1934 / 123 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 30 May 1934 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 123 vom 30. Mai 1934. S. 2

8 584 vom 27. 1. 1934 „Ein Fels im Deutschen (He gaiand, ECeg 4. 5. 1934). Gültig nur AS„ 3 22 ) 2 . 8 8 8

8 Nr. 8* 88s 20. 11. 1933 „Deutsche Kulturstätten“ (Verfalltag 2. 5. 1934). Gültig nur Nr. 36 113 vom güs PE 21. 12. 1933 „Die Sonne geht auf“ Ver⸗ falltag 30. 4, 1934). Gültig nur mit nseh „Haupttitel: „Schön ist jeder Tag, den Du mir schenkst, Marie⸗Luise und Ausfertigungsdatum vom 16. 4. 193 1.

Nr. 35 226 vom 8. 12. 1933 Vorspann: „Die Sonne geht

auf“ (Verfalltag 30. 4. 1934). Gültig nur mit neuem

Haupttitel: Vorspann: „Schön 9 jeder Tag, den Du mir

schenkst, Marie⸗Luise“ und Ausfertigungsdatum vom

G Rr 82593 vom 14. 10. 1932 „Nerother filmen Amerika,

I. Teil: Ignassu, das große Wasser“, (Verfalltag 21. 5.

1934). Gültig nur Nr. 36 350 vom 7. 5. 1934 mit neuem

Haupttitel: „Deutsche Jungen ziehen durch Süd⸗Ame⸗

rika“. 1b

Nr. 33 209 vom 27. 2. 1933 „Nerother filmen Amerikaä,

I. Teil: Ignassu, das große Wasser“ (Nachtrag), Verfall⸗

tag 21. 5. 1934). Gültig nur Nr. 36 350 vom 7. 5. 1934

mit neuem Haupttitel: „Deutsche Jungen ziehen durch

Süd⸗Amerika“. 1 -

5. Nr. 33 591 vom 4. 4. 1933 „Nerother filmen Amerika, II. Teil: Unter Gauchos und Indianern“ (Verfalltag 21. 5. 1934). Gültig nur Nr. 36 350 vom 7. 5. 1934 mit neuem Haupttitel: „Deutsche Jungen ziehen durch Süd⸗ Amerika“.

26. Nr. 35 391 vom 30. 12. 1933. „Das Weltkonzert Nr. 7. Deutsche Komponisten Nr. 1 unter Leitung von Eberhard Frowein“ (Verfalltag 30. 5. 1934). Gültig nur Nr. 36 421

vom 16. 5. 1934.

27. Nr. 36 033 vom 23. 3. 1934 „Miniatur Kabaret“ (Ver⸗ falltag 2. 6. 1934). Gültig nur Nr. 36 461 vom 19. 5. 1934. .

28. Nr. 35 514 vom 17. 1. 1934 „Von morgens bis zum Nach⸗ mittag bei Dir“ (Verfalltag 22. 5.1934). Gültig nur mit neuem Haupttitel: „Die Sonn'’ erwacht“ und Ausferti⸗

ungsdatum vom 8. 5. 1934. Berichtigung.

Die Veröffentlichung über ungültige Zulassungskarten in Nr. 66 des Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staats⸗ anzeigers vom 19. 3. 1934 unter 3 und 4 muß lauten:

Nr. 35 406 vom 3. 1. 1934 „Kampf gegen die Unterwelt“ und Nr. 35 749 vom 17. 2. 1934, Vorspann: „Kampf gegen die Unterwelt (Revolution der Jugend)“, Verfalltag 12. 3. 1934). Gültig nur mit neuem Haupt⸗ titel „Revolution der Jugend“ und Ausfertigungs⸗ datum vom 26. 2. 1934.

Berlin, den 28. Mai 1934. 8

Der Leiter der Filmprüfstelle.

Zimmermann.

v11“ 1“ 2 Die am kai 1934 ausgegebene Nummer 57 des

g ich⸗ 7 is. Teil an 514: 85 eegehgathen mung und Reichagefegrce don rschriften der Reichsversicherungsord⸗ nung, des Angestelltenversicherungsgesetzes und des Reichsknapp⸗

sendungsgebühren 0,08 RM für ein Stück bei Voreinsendung.

Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:

Wehrmachtsuniform, vom 26. Mai 1934;

der Norddeutschen Kreditbank Aktiengesellschaft, vom 18. Mai 1934; vom 25. Mai 1934;

tralen Schweineschmalzes bei der Herstellung von Margarine und Kunstspeisefett, vom 28. Mai 1934.

gebühren 0,04 RM für ein Stück bei Voreinsendung.

schaftsgesetzes, vom 17. Mai 1934.

Umfang 3 ¼ Bogen. Verkaufspreis 0,60 RM. Postver⸗ Berlin NW 40, den 30. Mai 1934 1“ Reichsverlagsamt. 9

Bekanntmachung.

Die am 29. Mai 1931 ausgegebene Nummer 58 des

das Gesetz über die Ausübung des Rechts zum Tragen einer die Durchführungsverordnung zu dem Sonderkreditabkommen die Verordnung zur Durchführung des Roggenschuldengesetzes,

die Vierte Verordnung über Verwendung inländischen neu⸗

Umfang 1 Bogen. Verkaufspreis 0,15 RM. Postversendungs⸗

Berlin NW 40, den 30. Mai 1934. Reichsverlagsamt. Scholz.

EEESFEEANEEEIF FARRTRERJKNEeENEeNeenser deereee.emage Preußen.

FEBSBelkanntmachung. 1

Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung volks⸗ un staatsfainvlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 RGBl. 1. S. 479) in Verbindung mit § 1 des Gesetzes über die Ein⸗ ziehung kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RSBl. I S. 293) und der Durchführungsverordnung vom 31. Mai 1933 (Preuß. Gesetzsamml. Nr. 39) wird das gesamte Vermögen des Vereins Arbeiterheime. V.“ in Frank⸗ furt am Main⸗Fechenheim zugunsten des Preußischen Staates eingezogen. Dazu gehört insbesondere das im Grundbuch von Frankfurt a. M. Bezirk Fechenheim Band 21 Blatt 760 unter Ufd. Nr. 1 auf den Namen des Packers Wilhelm Pleß in Fechenheim eingetragene Grundstück des Vereins, Fachfeld⸗ straße 13 in Frankfurt am Main⸗Fechenheim.

Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung volks⸗ und staͤatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (RGBl. 1 S. 479) in Verbindung mit § 3 des Gesetzes über die Ein⸗ ziehung kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGBl. I S. 293) und der Durchführungsverordnung vom 31. Mai 1933 (Preuß. Gesetzsamml. Nr. 39) wird die auf dem erwähnten Grundstück in Abteilung III unter lfd. Nr. 6 des Grundbuchs für die ledige Auguste Kirchner in Frankfurt am Main⸗Fechenheim eingetragene Grundschuld von 3000 GM für erloschen erklärt, weil mit der Hingabe des Gegenwertes eine Förderung volks⸗ und staatsfeindlicher Be⸗ strebungen beabsichtigt war. 1

Vermögen des Vereins

Das gesamte eingezogene „Arbeiterheim“ e. V. in Frankfurt am Main⸗Fechen⸗ heim übereigne ich namens des Preußischen Fiskus an die

Konzentration A.⸗G. in Berlin SW 68, Lindenstr. 3.

Dies wird an Stelle einer Zustellung amtlich hokannt⸗

Wiesbaden, den 19. Mai 1934.

bereits erfolgt ist.

2. Die Gewährung von Geldmitteln an Gliederungen der Partei ist insoweit zulässig, als diese unter Entlastung des Haus⸗ halts der Gemeinde Aufgaben erfüllen, die sonst von der Ge⸗ meinde selbst erfüllt oder anderen Stellen oder Personen bezahlt werden würden. v bleiben im Rahmen des unter Be⸗ rücksichtigung der Finanzkraft der Gemeinde für solche Zwecke Ueblichen auch Zuwendungen aus Haushaltsansätzen für eine Betätigung, deren lediglich finanzielle Förderung anerkannter⸗ maßen zu den gemeindlichen Aufgaben gehört, z. B. für Aus⸗ setzung von Preisen bei sportlichen Veranstaltungen. Ebenso ist egen die Zahlung von Entgelten für Leistungen in bestimmten Einzelfällen, wie z. B. bei Uebernahme des Flurschutzes selbst⸗ verständlich nichts einzuwenden. 8.

Darüber hinaus gehört geldliche Unterstützung von Dienst⸗ stellen der Partei der SA., der SS. und der anderen Gliede⸗ rungen der Partei nicht zu den Aufgaben der Gemeinden und Gemeindeverbände. Sie hat daher zu unterbleiben. Dazu gehört auch die Leistung eines einmaligen oder laufenden Beitrags zu Verwaltungskosten oder Gehältern, die unentgeltliche Ueber⸗ lassung von Heizmaterial, Betriebsstoffen für Kraftwagen, die Ueberlassung von Freifahrkarten, die Leistung von Fuhren und dergleichen. ““ 1 1

Entgegen diesen Richtlinien tatsächlich bereits verausgabte Mittel sind nicht zurückzufordern. Für die Zukunft hat eine diesen Richtlinien widersprechende Ausgabe auch dann zu unter⸗ bleiben, wenn Einsetzung der Ausgabe in den Haushaltsplan

. Ausstellung von Erlaubnisscheinen zum Angeln. Zur Förderung der auf bessere Hege der Fischbestände und tärkere Kontrolle der Ausübung des Angelns abzielenden Be⸗ de. des Reichsverbandes Deutscher Sportangler e. V. hat der Preußische Landwirtschaftsminister durch Runderlaß be⸗ timmt: - 1. In Gewässern, in welchen sich die Staatsdomänenverwal⸗ tung als Fischereiberechtigter die Erteilung von Erlaubnis⸗ scheinen zum Fischfang vorbehalten hat, dürfen Erlaubnisscheine um Angeln grundsätzlich nur solchen Personen ausgestellt wer⸗ 8 die dem Reichsverband Deutscher Sportangler angehören. Als Ausweis der Angehörigkeit gilt das mit Lichtbild versehene Mitgliedsbuch des Reichsverbandes. 8 8 Personen, die den Angelsport nur vorübergehend ausüben, wie Badegäste, Erholungsuchende, Ferienreisende u. a., dürfen Erlaubnisscheine zum Angeln ausgestellt werden, auch wenn sie dem Reichsverband Deutscher Sportangler nicht angehören, je⸗ doch darf in solchen Fällen der Erlaubnisschein auf nicht mehr als vier Wochen ausgestellt werden. 8 Ausländern, die zur Ausübung des Angelsports Deutschland besuchen, dürfen Erlaubnisscheine für die ganze Dauer ihres Aufenthalts dn hess g ohne dem Reichsverband Deut⸗ cher Sportangler anzugehören. G Befsens be doennenfistaltschen Gewässern dem Fischerei⸗ pächter vertraglich die Ermächtigung zur Ausstellung von Er⸗ laubnisscheinen zum Angeln unter dem Vorbehalt der Geneh⸗ migung der Erlaubniserteilung durch die verpachtende Behörde überlassen ist, ist diese Genehmigung davon abhängig zu machen, daß der Erlaubnisscheininhaber dem Reichsverband Deutscher Sportangler angehört. 1 8 3. A der von dem Fischerxeipächter aus⸗ zustellenden Erlaubnisscheine vertraglich nicht vorbehalten, so ist auf den Pächter in geeigneter Weise einzuwirken, daß er solche Angler, die Mitglieder des Reichsverbandes Deutscher Sport⸗ angler sind, bei der Erlaubniserteilung vorzugsweise berück⸗ ichtigt. 1 8 11 In neu abzuschließenden Fischereipachtverträgen ist der

ü ppfli ubnisscheine zum Angeln grund⸗ 1“ Ler ganewhshl. He⸗ vem Reichsverband

Helttscher Sportangler angehören.

Der Regierungspräsident. J. V.: Dr. Mischke.

Nichtamtliches.

Verkeh

Internationale Vereinheitlichung der Straßensignale. In der kommenden deutschen Reichsverkehrsordnung.

Das bereité 1931 unter den Auspizien des Völkerbundes ab⸗ geschlossene Abkommen über die Vereinheitlichung der Straßen⸗ signalisation wird auch in die kommende deutsche Reichsverkehrs⸗ ordnung eingegliedert werden. Deutschland gehört mit zu den Staaten, die das Abkommen seinerzeit gezeichnet bzw. ihren Bei⸗ tritt erklärt haben. Allerdings hat das Deutsche Reich bisher dieses internationale Verkehrsabkommen noch nicht ratifiziert und es kann auch keineswegs gesagt werden, wann die Ratifizie⸗ rung und damit das Wirksamwerden dieser neuen internationalen Zeichen für Deutschland zu erwarten ist. Da aber bexreits fünf Länder, nämlich Spanien, Monako, Portugal, Italien und Holland das Abkommen ratifiziert haben, wird es gemäß Artikel 11 des Abkommens grundsätzlich bereits für die erwähnten Staaten mit Wirkung vom 16. Juli 1934 in Kraft treten. Artikel 11 bestimmt nämlich, daß das Abkommen sechs Monate nach der Uebermitt⸗ lung von fünf Ratifikationsurkunden an den Generalsekretär des Völkerbundes in Kraft treten werde. Als fünftes Land hat Holland seine Ratifikanon am 16. Januar 1934 übermittelt.

Das internationale Abkommen, das später auch einmal für Deutschland wirksam werden soll, enthält Gefahrsignale, Vor⸗ schriftssignale und Hinweissignale sowie Empfehlungen des Stän⸗ digen Straßenverkehrskomitees. Was die Gefahrsignale anlangt, so werden die fünf bereits seit 1926 auch in Deutschland bestehen⸗

den internationalen Warnzeichen lediglich noch um ein sechstes

swesen. 1I18“¹“

8 8 L““ ; vermehrt, nämlich um ein Zeichen für das Vortrittsrecht. Wäh⸗ rend die übrigen internationalen Warnzeichen durch ein mit der Spitze nach oben weisendes Dreieck dargestellt sind, soll das Vor⸗ trittsrecht durch ein mit der Spitze na h unten weisendes Dreieck geklärt werden. Das internationale Abkommen enthält ferner zwölf Vorschriftssignale: Allgemeines Fahrverbot (rote Scheibe mit weißem oder hellgelbem Mittelpunkt), Einbahnstraße oder ver⸗ botene Einfuhr (rote Scheibe mit horizontalem weißem oder hell⸗ gelbem Balken), Fahrverbot für Motorwa en (rote Scheibe mit Motorwagensilhouette), Fahrverbot für X otorfahrzeuge (rote Scheibe mit Motorradsilhouette), allgemeines Verbot für Motor⸗ fahrzeuge (rote Scheibe mit beiden Silhouetten), Höchstgewichts⸗ grenze (rote Scheibe mit Angabe des Maximalgewichts), dasselbe mit Beschränkung auf Motorwagen, Stationierungsverbot (blaue Scheibe mit rotem Band und rotem Diagonalbalken), Parkverbot (rote Scheibe mit weißer oder hellgelber Mitte, dem Buchstaben P und einem roten Diagonalbalken). Dazu kommen noch zwei Ge⸗ botssignale, nämlich die Fahrtrichtung und das Haltezeichen in der Nähe einer Zollstation. Es folgen dann die Hinweissignale, wie Parkplatzsignal und Vorsichtssignal in der Nähe einer Schule usw., sowie Signale, welche Stationen für erste Hilfeleistung an⸗ zeigen, die Ortsbezeichnungs⸗ oder Richtungssignale. Die Hinweis⸗ signale werden durch ein Rechteck dargestellt, wobei Rot nicht vor⸗ herrschen darf. Das ständige Straßenverkehrskomitee hat in sjeinen Empfehlungen u. a. noch die Notwendigkeit betont, Vor⸗ kehrungen zu treffen, um Tagsignale bei Nacht sichtbar zu machen. Hinsichtlich der Lichtsignale empfiehlt das Komitee, das Einfarbe⸗ 1b anzunehmen, das nur die Farbe Rot als Haltezeichen ent⸗

Aus der Preußischen Verwaltung. Finanzielle Leistungen der Gemeinden und Gemeindeverbände an die NSDAß. und deren Gliederungen.

In der Frage der finanziellen Leistungen von Gemeinden und

Gemeindeverbänden für Zwecke der Partei und ihrer Gliede⸗ ungen herrscht weitgehend Unklarheit. Angesichts der grund⸗ sätzlichen Aufgabenverteilung zwischen den verschiedenen Trägern des öffentlichen Lebens und zur Herbeiführung einer einheitlichen Handhabung hat deshalb der Preußische Minister des Innern an die nachgeordneten Behörden folgendes an⸗ geordnet: 1. Für die Ueberlassung von Grundstücken, Gebäuden und beweglichen Gegenständen an die Partei und ihre Gliederungen SA., SS., HJ., Deutsche Arbeitsfront, NS.⸗Hago, Kampfbund Deutsche Kultur NS.⸗Volkswohlfahrt NS.⸗Kriegsopferver⸗ orgung, NS.⸗Frauenschaft) sind grundsätzlich die auf einer Ver⸗ einbarung des Reichsfinanzministers mit dem Stellvertreter des Führers und dem Stabschef der SA. beruhenden Vorschriften Reichsfinanzministers vom 3. 3. 1934 sinngemäß

anzuwenden. Danach gelten hinsichtlich der Benutzung von Reichseigentum gegenüber der NSDAP. ud ihren Gliederun⸗

gen einschließlich der SA. und SS. die leichen Grundsätze, wie sie ac pe be der Uebertassungn von Gegenständen des Reichs an die Länder, Gemeinden oder andere Körperschaften öffent⸗ lichen Rechts zu beachten sind. 1““ Für die Ueberlassung von Grundstücken, Gebäuden und be⸗ weglichen Gegenständen zum Gebrauch ist daher grundsätzlich Miete oder eine Gebrauchsvergütung zu zahlen, es sei denn, daß es sich um Grundstücke usw. mne für die eine anderweitige ertragbringende Verwendung für absehbare Zeit nicht gegeben ist. In diesem Falle kann der NSDAP. usw. die Benutzung in jederzeit widerruflicher Weise unter Uebernahme sämtlicher Kosten unentgeltlich gestattet werden. Hinsichtlich der Zurverfügungstellung von Turnhallen usw. an die Hitler⸗Jugend und die dem Reichssportführer unterstellten Organisationen hat das Preußische Staatsministerium bereits be⸗ sondere Anordnungen erlassen, welche die Nutzbarmachung der von den einzelnen Verwaltungen geschaffenen Einrichtungen für Jugendpflegezwecke sichern und förderr.

Kunst und Wissenschaft.

Spielplan der Berliner Staatstheater. Donnerstag, den 31. Mai. Staatsoper: Intermezzo. Musikalische Leitung: Kleiber. Beginn: 20 Uhr. Schauspielhaus: Komödie der Von

pielhan Irrungen. Shakespeare. Beginn: 20 Uhr. .“

8

Die in der Staatsoper unter den Linden vespeinelsc noch für Anfang Juni geplante Neueinstudierung von Mozarts „Don Giovanni“ ist auf den Beginn der neuen Spielzeit (8. Sep⸗ tember) verlegt worden. Im Juni gelangt en dessen noch Bizets „Perlenfischer“ mit Heinrich Schlusnuß, Marcel Wittrisch und Erna Berger in den Hauptrollen zur Erstaufführang. 8879 Geburtstag von Richard Strauß wird durch einen sieben Abende umfassenden Richard⸗Strauß⸗Zyklus festlich be⸗ sangen. Die drei ersten Abende sehen den Meister selbst am irigentenpult.

30. Mai: „Margarethe“. erstmalig die Titelrolle, Schlusnus.

F. I „Rienzi“. 25. Aufführung in der Reufassung,

3. Juni: Strauß⸗Zyklus I: „Ariadne auf Naxos“. Dirigent: Richard Strauß. Konetzni, Wittrisch, Ber⸗ ger. Inszenierung: Tietjen.

5. Junsi: Strauß⸗Zyklus II: „Arabella“. Richard Strauß. Dobay, Prohaska,

Wittrisch. Inszenierung: Tietjen.

7. Juni: „Boheme“. Mimi: Maria Cebotari.

9. Juni: Strauß⸗Zyklus III: „Interm ez z 0“. Diri⸗ gem. Richard Strauß. Reinhardt, Scheidl, Witt⸗ risch.

Juni: Strauß⸗Zyklus IV: ten“. Dirigent: Leo Blech. Großmann.

Juni: Strauß⸗Zyklus V: „Rosenkavalier“ Dirigent: Erich Kleiber. Konetzni, Reinhardt, Krenn,

Fuchs. Juni: Strauß⸗Zyklus VI: „Aegyptische He⸗ Dirigent: Robert Heger. Völker, Ursuleac, Groß⸗

Lenal. mann. Juni: Strauß⸗Zyklus VII: „Elektra“. Furtwängler. Pauly, Ursulea, Großmann In Vorbereätung: Juni: „Perlenfischer“,

Käte ferner

Heidersbach singt Roswaenge, Bohnen,

Dirigent: Heidersbach,

82

„Frau ohne Schat⸗ Forbach, Klose, Lorenz,

Dirigent:

Arbeitgeber, gedenke der Kriegsbeschädigten!

Sie gaben ihr Blut, Gib Du ihnen Arbeit und Brot!

Abschluß der Transferkonferenz.

Die Konferenz zwischen den Vertretern der Gläubiger der lang⸗ und mittelfristigen deutschen Auslandsschulden und den Ver⸗ tretern der Reichsbank, die seit dem 27. April mit Erörterungen über die Transferprobleme Deutschlands beschäftigt ist, ist zu fol⸗ gendem Ergebnis gekommen:

Die Konferenz stimmt der Ansicht zu, die in dem Communiqué vom 31. 1. 1934 ausgedrückt ist, daß es äußerst unerwünscht ist, wenn Erörterungen des Transferproblems in kurzen Zeit⸗ abständen stattfinden. Andererseits ist sie der Meinung, daß wegen

der Unsicherheit der Lage gegenwärtig keine Regelung empfohlen

werden kann, die für einen längeren Zeitraum anwendbar ist. Die Gläubigervertreter beschlossen, die Reichsanleihen von den Erörterungen auszuschließen. Nach sorgfältiger Prüfung der gegenwärtigen und voraussichtlichen Devisenlage Deutschlands, der die seitens der Reichsbank gelieferten Zahlenangaben zugrunde lagen, erkennen die Gläubigerdelegierten an, daß es vertretbar ist, Konzessionen zu machen, um Deutschland bei der Ueberwindung einiger seiner Transferschwierigkeiten zu helfen. Die Konferenz stimmt darin überein, daß das Problem der deutschen Auslands⸗ verschuldung nicht ein Problem der Zahlungsunfähigkeit der Schuldner ist, sondern daß die Schwierigkeiten nur auf dem Transfergebiet liegen.

Die Konferenz ernannte einen Ausschuß, der eingehend das Funktionieren der gegenwärtigen Devisenbewirtschaftungskontrolle, insbesondere die Verwendung von Sperrmark jeder Art, unter⸗ suchen sollte. Hierbei hatte die Konferenz die Zusicherung der Reichsbank, daß der Bericht dieses Ausschusses entgegenkommendste Beachtung finden wird. Die Reichsbank wird tunlichst bald die Gläubigerdelegierten von den Maßnahmen unterrichten, die sie im Zusammenhang mit den Vorschlägen dieses Berichtes zu er⸗ greifen für möglich gehalten hat. Das System der Förderung der zusätzlichen Exporte durch Rückkauf von Auslandsbonds oder ⸗schulden wurde erörtert. Es herrschte Uebereinstimmung, daß keine Rückkäufe getätigt werden sollen mit Ausnahme solcher für Zwecke des zusätzlichen Devisenerwerbs im Zusatzausfuhrverfahren, und daß die gegenwärtig angewandte Methode, bei der Devisen für solche Zwecke nicht vorgeschossen werden, soweit durchführbar, beibehalten werden soll. In der Erkenntnis, daß das Beste, was im Augenblick getan werden könne, sei, eine Lösung zu finden, welche ihrer Natur nach vorläufig ist, aber sich über einen längeren Zeitraum als bisher erstreckt und mit Rücksicht auf die große An⸗ zahl der ausländischen Gläubiger und die verschiedenartige recht⸗ liche Natur der Anleihekontrakte, entschied die Konferenz, daß es der Lage am besten gerecht würde, wenn Teurschrano feinen Glau⸗ bigern ein Angebot machen würde.

Die Reichsbank hat daher für den Transfer der Zinsen auf Deutschlands lang⸗ und mittelfristige Nicht⸗Reichs⸗Verschuldung das folgende Angebot gemacht. Das Angebot bezieht sich auf die Zinsscheine, die in der Zeit vom 1. Juli 1934 bis 30. Juni 1935 fällig werden.

1. Jeder Zinsscheininhaber ist berechtigt, gegen Uebergabe eines Zinsscheines jederzeit bei oder nach Fälligkeit des Zinsscheines bei den in den betreffenden Gläubigerländern zu bezeichnenden Agenturen Fundierungsbonds der Kon⸗ versionskasse in Höhe des Nominalbetrages des Zinsscheines und in der Währung, auf die der Zinsschein lautet, zu er⸗ halten. Diese Fundierungsbonds werden am 1. Januar 1945 fällig und werden Zinsen von 3 vH p. a. vom Fällig⸗ keitstage des Kupons an tragen. Aufgelaufene Zinsen wer⸗ den in regelmäßigen Zeitabständen abhängig von der Stücke⸗ lung des Bonds bezahlt, und zwar halbjährlich in den Fällen, in denen der Wert der Bonds den Gegenwert von 250 RM oder mehr in der fremden Währung darstellt. Jedes Jahr wird eine Summe, die 3 vH des Betrages der um⸗ laufenden Fundierungsbonds ausmacht, zum Kauf solcher Bonds am offenen Markt zur Tilgung oder zur Auslosung zwecks Rückzahlung des Kapitalbetrages plus aufgelaufener Zinsen verwendet. Die Zahlung des Kapitalbetrages, der Zinsen und des Tilgungsfonds wird von der deutschen Re⸗ gierung garantiert werden und wird nicht von irgend⸗ welchen Transferbeschränkungen betroffen werden. Die Bonds sollen ganz oder teilweise durch Auslosung zu jedem Zinstermin zuzüglich aufgelaufener Zinsen getilgt werden können. Sonstige technische Einzelheiten, einschließlich der Zinsregulierungen, die notwendig sind, um Diskriminie⸗ rungen zwischen den Bondsinhabern zu vermeiden, werden später festgesetzt werden. Die deutschen Stellen werden sich nach Möglichkeit bemühen, die Registrierung der Bonds herbeizuführen. Die Bonds werden im Wege des zusätz⸗ lichen Exportverfahrens rückkaufbar sein.

Um den Wünschen derjenigen Zinsscheininhaber zu ent⸗ sprechen, die eine Barzahlung einem Fundierungsbonds vor⸗ ziehen, übernimmt die Reichsbank die Verpflichtung (vor⸗ behaltlich des unten vorgesehenen Widerrufs), die Zins⸗ scheine zu 40 vH ihres Nominalbetrages zu kaufen. Der Zinsscheininhaber soll berechtigt sein, die Zahlung des Kaufpreises gegen Uebergabe des Zinsscheines (an die in den betreffenden Gläubigerländern zu bezeichnenden Agen⸗ turen) jederzeit, frühestens 6 Monate nach dem Fälligkeits⸗ tag der betreffenden Zinsscheine zu erhalten. Die Schon⸗ frist ist bestimmt, das Arbeiten des zusätzlichen Exportver⸗ fahrens zu erleichtern. Der Zinsscheininhaber kann an Stelle des Behaltens der Zinsscheine bei Fälligkeit und Uebergabe 6 Monate oder mehr nach Fälligkeit gegen 40 proz. Barzahlung Fundierungsbonds oder Zwischen⸗ scheine am oder nach dem Fälligkeitstage annehmen und dann den Fundierungsbonds frühestens 6 Monate nach dem Fälligkeitstage gegen Barzahlung von 40 vH zurückreichen.

Die in diesem Abschnitt 2 vorgesehenen Zahlungen unter⸗ liegen nicht irgendwelchen Transferbeschränkungen. Da indessen die Fähigkeit der Reichsbank zur Leistung dieser Zahlung abhängig ist von den Devisen, die Deutschland gegenüber seinen Verpflichtungen in fremder Währung zu der Zeit, zu der die Zahlungen zu leisten sind, verfügbar hat, behält sich die Reichsbank das Recht vor, das Angebot bezüglich solcher Barzahlungen mit 30tägiger Kündigung, über die in geeigneten Zeitungen in den verschiedenen Gläubigerländern Mitteilung erfolgt, zurückzuziehen. Die Reichsbank wird jedoch alle Anstrengungen machen, um ihre Devisenlage so zu bessern, daß die Barzahlungen gemacht werden können, und wird die vorstehenden 40 vH erhöhen, wenn sie sich in der Lage sieht, es zu tun.

8. Das vorstehende Alternativangebot kann von den Zins⸗ scheininhabern entweder für die Zinsen des ersten Halb⸗ jahres oder für die des zweiten Halbjahres oder für beide durch Uebergabe der entsprechenden Zinsscheine an die oben erwähnten Agenturen angenommen werden. Geeig⸗

nete Vorkehrungen, die den besonderen Verhältnissen der

verschiedenen Gläubigerländer Rechnung tragen, werden getroffen werden, um jede Entscheidung des Zinsschein⸗ inhabers durchzuführen.

Gläubigern, die keins der vorstehenden Angebote an⸗ zunehmen wünschen und sich also entschließen, ihre Zins⸗ scheine zu behalten, bleiben alle Rechte aus den Zins⸗ scheinen gewahrt.

Das Angebot bezieht sich nicht nur auf Zinsscheine, sondern auch auf alle Zins⸗, Dividenden und sonstigen regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen ähnlicher Natur, unabhängig davon, ob sie auf Grund von Zinsscheinen geleistet werden. Geeignete Vorkehrungen hierfür werden getroffen werden. Die Behandlung der Tilgung⸗ und Kapitalrückzahlungen für den durch diesen Plan betroffenen Zeitraum ist Gegen⸗ stand eines Berichtes eines besonderen Unterausschusses ge⸗ wesen. Soweit durchführbar, werden Regelungen, die sub⸗ stantiell dem Bericht entsprechen, in angemessener Zeit be⸗ kanntgegeben werden. Die Reichsbank wird alle zur

Durchführung des Obigen im einzelnen notwendigen Maß⸗ nahmen sofort ausarbeiten und dabei mit den verschiedenen Gläubigerkomitees in Fühlung bleiben, um den Wünschen der Gläubiger so weit wie möglich entgegenzukommen. Die

Reichsbank wird die notwendigen Schritte tun, um die Go⸗ nehmigung der deittschen Regernunge vFweit biese mölig ist.

zu Vorstehendem zu erhalten.

Von den verschiedenen Delegationen wurden folgende Er⸗ klärungen abgegeben:

Die britische, französische und schwedische Delegation sind bereit, die Annahme des vorstehenden Angebots unter der Bedin⸗ gung zu empfehlen, daß a) den Erfordernissen ihrer betreffenden Regierung bezüglich des Dienstes der Reichsanleihen Genüge ge⸗ schieht, und b) falls die Durchführung des Planes für ein Land in der Weise erfolgt, daß die Staatsangehörigen des betreffenden Landes vor denjenigen anderer Länder bevorzugt werden, die Gläubigerdelegierten dieser anderen Länder sich für sich selbst und ihre Regierungen die Handlungsfreiheit vorbehalten.

Da der Plan der von der schweizerischen Delegation immer wieder betonten besonderen Lage der Schweiz nicht Rechnung trägt, bedauert sie, diesem ihre Zustimmung nicht geben zu können.

Die holländische Delegation sieht sich genötigt, die Annahme des obigen Kommuniques abzulehnen.

Die amerikanischen Delegierten haben an der Konferenz aus⸗ schließlich auf derjenigen Grundlage teilgenommen, auf der sie der Angabe in dem am Schlusse der Januarkonferenz ausgegebenen Kommunique zufolge einberufen worden war, nämlich ‚keinerlei Diskriminierung zugunsten der Gläubiger irgendeines Landes und Außerkrafttreten von Sonderabkommen“.

Bemühungen um das Zustandekommen einer inter⸗ nationalen Schiffahrtskonferenz.

In Verfolg einer vor längerer Zeit in Hamburg abgehaltenen privaten Konferenz internationaler Reeder ist von den skandina⸗ vischen Staaten der Gedanke einer internationalen Schiffahrts⸗ konferenz aufgegriffen worden. Die Niederlande haben sich diesem Gedanken angeschlossen und die Anregung an England weiter⸗ gegeben. Von London aus ist in Berlin angefragt worden, ob Deutschland bereit wäre, sich an einer solchen Konferenz zu be⸗ teiligen. Von deutscher Seite ist die englische Anfrage in bejahen⸗ dem Sinne beantwortet worden. Es ist danach damit zu rechnen, daß eine internationale Schiffahrtskonferenz in absehbarer Zeit zustandekommen wird. 8 s

Arbeiter werden am Gewinn beteiligt.

Ein Vorschlag der NSBO. in Stade, die Belegschaft der Stader Lederfabriken am Gewinn des Unternehmens zu beteiligen, war kürzlich Gegenstand einer Beratung des Verwaltungsrates der Firma. Die Stader Lederwerke haben daraufhin beschlossen, die Arbeiter des Unternehmens am Gewinn zu beteiligen. In⸗ swischen sind etwa 15 000 RM an die Belegschaft ausgezahlt worden. Durch diese neue Methode der Betriebsbewirtschaftung erhielten die Arbeiter in diesem Jahre erstmalig einen Gewinn⸗ anteil von je 40 bis 80 RM. Die Höhe des Betrages

Berliner Börsenbericht vom 30. Mai. Anfangs unsicher. Später leicht erholt.

Bei stärkerer Zurückhaltung gestaltete sich der Beginn der Berliner Börse am Mittwoch ziemlich unsicher, und die Kurs⸗ notierungen erfolgten anfangs nur zögernd. Unter dem Eindruck des Ergebnisses der Transfer⸗Konferenz konnte sich die in den letzten Tagen eingetretene Kursaufbesserung nicht fortsetzen, um so mehr, als die unbefriedigenden Mitteilungen in der Nordd⸗ Lloyd⸗Generalversammlung einige Verstimmung hervorriefen und die verschiedenen günstigen Nachrichten aus der Wirtschaft weniger Beachtung fanden. Immerhin kam die vorwiegend rückläufige Be⸗ wegung im Verlauf wieder zum Stillstand. Auf verschiedenen Marktgebieten zeigten sich Ansätze einer leichten Erholung, ohne daß jedoch die Beschäftstätigkeln eine Erweiterung erfuhr. Ins⸗ gesamt betrachtet lagen die Kurse, von einigen Spezialwerten ab⸗ 8 gesehen, durchschnittlich 1 vH niedriger.

Am Montanaktienmarkt fand das anfänglich herauskommende Material glatt Aufnahme. Man hörte u. a. Stahlverein mit 40, Harpener mit 92, Mannesmann mit 60 % und Hoesch mit 69 %. Recht widerstandsfähig lagen von Anfang an Braunkohlenwerte, besonders Rhein. Braun (plus 1 ¾¼ vH), während Kalipapiere bei nur kleinem Angebot, mit Ausnahme von Wintershall (plus vH), ca. 1 vH niedriger lagen. Chemische Aktien tendierten knapp gehalten. J. G. Farben bröckelten um Bruchteile eines Prozentes ab. Unter Elektrowerten kam Ware in A. E. G. her⸗ aus (minus ¾ vH), Siemens verloren ca. 2 vH, Schuckert an⸗ fänglich sogar 3 vH, konnten jedoch später einen Teil des Verlustes wieder einholen. Gefragt bleiben Chade (plus vH). Von der Kulisse wurden Daimler abgegeben (minus 1 vH), ferner Julius Berger (minus 1 ¼ vH). Versorgungswerte lagen bis 1 vH niedriger. Schiffahrtswerte aus oben erwähntem Grunde bis 1 ½ vH ermäßigt. Bankaktien ebenso wie Maschinenwerte gut gehalten: mit Ausnahme von Bank Elektrischer Werte, die auf Dividendenerwartungen ca. 4 vH gewannen.

Am Kassamarkt zeigten sich bei kleinem Geschäft nachgebende Kurse. Unter Renten waren variable eher nach unten ge⸗ richtet. Neubesitz mit 17,55 kaum verändert, Schuldbuchforde⸗ rungen bis vH niedriger, umgestellte Dollarbonds bis 14 vH. Pfandbriefe und Kommunalobligationen tendierten sehr unregel⸗ mäßig. Am Geldmarkt ist eine weitere Versteifung nicht ein⸗ getreten; Tagesgeld blieb mit 4 ¼ bis 5 %, für erste Adressen mit 4 ¼ vH unverändert. Am Devisenmarkt zog der Dollar auf 2,51 (2,507) an, während das Pfund auf 12,725 (12,735) zurückging.

Börfenrichtzahlen für die Woche vom 21. bis 26. Mai.

Die vom Statistischen Reichsamt errechneten Börsenrichtzahlen stellen sich in der letzten Woche (21. 5. bis 26. 5.) im Vergleich zur

Vorwoche wie folgt: Wochendurchschnitt Monats⸗ vom 21.5. vom 14. 5. durchschnitt G bis 26.5. bis 19. 5. April Aktienkurse (Index 1924 J bis 1926 = 100) Bergbau und Schwerindustrie 79,69 Verarbeitende Industrie 67,69 Handel und Verkehr 76,41 ö11611

Kursniveau der 6 % igen

festverzinslichen Wert⸗ ꝓüftoͤweler UeCr gpf P.⸗=Arr.⸗

Hanken ... 91,57 Pfandbriefe der öffentli

rechtlichen Kredit⸗Anstalten 89,42 Kommunalobligationen.. 87,70 Reichsanleihen. 97,51 Sonstige öffentl. Anleihen. 86,40 Industrieobligationen 66,53 irchichnitt.6 99b

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Mut zur Strukturwandlung. Streckung des Arbeitsvorrats.

Wie um ein Feldzeichen scharten sich angesichts der furcht⸗ baren Folgen des übersteigerten Liberalkapitalismus Wirtschafts⸗ politiker und Wirtschaftswissenschaftler in den letzten Jahren um die Schlagworte „Konjunktursymptome“ und „Strukturwandlung“. Glücklich, auf diese „allgemein⸗gültigen“ Begriffe zurückgreifen zu können, versuchten sie, mit ihnen und aus ihnen alle wirtschaft⸗ lichen Fragen, die sich gerade in den Jahren des abklingenden kapitalistischen Wirtschaftsgeistes zu brennenden Problemen aus⸗ wuchsen, zu lösen. Sie begnügten sich dabei mit der Subsumie⸗ rung der vorliegenden Symptome unter einem dieser Begriffe, und wenn es nicht gelang, so war irgendeine außerwirtschaftliche „Unregelmäßigkeit“ daran schuld. Auf alle Fälle war das wissen⸗ schaftliche System und die eigene „Auffassung“ der Lage wichtiger als die Pe 8 Hilfe gegen die Auswirkungen der nicht zu leugnenden Schäden. 8 1““ 1b gWie grunbfäblich die Abkehr von einer solchen Wirtschafts⸗ gesinnung durch den Nationalsozialismus ist, zeigt Dr. Hans Buwert in einem Aufsatz „Mut zur Strukturwandlung, den die nationalsozialistische Wirtschaftszeitschrift des NS⸗Juristen⸗ bundes „Die nationale Wirtschaft“ veröffentlicht. Der Aufsatz ist ein erstes Musterbeispiel für die konkrete Darstellung des Be⸗ griffes „geordnete Wirtschaft“, der von der „Zeitschrift bereits früher als Leitmotiv nationalsozialistischer Wirtschaftsgestaltung herausgestellt wurde. Durch schlichte Tatsachen überzeugt Dr. Bu⸗ wert von zwei grundsätzlichen Erkenntnissen: b 6

1. daß eine theoretische Alternative: „Konjunktursymptom

oder „Strukturwandlung“ in keiner Weise mehr von irgend⸗ welchem Belang ist für einen Staat, der die Wirtschaft wieder ihrer eigentlichen Aufgabe, der Bedarfsdeckung des Volkes, zuführen will; h“ daß die Anschauung, die dem genannten Begriffspaar zu Grunde liegt, nämlich der eigentlich hilflose und ohnmäch⸗ tige Glaube an die Eigengesetzlichkeit und Unabänderlichkeit im Zusammenspiel der Wirtschaftselemente, für den natio⸗ nalsozialistischen Wirtschaftsmenschen und ““ retiker ebenfalls kein Problem mehr ist. An seine Stelle Jtritt der Glaube an die Macht des Menschen, den Ablauf der Wirtschaft zu beherrschen, wenn nur ein ehrlicher Wille dahinter steht.

Der dinen süeh . den durch sachliche EE“ * daher durchaus realen Vorschlag, durch möglichst sinnvolle? uf 8 lung des vorhandenen Arbeitsvorrates auf den vä-ä- ur Lösung des Kernproblems der deutschen Not, -.. wirksam beizutragen. Die Streckung des e.12⸗ 8. rates soll durch Kurzarbeit der industriellen Arbeiter, verz mit produktiver Ersatzarbeit auf eigenem Grund Se-a. Len (Nebenerwerbssiedlung) erfolgen. Die Beachtlichkeit dieser veeze rungen im Gegensatz zu zahlreichen anderen Vorschlägen 8 dieser Richtung liegt in dem Weitblick, mit dem alle Rückwire n.. ve. einer solchen entscheidenden Aenderung des Gefüges der deutschen Volkswirtschaft dargestellt und kritisch gewertet werden.