Reichs⸗
und Staatsanzeiger Nr.
prdnung vom 24. März 1897 (RSBl. S. 139) zur Nieder⸗ schrift Anes richterlichen Militärjustizbeamten, eines militä⸗ rischen Dienstvorgesetzten oder eines vorgesetzten Beamten eingelegt werden können. 8
regelt die Rechtshilfe weitergehend als § 4 des Gesetzes vom 28. Mai 1901 und § 13 des Einf.⸗Ges. zur Militärstrafgerichts⸗ ordnung vom 1. Dezember 1898: Rechtshilfeersuchen aller Art sollen im mobilen Verhältnis durch richterliche Militärjustiz⸗ beamte erledigt werden können. “ “ 8 DEI1XAX“ mobilen Verhältnis sollen alle Beschwerden aus Verrichtungen nach §§ 1 und 11 des Artikels 1 Strafsachen, in bürger⸗ frei⸗
IFö Anlaß von im Aufsichtsweg erledigt werden: in . lichen Rechtsstreitigkeiten und in Angelegenheiten der willigen Gerichtsbarkeit.
§ 13
verpflichtet den zunächst vorgesetzten bei Todesfällen im mobilen Verhältnis den (§ 6 des Gesetzes vom 28. Mai 1901). Zu Artikel 2. Artikel 2 bestimmt, im wesentlichen übereinstimmend mit § 5 des Gesetzes vom 28. Mai 1901, daß die Vorschriften des Artikels 1 auch außerhalb des mobilen Verhältnisses sinn⸗ gemäß gelten sollen für Personen, die zur Besatzung eines in Dienst gestellten Schiffs oder sonstigen Fahrzeugs der Reichs⸗ marine gehören usw. 8 Zu Artikel 3. Artikel 3 regelt die Sicherstellung von amtlichen Akten und sonstigen Sachen, die sich im Gewahrsam eines zum Personenkreis des § 1 der Militärstrafgerichtsordnung ge⸗ hörenden Verstorbenen befinden und auf Grund des Dienst⸗ verhältnisses herauszugeben sind. Die Bestimmung gilt auch außerhalb des mobilen Verhältnisses (§ 7 des Gesetzes vom
28. Mai 1901). “ Zu Artikel 4.
Nach Artikel 4 soll, übereinstimmend mit § 8 Abs. 2 des Gesetzes vom 28. Mai 1901, der Reichspräsident auch in Friedenszeiten für Angelegenheiten der streitigen Gerichts⸗ barkeit einen Ort im Inland als Standort bestimmen können für Wehrmachtsangehörige, deren Dienststelle sich im Ausland befindet und keinen Standort im Inland hat.
(Veröffentlicht vom Reichswehrministerium.)
Offizier oder Beamten, Nachlaß zu sichern
Preußen.
Der Preußische Ministerpräsident. Landesforstverwaltung. Die Forstmeisterstelle Zawadzki im Forstverwaltungs⸗ bezirk Oppeln ist zum 1. Juli 1934 zu besetzen. Be⸗ werbungen müssen bis zum 28. Mai 1934 eingehen. 8
—
1 Preußisches Justizministerium. Erster Stoatsanwalt Gabriel in Marienwerder ist um Oberstaatsanwal der Staatsanwaltschaft des Ober⸗
9 “ landesgerichts Celle ernannt. 1
99 Hann4,-henneg, -etigkeitserklärung von Sprengstofferlaubnis⸗ cheinen. Deein der nachtehenden Zusammenstellung aufgeführten Sprengstofferlaubnisscheine werden hiermit für ungültig erklärt:
— — —
Aussteller GR. = Gewerbera: BR. = Bergrevier⸗ beamter Scheines
Muster
Name und Wohnort des Nr.
Inhabers
3
BR.
GR. GR. GR.
GR. GR. BR.
Bardubitzky, P., Gleiwitz.. Becker, A., Wiesbaden⸗Frauen⸗
Kein Berg, G., Tiefhartmannsdorf Ehrhardt, P., Altbeelitz, Nm.
Gleiwitz⸗Nord
Wiesbaden Landeshut Landsberg (Warthe) Siegburg Glatz Beuthen⸗Nord
Eschbach, W., Troisdorf. 5 Exner I, M. jun., Rosenthal Fromlowitz, W., Beuthen, O. S. Gehle, W., Hagen, Bez. Osna⸗ Glombitza, R., Gleiwitz.. Grimm, O., Ermsleben... Hampel, G., Ratschin.. Hoffmann, W., Poischwitz. Jacobi, A., Bitterseld.. Jakubowicz, A., Dr. jur., Bres⸗ Jakubowicz, B., Breslau. Jerchel, H., Tieshartmannsdorf Kahl, H., Hansdorf, Kreis Sprottau Kanngießer, Karger, E., Gleiwitz .. Klinge, W., Polle a. d. Weser Komorek, F., Gleiwitz 8 Manderbach, K., Oberroßbach Mertsching, F., Ossig, Kreis Guben . Meyer, A., Belm.. Müller, P., Gleiwitz.. Okon, F., Gleiwitz.. Peters, E., Söhlde. Pfeiffer, J., Aulhausen (Rhein⸗ g,5011 Rausche, A., Anderbeck... Römer, Chr., Ochtersum .. Scheliga, M., Gleiwitz.. Schneider, F., Oberhausen. Schreiber, G., Oberhausen . Schreiber, K., Oberhausen. Schröter, Fr. W., Tiefhart⸗ “ Simons, H., Notscheid Stehr, A., Friedrichsgrund, Kr. Habelschwerdt.. Suppert, E., Witten..
8 .“
GR. BR. GR. GR. GR. BR.
6/32 GR. 72 GR.
17/32 GR.
Osnabrück Gleiwitz⸗Nord Sangerhausen Landeshut Liegnitz
Halle a. S.
55/1933 1/30 17/33 10/24 184
U8UEE UU EAE Hx
Breslau⸗Stadt Breslau⸗Stadt Landeshut
d8 OAðb
ö“ Glogau K., Rotenburg 6/32 1/31 8/1933 1/28 14/33
GR. BR. GR. BR. GR. GR. GR. BR. BR.
GR.
John⸗Hanau Gleiwitz⸗Nord Hannover Gleiwitz⸗Nord Wetzlar
Guben Osnabrück Gleiwitz⸗Nord Gleiwitz⸗Nord
1/1932 7/1933 2/30 1/31 G. A. 2/33
g8ö585
FüUNUNn ENNN
Goslar
65/33 69/31 G. A. 17 1/31 1/28 2/1933 10/1931
Wiesbaden Halberstadt Goslar Gleiwitz⸗Nord Oberhausen Mülheim⸗Ruhr Mülheim⸗Ruhr
GR. BR.
28 84/25
. Landeshut Neuwied a. Rh.
. Glatz
35/33 8 . Witten 8
5/1933 6/1933
düC G AUSEF
Muster
Name und Wohnort des Inhabers des Scheines
Aussteller GR. = Gewerberan BR. = Bergrevier⸗
beamter
1
Tasler, E., Rosenthal, Kreis
Habelschvweret . Titze, G., Gleiwiz Vierhub, K., Cottbus Werges, F., Altenmelle.. Wermbter, Th., Gleiwitz .. Wigmann, E., Witten⸗Annen Zimny, A., Gleiwitz. Zorn, G., Gleiwitz . .
Berlin, den 27. April 1 Zugleich für den Ministerpräsidenten. Geheime Staatspolizei. Der Minister für Wirtschaft und Arbeit. J. A.: Dr. Ukrichs.
GR. BR. BR. GR. BR. GR. BR. BR.
B 38/29 2/30 2/27 9/1934 1/28
14/1933 1/30 2/30
Dort Gleir Glein
Glatz Gleiwitz⸗Nord Ost⸗Cottbus Osnabrück Gleiwitz⸗Nord
mund vwitz⸗Nord witz⸗Nord
in
Berl
Nichtamtliches.
Deutsches Neich.
Der Litauische Gesandte Dr. Jurgis Saulys ist nach Leitung der Gesandtschaft
In Ergänzung bzw. machung der Hand Deutschland 10. März 1934:
erlin zurückgekehrt und hat die wieder übernommen.
Bekanntmachung.
im
Abänderung der Bekannt⸗ elsvertretung der UdSSR. Reichsanzeiger
Nr. 59 vom
A. IV und B. 3) Panin, Alexander, für die Zeit vom
4. Mai bis 4. Juni 1934.
Berlin, den 4. Mai 1934.
Handelsvertretung der UdSSR. in Deutschland,
Rechtsabteilung.
8
4
8 8—
Uebersicht über die Einnahmen ¹) des Reichs an Steuern, Zöllen und Abgaben für die Zeit vom 1. April 1933 bis 31. März 1934.
Bezeichnung der Einnahmen
Aufgekommen sind
im Monat März 1934
im Monat März 1933
Millionen M
vom 1. April 1933
bis 31. März 1934 RM
Einnahme für das Rechnungsjahr 1933 veranschlagt auf Millionen RM
——QCQ—
2
6
A. Besitz⸗ und Verkehrsteuern.
Einkommensteuer: 2) Lohnstauer) b) Steuerabzug vom Kapitalertrage⸗ andere Einkommensteuer
zusammen Ifde. Nr.
Steuerabzug von Aufsichtsratsvergütungen Ehestandshi fe .070 ο Körperschaftsteuer Krisensteuaar Vermögensteur Aufbringungsumlage . Vermögenzuwachssteuer
C
—222 ⸗
Erbschaftsteuer
Umsatzsteuiuurt
Grunderwerbsteuer ³) .
Kapitalverkehrsteuer:
8 Gesellschaftsteuer „
b) Wertpapiersteuer „ c) Börsenumsatzsteuer
Kraftfahrzeugsteuer
ve
Rennwett⸗ und Lotteriesteuer: 8) Totalisatorsteuerr „ b) andere Rennwettsteuer „„
zusammen Ifde. Nr. 18 a
c) Lotterieste)uart. „ Wechselsteauuurer Beförderungsteuer:
8 Personenbeförderunl „
b) Güterbeförderung „ „ .„ 000-2 ⸗ Steuer zum Geldentwertungsaut Liche
„ bei Schuldverschreibungen (Obligationensteuer) Reichsfluchtsteuer „ 0 590 9b⸗0b225b5225à—2†à22b—90⸗à—-⸗*
Summe A.. B. Zölle und Verbrauchsteuern.
II818114*“*“
8 ksteuer (einschl. Aufschlag) 9 abaksteuer (ein . u a 2 8 Materialsteuer (einschl. Ta anausgleichsteucr)
00οο 0 0 ο9000 09ͦ0 ⸗* 0000 0 00 0 00ο˙0 0 099000ùb9090 0 000³%0˙0 0 00090 90 90 9 890 0 ⏑d90 9ᷓ;90ae 00000b́ 9 90 * 60209029290ùꝰ 890̃ 989 690 8292 0900 00009005*H
00˙0 0 0 6 0 0 ⏑ ο%° 90 0ϑ 0 % 0b 0
90
zusammen lfde. Nr. 19.
Iügee ““ alzsteuer (einschl. Nachsteuer)
4“*“ Aus dem Spiritusmonopol. Essigsäuresteuer Schaumweinsteur Zündwarensteuiuurr Aus dem Zündwarenmonopol Leuchtmittelste„ner Spielkartensteuer.. Statistische Abgabe..
2
. 9
Süßstoffsteuer.. Mineralwassersteuer
Branntweinersatzsteuer 611““ Ausgleichsteuer auf Mineralöle (Mineralölsteuer) Fettsteuer (einschl. Nachsteuer)
20 20029299290ͦ90vx980ùb90ùꝛu9ùb90b9 20 09 90 0 050b90v80;90ù92ùs869 ;850;2 b0 090 5b90ù80;ö90ù990ob 50 20 0 0 . ˙2 %2900 ο ο 890 20 "b 220 090v0b90ùb9b95b90ùꝛäö90᷑;90 925 282
90 2⁴ 0 2 2
Summe B. Im ganzen ⸗ Hierzu wird amtlich noch folgendes mitgeteilt:
Die Einnahmen des Reichs an betrugen in Millionen Reichsmark:
8
1934 377,1 201,7
Besitz⸗ und Verkehrssteuaernn d Verbrauchssteuen
c) Tabakersatzstoffabgaubee .64 085 955,78 18 692 446,97
Steuern, Zöllen und Monat März 377,5
“X““ 61 364 791,93 4 294 451,14 108 021 977,34
730 064 649,41 42 850 145,03 520 327 220,51
173 681 220,41 499 065,17
— 23 555 555,55 47 293 365,62 315 069,37
13 022 411,77 1 886 038,47
5 596 974,06 113 901 808,50 1 352 537,98
974 862,71 130 335,55
1 460 381,89 11 360 793,26 4 932 926,47
.
80
d0,— [SSSe 0=ne
—
.8α —-6öS 2-”
—
1 293 242 014,95
4 822 937,33 12 000 000,— 209 942 276,77 5 658 118,98 307 306 559,34 20 453 798,82
73 903 631,85 1 516 167 047,03 17 091 418,58
16 634 702,59 965 789,11
12 375 822,25 211 568 212,91 53 513 070,28
317 351,70 1 605 888,95
7185 809,64 16 669 739,20
1923 270,65 727 781,19 6 130 827,40
5 936 971,62 7 845 016,71
1 500,— 1 714 279,81
23 855 548,84 31 895 158,63 49 501 359,71 89 378 599,71 94 561 598,60
16 754,35 17 602 493,74
Reichs⸗ anteil
Zu⸗
sammen
Länder⸗ anteil
82 A — O0
1290,—
I
40,— 100,— 1—2 310—
— 88
EP
65,—
1500,—
377 131 853,06
56 616 747,43
4 062 456 914,37
1 065 125 827,44
51 356 828,58 12 733 193,35 — 4 066,15
587 740 721,79 155 035 435,13 70 319,25
4 375 567,75 17 816 407,22 19 836 283,52
184 680,10 6 413,70
1 184 372,90 292 600,90 948 431,25 200 779,70 443 381,10 18 208,65
5 158,33
7 616,79
1 731 554,45 15 191 801,05
—
SSSS.-SSS Ido doco do d do
II1 0
742 846 476,17 278 764 270,03 55 398 607,34 242 161 474,91
149 312 612,05 2 504 111,05
2 074 764,50
11 627 699,55
5 546 930,70
8 566 605,52
2 017 319,52
4 897 312,69 265 226,67 154 957,50
59 334,13
14 808 386,74 195 775 703,32
2333,6
1140,—
11“
201 638 407,59
190,8
2 781 907 619,92
2887,3
01
2887,4
578 770 260,65 Abgaben
1933 190,8
Summen 1. April 1933 is
116 31. März 1934 Besitz⸗ und Verkehrssteuern 4 062,5 Zölle und Verbrauchssteuern 2 781,9 Summen 6 877,7 Laufende Zahlungen und Vorauszahlungen waren 1934 nach den G Vorschriften fällig wie im März den vierteljähr
578,8
“ 11“
558,3 1. April 1932
31. März 1933 4 022,8 2 624,2
5 577,0
ichen Vorauszahlungen handelte es sich um die⸗ jenigen auf die Einkommensteuer der Veranlagten und die Körper⸗ chaftstener. Außerdem war am 10. März 1934 die vierteljährliche
bis
im Mär 1933. Bei
568,3
6 844 364 534,29
erfahren.
Besitz⸗ und Verkehrsteuern. Zölle und Verbrauchsteuern..
5220,9
“ auf die Ehestandshilfe der Veranlagten richten. Das endgültige Jahresaufkommen wird durch das erforder⸗ liche Zusetzen und Absetzen von Beträgen, die bis Ende März 1934 noch nicht haushaltsmäßig nachgewiesen werden konnten, und durch Berichtigungen voraussichtlich einige unwesentliche Aenderungen gegenüber dem Aufkommen bis Ende März 1934, das heute aus⸗ gewiesen wird Ein Vergleich des Aufkommens im Rechnungsjahr 1933 mit .““ ergibt das folgende Bild (in Millionen Reichs⸗ mark): Auf⸗ kommen 4 062,5 2 781,9
Vor⸗ anschlag
3 955,0
2 887,4
1649,57 6870,4
zu ent⸗
+ oder —
P 107,5 — 105,5
Summen..
Reichsmark niedriger angesetzt als i
¹) Einschließlich der aus den Einnahmen den Ländern usw. überwiesenen Anteile usw. 2) An Lohnsteuer sind erstattet: im Monat Februar 1934 = 119 429,49 RM;
1934 = 1 401 765,54 RM.
³) Hierin ist die von den Landesbehörden erhobene Grunderwerbsteuer nicht enthalten.
*) Dieser Betrag ist für das J
Kechnungsjahr 1932
3
Vorjahre aufgekommen. h g nen.
ehrsteue n der
6 844,4
6 842,4 + „Aus diesem Bild ergibt sich, daß das Gesamtaufkommen den Voranschlag um 2 Millionen Reichsmark übersteigt. Voranschlag an Besitz⸗ und Verk Ueb
2,0
abei ist der
rn um 28 Millionen ersicht über die
Ein⸗
in der Zeit vom 1. April 1933 bis 31. März
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 105 vom 7. Mai 1934.
S. 3
—
nahmen. Dieser Unterschied von 28 Millionen Reichsmark ist auf die fol ende Tatsache zurückzuführen: Für Ehestandshilfe sind im rranfclag 40 Millionen Reichsmark enthalten. Diese sollten hem allgemeinen Haushalt an Stelle des ehemaligen, . uschlags zugeführt werden und sich auf die Monate Juli 1933 is März 1934 erstrecken. Demgemäß waren aus dem Gesamtauf⸗ fommen an Ehestandshilfe für jeden Monat 4,4 Millionen Reichs⸗ mark in die Uebersicht über die Einnahmen des Reichs an Steuern, Zöllen und Abgaben aufgenommen worden. Es stellte sich nach⸗ präglich heraus, daß der Betrag von 40 Millionen Reichsmark, der dem allgemeinen aushalt aus dem Aufkommen an Ehestands⸗ hilfe zugewiesen worden war, viel zu hoch war. Das war auf zweierlei zurückzuführen: b 1. Die Zahl der von der Ehestandshilfe befreiten ledigen Personen hat sich als wesentlich größer erwiesen, als bei der Schätzung des Gesamtaufkommens an Ehestandshilfe ange⸗ nommen worden war. Bei der Schätzung waren genügende Unterlagen für die Zahl der ledigen Veeen. die durch die Befreiungsvorschriften erfaßt werden, nicht vorhanden; Der Betrag von 40 Millionen Reichsmark schließt nicht nur den bis zum 30. Juni 1933 bestandenen 10 prozentigen Ledigenzuschlag, sondern auch den auf die Ledigen entfallen⸗ den Abschlag von der Einkommensteuer ein, der durch das Gesetz vom 23. Juli 1928 (eeg fesegtt 1 S. 290) ein⸗ geführt worden war und mit Wirkung ab 1. Juli 1933 bei den Ledigen fortgefallen ist. Diese Tatsache kommt jedoch bereits im Aufkommen an Lohnsteuer zur Auswirkung. Der Betrag, der an Stelle des Ledigenzuschlags dem allgemeinen Haushalt für die Monate Juli 1933 bis März 1934 zukommt, beträgt bei Berücksichtigung der unter Ziffern 1 und 2 bezeich⸗ neten Tatsachen in Wirklichkeit nur 12 Millonen Reichsmark. Dem ist durch Artikel II des Gesetzes zur Aenderung über Förderung der Eheschließungen vom 28. März 1934 (Reichsgesetzblatt I. S. 253) entsprochen worden. Es ist bestimmt worden, daß von dem Aufkommen an Ehestandshilfe im Rechnungsjahr 1933 nur 12 Millionen Reichsmark (für die Monate Juli bis März) dem allgemeinen Haushalt zuzuführen sind und der Rest dem zur Gewährung von Ehestandsdarlehen bestimmten Sondervermögen des Reichs zuzuführen ist. Infolgedessen ist im März auf der Zeile Ehestandshilfe beim Aufkommen eine Abbuchung auf 12 Mil⸗ sNionen Reichsmark erfolgt. Demgemäß würde eine Berichtigung auch des Voranschlags auf 12 Millionen Reichsmark haben erfolgen müssen. Das würde eine Aenderung des Haushaltsgesetzes für 1933 bedingt haben. Diese ist der Einfachheit halber unter⸗ blieben. Um das richtige ild zu erhalten, muß bei der endgültigen Feststellung des Ergebnisses von 1933 der Voranschlag stets mit einem um 28 Millionen Reichsmark nied⸗ rigeren Betrag, also bei den Besitz⸗ und Verkehrsteuern mit 3955,0 Millionen und insgesamt mit 6842,4 Millionen Reichs⸗ mark, angenommen werden. Oder es muß, wenn der Voranschlag nicht um 28 Millionen Reichsmark ermäßigt wird, das Aufkommen um 28 Millionen Reichsmark erhöht werden.
Besitz⸗ und Verkehrsteuerr.
Bei den Besitz⸗ und Verkehrsteuern ergibt sich für den März 1934 ein Weniger von 0,4 Millionen Reichsmark und für die Zeit vom 1. April 1933 bis 31. März 1934 ein Mehr von 39,7 Mil⸗ lionen Reichsmark gegenüber den gleichen Zeiträumen des Rech⸗ nungsjahres 1933. Die wesentlichen Veränderungen in der Zeit vom 1. April 1933 bis 31. 1934 (Rechnungsjahr 1933) egenüber dem Zeitraum vom 1. April 1932 bis 31. März 1933 bchnuh 1932) sind die folgenden: Einkommensteuer.. — 39,4 Millionen Reichsmark
Krisenstener . .. —196,0 5 Vermögensteuer.. — 23,0 Aufbringungsumlage — 118,3 Lotteriesteuer 8 — 12,9 Personenbeförderung 4,6 Körperschaftsteuer + 104,1 Erbschaftsteuer + 12,2 Umsatzsteuer . . + 161,8 Kraftfahrzeugsteuer + 39,5 Wechselsteuer ... + 13,9 Güterbeförderung. + 9,5 Reichsfluchtsteuer + 16,7 9
Einkommensteuer. Von dem Rückgang in Höhe von 39,4 Mil⸗ lionen Reichsmark entfallen 22,9 Millionen Reichsmark auf die veranlagte Einkommensteuer und 18,4 Millionen Reichsmark auf die Lohnsteuer. Beim Steuerabzug vom Kapitalertrag ergibt sich ein Mehr von 1,9 Millionen Reichsmark.
Im Aufkommen an veranlagter Einkommensteuer für 1933 ist die cc 81811u 1ö1“ mitenthalten. Diese ist in 1932 noch gesondert erhoben und ausgewiesen worden, für 1933 jedoch in dem Einkommenssteuertarif hineingearbeitet und auf diese Weise mit der Einkommen⸗ stewer verschmolzen worden. Um auf das tatsächliche Weniger der veranlagten Einkommensteuer in 1933 gegenüber 1932 zu kommen, müssen den ausgewiesenen 22,9 Millionen Reichsmark etwa 60 Millionen Reichsmark Krisensteuer der Ver⸗ anlagten hinzugerechnet werden, die im Aufkommen an ver⸗ anlagter Einkommensteuer in 1933 enthalten sind. AInderseits müssen die 4,8 Millionen Reichsmark, die als Steuerabzug von Aufsichtsratsvergütungen in 1933 gesondert aus⸗ gewiesen sind, von dem Aufkommen⸗Weniger der veranlagten Einkommensteuer abgesetzt werden; denn in 1932 war die Auf⸗ sichtsratssteuer im Aufkommen der veranlagten Einkommensteuer enthalten. Das Aufkommen⸗Weniger an veranlagter Einkommen⸗ steuer in 1933 gegenüber 1932 wird in Berücksichtigung aller Dinge mit rund 80 Millionen Reichsmark anzunehmen sein. Dieses Aufkommen⸗Weniger ist im wesentlichen darauf zurück⸗ zuführen, g. die Vorauszahlungen, die im Rechnungs⸗ jahr 1932 fällig waren, sich etwa zur bälfte nach dem für 1930 und zur anderen Hälfte nach dem für 1931 veranlagten Ein⸗ kommen zu bemessen hatten, und diejenigen, die im Rechnungs⸗ jahr 1933 fällig waren, nach dem für 1931 und für 1932 ver⸗ anlagten Einkommen. Das Einkommen in 1931 und 1932 ist aber wesentlich niedriger gewesen als das Einkommen in 1930 und 1931. Das Weniger an veranlagter Einkommen⸗ steuer in 1933 ist nicht auf Einkommensverhältnisse des 8 1933, sondern auf solche des Jahres 1932 zurückzuführen. Und 1932 waren die Einkommensverhältnisse sehr schlecht. Die Besse⸗ rung der Einkommensverhältnisse in 1933 kann sich, soweit ver⸗ anlagte Einkommensteuerpflichtige in Betracht kommen, erst in den Rechnungsjahren 1934 und 1935 auswirken.
Das Aufkommen an Lohnsteuer ist im Rechnungsjahr 19 um 18,4 Millionen RM niedriger gewesen als im Rechnung 68 1932. Aus diesem Rückgang bei der Lohnsteuer ist nicht zu
chließen, daß das Lohneinkommen niedriger geworden sei. Das kiedriger des Lohnsteuer⸗Aufkommens erklärt sich aus den fol⸗ genden Tatsachen:
a) Die Hausgehilfinnen werden mit Wirkung ab 1. Juli 1933 in die Familienermäßigung einbezogen, und zwar so, als seien sie minderjährige Kinder. Diese Maß⸗ nahme bedeutet einen Ausfall an Lohnsteuer von 3 bis 3,5 Mill. RM monatlich und von rund 30 Mill. RM für die neun Monate Juli 1933 bis März 1934.
b) Die Summen, die als freiwillige Spende zur Förderung der nationalen Arbeit gegeben wurden, waren lohnstenerfrei. Das bedeutet einen Ausfall an Lohnsteuer von rund 1 Million RM monatlich und von rund 9 Mill. RM für Juli bis 1
c) Der S g en z.e ehrü ist mit Wirkung ab 1. Juli 1933 dadurch abgelö Ehestandshilfe 12 Mill. RM dem allgemeinen Hausha
t worden, daß von dem Aufkommen 82
V
zugeführt worden sind. Diese 12 Mill. RM sind in der Hebersicht gesondert ausgewiesen.
Wenn diese Maßnahmen nicht wären, so würde das Auf⸗ kommen an Lohnsteuer im Rechnungsjahr 1933 um rund 50 Mil⸗ lionen Reichsmark höher sein. Es würde rund 780 Millionen Reichsmark betragen und somit um rund 30 Millionen Reichs⸗ mark das Aufkommen im Rechnungsjahr 1932 übersteigen.
Das Aufkommen an Lohnsteuer hat sich gegenüber dem Vorjahr von Monat zu Monat gebessert. Im Sep⸗ tember 1933 blieb das Aufkommen noch um 2,1 Millionen Reichs⸗ mark, im Oktober um 1,8 Millionen Reichsmark, im November nur noch um 1 Million Reichsmark unter dem Aufkommen im gleichen Monat des Vorjahres zurück. Im Dezember 1938 und im Januar 1934 war es trotz der oben unter a bis c bezeichneten Tatsachen bereits um je rund 200 000 Reichsmark höher als im Dezember 1932 und im Januar 1933. Im Februar 1934 war es um 2,3 und im März 1934 um 3,1 Millionen Reichsmark höher als in den gleichen Vorjahrsmonaten. Würden die oben unter a bis c bezeichneten Tatsachen nicht sein, so würde das Aufkommen an Lohnsteuer im März nicht nur um 3,1, sondern um mindestens 8 Millionen Reichsmark (= rund 14 vH) höher gewesen sein als im März 1933.
Das Aufkommen an Steuerabzug vom Kapitalertrag und an Steuerabzug von Aufsichtsratsvergütungen hat sich ebenfalls gün⸗ stig entwickelt. Beide Steuern haben das Haushaltssoll um je 2,8 Millionen Reichsmark überschritten.
Die gesamte Einkommensteuer war für 1933 veran schlagt mit 1290 Millionen Reichsmark. Das Aufkommen im Rechnungsjahr 1933 beträgt 1 293, 2 Millionen Reichsmark. Das Jahresaufkommen hat den Voranschlag somit um 3,2 Millionen Reichsmark überstiegen, obwohl der Ledigenzuschlag mit Wir⸗ kung ab 1. Juli 1933 abgelöst worden ist durch die gesondert ausgewiesene Ehest andshilfe, und die Vergünstigungen für Hausgehilfinnen und für Arbeitsspende gewährt wurden, und der Steuerabzug von Aufsichtsratsvergütungen ebenfalls gesondert ausgewiesen ist. Würden Tatsachen nicht sein, so würde die Ueberschreitung des Voranschlags nicht 3,2, sondern wahrscheinlich 59 Millionen Reichsmark betragen.
ennh Der Betrag, der in der Uebersicht ausgewiesen wird, stellt nicht as Gesamtaufkommen an Ehestandshilfe dar, ondern nur denjenigen Teil, der vom Gesamtaufkommen nicht ür die Gewährung von Ehestandsdarlehen verwendet, ondern als Ersatz des ehemaligen Ledigenzuschlags dem allge⸗ meinen Reichshaushalt zugeführt wird. Ursprünglich sollten für die Monate Juli 1933 bis März 1934 40 Millionen Reichsmark dem allgemeinen Haushalt verbleiben. Dieser Betrag ist dem Gesetz vom 28. März 1934 gemäß (Reichsgesetzbl. I S. 253) auf 12 Millionen Reichsmark herabgesetzt worden. Infolgedessen mußten im Monat März 1934 weitere 40 — 12 = 28 Millionen Reichsmark an das Sondervermögen abgeführt werden. Es ergibt sich daher für diesen Monat eine Mindereinnahme von 23,6 Mil⸗ lionen Reichsmark. Daraus erklärt sich das scheinbare Minder⸗ aufkommen gegenüber dem Haushaltsansatz, der nicht geändert worden ist. Der Grund der Herabsetzung von 40 auf 12 Mil⸗ lionen Reichsmark ist oben dargestellt.
Krisensteuer. Bei dem nachgewiesenen Betrag von 5,7 Mil⸗ lionen Reichsmark im Rechnungsjahr 1933 handelt es sich nur um Reste aus der Zeit vor dem 1. April 1933. Die Krisensteuer der Veranlagten für 1933 ist in der Einkommensteuer der Veranlagten enthalten. Die frühere Krisen lohnsteuer ist mit Wirkung ab 1. Juli 1932 abgelöst worden durch die Abgabe
ur Arbeitslosenhilfe. Diese fließt nicht durch den
„Reichshaushalt, sondern unmittelbar an die Reichsanstalt
sücs Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenver⸗ icherung. Von den 141,6 Millionen Reichsmark, die im Rechnungsjahr 1932 als Krisensteuer aufgekommen waren, ent⸗ fallen 54,4 Millionen Reichsmark auf in 1932 noch aufgekommene Krisenlohnsteuer und 87,2 Millionen Reichsmark auf Krisensteuer der Veranlagten.
Vermögensteuer. Hier ist das Bild das folgende (in Millionen Reichsmark):
März 1933 11,2 12953 “ 8
Rechnungsjahr 1932 330,3 1933 307,3 Mehr 1,8 Weniger 23,0 Der Rückgang im Rechnungsjahr 1933 ist im wesentlichen darauf zurückzuführen, daß im Gegensatz zum Rechnungsjahr 19232 keine Nachzahlungen auf Grund einer neuen Veranlagung zu leisten waren. Der Voranschlag für 1933 lautet auf 310 Millionen Reichsmark. Das Jahresaufkommen 1933 bleibt unter dem Vor⸗ anschlag für 1933 nur um 2,7 Millionen Reichsmark zurück.
Aufbringungsumlage. Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr ist nicht ein wirklicher, ondern ein nur scheinbarer. Die im Rech⸗ nungsjahr 1938 nachgewiesenen Beträge sind Reste aus früheren Jahren. Die für das Rechnungsjahr 1933 “ Auf⸗ bringungsumlage ist, soweit sie 100 Millionen Reichsmark nicht übersteigt, nur ein in der Uebersicht nicht nachzuweisender Durchgangsposten, da das Aufkommen grundsätzlich der Bank 1— Deutsche Industrie⸗Obligationen 8½ Durchführung der landwirtschaftlichen Entschuldung im Osthilfe⸗ gebiet und zwecks Gewährung von Krediten an mittlere und kleine Betriebe zufließt.
Lotteriesteuer. Hier ist das Bild das folgende (in Millionen
Reichsmark): März 1933 3,6 Rechnungsjahr 1932 44,8 1933 31,9
„ 1981,192 8 Weniger 2,9 8 Weniger 12,9 Das Weniger scheint im wesentlichen auf die Ablenkung durch die vielen Spenden und Sammlungen und auf verschiedene Vergünstigungen bei nichtstaatlichen Lotterien E.“ zu sein. Wenn im Rechnungsjahr 1934 der Voranschlag von 40 Millionen erreicht werden soll, werden alle Vergünstigungen, die hinsichtlich der Lotteriesteuer beantragt werden, ab⸗ gelehnt werden müssen. Personenbeförderungssteuer. Reichsmark: März 1933 5,6 Rechnungsjahr 1932 1934 5,9 8 1933 89,4 Mehr 0,3 Weniger 4,6
Aus dem Weniger im Rechnungsjahr 1933 ergibt sich, daß der Personenverkehr im E1“ 1933 schwächer gewesen ist als im Rechnungsjahr 1932. Das scheint teilweise darauf zurück⸗ suftühren zu bn daß die seit Heseizchang der vierten 8.S bestehenden Fahrpreise im Nahverkehr von der Bevölkerung als zu hoch bezeichnet werden, und teilweise auf den Wettbewerb des Kraftwagens mit der Eisenbahn. Es ist anzunehmen, daß die am 1. Mai 1934 in Kraft getretenen Fahrpreisvergünstigungen u einer Belebung des Personenverkehrs bei der Reichsbahn und E auch zu einer Steigerung des Aufkommens an Personenbeförderungssteuer führen werden. Körperschaftsteuner. Das Bild in Millionen Reichsmark: März 1933 37,7 Rechnungsjahr 1932 105,8 e“ 8 1933 209,9 Mehr — 9,5 Mehr 107,1 Diese außerordentlich günstige Entwicklung scheint insbesondere auf die folgenden drei Feen zurückzuführen zu sein: 1. Viele Betriebe, die im Vorjahr stillagen, sind wiedereröffnet worden. Diese Gesellschaften hatten im Juni und insbe⸗ sondere im September, im Dezember und im März Vor⸗
Das Bild in Millionen
94,0
*7
beugsteuerablösung 1“
auszahlungen auf die Körperschaftsteuer zu leisten, die im Vorjahr infolge der Stillegung nicht voramen;
Drosselung der Einfuhr zurückzuführen.
beträge zurückzuzahlen gewesen als im Rechnungsjahr 1932 3. es sind auf Grund von Buch⸗ und Betriebsprüfungen in v 1933 erhebliche Beträge nachzuzahlen ge⸗ sen.
Der Voranschlag der Körperschaftsteuer für 1933 lautete au 100 Millionen Reichsmark. Dieses Jahressoll ist durch das Auf⸗ kommen um 109,9 Millionen Reichsmark, mithin um mehr al
100 v H, überschritten worden.
Umsatzsteuer. Diese hat sich ebenfalls zu voller Zufriedenhei
. Im Er anüchuahe 1933 8 weniger Vorauszahlungs⸗
entwickelt. Es ergibt sich das folgende Bild (in Millionen Reichsmark)
März 1933 96,4 Rechnungsjahr 1932 1 354,4 1934 113,9 1933 1 516,2 Mehr 17,5 Mehr 161,8
Der bedeutende Anstieg bei der Umsatzsteuer ist auf die
2¹ „
Steigerung der Umsätze, die sich in Auswirkung der Maßnahmen zur Verminderung der Arbeitslosigkeit ergibt, zurückzuführen. —
Der Voranschlag für das Rechnungsjahr 1933 lautete auf 1500 Millionen Keichsmark Das veg hahe, im Ngucetas aßl 1933 beträgt 1516,2 Millionen Reichsmark. — Der Voranschlag von 1500 Millionen Reichsmark ist demnach um 16,2 Millionen Reichsmark überschritten. Das trotz der am 2. Oktober 1933 erfolgten Senkung der Umsatzsteuer der Landwirtschaft von 2 auf 1 vH. 8 Kraftfahrzeugsteuer. Das Bild in Millionen Reichsmark: Maärz 1933 11,6 Rechnungsjahr 1932 172,1 E1617 1933 211,6 Weniger 0,2 Mehr — 35,5 Das Mehr im Rechnungsjahr 1933 ist auf die Kraftfahr⸗ 1 Diese hat bis Ende März 1934 rund 53,8 Millionen Reichsmark ser hehe Dieser Betrag steht nach Abzug von 4 vom Hundert Verwaltungskosten den Ländern mehr zur Verfügung für Zwecke der Wegeunter⸗ altung. — Der Voranschlag für 1933 lautete auf 228 Millionen eichsmark. Das Gesamtaufkommen an Kraftfahrzeugsteuer bleibt um 16,4 Millionen Reichsmark unter dem Voranschlag zurück. — Das Aufkommen ist in den Monaten Januar, Februar und März 1934 nur um je 0,2 Millionen Reichsmark unter dem Aufkommen im gleichen Monat des Vorjahrs zurückgeblieben. Das ist in Anbetracht dessen, daß für viele Altwagen die Kraft⸗ fahrzeugsteuer abgelöst ist und daß alle seit 31. März 1933 erst⸗ malig zugelassenen Personenkraftfahrzeuge kraftfahrzeugsteuerfrei sind, ein fehr günstiges Ergebnis. Dieses ist auf die gewaltige unahme der Liefer⸗ und Lastkraftwagen und mn. I8“ zurückzuführen, die nicht kraftfahrzeugsteuer⸗ rei sind. 1 Wechselsteuer. Das Bild in Millionen Reichsmark: März 1933 3,4 Rechnungsjahr 1932 35,6 A11ö3““ 1933 49,5 ““ k“ Mehr 13,9 Das Aufkommen an Wechselsteuer hat sich sehr günstig entwickelt Es war im September um 1,0 Millionen, im Oktober um 1,4 Mil lionen, im November um 1,8 Millionen, im Dezember 1933 und im Januar 1934 um je 2,0 Millionen, im Februar 1934 um 1,6 Millionen und im März 1934 um 2,7 Millionen Reichsmar höher als im gleichen Monat des Vorjahrs. Die Entwicklung bei der Wechselsteuer ist auf die Vergrößerung des Wechselumlaufs zurückzuführen. Diese Vergrößerung hat ihre Ursache insbeson dere in der Ausgabe der Arbeitswechsel. Das Jahresauf⸗ kommen 1933 hat das Jahresaufkommen 1932 um 13,9 und den Haushaltsansatz 1933 um 7,5 Millionen Reichsmark überschritten. Güterbeförderungsteuer. Das Bild in Millionen Reich
mark: März 1933 6,2 Rechnungsjahr 1932 85,1 16e““ 8 1933 94,6 Mehr 1,7 Mehr 9,5 „Der Voranschlag für 1933 lautete auf 90 Mill. RM. Dieser ist um 4,6 Mill. RM überschritten. In der Entwicklung de Güterbeförderungssteuer spiegelt sich ebenso wie in der Umsatz sts uer die Aufwärtsentwicklung der Deutschen Wirtschaft, die eit Eröffnung des Kampfes um die Verminderung der Arbeits losigkeit zu verzeichnen ist. Reichsfluchtsteuer. Das Mehr, das hier zu verzeichnen ist, iß auf vorübergehend verstärkte Auswanderung zurückzuführen. Besitz⸗ und Verkehrsteuern als Ganzheit. Es ergibt sich das folgende Aufkommensbild:
im Rechnungsjahr 1932
8 8 2
4 022,8 Millionen Reichsmark Mehr in 1933 gegenüber 10952 30,7 NMlonen Reichsmark. Die 39,7 Millionen Reichsmark stellen nicht die tatsächlich Verbesserung des Aufkommens an Besitz⸗ und Verkehrsteuern i 1933 “ 1932 dar, sondern nur diejenige Verbesserung die sich rein rechnerisch ergibt, wenn die Ganzheiten von 1932 und 1933 gegenübergestellt werden. Um auf die tatsächliche Verbesserung des Aufkommens an Besitz⸗ und Verkehrsteuern i 1933 gegenüber 1932 zu kommen, müssen den 39,7 Millione
Reichsmark die folgenden Beträge hinzugerechnet werden:
30,0 Millionen Reichsmark Hausgehilfinenn,
9,0 8 8 Vergünstigung für Arbeitspend
54,4 1“ Fortfall der Krisenlohnsteuer die in 1932 in dieser Höhe im Posten Krisensteuer enthalten war, buchtechnische Veränderung bei
“ der Aufbringungsumlage.
211,7 Millionen Reichsmark. 39,7 + 211,7 = 251,4 Millionen Reichsmark. Diese Summe mu
um diejenigen Posten gekürzt werden, die nicht laufend fließen sondern in 1933 als einmalig vorgekommen sind. Diese sind:
53,8 Millionen Reichsmark Kraftfahrzeugsteuerablösun 15,0 von 17,6 Millionen Reichsmar Reichsfluchtsteuer
insgesamt 68,8 Millionen Reichsmark.
251,4 — 68,8 = 182,6 Millionen Reichsmark. Das ist der Betra
Verkehrsteuern in 1933 gegenüber 1932.
Zölle und Verbrauchssteuern.
Bei den Zöllen und Verbrauchssteuern ist die Entwicklung nich 1 so günstig wie bei den Besitz⸗ und Verkehrssteuern, obwohl die Ein⸗
nahmen des Rechnungsjahrs 1933 gegenüber dem Rechnungsjah
1932 ein Mehr von 157,7 Millionen Reichsmark ergeben haben. Die wesentlichen Veränderungen des Rechnungsjahrs 1933 gegenüber dem Rechnungsjahr 1932 sind die folgenden: ““
Zölle — 40,9 Millionen Reichsmark
Tabaksteuer — 19,1
Biersteuer — 18,6
Zuckersteuer.. 7,1
Schaumweinsteuer — 2,7
Salzsteuer P— 29,0
Spiritusmonopol + 12,3
Mineralölsteuer. + 8,4
Fettsteuer + 195,8
Zölle. Das Bild in Millionen Reichsmark: März 1933 68,2 Rechnungsjahr 1932 1 106,0 „ 1934 56,6 1 1933 1 065,1 Weniger 11,6 Weniger — 255 Der Voranschlag lautete auf 1140 Millionen Reichsmark, ist also um 74,9 Millionen Reichsmark unterschritten. Das Weniger ist auf die
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