1934 / 46 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 23 Feb 1934 18:00:01 GMT) scan diff

ericht zu ermöglichen; gleichzeitig wird durch die neue Bestimmung

bie Haftung des Unternehmers unter den sonstigen Voraus⸗ setzungen des § 39 auch auf in seinem Betriebe begangene Ver⸗ gehen nach § 37 der Devisenvevordnung ausgedehnt.

Zu Ziffer 6. 1. § 41 a Nebenklägereigenschaft). G 8

Für die Zubilligung der Rechte eines Nebenklägers an die Devisenstellen sprechen folgende Gesichtspunkte: 1

Die zahlreichen Bestimmungen, die im Laufe der Zeit zum Zweck der Erfassung des gesamten unmittelbaren und mittelbaren Zahlungsverkehrs mit dem Auslande erlassen worden sind, hoben die Devisengesetzgebung allmählich zu einem Sondergebiet gemacht, mit dem nur diejenigen Be⸗ hörden vertraut sein können, die ständig mit der Durch⸗ führung der Devisenbewirtschaftung befaßt sind. Diese Voraussetzung ist bei den Devisenstellen, dagegen in der Regel nicht bei den Strafjustizbehörden gegeben, soweit diese keine Sonderdezernate für Devisenstrafverfahren eingerichtet haben. Um sicherzustellen, daß alle Straftatbestände in der Anklage und im Urteil voll berücksichtigt werden, und um die Durchführung der Devisenstrafverfahren einheitlich und wirksam zu gestelten, ist es zweckmäßig wie im Steuer⸗ strafverfahren nach der Reichsabgabenordnung den Finanz⸗ ämtern —, im Devisenstrafverfahren den Devisenstellen die Rechte eines Nebenklägers zu geben. 1

Gleichzeitig soll, ebenfalls entsprechend den Bestim⸗ mungen der Reichsabgabenordnung, den Devisenstellen das Recht zuerkannt werden, selbständig Rechtsmittel ein⸗ zulegen. Die Devisenstellen hatten, da ihnen von dem Ausgang der einzelnn Devisenstrafverfahren meist zu spät Mitteilung gemacht wird, bisher keine Möglichkeit, die Staatsanwaltschaft zur rechtzeitigen Einlegung eines Rechtsmittels zu veranlassen. Auch diese Schwierigkeiten werden behoben, wenn den Devisenstellen die Neben⸗ klägereigenschaft und die Fähigkeit zuerkannt wird, selb⸗ ständig Rechtsmittel einzulegen. §§ 41 b bis d. (Unterwerfungsverfahren). 3

Das Unterwerfungsverfahren, zu dessen Durch⸗ ührung die Vorschriften über das EEöö1 ahren im Steuerrecht sinngemäß angewandt werden sollen, oll bei Verstößen gegen die Devisenordnung die Möglich⸗ keit schaffen, von gerichtlichen Strafverfahren abzusehen, wenn die Einleitung eines gerichtlichen Strafverfahrens ausnahmsweise eine unbillige Härte für den Beschuldigten bedeutet oder volkswirtschaftliche Gefahren mit sich bringt.

Zu Artikel II.

Seit der Bekanntmachung der Neufassung der Verordnung über die Devisenbewirtschaftung vom 23. Mai 1932 ist es er⸗ forderlich geworden, den rasch wechselnden Verhältnissen auf dem Gebiete der Devisenbewirtschaftung durch insgesamt sieben Durch⸗ führungsverordnungen Rechnung zu tragen; außerdem haben das Gesetz über Zahlungsverbindlichkeiten gegenüber dem Aus⸗ land vom 9. Juni 1933 (Reichsgesetzbl. 1 S. 349) und die zu seiner Durchführung erlassenen Bestimmungen, sowie das Gesetz über die Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung vom 18. De⸗ zember 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 1079) materiell und teilweise auch formell die Devisengesetzgebung geändert. Dadurch ist das seiner Natur nach schon schwierige Rechtsgebiet in einem Maße unübersichtlich geworden, daß im Interesse der von der Devisen⸗ gesetzgebung betroffenen Kreise eine neue Zusammenfassung des gesamten Devisenrechts erforderlich erscheint.

Die in Artikel II enthaltene Ermächtigung schließt sich der in Artikel III der Verordnung des Reichspräsidenten über die Devisenbewirtschaftung vom 15. April 1932 (RGBl. I S. 177) enthaltenen gleichartigen Ermächtigung an.

Bekanntmachung.

Das mit Bekanntmachung vom 23. August 1933 (Reichs⸗ anzeiger Nr. 198 vom 25. August 1933) beschlagnahmte Ver⸗ mögen der ehemaligen Reichsangehörigen Emil Julius Gumbel und Johann Werthauer wird gemäß § 2 Abs. 1 des Gesetzes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit vom 14. Juli 1933 (RGBl. I S. 480) als dem Reiche verfallen erklärt.

Berlin, den 21. Februar 1934.

er Reichsminister des Innern

Bekanntmachung. Die Bekanntmachung vom 10. Februar 1934 Deutscher Reichsanzeiger Nr. 35 tritt für die Bezirke: Wirtschaftsbezirk Nordmark, Wirtschaftsbezirk Ostsee (jedoch nicht Mecklenburg), Wirtschaftsbezirk Ostmark (jedoch nur der Teil, der zur Provinz Pommern gehört), 1 Wirtschaftsbezirk Niedersachsen (jedoch nur Oldenburg),

Wirtschaftsbezirk Oberschlesien, Wirtschaftsbezirk Mitteldeutschland, mit Wirkung vom 1. März 1934 außer Kraft. Berlin, den 21. Februar 1934. Der Reichsbeauftragte für die Geflügelwirtschaft. J. B.: Dr. Filler. Reichsstelle für Eier. Dr. Lange. Dr. Grafvon Pfeil.

11““

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis

gemäß § 1 der Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur Aenderung der Wertberechnung von Hypotheken und sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmark) lauten (RGBl. I S. 569). Der vLondoner Goldpreis beträgt am 23. Februar 1934 für eine Unze Feingold 1816CE111PZAII16“ in deutsche Währung nach dem Berliner Mittel⸗ kurs für ein englisches Pfund vom 23. Fe⸗ bruar 1934 mit RM 12,80 umgerechnet = RM 87,3333, Le für ein Gramm Feingold demnach = pence 52 6468, inn deutsche Währung umgerechnet = RM 2,80783. Berlin, den 23. Februar 1934. Statistische Abteilung der Reichsbank.

Bekanntmachung über Lohndreschereien und Lohnpflügereien als landwirt⸗ schaftliche Betriebe.

Auf Grund des § 915 Abs. 2 der Reichsversicherungs⸗ ordnung bestimmt das Reichsversicherungsamt, daß vom 1. Ja⸗ nuar 1934 ab Lohndreschereien und Lohnpflügereien als land⸗ wirtschaftliche Betriebe gelten

8

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr.

Die bisher bei einer gewerblichen Berufsgenossenschaft versicherten Betriebe dieser Art gehen mit ihren Neben⸗ betrieben auf die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft über, in deren Bezirk der Betrieb seinen Sitz hat.

Berlin, den 22. Februar 1934.

Das Reichsversicherungsamt, Abteilung für Unfallversicherung. 8 Schäffer. 8

Bekanntmachung.

Die am 22. Februar 1934 ausgegebene Nummer 19 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:

Die Verordnung über den Absatz von Frühkartoffeln, vom 17. Februar 1934; 8

die Verordnung über Ausdehnung der Fettwirtschaft auf Speck, Schmalz und andere tierische Fette, vom 18. Februar 1934;

die Dritte Verordnung über den Verkehr mit Oelen und Fetten, vom 18. Februar 1934; b

die Verordnung zur Aenderung der Verordnung über das Ge⸗ nossenschaftsregister, vom 19. Februar 1934; 8

die Dritte Verordnung über Verwendung inländischen neu⸗ tralen Schweineschmalzes bei der Herstellung von Margarine und Kunstspeisefett, vom 20. Februar 1934;

die Verordnung über die Schaffung einheitlicher Sorten von Käse (Käseverordnung), vom 20. Februar 1934;

die Verordnung über die Schaffung einheitlicher Sorten von Butter (Butterverordnung), vom 20. Februar 1934;

die Verordnung über Zolländerungen, vom 20. Februar 1934;

die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Preis⸗ nachlässe (Rabattgesetz), vom 21. Februar 1934.

Umfang: 1 ¼ Bogen. Verkaufspreis: 0,30 RM. Postver⸗ sendungsgebühren: 0,04 RM für ein Stück bei Voreinsendung.

Berlin NW 40, den 23. Februar 1934.

Reichsverlagsamt. Scholz.

Bekanntmachung.

Auf Grund des Gesetzes vom 26. Mai 1933 über die Einziehung kommunistischen Vermögens (RGBl. I S. 293) in Verbindung mit § 1 der Verordnung vom 31. Mai 1933 zur Durchführung des Gesetzes über die Einziehung kommunistischen Vermögens (Preuß. Gesetzsamml. Nr. 39) und des Gesetzes vom 14. Juli 1933 über die volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögen (RGBl. I S. 479) werden nachfolgend aufgeführte Gegenstände und Vermögenswerte mit der Maßgabe zugunsten des Preußischen Staates ein⸗

ezogen, daß mit der öffentlichen Bekanntmachung dieser Ver⸗ Füzun im Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger diese Gegenstände Eigentum des Preußischen Staates werden.

Gegen diese Verfügung ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.

Polizeipräsidialbezirk Duisburg⸗ Hamborn:

Die Druckereieinrichtungsgegenstände der Menachem Cohen in Duisburg, Alterheinstraße 1.

Polizeipräsidialbezirk Düsseldorf

1 Schreibmaschine, Marke Remington Nois. Nr. N. 21 429, der Roten Hilfe Düsseldorf.

de e’A Tos +₰ 2* snA2r E L n Konzertvereinigun Volkschore. V.Essen: 293,30 RM Bargeld, 2 Kotenschrüͤnte, Noten, Liederbücher und sonstige Vereinsutensilien. reie Wasserfahrer Essen: Sgparkassenbuch Nr. 574 045 der Städt. Sparkasse Essen mit 90,99 RM Ein⸗ lage, 13,— RM in bar. Polizeipräsidialbezirk Wuppertal: Baugenossenschaft „Erholung“ G. m. b. H., Solingen⸗Höh⸗ G 2 Grundparzellen, Gemarkung Höhscheid, Flur 9, 88 719/97, 5,28 a groß, am Kesselsweier, Weide, und 716/98, 34,55 a groß, am Kesselsberg, Weide (Grundbuch Solingen⸗ Höhscheid, Band 65, Bl. 2581). 1 Fachwerkgebäude mit Ziegelsteinausmauerung, errichtet auf Parzelle 716/98, „1 Pult, 1 Schrank, 5 Schemel, 4 Tische, 2 Oefen, 1 Kletter⸗ gerät, 1 Gerät für Wasserballspiel, 1 Schreibmaschine. Feuerbestattungskasse Solingen: Spar⸗ kassenbuch Nr. 5541 Solingen⸗Gräfrath mit 500 RM Einl., Sparkassenbuch Nr. 19 252 Solingen⸗Höhscheid mit 750 RM Einl., Sparkassenbuch Nr. 5786 Solingen mit 1800 RM Einl., Sparkassenbuch Nr. 31490 Solingen mit 50 RM Einl., Spar⸗ kassenbuch Nr. 30 894 Solingen mit 900 RM Einl.; Postscheck⸗ konto Nr. 4653 mit 357,33 RM Einlage; Sparkassenbuch Nr. 27 800 und ohne Nr., lautend auf Volkshaus A. G. So⸗ lingen, mit 719,78 RM und 15 RM Einlagen. SP D. Remscheid: 5,20 RM Bargeld. Sozialistische Lebensgemeinschaft (Volks⸗ hochschule) Remscheid: Sparbuch Nr. 114 624 Sparkasse Rem⸗ scheid mit 5,81 RM Einlage und etwaigen Zinsen. Landkreis Kempen, Rhein: Freie Sängervereinigung Grefrath: Sparbuch mit 1,— RM Einlage, 1 Schrank, 1 Aktentasche, 2 Typendruckkästen, Notenhefte, Notenständer, Dirigentenstock, Liederbücher und sonstige Vereinsutensilien. 1“ Emi urghoff, Hückeswagen: 6 Bücher marxisti⸗ schen Inhalts; 1 r 8 b 8 1 S P D. Wermelskirchen: Briefumschläge, 1 Löscher. SpP D. Leichlingen: Briefumschläge, Saugpapier, Mitgliedskarten. Düsseldorf, den 21. Februar 1934. Der Regierungspräsident. J. V.: Bachmann.

Druckerei

7

Nichtamtliches. Deutsches RNeich.

Der Kaiserlich japanische Botschafter Matsuzo Nagai hat die Leitung der Botschaft wieder 1.“ B

Der türkische Botschafter Kemalettin Sami Pascha ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Botschaft wieder übernommen.

Der lettische Gesandte Edgar Kreewinsch hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Legations⸗ sekretär Vi gra⸗ bs die Geschäfte der Gesandtschaft

In Ergänzung der Bekanntmachung der Handelsver⸗ tretung der U. d. S. S. R. in Deutschland im Reichsanzeiger Nr. 1 vom 2. Januar 1933: b A. IV. Berstys, Karl, für die Zeit vom 26. Februar

1934 bis 30. April 1934.

Berlin, den 22. Februar 1934. Handelsvertretung der U. d. S. S. R. in Deutschland. Rechtsabteilung. 8

Nr. 8 des Ministerial⸗Blatts für die Preu-

ench innere Verwaltung (herausgegeben im Preußi chen Ministerium des Innern) vom 21. Februar 1934 hat fol⸗ genden Inhalt: Allgemeine Verwaltung. RdErl. 10. 2. 1934, Aenderung von Familien⸗ und Vornamen. RdErl. 15. 2. 1934, Ehejubelfeier. RdErl. 16. 2. 34, Dienstsiegel der Pol. Aerzte. RdErl. 16. 2. 34, Dienststempel der Standes beamten. Kommunalverbände. RdErl. 9. 2. 34 Schiedsstelle für die Unterbringung entbehrlicher Beamter. RdErl. 13. 2. 34, Unterbringung entbehrlicher Beamter. RdErl. 10. 2. 34, Steuerverteilungen für 1933. RdErl. 14. 2. 1934, Gemeindegetränkesteuer. RdErl. 16. 2. 34, Fortgeltung von Steuerordnungen. RdErl. 17. 2. 34, Luftbildarbeiten. Gemeindebestand⸗ und Ortsnahmenänderungen. Polizei⸗ verwaltung. RdErl. 14. 2. 34, Verbote von Theaterauffüh rungen. RdErl. 15. 2. 34, Vertrauensleute in krim.⸗pol. An gelegenheiten. RdErl. 15. 2. 34, Polizeistunde für Eisdielen usw. RdErl. 15. 2. 34, Feuerwehrerinnerungszeichen. RdErl. 16. 2. 34, Feuerwehrerinnerungszeichen. RdErl. 17. 2 1934, Freiwillige Feuerwehren. RdErl. 12. 2. 34. Amtsschilder für die Pol.⸗Reviere usw. RdErl. 9. 2. 34, Übertritt von Pol. Beamten in den Flugfernmeldedienst. RdErl. 10. 2. 34, Stellen besetzung in der Gendarmerie. RdErl. 13. 2. 34, Einstellun als Pol.⸗Anwärter. RdErl. 16. 2. 34, Stellenbesetzung in de Gemeindevollzugspol. RdErl. 12. 2. 34, Bewaffnung der Ge meindepol. RdErl. 13. 2. 34, Schießausbildung der Schutzpo

RdErl. 16. 2. 34, Lehrgang für Brandermittelungsbeamte.

RdErl. 10. 2. 34, Staatskrankenhaus der Pol. RdErl. 16. 2. 1934, Dienstsiegel der Pol.⸗Aerzte. Gestütverwaltung. RdErl. 13. 2. 34, Entlohnung der Gestüthilfswärter. RdEr EEE e11““; Wohlfahrtspflege und Jugendwohlfahrt. Beschl. f sorgeerziehung (Erziehbarkeit). chl. 12. 1. 84, Fürsorge⸗ erziehung (Erfolgsaussicht). RdErl. 15. 2. 34. Sammlungen im Jahre 1934. Personenstandsangelegenheiten. RdErl. 16. 2. 34, Gebührenfreie standesamtliche Urkunden. RdErl. 16. 2. 34, Dienststempel der Standesbeamten. Staatsangehörigkeit, Paß⸗ u. Fremdenpolize RdErl. 6. 2. 34, Frühere Preußen. RdErl. 16. 2. 34, Aus⸗ füllung der Paßvordrucke. Reichsheer und Marine RdErl. 12. 2. 34, Ausf.⸗VO. zum Naturalleistungsgesetz. RdErl. 12. 2. 34, Vergütung für Quartierverpflegung. 3 Medizinalangelegenheiten. Bek. 8. 2. 34, Aerzte kammerausschuß. RdErl. 14. 2. 34, Oeffentliche Ankündigungen

im Heilwesen. RdErl. 14. 2. 34, Einziehung von Diphtherie

Schutzimpfstoffen Gemeingefährliche Krankheiten im Januaä Försinnseg sgi der übertragbaren Krankheiten im Jahre 1932 Uebertragbare Krankheiten der 3. Woche 1934. Ver schiedenes. Handschriftliche Berichtigungen. Neu erscheinungen. Zu beziehen durch alle Postanstalten

Carl Heymanns Verlag Berlin W 8, Mauerstr. 44. Vierteljähr lich 1,75 RM für Ausgabe A (zweiseitig bedruckt) und 2,30 Rn

für Ausgabe B (einseitig bedruckt).

Kunst und Wissenschaft.

Ausschreibung eines Wettbewerbs durch die Vereinigten Werk⸗ stätten für Mosaik und Glasmalerei.

Im Benehmen mit der Kunstabteilung des Preußischen Mini steriums für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung veranstalte die Vereinigten Werkstätten für Mosaik und Glasmalerei Puhl Wagner⸗Heinersdorff zu Berlin⸗Treptow einen Wettbewerb zu Erlangung von Entwürfen für einen monumentalen figürlichen Mosaikschmuck.

Die Idee dieses Wettbewerbs geht von folgenden Erwägungen

aus. Das nationalsozialistische Deutschland wird in /den kommen⸗ den Jahren in seinen neuen Bauten die Künstlerschaft vor bedeu⸗ tende und umfangreiche monumentael Aufgaben stellen, sei es bn Schmückung von repräsentativen Staatsbauten, hrenhallen, Ge dächtnisstätten oder von Häusern der Arbeit. Das Glasmosai als monumentale Form der Malerei wird dabei eine hervor⸗ ragende Rolle spielen. 1 Erfahrungsgemäß wird, wenn erst einmal derartige Arbeite vorliegen, den Künstlern verhältnismäßig wenig Zeit zur Verfü⸗

sühn stehen, um sich mit dem Problem des figürlichen Wand⸗-

schmucks im Rahmen der neuen Staatsgedanken ss beschäftigen

Der Gedanek des Wettbewerbs ist daher der, daß schon heute die

Künstler zu einer ööu mit den entsprechenden 8—

Fragen veranlaßt werden. Professor Tessenow hat sich in den Dienst der Sache gestellt und als architektonische Unterlage einen Grundriß geschaffen, der den Vorraum des Haupteingangs eines „Hauses der Arbeit“ erklärt. b 8

Die Einsendung hat bis zum 1. April an die Werkstät en Puhl⸗Wagner⸗Heinersdorff, Berlin⸗Treptow, zu erfolgen. Die Vorschläge müssen mit einem Kennwort versehen sein; ein ver⸗

schlossener Umschlag mit dem Namen und der Anschrift des Künst⸗

lers muß beiliegen. 8 8 Als Preise, von denen die Kunstabteilung des Preußischen Kultusministeriums, % die Vereinigten Werkstätten tragen, sind ausgesetzt: 3 1 erster Preis in Höhe von 1000 RM = 1000 RM 2 zweite Preise in Höhe von je 750 RM = 1500 RM 2 dritte Preise in Höhe von se 500 RM = 1000. RM, 15 weitere Preise in Höhe von je 100 RM = 1500 RM, insgesamt: 5000 RM

Für das Preisgericht haben sich die Herren: 1. Dr. Hanfstaengl Direktor der Nationalgalerie, Berlin, 2. Dr. von Oppen, Preu⸗ ßisches Kultusministerium, Berlin, 3. Professor Strübe, Ver⸗ einigte Staatsschulen für freie und angewandte Kunst, Berlin, 4. Professor Heinrich Tessenow, Technische Hochschule, Charlotten⸗ burg, 5. Hans Wagner jr., Berlin⸗Treptow, 6. Hans Weidemann, öb Berlin, zur Verfügung gestellt.

Die Entscheidung des Preisrichterkollegiums ist unter Aus⸗ schluß des Rechtsweges bindend. Die preisgekrönten Entwürfe gehen in den Besitz der Firma Puhl⸗Wagner⸗Heinersdorff über.

Die Einsendungen werden nach der Entscheidung des Preis⸗ gerichts der Oeffentlichkeit zugänglich gemacht. 11““

Frühjahrsausstellung der Akademie der Künste. 8 Die Preußische Akademie der Künste wird von Mitte April bis einschließlich Pfingsten eine Ausstellung von Werken der

Malerei und Bildhauerkunst veranstalten, zu der wiederum freie

Einsendungen zugelassen sind. 8 Die Anmeldung der Kunstwerke hat bis spätestens 22. März, die Einlieferung 8 bst in der Zeit vom 8.— 24. März zu erfolgen. Die Beschickung kann nach Maßgabe der Bestimmungen erfolgen, die bei der Akademie der Künste, Berlin Ws, Pariser Platz 4, gegen Erstattung einer Verwaltungsgebühr von 0,30 RM erhältlich

ind. 8 8 8

dritte Viertel (Oktober bis Der allgemeinen Belebung entsprechend ist gegenüber dem zweiten Vierteljahr eine Zunahme des Verkehrs zu verzeichnen, die auch

5. 1. 34, Vorläuf. Für⸗

urteilt worden. viereljahr rd. 452 Mill. RM, die Gesamtausgaben 446 Mill. RM.

druck der Ausführungen

(plus ). .

818. plus 4 vH), das in Zusammenhang mit gebessertem chã

verändert,

umgingen.

licher Verlauf, jedoch abbröckelnd. in Verwaltungs⸗ und Neubesitzanleihe. 1 gsaktie stiegen auf 113. Unter Auslandsrenten lagen Türken fest. Im

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 46 vom 2

Verkehrswesen.

Vierteljahresbericht der Reichspost.

Die Deutsche ee veröffentlicht den Bericht über das ezember 1933) ihres Rechnungsjahres.

nach Ausschaltung der Saisonbewegung bestehen bleibt. Allerdings sind die Verkehrszahlen des Vorjahres steh von einzelnen Aus⸗ nahmen abgesehen noch nicht wieder erreicht worden. Nur der Paketverkehr, der Postscheckverkehr und der Fernsprechverkehr weisen gegen die gleiche 88 des Vorjahres eine Zunahme auf, die bei den gewöhnlichen Paketen rd. 4,3 Mill Stück beträgt. Auf allen Gebieten des Post⸗ und Fernmeldewesens konnten im In⸗ und Auslandsverkehr wieder zahlreiche Verkehrs⸗ und Betriebsverbesse⸗ rungen durchgeführt werden. Davon sind besonders zu erwähnen die im Dezember in Kraft getretenen, der Oeffentlichkeit bekannten

Gebührenänderungen, die Einrichtung der Nachtflüge Berlin

Königsberg/ Pr., die Aenderung der Zeitungsgebühren, die Ein⸗ richtung des Fernschreibvermittlungsverkehrs und des beschleu⸗

nigten Fernverkehrs mit London, die Eröffnung des Funkfern⸗ sprechverkehrs mit Mittelamerika, Syrien und den Bahama⸗

Inseln, die Uebertragung von Rundfunkdarbietungen nach Japan

sowie die Inbetriebnahme der Großrundfunksender in Berlin, Mühlacker und München und des verstärkten Rundfunksenders in Bremen. Die Zahl der Postscheckkonten Berichtsjahr um

880 auf 1 029 274. Ausgeführt wurden 186 Mill. Buchungen über 27 Milliarden RM, von denen 22 Mrd. RM oder rd. 81 898 bar⸗ geldlos beglichen wurden. Im Schnellnachrichtenverkehr wurden

im Berichtsvierteljahr 5,6 Mill. Telegramme befördert und 557 Mill. Gespräche vermittelt gegenüber 5,9 Mill. Telegrammen und 549 Mill. Gesprächen im gleichen Zeitraum des Vorjahres.

Die Zahl der Sprechstellen belief sich Ende Dezember auf 2,94 Mill.

gegenüber 3,0 Mill. Ende Dezember 1932. Die Verkehrsleistung

im Funkauslandsverkehr betrug 524 000 Telegramme und im See⸗

funkverkehr 25 092 Telegramme und 347 vermittelte Funkgespräche.

Am Seefunkverkehr waren Ende September auf deutschen Handels⸗ schiffen in Betrieb 920 Seefunkstellen, 508 Bordfunkpeiler, 103 Sprechsender und 366 Hochseefunkempfangsanlagen. Die Zahl der Rundfunkteilnehmer hat sich im Berichtsvierteljahr um 527 964 auf 5 052 607 erhöht, während im gleichen Zeitraum des Vor⸗

jahres der Zugang nur 230 375 betrug. Im Vierteljahr Juli bis September 1933 sind 245 Personen wegen der Errichtung oder

des Betriebes nicht genehmigter Funkanlagen rechtskräftig ver⸗ Die Gesamteinnahmen betrugen im Berichts⸗

Minister Frick auf der Studienkonferenz der Reichsbahn. 8 Die Deutsche Reichsbahn⸗Gesellschaft veranstaltet in der Woche

vom 5. bis 10. März 1934 die 5. Studienkonferenz mit Professoren an deutschen Universitäten und Hochschulen. Der erste Teil der Konferenz, der in Berlin stattfindet, sieht nach einer Eröffnung

durch den Generaldirektor Dorpmüller Referate des Reichsinnen⸗ ministers Dr. Frick über „Stellung und Erziehung der Beamten⸗ schaft im neuen Staat“ und des Stactssekretärs im Reichswirt⸗

Berliner Börfenbericht vom 23. Februar 1934.

Renten im Vordergrund.

Die Berliner Börse stand von Anfang an unter dem Ein⸗ Dr. Schachts auf der Sitzun g des

Zentralverbandes. Bei seinem Hinweis auf ein unerschütter⸗

liches Festhalten der Mark am Goldstandard war es namentlich die Erklärung einer organischen Zinssenkung, die Rentenwerte

in den Vordergrund des Interesses rückten und das Geschäft an

1 den Aktienmärkten ruhiger werden ließ. Die Tendenz war von Anfang an freundlich, im Rentenmarkt sogar ausgesprochen fest.

Momente wie die günstigen Rohstahlziffern und sonstige be⸗ Marktberichte trugen zwar zu der freundlichen Grund⸗ timmung bei, blieben aber im Vergleich zu den Ausführungen Dr. Schachts im Hintergrund. Neben der Kulisse war auch die rivatkundschaft der Bankenkäufer. Unter Aktien waren einige Spezialpapiere besonders bevorzugt.

Am Montanaktienmarkt lagen die Kurse im Hinblick auf die günstigen Rohstahlziffern bis zu 1 vH höher. So wurden Harpener und Stahlverein zu gebesserten Kursen von westdeutscher Seite auf den Markt genommen. Gelsenkirchen stieg auf 62 ¾¼. Unter Braunkohlenpapieren kamen Ilse nach längerer Zeit wieder zum Kurs (142), Niederlaus. Kohle gewann bei kleiner Nochfrage 2 ¼,

Eintracht 1 vH. In Kalipapieren war das Geschäft zu ab⸗

bröckelnden Kursen wieder äußerst klein. Auch chemische Werte lagen ruhiger. J. G. Farben wurden zu 133 und Kokswerke zu 89 ¾ umgesetzt, chemische Heyden gingen auf 70 ¾%¼ herauf. Unter

Elektrizitätswerten bestand einiges Kaufinteresse für Gesfürel (plus 1), während Söehen Siemens, A. E. G. und Akkumulatoren

behauptet lagen. Schles. Elektrizität und Gas sowie R. W. E. foßen etwes an, unter Autowerten waren Daimler bevorzugt Beachtung fand das starke Kaufinteresse für Schult⸗

Auch Engelhardt zog auf 1 ½ vH an. Maschinenwerte und Schiffahrtsaktien lagen wenig ebenso Bankwerte, unter denen Reichsbank zu 170 4 und Berliner Handelscesellscheft zu 94 ½¾ Der Kassamarkt zeigt ebenfalls eine feste Tendenz bei Kursbesserung bis zu 2 vH. Am Markt der festverzinslichen

Ge t saczacht wird.

Werte war das Geschäft teilweise recht lebhaft. Im Vordergrund des Interesses stand die auf Reichsmark umgestellten Industrie⸗

obligationen, die bis zu 1 ½ vH gewannen. Auch Pfandbriefe lagen ebenso wie Kommunalobligationen bis zu 1 vH höher. Die Tendenz in Pfandanleihen war ebenfalls etwas fester, Dollar⸗

bonds lagen gut gehalten, Schuldbücher anfangs etwas freund⸗

Größeres Geschäft zeigt sich Reichsbankvorzugsaktien

Geldmarkt blieh der Tagesgeldsatz mit 4 % bis 5 % und als erster

Adresse mit 4 ¼ unverändert. Eine neue Serie Schatzanweisungen

per 16. Juli 1935 gelangt mit 44¼ vH an den Markt. 8 Am Devisenmarkt lag das englische Pfund etwas schwächer

und stellt sich auf 12,80 (12,84) RM. Der Dollar war mit 2,52 ¾

und die Devise Prag mit 10,39 RM unverändert. Eiwas fester

lag Madrid mit 34.

Voller Erfolg der Preußichen Schatzanweisungsanleihe. Obwohl die Zeichnungsfrist für die neuen 4 ¼½ vH Preußischen

Schatzanweisungen erst mit dem heutigen Tage endet und das

Ergebnis endgültig erst in den nächsten Tagen festgestellt werden kann, steht heute schon fest, daß die Emission vollen Erfolg gehabt

schaftsministerium Dr. Feder über „Das Wirtschaftssystem und das Wirtschaftsprogramm der NSDAP.“ vor. Die Konferenz endet in Königsberg.

Veränderung im Verwaltungsrat der Deutschen Reichspost.

Mit der Aufhebung des Reichsrats auf Grund des Gesetzes vom 14. Februar sind hlegeeeh aus dem Verwaltungsrat der Reichspost die der Reichsratsgruppe angehörenden 10 Mitglieder und ihre Stellvertreter ausgeschieden.

Rundfunkübertragung nationaler Feiern.

Wie das Reichspostministerium mitteilt, können Rundfunk⸗ teilnehmer bei einzelnen besonderen Anlässen, z. B. am Feiertage der nationalen Arbeit, Lautsprecher außerhalb ihrer Wohnung, z. B. auf Sthaßen oder Plätzen, aufstellen und an ihre Empfangs⸗ anlage anschließen, um an den durch Rundfunk verbreiteten Kund⸗ gebungen der Reichsregierung einen größeren Kreis von Per⸗ sonen unentgeltlich teilnehmen zu lassen. Die Deutsche Reichs⸗ post erhebt für solche Anlagen keine besonderen Gebühren. Bei⸗ der Herstellung und Benutzung der Leitungen für den Laut⸗ sprecherbetrieb müssen die Vorschriften über den Rundfunk⸗ empfang beachtet werden. Nach Beendigung jeder Uebertragung sind Lautsprecher, Leitungen usw. sogleich wieder zu entfernen. Ferner ist es ausschließlich Sache des Rundfunkteilnehmers, sich die etwa erforderliche Zustimmung anderer zu seinem Vorhaben zu beschaffen und darauf zu achten, daß er durch den Betrieb des Laut prechers nicht gegen die öffentliche Ordnung verstößt.

ersonen usw., die nicht Rundfunkteilnehmer sind, bedürfen zu einer derartigen Lautsprecheranlage einer gebührenpflichtigen Rundfunkgenehmigung, die auf Wunsch für eine begrenzte Zeit erteilt wird.

Zur Uebermittlung irgendwelcher anderer als der durch den Rundfunk verbreiteten Darbietungen, z. B. von eigenen Schall⸗ platten, Nachrichten und Vorträgen, dürfen die Lautsprecher⸗ anlagen bei solchen Gelegenheiten nicht benutzt werden.

Kriegsbeschädigte bei der Deutschen Reichspost.

In dem Bestreben, die Not der Kriegsopfer zu vermindern, hat auch die Deutsche Reichspost, soweit es die dienstlichen Ver⸗ hältnisse gestatteten, Arbeitsplätze für Kriegsbeschädigte schaffen lassen. In ihrem waren Ende des Jahres 1933 5,27 vH aller Stellen für Beamte, Angestellte, Arbeiter und Post⸗ agenten mit Schwerkriegsbeschädigten besetzt, d. i. mehr als das 2,6⸗fache des im Schwerbeschädigtengesetz vorgesehenen Pflichtsatzes von 2 vH. Unter den Kriegsbeschädigten befinden sich gegenwärtig 72 Kriegsblinde. Für diese haben sich vereinzelt Arbeitsplätze im Auskunfts⸗, Schreib⸗ und Rechenmaschinendienst bilden lassen. Daneben sind sie hier und da in kleinen Hausvermittlungen tätig. Für die 1er g Schwerbeschädigten sind vielfach Arbeiten der verschiedenen Betriebszweige zusammengezogen worden, nur um Arbeitsmöglichkeiten für sie zu schaffen. Soweit es der Betrieb noch zuläßt, ist die Deutsche Reichspost auch weiter bemüht, bei Einstellungen Schwerbeschädigte zu berücksichtigen.

hat. Die aufgelegten 150 Mill. RM sind auf jeden Fall ge⸗ fichunt wahrscheinlich sogar überzeichnet. Das Bankenkon⸗ sortium unter Führung der Preußischen Staatsbank, das 120 Mil⸗ lionen der neuen Schatzanweisungen fest übernommen hatte und für die restlichen 30 Million eine Option hat, wird diese Option ausüben. Zu einem erheblichen Teil hat die Zeichnung durch Umtausch der am 1. März fälligen Preußischen Schatzanwei⸗ sungen stattgefunden.

Dieses überaus günstige Ergebnis ist nicht nur ein Erfolg für die preußische Fn deren guter Kredit beim anlagesuchenden Publikum sich wieder einmal bewährt hat, sondern vor allem ein großer Schritt vorwärts auf dem Wege zur organi⸗ schen Zinssenkung. Obwohl gerade während der Zeichnungsfrist der Markt der festverzinslichen Werte unter einem gewissen Druck stand, der erst in den letzten Tagen wich, hat sich der immerhin recht erhebliche Betrag von 150 Mill. RM ohne Schwierigkeiten plazieren lassen unter Bedingungen, die eine wesentlich niedrigere Verzinsung bedeuten, als sie in den vergangenen Jahren bei Staatsanleihen gewährt werden mußte. Das Vertrauen zur Staatsführung, das die anlagesuchenden Kreise durch diesen An⸗ leiheerfolg bekunden, eröffnet die Möglichkeit, durch weitere Emissionen zu gleichartigen Bedingungen allmählich die noch umlaufenden höher verzinslichen Anleihen durch niedrigere ver⸗ zinsliche zu ersetzen und damit ohne Zwangseingriffe zu einem Zinsniveau zu kommen, das den gesamten langfristigen Kredit auf eine gesunde Grundlage stellt.

Ein⸗ und Ausfuhr von Lederschuhwerk im Januar 1934.

Im Januar 1934 wurden 9123 Paar Lederschuhe aller Ge⸗ wichtsklassen eingeführt gegenüber 5753 Paar im Januar 1933. Dies bedeutet eine Zunahme der Einfuhr um 58 vH. Gegenüber dem Vormonat (Dezember 1933) mit 7523 Paar ist im Januar 1934 die Einfuhr um 21,3 vH gestiegen. Die Ausfuhr von Leder⸗ schuhen im Januar 1934 betrug 72 503 Pcar; sie ist gegenüber Januar 1933 mit 62 098 Paar um 16,7 vH gestiegen. Im Ver⸗ leich zu Dezember 1933 mit 76 601 Paar ist die Ausfuhr im Januar 1934 um 5,5 vH zurückgegangen. Im Januar 1934 be⸗ trug der Wert der Lederschuheinfuhr 67 000 RM, der Lederschuh⸗ ausfuyr 507 000 RM. Somit ergab sich im Januax 1934 ein Aktivsaldo von 440 000 RM gegenüber einem Aktivsaldo von 511 RM im Dezember 1933 (Rückgang des Aktivsaldos um 13,8 vH).

Befriedigender Abschluß der Düsseldorfer deutsch⸗polnischen Eisenverhandlungen.

Wie der DHD. erfährt, haben die am 21. und 22. Februar im Stahlhof zu Düsseldorf geführten Verhandlungen zwischen Ver⸗ tretern der polnischen und deutschen Eisenindustrie über die Durch⸗ führung des am 19. Oktober v. J. vereinbarten Abkommens einen befriedigenden Abschluß gefunden.

Ueber diese kurze Mitteilung hinaus waren bisher weitere Einzelheiten der Verhandlungsergebnisse noch nicht in Erfahrung zu bringen, da sich die beiden Vertragspartner Stillschweigen auf⸗ erlegt haben. Immerhin kann schon soviel gesagt werden, daß der beide Teile befriedigende Abschluß dieser privaten Verhand⸗ lungen über einen wichtigen Abschnitt der deutsch⸗polnischen Wirt⸗ schaftsbeziehungen einen verheißungsvollen Auftakt für die kom⸗ menden handelspolitischen Verhandlungen Deutschlaond und Polen bildet. Offenbar wird das deutsch⸗polnische Eisenabkommen erst mit dem Inkrafttreten des Handelsvertrages zwischen den beiden Ländern wirksam.

S

gestellt.

100 Mill. RM Instandsetzungskredite der Sparkassen und Girozentralen. 2

Der Deutsche Sparkassen⸗ und Giroverband teilt mit: Burch die Gewährung von Instandsetzungskrediten für den Hausbesi 8 haben die bensschen Sparkassen und Girozentralen zur Verwirk lichung der von der Reichsregierung eingeleiteten Bekämpfung der Arbeitslostgkeit mit allen Kräften beigetragen. Sie haben wie eine Ermittlung des Deutschen Sparkassen⸗ und Girover⸗ bandes ergab, bis Ende Januar dieses Jahres Instandsetzungs⸗ kredite in einer Gesamthöhe von mindestens 75 bis 100 Mill. RMN bewilligt; eine ganz genaue Zahl läßt sich deshalb nicht angeben, weil die Berichte einiger Sparkassen noch nicht vorliegen. Darüber hinaus läßt die proportionale Umrechnung mehrerer Teilmel⸗ dungen erkennen, daß zur Zeit noch Kreditanträge im Gesamt betrage von etwa 50. 8 dieser Summe bearbeitet werden. Das Verhältnis zwischen den Zahlen der bewilligten und der abge⸗ lehnten Kreditanträge konnte bisher nur in einigen Bezirken er⸗ mittelt werden; legt man den aus diesem Material gewonnenen Durchschnitt zugrunde, so kommt man auch bei vorsichtigster Schätzung zu dem Ergebnis, daß die Gesamtbeteiligung der deut⸗ schen Sparkassen und Girozentralen am 31. März, dem für die Beendigung der Arbeiten gesetzen Termin. rd. 100 Millionen be⸗ tragen wird.

Diese Zahl wird sich aber aller Voraussicht nach noch erhöhen. Denn überall konnte beobachtet werden, daß sich seit Beginn des Jahres 1934 die Anträge auf Gewährung von Instandsetzungs⸗ krediten ganz bedeutend gemehrt haben. Mitteilungen über die Anzahl der in ihrem Bezirke gewährten Kredite haben sechs Mit⸗ gliederverbände machen können. Da es sich Se um räumlich weit auseinanderliegende Gegenden handelt, darf ange⸗ nommen werden, daß das durchschnittliche Verhältnis zwischen der Anzahl der dort bewilligten Kredite und ihrer Gesamtsumme für das ganze Reich maßgebend ist. Es ergibt sich aus dieser Berech⸗ nung eine durchschnittliche Kredithöhe von 1300 RM. Hierbei ist unbedingt erwähnenswert, daß nach verschiedenen Meldungen kleine und kleinste Kredite, hinab bis 5 20 und 25 RM, keines⸗ wegs zu den Seltenheiten gehören. (Allerdings werden die Reichs⸗ zuschüßse nur für Arbeiten, die mindestens 100 RM kosten, ge⸗ währt.) Diese Tatsache zeigt, daß die Sparkassen nicht davor zu⸗ rückgeschreckt sind, auch ganz geringfügige Kreditanträge mit der⸗ selben Sorgfalt zu prüfen und zu bearbeiten, wie die größeren Objekte. Aber die Anforderung derartig kleiner beweist auch, daß die Notlage der Hausbesitzer es häufig nicht einmal gestattete, Reparaturen mit ganh, geringen Kosten aus eigenen Mitteln durchführen zu lassen. Man kann sich leicht vorstellen, wie dank⸗ bar gerade von diesen wirtschaftlich besonders Schwachen die In⸗ figezsetungsaltion der Reichsregierung begrüßt worden ist!

Hanseatische Abwehr gegen Triester Durchfuhr⸗ rabatte.

Der Hanseatische Abwehrverband, Sitz Bremen (Geschäfts⸗ führung Haus Schütting, Verkehrsbüro) gewährt in Abwehr der italienisch⸗österreichischen Maßnahmen Einfuhrprämien für Sen⸗ dungen nach Oesterreich mit der Eisenbahn oder im gebrochenen Verkehr über den Donauweg.

Die Einfuhrprämie beträgt (in Schilling je 100 kg) für Kaffee 9,80, für Tee 19,30, für Kakao 7,00, für Gewürze 11,70, für Rohbaumwolle 3,50. Diese Prämie muß in vollem Umfange dem österreichischen Empfänger zugute kommen. Die Einfuhr⸗ prämie wird bewilligt für Abschlüsse, die nach dem 19. Februar 1934 getätigt sind. Bei überseeischen Abladungen kann mit Geneh⸗ migung des Abwehrverbandes an die Stelle des Abschlusses der Abladetermin treten. Die Prämie muß für jeden einzelnen Ab⸗ schluß bzw. für jede einzelne Abladung vom Abwehrverband ge⸗ nehmigt werden. Die Genehmigung kann im voraus erteilt wer⸗ den. Die Prämie wird vom Abwehrverband erstattet gegen Vor⸗ legung 1. des Duplikatfrachtbriefes; bei Stückgutsendungen oder im Sammelladungsverkehr tritt erforderlichenfalls an Stelle des Frachtbriefes eine entsprechende Bescheinigung der zuständigen Güterabfertigungsstelle; 2. der Faktura⸗ und der Schlußnote; 3. bei in Oesterreich zollpflichtigen Gütern des Zertifikats über die vorgenommene Verzollung. Bei Baumwollsendungen tritt an Stelle des Zollzertifikats eine Bescheinigung des österreichischen Empfängers, daß die Ware in Oesterreich bearbeitet wird. Es muß die Verzollung innerhalb von zwei Monaten, bei Baumwoll⸗ sendungen die Versendung innerhalb von vier Monaten nach Ab⸗ schluß des Vertrages erfolgen, widrigenfalls die Prämie verfallen ist. Der Versender erhält die Prämie gegen Einreichung der unter 1—3 erwähnten Urkunden nach erfolgter Kontrolle vom Abwehr verband zurückerstattet. Ein vom Abwehrverband eingesetzter Ehrenrat ist berechtigt, bei Verstößen, insbesondere bei falschen An⸗ gaben, Strafen bis zum Betrage von 10 000 RM zu verhängen und Nachforschungen jeder Art vorzunehmen. Firmen, die die Prämie in Anspruch nehmen, haben einen entsprechenden Revers zu unterschreiben, in dem sie sich dem Spruch des Ehrenrates unterwerfen.

Anträge und Anfragen sind zu richten a) bezgl. Baumwolle an Baumwollbörse Bremen, Zimmer 408, b) bezgl. der übrigen Waren an Haus Schütting, Bremen, Verkehrsbüro. .

Das Saarrevier als Industriegebiet.

Die Berufsgliederung der Bevölkerung des Saargebiets zeigt, daß dieses überwiegend industriellen Charakter hat. Po sind von der Gesamtzahl von Erwerbstätigen mit ihren Angehörigen 58,9 vH in Industrie und Handwerk, 15,5 vH in Handel und Ver⸗ kehr und nur 8,5 vH in der Landwirtschaft beschäftigt; der Rest verteilt sich auf Verwaltung, freie Berufe usw. In keinem der übrigen deutschen Länder ist der Anteil der von Industrie und Handwerk lebenden Bveölkerung so groß wie im Saargebiet. Eine Uebersicht über das industrielle Schaffen des Saargebiets gibt die Sonderschau auf der Leipziger Frühjahrsmesse, für die neben der eisenschaffenden und ⸗verarbeitenden Industrie bereits die ver⸗ schiedensten Fertigwarenindustrien, wie Haus⸗ und Küchengeräte Lederwaren, Möbel, Seifen, Zigaretten und Textilwaren, ange⸗ meldet sind. Bei dem außerordentlich geringen Umfang des saar⸗ ländischen Binnenmarktes hat die Saarindustrie ausgesprochenen Exportcharakter, denn nur etwa 10 vH der Erzeugung der saarlän⸗ dischen Schlüsselindustrien können innerhalb des Saargebietes selbst abgesetzt werden.

Wirtschaft des Auslandes.

Erweiterung des russisch⸗englischen Handels.

Wie verlautet, hat die russische Regierung beschlossen, weiter Maßnahmen zur Evrweiterung des russisch⸗englischen Handels zu treffen. Die Amtorg wie die Handelsvertretung haben in letzte Zeit größere Mengen an Metall, Maschinen und Waren im Be⸗ trage bis zu 2 Mill. Pfund gekauft. Die Käufe und Bestellungen erfolgten mit der Absicht, einen Ausgleich zu Englands Gunsten auf Grund des Handelsabkommens zu erzielen.

Weitere Steigerung der belgischen Eisengewinnung.

Die belgische Eisengewinnung, die bereits im Dezember 198 eine Steigerung aufwies, hat sich im Januar weiter erhöht; in 3 (im Vormonat 33) von insgesamt 62 Hochöfen wurden 223 360 Roheisen hergestellt gegen 219 930 t im Dezember. Die Rohstahl⸗ 1eteugng belief sich auf 220 970 t gegen 203 700 t im Vormonat. An Walzwerksfertigerzeugnissen wurden 174 730 (157 460) t her⸗