1934 / 52 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 02 Mar 1934 18:00:01 GMT) scan diff

Erste Beilage zum Reichs⸗

Wirtschaft des Auslandes.

Aus ise ausländischer Notenbanken.

London, 28. Februar. (D. N. B.) Wochenausweis der Bank von England vom 28. Februar 1934 (in Klammern Zu⸗ und Abnahme im Vergleich zur Vorwoche) in 1000 Pfund

terling: Im Umlauf befindliche Noten 367 400 (Zun. 2750), hinterlegte Noten 83 580 (Abn. 2740), andere Regierungssicher⸗ heiten der Emissionsabteilung 245 090 (unverändert), andere Sicher⸗ eiten der Emissionsabteilung 350 (unverändert), Silbermünzen⸗ beften der Emissionsabteilung 3540 (unverändert), Goldmünzen⸗ und Barrenbestand der Emissionsabteilung 190 980 (unverändert), Depositen der Regierung 32 100 (Zun. 2770), andere Depositen: Banken 90 280 (Abn. 7990), Private 37 660 (Zun. 1880), Regierungs⸗ sicherheiten 75 650 (Zun. 2310), andere Sicherheiten: Wechsel und Vorschüsse 5800 (Abn. 2330), Wertpapiere 12 220 (Abn. 560), Gold⸗ und Silberbestand der Bankabteilung 1020 (Zun. 20). Ver⸗ hältnis der Reserven zu den Passiven 52,86 gegen 53,45 vH, Clearvinghouseumisas 912 Millionen, gegen die entsprechende Woche des Vorjahrs 265 Millionen mehr.

Paris, 1. März. (D. N. B.) Ausweis der Bank von Frankreich vom 23. Februar 1934 (in Klammern Zu⸗ und im Vergleich zur Vorwoche) in Millionen Franken. Aktiva. Goldbestand 73 971 (Abn. 464), Auslandsguthaben 15 (unverändert), Devisen in Report (Abn. und Zun. —), Wechsel und Schatzscheine 7018 (Zun. 635), davon: diskontierte inl. Handelswechsel 5804, diskontierte ausl. Handelswechsel 233, zusammen 6037 (Zun. 623), in Frankreich gekaufte börsenfähige Wechsel 159, im Ausland gekaufte börsenfähige Wechsel 822, zu⸗ ammen 981 (Zun. 12), Lombarddarlehen 2932 (Abn. 67), Bonds 88 Autonomen Amortisationskasse 6114 (unverändert). Passiva. Notenumlauf 81 024 (Abn. 63), täglich fällige Verbindlichkeiten

14 935 (Zun. 157), davon: Tresorguthaben 95 (Zun. 18), Gut⸗ haben der Autonomen Amortisationskasse 1773 (Abn. 171), Privat⸗ guthaben 12 831 (Zun. 263), Verschiedene 236 (Zun. 47), Devisen in Report —, (Abn. und Zun. —), Deckung des Banknoten⸗ umlaufs und der täglich fälligen Verbindlichkeiten durch Gold 77,09 vH (77,65 vH). 1“

Auch Polen bleibt beim Goldstandard.

In der GV. der Bank von Polen erstattete Präsident Wrob⸗ lewski den Jahresbericht, aus dem vor allem hervorging, daß der polnische Zloty auch weiterhin eine Goldwährung bleiben werde und Polen dem sogenannten Goldblock nach wie vor anzugehören gedenke. Seiner Meinung nach bestehe augenblicklich kein Grund mehr dafür, die Goldparität der a zu ändern, da der Tief⸗ stand der Krise bereits überschritten sei. Die Entscheidungen über Währungsfragen seien bereits losgelöst von den schwankenden Stimmungen innerer und äußerer Einwirkungen. Eines der wich⸗ tigsten Momente im Finanzleben Polens sei im Berichtsjahre zweifellos der Dollarsturz gewesen. Dank dessen wurde das in Polen eingebürgerte Zweivalutasystem abgeschafft. 1“

Das französisch⸗tschechoslowalische Handelsabkommen.

Paris, 2. März. Das in Prag unterzeichnete französisch⸗ tschechoslowakische Handelsabkommen sieht nach einer Havas⸗ Meldung die hundertprozentige Zuteilung der alten französischen Kontingente an die Tschechoslkowakei vor. Als Gegenleistung hat sich die Tschechoslowakei bereit erklärt, auf gewisse gebundene Zollsätze zu verzichten, und schließlich soll vereinbart worden sein, daß die Tschechoslowakei große Bestellungen an die französische Industrie vergeben wird.

qqqq hhhef—.—

Sparkassen⸗ und Giroverband 1947 33 ¾, 7 % Pr. Zentr.⸗Bod.⸗Krd. Pfdbr. 1960 —,—, 7 % Sächs. Bodenkr.⸗Pfdbr. 1953 —,—, Amster⸗ damsche Bank 113,75, Deutsche Reichsbank —,—, 7 % Arbed 1951 —,—, 7 % A.⸗G. für Bergbau, Blei und Zink Obl. 1948 —,—, 8 % Cont. Caoutsch. Obl. 1950 —,—, 7 % Dtsch. Kalisynd. Obl. S. A 1950 55,50, 7 % Cont. Gummiw. A. G. Obl. 1956 —,—, 6 % Gelsenkirchen Goldnt. 1934 48,50, 6 % Harp. Bergb.⸗Obl. m. Opt. 1949 39 ⅛, 6 % J. G. Farben Obl. —,—, 7 % Mitteld. Stahlwerke Obl. m. Op. 1951 —,—, 7 % Rhein.⸗Westf. Bod.⸗Crd.⸗

Bank Pfdbr. 1953 —,—, 7 % Rhein⸗Elbe Union Obl. m. Op. 1946

38,00 7 % Rhein.⸗Westf. E.⸗Obl. 5jähr. Noten 45,25, 7 % Siemens⸗Halske Obl. 1935 43,00, 6 % Srümene Se Zert. ge⸗ winnber. Obl. 2930 53 ⅞, 7 % Verein. Stahlwerke Obl. 1951 44,00, 6 ½ % Verein. Stahlwerke Obl. Lit. C 1951 34,50, J. G. Farben Zert. v. Aktien —,—, 7 % Rhein⸗Westf. Elektr. Obl. 1950 43,25, 6 % Eschweiler Bergw. Obl. 1952 52 , Kreuger u. Toll Winstd. Obl 6 % Siemens u. Halske Obl. 2930 50,00, Deutsche Zert. —,—, Ford Akt. (Berl. Emission) —,—.

7

7

Banken

VBerichte von auswärtigen Warenmärkten. 8

Bradford, 1. März. (D. N. B.) Garne lagen kaum stetig. Bei Kammzügen waren Merinos behauptet, jedoch erreichte die Um⸗ satztätigkeit kein größeres Ausmaß, da man allgemein erst den Beginn der zweiten Londoner Kolonialwollauktionsserie abwarten will.

In Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten.

Telegraphische Auszahlung.

““ ö““ 2. März 6 Geld Brief Buenos⸗Aires. 1 Pap.⸗Pes. 0,648 0,652

1. März Geld Brief

0,648 0,652 2,497 2,503

3 weite Beilage anzeiger und Preußischen Staatsa

Berlin, Freitag, den 2. März

nzeiger

19934

Offentlicher Anzeiger.

1. Untersuchungs⸗ und Strafsache 2. Zwangsversteigerungen, 8. Zesenlche Zuste

effentliche Zustellungen, 3 Verlust⸗ und Fundsachen, 7.

Auslosung usw. von Wertpapieren,

Aktiengesellschaften,

8. Kommanditgesellschaften auf Aktien, 9. Deutsche Fäleneäsjäer 88

10. Gesellschaften m. I† Hengfsenschafter, n . Unfall⸗ und Invalidenve 13. Bankausweise

14. Verschiedene Bekanntmachungen.

Untersuchungs⸗ und Straffachen

[77089].

An Herrn Leo Abend, früher in Düsseldorf, Luisenstraße 114, jetzt unbe⸗ Sie haben laut Urkunde vom 28. 2. 1920 I C a 568 die preußische Staatsangehörigkeit durch Ein⸗ erworben und sind damit geworden. Gemäß §1 des Gesetzes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberken⸗ nung der deutschen Staatsangehörigkeit

kannten Aufenthalts.

bürgerung

deutscher Reichsangehöriger

[77182] Steuersteckbrief und Vermögensbeschlagnahme. Kaufmann Max Lener,

halben Monat.

Gemäß der Vierten Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von

eb. 5. 1864 in Stuttgart, und 8- Ehefrau Selma geb. Hirschburg, geb. 9. 5. 1868 in Berlin, zuletzt wohnhaft in Berlin⸗Schöneberg, Neue Bayreuther Str. 5, zur Zeit in Holland, schulden dem Reich eine Reichsfluchtsteuer von 66 139,25 RM, die am 1. April 1933 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von 5 vH für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden angefangenen

Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im Inland einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Auf⸗ enthalt, ihren Sitz, ihre Geschäftsleitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zah⸗ lungen oder sonstige Leistungen an den Steuerpflichtigen zu bewirken; sie werden hiermit aufgefordert, innerhalb eines Monats dem unterzeichneten Finanzamt Anzeige über den Steuerpflichtigen zu⸗ stehenden Forderungen oder sonstigen Ansprüche zu machen.

Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an die Steuerpflichtigen eine

Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. (7 F. 6/31.)

Amtsgericht Neisse, 22. Februar 1934.

[77028]. Aufgebot.

Der Rechnungsrat Leo Strehl in Breslau, Auenstraße 17, als Pfleger des nachbezeichneten Verschollenen hat be⸗ antragt, den verschollenen, am 7. Ma, 1892 geborenen Jacob (Jaques) Meyeri zuletzt wohnhaft in Breslau, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 5. Dktober 1934, vormittags

11 ½% Uhr, vor

zu erteilen vermögen, ergeht die Auf⸗

forderung, e im Aufgebots⸗

termin dem Gericht Anzeige zu machen.

Rüdesheim a. Rhein, 14. 2. 1934. Amtsgericht.

[77030]. Durch Ausschlußurteil des unterzeich⸗ neten Gerichts vom 20. Februar 1934 ist der Wechsel der Gewerbebank Teuchern Nr. 1531 vom 1. April 1931, zahlbar am 1. Juli 1931, Aussteller: Emil Stöckel; Bezogener: Alfred Knoch in Teuchern, für kraftlos erklärt worden. 8 Halle a. S., den 20. Februar 1934., Das Amtsgericht, Abt. 19.

Leistung bewirkt, ist nach § 10 Abs. 1 der genannten Verordnung hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Beschlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Ver⸗ schulden an der Unkenntnis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.

. dem unterzeichneten Gericht, Museumstraße 9, Zimmer 246 im I. Stock, anberaumten Aufgebots⸗ termin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige

Canada l kanad. 8 2,497 2,503

Istanbul.. l türk. Pfund 1,995 1,999

E 0,753 0,755

Kairo. l äaͤgypt. Pfd. 13,145 13,175

London ... 12,765 12,795 1 M

vom 14. Juli 1933 (R.⸗G.⸗Bl. I S. 480) widerrufe ich hiermit diese Einbürgerung. Mit dem Zeitpunkt der Aushändigung dieser Verfügung haben Sie die preußische Staatsangehörigkeit verloren und damit aufgehört, deutscher Reichsangehöriger zu sein. Dieser Widerruf bewirkt zugleich den Verlust jeder, also auch einer in⸗ zwischen durch Aufnahme hinzuerworbenen

Wien, 1. März. (D. N. B.) Amsterdam 283,30, Berlin 166,75, Budapest 124,29 ½, Kopenhagen 94,75, London 21,34 ¾, New York 421,00, Paris 27,22, Prag 17,44, Zürich 136,01, Marknoten 166,15, Lirenoten 36,11, Jugoslawische Noten 8,29, Tschecho⸗ slowakische Noten 16,40, Polnische Noten 79,15, Dollarnoten 413,00, Ungarische Noten —,— *), Schwedische Noten 107,95, Belgrad —,—, Berlin Clearingkurs 213,66. *) Noten und Devisen für 100 Pengö.

Prag, 1. März. (D. N. B.) Amsterdam 16,24, Berlin 957,00, Zürich 778,25, Oslo 617,00, Kopenhagen 548,00, London

Wirtschaft und Finanzen und zum Schutze des inneren Friedens (Siebenter Teil, Kapitel III, Erster Abschnitt, § 9 Ziffer 2 ff.) vom 8. Dezember 1931 (Reichsgesetzbl. I S. 699) wird hiermit das inländische Vermögen der Steuer⸗ pflichtigen zur Sicherung der Ansprüche

Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen,

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts im

Ruhrrevier: Am 1. März 1934: Gestellt 17 820 Wagen. 1,995 1,999

0,7574 0 756 13,105 13,135 12,725 12,755

2,512 2,518

0,214 0.216

1,289 1,291

4. Heffentliche Zustellungen.

Die Flenerhactenplermdaseseh der Vereinigung für deutsche

Ellektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des„D. N. B.“ am 2. März auf 46,25 März auf 46,25) für 100 kg.

New York. 2,512 2,518

Rio de Janeiro 0,214 0,216 Urunuagh .. 1,289 1,291

Amsterdam⸗

Kilreis Goldpeso

(am 1.

Berlin, 1. März. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ mittel. (Einkaufspreise des Lebensmitteleinzel⸗ handels für 100 Kilo frei Haus Berlin in Originalpackungen.) Bohnen, weiße, mittel 23,50 bis 24,50 ℳ, Langbohnen, ausl. 36,00 bis 38,00 ℳ, Linsen, kleine, letzter Ernte 35,00 bis 40,00 ℳ, Linsen, mittel, letzter Ernte 40,00 bis 48,00 ℳ, Linsen, große, letzter Ernte 48,00 bis 66,00 ℳ, Speiseerbsen, Viktoria, gelbe 54,50 bis 58,00 ℳ, Speiseerbsen, Viktoria Riesen, gelbe 58,00 bis 59,00 ℳ, Reis, nur für Speisezwecke notiert, und zwar: Bruch⸗ reis 21,00 bis 22,00 ℳ, Rangoon⸗Reis, unglasiert 23,00 bis 24,00 ℳ, Siam Patna⸗Reis, glasiert 29,00 bis 37,00 ℳ, Italiener⸗Reis 27,00 bis 28,00 ℳ, Gerstengraupen, grob 32,00 bis 34,00 ℳ, Gerstengraupen, mittel 34,00 bis 37,00 ℳ, Gersten⸗ grütze 27,00 bis 28,00 ℳ, HKaferflocken 31,00 bis 32,00 ℳ, Hafer⸗ grütze, gesottene 34,00 bis 35,00 ℳ, Roggenmehl, 0—70 vH 24,00 bis 25,00 ℳ, Weizengrieß 34,00 bis 35,00 ℳ, Hartgrieß 41,00 bis 42,00 ℳ, Weizenmehl: Bäckermehl, 41— 70 vH 28,50 bis 29,50 ℳ, Vorzugsmehl, 0 50 vH 34,00 bis 35,50 ℳ, Auszugmehl, 0 41 vH 35,50 bis 39,50 ℳ, Kartoffelmehl, superior 33,45 bis 34,35 ℳ, Zucker, Melis 68,90 bis 69,40 ℳ, Zucker, Raffinade 70,70 bis 71,40 ℳ, Zucker, Würfel

77p4,90 bis 80,40 ℳ, Roöstroggen, glasiert, in Sacken 30,00 bis

31,00 ℳ, Röstgerste, glasiert, in Säcken 30,00 bis 31,00 ℳ, Malzkaffee, glasiert, in Säcken 40,00 bis 42,00 ℳ, Rohkaffee, Santos Superior bis Extra Prime 296,00 bis 320,00 ℳ, Roh⸗ kaffee, Zentralamerikaner aller Art 320,00 bis 448,00 ℳ, Röst⸗ kaffee, Santos Superior bis Extra Prime 370,00 bis 400,00 ℳ, Röstkaffee, Zentralamerikaner aller Art 400,00 bis 560,00 ℳ, Kakao, stark entölt 150,00 bis 180,00 ℳ, Kakao, leicht entölt 190,00 bis 220,00 ℳ, Tee, chines. 780,00 bis 820,00 ℳ, Tee, indisch 810,00 bis 1200,00 ℳ, Ringäpfel amerikan. extra choice 86,00 bis 88,00 ℳ, Amerik. Pflaumen 40/50 in Kisten 78,00 bis 80,00 ℳ, Sultaninen Kiup Caraburnu Auslese ¼ Kisten 42,00 bis 44,00 ℳ, Korinthen choice Amalias 66,00 bis 68,00 ℳ, Mandeln, süße, handgew., ¼ Kist. 180,00 bis 184,00 ℳ. Mandeln, bittere, handgew., †¼ Kist. 206,00 bis 210,00 ℳ, Kunsthonig in ½¼ kg-Packungen 70,00 bis 73,00 ℳ, Bratenschmalz in Tierces 170,00 bis 173,00 ℳ, Bratenschmalz in Kübeln 174,00 bis 178,00 ℳ, Purelard in Tierces, nordamerik. 154,00 bis 156,00 ℳ, Purelard in Kisten 154,00 bis 156,00 ℳ, Berliner Rohschmalz 174,00 bis 178,00 ℳ, Speck, inl., ger., 200,00 bis 210,00 ℳ, Molkerei⸗ butter la in Tonnen 280,00 bis 286,00 ℳ, Molkereibutter 1a Fepes 288,00 bis 294,00 ℳ, Molkereibutter IIa in Tonnen 268,00 is 276,00 ℳ, Molkereibutter IIa gepackt 276,00 bis 284,00 ℳ, Auslandsbutter, dänische, in Tonnen 280,00 bis 282,00 ℳ, Aus⸗ landsbutter, dänische, gepackt 288,00 bis 290,00 ℳ, Allgäuer Stangen 20 % 82,00 bis 88,00 ℳ, Tilsiter Käse, vollfett 148,00 bis 164,00 ℳ, echter Goöuda 40 % 144,00 bis 160,00 ℳ, echter Edamer 40 % 144,00 bis 160,00 ℳ, echter Emmentaler (vollfett) 220,00 bis 240,00 ℳ, Allgäuer Romatour 20 % 104,00 bis 116,00 ℳ. (Preise in Reichsmark.)

Berlin 1. März. Wöchentliche Notierungen für Nahrungsmittel. Pfeffer, schwarz, Lampong, ausgew. 160,00 bis 170,00 ℳ, Pfeffer, weiß, Muntok, ausgew. 186,00 bis 196,00 ℳ, Zimt assia), ganz, ausgew. 180,00 bis 190,00 ℳ, Steinsalz in Säcken 19,20 bis 20,20 ℳ, Steinsalz in Packungen 21,30 bis 25,10 ℳ, Siedesalz in Säcken 22,18 bis —,— ℳ, Siedesalz in Packungen 23,30 bis 26,50 ℳ, Zuckersirup, hell, in Eimern 80,00 bis 90,00 ℳ, Speisesirup, dunkel, in Eimern 60,00 bis 70,00 ℳ, Marmelade, Vierfrucht, in Eimern von 12 ½ kg 66,00 bis 76,00 ℳ, Pflaumenmus, in Eimern von 12 ½ und 15 kg 58,00 bis 76,00 ℳ, Pflaumenkonfiture in Eimern von 12 ½ kg 80,00 bis 92,00 ℳ, Erdbeerkonfiture in Eimern von 12 ½ kg 100,00 bis 104,00 ℳ, ungez. Kondensmilch 48/16 per Kiste 17,00 bis —,— , gezuck. Kondensmilch 48/14 per Kifte 28,50 bis 29,50 ℳ, Corned Beef 12/6 lbs. per Kiste 84,00 bis 86,00 ℳ, Corned Beef 48/1 lbs. per Kiste 48,00 bis 50,00 ℳ, Margarine, Spitzenmarken, gepackt 194,00 bis 198,00 ℳ, do. lose 194,00 bis —,— ℳ, Margarine, Spezialmarken, gepackt 172,00 bis 176,00 ℳ, do. lose 172,00 bis —,— ℳ, Margarine, Mittelmarken 114,00 bis —,— ℳ, Speiseöl, ausgewogen 114,00 bis 140,00 ℳ. (Preise

in Reichsmark.)

Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärkten. 86

Devisen.

11““

n. anknoten: Polnische Loko 100 Zloty 57,77 G., 57,88 2

100 Deutsche Reichsmark 121.48 G., 1n8.

(5⸗ 88 100⸗Stücke) 3,0819 G., 3,0881 B.

57,88 B. Telegraphische:

20,17 ¾ G., 20,21 ¾ B., 9

Schecks: New York 3,0694 G., 3,0756 B.,

Danziger

Amerikanische London —,— B. Auszahlungen: Warschau 100 Zloty 57,76 G., London 15,53 ½ G., 15,57 ½ B., Paris

122,50, Madrid 327,75, Mailand 207,25, New York 24,20, Paris 158,75, Stockholm 633,00, Wien 569,90, Marknoten 952,.50, Polnische Noten 461,00, Belgrad 55,491, Danzig 790,00, Warschau

455,00. Budapest, 1. März. (D. N. B.) Alles in Pengö. Wien Paris

80,454, Berlin 136,20, Zürich 111,10, Belgrad 7,85.

London, 2. März. (D. N. B.) New York 508 ⅝, 77,46, Amsterdam 757,75, Brüssel 21,87, Italien 59,37, Berlin 12,84, Schweiz 15,79, Spanien 37,46, Lissabon 109 ¾⅞, Kopen⸗ hagen 22,39, Wien 28,62, Istanbul 625,00,. Warschau 26,93, Buenos Aires 36,37, Rio de Janeiro 406,00.

Paris, 1. März. (D. N. B.) (Schlußkurse, amtlich.) Deutschland —,—, London 77,25, New York 15,23 ¼, Belgien 354,25, Spanien 206 ⅞, Italien 130,80, Schweiz 490,75, Kopen⸗ hagen —,—, Holland 1022,25, Oslo —,—, Stockholm —,—, Prag 63,10, Rumänien —,—, Wien —,—, Belgrad —,—, Warschau —,—. Paris, 1. März. (D. N. B.) Anfangsnotierungen, Frei⸗ verkehr.) Deutschland —,—, Bukarest —,—, Prag 63,10, Wien —,—, Amerika 15,21, England 77,10, Belgien —,—, Holland 1022,25, Italien 130,25, Schweiz 490 ¾⅞, Spanien 206 , Warschau —,—, Kopenhagen —,—, Oslo —,—, Stockholm —,—, Belgrad

Amsterdam, 1. März. (D. N. B.) (Amtlich.) Berlin 58,91 ½, London 7,55, New York 149,00, Paris 9,78 ½, Brüssel 34,67, Schweiz 48,02, Italien 12,80, Madrid 20,20, Oslo 37,90, Kopen⸗ hagen 33,75, Stockholm 38,95, Wien —,—, Budapest —,—, Prag 618,00, Warschau —,—, Helsingfors —,—, Bukarest —,—, Yoko⸗ hama —,—, Buenos Aires —,—.

Zürich, 2. März. (D. N. B.) (11,40 Uhr.) Paris 20,37 ⅛, London 15,79, New York 310,25, Brüssel 72,20, Mailand 26,57 ⅛, Madrid 42,10, Berlin 122,72 ½, Wien (offiz.) 73,30, Istanbul 255,00.

Kopenhagen, 1. März. (D. N. B.) London 22,40, New York 443,50, Berlin 174,50, Paris 29,20, Antwerpen 103,30, ig 143,05, Rom 38,10, Amsterdam 297,80, Stockholm 115,70,

slo 112,70, Helsingfors 9,85, Prag 18,50, Wien —,—.

Stockholm, 1. März. (D. N. B.) London 19,40, Berlin 152,50, Paris 25,30, Brüssel 89,75, Schweiz. Plätze 124,50, Amsterdam 258,50, Kopenhagen 86,85, Oslo 97,60, Washington 384,00, Helsingfors 8,60, Rom 33,50, Prag 16,25, Wien —,—.

Oslo, 1. März. (D. N. B.) London 19,90, Berlin 156,50, Paris 26,00, New York 396,00, Amsterdam 265,75, Zürich 127,75, Helsingfors 8,90, Antwerpen 92,25, Stockholm 102,85, Kopenhagen 89,25, Rom 34,50, Prag 16,50 Wien —,—.

Moskau, 23,/24. Februar. (D. N. B.) (In Tscherwonzen.) 1000 8 Pfund 591,19 G., 592,96 B., 1000 Dollar 116,15 G., 116,50 B., 1000 Reichsmark 45,84 G., 45,94 B. 8

—— 1 *

8

London, 1. März. (D. N. B.) Silber Barren prompt

20 ⁄16, Silber fein prompt 22 6, Silber auf Lieferung Barren 20 ⁄6, Silber auf Lieferung fein 22 3 ⁄6, Gold 137/1. ““

Wertpapiere.

Frankfurt a. M., 1. März. (D. N. B.) 5 % Mex. äußere Gold 8,75, 4 ½ % Irregation —,—, 4 % Tamaul. S. 1 abg. —,—, 5 % Tehuantepec abg. 5,00, Aschaffenburger Buntpapier 37,00, Cement Heidelberg 94,00, Dtsch. Gold u. Silber 186,50, Dtsch. Linoleum 52 ⅜, Eßlinger Masch. 38,00, Felten u. Gutill. 61,50, Ph. Holzmann —,—, Gebr. Junghans 36,75, Lahmeyer 122,00, Mainkraftwerke 75,00, Schnellpr. Frankent. 8,50, Voigt u. Häffner —,—, Zellstoff Waldhof 51,50, Buderus 81,00, Kali Westeregeln 123,75.

Hamburg, 1. März. (D. N. B.) (Schlußkurse.) Dresdner Bank 69 00, Vereinsbank 90,00, Lübeck⸗Büchen 53,25, Hamburg⸗ Amerika Paketf. (3:1 zusammengelegte neue Stücke) 29,75, Ham⸗ burg⸗Südamerika 32,75, Nordd. Lloyd 35,00, Harburg. Gummi Phönix 24,50, Alsen Zement 127,75, Anglo⸗Guano 74,50, Dynamit

Nobel —,—, Holstenbrauerei 85,25, Neu Guinea —,—, Otavi Minen 14,50.

„Wien, 1. März. (D. N. B.) Amtlich. (In Schillingen.) Völkerbundsanleihe 100 Dollar⸗Stücke 541,00, do. 500 Dollar⸗ Stücke 538,00 4 % Galiz. Ludwigsbahn —,—, 4 % Vorarl⸗ berger Bahn —,—, 3 % Staatsbahn 69,00, Türkenlose —,—, Wiener Bankverein —,—, Oesterr. Kreditanstalt —,—, Ungar. Kreditbank —,—, Staatsbahnaktien 17,55, Dynamit A.⸗G. —, A. E. G. Union 6,30, Brown Boveri —,—, Siemens⸗Schuckert 71,25, Brüxer Kohlen —,—, Alpine Montan 11.35, Felten u. Guilleaume (10 zu 3 zusammengelegt) 54,00, Krupp A.⸗G. —,—, Prager Eisen —,—, Rimamurany 23,30, Steyr. Werke (Waffen) 0,23, Skodawerke —,—, Steyrer Papierf. 57,00, Scheidemandel —,—, Leykam Josefsthal 1,50.

Amsterdam, 1. März. (D. N. B.) 7 % Deutsche Reichs⸗ anleihe 1949 (Dawes) 57,00, 5 ½ % Deutsche Reichsanleihe 1965 (Young) 5115⁄16, 6 ½ % Bayer. Staats⸗Obl. 1945 34 ½⅛, 7 % Bremen 1935 36,75, 6 % Preuß. Obl. 1952 34 ¾, 7 % Dresden Obl. 1945 33,00, 7 % Deutsche Rentenbank Obl. 1950 39,50,

Berlin .

7 % Deutsche Hyp.⸗Bank Bln. Pfdbr. 1953 —,—, 7 % Deutscher

““

168,88 169,22 2,396 2,400

58,52 58,64 2,488

81,77 5,619 21,63 5,664 42,14 56,84

11,59 63,94 16,50 10,38 68,43

57,59 79,92 80,98 3 047 34,09

65,63 47,20

168,88 2,396

58 49 2,488

81,77 5,639 21,60 5,664 42,14 57,04

11 63 64,14 16,50 10,38 68,43

57,79 79,92 80,97 3,047 34,14

65,83 47,20

169,22 2,400

58,61 2,492

81,93 5,651 21,64 5,676 42,22 57,16

11,65 64,26 16,54 10,40 68,57

57,91 80,08 81,13 3,053 34,20

65,97 47,30

100 Gulden 100 Drachm.

100 Belga 100 Lei

100 Pengö 100 Gulden 100 Fmk. 100 Lire 100 Dinar 100 Litas 100 Kr.

100 Escudos 100 Kr.

100 Frs. 100 K

100 estn. Kr.

100 isl. Kr. 100 Latts 100 Frs. 100 Lewa 100 Peseten

100 Kr. 100 Schilling

Rotterdam. Athen „. Brüssel u. Ant⸗

werpen ... Bucarest. . Budapest.. SDoar

elsingfors. talien ugoslawien.. owno(Kaunas Kopenhagen..

vüschen und

porto .

5,631 21,67

5,676 42,22

Holo öö“ 1““ Pras 1“ Reval (Tallinn) Reykjavik (Island) REIZö Schweiz. G Spanien.. Stockholm und Gothenburg. Wuein

80,08

81,14 3,053

34,15

Ausländische Geldsorten und Banknoten.

2. März 1. März Geld Brief Geld Brief Notiz 20,38 20,46 20,38 20,46

für 16,16 16,22 16,16 16,22 1 Stück 4,185 4,205 4,185 4,205

8 2,465 2,485 2,465 2485 2465 2,485 2465 2485 Pap.⸗Peso, 0,623 0.643 07623 0,643

Milreis anad. 9 2,44 2,46 2,44 1271LL 12,68 12, 12,68 1,94 1,96 1,94 58,33 58,57 58,36

56,79 57,01 56,59 81,59 81⸗91 81,59

5,575 5,615 5,555 16,46 16,52 16,46 168,46 169,14 168,46 21,48 21,56 21,51 21,68 21,76 21,71 5,33 5,37 5,33

42,00 42,16 42,00 63,97 64,23 63,77

20 Frcs.⸗Stücke Gold⸗Dollars. Amerikanische: 1000 5 Doll. 1 2 und 1 Doll. 1 Argentinische. 1 Brasilianische. 1 Canadische...

1

1

Sovereigns..

8g- che: große 1 u. darunter Türkische 1 türk. Pfund Belgische. 100 Belga Bulgarische 100 Lewa Dänische.. 100 Kr. Danziger.. 100 Gulden Estnische.. 100 estn. Kr. innische. . 100 Fmk. ranzösische 100 Frs. olländische 100 Gulden talienische: gr. 100 Lire 100 Lire u. dar. 100 Lire Jugoslawische. 100 Dinar Lettländische.. 100 Lats Litauische 100 Litas Norwegische 100 Kr. Oesterreich.: gr. 100 Schilling 100 Sch. u. dar. 100 Schilling Rumänische: 1000 Lei und neue 500 Lei unter 500 Lei Schwedische.. Schweizer: gr. 100 Frs. u. dar. Spanische*).. Tschecho⸗slow. 5000 u. 1000 K. 500 Kr. u. dar. 100 Ungarische. 100 Pengö *) nur abgestempelte Stücke.

5,595 16,52 169,14

100 Let

100 Lei

100 Kr.

100 Frs. 100 Frs. 100 Peseten

100 KE

10,08

Ostdevisen. Auszahlungen. 47,40

100 Zl. 47,20 100 Zl. 100 Zl. 47.40

47,20

47,20 Notennotierungen.

1 47,00 47,40

Warschau.. 47,40

Kattowitt.. Posen

47,225 47,225

Polnische

5

47,025

2,492

56,99

1161 6409 16,54 1949ö .

65,77 8 47,30

ö 58,60

21,599 .

47,425 47,425 47.425

47.425

9 1 8

Staatsangehörigkeit eines anderen deut⸗ schen Landes. Der Widerruf kann nicht

mit Rechtsmitteln angefochten werden. Düsseldorf, den 23. Februar 1934. Der Preußische Regierungspräsident. In Vertretung: (Unterschrift.)

[768⁴4] Steuersteckbrief

und Vermögensbeschlagnahme.

Der frühere Rechtsanwalt Dr. Erwin Hirschfeld, zuletzt wohnhaft in Berlin⸗ Wilmersdorf, Jenaerstr. 17, zur Zeit in Frankreich, schuldet dem Reich eine Reichsfluchtsteuer von 8775 RM, die am 1. August 1933 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von 5 vH für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden angefangenen halben Monat.

Gemäß der Vierten Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zum Schutz des inneren Friedens (Siebenter Teil, Kapitel III, Erster Abschnitt, § 9. Ziffer 2 ff.) vom 8. Dezember 1931 (Reichsgesetzbl. I S. 699) wird hiermit das inländische Vermögen des Steuer⸗ pflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß § 9 Ziffer 1 der ge⸗ nannten Verordnung festzusetzende Geld⸗ strafe und alle im Steuer⸗ und Straf⸗ verfahren entstandenen und entstehen⸗ den Kosten beschlagnahmt.

Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im In⸗ land einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Geschäfts⸗ leitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Leistungen an den Steuerpflichtigen zu bewirken; sie werden hiermit aufgefor⸗ dert, innerhalb eines Monats dem unterzeichneten Finanzamt Anzeige über die dem Steuerpflichtigen zustehenden Forderungen oder sonstigen Ansprüche zu machen.

Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zweck der Er⸗ Hümüng an den Steuerpflichtigen eine

eistung bewirkt, ist nach § 10 Abs. 1 der genannten Verordnung hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Be⸗ schlagnahme gehabt hat, und 16 ihn auch kein Verschulden an der Unkennt⸗ nis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.

Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nag

10 Abs. 5 der genannten Verordnung, ofern nicht der Tatbestand der Steuer⸗ hinterziehung oder der Steuergefähr⸗ ung (§§ 396, 402 der Reichsabgaben⸗ ordnung) erfüllt ist, wegen Steuer⸗ ordnungwidrigkeit 413 der Reichs⸗ abgabenordnung) bestraft.

Nach § 11 Abs. 1 der genannten Ver⸗ ordnung ist jeder Beamte des Polizei⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steuer⸗ außendienstes und des Zollfahndungs⸗ dienstes sowie jeder andere Beamte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfs⸗ beamten der Staatsanwaltschaft bestellt ist, verpflichtet, den Steuerpflichtigen, wenn er im Inland betroffen wird, vor⸗ läufig festaagesman.

Es ergeht hiermit die Aufforderung, den obengenannten Steuerpflichtigen, alls er im Inland betroffen wird, vor⸗ äufig festzunehmen und ihn gemäß § 11

. 2 der genannten Verordnung un⸗ verzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vor⸗ zuführen. rrae .

Berlin⸗Wilmersdorf, 9. Febr. 1934.

Finanzamt.

die obengenannten falls sie im Inland betroffen werden, vorläufig festzunehmen und sie gemäß § 11 Abs. 2 der genannten Verordnung unverzüglich dem Amtsrichter des Be⸗ zirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen.

[77027]. Steuersteckbrief

Reichspräsidenten zur Wirtschaft und Finanzen und zum Schutze des inneren Friedens (Siebenter Teil, Kapitel III, Erster Abschnitt, § 9 Ziff. 2 ff.) vom 8. Deze nber 1931 blatt I Seite 699) und vom 23. De⸗ zember 1932 (Reichsgesetzblatt I Seite 570) wird hiermit das inländische Vermögen der Steuerpflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zu⸗ schlägen, auf die 8 § 9 Ziffer 1 der genannten Verordnung

strafe und alle im Steuer⸗ und Straf⸗ verfahren entstandenen und entstehenden Kosten beschlagnahhͤam..

au

82g die gemäß § 9 Ziffer 1 der genann⸗ ten Verordnung festzusetzende Geldstrafe und alle im Steuer⸗ und Strafverfah⸗

ren entstandenen und entstehenden

8 Kosten beschlagnahmt.

Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im In⸗ land einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Geschäfts⸗ leitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Lei⸗ stungen an die Steuerpflichtigen zu be⸗ wirken; sie werden hiermit aufgefor⸗ dert, innerhalb eines Monats dem un⸗ terzeichneten Finanzamt Anzeige über die den Steuerpflichtigen zustehenden Forderungen oder sonstigen Ansprüche

zu machen.

Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an die teuerpflichtigen oino

Leistung bewirkt, ist nach § 10 Abs. 1 der genannten Verordnung hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist

daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Be⸗ schlagnahme gehabt hat und daß ihn

auch kein Verschulden an der Unkennt⸗ nis trifft. das Verschulden eines Vertreters gleich.

Eigenem Verschulden steht

Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich

oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach § 10 Abs. 5 der genannten Verordnung, sofern nicht der Tatbestand der Steuer⸗ hinterziehung oder der dung (§§ 396, 402 der Reichsabgaben⸗ ordnung) erfüllt ist, wegen Steuerord⸗ nungswidrigkeit 413 der Reichsab⸗ gabenordnung) bestraft.

Steuergefähr⸗

Nach § 11 Abs. 1 der genannten Ver⸗

ordnung ist jeder Beamte des Polizei⸗ und Sicherheitsdienstes, außendienstes und des Zollfahndungs⸗ dienstes sowie jeder andere Beamte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfs⸗ beamten der Staatsanwaltschaft bestellt ist, verpflichtet, die Steuerpflichtigen, wenn sie im Inland betroffen werden,

des Steuer⸗

t hiermit die Aufforderung,

vorläufig heltzunehmen.

Es ergel order Steuerpflichtigen,

Berlin⸗Schöneberg, 19. Febr. 1934. Finanzamt Schöneberg.

und Vermögens⸗ beschlagnahme. Der Arzt und Schriftsteller Dr. Alfred

Döblin und seine Ehefrau Erna Döblin geb. Reiß, zuletzt wohnhaft in Berlin⸗ Neukölln, Hasenheide 62, z. Z. Zürich (Schweiz), Ebelstraße 25, bei Schmuck⸗ lerski, schulden dem Reich eine Reichs⸗ fluchtsteuer von 12 021,75 RM, die am 28. Februar 1933 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von 5 v. H. für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden an⸗ gefangenen halben Monat.

Gemäß der Vierten Verordnung des Sicherung von

(Reichsgesetz⸗

estzusetzende Geld⸗

Wer seing Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach §10 Abs. 5 der genannten Verordnung, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder der Steuergefährdung (§§ 396, 402 der Reichsabgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrigkeit 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft.

Nach § 11 Abs. 1 der genannten Ver⸗ ordnung ist jeder Beamte des Polizei⸗ und Si herheitsdienstes, des Steueraußen⸗ dienstes und des Zollfahndungsdienstes, sowie jeder andere Beamte der Reichs⸗ finanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft bestellt ist, ver⸗ pflichtet, die Steuerpflichtigen, wenn sie im Inland betroffen werden, vorläufig festzunehmen.

Es ergeht hiermit die Aufforderung, die obengenannten Steuerpflichtigen, falls sie im Inland hetroffen werden, vorläufi festzunehmen ünd sie gemäß § I1 Aos. 9 der genannten unverzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen.

Neukölln, den 15. Februar 1934.

Finanzamt.

.““

3. Aufgebote

[77385 Zahlungssperre.

Auf Antrag des Gesanglehrers Max Barth in Berlin, Dennewitzstr. N, wird der Deutschen Eentralbodenkgedit⸗Ak⸗ tiengesellschaft in Berlin betreffs der

7 %, (6 P)igen Gold⸗Hypotheken⸗

Pfandbriefe der Deutschen Central⸗ bodenkredit⸗Aktiengesellschaft in Berlin Em. 2 Nr. 1717 über 1000 Goldmark und Em. 2 Nr. 7483/45 über je 500 GM. verboten, an einen anderen Inhaber als den vorgenannten Antragsteller eine Leistung zu bewirken, insbesondere neue Zinsscheine oder einen Erneuerungs⸗ schein auszugeben. (455. F. 950. 33.) Berlin, den 1. März 1934. Amtsgericht Berlin

[76847] Aufgebot.

Die Erben nach dem verstorbenen Bürovorsteher Heinrich Olbrich aus Breslau, nämlich die Witwe Auguste Olbrich, geb. Scholz, in Breslau, der Gärtnereibesitzer Heinrich Olbrich in Alt Oythe, Kr. Frysense in Oldenburg, und die verehelichte Oberpostsekretär Gertrud Neumann, geb. Olbrich, sowie die Erben nach dem am 28. November 1920 in Kottwitz, Kr. Breslau, ver⸗ storbenen staatl. Hegemeisters Rudolph⸗ Schneider, nämlich die verwitwete Hege⸗ meister Pauline Schneider, geb. Pichotta, in Kottwitz, Kr. Breslau, die Kranken⸗ schwester Martha Schneider in Berlin⸗ Lichtenberg, die Telephonistin Gertrud Schneider in Breslau und die am 14. April 1919 geborene Schülerin Ur⸗ sula Scholz in Breslau, haben das Auf⸗ gebot des verlorengegangenen Teil⸗ hypothekenbriefs vom 16. April 1886 über die in dem Grundbuch von Ritter⸗ gütern, Kreis Grottkau, Band I auf dem Grundbuchblatt der rittermäßigen Scholtisei Schönheide in Abt. III Nr. 20 eingetragenen Teilhypothek von 6000 ℳ, und zwar in Höhe von 4000 für den

königlichen Förster Rudolf Schneider in Kottwitz, Kreis Breslau, und in Höhe von 2000 für den Heinrich Olbrich in Breslau, Friedrich⸗ Karl⸗Straße Nr. 11, beantragt.

Bürovorsteher

Der Inhaber der Urkunde wird aufgefor⸗ dert, spätestens in dem auf den

28. Juni 1934, mittags 12 Uhr,

vor dem unterzeichneten Gexicht, Zim⸗

mer Nr. 122, anberaumten Aufgebots⸗

termin seine Rechte anzumelden und die

zu machen. Breslau, den 23. Februar 1934. Amtsgericht. (54 F 42/33).

[76848] Aufgebot.

Die Witwe des Schlossermeisters Friedrich Oehler in Duisburg, Winkel⸗ straße 30, hat beantragt, den ver⸗ schollenen Korrespondenten Wilhelm Oehler, geb. am 27. Oktober 1886 in Duisburg, zuletzt wohnhaft in Duis⸗ burg, Winkelstraße 30, für tot zu er⸗ klären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 11. September 1934, 11 Uhr, Zimmer 87, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht anberaumten Aufge⸗ botstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, erBeht Sio Aafffardorung, späütostans im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen.

Duisburg, den 26. Februar 1934. Das Amtsgericht.

[76850]

Der Dreher Joseph Oelkers in Hohen⸗ hameln, Nr. 39, als Pfleger über den verschollenen Romanus Sandin, geb. am 29. Juli 1850, und Georg Sandin, geb. am 16. März 1877, hat beantragt, den verschollenen Romanus Sandin, geb. am 29. 7. 1850, und dessen Sohn Georg Sandin, geb. am 16. 3. 1877, zuletzt wohnhaft in Hohenhameln, für tot zu erklären. Die bezeichneten Verschollenen werden aufgefordert, sich spätestens in dem auf Mittwoch, den 19. Dezem⸗ ber 1934, mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin zu melden, widrigen⸗ falls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spä⸗ testens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen.

Amtsgericht Peine, 15. Februar 1934.

[77029]. Aufgebot.

Die verehelichte Landarbeiter Agnes Pölt in Prenzlau, Brüssower Str. Nr. 26, hat beantragt, den verschollenen Melker Karl Gurowski, zuletzt wohnhaft in Dauer, Kreis Prenzlau, für tot zu er⸗ klären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 20. September 1934, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer E 16, anberaumten Aufgebots⸗ termin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen.

Prenzlau, den 22. Februar 1934. Amtsgericht.

[76851] Aufgebot.

Der Landwirt Heinrich Schuld aus Wollmerschied i. Rheingau hat bean⸗ tragt, den verschollenen Bergmann Jo⸗ hann Schuld aus Wollmerschied, geb. am 16. Juli 1893 daselbst, der im Ok⸗ tober 1914 als Musketier in der 3. Komp. d. Reserve⸗Infanterieregi⸗ ments 223 ins Feld gerückt und seit dem Gefecht am Czyrack (Galizien), dem 15. 2. 1915 vermißt ist, für tot zu er⸗ klären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich iüeeeess. in dem auf Dienstag, den 20. März 1934, vormittags 11 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer 15, anbe⸗ raumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfol⸗ gen wird. An alle, welche Auskunft

über Leben oder Tod des Verschollenen

[77031]. Oeffentliche Zustellung.

Die Holzhändlersehefrau Sofie Hof⸗ mann in Baäyreuth, Schulstraße 26, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Justizrat Frölich in Bayreuth, klagt gegen ihren Ehemann Anton Hofmann, fr. Holzhändler in Bayreuth, nun unbekannten Aufenthalts, auf Scheidung der Ehe mit dem Antrage, zu erkennen: 1. Die Ehe der Streitsteile wird aus Verschulden des Beklagten ge⸗ schieden. 2. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen bezw. zu er⸗ statten. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die Zivilkammer des Land⸗ gerichts Bayreuth zu dem auf Freitag, den 27. April 1934, vorm. 9 Uhr, im Zimmer Nr. 130/II des Justizgebäudes anberaumten Termin und fordert ihn auf, einen bei dem Landgericht Bayreuth zu⸗

gelassenen Rechtsanwalt zu seiner Ver⸗ lreruüng zu Desteltenr.

öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug aus der Klageschrift bekanntgemacht. Bayreuth, den 27. Februar 1934. Geschäftsstelle des Landgerichts.

177992 8 Es klagen: 1. die Ehefrau Bergmann August Kirch, Else geb. Börstinghaus in Dortmund⸗Huckarde, Fallgatterstraße 22, 2. die Ehefrau Bergmann Friedrich Stracke, Emma geb. Häkel in Bönen, Pabenbuschstraße 4, 3. der Elektromonteur Erich Utermann in Dortmund⸗Derne, Göselbrink 21, gegen ihre Ehegatten auf Ehescheidung. Die Kläger laden die Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung vor das Landgericht Dortmund zu 1 vor die 5. Zivilkammer auf den 25. April 1934, 9 Uhr, Zimmer 33, zu 2 vor die 9. Zivil⸗ kammer auf den 19. Mai 1934, 9 Uhr, Zimmer 33, zu 3 vor die 10. Zivilkammer auf den 18. April 1934, 9 Uhr, Zimmer 6, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen. Landgericht Dortmund, den 28. 2. 1934.

[77033]. Oeffentliche Zustellung.

Frau Anna Peischer in Lindau⸗Schönau klagt gegen den vorm. Stationsgehilfen Martin Peischer, zuletzt in Lindau, nun unbekannten Aufenthalts, auf Wieder⸗ herstellung des ehel. Lebens mit dem Antrage zu erkennen: 1. der Beklagte ist schuldig, die häusliche Gemeinschaft mit der Klägerin wieder herzustellen; 2. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Sie ladet den Beklagten zur nündlichen Verhandlung des Rechtsstreits in die öffentliche Sitzung der Zivilkammer des Landgerichts Kempten vom Don⸗ nerstag, den 3. Mai 1934, vor⸗ mittags 9 Uhr, Sitzungssaal Nr. 2, mit der Aufforderung, einen beim Landgericht Kempten zugelassenen Rechtsanwalt zu seiner Vertretung zu bestellen. Dieser Auszug der Klage wird zum Zwechke der öffentlichen Zustellung an den Beklagten bekanntgemacht.

Kempten, den 27. Februar 1934. Geschäftsstelle des Landgerichts Ken vten.

[76855

Die Frau Hedwig Gertrud Leen geb. Müller in Leipzig N 22, Straßburger Straße 8, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Krey in Leipzig, Schloßgasse, klagt vor dem Landgericht Leipzig gegen deren Ehemann, den Kaufmann Elle Idil Dessen, früher in Leipzig⸗Gohlis, Straßburger Str. 8II bei Müller, zur Zeit unbekannten Auf⸗ enthalts, mit dem Antrag auf Schei⸗ vunß der Ehe. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 7. Zivilkammer