1934 / 79 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 05 Apr 1934 18:00:01 GMT) scan diff

[23] Genossenschaftsregistereintragung Nr. 52. Viehverwertungsgenossenschaft West⸗ Sternberg, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, Sitz Reppen. Statut vom 22. Februar 1934. Gegen⸗ stand des Unternehmens: Die Ver⸗ wertung von Vieh. Reppen, den 26. März 193 Amtsgericht.

Reppen.

Schivelbein. 24] Bekauntmachung. 8 In das Genossenschaftsregister ist heute bei dem Raiffeisen'schen Ein⸗ und Verkaufsverein, eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht in Schivelbein, eingetragen: 1 Die Genossenschaft ist durch Beschluß der Generalversammlung vom 16. Fe⸗ bruar 1934 aufgelöst. Schivelbein, den 22. März 1934. Das Amtsgericht. Sigmaringen. In Gen.⸗Reg. Nr. 17 wurde heute bei Mindersdorf⸗Deutwanger Spar⸗ und Darlehenskassenverein e. G. m. u. H. in Mindersdorf eingetragen: Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 29. Oktober 1933 ist § 46 des Statuts geändert worden. Sigmaringen, 16. März 1934. Das Amtsgericht.

Weida. [26) In das Genossenschaftsregister ist bei Nr. 30, Bauverein Weida e. G. m. b. H. in Weida, eingetragen worden: Auf Grund des § 81 des Genossenschafts⸗ gesetzes ist die Genossenschaft am 6. März 1934 aufgelöst worden. Durch Ver⸗ fügung des Thür. Amtsgerichts Weida vom 17. März 1934 sind zu Liquidatoren bestellt worden: Rechtsanwalt Seidel in Weida und Bücherrevisor Willy. Walter in Weida. Weida, den 26. März 1934. Thüring. Amtsgericht.

v sselburen. 127] Genossenschaftsregister Nr. 23. Meiereigenossenschaft, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht in Wesselburen. Durch Beschluß der Generalversammlung vom 10. 2. 1934 ist der § 37 des Statuts geändert. Wesselburen, den 26. März 1934.

D

Das Amtsgericht

5. Musfterregister.

Bad Oeynhausen. [28]

In unser Musterregister ist am 24. März 1934 unter Nr. 108 folgen⸗ des eingetragen: Friedrich Kölling, Goh⸗ feld i. W., 2 Abbildungen von Mo⸗ dellen für Kücheneinrichtungen Irmgard und Grete, offen, Geschäftsnummern 24 und 25, plastische Erzeugnisse, Schutz⸗ frist 3 Jahre, angemeldet am 21. März 1934, 8,40 Uhr.

Amtsgericht Bad Oeynhausen.

Colditz. [388]

In das Musterregister ist heute fol⸗ gendes für die Firma Steingutfabrik Colditz A.⸗G. in Colditz eingetragen worden, je mit einer Schutzfrist von 3 Jahren, angemeldet am 12. März 1934, mittags 12 Uhr 15 Min.:

Nr. 39. 1 Muster 1 drehbare Torten⸗ oder Aufschnittplatte, Fabriknummern 18/19, plastisches Erzeugnis.

Nr. 40. 1 Muster 1 Teller Colditz glatt, geschweifte Form, Fabrikbezeich⸗ nung „Colditz glatt“, plastisches Er⸗

zeugnis. 1 Muster Teller Colditz mit

Nr. 41. reliefiertem Band, Fabrikbezeichnung plastisches Er⸗

„Colditz reliefiert“, Umtsgericht Colditz, am 26. März 1934.

eugnis.

Dillenburg. [389] In das Musterregister ist einge⸗

tragen: Frank'sche Eisenwerke Aktien⸗

gesellschaft in Adolfshütte Niederscheld

(Dillkreis), Oranier Braunkohlen⸗

brikett⸗ Dauerbrandofen Nr. 1010 und

Oranier Gasherdbeschlag E, versiegelt,

Flächenerzeugnisse, Schutzfrist 15 Jahre, angemeldet am 26. März 1934, 9 Uhr. Dillenburg, den 26. März 1934. Das Amtsgericht.

Hanau.

Musterregister. 29 1 N 8116 bis

8 Fa. E. G. Zimmer⸗ mann in Hanau, 4 Abbildungen von Marmorwaren in versiegeltem Um⸗ schlag, Fabrik⸗Nrn. 4684 4687, plastische Erseügnisse SFazsa 3 Jahre, An⸗ teldung vom 3. Februar 1934, vorm. io uhr 30 Minuten.

„2. Nr. 3117. Fa. Deutsche Dunlo Gummi Compagnie A. 6 e 2 Modelle Laufflächendessins in ver⸗ siegeltem Umschlag, Fabrik⸗Nrn. 159 u. 160, plastische Erzeugnisse, Schutzfrist 3 Jahre, Anmeldung vom 2. 2. 1934 vorm. 11 Uhr. 3. Nr. 3118. Fa. G. A. Korff in Hanau, 50 Abbildungen von Hals⸗ oder Armketben in versiegeltem Umschlag Fabrik⸗Nrn. 1222, 1215, 1221, 1449, 193/2, 1419/4, 1444/8, 1220, 1219, 1218, 1217, 1223, 1507, 1508, 1482, 1280, 1277 1279, 1275, 1504, 1400, 1448, 1420, 1422, 1290, 1405, 1402, 1403, 1404, 1484, 1416, 1378, 1418, 1415, 300 /2 1500/2, 1414, 1509/⁄3, 1510/2, 266, 160/5, 1401, 28 299, 1206, 1208, 1209, 207, phlastische Erzeugnisse, Schutz⸗ frist 3 Jahre, Z vom 2 8 1934, vorm. 11 Uhr 30 Minuten.

taatsanzeiger Nr. 78 vom 4. Abril 1934. S. 6

Zentralhandelsregisterbeilage zum Reichs⸗ und

ewervewg

4. Nr. 3119. Fa. Friedrich Rödiger G. m. b. H. in Hanau, 12 Skizzen, dar stellend Halsschmuckbänder und Schnäp⸗ per in versiegeltem Umschlag, Fabrik⸗ Nru. 80—83, 1öö 7, plastische Erzeugnisse, Schutzfri rei 5 Anmeldung vom 12. 2. 1934, nachm. 17 Uhr 45 Minuten.

5. Nr. 3120. Fa. Carl Winkler in Hanau, 40 Muster, und zwar 10 Schnäp⸗ per, 1 neuartiger Zupfer, 1 Griff⸗ halterverzierung, 1 Griffhalter, 8 Schlau⸗ fenhalter, 11 Auflagen, 7 Brücken, 1 Bügel, alle aus Metall in versiegel⸗ tem Palet, Geschäfts⸗Nrn. 6996 —6998, 7000 7005, 7007 7010, 7013, 7016 bis 7019, 7023, 7029 7031, 7041 7045, 7047, 7050 7063, 6 plastische Er⸗ zeugnisse, Schutzfrist 3 Jahre, Anmel⸗ len 22 29 1934, Sehhe 12 Uhr 10 Minuten. 8

6. Nr. 3121. Fa. Deutsche Dunlop Gummi⸗ Compagnie A. G. in Hanau, 2 Modelle Laufflächendessins in ver⸗ siegeltem Umschlug, Fabrik Nru. 161 bis 162, plastische Erzeugnisse, Schutzfrist 3 Jahre, Anmeldung vom 23. 2. 1934, vorm. 11 Uhr.

7. Nr. 2091. Fa. Deutsche Dunlop Gummi Compagnie A. G. in Hanau, die Schutzfrist vom 18. 3. 1931 ist um sieben Jahre See

Amtsgericht, Abt. IV, Hanau. Heiligenbeil. [30]

In das Musterregister ist bei der Firma Heiligenbeiler Zeitung, Druckerei und Verlagsanstalt G. m. b. H., in Heiligenbeil (Nr. 1 des Registers) am 22. März 1934 folgendes eingetragen worden:

Die Verlängerung der Schutzfrist ist am 7. Februar 1934, vormittags 10 Uhr, auf weitere drei Jahre an⸗ gemeldet.

Amtsgericht Heiligenbeil, 22. 3. 1934. Königswusterhausen. [31] Bekanntmachung.

In unser Musterregister ist heute eingetragen: Nr. 13. Werbe⸗ und Pro⸗ pagandafachmann Erich Funk in Schulzendorf, Akazienweg 434, 1 ver⸗ schlossenes Paket mit 4 Mustern für Wandschmuckkunstblätter und Post⸗ karten, Flächenerzeugnisse, Geschäfts⸗ nummer 434, Schutzfrist 3 Jahre, an⸗ gemeldet am 10. März 1934, 9 Uhr

30 Minuten.

Königswusterhausen, 2 Närz 1934.

Amtsgerich. Lahr, Baden. 8

Musterregister Lahr Bd. II Seite 32. Firma Schad & Blank in Lahr, ange⸗ meldet am 12. März 1934, vorm. 11,45 Uhr, ein unverschlossener Um⸗ schlag, enthaltend Abbildungen von vier Stuhlmodellen, Fabrik⸗Nrn. 885, 896, 953 und 955, plastische Erzeugnisse, Schutzfrist 3 Jahre.

Lahr, den 12. März 1934.

Amtsgericht.

Zerbst. 18984 Unter Nr. 86 des Musterregisters ist eingetragen: Zerbster Celluloidwaren⸗ fabrik G. m. b. H., Zerbst, 1 Modell für einen Zahnbürstenständer, Schutz⸗ frist 3 Jahre, angemeldet am 23. März 1934, 16,20 Uhr. Amtsgericht Zerbst, den 24. März 1934.

7. Konkurse und Vergleichssachen.

Wuppertal-Barmen. .[581] Ueber das Vermögen des Goldwaren⸗ händlers Ernst Zuschlag in W.⸗Barmen, Alleininhabers der Firma Dieckmann & Zuschlag in W.⸗Barmen, Freudenberg⸗ straße 63, wird heute, am 26. März 1934, nachmittags 18 Uhr 12 Minuten, das Konkursverfahren eröffnet. Konkursver⸗ walter: Rechtsanwalt Riehl in W.⸗Bar⸗ men, Wittener Straße 10. Konkurs⸗ forderungen sind bis zum 21. April 1934 bei dem Gericht anzumelden. Ter⸗ min zur Beschlußfassung über Beibehaltung des ernannten oder Wahl eines neuen Verwalters, Wahl eines Gläubigeraus⸗ schusses und die im § 132 K.⸗O. bezeich⸗ neten Gegenstände: 21. April 1934, vormittags 10 Uhr, und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen: 5. Mai 1934, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Sedanstraße, Zimmer 15. Wer eine zur Konkursmasse gehörige Sache besitzt oder zur Konkurs⸗ masse etwas schuldet, darf nichts an den Gemeinschuldner verabfolgen oder leisten und muß den Besitz der Sache und die Forderungen, für die er aus der Masse abgesonderte Befriedigung fordert, dem Verwalter bis zum 21. April 1934 an⸗ zeigen. Amtsgericht, Abteilung 2, W.⸗Barmen.

Wuppertal-Barmen. 1582]

Ueber das Vermögen des Kaufmanns August Gehring aus W.⸗Ronsdorf, Mittel⸗ straße 2, wird heute, am 28. März 1934, vormittags 11 Uhr 15 Min., das Konkurs⸗ verfahren eröffnet. Konkursverwalter: Rechtsanwalt Dr. Luckhaus in W.⸗Bar⸗ men, Unterdörner Straße 133. Konkurs⸗ forderungen sind bis zum 21. April 1934 bei dem Gericht anzumelden. Termin zum Beschluß über Beibehaltung des er⸗ nannten oder Wahl eines neuen Ver⸗

walters, Wahl eines Gläubigerausschusses

und die im § 132 K.⸗O. bezeichneten Gegenstände: 21. April 1934, vormittags 10 Uhr 15 Min., und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen: 5. Mai 1934, vormittags 10 Uhr 15 Min., vor dem unterzeichneten Gericht, Sedan⸗ straße, Zimmer 15. Wer eine zur Konkurs⸗ masse gehörige Sache in Besitz hat oder zur Konkursmasse etwas schuldet, darf nichts an den Gemeinschuldner verab⸗ folgen oder leisten und muß den Besitz der Sache und die Forderungen, für die er aus der Masse abgesonderte Befriedi⸗ gung fordert, dem Verwalter bis zum 21. April 1934 anzeigen.

Amtsgericht, Abteilung 2, W.⸗Barmen.

Altdorf b. Nürnberg. [583] Das Amtsgericht Altvorf b. Nürn⸗ berg hat mit Beschluß vom 26. März 1934 das Konkursverfahren über das Vermögen des Maurermeisters Johann Volkert in -Ochenbruck nach Abhaltung des Schlußtermins und Vornahme der Schlußverteilung aufgehoben. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Ansbach. [584] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Gast⸗ und Landwirts Georg Zeilinger in Gebersdorf, Hs. Nr. 4, wurde durch Peschluß des Amtsgerichts Ansbach vom 28. Mörz 1934 als durch Schluß⸗ verteilung beendet aufgehoben. Ansbach, den 28. März 1934. Geschäftsstelle des Amtsgerichts Ansbach.

Augsburg. [585] Das Amtsgericht Augsburg hat mit Beschluß vom 28. März 1934 das Konkurs⸗ verfahren über das Vermögen der Bayer. Mieterbaugenossenschaft e. G. m. b. H. i. L. in Augsburg, Zollernstraße 1, auf Grund Zustimmung aller Konkursgläubiger ge⸗ mäß § 202 K.⸗O. eingestellt. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Braunschweig. [586] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Ehefrau Ella Haskiel geb. Wipprecht, hier, Münzstraße 10, wird nach erfolgter Abhaltung des Schluß⸗ termins hierdurch aufgehoben. Braunschweig, den 27. März 1934. Das Amtsgericht. 4.

Breslau. .[587]

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Johann Mittel⸗ staedt (Großhandel mit Motorrädern, Fahrrädern, Nähmaschinen und Sprech⸗ apparaten) in Breslau, Neudorfstraße 39, wird eingestellt, da eine den Kosten des Verfahrens entsprechende Konkursmasse nicht vorhanden ist 204 K.⸗O.). 42 N. 164/31.

Breslau, den 24. März 1934.

Amtsgericht.

Chemnitz. . Ik Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Strumpfwarenfabrikanten Wal⸗ ter Schirmer in Chemnitz, Kurfürsten⸗ straße 8, all. Inh. d. Fa. Walter Schirmer, daselbst, Zschopauer Straße 56, wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Amtsgericht Chemnitz, den 28. März 1934.

Deutsch Krone. .[589] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Bauunternehmers Bruno Weber in Dt. Krone wird nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben. Deutsch Krone, den 28. März 1934. Amtsgericht.

Gleiwitz. .[590] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Geschäftsinhaberin Appolonia Wollek geb. Grzesik, Gleiwitz⸗Sosnitza, Sosnitzaer Straße 70, wird nach Ab⸗ haltung des Schlußtermins aufgehoben. Gleiwitz, den 24. März 1934. Amtsgericht. 20. N. 63/32.

Görlitz. .[591] Konkursverfahren.

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Paul Hechler in Görlitz, Augustastraße 18, Inhabers der Firma Paul Hechler in Görlitz, ist nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben worden. 14. N. 30/30.

Görlitz, den 28. März 1934.

Das Amtsgericht.

Grossschönau, Sachsen. 592] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Richard Byhain in Großschönau und deren alleinigen In⸗ habers, des Fabrikanten Richard Byhain in Großschönau, wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Großschönau, den 26. März 1934. Das Amtsgericht.

Herne. .[593] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Louis Frank, Herne⸗Sodingen, Mont⸗Cenis⸗Straße 251, wird nach erfolgter Abhaltung des Schluß⸗ termins hierdurch aufgehoben. Herne, den 24. März 1934. Das Amtsgericht.

Hildesheim.

Das Konkursverfahren über den Nach⸗ laß der Witwe Auguste Steffen geb. Schramm in Bad Salzdetfurth wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.

Hildesheim, den 9. März 1934.

Der Urkundsbeamte der

Geschäftsstelle 8 des Amtsgerichts.

8

Hildesheim. .[595]

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Uhrmachers Fritz Heß in Hildesheim, Friesenstieg Nr. 5, ist nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben worden.

Hildesheim, den 10. März 1934.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle 8 des Amtsgerichts.

Königsbrück. .[596] In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Schlossers Paul Rudolf Hummel in Königsbrück, Inhaber der nicht eingetragenen Firma „August Hum⸗ mel & Sohn, Inh. Rudolf Hummel“, wird als Termin zur Abnahme der Schluß⸗ rechnung und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertbare Vermögensmasse, sowie zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen anderweit Mittwoch, der 25. April 1934, vormittags 11 Uhr, bestimmt. Das Amtsgericht Königsbrück. Konstanz. .[597] Bekanntmachung.

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Textil⸗Industrie G. m. b. H. in Konstanz wurde nach Abhaltung

des Schlußtermins aufgehoben.

Konstanz, den 29. März 1934.

Amtsgericht A II. Leipzig. .[598]

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der offenen Handelsgesellschaft unter der handelsgerichtlich eingetragenen Firma „Hammer & Thamm“ in Leipzig G 1, Mittelstraße 7, Herstellung wissen⸗ schaftlicher Apparate (persönlich haftende Gesellschafter: Betriebsingenieur Johan⸗ nes Hammer und Kaufmann PaulThamm, beide in Leipzig), wird hierdurch auf⸗ gehoben, nachdem der im Vergleichs⸗ termin vom 10. Februar 1934 angenom⸗ mene Zwangsvergleich durch rechts⸗ kräftigen Beschluß von demselben Tage bestätigt worden ist.

Amtsgericht Leipzig, am 27. März 1934.

Leipzig. .[599]

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Eisen⸗ und Stahlgroßhandels⸗ gesellschaft mit beschränkter Haftung Wer⸗ ner Lösser & Co. in Leipzig, Lagerhof⸗ straße 4 (Geschäftsführer: die Kaufleute Werner Lösser in Halle a. S., Reinhold Heydel in Leipzig), wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Das Amtsgericht zu Leipzig, Abt. II, A. 1.

Magdeburg. üö-8--. Konkursaufhebung.

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Witwe Alma Kumpf geb. Lüdecke in Magdeburg, Hundisburger Straße 3, wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Amtsgericht A. Magdeburg, 23. März 1934.

Mannheim. .[601]

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Arthur Brunnehild & Co. Mannheim, Goethestraße 6 und des persönlich haftenden Gesellschafters Josef Grünhut, daselbst, wurde nach Abhaltung des Schlußtermins und Vornahme der Schlußverteilung aufgehoben. Mannheim, den 24. März 1934. Amtsgericht BG. 12.

Marktheidenfeld. .[602] Das Amtsgericht Marktheidenfeld hat mit Beschluß v. 27. 3. 1934 das unterm 7. 1.1932 über das Vermögen des Müllers Georg Weierich in Homburg a. M. er⸗ öffnete Konkursverfahren nach Abhaltung des Schlußtermins als beendet aufgehoben.

Marktheidenfeld, den 28. März 1934.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts. München. .[603] Bekanntmachung.

Am 29. März 1934 wurde das unterm 10. August 1927 über das Vermögen des Restaurateurs Karl, gen. Charles Müller, Pächter des Weinrestaurants Schleich u. Odeon⸗Bar in München, Besitzer des Strandfamilienbades Schliersee, eröffnete Konkursverfahren als durch Schlußver⸗ teilung beendet aufgehoben.

Amtsgericht München,

Geschäftsstelle des Konkursgerichts.

Neuen haus, Hann. [604] Das Konkursverfahren über das Ver⸗

mögen des Bäckermeisters Gustav Nie⸗

derste⸗Hollenberg in Nordhorn ist nach

erfolgter Abhaltung des Schlußtermins

aufgehoben.

Amtsgericht Neuenhaus, 12. März 1934.

Neumünster. Beschluß. .[605]

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Allgemeinen Kraftfahrzeug⸗ betriebs G. m. b. H. in Neumünster wird, nachdem der in dem Vergleichstermin vom 23. Januar 1934 angenommene Zwangs⸗ vergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom 30. Januar 1934 bestätigt ist, hier⸗ durch aufgehoben. 7 N 20/32

Neumünster, den 27. März 1934.

Das Amtsgericht. Abt. IV.

Papenburg. .[606] Bekanntmachung.

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Geflügelzucht und Eier⸗ verkaufsgenossenschaft e. G. m. b. H. in Ahlen wird nach erfolgter Abhaltung des

Schlußtermins hierdurch aufgehoben.

Amtsgericht Papenburg, 23. März 1934.

“““

Piorzheim. .[607] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Alfred Guinand, Allein⸗ inhabers der Firma E. Guinand, Taschen⸗ uhrenfabrik in Pforzheim, wurde nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben. Pforzheim, den 27. März 1934. Amtsgericht. A IV.

Rudolstadt. .[608] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Klempnermeisters Walter Truppel in Rudolstadt⸗Cumbach wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben. Rudolstadt, den 22. März 1934. Thüringisches Amtsgericht.

Scheinfeld. .[609] Das Amtsgericht Scheinfeld hat mit Beschluß vom 27. März 1934 das Kon⸗ kursverfahren über das Vermögen des Lagerhausbesitzers Leonhard Röder in Burghaslach nach Abhaltung des Schluß⸗ termins und Vollzug der Schlußverteilung aufgehoben. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Schönau, Schwarzwald. 610]

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Zeller⸗Anstalten (Ev. Ge⸗ meindepflege) in Zell i. W. wurde nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben. Schönau im Schwarzw., den 26. März 1934. Amtsgericht.

Vilshofen. .1611] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Hans Walk u. Co., Großhandlung in Vilshofen, wurde nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins mit Beschluß vom 16. März 1934 auf⸗ gehoben. Vilshofen, den 29. März 1934. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Waltershausen. .[612] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Hoteliers Kurt Beyer und seiner Frau Helene geb. Fischer in Rödichen⸗Schnepfenthal, jetzt in Berlin, wird nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben. . Waltershausen, den 20. März 1934. Thüringisches Amtsgericht. 5 Wismar. Konkursverfahren. (613] Das Konkursverfahren über den Nach⸗ laß des am 12. 1. 1932 in Wismar ver⸗ storbenen Kraftwagenhändlers Albert Kruse wird nach Abhaltung des Schluß⸗ termins aufgehoben. Amtsgericht Wismar, 26. März 1934.

Wöllstein, Hessen. Bekanntmachung. Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Christian Baatsch in Gau⸗Bickelheim wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. 9 Wöllstein, den 27. März 1934. Hess. Amtsgericht. Zeitz. Konkursverfahren. 6151 In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Ehefrau Liska Herzog, In⸗ haberin der nicht eingetragenen Firma Max Herzog in Zeitz, Schützenstr. 2 und Hospitalstr. 32, Tabakwaren⸗Groß⸗ u. Kleinhandel, ist zur Abnahme der Schluß⸗ rechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schluß⸗ verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen sowie zur Anhörung der Gläubiger über die Er⸗ stattung der Auslagen und die Ge⸗ währung einer Vergütung an den Kon⸗ kursverwalter und an die Mitglieder des Gläubigerausschusses der Schlußtermin sowie Termin zur Prüfung der nachträg⸗ lich angemeldeten Forderungen auf den 4. Mai 1934, vormittags 10 Uhr, vor dem Amtsgericht, hierselbst, Zimmer 8, bestimmt. Zeitz, den 26. März 1934. Das Amtsgericht.

.[614]

Breslau. Das Vergleichsverfahren über das Vermögen der Bank für Haus⸗ und Grundbesitz in Breslau e. G. m. b. H., Breslau V, Neue Graupenstvaße 2, ist nach Bestätigung des angenommenen Vergleichs durch Beschluß von heute 1ee; worden. dal. V. N. 9/383.)

Amtsgericht.

Mannheim. Das Vergleichsverfahren über das Vermögen der Firma Schmitt & Kauf⸗ mann, Garn⸗, Kurz⸗, Weiß⸗ und Wolle waren en gros, Inhaber Ludwig Kauf⸗ mann in Mannheim, M. 1. 5., wurde nach Besconang des Vergleichs aufge⸗ hoben. e den 27. März 1934. Amtsgericht. B.⸗G. 10. Nürnberg. [618] Das Amtsgericht Nürnberg hat mit

sverfahren zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft in Firma Maschinen⸗ u. Separatoren⸗Industrie ulius ür in Nürnber

lser Straße 11, nach Bestätigung angenommenen Vergleichs aufgehoben

1 .x. ren. vom 29. März 1934 das Ver⸗ gleich

Geschäftsstelle des Amtsgerichts. 9

(616]2

veslau, den 23. März 1934. 18

61]1

0—

für Selbstabholer die Geschäftsstelle

einschließlich des Portos abgegeben.

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 2,30 ℛꝗℳ einschließlich 0,48 ℛℳ. Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Geschäftsstelle 1,90 ℛℳ monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin 1 SW 48, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern kosten 30 , einzelne Beilagen 10 T. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages Fernsprecher: F 5 Bergmann 7573.

2

Reichsbankgirokonto.

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Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 3 mm hohen un 55 mm breiten Beile 1,10 ℛℳ., einer dreigespaltenen 3 mm hohen 8 92 mm breiten

Berlin SW. 48, Wilhelmstraße 32. seitig beschriebenem Papier pöllig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

eile 1,85 ℛℳ. Anzeigen nimmt an die Geschäftsstelle Alle Druckaufträge haschass ein⸗

2 Poftscheckkonto: Berlin 41821. 1 934

Inhalt des amtlichen Teiles.

Deutsches Reich.

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.

Begründung zum Gesetz zur Erhaltung und Hebung Kauf⸗ kraft vom 24. März 1934.

ö zur Militärrichterdienststrafordnung vom 14. März

Bekanntmachung des Oldenburgischen Ministers des Innern, betreffend die Einziehung von Vermögenswerten zugunsten des Freistaates Oldenburg.

Preußen.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. Viehseuchenpolizeiliche Anordnungen des Regierungspräsidenten

in Aachen. 8 Verbot einer periodischen Druckschrift.

der

Amtliches.

Deutsches Reich

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis

gemäß § 1 der Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur

Aenderung der Wertberechnung von Hypotheken und

sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmark) lauten (RGBl. I S. 569).

Der Londoner Goldpreis beträgt am 5. April 1934 ür eine Unze Feingold . . . . . . . 12 „h 81 in deutsche Währung nach dem Berliner Mittel⸗

kurs für ein englisches Pfund vom 5. April

1934 mit RM 12,94 umgerechnet.. = RM 87,1563, ür ein Gramm Feingold demmnach. ü= pence 51,9716, in deutsche Währung umgerechnet. = RM 2,8021

Berlin, den 5. April 1934. 2 Ssttatistische Abteilung der Reichsbank. Speer.

““

1 Begründung

zum Gesetz zur Erhaltung und Hebung der Kaufkraft vom 24. März 1934 (NRBl. Teil I S. 235).

(Veröffentlicht durch das Reichsfinanzministerium.)

Allgemeines.

Die Beiträge und Umlagen, die von Körperschaften des öffentlichen Rechts und von ver chiedenen Verbänden und Organisationen, die nicht Personen des öffentlichen Rechts sind, erhoben werden, sind Fenchech viel zu hoch. Das Zuhoch ist insbesondere auf man gelhafte Bewirtschaftung der Mittel, auf zu teuere Verwaltung oder auf den Drang nach Kapital⸗ ansammlung zurückzuführen. Auf der einen Seite wird dem Volksgenossen von seinem Lohn, Gehalt oder sonstigen Einkommen ein zu hoher Betrag abverlangt, und auf der an⸗ deren Seite werden Teile des Volkseinkommens in Kanäle gelenkt, in denen sie nicht zu dem volkswirtschaftlichen Nutzen führen, der erzielt würde, wenn dem einzelnen Volksgenossen das Zuhoch des Beitrags zur Bestreitung seiner Lebensbedürfnisse zur Verfügung stünde. Je größer die Beiträge sind, die der Gehalts⸗ und Lohnempfänger an Berufsverbände und sonstige Organisationen leisten muß, um so kleiner ist das ihm verbleibende Reineinkommen und damit derjenige Betrag, der ihm zur Bestreitung seiner Lebens⸗ bedürfnisse zur Verfügung steht. Je kleiner aber der zur Be⸗ streitung der Lebensbedürfnisse zur Verfügung stehende Be⸗ tag, um so geringer der Verbrauch. Und je geringer der Ver⸗ brauch, um so kleiner die Nachfrage nach Gütern und nach Arbeit, Diese Entwicklung wirkt sich auf die Höhe der volks⸗ wirtschaftlichen Umsätze, des Volkseinkommens und des Steueraufkommens vermindernd und auf die Arbeitslosen⸗ ziffer und den Finanzbedarf der Arbeitslosenhilfe erhöhend aus. Diese Entwicklung steht also in Widerspruch mit den all⸗ gemeinen Interessen des Volksganzen. Es besteht in olgedessen ein öffentliches Interesse daran, daß dieser Entwicklung ent⸗ gegengewirkt wird. Dem dient Abschnitt I des vorliegenden Entwurfs. 1 16

Es gibt Fälle, in denen der Beitrag nicht von allen Mit⸗ gliedern der Organisation in gleicher Höhe erhoben wird, sondern nach der Höhe des Einkommens gestaffelt ist. In dem Fall stellt der Betrag eine Art Einkommensteuer dar. Die Erhebung von Steuern ist jedoch ausschließlich Sache des Reichs, der Länder und der Gemeinden. Es kann unter keinen Umständen zugelassen werden, daß Verbände und Or⸗ ganisationen mit dem Staat in Steuerwett bewerb treten und die Steuerkraft der einzelnen Volksgenossen zum Schaden der Volksganzheit schwächen.

Was von den Beiträgen und Umlagen der Verbände und Organisationen gilt, das gilt auch von mancher Spende, die erhoben worden ist oder erhoben wird. diejenigen Spenden, deren Erhebung durch die allgemeinen Interessen des Volksganzen begründet ist, insbesondere also

freiwillige Spende zur Förderung der nationalen Arbeit und Winterhilfe. Die freiwillige Spende zur Förderung der natonalen Arbeit war von vornherein bis zum 31. März 1934 befristet. Sie besteht infolgedessen nach Ablauf des 31. März V

die

1934 nicht mehr. Die Winterhilfe hat mit Ablauf des Winters ebenfalls ihr Ende erreicht. Um nicht die Erhebung von Spenden in Widerspruch mit den allgemeinen Interessen des Volksganzen kommen zu lassen, wird durch Abschnitt II des vorliegenden Entwurfs für die Erhebung und Forterhebung von Spenden die staatliche Genehmigung vor⸗ geschrieben.

Der Gedanke der Erhaltung und Hebung der Kaufkraft der Massen unseres Volkes bedingt nicht nur eine Begrenzung der Beiträge für Verbände und Organisationen und eine Be⸗ grenzung der Spenden auf die allgemeinen Interessen des Volksganzen, sondern auch eine Senkung der Steuern undöffentlichen Abgaben. Die letztere ist nur mög⸗ lich, soweit die Erfüllung der finanziellen Aufgaben, die durch die allgemeinen Interessen des Volksganzen bedingt sind, das zuläßt. Eine solche Senkung der Steuern und öffentlichen Lasten wird durch Abschnitt III des Entwurfs eingeleitet. Die Senkung der Abgabe zur Arbeitslosenhilfe, die hier vorgesehen ist, bedeutet eine Erhöhung des Reineinkom⸗ mens der Gesamthert der Lohn⸗ und Gehaltsempfänger um rund 300 Millionen Reichsmark gegenüber bisher. Die Folge wird eine entsprechende Belebung des Verbrauchs sein. Um die Wirkung dieser Maßnahme möglichst groß Ferden 5 cgqssan⸗ Ist die Senkung nach boövölkerungs⸗ Gehaltsempfänger mit drei und me hr Kindern sind ohne Rücksicht auf die Höhe ihres Gehalts abgabefrei. Lohn⸗ und Gehaltsempfänger mit einem und zwei Kindern sind, wenn ihr Arbeitslohn 500 Reichsmark im Monat nicht übersteigt, abgabefrei. Die kinderlos Verheirateten und die Unverheirateten sind abgabefrei, wenn ihr Arbeitslohn den Betrag von 100 Reichsmark monatlich nicht übersteigt. Verheiratete mit einem Kind und mit zwei Kindern werden, wenn ihr Arbeitslohn 500. Reichsmark im Monat übersteigt und sie infolgedessen nicht vollkommen ab⸗ gabefrei sind, ab 1. April 1934 mit einem niedrigeren Satz erfaßt als bisher. 8

Der Grundgedanke des vorliegenden Entwurfs in allen seinen Abschnitten ist: Vermin derung der Spanne zwischen dem rohen Arbeitslohn und dem veinen Arbeitslohn und dadurch Erhöhung der Kaufkraft und Belebung des Ver⸗ brauchs, der volkswirtschaftlichen Umsätze, des Volkseinkommens und des S uerauf⸗

kommens. Zu Abschnitt I.

Dieser Absatz erstreckt sich auf die Höhe der Beiträge nicht nur unmittelbar, sondern auch mittelbar, und zwar durch Ueberwachung der wirtschaftlichen Finanzgebarung der Körperschaften, Verbände und Organisationen. Die Körperschaften, Verbände und Organisationen haben über⸗ sichtliche und ausführliche Haushaltspläne zur Genehmigung vorzulegen, vorschrifts⸗ mäßig Rechnung zu legen usw.

Der Abschnittentwurf lehnt sich eng an den § 5 des Ge⸗ setzes über den Deutschen Gemeindetag vom 15. Dezember 1933 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1065) an. Das dort für eine ein⸗ zelne Körperschaft des öffentlichen Reichsrechts vorgeschriebene Zusammenwirken des zuständigen Reichsministers mit dem Reichsminister der Finanzen sichans da die Reichsaufsicht über juristische Personen des öffentlichen Rechts verschiedenen Fachministern zusteht, die gebotene Gleichmäßigkeit in der Be⸗ handlung der finanziell wichtigen Fragen.

§ 7 Absatz 1 des Abschnittentwurfs sieht Ausnahmen vor, und zwar unter Ziffern 1, 2 und 4 für solche Körperschaften des öffentlichen Rechts, die hinsichtlich der Verwaltung ihres Vermögens einer staatlichen Aufsicht durch einschlägige Ge⸗ bereits seit langem unterliegen, und unter Ziffer 3 für

ie Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei auf Grund ihrer besonderen Stellung im Leben des nationalsozialistischen Staates. Als Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei im Sinn des Entwurfs gilt nur die Partei als solche. Verbände und Organisationen, die sich in der einen oder anderen Weise an die Partei anlehnen, jedoch nicht die Partei als solche ver⸗ körpern, fallen unter die Befreiungsvorschrift des § 7 Absatz 1 nicht.

8 8 Absatz 1 läßt die Uebertragung der Aufsichtsbefugnis auf andere Behörden zu. 1

§ 8 Absatz 2 erfaßt unmittelbar die juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die auf Landesrecht beruhen.

§ 9 sieht vor, juristische Personen und Verbände, die aus irgendwelchem Grund des öffentlich⸗rechtlichen Charakters er⸗

Ausgenommen sind

mangeln, der gleichen Aufsicht zu unterwerfen, wenn an ihrer Finanzgebarung und an der Erhebung von Beiträgen und Umlagen durch sie ein öffentliches Interesse besteht.

Z3u Abschnitt II.

Die Erhebung von Spenden soll der Genehmigung des Stellvertreters des Führers der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei im Einvernehmen mit dem Reichs⸗ minister der Finanzen bedürfen. Es erscheint zweckmäßig, hier den Stellvertreter des Führers einzuschalten, weil er im Ein⸗ zelfall am besten wird beurteilen können, ob und inwieweit die Erhebung der Spende mit den allgemeinen Interessen des Volksganzen in Einklang zu bringen ist. Der Reichsminister der Finanzen wird eingeschaltet, weil durch die Erhebung von Spenden die Kaufkraft und die Steuerkraft der Bevölkerung mehr oder weniger beeinträchtigt werden kann, und weil er Abschnitt Igemäß an der Beaufsichtigung der Finanzgebarung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts usw. ent⸗ scheidend beteiligt ist.

Zu Abschnitt III. Durch die Zweite Notverordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen vom 5. Juni 1931. war mit Wirkung ab 1. Juli 1931 die Krisensteuer eingeführt worden. Diese zerfiel in Krisensteuer der Veranlagten und Krisensteuer der Lohn⸗ und Gehaltsemp⸗ fänger. Die letztere wurde als Krisenlohnsteuer bezeichnet. Diese betrug 1 bis 5 vom Hundert des rohen Ar⸗ beitslohns. Der niedrigste Satz von 1 vom Hundert galt, wenn der Arbeitslohn für volle Monate den Betrag von 300 Reichs⸗ mark nicht überstieg. Der Höchstsatz von 5 vom Hundert galt, wenn der Arbeitslohn für volle Monate den Betrag von 3000 Reichsmark überstieg. Das Aufkommen an Krisensteuer merndi dragshevyd.. F., Krisenlohnsteuer floß dem allge⸗ der für die Krisenfürsorge vorgesehenen Mittel. 8 In der Notverordnung des Reichspräsidenten vom 14. Juni 1932 ist die Krisenlohnsteuer mit Wirkung ab 1. Juli 1932 abgelöst worden durch die „Abgabe zur Ar⸗ beitslosenhilfe“. b . 8 Die Abgabe zur Arbeitslosenhilfe wird zu einem höheren Tarif erhoben als die abgelöste Krisenlohnsteuer. Der Tarif beginnt nicht mit 1, sondern mit 1,5 vom Hundert und reicht nicht bis 5, sondern bis 6,5 vom Hundert. Dahinzu kommt, daß der niedrigste Satz bei der Krisenlohnsteuer für Arbeits⸗ lohn von nicht mehr als 300. Reichsmark monatlich galt und bei der Abgabe zur Arbeitslosenhilfe für Arbeitslöhne von nicht mehr als 125 Reichsmark monatlich gilt. Bei der Krisen⸗ lohnsteuer galt für Arbeitslöhne von nicht mehr als 300 Reichsmark einheitlich der niedrigste Satz von 1 vom Hundert. Demgegenüber beträgt die Abgabe zur Arbeitslosenhilfe 1,5 vom Hundert bei Arbeitslöhnen von nicht mehr als 125 Reichsmark monatlich und 2,5 vom Hundert bei Arbeits⸗ löhnen von mehr als 125 und nicht mehr als 300 Reichsmark monatlich. Wer 300 Reichsmark Monatslohn bezieht, hatte bis 30. Juni 1932 1 vom Hundert Krisenlohnsteuer zu ent⸗ richten und hat seit 1. Juli 1932 2,5 vom Hundert Abgabe zu Arbeitslosenhilfe zu entrichten. 1 Die Abgabe zur Arbeitslosenhilfe wird auch von den Beamten und Angestellten der öffentlichen Betriebe, deren Bezüge unter die Vorschriften der ver⸗ schiedenen Gehaltskürzungsmaßnahmen fallen, erhoben, und zwar ohne Rücksicht auf die Höhe des Gehalts zum einheit⸗ lichen Satz von 1,5 vom Hundert.

Das Aufkommen an Abgabe zur Arbeitslosenhilfe fließt

nicht durch den Reichshaushalt, sondern unmittelbar an die Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversi⸗ cherung. Die Einziehung der Abgabe zur Arbeitslosenhilfe er⸗ folgt der Notverordnung vom 14. Juni 1932 gemäß zum großen Teil nicht durch die Finanzämter, sondern durch die Krankenkassen. b Durch die Notverordnung vom 14. Juni 1932 war die Erhebung der Abgabe zur Arbeitslosenhilfe zunächst bis zum 31. März 1933 geregelt worden. Diese Regelung war durch die Einkommensteuerverordnung vom 18. März 1933 bis zum 31. März 1934 verlängert worden. Der vorliegende Entwurf enthält die Bestimmungen, nach denen die Abgabe zur Arbeitslosenhilfe mit Wirkung ab 1. April 1934 erhoben werden soll. Das wesentliche Merk⸗ mal dieser Neuregelung besteht in der wesentlichen Erweite⸗ rung des Kreises derjenigen Lohn⸗ und Gehaltsempfänger, die von der Abgabe zur Arbeitslosenhilfe freigestellt sind. Dem vorliegenden Entwurf gemäß sind von der Abgabe zur Arbeitslosenhilfe voll⸗ ständig freigestellt: b 1. Steuerpflichtige mit Kindern, ohne Rücksicht ihres Arbeitslohns. 1 Steuerpflichtige mit einem Kind oder zwei Kindern, wenn der Arbeitslohn 800 Reichsmark monatlich nicht über⸗ Frion.

drei oder mehr auf die Höhe

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