3 8 Erste Beilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 157 vom 9. Juli 1934. E. 3
tungsratsmitglieder nach den Vor⸗
schriften der neuen Satzung gilt § 18 der Satzung entsprechend. (5) Bis zur Berufung des neuen
Verwaltungsrats werden die vicsem⸗ 2
[24453] Deutsche Ton⸗ & Steinzeugwerke Aktien⸗ gesellschaft, Berlin⸗Charlottenburg. Nachtrag zur Tagesordnung der ordentlichen Generalversammlung am Montag, dem 30. Juli 1934: Punkt 7: Abänderung des § 23 Absatz 1 des Sta⸗ tuts, betr. den Ort der Generalver⸗ sammlung.
[24149] Die Berliner Odd⸗Fellow⸗Hallen⸗ Bauverein⸗Aktien⸗Gesellschaft ist Kugelct Die Gläubiger werden er⸗ sucht, ihre Ansprüche anzumelden. Debowski, Tietze, als Liquidatoren.
[24400] Freiwilliges Angebot
1 an die Aktionäre der Mitteldeutschen Bodenkredit⸗Anstalt.
In der Generalversammlung der Mitteldeutschen Bodenkredit⸗Anstalt am 17. Juli 1934 soll der mit der Süd⸗ deutschen Bodencredit⸗Bank abge⸗ schlossene Fusionsvertrag genehmigt werden, der gleichzeitig eine Verlegung 1. des Sitzes der Gesellschaft von Greiz 2. nach München unter Annahme des Namens Süddeutsche Bodencredit⸗Bank 3. vorsieht. Dabei werden die Aktien zu nom. RM 1000,— bzw. nom. RM 20,— 4. der alten Mitteldeutschen Bodenkredit⸗ Anstalt in Stücke gleichen Nennwertes der neuen Süddeutschen Bodencredit⸗ Bank getauscht werden.
Denjenigen Aktionären, die von diesem Umtauschangebot keinen Gebrauch machen wollen, machen wir hierdurch das Angebot zur Uebernahme ihrer Aktien zu einem Kurse von 100 %q netto, an das wir uns bis zum 31. Juli 1934 gebunden halten. Bis zu diesem Termin müssen uns Annahmeerklärung und Aktienurkunden (Mäntel, Dividenden⸗ bogen und Erneuerungsscheine) vor⸗ liegen. Spätere Eingänge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Berlin, im Juli 1934. Treuhand⸗Vereinigung Aktiengesell⸗ schaft, Berlin NW 7, Dorotheenstr. 36.
Industriegebäude Kommandanten⸗ straße 76/79 Aktiengesellschaft. Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zur ordentlichen Generalversammlung auf Dienstag, den 31. Juli 1934, nachmittags 4 Uhr, nach Berlin SW 19, Beuth⸗ straße 7, II. Etg., eingeladen. Tagesordnung: 1. Vorlage des Geschäftsberichts, der Bilanz und Gewinn⸗ und Verlust⸗ rechnung auf den 31. 12. 1933. “ 18 tehens nebst binn⸗ und erlustrechnung au den 31. 12. 1933. „Beschlußfassung über die Entlastung “ Vorstands und des Aufsichts⸗ rats. „Beschlußfassung über die Liqui⸗ dation der Gesellschaft zum 31. Juli 1934 und über die dem Vorstand diesbezüglich zu erteilenden Wei⸗ sungen.
[243960) Die diesjährige ordentl. General⸗ versammlung der Innenausbau A.⸗G. vorm. Schnierle & Bauer, Hamburg, findet statt am 6. August 1934, nachmittags 4 Uhr, bei Notar Dr. Koch, Altona. “ Tagesordnung: Berichterstattung. 8 Beschlußfassung über Bilanz und Gewinn⸗ u. Verlustrechnung. Neuwahl v. Vorstand u. Aufsichts⸗
rat. Entlastung v. Vorstand u. Auf⸗ Carl Bauer.
bereit, so eröffnet der an Febenehspeßs älteste Teilnehmer die Versammlung und läßt von dieser einen Vorsitzen⸗ den we 2— sitzende leitet die Ver 2 er Vorsitzende lei ⸗ m 1 und bestimmt die Reihen⸗ 1ee Befugnisse durch den folge der Gegenstände der Tagesord⸗ sitzenden wahrgenommen.
ie di Abstimmung. nung sowie die 8 8 Hürfis ne Satzung hat die Gene⸗
1) Die Beschlüsse der Generalver⸗ ralversammlung der Deutschen Renten⸗ 1h sserrc einfache Mehr⸗ bank am 10. April 1934 heit der bei der Abstimmung anwesen⸗ Der Reichsminister der Finanzen ha den Mitglieder gefaßt. gemäß § 18 des Gesetzes über die (2) Im Falle der Stimmengleichheit Liquidierung des Umlaufes an S gilt der Antrag als abgelehnt. bankscheinen vom 30. 8. 1924 (RGBl. II. Wenn bei Wahlen im ersten Wahl⸗ am 21. 10. 1. in Kraft getretenen gang keine wehlen Mehrheit erzielt Satzung der Deutschen Rentenbank die wird, so findet die engere ahl neue Satzung mit vt.ve vom zwischen den e111 1934 — F 4040 46 I — ge welche die meisten Stimmen erhalten . 3 Snn Bei Stimmengleichheit ent⸗ Berlin, den 7. Juli 1934.
r“ Deutsche Rentenbantk.
ü . Vorstand. alls Ersatzberufungen für aus⸗ Der V echene Mitglieder des Verwal⸗ Dr. Kißler. Lipp. tungsrats erforderlich werden, ist a ———ꝛõ⏑: Antrag der Hauptabteilungen, denen [237701. das Sörs für 82 gs zu bei Die an Stelle der für keaftlg⸗ 8 Deutsch kerufenden Mitglieder zusteht, die Wahl Aktien ausgegebenen neuen Aktien unserer 6 11 venh 7 g ehann bö8r durch schriftliche Abstimmüng vorzu⸗ Gesellschaft werden am 10. Juli 1934 die Errichtung der Deutschen Ren⸗ nehmen. nachmittags 4 Uhr, im Büro des tenbank v. 15. 10. 1923) § 19. Notars Schulze in Alfeld / Leine, Holzer⸗ ö (1) nasn Sn G Senen cegi straße 17, für Rechnung 29 ö 3 7 128. 3 samm ung at der orstand einen mit öffentlich meistbietend verste . klhe 11““ den Bemerkungen des Verwaltungsrats Coppengrave, den 1. Fuli 1934. der Deutschen Rentenbank, den Worten (§ 9 Abs. 2) versehenen Bericht über Tonindustrie Feree vien Der Verwaltungsrat“ zu versehen den Vermögensstand und die Geschäfts⸗ Aktiengesellschaft. und von dem Vorsitzenden des Verwal⸗ der 11“ 5 1u ve. ““ 3 ine b S „der Jahresbilanz un . eorg Gott. ristian W Rafigstatg Iben .. Stellheßs und Verlustrechnung für das verflossene g escs Ba
G un sa Geschäftsjahr vorzulegen, nachdem diese [23771]. Vorlagen gleichzeitig mit der Ein⸗ Bilanz per 31. ladung zur ordentlichen Generalver⸗ sammlung mitgeteilt worden sind und 8 Aktiva. 1 15 Tage lang in den Geschäftsräumen Noch nicht eingezahltes der Deutschen Rentenbank zur Einsicht Grundkapital. . für die Anteilseigner ausgelegen haben. Anlagen: 200 (2) Danach hat die Generalver⸗ Grundstücke. 92 899 sammlung über die Genehmigung der Abschreibung 500,— Bilanz und der Gewinn⸗ und Verlust⸗ Gebäude: rechnung sowie über die Entlastung Unterkunft⸗ und Verw.⸗ des Vorstands und des Verwaltungs⸗ Geb. 35 000,— rats zu beschließen. Abschreibung 1 000,— § 20. FSabrikgebäude 393 000,— (1) Ueber die Verhandlungen in der Zugang.. 230,40 Generalversammlung wird eine Nieder⸗ 593 230,20
[23009] Die A.⸗G. Obermeier & Perker in Wuppertal⸗Elberfeld hat sich durch Beschluß der Aktionäre vom 18. Mai 1934 aufgelöst, und zwar zum Zwecke der Umwandlung der A.⸗G. in eine G. m. b. H. Die Gläubiger der A.⸗G. werden hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche ge⸗ mäß § 81 Abs. 3 des Gesetzes betr. die G. m. b. H. anzumelden.
(3) Der Verwaltungsrat hat im Juni und Dezember eines jeden Jahres unter Mitwirkung eines von der Reichsregierung und eines vom Präsidenten des Rechnungshofes des Deutschen Reiches zu bestellenden Kommissars einen Bericht darüber zu veröffentlichen, daß die durch Verord⸗ nung vorgeschriebene Deckung der Rentenbriefe und der Rentenbank⸗
scheine vorhanden ist.
§ 10.
Die Zustimmung des Verwaltungs⸗
rats ist erforderlich: . ur Bestellung von Prokuristen,
Handlungsbevollmächtigten und zur
Anstellung von solchen Angestell⸗
ten, welche mit einem RM. 10 000
übersteigenden Jahresgehalt oder
auf länger als 2 Jahre angestellt
werden sollen, 8
zum Erwerb oder zur Veräuße⸗ rung von Grundeigentum, abge⸗ sehen vom Falle der Zwangsver⸗ teigerung,
. zur Veröffentlichung der Monats⸗ ausweise der Deutschen Renten⸗ bank (§ 23 dieser Satzung),
. zur Uebertragung von Anteilen
Bilanz per 31. Dezember 1933.
Soll. RM Anlagevermögen: Bankgebäube 24 000,— Sonstige Grundstücke „ 20 150,— Geschäftseinrichtung. . 1 800,— Beteiligungen 7 100— Umlaufsvermögen: V Fest befristete Hypotheken 35 939 (63 Vorschüsse gegen Sola⸗ “ Forderungen in lfd. Rech⸗ nung Geschäftswechselbestand weiterbegeben 87 758,44 Einzugwechsel Wertpapiereret Bank⸗ und Postscheckgut⸗ haben Schecks 0 0 0 0 20 Kassebestand . Posten, die der Rechnungs⸗ abgrenzung dienen.. Anspruch an das Reich (ver⸗ lorener Zuschuß) . „ HPerk
—
(1) Der Verwaltungsrat besteht aus: 1. dem Vorsitzenden, 2. 11 von der Generalversammlung der Deutschen Rentenbank berufe⸗ nen Personen, deren Berufung aus den Personen vorzunehmen ist, die von den in der Generalver⸗ sammlung vertretenen Hauptab⸗ teilungen des Reichsnährstandes vorgeschlagen werden, und zwar gemäß dem Zahlenverhältnis, nach dem die Hauptabteilungen in der Generalversammlung vertretungs⸗ 1. berechtigt sind, 5 8n Keichsmunister der Finanzen berufenen Personen. (2) Außerdem kann der Verwal⸗ tungsrat bis zu 3 Sachverständige auf dem Gebiete des Kreditwesens als Mitglieder des Verwaltungsrats be⸗ rufen; er kann die so Berufenen ab⸗ berufen. — 1 5 Die Amtsdauer des Vorsitzenden und der Mitglieder des Verwaltungs⸗ rats beträgt fünf Jahre. Sie endet bei den Mitgliedern des Verwaltungs⸗ rats mit dem Schlusse der auf die Be⸗ rufung folgenden fünften ordentlichen Generalversammlung, bei dem Vor⸗ sitzenden des Verwaltungsrats mit dem Schlusse der Verwaltungsrats⸗ sitzung, die nach der auf die Bestäti⸗ gung des Vorsitzenden durch die Reichs⸗ regierung folgenden fünften ordent⸗ lichen Generalversammlung anberaumt wird. (4) Die von der Generalversamm⸗ lung berufenen Mitglieder können von Generalversammlung (Hinterlegungs⸗ der Hauptabteilung, die diese Personen und Versammlungstag nicht mitgerech⸗ zu Mitgliedern des Verwaltungsrats net) bei der Gesellschaftskasse oder vorgeschlagen hat, vorzeitig abberufen bei einem deutschen Notar hinterlegt werden. Die im Abs. 1 Nr. 3 bezeich⸗ haben. Im Falle der Hinterlegung bei neten Mitglieder können vom Reichs⸗ einem Notar ist dessen Bescheinigung minister der Finanzen vorzeitig ab⸗ über die bis zur Beendigung der berufen werden.
neralversammlung erfolgte Hinter⸗ § 6. ge 1 (1) Der Vorsitzende des Verwal⸗
legun ätestens am zweiten Tage 1 m ver b tungsrats führt die Amtsbezeichnung
vor dem Tage der Generalver⸗ n 1 fammlung bei dem Vorstand einzu⸗ „Präsident der Deutschen Rentenbank“. Er wird durch den Verwaltungsrat
reichen. 1 Leipzig N 21, Graefestraße 32 a, den berufen. Die Berufung bedarf der Bestätigung durch die Reichsregierung.
7. Juli 1934. b. Bl ndftücks⸗Aktiengesellschaft (2) Der Verwaltungsrat beruft aus seiner Mitte einen oder mehrere Stell⸗
8 13. Juli 1934, nachmittags
6 Uhr, werde ich in meinen Geschäfts⸗ räumen in Berlin⸗Köpenick, Grün⸗ straße 4, gemäß 8§. 290 H.⸗G.⸗B. Reichs⸗ mark 36090g neue Aktien der Nitrit⸗ fabrik Aktiengesellschaft in Berlin⸗
Koöpenick, die an Stelle von für kraft⸗ los erklärten Aktien ausgegeben sind, öffentlich an den Meistbietenden ver⸗ steigern. 8 .
Der Notar: Hugo Zippert.
0
[23606 Hes. Bank für deutsche Industrie⸗ Obligationen, Berlin.
Die Aktionäre der Bank für deutsche
Industrie⸗Obligationen werden auf
Freitag, den 27. Juli 1934,
mittags 12 Uhr, zur ordentlichen
Generalversammlung eingeladen, die
im Sitzungssaal der Bank, Berlin W8S,
Schinkelplatz 3—4, stattfindet.
Tagesordnung:
1. Vorlegung der Bilanz, der Ge⸗ winn⸗ und Verlustrechnung sowie des Geschäftsberichts für das am 31. März 1934 abgelaufene zehnte Geschäfts qhr der Bank. Beschlußsas ung über die Genehmi⸗ gung der Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung sowie über die Verteilung des Ueberschusses.
Entlastung des Auffichtsrats und
des Vorstands.
4. Wahl des gemäß § 262 b des Han⸗ delsgesetzbuchs zu bestellenden Bi⸗ .“ für das elfte Geschäfts⸗ ahr.
Die zu Punkt I genannte Bilanz
und sonstigen Vorlagen für die Ge⸗
neralversammlung liegen zwei Wochen vor der Generalversammlung in
unserem Geschäftslokal, Berlin W 8,
Schinkelplatz 3—4, zur Einsicht aus.
Berlin, den 6. Juli 1934.
Der Vorstand.
402 094 67 79 433 97
24505] Grundstücks⸗ 3 “ 8. 21002, „senschaft Gohlis zu Leipzig. Heehtnn- 8 Bekanntmachung. 3.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft
werden zu der am Montag, dem 3c0. Juli 1934, nachmittags 5 Uhr, Verlin W 35, Lützowstraße 33/36, I. Stock, stattfindenden ordentlichen Generalversammlung eingeladen. Tagesordnung:
1. Vorlage der Bilanz, Gewinn⸗ und Verlustrechnung sowie des Berichtes des Vorstandes und des Aufsichts⸗ rates über das Geschäftsjahr 1933.
‚Beschlußfassung über die Genehmi⸗ gung der Bilanz sowie der Gewinn⸗ und Verlustrechnung für 1933 und über die Entlastung des Vorstandes und Aufsichtsrates.
3. Wahl eines Bilanzprüfers.
4. Verschiedenes.
Zur Teilnahme an der Generalver⸗
sammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, welche ihre Aktien oder ihre Interimsscheine spätestens am drit⸗ zen Werktage vor dem Tage der
82 6 845
75
Hamburger Freihafen⸗Lagerhaus⸗ [24398] Gesellschaft. Se
Am 2. Juli d. J. sind per 1. Oktober 1934 folgende Obligationen ausgelost eö.
2 bbligationen unserer 32 Prioritätsanleihe, 18” be h. Nummern 13 15 16 17 23 42 51 74 114 133 162 175 180 183 220 236 338 350 496 528 563 609 636 637 640 722 739 741 767 770 774 799 820 834 869 873 877 902 904 918 931 940 968 982 1029 1035 1040 1077 1078 1096 1118 1138 1163 1178 1199 1222 1229 1255 1279 1303 1315 1318 1324 1353 1405 1436 1456 1469 1473 1476 1524 1530 1538 1598 1602 1606 1650 1667 1694 1696 1726 1763 1815 1836 1845 1852 1854 1892 1894 1973 2012 2018 2023 2026 2045 2047 2066 2097 2111 2121 2148 2149 2151 2158 2161 2197 2211 2236 2290 2322 2346 2377 2407 2437 2460 2518 2521 2536 2613 2620 2692 2722 2752 2754 2765 2770 2771 2806 2824 2825 2828 2844 2858 2867 2871 2873 2892 2920 2929 2949 2950 2988 3074 3078 3090 3093 3136 3187 3192 3272 3306 3316 3334 3339 3341 3377 3422 3429 3430 3444 3451 3466 3469 3495 3542 3555 3588 3606 3618 3627 3633 3689 3726 3732 3746 3773 3792 3818 3847 3852 3888 3910 3916 3975 9986 4039 4053 4063 4071 4103 4122 4125 4156 4179 4186 4195 4234 4247 4251 4256 4293 4309 4336 4354 4360 4371 4388 4405 4408 4422 4426 4433 4434 4444 4450 4452 4463 4492 4497 4520 4541 4552 4645 4697 4716 4720 4749 4771 4774 4788 4838 4842 4862 4865 4888 4913 4954 4956 4959.
14402
eipziger Immobiliengesellscha — Bank für Grundbesech Alchaft Gesellschaft, Leipzig.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am Sonn⸗ abend, den 28. Juli 1934, mittags 12 Uhr, in den Geschäftsräumen unserer Gesellschaft, Leipzig C 1, Schillerstraße 5, stattfindenden ordent⸗ lichen Generalversamml ung ergebenst eingeladen.
Tagesordnung:
1. Vorlegung des Geschäftsberichts des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie der Bilanz und dex Gewinn⸗ 3. und Verlustrechnung für das Ge⸗ schäftsjahr 1933.
1 Beschlußfassung über die Genehmi⸗ gung der Bilanz und der Gewinn⸗ und Verlustrechnung.
Erteilung der Entlastung an Auf⸗ scchcrat und Vorstand der Ge⸗ e 1
4. Wahl des Bilanzprüfers für das
Geschäftsjahr 1934. Zur Teilnahme an der Generalver⸗ sammlung sind alle Aktionäre berechtigt, 1 82 Stimmrechts nur ejenigen, die ihre Aktien spätestens am 25. Juli 1934 8 bei der Kasse unserer Gesellschaft in Leipzig, Schillerstraße 5, oder bei der Allgemeinen Deutschen
Credit⸗Anstalt in Leipzig,
Richard⸗Wagner⸗Straße 1/2, oder bei der Deutschen Bank und Dis⸗
conto⸗Gesellschaft in Berlin oder bei einer Effektengirobank eines
21
1.“ Se-“—“—
—
5 76
110 000 136 500
890 485/6
Haben. Aktienkapital: Namensaktie Stammaktien „ C*“*“ Wertberichtigungsposten „ Verbindlichkeiten: Spareinlagen einschließl. Kündigungs⸗ u. fester Gelder: mit Kündigungsfrist bis zu sieben Tagen. mit Kündigungsfrist von sieben Tagen bis zu drei Monaten mit Kündigungsfrist über drei Monate. Einlagen in lfd. Rechng. Bankschulden. Unerhobene Dividende. Posten, die der Rechnungs⸗ abgrenzung dienen..
Dezember 1933. 71 974
§ 12.
(1) Der Vorsitzende und die Mit⸗ glieder des Verwaltungsrats erhalten Ersatz der ihnen erwachsenen Fahr⸗ kosten und eine Aufwandsentschädi⸗ gung nach Maßgabe der vom Verwal⸗ tungsrat festzustellenden Grundsätze. (2) Dem Vorsitzenden und solchen Mitgliedern des Verwaltungsrats, die eine außerordentliche besondere Tätig⸗ keit im Interesse der Deutschen Ren⸗ tenbank übernehmen, kann auf Be⸗ schluß des Verwaltungsrats eine beson⸗ dere Vergütung bewilligt werden.
3. Die Generalversammlung.
175 511
11 840 225 641
119 306 572 2 011
55 000 [23006]
Die Gebrüder Großmann A. G., Brombach, ist aufgelöst. Die Gläu⸗ biger werden aufgefordert, sich zu melden.
Brombach, Amt Lörrach, 31. Mai 1934 1
Der Liquidator: UAdolf M. Großman
uM“ 890 485 Gewinn⸗ und Berlustrechnung.
Soll. RM
Gohlis. 19 361
Der Aufsichtsrat. Der Vorstand.
[24516] Bekanntmachung. Deutsche Rentenbank, 8 Berlin W 8, Wilhelmstraße 67. Satzung der Deutschen Rentenbank. I. Organisation und Verwaltung.
sind:
Organe der Deutschen Rentenbank 1. Der Vorstand. 2. Der Verwaltungsrat. 3. Die Generalversammlung.
1. Der Vorstand. min⸗
§ 2. 1 (1) Der Vorstand besteht aus mi wird
destens zwei Mitgliedern. Er vir vom Verwaltungsrat bestellt; der Ver⸗ waltungsrat kann stellvertretende Vor⸗
8 tandsmitglieder bestellen. 8 sta Der Vorsitzende des Verwal⸗
vertreter des Vorsitzenden. 86 Der Vorsitzende des Verwaltungs⸗ rats kann aus dessen Mitgliedern Aus⸗ schüsse bilden und diesen bestimmte Be⸗ fugnisse übertragen. Die Bestellung der Ausschüsse ist dem Verwaltungs⸗ rat zur Kenntnis zu bringen. Die dem Gesamtverwaltungsrat obliegende Auf⸗ sichts⸗ und Prüfungspflicht wird durch die Bildung der Ausschüsse nicht berührt. § 8
§ 8. (1) Der Verwaltungsrat versammelt sich so oft, wie die Geschäfte es erfor⸗ dern, an dem bei der Einberufung zu bestimmenden Orte. Die Einberufung erfolgt durch den Vorsitzenden oder einen seiner Stellvertreter oder in deren Auftrag durch den Vorstand. Die Einberufung hat innerhalb einer Woche zu erfolgen, wenn dies von vier
§ 48.
(1) Die Generalversammlung ist die Vertretung der Anteilseigner der Deutschen Rentenbank (§ 11 der Ver⸗ ordnung über die Errichtung der Deut⸗ schen Rentenbank vom 15. 10. 1923). Sie besteht aus 55 Mitgliedern, die von den Hauptabteilungen I bis III. des Reichsnährstandes berufen werden, und zwar von der Hauptabteilung 1. 25 Mitglieder, von der Hauptabtei⸗ lung II 10 Mitglieder, von der Haupt⸗ abteilung III 20 Mitglieder. — (2) Die Mitglieder der Generalver⸗ sammlung werden jeweils für fünf Geschäftsjahre berufen. Die Haupt⸗ abteilungen können die von ihnen berufenen Mitglieder der Generalver⸗ sammlung jederzeit abberufen.
(3) Die vertretungsberechtigten Hauptabteilungen haben die Faste e⸗
rift aufgenommen, die von einem 1gg den Vorsitzenden zu bestellenden Schriftführer, der nicht Mitglied der Generalversammlung zu sein braucht, gefertigt wird. Die Niederschrift ist von dem Vorsitzenden, dem Schrift⸗ führer und 3 Teilnehmern der General⸗ versammlung zu unterzeichnen. (2) Der Niederschrift ist ein Ver⸗ zeichnis der erschienenen Mitglieder der Generalversammlung mit Angabe ihres Namens und Wohnortes beizu⸗ fügen. 1
(3) In der Niederschrift werden nicht die Erörterungen, sondern nur die Art und das Ergebnis der Be⸗ schlußfassung aufgenommen. II. Allgemeine “
§ 21. Das Geschäftsjahr ist das Kalender⸗ jahr.
Abschreibung 21 230,40 Maschinen und maschinelle Anlagen 189 501,— 180 655,35 Abschreibung 23 652,35 Werkzeuge, Betriebs⸗ und Geschäftsinventar: Geschäftsinventar 25 001,—
Zugang .1 241,25 26 242,25
Abschreibung 8 241,25 5 000,—
Beteiligungen Abschreibung 5 999,— Umlaufsvermögen: . Roh⸗, Hilfs⸗ und Betriebs⸗ stoffe 84 “ Halbfertige Fabrikate.
130 Obligationen unserer 4 % Prio⸗ ritätsanleihe (II. Emission 1. und 2. Abteilung), und zwar die Nummern 7 48 64 80 114 121 125 128. 189 257 456 531 543 659 840 869 876 935 985 1027 1054 1083 1114 1157 1282 1394 1409 1415 1481 1528 1566 1586 1626 1642 1718 1807 1854 1884 1931 1937 1986 1994 2015 2028 2055 2071 2167 2199 2210 2231 2253 2314 2320 2435 2482 2519 2525 2531 2537 2551 2661 2708 2779 2780 2787 2794 2814 2824 2887 2892 2911 2949 2975 3008 3084 3157 3167 3228 3287 3293 3310 3465 3496 3497 3499 3513 3526 3545 3619 3642 3655 3678 3710 3741 3789 3966 4014 4035 4066 4087 4116 4189 4194 4201 4266 4290 4299 4322 4338 4340 4379 4437 4476 4479 4564 4569 4592 4605 4610 4650 4679 4717 4720 4753 4756 4769 4790 4817 4867 4968
.Beschlußfassung über die Bestellung der derzeitigen Vorstandsmitglieder zu Liquidatoren.
6. Wahl eines Wirtschaftsprüfers ge⸗ mäß Gesetz vom 16. 2. 1934.
Berlin, den 7. Juli 1934.
Der Vorstand. [24392]
[22661] Oscar Dörffler Aktiengesellschaft, Bünde i. Westf.
II. Aufforderung. Die außerordentliche Generalver⸗ sammlung unserer Gesellschaft vom 27. Januar 1934 hat u. a. beschlossen, das Aktienkapital von RM 720 000 durch Einziehung von RM 72 000 Stammaktien, die uns zur Verfügung stehen, und durch Zusammenlegung der verbleibenden nom. RM 648 000 im Verhältnis 2:1 auf RM 324 000 herab⸗
deutschen Wertpapierbörsenplatzes hinterlegen.
Bezüglich der Hinterlegung bei einem Notar wird auf die Vorschrift in § 22 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrags ver⸗ wiesen.
Leipzig, den 6. Juli 1934.
Der Aufsichtsrat der Leipziger Immobiliengesellschaft — Bank für Grundbesitz Aktien⸗Gesellschaft. Ernst Petersen, Vorsitzender.
[23280]
Localbahn⸗A.⸗G. München. Die auf den 26. Juni 1934 einbe⸗ rufene Versammkung der Obligationäre hat die Vertagung der Versammlung und zugleich die Einberufung einer weiteren Versammlung auf Montag, den 23. Juli 1934, beschlossen.
[199551.
Bilanz per 31. Dezember 1932.
Soll. Anlagevermögen: Bankgebäude.. Sonstige Grundstücke. Geschäftseinrichtung.. Heteiligungen .. Umlaufsvermögen:
Fest befristete Hypotheken Vorschüsse gegen Sola⸗ wechsel16 Forderungen in lfd. Rech⸗ uumg — Geschäftswechselbestand. weiterbegeben 154 326,70 Einzugwechsel Wertpapierr
RM 9,
24 000
ö1ö“”“ Gezahlte Zinsen u. Provis. Löhne und Gehälter. Soziale Abgabeln .. Sachliche Unkosten 1“
Abschreibg. a. Inventar und Bankgebäude.
Sonderabschrbg. a. Effekten Grundstücke, Außenstände Sonderrückstellungen
Haben.
Eingeg. Zinsen, Provis. usw. Delkrederefds. u. Rückstellg. Reichszuschusßs .. Verlust
334 599
334 599 In der außerordentlichen Generalver⸗
27 862 18 829 2 431 7 018 187
439
147 603 110 867
57 184 30 914 110 000 136 500
tungsrats schließt die Anstellungsver⸗
träge mit den Vorstandsmitgliedern Unter Bezugnahme auf das Gesetz
zusetzen. „betreffend die gemeinsamen Rechte der
und Anschriften der von ihnen . Nachdem die Generalversammlungs⸗
rufenen Mitglieder dem Vorsitzenden Bank⸗ u. Postscheckgut⸗
hab sammlung vom 12. Juni 1934 ist be⸗ aben
Mitgliedern des Verwaltungsrats schlossen worden, den Verlust durch Ver⸗
· tige Fabrikate. oder vom Vorstand beantragt wird. Fertige F
Forderungen auf Grund 94 Obligationen unserer 4 % Prio⸗ 49 180 95
und den stellvertretenden Vorstands⸗ mitgliedern namens der Deutschen Rentenbank ab. . (3) Die Namen der Vorstandsmit⸗ lieder und der stellvertretenden Vor⸗ tandsmitglieder sind bei jedem Wechsel der Personen vom Vorstand unverzüg⸗ lich in den für öffentliche Bekannt⸗ machungen bestimmten Blättern zu veröffentlichen.
(4) Zur Herbeiführung ei 1 eitlichen Geschäftsführung sollen die Borstandsmitglieder der Deutschen Rentenbank jeweils nach Anhörung des Verwaltungsrats der Deutschen Rentenbank⸗Kreditanstalt bestellt wer⸗
den. § 3
(1) Dem Vorstand obliegt die Ge⸗ schäftsführung und Vermögensverwal⸗ tung der Deutschen Rentenbank, soweit sie nicht durch Gesetz oder Satzung anderen Organen zugewiesen sind.
(2) Der Vorstand vertritt die Deutsche Rentenbank gerichtlich und außergerichtlich. Erklärungen sind für die Deutsche Rentenbank verbindlich, wenn sie entweder von zwei Vor⸗ tandsmitgliedern oder von einem Vor⸗ tandsmitglied gemeinschaftlich mit einem Prokuristen oder von sürn Pro⸗ kuristen oder von einem Vorstandsmit⸗
glied oder von einem Prokuristen in Gemeinschaft mit einem Handlungs⸗ bevollmächtigten abgegeben werden.
Stellvertretende Vorstandsmitglieder stehen hinsichtlich der Vertretungs⸗ macht ordentlichen Vorstandsmitglie⸗ dern gleich. Eine Beschränkung der Vertretungsbefugnis ist Dritten gegen⸗ über unwirksam.
(3) Für die Deutsche Rentenbank verbindliche Urkunden sind in der
Weise zu zeichnen, daß die Zeichnenden zu dem Namen der Deutschen Renten⸗ bank ihre Unterschrift hinzufügen.
(4) Ist eine Willenserklärung der Deutschen Rentenbank gegenüber abzu⸗ geben, so genügt die Abgabe gegenüber einem Mitglied des Verstands.
einer ein⸗
(5) Für öffentliche Bekanntmachun⸗ Vor⸗
sen⸗ des Vorstands gelten die chriften des Absatzes 3 entsprechend 5 4
§ 4. Der Vorstand ist mit Zustimmung des Verwaltungsrats befugt, Prokura
zu erteilen und Handlungsbevollmäch
Der Verwaltungsrat ist beschlußfähig, wenn wenigstens 8 Mitglieder ein⸗ schließlich des Vorsitzenden oder eines seiner Stellvertreter vertreten sind. Den Vorsitz führt der Vorsitzende oder, im Falle seiner Verhinderung, einer seiner Stellvertreter. In eiligen Fällen können die Beschlüsse durch schriftliche oder telegraphische Abstim⸗ mung gefaßt werden. Die Art der Abstimmung bestimmt der Vorsitzende. (2) Die Beschlüsse werden mit ein⸗ facher Stimmenmehrheit gefaßt, und zwar auch im Falle schriftlicher oder telegraphischer Abstimmung. Im Falle der Stimmengleichheit, und zwar auch bei Wahlen, entscheidet die Stimme des Vorsitzenden der betreffen⸗ den Sitzung, bei schriftlicher oder tele⸗ graphischer Abstimmung die des Vor⸗ sitzenden des Verwaltungsrats. Mit⸗ glieder, die an der Teilnahme an einer Sitzung behindert sind, können ihr Stimmrecht auf andere Mitglieder des Verwaltungsrats durch schriftliche Vollmacht übertragen. Die erschiene⸗ nen Mitglieder einer Hauptabteilung gelten im Zweifel als bevollmächtigte Vertreter der abwesenden Mitglieder derselben Hauptabteilung. Im übrigen gibt sich der Verwaltungsrat seine Ge⸗ schäftsordnung selbst.
§ 9.
(1) Dem Verwaltungsrat steht die laufende Ueberwachung der gesamten Geschäftsführung der Deutschen Renten⸗ bank zu. Er kann dem Vorstand allgemeine oder besondere Anweisungen für die Geschäftsführung erteilen. Seiner Genehmigung bedürfen die An⸗ stellungsverträge der Vorstandsmit⸗ glieder. Der Verwaltungsrat hat die Befugnis, die Bestellung jedes Vor⸗ standsmitgliedes, stellvertretenden Vor⸗ standsmitgliedes und Prokuristen der Deutschen Rentenbank jederzeit zu widerrufen. (2) Der Verwaltungsrat hat die
Bilanz sowie die Gewinn⸗ und Verlust⸗ rechnung zu prüfen.
⸗ lage
Zu diesem Zwecke hat der Vorstand ihm innerhalb der ersten vier Monate nach Ablauf jedes Geschäftsjahres die Bilanz und die Ge⸗ winn⸗ und Verlustrechnung sowie einen den Vermögensstand und die Geschäfts⸗ der Deutschen Rentenbank dar⸗
des Verwaltungsrats schriftlich mitzu⸗ teilen. Die Mitteilung über die Be⸗ rufung ist spätestens einen Monat vor Beginn der Amtsperiode zu machen. Die vertretungsberechtigten Hauptab⸗ teilungen sind befugt, Ersatzmänner zu bezeichnen, die an die Stelle etwa aus⸗ scheidender Mitglieder für den Rest ihrer Amtszeit treten. § 14. (1) Die innerhalb der ersten sechs Monate nach Ablauf des Geschäfts⸗ jahres stattfindende, die Bilanz und die Gewinn⸗ und Verlustrechnung fest⸗ stellende Generalversammlung ist die ordentliche Generalversammlung. (2) Außerordentliche Generalver⸗ sammlungen werden auf besonderen Beschluß des Verwaltungsrats ein⸗ berufen. (3) Ferner steht den Mitgliedern der Generalversammlung, sofern min⸗ destens 20 von ihnen den Antrag stellen, das Recht zu, durch eine schrift⸗ liche Eingabe unter Angabe des Zweckes und der Gründe die Einberu⸗ ung einer außerordentlichen General⸗ E“ oder die Ankündigung von Gegenständen zur Beschlußfassung für die Generalversammlung zu ver⸗ langen. (4) Die Einberufung der General⸗ versammlung erfolgt durch den Vor⸗ sitzenden des Verwaltungsrats oder im Falle seiner Verhinderung durch einen seiner Stellvertreter unter Angabe von Zeit, Ort und Tagesordnung durch Bekanntmachung im Reichsanzeiger. Die Bekanntmachung muß wenigstens 15 Tage vor dem anberaumten Ter⸗ min — den Tag der Veröffentlichung und der Generalversammlung nicht mitgerechnet — im Deutschen Reichs⸗ anzeiger veröffentlicht sein. Die Mit⸗ glieder der Generalversammlung sollen außerdem schriftlich eingeladen werden. am Sitz der Deutschen ein anderer Ort bestimmt wird. § 15.
Verhinderung, einer seiner
treter.
(5) Die Generalversammlung findet Rentenbank
statt, sofern nicht bei der Einberufung
(1) Den Vorsitz in der Generalver⸗ sammlung führt der Vorsitzende des
Verwaltungsrats oder, im Falle seiner Stellver⸗
§ 22. Oeffentliche Bekanntmachungen der Deutschen Rentenbank erfolgen im Deutschen Reichsanzeiger und außerdem in den vom Verwaltungsrat jeweils bestimmten Zeitungen. Zur Gültigkeit der Bekanntmachun⸗ gen genügt einmalige Veröffentlichung im Reichsanzeiger.
Die Deutsche Rentenbank hat einmal im Monat einen Ausweis über den Stand ihrer Geschäfte zu veröffent⸗
lichen. § 24.
(1) Die Generalversammlung be⸗ schließt über Satzungsänderungen; sie bedürfen der Genehmigung der Reichs⸗
regierung. 8 . (2) Die Satzungsänderungen sind nach erteilter Genehmigung der Reichs⸗ regierung unter Hinweis auf diese Genehmigung vom Vorstand unverzüg⸗ lich in den für öffentliche Bekannt⸗ machungen bestimmten Blättern zu veröffentlichen. Sie treten am Tage nach der Veröffentlichung im Deut⸗ schen Reichsanzeiger in Kraft.
III. Uebergangsbestimmungen. 25
§ 25.
(1) Die Amtsdauer der bisherigen Mitglieder der Generalversammlung, des Aufsichtsrats und des Verwaltungs⸗ rats endet mit dem Inkrafttreten der neuen Satzung. (2) Von der Bestimmung in Ab⸗ satz 1 wird der bisherige Vorsitzende des Aufsichtsrats nicht betroffen. Er gilt mit dem Inkrafttreten der Satzung als gemäß §§ 6 Abs. 1, 5 Abs. 3 für die dort vorgesehene Dauer neu be⸗ rufen; einer besonderen Bestätigung durch die Reichsregierung bedarf es nicht.
(3) Die berufungsberechtigten Haupt⸗ abteilungen haben die Mitteilung gemäß § 13 Abs. 3 erstmalig binnen 2 Wochen nach Inkrafttreten der neuen Satzung zu machen. Die neuen Mit⸗ glieder der Generalversammlung werden erstmalig für die Geschäfts⸗ jahre 1934 bis 1938 berufen.
(4) Mit der Mitteilung nach Ab⸗ satz 3 haben die vorschlagsberechtigten Hauptabteilungen zugleich Vorschläge für die Berufung der neuen Verwal⸗ tungsratsmitglieder einzureichen. Für
von Warenlieferungen u. Leistungen Bares Geld Postscheckawtt Reichsbauaukk
719 930 1 289
erlust aus 1932 . 34 057
Neuer Verlust 1933. Avale 4000,—
755 276
Passiva. Grundkapitl Reservefonds, gesetzlicher. Verbindlichkeiten: Darlehen
300 000 21 000
20 604
Hypotheken . 252 250,— zurückbezahlt. 4 975,—
Auf Grund von Waren⸗ lieferungen u. Leistungen Gegenüber abhängigen Ge⸗ sellschaften. . Eigene Akzepte Gegenüber Banken.. Sonstige Verbindlichkeiten Avale 4000, 40
247 275
7 333 67 77 218
9 150 61 557 11 137
755 276
Gewinn⸗ und Verlustrechnung per 31. Dezember 1933.
—
47 33
—
77
Soll. . Löhne, Gehälter und soziale Abgaben. Abschreibungen a. Anlagen Andere Abschreibungen. Zinsen und sonstige Auf⸗ wendungen. 55 042 Verlustvorkrag aus 1932 1 289
67 333 56 624 7 047
1218
[18733
——ꝛ—ꝛ——
12188
Haben. Gewinn: 8 Abzug für Aufwendungen für Roh⸗, Hilfs⸗ und Betriebsstoffe.. Außerordentliche Erträge Verlust aus 1932 .. Neuer Verlust 1933 †
150 850 1 140 1 289
— 187 337
Coppengrave, den 1. Juli 1934. Tonindustrie een Aktiengesellschaft.
Der Vorstand.
tigte zu bestellen.
2.*
legenden Bericht vorzulegen.
111 8 9 85 9 6 8 5.
Ist keiner derselben erschienen oder zur Eröffnung der Versammlung
die erstmalige Berufung der Verwal⸗
1“
9
Georg Gott. Christian Spies⸗
34 05744
ritätsanleihe (III. Emission), und zwar die Nummern 36 48 133 184 282 321 330 331 360 398 406 510 511 642 643 659 660 667 668 1002 1003 1235 1236 1237 1238 1249 1250 1303 1332 1364 1385 1489 1512 1577 1605 1679 1707 1750 1950 1974 2100 2194 2225 2264 2282 2683 2884 2901 2971 3237 3238 3239 3397 3419 3453 3454 3459 3466 3566 3576 3714 3721 3722 3738 3884 4015 4042 4097 4191 4217 4271 4272 4288 4456 4462 4551 4552 4629 4694 4980 5020 5021 5150 5226 5227 5262 5296 5448 5449 5450 5610 5733 5734 5909.
Restanten die Nummern 2172 2185 2514 3018 4493 4957 unserer 3 1¼ % Prioritätsanleihe, Nrn. 2112 3771 3772 unserer 4 % Prioritätsanleihe (II. Emission 1. und 2. Abteilung), Nrn. 830 831 2841 2908 4638 4639 4640 unserer 4 % Prioritätsanleihe (III. Emission).
Die Rückzahlung findet vom 1. Ok⸗ tober d. J. ab statt, und zwar für samtliche ausgelosten Obligationen zu RM 150,— pro Stück mit Ausnahme der Nummern 5001 — 6000 der 4 % Prioritätsanleihe (III. Emission), welche einschließlich Zinsen mit RM 5,— pro Stück eingelöst werden.
Die Obligationen sind im Coupon⸗ büro der Deutschen Bank und Disconto⸗ Gesellschaft Filiale Hamburg zur Ein⸗ ösung einzureichen.
Bei dieser Gelegenheit weisen wir darauf hin, daß für unsere gemäß Ver⸗ öffentlichung vom 15. März 1925 per 1. Juli 1925 gekündigte
4 ½¼ % Prioritätsanleihe Serie A
und 5 ½ % Prioritätsanleihe
Serie B die Rückzahlung der Serie A mit RM 4,— und der Serie B mit RM 1,— je RM 1000,— Nennwert stattfindet, womit zugleich der Zinsanspruch ab⸗ gegolten wird. Die Rückzahlung dieser gekündigten Schuldverschreibungen er⸗ folgt durch die Deutsche Bank und Dis⸗ vonto⸗Gesellschaft Filiale Hamburg, wo die Stücke — Mäntel und Zinsschein⸗ bogen zusammen mit einem nach der Zahlenfolge geordneten, doppelt aus⸗ gefertigten Nummernverzeichnis — ein⸗ zureichen sind.
beschlüsse in das Handelsregister ein⸗ getragen worden sind, fordern wir hier⸗ mit unsere Aktionäre auf, ihre Stamm⸗ aktien mit Erneuerungsscheinen unter Beifügung eines der Nummernfolge nachgeordneten Verzeichnisses in dop⸗ pelter Ausfertigung bis zum 15. Ok⸗ tober 1934 einschließlich bei der Dresdner Bank, Berlin, oder deren Niederlassungen in Min⸗ den i. Westf. und Bünde i. Westf. oder bei der Kasse der Gesellschaft einzureichen. Gegen Einreichung von je zwei Stück Aktien über nom, RM 20,— er⸗ hält der Einreicher eine Aktie über nom. RM 20,— mit dem Aufdruck „Gültig geblieben gemäß Beschluß der Generalversammlung vom 27. 1. 34“ zurück. Die Umtauschstellen sind bereit den börsenmäßigen An⸗ und Verkauf von Spitzen zu vermitteln. Der Umtausch erfolgt provisionsfrei, sofern die Aktien bei den vorgenannten Stellen an den zuständigen Schaltern während der Kassenstunden eingereicht werden, andernfalls wird die übliche Provision in Anrechung gebracht. Die Aushändigung der neuen Aktien erfolgt gegen Rückgabe der über die alten Aktien erteilten, nicht übertrag⸗ baren Empfangsbescheinigung der Ein⸗ reichungsstellen. Diese sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Legitimation des Vorzeigers der Empfangsbescheini⸗ gung zu prüfen. 1 Stammaktien, die trotz dieser Auf⸗ forderung nicht oder nicht rechtzeitig zum Umtausch eingereicht werden, wer⸗ den gemäß § 290 H.⸗G.⸗B. für kraftlos erklärt. Das Gleiche gilt in Ansehung eingereichter Stammaktien, die die zum Ersatz durch neue Aktien erforderliche Zahl nicht erreichen und der Gesell⸗ schaft nicht zur Verwertung für Rech⸗ nung der Beteiligten zur Verfügung ge⸗ stellt sind. Die an Stelle der für kraft⸗ los erklärten Aktien auszugebenden neuen Aktien werden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für Rech⸗ nung der Beteiligten verwertet. Der Erlös wird den Beteiligten unter Ab⸗ zug der entstandenen Kosten ausgezahlt oder hinterlegt. 8 Bünde i. Westf., 7. Juli 1934.
Besitzer von Schuldverschreibungen vom
4. Dezember 1899, in der Fassung des
Gesetzes vom 14. Mai 1914 und der
Verordnung vom 24. September 1932“
laden wir hiermit die Besitzer unserer
Schuldverschreibungen zu einer Ver⸗
sammlung auf Montag, den
23. Juli 1934, vorm. 10 Uhr, im
„Christlichen Hospiz“ in München,
Mathildenstr. 5, ein.
Die Tagesordnung ist folgende:
Neugestaltung des zwischen den Be⸗ sitzern der Schuldverschreibungen (Obligationäre) und unserer Gesell⸗ schaft bestehenden Schuldverhält⸗ nisses zur Ermöglichung der Sa⸗ nierung der Gesellschaft.
Vorschlag:
Auszahlung von 30 % des Nominal⸗ betrages der Schuldverschreibungen in bar im Zeitpunkt der Er⸗ reichung der Sanierung der Ge⸗ ellschaft;
Amortisierung der restigen 70 % des Nominalbetrages mit jährlich 2 % ab 1934, wobei der zur Amortisie⸗ rung anfallende Betrag für Aus⸗ losung von Obligationen Ver⸗ wendung finden soll;
Verzicht auf rückständige Zinsen und auf künftige Verzinsung sowie auf Aufgeld;
Verjährung ausgeloster Schuldver⸗ schreibungen in 5 Jahren;
Rückkauf der Obligationen durch die Gesellschaft.
Wie schon in unseren früheren Aus⸗
schreibungen, machen wir auch bei dem
gegenwärtigen Anlaß darauf aufmerk⸗ sam, daß gemäß § 10 Abs. 2 des oben⸗ erwähnten Gesetzes nur diejenigen
Gläubiger stimmberechtigt sind, welche
die Schuldverschreibungen späte⸗
stens am zweiten Tag vor der Ver⸗ sammlung
bei der Reichsbank und Filialen,
bei der Bayer. Staatsbank und deren Filialen oder
bei einem Notar
interlegt haben. Die erfolgte Hinter⸗
egung ist in der Versammlung nach⸗
zuweisen.
München, den 2. Juli 1934. Localbahn⸗Aktiengesellschaft.
deren
Hamburg, den 6. Juli 1934. Der Vorstand.
Oscar Dörffler Akttengesellschaft. Eugen Dörffler.
Schecks 2. 2 9 . 2 . 20 Kassebestand „.. Verbindlichkeiten a. Bürg⸗ schaften RM 2 000,—
Verlust
2 9 9090 9 2 20
Haben. Aktienkapital: Namensaktien Stammaktien Rest 7753 Wertberichtigungsposten. Verbindlichkeiten: Spareinlagen einschl. Kündigungs⸗ u. fester Gelder: mit Kündigungsfrist bis zu 7 Tagen mit Kündigungsfrist von 7 Tagen bis zu drei Monaten mit Kündigungsfrist über drei Monatee.. Einlagen in lfd. Rechng. Hypolhekemn Unerhobene Dividende. Posten, die der Rechnungs⸗ abgrenzung dienen.. Verbindlichkeiten a. Bürg⸗ schaften RM 2000,—
—
867 020 (66
709 91 14 574 27
19 361 33
nis von 2:1 zu beseitigen.
Eckardt.
wendung des Reservefonds und Zusam⸗ menlegung des Aktienkapitals im Verhält⸗
Ronneburg, 18. Juni 1934. Ronneburger Bank A.⸗G. Stössel.
867 020 Gewinn⸗ und Verlustrechnung
15 000 80 000 89 000 3 093
47 302
193 912
245 441 188 348 2 000 2 421
500
Soll.
Gezahlte Zinsen und Pro⸗ vistsnen5 Löhne und Gehälter Soziale Abgaben. Sachliche Unkosten . Stelern. Abschreibungen auf: a) Anlagevermögen b) Außenstände. „
“
2 2 0 2 .
Haben.
“*“ Eingeg. Zinsen, Provis. IIJ“ Verlust
5 999896869b6239
—107031
Der Vorstand.
8 L1 —
Gäaardi.
107 031 Ronneburg, 18. Juni 1934.
Ronneburger Bank A.⸗G. Stössel.
RM
40 782 25 300 2 983 7 522 6 756
3 077 20 609
3 628
84 042 19 361
[[
[19956].
melden.
Max Eckardt.
[21472].
Liquid ationsbekanntmachung.
Die außerordentliche Generalversamm⸗ lung vom 12. 6. 1934 hat die Auflösung der Gesellschaft beschlossen. Wir fordern die Gläubiger auf, ihre Ansprüche anzu⸗
Ronneburger Bank Aktien⸗ gesellschaft, Ronneburg. Die Liquidatoren:
Paul Görner.
Cisalpin Grundstücksverwertungs Aktiengesellschaft Berlin. Bilanz per 31. Dezember 1933.
Grundstück⸗ und Gebäude⸗ “ — Abschreibuug Bürgschaftskonto 125 000,— Verlustvortrag aus 1932 .
Verlust in 1933
Passiva. Aktienkapitalkontöo
Torfstreuverband... 88 Bürgschaftskonto 125 000,
am 31. Dezember
154 582
154 582
Gewinn⸗ und Verlustre 1933.
153 519 2 080,—
s O5 9oã
69 49
21
1 314 1 828
90 000 64 582
nung
—
Soll.
Vortrag am 1. Januar 1933 Abschreibung a. Grundstücks⸗ u. Gebäudekonto Unkostenkonto
8 9 9 9 29
Haben.
Hausertragkonto. Verlust in 1933 „ Verlustvortrag aus 1932.
Der Vorstand.
20 011 17
V
1 314 69
2 080
16 616 48
99 49 69
16 867 1 828 1 314
20 01117