“
Dritte Beilage zum
9
Rei
chs⸗ und
b “
Staatsanzeiger Nr. 64 vom 16. März 1934.
B. Ausgaben. Nachschußversicherungsbeitrdag . Entschädigungen: a) aus dem Vorjahr gezahlt „ b) aus dem Geschäftsjahr: a) gezahlt. 111121“ 6) SchadenrückkalgeeeV . .. Ueberträge auf das nächste Geschäftsjahr: e**“ b) Rücklage für Vermittlergebühren an Vertreter. Schabenermitilungskoettzs .Zuwendungen an die Hauptrücklage nach Artikel 59 der Satzung: a) Zinsen des Kapitalbestandes von 1251 b) 3 % des Vorbeitrags des Jahres 1933 von 1529 861,10 SN “ c) verfallene Forderungen und Aufrundungsbeträge d) 10 % Beitragszuschlag zur Hauptrücklage.. . Abschreibungen auf: a) Grundbesitz b) Forderungen
.Verwaltungskosten:
a) Vermittlergebühren und sonstige Bezüge der Generalagenten und Agenten....
b) sonstige Verwaltungskosten .. ...
Steuern, öffentliche Abgaben und ähnliche Auflagen Sonstige Reserven und Rücklagen: an die Sonder⸗ rüdlags 4 . Sonstige Ausgaben: a) Leistungen zu gemeinnützigen Zwecken .. b) Erstattunaa *“ c) Grundstücksunterhaltungskosten abzüglich Miets⸗ d) Zuschuß zu Ruhegehältern, Witwen⸗ und Waisen⸗ geldeerenr 1“
1 091
1 672 048 ,19 11 094 01
150 000 — 4 000 —
68 846,54 45 895 54 518 97
153 510 60 1500 —
62 269 54
226 214 22 216 183
6 537 /03 347 24
23 401 20
RM 21 520
₰
50
1 684 234-
154 000 56 608
268 771 65
63 269 54
442 398 10 9 304 22
’ 87 037/70
30 540 92
Gesamtausgaben
Bilanz der Hagelversicherungsabteilung für den Schluß des Geschäfts⸗
ööö
2 817 685/53
jahrs 1933.
en: Rückstände der Versicherten .... Ausstände bei Generalagenten und Agente Guthaben beim Postschecauttkt.. Guthaben bei der Reichsbank . . . . . . . Zinsen des Folgejahres, soweit sie anteilig auf Geschäftsjahr sallen
†) Guthaben bei vanntkee6
g) Beitragswechllle!l...
Kassenbestad1
Kapitalanlagen:
6) Werrllrlrt “
b) Schuldscheinforderungen gegen öffentliche Körper⸗ schasten
Grundbesitzanteill..
Inventar
. Sonstige
*. 2 *
Aktiva ..
B. Passiv .Ueberträge auf das nächste Jahr:
a) Schadenrücklage . q 41““ c) Rücklage für Vermittlergebühren an Vertreter . 2. Sonstige Passiva: Guthaben von Mitgliedern ...
. Hauptrücklage: 8 Bestand am 1. Januar 1933 (bei Beginn des Rchuunmnsachh“ Zuwachs im Rechnungssharlr.rt.. ..
8 zusammen davon sind verwendet: zur Deckung der Ausgaben nach Artikel 60 der Satzuug
1 520 527
Betrag im einzelnen 264 929,57 66 355 ,34 3 930/84 944 16
9 750 70 974 10 916
in RM im ganzen
427 795 11 874
1 439 94 1 439 399 90
11 094 150 000 4 000
1 251 755 268 7716
333 3637
.Sonderrücklage für Kursverluste: Bestand am 1. Januar 19336. . . Zuwachs im Rechnungsjahrlrr .
87 037/70
Gesamtbetrag
Gewinn⸗ und Verlustrechnung der Feuerversicherungsabteilung (einschl. Einbruchdiebstahlversicherung) für das Geschäftsjahr
vom
87 037,70 1 439 399 90
1. Januar
bis 31. Dezember 1933.
A. Einnahmen. I. Ueberträge aus dem Vorjahre: 1. Beitragsüberträge: a) Fenerverlcherunn b) Einbruchdiebstahlversicherung 2. Schada 3. Rticklage sfür Ausfalle.... 4. Rücklage für schwebende Steuern
II. Beitragseinnahme abzüglich der Rückbuchungen: Feuerver“ .Einbruchdiebstahlversicherunnggg Nebenleistungen der Versicherungsnehmer: 1. Versicherungsscheingebühren: a) Feuerversicherung 1““ b) Einbruchdiebstahlkversicherung.. 2. Beitragszuschlag zur Hauptrücklage.. z. Kuwitalertrage III““ Gewinn aus Kapitalanlagen: Kursgewinn Sonstige Einnahmen: 1. verfallene Forderungen, nach Artikel 59. Satzung der Hauptrücklage zu überwiesen.. 2. nachträgliche Eingänge auf abgeschriebene For⸗ dermggeeen 1“ erstattete Stsasnss aus dem Konkurs einer Rückversicherungs⸗ gesellschat.. Mehrwert der Grundschuldforderungen durch Nangänderung 1A““
1 2
I1
RM
0
445 164 06 7 164 ,10 105 949 84 30 000 — 1 000—
1 677 946/ 59 24 028 20
12 584 60 995 165 733/7
19 90
1 192 39
7 545 96 50 999
3 232 65
RM
589 278
1 701 974
179 313 30 37 336 36 31 496 26
62 989 92
Gejamteinnahmen
B. Ausgaben. Schäden aus den Vorjahren, einschl. der 7437,95 Reichsmark betragenden Schadenermittlungskosten, abzüglich des Anteils der Rückversicherer: Feuerversicherung: JZ8J8s“ I“ II. Schäden im Geschäftsjahr, einschl. der 25 768,01 Reichsmark betragenden Schadenermittlungs⸗ kosten, abzügl. des Anteils der Rückversichexer: Feuerversicherung: 1. geleistet 2. zurückgestellt. .. .. Schäden im Geschäftsjahr einschl. der 346,50 RM betragenden Schadenermittlungskosten: Einbruchdiebstahlversicherung, geleistet.. III. Rückversicherungsbeitrag: a) Feuerversicheruun
2 602 388 6:
466 900 82 693
37 90
757 435 68
v) Einbruchdiebstahlversicherung
8 549 59
§ 058
6
VIII.
— 8
““
1
IV. Verwaltungskosten, abzüglich des Anteils der Rück⸗ versicherer:
Feuerversicherung:
.Vermittlergebühren und sonstige Bezüge 8
Generalagenten und Agenten.. .Sonstige Verwaltungskosten...
Steuern und öffentliche Abgaben „
Einbruchdiebstahlversicherung: Vermittlergebichren. .Sonstige Verwaltungskosten.. Leistungen zu gemeinnützigen
Grundbesitz..
. Forderungen: 8““ b) Einbruchdiebstahlversicherung ..
VII. Beitragsüberträge, abzüglich des Anteils der Rück⸗
ersicherer: . Feuerversicherung . 2
8. Einbruchdiebstahlversicherung “
Sonstige Reserven und Rücklagen:
an die Sonderrücklage für Kursverluste IX. Sonstige Ausgaben: 1. an die Hauptrücklage nach Art. 59 der Satzung:
a) Zinsen des Kapitalbestandes .. b) verfallene Forderungen ...
c) Mehrwert der Grundschuldforderungen
1.-) SXsdare.r,HedIanlaZ“ CC “*“ . Zinsen:
a) Zinsen für Feuerentschädigungen
b) Zinsen für Sicherheitsdeppts . .
Zuschuß zu Ruhegehältern, Witwen⸗ u
geldern
Grundstückunterhaltungskosten (abzügl. Miets⸗
erIÍ W8 ““ Miictlae sie eeeea .Rücklage für Vermittlergebühren an „Rücklage für Prozeßkosten. Ueberschuß: 49 830,57 RM
1. Verwendung: an die Hauptrücklage:
a) 5 % nach Artikel 59 der Satzung b) außerordentliche Zuwendung.. Vortrag auf das Jahr 1934.
Gesamtausgaben Bilanz der Feuerversicherungsabteilung (einschl.
versicherung) für den Schluß
en Zwecken, sondere für das Feuerlöschwesen:
a) auf gesetzlicher Vorschrift beruhende v) freiwillige .
VI. Abschreibungen auf:
— 307
8 .
insbe⸗ 15 690
3 000
17 182 03 978
20 191
427 943/62
8 025 435 968 72
31 496
279
72
90
20 071 19
50 999 165 733 3 239
70 36
2 82
922 14 003
57 42
0 6 52 0
. Waisen⸗
24 356 33
1 041 15 -000 — 4 000 10 000
„ 95 65 959
Vertreter
1u“
2 491 52 47 000 339 /0 49 830/57
2 602 388 63
Einbruchdiebstahl⸗ des Geschäftsjahrs 1933.
1
1
8A
8
[80513] Die schaft Aerzte tember
Geschäf schaft d
[77344]
Brz.,
tember
Verzich
5 603 80
1—-— —
763 039 48
Griund
Hypotheken und Grundschuldforderungen 1114424*“ Guthaben:
2. Zuwachs im Rückstellungen:
2. Rücklage für 3. Riictlage s6s6“ ‚Beitragsüberträge:
Erlöschen einer Ermächtigung zur Ausstellung von Orderlagerscheinen.
Die der Firma Lagerhaus Giengen, 1 Brz., G. 3
Wirtschaftsministeriums vom 29. Sep⸗ mächtigung zur Ausstellung von Order⸗ lagerscheinen, die übertragen
Stuttgart, den 26. Februar 1934. 5 Württ. Wirtschaftsministerium
A. Aktiva.
. bei Bankhäusern, Sparfasson usw.
2. bei anderen Versicherungsmmnarnehmungen aus ’ dem laufenden Rückversicherungsverkehr ... Rückständige Zinsen und Miete .
Außenstände bei Generalagenten und Agenten: -
Lvr enr.ESe;.S. Seene“ 3 Rückstände bei Versicherungsnehmern. .Kassenbestand einschließlich Postscheckguthaben
8 8
aus dem Geschäftsjahr, . .
Inventar und Drucksachen...
Sonstie Niiira
“ 1 B. Passiva
Schlusse des Vorjahrs. Geschäftsjahre..
Gesa
“
.Hauptrücklage:
. Bestand am
. Rücklage für Ausfälle..
Vermittlergebühren
) der Feuerversicherung....
b) der Einbruchdiebstahlversicheruug
.Schadenrücklage.. .Sonstige Reserven und Sonderrücklage für Kursverluste “ Guthaben anderer Versicherungsunternehmungen aus dem laufenden Rückversicherungsverkehr... Barkautivnen Sonstige Passiva, und b
zwar:
nicht bezahlten Entschädigungen..
3. Guthaben von Mitgliedern . . .. 4. Sicherheitsdepots der Rückversicherun
schaften
1..— “
Gesa
Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung abschlüsse der Hagel⸗ und Feuerversicherungs⸗Abteilung der Schwedter Hagel⸗ und Feuer⸗Versicherungs⸗Gesellschaft auf Gegenseitigkeit in Schwedt (Oder), die zugrunde liegende Buchführung und der Jasresbericht des Vorstands den gesetzlichen Vorschriften. Schwedt (Oder), den 20. Februar 1934. E. Ohme, öffentlich bestellter Wirtschaftsprüfer, Bücherrevisor im Bezirk der Industrie⸗ und Handelskammer zu Berlin.
93. Versammlung der Gesell⸗ Deutscher Naturforscher und findet vom 16. bis 20. Sep⸗ 1934 in Hannover statt.
B. Rassow, tsführender Sekretär der Gesell⸗ eutscher Naturforscher und Aerzte.
scha anb wer mit
irn & Söhne in Giengen,
durch Verfügung des Württ.
1933 Nr. B. V. 9988 erteilte Er⸗ durch Indossament
werden können, ist durch t der Firma erloschen.
an Vertreter
und zwar:
nicht abgehobene, rückgewährte Beiträge... 2. Anteil der Rückversicherer an festgesetz
gemäß §. 18 der Satzung 3. April 1934 einzufordern.
Aenderung Bericht des
Genehmigung der
Wahlen zum Aufsichtsrat. Bremen, den 15. März 1934.
Betrag in RM im einzelnen/ im ganzen — 27 750,— 51 000 — 179 638 05
8— —
—
—
1 111 179 80
1 111 638 50
458 70 37 50
.„ 2
291 222 13
45 034 42 19 347 83
1— 24 978 29
1 750 647 /72
mtbetrag
30 236 824 32
“ 601 764
15 000 —
4 000 —
10 000 — 29 000 ’
427 943 62
8 025 10
1“ 435 968 107 228
43 355%
.1
57 155/75 1 227 19
ten, noch
„„C5
ngsgesell⸗ I 425 11667
49 830 57 1 750 647 72 entsprechen die Rechnungs⸗
5686
mtbetrag
öffentlich angestellter beeidigter
fersxxxAsSraspsssxMaUSwÜmrgmweʒxamnaxexsaevm enesaaeereesn saras veFSee äheeakassgeeeeese grahehageasasrssdöSesekerewesSessseo FegssshfcResedsogn
[80550] Bremer Spiegelglas⸗Versicherungs⸗
Gesellschaft a. G., Bremen.
Zu der auf Mittwoch, den 4. April 1934, 17 Uhr, im Hause der Gesell⸗
ft, Contrescarpe Nr. 45, hierselbst, eraumten Generalversammlung den die Gesellschaftsmitglieder hier⸗
eingeladen. Eintrittskarten sind bis zum
Tagesordnung: l der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat. (Herabsetzung der Bezüge des Aufsichtsrats.) Vorstands über Geschäftsjahr 1933.
das
- Jahresabrech⸗ nung 1933.
Erteilung der Entlastung für Auf⸗
sichtsrat und Vorstand.
8 e.
Der Vorstand. Massoll
[80514] I. Nachtrag zur Satzung der Kaufmännischen Krankenkasse Halle (Saale), Ersat⸗ kasse V. V. a. G., vom 1. Na nuar 1934. § 41 Ziff. 1 ändert sich wie folgt. „Der Aufsichtsrat besteht aus 8 Per⸗ sonen, von welchen mindestens 5 Mitt⸗ glieder der Kasse sein müssen. Da Vorsitzende sowie dessen Stellvertreten und die weiteren 6 Beisitzer werden ebenso wie 4 Ersatzmänner, von der ordentlichen Generalversammlung anßt die Dauer von zwei Jahren gewählt Wiederwahl ist zulässig. Die Erset⸗ männer treten bei etwaigem Ausscheiden eines Mitgliedes während der Wahlzei in den Aufsichtsrat ein, und zwar zu⸗ nächst derjenige Ersatzmann, welcher die größere Stimmenzahl erhalten hat, bei gleicher Stimmenzahl der an Jahren ältere, mit der Maßgabe, daß für ein auswärtiges Mitglied ein auswärtiger Ersatzmann an dessen Stelle tritt.“” § 41 Ziff. 3 wird gestrichen, Ziffer! wird Ziffer 8. § 47 Ziff. 1 Satz 1 wird wie folgt geändert: Di Generalversammlung
„Die besteht aus 40 Abgeordneten, welche von den wahlberechtigten Mitgliedern auf die Dauer von zwei Jahren gemiß § 48 zu wählen sind.“
§ 48 Ziff. 1 Satz 1 wird wie folgt geändert: „Sind Abgeordnete der Ge⸗ neralversammlung zu wählen, so wirh auf Grund des Mitgliederbestandes, der am 31. Dezember des vor der Generäh⸗ versammlung liegenden Kalenderjahres festgestellt ist, errechnet, auf wieviel Mitglieder ein Abgeordneter entfällt“
§ 49 Ziff. 1 Satz 1 wird gestrichen und dafür gesetzt: „Die Einladung zu der ordentlichen Generalversammlung muß mindestens 8 Wochen vor Zu. sammentritt unter Angabe von Zeit und Zweck der Versammlung kanntgemacht werden. Sind nach § † in Verbindung mit § 55 Neuwahlen vorzunehmen, erhalten die Bezirksver⸗ waltungen durch Rundschreiben Hauptvorstand Anweisung für die Ab⸗ haltung der Mitgliederversammlungen“ §₰ 50 ist zu streichen und lautet wie folgt: „Anträge, welche zur Verhand⸗ lung in der Generalversammlung be⸗ stimmt sind, müssen durch die Mehrheit der Mitgliederversammlung nach § 5S beschlossen werden. Sie sind spätestens drei Wochen vor der Generalversamm⸗ lung schriftlich dem Hauptvorstand eir⸗ zureichen. Eingegangene Anträge sind den Bezirksverwaltungen zur Kenntnis⸗ und Stellungnahme rechtzeitig mit⸗ zuteilen.“
§ 54 wird wie folgt geändert: „Die Bezirksverwaltungen haben bei Bederf und auf schriftlichen Antrag von ein Zehntel der Mitglieder einer Geschäft⸗ stelle oder, wenn es der Hauptvorstand der Kasse anordnet, eine außerordent⸗ liche Mitgliederversammlung einzu⸗ berufen.“
In § 55 wird Ziff. 1 gestrichen und wie folgt gefaßt: „Ordentliche Mit⸗ gliederversammlungen werden durch den Hauptvorstand zur Neuwahl der Abgeordneten der Generalversammlung und deren Stellvertreter einberufen. In den Mitgliederversammlungen soll den Mitgliedern Geschäftsbericht über das vergangene Jahr gegeben werden. Die ordentlichen Mitgliederversamm⸗ lungen sind nach § 49 Ziff. 1 Satz? bekanntzumachen und mindestens 14 Tage vor Abhaltung im „Völkischen Beobachter“ zu veröffentlichen.
Diese Mitgliederversammlungen haben das Recht, Anträge und Beschwerden in Angelegenheiten der Kasse an die Generalversammlung zu richten § 50).“
§ 56 Ziff. 2 wird gestrichen. In § 59 Ziff. 1 wird der 4. Satz ge⸗ strichen und erhält folgende Fassung. „Ergibt diese einen Ueberschuß, so wird derselbe dem Reichstuberkulose⸗Aus⸗ schuß, Berlin W 9, Tirpitzufer 7, zur gemeinnützigen Verwendung (Tuber⸗ kulosebekämpfung usw.) überwiesen.“
Die Aenderungen treten mit Wir⸗ kung vom 17. Februar 1934 in Kraft.
Genehmigt durch Verfügung vom 8. März 1934.
Das Reichsaufsichtsamt für Privat⸗
versicherung. IE(Ein Stempel des Reichsaufsichtsamtes. Tgb.⸗Nr. IV. EK. 2186/24.
Ort, b
3
[80515] II. Nachtrag
zur Satzung der Kaufmännischen
Krankenkasse Halle (Saale), Ersatz⸗
kasse V. V. a. G., vom 1. Ja⸗ nuar 1934.
In § 1 Ziff. 1 werden auf der 4. Zeile die Worte „Halle (Saale)“ ge⸗ strichen und dafür gesetzt „Berlin“.
In § 1 Ziff. 3 werden auf der 4. Zeile die Worte „Halle (Saale)“ ge⸗
strichen und dafür gesetzt „Berlin“.
Die Aenderungen treten mit Wir⸗ kung vom 1. April 1934 in Kraft. Genehmigt durch Verfügung
8. März 1934. Das Reichsaufsichtsamt für Privat⸗ versicherung. J A Dr ZSit Stempel des Reichsaufsichtsamtes. Tgb.⸗Nr. IV. EK, 2136/24.
[78302]
Als Liquidator des Deutschen Selbst⸗ schutzverbandes E. V. mache ich die Auflösung des Vereins bekannt und fordere etwaige Gläubiger zur Anmel dung ihrer evtl. Ansprüche auf.
Berlin, Rankestraße 28.
1934. Paschke.
vom
vom p
(vgl.
“ 8 8
—
einschließlich des Portos abgegeben.
Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 2,30 ℛℳ einschließlich 0,48 7ℳ Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Geschäftsstelle 1,90 Neℳ monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Geschäftsstelle SW 48, Wilhelmstraße 232. Einzelne Nummern kosten 30 ¹‧g0, einzelne Beilagen 10 ⁷gf. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages Fernsprecher: F 5 Bergmann 7573.
Anzeigenpreis für 55 mm breiten Zeile 92 mm breiten Zeile die C E1 eae gea 32. Alle Druckaufträge sind auf ein⸗ eitig beschriebenem Papier pölli
82 auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. — vor dem Einrückungstermin bei
den Raum einer fünfgespaltenen 3 mm hohen und 1,10 Tℳ, einer dreigespaltenen 3 mm hohen und 1,85 N¹ℳ. Anzeigen nimmt an die Geschäftsstelle
druckreif einzusenden, insbesondere ist
Befristete Anzeigen müssen 3 Tage der Geschäftsstelle eingegangen sein.
“
exEvFexEn.
Berlin, Sonn
8
abend, den 17. März, abends. 8
8
Inhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich. Ernennungen ꝛc.
Erlöschen einer Exequaturerteilung. Verordnung über den Schutz der Sonn⸗ und Feiert 16. März 1934.
Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis
Preußen.
Bekanntmachung, betreffend den Geldwert für die am 1. April 1934 fälligen Zinsscheine zu Kur⸗ und Neumärkischen Ritter⸗ schaftlichen Goldpfandbriefen.
Bekanntmachung des Regierungspräsidenten in Minden, be⸗ treffend die Einziehung von Vermögenswerten zugunsten des Landes Preußen.
Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe der Nummer 13 der Preußischen Gesetzsammlung.
Im Nichtamtlichen Teil wird eine Statistik der Boden⸗ und Kommunalkreditinstitute (Umlauf an Schuldverschreibungen und Bestand an Hypotheken, Kommunaldarlehen und sonstigen Darlehen) nach dem Stande Ende Januar 1934 veröffentlicht.
SDeutsches Reich.
Der Herr Reichspräsident hat die nachstehend aufge⸗ ührten Reichsdisziplinarrichter, veren Amtszeit im 1. Halb⸗ jahr 1934 ihr Ende erreicht, wiederernannt: den . Präsidenten der Reichsdisziplinarkammer in armstadt Oberlandesgerichtsrat Küchler in Darmstadt, 1“ 3 stellv. Mitglied der Reichsdisziplinarkammer in Dortmund Amtsgerichtsrat Wintgen in Dort⸗ mund stellv. Präsidenten der Reichsdisziplinarkammer in Erfurt Amtsgerichtsdirektor D o nath in Erfurt, stellv. Mitglied der Reichsdisziplinarkammer in Hannover Land⸗ und Amtsgerichtsrat Dr. Rupp in Hannover, stellv. Präsidenten
das
den
das
der Reichsdisziplinarkammer in Köln Amtsgerichtsrat Dr. Mittweg in Köln, Mitglieder der Reichsdisziplinarkammer in Köln Oberlandesgerichtsrat Schommer und Landge⸗ richtsrat Baumann in Köln, stellv. Mitglieder der Reichsdisziplinarkammer in Köln Land⸗ und Amtsgerichtsräte Mann und Soehnge in Köln, 8 räsidenten der Rei sdisziplinarkammer in Lübeck veddesicheadeseter opken in Lübeck, 1 Mitglied der Reichsdisziplinarkammer in Lübeck Richter Heise in Lübeck, .„ stellv. Präsidenten der Reichsdisziplinarkammer in München Senatspräsident Karl Zeiß in München, Mitglied der Reichsdisziplinarkammer in Oppeln Land⸗ und Amtsgerichtsrat Dr. Janissek in
Opeln, 116“ stellv. Mitglied der Reichsdisziplinarkammer in Schleswig Landgerichtsdirektor Wichmann in Kiel.
erner hat der Herr Reichspräsident an⸗ Stelle des aus⸗ cheiteden stellv⸗ Poäsidenten der Reichsdisziplinarkammer in Berlin den Kammergerichtsrat Geier beim Kammer⸗ gericht in Berlin zum stellv. Präsidenten der Reichsdisziplinar⸗ kammer in Berlin ernannt. 3
das
das
Es treten mit Ablauf des Monats März in den Ruhe⸗ stand der Nn eigabhggs beim Reichspostministerium Klauke, die Präsidenten einer Oberpostdirektion Bauer⸗ horst in Dresden, Herzog in Hannover, 3 wirner in Königsberg (Pr.). 1
in Bremen, Rafael
Das dem Konsul von Ecuador dem 18. Februar
Pinoy Roca, namens des Reichs unter 1932 erteilte Exequatur ist erloschen.
Verordnung 1 über den Schutz der Sonn⸗ und Feiertage. Vom 16. März 1934. 8 Auf Grund des § 7 des Gesetzes über die eiertage vo 27. Fesuer 1934 (RGBl. I S. 129) wird verordnet:
“ 8 “ - Feiertage Die in dem Gesetz über die Feiertage anerkannten Feiert und Sonntage sind, svesteüber 8. Zeitbauer des Schutzes nichts
eignet sind, die äußere Ruhe des Tages zu sofe ihre Ausführung nicht nach Reichsrecht besonders zugelassen ist. Weitergehende
““
anderes bestimmt ist, von Mitternacht zu Mitternacht nach Maß⸗
gabe folgender Vorschriften geschützt.
§ 2. Verboten sind alle öffentlich bemerkbaren Arbeiten, die ge⸗ beeinträchtigen, sofern
Verbote werden hiervon nicht
ͤ“
1. für den Betrieb der Deutschen Reichspost- und der Deut⸗ sschen Reichsbahn sowie sonstiger Eisenbahnunter⸗ nehmungen; 2. für unaufschiebbare Arbeiten, die zur Befriedigung häus⸗
licher oder landwirtschaftlicher E zur Abwen⸗ dung eines erheblichen Schadens an esundheit oder
Eigentum, im Interesse öffentlicher Einrichtungen oder Anstalten, zur Verhütung eines Notstandes oder zur Vorbereitung der am folgenden Tage stattfindenden Märkte erforderlich sind; 4 b
‚für leichtere Arbeiten in LE“ oder dicsens gleich⸗ zuachtenden Gärten, die von den Besitzern selbst oder ihren Angehörigen vorgenommen werden.
(1) Während der ortsüblichen Zeit des Hauptgottesdienstes
sind verboten: 5
1. Offentliche Versammlungen, sofern hierdurch der Gottes⸗ dienst unmittelbar gestört wird; “
Alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veran⸗ staltungen, sofern nicht ein höheres Interesse der Kunst, sissenschaft oder Volksbildung oder ein politisches Interesse vorliegt: 1 1. 8
Auf⸗ und Umzüge, sportliche und turnerische Veranstal⸗ tungen sowie Hetz⸗ und Treibjagden auf Wild, sofern hierdurch der Gottesdienst unmittelbar gestört wird.
(2) Die Reichsminister des Innern und für Volksaufklärung und Propaganda sowie die obersten Landesbehörden können aus wichtigen Gründen Ausnahmen zulassen. 8
§ 5. B Am Karfreitag und am Bußtag sind, abgesehen von den Vor⸗
schriften der §§ 2 bis 4, verboten:
1. sportliche und turnerische Veranstaltungen gewerblicher Art und ähnliche Darbietungen sowie sportliche und turnerische Veranstaltungen nicht gewerblicher Art, so⸗ fern sie mit Auf⸗ 8. Uemaiclct., 88b ““ musik oder Festveranstaltungen verbunden sind;
.in 1“ Schankbetrieb musikalische Darbietungen 1 f alle anderen alt. Veranstaltungen, sofern bei ihnen nicht der die
entsprechende ernste Charakter gewahrt ist.
8 11.““ 8 6. ö1“ Am Heldengedenktag sind, abgesehen von
der §§ 2 bis 4, verboten: 1 In Räumen mit Schankbetrieb musikalische Darbie⸗
tungen jeder Art; 2 terhaltung dienenden öffentlichen 2. alle anderen der Unterh g 21 Fn
reichsrechtliche berührt.
der Unterhaltung dienenden 28191 en Tagen
n Vorschriften
Veranstaltungen, sofern bei ihnen nicht der die ernste Charakter gewahrt 8 Vorabend des Oster⸗ und Weihnac tsfestes, am ersten
(1) Am sind öffentliche Tanzlust⸗
Ostertag und am ersten Weihnachtstag
verboten. 8 8 barkegzenalsr Fffenlche Tanzlustbarkeiten gelten nicht Veranstal⸗
tungen, bei denen ausschließlich deutsche Volkstänze getanzt 8 8
um Schutze staatlich nicht anerkannter kirchlicher Feier⸗ 1“ L Landesbehörden für Gemeinden mit überwiegend evangelischer Bevölkerung Bestimmungen für 8S⸗ elische kirchliche Feiertage, für Gemeinden mit berwiesen atholischer Bevölkerung. estimmungen n katholische kirch 8 eiertage erlassen. Die Bestimmungen haben sich im Rahmen der § 2 bis 4, für kirchliche otengedenktage außerdem im Rahmen 28 § 6 zu halten. 1 89) 8 Orte mit überwiegend evangelischer oder katholischer Bevölkerung gelten die Gemeinden, in denen nach der letzten Volkszählung die evangelische oder katholische Bevölkerung mehr die Hälfte der Bevölkerung zählt.
e Verordnung tritt mit dem Tage 88 Verkündung in Kra Diese diesem Zeitpunkt treten entgegen tehende landesrecht⸗ liche Vorschriften über den Schutz der Sonn⸗ und Feiertage
außer Kraft. Berlin, den 16. März 1934.
Frick.
Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda. Dr. Goebbels.
b 8
vuvs vrxowex ans 8
Postscheckkonto: Berlin 41821. 1934
Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis
gemäß § 1 der Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur Aenderung der Wertberechnung von Hypotheken und sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmarb) lauten (RGBl. 1 S. 569). Der Londoner Goldpreis beträgt am 17. März 1934 5 eine Unze Feingodd . 136 sh 6 d, n deutsche Währung nach dem Berliner Mittel⸗
kurs für ein englisches Pfund vom 17. März 1934 mit RM 12,78 umgerechnetbkt. = 5 ein Gramm Feingold demmnach.. n deutsche Währung umgerechnet..
Berlin, den 17. März 1934. Statistische Abteilung der Reichsbank.
Dr. Döring.
RM 87,2235, pence 52,6629, RM 2,80430.
—
Preußen. Bekanntmachung. Der Geldwert 1— die am 1. April 1934 fälligen Zins⸗ scheine zu Kur⸗ un Neumärkischen Ritterschaftlichen Gold⸗ pfandbriefen, welcher auch für die am 1. März 1934 fällig gewesenen Jahreszahlungen der bei dem Kur⸗ und Neumärki⸗ schen Ritterschaftlichen und Neuen Brandenburgischen Kredit⸗ Institut bestehenden Goldpfandbriefsdarlehen maßgebend ist, wird berechnet: 1 Goldmark = 1 Reichsmark.
Berlin, den 15. März 1934. Kur⸗ und Neumärkische Haupt⸗Ritterscha von Winterfeld.
Bekanntmachung. Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehun
“ Vermögens vom 26. Mai 1938 (RSBl. I S. 293) in Verbindung mit 8 1 der Durchführungs⸗ verordnung des Preuß. Ministers des Innern vom 31. Mai 1933 (Gesetzsamml. S. 207) und dem Gesetz über die Ein⸗ ziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (RGBl. I S. 479) werden die von der Ortspolizeibe⸗ hörde in Brackwede beschlagnahmten 8 Flöten des aufgelösten Trommler⸗ und Pfeiserkogps der freien Turnerschaft in
Brackwede hiermit zugunsten des Staates eingezogen. Minden, den 10. März 1934. 8 Der Regierungspräsident. J. A.: von Winterfeld.
Bekanntmachung.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 13 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter Nr. 14 098 die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Geheime Staatspolizei vom 30. November 1933 (Gesetz⸗ samml. S. 413), vom 8. März 1934. Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis: 0,20 RM, zuzüglich einer Verlag (G. Schenck),
Versandgebühr von 4 Rpf. zie durch: R. von Decker’s
Fu hegiehen, durn und durch den Buchhandel.
Berlin, den 17. März 1934.
Berlin W 9, Linkstr. 35, Schriftleitung der Preußischen Gesetzsammlung.
MNichtamtliches.
Deutsches Reich.
Der Königlich jugoslawische Gesandte Zivojin Ba⸗ lugdzic hat Berlin verlaf en. Während seiner Abwe enheit führt Legationsrat Rasieé ie Geschäfte der Gesandtschaft.
Der Botschafter der Vereinigten Staaten von Amerika William E. lchafit hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Botschaftsrat White die Geschäfte der Botschaft.
Im Heutigen Handelsteil: 1
Dr. Schacht über bie Auslanbsschulben