Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 144 vom 23. Juni 1934. S. 2
Natrium in Form des Nitritpökelsalzes von vorgeschriebener Zusammensetzung (vgl. § 1 Abs. 1 a. a. O.) zum Pökeln von Fleisch sowie zum Salzen von Fleischwaren einschließlich Wurstwaren an Stelle von Salpeter und Speisesalz ver⸗ wendet werden darf. Der Anlaß zu dieser Ausnahme war wirtschaftlicher Art; denn durch Verwendung von Natrium⸗ nitrit, in der angegebenen Mischung mit Kochsalz, an Stelle von Salpeter und Kochsalz läßt sich eine wesentliche Ab⸗ kürzung der Pökeldauer erzielen. Dies beruht darauf, daß die Rötung des Fleisches beim Pökeln auf die Wirkung von Nitriten zurückzuführen ist, die sich bei Anwendung von Salpeter erst im Laufe des Pökelverfahrens durch Abbau des Salpeters bilden müssen, während sie bei der Pökelung mit Nitritpökelsalz unmittelbar zugesetzt werden. Durch ein⸗ gehende Versuche im Reichsgesundheitsamt wurde festgestellt, daß bei Verwendung von Nitritpökelsalz in der angegebenen Zusammensetzung und in den durch den Geschmack — wegen der bei zu großem Zusatz eintretenden übersalzung der Ware — begrenzten Mengen der Nitritgehalt in der ver⸗ kaufsfertigen gepökelten Fleisch⸗ oder Wurstware nicht größer, meist sogar geringer als bei Anwendung von Salpeter ist, und daß daher vom gesundheitlichen Standpunkt gegen die Verwendung des Nitritpökelsalzes keine Bedenken geltend gemacht werden können (vgl. hierzu die Begründung zu dem Entwurf einer Verordnung über Nitritpökelsalz, Reichsrats⸗ Drucksache Nr. 99 von 1929).
Schon bald nach Erlaß der Verordnung über Nitritpökel⸗ salz wurden durch die Lebensmittelkontrolle offensichtliche Umgehungen und Verstöße gegen die Vorschriften der Ver⸗ ordnung festgestellt. Es hat sich in wachsendem Maße der Mißbrauch herausgebildet, auch solchen Fleisch verarbeitenden Betrieben, die nicht über geeignete maschinelle Einrichtungen ur Herstellung des Nitritpökelsalzes verfügen, und von denen nicht feststeht, daß sie hinsichtlich sachgemäßer Abwägung, Vermischung und Aufbewahrung des Nitrits die erforderliche Sicherheit bieten, Natriumnitrit zur Selbstherstellung von
ökelsalzen oder zum unmittelbaren Zusatz zur Pökellake nzubieten. Auch werden Schlächtern vielfach nitrithaltige Poökelsalze mit wesentlich höherem als dem erlaubten Nitrit⸗ ehalt angeboten, und zwar oft unter täuschenden Bezeich⸗ nungen, wie Scheuersalz oder Reinigungssalz, die wirklichen Berwendungszweck, nämlich den des Pökelns, nicht oder nur verschleiert erkennen lassen. Auch Kaliumnitrit wird den Schlächtern vielfach unter der bewußt unrichtigen Bezeichnung Stangen salpeter angeboten, worin eine besondere Gefahr ür die menschliche Gesundheit zu erblicken ist.
Die derzeitige Rechtslage bietet keine ausreichende Hand⸗ abe, um gegen Herstellung, Vertrieb und Verwendung solcher Erzeugnisse einzuschreiten.
Weder die inzwischen seitens der Landesregierungen (vgl. u. a. den Preußischen Ministerialerlaß, betreffend Gesund⸗ heitsschädigungen durch verfälschte Lebensmittel, vom 1. Fe⸗ bruar 1932 — Ministerialblatt für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, Spalte 62 —) erlassenen Veröffentlichungen noch die wiederholten Warnungen des Fleischergewerbes und der Fleischwarenindustrie vor der mißbräuchlichen Verwen⸗ dung von Nitriten haben die eingerissenen Mißstände wirksam bekämpfen können. Im Interesse der Volksgesundheit ist es deshalb dringend notwendig, daß die zum Schutz der Ver⸗ braucher erlassenen Bestimmungen der Verordnung über Nitritpökelsalz eine Verschärfung erfahren.
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Abs. 1 Nr. 1. Das bisherige grundsätzliche Verbot des § 1 Abs. 1 der Verordnung über Nitritpökelsalz bezieht sich ledig⸗ lich auf Gemische, die salpetrigsaures Natrium ent⸗ enthalten. Um Umgehungen zu verhindern, ist das Verbot auf alle salpetrigsauren Salze (Nitrite) sowie auf Lösungen, die zitrite enthalten, ausgedehnt worden. Hierdurch wird künftighin insbesondere auch das salpetrigsaure Kalium (in irreführender Weise auch „Stangensalpeter“ genannt) aus⸗ geschlossen.
Abs. 1 Nr. 2. Das Verbot der Verwendun g salpetrig⸗ saurer Salze ist nach der Verordnung über gesundheits⸗ schädliche und täuschende Zusätze zu Fleisch und dessen Zu⸗ bereitungen auf Fleisch und Fleischzubereitungen beschränkt. Es erscheint zweckmäßig, das Verbot vorbeugend auf die Herstellung aller Lebensmittel auszudehnen. „Abs. 1 Nr. 3. Ein Verbot, salpetrigsaure Salze Gemische und Lösungen, die diese Salze enthalten, in Be⸗ triebe zu verbringen. in denen irgendwelche Handhabungen mit Lebensmitteln vorgenommen werden, ist aus gesundheit⸗ lichen Gründen notwendig geworden, um Verwechselungen, z. B. mit Speisesalz oder Gewürzmischungen, zu vermeiden und um zu verhindern, daß Nitrite als solche oder in anderer Form als der des Nitritpökelsalzes bei der Zubereitung von Lebensmitteln verwendet werden. Durch das Verbot der Nr. 3 werden alle Nitrite schlechthin getroffen, d. h. auch solche, die nicht zur Gewinnung, Herstellung oder Zu⸗ bereitung von Lebensmitteln bestimmt sind, sondern etwa zu technischen Zwecken, wie z. B. zur Reinigung, zum Scheuern von Geräten usw., dienen sollen.
Abs. 2. Neuerdings wurden angetroffen, die neben Kochsalze und Stoffe wie Natriumhypophosphit (NaHleP02 H20) ent⸗ halten. Durch solche Stoffe kann der Salpeter zu Nitrit reduziert werden. Auf diese Weise können unter Umständen gesundheitlich bedenkliche Mengen Nitrit in das Fleisch ge⸗ langen. Es ist daher geboten, auch derartige zur Umgehung der Vorschriften geeignete Mischungen den Verboten des § 1 zu unterwerfen.
Zu § 2.
Die Ausnahmebestimmungen des § 2 sind erforderlich, um die Herstellung und Verwendung von Nitritpökelsalz (§ 3) “ von Pökellaken, die in hergebrachter Weise durch Auf⸗ ösen von Kochsalz und Salpeter oder von Nitritpökelsalz in Wasser gewonnen werden, zu ermöglichen.
Zu § 3.
Die Vorschriften über die Herstellung und Zusammen⸗ setzung des Nitritpökelsalzes entsprechen den geltenden Be⸗ stimmungen des § 1 Abs. 2 Satz 2, 3 der Verordnung über Nitritpökelsalz. In der Praxis wird für die Herstellung des Nitritpökelsalzes meistens nicht reines Natriumnitrit, sondern technisch reines, d. h. 94 bis 98prozentiges Natriumnitrit ver⸗ wendet, wogegen keine Bedenken zu erheben sind, sofern das Natriumnitrit praktisch frei von Arsen und sonstigen gesund⸗ heitsschädlichen Stoffen ist. Zur Klarstellung, daß die vor⸗ geschriebenen Grenzwerte (0,5 bis 0,6 vH) sich auf 100 prozen⸗ tiges Natriumnitrit beziehen, dienen die Worte „berechnet als
sowie
im Verkehr Pökelsalze Salpeter reduzierende
NaNOz“. Die Grenzzahlen für den Nitritgehalt entsprechen der geltenden Vorschrift, sie verbürgen den gesundheitlichen Schutz der Verbraucher gegen Schädigungen durch Nitrit. Damit eine gleichmäßige Mischung gewährleistet wird, muß das Gemisch in besonderen Mischmaschinen hergestellt werden, die mechanisch angetrieben und jedesmal so lange in Gang gehalten werden, bis ein gleichmäßiges Gemisch entstanden ist. Dies kann leicht durch zeitweilige Kontrollanalysen fest⸗ gestellt werden. Das Mischen mit der Hand oder mit anderen unzureichenden Hilfsmitteln genügt nicht und muß aus⸗ geschlossen werden. Zu § 4.
Um den herrschenden Mißständen im Verkehr mit Nitrit enthaltenden Pökelsalzen wirksam entgegenzutreten und die gesundheitlichen Belange hinreichend zu wahren, soll die Her⸗ stellung des Nitritpökelsalzes auf besonders zugelassene Betriebe beschränkt werden, die ausreichende Gewähr für genaue Be⸗ folgung der gesetzlichen Vorschriften bieten. Da die Möglich⸗ keit besteht, daß sich noch nachträglich Mängel ergeben, muß die Genehmigung jederzeit, ohne Entschädigung, widerrufen werden können. Die Genehmigung muß nach einheitlichen Gesichtspunkten erteilt werden; sie erfolgt daher zweckmäßig durch den Reichsminister des Innern.
Zu § 5. 1
Die Vorschriften über die Verpackung und Kennzeichnung des Nitritpökelsalzes entsprechen den geltenden Bestimmungen des § 4 der Verordnung über Nitritpökelsalz, die aber zum Schutz gegen Verwechselungen auf das für die Herstellung von Nitritpökelsalz bestimmte salpetrigsaure Natrium ausgedehnt werden sollen. Sie gelten für größere Gefäße, wie Tonnen, Fässer, Kisten und Säcke, wie auch für kleinere Umhüllungen aus Pappe, Papier und dergleichen.
Zu § 6. Die Bestimmungen entsprechen sachlich denjenigen des § 2 der Verordnung über Nitritpökelsalz.
Zu §§ 7— 11. Diese Vorschriften sind den §§ 12 bis 16 des Lebens⸗ mittelgesetzes angepaßt. Zu § 14.
Die Bestimmungen der §§ 4, 5 Abs. 1, 2 (Konzessions⸗ pflicht, Vorschriften über die Verpackung von salpetrigsaurem Natrium), die in der bisherigen Verordnung über Nitritpökel⸗ salz nicht enthalten waen, erfordern eine angemessene Ueber⸗ gangsfrist.
(Veröffentlicht vom Reichsministerium des Innern.)
Filmverbot. Die öffentliche Vorführung des Films: „Der Held der Arena“, 6 Akte 2403 m, Antragsteller: Bayerische Filmgesellschaft m. b. H., München, Hersteller: United Artists Film, Rew York, ist am 7. Juni 1934 unter Nummer 36 548 verboten worden. 8 Berlin, den 22. Juni 1934. Der Leiter der Filmprüfstelle. Zimmermann.
Preußen.
Bekanntmachung des Preußischen Landwirtschaftsministers vom 25. Mai 1934 — IV 5705 —, betr. Aenderung von Kulturamtsbezirken.
Auf Grund des § 8 des Gesetzes über Landeskultur⸗ behörden vom 3. Juni 1919 (Gesetzsamml. S. 101) werden in Abänderung meiner Bekanntmachung vom 21. Oktober 1933 — IV 14 843 — (LCwBl. S. 585) die Bezirke der Kultur⸗ ämter Hildburghausen im Bereich des Oberpräsidenten (Landeskulturabteilung) in Magdeburg und Schmalkal⸗ den im Bereich des Oberpräsidenten (Landeskulturabteilung) in Kassel wie folgt geändert:
Der bisher zum Bezirk des Kulturamtes Hildburghausen gehörige Kreis Schleusingen, Regierungsbezirk Erfurt, wird dem Geschäftsbezirk des Kulturamtes Schmalkal⸗ den, Regierungsbezirk Kassel, zugeteilt. Zuständig bleibt für den Kreis Schleusingen der Oberpräsident (Lundeskulturabtei⸗ lung) in Magdeburg. 8
Berlin, den 25. Mai 1934.
Der Preußische Landwirtschaftsminister. J. V.: Willikens.
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8
Berbot einer periodischen Druckschrift. Die in Hannover erscheinende Wochenschrift „Wahrheit und Recht“ habe ich auf Grund der §§ 14 und 41 des Polizeiverwaltungs⸗ gesetzes vom 1. Juni 1931 in Verbindung mit § 1 der Ver⸗ ordnung des Herrn Reichspräsidenten zum Schutze von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 (RGBl. I S. 83) mit sofor⸗ tiger Wirkung auf die Dauer von 3 Wochen, und zwar bis einschl. 12. Juli d. J. verboten. Hannover, den 22. Juni 1934. Der Regierungspräsident. Stapenhorst.
Nichtamtliches.
Nr. 24 des Reichsministerialblatts
vom 22. Juni 1934 ist soeben erschienen und vom Reichsverlags⸗ amt, Berlin NW 40, Scharnhorststr. 4, zu beziehen. nhalt: 1. Allgemeine Verwaltungssachen: Entscheidungen auf Grund der §§ 2 und 4 des Gesetzes zum Schutze der nationalen Symbole. 2. Finanzwesen: Uebersicht über die Einnahmen des Reichs an Steuern, Zöllen und Abgaben im Rechnungsjahr 1933. 3. Kon⸗ sulatwesen: Ernennung. 4. Marine und Schiffahrt: Bekannt⸗ machung über die Einführung von Sport itfer. und Sport⸗ hochseeschifferprüfungen an den Seefahrtf hulen. 5. Steuer⸗ und Verordnung über die Neuregelung der örtlichen Zu⸗ ständigkeit von Hauptzollämtern im Bezirke des Landesfinanzamts Brandenburg.
Verkehrswesen.
Neue Ortsmünzfernsprecher.
Die Deutsche Reichspost hat vor einiger Zeit Münzfern⸗ sprecher für Teilnehmeranschlüsse herausgebracht. Da bei privaten Anschlüssen Münzfernsprecher für den Fern⸗ und Schnellverkehr weniger im Bedürfnis liegen, konnte von der Verwendung so kostspieliger Apparate, wie sie in Fernsprechhäuschen auf Straßen und Plätzen vorhanden sind, Abstand genommen werden. Die vereinfachten Münzfernsprecher, die als Ortsmünzfernsprecher be⸗ zeichnet werden, sind gewöhnlich nur für Ortsgespräche gegen Ein⸗ wurf von 10 Rpf zu benutzen. Sie wurden bisher als Wand⸗ apparate geliefert. Neuerdings hat die Deutsche Reichspost auch einen Ortsmünzfernsprecher in Tischgehäuseform eingeführt, der betrieblich dasselbe leistet. Während die Apparate mit Wand⸗ gehäuse für Räume mit öffentlichem Verkehr bestimmt sind (Gast⸗ häuser, Kaufhäuser, Hausflure), eignet sich der leichter gebaute Tischmünzfernsprecher mehr als „Familienmünzfernsprecher“ zur Aufstellung in bewohnten Räumen, wo er nur einem beschränkten Kreise gegenseitig bekannter Personen zugänglich ist.
Bei allen Ortsmünzfernsprechern wird der Anruf des Fern⸗ und Schnellamts — u. U. auch des Kundendienstes — technisch verhindert. Diese Sperre kann jedoch durch einen dem Inhaber gelieferten Schlüssel vorübergehend aufgehoben werden. Die Apparate sind dann im Orts⸗, Fern⸗ und Schnellverkehr wie ge⸗ wöhnliche Apparate zu benutzen. Dienststellen mit nur zwei⸗ stelligen Rufnummern (Feuerwehr, Ueberfall) können stets ge⸗ bührenfrei gewählt werden.
Die Ortsmünzfernsprecher sind nur in Ortsnetzen mit Selbst⸗ anschlußbetrieb verwendbar. Für ihre Benutzung wird ein monat⸗ licher Zuschlag zur Grundgebühr erhoben, der bei Hauptstellen 2,10 RM für Wandgehäuse und 0,90 RM für Tischgehäuse, bei Nebenstellen 3,60 RM für Wandgehäuse und 2,40 RM. für Tisch⸗ gehäuse beträgt. Se
Die Gesprächsgebühren werden dem Teilnehmer wie üblich in Rechnung gestellt. Den Münzbehälter leert er selbst.
Kunst und Wissenschaft.
Spielplan der Berliner Staatstheater
Sonntag, den 24. Juni.
Staatsoper: Die Perlenfischer. Musikalische
Blech. Beginn: 20 Uhr. Schauspielhaus: Das Leben ein Traum. Schauspiel von
Calderon. Beginn: 20 Uhr.
Montag, den 25. Juni.
Der Rosenkavalier. Musikalische Leitung: Beginn: 19 ½ Uhr.
Leitung:
Staatsoper: Heger.
Schauspielhaus: Komödie der Irrungen von Shakespeare.
Beginn: 20 Uhr.
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Handelsteil.
Devisenrepartierung der Reichsbank.
Die angespannte Devisenlage der Reichsbank macht es not⸗ wendig, die täglichen Devisenabgaben bis auf weiteres so ein⸗ zuschränken, daß sie nicht höher sind als die Eingänge an dem⸗ selben Tag. Die Reichsbank wird daher von Montag, den 25. Juni 1934, ab nach Maßgabe der Deviseneingänge eine Repar⸗ tierung der angeforderten Beträge vornehmen. Die Zuteilung wird nicht für alle Anforderungen und Währungen die gleiche sein. In erster Linie wird darauf Bedacht genommen werden, daß der Bedarf an Rohstoffen und Lebensmitteln in ausreichender Weise gesichert wird. — Grundlage für die Devisenanforderungen bei der Reichsbank bleiben, wie bisher, die Einzelgenehmigungen und allgemeinen Genehmigungen der Devisenstellen. Die Repa tierung macht es erforderlich, daß auch alle Zahlungen an das Ausland, die bisher in mittelbarer Form, insbesondere rch Verrechnungen geleistet wurden, als Devisenanforderungen an bie Reichsbank gelangen. Genehmigungen im Warenverkehr werden daher künftig nur noch in der Form erteilt, daß sie zu Anforde⸗ rungen von Devisen bei der Reichsbank berechtigen. Auch Aus⸗ landszahlungen im Postverkehr sind nicht mehr zulässig. Die all⸗ gemeinen Genehmigungen für den Warenverkehr werden mit Wirkung vom 1. Juli 1934 entsprechend neu geregelt. Die Ein⸗ zaͤhlungen auf die Sonderkonten für den Warenverkehr und auf die Konten der Notenbanken, mit denen Verrechungsabkommen be⸗ stehen, werden durch die Repartierung nicht berührt. Die bisher vorgesehene beschränkte Kompensationsbefugnis der Devisen⸗ banken entfällt; ebenso werden die den einzelnen Importeuren
zugeteilten Betriebsfonds aufgelöst. 8—
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Glänzende Entwicklung der Steuereinnahmen des Reichs
Aus der amtlichen Uebersicht, die vor einigen Tagen ver⸗ öffentlicht wurde, hat das deutsche Volk bereits ersehen können, daß die Einnahmen des Reichs an Steuern, Zöllen und Abgaben im Monat Mai weiterhin eine glänzende Entwicklung genommen haben. In der „Deutschen Steuer⸗Zeitung“ würdigt nun der Staatssekretär im Reichsfinanzministerium, Pg. Reinhardt, dieses Ergebnis im einzelnen, wobei sich der erste Eindruck noch verstärkt. Er stellt fest, daß die beiden ersten Monate April und Mai des Rechnungsjahres 1934 gegenüber 1933 ein Aufkommens⸗ Mehr von 120,9 Millionen Reichsmark gebracht haben. Schließt man von diesen zwei Monaten auf das gesamte Rechnungsjahr, so käme man auf eine Aufkommensverbesserung von rund 720 Mil⸗ lionen Reichsmark. Reinhardt erklärt jedoch selbst, daß die Auf⸗ kommensentwicklung im ersten Sechstel des Rechnungsjahrs noch keinen endgültigen Schluß auf die Aufkommensentwicklung im ge⸗ samten Rechungsjahr zuläßt. Immerhin nimmt er heute schon mit großer Wahrscheinlichkeit an, daß das Aufkommen in 19234 den Voranschlag, der nur mit einer Verbesserung um 90 Mil⸗ lionen Reichsmark gerechnet hatte, doch um einige hundert Millionen Reichsmark übersteigen wird.
Bei der Betrachtung der einzelnen Steuerarten kommt Pg. Reinhardt ebenfalls zu wertvollen Ergebnissen. So schließt er aus der Entwicklung des Lohnsteueraufkommens, daß sich die Lohn⸗ summe, die in der deutschen Volkswirtschaft gezahlt wird, innerhalb der letzten vier Monate um rund 10 voH gesteigert hat.
—.
Konferenz, die gewisse
Reichs⸗ und Staatdanzeiger Nr. 144 vom 23. Junti 1934. S.
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die Konjunktur einzelner Wirtschaftszweige in Deutschland.
Auf der Güterseite der deutschen Wirtschaft hält nach Fest⸗ stellungen im neuesten Vierteljahresheft des Instituts für Kon⸗ junkturforschung der Aufschwung an, obwohl die Wintermonate einen großen Teil der üblichen Frühjahrsbelebung vorweg⸗ genommen hatten und die Devisenversorgung immer knapper wurde. Die Zahl der Beschäftigten ist nach der Krankenkassen⸗ statistik von 13,3 Mill. im Dezember 1933 auf 15,3 Mill. im April 1934 gestiegen. Gegenwärtig werden rd. 12 vH mehr Sachgüter erzeugt als Ende vorigen Jahres. Dabei nimmt die Investitions⸗ tätigkeit im Zuge der allgemeinen Entwicklung besonders schnell zu.
Die Lage der Landwirtschaft ist im allgemeinen unverändert. Durch den Zwangsvollstreckungsschutz sind die technischen Voraus⸗ setzungen dafür geschaffen worden, die Erzeugung im bisherigen Umfang aufrechtzuerhalten. Im kommenden Wirtschaftsjahr 1934/35 dürfte die Produktion infolge der Ungunst der Witterung jedoch sinken, da die Feldfrüchte unter der Dürre gelitten haben. Die Regelung der Märkte ist im ganzen abgeschlossen. Allerdings bleibt als wichtige Frage die Bereinigung des Markts für land⸗ wirtschaftliche Kredite sowie der Zins⸗ und Steuerrückstände.
Der Umsatz der gesamten deutschen Industrie (einschl. Hand⸗ werk) hat sich von 3,7 Mrd. RM im Dezember auf 4,25 Mrd. RM im April erhöht. Seit Anfang 1933 ist die Gütererzeugung der Industrie um rd. 1 ¼ Mrd. RM gewachsen. Die steigenden Er⸗ löse hängen fast ausschließlich mit der Zunahme des Mengen⸗ absatzes zusammen. .
Die Erzeugung von Investitionsgütern hat sich seit dem Tief⸗ stand im Herbst 1932 dem Werte nach annähernd verdoppelt. Entscheidenden Anteil an dieser Aufwärtsbewegung hat die Bau⸗ wirtschaft. Zwar ist die Beschäftigung im Hochbau neuerdings nicht mehr gestiegen, weil die Instandsetzungs⸗ und Umbau⸗ arbeiten aus dem Winterprogramm im allgemeinen abgeschlossen sind. Dafür setzte die Neubautätigkeit, insbesondere im Wohnungsbau, stärker als in früheren Jahren ein. Im Tiefbau wurden von Anfang Januar bis Anfang Juni fast 80 000 Arbeiter eingestellt. Der Mengenabfatz der Großeisenindustrie, der sich in den letzten Monaten 1933 kaum erhöht hatte, nahm seit Anfang 1934 erneut um rund ein Drittel zu. Neben den öffent⸗ lichen Aufträgen wachsen die Ersatzinvestitionen der Privatwirt⸗ schaft. Aehnlich wurde auch die Maschinenindustrie durch die Zunahme der Ersatzbestellungen angeregt. Die Aufträge an Werkzeugmaschinen aus dem Inland liegen nur noch wenig unter dem Höchststand der Jahre 1927 bis 1929. In der Kraftfahrzeug⸗ industrie produzieren die Deutschen Werke gegenwärtig etwa ein Viertel mehr Wagen als jemals in der Nachkriegszeit.
Im Gegensatz zur Entwicklung im zweiten Halbjahr 1933
teilung — eine Erhöhung der Vorräte.
hat etwa seit der Jahreswende auch die Erzeugung von Ver⸗ brauchsgütern stärker zugenommen. Die Textilproduktion bewegt sich zur Zeit auf einem Stand, der nur noch um 7 vH unter dem Höchststand vom Herbst 1927 liegt. Die Schuhindustrie stellt jetzt wieder ebensoviel Schuhe her, wie im Durchschnitt des Jahres 1928. Die Hausratindustrie hat in den ersten vier Monaten ihre Beschäftigung gegenüber dem Vorjahr um rd. ein Drittel erhöht. In dieser Zunahme kommen einmal die „Sekundärwirkungen“ der Arbeitsbeschaffung zum Ausdruck: Mit allmählich steigendem Masseneinkommen nehmen die Einkäufe der Bevölkerung wieder zu.
Hinzu kommt — auf allen Stufen der Erzeugung und Ver⸗ Mit steigender Güter⸗ erzeugung, steigenden Lagerdispositionen und steigendem Ver⸗ brauch beleben sich auch die Umsätze der deutschen Volkswirtschaft. Bahnen und Binnenschiffe beförderten im ersten Vierteljahr rund 26 vH mehr Güter als im Vorjahr. Bei der Post ist vor allem der Paketverkehr gestiegen, der meist ein gutes Symptom für Eindeckungen des Einzelhandels bietet. Der Einzelhandel setzte in den ersten 4 Monaten des Jahres wertmäßig rund 9 vH mehr Waren als im Vorjahr um; im Einzelhandel mit Textilien und Bekleidung beträgt die Zunahme rund 13 vH, im Einzelhandel mit Hausrat rund 29 vH.
Gefahrenpunkte für die weitere Entwicklung liegen im Außenhandel. Bei steigendem Rohstoffbedarf und sinkender Aus⸗ fuhr ist die Außenhandelsbilanz der deutschen Wirtschaft passiv geworden. An eine Zunahme der Ausfuhr ist zunächst kaum zu denken. Für wichtige Indstriezweige scheint die Rohstoffver⸗ sorgung aber auch dann im großen ganzen ungefährdet, wenn die Rohstoffeinfuhr zunächst noch weiter beschränkt bleibt. Die Eisen⸗ industrie, zu etwa 85 vH auf den Verbrauch ausländischer Erze angewiesen, verfügt noch über ziemlich beträchtliche Erzvorräte
aus Förderung und Einfuhr der vergangenen Jahre; weiter kann
der Einfuhrbedarf durch Erhöhung des Schrotteinsatzes bei der Stahlgewinnung verringert werden. Die Papierindustrie, die etwa die Hälfte ihres Hauptrohstoffs Holz im Ausland einkaufen muß, verfügt äußerstenfalls über Vorräte, die unter Einschluß des „Bewegungsbestandes“ für etwa 10 bis 12 Monate ausreichen. Die Lederindustrie, die im letzten Jahr rund 57 vH des Häute⸗ bedarfs aus dem Ausland bezog, hat, den „Bewegungsstand“ nicht gerechnet, Vorräte für rund 5 Monatsproduktionen. Die Textil⸗ industrie schließlich, die rund 77 vH ihres Rohstoffbedarfs aus dem Ausland bezieht, hat durch Vorratsbildung und Inlandsproduktion den Rohstoffbedarf für mindestens 4 bis 5 Monate sichergestellt; hinzu kommen die bedeutenden Vorräte an Halb⸗ und Fertig⸗ fabrikaten.
Wirtschaft des Auslandes.
Stickstoff⸗Konferenz in Zürich.
„Zürich, 22. Juni. In den ersten Tagen des Juni trat in Zürich eine aus 11 Ländern beschickte internationale Stickstoff⸗ Konferenz zusammen, an der ursprünglich 25 Vertreter der be⸗ teiligten Industrien teilnahmen, von denen aber einige im Ver⸗ laufe der Verhandlungen wieder abreisten. Das Hauptziel der Verhandlungen war eine Neuregelung der Marktverhältnisse, wo⸗ bei aber inzwischen mit Chile als Produzenten des natürlichen Stickstoffs die Verhandlungen zu einer Einigung geführt haben. Die Verhandlungen wurden am Donnerstag für kurze het unter⸗ bochen und werden demnächst an einem anderen Ort — wahr⸗ Weinlich in Paris — fortgesetzt werden. — Die Vertagung der
Unklarheiten der Standpunkte gebracht hat, war erforderlich, um eine Reihe von örtlichen Fragen einer Klärung entgegenzuführen. Auf der Konferenz waren u. a. Deutschland, Chile, Großbritannien, Holland, Frankreich, Nor⸗ wegen und die Tschechoslowakei vertreten. —
tändigen.
Der schweizerische Bundesrat befaßte sich am Freitag nach⸗ mittag mit dem Stand der deutsch⸗schweizerischen Wirtschaftsver⸗ handlungen. Der vor einigen Tagen zur Einholung neuer In⸗ struktionen aus Berlin zurückgekehrte Minister Stucki berichtete eingehend über die in Berlin geführten Verhandlungen über die Transferlage und die Wirtschaftsangelegenheiten. Stucki hatte am Freitag vormittag Besprechungen mit Vertretern schweize⸗ rischer Wirtschaftsverbände, um die Möglichkeiten einer Ver⸗ ständigungsgrundlage zu prüfen. Der Bundesrat erklärt in einer über die Sitzung ausgegebenen Verlautbarung, obwohl die bis⸗ herigen deutschen Vorschläge den schweizerischen Belangen in der Stellung der Schweiz als bedeutendster Abnehmer deutscher Waren nicht entsprächen, habe sich die Regierung entschlossen, die Verhandlungen fortzusetzen. Minister Stucki erhielt weitere Wei⸗ sungen des Bundesrats, seine Bemühungen fortzusetzen, mit der deutschen Regierung zu einer Verständigung zu gelangen.
..“
Die deutsch⸗französischen Handelsvertrags⸗
verhandlungen aufgenommen.
Ddie deutsch⸗französischen Handelsvertragsverhandlungen haben Freitagnachmittag programmäßig begonnen.
Die belgische Eisen⸗ und Stahlerzeugung im Mai. „Essen, 22. Juni. Im Monat Mai brachten die belgischen Hütten⸗ und Walzwerke 255 140 t Roheisen gegen 246 000 t im Vormonat, 252 810 (262 660) t Rohstahl und 188 180 (179 360) t
Walzwerkserzeugnisse hervor. Unter Feuer waren 36 Hochöfen sgeß 38 im Vormonat. Für die ersten fünf Monate 1934 ergeben 1
ch folgende Erzeugungsziffern: Roheisen 1 187 220 (Januar bis kai 1933 1 202 550) i, Rohstahl 1 173 890 (1 214 410) t, Walz⸗ werksfertigerzeugnisse 909 990 (944 470) t.
Zahlungseinstellung einer der größten Sparkassen Jütlands. Kopenhagen, 22. Juni. Ein Millionenkrach wird aus Aarhus gemeldet, wo eine der größten Sparkassen Jütlands, die Spar⸗ und Kreditkasse für Handwerk und Industrie, am Donnerstag ihre Zahlungen einstellen mußte, nachdem sie Verluste von il⸗
lion Kronen erlitten hatte. Die Verluste rühren in der Haupt⸗ sache aus Engagements im Landbesitz her. Seit einiger Zeit be⸗ mühte man sich, neues Kapital ereinzunehmen, die Verhand⸗ lungen blieben jedoch ergebnislos. Das eingezahlte Sparkapital beträgt 4,2 Mill. Kronen. Man befürchtet, daß die Sparer, in der Hauptsache kleine Handwerker und Gewerbetreibende, bis 25 vH ihrer Ersparnisse verlieren werden. “
Verhandlungen zwischen der oftoberschlesischen Kohlenindustrie und Italien.
Kattowitz, 22. Juni. Zwischen der egerschlestschen Kohlen⸗ industrie und dem italienischen Verke rsministerium werden gegenwärtig Verhandlungen wegen eines Kom ensationsgeschäfts geführt. Die ostoberschlesische Kohlenindustrie 8 ab 1. Oktober d. J. 380 000 Tonnen Kohle an die italienischen Staatsbahnen liefern, während die Fiat⸗Werke in Turin an die Staatlichen Ingenieurwerke in Polen Autos und Autoteile liefern sollen. Das Sorehensationegeschaff das kurz vor dem Abschlu sichen soll, hat eine Höhe von 6 Mill. Zloty und ist auf Jahresfrist berechnet.
Der polnische Kohlenbergbau im Mai.
Gleiwitz, 22. Juni. Förderung und Absatz der Steinkohlen⸗ gruben in Polen waren im Mai zwar etwas geringer als im April, da der Mai nur 23 Arbeitstage hatte gegen 24 im Vor⸗ monat, im arbeitstäglichen Durchschnitt hielt sich aber die För⸗ derung ungefähr auf der Höhe des Vormonats und die Absatzlage ermöglichte eine leichte Verminderung der Haldenbestände. Es wurden in Gesamtpolen gefördert 1,98 Mill. t gegen 2,07 Mill. t im Vormonat, im arbeitstäglichen Durchschnitt 0,086 (0,086) Mill. t. Abgesetzt wurden im Inlande 1,04 (1,06) Mill. t, nach dem Auslande 0,78 (0,78) Mill. t. Bei der Ausfuhr erhöhte sich der Absatz nach Nord⸗ und Westeuropa während auf den anderen Auslandsmärkten Rückgänge zu verzeichnen waren. Die Halden⸗ bestände gingen im Laufe des Monats Mai von 1,78 auf 1,72 Mill. t zurück.
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Bulgarische Vorkriegsanleihen.
Die Ständige Kommission zur Wahrung der Interessen deut⸗ scher Besitzer ausländischer Wertpapiere, Berlin, teilt mit, daß über die bulgarischen Vorkriegsanleihen eine weitere Regelung getroffen worden ist. Sie bezieht sich auf die 6 vH Anleihe von 1892, 5 vH Anleihe von 1896, 5 vH Goldanleihe von 1902, 5 vH Goldanleihe von 1904, 4 ½ vH Goldanleihe von 1907 und 4 ½¼ vH Anleihe von 1909 und enthält im wesentlichen folgendes:
1. Rückstände: Die bulgarische Regierung hat bekannt⸗ lich seit dem 1. April 1932 die Hemäge für die Kuponzahlungen nur teilweise zur Verfügung gestellt. Ueber die nicht zur Aus⸗ zahlung gelangten Beträge wurden Scrips ausgegeben und der Gegenwert in Lewa bei der Bulgarischen Nationalbank hinter⸗ legt. Auf Grund eines Abkommens zwischen der bulgarischen Wf ene und den Interessenverbänden rrankreichs, Englands, Hollands, Belgiens und der Schweiz werden alle bis 14. April 1934 ausgegebenen Scrips endgültig durch eine Transferierung von 10 vH der hinterlegten Lewabeträge getilgt. Diese Trans⸗ ferierung soll vom 1. Januar 1934 an in vier Halbjahresraten b den Fälligkeitsterminen der Kupons erfolgen. Die genauen
eträge können nicht angegeben werden, da sie von dem Wechselkurs abhängen, zu dem der Transfer erfolgen wird. Sie werden jeweils bei Fälligkeit bekanntgegeben.
2. Laufender Dienst: Die letzten Abmachungen über den laufenden Dienst, wonach 25 vH der im Abkommen vom 11. Dezember 1926 für die Zeit vom 1. April 1930 bis 1. April 1933 vorgesehenen Bedienungssätze transferiert und über den
Währungsfragen vor der Internationalen Handelskammer.
Unter deutschem Vorsitz findet in Paris am 27. Juni eine Sitzung des Ausschusses der Internationalen Handelskammer gfür die Anpassung der Produktion an die Märkte (internationale Kartelle)“ statt. Am 29. Juni tritt der Verwaltungsrat der Internationalen Handelskammer zusammen, der sich hauptsächlich mit Fragen der Handelspolitik, der internationalen Kartelle und der Stabilisierung der Währungen sowie mit dem Verteilungs⸗ problem beschäftigen wird. Der Verwaltungsrat wird auch Be⸗ schluß darüber fassen, wann und in welchem Ort im kommenden Jahr der nächste Kongreß, der alle zwei Jahre stattfindet, vor sich gehen wird. Von den deutschen Mitgliedern nehmen u. a. teil Frowein, Dr. Hilland, Staatsrat Eßberger und Dr. Poensgen.
Gründung des Verbandes der Häfen und Umschlags⸗ beetriebe des Elbstromgebietes.
Im Zuge der von dem Reichsverkehrsminister bereits Ende vergangenen Jahres bewirkten Neuordnung des gesamten Wasser⸗ verkehrswesens ist in Magdeburg der „Verband der Häfen und Umschlagsbetriebe des Elbstromgebietes“ gegründet worden. Alle im deutschen Wasserstraßenverkehr beruflich tätigen Kreise bilden den Reichsausschuß der deutschen Binnenschiffahrt, dessen Präsident in den Reichsverkehrsrat berufen worden ist. Der Reichsausschuß besteht aus den drei Säulen: Schiffahrt (Groß⸗ und Kleinschiff⸗ fahrt), Häfen und Umschlagbetriebe sowie den sogenannten Neben⸗ betrieben (Fährbetriebe, Flößereien, Befrachter und Makler, Fluß⸗ schiffahrtswerften usw.) Für jedes Stromgebiet sind nach ein⸗ eitlichem Plan die entsprechenden Verbände geschaffen worden zw. in der Bildung begriffen. Die Säule Schiffahrt wird für die Elbe durch den Perband der Elbereeder, Hamburg, und den Elbe Schifferbetriebsverband, Magdeburg, dargestellt, die Säule und Umschlagbetriebe durch den neugebildeten Stromgebietsver⸗ band, dem für den Rhein, die märkischen, die ostpreußischen Wasserstraßen, die Oder und die Donau jeweils ein parallel gerichteter Verband entspricht. Zum Vorsitzenden des Verbandes wurde Stadtbaurat Götsch Magdeburg gewählt. Sitz des Ver⸗ bandes ist Magdeburg; zum Geschäftsführer wurde Dr.⸗Ing. Holzapfel bestellt. Der Aufgabenkreis umfaßt die Vertretung der gesamten Interessen der am Hafen⸗ und Umschlagsverkehr des Stromgebietes der Elbe beteiligten Kreise in Unterordnung unter die verkehrspolitische Führung des Reiches, die Beratung der Reichsregierung in allen Fragen des Hafen⸗ und Umschlagsver⸗ kehrs und die Förderung der nationalsozialistischen Wirtschafts⸗ gesinnung in dem durch ihn vertretenen Verkehrszweig.
Erster deutscher Wirtschaftsprüfertag in Bad Harzburg am 23. und 24. Juni 1934.
Die deutschen Wirtschaftsprüfer, deren berufliche Selbstver⸗ waltungskörperschaft im Institut der Wirtschaftsprüfer durch den Erlaß des Reichswirtschaftsministers vom 14. Juni 1934 auf eine neue Grundlage gestellt worden ist, halten am 23. und 24. Juni 1934 eine große Tagung in Bad Har burg ab. Auf der Tagung am Sonnabendabend wird der kommissarische Leiter des Instituts der Wirtschaftsprüfer, der Reichsfachgruppenleiter der Fachgruppe Wirtschaftsrechtler des NS.⸗Juristenbundes Dr. Otto Mönckmeier, über „Der Wirtschaftsprüfer als Rechtswahrer“ sprechen, während am Sonntagmorgen der Wirtschaftsprüfer Reinhold Specht, Mitglied der Akademie für deutsches Recht, in einer Arbeitstagung einen Vortrag über „Aktuelle Berufsfragen“ halten wird
Steuerfreiheit bei Jubiläumsgaben.
Der Reichsfinanzminister hat sich damit einverstanden erklärt, daß Jubiläumsgaben an Arbeitnehmer, die anläßlich eines Firmenjubiläums gegeben werden, als einkommen⸗ und schenkungs⸗ steuerfrei behandelt werden, wenn die Jubiläumsgabe im einzelnen Falle einen Monatslohn nicht üerschreitet und aus An⸗ laß des 25jährigen, 50 jährigen, 75jährigen, 100jährigen und so fort Bestehens der Firma gegeben wird. Liegen nicht beide Voraussetzungen vor, so ist der ganze Betrag steuer⸗ pflichtig. Es bleibt den Steuerpflichtigen aber unbenommen, im Einzelfall, gegebenenfalls im Rechtsmittelverfahren, geltend zu machen, daß es sich um übliche Gelegenheitsgeschenke handele.
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Giroverkehr der Reichsbank nach Rußland: Es empfiehlt sich, Ueberweisungen und Zahlungen nach Rußland in Pfund Sterling, Dollars oder Reichsmark effektiv aufzugeben.
Kurs der Reichsbank für die Abrechnung von Wechseln, Schecks und Auszahlungen auf
Britisch⸗Indien: 100 Rupien = 7,52 Pfund Sterling,
Niederländisch⸗Indien: Berliner Mittelkurs für tele⸗ graphische Auszahlung Amsterdam⸗Rotterdam zuzüglich 1 vH Agio,
Palästina (Palästina⸗Pfunde): Berliner Mittelkurs für telegraphische Auszahlung London: Ankaufskurs: Pari, Abgabekurs: zuzüglich 3 % Agio,
Persien: 100 Rials = 15,75 Reichsmark,
Südafrikanische Union und Südwest⸗Afrika: Ber⸗ liner Mittelkurs für telegraphische Auszahlung London: 1 Südafrikanisches Pfund: Ankaufskurs: abzüglich 1 vH Disagio: Abgabekurs: Pari,
Australien: Berliner Mittelkurs für telegraphische Aus⸗ zahlung London abzüglich 20 ½ vH Disagio (Kurs fü Sichtpapiere),
Neuseeland: Berliner Mittelkurs für telegraphische Aus
zahlung London abzüglich 20 ¼ vH Disagio (Kurs fü Sichtpapiere).
Kurse für Umsätze bis 5000,— RM verbindlich
Restanspruch Scrips ausgegeben wurden, galten bis 14.
1934. Inzwischen haben Verhandlungen mit den C ic verbänden stattgefunden. Diese haben zu dem Ergebnis geführt, daß in den nächsten zwei Jahren 32 ½¼ vH der für den vor⸗ genannten Zeitabschnitt in Frage kommenden Bedienungssätze transferiert werden sollten, unter Verzicht uaf den restlichen Zinsanspruch. 8 . “
Die russische Streichholzausfuhr.
Moskau, 22. Juni. In der letzten Zeit * das sowjet⸗ russische Streichholzsyndikat Verhandlungen Aber die Erweiterung der russischen Streichholzausfuhr auf dem Weltmarkt eingeleitet. Der russische Zündholzexport ist in den 95 6 Monaten stark zurückgegangen. Die Russen haben die Streichhölzer zu sehr niedrigen Preisen im Fernen Osten, besonders in China, wie auch in England und in den Vereinigten Staaten zum Verkauf angeboten. Die Russen versuchen, mit der amerikanischen Militärverwaltung zu einem Abkommen über die Lieferung von russischen Streichhölzern nach den Vereinigten Staaten zu ge⸗ langen. Die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen.