoten 799,00, Polnische Noten 383,00, Belgrad 46,267, Danzig 660,00. — Am 6. Januar bleibt die Börse geschlossen.
Budapest, 5. Januar. (D. N. B.) Alles in Pengö. Wien 80,454, Berlin 136,20, Zürich 111,10, Belgrad 7,85. — Am 6. Januar bleibt die Börse geschlossen. London, 6. Januar. (D. N. B.) New York 510,75, Paris 83,28, Amsterdam 811,75, Brüssel 23,49, Italien 62,09, Berlin 13,72, Schweiz 16,86, Spanien 39,62 ½, Lissabon 109 ⅞, Kopen⸗ hagen 22,40 ½, Wien 29,75, Istanbul 675,00, Warschau 29,00, Buenos Aires 36,00, Rio de Janeiro 406,00. Paris, 5. Januar. (D. N. B.) (Schlußkurse, amtlich.) Deutschland —,—, London 83,06, New York 16,20, Belgien 354,75, Spanien 210,00, Italien 134,05, Schweiz 4933 ¾, Kopen⸗ hagen —,—, Holland 1026,00, Oslo —,—, Stockholm 430,75, Prag Rumänien —,—, Wien —,—, Belgrad —,—, Warschau —,—.
Paris, 5. Januaär. (D. N. B.) (Anfangsnotierungen, Frei⸗ verkehr.) Deutschland —,—, Bukarest An fonc rag G Frer —,—, Amerika 16,16, England 82,56, Belgien 354,50, Holland 1024,75, Italien 134,05, Schweiz 493,50, Spanien 210,00, Warschau —,—, Kopenhagen —,—, Oslo —,—, Stockholm 429,25, Belgrad
Amsterdam, 5. Januar. (D. N. B.) (Amtlich.) Berlin 59,11, London 8,10 ½, New York 158 ⅛, Paris 9,76, Brüssel 34,58, Schweiz 48,20, Italien 13,08, Madrid 20,55, Oslo 40,80, Kopen⸗ hagen 36,25, Stockholm 41,85, Wien —,—, Budapest —,—, Prag 740,00, Warschau —,—, Helsingfors —,—, Bukarest —,—, Yoko⸗ hama —,—, Buenos Aires —,—.
Zürich, 6. Januar. (D. N. B.) (Amtlich.) Paris 20,24 ¼, London 16,86, New York 330,00, Brüssel 71,80, Mailand 27,13 ½, Madrid 42,52 ½, Berlin 122,80, Wien (offiz.) 72,85, Istanbul 249,50. Kopenhagen, 5. Januar. (D. N. B.) London 22,40,
7 7
ö“ “ 8 Frankfurt ga. M., 5. Januar. (D. N. B.) 5 % Mex. Fäußere Gold —,—, 4 ½ % Irregation 3,00, 4 % Tamaul. S. 1 abg. 3,50, 5 % Tehuantepee abg. 2 ⅞, Aschaffenburger Buntpapier 31,00, Cement Heidelberg 84,50, Dtsch. Gold u. Silber 193,00, Dtsch. Linoleum —,—, Eßlinger Masch. 26,00, Felten u. Gutll. 54,00, Ph. Holzmann 71,50, Gebr. Junghans 34,50, Lahmeyer 114,50, Mainkraftwerke 71,75, Schnellpr. Frankent. 6 ⅞, Voigt u. Häffner 22,75, Zellstoff Waldhof 51,00, Buderus 73,00, Kali Westessgelm
Hamburg, 5. Januar. (D. N. B.) (Schlußkurse.) Dresd Bank 59,50, Vereinsbank 89,00, Li8n.achrußtürse.) Ha he Amerika Paketf. (3:1 zusammengelegte neue Stücke) 27,00, Ham⸗ burg⸗Südamerika 21,25, Nordd. Lloynd —,—, Harburg. Gummi Phönix 24,00, Alsen Zement 111,00 B., Anglo⸗Guano 64,00, Dynamit Nobel —,—, Holstenbrauerei 85,50, Neu Guinea —,—, Otavi N. 12,75. 8
„Wien, 5. Januar. (D. N. B.) Amtlich. (In Schillingen. Völkerbundsanleihe 100 Dollar⸗Stücke 460,00, 88 85 ngen. Stücke 457,00, 4 % Galiz. Ludwigsbahn —,—, 4 % Vorarl⸗ berger Bahn —,—, 3 % Staatsbahn 58,25, Türkenlose 8,30, Wiener Bankverein —,—, Oesterr. Kreditanstalt —,—, Ungar. Kreditbank —,—, Staatsbahnaktien 16,48, Dynamit A.⸗G. —.,—, A. E. G. Union 5,65, Brown Boveri —,—, Siemens⸗Schuckert 46,00, Brüxer Kohlen —,—, Alpine Montan 9,35, Felten u. Guilleaume (10 zu 3 zusammengelegt) —,—, Krupp A.⸗G. —,—, Prager Eisen —,—, Rimamurany —,—, Steyr. Werke (Waffen) 0,21, Skodawerke —,—, Steyrer Papierf. —,—, Scheidemandel —,—, Leykam Josefsthal —,—.
Amsterdam, 5. Januar. (D. N. B.) 7 % Deutsche Reichsanleihe 1949 (Dawes) 59 ⅜, 5 ½ % Deutsche Reichsanleihe 1965 (Young) 53 ⅞, 6 ½ % Bayer. Staats⸗Obl. 1945 31,75, 7 % Bremen 1935 36,00, 6 % Preuß. Obl. 1952 30 ⅛, 7 % Dresden Obl. 1945 28,75, 7 % Deutsche Rentenbank Obl. 1950 —,—, 7 % Deutsche Hyp.⸗Bank Bln. Pfdbr. 1953 62,50, 7 % Deutscher Sparkassen⸗ und Giroverband 1947 27,50, 7 % Pr. Zentr.⸗Bod.⸗Krd. Pfdbr. 1960 —,—, 7 % Sächs. Bodenkr.⸗Pfdbr. 1958 —,—, Amster⸗ damsche Bank 110,00, Deutsche Reichsbank —,—, 7 % Arbed 1951 95,00, 7 % A.⸗G. für Bergbau, Blei und Zink Obl. 1948 43 00, 8 % Cont. Caoutsch. Obl. 1950 —,—, 7 % Dtsch. Kalisynd. Obl. S. A 1950 58 1, 7 % Cont. Gummiw. A. G. Obl. 1956 —,—, 6 % Gelsenkirchen Goldnt. 1934 43,50, 6 % Harp. Bergb.⸗Obl. m. Opt. 1949 36 ⅞, 6 % J. G. Farben Obl. 73,50, 7 % Mitteld. Stahlwerke Obl. m. Op. 1951 —,—, 7 % Rhein.⸗Westf. Bod.⸗Crd.⸗ Bank Pfdbr. 1953 64,00, 7 % Rhein⸗Elbe Union Obl. m. Op. 1946 39,75, 7 % Rhein.⸗Westf. E.⸗Obl. 5jähr. Noten 37,00, 7 % Siemens⸗Halske Obl. 1935 —,—, 6 % Siemens⸗Halske Zert. ge⸗ winnber. Obl. 2930 41,00, 7 % Verein. Stahlwerke Obl. 1951 47,50, 6 ½ % Verein. Stahlwerke Obl. Lit. C 1951 —,—, J. G. Farben Zert. v. Aktien 81,25, 7 % Rhein⸗Westf. Elektr. Obl. 1950 38,75, 6 % Eschweiler Bergw. Obl. 1952 57 ⅞, Kreuger u. Toll Winstd. Obl. —,—, 6 % Siemens u. Halske Obl. 2930 41,75, Deutsche Banken Zert. —,—, Ford Akt. (Berl. Emission) —,—.
VBerichte von auswärtigen Warenmärkten. Bradford, 5. Januar. (D. N. B.) 50 er Kammzüge
„Manchester, 5. Januar. (D. N. B.) Garne konnten ihren Preisstand bei stärkerer Nachfrage bessern. Gewebe hat sich die Kauflust erhalten und es kam zu befriedigenden Umsätzen. Water e ’ notierten 8 ½ d per 1b, Printers Cloth 20/6 sh er Stück. .
19 d
Nummer 1 des Ministerial⸗Blattes für die Preußische innere Verwaltung (herausgegeben im Preußischen Mi⸗ nisterium des Innern), vom 3. Januar 1934 hat folgenden Inhalt: Allgem. Verwalt. Anweis. 22. 12. 33, Anpassung d. Landesverw. an d. Grundsätze d. nat.⸗soz. Staates. — Anweis⸗ 22. 12. 33, Erweiterung d. Befugnisse d. Ober⸗Präs. — RdErl. 28. 12. 33, Führung d. preuß. Landeswappens durch nichtstaatl.⸗ Stellen. — AdErl. 29. 12. 33, Dienstsiegel usw. — RdErl. 29. 12. 1933, Entlass. v. Angestellten usw. wegen unzutreff. Ausfüll. d. Fragebogens. — Kommunalverbände. RdErl. 28. 12. 33, Vollzug d. RG. v. 30. 6. 1933. — RdErl. 26. 12. 33, Schiedsstellen gem. d. Gemeindeumschuld.⸗Ges. — Polizeiverwaltung. RdErl. 23. 12. 33, Feuerwehrpflichtübungen. — RdErl. 23. 12. 33, Entzieh. d. Doktorgrades. — RdErl. 28. 12. 33, Zinsen im Pfand⸗ leihgewerbe. — RdErl. 23. 12. 33, Einheitl. Vordrucke Pol. — RdErl. 23. 12. 33, Umbild. d. Techn. Pol.⸗Schule. RdErl.
New York 437,00, Berlin 163,85, Paris 27,20, Antwerpen 96,10, Zürich 133,80, Rom 936,40, Amsterdam 277,90, Stockholm 115,70, Oslo 112,70, Helsingfors 9,95, Prag 20,70, Wien —,—. Stockholm, 6. Januagr. (D. N. B.) London 19,40, Berlin 143,25, Paris 23,50, Brüssel 83,50, Schweiz. Plätze 116,50, Amsterdam 241,00, Kopen hagen 86,85, Oslo 97,75, Washington 378,00, Helsingfors 8,60, Rom 31,75, Prag 18,25, Wien —,—. Oslo, 5. Januar. (D. N. B.) London 19,90, Berlin 147,00, Paris 24,20, New York 390,00, Amsterdam 248,00, Zürich 119,75, Helsingfors 8,90, Antwerpen 86,00, Stockholm 102,85, Kopenhagen 89,25, Rom 32,50, Prag 18,40, Wien —X,5.
—
Lond on, 5. Januar. (D. N. B.) Silber Barren prompt 19 ⅛, Silber fein prompt 20 ¾, Silber auf Lieferung Barren
190,00 bis 225,00 ℳ, Tee, chines. 780,00 bis 820,00 ℳ, Tee,
28. 12. 33, Ausgleichsbeträge f. Gemeinde⸗Pol.⸗Vollzugsbeamte. — RdErl. 29. 12. 33, Durchf. d. Berufsbeamtenges. — Gestüt⸗ verwaltung. RdErl. 23. 12. 33, e z. Ankauf v. Deckhengsten. — RdErl. 20. 12. 33, Pflege d. Deckhengste. — Wohlfahrtspflege. RdErl. 22. 12. 33, Abbau v. Fürsorge⸗ rinnen. — Paß⸗ u. Fremdenpolizei. RdErl. 23. 12. 33, Ausf.⸗Best. z. deutsch⸗polnischen Abkommen über d. kl. Grenz⸗ verkehr. — Medizinalangelegenheiten. RdErl. 28. 12. 1933, Wassermannuntersuch. d. Arbeitsdienstwilligen. — RdErl. 29. 12. 33, Einzieh. von Sera. — RdErl. 22. 12. 33, Zulass. v. Blinden z. Masseurberuf. Uebertragbare Krankheiten d. 48. Woche. — Handschriftliche Berichtigung. — Neu⸗ erscheinungen. — Zu beziehen durch alle Postanstalten. Carl Heymanns Verlag, Berlin W8, Mauerstr. 44. Fite g g 1,75 RM für Ausgabe A (zweiseitig bedruckt) und 2,30 RM für
19 ⁄16, Silber auf Lieferung fein 2011⁄½10.
Ausgabe B e(eäeinseitig bedruckt).
Gffentlicher Anzeiger.
1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen, 2. Zwangsversteigerungen,
3. Aufgebote,
4. Oeffentliche Zustellungen, 5. Verlust⸗ und Fundsachen,
6. Auslosung usw. von 7. Aktiengesellschaften,
Wertpapieren, 13. Bankauswei
8. Kommanditgesellschaften auf Aktien, 9. Deutsche W..“““
10. Gesellschaften m. b. H.
11. Genossenschaften,
12. Unfall⸗ und Invalidenversicherungen,
se 14. Verschiedene Bekanntmachungen.
5 v. H. für jeden auf den Zeitpunkt der
Fälli 3 ono Untersuchungs⸗ folgenden angefangenen halben Gemäß der Vierten Verordnung des b Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zum Schutze des inneren Friedens (Siebenter Teil,
und Straffachen.
64551]1. Steuersteckbrief
Reichspräsidenten zur
und juristischen Personen, die im Inland einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Auf⸗ enthalt, ihren Sitz, ihre Geschäftsleitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Leistungen an die Steuerpflichtigen zu bewirken; sie
keine Kenntnis von der Beschlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Ver⸗ schulden an der Unkenntnis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.
Wer seine Anzeigevpflicht vorsätzlich oder
finanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft bestellt ist, ver⸗ pflichtet, die Steuerpflichtigen, wenn sie im Inland betroffen werden, vorläufig festzunehmen.
Es ergeht hiermit die Aufforderung,
und Vermögensbeschlagnahme.
Der Wollhändler Richard Kohn, geb. 27. 5. 1896 Winzenberg, und seine Ehefrau Alfreda Kohn, geb. Rehmann, geb. 21. 5. 1896 Schillersdorf, zuletzt wohnhaft in Berlin⸗Schöneberg, Traun⸗ steiner Straße 9, zur Zeit in Spa (Belgien) Avenue du Marteau 150, schulden dem Reich eine Reichsfluchtsteuer von 35 313,— Reichsmark, die am 21. Juli 1933 fällig
gewesen ist, nebst einem Zuschlag von
Kapitel III, Erster Abschnitt, §9 Ziffer 2ff.) vom 8. Dezember 1931 (Reichsgesetzbl. 1. S. 699) wird hiermit das inländische Ver⸗ mögen der Steuerpflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß § 9 Ziffer 1 der genannten Verordnung festzusetzende Geldstrafe und alle im Steuer⸗ und Straf⸗ verfahren entstandenen und entstehenden Kosten beschlagnahmt.
Es ergeht hiermit an alle natürlichen
werden hiermit aufgefordert, innerhalb eines Monats dem unterzeichneten Finanz⸗ amt Anzeige über die den Steuerpflichtigen zustehenden Forderungen oder sonstigen Ansprüche zu machen.
Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an die Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach § 10 Abs. 1 der genannten Verordnung hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung
fahrlässig nicht erfüllt, wird nach § 10 Abs. 5 der genannten Verordnung, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinter⸗ ziehung oder der Steuergefährdung (§§ 396, 402 der Reichsabgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrigkeit (§413 der Reichsabgabenordnung) bestraft. Nach § 11 Abs. 1 der genannten Ver⸗ ordnung ist jeder Beamte des Polizei⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steueraußen⸗ dienstes und des Zollfahndungsdienstes sowie jeder andere Beamte der Reichs⸗
die obengenannten Steuerpflichtigen, falls sie im Inland betroffen werden, v sg festzunehmen und sie gemäß § 11 Abs. der genannten Verordnung unverzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen. St. Nr.: 10/2039. O 2011 B — 29 RK,Gs33. Berlin⸗Schöneberg, den 24. No⸗ vember 1933. “ Finanzamt Schöneberg.
“
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 5 vom 6. Januar 1934. S. 3.
—
[64552]. Steuersteckbrief
und Vermögensbeschlagnahme.
Der Rechtsanwalt Dr. Kurt Freymann, eb. am 9. Mai 1887 zu Danzig, und seine ghefrau Käte, geb. Jacobsohn, geb. am 5. November 1886 zu Danzig, zuletzt
ohnhaft in Berlin⸗Steglitz, Rothenburg⸗ fecz 11, zur Zeit in Le Vesinet (S. & O.), „ Boulvard d'⸗Italie, schuldet dem Reich eine Reichsfluchtsteuer von 17 920 RM, die am 20. Juli 1933 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von 5 v. H. für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden angefangenen halben Monat.
Gemäß der Vierten Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zum Schutze des inneren Friedens (Siebenter Teil, Kapitel III, Erster Abschnitt, § 9 Ziffer 2ff.) vom 8. Dezember 1931 (Reichsgesetzbl. 1. S. 699) wird hiermit das inländische Vermögen des Steuerpflichtigen zur Siche⸗
rung der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer
nebst Zuschlägen, auf die gemäß § 9 Ziffer 1
der genannten Verordnung festzusetzende
Geldstrafe und alle im Steuer⸗ und Straf⸗ verfahren entstandenen und entstehenden Kosten beschlagnahmt. 8
Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im Inland einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Auf⸗ enthalt, ihren Sitz, ihre Geschäftsleitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Leistungen an den Steuerpflichtigen zu bewirken; sie werden hiermit aufgefordert, innerhalb eines Monats dem unterzeichneten Finanz⸗ amt Anzeige über die dem Steuerpflich⸗ tigen zustehenden Forderungen oder sonsti⸗ gen Ansprüche zu machen.
Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an den Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach § 10 Abs. 1 der genannten Verordnung hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Beschlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Ver⸗ schulden an der Unkenntnis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.
Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach § 10 Abs. 5 der genannten Verordnung, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder der Steuergefährdung (§§ 396, 402 der Reichsabgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrigkeit (§ 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft.
Nach § 11 Abs. 1 der genannten Ver⸗ ordnung ist jeder Beamte des Polizei⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steueraußen⸗ dienstes und des Zollfahndungsdienstes sowie jeder andere Beamte der Reichs⸗ finanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft bestellt ist, ver⸗ pflichtet, den Steuerpflichtigen, wenn er im Inland betroffen wird, vorläufig fest⸗ zunehmen.
Es ergeht hiekmit die Aufforderung, den obengenannten Steuerpflichtigen, falls er im Inland betroffen wird, vorläufig festzunehmen und ihn gemäß § 11 Abs. 2 der genannten Verordnung unverzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen.
Berlin⸗Steglitz, den 7. Dezember 1933.
Finanzamt Steglitz. (UuUnterschrift.) 4
—
[64553]. Beschluß.
Der Beschluß des Amtsgerichts Ragnit vom 7. November 1933, durch den das Vermögen des Gutsbesitzers Erich Kutzwor in Kerstupönen, Kr. Tilsit⸗Ragnit, gemäß § 290 St.⸗P.⸗O. beschlagnahmt worden ist, wird nach § 293 St,.⸗P.⸗O., aufgehoben. Amtsgericht Ragnit, den 2. Januar 1934.
(5 P. 48/33.)
Aufgebote.
[64554] I. Aufgebot
a) der Schuldverschreibungen der An⸗ leiheablösungsschuld des Deutschen Rei⸗ ches von 1925, b) der Auslosungsscheine zu dieser Anleihe. 1. a) Nr. 1 073 936 über 25 RM, b) Gr. 32 Nr. 12 936 über 25 RM; 2. a) Nr. 1 853 932 über
25 RM, Nr. 1 420 610 über 50 RM, Nr.
1 655 897 über 100 RM,
b) Gr. 12 Nr. 42 932 über 25 RM, Gr. 7
Nr.
51 110 über 50 RM, Gr. 10 Nr. 39 097. über 100 RM; 3. a) Nr. 1 061 437 über b) Gr. 25 Nr. 21 937 über
50 RM, 50 RM; 4. 2) Nr. 1.200 391 über 12,50 Reichsmark, Nr. 1 290 268 über 25 RM, Nr. 1 109 540 über 50 RM, b) Gr. 35 Nr. 19 391 über 12,50 RM, Gr. 39 Nr. 19 268 über 25 RM, Gr. 28 Nr. 10 040 über 50 RM; 5. a) Nr. 1 628 731 über 50 RM, b) Gr. 16 Nr. 44 231 über 50 RM; 6. a) Nr. 375 304 über 25 RM, b) Gv. 13 Nr. 15 304 über 25 RM; 7. a) Nr. 2 411 059 über 12,50 Reichsmark, Nr. 1 178 124 über 50 RM, Nr. 1178 130 über 50 -RM, b) Gr. 27 Nr. 55 059 über 12,50 RM, Gr. 30 Nr. 18 624 über 50 RM, Gr. 30 Nr. 18 630 über 50 RM; 8. a) Nr. 2 270 854 über 100 RM, b) Gr. 31 Nr. 48 054 über 100 RM;⸗ 9. a) Nr. 180 278 über 100 RM, b) Gr. 7 Nr. 278 über 100 Reichsmark; 10. a) Nr. 284 203 über 50 KM, b) Gr. 10 Nr. 14 203 über 50 RM; 11. a) Nr. 2 141 343 über 25 RM, Nr. 1 550 480 über 50 RM, b) Gr. 25 Nr. 55 343 über 25 RM,
Gr. 13 Nr. 55 980 über 50 RM;
12. a) Nr. 1 719 784 über 12,50 RM, Nr. 1 651 648 über 100 RM, b) Gr. 10. Nr. 58 784 über 12,50 RM, Gr. 10 Nr. 34 848 über 100 RM; 13. a) Nr. 593 374 über 25 RM, b) Gr. 20 Nr. 23 374 über 25 RM; 14. a) Nr. 1 385 325 über 100 RM, b) Gr. 1 Nr. 38 525 über 100 RM; 15. a) Nr. 89 754 über 25 RM, b) Gr. 4 Nr. 2051 über 25 RM; 16. a) Nr. 1 660 418 über 100 RM, b) Gr. 11 Nr. 36 498 über 12,50 RM; 17. a) Nr. 365 213 über 12,50 RM, b) Gr. 13 Nr. 5213 über 12,50 RM; 18. a) Nr. 235 115 über 50 RM, b) Gr. 8 Nr. 25 115 über 50 RM; 19. a) Nr. 23 652 über 25 RM, b) Gr. 1 Nr. 23 652 über 25 RM. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefor⸗ dert, spätestens in dem auf den 7. No⸗ vember 1934, 10 Uhr, vor dem un⸗ terzeichneten Gericht in Berlin, Stra⸗ lauer Str. 44/45, 5. Stockwerk, Zimmer Nr. 92, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfol⸗ gen wird. II. Zahlungssperre.
Der Reichsschuldenverwaltung in Berlin ist verboten, bezüglich der oben zu 1—3, 5 — 9, 11, 16—19 aufgeführten Urkunden an einen anderen Inhaber als zu 1. an Landwirt Ziriak Busam in Oberkirch, Baden, Gaisbacher Straße, 2. an den Althäger Spar⸗ und Dar⸗ lehnskassen⸗Verein eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht, in Althagen bei Wustrow, 3. an Büdner Otto Haseloff in Fredersdorf bei Belzig, Haus Nr. 19, 5. an Kurt Kaiser in Dresden, Wurzener Straße 23, 6. an Kontorist Heinz Bruschke in Ber⸗ lin Ackerstr. 139, bei Perkasch, 7. an Hauptlehrer Franz Walloschek in Kra⸗ melau, Kreis Neustadt, Oberschles., 8. an Wenzel Habicht in Dresden⸗A., Ehristianstr. 33, 9. an die Landwirts⸗ witwe Therese Hieber in Schwabmün⸗ chen, Mindelheimer Str. 5, 11. an Re⸗ vierförster a. D. Josef Wagner in Forst⸗ haus Borek bei Slawentzitz, Oberschles., 16. an Revierförster Hermann Gruhn in Breslau⸗Pilsnitz, Breslau I. Land, 17. an Arbeiter Bruno Teichert in Brei⸗ tenfeld, Post Blumenthal i. M., 18. an die Witwe Ida Frank geb. Jahn in Berlin⸗Borsigwalde, Olbendorfer Weg Nr. 15, 19. an Bäcker Peter Eduard Busser in Froschhausen, Kr. Offenbach a. Main, eine Leistung zu bewirken. (455. Gen. II. 7. 33.)
Berlin, den 28. Dezember 1930
Amtsgericht Berlin.
[64555] . Die am 2. September 1933 angeord⸗ nete Zahlungssperre. bezüglich des 8 %igen Goldpfandbriefs der Preußi⸗ schen Centralbodenkredit⸗ Aktiengesell⸗ schaft in Berlin vom Jahre 1927 Serie 493 (492) Lit. C Nr. 13 377 ist einge⸗ stellt worden. (455/216 F. 524. 33.) Berlin, den 2. Januar 1934. Amtsgericht Berlin. Abt. 455.
[64557]. Aufgebot.
Der Stadtobersekretär i. R. Franz Schuster in Schöningen hat beantragt, den verschollenen Carl Otto Willi Deike, geb. am 22. November 1876 in Schöningen, zuletzt wohnhaft in Schöningen, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 8. August 1934, 9 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigen⸗ falls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen ver⸗ mögen, ergeht die Aufforderung, späte⸗ stens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.
Amtsgericht Schöningen, 2. Januar 1934.
[64558]. Aufgebot.
Der Magistratsobersekretär Johannes Retzlaff in Ueckermünde hat beantragt, den verschollenen Ingenieur (Maschinen⸗ schlosser) Ernst, Wilhelm, Otto Kohtz, geb. 2. 5. 1883 zu Ueckermünde, zuletzt wohn⸗ haft in Ueckermünde, ausgewandert vor 1914 nach Amerika, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufge⸗ fordert, sich spätestens in dem auf den 13. Juli 1934, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 14, anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklä⸗ rung erfolgen wird. An alle, welche Aus⸗ kunft über Leben oder Tod des Ver⸗ schollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Auf⸗ gebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.
Ueckermünde, den 2. Januar 1934.
Amtsgericht.
[64556]. Aufgebot. b
Die Nachlaßgläubiger des am 1. Ja⸗ nuar 1932 verstorbenen Tischlermeisters Wilhelm Franz Otto Berg, zuletzt wohn⸗ haft in Hamburg, Papenstraße 102, werden aufgefordert, bei dem Amtsgericht in Hamburg, Abtei⸗ lung für Aufgebotssachen, Sievekingsplatz, Ziviljustizgebäude, Zimmer Nr. 201, spä⸗ testens in dem daselbst am Donnerstag, dem 8. März 1934, mittags 12 Uhr, stattfindenden Aufgebotstermin anzu⸗ melden. Die Anmeldung einer Forderung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift
ihre Forderungen
oder in Abschrift beizufügen. Nachlaß⸗ gläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbind⸗
lichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Ver⸗ mächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Be⸗ friedigung verlangen, als sich nach Be⸗ friedigung der nicht ausgeschlossenen Gläu⸗ biger noch ein Ueberschuß ergibt; auch haftet jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil ent⸗ sprechenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Ver⸗ mächtnissen und Auflagen, sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit haftet. Antragsteller ist der gerichtlich bestellte Nachlaßver⸗ walter Justizsekretär Chr. H. P. Behr⸗ mann in Altona, Lagerstraße 184.
Hamburg, den 21. Dezember 1933.
Das Amtsgericht. Abteilung für Aufgebotssachen.
[64560]. Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurteil des Amtsgerichts Achern vom 20. Dezember 1933 wurde der vom Grundbuchamt Renchen erteilte Grundschuldbrief über 5 000 GM, einge⸗ tragen auf den Grundstücken Lgb. Nr. 565 a, 566 b, 1717, 733, 2978 und 680 im Grundbuch von Renchen Band 21 Heft 9. III. Abt. Nr. 1 zugunsten des Paul Schrempp, Landwirt in Renchen, für kraftlos erklärt.
Achern, den 3. Januar 1934. Badisches Amtsgericht.
[64561]. Beschluß.
Der am 13. 1. 1931 ausgestellte Erb⸗ schein nach dem am 8. 3. 1919 verstorbenen Kleinrentner Friedrich Wolf in Kiel wird für kraftlos erklärt, weil er durch den Ein⸗ tritt des Nacherbfolgefalles unrichtig ge⸗ worden ist.
Kiel, den 2. Januar 1934.
Amtsgericht. Abt. 3.
[64559].
Durch Ausschlußurteil vom 30. De⸗ zember 1933 ist der am 24. Dezember 1863 zu Jordansmühl, Kreis Reichenbach ge⸗ borene Sattler Friedrich Wilhelm Lucke für tot erklärt worden. Als Todestag ist der 31. Dezember 1902 festgestellt.
Zobten, Bez. Breslau, 30. 12. 1933.
Das Amtsgericht.
4. Heffentliche Zuftellungen.
[64563]. Deffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Elisabeth Weber geb. Rückert in Braunschweig, Kaffeetwete 24, Klägerin, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Giffhorn, Braunschweig, klagt gegen ihren Ehemann, den Elektromon⸗ teur Friedrich Weber, früher in Braun⸗ schweig, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, unter der Behauptung, daß der Beklagte mit verschiedenen Frauens⸗ personen Ehebruch getrieben habe, mit dem Antrage auf Scheidung der Ehe, den Beklagten für allein schuldig zu erklären und ihm die Kosten des Rechtsstreits auf⸗ zuerlegen. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 5. Zivilkammer des Landgerichts in Braunschweig, auf den 14. März 1934, vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsan⸗ walt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Braunschweig, 28. Dezember 1933.
Geschäftsstelle 9 des Landgerichts.
[64297]. Deffentliche Zustellung.
Es klagen auf Ehescheidung aus §§ 1565, 1567, 1568 B. G.⸗B. und Schuldiger⸗ klärung aus § 1574 Abs. 1 B. G.⸗B.: 1. die Ehefrau des Bergmanns Alfred Unger in Gladbeck, vertreten durch Rechtsanwalt Grosse⸗Wilde in Gladbeck, gegen ihren Ehemann, 2. die Ehefrau des Berg⸗ manns August Rickes in Essen, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Bertermann in Essen, gegen ihren Ehemann, 3. die Ehe⸗ frau des Schreiners Gustav Marquardt in Essen, vertreten durch Rechtsanwalt Schilling in Essen, gegen ihren Ehemann, 4. die Ehefrau des Arbeiters Adolf Kalau in Bottrop, vertreten durch Rechtsanwalt Brinkmann in Bottrop, gegen ihren Ehemann, 5. die Ehefrau des Kaufmanns Max Fürstenberger in Essen, vertreten durch Rechtsanwalt Bir⸗ kenstock in Essen, gegen ihren Ehemann. Die Kläger laden die Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung vor das Landgericht Essen, und zwar: zu 1: auf den 22. März 1934, 9 Uhr, Zimmer 241, vor die 3. Zivilkammer, zu 2: auf den 13. März 1934, 9 Uhr, Zimmer 241, vor die 4. Zivilkammer, zu 3 u. 4: auf den 22. März 1934, 9 Uhr, Zimmer 246, vor die 5. Zivilkammer, zu 5: auf den 27. Februar 1934, 9 Uhr, Zimmer 248, vor die 10. Zivilkammer mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Anwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen.
Essen, den 3. Januar 1934.
Geschäftsstelle des Landgerichts. [64565]. Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Anna Borowsky, geb.
Vageler, in Landsberg a. W., Luisen⸗
den Arbeiter Walter Borowsky, früher in Guben, auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Guben auf den 2. März 1934, 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Guben, den 30. Dezember 1933. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
[64564]. Oeffentliche Zustellung. Schmitt, Elisabeth, geb. Jeude, in Worms a. Rhein, Lützowstraße 5, Kläge⸗ rin, vertreten durch Rechtsanwalt Biffar in Frankenthal, klagt gegen ihren Ehemann Schmitt, Friedrich, Fabrikarbeiter, zuletzt in Bobenheim a. Rhein, z. Zt. angeblich in Frankreich, nähere Adresse unbekannt, Beklagten, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage: „die am 21. September 1921 vor dem Standesamt Worms geschlossene Ehe der Parteien wird aus Alleinverschulden⸗ des Beklagten geschieden, der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits in die öffentliche Sitzung der III. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal, Pfalz, vom Dienstag, den 27. März 1934, vorm. 9 Uhr, im kleinen Sitzungs⸗ saale, mit der Aufforderung, einen bei dem Prozeßgerichte zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Vertreter zu bestellen. Die öffentliche Zustellung wurde bewilligt. Frankenthal, den 30. Dezember 1933. Geschäftsstelle des Landgerichts.
[64566]. Oeffentliche Zustellung. Frau Margarete Laaker geb. Kirsch in Bad Wilsnack, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Pfeiffer, hier, klagt gegen den Arbeiter Albert Laaker, früher in Bad Wilsnack, auf Ehescheidung aus § 1568 B. G.⸗B. und Schuldigerklärung des Be⸗ klagten gemäß § 1574 Abs. 1 B. G.⸗B. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivilkammer des Landgerichts in Neuruppin auf den 16. März 1934, 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Neuruppin, den 27. Dezember 1933. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
[64299]1. Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Emma Löbel geb. Schräp⸗ ler verw. Heidecke in Stolberg, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Klocke in Heringen, klagt gegen den Arbeiter Johannes Löbel, früher in Stolberg, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Herstellung der ehelichen Gemeinschaft aus § 1353 B. G.⸗B. und Schuldig⸗ erklärung des Beklagten gemäß § 1574 Abs. 1 B. G.⸗G. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivilkammer des Landgerichts in Nordhausen auf den 27. Februar 1934, vorm. 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Nordhausen, den 30. Dezember 1933.
Geschäftsstelle des Landgerichts.
[64567]. Oeffentliche Zustellung. Der Arbeiter Hans Buchholz in Neu⸗ trebbin, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Heinrich in Eberswalde, klagt gegen seine Ehefrau Hedwig Buchholz geb. Eckert, früher in Cavelswerder, Post Trebbin, auf Ehescheidung aus § 1565 B. G.⸗B. und Schuldigerklärung der Be⸗ klagten gemäß § 1574 Abs. 1 B. G.⸗B. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts in Prenzlau auf den 2. März 1934, 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. — 2 R. 169.33. Prenzlau, den 28. Dezember 1933. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[64569]. Oeffentliche Zustellung. Der am 25. Oktober 1926 geborene Walter Erich Werner, vertreten durch das Kreisjugendamt Lüben in Schlesien als Vormund, klagt gegen den früheren Kauf⸗ mann Bruno Schellenberg, früher in Berlin, Neue Königstr. 17, wegen Unter⸗ halts mit dem Antrage auf kostenpflichtige Zahlung einer Unterhaltsrente von 1200,— RM, für die Zeit vom 1. Januar 1929 bis 31. Dezember 1933. Zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Berlin, Berlin C 2, Neue Friedrichstr. 15, II. Stock, Zimmer 170/172, auf den 27. Februar 1934, 9 ½ Uhr, geladen. 154 (C. 879.33) Berlin, den 29. Dezember 1933.
Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
[643001. Oeffentliche Zustellung.
Bunzlau, vertreten durch das Stadt⸗ jugendamt in Bunzlau, klagt gegen den Arbeiter Mathias Kothbauer, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthaltes, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verur⸗ teilen: 1. dem Kläger vom Tage seiner Geburt an, das ist vom 21. Dezember 1929 ab, bis zum vollendeten 16. Lebensjahr eine vierteljährlich im voraus zu ent⸗ richtende Unterhaltsgeldrente von 75,— Reichsmark zu zahlen, 2. das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur
straße 25, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Mittag in Guben, klagt gegen
Der minderjährige Franz Säuberlich in
streits wird der Beklagte vor das Amts⸗ gericht in Bunzlau, Zimmer 21, auf den 27. Februar 1934, 9 Uhr, geladen.
Amtsgericht Bunzlau . den 30. Dezember 1932
8— [6430 Die am 26. Februar 1927 geborene Inge Bellack, vertreten durch das Jugend⸗ amt, Amtsvormundschaft in Stettin, Pro⸗ zeßbevollmächtigter: Bezirksjugendamt Berlin⸗Charlottenburg, klagt gegen den Konditor Leo Czerwonka, früher in Berlin⸗Wilmersdorf, wegen Zahlung von Unterhalt mit dem Antrag auf kosten⸗ pflichtige Verurteilung zur Zahlung von 2214 Reichsmark Unterhalt für die Zeit vom 25. April 1927 bis 25. Februar 1934 Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird der Beklagte vor das Amts⸗ gericht in Charlottenburg auf den 20. Fe⸗ bruar 1934, vormittags 10 Uhr, geladen. Aktenzeichen: 43 C. 1292. 33. Charlottenburg, den 23. 12. 1933. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts. [64571]. 1 Die Ehefrau Henriette Ottilie Alter, geb. Sehlbach, in Wuppertal⸗Barmen, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Gesel⸗ bracht in Dortmund, klagt gegen den Kaufmann Johannes Gustav Alter, zu⸗ letzt wohnhaft in Dortmund, mit dem An⸗ trag auf Zahlung einer Unterhaltsrente von monatlich 100,— RM ab 1. Oktober 1933. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht hier, Gerichtsstraße 22, auf den 24. Februar 1934, vormittags 10 Uhr, Zimmer 145, geladen. Amtsgericht ortmund, d. 4. Januar 1934.
[64302]. Oeffentliche Zustellung. . Klägerin: Die minderjährige Waltraud Darr in Eisenach, ges. vertreten durch das Stadtjugendamt in Eisenach, dieses ver⸗ treten durch den beauftragten Amtsvor⸗ mund Adolf Zeitler in Eisenach. Ver⸗ klagter: Der Kaufmann Otto Grüne⸗ wald, zur Zeit unbekannten Aufenthalts
Die Klägerin klagt gegen den Verklagten wegen Verhinderung der Verjährung der vom Verklagten nicht gezahlten rück⸗ ständigen Unterhaltsbeiträge. Die Kläge⸗ rin beantragt: 1. den Verklagten kosten⸗ pflichtig zu verurteilen, dem Kinde von seiner Geburt bis zum 16. Januar 1934 den Betrag in Höhe von 1980,— RMN (eintausendneunhundertachtzig RM) so⸗ fort zu zahlen; 2. das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits ist auf Donnerstag, den 22. Februar 1934, vorm. 9 ½ Uhr, vor dem Thür. Amtsgericht, Abt. 7, in Eisenach, Zimme
Nr. 54, bestimmt. Zu diesem Termin wird der Verklagte hiermit geladen. Eisenach, den 30. Dezember 1933.
64572 Der Hatstergsiheie Wolfgang Weinreich in Eisenach, gesetzlich vertreten durch das Städtische Jugendamt Eisenach, klagt gegen den Arbeiter Fritz Rose, zuletzt wohnhaft in Elze (Hann.), auf Zahlung einer vierteljährlichen Unterhaltsrente von 81,— RM vom Tage der Geburt bis zum vollendeten 16. Lebensjahre. Termin zur mündlichen Verhandlung am 27. Fe⸗ bruar 1934, 10 Uhr, vor dem hiesigen Amtsgericht, Zimmer 3. . Elze (Hann.), den 4. Januar 1934 Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts. [64577]. Oeffentliche Zustellung. Johann Josef Kriechel in Birresdorf klagt gegen den Josef Löscher, Elektro⸗ monteur, früher in Buchheim, aus Unter⸗ haltsanspruch, mit dem Antrage auf Ver⸗ urteilung des Beklagten zur Zahlung einer Unterhaltsrente von 105,— RM viertel⸗ jährlich, vom 13. März 1930 ab bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, und zwar die rückständigen Beträge sofort, die künftig fälligen am 5. 1., 5. 4., 5. 7. und 5. 10. jeden Jahres. Zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits wird der Be⸗ klagte vor das Amtsgericht in Meßkirch, auf Montag, den 19. Februar 1934, nachmittags 3 Uhr, vorgeladen. 8 Meßkirch, den 27. Dezember 1933. Bad. Amtsgericht.
[64578]. Oeffentliche Zustellung. I. Härtner, 1 Vormundschaft des Jugendamtes Stutt⸗ gart, klagt gegen Bauer, Leopold, Rei⸗ sender, jetzt unbekannten Aufenthalts, und beantragt, zu erkennen: Der Beklagte hat an die Klägerin für die Zeit vom 29. 6. 1928 bis 28. 12. 1933 2310,— RM rückständige Unterhaltsrente sofort zu entrichten. Der Beklagte Leopold Bauer wird hiermit zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits auf Donnerstag, den 22. Februar 1934,
9 Uhr, vor das Amtsgericht München, Justizgebäude an der Luitpoldstraße Zimmer Nr. 453/I, geladen. II. Huber, Maximilian geb. 24. 1. 1922, unehelich, gesetzlich ver⸗ treten durch das Stadtjugendamt Freising, klagt gegen Kuba, Anton, Malermeister, früher in München, Türkenstraße 44, jetzt unbekannten Aufenthalts, und beantragt, zu erkennen: Der Beklagte wird verurteilt, an die Klagepartei an rückständigem Unterhalt für die Zeit vom 1. 12. 1932 bis 31. 12. 1933 einen Betrag von 3180 RM zu bezahlen. Der Beklagte Anton Kubq wird hiermit zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits auf Montag, den
mündlichen Verhandlung des Rechts⸗
8
12. März 1934, vorm. 9 Uhr, vor
Ruth, geb. 29. 6.1928, unter