1934 / 58 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 09 Mar 1934 18:00:01 GMT) scan diff

Zweite Zentralhandelsregisterbeila ge

zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 57

1n

vom 8. März 1934. S. 2.

. 9

v 2

das Konkursverfahren eröffnet. Konkursverwalter: Kaufmann Alfred Canzler in Dresden, Pirnaische Str. 83. Anmeldefrist bis zum 26. März 1934. Wahltermin: 4. April 1931, vormittags 10 Uhr. Prüfungstermin: 18. April 1934, vormittags 9 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 26. März

Amtsgericht Dresden, Abteilung II. [78454]

Ueber den Nachlaß der am 17. Januar 1931 verstorbenen, in Dres⸗ den, Fürstenstraße 74, wohnhaft ge⸗ wesenen Kleinrentnerin Aurelie Marie verw. Müller geb. Dittrich wird heute, am 5. März 1934, nachmittags 14,45 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Konkursverwalter; Kaufmann Jo⸗ hannes Laemmerhirt in Dresden⸗A., Gerichtsstraße 20. Anmeldefrist bis zum 26. März 1934. Wahltermin sowie Prü⸗ fungstermin: 4. April 1934, vormittags 9,30 Uhr. Offener Arrest mit Anzeige⸗ pflicht bis zum 26. März 1934. Amtsgericht Dresden, Abteilung II.

[78455]

Uhr,

Dresden.

Dresden. Daeers den Nachlaß der am 20. De⸗ zember 1933 verstorbenen, in Dresden Hospitalstraße 18, wohnhaft gewesenen Privata Johanna ledige Richter wird heute, am b5. März 1934, vormittags 10,45 Uhr, das Konkursverfahren er⸗ oöͤffnet. Konkursverwalter: Kaufmann Otto Kleemann in Dresden, Gerichts⸗ straße 15. Anmeldefrist bis zum 26. März 1934. Wahltermin sowie Prü⸗ fungstermin: 4. April 1934, vormittags

9 Uhr. Offener Arrest mit Anzeige⸗ pflicht bis

zum 26. März 1934. Amtsgericht Dresden, Abteilung II.

Grevenbrüclg. [78456] Bekanntmachung.

Ueber das Nachlaßvermögen des Landwirts Ferdinand Habbel in Lenhausen, verstorben am 7. Mai 1932, ist heute, 12 Uhr mittags, der Konkurs eröffnet. Kon⸗ kursverwalter ist der Rechtsanwalt Steinhoff in Grevenbrück. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 29. März 1934. Anmeldefrist bis zum 29. März 1934. Erste Gläubigerver⸗ sammlung am 6. April 1934, mittags 12 Uhr, im hiesigen Gericht, Zimmer Nr. 3. Prüfungstermin am 6. April 1934 daselbst. 8

Grevenbrück, den 1. März 1934. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Ingolstadt. [78457] TDas Amtsgericht Ingolstadt hat unterm 3. März 1934, 12,30 Uhr, über den Nachlaß des am 17. Februar 1934 verstorbenen Rechts⸗ anwalts Hans Friedrich in Ingolstadt das Konkursverfahren eröffnet. Kon⸗ kursverwalter ist Rechtsanwalt Justiz⸗ rat Schwab in Ingolstadt, Ludwig⸗ straße. Offener Arrest ist crlassen. Es wird allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben, oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, aufgegeben, nichts an die Erben des Erblassers zu verabfolgen oder zu leisten. Anzeigefrist und An⸗ meldefrist ist bis Dienstag, den 27. März 1934 einschliestlich, be⸗ stimmt. Termin zur Wahl eines ande⸗ ren Verwalters, Bestellung eines Gläu⸗ bigerausschusses, sowie zur Beschluß⸗ fassung über die in §§ 132, 134, 137 K.⸗O. bezeichneten Fragen und allge⸗ meiner Prüfungstermin ist festgesetzt auf: Mittwoch, den 4. April, nach⸗ mittags 2 ½ Uhr, Zimmer 90. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Köln. Konkurseröffnung. [78458]

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Richard Sons, Alleininhabers der im Handelsregister eingetragenen Firma Richard Sons & Co., Zuckerwarenfabrik, Köln⸗Lindenthal, Bachemer Str. 29/31, ist am 5. März 1934, 11,30 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet worden. Ver⸗ walter ist der Rechtsanwalt Sollors in Köln, Hansaring 121 Fernruf: 72536 —. Offener Arrest mit Anzeige⸗ frist bis zum 27. März 1934. Ablauf der Anmeldefrist an demselben Tage. Erste Gläubigerversammlung am 5. April 1934, 10 Uhr, und allgemeiner Prüfungstermin am 17. April 1934, 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Justizgebäude am Reichenspergerplatz, Zimmer 223. .““

Köln, den 5. März 1934.

Amtsgericht. Abt. 80.

Lauban. [78459] Ueber das Vermögen des Kaufmanns Fri Eichler, Eisenwarenhandlung, in Lauban, Richterstr. 7, wird am 3. März 1934, 11 ¾% Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Verwalter: Bücherrevisor Max Lorenz in Lauban, Viktoriastr. 1. Frist zur Anmeldung der Konkursforderungen bis einschließlich den 10. April 1934. Erste Gläubigerversammlung am 27. März 1934, 10 Uhr, und Prüfungs⸗ termin am 24. April 1934, 10 Uhr, vor dem Amtsgericht, hier, Poststraße 1 b, Zimmer Nr. 12 im 1. Stock. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis 20. März 1934 einschließlich. Lauban, den 3. März 4934. Amtsgericht. Lindaun, Bodensce. Bekanntmachung. 3 Das Amtsgericht Lindau, Bodensee,

]

178460.

nachmittags

Stuttgart N., Kronprinzstr. 21, ist seit

und Viehhändlers Georg Wilhelm in Hergensweiler, am 3. März 1934, nach⸗ mittags 1 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Konkursverwalter: Rechtsan⸗ walt Dr. Stock in Lindau. Offener Arrest ist erlassen. Frist zur Anmeldung der Konkursforderungen bis 26. März 1934. Termin zur Wahl eines Verwalters und Bestellung eines Gläubigeraus⸗ schüusses sowie allgemeiner Prüfungs⸗ termin am Samstag, den 7. April 1934, vormittags 10 Uhr, im Zim⸗ mer Nr. 1 des Amtsgerichts Lindau. Lindau, den 5. März 1934. Geschäftsstelle des Amtsgerichts Lindau.

Medebach. 1778461) Bekanntmachung. Ueber das Vermögen der Firma B. Steßmann u. Sohn, offene Handelsge⸗ sellschaft in Hallenberg, ist heute, 10 Uhr vormittags, der Konkurs eröffnet. Kon⸗ kursverwalter ist der Rechtsanwalt Schäfer in Medebach. Offener Arrest mit Anzeigepflicht und Anmeldefrist bis zum 23. März 1934. Erste Gläubiger⸗ versammlung und Prüfungstermin am 28. März 1934, vormittags 10 Uhr, im hiesigen Amtsgericht, Zimmer Nr. 15. Medebach, den 3. März 1934. Amtsgericht.

Mittweida. 2 Ueber das Vermögen des Schuh⸗ Fscerwieisters und Schuhwarenhänd⸗ lers Paul Friedrich in Mittweida, Freiberger Straße 6, wird heute, am 5. März 1934, vormittags 8 ½ Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Kon⸗ kursverwalter: Herr Rechtsanwalt Dr. Greif, hier. Anmeldefrist bis zum 30. März 1934. Wahltermin am 26. März 1934, vormittags 11 Uhr. Prüfungstermin am 16. April 1934, vormittags 11 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 17. März 1934.

Mittweida, den 5. März 1934.

Das Amtsgericht. Nagold. [78463] Konkurseröffnung über das Ver⸗ mögen des Otto Klein, Inhabers einer Möbelwerkstätte in Altensteig, am 3. März 1934, 12 Uhr. Konkursver⸗ walter: Bezirksnotar Zürn in Alten⸗ steig. Offener Arrest mit Anzeigepflicht sowie Anmeldefrist bis 20. März 1934. Erste Gläubigerversammlung mit Tagesordnung gem. §§ 110, 132, 134 K.⸗O. und Prüfungstermin am Diens⸗ tag, den 3. April 1934, vormitt. 11 Uhr, vor dem Amtsgericht Nagold.

8 Amtsgericht Nagold.

[78464]

Neubrandenburg, Mecklb. Ueber das Vermögen des Kaufmanns Werner Stuhr in Neubrandenburg ist heute, am 5. März 1934, mittags 12 ¼ Ühr, das Konkursverfahren eröffnet. Konkursverwalter: Kaufmann Otto Becker in Neubrandenburg. Offener Arrest und Anzeigepflicht: 21. März 1934. Erste Gläubigerversammlung: 4. April 1934, vormittags 10 Uhr. Prü⸗ fungstermin: 14. April 1934, vormit⸗ tags 11 Uhr. Anmeldefrist: 31. März

1934. Amtsgericht Neubrandenburg.

Osterode, Harz. I78465] Ueber das Vermögen des Kaufmanns Bernhard Schimpf in Osterode (Harz) ist am 6. März 1934, 11,45 Uhr, vor dem Amtsgericht Osterode a. H. das Konkursverfahren eröffnet. Konkurs⸗ verwalter: Rechtsanwalt Dr. Pfau in Osterode a. H. Anmeldefrist bis zum 25. April 1934. Erste Gläubigerver⸗ sammlung am 5. April 1934, 11 Uhr. Prüfungstermin am 11. Mai 1934, 11 Uhr, im Gerichtsgebäude, Zimmer 4. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis zum 25. April 1934. Amtsgericht Osterode (Harz). 78466] der Lebens⸗ Lieselotte

Plauen, Vogtl. Ueber das Vermögen und Genußmittelhändlerin Gertrud Gardelegen in Plauen, Lützowstraße 1, Ecke Bahnhofstraße (Wohnung: Johannstraße 63), wird heute, am 6. März 1934, vormittags 11,35 Uhr, das Konkursverfahren er⸗ öffnet. Konkursverwalter: Herr Orts⸗ richter Einsiedel, hier. Anmeldefrist bis zum 5. April 1934. Wahltermin am 5. April 1934, vormittags 9 Uhr. Prüfungstermin am 26. April 1934, vormittags 9 Uhr. Offener Arxrest mit Anzeigepflicht bis zum 5. April 1934. K. 16/34. 8 Amtsgericht Plauen, den 6. März 1934. Radeberg. 1. 8467 G Ueber das Vermögen des Bäckers Kurt Knöfel in Leppersdorf wird heute, am 5. März 1934, nachmittags Uhr, das Konkursverfahren er⸗ öffnet. Konkursverwalter: Herr Lokal⸗ richter Müller, hier. Anmeldefrist bis zum 7. April 1934. Wahltermin am 7. April 1934, vormittags 10 Uhr. Prü⸗ fungstermin am 28. April 1934, vor⸗ mittags 10 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 7. April 1934. Amtsgericht Radeberg, 5. März 1934.

1728468. der Firma & Aunsstat⸗ m. b. H. in

Stuttgart-.

Ueber das Vermögen Raum⸗ & Heim⸗Ausbau tungs⸗Genossenschaft e. G.

se

3. März 1934, vorm. 11 Uhr, das Kon⸗

hat über das Vermögen des Gastwirts

Bielefeld, Textilwarenhandlung,

lung des Vergleichsverfahrens § 79 Ziff. 1 Vgl.⸗O. Konkursver⸗ walter: Rechtsanwalt Dr. Faber in Stuttgart N., Poststr. 6. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis 22. März 193³4. Ablauf der 21. April 1934. Erste Gläubigerversammlung am Freitag, 6. April 1934, vorm. 8 ½ Uhr, allgemeiner Prüfungstermin am Frei⸗ tag, 4. Mai 1934, vorm. 8 ½¼ Uhr, je Amtsgerichtsgebände, Archivstr. 15/l, Saal 208. Württ. Amtsgericht Stuttgart I.

Bcetzendorf. 8 [78469] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Sattlermeisters Wilhelm Busse in Groß Apenburg wird nach er⸗ folgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Beetzendorf, den 5. März 1934. Amtsgericht.

Berlin-Charlottenburg. 18879p In dem Konkursverfahren über da Vermögen der handelsgerichtlich einge⸗ tragenen offenen Handelsgesellschaft Bibo & Jackier in Berlin W8, Kronen⸗ straße 38/40 (Fabrikation von Damen⸗ und Mädchenmänteln) ist Gläubiger⸗ versammlung auf den 16. April 1934, 10,30 Uhr, vor dem Amts⸗ gericht Charlottenburg, Tegeler Weg Nr. 17/20, Erdgeschoß, Zimmer 42, an⸗ beraumt. Tagesordnung: Beschluß⸗ assung über die Vorwegbefriedigung er Gläubiger aus dem früheren außer⸗ gerichtlichen Vergleichsverfahren der irma Bibo & Jackier in Höhe der restlichen 2 ½ %⸗Quote zur Vermeidung der Wiederauflebung der alten Forde⸗ rungen. 1 Berlin⸗Charlotenburg, 6. März 1934. Amtsgericht Charlottenburg. Abt. 255. Berlin-Charlottenburg. 78471] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmaͤnns Herzel Reiß, Berlin N. 54, Lothringer Str. 62 98 in⸗ folge Schlußverteilung nach Abha tung des Schlußtermins aufgehoben worden. Berlin⸗Charlottenburg, 28. Febr. 1934. Amtsgericht Charlottenburg. Abt. 250.

Bielefeld. Beschluß. [78472]

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Lisbeth Bernhardt, Alleininhaberin Frau Lina Stork in Bahn⸗ wird gemäß § 204 K.⸗O. eingestellt, dg eine den Kosten des Verfahrens entsprechende I nicht vorhanden ist. Termin zur Ab⸗ nahme der Schlußrechnung gemäß § 162 K.⸗O. wird auf den 14. April 1934, 10 Uhr, bestimmt.

Bielefeld, den 3. März 1934. Amtsgericht. Dannenberg, Elbe. [78473] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Gutspächterz Hans Schnei⸗ der in Collase wird Fingestellt, weil eine den Kosten des Vepfahrens ent⸗ sprechende Konkursmasse gicht vorhanden ist. Dannenberg, den 27. 2. 1934. Amts⸗

hofstraße Nr. 37,

Deutsch Eylau. 178474] Beschluß.

Das Konkursverfahren über das Per⸗ mögen der Bootshausausbaugenosseh⸗ schaft m. b. H., Dt. Eylau, in Liquf⸗ dation wird nach Abhaltung des Schluß⸗ termins aufgehoben.

Deutsch Eylau, den 28. Februar 1934. Das Amtsgericht. Dresden. [78475] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Ludwig Adolf Männel in Dresden⸗A. 24, Eisenstuck⸗ straße 56, der in Dresden⸗A. 24, Reichs⸗ straße 2, unter der eingetragenen Firma C. L. Männel den Einzelhandel mit Herrenwäsche betrieben hat, wird 8 Abhaltung des Schlußtermins hierdurch

aufgehoben. 1

Amtsgericht Dresden, 5. März 1934.

Eisenach. yJ— öö' Das Konkursverfahren über oas Ver⸗ mögen des Kaufmanns Oskar Scheibe in Eisenach ist gemäß § 204 K.⸗O. ein⸗

gestellt worden. Eisenach, den 2. März 1934. Thür. Amtsgericht.

Erfurt. [78477]

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Alfred Langer in Erfurt, Johannesstraße Nr. 91/‧92 (Schuhwarenhandlung), ist nach erfolg⸗ ter Abhaltung des Schlußtermins hier⸗ durch anfgehoben.

Erfurt, den 3. März 1934.

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Abt. 16.

Freising. [78478]

Das Amtsgericht Freising hat mit Beschluß vom 20. Februar 1934 das Konkursverfahren über das Vermögen des Verkehrsunternehmers Josef Mayer in Freising⸗Neustift mangels einer den Kosten des Verfahrens ent⸗ sprechenden Masse eingestellt.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts Freising.

Giessen. Konkursverfahren. 178479.

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Keppler und Faber

kursverfahren eröffnet nach Einstel⸗

in Gießen wird nach erfolgter Abhal⸗

tung des Schlußtermins hierdurch auf⸗

ehoben.

1 Gießen, den 26. Februar 1934. Hessisches Amtsgericht. Goldap. Konkursverfahren. 178480]

In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Karl Mareck in Goldap ist zur Abnahme der Schluß⸗ rechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schluß⸗ verzeichnis der bei der Verteilung zu be⸗ rücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußsasfung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Vermögensstücke so⸗ wie zur Anhörung der Gläubiger über die Erstattung der Auslagen und die Gewährung einer Vergütung an die Mitglieder des Gläubigerausschusses der Schlußtermin auf Freitag, den 23. März 1934, vormittags 10 Uhr, vor dem Amtsgericht hierselbst, Zim⸗ mer Nr. 8, bestimmt. Die Vergütung einschl. der Auslagen des Konkursver⸗ walters sind auf 3900 RM und die der einzelnen Gläubigerausschußmitgliede auf je 300 RM festgesetzt. N. 5/31.

Goldap, den 1. März 1934.

Amtsgericht. Hamborn. [78481]

Dem Konkursverwalter, Rechtsanwalt Dr. Baßfeld in Hamborn, wird in der Konkurssache über das Vermögen der Firma S. Kaufmann u. Co., Inhaber Moritz Kleczewski, Hamborn, als Ver⸗ gütung für seine Tätigkeit und als Er⸗ satz gehabter barer Auslagen, insgesamt der Betrag von 481,74 RM bewilligt.

Hamborn, 2. März 1934.

Amtsgericht. (5 N. 13/33.) 8 Hamm, Westf. 8 [78482]

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Karl Lange (Herrenkleidung) in Hamm ist heute mangels Masse eingestellt.

Amtsgericht Hamm, 5. März 1934.

Leipzig. [78483] Das Konkursverfahren über den Nach⸗ laß der am 14./15. Juni 1931 in Leip⸗ zig, ihren letzten Wohnort, verstorbenen Camilla Alice Antonie Cleff geb. Schlick in Leipzig, Fockestr. 2, wird nach Ab⸗ haltung des Schlußtermins hierdurch

aufgehoben. Amtsgericht Leipzig, 26. Februar 1934. [78484]

Aindelheim. Bekanntmachung. Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Otto Zinsmaier Nachfolger, Kommanditgesellschaft in Mindelheim wurde nach Durchführung der Schlußverteilung mit Gerichtsbe⸗ schluß vom 3. März 1934 aufgehoben. Mindelheim, den 3. März 1934. Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mindelheim.

Mörs. [77943] In der Konkurssache über das Ver⸗ mögen des Bauunternehmers Heinrich Graef in Mörs Termin zur Abnahme der Schlußrechnung und Prüfchee der nachträglich angemeldeten Forderungen am 23. März 1934, 10 Uhr, Amtsgericht, Zimmer 22. Mörs, den 26. Februar 1934.

8n Rosenheim. [78485] Bekanntmachung. Durch Beschluß des Amtsgerichts Rosenheim vom 27. Februar 1934 wurde das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmänns Hans Rieger, Alleininhaber der Firma Hans Rieger, Wollwaren in Rosenheim, nach Abhal⸗ tung des Schlußtermins als durch Schlußverteilung beendet, aufgehoben. Geschäftsstelle. des Amtsgerichts Rosenheim.

im

Stollberg, Erzgeb. [78486]

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns und Strumpffa⸗ brikanten

Guido Theodor Siegel in Niederwürschnitz,

jetzt in Crottendorf i. E., wird nach Abhaltung des Schluß⸗ termins hierdurch aufgehoben.

Amtsgericht Stollberg i. E., 5. 3. 1934.

Weimar. 178487] Nachlaßkonkurs Arno Neefe in Wei⸗ mar. Das Verfahren wird aufgehoben. Schlußverteilung hat stattgefunden. Thür. Amttsgericht Weimar. Wunsiedel. [78488] Das Amtsgericht Wunsiedel hat mit Beschluß vom 3. März 1934 das Kon⸗ kursverfahren über den Nachlaß des Gastwirtes Robert Oberländer von Wunsiedel nach Abhaltung des Schluß⸗ termines aufgehoben. Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wunsiedel.

Beelitz., Mark. Beschluß. [78489]

Ueber das Vermögen der J., Meh⸗ lich, Aktiengesellschaft in Berlin, jetzt in Bork, wird hente, um 14 Uhr das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Zur Ver trauensperson wird Dr. jur. Max Mül⸗ ler, Berlin C 2, An der Stechbahn 3/4, bestellt. Gegen die Schuldnerin ist ein allgemeines Veräußerungsverbot er⸗ lassen. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag wird auf den 4. April 1934, vorm. 9 Uhr, vor dem Amtsgericht, Sitzungssaal, bestimutt.

mann

gleichsverfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der Ermittlungen

sind in der Geschäftsstelle des Amts⸗

gerichts zur Einsicht niedergelegt. Beelitz, den 5. März 1934. Das Amtsgericht. 1

Hohenstein-Ernstthal. [78490] Zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Kaufmanns Ger⸗ hana Stiegler, alleiniger Inhaber der handelsgerichtlich eingetragenen Firma Theodor Stiegler, Seaiseee in Hohenstein⸗Ernstthal, wird heute, am Steeüchta; 1934, mittags 12 Uhr, das gerichtliche Vergleichsverfahren eröffnet. Vertrauensperson: Herr Diplomkauf⸗ Dr. Hermann Esenwein in Chemnitz, Kronenstraße 2. Vergleichs⸗ termin am 21. 3. 1934, nachmittags 2 Uhr. Die Unterlagen liegen auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Betei⸗ ligten aus.

Amtsgericht Hohenstein⸗Ernstthal,

den 24. Februar 1934. Neheim. Vergleichsverfahren.

Ueber das Vermögen der Chemisch⸗ technischen Fabrik G. m. b. H. in Ne⸗ heim ist am 28. Februar 1934, 17 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses eröffnet. Der Rechtsanwalt Hilger in Neheim ist zur Vertrauensperson ernannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvor⸗ schlag wird auf, Donnerstag, den 15. März 1934, 11 Uhr, vor dem Amtsgericht in Neheim, Zimmer 2, an⸗ beraumt. Der Antrag auf Eröffnung⸗ des Verfahrens nebst seinen Unterlagen ist auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. G““

Neheim, den 28. Februar 1934.

Das Amtsgericht.

[70491]

Pulsnitz, Sachsen. (78492]

Zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Bäckermeisters Erich Trepte in Pulsnitz, Adolf⸗Hitler⸗Str. 10, wird heute, am 5. März 1934, vor⸗ mittags 9 Uhr, das gerichtliche Ver⸗ gleichsverfahren es he. Vertranens⸗ person: Herr Rechtsvertreter Arno Gnauck, Pulsnitz, M. S. Vergleichs⸗ termin am 27. März 1934, vormittags 9 Uhr. Die Unterlagen liegen auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Betei⸗

ligten aus. 8 März 1934.

Amtsgericht Pulsnitz, 5. Reichenbach, Vogtl. [7849³] Zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Bäckermeisters Arno Fuchs in Netzschkau i. V., Plauensche Straße 9, wird heute, am 3. März 1934, nachmittags 12 .½¼ Uhr, das verichtkiche Vergleichsverfahren epöffft. Vertrau⸗ ensperson: Herr Lokalrichter Kurt Anton in Netzschkau i. V. Vergleichs⸗ termin am 31. März 1934, vormittags 11 Uhr. Die Unterlagen liegen anf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteilig⸗ ten aus. Amtsgericht Reichenbach i. V.,, den 28. Februar 1934. 1““

Altona, Elbe. Das über das Vermögen: 1. der offenen Handelsgesellschaft in Firma J. Steindler & Co., Altona⸗Ottensen, Holstentwiete 84/92, 2. deren Inhaber: a) des Kaufmanns Maximilian Steind⸗ ler, Hamburg 20, Lenhartzstraße 15, b) des Kaufmanns Siegmund Steind⸗ ler, Hamburg 26, Kasper⸗Voght⸗Str. 59, eröffnete Vergleichsverfahren ist nach gerichtlicher Bestätigung des Vergleichs. aufgehoben. (7a V. N. 9/33.)

Altona, den 2. März 1934. Amtsgericht, Vergleichsgericht. Cosel, O. S. [78495] Das Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Felix Lepiorz in Cosel ist nach Bestätigung des Ver⸗, gleichs vom 1. März 1934 aufgehoben. Cosel O. S., den 1. März 1934. Das Amtsgericht.

Leipzig · [78490]

Das am 27. Januar 1934 eröffnete Vergleichsverfahren zwecks Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Kaufmanns Theodor David Wertheimer in Leipzig C 1, Liviastr. 2, all. In⸗ habers der handelsgerichtlich eingetra⸗ hans Firma de We⸗ a Hut Moden⸗

[784940]

aus Theodor Wertheimer“, Damen⸗ üuthandlung in Leipzig C 1, Markt 17. (Galerie Königsbau) ist infolge der Be⸗ stätigung des im Vergleichstermine vom 2. März 1934 angenommenen Vergleichs durch Beschluß vom gleichen

Tage aufgehoben worden.. Amtsgericht Leipzig, 3. März 1934. [78497.

über das

Lübecl. Beschluß. Das Vergleichsverfahren Vermögen des Gastwirts Helmuth Brinckmann in Lübeck, früherer Pächter des „Hindenburghauses“, Lübeck, wird nach erfolgter Bestätigung des hente angenommenen Vergleichs aufgehoben. Lübeck, den 2. März 1934. Das Amtsgericht. Abtlg. 2.

Walsrode. .178498 Das Vergleichsverfahren über den Nachlaß des am 9. November 1933 ver⸗ storbenen Kaufmanns Albert Peters in Klein⸗Harl ist nach Bestätigung des Vergleichs vom 5. März 1934 auf⸗ gehoben. Amtsgericht Walsrode, 5. März 1934.

8352

Der Antrag auf Eröͤffnung d.s

9

Umf

(Erscheint an jedem Wochentag abends.

monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in für Selbstabholer die Geschäftsstelle

einschließlich des Portos abgegeben.

Bezugspreis durch die Post monatlich 2,30 ℛℳ einschließlich 0,48 ℛℳ Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Geschäftsstelle 1,90 ℛℳ

SW 48, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern kosten 30 ℛ, einzelne Beilagen 10 Tpf. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages Fernsprecher: F 5 Bergmann 7573.

+

Berlin

Nr. 58. Reichsbankgirokonto.

0

Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 3 mm 55 mm breiten

Benhin Sre ten Jeie 1,n,

erlin .48, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge si

seitig 1egeeeen Papier völlig druckreif insbesondere ist U

unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande)

hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage

vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

ohen und s Heile 1,10 2ℳ, einer dreigespaltenen 3 mm hohen und eile 1,85 ℳ. Anzeigen nimmt an die Geschäftsstelle

nd auf ein⸗ anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck l(einmal

Berlin, Freitag, den 9. März, abends.

Inhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich.

weite Verordnung zur Durchführung des Lichtspielgesetzes. äen 8. Mön 1934. 8 8 sätäeigsses ritte Verordnung zur Durchführung des Lichtspielgesetzes. Gebührenordnung. Vom 8. März 1934. chtspielgeset Verordnung über die vorläufige Anwendung eines Protokolls zwischen dem Deutschen Reich und der Republik Polen. Verordnung über die Aufhebung des Obertarifs gegenüber Polen. Vom 8. März 1934. Bekanntmachung der Wirtschaftlichen Vereinigung der Roggen⸗ und Weizenmühlen vom 5. März 1934. 3 Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis. Bekanntmachung, betreffend den Dienstschluß der Reichsbank am 31. März 1934. Bekanntmachungen des Reichsaufsichtsamts für Privatversiche⸗ rungen. Bekanntmachungen, betreffend die Ausgabe der Nummer 26 des Reichsgesetzblatts, Teil I, und der Nummer 11 des Reichs⸗ esetzblatts, Teil II.

Preußen.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. G Bekanntmachung des Polizeipräsidenten in Berlin, Abteilung IV.

betreffend Beschlagnahme von Büchern und Druckschriften in Preußen.

Bekanntmachung des Regierungspräsidenten in Köln, betreffend die Einziehung von Vermögenswerten zugunsten des Landes

Im Nichtamtlichen Teil wird der Monatsausweis über die Einnahmen und Ausgaben des Landes Preußen im Monat Januar des Rechnungs⸗

jahres 1933 und der Stand der schwebenden Schulden Ende Januar 1934 veröffentlicht.

Amtliches.

Deutsches Reich.

Zweite Verordnung zur Durchführung des Lichtspielgesetzes. Vom 8. März 1934.

Auf Grund des § 32 des Lichtspielgesetzes vom 16. Fe⸗ bruar 1934 (RGBl. I S. 95) wird folgendes verordnet:

A. Allgemeines.

1. Filme im Sinne des Lichtspielgesetzes sind alle Bildstreifen, die mittels eines Gerätes zur Vor ührung von Bildstreifen (Bildwerfer) öffentlich vorgeführt oder zum Zweck der öffentlichen Vorführung in den Verkehr gebracht werden, nicht also Diaposi⸗ tive, Bildbänder und ähnliche Einzelbilder.

2. Für die Prüfpflicht eines Films ist es unerheblich, ob er selbständig oder in Zusammenhang mit anderen Darstellungen oder als deren Bestandteil, z. B. Theateraufführung, Sketch, Filmoper usw., vorgeführt wird.

3. Filme, die bei dienstlichen Veranstaltungen des Reichs⸗ heeres und der Reichsmarine vorgeführt werden, sind nicht prüf⸗ pflichtig 4 Abs. 1 Satz 3 des Gesetzes).

4. Kinder unter sechs Jahren dürfen Filmvorführungen nur in Begleitung der Erziehungsberechtigten oder desjenigen besuchen, dem die Sorge für die Person oder die Obhut obliegt.

B. Antrag.

1. Der Antrag auf Zulassung eines Films ist schriftlich zu stellen. Er muß den Antragsberechtigten, die Ursprungsfirma, ihren Sitz, den Titel des Films, die Länge und die Anzahl der Akte enthalten. Dem Antrag ist ein Verzeichnis des verbindenden oder begleitenden Textes (Zwischentitel), nach Akten geordnet, sowie eine Inhaltsangabe, beides in vierfacher Ausfertigung, und bei inländischen Spielfilmen das Gutachten des Reichsfilm⸗ Bamtatüsgen beizufügen. In dem Verzeichnis des verbindenden Se müssen in dem Film erscheinende Schriftstücke, Briefe, haenng., usw. und bei Sprech⸗ und Tonfilmen der ge⸗ samte Sprechtext (Dialog) sowie etwaige Gesangstexte ent⸗ halten sein.

le Bei ausländischen Filmen, die in der Ursprungsfassung vor⸗ so egt werden, muß dem Antrag der gesamte fremdsprachige Text owie eine wortgetreue Uebersetzung, beides in vierfacher Aus⸗ sertigung, beigefügt werden. Fe. Vorträge, die zu einem Film gehalten werden sollen, oder ; seinem Ablauf abzugebende Erklärungen sind, sofern ihre Prüf⸗

icht nach § 13 des Gesetzes gegeben ist, dem Antrag in vier⸗ acher Ausfertigung beizufügen. Abf 3. In dem Antrag ist anzugeben, ob die im Falle des § 11. Filn 1 des Gesetzes erforderliche Zustimmung zur Zulassung des ilms mit Ausschnitten erteilt wird. 4. Dem Antrag auf Prüfung der Reklame ist die Reklame im Fee des § 13 Abs. 2 des Gesetzes in dreifacher Ausfertigung izufügen. In dem Antrag ist der Titel des Films (Haupttitel

C16““ 8 Pellafme 1 kee werden, eifel über die Zulassung des Films und sei ’⸗ titels nicht bestehen. sung g Der Haupttitel ist der Handelsname des Films. Wahlweise Verwendung von Untertiteln als Haupttitel ist beim Film wie bei der Reklame unzulässig. 8 5. Wesentliche Aenderungen eines zugelassenen Films bedürfen eines neuen gebührenpflichtigen Antrags. Kürzungen zugelassener 88 sind isgsschenh zu bedndelm ür unwesentliche Aenderungen ist die Zustimmung der Prüf⸗ stelle schriftlich einzuholen. ge. 88 8 I Verschiedene Fassungen desselben Films dürfen nur in ganz besonders begründeten Ausnahmefällen zugelassen werden. 6. Der Antrag kann nur bis zum Beginn der Verhandlung und nicht mehr nach Beginn der Vorführung des Films zurück⸗ genommen werden. 7. Antragsberechtigt für inländische Filme ist der Hersteller oder derjenige, der von dem Hersteller zur Antragstellung ermäch⸗ tigt ist; für ausländische Filme ist der Verleiher antragsberechtigt. Im Zweifelsfalle gilt als Hersteller der Eigentümer des Negativs. Im Inland hergestellte Filme werden zur Prüfung nur zuge⸗ lassen, wenn mit dem Antrag eine Bescheinigung des Reichs⸗ ministers für Volksaufklärung und Propaganda oder der von ihm bestimmten Stelle vorgelegt wird, wonach sie als deutsche Filme anerkannt sind. Im Ausland hergestellte Filme werden zur Prü⸗ fung nur zugelassen, wenn mit dem Antrag eine Bescheinigung des Reichsministers für Volksaufklärung und Propaganda oder der von ihm bestimmten Stelle vorgelegt wird, daß gegen die Vorführung des Films nach seiner Zateasfung durch die Prüfstelle Hehegten S He 8 es Gesetzes ist nur auf ganze Filme, nicht auch auf einzelne Teile (Akte) v 9. Im Falle des § 15 des Gesetzes ist das Datum und das Aktenzeichen der über den wiedervorgelegten Film bereits ge⸗ troffenen Entscheidung der Prüfstelle oder der Oberprüfstelle anzugeben.

ö„10. § 6 des Gesetzes gilt auch für Schmalfilme. Ein besonderer Prüfantrag ist nur dann entbehrlich, wenn zugleich mit den Prüf⸗ unterlagen für den Normalfilm die eqtspre ende Schmalfilmkopie eingereicht wird. Weicht die nühas hialt sleng 189 Hersteller, Antragsteller, Haupttitel, Bildfolgen Füe entitel oder verbin⸗ dendem Text von der Normalfilmsassunz ab, so ist ein besonderer Prüfantrag erforderlich.

C. Prüfstelle.

1. Die Filmprüfstelle Berlin führt die Amtsbezeichnung „Filmprüfstelle“ ohne Angabe ihres Sitzes.

M2. Der Leiter der Prüfstelle oder seine beamteten Vertreter bilden mit den von ihnen zur Prüfung von Spielfilmen nach § 17 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zuzuziehenden Beisitzern die Prüfkammer.

3. Die Leiter der Prüstale und der eseit ind ge⸗ halten, dem Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda bei Inkrafttreten des Lichtspielgesetzes und ferner zu Beginn jedes Kalenderjahres die Zahl der Beisitzer anzugeben, die aus den Kreisen des Lichtspielgewerbes, der Kunst und des Schrifttums sowie aus dem Bereich der übrigen Kammern der Reichskultur⸗ lammen zur Aufrechterhaltung eines glatten Prüfgangs erforder⸗ ich sind.

4. Ueber die Heranziehung der e zum Sitzungsdienst und über die Beteiligung von Sachverständigen entscheidet der Vor⸗ sitzende der Prüfkammer.

„5. Die den Beisitzern gemätz § 18 Abs. 3 des Gesetzes zu ge⸗ währende Entschädigung setzt der Reichsminister für Volksaufklä⸗ rung und Propaganda im Benehmen mit dem Reichsminister für Finanzen fest.

D. Prüfverfahren.

1. Ueber die Zulassung von Spielfilmen kann der Vorsitzende der Prüfkammer gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes nur unter Zuziehung von Beisitzern entscheiden. Andere Filme, soweit sie nicht nach § 14 des Gesetzes auch von anderen Stellen geprüft werden können, sind von den Beamten der Prüfstellen ohne Zu⸗ ziehung von Beisitzern zu prüfen.

§ 17 Abs. 2 des Gesetzes ist auf die Prüfung ohne Beisitzer anwendbar.

2. Zur Verhandlung vor der Prüfkammer sowie zu Prüfungen, zu denen Sachverständige herangezogen werden, ist der Antragsteller oder ein von ihm bestellter, durch schriftliche Vollmacht aus⸗ gewiesener Vertreter zu laden. Die Ladung kann formlos, auch mündlich oder durch Fernsprecher erfolgen.

3. Die nach § 17 des Gesetzes zur Prüfung von Spielfilmen im Zweifelsfalle heranzuziehenden Sachverständigen bestimmt der Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda. Bei ihm ist auch die Benennung von Sachverständigen für die Prüfung anderer als Spielfilme zu beantragen, wenn Zweifel gegen ihre Julassun auf einem der Fachgebiete dieses Ministeriums, insbesondere au

0 Poftscheckronto: Berlin 41821. 1934

über den Ablehnungsantrag. Bei Ablehnung sämtlicher Bei⸗ sitzer der Prüfstelle entscheidet der Leiter der Oberprüfstelle. Eine Ablehnung des beamteten Vorsitzenden ist nicht zulässig.

6. Das Verfahren vor der Prüfstelle und der Oberprüfstelle ist nicht öffentlich. Der Vorsitzende kann jedoch Einzelpersonen, deren Namen in der Niederschrift (Ziffer 7) festzustellen ist, di Teilnahme an der Verhandlung gestatten. Die Aussprache mit dem Vorsitzenden über die zu treffende Entscheidung 17 Abs. 1 Satz 3) erfolgt in Abwesenheit des Antragstellers, seiner Ver⸗ treter, der Sachverständigen sowie aller sonst an der Verhandlung Beteiligten. Ueber den Inhalt dieser Aussprache ist Stillschweigen zu bewahren.

7. Ueber den Gang der Verhandlung ist eine kurze Nieder⸗ schrift aufzunehmen. Die Niederschrift ist von dem Vorsitzenden zu unterzeichnen. Dem Antragsteller ist auf Antrag eine Abschrift der Niederschrift, soweit sie den- Gang der Verhandlung außer⸗ halb der Beratung wiedergibt (Ziffer 4), gegen Erstattung der Kosten zu erteilen.

8. Die nach § 22 des Gesetzes zu erteilende Ausfertigung der Entscheidung ist dem Antragsteller mit Zustellungsurkunde zuzustellen.

9. In Ausnahmefällen, z. B. zur Ermöglichung einer Ur⸗ aufführung, kann eine vorläufige Prüfbescheinigung ausgestellt werden.

Bei Schmalfilmvorführungen kann von der Form der ge⸗ druckten Zulassungskarte abgesehen werden, wenn nur eine Zu⸗ lassungsbescheinigung benötigt wird.

10. In besonders dringlichen Fällen kann in die Prüfung eines Films eingetreten werden, bevor die nach B7 vorzulegende Anerkennung oder Bescheinigung vorliegt. Die Zulassung und die nach § 8 des Gesetzes zu treffenden Feststellungen dürfen jedoch erst verkündet werden, wenn die fehlenden Nachweise zur Stelle sind.

11. Die gemäß § 9 des Gesetzes ausgeschnittenen und der Prüfstelle übergebenen Filmteile bleiben im Gewahrsam der Prüfstelle.

12. Die Prüfstelle hat je ein Stück der zugelassenen und zwei Stücke der verbotenen Reklame zurückzubehalten. Wird die Re⸗ klame im Entwurf vorgelegt und zugelassen, so ist als Beleg eine photographische Abbildung der genehmigten Reklame zurück⸗ zubehalten, die vom Antragsteller zu liefern ist.

E. Filmwertung.

1. Die Prüfung eines Films auf das Vorhandensein der im § 8 des Gesetzes erwähnten Eigenschaften (Filmwertung) hat gleichzeitig mit der Zulassung und, soweit es sich um einen Spiel⸗ film handelt, nach Anhörung der Beisitzer zu erfolgen. Das Er⸗ gebnis ist mit der Entscheidung über die Zulassung zu verkünden.

2. Die Vorsitzenden der Prüfkammern sind gehalten, bei der Wertung von Spielfilmen vorwiegend Beisitzer zu berücksichtigen, die auf Vorschlag des Präsidenten der Reichsfilmkammer der dieser Kammer angegliederten Kulturfilmstelle entnommen sind. 3. Die Heranziehung besonderer Sachverständiger für die Filmwertung ist zulässig. § 17 Abs. 2 findet Anwendung.

4. Falls das einer oder mehrerer der im § 8 des Gesetzes erwähnten Eigenschaften anerkannt wird, ist dies auf der Zulassungskarte zu vermerken. Ebenso ist in diesem Fall auf der Zulassungskarte anzugeben, ob der Film eine fortlaufende Spielhandlung hat oder nicht. 5. Die Anerkennung gilt in der Regel drei Jahre, bei Wochenschauen ein Jahr; diese Fristen rechnen vom Ablauf des Jahres, in dem die Anerkennung ausgesprochen worden ist. Die Frist kann im Einzelfalle verlängert oder abgekürzt werden. F. Rechtsmittel.

1. Die Einlegung der Beschwerde gemäß § 19 des Gesetzes hat bei der Prüfstelle zu erfolgen. Diese hat die Beschwerde unverzüglich dem Leiter der Oberprüfstelle vorzulegen. 2. Bis zur endgültigen Entscheidung über das eingelegte Rechtsmittel bleibt der Film oder die Reklame in Verwahrung der Prüfstelle. 8 ie Beschwerde kann zurückgenommen werden. Die Zurücknahme hat schriftlich oder zu Protokoll der Prüfstelle zu erfolgen. In der Verhandlung vor der Oberprüfstelle ist sie nur bis zur Verkündung der Entscheidung zulässig. Ein Rechts⸗ mittel, das nicht in der vorgeschriebenen Form und innerhalb der in § 19 Abs. 1 gesetzten Frist eingelegt worden ist, ist als unzulässig zu verwerfen. 11“

G. Film⸗Oberprüfstelle. 1. Die Bestimmungen über die Prüfstelle und das Verfahren vor ihr finden auf die Oberprüfstelle sinngemäße Anwendung.

(Handelsteil in der Ersten Beilage.)

22SSSE22*

in politischer und staatspolitischer Hinsicht, obwalten.

Die Heranziehung von Sachverständigen anderer Ressorts wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

4. Der Vorsitzende leitet die Verhandlung. Er erteilt das Wort an die Beteiligten und an die Beisitzer zur Fragestellung im Verlauf einer Beweisaufnahme 17 Abs. 2). Eine Abstim⸗ mung findet nicht statt. Die nach § 17 Abs. 1 Satz 3 des Gesetzes von dem Vorsitzenden zu treffende Feststellung ist in die Niederschrift über die Verhandlung (D Ziffer 7) aufzunehmen; sie darf je⸗ doch bei Ausfertigung der Niederschrift für den Antragsteller oder andere nichtbehördliche Stellen nicht mitgeteilt werden.

5. Beisitzer, die sich im Einzelfall als befangen erachten, haben dies dem Vorsitzenden zu erklären und dürfen an der Ver⸗ handlung nicht mitwirken. Wird ein Beisitzer von dem Antrag⸗ teller wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt, so ent⸗

nd etwaiger Untertitel) anzugeben, zu dem die Reklame gehört.

1““

cheidet nach Anhörung des abgelehnten Beisitzers der Vorsitzende

Im heutigen Handelsteil:

Adolf Hiller auf der Auto⸗Schau

in der G.⸗V. der Reichsbank

2E l