1934 / 78 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 04 Apr 1934 18:00:01 GMT) scan diff

Rbbenr wen wegeren 8 Zweite Beilag Capo del Governo, Primo Ministro Segre- Die jetzt geltenden Bestimmungen sehen eine Erhebung zum Deu schen Reichsanzeiger und Preußischen Sta 1

Erste Beilage zumn Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 78 vom 4. April 1934. S. 4 3 2 1

Verordnung Capo d- no, Prin lstro ie jetzt estin 8 tario di Stato, Ministro Segretario di Stato der „Zuschläge der Aufsichtsratsmitglieder“ nur bis zum über die Bildung eines Beirats beim Reichskommissar für per gli Affari Esteri 31. Marz 1934 vor. Es besteht aber kei Sn A . 2 1 3 1 ““ Nr. 78 Berlin, Mittwoch, den 4. April

8 2 mirlz 2 8 8 9 . . 2.„;4 b . 5 . 8 8

Aus⸗ und ü-S=vIsaens A S. E. P'Ambasciatore di Germania a ROMA. Feit vom 1. April 1934 ab auf diese Steuer zu verzichten.

führung der Zrenkreich vom 8b Jannar 1934. ROMA, li 29 marzo 1934 XII. E“ ist ges W 5 Höhe

2. 934. e ee . H für etra ommenden Steuerpflichtigen ; ;

Auf Grund des § 5 der Verordnung über die Einfuhr nella traduiione italiana del testo tedesco, d del seguente tenore: wurf an dem Steuerabzugsverfahren, das sich in der Praxis die Zahl der von der Ehestandshilfe befreiten Personen bei öffentlichen Kenntnis gebracht. 1 Staats⸗oder Hrivatwerte

Fuae“ Frandreich vom 12 Fanuar 1934 (RSLl. I Horimcurioo del mio Coverno, ho l'onore di comunicare all'E. V. bewährt hat, fest. Die Steuer ist als „Abgabe der Aufsichts⸗ 8 er Aufkommensschätzung man els hinreichender Unterlagen Der Preußische Minister für Wirtschaft und Arbeit. (1) Die Beschäftigung auf Staats⸗ oder Privatwerken soll mit

S. 26) im Finverständnis mit dem Reichsminister der ohe il Governo germanico propone quanto segue: ratsmitglieder“ bezeichnet; denn die frühere Bezeichnung decht genügend hatte berücksichtigt werden können. Dem J. A.: Winnacker. e 7s I“ und 2 ep

Finanzen verordnet: Accordo concluso con lo scambio di note del 12 dicembre üschläge der Aufsichtsratsmitglieder“ hat keine Berechti⸗ v vird durch nc chnits II des vorliegenden Entwurfs ent⸗ 8 8 G . ung eeneuzbil as Ober -g entscheidet, welche Privat⸗

ze 1933 inteso a regolare in via provvisoria l'importazione in Germania gung mehr, da die Steuer seit 1. April 1933 aus dem 3 w 2 verblelben v Auff E Vorschriften des Ministers für Wirtschaft und Arbeit über die werke für die Ausbildung von ergreferendaren geeignet sind.

8& 111X“ dei prodotti italiani classificati sotto le voci da 394 a 397 della- sammenh an it der Eink A“ is dem Zu⸗ prochen. Danach erble g8 om Auf Bereeö qras⸗ an Ehestands⸗ Ausbildung und Prüfung für den höheren Staatsdienst im Die staatliche Aufsicht während der technischen und kaufmännischen

Beim Reichstoumnistar for dus, und CEinfuhr Fenstüiaug. düen Ueh cX“ Ueee 8 g mit der Einkommensteuer herausgenommen hilfe im Rechnungsjahr 1933 nur 12 Millionen Reichsmark Bergfach. Ausbildung auf Staats⸗ oder Privatwerken führt der zuständige Abwickkungsstelle, wird ein Beirat gebildet. Ciaschna delle due Parti contraenti avrà il diritto di denunciare Das Aufkomme 8 und ab dem Rechnungsjahr 1934 nur je 15 Millionen Reichs⸗ Vom 28. März 1934. Gers vis heernar. 1b 8

en aus den Zuschlägen der Aufsichtsrats⸗ mark dem allgemeinen Haushalt. Im Gesetz über 16 (2) Die technische Ausbildung ist auf einem oder zwei Berg⸗

3 il presente Accordo per la fine di ogni trimestre (calendario) con ;4ef; ; ; 8 b 3 8 xe- 2 ee. § 2. 1 8 P 8 mitglieder belief sich in den erste 1 98 885. 1 Se F 8 3 8. I. Allgemeine Bestimmungen. werken zu erledigen. Mindestens drei Monate sind in der Regel preavviso di un mese. g9 elief sich sten zehn Monaten des Rech⸗ Förderung der Eheschließungen vom 1. Juni 1933 waren g 1 g auf einem Stein⸗ oder Pechkohlenwerke zu verbringen. Der Betg⸗

Der Beirat bildet aus der Zahl seiner Mitglieder für die IUpresente Accordo sara ratificato. Esso sarà tuttavia, applicato nungsjahrs 1933 auf rund 3 900 000 RM. Für das volle rrößere Beträge für allgemeine Haushaltszwecke vorgesehe v b zlichi ; einzelnen Fachgebiete Unterausschüsse. .“ in vin eeeereess al piu presto con effetto dal 10° aprile E Rechnungsjahr 1933 ist danach mit einem Aufkommen von größ durch Ab chnitt II des vorliegenden Entwurfs fest⸗ Die Befähi d zheren St di im B referendar soll möglichst lange im verantwortlichen Aufsichtsdienste Für die Fachgebiete, für die der Reichsminister für Er⸗ I“ . 1 rd. 4 ¼ Mill. RM W.. Frz. . Die ai⸗ 1 eg. E2 1 Die Befähigung für den höheren aatsdienst im ergfach tätig sein, und zwar in der Regel mindestens drei Monate als nährung und Landwirtschaft zuftändig ist übernimmt der ; Prego FE. V. di volermi dar l'assicurazione che il Governo . 4 Mill. R2 n rechnen. Mit Rücksicht auf die Besse⸗ gesetzten 12 Millionen und je 15 Millionen Reichsmark jähr⸗ wird nach Ableistung eines praktischen und Fveer us⸗ Steiger unter Tage. Die Ausbildung soll sich im übrigen auf alle Reichsrührstand die Aufgaben b Unterausschüsfe italiano d d accordo su quanto precede. ““ rung der Wirtschaftslage darf erwartet werden, daß das lich entsprechen dem bis zum 1. Juli 1933 vorhanden gewe⸗ bildungsganges durch zwei Prüfungen nach Maßgabe der nach⸗ Arbeiten und Dienstgeschäfte erstrecken, die in den Betrieben vor⸗ 6 Nel prendere atto di tale comunicazione, ho Lonore di dichiarare Aufkommen aus der Abgabe der Aufsichtsratsmitglieder für senen 10 Pigen Ledigenzuschlag, der seit Einführung der Ehe⸗ folgenden Vorschriften nachgewiesen. kommen. Neben dem laufenden technischen Dienst soll der Berg⸗ referendar die den Betriebsbeamten obliegenden schriftlichen Ar⸗

§ 3. all'E. V. che il mio Governo à d'accordo su quanto precede. das Rechnungsjahr 1934 höher sein wird 1 zůbilf vS. 2 1 8

8 5 H. 4 b . ndshilfe weggefallen ist bzw. in die Ehestandshilfe einge⸗ . 2 b 8

Der Beirat besteht aus, Vertretern der Erzbugunge des le espressioni della mia 8 6 . söloffen ser st bz hef hilf g h 1“ 1 u⸗ n der Hand EE

11““ eus Persgicgen 1e Mussolini. B iüj Bei der Gelegenheit ssei darauf hingewiesen, daß die 1. die praktische Febezen. ktanden 1“ 9 8 1 . egründung Ausgabe der Ehestandsdarlehen sich auch in der Beseitigung 2. die akademischen Studien, 3 Arbeiterangelegenheiten und den Wohlfahrtseinrichtungen ver⸗

besonders geeignet erscheinen.

8 m Gesetz zur Anderung des Gesetzes ü 5 1 von Steuerrückständen und in der Pünktlichkeit der Steuer⸗ 3. die technische und geschäftliche Vorbereitung. traut machen. Mindestens einen Monat seiner technischen Aus⸗ § 4. vM 8 n. heegaben vom 28,März F (Res v“ zahlungen durch die Möbelerzeuger usw. auswirkt. Die (2) Für die Ausbildung zu Abs. 1 Ziff. 1 und 2 gelten die bildung hat der Bergreferendar in der Vetriebswirtschaftsstelle Die Mitglieder des Beirats ernennt der Reichswirtschafts⸗ Bekanntmachung. Veröffentlicht im Reichsfi Möbelerzeuger bezahlen ihre rückständigen Steuern zum Teil in allgemeinen Vorschriften über die praktische Lehrzeit und das eines großen Werkes abzuleisten. minister. Soweit die Zuständigkeit des Reichsnährstandes ge⸗ An Stelle der im Deutschen Reichsanzeiger Nr 302 Veröffentlicht im Reichsfinanzministerium 9 Ehestandsdarlehensscheinen. Würde ihr Geschäft durch Ehe⸗ Studium der Bergbaubeflissenen. (3) Während der kaufmännischen Ausbildung hat sich der geben ist, ernennt der Reichsminister für Ernährung und Land⸗ n Stelle der im Deutschen Reichsanzeiger Nr. 302 vom Zu Artikel I. dsdarlehensscheine nicht belebt worden sein, so würden si (8) Die erste Prüfung ist die an einer Bergakademie oder Bergreferendar durch selbständige Beteiligung, an allen vor⸗ wirtschaft die Vertreter des Reichsnährstandes im Beirat. Die 29. Dezember 1931 veröffentlichten Preise gelten unter den 1 1 . öö“ tandsde 85 1u 2 der Regel 1 ere, len e einer Technischen Hochschule in der Fachrichtung Bergbau ab⸗ kommenden Arbeiten und durch eingehendes Studium der be⸗ Ernennung erfolgt unter dem Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs im Deutschen Reichsanzeiger Nr. 77 vom 1. April 1930 und m § 1 Absatz 1 Buchstabe e des Gesetzes über Förderung die rückstän eeeern ne egel nicht bezahlen können, gelegte Diplomprüfung. stehenden Vorschriften und Dienstanweisungen über die Büro⸗ jeweils auf die Dauer eines Jahres. Nr. 75 vom 30. März 1931 bekanntgegebenen Bedingungen der Eheschließungen vom 1. Juni 1933 ist als Voraussetzung das Finanzamt würde I vielen Fällen die rückständige ö. (C) Die zweite Prüfung ist die vor dem Prüfungsausschuß geschäfte zu unterrichten. Besonderen Wert hat er auf genaue 8 5 für das für die Gewährung des Ehestandsdarlehns vorgeschrieben Steuer erlassen müssen. Aus den Berichten der Landes⸗ für das Bergfach in Berlin abgelegte Staatsprüfung. Der Kenntnis des Einkaufs⸗ und Versandwesens, der Abrechnung mit Den Vorsitzenden des Beirats ernennt der Reichswirtschafts⸗ 8 Niedersächsische Kohlensyndikat „daß die künftige Ehefrau sich verpflichtet, eine Tätig⸗ fheneeece ergibt sich, daß gr; Rechnungsjahr 1933 rund Staatsprüfung hat ein 2 4 jähriger staatlicher Ausbildungsdienst den Verkaufsvereinigungen. und Syndikaten sowie der betriebs⸗ minister im Einvernehmen mit dem Reichsminister für 18 nachstehende Brennstofsverkaufspreise je Tonne ab Werk ein⸗ des be⸗ Ksbe itess lhhneee solange nicht wieder aufzu⸗ 8 M. nef 1“ § 3 z1.1eer. 5 Net Sen 6⸗h h Uh; nehmen, als der künftige Ehemann Einkünfte im Sinn Steuern mehr eingegangen sein werden als ohne das Vor⸗ - . E5 8 - hrädng 1“ schließlich Umsatzsteuer: des Einkommensteuergesetzes von mehr I Reichs⸗ handensein von Ehestandsdarlehensscheinen eingegangen sein .(1) Der Antrag auf Zulassung zum staatlichen Ausbildungs⸗ rechnungsverkehr, der Rechnungslegung, der Aufstellung der Bi⸗ ö. 1. Gesamtbergamt Obernkirchen G. m. b. H ck lich bezieht Fhestandsde 9 würden dienst ist binnen 6 Monaten nach dem Bestehen der Diplom⸗ lanzen und der Vermögens⸗ und Ertragsberechnungen die er⸗ sitende des Beirats. m. b. HP. 88 mark monatlich ezieht und das Ehestandsdarlehen prüfung bei einem Oberbergamt zu stellen. 8 forderliche Kenntnis zu verschaffen. ö“ 8 8 I E1A1“A“ RM 9* 8 Wicht restlos getilgt ist“. - 1“ G (2) Dem Gesuch sind beizufügen 8 ((4) Der Werksdirektor hat bei Beginn der kaufmännischen Der Beirat hat sämtliche Anträge auf Einfuhrbewilligung he ““ Das Gesetz zur Förderung der Eheschließungen ist ein Ab⸗ DPrruckfehlerberichtigung. ö1““ 1. ein eigenhändig geschriebener Lebenslauf, Ausbildung einen Plan für den Gang der Ausbildung aufzu⸗

zu prüfen und zu allen bei der Durchführung der Kontingen⸗ J1111116“] 18,— schnitt des Gesetzes zur Verminderun der Arbeits⸗ 8 8 2 z das Zeugnis über die Diplomvorprüfung, stellen und dafür zu sorgen, daß dieser durchgeführt und dem 87 ee e ei äcee Pepeeen . . Einkommensteuerhöchstgrenze von 125 Reichsmark monatlich Frankreich“ sind einige Druckfehler unterlaufen, 1 88 ö“ Diplomas gabe und 8. 1ee für stützuvs Penshrt ein. gung eines Ausbildungsabschnittes auf Die Mitglieder des Beirats sind verpflichtet, sich jeder miß⸗ Stückkkks.... 26,— nicht mit dem Sinn des Gesetzes zur Verminderung der Ar⸗ In § 1 müuß es, im 2. Absatz in Zeile 1 statt 26. Februnr bogische E1“““ Hauptprüfung vorgelegte geo⸗ weinem Staats⸗ oder Privatwerk hat der Bergrevierb te ei Dir G ats glichtet, si b gische Arbeit, inem Staats⸗ oder Privatwerk hat der Bergrevierbeamte ein, bräuchlichen Verwertung der infolge ihrer Mitgliedschaft zu ihrer Brechkoks, I, I, III... 1

. . s,zsiakeit in Eink e8 S.den de ichtig ,20. Februar“ heißen. Für die Positionen 398a 1, 398b 2 1b b 8 Kenninis gelangenden Tatsachen und Maßnahmen zu enthalten. Perlkoks . 29.— beitslosigkeit in Einklang steht. Es kommt oft vor, daß die nichtig 30. Februar, heißen. Für die Hositidzeich isses 98 dis Urkunde üter die Ernennung zum Diplom⸗Ingenieur Zeugnis des zuständigen Werldirektors einzuholen, in welchem

19˙25 Antragstellerin nur vorübergehend aus dem Arbheit⸗ 398e, 3984 und 398e, des Stat. Warenverzeichnisses ist zu⸗ Fachricht 8 dieser sich über die Tätigkeit des Bergrefsrendars, sein dienftliches Die Sitzungen des Beirats und der Unterausschusse sind ver⸗ Koksgrus.. . 8 in der Fachrichtung Bergbau⸗ sich 8 1 gref Ffeh⸗ 6

FPe 1 1 ine Einfuhrhöchstmenge für das 2. Vierteljahr 1934 1 eoncliches Vor . Fint 1t . 11“ 14,— nehmerstand ausscheidet, und zwar einzig und allein zu dem sammen eiss en 1 Vositione ein amtliches Führungszeugnis und außerdienstliches Verhalten und seine Einstellung zu Vor⸗ traulich. 8— Briketts, 1 ¼ und 3 kg, Würfel 1 kg 21,— Zweck, die Voraussetzung für die Gewähruͤng eines Ehestands⸗ 8. :. IEe ,* .ein amtzärziliches 8n wonach der Bewerber von gesetzten und Untergebenen zu äußern hat. . Die Einberufung des Heirots ersor 2 Breufische Borawerks⸗ und dutten⸗ltiengesellschaft, Reelehents 2ut schattee Sts Wait schachebed nn .. . in Fortfall. Ferner muß es im Warenverzeichnis in der, Rubrik körperlichen Gebrechen, Fehlern der äünmesargant nne b * Vorstoenden 8 n Abt. Steinkohlenwerke Ibbenbüren. Antrags auf Gewährung des Ehestandsdarlehens, daß das „Einfuhr⸗Nr. des Stat. Warenverzeichnisses“ statt „öZ1aff“ richtig wahrnehmbaren Esgen, . vroni. ͤ Bergrevierdienst. dieser Ausschüsse ausschüsse ne⸗ edarf durch die Vor⸗ a) Ostfeld (Eßkohlen): Einkommen ihres künftigen Ehemannes 125 Reichsmark mo⸗ „631ae“ lauten. fthte ite n Ee gache Pestat Seh⸗ und Hörvermögen sowie (1) Die Beschäftigung im Bergrevierdienst soll auf zwei Ferner treten der Beirat oder die Unterausschüsse auf Er⸗ Förderkohlen . .„NM 15,80 natlich nicht übersteigt oder bald nicht mehr übersteigen wird, eine Uebersicht über die vom Bewerber im Interesse Bergreviere verteilt werden, die zu verschiedenen 2 berbergamts⸗ suchen des Reichskommissars für Aus⸗ und Einfuhrbewilligung Bestmelierte (ca. 70 % Stücke) 19,— und daß sie dann in ihre alte Stellung zurückkehren oder eine seiner Ausbildung unternommenen Reisen und Lehr⸗ bezirken gehören und von denen das eine vorwiegend Stein⸗ Abwicklungsstelle das dieser jederzeit stellen kann, zusammen. 1 L“ 21,20 neue Stellung annehmen kann, ohne dadurch gegen die Vor⸗ 1 Preu ßen 8 ausflüge, über seine Teilnahme an besonderen Lehr⸗ keblenberghen ümfets. Die Beschäftigung if 2 88 Gewaschene Nußkohlen . schriften des Gesetzes zur Förderung der Eheschließungen zu 8 3 .““ 8 gängen und dergl., 8 See üs kercgei ele nüiche e Z“ - 50 verstoßen. Diesem Zustand soll durch Artikel 1 des vorliegen⸗ - Staatsministerium. 9. ein Lichtbild in Paßformat Feoretisch, sonders auch Fraktisch kennen erigz. Wennsanse zuü bb hei em feiche besgeher .“ III . 8 n den Entwurfs ein Ende bereitet werden. Die Einkommens⸗ Beim Staatsministerium ist der Ministerialkanzlei⸗ sei Se Bewerber 8 Heere sererla er, nmeabe e heneschen n g, - Be G 4 8 8 5 . 7„ 1 Noi à 8 8 1 v Dis 2 1 A 8. . 5 8 9 . 8224 . 2 —△: A. .,— 3 ührung entstehenden Kosten einschließlich der etwa zu erstatten⸗ 8 V. 8 17,— höchstgrenze von 125 Reichsmark monatlich wird beseitigt. Die inspektor Krönauer zum Kanzleivorfteher ernannt worden. dir mückschlüsie auf eeeegcebed. ge nen chanatter sabi⸗ (2) Die selbständige Ausführung von Tienftgeschäften ist dem 8 12,60 Ehefrau soll in der Zeit, in der das Ehestandsdarlehen nicht 2 ferne körperliche Eignung zum Bengenareneberuf Pgn. Bergreferendar in möglichst weitem Umfange zu

0 9 9 22 222222 2u29 2%

2 2 8 * 0 9„% 2 2⁴ 9 9

den ZEEö“ werden durch Ge⸗ 5 Feinkohlen . 2 stl s getilgt ist, erst d is a Snn ückkel d sob di ch d d Ausbild bed ühren gedeckt. Der Reichswirtschaftsminister erläßt im Einver⸗ Ungewaschene Feinkohlen 12,20 restlos getilgt ist, erst dann in eine Stellung zurückkehren oder minifteri 8 Oberbe rvanlaf 2 8 di obald dies na em Stand seiner Ausbildung unbeden 6 is 9 1 3,10 eine neue Stellung annehmen dürfen, wenn der als Preußisches Iuftigministerinm. 3 Prüflang Da⸗ 0bee; gime Lees ess⸗ „venderheraa scg fahrt erscheint.. 2 9 1 1“ 19,50 hilfsbedürftig im Sinn der Vorschriften über die Gewährung Infolge Erreichung der Altersgrenze sind zum 1. April zur persönlichen Vorstellung und überreicht das Gesuch danach dem (3) Während seiner Ausbildung im Bergrevierdienst hat der 20,— von Arbeitzlosenunterktüsung betrachtet wird. Diese Ein⸗ 1934 in den Ruhestand getreten: die Landgerichtspräsidenten Minister für Wirtschaft und Arbeit mit Bericht zur Entscheidung. Heeee in der Regel nur zu diktieren und schränkung ist bedingt durch den Sinn des Gesetzes zur Ver⸗ Gerstein in Hagen (Westf.), Klinke in Halberstadt, In dem Berxicht hat das Oberbergamt anzugeben, ob dem Be⸗ 121-nas 8p fih —— g 12,— minderung der Arbeitslosigkeit. Sie bedeutet eine Erhöhung von Schickfus und Neudorff in Greifswald, die werber gemäß § 15 der Anweisung über die praktische Lehrzeit Fereevierienstes 12 sich 86 .“ nach näherer der Gewäöhr dafuͤr, daß im Einzelfall der Zweck des Gesetzes Oberstaatsanwälte Rothe in Frankfurt a. O., Branden⸗ der Bergbaubeflissenen nahegelegt worden war, auf das Studium Anweisung des berbergamts die notwendige Fertigkeit in Kurz⸗ zur Verminderung der Arbeitslosigkeit gewahrt wird. burg in Osnabrück. 8 18 einer Zulassung zum staͤatlichen Aus⸗ schrift anzueignen. v“ Zu Artikel II. 1 n 5. ena 2 pr * dente 28 ü2. ernannt: Ober⸗ (5) See wird in der ne solche deiehee Rei 8 9 it 8 ie 2 age FKhe zborleben Aberftei ““ andesgerichtsrat Steubing aus Kassel bei dem Kammer⸗ zum staatlichen Ausbildungsdienst nicht zulassen, bei denen diese G ““ Uane Pochkeage. ““ 12. Er⸗ gericht, Kammergerichtsrat Sesemann, hauptamtliches Voraussetzung rir. Er kann im Ausnahmefalle auch Diplom⸗ (1) In der Reisezeit soll der Bergreferendar die wichtigeren 1 g. Bah gewaͤhrten Ehestandsdarlehen betrug: Mitglied des Juristischen Landesprüfungsamts, in Hamm Bergingenieure, welche bei Abschluß der praktischen Lehrzeit vom deutschen Bergbaubezirke, die er nicht schon in anderen Ab⸗ In Staatssekretärs: vev. Feinkohlen. im Fi 8. 346 * (Westf.. 18 für. der Zulassung zum kgatlichen shuiten seiner Kaaaitdung refsaengeregncss aeacfchg vrib. chlammkohlen.. 1X“ eptember 1933 2.-᷑I 1 . . jenst nicht in Aussicht genommen waren, zur Ausbildung a er nischen, geologischen, volks schaftlichen, berg⸗ 8 8. Stei 8 Pes t Barsi 8 Sober 1933 36 835 Senatspräsident Wicher in Naumburg a. S. ist auf An⸗ Bergreferendar annehmen, wenn in der Diplomprüfung besondere rechtlichen und sozialpolitischen Verhältnisse unterrichten. Dabei Steinkohlenbergwer arsinghaufen G. m. b. H. 1 5. 88g. or * 8b trag mit Ruhegehalt in den Ruhestand ersetzt. wissenschaftliche Leistungen nachgewiesen sind, und nach Persönlich⸗ soll er sein Interesse nicht allein den Bergwerken, sondern auch 3 8 November 1933 39 903 g heg e 9 vers tz; is 848 E . H 3 Sal ch 1 1 M 8 88 Feedfr Hüles. derk hle 1 8 . NM 1880 „Dezember 1933 40 981 Landgerichtspräsident Dr. Weber in Hanau ist nach e. veseen 18 vofaisches Linsbegng * Hevfrbels gee 8 8 venehsfscbriken ust⸗ Fee egle gen fuent 1 1 8 8 gesiebte Förderkohle 8 e. Lande 8 Dr. 8 8 ere Eignung für den höheren Staatsber ienst a egeben Sprengstoffabriken usw. enden. Jel Oberbergamt stel⸗ erordnung b 1 1 8 Januar 1934 34 259 5 8 Bonn versetzt. san zene h 8e einen Plan über die zweckmäßige Einrichtung der Reisezeit in

8 8 Stückkohlen. . 8 7 über die vorläufige Anwendung einer Vereinba ü b Feb ruar 1934 I”“ 1 sei Bezirk Di fgestellten Pla . Berg⸗ 8 G ing rung über die Nußkohlen II . .. . . 1 Februar 8 1. La. 8 8 8 . § 4. seinem ezir auf. 8 Die aufgeste lten P lane werden dem erg Verlsngernen der ö der deutsch⸗italienischen 19 insgesamt F4“ Obe u vnen wühm. . ei 188 1 cen Hn Aurvich⸗ (1) 88 Falle der Genehmigung des Gesuchs überträgt der Rülercnhaer Merlatteltt 111.““ 1“ 8 Dezember 1933. Berlin, den 3. April 1934. Die Durchschnittshöhe eines Ehestandsdarlehens betrug: Staatsanwaltschaftsrat Jentzsch aus Lüneburg in Göt⸗ EEE“ .(2) Um sicherzustellen, daß der Bergreferendar alle wich Vom 3. April 1934. Aktiengesellschaft Reichskohlenverband. im August 1983 780 K U N rendar und bewirkt seine Vereidigung. 1 ergagschechue ben ne- wera e⸗ Le „Auf Grund des Gesetzes über die vorläufige Anwendung Stutz Keil 8 8 2 Zu Oberstaatsanwälten sind ernannt: die ), Die Zulassung zur Ausbildung I.s Hexprefeaender üh- veesbezaac. Miamnähag 88 Vericsichligune zweiseitiger Wirtschaftsabkommen mit ausländischen Staaten 8 18 58. Staatsanwaltschaftsräte Dr. Hauptmann aus Breslau gründet weder einen Anspruch 1. eine sichere Anwartschaft auf was er schon vor der Diplomprüfung ““ hat, zu vom 4. April 1933 (RGBl. I S. 162) wird hiermit verordnet, 8 ovember 197 in Oels, Frerichs aus Wuppertal in Aurich, Landgerichts⸗ spätere Verwendung im Staatsdienst. 1““ wechseln und dabei gegebenenfalls von der im Schlußsatze de

23 j0 9 35 8 * 2 . 1 8 Deze 384 1 . 5 1 b 8 8 1u 2 24 . 2 22 . 2 4 da E 29. März 1934 in Rom als Notenwechsel unter 3 8. rat und Amtsgerichtsrat Dr. Fi g Hannover in Hildes⸗ 8 II. Ausbildungsdienst. § 6 Abs. 2 bezeichneten Möglichkeit Gebrauch zu mochen. . 2 g vom 12. Dezember 1933 zur 2 z ; 1 b 11 eve, Dr. 1 Hagen (Westf.) bei dem Land⸗ ö 8 ““ . reich b der 8 els angängig italienischen Handels⸗ und Schiffahrtsvertrag enegelesch sene be. Eeh Fens e12 * er . Tctsrass⸗ Die Senkung der Durchschnittshöhe hat herbeigeführt gericht Frefeld-Uerdingen 8 E11“ d 9) b.s n 29 gna. n be⸗ vareuftegerf veds vehuttim werden ghn. daaoe, 88 I S. 1035) mit Wirkung vom 1. April 1934 ab vorlä 8 1 1“ . 2583. werde ü der l der gestellten Anträ eh⸗ We rS. Feeewen. 1 18 es Ausbildungsdienstes übertragen ist, regelt den Dienst na seines Reisezwecks behilflich sein. Ist die Vorstellung bei der ) mi 9 äufig an⸗ . ““ vwerden müssen, um der Zahl der gestellten Anträge genügen etzmüller aus Duisburg⸗Hamborn in Wuppertal 8. SS Vorschri Wi 1 d t’Rädü EI Fewhentbes wird. (Eeröffentlicht vom Reichsfinanzministerium.) zu können. Trotz dieser Senkung der Durchschnittshöhe über⸗ Amtsgerichtsrat Dr. Quambusch aus Wiesbaden in Wansche, someich st öö“ Ps898 88 ““ Die Vereinbarung wird nachstehend veröffentlicht. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht eine Abgabe au steigt die Summe der gewährten Ehestandsdarlehen noch Münster, Amtsgerichtsrat und Landgerichtsrat Dr. Mou⸗ können. ügung stehenden Zeit mit besonderen Schwierigkeiten verbunden, 1 Aufsichtsratsvergütungen vor, die nach dem 31. März 198 immer das Aufkommen an Ehestandshilfe, das zur Gewäh⸗ toux aus Schneidemühl in Meseritz, Erster Staatsanwalt (2) Das Oberbergamt kann den Bergreferendar im Interesse genügt schriftliche Meldung unter Angabe der beabsichtigte ewährt werden. Er bringt keine neue Belastung der Auf⸗ rung von Ehestandsdarlehen zur Verfügung steht. Die Herder von der Staatsanwaltschaft des Kammergerichts der Ausbildung vorübergehend einem anderen Oberbergamt mit Befahrungen und der Dauer des Aufenthalts. Summe der bis Ende Februar 1934 ewährten Ehestands⸗ bei der Staatsanwalt 8 Lan ichts Berlin, Staats⸗ dessen Zustimmung überweisen. (4) Reisen außerhalb des Deutschen Reiches bedürfen zur F g9 ltschaft des Landgerichts B. .

ständnis mit dem Reichsminister für Ernährung und Landwirt⸗ Schlammkohlen . . . schaft und dem Reichsminister der Finanzen die hierzu erforder⸗ Vollbriketts, 3 kgza.. lichen weiteren Bestimmungen. Eiformbriketts, 50 g..

§ 10. Westfeld (Magerkohlen

8 ): Die Verordnung tritt mi eren örderkohlen.. in Kraft. g mit bn Tage der Verkündung drdergruskohlen ze:

* N. p 2 Berlin, den 28. März 198a4o4. Aeslsgecs Pit. Flet⸗. . Der Reichswirtschaftsminister. b“ 88

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. Feinkohlen..

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ichtsratsmitglieder, sondern dehnt lediglich die bisher unter 1öee . 1 b 1 außerhalb des rfen J. V.: von Bülow. J Beieicrtende d’gjüchläne 5 Aufsi be⸗ darlehen ist 120,5 Millionen Reichsmark. anwaltschaftsrat Schaefer aus Arnsberg in Paderborn, (3) Ueber die dauernde Ueberweisung an ein anderes Ober⸗ Anrechnung auf die Reisezeit der Genehmigung des Ober⸗ stehe de Sonderbelas di i 5 Um das Mißverhältnis zwischen Nachfrage nach Ehe⸗ Erster Staatsanwalt König bei der Staatsanwaltschaft des bergamt entscheidet der Minister. .. 3 bergamts. R Mär 6 sgen e Songer elastung auf te Zeit nach dem 381. März 5 rlehe Auf Sbe Shilfe or⸗ Ober bexseEs. 8 g Cgzbnez (4) Die Leitung und Beaufsichtigun des Ausbildungs⸗ (5) Die Beschäftigung in der Stelle eines gehobenen tech⸗ Rom, den 29. März 1934 3 standsdarlehen und Aufkommen an Eh standshilfe zu ver⸗ berlandesge 8 I - 4 5) g geh 114“ 9. März . 1934 aus. Die Sonderbelastung wurde durch die Verord⸗ 8 eh Seeen .b fteo he 8 dit 868 e2 8 erlan esgerichts Naumburg a. S. daselbst, Staatsanwalt⸗ dienstes im einzelnen liegt den Behörden und Beamten ob demen nischen Grubenbeamten (Fahrsteiger) oder die Eesnehhe an I nung des Reichspräsidenten zur Behebung finanzieller, wirt⸗ 4“ 11“ schaftsrat Lieberkühn aus Stolp in Greifswald, Erster der Bergreferendar zeitweilig zugewiesen ist. Sie haben so⸗ einem geologischen Geländekurse oder die Beschäftigung in de Notstände vom 26. Juli 1930 Se verd c, a 89 Felenen 1“ als Staatsanwalt Weiß aus Stettin in Stargard i. P. leich nach Ablauf der seoee n Hescheft gansjererice zu⸗ Buros Lines Privatwerkes oder einer Bank oder im Betriebe , RSBl. 1 S. 311) zuerst im Rechnungsj 4 2 M nur in Ausnahmefällen gewaährt werden darf. 8r. 8 8 8 tändigen Oberbergamte ein Zeugnis über da dienstliche un eines industriellen Unternehmens oder eine Beschäftigung ver⸗ shläge s nzees dchncrg sehns nasceraagalcgen n Dezember wurden 40 981 Chestands⸗ 11“ esr 8 hse eeeee außerdienstliche Verhalten des Referendars. seine Leiftungen und wandter uh kann vom Oberbergamte bis zur Gesamtdaner von ie durch Notenwechsel vom 12. Dezember 1933 geschlossene die für das Kalenderjahr 1929 der Einkommensteu 1. darlehen gewährt. Die finanzpolitische Hoffnung auf gehalt in den Ruhestand versetzt. die darin etwa hervorgetretenen Mängel zu übersenden. 3 Monaten auf die Reisezeit angerechnet werden. Feresn harung. die bezweckt, die Einfuhr italienischer Erzeugnisse legen hatte D. 8 di N 84 8 . 8 894 UnteF⸗ eine Saecbars. Senkung der Nachfrage im Januar erfüllte 8 v111 kösr eßslcili 1 (5) Das Oberbergamt kann eine Verlängerung jedes Be⸗ (6) Der Bergreferendar hat während der Reisezeit ein veümhe. 394 bis 397 des dentschen Zolltarifs nach Deutschland Sang totverordnung des Reichspräsi⸗ sich nicht; denn im Januar wurden noch immer 34 259 1“ 1 schäftigungsabschnittes anordnen, wenn das Ziel der Ausbildung Tagebuch nach dem unten folgenden Muster zu führen, aus dem phr äufig zu regeln, wird über den 381. März 1934 hinaus ver⸗ eüen zur Sicherung von Wirtschaft und inanzen vom rreen ewährt uvLbL“ Ministerpräsident. 85* noch nicht erreicht ist. der Verlauf der Reisen, die Beamten, bei denen er sich gemeldet d bli 8 1. Dezember 1930 Zweiter Teil Kapitel 1V (R Bl. I S. 517, Als 8 im Februar die Nachfrage nicht nachließ 1 . Landesforstverwaltung. 8 6. hat, die besuchten Werke und die sonstige Verwendung der Zeit ö hr Teile hat das Recht, diese Ver⸗ 527) wurde die Steuer für das Rechnungsjahr 1931 in das blieb mit Rilcksicht 8 fdas nahende E 8 deß Rechnu gzal 8 Die Forstmeisterstellen Frielendorf im Forstver⸗ (1) Der Vorbereitungsdienst erfällt in folgende Abschnitte: ersichtlich sind. Das Tagebuch ist nach Beendigung der Reisezeit Ende jeden Kalendervierteljahres mit ein⸗ System der Zuschläge zur Einkommensteuer eingebaut und ic 1s ; T die ö b waltungsbezirk Kassel⸗West und Biedenkopf, im Forst⸗ 8 Monate Beschäftigung 2n Staats⸗ oder Privatwerken, zu den oberbergamtlichen Personalaktien einzureichen.

Diese 88 zan kündigen. 1“ auf 10 vH der Aufsichtsratsvergütungen festgesetzt. Die Er⸗ nichts weiter übrig, als zu verfügen, deß e zbe irk Wiesbade ind 1 M. 1 2 ke. 6 Monate Beschäftigung im Bergrevierdienst, Muster für das Reisetagebuch. h“ oll ratifiziert werden. Sie wird sobald hebung der „Zuschläge der Aufsichtsratsmitglieder“ wurde von Dewilligengsd geiden bis zum Ende des Rechnungs⸗ Erwästn W1“ sind zum 1. Mai 1934, zu be⸗ 6 Monate Befahrung und Besichtigung von Werken ver⸗ M-eas Kachah Heec. 2 efe in ii⸗ 22 88 irkung vom 1. April 1934 ab, vor⸗ durch die Anpassungsverordnung vom 23. Dezember 1931 jahrs (31. März 1934) auszusetzen ist. In der Bearbeitung epes Bewerbungen müssen bis zum 15. April 1931 ein⸗ scchiedener Bezirke (Reisezeit), ne 11

Ich bitte Euere Erzellen; mir die Zusicherung zu geben, daß FSr. EEEö Verordnung des Reichspräsidenten 8 I deaech eue Fsche. nicht eingpthogen g⸗. 8 8988 areeessg; . .“ Unterschrift ¹ I zoni 897 22 82— B 8* 2 1j 3 z0 9 3 hio 3 ins 3 irt†⸗ 8 9 Ig 8 ie . 2 2 . gege EE Regierung mit der vorstehenden Vereinbarung 2 Vasnhrcsn. aa- dem Gebiete der Finanzen, der Wirt⸗ willigungsbescheide zu Ue 2z en sein. 8 sFolge aneinanderzureihen. Die Reisezeit kann jedoch ganz oder Jahr oder staatliche

Benehan 1 Si Minis 1“ schaf SJHr L“ Marz 1988 Kapitel 1„ Auf der einen Seite übersteigt die Nachfrage nach Ehe⸗ Erlaß teilweise in und zwischen die vorhergehenden Abschnitte einge⸗ Werke ausgezeichn isßten Hoch Herr Minister, die Versicherung meiner GBl. I S. 109, 113) auf die Rechnun sjahre 1932 und standsdarlehen alle Erwartun und auf der anderen Seite des Preußischen Ministers für Wirtschaft und Arbeit, be⸗ schoben werden. Tag Monat-

gez etsten Hochachtung. 933 ausgedehnt. Die ursprüngliche Erhebung im Wege 9 g, treffend die Vorschriften über die Ausbildung und Prüfung (3) Das Oberbergamt kann anordnen, daß eine Ausbildung

8 68 5 ehe bleibt das Aufkommmen an Ehestandshilfe unter dem ; 2 88 8 P. . 1““ osti . 16“”“ se veen. der Veranlagung wurde ab 1. April 1933 durch das Steuer⸗ geschätzten Aufeommensbetrag 9 dbcg Weniger an für den höheren Staatsdienst im Bergfach vom 28. März 1934. der Bergreferendare auf bestimmten Einzelgebieten in besonders

89 gU g Im Auftrage meiner Regierung beehre ich mich Euerer chaftlicher und sozialer ellenz mitzuteilen, daß die eutsche 8 folgendes vor⸗ 8

Bemessungsgrundlage waren die Aufsichtsratsvergütungen,

Zeitangabe Be⸗

schäftigung

der staatlichen Beamten

. aäabzugsverfahren erse Ve 28 2 - omm 4 5 b 8 3 2 eingerichteten Kursen erfolgt. Die Anrechnung der in solchen den Herrn Regierungschef, Ersten Minister Staatssekretär deen eedad Leehmnh Fe Z Ehestandshilfe ist insbesondere darauf zurückzuführen, daß Die nachstehenden Vorschriften über die Ausbildung und Kursen verbrachten Zeit auf die einzelnen Beschäftigungsabschnitte Minister Staatssekretär b Auswärtigen Angelegenheiten, von Aufsichtsratsvergütungen vom 90. März 1933, B5 1 Prüfung für den höheren Staatsdienst im Bergfach werden der vorgeschriebenen. Ausbildungszeit bestimmt das Oberbergamt.

cwortsetzung in der Zweiten Beilage.)