Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 12 vom 15.
Reichsminister für Ernährung
8³ 8 8 8
1 In Ergänzung des bereits in der Presse veröffentlichten Be⸗ richtes über die Ausführungen des Ministers für Ernährung und Landwirtschaft R. Walther Darré in der Sitzung des Ausschusses für allgemeine Wirtschafts⸗ und Sozialpolitik des Reichsstandes der Deutschen Industrie bringen wir nachstehend noch weitere Einzelheiten aus dem Vortrag des Ministers, die von besonderer grundsätzlicher Bedeutung sind.
In einem nationalsozialistischen Staat könne man von einem Gegensatz zwischen Bauer und gewerblichem Unternehmer nicht sprechen, ebenso wenig wie von einem Gegensatz zwischen Bauer und Arbeiter oder zwischen Unternehmer und Arbeiter. Seit dem September v. J. sei die deutsche Bauernschaft und alles, was sonst wirtschaftlich mit ihr zusammenhänge, in den Reichsnährstand eingegliedert und straff zusammengefaßt worden. Genau so wenig wie etwa der Reichsstand der Deutschen Industrie sei der Reichs⸗ nährstand ein Stand im eigentlichen Sinne des Wortes. Der Begriff des Standes und ständischen Aufbaus lasse vielerlei Aus⸗ legungen zu, aber das eine stehe jedenfalls fest, daß dieser Begriff des Standes vielmehr einen gesellschaftlichen oder gar einen sitt⸗ lichen als lediglich wirtschaftlichen oder höt chet Inhalt habe. Beim Bauern decke sich allerdings der gesellschaftlich⸗sittliche Gehalt weitgehend mit dem wirtschaftlichen. Der Unterschied zwischen den industriellen Zusammenschlüssen und dem Reichsnährstand liege einmal in dem der größeren Ausdehnung und dann im öffentlich⸗rechtlichen Charakter des Reichsnährstandes. Im Gewerbe sei gleichfalls der Zug zum fachlichen Zusammenschluß vor⸗ handen, er sei aber noch nicht so stark entwickelt und straff durch⸗ geführt, weil es sich hier um feinere, vielfältigere Gebilde handelte, die vorsichtiger behandelt werden müssen, als der Boden. Der einheitlich und straff durchgeführte Zusammenschluß im Reichs⸗ nährstand sei nicht etwa Selbstzweck, sondern erst die Grundlage für eine Wirtschaftspolitik neuartiger Gedankengänge.
Der erste entscheidende Grundgedanke in dieser neuen Wirt⸗ schaftspolitik ist der der Festpreise, mit deren Hilfe die Erzeu⸗ gungs⸗ und Absatzbedingungen vorsorglich so zu gestalten sind, daß diese Preise gerechtfertigt sind. Dieser gerechte Preis sei nicht nur der gerechte Preis für den Erzeuger der Ware, sondern auch für den Verbraucher. Soll diese Preispolitik ihren Zweck er⸗ füllen, so muß mit ihr auch eine Aendexung und Beaufsichtigung der Märkte Hand in Hand gehen. Die fachliche Körperschaft (Reichsnährstand) übernimmt diese Aufgabe in voller Selbstver⸗ waltung und Selbstverantwortung. Der Reichsnährstand hat die nationale Aufgabe und Pflicht, das deutsche Volk ausreichend und ut zu ernähren. Der Minister betonte, wenn er gewisse Gebiete fr den Reichsnährstand beanspruche, so geschehe das nicht etwa
und Landwirtschaft R. Walther vor dem Reichsstand der Deutschen Industrie.
aus persönlichem Machthunger, fayderr im höheren volkswirt⸗ schaftlichen Interesse aus dem Gefühl der Verantwortung für die Gesamtheit heraus, denn er sei nicht nur der Minister für die Landwirtschaft, sondern auch für die Ernährung des deutschen Volkes.
Trotz seiner Ausschließlichkeit, seines öffentlich⸗rechtlichen Cha⸗ rakters und seiner Disziplinargewalt habe der Reichsnährstand keineswegs die Absicht, einen bürokratischen Geist in der Wirt⸗ schaft oder einer Verbeamtung derselben, die Wege zu ebnen. Der Nationalsozialismus verlange von den einzelnen Bauern unbe⸗ dingte Disziplin. Um so hohe wirtschaftliche und sittliche Anforde⸗ rungen erfüllen zu können, müsse der Bauer frei auf seinem Boden leben. Aus diesem Grundgedanken sei das Erbhofgesetz ent⸗ standen.
Abschließend machte der Minister noch einige Ausführungen zu der künftigen Gestaltung der deutschen Handelspolitik. Die uns gestellte Aufgabe sei unvereinbar mit dem Grundsatz der Meistbegünstigung. Es sei keineswegs die Absicht des Reichs⸗ nährstandes, Deutschland völlig vom Auslande abzuschließen und damit die berechtigte Aufuhrinteressen der Industrie zu gesährden. An die Stelle der alten Zollpolitik trete jetzt eine echte Handels⸗ politik, die von dem Grundsatz ausgehe, die Einfuhr ausländischer Waren so zu beausichtigen und zu steuern wie die Erzeugung inländischer Waren. Die ersten Ansätze für dieser Neuord⸗ nung der Handelspolitik bereits durch die Errichtung der Reichsstellen für Milcherzeugnisse und Eier, sowie für Oele und Fette und die Reichsgetreidestelle gegeben. Der Ein⸗ fuhrhandel sei dadurch nicht ausgeschaltet, sondern ihm komme bei weiterem Ausbau dieser Methode eine neue und erhöhte Be⸗ deutung zu. Diese Regelung gebe die Möglichkeit, unabhängig von der Meistbegünstigung die Interessen der deutschen Ausfuhr⸗ Industrie besser als bisher zu wahren. Im Laufe der Zeit könne Deutschland nach Ansicht des Ministers noch mehr an ausländi⸗ schen Erzeugnissen einführen, wenn die betreffenden Länder ge⸗ willt seien, in entsprechendem Umfange auch deutsche Industrie⸗ erzeugnisse abzunehmen und sofern nur bei uns die Möglichkeit egeben ist, diese Einfuhr aus dem Ausland wirklich zu beauf⸗ ichtigen.
Die Ausführungen des Ministers gipfelten in dem Satz, daß die Erkenntnis der Verwertung der neuen deutschen Bauerngesetze gleichzeitig zur Erkenntnis der engen gesamtwirtschaftlichen Ver⸗ bundenheit von Gewerbe und Landwirtschaft führen muß, einer Verbundenheit, die schon heute keine schöne Redensart, sondern
eine wirtschaftspolitische Wirklichkeit ist.
Wirtschaft des Auslandes.
Italien gewährt auch für 1934 Schiffahrtsprämien.
Eiinem in der „Gazzeta Ufficiale“ erschienenen Dekret zufolge wird die im Dezember 1931 eingeführte Schiffahrtsprämie auch für das Jahr 1534 von der italienischen Regierung beibehalten werden. Die Prämie wird für ausschließlich dem Gütertransport dienende italienische Handelsschiffe bewilligt. Für Schiffe mit motorischer Antviebskraft, bei einem Alter von nicht über einem Jahr, beträgt die Prämie pro B.⸗R.⸗T. und Seemeile 0,0025 Lire für die ersten 1500 t, 0,00125 Lire für die weitere Tonnage bis zu 2500 t, 0,0008 Lire für über 2500 bis 4000 t und 0,0002 Lire für über 4000 t. Diese Sätze ändern sich entsprechend bei älteren Schiffen. Die Prämienzahlung ist auf 22 000 Meilen bei Schiffen bis zu 1500 B.⸗R.⸗T., auf 35 000 Meilen bei Schiffen über 1500 bis 2000 B.⸗R.⸗T. und auf 50 000 Meilen für Schiffe über 2500 B.⸗R.⸗T. begrenzt.
Die Verkehrseinnahmen der Oesterreichischen Bundesbahnen im November.
1I Verkehrseinnahmen der Oesterreichischen Bundesbahnen im November 1933 betrugen im Personenverkehr 9,01 Mill. Schilling, im Güterverkehr 25,66 Mill. Schilling, im ganzen also 34,66 Mill. Schilling. Gegenüber den endgültigen Ergebnissen des gleichen Monats des Vorjahres waren die Einnahmen im Per⸗ sonen⸗ und Gepäckverkehr um 5,6 % geringer, dagegen im Güter⸗ verkehr um 7,9 % und im Gesamtverkehr um 4 %̃ höher. Das Betriebsdefizit beträgt 1,97 Mill. Schilling gegenüber 4,85 Mill. Schilling im Jahre 1932.
Die italienische Innenanleihe um 100 % überzeichnet.
Der Gouverneur der Bank von Italien teilte dem Minister⸗ präsidenten Mussolini mit, daß bis zum Abend des 12. Januar auf die 4 Milliarden Lire⸗Anleihe mehr als 8 Milliarden Lire Zeichnungen eingegangen seien.
Dividenden ungarischer Banken und Industrieunternehmungen.
Finanzminister Imredy gab bekanntlich vor seiner Abreise nach Genf eine Erklärung ab, in der er darauf hinwies, daß Dividendenausschüttungen angesichts der Wirtschaftskrise in Ungarn nicht angezeigt erscheinen, und es — seiner Ansicht nach — auch vom Standpunkt der Aktionäre vorteilhafter wäre, wenn die Gesellschaften die erzielten Gewinne reservieren würden. Dies Warnung des Finanzministers wax eher an die Geldinstitute a8 an die Industriegesellschaften gerichtet. Aber auch bei den Geld⸗ instituten hat der Finanzminister mit seinem Ratschlag geteilte Aufnahme gefunden, und es kann mit Sicherheit damit gerechnet werden, daß die Kommerzialbank, die Escomptebank und die Ungarisch⸗Italienische Bank eine Dividende ausschütten werden. Von den Industriegesellschaften rechnet man mit einer Dividenden⸗ ausschüttung bei der Salgotarjaner Kohle, bei der Ung. Allgemeinen Kohle, bei der „Trust“ Elektrizitäts A.⸗G., bei Ung. Zucker, bei der Vereinigten Glühlampen A.⸗G., bei der Beoesiner Zement
A.⸗G., bei der Urikanyer Kohle, Ung. Waffen, bei der Landwirt⸗ schaftlichen Industrie (Georgia), bei den Textilwerken, bei der Ungarischen Baumwollindustrie, bei Ung. Gummi und bei der Ung. Eisenbahnverkehrs⸗A.⸗G. v“
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Die polnischen Handelsvertragsverhandlungen.
Dieser Tage versammelte sich der polnische Handelsvertrags⸗ rat, der sich aus Vertretern der am Außenhandel interessierten Wirtschaftsorganisationen zusammensetzt. Es wurde festgestellt, daß der Abschluß mit der Tschechoslowakei unmittelbar bevorstehe. Alle grundsätzlichen Fragen seien bereits bereinigt. Auch die Unterzeichnung des Vertrages mit der Schweiz sei in nächster Zeit zu erwarten. Die Vertragsverhandlungen mit Frankreich be⸗ am 15. Januar. Hier seien noch erhebliche Schwierig⸗ “ zu überwinden. Die Frage der französischen Kontingente, on denen eine Reihe von polnischen Ausfuhrartikeln hart be⸗ troffen werden, sei noch ungelöst, dagegen habe man sich in den im wesentlichen schon früher geeinigt. Die Verhand⸗ lungen mit Deutschland werden in Form von Kommissions⸗ eratungen fortgesetzt. Fir die Verhandlungen mit England sei
bisher ein neuer Termin noch nicht angesetzt.
Abschaffung des Goldmilreis in Brasilien. Zollerhöhung um 20 vH.
Im innerbrasilianischen Verkehr ist nach Mitteilung des Deutsch⸗Brasilianischen Handelsverbandes der Goldmilreis abge⸗ schafft worden. Alle Gold⸗ und Wertbeständigkeitsklauseln wurden verboten. Die Regierung hat bestimmt, daß alle Zahlungen an Behörden künftig in Papiermilreis auf der Grundlage von 8 Papiermilreis gleich einem früheren Goldmilreis zu leisten sind. Das bedeutet, daß solche Zahlungen um mehr als 20 vH verteuert werden. Die Wirtschaftsverbände haben dagegen eingewandt, daß ein plötzliches Emporschnellen der Umrechnungsgrundlage für die Zölle dem Einfuhrhandel größere Nachteile bringen 2 als ein langsameres Ansteigen im Rahmen der Gesamtkursentwicklung. Daraufhin hat das Finanzministerium angeordnet, daß die Ver⸗ zollung aller bis Ende 1933 ankommenden Waren äauf der Grund⸗ lage von 6,2 Milreis für 1 Goldmilreis vorgenommen werde. Eine grundsätzliche Aenderung des Verhältnisses von 1:8 komme jedoch nicht in Frage; schon deshalb, weil der hohe Fehlbetrag im Staatshaushalt die Erschließung neuer Einnahmequellen not⸗ wendig macht. 8
. 8 8 „ 8 “ 8198 “ Preiserhöhungen bei den internationalen Eisenver
Die Tendenz an der letzten Brüsseler Eisenbörse ließ bereits vermuten, daß die Internationale Rohstahl⸗Exportgemeinschaft bzw. die ihr angeschlossenen Verkaufsverbände vor neuen Entschei⸗ dungen in der Preisfrage stehen würden. Wie der DHD. erfährt, haben inzwischen die Ende dieser Woche in Paris geführten Be⸗ sprechungen des Verwaltungskomitees der internationalen Eisen⸗ verbände zu teilweise nicht unwesentlichen Preiserhöhungen ge⸗ shnr Soweit bisher zuverlässige Informationen vorliegen, kann chon mitgeteilt werden, daß der Preis für Form⸗ und Stabeisen mit sofortiger Wirkung um 2,6 bis 5 Goldschilling, in Holland um 3 hfl. und in der Schweiz um 3,25 ffr. erhöht wird. Ueber die übrigen international im Rahmen der Internationalen Rohstahl⸗ Exportgemeinschaft erfaßten Eisenerzeugnisse, wie z. B. Universal⸗ eisen, Grobbleche und Mittelbleche, liegen noch keine zuverlässigen Informationen vor, jedoch kann damit gerechnet werden, daß auch hinsichtlich dieser Erzeugnisse, entsprechend der Tendenz an den kontinentalen Eisenmärkten, Erhöhungsbeschlüsse gefaßt werden.
Absatzbesserung im rheinischen Braun⸗ kohlenbergbau.
Im letzten Vierteljahr 1933 hat die früh einsetzende Kälte⸗ periode dem rheinischen Braunkohlenbergbau einen erheblichen Mehrabsatz im Hausbrandgeschäft gebracht. Im Industrieabsatz mit einer Steigerung von 22 vH gegenüber dem entsprechenden Viertel des Vorjahres spiegelt sich der zunehmende Aufschwung der industriellen Beschäftigung wider. In den Vormonaten not⸗ wendigerweise eingelegte zahlreiche Feierschichten kamen gegen Ende des Jahres in Fortfall. Darüber hinaus konnte die Zahl der Arbeiter und Angestellten noch etwas erhöht werden. Die Preise haben sich im In⸗ und Auslandsgeschäft nicht verändert. Die in Frankreich und Dänemark gegenüber Deutschland bestehen⸗ den Einfuhrbeschränkungen bedingten einen Rückgang des Aus⸗ landsgeschäfts um 22 vH. Die Weiterentwicklung der Absatzlage ist z. Zt. nicht zu übersehen, da sie stark der Witterung der nächsten Zeit beeinflußt wird. 11X“X“
Erleichterungen in der Gewährung von Reichszuschüssen für Instandsetzungen an Binnenschiffen.
Der Reichsverkehrsminister hat in seinen Bestimmungen über die Reichszuschüsse für Instandsetzungen an Binnenschiffen Er⸗ leichterungen in einigen wesentlichen Punkten eintreten lassen, die sich aus den Sonderverhältnissen der Schiffahrt und des Schiff⸗ baues ergeben. Die entscheidenden Stellen können unter be⸗ sehberen Voraussetzungen die Antragsfrist und die Ausführungs⸗ 68 verlängern. Auch in der Zulassung der Fähren ist eine nam⸗ ha te Erleichterung eingetreten. Die Einzelheiten werden im eichsverkehrsblatt Nr. 2 vom 11. Januar 1934 bekanntgegeben.
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8
Beschleunigte Steuerveranlagung.
„Der Reichsfinanzminister hat im Anschluß an das Gesetz über die Einkommensteuer für 1933 in einem Runderlaß darauf hingewiesen, daß die Veranlagung für 1933 früher abgeschlossen werden muß als in den vorangegangenen Jahren. Sie muß im wesentlichen bis zum 30. September 1934 beendet sein. Die Vor⸗ drucke zur Abgabe der Steuererklärung sind den Steuerpflichtigen möglichst sofort, spätestens bis zum 20. Januar zuzusenden. Lie Steuerpflichtigen sollen in geeigneter Form darauf hingewiesen werden, daß die Steuererklärungsfrist am 15. Februar abläuft und daß eine Verlängerung nur in ganz besonderen Ausnahme⸗ fällen in Frage kommt. Soweit früher bereits unter Vorbehalt des Widerrufs Fristverlängerung gewährt ist, soll geprüft werden, ob die Verhältnisse eine Verkürzung der Frist gestatten. Die
Steuerpflichtigen, deren Steuerabschnitt vor dem 1. Oktober 1933
geendet hat, sind im Kalenderjahr 1933 bereits zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert worden. Ihre Veranlagung soll nach Möglichkeit beschleunigt werden. Gegenüber verschiedent⸗ lichen Vorstellungen von Buchstellen landwirtschaftlicher Ver⸗ bände, daß Landwirten durch die Abgabe einer Steuererklärung noch im Jahre 1933 steuerliche Nachteile erwachsen könnten, be⸗ tont der Reichsfinanzminister, daß diese Befürchtung unbegründet sei. Für die Frage, welcher Steuerabschnitt bei landwirtschaft⸗ lichen Einkünften maßgebend ist, gelten die Bestimmungen vom 3. März 1933 auch weiterhin. Gewisse Nachteile, die sich für die nichtbuchführenden Gewerbetreibenden, die zugleich einen land⸗ wirtschaftlichen Betrieb besitzen, daraus ergeben, können erst bei der allgemeinen Steuerreform beseitigt werden. 8
8
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Beendigung des Konditionenwirrwarrs in der
Textilindustrie.
Nach monatelangen mühevollen Verhandlungen zwischen der Fachgruppe Textilindustrie einerseits und den Spitzenverbänden der Bekleidungsindustrie des Textilgroßhandels und des Textil⸗ einzelhandels andererseits ist eine Einigung über eine Verein⸗ heitlichung der textilindustriellen Verkaufs⸗, Lieferungs⸗ und Zah⸗ lungsbedingungen zustande gekommen, die der seit Jahrzehnten auf dem Textilgebiet herrschenden Zersplitterung der Verkaufs⸗ bedingungen endlich ein Ende bereitet. Dies große Einigungs⸗ werk ist in erster Linie ermöglicht worden durch die im letzten Jahr im Sinne der Regierung durchgeführte Reorganisation der beteiligten Verbände und der damit verbundenen Stärkung des Gemeinschaftsgeistes innerhalb der gesamten Textilwirtschaft. Nur durch die Unterordnung der Sonderinteressen der einzelnen Gruppen unter das gemeinsame, von allen als recht erkannte Ziel ist damit auf dem Gebiet der Textilwirtschaft ein Inter⸗ essenausgleich zwischen Lieferanten und Abnehmer geschaffen, der icherlich die Grundlage einer weiteren ersprießlichen Gemein⸗ chaftsarbeit bilden wird.
Zusammenschluß in der Erdöl⸗Induftrie.
Wie dem DHD. mitgeteilt wird, haben sich am Sonnabend, dem 13. 1. 1934, in Ausführung des Beschlusses der letzten er⸗ weiterten Vorstandsitzung des Deutschen Erdöl⸗Verbandes der Führer des Reichsverbandes der Vereinigten Deutschen Erdöl⸗ Industrie e. V., Oberingenieur Schmiedekamf, Berlin, und der erste und zweite Vorsitzende des Deutschen Erdöl⸗Verbandes Dr. Koerding, Itzehoe, und Direktor Wencke, Bremen, zu einer eingehenden Besprechung in Hamburg zusammengefunden, um Maßnahmen zu erörtern, die zu einer Förderung der deutschen Erdölwirtschaft beizutragen geeignet wären. Es wurde beschlossen, daß der Deutsche Erdöl⸗Verband im Reichsverband der Vereinig⸗ ten Deutschen Erdöl⸗Industrie e. V., Sitz Hannover, aufgeht. Der Führer des Reichsverbandes bestellte Dr. Koerding zum weiteren Vorstandsmitglied des Reichsverbandes und beauftragte ihn mit der gesamten fachlichen Bearbeitung für Schleswig⸗Holstein. Diese Regelung ist im Interesse des Erdölbergbaues und der nationalen Wirtschaft lebhaft zu begrüßen
Verdoppelter Aruftragseingang beim Dampf⸗ kessel⸗ und Apparatebau in 1933. 1
Im Jahre 1933 hat sich der Auftragseingang im Dampfkessel⸗ und Apparatebau nicht unwesentlich erhöht; gegenüber dem Vor⸗ jahr hat er sich mehr als verdoppelt. Bei einem Vergleich mit dem Normaljahr 1927 ergibt sich jedoch, daß der Auftragseingang des Jahres 1933 nur ein Drittel von dem des Jahres 1927 aus⸗ macht. Infolgedessen kann von einer befriedigenden Beschäftigung in diesem Industriezweig nicht die Rede sein. Vor allem sind die durchschnittlich erzielten Preise noch zu unzureichend. Immerhin kann aber festgestellt werden, daß seit dem Tiefstand im Winter 1931/32 eine nicht unwesentliche Besserung eingetreten ist. Für die Zukunft werden die Absatzaussichten günstig beurteilt; die Zu⸗ nahme der in den letzten Monaten gemeldeten Bedarfsfälle läßt eine weitere Absatzsteigerung erwarten.
Keine Aenderung des Mitchgesetzes.
Durch die Presse gingen Notizen, daß sich die Reichsrats⸗
ausschüsse heute mit einer Aenderung des Milchgesetzes befassen
würden. Diese Mitteilungen sind nicht ganz richtig. Es handelt sich lediglich um Veränderungen im Verkehr mit Butter und Käse, die auf Grund des Milchgesetzes erlassen und jetzt im Reichsrat durchgesprochen werden. Sie dienen lediglich der Qualitäts⸗ förderung, den Bestimmungen über die Qualität und die Kenn⸗ zeichnung der Qualität.
Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts im Ruhrrevier: Am 13. Januar 1934⸗ Gestellt 19 447 Wagen. —
Am 14. Januar 1934: Gestellt 1870 Wagen.
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche
Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“
ün 18 Januar auf 48,25 ℳ (am 13. Januar auf 48,25 ℳ) für kg.
Fortsetzung des Handelsteils in der Ersten Beilage.
“ Verantwortlich: 8 8 für Schriftleitung (Amtlicher u. Nichtamtlicher Teil), Anzeigenteil und für den Verlag: Direktor Pfeiffer in Berlin⸗Charlottenburg.
für den übrigen redaktionellen Teil, den Handelsteil und für
parlamentarische Nachrichten: Rudolf Lantzsch in Berlin⸗Lichtenberg.
Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft, 882 Berlin, Wilhelmstraße 32. 3
Fünf Beilagen
lage und zwei Zentralhandelsregisterbeilaägen),
u““
zeiger 1934
Fortsetzung des Handels.
Berlin, Montag, den 15. FJanuar
Schlachtviehpreise an deutschen Märkten in der Woche vom 8. bis 13. Januar 1934.
Durchs
chnittspreise
für 50 kg Lebendgewicht in RM.
rankfurt 5 a. M.
Hannover
Magdeburg
Stuttgart Wuppertal
Färsen: Kälber:
45,8 43,5
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Keichsdurchschnittspreise
Märkte
1933
DSOezember
Veränderung gegen die Vorwoche
18.—23.
25.— 30.
8.—1 88
i. vH.
Ochsen, vollfleischige (b).. Kühe, vollfleischige (b) Kälber, mittlere (b) Schweine, 100 — 120 kg (c)
*) Die Buchstaben in der Vorspalte entspre vom 10. Jannar 1934. —
übersicht in Nr. 8 .A Weidemast. — ³) Angaben nach Schlachtgewicht.
Berlin, den 13. Januar 1934.
Speisefette.
Berlin C 2, 13. Januar. B. b Berichtswoche unter dem dringenden Angeb landsbutter. Der Absatz ist dagegen recht schwach geblieben. es nicht möglich war, die Eingänge de mußten größere Pos gischen Notierungen wurden aus ändert gehalten, und ist es dringend n.
Bericht der Fa. Gust. E1“ & Butter: Der Markt
9
10 14 11 15
Sohn,
stand in der ot von In⸗ und Aus⸗
Da
utscher Butter zu räumen,
ten zu Lager genommen werden. den bekannten Gründen unver⸗ otwendig, daß der Markt
durch Stützungskäufe eine Entlastung erfährt.
Die inlän⸗
In Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten.
Telegraphische Auszahlung.
Buenos⸗Aires. Lanada. Istanbul.... Fapa Kaigdbds London. New YVork.. Rio de Janeiro Uruguau.. Amsterdam⸗ Rotterdam . Athen Brüssel u. Ant⸗ werpen.. Bucarest... Budapest... Danzig.. elsingfors.. talieh Jugoslawien.. Kowno(Kaunas) Kopenhagen. Lissabon und Oporto. Oeiou arigs rag Reval (Tallinn) N 8, Island).. Riga.. 9 1b6 Schweiz.. sc Spanien.. Stockholm und
Gothenburg. Wien..
1 Pap.⸗Pes. söin ürk. Pfun 1eut.pft ägypt. Pfd. 1 £
18
1 Milreis
1 Goldpeso
100 Gulden 100 Drachm.
100 Belga 100 Lei 100 Pengö 100 Gulden 100 Fmk. 100 Lire 100 Dinar 100 Litas 100 Kr.
100 Escudos 100 Kr.
100 Frs.
100 Kë
100 estn. Kr.
100 isl. Kr. 100 Latts 100 Frs. 100 Lewa 100 Peseten
100 Kr.
100 Schilling
15. Januar
Geld 0,678 2,647 1,983 0,806
13,915
13,535 2,647 0226
1,399
168,58
2,396
58,34
2,488
81,52 5,994 22,02
5,664
41,56
60,49
12 34 68,03 16,44 12,455 74,92
61,24 80,02 81,22 3,047 34,67
69,83 47,20
Brief 0,682 2,653 1,987 0,808
13,945
13,565 2,653
0,228
1,401
168,92 2,400
58,46 2,492
81,68
6,006
22,06 5,676
41,64
60,61
12,36 68,17 16,48 12,475 75,08
61,36 80,18 81,38 3,053 34,73
69,97 47,30
Geld 0,678 2,672 1,983 0,811
13,965
13,585 2,672 0,226 1,399
168,53 2,396
58,29 2,488
81,47 6,024 22,00 5,664 41,56 60,69
12,39 68,33 16,42 12,46 75,17
61,54 80,02 81,12 3,047 34,62
70,13 47,20
13. Januar
Brief 0,682 2,678 1,987 0,813
13,995
13,615 2,678 0,228 1,401
168,87 2,400
58,41 2,492
81,63 6,036 22,04 5,676 41,64 60,81
12,41 68,47 16,46 12,48 75,33
61,66 80,18 81,28 3,053 34,68
70,27 47,30
28,3 23,5 38,2 48,2
chen dem neuen Notierungsschema. Hetaichnung A ch beste jüngere Masthammel. — 2²) Durchf
28,0
23,6 37,8 48,4
27,8 23,6 37,7 47,6
der Schlachtwertklassen siehe Monats⸗
nitt aus den Preisen für Stall⸗ und
g
Stttistisches Reichsamt. J. V. Dr. Platzer.
Ausländische Geldsorten und Banknoten.
Sovereigns.. 20 Fres.⸗Stücke Gold⸗Dollars. Amerikanische: 1000 — 5 Doll. 2 und 1 Doll. Argentinische. Brasilianische. Canadische... Gnage che: große 1 u. darunter Türkische.. Belgische.. Bulgarische. Dänischae.. Danziger.. Estnische.. innische. ranzösische.. Holländische.. Italienische: gr. 100 Lire u. dar. Jugoslawische. Lettländische. Litauische.. Norwegische.. Oesterreich.: gr. 100 Sch. u. dar. Rumänische: 1000 Lei ünd neue 500 Lei unter 500 Lei Schwedische.. Schweizer: gr. 100 Frs. u. dar. Spanische).. Tschecho⸗slow. 5000 u. 1000 K. 500 Kr. u. dar.
Milreis nad. ½
türk. Pfund 100 Belga 100 Lewa 100 Kr. 100 Gulden 100 estn. Kr. 100 † mk. 100 Frs. 100 Gulden 100 Lire 100 Lire 100 Dinar 100 Lats 100 Litas 100 Kr. 1— 100 Schilling 100 Schilling
100 Lei 100 Lei 100 Kr. 100 Frs. 100 Frs. 100 Peseten
100 KL 100 K
Geld
20,38 16,16
2,60 2,60 0,65
2,59 13,49 13,49
1,88 58,18
60,23 81,34
5,93 16,40
168,16 21,90
5,38
41,42 67,86
69,66 81,04 81,04
100 Pengö
Ungarischen..
*) nur abgestempelte Stücke.
15. Januar
4,185
21,90
Brief
20,46
16,22 4,205
2,62 2,62 0,67
2,61 13,55 13,55
1,90 58,42
60,47 81,66
5,97 16,46 168,84 21,98 21,98 5,42
41,58 68,14
69,94 81,36
69,96
13. Januar Geld Brief 20,38 20,46 16,16 16,22
4,185 4,205
2,625 2,645 2,625 2,645 0,65 0,67
2,615 2,635 13,54 13,60 13,54 13,60
1,88 1,90 58,13 58,37
60,43 60,67 81,29 81,61
5,96 16,38 168,11 21,88 21,88
5,38
41,42 68,16
16,44
21,96 21,96 5,42
45.58 68,44
70,24 81,26
80,94 80,94 34,48
12,08
6,00 168,79
Warschau..
Kattowitz.. Posen..
Polnische
Ostdevisen. Auszahlungen. V 47,075 47,275
100 Zl. 100 Zl. 100 Zl.
..100 Zl.
47,075 47,275 47,075 47,275
Notennotierungen. 1 46,875 47,275
—
Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärkten.
8 Devisen.
Danzig, 13. Januar. (D. N. B.) (Alles in Danziger Gulden.) Banknoten: Polnische Loko 100 Zloty 57,77 G., 57,89 B., 100 Deutsche Reichsmark 121,93 G., 122,17 B., Amerikanisch
(5⸗ bis 100⸗Stücke) —,— G., —,— B. Schecks: London —,— G., —,— B. — Auszahlungen: Warschau 100 Zloty 57,76 G., 57,88 B. Telegraphische: London 16,66 ½ G., 16,70 ½ B., Paris 20,14 G., “ New York 3,2717 G., 3,2783 B., Berlin
Wien, 13. Januar. (D. N. B.) Amsterdam 283,90, Berlin 167,70, Budapest 124,29 ½, Kopenhagen 101,50, London 22,86 ⅞8, New York 448,50, Paris 27,71, Prag 20,97, Zürich 136,85, Marknoten 167,10, Lirenoten 36,96, Jugoslawische Noten 8,52, Tschecho⸗ slowakische Noten 20,50, Polnische Noten 79,25, Dollarnoten 440,50, Ungarische Noten —,— *), Schwedische Noten 115,45, Belgrad —,—, Berlin Clearingkurs 214,88. — *) Noten und Devisen für 100 Pengö Prag, 13. Januar. (D. N. B.) Amsterdam 13,56 ½, Berlin 802,00, Zürich 653,25, Oslo 551,00, Kopenhagen 490,00, London 109,55, Madrid 278,62, Mailand 177,00, New York 21,55, Paris 132,10, Stockholm 564,00, Wien 475,00, Marknoten 798,00, Polnische Noten 382,00, Belgrad 46,267, Danzig 664,00. Budapest, 13. Januar. (D. N. B.) Alles in Pengö. Wien 80,454, Berlin 136,20, Zürich 111,10, Belgrad 7,85. London, 15. Januar. (D. N. B.) New York 511,50, Paris 82,75, Amsterdam 804,50, Brüssel 23,23, Italien 61,62, Berlin 13,62, Schweiz 16,67, Spanien 39,15, Lissabon 110,00, Kopen⸗ hagen 22,39, Wien 29,75, Istanbul 675,00, Warschau 28,87, Buenos Aires 36,00, Rio de Janeiro 406,00. Paris, 13. Januar. (D. N. B.) (Schlußkurse, amtlich.) Deutschland —,—, London 82,75, New York 16,26, Belgien 354,75, Spanien 210,50, Italien 134,00, Schweiz 493,50, Kopen⸗ hagen —,—, Holland 1024,00, Oslo —,—, Stockholm 428,50, Prag —,—, Rumänien —,—, Wien —,—, Belgrad —,—, Warschau —,— Amsterdam, 13. Januar. (D. N. B.) (12,00 Uhr; holl. Zeit.) Berlin 59,06, London 8,08 ½, New York 158,75, Paris 9,76 ¼, Brüssel 37,60, Schweiz 48,18 Italien 13,05, Madrid 20,52 ½, Oslo 40,70, Kopenhagen 36,20, Stockholm 41,80, Wien —,—, Prag 740,00, Helsingfors —,—, Budapest —,—, Bukarest —— Warschau —,—, Yokohama —,—, Buenos Aires —,—. 1— Zürich, 15. Januar. (D. N. B.) (Amtlich.) Paris 20,26, London 16,68, New York 325,50, Brüssel 71,80, Mailand 27,07, Madrid 42,60, Berlin 122,62 ½, Wien (offiz.) 72,83, Istanbul 248,00. Kopenhagen, 13. Januar. (D. N. B.) London 22,40, New York 441,50, Berlin 163,75, Paris 27,20, Antwerpen 96,25, Zürich 134,20, Rom 36,40, Amsterdam 278,15, Stockholm 115,70, Oslo 112,65, Helsingfors 9,95, Prag 20,60, Wien —,—. Stockholm, 13. Januar. (D. N. B.) London 19,40, Berlin 142,75, Paris 23,55, Brüssel 83,50, Schweiz. Plätze 116,50, Amsterdam 241,00, Kopenhagen 86,85, Oslo 97,75, Washington 382,00, Helsingfors 8,60, Rom 31,25, Prag 18,25, Wien —,—. Oslo, 13. Januar. (D. N. B.) London 19,90, Berlin 147,00, Paris 24,20, New York 394,00, Amsterdam 248,00, Zürich 119,75, Helsingfors 8,90, Antwerpen 86,50, Stockholm 102,85, Kopenhagen 89,25, Rom 32,40, Prag 18,40, Wien —,—. Moskau, 7. Janugr. (D. N. B.) (In Tscherwonzen.) 1000 engl. Pfund 632,21 G., 634,11 B., 1000 Dollar 123,33 G., 123,70 B., 1000 Reichsmark 46,17 G., 46,27 B.
London, 13. Januar. (D. N. B.) Silber Barren prompt 19 ⁄16, Silber fein prompt 21,00, Silber auf Lieferung Barren 19,50, Silber auf Lieferung fein 211⁄18.
1 1“ ““ Wertpapiere. “ 8 Frankfurt a. M., 13. Januar. (D. N. B.) 5 % Mex. äußere Gold —,—, 4 ½ % Irregation —,—, 4 % Tamaul. S. 1 abg. 3,75, 5 % Tehuantepec abg. 3,25, Aschaffenburger Buntpapier —,—, Cement Heidelberg 83,75, Dtsch. Gold u. Silber 170,00, Dtsch. Linoleum 47,25, Eßlinger Masch. 26,00, Felten u. Guill. 54,50, Ph. Holzmann 67,50, Gebr. Junghans —,—, Lahmeyer 113,00, Mainkraftwerke 70,50, Schnellpr. Frankent. 6,75, Voigt u. Häffner —,—, Zellstoff Waldhof 47,75, Buderus 73,50, Kali Westeregeln 116,00. —
Hamburg, 13. Januar. (D. N. B.) (Schlußkurse.) Dresdner Bank 61,50, Vereinsbank 91,00, Lübeck⸗Büchen 44,00 B., Hamburg⸗ Amerika Paketf. (3:1 zusammengelegte neue Stücke) 27 1, Ham⸗ burg⸗Südamerika 25,00, Nordd. Lloyd —,—, Harburg. Gummi Phönix 22,50, Alsen Zement 108,00 B., Anglo⸗Guano —,—, Dyn. Nobel —,—, Holstenbrauerei 86,00, Neu Guinea —,—, Otavi Minen 11,50. .““ Wien, 13. Januar. (D. N. B.), Amtlich. (In Schillingen.) Völkerbundsanleihe 100 Dollar⸗Stücke 480,00, do. 500 Dollar⸗ Stücke 477,00, 4 % Galiz. Ludwigsbahn —,—, 4 % Vorarl⸗ berger Bahn —,—, 3 % Staatsbahn 63,85, Türkenlose 8,65, Wiener Bankverein —,—, Oesterr. Kreditanstalt —,—, Ungar. Kreditbank —,—, Staatsbahnaktien 15,85, Dynamit A.⸗G. —,—, A. E. G. Union 6,20, Brown Boveri —,—, Siemens⸗Schuckert 47,50, Brüxer Kohlen 102,00, Alpine Montan 10,00, Felten u. Guilleaume (10 zu 3 zusammengelegt) 44,00, Krupp A.⸗G. —,—, Prager Eisen —,—, Rimamurany 20,50, Steyr. Werke (Waffen) —,—, Skodawerke —,—, Steyrer Papierf. —.—, Scheidemandel —,—, Leykam Josefsthal —,—.
Amsterdam, 13. Januar. (D. N. B.) 700. Deutsche Reichsanleihe 1949 (Dawes) 58,75, 5 ½ % Deutsche Reichsanleihe 1965 (Young) 54 ⅞, 6 ½ % Bayer. Staats⸗Obl. 1945 30,50, 7 % Bremen 1935 —,—, 6 % Preuß. Obl. 1952 30,75, 7 % Dresden Obl. 1945 30,00, 7 % Deutsche Rentenbank Obl. 1950 42,00, 7 % Deutsche Hyp.⸗Bank Bln. Pfdbr. 1953 —,—, 7 % Deutscher Sparkassen⸗ und Giroverband 1947 30,00, 7 % Pr. Zentr.⸗Bod.⸗Krd. Pfdbr. 1960 —,—, 7 % Sächs. Bodenkr.⸗Pfdbr. 1953 63,00, Amster⸗ damsche Bank 116,00, Deutsche Reichsbank 113,00, 7 % Arbed 1951 r97,00, 7 % A.⸗G. für Bergbau, Blei und Zink Obl. 1948 —.—, 8 % Cont. Caoutsch. Obl. 1950 —,—, 7 % Dtsch. Kalisynd. Obl. S. A 1950 60,50, 7 % Cont. Gummiw. A. G. Obl. 1956 —,—, 6 % Gelsenkirchen Goldnt. 1934 —,—, 6 % Harp. Bergb.⸗Obl. m. Opt. 1949 37,00, 6 % J. G. Farben Obl. 70,50, 7 % Mitteld. Stahlwerke Obl. m. Op. 1951 —,—, 7 % Rhein.⸗Westf. Bod.⸗Crd.⸗ Bank Pfdbr. 1953 —,—, 7 % Rhein⸗Elbe Union Obl. m. Op. 1946 42,00, 7 % Rhein.⸗Westf. E.⸗Obl. 5jähr. Noten 39,00, 7 % Siemens⸗Halske Obl. 1935 —,—, 6 % Siemens⸗Halske Zert. ge⸗ winnber. Obl. 2930 45,50, 7 % Verein. Stahlwerke Obl. 1951 53,00, 6 ½ % Verein. Stahlwerke Obl. Lit. C 1951 38,75, J. G. Farben Zert. v. Aktien 79,75, 7 % Rhein⸗Westf. Elektr. Obl. 1950. 41,00, 6 % Eschweiler Bergw. Obl. 1952 60,00, Kreuger u. Toll Winstd. Obl. —,—, 6 % Siemens u. Halske Obl. 2930 44,00, Deutsche Banken Zert. —,—, Ford Akt. (Berl. Emission) —,—.
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