1934 / 50 p. 10 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 28 Feb 1934 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 50 vom 28. Februar 1934. S. 3.

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 50 vom 28. Februar 1934. S. 2. 8

kiers oder Bankfirmen sollen im Falle ihres Beitritts zu diesem Abkommen ll) Such banker or banking institution adhering to this Agreement shall not be required at a hältnisse so, daß im Hinblick de nicht verpflichtet sein, zu ir end einer Zeit während der Laufzeit des Abkommens weitere time thereafter during the continuance of this Agreement to extend further credit beyond all der Ernte 1933 n vch e büle den hervorragenden Aus⸗ Nr. 14 085 Verordnun ur Purchts

Kredite über den Betrag ihrer kurzfristigen Kreditlinien hinaus zu gewähren, der im the amount of its short-term credit lines availed of at the time of the happening of any suchh handen sind; dazu e überschüssige Mengen vor⸗ gesetzes gegen Waldverwüstung Cns Töö Reichs⸗ durch die Neuregelung der Baupolizei B

Zeitpunkt des Eintritts einer der vorerwähnten Ereignisse in Anspruch genommen war event or (in the event that such availments are at any time thereafter reduced) beyond such rgiebigkeit d ve 3 infolge der besonders guten „Nr. 14 086 Ausführungsverordnung var 1934; 1 werden, wird für diese im Einzel izei Beamte entbehrli

oder, falls diese Inanspruchnahme in der Folgezeit gekürzt wird, über den Restbetrag amount as so reduced. If such banker or banking institution has not before adhered to this Ses 9 S; des Kornes der diesjährigen Ernte entsprechend Pächterschutz, vom 20. Februar 1084“,1g zum Reichsgesetz über Finanzminister im Benehmen F- C, Regelung durch de hinaus. Wenn solche Bankiers oder FsFeae. e nicht bereits vorher diesem Abkommen Agreement adherence may nevertheless be made by such banker or banking institution to this 8 ger Weizen zur Herstellung der gleichen Mehlmenge ge⸗ Umfang: 1 Bog “] Entbehrlich werdende An stell it dem Innenminister getroffen, beigetreten waren, so kann der Beitritt gleichwohl von ihnen bewirkt werden, aber nur Agreement for the amount of its short-term credit lines availed of on the date of such adherence. braucht wird. 8S Verfandgebühr vat Hen. Verkaufspreis: 0,20 RM, zuzüglich einer hörden im Bereich der hre te sollen nach Möglichkeit bei Be⸗ mit der Summe ihrer im Zeitpunkte des Beitritts in Anspruch genommenen kurzfristigen 1 No such banker or banking institution shall be required under the provisions of Clause 22 8 Im Hinblick auf diese schon A 38 14 RPf. weiter beschäftigt werd beassienres Staatshochbau⸗Verwaltung 1“ 8. 11“ he 1932 Ag h 1* 18 985 Z“ ick auf diese, schon zu Anfang des laufenden Ge⸗ Zu beziehen durch: R 8r gt werden. Kreditlinien. Die Bestimmungen der Ziffer 22 dieses Abkommens, die den Beitritt zu hereof to adbere to the 1932 Agreement or to the 1933 Agreement as a condition of adhering 2 treidewirtschaftsjahres übersehbaren Verhältni : R. von Decker’s Verlag (G. S Voraussetzung des Beitritts zu this Agreement. . vornherein in lasschte enoma T1“ rschüssigen 1“ 2 9, Linkstr. 35, und durch den Buchhandel .

1 83 en, e überschüssigen erlin, den 28. Febr Weizen dann durch Umtausch gege r; d; 8 . .Februar 1934. gen ausländische Futtergerste Schriftlei 1 1

9 gerste, Schriftleitung der Preußischen Gesetzsammlung. .“ Verkehrswesen.

dem 1932⸗Abkommen oder dem 1933⸗Abkommen zur b 1 diesem Abkommen machen, gelten für solche Bankiers oder Bankfirmen nicht. 1 8 8 fer (b) Such banker or banking institution shall not be entitled to any preferential repayments under 8 Mais und Dari Abf 8 2 und Dari Abfluß auf dem Weltmarkt z zu verschaffen, Einheitliches Reichsrecht auf den Straßen.

Solche Bankiers oder Bankfirmen haben ein Recht auf Vorzugszahlungen nach Zi dieses Abkommens erst dann und nur insoweit, als der Gesamtbetrag ihrer in An pruch the provisions of Clause 4 of this Agreement unless and until and to the extent (not in excess of sobald die L enommenen Kreditlinien nicht den Betrag der kurzfristigen Kreditlinien übersteigt, den the total reductions to which it would have been entitled under Clause 4 had it not been subject Hafsc dee auf dem deutschen Futtergetreidemarkt dies ie betreffenden Bankiers oder Bankfirmen hätten aufrecht erhalten müssen, falls sie to this Clause) that the aggregate amount of its short-term credit lines availed of are in excess 89 assen würde. Dieser Zeitpunkt ist nunmehr gekommen 1 Im Reichsverkehrsministeri diesem Abkommen beigetreten wären und den Beüintsüngen dieser Ziffer nicht unter⸗ of the amount of short-term credit lines which such banker or banking institution if it had enn im Laufe der vergangenen ersten Hälfte des jetzigen 8 straßenverkehr⸗ 28 ehrsministerium wird zur Zeit eine Reichs⸗ hötan 1 Keenefan ee die ungen 8 1 oder Bank⸗ adhered to this Agreement and not been subject to Ei Cinn. ea e de eüee Hebssgschent eehehe ist bei den für die Verfülterüng Nichtamtliches. für den hee,e. LEö E2 einheitliche Vorschriften irmen den Betrag der nach Ziffer 4 zuständigen Normalquote übersteigen. maintain. 8 auptsächlich in Betra 8 ““ 2569 er Straße, also nicht nur (e) Kein solcher Bankier und keine solche Bankfirma ist im Falle eines Beitritts der oben (c) No such banker or banking institution after such adherence shall be required to accept any Gerste 8 auch Peg vW“ (afer, Aus der Preußischen V Svraßenbaßn I in S r Fübrmaht 2-9 beschriebenen Art verpflichtet, irgendwelche Wechsel im Rahmen ihrer kurzfristigen bill under any of its short-term credit lines and all availments of such short-term credit lines getreten, daß eine weiter 8 1“ Entspannung ein⸗ erwaltung. fassen. Ei er, Fuhganger, marschierende Abteilungen usw um⸗ linien zu akzeptieren, und alle Inanspruchnahmen solcher kurzfristigen Kreditlinien, abge-⸗ other than those already consisting of cash advances shall from and after the date of the Futtergetreides 1e t 8 Hereinnahme ausländischen Ab 1. April neue baupolizeiliche Zuständigkeit 8 Kraftve 6 che reichsrechtliche Regelung ist durch die Novelle sehen von denjenigen, die bereits in Barvorschüssen bestehen, sollen seit und nach dem 1 maturity of the relative bill be deemed for the purposes of this Agreement a demand cach Weizenmarktes zunter gleichzeitiger Entlastung des Zu dem Gesetz über die N geworde 1 Ir xeses vom 13. Dezember 1933 endlich möglich Fälligkeitstage des betreffenden Wechsels für die Zwecke dieses ö ans obruftar) advance of the nature of those provided for in Clause 7 (12) or 8 (3) hereof. 8 Es ist datze vöghlich vene ase ist. ständigkeiten hat * brens he hang der baupolizeilichen Zu⸗ das in ö“ i. bisherige Kraftfahrzeu recht n der Ziffer 8 e eabsichtigt zuzulassen, daß Weize d usführungsbesti Finanzminister umfangreiche ist 3 sordnung über Kraftfahrzeugverkeh 8 ns Müllereierzeugnisse aus Weiz oula. eizen un rungs estimmungen erlassen. Für die Erteil 8 ist, neu gestaltet; die Vorschriften über 2 1 r enthalten eführt werden er. FF“ Tt der Maßgabe aus⸗ Heee und für die baupolizeilichen Ubnahung. ösf. Bau⸗ rung von bEEI“ von Zulassung und Füh⸗ mit Hilfe der erteilten Ausfuhr⸗ 8 Vdz.⸗Büro meldet, vom 1. Apr st, wie vereinfach 1 Grund auf umgearbeitet und 2 r⸗ vom 1. April ab in den Landkreisen die facht worden. Der Entwurf ist soweit fertiggestellt, d r im Anschluß an die Automobilausstellung mit den lereanes

Varvorschüsse [demand cash advance] im Sinne der Bestimmunge ) ne bestimmte Menge Futtergerste, Mais oder Dari Kreispolizeibehörde, also der Landrat zuständig, sofern nicht für Kreis⸗ 9— 4 reisen behandelt werden kann. Der Reichs sminis . Reichsverkehrsminister hat

oder 8 (3) gelten. 8

(d) Unter Bankiers und Bankfirmen im Sinne dieser Ziffer sind auch Konkursverwalter (d) Every reference in this Clause to a banker or banking institution chall include the trustee m ta

einzelne Verwaltungsbezirke eine abweichende Regelung getroffen

ltrustee in bankruptcy], öffentliche Vertrauenspersonen lreceiver], Liquidatoren sowie bpankrupty, receiver, liquidator or other official appointed by law or by court or governmen i wi ingefü m 1 andere kraft Gesetzes, vom Gericht oder von der Verwaltungsbehörde zur Führung der authority to administer its affairs and acting in such capacity. e. werden Ton. Ees handel sch her. ist. Alle B 8 ieine Regelung, wie sie ähnlich in den 8 r direibeportzeigeschäfte, die das Gef dülgeseuo 81 gelung en geltenden Be⸗ Kreispolizeibehörde ubheehae as Gesetz nicht ausdrücklich d E“ .“ 8 zeibehörde überträgt, verbleiben Reiches vom 2. F 1 veg nrerücht ane gt, Februar 1934 die Landesvegierunge s 1 L vheg gen ersucht, keine

Geschäfte der Bank bestellte Amtspersonen zu verstehen, die in dieser Eigenschaft tätig sind. 1 (e) Keine Bestimmung dieses Abkommens soll die Wirkung haben, daß durch sie ein Bankier (e) Nothing in this Agreement contained shall operate to waive any rights that any banker or stimmungen bereits für d 1 5

banking institution adhering in accordance with the provisions of this Clause may have against ür den Umtausch von ausgeführtem polizeibehörde. Insbesondere blei ben dagegen der Orts⸗ Maßn

8 ere bleibt die Ortspolizeibehörde für aßnahmen mehr zu treffen, die der Reichsstraßenverkehrsord⸗

ieser Ziffer beitreten, irgendeines ihnen Roggen (bis 31. J anvy German Debtor or against any other party to this Agreement. 88 . Januar 1934) und Müũllereierzeugnisse di fe 8 8 89 8 8 8 . zeugnissen ie laufende Ueberwachung baulicher Anlagen während ihres nung vorgreifen könnten.

oder eine Bankfirma, die nach den Vorschriften d vestepennen Nmachis 1“ Schuldner oder gegen eine andere Vertragspartei C Roggen, von Hafer und Müllereierzeugnissen aus Hafer, Entstehens, für das Einschreiten ißsta 6) Soweit in dieser Ziffer nichts anderes bestimmt ist, sollen Bankiers und Bankinstitute, (k) Except as otherwise provided by this Clause any banker or banking institution adhering . 8 gewissen Müllereierzeugnissen aus Gerste und von Malz baulichen Anlagen sowie zur Erfetbun Mißstände an bestehenden die diesem Abkommen gemäß den Vorschriften dieser Ziffer beitreten, als ausländische this Agreement in accordance with the terms of this Clause shall be deemed a Foreign Bank 8 getroffen worden ist. Die gegenwärtige Regelung des Aus⸗ ständig. Die technische Behrbeitung 88 des Abbruchscheines zu⸗ Fahrgeldermäßigung bei der Kraftpost für Teilnehmer Bankgläubiger im Sinne dieses Abkommens gelten und alle Bestimmungen dieses b⸗ Creditor under this Agreement and all the provisions of this Agreement shall be applicable tauschverkehrs (Verordnung über Zolländerungen und A 3⸗ ugewiesenen Baupolizeigeschäfte orli 86 den Kreispolizeibehörden Luftschutzlehrga post für Teilnehmer an kommens Uhine auf sie in der Rlechen Abesse ese näh E1“ irkungen An⸗ S the same force and effect as with respect to other Foreign Bank Creditors not subject to fuhrscheine vom 24. Juli 1933, 21. November 1933 8 sachbautamnern Sie kann aber hnch ZE“ Staats⸗ 2. Die Deutsche Reichspost 1“ wendung finden wie auf andere ausländische Bankgläubiger, die den orschriften nicht the provisions of this Clause. E1113“ läßt nur zu, daß bei der Ausfuhr 11“ Fübertragen 8 Shfapngelehrgsngen des Reichsluftschutvundes den henern, an 1 8 1 . zen und Müllereierzeugni s Weizen Aus 11.“ 1 r Leiter des Kreisbau es eine ausrei 11“ zum Lehrgangsort spã 5 zur Wiedereinfuhr einer gleichen stigen in Frage kommenden technischen Vorschriften beherrscht d. 18 Hin⸗ und Rückreise ausgestellten Begen gung chters 2 3 geldermäßigung von 50 vH. Die F migung eine Fahr⸗ kblat 1e2-2 Fahrgeldermäßigung kann nur

(a) Solche Ban

unterliegen. 5 s in der Unterziffer (1) dieser 8 Zustandes 1 (2) Upon any termination of the condition roferrod to e shall cease to be effective but nevertheless Menge Weizen be igen. Dabei i 1 ägi ge Weizen berechtigen. Dabei ist beim Weizen die Aus⸗ den einschlägigen Fragen der 11““ des Städtebaues, bis gshyg 8 S aues, is zum Ablauf des dritten Tages nach - dem auf der Bescheini⸗

(2) Bei einer Beendigung des - wird ein Bettvtt der nach den Feschsfeg. dieser Unterziffer erfolgt ist, wirkungslos; jedoch made in accordance with the provisions of that sub.-Claus der Bantier oder die Bankfirma od er 8 Falle einer E“ oder bernahme the banker or banking institution upon resuming an unrestricted banking business or a reorganised fuhr bis zum 31. Ja 19. 1 2

ie reorganisierte Firma oder ö“ Naͤchfolge⸗Bank erechtigt bei Wiederauf⸗ or successor banker or banking institution so doing shall thereupon be entitled to adhere to this Agree- uhr von Mülle HJE 34 befristet, während die Aus⸗ des Denkmal⸗ und Heimatschutzes durchaus vertraut und auch i Aahme eines uneingeschrantten Pankbetriehes E gemäß iffer 22 mit ö ment in accordance with the provisions of Clause 22 hereof and with the consent of the German Com- ist. Es ist 8 ereierzeugnissen bis zum 15. Juli 1934 möglich ist, ästhetische Forderungen durchzuführen. In de ng 588 gung angegebenen Reisetag beansprucht werd des Deutschen Ausschusses und des E1. ausländischen nn öö See mittee and of the respective Foreign Bankers-Committee as specified therein. If, however, such successor 1. ist aher notwendig, die Ausfuhrregelung bei Weizen reisen tritt eine Veränderung nicht ein. Dem Obesbür 8 Wenn im Falle einer Übernahme die Nachfolge⸗Bank ein auslän ischer Bankgläubiger ist, so banker or banking institution is a Foreign Bank Creditor it must so adhere to this Agreement and such gegen Ausfuhrscheine in der Weise zu gestalten, d obliegt wie bisher als Ortspolizeibehörde die Ba 13 ist sie zum Beitritt verpflichtet und es bedarf demgemäß der obigen Zustimmung nicht. consents shall not be required. Weizenausfuhrscheine lediglich zur Wiefereinsuk 89 die Gesamtheit. Die Bewilligung von Befreiund ihrer 85 Mi

66) Bei einer bertragung nach den Bestimmungen der Unterzifser 1) der Ziffer 9 dieses rs hanl or nanskel in accordance with the provisions of aub. lause (4) f Chuse hereof during gerste, Mais und Dari in besmmtem 1 hr von Futter⸗ zwingenden baupolizeilichen Vorschriften ist ig ie. von 8,5 Mill. RM Lokomotivaufträge der Reichbbhhn. Abkommens, die während der Dauer des oben geschilderten Zustands erfolgt, soll der Betrag ; 7 u 5 1 1 immtem Umfange berechtigen. mit der Erteil 88 st in Zukunft zusammen Um bei den Lok 8 aen gesch the continuance of the condition above referred to, the amount of the short-term credit line for which 8 Um die hierzu erforderli Ans 8. 889 ung der Baugenehmigung einheitlich in di z 6 en Lokomotivbauanstalten entstandene Arbeitslü der kurzfristigen Kreditlinie, mit dem der neue Gläubiger diesem Abkommen beizutreten hat, der⸗ 8 8 ; ; erliche Ausfuhrscheinregelung für der Baugenehmi sbehör ns theitlich in die Hand zu schließen und dad ne Arbeitslücken jenige Betrag sei ö bisherige Gläubige kursprünglich diesem Abkommen bei gtreten the transferee shall be required to adhere to this Agreement shall be that amount for which the transferor 8 Weizen treffen zu können, reichen die bestehe - g 4 in gFr gungsbehörde gelegt. Befreiungen kommen nur sich die D adurch Arbeiterentlassungen zu vermeiden, hat ses g b⸗ ümglnch ul G aus r ursp 8 9— 1 88 adhered originally to this Agreement less any permanent reductions since received, or the amount gprundlaäagen nicht aus Si solle 86 estehenden Rechts⸗ 8 age, wenn die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall loko ie Deutsche Reichsbahn entschlossen, weitere 53 Dam f äre, abzüglich aller seitdem empfangenen Dauer ürzungen oder derjenige. L“ or which he could have adhered if such condition had not arisen, less the amount of any permanent fetz über Aus s. Sie sollen durch das vorgelegte Ge⸗ iner Härte führen würde und die Abweichung mit den öf Anevnchth davon 28 Schnellzugslokomotiven und 25 T 815 hüte beitreten können, wenn jener Zustand nicht eingetreten wäre, abzüglich des Betrags aller actions eince 28681 rein 8 über Ausfuhrscheine geschaffen werden Acen Belangen vereinbar ist, oder wenn Irenee alear öffent⸗ hheg h im Betrage von etwa 8,5 Mill. RM in Auft vssa⸗ 1.“ 1 ohls eine Aenderung erfordern. Soweit bei gemeinen geben. Die Beschaffungsstellen sind bereits b enau . Soweit bei den Gemeinden! Verh sfungsstellen sind bereits beauftragt worden, di 8 andlungen mit de 1 orden, die Bekanntmachung. g Lokomotivbauanstalten aufzunehmen.

either emfangenen Dauerkürzungen.

u“ 25. Ausfertigung und kurze Benennung des Abkommens. ö. Execution and Short Trile. .8 v“ unntt . (1) Originalausfertigungen dieses Abkommens mit den Unterschriften des Deutschen Aus⸗ 11) The original parts of this Agreement executed by the German Committee, the Reichsbank, b Die von der Filmprüfstelle Berlin ausgesprochene Zu⸗ schusses der Reichsbank, der Deutschen Golddiskonbank und der betreffenden ausländischen the Deutsche Golddiskontbank and the respective Foreign Bankers“ Committees shall be forwarded assung des Bildstreifens: Bankenausschüsse sind über die betreffende Zentralnotenbank der Bank für Internationalen through the respective Central Banks to the Bank for International Settlements for retention by that „Neuer Ufa⸗Kabarett film Nr. 9 8 G 8— Zahlungsausgleich zwecks sicherer Verwahrung für alle beteiligten Parteien zu übersenden. institution in safe custody for all parties interested therein. 8 der Universum Film A. G 5 1 .9. Hotel X““

(2) Für Zwecke der Bezugnahme kann dieses Abkommen als „das Deutsche Kreditabkommen (2) For purposes of reference this Agreement may be referred to as “the German Credit Agreement * m A. G., Berlin, tritt außer Kraft. von 1934“ bezeichnet werden. of 1934“. . 1 1 karsn * 26. Notices. ungültig. 1. Berlin, den 27. Februar 1934.

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In diesem Abkommen vorgesehene schriftliche Mitteilungen oder Benachrichtigungen, ein-⸗ Any notice in writing, formal or otherwise, required to be given pursuant to any of the provision 88 8 4 8 geseh of this Agreement shall be deemed to have been duly given if sent by post, telegram, radiogram or cable- Der Leiter der Filmoberprüfstelle 3 Seeger. Berliner Börsenbericht vom 28. Februar.

schließlich der als „förmlich“ bezeichneten, gecf als ordnungsmäßig erfolgt, wenn sie mit der Post, durch Telegramm, Funkspruch oder Kabel (unter Vorauszahlung der Gebühren) an eine gram (charges prepaid) to or delivered at an address furnished by the party entitled to receive the notice vom Emfangsberechtigten angegebene Adresse gesandt oder an diese Adresse überbracht werden. ör if no such address shall have been furnished, the said party's usual place of business. öue“ Hat der Empfangsberechtigte keine besondere Adresse bezeichnet, so tritt seine gewöhnliche Ge-⸗ ““ baatäser aes ün Anhaltende Kurssteigerungen Börsenrichtzahlen schäftsadresse an die Stelle. u““ ußen. 4“; letzten Börsentage hat zu in der Woche vom 19. bis 24. Februar. 1 Marktgarteten wiebern rt, so daß auf den meisten Di Statisti g viederum neue Kurssteigerungen festzustellen stellen S. ver. . ge. Börsenrichtzahlen om 19. 2. bis 24. 2.) im Ver⸗

27. Randnoten und Überschriften. für die Marginal Notes and Headings are intended for reference only and are not intended in ö“ z zn: 3 2 8 inas ; 1 Der Preußische Ministerpräsident. „Allerdings kommt die znehmende Kauflust der Privat⸗ teen dschaft in den Kursbesserungen nicht ganz zum Ausdruck, da gleich zur Vorwoche wie folgt:

Randnoten und Überschriften dienen nur für Zwecke der Bezugnahme und sind für die Aus⸗ e legung dieses Abkommens ohne Bedeutung. vee“*“ of this Agreement. Landesforstverwaltung ““ 8 1 die Kulisse neuerdings das erhö sni f

28. Erforderliche Unterschriftte. 28. Requisite Signatures. be ö111“ Ibenhorst im Regierungs⸗ stellungen benutzt. Gerschsasee e Fetge deginwielfac G 11ar 2urhamae Bunchscne obald es von dem Deutschen Ausschuß, der Reichs⸗ This Agreement shall become effective when signed by the German Committee, the Reichsbank, Hestten eZerten ist zum 15. März 1934 oder später zu Wirtschaft wie z. B. die guten Kaliabrufe und be e bis 24³ vöbis 17. 2 Jalchen bank, der Deutschen Golddiskontbank unterzeichnet ist und von ausländischen Bankenausschüssen, the Deutsche Golddiskontbank and by Foreign Bankers“ Committees representing Foreign Bank Credi- gehen 1 ungen müssen bis zum 12. März 1934 ein⸗ zu auf der Montanindustrie trugen Atktienturse (Richtzahl 19 8 die ausländische Bankgläubiger vertreten, deren kurzfristige Kreditlinien eine Mehrheit der be⸗ tors whose short-term credit lines constitute a majority in face value of the short-term credit lines out- 1“ ziemüich derh 8 rundstimmung bei. Das Geschäft war zeitweilig ae-2Zhe, g.N. a2⸗ stehenden kurzfristgen Kreditlinien, nach dem Nennwert gerechnet, darstellen. b 5 standing. 8 kungen, In unterlagen die Kurse späterhin Schwan⸗ Bergbau und Schwerindustrie

Zur Beurkundung des Vorstehenden ist dieses Abkommen von den Vertragsparteien oder IN WITNE; 1 in ihrem Namen vollzogen worden. 8 1““ Bekanntmachung. 1 111“ Montanpapieren waren Mannesmann wiederum e11““ . 16. Februar 1934. 16 th February, 1934. Die Auslosung der am 1. August 1934 einzulösenden zogen Se g F 11), aber auch Stahlverein, Phönix sowie Hoesch Gesamtt

s“ 16“ Schuldverschreibungen der özinsigen aagen B’ Verlauf erneut an. Braunkohlenpapiere Kursniveau der 6 %

; - ch 9 8. taatsanleihe von 1928 findet Rheinische 1 K Uüe berbeniralccen Zere ag, den 9. April 1934, vormittags 10 Uhr, ö ö er Glattstellungen der Kulisse papi 8 g, 1 r, öffentli minus 2). Dagegen waren Kaliwer iterhin f - ereef men von 1933 oder 1934 fallen. Das gleiche gilt Anordnung 18 unserem Dienstgebäude, Oranienstraße 106/109 889 ch günstige Abruftätigkeit im Faneür. 1“ ee..“ b 1 8 ar. Infolge Materialknappheit Banken.

Bekanntmachung. nen vo 34 fallen. Das ünstige 1 üür Teile solcher kurzfristiger srehin. . einer vorläufigen Marktregelung für die Hersteller von Berlin, den 26. Februar 1934. desae afon geringe Rachsehigs für Kurssteigerungen von 27½ vo Pfandbriefe der öffentlich⸗ abkommen vom 16. Februar 1934 bekannt. W J“ soll innerhalb 61g holzhaltigem und holzfreiem Druck⸗ und Schreibpapier. Preußische Staatsschuldenverwaltung. Unter chemischen Wenae 129 Westeregeln und Salzdetfurrh. rechtlichen Kredit⸗Anst 8 1 4 Tagen, mittels eingeschriebenen Briefes mit Vom 27. Feb 1934 (plus 2) in Fr rten lagen weiterhin Chemische Heyden Kommunalobligati stalten Rückschein, unter gleichzeitiger Benachrichtigung om 27. Februar . bvessert wübnn Fren. Sonst waren Kokswerte um 1 vH ge⸗ Reichsanleihen ö Bekanntmachung. wesentliche brend J. G. Farben bei größeren Umsätzen ohne Sonstige öffentl. Anleihen e Veränderung blieben. Rütgers⸗Werke bröckelten bei Industeleoblgationen en

Berlin, den 26. Februar 1934. 1 e - er suc ghna Naf Geinnd des 87 iher e De ichswirt tsminister. er Reichsbank, gegenüber dem Schweizer Bank⸗ Auf Grund des Gesetzes über on Zwangs⸗ 8 Her Fetös . gläubiger erklären, daß er seinerseits dem Sonder⸗ kartellen vom 15. Juli 1933 (RGBl. 1 ng99) ordne ich in Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Ein⸗ Glattstellungen ab. Am Elektromarkt wurden Si 3

Verlängerung meiner Anordnungen vom 13. November 1933 iehung kommunistischen Verm ögens vom (minus 1 ¼) und A. E. G. (minus ¼) 8— der Krbess EEe“

V PH b beitri abkommen Ceh diesem Ab d 13 Feb 1934 folgend 6. Mai 1933 (RGBl. Ge 8 1 Sobald ein Schweizer Bankgläubiger diesem Ab⸗ und 13. Februar olgendes an: ger Fber de Cie haa hass an beebhünden 1 E“ vcst . ““ kommen beigetreten ist, gelten im Verhältnis Gesetz über die Einziehung 1ca8) und voltsfeindüichen ven 24. vH); nicht weniger als Len Mark 8 . ea efit ratten . wischen einem Bankinstitute, Handels⸗ und Industriefirmen wischen ihm und dem b. nden deutschen A“ mögens vom 14. Juli 1938 1“ ese ontggen ndufetewersen i eut . zwischen ihm urn em betreffende s 1 b Juli 1933 (RGBl. I S. 479) und der 8 hnung. Unter sonstigen Industriewerten Der Dieselmot in Deutschland vertretenden Ausschuß einerseits (kurz „Deut⸗ Schuldner für die in Ziffer 2 des Abschnitts I Die Gesellschafter des Verbandes Deutscher Druckpapier⸗ 4 preußischen Ausführungsbestimmung vom 31. Mai 19 kanden Berger (minus 33 erneut unter Abgabedruc.. Von den e schen Verkehrswirtschast. fabriken GmbH. in Berlin bleiben für die Zeit vom 1. April bis (Gesetzsamml. S. 207) wird hiermit 11.“ RIEren tendierten Schlesische Elektrizität und Gas sowie z„Die Robert Bosch A.⸗G., Stutt 8. W. E. um 1 vH 8 Schubert & Salzer waren bei Rück⸗ Räumen des Berliner Antomenbüfins einen ihelktheminnden

eizer Bankgläubiger 3 1 1 jsti fg⸗ scher Ausschuß“ genannt) und einem Schweizer Bankg g eh Seseeeh en ürzsrisdgen. 8 30. Juni 1934 nach den Bestimmungen des bestehenden Gesell⸗ d h inien die Bestimmungen des Deutschen Koedit⸗ schaftsvertrages zusammengeschlossen. ie auf dem Grundstück des Erholungsheims känfen der Kulisse kräftig erholt (plus 537 e Rnchh . . ner Auton Bead Hermsdorf, Kreis Goldberg (Ei Maschinenwerte dagegen 1werne ECEEEöF“ 1 n. ein Ueberblick über die Fortschritte der letzten Jahre u veerane 8 8 verändert. Bei Käufen, von tor die wichtigsten Typen des In⸗ und Auslandes der Fahr⸗

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Dieses Abkommen gilt als abgeschlossen, s

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SS whereof this Agreement has been executed by or on behalf of the parties hereto.

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Hiermit mache ich ein Deutsch⸗Schweizer Sonderkredi Der deutsche Schuldner

vertretenden Ausschuß andererseits (kurz „Schweizer Ausschuß“ 3 dit abkommens von 1934 mit Ausnahme der Klau⸗ 82

. kümer: Krankenkassenverband im Krei Bankseite gi Schi spapi

reise Rothenbur intseite gingen unter Schiffahrtspapieren Hapag um 12 zeug⸗Dieselmotore 8 Fa-

h g und Nord⸗Lloyhd um 1 vH nach oben. In nee sbank mnoto⸗ augenblicklc dee. nurde,

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genannt). 1. Der Schweizer Ausschuß hat folgende Regelung vor⸗ sfeln 23 und 25 sinngemäß. 8 8 b geschlagen: .Der Schweizer Ausschuß wird dafür Sorge tragen, Die Hersteller von holzfreiem und holzhaltigem Druck⸗ und in Niesky, O. L.), Grundbuch Hermsdorf B 1 1 2— G daß die Beitrittserklärungen zu diesem Sonder⸗ Schreibpapier dürfen bis zum 15. Mai 1934 ihre Erzeugnisse nur Blatt Nr. 156 8 orf Band IV sich kleine Abgab 1 or augenbli 1. Schweizer Bankgläubiger haben das Recht, bis zum vbkommen, soweit die Kredite während der Lauf⸗ verkaufen, soweit diese bis zum 30. Juni 1934 ausgeliefert ““ für den Ha uptausschuß für (minus 9) Ebbga 8 der vorangegangenen Kurssteigerung mobilindustrie steht, war eine große Anzahl von Vertret d 1. Ma 1hs gegenüer hren beütsehs sechüch. zeit des Deutschen Kreditabkommens von 1934 u“ 8 8 tragene H EEEEC1““ Am Kaff m 5 89 en ösic 1“ Fr 1ö1“”“ Wssem cas nern (Bankinstitute, Handels⸗ oder Industriefir⸗ fällg werden, Insgesamt den Betrag von 10 Mil⸗ § 3. Goldctart ypothek im Restbetrage von 5000 ebenfalls Kulsbesse tt Keigten fich bei mitunter größeren Umsätzen fle gen. 8See Lippart erläuterte die Vorzüge und Mög⸗ men in Deutschland) mittels eingeschriebenen 1 1““ übegster en Sollt Wer den Bestimmungen dieser Anordnung zuwiderhandelt, Fegen Reusest serungen. Am Markt der festverzinslichen Werte Ve die dieser neue Fswere egenüber den bisherigen Briefes mit Rückschein und unter gleichzeitiger S nichth 1 ers 1 wird vom Kartellgericht mit einer Ordnungsstrafe bestraft, wenn zugunsten des Preußischen Staates, vertreten durch den dhegenbr⸗ 2 Men e 1949 e““ auf 11g. 1““ für die gesamte Kra secseasemcgaes bietet. eine Ueberschreitung der Höchstgrenze eintreten, ich es beantrage. Die Ordnungsstrafe wird in Geld festgesetzt; Herrn Preußischen öö des Innern, eingezogen und der Tendenz, Kommunalobligati vn⸗ 1- ganz einheitliche nis, ein Monen E in einer etwa 30 Pigen Treibstofferspar⸗ U 2 8 Ae Utsche olks s Konzentration A. Ge in gen eher eine Kleinigkeit von großer Wichtigtet iste eder ““ keseae.. 8 ndaft 8 . 5 Hand instruk⸗

Benachrichtigung der Reichsbank wegen der in der 8 bean nachfolgenden gif er 2 näher bestimmten kurz⸗ so wird der Schweizer Ausschuß eine entsprechende ihre Höhe ist unbegrenzt. erlin SW 68, Lindenstraße 3, über⸗ schwächer, dagegen Provinzanleihen und Reichsschuldbuchforde⸗ rungen im Verlauf etwas freundlicher. Unter Auslandsrenten 8 Lichtbilder die Entwicklung des Fahrzeugdieselmotors von

3 bis zur Gegenwart. Das zunächst nur schwer lösliche Pro⸗

feihcher Kreditlinien, jedoch nur mit einem Ge⸗ ee ehüns der Beitrittserklärungen veran⸗ Berlin, den 27. Februar 1934. eignet. 1 amtbetrage bis zu 10 Millionen Schweizer Wh en. b ; Fnith⸗ Liegnitz, den 27. Febr waren Oesterreicher und Anatolie Am ( 83 Fees Förfichenden Sonderabkommen beizu⸗ II. Der Deutsche Ausschuß nimmt den Vorschlag des Der 8 gnitz, 8 ö 1934. 1 Geld auf einige Toge e. 8 ““ 88 treten, vorausgesetzt, daß sie mit allen kurzfristigen Schweizer Ausschusses an und wird den in Frage kom⸗ J. A.: Dr. Heintze. 8 8 mm. Regierungspräsident. noch darüber Fiemlich gesucht. Das Angebot in Privatdiskonten wurde neben der Verfeinerung der B Lnftofft -ö. Kreditlinien, mit denen sie dem Deutschen Kredit - menden deutschen Schuldnern den Beitritt zu dem vor⸗ J. P.: Jen 8 hat dagegen beachlich nachgelassen. 85 immer mehr überwunden zufuhr durch Ein⸗ abkommen von 1933 beigetreten waren, auch dem liegenden Sonderabkommen empfehlen. 8 1 1 8 16 8 ebiet liegt die Leistung der Robert vera Deutschen Kreditabkommen von 1934 beitreten, III. Als Bankinstitute in der Schweiz oder als Sewezer Begründung 8 1“ b Einspritzausrüstung konstruiert hat die ihr 8. soweit diese Kreditlinien unter das Deutsche) ““ dieses onder. zu dem Geset über Ausfuhrscheine vom 26. Februar 1934. 11““ 192 Mill. RM Zeichnungen auf die denm deuschen Perufrdem Weltmarki einräumt und dazn deiträgt CLT6W 5 * 8 5 v 8 2 9 S 5 2 9 28 ;8 8

2 8 1. bn. 1age s bülden E““ don 11“ ch (Veröff n inisterium.) 8 Gesetzammlung enthält Nermer 8 Preußischen Schatzanweisungen. zahr 1 ds. Hesc Len verteilt 8 dee motors mit eronnße ia er 8 itrits vuünbec, JIv. Das vorliegende Sonderabkommen tritt gleichzeitig mit e 5 dr. 14 082 das Gesetz zur Aend 2 Auf die neuen 4 1⸗ igen Preußt 2 8 ½ Millionen in Betrieb, die mit Einspritz⸗ a) dse nsseh rg heu schetz esi dem Deutschen Kreditabkommen von 1934 in Kraft. Die Gesamternte des Jahres 1933 an Roggen, Eeg ecrenfachun⸗ sed vera thäan Haeebesa h fühd Zeichngegen e““ 8 ““ sind, Ein Teil 20 . Anr 111A1“ Svelz. 4 Menggetreide aller Art über⸗ G aftlicher) Kreditinstitute vom 12. N. 8 Mi 2R . b gegangen, wo⸗d V eugmotore erhoben wurden, sind

kurzfristigen Kreditlinien im Sinne des Deute Spelz, Hafer, Gerste und ggetreilde (Gesctzsamml. S. 401) ltitu .November 1933 von 105 Mill. RM durch Umtausch gezeichnet 8 urch den Winterwettbewerb für Fah in O 2A ar HEeidite 1“ 9 Aus . zutsche sschuß: teigt die des Vorjahres um rund 1.9 Millionen t. Gleich⸗ 7 S. 401)„ vom 24. Februar 1934; isch gezeichnet wurden, während streut worden; 82. 8 rzeuge in Oberstaufen zer⸗ 8 6“ G116“ svaßt kann, auf 89 gesomts Wirtschaftsjahr 1933/34 gesehen, ö“ 16e über die Abänderung der Ver⸗ 88 v“ 8e. Am 1. März d. J. werden sich die e. 38 ö u1u“ ienbepneerhens von 1934 fällig werdenden gez. O. Sempell. mit Ausnahme des Weizengebietes im großen und ganzen 1899 (Gesetzjamml. S. 519) vom 13. November der Barzeichm chatzanweisungen fällig, so daß 10 Mill. RMN gleichwertig. Wenn der Diefelmotor im Lafttraftwa v kurzfristigen Kreditlinien im obigen Sinne, EE““ die Lage BGen der Ferrosege Wegieschen g9 vSen. 8 8 8 die Ausführungsbestenunnanen au dem Gesetz 1““ fällig werdenden Z zu fen scheint, so deuten neueste Konftruk⸗

zit ste nich er die De en Kredi . 1 eglichen angesehen werden. eim Weizen liegen die 2 r. die Errichtung der Stiftur ““ werden müssen. Rechneri 8 in, daß er auch für die 2 f soweit sie nicht unter die Deutschen Kreditabkom geglich geseh 1 g ftung ö“ vom 26. Ok⸗ sich für die Barzeichnungen eine durchschnittliche 28 dauernd an Bedeutung gewinnen wird XX“X“

tober 1933 (Gesetzsamml. S. 403) vom 12. Februar 1934; quote von etwa 50 vH