Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 21 vom 25. Januar 1934.
Anlage. Warenliste zu Nr. III des Art. 5 des Abkommens.
in diesen Betrag übersteigenden Einzahlungen dienen 15 vH der 8 iquidierung eingefrorener deutscher Forderungen aus dem Wirtschaftsverkehr; sollte die Chilenische Regierung den Prozent⸗
an der vom Reich gewährten Ausfallgarantie teilnahm. Nachdem 8 der zur Ablieferung gelangenden Devisen höher als 15 vH Konzentrierte und rohmetallische Erze,
nunmehr feststeht, daß eine Reichsausfallgarantie für das I Düngejahr nicht mehr in Frage kommt, ist auch die Vafende setzung für die Gewährung dieser Risikoprämie nicht mehr ge⸗ geben. Sie fällt deshalb in diesem Düngejahr fort. 8 Die Deutsche Regierung wird dafür Sorge tragen, daß! für Stickstoffdüngemittel, wie es zur c g.
Reichstag zum 30. Fanuar einberufen. 8 8. n 1
Der Präsident des Deutschen Reichstags, Reichsminister hHermann Göring, hat den Reichstag zu seiner nächsten Vollsitzung zuf Dienstag, den 30. Januar, nachmittags 3 Uhr, einberufen. Auf der Tagesordnung steht als einziger Gegenstand: „Entgegen⸗
estsetzen, so soll von dem diese Ziffer von 15 vH übersteigenden Nichtmetallische Erze in jedem Zustand, Prozentsatz die eine Hälfte zur Auftauung deutscher Forderungen Holz in jedem Zustand, verwendet werden und die andere Hälfte zur Verfügung der Waldprodukte Chilenischen Zentralbank bleiben. Falls nach den chilenischen Wurzeln),
(Algarobilla, Quillajarinde, Rinden, Blätter,
Bestimmungen der abzuliefernde 8“ weniger als 15 vH
Auftauung deutscher Forde⸗ rungen verwendet werden. Der Restbetrag wird der Chilenischen Die Chilenische Zentralbank wird von dieser Summe den Eigentümern der in Chile gelegenen Kupferminen die gleichen Beträge in Devisen zur Verfügung stellen, die sie auf Grund der geltenden chilenischen Devisengesetzgebung ohne dieses Verrechnungsverfahren im freien in
beträgt, muß er uneingeschränkt zur
n¹ in Devisen zur Verfügung gestellt.
Verkehr von den deutschen Käufern chilenischen Kupfers Devisen erhalten würden.
III. Uebrige chilenische Ausfuhr.
1 Von dem Gegenwert der in der anliegenden Liste aufge⸗ führten und künftig von der Chilenischen Regierung der Deutschen Regierung mitgeteilten Waren können 25 vH für die Liquidie⸗ rung der eingefrorenen deutschen Forderungen aus dem Wirt⸗ schaftsverkehr seitens des chilenischen Exporteurs zur Verfügung
— In diesem Fall dienen die restlichen 75 vH zur Zezahlung künftiger Forderungen aus dem Wirtschaftsverkehr. In
allen anderen Fällen muß der gesamte Gegenwert zur Bezahlung
geftfn werden 9
künftiger Forderungen aus dem Wirtschaftsverkehr verwendet werden. Der Teil, der zur Zahlung von eingefrorenen Forde⸗ rungen bestimmt ist, gilt als Abgeltung für die Verpflichtung zur Rückleitung des baren Wertes der Ausfuhren in Wechseln oder Ware im Sinne von Abschnitt 1 von Artikel 6 des chileni⸗ schen Gesetzes Nr. 5107 vom 19. April 1932.
Es besteht Einverständnis, daß diese Bestimmung dem Ab⸗ schluß unmittelbarer Verrechnungsgeschäfte nicht rtgegensae Die zuständigen deutschen und chilenischen Stellen werden solche unmittelbaren Verrechnungsgeschäfte in jedem Falle genehmigen.
Artikel 6. Zur Durchführung dieses Abkommens wird die Chilenische Regierung folgende Anordnungen treffen: Natürliche und juristische Personen in Chile, die vor Anwen⸗ dung dieses Abkommens fällig gewordene Forderungen aus dem Wirtschaftsverkehr im Sinne des Artikels 3 zu begleichen haben, aben diese Forderungen bei der Chilenischen Zentralbank inner⸗ alb einer Frist von zwei Monaten anzumelden und auf derdn Aufforderung den Gegenwert in chilenischen Pesos bei ihr zu hinterlegen. Die Chilenische Zentralbank ist berechtigt, die Recht⸗ mäßigkeit der Anmeldung zu begutachten. Die Chilenische Zen⸗ tralbank wird sich mit der Reichsbank nach Maßgabe der für die Auftauung zur Verfügung stehenden Beträge jeweils darüber verständigen, in welcher Reihenfolge und zu welchem Zeitpunkt diese Hinterlegungen zu erfolgen haben. Die deutschen Gläubiger sind berechtigt, die Liste der ange⸗ meldeten Schuldbeträge durch einen Vertreter einsehen zu lassen und erforderlichenfalls eine ihnen zustehende Forderung, die der Schuldner in Chile nicht angemeldet hat, nachträglich innerhalb einer weiteren Frist von drei Monaten anzumelden. Die in anderer Währung als in Reichsmark ausgedrückten Forderungen werden in Reichsmark zu dem Mittelkurse umge⸗ woandelt, den die Reichsbank für telegraphische Auszahlung in der betreffenden Währung am Tage vor der Einzahlung festsetzt. Die Beträge, die die Reichsbank laut Artikel 5 zurückhalten wird, dürfen den Gesamtbetvag der angemeldeten deutschen For⸗ derungen aus dem Wirtschaftsverkehr nicht übersteigen. Die Chilenische Zentralbank wird natürlichen und juristischen Personen in Chile, die Zahlungen für künftige Forderungen aus dem Wirtschaftsverkebr Da9 leisten huben, untcr ullen Nufftürgeden Ausgaheeens Bertin zur Verfügung stellen, solange auf ihrem Konto bei der Reichsbank Beträge für neue Geschäfte gemäß Artikel 5 vorhanden sind.
EEEöböö1 8
Die Chilenische Zentralbank benachrichtigt die Reichsbank innerhalb der von beiden Bankinstituten zu vereinbarenden Fristen über die Hinterlegungen, die sie gemäß Artikel 6 dieses Abkommens erhält, und zwar mit allen epforderlichen Angaben für die Tilgung der Forderungen, für die die genannten Hinter⸗ legungen bestimmt sind. 88 Die Reichsbank benachrichtigt ihrerseits die Chilenische Zen⸗
tralbank über alle Zahlungen, die sie afeit Artikel 4 88 8 er⸗ hält, und zwar innerhalb der von beiden Vankinstituten zu ver⸗ einbarenden Fristen.
Artikel 8.
Wenn die Reichsbank die Nachricht erhalten hat, daß bei der 5 Chilenischen Zentralbank ein cs in hhiten hat; — zur Begleichung einer Forderung gemäß Artikel 6 Absatz 2 hinterlegt worden ist, so wird sie die genannte Forderung nach Anweisung der Chilenischen Zentralbank in Reichsmark an den Anspruchs⸗ berechtigten aus den gemäß Artikel 5 hierfür zur Verfügung stehenden Beträgen begleichen.
Artikel 9.
Der Gegenwert der zur Begleichung chilenischer Forderungen aus dem Wirtschaftsverkehr bei der Reichsbant eingezahlten Reichsmarkbeträge wird von der Chilenischen Zentralbank den Berechtigten zu folgenden Kursen ausgezahlt:
Soweit die Beträge der Auftauung eingefrorener deutscher Forderungen dienen, wird der Gegenwert den chilenischen Bescher zum amtlichen Kurs von 1 Peso = 0,2528 RM vergütet. Für die übrigen Beträge vergütet die Chilenische Zentral⸗ bank den chilenischen Bere tigten den Exportwechselkurs, d. h. den am Tage des Geschäftsabschlusses geltenden Exportwechselkurs, der von der Chilenischen Regierung jeweils festgesetzt wird, so⸗ weit sie nicht auf Grund der chilenischen Gesetzgebung oder hhen den Berechtigten unmittelbar Devisen zur Versägung 1 Sollten sich aus der Festsetzung des Exportwechselkurses Schwierigkeiten bei der Durchführung dieses Abkommens ’ so wird sich die Chilenische Zentralbank mit der Reichsbank in Verbindung setzen.
Die Verpflichtung der Chilenis tikel 51II letzter Satz bleibt unberührt.
Artikel 10. Dieses Abkommen endet mit dem 30. Juni 1934.
Artikel 11.
ieses Abkommen soll ratifiziert werden und tritt am zehnten Tage nach dem Tage des Austausches der Ranifttantt enr ahnten der in Santiago erfolgen soll, in Kraft. Die vertragschließenden Teile sind übereingekommen, das Abkommen vor diesem Zeit⸗ punkt vom 1. Februar 1934 ab vorläufig anzuwenden. Das deutsch⸗chilenische Handelsabkommen vom 22. April 1933 verliert
hn Tage des Inkrafttretens dieses Abkommens ab seine Gültig⸗
en Zentralbank aus Ar⸗
„Geeschehen in doppelter Ausfertigung in deutscher und spanischer Sprache in Berlin am 22. Fehtlan düesch
Bernhard W. von Bülow.
“
ier,
Saaten,
Obst und
Gerste, Weine,
estrickte
„
gleichung
Reichsmar
zuprüfen.
zusätzlichem
4. Die
Faffr. rbsen, Linsen,
ndustrielle chemische Produkte (Glaubersalz),
tücher Sohlen und gegerbte Häute.
Bei der Unterzeichnung des heute abgeschlossenen chilenischen Abkommens über den Handels⸗ und Zahlungs⸗ verkehr ist folgendes vereinbart worden:
Im Hinblick darauf, daß das vorliegende Abkommen vor⸗ läufigen Charakter hat, behalten sich beide Regierungen vor, die Frage der gunsten lateinamerikanischer Länder päischer Länder zu prüfen.
1. Für die Dauer
zwischen dem 1. Januar 1930 und dem 20. Juli 1931 fällig ge⸗ worden, aber nicht bezahlt worden sind und deren Schuldner nicht der chilenis des öffentl fügung stehenden Beträgen kein höherer Betrag als 3 Millionen
chilenischen Staats usw. bleibt es bei den allgemeinen Be⸗ stimmungen.
2. Forderungen aus dem Kapitalverkehr, wie etwa Zinsen aus Aktien, Obligationen und sonstigen W rungen zwischen Banken, Ansprüche auf Kapitalrückzahlungen, Tilgungsbeträge und Zinsen usw. gelten nicht als Forderungen aus dem Wirtschaftsverkehr im Sinne dieses Abkommens. Regelung dieser Forderungen wird durch das Abkommen nicht berührt und bleibt gegebenenfalls einer späteren Vereinbarung vorbehalten.
Chilesalpeter sich nur auf die Z
nicht innere Abgaben, wie die Umsatzausgleichsteuer, einschließt. 2. Der Chilesalpeter muß von Reinheitszeugnissen begleitet sein, die von der Reichsregierung anerkannt sind. Die Reinheits⸗ sühes müssen bestätigen, daß die Sendung ausschließlich Chile⸗
alpeter (natürlichen Natronsalpeter) chilenischer Erzeugung ent⸗ ält. In ihnen ist ferner Zahl und Art der
— bei loser Verladung nur das Gewicht —, der Sondung anzu⸗ georn. Sie haben außsrdomn Numen und Wohnort des Versenders
und des Empfängers zu enthalten und das Schiff, auf dem der Versand ausgeführt wird, zu benennen. Sie sind von dem Vor⸗ steher einer örtlichen chilenischen treter in deutscher und spanischer dem Dienststempel oder Dienstsiegel der Behörde zu versehen. Die deutsche Regierung behält si
3. Es
meinden und sonstige alle Aufträge für die Errichtung neuer Anlagen zu Produktions⸗ zwecken zu verstehen sind. Sollte die vereinbarte Menge von 4 000 t Salpeter für 1934 erschöpft sein, so i Erhöhung bis zu einer Höchstmenge von weiteren 24 000 t für weitere zasäblich
daß sich die salpeter in Deutschland die innezuhalten:
Jagd⸗ und Fischereiprodukte (Pelze, Fische, Seemuscheln), Bienenhonig und Wachs, 1“ 8
Gemüse, frisch, getrocknet und konservi
Tabakblätter * Gefrorenes Fleisch, Konservenfleisch und Wurstwaren, Käse, Butter, Konservenmilch und andere Molkereiprodukte,
8
Erzeugnisse aus Wolle (Vorlegeteppiche,
)
8 Scchlußprotokoll. 1 deutsch⸗
Zu Artikel 2.
Ausnahmen von der Meistbegünstigung sowohl zu⸗ als auch zugunsten euro⸗
HBu Artike.
des Abkommens (Artikel 10) soll 5 Be⸗
von Forderungen aus dem Wirtschaftsverkehr, die
che Staat, eine Gemeinde oder eine sonstige Körperschaft ichen Rechts ist, aus den für die Auftauung zur Ver⸗ erangezogen werden. Für die Verpflichtungen des
ertpapieren, Forde⸗
Die
Zu Artikel 5.
besteht Einverständnis darüber, daß die Zollfreiheit für ölle bezieht und daher insbesondere
ackstücke und Gewicht
hehaee. oder seinem Ver⸗ prache auszustellen und mit
das Recht vor, die Zeugnisse nach⸗
besteht Einverständnis, daß unter Bestellungen von Charakter Bestellungen durch den Staat, die Ge⸗ Körperschaften öffentlichen Rechts sowie
fusselich Bestellungen vor dem 30. Juni t die deutsche Regierung bereit, über eine
e Bestellungen zu verhandeln.
deutsche Regierung hat davon Kenntnis genommen,
Cosach verpflichtet hat, bei dem vfeefnf von Chile⸗ nachstehend aufgeführten Preise
JE“
Chilesalpeter
100 kg 16 % Ware kg N. Pfg.
Ih„ August. . September. Oktober 85 November . Dezember . Januar. Februar. . März/ Juni.
gelten noch
gation wird
währt sowie
8
Diese Rabat zugestanden werden. Dagegen hat der Chilesalpeter bei Barzahlung neben der Bar⸗ zahlungsvergütung von 2 .½ vH, die auch das Stickstoff⸗Syndikat
vergütet, im
Luis V. de Porto⸗Seguro.
e ngefüh
Diese Preisbestimmung kann nur dann gewährt werden, wenn produzenten bei Verkauf des Chilesalpeters in Deutschland an die Bedingungen des Stickstoff⸗Syndikats halten.
die Rundschreiben vom 1. August, 2. “ von dem Wortlaut der Bedingungen neuerdings nur 2vH über Reichsbankdiskont be 3 1 8 die Wechsel des Frühjahrsgeschäftes bis längstens 15. Dezember zu den jeweiligen Reichsbanksätzen prolongiert. Eine solche Prolon⸗
währt werden.
Unter Berücksichtigung der besonderen Lage des Chilesalpeter⸗
geschäfts kann der Rabatt an die Wiederverkäufer, abweichend
von den Bedingungen des Stickstoff⸗Syndikats gewährt werden.
Der Chilesalpeter hat in den letzten
käufer, von der Höhe der Bezüge 4 vH Rabatt ge⸗ e
Nach Abnahme von
RM 101,1
16,17 16,17 101,1 16,17 101,1 16,28 101,8 16,35 102,2
102,6
16,42 16,59 103,7 104,7
16,75 105,8
16,93
von der Deutschen Regierung sich die chilenischen W“
treng - s t Zur Zeit die Bedingungen des Jahres 1932/33 mit den durch und 7. November 1933 vor⸗ An Verzugszinsen werden abweichend
09 905925 à90 95 ⸗ .„ 22 95292290 2095 —2 05090292 à92029 ⸗ 90u290ᷓ;u95ᷓ 905;0 20 090ᷓ02 95 9 2 9P-. 9 6 0 65 5 9 0 ‧˙0 .„ „ 2 2„à 950 2 " „ 9 2 2„, 2 ⸗ 9 9 0 92 95 0 090 0 „ 9 0 2,2905à225à2—2
berechnet. Das Stickstoffsyndikat hat bisher
auch für die Verkäufe im kommenden Frühjahr ge⸗
Jahren an jeden Wiederver⸗
eine Abnahmeprämie, die sich wie folgt staffelte: 50 000 kg (Ware) ½ vH 75 000 kg (Ware) ¾ vH 85 1 „ 100 000 kg (Ware) 1 vH9
tsätze können dem Chilesalpeter in Zukunft
77 2„ „7
auch
letzten Jahre außerdem eine Risikoprämie von 1 ¼ vH
F Unterzeichnung dieses Abkommens für die einzelnen Sorten un
Monate festgesetzt ist, während der Dauer dieses Abkommens nicht verändert wird.
Geschehen in doppelter Ausfertigung in deutscher un scher Sprache in Berlin am 22. Januar 1934. 88 . spam⸗ Bernhard W. von Bülow. Luis V. de Porto⸗Seguro.
Aus der Preußischen Verwaltung.
Dank des Preußischen Minifterpräsidenten.
Zu Weihnachten, Neujahr und zuletzt zu meinem Geburtstag am 12. Januar, sind mir aus allen Teilen des Reiches und des Auslandes unzählige telegraphische und briefliche Glückwünsche 88 zahlreiche Geschenke zugegangen. Es ist mir bei den tau⸗ end Glückwünschen unmöglich, jeden einzelnen zu beantworten. Ich bitte daher, allen, die meiner gedacht haben, auf diesem Wege meinen herzlichsten Dank aussprechen zu können. All die Beweise von Liebe und Vertrauen werden für mich ein neuer Ansporn 89 auf dem bisherigen Weg zur Erneuerung Deutschlands un⸗ beirrbar fortzuschreiten, in unerschütterlicher Treue zum Deut⸗ schen Volk und seinem Führer Adolf Hitler.
Hermann Göring
11““
Verleihung von RNettungsmedaillen.
In letzter Zeit werden bei den Behörden vielfach Anträge auf Verleihung der Rettungsmedaille für Rettungstaten gestellt, die schon vor langen Jahren, zum Teil sogar schon vor dem Welt⸗ kriege, vollbracht worden sind. Nach dem Reichsgesetz vom 7. 4. 1933 werden Rettungsmedaillen grundsätzlich nur noch von dem Herrn Reichspräsidenten verliehen. Die Landesregierungen. sind jedoch ermächtigt worden, für die vor Inkrafttreten des Reichsgesetzes vollbrachten Rettungstaten staatliche Auszeich⸗ nungen noch nach den bisherigen Bestimmungen zu verleihen. Diese Ermächtigung ist in der Oeffentlichkeit offenbar dahin mißverstanden worden, daß nunmehr noch Rettungstaten belohnt werden könnten, die schon längere Zeit zurückliegen. Das ist aber nicht der Fall. Nach den maßgebenden Vorschriften kann vielmehr in Preußen die Rettungsmedaille am Bande und die Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr nur für solche Rettungstaten verliehen werden, die nicht weiter als ein Jahr vor Bekanntwerden bei der zuständigen Behörde zurückliegen. Gesuche um Verleihung staatlicher Auszeichnungen für - Rettungstaten können demnach keine Berücksichtigung mehr finden und sind daher zwecklos. 1I1
Zusammenarbeit der Gerichte und Anwälte zur Beschleunigung der Zivilrechtspflege.
Wie der Amtliche Preußische Pressedienst mitteilt, hat der Preußische Justizminister Kerrl in Auswertung der Erghnis. der Arbeitstagung mit den Führern der preußischen Anwaltschaft zur Durchführung der Zivilprozeßreform einen Erlaß heraus⸗ gegeben, in vdem es u. a. heißt: 1 1
Die Neugestaltung des Verfahrens in bürgerlichen Rechts⸗ hr ee insbesondere die Beschleunigung und Wiederher⸗ tellung der Unmittelbarkeit des Verfahrens, erfordert, daß Ge⸗ richte und Anwälte verständnisvoll zusammenwirken, verbunden durch das “ Ziel, im Dienst am Volke für die Rechts⸗ pflege das Beste zu leisten. Das Verfahren, welches darin gipfelt, in einer einzigen, aber lebendigen und unmittelbaren Verhand⸗ lung mit Einschluß der Beweisaufnahme zur Entscheidung zu ge⸗ langen, setzt voraus, daß der Anwalt selbst unter vollem Einsatz seiner Persönlichkeit in dieser Verhandlung mitwirkt. Dem An⸗ walt ist damit eine hohe Aufgabe gestellt. Ihre Erfüllung wird ihm angesichts der Art und des Umfangs seiner beruflichen Tätig⸗ keit nicht immer leicht fallen. Aber ich bin überzeugt, daß der deutsche Anwalt in voller Erkenntnis ihrer Bedeutung diese Auf⸗ gabe erfüllen muß und erfüllen wird.
Der Preußische Justizminister gibt alsdann eine Reihe von Anordnungen und Hinweisen, die sich auf die Anberaumung und Abhaltung der Gerxichtstermine bebiehen und eine möglichst reibungslose beschleunigte Verhandlung sicherstellen sollen.
Kunst und Wissenschaft. Aulnus den Staatlichen Museen.
Sonntag, den 28. Januarxr. 11 Uhr im Museum für Vor⸗ u. Frühgeschichte, Dr. von Jenny: Deutsche Vorgeschichte II: Germanen und Römer; 11 Uhr im Kupferstichkabinett (Neues Museum), Dr. Hagenacker: Dürer als Graphiker; 11 nhr im Schloßnseum. Dr. Heinr. Schmidt: Stoff und ostüm; 11 Uhr im Pergamon⸗Vortragssaal, Dr. Martiny: Die Tempel in Assyrien (mit Lichtbildern); 10 Uhr im Kaiser⸗Friedrich⸗-Museum, Rundgang durch die Ge⸗ mäldegalerie, Dr. Härtzsch, Volkshochschule Großberlin.
Mittwoch, den 31. Januar.
10 Uhr in der Aegypt. Abt. Neues Museum, Dr. Zippert: Die ägypt. Kultur II: Pyramidenzeit (um 2500 v. Chr.); 12 Uhr im Deutschen Museum: Von deutscher Kunst;
8
20 Uhr: Der Neubau der ägyptischen Kultur um 2000 v. Chr.
(mit Lichtbildern), Dr. Dittmann. Donnerstag, den 1. Februar.
11 Uhr im Kaiser⸗Friedrich⸗Museum: Die neueröffneten Säle italienischer Malerei; 8
11 Uhr 15, veefspunmt Eingang Kaiser⸗Friedrich⸗Museum: Die Malerei der Ahrena anen in Florenz II (1450 — 1500);
11 Uhr, Treffpunkt Deutsches Museum, Schlütersaal: Deutsche Renaissance;
12 Uhr: Treffpunkt Pergamon⸗Altarsaal, Pergamon⸗Museum.
Freitag, den 2. Februar.
11 Uhr⸗ in der ö“ Kunstabteilung, TDr. Heinr. Schmidt: Kairo als Kunststadt;
12 ng im Kaiser⸗Friedrich⸗Museum, Führungsvortrag im Münz⸗ abinett.
Sonnabend, den 3. Februar.
11 Uhr in der Vorderasiatischen Abteilung: Rundgang;
12 Uhr in der Islamischen Kunstabteilung: Rundgang;
11 Uhr Treffpunkt Babylon⸗Säle: Babylon⸗Säle;
12 2 Treffpunkt Eingang Neues Museum: Aegyptische Ab⸗ teilung;
l der Chilesalpeter als ausländisches Produkt nicht
12 Uhr Treffpunkt Pergamon⸗Altarsaal: Pergamon⸗Museum.
nahme einer Erklärung der Reichsregierung“. 1
Die neue Reichstagssitzung findet, wie das V. D. Z.⸗Büro er⸗ änzend meldet, wieder im Kroll⸗Hause statt. Es sind aber neuer⸗ gincs wiederum Bestrebungen im Gange, die Reichstagsverhand⸗ lungen in einen anderen geeigneten Raum zu verlegen. Vor allem hisien hierfür finanzielle Gründe bestimmend sein. Für die Be⸗ nutzung der Kroll⸗Räume mu das Reich eine hohe Monats⸗ pauschale zahlen. Man hat daher neuerdings den Gedanken auf⸗ egriffen, die Reichstagsverhandlungen in dem Plenarsitzungssaal 8 18. Preußischen Landtags durchzuführen. Gelegent⸗ lich der Verpflichtung der Reichstagsabgeordneten auf den Führer, die ja auch in diesem Raume stattfand, hat sich ergeben, zaß es nicht unmöglich ist, die erforderlichen Plätze für etwa 670 Personen zu schaffen. Im Plenarsitzungssaal des ehemaligen Landtags müßten allerdings einige Umbauarbeiten durchgeführt werden. Vor allem wäre es notwendig, an Stelle der jetzt vor allen Plätzen befindlichen Arbeitstische sich mit einfachen Klapp⸗ itzen zu begnügen und nur vor der ersten Sitzreihe die Tische tehen zu lassen. Die Prüfung durch die Sachverständigen über die Möglichkeiten eines Umzuges des Reichstags vom Kroll⸗Haus in den früheren Preußischen Landtag sind noch nicht abgeschlossen. Es könnte sich übrigens auch bei einem solchen Umzug voraus⸗ sichtlich lediglich um ein Zwischenstadium handeln bis zur end⸗ ültigen Entscheidung über das Schicksal bzw. den neuen Ausbau bes ausgebrannten alten Reichstagsgebäudes. 8 8
Werkehrswesen.
b 1114“ 1 Günstige Entwicklung der Einnahmen der Reichsbahn. Am 23. und 24. Januar 1934 trat der Verwaltungsrat der Deutschen Reichsbahn zu einer ordentlichen Tagung zusammen. An den Sitzungen nahmen erstmalig teil die von der Reichsregie⸗ rung neuernannten Mitglieder Dr. Krupp von Bohlen und Hal⸗ bach, Präsident des Reichsstandes der Deutschen Industrie, Dr.⸗Ing. Todt, Generalinspektor für das deutsche Stra enwesen. Von den turnusmäßig zu Ende des vorigen Jahres ausge⸗ schiedenen Herren wohnten die wiederernannten Mitglieder Fabrikdirektor Köhler, Präsident der Industrie⸗ und Handels⸗ ammer für Oberfranken, Kaufmann Hamburg, Staatssekretär a. D. Dr. Stieler, Frhr. von Wilmowsky, Landrat a. D., den Beratungen wieder bei. Zu Beginn der Tagung wurde die NReuwahl des Präsidiums und der Ausschüsse vorgenommen. Zum Präsidenten des Verwaltungsrats wurde einstimmig der bis⸗ herige Präsident Dr. C. F. von Siemens wiedergewählt. Zum rigerafiventen wurde Dr. Frhr. von Schröder, Köln, einstimmig gewählt. Der Verwaltungsrat verschaffte sich 1“ einen Ueberblick über die finanzielle Lage der Reichsbahn und konnte mit Befriedigung feststellen, daß die Entwicklung der Einnahmen im Dezember 1933 ein erfreulicheres Bild zeigt. Die Steigerung der Dezembereinnahmen 1933 gegenüber dem gleichen Monat des Vorjahres betrug im Personenverkehr 4,8 vH, im Güterverkehr 173 vH. Die günstige Entwicklung der Einnahmen hat auch, so⸗
weit sich bisher übersehen ließ, im Januar 1934 angehalten. Auf dem Gebiete des Personalwesens genehmigte der Ver⸗ waltungsrat die Aenderungen der Personalordnung, durch die der ür die Reichsbeamten angeordneten Aufhebung der Beamtenräte firchni getragen und die neue Eidesformel, wie sie auch für die Reichsbeamten vorgesehen ist, eingeführt wird. Schließlich nahm der Verwaltungsrat Kenntnis von der Geschäftslage der Tochter⸗ gesellschaften der Deutschen Reichsbahn (Mitteleuropäisches Reise⸗ büro, Mitropa, EE1“ für den deutschen Reise⸗ erkehr). In seinem Technischen Ausschuß beschäftigte sich der Verwaltungsrat eingehend mit den Fragen der Zugsicherung und den Maßnahmen, die schon seit Jahren zu ihrer weiteren 8 besserung getroffen worden sind. Die auf einem Teil der Stre en ausgeführten neuen Einrichtungen haben sich in der Praxis so bewährt, daß der Verwaltungsrat ihrer beschleunigten weiteren Einführung seine Zustimmung geben konnte. Bei den in G“ dbere gc höheren Geschwindigkeiten wird diese Maßmefane e⸗
ondere Bedentung gewinnen. Auch der Fortschritt im Einsatz von zagen, die die Unfallgefahr abschwächen, wurde eingehend erörtert.
Berliner Börsenbericht vom 24. Januar 1934.
Ueberwiegend abgeschwächt.
Auch am Mittwoch war das Geschäft an d. ner B dic suetshcde Spekulation als auch das Publikum übten Zurückhaltung. Das Kursniveau war am Aktienmarkt überwiegend abgeschwächt. Die günstigen Nachrichten aus der Wirtschaft gaben dem Geschäft wieder keine Anregung. Im Ver⸗ lauf hielt die schwache Haltung an. Gegen Börsenschluß ergaben sich nur noch minimale Kursveränderungen.
Montanaktien gaben nach, doch gingen die Verluste über 1 vH nicht hinaus. Bel den meisten Mapferen hielten sich die Ab⸗ schläge zwischen und ¾ vH. Braunkohlenwerte lagen geschäfts⸗ los. Am Kalimarkt lag Angebot vor; Aschersleben ermäßtigten ihren Kurs um 2 vH, Westeregeln gaben um ½ vH nach. Chemische Papiere tendierten uneinheitlich; während J. G. Farben und Kokswerke schwächer lagen, eröffneten Rütgerswerke etwas fester, auch Goldschmidt lagen erhöht. Am Elektroaktienmarkt neigte die Tendenz eher zur Schwäche; eine Ausnahme machten nur Rhei⸗ nische Elektrizitätswerke, die um 3 vH höher lagen, im Verlauf konnte sich dieser Gewinn nicht zang behaupten. Chade verloren 1 ¼ RM, R. E. W. minus % vH, Elektrizitätswerk S lesien minus vH, Elektrische Lieferungen minus 1 ½ vH. Von den sonstigen Induftriepapieren lagen Berlin⸗Karlsruher um über 2 vH be⸗ sestigt, Feldmühle gewannne ¾¼ vH, Eisenbahn⸗Verkehrsmittel ebenfalls plus ¾ vSH, Textilwerte gaben um durchschnittlich 1 vH nach, von den Brauereiaktien verloren Engelhardt 4 vH, S ult⸗ heiß minus 1 ½ vH. Schubert und Salzer schwächten ihren urs um 4 % vH ab, Deutsch⸗Atlanten gaben um 22¾ vH nach. Am Schiffahrtsaktienmarkt waren die Veränderungen nur gering. Von Banken lagen Reichsbank behauptet, Braubank gewannen vH.
Am Kassamarkt war die Tendenz freundlicher, es überwogen die Kursbefestigungen. — Renten hatten wieder stilles Geschäft, nennenswerte Kursveränderungen waren hier nicht festzustellen. Etwas lebhafter umgesetzt wurde lediglich Altbesitzanleihe, der Kursbesitz konnte sich im Verlauf jedoch nicht voll behaupten. Neubesitzanleihe lag schwächer. Industrieobligationen tendierten nicht ganz einheitlich. Die in Reichsmarkschuldverschreibungen umzutauschenden Dollarbonds wurden wieder lebhafter umgesetzt, die Tendenz war zunächst gut später gestaltete sie sich aber uneinheitlich. Reichsbahn⸗Vorzugsaktien waren vorüber⸗ gehend befestigt. Pfandbriefe und Kommunalobligationen waren nicht einheitlich, Gewinne und Verluste hielten sich hier die Waage. — Der Geldmarkt war weiter flüssig: Tagesgeld 4,12 bzw. 4 vH. Im internationalen Moiesnderbanc konnten sich Dollar und Pfund weiter behaupten. Auszahlung New Lork notierte amtlich in Berlin unverändert 2,62, Auszahlung London wurde mit
In seinem neuesten Vierteljahrsheft (8. Ig., Heft 38, Teil A, Verlag Reimar Hobbing, Berlin) nimmt das Institut für Kon⸗ junkturforschung in eingehenden Ausführungen zu der 1eg. wärtigen wirtschaftlichen Lage in Deutschland und zu den Erfolgen der Konjunkturpolitik Stellung. 1 Danach macht die konjunkturelle Belebung der Wirtschaft von Monat zu Monat peitere Fortschritte. Zwar zwingt der Winter einige Wirtschaftszweige dazu, die Arbeit vorübergehend einzu⸗ schränken oder gar einzustellen. Davon abgesehen aber regen sic überall in der Wirtschaft die Kräfte von neuem. Am einpräg⸗ samsten sind die Erfolge der zurückliegenden Monate auf dem Arbeitsmarkt. Es ist gelungen, die Zahl der Arbeitslosen bei den Arbeitsämtern von über 6 Millionen im letzten Winter auf 3,7 Millionen im Herbst herunterzudrücken. Selbst im November, in dem die Arbeitslosigkeit sonst regelmäßig steigt, ist sie im Jahr 1933 noch gesunken, und im Dezember war die saisonübliche Steigerung erheblich geringer als in den vorangegangenen Jahren. Die konjunkturellen Fortschritte konnten aber natürlich nicht alle Teile der Wirtschaft gleichmäßig treffen. Die Gesamtbeschäftigung (Arbeiter und Angestellte) hat bisher von ihrem Rückgang bereits wieder etwa ein Viertel aufgeholt. Sie ist konjunkturell (d. h. nach Ausschaltung der 28S. . bis jetzt um rund 1,6 Millionen gestiegen, nachdem sie in den Jahren des Nieder⸗ gangs um rd. 6,2 Millionen gesunken war. .“ Um ungefähr den vierten Teil des Rückgangs hat sich bisher auch die gewerbliche Gütererzeugung erhöht. Der Güterverkehr hat seinen Rückgang zu etwa einem Fünftel wieder wettgemacht. Das Arbeitseinkommen ist gestiegen, allerdings bis jetzt nüch, nicht um den zehnten Teil des vorhergegangenen Absturzes. Die Preise, vor allem die Preise in der Industriewirtschaft, haben sich nur wenig erhöht. Der Außenhandel dagegen stagniert. Dabei ist überall in der Wirtschaft die Investitionstätigkeit auf dem Weg nach oben am weitesten fortgeschritten. Die Investitionsgüter⸗ produktion hat bereits wieder ein Drittel des Rückgangs auf⸗ eholt. Um beinahe ebensoviel sind auch die Transporte auf der Reichsbahn, die in erster Linie der Investition dienen, gestiegen. In den letzten Monaten zeigen sich die ersten Ansätze zu einer Entspannung auf den Kreditmärkten. Das Kreditvolumen der Wirtschaft beginnt sich etwas auszudehnen, die Sparkassen können wachsende Einzahlungen der Sparer verbuchen, und die Kurse an den Effektenmärkten sind dabei, sich von dem Rückschlag der Sommermonate wieder zu erholen; auf dem Markt der festver⸗ zinslichen Papiere haben sie ihn schon wieder wettgemacht und liegen sogar höher als im November 1927.. 8 Starke Ausdehnung der Investitionstätigkeit, gewisse Er⸗ höhungen des Verbrauchs und des Einkommens bei unbedeutender Steigerung der Preise, darniederliegendem Export und nur ge⸗ ringer Verflüssigung der Kreditmärkte sind also die Kennzeichen der neuesten Konjunkturentwicklung. - 9 Die Konstellation erklärt sich einerseits aus den Krisenresten, mit denen die Wirtschaft immer noch zu kämpfen hat, und ander⸗ seits aus der wirtschaftspolitischen Aktivität der letzten neun onate. Noch vor einem Jahr standen wir vor dem Trümmer⸗ haufen, den eine Wirtschaftskatastrophe ohnegleichen hinter sich gelassen hatte. Im Herbst 1932 waren zum ersten Mal wieder Anzeichen der Erholung bemerkbar, aber diese Ansätze schienen gerade gegen Ende des Jahres 1932 wieder zu schwinden. Man
sätzen aus: F.
mußte damals mit einer langanhaltenden Depressionsperiode rechnen, wenn die Wirtschaft dem „automatischen Anpassungs⸗
Die Deutsche Bank und Disconto⸗ Gesellschaft zum Wiederanstieg.
Die Deutsche Bank und Disconto⸗Gesellschaft veröffentlicht soeben ihre neuesten „Mirtfchchrchee Meetbellungens (Nr. 1, 1934). Zum Wirtshaftsa seteg. hrt die DD⸗Bank folgendes aus:
Entscheidender als öffentliche Arbeitsbeschaffungen, die nicht beliebig auszudehnen und zu wiederholen sind, und auch ent⸗ scheidender als die Ausfuhr, deren Erschwerungen noch auf län⸗ gere Zeit bestehen bleiben dürften, wird für die weitere Entwick⸗ ung die Belebung der privaten Unternehmungslust in der Bin⸗ nenwirtschaft sein. Die Voraussetzungen 8 sie bessern sich in dem Maße, wie mit dem langsamen Wiederansteigen der Pro⸗ duktion und der Umsätze die Rentabilitätsverhältnisse günstiger werden und eine wachsende Zahl von Unternehmungen aus der Verlustwirtschaft der vergangenen Jahre herauskommt. Wenn wieder Gewinne erzielt werden, besteht auch die Möglichkeit, einen Teil davon für Neuinvestitionen zu verwenden oder aber die Gewinne setzen sich ebenso wie die höheren Einkommen in private Kapitalbildung um, die dann wieder die Lage des Kapital⸗ marktes verbessert. 8a 8
Durch politische Vertrauensstärkung und Unterlassung stören⸗ der Surch 8. 1 im Jahre 1933 die Gesundung des beutschen Kapitalmarktes ein gut Stück gefördert. Weitere Fortschritte sind mit der neuen Kapitalmarktpolitik der Reichsbank erzielt worden. Die Kapitalzinssätze sind im Weichen und zugleich da⸗ mit vermindert sich der bisherige Abstand zwischen den Sätzen für kurzfristigen Kredit und langfristige Kapitalhergabe. Geld⸗ und Kapitalmarkt kommen damit wieder in eine engere Wechsel⸗ beziehung, die es ermöglicht, 8 die Flüssigkeit des Geldmarktes auf den Kapitalmarkt übergreift. Die sparsame und geordnete Führung der Staatsfinanzen hat den öffentlichen Kredit sichtbar verbessert, und die Durchschnittskurse der öffentlichen Anleihen sind seit Jahresfrist von 78 auf 94 vH gestiegen.
Man wird sich trotz der offenkundigen Auflockerung des Kapitalmarktes davor hüten Penlen. “ 8— züglich des Zeitpunktes zu hegen, zu dem eine Neuinanspruch⸗ hchas in 8 8 Umfange wieder möglich ist. Günstiger wer⸗ den dagegen die Möglichkeiten für die kurzfristige Kreditversor⸗ shung der Wirtschaft im Konjunkturaufschwung liegen. Die Fähtgreit der privaten Banken zu neuen Sle ist im all⸗ gemeinen eher größer geworden, und auch die eichsbank verfügt währungspolitisch durchaus über den für eine Vermehrung der Wirtschaftskredite nötigen Spielraum. Allerdings wäre es völlig verfehlt, die Aufgabe in einer Ausweitung des Bankkredit⸗ volumens um jeden Preis zu sehen. Der Reichsbankpräsident aat erst kürzlich unterstrichen, daß der Kredit ein agefährliches “ ist und daß es durchaus nicht in erster Linie darauf ankommt, daß Kredit gegeben, sondern wohin er gegeben wird.
itere Abnahme der aufgelegten deutschen Seeeschiffstonnage. 8
Nach einer Zusammenstellung über die aufgelegte deutsche Seeschiffstonnage, welche sich auf alle Schiffe der dem Verband deutscher Reeder angeschlossenen Mitgliedsreedereien erstreckt, lagen am 1. Januar 1934 insgesamt 149 Schiffe mit 522 833 B.⸗R.⸗T.
13,105 festgesetzt.
auf, das sind 15 vH der VDR.⸗Tonnage; die entsprechenden
Die Erfolge der deutschen Konjunkturpolitik.
und Heilungsprozeß“ überlassen bliebe, wie das Institut für Konjunkturforschung im Mär
dem politischen er Zielen und neuen Methoden ans Ruder kamen, wurde die Wirt⸗ schaft aus dem Zustand der Erstarrung gelöst.
1933 ausführte. Erst als mit
mschwung in Deutschland neue Kräfte mit neuen
Die Konjunkturpolitik ging dabei von folgenden Grund⸗
Sie hat sich vornehmlich auf den Binnenmarkt beschränkt, schon weil die Lage der Weltwirtschaft keine Hoffnung ließ, auf dem Weg des Exports einen für die Gesamtwirtschaft
entscheidenden Erfolg zu erzielen.
2. Sie suchte an die Stelle der versagenden Kreditmärkte andere Finanzierungsmethoden zu setzen. 3
8. Sie suchte gleichzeitig jede inflationistische Aufblähung und
Preissteigerung zu vermeiden. .
4 wollte die Initiative der freien Wirtschaft nicht
lähmen, sondern ersetzen und soweit wie möglich anspornen.
Verwirklicht wurden diese Grundsätze in zahlreichen Gesetzen, die freilich nicht immer nur konjunkturpolitischen Zwecken dienen sollten, als Ganzes betrachtet aber folgende Mittel der Konjunktur⸗ politik zur Anwendung brachten: 8
1. Der öffentliche Kredit ist in großem Umfang für die Arbeitsbeschaffung eingesetzt worden, und zwar teils dadurch, daß die öffentliche Hand von sich aus Aufträge erteilt hat, teils da⸗ durch, daß Kreditmittel als Zuschüsse oder als Kredite für In⸗ vestitionen der privaten Wirtschaft, namentlich auf dem Gebiet der Banwirtschaft, zur Verfügung gestellt wurden. 1
2. Auf verschiedene Weise wurde der Steuerdruck erleichtert. Ersatzanlagen, Investitionen usw. auf den verschiedensten Ge⸗ bieten sind von der Steuer befreit worden. Das System der Steuergutscheine wurde bis zum September 19338 beibehalten.
inzu kamen besondere Steuersenkungen auf dem Gebiet der vast o ezssgoicischaft und der Landwirtschaft. Schließlich hat die Reichsregierung neuerdings auch noch die Steuerrückstände
für die Arbeitsbeschaffung herangezogen. 3 81
3. Durch die Aenderung des Bankgesetzes, die der Reichsbank erlaubt, open-market-policy zu treiben, sind zunächst wenigstens Voraussetzungen dafür geschaffen, daß nun auch der Kapitalmarkt ergiebiger wird und zur Finanzierung der Investitionstätigkeit in der freien Wirtschaft beitragen kann. Auch die Gemeindeum⸗ schuldung, die im Herbst eingeleitet worden ist, soll — n en. Sanierung der Gemeindehaushaltungen — die Lage am Kapitak⸗ markt bereinigen.
4. Die grundlegende Umstellung der Agrarwirtschaft hat Bauerntum und Landwirtschaft vor der Gefahr des Zusammet⸗ bruchs bewahrt und sie zugleich aufnahmefähiger für Industrie⸗ erzeugnisse gemacht.
5. Der Verbrauch ist direkt angeregt worden durch die Ehe⸗ standsdarlehen, durch die Verteilung der Bedarfsdeckungsscheine und durch die Steuerbefkeiung einmaliger Zuwendungen an Arbeitnehmer. Das Schwergewicht aller dieser Maßnahmen liegt darin, die Investitionstätigkeit an allen möglichen Stellen der Wirtschaft anzuregen und namentlich die Bautätigkeit wieder in Gang zu bringen.
Es ist klar, daß der Einsatz konjunkturpolitischer Maßnahmen in einem Teil der Wirtschaft zunächst nicht alle Gebiete gleich⸗ mäßig befruchten kann. Es wird daher vor allem für die nächsten Monate darauf ankommen, daß der Aufschwung sich möglichst über alle Teile der Wirtschaft gleichmäßig ausbreitet.
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Führ für den 1. Dezember 1933 sind 128 Schiffe mit 589 82 8 ⸗R.⸗T. oder 16,9 vH der VDR.⸗Tonnage. Am 1. Januar 193 lagen 303 Schests mit 917 818 B.⸗R.⸗T. oder 26,5 vH der BDR.⸗ Tonnage auf. Bei den angegebenen Ziffern ist der durch die im Jahre 1932 eingeleitete Abwrackaktion ausgeschiedene Schiffsraum (400 000 R.⸗T.) nich r berücksichtigt worden.
8
Brandschäben im Dezember 1933 und im Jahre 1938.
Nach der Feststellung des Verbandes öffentlicher Feuer⸗ versicherungsanstalten in Deutschland betrugen die Leistungen für Brandschäden bei den öffentlichen 8ZZ. (Brandversicherungsanstalten, Sozietäten, Brandkassen) im Peo⸗ zember 1933 RM 4 993 642 gegenüber RM 3 918 416 im No⸗ vember 1933. .
Die Gesamtleistungen der öffentlichen Feuerversicherun anstalten betrugen im verflossenen Jahre 1933 70 172 685 R für 73 450 angefallene Brandschäden. Der Schadenverlauf wa demnach günstiger als im Vorjahre (1932) mit 99 131 197 R für 78 869 angefallene Brandschäden.
Generalversammlungskalender ür die Woche vom 29. Januar bis 3. Februar.
u“ Montag, 29. Januar. Berlin: Mauls Kakao⸗ und Schokoladenfabrik A.⸗G., Wernigerode. Düsseldorf: Brauerei Gebr. Dieterich A.⸗G., Düsseldorf. Düsseldorf: Deutsche Nähmaschinen⸗Vertriebs⸗A.⸗G., Düsseldovf. Mannheim: Süddeutsche Zucker⸗A.⸗G., Mannheim. Worms: Zuckerfabrik Rheingau A.⸗G., Worms. Dienstag, 30. Januar. Berlin: Allgemeine Häuserbau⸗A.⸗G., Berlin⸗Lichterfelde. Berlin: Deutsche Bausparkasse A.⸗G. i. L., Berlin⸗Friedenau. Berlin: Terrain⸗A.⸗G. Botanischer Garten⸗Zehlendorf⸗West, lin⸗Lichterfelde.
Dortmund: Dortmunder Actien⸗Brauerei, Dortmund.
rankfurt/ M.: Feist Sektkellerei A.⸗G. Frankfurt / M. Fere. Leipziger Krystall⸗Palast A.⸗G., Leipzig.
Mittwoch, 31. Januar.
Verlin: Mix & Genest A.⸗G., “ Düsseldorf: A.⸗G. Schwabenbräu, Düsseldorf. 8 Fanen Ni nfabriten J. Eisenberg & Etgersleben A.⸗G., Erfurt München: Maschinenfabrik Esterer A.⸗G., Altötting. Donnerstag, 1. Februar. 8 Hannover: Hannover⸗Braunschweigische Stromversorgungs⸗A.⸗G Hannover. 8 Collet & Engelhard Werkzeugmaschinenfabrik A.⸗G 8 Offenbach.
Ber⸗
Freitag, 2. Februar. 8 Markkleeberg: Landesgasversorgung Sachsen A.⸗G., Markkleeberg
Sonnabend, 3. Februar. 1 Berlin: Malzbierbrauerei Groterjan & Co. A.⸗G., Berlin.
. inder Hansa⸗Brauerei A.⸗G., Dortmund. Dortmund: Dortmr Hansa⸗s aekes he ta