1934 / 154 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 05 Jul 1934 18:00:01 GMT) scan diff

.4

b) Bestand an Hypotheken, Kommunaldarlehen und sonstigen Darlehen.

Hypotheken⸗ Aktienbanken

Oeffentlich⸗ rechtliche

anstalten¹)

Gesamtbetrag Sonstige Ins⸗ am am

Anstalten²) 30. April 31. Mai 1934 1933

Kredit⸗

Zahl der berichtenden Anstalten.... .

a) Landwirtschaftliche Hypothekens):

Aufwertungshypotheken . .. Aus Mitteln der Deutschen Rentenbank⸗Kredit⸗

1A“*“ Deckungshypotheken für Osthilfe⸗Entschuldungs⸗ briefe .““ Roggenhypotheken

Alle übrigen Hypotheken

67 719,9 104 098,3

23 395,0

2. 42 65 6 5 9

1 298 002,5

115 115 115

.“ 14 4

51 686,1

319 173,0 438 579,0 439 386,5 446 226,4

425 529,4 497 508,5

35 349,1 419 357,3

279 909,9

28 275,6 79 809,3 2 063 150,4

167 190,8 77 079,8 2 041 445,3

177 727,1 77 011,3 2 039 141,6

177 727,1 1 196,7

52 419,6 233 878,0

Zusammen

b) Sonstige (städtische) Hypotheken”²): Aufwertungshypotheen. Hypotheken auf gewerbliche stüicc ppotheken auf Wohnungsneubauten))..

2 übrigen Hypothelen. . ..

Betriebsgrund⸗

1 423 622,7 1 966 749,8

1 949 505,0

199 837,0 3 151 816,3 3 150 631,8 3 114 970,2

125 995,1 3 049,3 1 404 400,3 1 406 339,8 1 443 196,5

631 516,6 ¹¹) 662 013,6 2 376 352,8 ¹1)2 403 980,9 2 322 435,3 11) 2 392 543,0

13 246,6 80 504,4 10 412,4

630 856,7 2 370 563,4 2 325 033,7

98 490,6 866 436,3 347 871,5

Zusammen 5 184 847,9 c) Kommunaldarlehen: Aufwertungs⸗ und Ab ösungsdarlehen)). Wohnungsneubauhypotheken mit zusätzlicher kommunaler Bürgschafts) v““ Roggendarlehen Kohlenwertbarlehen Deckungsdarlehen gemäß §2 Abs. 2 des Gemeinde⸗ umschuldungsgesetzes.

33 576,5

85 649,2 1 622,3

. 2 . 90 0 2 . .⁴ 2 . 2 . 8 ö.

767 493,3

1 438 793,5

1 881 143,3

6 736 644,5 6 901 734,0

107 212,7 6 730 854,1

428 606,5 457 141,6

393 997,4 428 357,8

96 834,8 9 806,9 617,5

104 886,8 10 642,8 1 140,3

93 611,2 9 661,0 617,5

7 962,0 8 038,7 617,5

1 642 008,3

1 851 932,8 2 661,321,0

193,5

1 851 932,8

2 648 830,1 2 889 494,7

Alle übrigen Kommunaldarlehen.. Zusammen

888 341,3 d) Sonstige Darlehen: 6 Aufwertungsdarlehen.. Siedlungsdarlehen und

Deutschen Rentenbank⸗Kreditanstaal Arbeitsbeschaffungsdarlehen Meliorationsdarlehen und ⸗zwischenkredite?) . Schiffshypotheken..

Alle igen ti

.6b 56

2 291 758,9

4 839 195,0 3 463 306,2

1 852 910,2 5 033 010,4

19 276,8 20 633,5

19 279,9

13 160,3 6 119,6

60 442,2 24 708,9 75 796,1 13 564,3 135 288,9

61 268,1 2233 867,8 u) 73 544,8 11)

13 058,7

134 083,7 u)

117,0 137 033,2 48 022,4

22 650,5

58 734,4 113 939,3 25 283,4 13 063,3 111 384,6

58 978,7 250 972,5 74 531,7 13 063,3 134 035,1

²) Außerdem befinden sich in der Teilungsmasse 8): Hypotheken öe. Kommunaldarlehen „„„2„242452—2272—⸗ Sonstige Darlehen

us Bareingängen neugewährte Hypotheken.

JLb66äb5b5öbb

550 861,2 535 099,9 330 433,9

220 983,4 328 524,6

28 749,5 1 251,9 37,5 988,7

23 894,4 1 249,6 35,4 985,8

3 891,5 23 772,6 8n 882 1 249,6 en 21,1 21,1 2 987,4

Zusamnien 22 118,1 6 799 134,8 5 908 190,7 989 590,9 1 353,2

tsumme

davon Hypoihelen.. Kommunaldarlehen Sonstige Darlehen

) Zusetzforderungene) ²+) 25 870,8

5 904 932,3 3 392 190,0 2 291 758,9

3 891,5 21,1 26 030,7 26 165,2 31 027,6

13 841 471,9 19 046 442,4 3 464 558,1 330 471,4

92 838,8

15 287 736,4 9 912 156,5 4 940 444,6

635 135,3

92 878,3

2 788 505,6 607 949,7 1 852 910,2 328 545,7

15 492 572,7 9 997 430,4 5 034 260,0

550 982,3

92 695,5

220 983,4

63 513,3 3 311,4

¹) Einschl. Girozentralen. ²) Ab April 1933 einschl. der Siedlungs⸗ und Umschuldungskredite der „Deutschen Rentenbank⸗Kredit⸗ anstalt“, die nicht über die in der Statistik zusammengefaßten Boden⸗ und Kommunalkreditinstitute gegeben worden sind. ³) Einschl. Grund⸗ rentendarlehen. ⁴) Als gewerbliche Betriebsgrundstücke sind solche Grundstücke anzusehen, die ganz oder überwiegend gewerblich genutzt werden, z. B. Fabrikgrundstücke, Büro⸗ und Geschäftshäuser, Hotels. ⁵) Soweit gesondert nachgewiesen; sonst in übrigen Hypotheken bzw. Kommunaldarlehen enthalten. ⁶) Zum Einlösungswert eingesetzt. ⁷) Aus der Emission der „Zentrale für Bodenkulturkredit“ und aus Mitteln der „Deutschen Rentenbank⸗Kreditanstalt“. ⁸) Von einigen Anstalten wird in den monatlichen Nachweisungen der jeweilige Stand der Teilungsmassen nicht berichtet. Es sind daher für die Ende April und Mai 1934 fehlenden Angaben diejenigen Bestände der Teilungs⸗ massen an Aufwertungs⸗Hypotheken und⸗Darlehen eingesetzt, die in der Bekanntmachung über den Stand der Teilungsmassen am 31. Dezember bzw. 30. Juni 1933 gemäß § 60 der Durchführungsverordnung zum Aufwertungsgesetz im Deutschen Reichsanzeiger nachgewiesen worden sind.

³⁹) Berechnet für die ganze Zeit der Zinsherabsetzun richtigte Zahlen.

Berlin, den 2. Juli 1934.

8 8

(1. Oktober 1932 bis 30. September 1934). ¹⁰) Unvollständige Zahlen. g Be⸗

Der Präsident des Statistischen Reichsamts. Dr. Reichardt, Ministerialdirektor.

Konjunkturbelebung und Verkehrswirtschaft.

Nach überwindung der Wirtschaftskrise gegen Ende des Jahres 1932 hat auch die Beförderungsleistung der wichtigsten Verkehrsmittel Eisenbahn, Binnen⸗ und Seeschiffahrt wieder Fagen vrxmen. Der Güterverkehr der Reichsbahn ist, wie das Institut für Konjunkturforschung feststellt, seit Anfang 1932 um rd. 28 vH gestiegen. Der Binnenschiffahrtsverkehr lag im Durchschnitt der ersten vier Monate des Jahres um etwa 36 vH über dem Stand im gleichen Zeitraum 1932. Die Güterbeförde⸗ rung auf der Bahn war jedoch von Januar bis April 1934 noch um rd. ein Drittel, die Transportleistung der Binnenschiffahrt um etwa 30 vH niedriger als 1928. Die gewerbliche Güter⸗ erzeugung blieb dagegen im Durchschnitt der ersten vier Monate des Jahres 1934 nur noch um ein Fünftel hinter dem Stand von 1928 zurück. Der Güterumschlag in den deutschen Seehäfen ist in den Monaten Januar bis April im ganzen zwar nur um 6 vH geringer als 1928 gewesen, doch kann hieraus nicht auf den Beschäftigungsgrad der deutschen Seeflotte geschlossen werden. Der seit mehreren Jahren zu beobachtende Leerlauf der bestehen⸗ den Verkehrseinrichtungen war in erster Linie eine Folge der allgemeinen Wirtschaftskrise. Daneben sind aber auch besondere Entwicklungstendenzen wirksam, die zu einer strukturellen Ver⸗ kehrsschrumpfung führten, z. B. die Umstellungen in der Energie⸗ wirtschaft oder die Beeinträchtigung „alter“ Verkehrsmittel durch den Wettbewerb neuer. Mit Rücksicht auf derartige Umgestal⸗ tungen in der deutschen Wirtschaft hatte man in den letzten

Jahren geglaubt, vor Investitionen in der Verkehrswirtschaft warnen zu müssen. Gegen eine grunbdsätzliche Ablehnung von Kapitalanlagen ift jedoch anzuführen, daß mit dem Fortschreiten er wirtschaftlichen Aufwärtsentwicklung auch das Verkehrswesen m ganzen einen neuen Auftrieb erfahren wird. Dadurch können pa die Verluste der „alten“ Verkehrsmittel wieder aufgeholt b8 en. Vor allem die sich anbahnende Umsiedlung der Bevöl⸗ erung aus den Großstädten auf das Land machen eine strukturelle ö 28 wahrscheinlich. ie volkswirtschaftlich notwendige und nicht auf ende Verkehrsumlagerung von den aideg zu den mitteln, von der Bahn. auf den Kraftwagen und das Flugzeug erfordert ganz beträchtliche neue Kapitalanlagen. Das Verkehrs⸗ mesen kann selbst zum Träger einer strukturellen Ausweitung der irtschaftstätigkeit werden. Unterhaltung, Erneuerung und Aus⸗ bau der Verkehrsanlagen sind in der Hauptfache Aufgaben der öffentlichen Wirtschaft. Von 1925 bis 1927 entfielen etwa 40 vSH aller Investitionen des Reiches, der Länder und Gemeinden auf

den Bau von Verkehrswegen, Wasserstraßen, Brücken usw. 1927 wurden von der öffentlichen Hand mehr als 2. Mrd. RM im Ver⸗ kehrswesen angelegt. Hinzu kommen die Kapitalanlagen der roßen reichseigenen Verkehrsunternehmen, der Reichsbahn und eichspost. Die Reichsbahn wandte 1927 zur Unterhaltung der Anlagen etwa 850 Mill. RM, für Erneuerung derselben etwa 729 Mill. RM auf. Wenn die Investitionen der öffentlichen Verwaltungen im Verkehrswesen eine so große Rolle spielen, so 8. dies im gegenwärtigen Kampf gegen die Arbeitslosigkeit ganz esondere Bedeutung. Den hier vermag der Staat Wirtschaft zu fördern, ohne über den Bereich seiner bisherigen Aufgaben hinaus in die private Wirtschaft einzugreifen.

Die Gesamtsumme, die in den Jahren 1932 bis einschließlich 1934 für Arbeitsbeschaffung zur Verfügung gestellt wurde, kann auf etwa 5,4 Mrd. RM veranschlagt werden. Hiervon waren etwa 2180 Mill. RM oder rd. 40 vH für den Verkehr bestimmt, Wund zwar für Wasserstraßenbauten rd. 100 Mill. RM, 8 Straßen⸗ und ländlichen Wegebau 240, für Brückenbauten 50, für sonstige Tiefbauarbeiten 60, für Arbeitsbeschaffung der Reichs⸗ bahn 1068, der Reichspost 111 und für die Reichsautobahnen 550 Mill. RM. Die Mittel der Arbeitsbeschaffungsprogramme stellen aber keineswegs die Gesamtausgaben dar, die für Unter⸗ haltung, Erneuerung und Ausbau des Verkehrswesens zur Zeit gemacht werden. Neben diesen laufen erhebliche „regelmäßige“ Ausgaben, z. B. wird die Reichsbahn im laufenden Jahre im ganzen etwa 1660 Mill. RM für die Verkehrseinrichtungen aus⸗ geben. Davon entfallen 631 Mill. RM auf Arbeitsbeschaffungs⸗ mittel und 1024 Mill. RM auf das sogenannte Grundprogramm. Als Investierungen sind von den vorerwähnten Beträgen der Arbeitsbeschaffung die für den Bau von Autobahnen aus⸗ geworfenen Mittel anzusprechen. Im Laufe von sechs Jahren sollen im Autostraßenbau etwa 3 ½ Mrd. RM angelegt werden. Auch die Posten Wasserstraßenbauten, Brückenbauten und sonstige Tiefbauarbeiten sind zu einem erheblichen Teil Neuinvestitionen. Besonders durch das erste Reinhardt⸗Programm sind im Bereich der Wasserstraßen größere Bauvorhaben in Angriff genommen worden. Im Gegensatz hierzu werden die bei der Reichsbahn zu Arbeitsbeschaffungszwecken ausgeworfenen Mittel vorwiegend zur Erneuerung der bestehenden Anlagen verwendet. Für die Neubaurechnung sind im laufenden Jahre nur 264 Mill. RM ausgeworfen worden bei einem Gesamtäausgabenvoranschlag von

Der BJZ⸗Ausweis für den Monat Zuni 1934.

18 4. Juli. Der Ausweis der BJZ. vom 30. Juni weist eine Bilanzsumme von 643,99 Mill. 1 aus, die gegenüber dem Vormonat (680,82 Mill. ffr.) eine Abnahme um 36,83 Mill. ffr. erfahren hat. Die Einlagen der Zentralbanken für eigene Rech⸗ nung haben um 26,02 Mill. ffr. auf 138,32 (164,34) Mill. ffr. abgenommen. Die Einlagen für Rechnung Dritter sind auf 6,47 (9,16) Mill. ffr. zurückgegangen. Die Gelder auf Sicht haben eine Verringerung auf 10,22 (11,98) Mill. ffr. erfahren. Die rediskontierbaren Wechsel und Akzepte zeigen eine Verminderung um 23,63 Mill. ffr. auf 335,67 (359,30) Mill. ffr. Die Gelder auf Zeit sind um 3,77 auf 37,66 (41,43) Mill. ffr. zurückgegangen. Andere Wechsel und Anlagen verzeichnen eine Zunahme um 6,70 auf 228,79 (222,09) Mill. ffr.

Vorläufig keine Rückkehr Englands zur Goldwährung.

London, 4. Juli. Schatzkanzler Neville Chamberlain stellte heute im Laufe einer Debatte über die Finanzpolitik Groß⸗ britanniens im Unterhause fest, daß einstweilen Großbritannien noch nicht zur Goldwährung zurückzukehren gedenke. Die Bedin⸗ gungen, die als Voraussetzung für eine solche Rückkehr zu gelten hätten, seien noch immer nicht erfüllt. Noch immer seien die Preise der Waren auf dem Weltmarkt nicht hinreichend gestiegen, um eine ausreichende Verdienstspanne zwischen den Gestehungs⸗ kosten und dem Verkaufspreis zu gewährleisten. Noch immer seien die Hindernisse, die dem internationalen Handelsverkehr im Wege stehen, nicht verschwunden, ja sie seien noch nicht ein⸗ mal verringert. Eine Regelung der Kriegsschuldenfrage sei noch nicht erzielt. Schließlich sei es auch erforderlich, erst noch ein

Verfahren zu finden, um die großen Schwankungen des Gold⸗

preises in Zukunft auszuschalten.

v1ö Brüfseler Eisenbörse.

Brüssel, 4. Juli. Die Brüsseler Eisenbörse vom Mittwoch stand bereits unter dem Eindruck der bevorstehenden Ferienzeit. Obwohl der Besuch nicht S schwach zu nennen war, über⸗ wogen jedoch bei den Besuchern die Verkäufer bei weitem. Die allgemeine Stimmung kann mit flau bezeichnet werden. Ins⸗ besondere klagt man darüber, daß aus den getätigten Abschlüssen nur geringe Abrufe erteilt werden. Verhältnismäßig gut be⸗ auptet war das Geschäft noch in Stabeisen. Bleche dagegen fange vernachlässigt. Bei den nicht kartellierten Feinblechen werden die wenigen auf den Markt kommenden Aufträge hei umstritten. Gewisses Interesse zeigte sich neuerdings für Stahl⸗ absatz in Südafrika und Argentinien und für Halbzeuge in Eng⸗ land. Im Preisstand sind Bewegungen nicht eingetreten. Die belgischen Konstruktionswerkstätten erwarten von bevorstehenden Ausschreibungen günstigere Ergebnisse. Diese dürften zu einer gewissen Belebung des Eisenmarktes beitragen können. Im Augenblick bleibt auch hier das Geschäft noch still. Wie ver⸗ lautet, soll die Schiffsblechkonvention der internationalen Ver⸗ kaufsverbände mit der Englandgruppe, die am 30. Juni zum Ablauf gekommen ist, nicht erneuert werden.

Die Entwicklung der tschechoslowalischen Textilausfuhr im laufenden Jahre. cer Aenh Prag, 4. Juli. Die Ausfuhr tschechoslowakischer Texti Fertgwaben weis im Verlauf des Jahres Vergleich zum Vorjahre folgende Veränderungen 1 Bei Baumwollwaren ist ein Sinken um 15,5 vH festzustel Leinen⸗, Woll⸗,

152 vH und bei Strümpf. Hand u verzeichnen. Rückläufig war die Garnausfuhr. Alusfußr von Teppichen um 41 vH zurückgegangen.

Abschluß der litauisch⸗englischen Handels⸗

vertragsverhandlungen.

Kowno, 4. Juli. Die litauisch⸗englischen Handelsvertragsver⸗ handlungen sind jetzt endgültig abgeschlossen worden. Die Unter eichnung des Vertrages ist noch in dieser Woche zu erwarten Das gilt .

Persahg he für den rüfung unterzogen werden kann. P 9 5 beh litauisch⸗englischen Handelsabkommen vom

eine Ergänzung ehen. 8

Jahre 1929 anzu

Das russisch⸗türkische Handelsabkommen in Kraft. Moskau, 4. Juli. Der Rat der Volkskommissare der Sowjet⸗

union hat das in Ankara ve türkische Handelsabkommen bis zum 1. Januar Das Abkommen ist bereits in Kraft getreten.

8.

1936 bestätigt.

11“

Um die Bedienung der brasilianischen Anleihen.

Berlin, 4. Juli. Die Ständige Kommission zur Wahrung der Interessen deutscher Besitzer ausländischer Wertpapiere, Berlin, teilt zu der Nachricht, betreffend das Dekret der brasi⸗ lianischen Regierung über die Bedienung der brasilianischen Anleihen folgendes ergänzend mit: Die brasilianische Regierung hat im Verlauf von Verhandlungen mit Vertretern von Anleihegläubigern zugesagt, schon Ende des Jahres (statt spätestens Ende September 1937) unter Berücksichtigung der als⸗ dann obwaltenden erhärtnüsse die Frage des äußeren Schulden⸗ dienstes einer erneuten Prüfung zu unterziehen, um nach Mög⸗ lichkeit eine Erhöhung der Leistungen eintreten zu lassen. Im einzelnen soll sie bereits jetzt folgende Zugeständnisse gemacht haben: 1. Die Anleihen des Staates Bahia, die zu der Kate⸗ gorie VIII (völlige Einstellung des An eihedienstes) ehören, werden in Kategorie VII eingereiht. 2. Für die 5 vH Anleihen der Stadt Bahia von 1912 und 1916 soll ein Transfer erfolgen; in welcher Höhe, ist bisher nicht mitgeteilt. 3. Die 5 vH An⸗ leihe des Bundesdistriktes Bahia von 1904 soll als innere An⸗ keche betrachtet werden und demzufolge der 1““ in Landeswährung üneingsschisnet erfolgen, Für Besitzer, die auf Zahlung in Pfunden bestehen, erfolgt Bedienung gemäß Kate⸗ gorie VII.

Wirtschaft des Auslandes.

anz⸗ und halbseidenen Konfektionswaren ist

dagegen eine Steigerung um 8,7 vH, bei Jutewaren sogar um geß 8 85* und Handschuhen eine solche um 59 v Ferner ist die

ür drei Jahre. Es ist vorgesehen, daß die englischer Waren jährlich einer as neue Abkommen ist als

vor kurzem unterzeichnete russisch⸗

Fortsetzung des Handelsteils in der zweiten Beilage.

——

Werdet Mitglied der N-S-Volkswohlfahrt!

1658 Mill. RM

zum Deutschen Reichs

Zweite Beilage bern . anzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Z

Nr. 154

zwischen der deutschen Regierung und der

Zwischen der Regierung und der englischen Regie⸗ rung ist folgendes Abkommen geschlossen worden:

Beide Regierungen erstreben eine Zusammenarbeit, um prak⸗ tische Mittel zur Beseitigung aller zwischen beiden Ländern etwa entstehenden sinänzieten und tlichen Schwierigkeiten zu finden, mit besonderer Rücksicht auf die gegenwärtigen Transfer⸗ schwierigkeiten Deutschlands.

Die Regierung des Vereinigten Königreiches erkennt an, daß eine vorübergehende Erleichterung der äußeren Schuldenlast 1“ dazu helfen soll, den Devisenbestand Deutschlands zu tärken.

Die Berliner Transferkonferenz hat am 29. Mai 1934 eine Verlautbarung veröffentlicht, in der das von der Reichsbank den lang⸗ und mittelfristigen Gläubigern Deutschlands gemachte An⸗ gebot wiedergegeben ist. 1““

Die Vertreter des Vereinigten Königreiches auf dieser Kon⸗ ferenz haben sich bereiterklärt, die Annahme des vorstehend er⸗ wähnten Angebots unter gewissen Bedingungen zu empfehlen.

Beide Regierungen erkennen den allgemeinen Grundsatz an, daß ein Schuldnerland seine äußeren Verbindlichkeiten nur mittels einer aktiven Bilanz von Waren und Diensten gegenüber anderen Ländern erfüllen kann.

Da in dem Vereinigten Königreich für die hauptsächlichen deutschen Ausfuhrwaren keine Einfuhrbeschränkungen bestehen, ist der Wert der deutschen Ausfuhr nach dem Vereinigten Königreich während des am 31. 8 1934 abgeschlossenen Jahres gestiegen, während der Gesamtwert der deutschen Ausfuhr nach der übrigen Welt gefallen ist.

Die Handelsbilanz zwischen Deutschland und dem Vereinigten Königreich ist für Deutschland ständig günstig gewesen. Es ist der ernste Wunsch beider Regierungen, die Handels⸗ und Finanz⸗ Hesehenge zwischen beiden Ländern freundschaftlichst und auf der Grundlage der Gleichbehandlung fortzusetzen und den Umfang des beiderseitigen Handels aufrechtzuerhalten und sobald wie mög⸗ lich zu steigern.

Infolgedessen haben die hierzu von der deutschen Regierung und der Regierung des Vereinigten Königreiches gebührend bevoll⸗

82

mächtigten Unterzeichneten nachstehendes vereinbart:

Artikel 1.

Diese Vereinbarung läßt das deutsche Kreditabkommen 1934 und das deutsche Kreditabkommen für öffentliche Schuldner 1934

unberührt. Artikel 2.

Die deutsche Regierung wird der Bank von England die Pfund⸗Sterling⸗Beträge zur Verfügung stellen, aus denen für Rechnung der deutschen Regierung alle zwischen dem 1. Juli 1934 und dem 31. Dezember 1934 fällig werdenden Zinsscheine der Iprozentigen deutschen äußeren Anleihe von 1924 und der 5 ½prozentigen Anleihe des Deutschen Reiches 1930 an ihrem Fälligkeitstage oder unmittelbar danach bei der Einreichung ge⸗ kauft werden sollen. Dies gilt nur für die Zinsscheine von Stücken, für die der Bank von England der Nachweis erbracht worden ist, daß sie am 15. Juni 1934 britischen Inhabern zu Eigentum oder Nutznießung gehörten. Der Kaufpreis soll 100 vH des Nennwertes jedes Zinsscheines betragen. Die Be⸗ Fahlung des Kaufpreises oder, falls der Zinsschein in fremder

Lährung zahlbar ist, des Gegenwertes in Pfund⸗Sterling soll bei der Bank von England erfolgen. Für die Zwecke dieser Ankäufe sollen die Zinsscheine der 5 6 prozentigen Anleihe des Deutschen Reiches 1930, zahlbar im Nennwert der Währung, auf die sie lautet, und nicht als zahlbar in Gold angesehen werden, unbe⸗ schadet der Rechte der Stückinhaber, die ihre Zinsscheine nicht zum Ankauf einreichen.

Zu dem deutsch⸗englischen Transferabkommen wird von maßgebender deutscher Seite folgendes ausgeführt:

In dem wichtigen Artikel 2 wird der Modus aufgestellt, nach welchem die Devisenzahlungen des Deutschen Reiches an die Bank von England in Leistung und Zinsendienst auf die Dawes⸗ und Noung⸗Anleihen, soweit sie sich in britischem Besitz befinden, für die Zeit vom 1. 7. bis 31. 12. 1934 erfolgen werden. Der Tat⸗

sache, daß die Zahlungen halbmonatlich vorgenommen werden,

kommt insofern besondere Bedeutung zu, als dieses Verfahren eine Abweichung von den monatlichen Zinsenratenzahlungen an die BJZ. als Treuhänderin darstellt. Dies bedeutet für die deutsche Regierung eine, Atempause, die im Falle beider Anleihen mehrere Monate ausmacht. Vom deutschen Standpunkt ist die Schließung der Vereinbarung insofern besonders begrüßenswert, als sie im Zuge der vom Deutschen Reich seit der für Deutsch⸗ land erfolglos verlaufenen Weltwirtschaftskonferenz verfolgten Politik liegt. Seit der Weltwirtschaftskonferenz ist es das Bestre⸗ ben der deutschen Regierung, zunächst einmal im Inneren die wirtschaftliche Ordnung zu festigen und dann erst den Versuch zu unternehmen, allmählich auf dem Weg zweiseitiger Abkommen mit anderen Staaten die bestehenden internationalen Wirtschafts⸗ hindernisse zu beseitigen. Die Regelung des Transfers des Dienstes auf die beiden Reichsanleihen, soweit England in Frage kommt, stellt einen ersten Schritt auf dem Wege dar. Für die deutschen Unterhändler war es überaus wichtig, eine Einigung darüber zu erzielen, wie vermieden werden könne, daß nicht⸗ englische Personen oder Gesellschaften aus den in dem Vertrag festgelegten Vorteil Nutzen ziehen. Im Artikel 4 ist die begriff⸗ liche Bestimmung anderer, die aus dem Vertrag Nutzen zu ziehen berechtigt sind, scharf umrissen. Man ist sich deutscherseits durch⸗ aus darübee im klaren, daß die Ueberwachung der Durchführung dieser Vertragsbestimmungen, mit großen Schwierigkeiten ver⸗ bunden sein wird. So wird z. B. eine Bestandsaufnahme aller Stücke unumgänglich sein. Der Artikel 3 enthält eine Regelung über die sogenannten Nicht⸗Reichsforderungen eine Frage, die bei den Berliner Verhandlungen offen blieb. Jetzt ist festge⸗ legt worden, daß die Berliner Regelung auch auf die britischen Gläubiger Anwendung findet. Wenn aber die britischen Gläu⸗ biger meinen, daß etwaige Sonderabkommen mit den Gläubigern anderer Länder den Kreditoren bessere Bedingungen einräumen,

Das Transferabkommen

nicht in Artikel 2 dieser Vereinbarung

Berlin, Donnerstag, den 5. Fuli

englischen Regierung.

Artikel 3.

rigen mittel⸗ und langfristigen Schulden, die b näher bezeichnet sind, angeht, so sollen die Bestimmungen und Bedingungen des An⸗ .b der Reichsbank, wie es in der Verlautbarung der Berliner ransferkonferenz vom 29. Mai 1934 niedergelegt wurde, für alle Zins⸗, Devidenden⸗ und sonstigen regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen ähnlicher Natur, unabhängig davon, ob sie auf Grund von Zinsscheinen geleistet werden, gelten, soweit es sich dabei um Anlagen handelt, für die der Bank von England der Nachweis erbracht worden ist, 56 sie am 15. Juni 1934 britischen Inhabern zu Eigentum oder Kuüsniegltig gehörten. Wenn jedoch die deutsche mit irgendeinem anderen Gläubigerland eine Vereinbarung treffen sollte, durch die den in diesem Lande an⸗ sässigen Gläubigern in bezug auf die Nichtreichsanleihen eine günstigere Regelung gewährt wird, soll es den britischen Gläu⸗ igern freistehen, einen Anspruch auf eine entsprechende Behand⸗ lung der ihnen am 15. Juni 1934 gehörenden Anlagen geltend zu machen. Sollte ein S Anspruch erhoben werden, so soll die Anwendung dieser Bestimmung durch eine Vereinbarung zwischen der deutschen Regierung und der Regierung des Ver⸗ einigten Königreichs auf der Grundlage der Gleichbehandlung erchelt werden, und zwar unter Berücksichtigung aller Umstände einschließlich irgendwelcher Vorteile,

teilen, die Deutschland von dem Vereinigten Königreich erhält.

Artikel 4. „Britische Inhaber“ im Sinne dieses Abkommens sind a) bezüglich aller Pfund⸗Sterling⸗Ausgaben oder ⸗Schulden: 1. Personen, die sich gewöhnlich im Vereinigten Königreich aufhalten oder Geschäfte betreiben; 2. britische Staatsangehörige Rücksicht

uf den Aufenthalt; zufe de

ohne

33. Gesellschaften, die nach dem Recht des Vereinigten König⸗

reiches oder irgendeines anderen Gebietes eingetragen sind, das unter der Herrschaft Seiner Majestät des Königs von Groß⸗ britannien, Irland und der britischen überseeischen Dominien, Kaisers von Indien oder unter der Suzeränität, dem Protektorat oder dem Mandat Seiner Majestät steht.

4. Personen, die unter dem Schutz Seiner Majestät stehen und sich gewöhnlich im Vereiningten Königreich oder in irgendeinem anderen der vorstehend aufgezählten Gebiete aufhalten oder Ge⸗ schäfte betreiben.

b) Bezüglich anderer Ausgaben oder Schulden alle Personen ohne Rücksicht auf ihre Staatsangehörigkeit, die sich gewö im Vereinigten Königreich aufhalten oder Geschäfte betreiben, un alle Gesellschaften, die nach dem Recht des Vereinigten König⸗ reiches eingetragen sind. .

Artikel 5.

Die Regierung des Vereinigten Königreiches wird während der Dauer des Abkommens von den ihr durch die „Debts Clearing Offices and Import Restrictions Act“ gegebenen Vollmachten Deutschland gegenüber keinen Gebrauch machen.

Artikel 6.

Dieses Abkommen tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1934 in

Kraft und gilt für die Dauer von 6 Monaten. Geschehen in London am 4. Juli 1934 in doppelter Aus⸗ fertigung in deutscher und englischer Sprache. Für die deutsche Regierung Hoesch. Berger. Für die Regierung des Vereinigten König⸗ reiches von Großbritannien und Nordirland: F. W. Leith⸗Roß. S. D. Waley.

dann steht es den britischen Eignern offen, eine entsprechende Behandlung zu verlangen. Die Entscheidung darüber, ob einem solchen Anspruch stattgegeben werden soll oder nicht, muß in Uebereinstimmung zwischen der deutschen und der englischen Re⸗ gierung getroffen werden. Diese Klausel verhindert es also, daß die britischen Gläubiger automatisch irgendwelche Sondervorteile in Anspruch nehmen können. Vielmehr muß vor der Entschei⸗ dung die Gesamtlage mitberücksichtigt werden. Die Schwierig⸗ keiten, in einem solchen Falle zu einer Einigung zu gelangen, liegen auf der Hand und dürften von den deutschen Vertretern im Verlaufe der Verhandlungen genügend betont worden sein. Schließlich hat man sich jedoch zur Aufnahme dieser Klausel ent⸗ schlossen, da die Engländer darauf anscheinend aus politischen Gründen großen Wert legten. Im Artikel 5 verpflichtet sich die englische Regierung, während der Dauer des Abkommens das

Schulden⸗Clearinggesetz auf Deutschland nicht in Anwendung zu

bringen. Da Deutschland das Abkommen selbst nur auf 6 Mo⸗ nate abzuschließen bereit war, konnte ein weitergehendes Zuge⸗ ständnis kaum verlangt werden.

Berlin, 4. Juli. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ mittel. (Einkaufspreise des Lebensmitteleinzel⸗ handels für 100 Kilo frei Haus Berlin in Originalpackungen.) Bohnen, weiße, mittel 28,00 bis 29,00 ℳ, Langbohnen, ausl. 37,00 bis 40,00 ℳ, Linsen, kleine, letzter Ernte 35,00 bis 38,00 ℳ, Linsen, mittel, letzter Ernte 38,00 bis 42,00 ℳ, Linsen, große, letzter Ernte 42,00 bis 54,00 ℳ, Speiseerbsen, Viktoria, gelbe 68,00 bis 70,00 ℳ, Speiseerbsen, Viktoria Riesen, gelbe 78,00 bis 79,00 ℳ, Reis, nur für Speisezwecke notiert, und zwar: Bruch⸗ reis 21,00 bis 22,00 ℳ, Rangoon⸗Reis, unglasiert 23,50 bis 24,50 ℳ, Siam Patna⸗Reis, glasiert 29,50 bis 37,50 ℳ, Italiener⸗Reis 24,50 bis 25,50 ℳ, Deutscher Volksreis, glasiert 22,50 bis 23,50 ℳ, Gerstengraupen, grob 35,00 bis 36,00 ℳ, Gerstengraupen, mittel 36,00 bis 41,00 ℳ, Gerstengrütze 29,00 bis 31,00 ℳ, Haferflocken 39,00 bis 46,00 ℳ, Hafergrütze, ge⸗ sottene 43,00 bis 46,00 ℳ, Roggenmehl, Type 815 27,00 bis 28,00 ℳ, Weizengrieß, Type 405 37,00 bis 38,00 ℳ, Hartgrieß 44,00 bis 45,00 ℳ, Weizenmehl, Type 790 31,50 bis 33,00 Weizenmehl, Type 405 38,00 bis 40,50 ℳ, Kartoffelmehl, superior 33,50 bis 34,50 ℳ, Zucker, Melis 70,10 bis 70,60 ℳ, Zucker, Raffinade 71,60 bis 72,60 ℳ, Zucker, Würfel 76,10 bis 81,60 ℳ, Röstroggen, glasiert, in Säcken 32,00 bis 33,00 ℳ, Röstgerste, gkasiert, in Säcken 32,00 bis 34,00 ℳ, Malzkaffee, glasiert, in Säcken 42,00 bis 44,00 ℳ, Rohkaffee, Santos Superior bis Extra Prime 316,00 bis 336,00 ℳ, Roh⸗

kaffee, Zentralamerikaner aller Art 326,00 bis 460,00 ℳ, Röst⸗

2 ir 1 die Deutschland von einem anderen Gläubigerland erhält, verglichen mit irgendwelchen Vor⸗

Italien

kaffee, Santos Superior bis Extra Prime 376,00 bis 430,00 ℳ, Röstkaffee, Zentralamerikaner aller Art 410,00 bis 600,00 ℳ, Kakao, stark entölt 140,00 bis 164,00 ℳ, Kakgao, leicht entölt 176,00 bis 206,00 ℳ, Tee, chines. 792,00 bis 830,00 ℳ, Tee, indisch 820,00 bis 1300,00 ℳ, Ringäpfel amerikan. extra choice 108,00 bis 112,00 ℳ, Amerik. Pflaumen 40/50 in Kisten 77,00 bis 78,00 ℳ, Sultaninen Kiup Caraburnu Auslese ¼ Kisten 60,00 bis 65,00 ℳ, Korinthen choice Amalias 68,00 bis 70,00 ℳ, Mandeln, süße, handgew., ¼ Kist. 182,00 bis 184,00 ℳ, Mandeln, bittere, handgew., ¼ Kist. 197,00 bis 200,00 ℳ, Kunsthonig in †¼ kg-Packungen 71,00 bis 73,00 ℳ, Bratenschmalz in Tierces 198,00 bis 200,00 ℳ, Bratenschmalz in Kübeln 203,00 bis 206,00 Purelard in Tierces, nordamerik. 180,00 bis 182,00 ℳ, Purelard in Kisten 176,00 bis 180,00 ℳ, Berliner Rohschmalz —,— bis —,— ℳ, Speck, inl., ger., 180,00 bis 190,00 ℳ, Deutsche Marken⸗

butter in Tonnen 270,00 bis 274,00 ℳ, Deutsche Markenbutter 8

Se 278,00 bis 282,00 ℳ, Deutsche feine Molkereibutter in onnen 266,00 bis 270,00 ℳ, Deutsche feine Molkereibutter gepackt 274,00 bis 278,00 ℳ, Deutsche Molkereibutter in Tonnen 258,00 bis 262,00 ℳ, Deutsche Molkereibutter gepackt 266,00 bis 270,00 ℳ, Auslandsbutter, dänische, in Tonnen 272,00 bis 274,00 ℳ, Aus⸗ landsbutter, dänische, gepackt 280,00 bis 282,00 ℳ, Allgäuer Stangen 20 % 64,00 bis 76,00 ℳ, Tilsiter Käse, vollfett 136,00 bis 156,00 ℳ, echter Gouda 40 % 144,00 bis 164,00 ℳ, echter Edamer 40 % 144,00 bis 164,00 ℳ, echter Emmentaler (vollfett) 200,00 bis 230,00 ℳ, Allgäuer Romatour 20 % 96,00 bis 110,00 ℳ. (Preise in Reichsmark.)

8 In Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten.

Telegraphische Auszahlung.

5. Juli Geld Brief

13,05 13,08 0,598 0,602 58,58 58,70

0,184 0,186

3,047 3,053

2,529 2,535 56,59 56.71 81,72 81,88 12,67 12,70

69,53 69,67 5,599 5,611

16,50 16,54 2,497 2,503

169,73 170,07 57,34 57,46

21.55 21,59 0,749 0/751

5,664 5,676 77,42 77,58

42,11 42,19 63,66 63,78 48,45 48,55

4. Juli Geld Brief

13,065 13,095 0,598 0,602 58,56 58,68

0,18ł4 0,186

3,047 3,053

2,529 2,535 56,64 56,76 81,67 81,83 12,685 12,715

69,43 69,57 5,604

16,50 2,497

169,73 57,39 21,55

0,751

5,664 77,42

42,11 63,74 48,45

Agypten (Alexandrien und Kairo)).. Argentinien (Buenos Nires) . Belgien (Brüssel u. Antwerpen). Brasilien (Rio de Fanetro) ... Bulgarien (Sofia). Canada (Montreal). Dänemark(Kopenhg.) Danzig (Danzig).. England London) .. Estland (Reval / Talinn).. cn (Helsingf.) Frankreich (Paris). Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam).. Island (Reykjavik). (Rom und ö.“ Japan (Tokio u. Kobe) Jugoflavien (Bel⸗ grad und Zagreb). 100 Dinar Lettland (Riga) 100 Latts Litauen (Kowno / Kau⸗ öö100 Sitas Norwegen (Oslo) 100 Kronen Oesterreich (Wien) 100 Schilling Polen (Warschau, 100 Zloty

l ägypt. Pfd 1 Pap.⸗Pes. 100 Belga

1 Milreis 100 Leva

1 kanad. Doll. 100 Kronen 100 Gulden

1 Pfund

100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Frcs.

100 Drachm.

100 Gulden 100 isl. Kr.

100 Lire 1 Ven

Geld

20,38

16,16 4,185

2,462 2,462 0,57 58,40 0,165 2,472 56,59 81,49 12,64 12,64 5,54 16,46 169,31 21,43 21,43 5,65

4197 63 57

Brief

20,46

16,22 4,205

2,482 2,482

Sovereigns... 20 Francs⸗Stücke. ũ Gold⸗Dollars. 1 Stück Amerikanische: 1000 5 Dollar.. 1 Dollar 2 und 1 Dollar. . 1 Dollar Argentinisce. 1 Pap.⸗Peso Belgische. 1100 Belga Brasilianische 1 Milreis Bulgarische .100 Leva Canadische kanad. Doll. Dänische 100 Kronen Danziger 100 Gulden Englische: große.. . l engl. Pfund 1 £ u. darunter l engl. Pfund Estnischehe . 00 estn. Kr. Finnische. 100 finnl. M. Französischhe 100 Frs. Holländische 100 Gulden Italienische: große 100 Lire 100 Lire

Rumänische: 1000 Lei und neue 500 Lei unter 500 Lei... Schwediscche.. Schweizer: große .. 100 Frs. u. darunt. Spanische .. Tschechoslowakische: 5000 u. 1000 Kr. 500 Kr. u. darunt. 8Eööö“

Kattowitz, Posen) 47,30 47,40 47,30 100 Escudo umänien (Bukarest) 2,488 2,492 2,488 Schweden(Stockholm und Göteborg) 100 Kronen 65,28 65,42 65,38 Schweiz (Zürich, 100 Franken 81,52 81,68 81,52 Spanien (Madrid u. Barcelona) .100 Peseten —1 34,30 34,36] 34,30 Tschechoslow. (Prag) 100 Kronen Türkei (Istanbul).. 1,991 1,995] ß1,991 100 Pengö Uruguay (Montevid.) 1 Goldpeso 0,999 1,001] 0,999 Verein. Staaten von Amerika (New York) 1 Dollar 2,509 2,515] 2,509 Ausländische Geldsorten und Banknoten. Geld Brief 20,38 20,46 16,16 16,22 4,185 4,205 2,462 2,482 0,57 0,59 58,42 58,66 0,165 0185 56,54 56,76 81,54 81,86 12,625 12,685 12,625 12,685 16,46 16,52 169,31 169,99 21,43 21,51 100 Lire u. darunt. 21,13 21,51 100 Dinar Litauischeü.. 100 Litas 41,97 42,13 Norwegische.. 100 Kronen 63,49 63,75 Oesterreich.: große. . 100 Schillins. 100 Schilling Polnischehe.. 47,26 100 Lei 100 Lei 100 Kronen 65,12 65,38] 65,22 100 Frs. 81,34 81,66]81,34 81,34 81,66 100 Peseten 100 Kronen 100 Kronen l türk. Pfund

10,83

Pe (Lissabon). 11,53 11,55 11,55 100 Lei Basel und Bern). 10,44 10,46 ]10,44 1 türk. Pfund Ungarn (Budapest). 5. Juli 2,462 2,482 2,472 2492 5535 5,575 Jugoslavische.. 5,65 5,69 100 Latts 100 Schill. u. dar. 100 Zloty 47,44 47,26 100 Frs. 34,16 34,30 1,96 100 Pengs

Ungarisce..

1934