Zentralhandelsregisterbeilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 141 vom 20. Junk 1934. S. 6
Weiden, 110406]
In das Genossenschaftsregister wurde eingetragen:
Darlehnskassenverein Groschlatten grün u. Umgebung, e. G. m. u. H., Sitz Groschlattengrün. Die Generalversamm⸗ lung vom 28. Mai 1934 hat Aenderun gen des Statuts durch Einführung eines neuen nach näherer Maßgabe der eingereichten Niederschrift u. seiner Bei lage beschlossen, besonders: Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Spar⸗ und Darlehenskasse nach Maß gabe des Statuts. Die Firma ist ge⸗ äaͤndert in: Spar⸗ und Darlehenskasse Groschlattengrün, e. G. m. u. H.
Weiden i. d. Opf., 14. Junni 1934.
Amtsgericht.
Weiden. 119407]
In das Genossenschaftsregister wurde eingetragen: 8
Darlehenskassenverein Kirchenge⸗ meinde Friedenfels, e. G. m. u. H., Sitz Friedenfels. Die Generalversammlung vom 26. Mai 1934 hat Aenderungen des Statuts durch Einführung eines neuen nach näherer Maßgabe der eingereichten Niederschrift und seiner Beilage be⸗ schlossen, besonders: Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Spar⸗ und Darlehenskasse nach Maß⸗ gabe des Statuts. Die Firma ist ge ändert in: Spar⸗ und Darlehenskasse Friedenfels, e. G. m. u. H.
Weiden i. d. Opf., 14. Juni 1934.
Amtsgericht.
Weiden. 119408] In das Genossenschaftsregister wurde eingetragen: Darlecenskassenverein Pfarrgemeinde Leonberg, e. G. m. u. H., Leonberg: Die Generalversamm⸗ ung vom 20. Mai 1934 hat Aende⸗ rungen des Statuts durch Einführung eines neuen nach nähever Maßgabe der eingereichten Niederschrift und seiner Beilage beschlossen, besonders: Gegen⸗ stand des Unternehmens ist der Betrieb einer Spar⸗ und Darlehenskasse nach Maßgabe des Statuts. Die Firma ist geändert in: Spar⸗ und Darlehenskasse Leonberg e. G. m. u. H. Weiden i. d. Opf., 14. Juni 1934. Amtsgericht.
Sitz:
Weiden. [19409] In das Genossenschaftsregister wurde eingetragen: Darlehenskassenverein Wiesau (untere Pfarrei), e. G. m. u. H., Sitz: Wiesau: Die Generalversamm⸗ lung vom 14. April 1934 hat Aende⸗ rungen des Statuts durch Einführung eines neuen nach näherer Maßgabe der eingereichten Niederschrift und seiner Beilage beschlossen, besonders: Gegen⸗ stand des Unternehmens ist der Betrieb einer Spar⸗ und Darlehenskasse nach Maßgabe des Statuts. Die Firma ist geändert in: Spar⸗ und Darlehens⸗ kassenverein Wiesau (Opf.), e. G. imn. u. H. Weiden i d. Opf., 14. Juni 1994. Amtsgericht. Wöllstein, Hessen. [19054] Bekanntmachung.
In dem Genossenschaftsregister des üunterzeichneten Gerichts wurde bei der „Spar⸗ und Darlehenskasse e. G. m. b. H. in Frei⸗Laubersheim“ folgendes eingetragen: Durch Generalversamm⸗ lungsbeschluß vom 22. April 1934 wurde das seitherige Statut aufgehoben üund an dessen Stelle das Einheits⸗ statut vom 22. April 1934 ange⸗ nommen. Die höchste Zahl der Ge⸗ schäftsanteile beträgt 2. Die Bekannt⸗ machungen erfolgen nunmehr in der Bauernzeitung „Rhein⸗Main⸗Neckar“.
Wöllstein, den 25. Mai 1934.
Hessisches Amtsgericht. Züllichau. Bekanntmachung. (19410]
In das Genossenschaftsregister Nr. 13 — Langheinersdorfer Spar⸗ und Dar⸗ lehnskassenverein eingetragene Genossen⸗ schaft mit unbeschräütkter Haftpflicht in Langheinersdorf — ist heute eingetragen worden: Gegenstand des Unternehmens ist auch die Vermittlung von Versiche⸗ rungsgeschäften.
Züllichau, den 8. Juni 1934.
Amtsgevicht. Zweibrücken. Genossenschaftsregister.
Fa. Dunzweilerer Spar⸗ und Dar⸗ lehenskassen⸗Verein, Sitz Dunzweiler. Nunmehr: Spar⸗ und Tarlehenskassen⸗ Verein eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht. Sitz Dunz⸗ weiler: Durch Beschluß der Generalver⸗ 1““ 27. Mai 1934 wurden ie alten Statuten außer Kraft gesetzt und die am 27. Mai 1934 errichteten angenommen. Der Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Spar⸗ und Darlehenskasse 1. zur Pflege des Geld⸗ und Kreditverkehrs und zur Förderung des Sparsinns; 2. zur Pflege es Warenverkehrs (Bezug landwirt⸗ Faea Bedarfsartikel und Absatz andwirtschaftlicher Erzeugnisse; 3. zur Förderung der Maschinenbenutzung. Die Genossenschaft beschränkt ihren Ge⸗ schäftsbetrieb auf den Kreis ihrer Mit glieder. Die Genossenschaft will in erster Linie durch ihre geschäftlichen Einrichtungen die wirtschaftlich Schwa⸗ chen stärken und das geistige und sitt⸗ liche Wohl der Genossen fördern nach dem Grundsatz: „Gemeinnutz geht vor Eigennutz“.
Zweibrücken, den 13. Juni 1934
“
119055]
Amtsgericht.
Zweibrücken. [19056] eeNees-Ige sg Fa. Spar⸗ und Darlehenskasse, Sitz Gerhardsbrunn. Nunmehr: Spar⸗ und Darlehenskassenverein eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ öflicht, Sitz Gerhardsbrunn: Durch Be⸗ schluß der Generalversammlung vom 25. Mai 1934 wurden die alten Sta⸗ tuten außer Kraft gesetzt und die am 25. Mai 1934 errichteten angenommen Der Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Spar⸗ und Darlehens kasse 1. zur Pflege des Geld⸗ und Kre⸗ ditverkehrs und zur Förderung des Sparsinns; 2. zur Pflege des Waren⸗ verkehrs (Bezug landwirtschaftlicher Be⸗ darfsartikel und Absatz landwirtschaft⸗ licher Erzeugnisse; 3. zur Förderung der Maschinenbenutzung Die Genossen⸗ schaft beschränkt ihren Geschäftsbetrieb auf den Kreis ihrer Mitglieder. Die Ge nossenschaft will in erster Linie durch ihre geschäftlichen Einrichtungen die wirtschaftlich Schwachen stärken und das geistige und sittliche Wohl der Genossen fördern, nach dem Grundsatz: „Gemein nutz geht vor Eigennutz“. Zweibrücken, den 13. Juni 1934. Amtsgericht.
5. Musterregifter.
Bremen. [19411]
In das Musterregister ist eingetragen:
Am 11. April 1934.
Unter Nr. 1411, die Firma F. Wagner & Co., Bremen, Gr Annenstr. 14/15, ein verschlossener Briefumschlag, angeb⸗ lich enthaltend Abbildung 1—2, verstell⸗ bare Schaufenstereinrichtung, Abbil⸗ dung 5— 6, Dekorationstablett, Abbil gung 8, Herrenarmbanduhr⸗Kartische, Abbildung 10— 12, Dekorationsständer, Geschäftsnummern 1—8, Muster für plastische Erzeugnisse, Schutzfrist fünf Jahre, angemeldet am 22. März 1934, vormittags 10 Uhr 10 Minuten.
Unter Nr. 1412, Firma Gebrüder Pincus Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bremen, Martinistr. 34, ein versiegelter Briefumschlag, angeblich ent⸗ haltend 1 Einzelpackung für Rasier klingen, Marke „Cadete“, Geschäfts nummer 23, Flächenmuster, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 28. März 1934, vormittags 11 Uhr 15 Minuten.
Am 23. Mai 1934. Unter Nr. 1414, Firma Gebrüder Pincus Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bremen, ein versiegelter Brief⸗ umschlag, angeblich enthaltend: 1. Ein⸗ zelpackung, 2. Zehnerpackung für Rasier⸗ klingen, Marke „El Trovador“, Ge⸗ schäftsnummer 24, Flächenmuster, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 7. Mai 1934, mittags 12 Uhr.
Am 16. Juni 1934.
Unter Nr. 1415, Firma Gustav F. Gerdts in Bremen, ein unverschlossenes Paket, enthaltend drei Briefumschlag⸗ modelle, Geschäftsnummer I, II, III, Flächenmuster, Schutzfrist 3 Jahre, an⸗ ö am 13. Juni 1934, vormittags 0 Uhr 30 Minuten.
Unter Nr. 1416, der Astrologe Geb⸗ hard Schmid in Bremen, ein verschlosse⸗ ner Bviefumschlag, angeblich enthaltend eine Astrouhr in bildlicher Darstellung mit Beschreibung, Muster für plastische Erzeugnisse, Schutzfrist 3 Jahre, ange⸗ meldet am 14. Juni 1934, vormittags 10 Uhr 20 Minuten.
Unter Nr. 1413, Firma Bremer Kaffee⸗Special⸗Haus Wilhelm Schluck Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bremen, ein offener Briefumschlag, ent⸗ haltend zwei Muster, und zwar einen Beutel für Kaffee, Tee, Kakao und eine Paketumhüllung nebst Beschreibung, Ge⸗ schäftsnummern 1 und 2, Flächen⸗ muster, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 17. April 1934, vormittags 11,30 Uhr.
Amtsgericht Bremen.
Dessau. [19412] Unter Nr. 323 des Musterregisters ist heute für den Graveur Ferdinand Blasberg in Dessau eingetragen: Offen überreichtes Paket mit Plakette und Ehrennadel in Bronze für den Deut⸗ schen Sängerbund Gau Sachsen⸗Anhalt, 1“ Erzeugnisse, Schutzfrist vier Jahre, angemeldet am 5. Juni 1931 um 10 Uhr 45 Min. Amtsgericht Dessau, den 8. Juni 1934.
Dessau. [19413] „Unter Nr. 324 des Musterregisters ist heute für den Damenfriseur Hans Wagner in Dessau eingetragen: Ein offen überreichtes Paket mit 12 Licht⸗ bildern von Hutkrempen für Damen⸗ hüte, plastische Erzeugnisse, Schutzfrist 1 Jahr, angemeldet am 13. Juni 1934, vorm. 10 Uhr.
Amtsgericht Dessau, den 15. Juni 1934.
Geislingen, Steige. [19414]
Musterregistereintrag für die Wttbg. Metallwarenfabrik in Geislingen a. d. Steige vom 14. 6. 1934 Band IV Nr. 666:
Clipfe 3165, 3166, 3167, 3168, 3170, 3171, 3172, 3173, 3174, 3176, 3177, 3178, 3179, 3180, 3182, 3183, 3221, 3220, 3219, 3187, 3188, 3189, 3160, 3190, 3217, 3218, Schutzfrist drei Jahre, Tag der Anmel⸗ dung: 14. 6. 1934, 12 Uihr⸗ plastische Erzeugnisse.
3169, 3175,
3181,
Amtsgericht Geislingen, Steige.
Gross Geran. [19415] In unser Musterregister wurde unter Nr. 63 eingetragen: e R. Ihm, A. G., Raunheim, ein Leder⸗ muster, verschlossen, Flächenmuster, Schutzfrist drei Jahre, angemeldet am 7. Juni 1934, vormittags 9 Uhr 5 Min. Groß Gerau, den 11. Juni 1934. Hessisches Amtsgericht.
Gross Gerau. [19416]
In unser Musterregister wurde unter Nr. 64 eingetragen: Firma R. Ihm, A. G., Raunheim, ein “ ver
schlossen, Flächenmuster, Schutzfrist drei⸗
Jahre, angemeldet am 9. Juni 1934, vormittags 10 Uhr. Groß Gerau, den 11. Juni 1934.
Hessisches Amtsgericht.
7. Konkurse und Vergleichssachen.
[19626]
Grossschönau, Sachsen. Ueber das Vermögen des Bäcker⸗ meisters Josef Grießbach in Groß⸗ schönaun wird heute, am 18. Juni 1934, vormittags 11 Uhr, das Konkursver⸗ fahren eröffnet. Konkursverwalter: Herr Rechtsanwalt Dr. Becher, hier. Anmeldefrist bis zum 23. Juli 1934. Wahltermin am 14. 7. 1934, vormittags 9 Uhr, Prüfungstermin am 31. 7. 1934, vormittags 9 Uhr Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 2 7. 1934. Amtsgericht Großschönau, 18. Juni 1934.
Magdeburg. 119627] Konkursverfahren. Ueber das Vermögen des Kaufmanns Gustav Müller in Magdeburg, Bis⸗ marckstr. 10, in Firma Gustav Müller, Magdeburg, Breite Weg 258, Zweig⸗ stellen: Gr. Münzstr. 1 a, Agnetenstr. 19 und Gustav⸗Adolf⸗Str. 36, Tabakwaren⸗ handlung, ist heute, am 16. Juni 1934, 12 Uhr 45 Min., Konkurs eröffnet und der offene Arrest erlassen worden. Kon⸗ kursverwalter: Bücherrevisor Albert Koch Magdeburg, Goethestr. 41. Kon⸗ kursforderungen sind bis zum 13. Juli 1934 beim Gericht anzumelden. Gläu⸗ bigerversammlung am 13. Juli 1934, 10 ½ Uhr, Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen am 27. Juli 1934, 10 x¼ Uhr, an Gerichtsstelle, Halberstädter Str. 131, Zimmer 111 a. Amtsgericht A Magdeburg, 16. 6. 1934. [19628] am 22. Mai Steinmetzmeisters
Neuruppin.
Ueber den Nachlaß des 19341 verstorbenen Heinrich Hansen aus Neuruppin ist am 15. Juni 1934, 13 Uhr, vor dem Amts⸗ gericht das Konkursverfahren eröffnet worden (6. N. 5/34). Frist zur An⸗ meldung der Konkursfordebkungen bis 15. Juli 1934. Erste Gläubigerver⸗ sammlung am 14. Juli 1934, 10 Uhr. Prüfungstermin am 21. Zuli 1934, 10 Uhr. Offener Arrest mit Anzeige⸗ frist bis 15. Juli 1934. 5
Amtsgericht Neuruppin.
Sondershausen. [19629] Beschluß.
Ueber das Vermögen des Kaufmanns Franz Wisotzky in Sondershau en, als eingetragenen alleinigen Inhabers der Firma August Becherer in Sonders⸗ hausen, wird nach der soeben er⸗ folgten Einstellung des Vergleichs⸗ verfahrens, Freitag, den 15. Juni 1984V or1“ Min., das Konkursverfahren gemäß § 80 Vergl.⸗Ordnung eröffnet, da der Ge⸗ meinschuldner zahlungsunfähig ist und seit längerem seine Zahlungen einge⸗ stellt hat und seinen am 19. April 1934 gestellten Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens heute zurückge⸗ nommen hat, nachdem sich herausgestellt hatte, daß keine Aussicht besteht, für den Vergleichsvorschlag die erforderlichen Mehrheiten zu erlangen. Zum Konkurs⸗ verwalter wird der Bücherrevisor Max Baersch in Sondershausen ernannt. Zu⸗ gleich wird ein Gläubigerausschuß von 3 Mitgliedern ernannt. Als Mitglieder werden berufen: 1. der Kaufmann Her⸗ bert Spieß in Weimar, Bürg erschul⸗ straße. 2. der Verband der Sächs. Thü⸗ ring. Webereien in Greiz. 3. der Kauf⸗ mann Theodor Wolf, Wäschefabrik in Nordhausen, als Vertreter der Firma Balth Blickle’'s Wwt. in Tailfingen in Württbg. Konkursforderungen sind bis 7. Juli 1934 beim Gericht anzumelden. Zur Beschlußfassung über die Beibehal⸗ tung des ernannten oder die Wahl eines anderen Konkursverwalters und Gläu⸗ bigerausschusses und eintretendenfalls über die im § 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände sowie zur Prü⸗ fung der angemeldeten Forderungen wird Termin auf Sonnabend, den 14. Juli 1934, vorm. 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 12, anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache im Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu ver⸗ abfolgen oder zu leisten. Auch wird ihnen die Verpflichtung auferlegt, vom Besitze der Sachen und von etwaigen Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwal⸗
emmerich findet
ter hiervon bis zum 7. Juli 1934 Mit⸗ teilung zu machen. Sondershausen, den 15. Juni 1934. Thüring. Amtsgericht. IV.
Stuttgart. [19630] Ueber den Nachlaß des am 7. Mai 1934 verst. Adolf Hiller, Steuer⸗ und Wirtschaftsberaters in Stuttgart⸗S., Lehenstr. 33, ist seit 16. Juni 1934, vorm. 10 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Konkursverwalter: Bezirks⸗ notar Dr. Heußler in Stuttgart⸗S., Breite Str. 7. Offener Arrest mit An⸗ zeigepflicht bis 7. Juli 1934, Ablauf der Anmeldefrist: 10. Juli 1934. Erste Gläubigerversammlung sowie allge⸗ meiner Prüfungstermin am Freitag, 20. Juli 1934, vorm. 8 Uhr, Amts⸗ gerichtsgebäude, Archivstr. 15 I, Saal 208. Württ. Amtsgericht Stuttgart I.
Berlin-Charlottenburg. 19631]
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der offenen Handelsgesellschaft Kober & Meyer, Putz⸗ & Modewaren en gros, Berlin SW 19, Leipziger Str. 75, ist infolge Schlußverteilung nach Abhal⸗ tung des Schlußtermins am 15. 6. 1934 aufgehoben worden.
Amtsgericht Charlottenburg. Abt. 252. Brandenburg, Havel. 19632] Konkursverfahren.
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Franz Hiendl⸗ maier in Brandenburg (Havel), Trauer⸗ berg 30, Inhaber der Firma Franz Hiendlmaier, Zigarren⸗ und Weinhand⸗ lung in Brandenburg (Havel), Haupt⸗ straße 91 und Steinstraße 50, wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtemins
hierdurch aufgehoben.
Brandenburg (Havel), 15. Juni 1934.
Das Amtsgericht. Abt. 7.
Breslau. [19633] In dem Konkursverfahren über das Vermögen der offenen Handelsgesell⸗ schaft M. D. von Stein & Co. in Bres⸗ lau V, Tauentzienstraße 16, Gesell⸗ schafter: Bankier Max Dietrich von Stein und Kaufmann Hans Scholtz in Breslau, ist weiterer neuer Prüfungs⸗ termin zur Prüfung der übrigen an⸗ gemeldeten Forderungen auf den 10. Juli 1934 um 10 Uhr vor dem Amtsgericht in Breslau, Museumstraße Nr. 9, II. Stock, Zimmer Nr. 439, an⸗ beraumt. (42 N. 17/34.) . Breslau, den 16. Juni 1934. Amtsgericht.
Flatow, Grenzmark. [19634] Ueber den Nachlaß des verstorbenen Militärinvaliden Gustav Seehafer in Flatow wird der Ce chaftsst her Rein⸗ hold Schmidt in Flatow wegen Ver⸗ hinderung des bisherigen Verwalters an der Durchführung des Verfahrens an dessen Stelle zum Konkursverwalter bestimmt. Schlußtermin wird auf den 6. Juli 1934, 16 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgericht, Zimmer Nr. 12, anberaumt. Amtsgericht Flatow, den 14. Juni 1934.
Göttingen. [19635]
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Gebrüder Rosenberg, Inhaber Friedrich Rosenberg, Geor Rosenberg, Hermann Rosenberg und Melanie Rosenberg in Göttingen, wird nach erfolgter Abhaltung des Schluß⸗ termins aufgehoben.
Göttingen, den 14. Juni 1934.
Das Amtsgericht.
Hirschberg, Riesengeb. [196360]
Das Konkursverfahren über den Nachlaß des am 14. August 1933 zu Alt Kemnitz i. Rsgb. verstorbenen Kauf⸗ manns Hugo Klement wird nach er⸗ folgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.
Hirschberg i. Rsgb., den 11. Juni 1934.
Amtsgericht.
Iserlohn. [19637]
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Fabrikanten Heinrich Berg⸗ feld, alleinigen Inhabers der Firma H. W. Bergfeld in Hemer i. Westf., wird, nachdem der in dem Vergleichstermin vom 28. Mai 1934 angenommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom 29. Mai 1934 bestätigt ist, hierdurch aufgehoben. 2
Iserlohn, den 14. Juni 1934.
Das Amtsgericht.
Limbach, Sachsen. [19638] Das Konkursverfahren über das Ver⸗
mögen des Zimmereigeschäftsinhabers
Herbert Müller in Limbach, Sa., Hin⸗
denburgplatz 4, ist nach § 204 KH. ein⸗
gestellt worden.
Amtsgericht Limbach, Sa., 15. 6. 1934.
Lübeck. Beschluß. [19639]
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Möbelhändlers Otto Ewald Schlicht, all. Inh. einer Möbelhandlung in Lübeck, Fackenburger Allee 34, wird nach erfolgter Schlußverteilung aufge⸗ hoben.
Lübeck, den 14. Juni 1934.
Das Amtgericht. Abteilung II.
Mörs. [19640]
In der Konkurssache über das Ver⸗ mögen des Ewald Eulerich in Hoch⸗ Termin zur
8 8 “
Abnahme
—
13. Amtsgericht,
der Schlußrechnung am 1934, 10 Uhr, 3 mer 22, statt.
22,
Jult
Zim.⸗
Mörs, den 16. Juni 1931.
Das Amtsgericht.
Spremberg, Lausitz. 19 Beschluß. 8 „Das Konkursverfahren über de Nachlaß des verstorbenen Otto Greszyk aus Dubraucke wird nach erfolgter Ab⸗ haltung des Schlußtermins aufgehoben Spremberg, N. L., den 16. Juni 1934. Das Amtsgericht. 18 Spremberg, Lausitz.
Beschlust. Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Langhans & Weberz in Spremberg, N. L., wird nach erfolg⸗ ter Abhaltung des Schlußtermins auf⸗
gehoben.
Spremberg, N. L., den 16. Das Amtsgericht.
(1 9643]
Juni 1934.
Wennigsen, Deister. [19000.] In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Geheimen Regierungs⸗ rats a. D. Edmund Hermann, Stein⸗ krug, ist Prüfungstermin der nachträg⸗ lich angemeldeten Forderungen au Mittwoch, den 11. Juli 1934, 10 % Uhr, vor dem Amtsgericht in Wennigsen, Zimmer Nr. 8, bestimmt. Amtsgericht Wennigsen, 14. Juni 1934,
Soest. Vergleichsverfahren. [19644]
Ueber das Vermögen der Firma „Liga“ Sportartikelfabrik Aktiengesell⸗ schaft in Soest ist am 14. Juni 1934, 17 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. Der Bücherrevisor Runte in Soest ist zur Vertrauensperson ernannt. Termin zur Verhandlung über den Ver⸗ gleichsvorschlag wird auf den 12. Jult 1934, 10 Uhr, vor dem Amtsgericht in Soest, Zimmer Nr. 17, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Ver⸗ fahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Soest, den 14. Juni 1934.
Die Geschäftsst Nle des Amtsgerichts.
Zwickau, Sachsen. [19646]
Zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Hausschuh⸗ und Pan⸗ toffelherstellers Walter Albin Miüller in Planitz, Bockwaer Straße 4, wird heute, am 16. Juni 1934, vormittags 9 %¾ Uhr, das gerichtliche Vergleichs⸗ verfahren eröffnet. Vertrauenspersong Herr Diplombücherrevisor Walter Schü⸗ rer in Planitz (Sa.). Vergleichstermin am 7. Juli 1934, vormittags 9 Uhr. Die Unterlagen liegen auf der Geschäfts⸗ stelle zur Einsicht der Beteiligten aus. Amtsgericht Zwickau, 16. Juni 1934.
Werne, Bz. Münster. ([19646]
Das Vergleichsverfahren über das Vermögen der Gewerbebank e. G. m. b. H. in Werne a. d. Lippe wird auf⸗ gehoben, nachdem der in dem Vergleichs⸗ termin vom 12. Juni 1934 angenom⸗ gerichtlich bestätigt wor⸗ en ist.
Werne a. d. Lippe, den 12. Juni 1934.
Das Amtsgericht.
8. Verschiedenes.
[19647 Aenderung der Abfertigungsbefug⸗ nisse des Bahnhofs Gellen. Am 20. 6. 1934 wird der an der Strecke Jädickendorf —Stargard (Pom.) gelegene unbesetzte Bahnhof Gellen wie⸗ der mit einem Agenten besetzt. Gleich⸗ zeitig werden von dem genannten Zeit⸗ punkt ab alle bis dahin bestandenen Be⸗ schränkungen für die Abfertigung von Personen, für die Annahme und Aus⸗ ehhn von Gepäck, Expreßgut, Eil⸗ und Frachtstückgut sowie für Wagen⸗ ladungen und lebende Tiere aufgehoben, Dienstbeschränkung: 0R, Mutter⸗ bahnhof ist Blankenfelde.
Reichsbahndirektion Stettin, —
[19648] Eröffnung des Haltepunktes
Kölpinsee für den Stückgutverkehr.
Am 20. Juni 1934 wird der zwischen den Bahnhöfen Ueckeritz und Koserow links der Bahnstrecke Seebad Herings⸗ dorf—Wolgaster Fähre gelegene Hakte⸗ punkt Kölpinsee, der nur dem Per⸗ öb Gepäck⸗ und Expreßgutverkehr iente, auch s die Abfertigung von Stückgut eröffnet.
Mit demselben Tage wird Kölpinsee in den Reichsbahn⸗Gütertarif aufge⸗ nommen.
Der Frachtberechnung im Güterver⸗ kehr sind bis zur Herausgabe eines Nachtrags die Entfernungen von Uecke⸗ ritz mit einem Zuschlag von 3 km und von Koserow mit einem Zuschlag von 2 km zugrunde zu legen. 8
Im Einheitsgruppenverzeichnis ist Kölpinsee mit der Gruppennummer 74 nachzutragen. Für die Güterbewegungs⸗ statistik erhält es die Verkehrsbezirks⸗ nummer 3.
Dienstbeschränkung: 0 R., St. Rieichsbahndirektion Stettin.
Staatsanzeig
olimituns].
Bestellgeld;
für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 48,
Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 2,30 7ℳ einschließlich 0,48 ℛℳ Zeitungsgebühr, aber ohne für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,90 Mℳ
monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin Wilhelmstraße 32.
Einzelne Nummern kosten 30 w, einzelne Beilagen 10 ¹pf. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.
Fernsprecher: F 5 Bergmann 7573.
Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 3 mm hohen und 55 mm breiten Zeile 1,10 ℛℳ, einer dreigespaltenen 3 mm hohen und 92 mm breiten Zeile 1,85 Berlin SW. 48, Wilhelmstraße 32. seitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. — Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
M.ℳ. Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Alle Druckaufträge sind auf ein⸗
Berlin, Donnerstag, den 21. Funi, abends
Poftscheckkonto: Berlin 41821 1 934
O Nr * 1 4 2 Reichsbankgirokonto
Deutsches Reich.
Erlöschen einer Exequaturerteilung. 1 Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.
Zweite Verordnung über den Arzneikostenanteil in der Kranken⸗ versicherung. Vom 20. Juni 1934. Verordnung über Einfuhrerleichterungen. Vom 20. Juni 1934. Verordnung zur Ergänzung der Verordnung über den Zu⸗ sammenschluß von Stärke⸗Industrien. Vom 20. Juni 1934. Polizeiverordnung über das Baden im Freien in den Wasser⸗ läufen 1. Ordnung im Bereich der Verwaltung der märkischen Wasserstraßen, des Regierungsbezirks Potsdam und des
Landespolizeibezirks Berlin.
Gebührenordnung der Ueberwachungsstelle für Felle und Häute.
Bekanntmachung, betreffend die Landesversicherungsanstalt Unterfranken.
Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe der Nummer 67 des Reichsgesetzblatts, Teil I.
Im Nichtamtlichen Teil ist die Uebersicht über die Ein⸗ nahmen des Reiches an Steuern, Zöllen und Abgaben für die Zeit vom 1. April 1934 bis 31. Mai 1934 nebst einer
erläuternden Notiz veröffentlicht.
Amtliches.
Deutsches Reich. .“
Das dem Wahl⸗Konsul von Peru in Aachen, Walter Suhge, namens des Reichs unter dem 31. Januar 1926 er⸗ teilte Exequatur ist erloschen.
——
Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis
gemäß § 1 der Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur Aenderung der Wertberechnung von Hypotheken und sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmark) lauten (RSBl. 1 S. 569). Der Londoner Goldpreis beträgt am 21. Juni 1934
für eine Unze Feingoldd . . . .. = 138 sh 0 ½ d, in deutsche Währung nach dem Berliner Mittel⸗ kurs für ein englisches Pfund vom 21. Juni 1934 mit RM 12,645 umgerechnebk. =
für ein Gramm Feingold demnach.. in deutsche Währung umgerechnet. .
Berlin, den 21. Juni 1934. Statistische Abteilung der Reichsbank. Dr. Döring.
RM 87,2769, pence 53,2577, RM 2,80601.
88
“ über den Arzneikostenanteil in der Kranken 8 Vom 20. Juni 1934. Auf Grund des § 182 a Abs. 2 der Reichsversicherungs⸗ ordnung, der Vierten Verordnung des Reichspräsidenten ur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zum Schutze hes inneren Friedens vom 8. Dezember 1931, Fünfter Teil, Kapital VI (RGBl. I, S. 699, 725) und der Verordnung des Reichspräsidenden über Krankenversicherung vom 1. März 1933 (RGBl. I S. 97) Artikel 2 § 2 wird hiermit verordnet: In § 3 der Verordnung über den Arzneikostenanteil in der Krankenversicherung vom 28. Dezember 1933 (RGBl. 1934 I
S. 17) treten an Stelle der Worte 8 „vom 1. Januar bis zum 30. Juni 1934 die Worte
„vom 1. Januar 1934 bis zum 30. Juni 1935“. Beerlin, den 20. Juni 1934. Der Reichsarbeitsminister. & VU: De. Krohn. Verordnung über Einfuhrerleichterungen. Vom 21. Juni 1934.
Auf Grund des Artikels 1 § 2 Abs. 2 Satz 2, § 11 der Zweiten Verordnung des Reichspräsidenten zur Förderung der Verwendung inländischer tierischer Fette und inländischer Futtermittel vom 23. März 1933 (RGBl. I S. 143) in der Fassung des Artikels 1 Nr. 1 der Verordnung über Aus⸗
auf Speck, Schmalz und andere tierische Fette vom 18. Februar 1934 (RGBl. I S. 112), auf Grund des § 2 Abs. 2 Satz 2, § 9 des Gesetzes über den
vom 20. Dezember 1933 (RGBl. I S. 1093), auf Grund des § 2 Abs. 2 Satz 2, § 9 des Gesetzes über den Verkehr mit Eiern vom 20. Pezanibes
dehnung der Fettbewirtschaftun
Verkehr mit Milcherzeugnissen
1933 (RGBl. I S. 1094) und auf Grund des §
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ausland oder den Zollausschlußgebieten in den freien Verkehr des Zollinlands gebracht werden:
Oele und Fette als Handelsmuster bis zu einer Menge
Satz 2, § 9 des Gesetzes über den Verkehr mit Tieren und tierischen Erzeugnissen vom 23. März 1934 (RGBl. I S. 224) wird verordnet:
§ 1. (1) Ohne Uebernahme dürfen beim Eingang aus dem Zoll⸗
1. alle Waren und Tiere, die den Beschränkungen der ein⸗ gangs erwähnten Gesetze und Verordnungen unterliegen, a) wenn sie auf Grund von § 6 Abs. 1 iftr . 66
7 oder 8 des Zolltarifgesetzes vom Zoll befreit bleiben,
b) wenn sie auf Grund von Staatsverträgen über den kleinen Grenzverkehr oder den Arbeiterverkehr Zoll⸗ freiheit genießen und bei Bestehen eines Einfuhrver⸗ botes ohne Einfuhrbewilligung eingeführt werden dürften,
c) wenn sie auf Grund der zollrechtlichen Bestimmungen über die Behandlung von Gesandtschafts⸗ und Konsu⸗ largut Zollfreiheit genießen,
d) wenn für sie aus Billigkeitsgründen Zollbefreiung ge⸗ währt wird,
2. Schweinespeck, wenn er auf Grund der Anmerkung zu
Nr. 108 und 109 des Zolltarifs zollfrei eingeführt
werden darf,
. Milcherzeugnisse und Eier, wenn sie nach § 2 der Durch⸗ führungsverordnung zu der Verordnung über Zoll⸗ befreiungen im kleinen Grenzverkehr an der Grenze mit dem Freistaat Danzig vom 9. März 1928 (Reichsministerial⸗ blatt S. 92) in der Fassung der Verordnung über den kleinen Grenzverkehr an der Grenze mit dem Freistaat Danzig vom 17. Mai 1934 Beichsministericlbr S. 410) zollfrei eingeführt werden dürfen,
von 2 kg. (2) Ohne Uebernahme dürfen ferner in den freien Verkehr des Zollinlands Oele und Fette bis zu einer Menge von 2 kg gebracht werden, wenn sie als Handelsmuster oder Proben zu Untersuchungszwecken aus Beständen in öffentlichen Zollnieder⸗ lagen oder in Zollagern unter amtlichem Mitverschluß oder aus Zollgut im Zollgewahrsam, bevor das weitere Zollverfahren be⸗ antragt ist, entnommen werden.
§ 2.
Die Verordnung über Erleichterungen bei der Einfuhr von Milcherzeugnissen und Eiern vom 17. Januar 1934 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 16 vom 19. Januar 1934) in der Fassung der Verordnung zur Aenderung der Verordnung über Erleichterungen bei der Einfuhr von Milcherzeugnissen und Eiern vom 25. Mai 1934 (Deutscher Reichanzeiger Nr. 120 vom 26. Mai 1934), die Zweite Verordnung über Erleichterungen bei der Einfuhr von Milcherzeugnissen und Eiern vom 3. Februar 1934 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 31 vom 6. Februar 1934) und die Verordnung über Erleichterungen bei der Einfuhr von Tieren vom 26. März 1934 (RGBl. I S. 254) werden aufgehoben.
3. Die Vexordnung tritt am Juli 1934 in Kraft. Berlin, den 21. Juni 1934. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. In Vertretung des Staatssekretärs: Moritz. Der Reichsminister der Finanzen. Im Auftrag: Jahr.
Verordnung
zur Ergänzung der Verordnung über den Zusammenschluß von Stärke⸗Industrien. Vom 20. Juni 1934. Auf Grund der §§ 3, 10 des Reichsnährstandgesetzes vom 13. September 1933 (RGBl. I S. 626) wird folgendes verordnet: Verträge, welche inländische Hersteller über die Lieferung von Glukose, Dextrin oder sonstigen Vertragserzeugnissen im Sinne der Gesellschaftsverträge der Vereinigung Deutscher Glukosefabri⸗ kanten und der Dextrin⸗Verkaufsgemeinschaft (§ 1 der Verordnung über den Zusammenschluß von Stärke⸗Industrien vom 30. April 1934 — RGBl. I S. 366 — vor dem 4. Mai 1934 abgeschlossen haben, werden unwirksam, soweit die Ware nicht vor dem 1. Juni 1934 an den Käufer abgesandt worden ist. 2
Berlin, den 20. Junt 1934. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft.
In Vertretung des Staatssekretärs: Moritz.
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Polizeiverordnung über das Baden im Freien in den Wasserläufen I. Ordnung im Bereich der Verwaltung der Märkischen Wasserstraßen, des Regierungsbezirks daae vnn und des Landespolizeibezirks
Berlin.
Auf Grund des Polizeiverwaltungsgesetzes vom
1. Juni 1931 (Gesetzsamml. S. 77) sowie der §§ 39, 342 und 350 des Wassergesetzes vom 7. April 1913 (Gesetzsamml.
anstaltungen, 3 n gl. ondere Ano nungen treffen. Diess Veranstaltungen müssen mindestens sechs
Wochen vorher bei der Wasserpolizeibehörde angemeldet werden.
treffend den Uebergang der Wasserstraßen von den Ländern auf das Reich, Anlage zum Reichsgesetz vom 29. Juli 1921 (RGBl. S. 961) sowie des § 366 Ziffer 10 des Strafgesetz⸗ buches für das Deutsche Reich in Verbindung mit Artikel III .— der Verordnung über Vermögensstrafen und Bußen vom 6. Februar 1924 (RGBl. I S. 44) wird hiermit für den Be⸗ reich der Märkischen Wasserstraßen und die übrigen Teile des Regierungsbezirks Potsdam sowie den Landespolizei⸗ bezirk Berlin folgende Polizeiverordnung erlassen:
§ 1. Das Baden im Freien in den Wasserläufen I. Ordnung
ist verboten:
a) im Großen Müggelsee, vor und neben dem Städtischen Wasserwerk von km 4,8 bis km 5,3 der Müggelspree sowie in der Spree unterhalb der Schleuse Charlottenburg bis zur Mündung in die Havel; b) in allen kanalisierten Flußstrecken und künstlichen Wasser⸗ läufen, soweit sie nicht durch die Wasserpolizeibehörde süa⸗ gegeben sind. Derartige Ausnahmen werden zu Anfang jeden Jahres von der Wasserpolizeibehörde bekanntgegeben und im Gelände durch weiße Tafeln mit der Aufschrift:
„Baden widerruflich gestattet.
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Datum. Dienststelle.“
besonders kenntlich gemacht:
c) innerhalb geschlossener Ortschaften sowie in unmittelbarer Nähe von Schleusen, Brücken und Wehren sowie vor Schiffsänlegestellen, Fähranstalten und Tankanlagen;
d) in den als solche kenntlich gemachten Fisch⸗ und Laichschon⸗
bezirken; 2) an allen Stollon, melchg nay der. Wasserpolizeibehörde durch
weiße Tafeln mit der Aufschrift: „Baden verboten gemäß §. 1 der Badepolizeiverordnung vom 3. Mai 1934. u““ Datum. 1“ besonders kenutlich gemacht sind. Den Badenden ist verboten, den Schiffahrts⸗ und Fähr⸗
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8 § 2.
betrieb sowie die Fischereiausübung und den Sportverkehr zu stören oder zu belästigen.
Die Wasserpolizeibehörde kann für besondere Ver⸗
wie Wettschwimmen u. dergl., besondere Anord⸗
§ 4. Für jeden Fall der Nichtbefolgung dieser Polizeiver⸗ ordnung wird hiermit die Festsetzung eines Zwangsgeldes in Höhe bis zu 150 NM, im Nichtbeitreibungsfalle die Festsetzung von Zwangshaft bis zu zwei Wochen angedroht.
Soweit die. Nichtbefolgung dieser Polizeiverordnung nach Reichsrecht pder Landesrecht mit Strafe bedroht ist, bleibt die An⸗
rohung der Strafe unberührt. ““ “ 8 Alle früher erlassenen Bestimmungen, die dieser Lbn verordnung entgegenstehen, insbesondere die Verordnung des Polizeipräsidenten in Berlin vom 1 Juni 1922 (Amtsbl. S. 223), oweit natürliche Wasserläufe I. Ordnung in Frage kommen, und 8 Verordnungen des Re⸗ ierungspräsidenten in Potsdam vom 20. Mai 1914 (Amtsbl. S. 261) und vom 15. Juli 1915 (Amtsbl.
S. 356) werden, soweit sie noch gültig sind, hiermit aufgehoben.
Berlin, den 3. Mai 1934.
Im Namen des Reichsverkehrsministers und des reußischen Ministers für Wirtschaft und Arbeit: Der Preußische Landwirtschaftsminister.
J. A.: Niermann.
J.
Sebührenordnung
der Ueberwachungsstelle für Felle und Häute.
Auf Grund des Gesetzes über den Verkehr mit
industriellen Rohstoffen und Halbfabrikaten vom 22. März
1934 (RGBl. I S. 212) in Verbindung mit der Verordnung
über Felle und Häute vom 9. April 1934 (Deutscher Reichs⸗
anzeiger Nr. 83 vom 10. April 1934) wird nachstehendes angeordnet: 81.
Zur Bestreitung der Kosten der Ueberwachungsstelle für Felle
Häü or Mh' h0 82 68 9 Cerkauf von und Häute werden nach Maßgabe des § 2 beim Ve Fellen und Häuten der Nr. 153 des deutschen Zolltarifs mit Aus⸗
nahme von Leimleder Gebühren erhoben.
I. Die Gebühr beträgt: 0,05 Rpf. je Pfund berechneter Rohware, bei Roßhäuten 3 Rpf. je Haut
bei Fellen und Häuten, die durch die bestehenden Häutever⸗
wertungen: b
5 Allgemeiner Häuteverwertungsverband G. m. b. H., Berlin⸗Lichtenberg, Herzbergstraße 51/53, 8
b) Schutzverband der Häuteverwertungen Mitteldeutsch⸗
lands, G. m. b. H., Kassel, Schlachthofstraße 26,
c) Verband Süddeutscher Häuteverwertungs Vereinigungen, Stuttgart, Zur Staibhöhe 9 a, .
d) Verband Norddeutscher Häuteverwertungen G. m. b. H.,
Hamburg, Schanzenstraße 62, 5. 8
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e) Westdeutscher Häuteverwertungs⸗Verband G. m. Essen, Schlachthof I, verkauft werden.
S. 53) sowie der §§ 11 und 12 des Staatsv
. 8 v11““ 811“
Gebührenpflichtig ist der Käufer.
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