S.
“
Beschleunigung und Verbesserung des Verfahrens in Zwangsvollstreckungssachen.
Eine bedeutsame Verfügung des Preußischen Justizministers.
Der Preußische Justizminister hat zur Beschleunigung und Verbesserung des Verfahrens in Zwangsvollstreckungssachen eine bedeutungsvolle Anordnung erlassen, in der es u. a. heißt:
Die Rechtspflege in Zwangsvollstreckungssachen wurde und vird auch heute noch häufig in dem Sinne gewertet, daß die Ge⸗
richte gläubigerfreundlich oder daß sie schuldnerfreundlich ein gestellt seien, oder daß Gläubigerschutz pder daß Schuldnerschutz den Gerichten obliege. Das sind Schlagworte, die auf einer ver⸗ zehlten Grundeinstellung beruhen. Den Schutz der Gerichte soll nicht der Gläubiger oder der Schuldner als solcher genießen, Schutz soll vielmehr dem schutzwürdigen und schutzbedürftigen Volksgenossen zuteil werden, einerlei, ob er Gläubiger oder Schuldner ist. Zu bekämpfen ist deshalb der unehrliche, schieber⸗ hafte Schuldner ebenso, wie den Bestvebungen unsozialer und ausbeuterischer Elemente unter den Gläubigern entgegenzutreten
Für ein Verfahren in diesem Sinne eröffnet schon das geltende Recht weitreichende Möglichkeiten. Es kommt nur darauf an, das Recht in echt nationalsozialistischem Geiste und mit tat⸗ kräftigem Willen anzuwenden. .
Der Preußische Justizminister führt weiter aus, daß eine rasche und gründliche Aufklärung des Sachverhalts in Zwangs⸗ vollstreckungssachen in besonderem Maße notwendig sei. Es gehe nicht an, daß der durch einen Rechtskundigen nicht vertretenen Partei Ergänzungen ihres Vortrages oder Aeußerungen. nur unter Bezugnahme auf irgendwelche Paragraphen aufgegeben würden. Eine volksverbundene Richtertätigkeit erfordere hier regelmäßig die Stellung von bestimmten und verständkichen Fragen. Die Aufklärung des Sachverhalts werde häufig am besten und am schnellsten durch mündliche Aussprache sich erzielen lassen. Verfehlt sei unter allen Umständen, etwa zunächst taten⸗ los einem müßigen Schriftsatzwechsel der Parteien zuzusehen, anstatt tatkräftig von erster Stunde ab selbst die Leitung des Verfahrens mit dem Ziel schneller Aufklärung in die Hand zu nehmen. Entscheidungen und Verfügungen der Gerichte seien so
f daß jeder Beteiligte ihren Sinn und ihren Zweck ver⸗
Das Schreiben des Reichsfinanzministeruums
an die B83.
Das Schreiben, das das Reichsfinanzministerium am 14. Juni
1934 an die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich als
iskalagent der Dawes⸗Anleihe und als Treuhänder der Noung⸗ nleihe richtete, hat folgenden Wortlaut:
Der Reichsminister der Finanzen. Berlin, 14. Juni 1934.
X 3202/1 — 15 IA. 1 An die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich, Fiskalagent der Außeren Anleihe des Deutschen Reiches von 1924, Treuhänder der Internationalen 5 ½ Pigen Anleihe des Deutschen Reiches 1930, Basel.
Wie die Reichsbank heute der Deutschen Regierung mit⸗ teilt, ist sie zu der Feststellung gezwungen, daß für alle nach dem 1. Juli 1934 eintretenden Fälligkeiten aus mittel⸗ und langfristigen deutschen Auslandsverpflichtungen irgendwelcher Fürt Devisen bis auf weiteres nicht mehr zur Verfügung
ehen.
Indem die deutsche Regierung der Bank für Inter⸗ nationalen Zahlungsausgleich hiervon Mitteilung macht, ist sie zu ihrem Bedauern veranlaßt, festzustellen, daß von dem genannten Zeitpunkt ab bis auf weiteres vorübergehend auch ür die Fälligkeit der Zinsen der Aeußeren Anleihe des Deutschen Reiches von 1924 und der Internationalen 5 ½ Pigen Anleihe des Deutschen Reichs 1930 und für die Tilgung der erstgenannten Anleihe keine Devisen mehr ver⸗ fügbar sind. Der Reichsmark⸗Gegenwert des Anleihedienstes wird indessen, wie auch bisher im Falle der Tilgung der Internationalen 5 ½¼ igen Anleihe des Deutschen Reichs 1930, auf den Konten der Bank für Internationalen Zah⸗ lungsausgleich bei der Reichsbank zur Verfügung der⸗Treu⸗ händer stehen. Die Rechte und die besondere Stellung der beiden Anleihen sollen durch die vorgesehene Transferregelung in keiner Weise präjudiziert werden. Die Deutsche Regie⸗ rung ist in der Erwartüng, daß die Lagé inzwischen nicht durch Zwangsmaßnahmen gegen die deutsche Ausfuhr noch erschwert wird, bereit, mit den an den Reichsanleihen be⸗ teiligten Stellen vor der tatsächlichen Wiederaufnahme des Transfers irgendwelcher mittel⸗ und langfristiger Auslands⸗ verpflichtungen in Erörterungen darüber einzutreten, unter welchen Modalitäten der Transferx des Dienstes der Reichs⸗ anleihen wieder aufgenommen werden kann.
Die wirtschaftliche Zwangslage, die zu diesem Schritt nötigt, ist auf der Transferkonferenz, an welcher als Vor⸗ sitzender der Präsident der Bank für Internationalen Zah⸗ lungsausgleich teilgenommen hat, eingehend erörtert worden. Die deutsche Regierung wird diesen Schritt heute in einer Note an die beteiligten Regierungen näher begründen und ihnen Kenntnis von den vorstehenden Mitteilungen geben.
. ggez. Graf Schwerin von Krosigk.
8
Chamberlains Erklärung zum deutschen Transfer⸗Moratorium.
London, 15. Juni. Schatzkanzler Chamberlain gab heute im Unterhaus seine mit der größten Spannung erwartete Erklä⸗ rung über das deutsche Transfer⸗Moratorium ab. Er teilte mit, daß die britische Regierung demnächst (shortly) eine Gesetzesvor⸗ lage einbringen wird, um der Regierung zu ermöglichen, ein eng⸗ isch⸗deutsches Clearingsamt zu errichten, daß sie jedoch bereit ist, avon abzusehen, diese Vollmachten auszuüben, wenn eine befrie⸗
stehe, und daß bei der praktischen Durchführung Unklarheiten und Zweifel vermieden würden.
Der Minister weist ferner darauf hin, daß eine Einstellung der Zwangsvollstreckung nur nach sorgfältiger Prüfung aller Voraussetzungen und Folgen bewilligt werden dürfe. Es sei zu bedenken, daß auch die kurzfristige Einstellung erfahrungsgemäß zu einer erheblichen Verzögerung des Rechtsgangs führe und dem Gläubiger nach beendetem Prozeßverfahren die praktische Rechts⸗ verwirklichung vorenthalte. Gegen die Versuche böswilliger Schuldner, die Vollstreckung durch „Uebertragung“ des Geschäfts auf den Namen Verwandter oder nahestehender Dritter zu ver⸗ eiteln, müsse nachdrücklichst eingeschritten werden. Die hierzu meist angewandten Maßnahmen, z. B. Ummeldung des Gewerbes bei der Polizei, Anbringung eines neuen Schildes, Abschluß eines neuen Mietvertrags, erfolgten oft nur zum Schein und zur Ver⸗ schleierung des Gewahrsamsverhältnisses. Die Aufdeckung solcher Zusammenhänge werde viel zu einer wirksameren Verhinderung der Vollstreckungsvereitelung beitragen.
Der Justizminister verweist weiter auf die Möglichkeit, durch eine vollstreckungsrichterliche Vermittlung frei von formalen Fesseln das gemeinsame Interesse von Gläubiger und Schuldner zu verwirklichen. Häufig genug bemühe sich ein redlicher Schuld⸗ ner nach besten Kräften, seine Schuld in Raten zu tilgen. Nichts werde besser geeignet sein, in solchen Fällen den Gläubiger zu einem vernünftigen Handeln zu bewegen, als die Vermittlung des Richters. Diese Ausgleichsmöglichkeit dürfe jedoch nicht dazu mißbraucht werden, in Fällen, in denen es darauf ankomme, mit der gebotenen Entschlossenheit und Bestimmtheit zu ent⸗ scheiden, diese Entscheidung zu umgehen oder zu verschleppen.
Der Preußische Justizminister schließt seine Hinweise mit folgenden Worten: „Es gilt, wie auf allen Rechtsgebieten, so auch auf dem des Vollstreckungsrechts, das Gesetz in seiner An⸗ wendung mit dem Geiste und dem Willen der Gegenwart zu er⸗ füllen. Das ist die rechtsschöpferische Anfgabe der Gerichte, die damit und nur so Dienst am Volke leisten können.“
digende Vereinbarung, die eine faire Behandlung für die briti⸗ schen Bondsinhaber und den britischen Handel sicherstellt, vor dem 1. Juli abgeschlossen werden kann. v 8
Deutsche Stellungnahme zur Erklärung Chamberlains.
Von zuständiger Seite wird zu der von dem Schatzkanzler Neville Chamberlain im Unterhaus abgegebenen Erklärung über 88 1“ eines deutsch⸗englischen Clearing⸗Amts folgendes mitgeteilt:
Die deutsche Regierung ist zu Verhandlungen mit der eng lischen Regierung über eine Regelung der sich aus dem Transfer⸗ moratorium ergebenden Fragen ebenso bereit wie zu Verhand⸗ lungen mit anderen Staaten; mit der holländischen und der schweizerischen Regierung sind solche Verhandlungen bereits im Gange. Sie muß es aber ablehnen, diese Verhandlungen unter dem Druck der Drohung mit einem Zwangselearing zu führen. Die englische Regierung geht bei dem Gedanken an eine solche Regelung offenbar davon aus, daß Deutschland im Handelsver⸗ kehr mit England noch immer eine nicht unerhebliche Aktivität aufweist. Sie übersieht dabei aber, daß Deutschland gegenüber dem britischen Weltreich im ersten Vierteljahr 1934 mit 60. Mil⸗ lionen Mark passiv war. Schon dieses Verhältnis zeigt, daß durch ein Zwangselearing die britischen Handelsinteressen stärker in Mitleidenschaft gezogen werden können als die deutschen. Die deutsche Regierung ist jedenfalls entschlossen, jedes einseitige Vor⸗ gehen der englischen Regierung gegen die deutsche Ausfuhr, gleich⸗ viel in welcher Form es erfolgt, mit entsprechenden Gegenmaß⸗ nahmen gegen die englische Einfuhr in Deutschland zu beant⸗ worten. Im Interesse des beiderseitigen Handelsverkehrs, der durch solche Zwangsmaßnahmen nur weiter zusammenschrumpfen würde, wäre es daher gelegen, wenn der Gedanke eines solchen einseitigen Vorgehens gegen die deutsche Ausfuhr mit seinen nachteiligen Wirkungen für den beiderseitigen Warenverkehr nicht weiter verfolgt würde.
—
Die Aufnahme des deutschen Transfer⸗ Moratoriums in der amerikanischen Presse. „New Yerk, 15. Juni. Die Morgenblätter, die die Meldungen über das deutsche Transfer⸗Moratorium auf der ersten Seite in großer Aufmachung bringen, betonen, daß diese Nachricht keinen tiefen Eindruck mehr mache, da es längst erwartet worden sei. In Bankkreisen neige man allgemein der Ansicht zu, daß diese Maß⸗ nahme der Reichsbank angesichts der Verringerung des Devisen⸗ und Goldbestandes kaum vermeidlich gewesen sei und der weiteren Entwicklung mit einem gewissen Optimismus entgegengesehen werden dürfte, da der Transferaufschub als Ausdruck der Ent⸗ schlossenheit der Reichsregierung aufzufassen sei, eine Markabwer⸗ tung zu vermeiden. Diese Anschauungsweise scheint sich auch beim breiteren Publikum durchzusetzen, soweit dieses an deutschen Dollarbonds interessiert ist, deren Kurse sich im wesentlichen gut behaupten. Im übrigen vertreten Bankkreise den Standpunkt, daß Proteste von amerikanischer Seite wenig Nutzen bringen würden,
dies eine Angelegenheit der BJ. sei.
Japan zu den deutschen Transfermaßnahmen.
Tokio, 15. Juni. In japanischen Finanzkreisen wurden die Nachrichten über die Regelung der deutschen Transferfrage mit vollkommener Ruhe aufgenommen. Man weist darauf hin, daß der Schritt der Deutschen Reichsbank zu erwarten war. Infolge Schrumpfung der deutschen Ausfuhr auf dem Weltmarkt ging der Devisenbestand immer mehr zurück. Die japanischen Finanzkreise vertreten die Ansicht, daß nur erweiterte Ausfuhrmöglichkeiten der
Deutschen Reichsbank Veranlassung geben können, die erlassenen 1““ 4 h11““ 2
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Maßnahmen wieder aufzuheben.
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Kreditversorgung und Binnenwirtschaft.
Der vom Präsidenten Dr. v. Renteln berufene Ausschuß für Kredit⸗, Geld⸗ und Bankwesen des Deutschen Industrie⸗ und Handelstages trat am 14. Juni zur Erörterung aktueller Kredit⸗ fragen zusammen. Während der Ausschuß im Vorjahre sich zur Vorbereitung der Bankenquete hauptsächlich mit den Fragen der Reform der innerdeutschen Kreditwirtschaft beschäftigt hatte, ergab sich als dringliche Aufgabe für ihn nunmehr eine Würdi⸗ gung der aus dem Stand der Transfer⸗Verhandlungen erwachsen⸗ den Probleme, über die der Vorsitzende, Freiherr v. Schrö⸗ der, Präsident der Industrie⸗ und Handelskammer Köln, Rhein, eingehend berichtete. Die große Bedeutung einer Förderung des deutschen Außenhandels auf jedem volkswirtschaftlich vertretbaren Wege für die Lösung des Transferproblems wurde eindringlich unterstrichen. Ueber das Problem der Kreditversorgung des ge⸗ werblichen Mittelstandes im Interesse seiner stärkeren Eingliede⸗ rung in die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen erstattete der Präsi⸗ dent der Industrie⸗ und Handelskammer Cottbus und Gauwirt⸗ schaftsberater des Gaues Kurmark, Kehrl, einen Bericht, der auf Erfahrungen bei dem Aufbau und der Tätigkeit des Garantie⸗ verbandes Kurmark fußte und an den sich Berichte über die bis⸗ herigen Erfahrungen der Garantieverbände Berlin und des rhein⸗ mainischen Wirtschaftsgebietes sowie der sonstigen von zahlreichen Industrie⸗ und Handelskammern in allen Teilen des Reiches ge⸗ FHssc nen Krediterleichterungsmaßnahmen anschlossen. Aufgabe er Garantieverbände sei es vor allem, die durch die Vertrauens⸗ krise und ihre Folgen entstandene Lücke in der Beschaffung von Personalkrediten auszufüllen und damit die Wirtschaft ihrer Be⸗ zirke zu fördern. Die Industrie⸗ und Handelskammern dienten also durch Mitarbeit an den Garantieverbänden oder an anderen, geeigneten, auf das gleiche Ziel gerichteten Maßnahmen der ihnen übertragenen Aufgabe der Betreuung der bezirkseingesessenen Wirt⸗ schaft. Der Ausschuß stellte einmütig fest, daß Garantieverbände und ähnliche Gründungen nur als Notmaßnahme zu betrachten seien. Ihre Aufgabe werde erfüllt sein, sobald die Voraussetzungen für eine ordnungsmäßige Versorgung des gewerblichen Mittel⸗ standes mit Personalkrediten durch die vorhandenen Kredit⸗ institute gegeben seien. Eine ebenfalls der Lösung harrende Frage auf dem Gebiete des Realkredits wurde durch den Bericht von Dr. Awed Koch, Jena, über das Problem der zweiten Hypothek ange⸗ schnitten. Der Berichterstatter würdigte die zahlreichen Vorschläge, die auf diesem Gebiet der Oeffentlichkeit unterbreitet sind und stellte mit Zustimmung des Ausschusses vor allem fest, daß es sich zunächst darum handele, die Grundvoraus⸗ setzungen für eine Wiederbelebung des Realkredites zu schaffen, in erster Linie also das Zinsproblem organisch zu lösen, die Steuerlast zu mildern und den in vieler Beziehung übertriebenen Schuldnerschutz vorsichtig abzubauen.
8
Kreditgenossenschaften und Handwerk.
Der Deutsche Genossenschaftsverband, Berlin, schreibt uns: Die Frage der Kreditversorgung des Handwerks spielt im Zu⸗ sammenhang mit der Erweiterung des Personalkredits in letzter Zeit eine besondere Rolle. Gerade deshalb sehen die regionalen Verbandstage der gewerblichen Genossenschaften eine stärkere Be⸗ handlung dieser Frage vor. So erstattete kürzlich auf der Tagung des Genossenschaftsverbandes Hessen⸗Mittelrhein (Schulze⸗Delitzsch) in Bingen Direktor Letschert, Kassel, ein Referat über die Be⸗ ziehungen zwischen Kreditgenossenschaften und Handwerk. Was die Berufsvertretung des Handwerks für die berufliche und fach⸗ liche Zusammenfassung der Handwerker bedeute, sei die Kredit⸗ genossenschaft für die wirtschaftliche Organisation des Handwerks. Der Handwerker dürfe aber die Beziehungen der Kreditgenossen⸗ schaft nicht lediglich unter dem Gesichtswinkel der Kredithilfe betrachten, wenn auch dies ihre eigentliche Bestimmung sei. Es wurde herausgestellt, daß die Aufgaben der Kreditgenossenschaft zur Unterstützung des Handwerks einmal auf ideellem und organi⸗ satorischem Gebiet, zum andern in den geschäftlichen Leistungen zu sehen seien. Der Redner machte eine Reihe von Vorschlägen für ein engeres Zusammenarbeiten zwischen Kreditgenossenschaft und Handwerkerorganisation mit der Zielweisung, die Kredit⸗ fähigkeit des einzelnen Handwerks zu steigern. 8 .
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Tagung des Wirtschaftsverbandes Mittel⸗ deutschland.
Der Wirtschaftsverband Mitteldeutschland, gesa
mitteldeutsche Wirtschaft umfaßt, hielt am Donnerstag in Halle
der die gesamte
seine Mitgliederversammlung ab. Es wurde in diesem Jahr von einer großen allgemeinen Kundgebung abgesehen; vielmehr fanden nur interne Verhandlungen statt, an die sich ein Vortrag des Reichsbahndirektor Rudolphi, Berlin, über „Reichsauto⸗ bahnen“ und des Prof. Dr. Rieß, Bornim, über „Wechsel⸗ beziehungen von Industrie und Landwirtschaft“ schloß. Es wurde die Geschlossenheit der mitteldeutschen Wirtschaft erneut betont. Weiter wurde zum Ausdruck gebracht, daß der Wirtschaftsverband seine ganze Kraft zum Neuaufbau der gesamten deutschen Wirt⸗ schaft einsetze und sich fest hinter den Führer stelle. Die Mit⸗ liederversamlung genehmigte sodann einstimmig eine Satzungs⸗ anderung, durch die das Führerprinzip schärfer zum Ausdruck gebracht wird und wählt den langjährigen Vorsitzenden, Landrat a. D. Dr. Freiherr von Wilmowsky, Marienthal, wieder.
Deutsch⸗polnische Verhandlungen über die Ver⸗ längerung der Ausfuhrregelung von Roggen.
Warschau, 15. Juni. Wie die Polnische Telegraphen⸗Agentur erfährt, werden voraussichtlich schon im Laufe dieser Woche zwi⸗ schen Vertretern der deutschen und polnischen Regierung Verhand⸗ lungen über Verlängerung des Abkommens über gemeinsame Ausfuhrregelung von Roggen und Roggenmehl aufgenommen werden. Es besteht die Absicht, in das Abkommen auch noch die Ausfuhr von Weizen und Weizenmehl aufzunehmen. In diesem Zusammenhang haben sich die polnischen Vertreter mit Präses Przedpelski am gestrigen Donnerstag nach Berlin begeben.
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Termine der Leipziger Herbstmesse 1934. Die Leipziger Herbstmesse 1934 wird am Sonntag, den 26. August, beginnen und bis einschließlich Donnerstag, den 30. August, dauern. Die Textilmesse wird am 29. August beendet, während alle übrigen Zweige der Mustermesse am 30. August chließen. Auf dem Ausstellungsgelände wird die Messe für au⸗, Haus⸗ und Betriebsbedarf durchgef Sie dauert eben⸗ falls vom 26. bis 30. August.
ührt.
Fortsetzung des Handelsteils in der Ersten Beilage. —ÿ.
Verantwortlich: b
für Schriftleitung (Amtlicher u. Nichtamtlicher Teil), Anzeigenteil und für den Verlag: 8
Direktor Dr. Baron von Dazur in Berlin⸗Wilmersdorf für den übrigen redaktionellen Teil, den Handelsteil und kür
parlamentarische Nachrichten: Rudolf Lantzsch in Berlin⸗Lichtenberg. Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft, Berlin, Wilhelmstraße 32.
Sechs Beilagen . (einschließl. Börsenbeilage und zwei Zentralhandelsregisterbeilagenn,
“
um Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen
Erste Beilage
Berlin, Sonnabend, den 16. Funi
taatsanzeiger 1934
Nr. 138
Fortsetzung des Handelsteils.
GSeneralversammlungskalender für die Woche vom 18. bis 23. Juni.
Montag, 11. Juni.
“ Rück⸗ und Mitversicherungs⸗A.⸗G., Berlin, 1 C.
Berlin:; IeX“X“ Eisenbahn⸗Gesellschaft, Berlin,
3 ½% F.
Berlin: Singer Nähmaschinen A.⸗G., Berlin, 12 Uhr. 8
Berlin: Vereinigte Lausitzer Glaswerke A.⸗G., Berlin und Weiß⸗ wasser, 11 Uhr.
Dresden: Speicherei⸗ und Speditions⸗A.⸗G., Riesa, 11 ½ Uhr.
Dhisb. Fgente ne Speditions⸗Gesellschaft A.⸗G., Duisburg, 12 Fht
Frankfurt a. M.: Tellus A.⸗G. für Bergbau und Hüttenindustrie, Frankfurt a. M., 11 ½ Uhr.
Köln: Rhenag Rheinische Energie A.⸗G., Köln, 12 Uhr.
Stettin: A.⸗G. der Chemischen Produkten⸗Fabriken Pommerens⸗ dorf⸗Milch, Stettin, 12 Uhr.
Fheti L.“ Allgemeine Versicherungs⸗A.⸗G., Stettin, 1 v.
Stettin: Stettiner Rückversicherungs⸗A.⸗G., Stettin, 11 ¾
Dienstag, 19. Juni.
Berlin: R. Dolberg A.⸗G., Berlin, 5 Uhr. Berlin: Electricitäts⸗Werke Liegnitz, Liegnitz, 12 Uhr. Berlin: Gustav Genschow & Co. A.⸗G., Berlin, 12 Uhr. Berlin: J. Mehlich A.⸗G., Berlin, 4 Uhr. Verlin: J. D. Riedel⸗E. de Haen A.⸗G., Berlin⸗Britz, 12 Uhr. Hamburg: Deutsche Kap⸗Asbest⸗Werke A.⸗G., Bergedorf, 12 % Uhr. debn c Schiffsbeleihungs⸗Bank A. G., Hamburg,
2 T. baug Zinkhütte A.⸗G.,
1 ½ 8
Mannheim: Stahlwerk Mannheim A.⸗G., Mannheim, 12 Uhr. Viersen: Pongs & Zahn Textilwerke A.⸗G., Viersen, 11 ½ Uhr. Wüstewaltersdorf: Websky, Hartmann & Wiesen A.⸗G., Wüste⸗
waltersdorf i. Schl., 4 Uhr. Zürich: Continentale Linoleum⸗Union, Zürich, 11 Uhr.
Mittwoch, 20. Juni. Berlin: Bergwerksgesellschaft Hibernia, Herne, 10 Uhr. Berlin: Berlin⸗Westen Grundstücks⸗A.⸗G., Berlin, 11 ½ Uhr. Verlin: Kokswerke und Chemische Fabriken A.⸗G., Berlin, 11 % Uhr. Berlin: Lindcar Fahrradwerk A.⸗G., Berlin⸗Lichtenrade, 12 Uhr. Berlin: Poppe & Wirth A.⸗G., Berlin, 9 ¼ Uhr. Aschaffenburg: A.⸗G. für Zellstoff⸗ und Papierfabrikation, Aschaffenburg, 11 Uhr. Augsburg: Julius Schürer A.⸗G., Augsburg, 3 ½¼ Uhr. Hamburg: Hammonia Stearin⸗Fabrik, Hamburg, 12 Uhr. Hamburg: Woermann⸗Linie A.⸗G., Hamburg, 12 Uhr. Hamburg: Deutsche Ost⸗Afrika Linie, Hamburg, 12.10 Uhr. FeheUr Mez A.⸗G., Freiburg / Br., 11 Uhr. ulda: Gummiwerke Fulda A.⸗G., 10 Uhr. Krefeld: Baumwoll⸗Spinnerei A.⸗G., Krefeld, 12 Uhr. Mannheim: Brown, Bovery & Cie A.⸗G., Mannheim, 10 % Uhr. Stettin: Pommersche Provinzial⸗Zuckersiederei, Stettin 12 Uhr.
Donnerstag, 21. Juni. Berlin: Berliner Asphalt⸗Gesellschaft Kopp & Cie A.⸗G., Berlin,
11 Uhr. Verlin: Bismarck⸗Archipel⸗GmbH., Berlin, 12 ¾ Uhr.
Berlin: Deutsch⸗Ostafrikanische Gesellschaft, Berlin, 11 Uhr.
Hamburg Hamburg,
““
Berlin: David Grove A.⸗G., Berlin, 9 Uhr.
Berlin: Ostafrikanische Pflanzungs⸗A.⸗G. Berlin, 11 Uhr.
Berlin: Safata⸗Samoa Gesellschaft, Berlin, 12 ¼ Uhr.
Berlin: Samoa⸗Kautschuk⸗Compagnie A.⸗G., Berlin, 11 ¾ Uhr.
Berlin: Usambara⸗Kaffeebau⸗Gesellschaft, Berlin, 12 ½ Uhr.
Bietigheim: Deutsche Linoleum⸗Werke A.⸗G., Berlin, 11 Uhr.
Bremen: Seice Schiff⸗ und Maschinenbau A.⸗G., Bremen, 12 188
Bielefeld: Kochs Adlernähmaschinen Werke A.⸗G., Bielefeld, 4 Uhr.
Bremen: Norddeutsche Hütte A.⸗G., Bremen Oslebshausen, 1 Uhr.
Hannover: Gummi⸗Werke „Elbe“ A.⸗G., Piesteritz, 9 Uhr.
Köln: Agrippina Allgemeine Versicherungs⸗A.⸗G., Köln, 12 Uhr.
Köln: Agrippina See⸗, Fluß⸗ und Landtransport⸗Versicherungs⸗ Gesellschaft, Köln, 10 ½ Uhr. Köln: Central⸗Lloyd Verwaltungs⸗ und Versicherungs⸗Kontroll⸗ A.⸗G. der Agrippina⸗Gruppe, Köln, 4 Uhr. . Köln: Lloyd Allgemeine Versicherungs⸗A.⸗G., Köln, 11 Uhr.
Köln: Mitteleuropäische Versicherungs⸗A.⸗G., Köln, 11 % Uhr.
Misburg: ö11“*“ Alemannia A.⸗G., Hannover, 11 Uhr.
Misburg: Portland⸗Cementwerk Schwanebeck A.⸗G., Schwane⸗ beck, 12 Uhr. 8
München: Bayerischer Lloyd Schiffahrts⸗A.⸗G., Regensburg, 5 Uhr.
Meiningen: Saline und Soolbad Salzungen, Bad Salzungen, 9 Uhr.
Oberhausen: Concordia Bergbau⸗A.⸗G., Oberhausen, 4 ¼ Uhr.
Freitag, 22. Juni.
Berlin: Deursche Lufthansa A.⸗G., Berlin, 12 Uhr.
Braunschweig: Elektrizitätswerk und Straßenbahn Braunschweig A.⸗G., Braunschweig, 5 Uhr. 1
Dresden: Somag Sächsische Ofen⸗ und Wandplatten⸗Werke A.⸗G., Meißen, 12 Uhr. 8
Frankfurt⸗Höchst: A.⸗G. für Stickstoffdünger, Knapsack, 3 Uhr.
Frankfurt g M.: Lederwerke Rothe, A.⸗G., Bad Kreuznach,
Halle: Anhaltische Kohlenwerke, Halle, 1 Uhr.
Halle: Werschen⸗Weißenfelser Braunkohlen⸗A.⸗G., Halle, 12 Uhr.
Hannover: öö Portland⸗Cementwerke A.⸗G., Wunstorf, 12 Uhr.
d Norddeutsche Portland⸗Cement⸗Fabrik, Misburg, 11 Uhr.
Hamburg: Hamburg⸗Mannheimer Versicherungs⸗A.⸗G., Ham⸗ burg, 12 Uhr.
Hamburg: Hamburgische Südsee A.⸗G. i. L., Hamburg, 12 Uhr.
Köln: Westdeutsche Handelsgesellschaft A.⸗G., Köln, 11 ¼ Uhr.
Leipzig: Leipziger Spitzenfabrik Barth & Co. A.⸗G., Leipzig, 11 Uh
17 eseeeta; Magdeburger Rückversicherungs⸗A.⸗G., Magdeburg, 11 Uhr. Rathenow: Bis Busch A.⸗G., Optische Industrie, Rathenow, 10 ½¼ Uhr. Ulm: C. D. Magirus A.⸗G., Ulm, 11 Uhr. Wernigerode: Vereinigte Harzer Portlandcement⸗ u Kalkindu⸗ strrie, Wernigerode, 12 Uhr. 11““ 8 1 Sonnabend, 23. Juni. Berlin: Hermann Meyer & Co. A.⸗G., Berlin, 12 Uhr. Berlin: Sarotti⸗A.⸗G., Berlin⸗Tempelhof, 12 Uhr. . 8 Berlin: G1 Carl Stiller A.⸗G., Berlin, 10 Uhr. Bremen: Deutsche Südseephosphat A.⸗G., Bremen, 12 Uhr. “ 8 “ 8
8
Bremen: Metallwerk Unterwasser A.⸗G., Friedr.⸗Au Bremen, 11 Uhr.
Bielefeld: Spinnerei Vorwärts, Brackwede, 11 Uhr.
Dresden: Hartwig & Vogel A.⸗G., Dresden, 9 Uhr.
Hamburg: Hamburger Hochbahn A.⸗G., Hamburg. 11 Uhr.
Hannover: Hannoversche Papierfabriken Alfeld⸗Gronau, vormals Gebr. Woge, Alfeld, 12 ½¼ Uhr.
Hof: Neue Baumwoll⸗Spinnerei und Weberei, Hof, 9 ¼ Uhr.
Köln⸗Mülheim: Felten & Guilleaume Carlswerk A.⸗G., Köln⸗ Mülheim, 11 ½ Uhr.
““ Portland⸗Cementfabrik A.⸗G., Misburg, 1 Uhr.
Der Kohlenversand auf dem Schienenwege im Mai.
Der Wagenladungsverkehr in der Brennstoffversorgung hat sich infolge der Bezugsvergünstigungen für Hausbrand und der all⸗ gemein gesteigerten industriellen Produktion weiter befriedigend entwickelt. Diese Entwicklung findet ihre zahlenmäßige Be⸗ stätigung in der O.⸗Wagenstellung für Brennstoffe, die sich im Mai bei 23 (24) Arbeitstagen aus insgesamt 459 604 (455 184) und arbeitstäglich auf 18 957 (18 547) Wagen zu 10 t erhöht hat. Die Stellungsleistungen waren unter der Auswirkung der zahlreichen
eierschichten starken Schwankungen unterworfen. Die höchste
tellung für Brennstoffe belief sich auf 21 326 Wagen am 11. Mai und die niedrigste auf 17 338 am 25. Mai. Gegenüber dem Mai⸗ ergebnis des Vorjahres, das durch den Beginn der Sommerrabatte für Hausbrand begünstigt war, weist das diesjährige Maiergebnis, das durch die Vorverlegung der Sommerrabatte im Bezugsanreiz etwas nachgelassen hatte, immerhin die erhebliche Zunahme von arbeitstäglich 1390 Wagen oder 20,2 vH auf. Abgesehen von dem gesteigerten Koksverkehr nach Luxemburg blieben der Koksverkehr nach Lothringen⸗Frankreich und der Erzverkehr von Frankreich ziemlich unverändert. Eine erhebliche Zunahme hat auch, und zwar trotz des von der zweiten Maihälfte ab immer schlechter werdenden Rheinwasserstandes, die Brennstoffanfuhr in den Duisburg⸗Ruhr⸗ orter Häfen aufzuweisen. Sie stieg auf arbeitstäglich 38 421 (35 1105 t. Die Ursache liegt in den erheblichen Brennstoffbezügen besonders Süddeutschlands aus Anlaß der besonderen Bezugsver⸗ günstigungen.
Firroverkehr der Reichsbank nach Rußland: Es
empfiehlt sich, Ueberweisungen und Zahlungen nach Rußland in Pfund Sterling, Dollars oder Reichsmark effektiv aufzugeben.
Kurs der Neichsbank für die Abrechnung von Wechseln, Schecks und Auszahlungen auf
Britisch⸗Indien: 100 Rupien = 7,52 Pfund Sterling,
Niederländisch⸗Indien: Berliner Mittelkurs für tele⸗ graphische Auszahlung Amsterdam⸗Rotterdam zuzüglich
Palästina (Palästina⸗ shbe. Berliner Mittelkurs für telegraphische Auszahlung London: Ankaufskurs: Pari, Abgabekurs: zuzüglich 3 % Agio,
Persien: 100 Rials = 15,75 Reichsmark,
Südafrikanische Union und Südwest⸗Afrika: Ber⸗ liner Mittelkurs für 1a 8Esee. Auszahlung London: 1 Südafrikanisches Pfund: Ankaufskurs: abzüglich 1 vH
Ddisagio; Abgabekurs: Pari,
Australien: Berliner Mittelkurs für telegraphische Aus⸗ zahlung London abzüglich 20 ½ vH Disagio (Kurs für Sichtpapiere),
Neuseeland: Berliner Mittelkurs für telegraphische Aus⸗ zahlung London abzüglich 20 ¼ vH Disagio (Kurs für Sichtpapiere).
Kurse für Umsätze bis 5000,— RM verbindlich.
Ankaufskurs der Neichsbank für im Auslande zahl⸗ bare Zinsscheine und rückzahlbare Wertpapiere: 1¼ ⁄%0 unter dem Berliner Mittelkurs für telegraphische Auszahlung.
Ankaufspreise der Reichsbank für ausländische Silber⸗ und Scheidemünzen:
für Posten im Gegen⸗ wert über RM 300,—
100 Belgas 57,70 1 Dollaxk.. 2,42 100 Kronen 55,50 100 Gulden.. 1 Pfund. 100 Eesti⸗Kronen 100 Markka.. 100 Franes.. 100 Gulden..
für Posten im Gegen⸗ wert bis RM 300,—
Belga O9. Dollar „ 2,40 P1I1ö“ Gulden 0,80 Schilling 0,61 Eesti⸗Krone ẽ0,66 Markka 0,05 Franc.. b Gulden. EE“”“ Litas. Franc.. Krone.. Schilling Zloty.. Krone.. Franken . Peseta . 1 Tschechen⸗ Krone.
1 Dollar.
Belgien Canada . Dänemark Danzig. England. Estland . Finnland Frankreich Holland . Italien. Litauen . Luxemburg Norwegen Oesterreich Polen.. Schweden Schweiz. Spanien.. Tschechoslowakei
100 Litas.. 100 Francs. 100 Kronen.. 100 Schillinge. 100 Zloty.. 100 Kronen. 100 Franken 100 Peseten . 100 Tschechen⸗ Kronen
1 Dollar.
—, — ——9—9 —- —— — —-—A9 — —8 —- — ——
Ver. Staaten „ von Amerika.
Koks und Briketts im
Wagengestellung für Kohle, Gestellt 19 125 Wagen.
Ruhrrevier: Am 15. Juni 1934:
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 16. Juni auf 46,25 ℳ (am 15. Juni auf 46,50 ℳ) für 100 kg.
Berlin, 15. Juni. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ mittel. (Einkaufspreise des Lebensmitteleinzel⸗ handels für 100 Kilo frei Haus Berlin in Originalpackungen.) Bohnen, weiße, mittel 26,00 bis 27,00 ℳ, Langbohnen, ausl. 36,00 bis 39,00 ℳ, Linsen, kleine, letzter Ernte 32,00 bis 35,00 ℳ, Linsen, mittel, letzter Ernte 35,00 bis 38,00 ℳ, Linsen, große,
letzter Ernte 38,00 bis 66,00 ℳ, Speiseerbsen, Viktoria, gelbe
56,00 bis 60,00 ℳ, Speiseerbsen, Viktoria Riesen, gelbe 60,00 bis 62,00 ℳ, Reis, nur für Speisezwecke notiert, und zwar: Bruch⸗ 3 “ “ S. v 14“
8 “
Wirtschaft des Auslandes.
Niederländisches Gesetz zum Schutz von Obligationsschuldnern.
Dem Haag, 15. Juni. Die Niederländische Handels⸗ kammer für Deutschland teilt mit: Die Tatsache, daß in letzter Zeit mehrfach in den Niederlanden herausgegebene Obligationen not⸗ leidend wurden und es in diesen Fällen schwer wurde, die Gläu⸗ biger zu einer gemeinsamen Beschlußfassung zu bringen, hat dazu geführt, daß man dieses Gebiet einer gesetzlichen Regelung unter⸗ worfen hat. Das Gesetz ermöglicht nunmehr eine Beschlußfassung mit Mehrheitsbeschluß, die für alle Gläubiger bindend ist. Der Schuldner wendet sich bei Unfähigkeit, seinen Verpflichtungen aus einer Obligationsanleihe nachzukommen, an das zuständige Land⸗ gericht, das eine Versammlung der Obligationärgläubiger unter Leitung einer vom Gericht ernannten Persönlichkeit belegt. In der Versammlung ist Vertretung durch schriftliche Bevollmächtigte möglich. Falls die anwesenden Personen nicht die Hälfte des Be⸗ trages der Anleihe vertreten, muß eine zweite Versammlung ein⸗ berufen werden, die dann ohne Rücksicht auf den vertretenen Be⸗ trag entscheidet. Die Versammlung kann für alle Gläubiger bindende Beschlüsse über Rechte der Obligationsinhaber mit Dreiviertelmehrheit fassen, wobei die Stimmzahl nach der Höhe des vertretenen Betrages berechnet wird. Keine für alle Gläubiger bindenden Beschlüsse kann die Versammlung über Forderungen nehmen, die länger als ein Jahr verfallen sind. Einspruch⸗ und Berufungsmöglichkeit gegen die Beschlüsse werden für beide Par⸗ teien im Gesetz geregelt. Nicht zuständig ist das Gesetz für An⸗ leihen, die unter Trustverband, sowie solche, die zu Lasten des Niederländischen Staates oder Körperschaften öffentlichen Rechtes herausgegeben werden. Das neue Gesetz ist ein Schritt in Rich⸗ tung auf eine neue Entwicklung im niederländischen Handelsrecht, die insbesondere durch das in Vorbereitung befindliche Gesetz über den Zwangsvergleich zur Vermeidung des Konkurses gekenn⸗ zeichnet wird. v“
“ 1 Rußland kauft Zucker in Südamerika. Moskau, 15. Juni. Wie hier verlautet, hat die russische Re⸗ gierung in Südamerika Zucker gekauft, der in bar bezahlt wird.
reis 20,00 bis 21,00 ℳ, Rangoon⸗Reis, unglasiert 23,00 bis 24,00 ℳ, Siam Patna⸗Reis, glasiert 29,00 bis 37,00 ℳ, Italiener⸗Reis 24,00 bis 25,00 ℳ, Deutscher Volksreis, glasiert 22,00 bis 23,00 ℳ, Gerstengraupen, grob 34,00 bis 35,00 ℳ, Gerstengraupen, mittel 35,00 bis 38,00 ℳ, Gerstengrütze 28,00 bis 29,00 ℳ, Kaferflocken 37,00 bis 42,00 ℳ, Hafergrütze, ge⸗ sottene 40,00 bis 42,00 ℳ, Roggenmehl, Type 815 27,50 bis 28,50 ℳ, Weizengrieß, Type 405 37,00 bis 38,00 ℳ, Hartgrieß 42,00 bis 43,00 ℳ, Weizenmehl, Type 790 31,50 bis 33,00 ℳ, Weizenmehl, Type 405 38,00 bis 40,50 ℳ, Kartoffelmehl, superior 33,50 bis 34,50 ℳ, Zucker, Melis 69,80 bis 70,30 ℳ, Zucker, Raffinade 71,30 bis 72,30 ℳ, Zucker, Würfel 75,80 bis 81,30 ℳ, Röstroggen, glasiert, in Säcken 30,00 bis 31,00 ℳ, Röstgerste, glasiert, in Säcken 31,00 bis 33,00 ℳ, Malzkaffee, glasiert, in Säcken 42,00 bis 44,00 ℳ, Rohkaffee, Santos Superior bis Extra Prime 306,00 bis 320,00 ℳ, Roh⸗ kaffee, Zentralamerikaner aller Art 320,00 bis 460,00 ℳ, Röst⸗ kaffee, Santos Superior bis Extra Prime 376,00 bis 420,00 ℳ, Röstkaffee, Zentralamerikaner aller Art 400,00 bis 600,00 ℳ, Kakao, stark entölt 130,00 bis 160,00 ℳ, Kakao, leicht entölt 170,00 bis 200,00 ℳ, Tee, chines. 788,00 bis 830,00 ℳ, Tee, indisch 820,00 bis 1300,00 ℳ, Ringäpfel amerikan. extra choice 100,00 bis 105,00 ℳ, Amerik. Pflaumen 40/50 in Kisten 77,00 bis 78,00 ℳ, Sultaninen Kiup Caraburnu Auslese ¼ Kisten 59,00 bis 64,00 ℳ, Korinthen choice Amalias 68,00 bis 70,00 ℳ, Mandeln, süße, handgew., ¾ Kist. 182,00 bis 184,00 ℳ, Mandeln, bittere, handgew., †¼ Kist. 197,00 bis 200,00 ℳ, Kunsthonig in ½¼ kg-Packungen 71,00 bis 73,00 ℳ, Bratenschmalz in Tierces 174,00 bis 176,00 ℳ, Bratenschmalz in Kübeln 178,00 bis 182,00 ℳ, Purelard in Tierces, nordamerik. 160,00 bis 162,00 ℳ, Purelard in Kisten 160,00 bis 162,00 ℳ, Berliner Rohschmalz —,— bis —,— ℳ, Speck, inl., ger., 180,00 bis 190,00 ℳ, Deutsche Marken⸗ butter in Tonnen 270,00 bis 274,00 ℳ, Deutsche Markenbutter gepackt 278,00 bis 282,00 ℳ, Deutsche feine Molkereibutter in Tonnen 266,00 bis 270.00 ℳ, Deutsche feine Molkereibutter gepackt 274,00 bis 278,00 ℳ, Deutsche Molkereibutter in Tonnen 258,00 bis 262,00 ℳ, Deutsche Molkereibutter gepackt 266,00 bis 270,00 ℳ, Auslandsbutter, dänische, in Tonnen 272,00 bis 274,00 ℳ, Aus⸗ landsbutter, dänische, gepackt 280,00 bis 282,00 ℳ, Allgäuer Stangen 20 % 58,00 bis 70,00 ℳ, Tilsiter Käse, vollfett 136,00 bis 156,00 ℳ, echter Gouda 40 % 136,00 bis 154,00 ℳ, echter Edamer 40 % 136,00 bis 154,00 ℳ, echter Emmentaler (vollfett) 200,00 bis 230,00 ℳ, Allgäuer Romatour 20 % 90,00 bis 106,00 ℳ. (Preise in Reichsmark.)
VBerichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärkten.
Devisen.
Danzig, 15. Juni. (D. N. B.) „(Alles in Danziger Gulden.) anoben: Polnische Loko 100 Zloty 57,84 G., 57,96 B., 100 Deutsche Reichsmark —,— G., —,— B., Amerikanische (5⸗ bis 100⸗Stücke) —,— G., —,— B. — Schecks: London —,— G., —,— B. — Auszahlungen: Warschau 100 Zloty 57,83 G., 57,95 B. Telegraphische: London 15,44 ½ G., 15,48 ½ B., Paris 20,22 G., 20,26 B., New York 3,0600 G., 3,0662 B., Berlin 116,13 G., 116,37 B. 8 Wien, 15. Juni. (D. N. B.) Amsterdam 284,60, Berlin 159,04, Budapest 124,29 ½, Kopenhagen 94,55, London 21,19 ⅞%, New York 418,84, Paris 27,70 ½, Prag 17,45, Zürich 136,25, Marknoten 155,80, Lirenoten 35,97, Jugoslawische Noten 8,44, Tschecho⸗ slowakische Noten 17,30, Polnische Noten 79,05, Dollarnoten 414 64, Ungarische Noten —,— *), Schwedische Noten 107,91, Belgrad —,—, Berlin Clearingkurs 203,89. — *) Noten und Devisen für 100 Pengö. Prag, 15. Juni. (D. N. B.) Amsterdam 16,33, Berlin 915,00, Zürich 782,25, Oslo 610 00, Kopenhagen 545,00, London 121,70, Madrid 329,75, Mailand 207,87 ½, New York 24,10, Paris 159,00, Stockholm 627,00, Wien 569,90, Marknoten 860,00, Polnische Noten 454,75, Warschau 455,00, Belgrad 55,491,
Danzig 789,50. 1 B udapest, 15. Juni. (D. N. B.) Alles in Pengö. Belgrad 7,85.
0,454, Berlin 136,30, Zürich 111,22 ½, . Se London, 16. 1 (D. N. B.) New York 50418,10. Paris 76,46, Amsterdam 744,75, Brüssel 21,60 ½, Italien 58,56, Berlin 13,22 ½, Schweiz 15,53 ½, Spanien 36,87 ½8, Lissabon 110¹ 70. Kopen⸗ hagen 22,39, Wien 27,25, Istanbul 620,00, Warschau 26,75, Buenos Aires 36,37, Rio de Janeiro 412,00. 8 b Paris, 15. Juni. (D. N. B.) (Schlußkurse, amtlich.) Deutschland —,—, London 76,52, New York 15,14 ¾, Belgien 353,75, Spanien 207,25, Italien 130,55, Schweiz 491,75, Kopen⸗ hagen —,—, Holland 1026,75, Oslo 383,50, Stockholm 395,50, Prag —,—, Rumänien —,—, Wien —,—, Belgrad —,—, Warschau 286,00.
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Wien
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