1934 / 159 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 11 Jul 1934 18:00:01 GMT) scan diff

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Zentralhandelsregisterbeilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr.

158 vom 10. Juli 1934. S. 6

7. Konkurse und Vergleichssachen.

zruchsal. [24662] Ueber das Vermögen der Firma L. Wolf, Zigarrenfabrik in Oestringen, und des Zigarrenfabrikanten Ludwig Wolf in Oestringen wurde heute, vor⸗ mittags 11 Uhr, Konkurs eröffnet. Ver⸗ walter: Rechtsanwalt Wannenmacher, Bruchsal. Offener Arrest mit Anzeige⸗ frist sowie Anmeldefrist bis 16. Juli 1934. Erste Gläubigerversammlung und Prüfungstermin am 20. Juli 1934, vor⸗ mittags 9 ¼ Uhr, vor dem Amts II. Stock, Zimmer 11. Bruchsal, den 6. Juli 1934 Bad. Amtsgericht. III. Friesoythe. [24663] Konkursverfahren.

Ueber den Nachlaß des verstorbenen Stellmachers Heinrich Memering in Ramsloh wird heute, am 28. Juni 1934, 12 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Der Auktionator Eilers in Strücklingen wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 10. August 1934 bei dem Amtsgericht anzumelden. Erste Gläubigerversamm⸗ lung und Prüfungstermin am 17. August 1934, vorm. 11 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis zum 10. August 1934. N 2/34.

Amtsgericht Friesoythe, 28. Juni 1934.

Fürth, Bayern. [24664] Das Amtsgericht Fürth i. B. hat mit Beschluß vom 5. Juli 1934, vor⸗ mittags 10,15 Uhr, über das Vermögen des Kaufmanns Erwin Curow, Allein⸗ inhabers der Firma Erwin Curow, Herrenkonfektion u. Handel mit Herren⸗ artikeln in Fürth i. B., Schwabacher Straße 11, das Konkursverfahren eröff⸗ net. Konkursverwalter: Rechtsanwalt Dr. Escher in Fürth i. B., Hindenburg⸗ straße 8. Offener Arrest ist erlassen mit Anzeigefrist bis 1. August 1934 ein⸗ schließlich, Frist zur Anmeldung der Konkursforderungen bis 6. August 1934 einschließlich. Termin zur Wahl eines anderen Verwalters und Bestellung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 132, 134, 137 der K.⸗O. bezeichneten Angelegenheiten: Mittwoch, den 1. August 1934, vormittags 9 %6 Uhr, allgemeiner Prüfungstermin: Mittwoch, den 29. August 1934, vormittags 9 Uhr, beidemal Zimmer Nr. 42/1I. Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Kolberg. [24665] Konkursverfahren. Ueber das Vermögen des Kauf⸗ manns Hermann Aug. Schulz in Kol⸗ berg ist am 5. Juli 1934, 12 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Der Rechts⸗ anwalt Nitz, Kolberg, ist zum Konkurs⸗ verwalter ernannt. Zu Mitgliedern des Gläubigerausschusses werden bestellt: Bankdirektor Wotha, Fabrikdirektor Stutz, Bücherrevisor Stockfisch in Kol⸗ berg, Kaufmann Behnke in Stettin. Konkursforderungen sind bis zum 25. Juli 1934 bei dem Gericht anzu⸗ melden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwal⸗ ters sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretenden⸗ falls über die im § 132 der Konkursord⸗ nung bezeichneten Gegenstände und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 3. August 1934, 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine ur Konkursmasse gehörige Sache in esitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu ver⸗ abfolgen oder zu leisten, auch die Ver⸗ flichtung auferlegt, von dem Besitze er Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgeson⸗ derte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 25. Juli 1934 Anzeige zu machen. Amtsgericht Kolberg, 5. Juli 1934. Mülheim, Ruhr. 24666] Ueber das Vermögen der Firma „Bielefelder Dampfwäscherei, Brescher, Vogel & Co., G. m. b. H.“ in Mülheim⸗ Ruhr Speldorf, Liebigstr. 1, wird am 4. Juli 1934, 12 Uhr 30 Minuten, das Konkursverfahren eröffnet. Zum Kon⸗ kursverwalter ist der Kaufmann Arthur Grütze in Mülheim⸗Ruhr⸗Speldorf, Duisburger Str. 478, bestellt. Anmel⸗ dungen sind bis zum 25. Juli 1934 zu bewirken. Erste Gläubigerversammlung und allgemeiner Prüfungstermin am 2. August 1934, vormittags 10 Uhr, an Gerichtsstelle, Zimmer 24. Offener Ar⸗ rest und Anzeigepflicht bis zum 25. Juli 1934. 1 a N 17/34. Amtsgericht Mülheim Ruhr, den 4. Juli 1934.

Neuhaus, Oste. [24667] Konkursverfahren.

Ueber den Nachlaß des am 18. De⸗ zember 1933 verstorbenen Uhrmachers Johann Heinrich Tiedemann in Obern⸗ dorf (Oste) wird heute, am 30. Juni 1934, 9 ½ Uhr, das Konkursverfahren eroffnet, da Zahlungsunfähigkeit vor⸗ liegt. Ter Prozeßagent Klencke in Oberndorf (Oste) wird zum Konkurs⸗ verwalter ernannt. Konkursforderun⸗ 17. sind bis zum 19. Juli 1934 bei dem Gericht anzumelden. Es wird zur Be⸗

schlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und ein tretendenfalls über die im § 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegen⸗ stände und zur Prüfung der angemel⸗ deten Forderungen auf den 26. Juni 1934, 9 ¼ Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Allen Per⸗ sonen, welche eine zur Konkursmasse ge⸗ Pörige Sache in Besit haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemein⸗ schuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den For⸗ derungen, für welche sie aus der Sache

[abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, G zum 19. Juli 1934 Anzeige zu machen.

dem Konkursverwalter bis Neuhaus (Oste), den 30. Juni 1934. Das Amtsgericht in Neuhaus (Oste).

Woldegk, Mecklb. [24668]

Ueber das Vermögen des Molkerei⸗ besitzers Fritz Krüger in Bredenfelde ist am 6. Juli 1934, vormittags 8 ½¼ Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Ver⸗ walter: Referendar Dr. Schüßler in Woldegk. Offener Arrest mit Anzeige⸗ sowie Anmeldefrist bis zum 28. Juli 1934. Erste Gläubigerversammlung und Prüfungstermin am 6. August 1934, vormittags 10 ¼ Uhr.

Amtsgericht in Woldegk.

Worms. Konkursverfahren. [24669]

Ueber das Vermögen der Firma Balentin Dähler Nachf., Spezialhaus für feine Herren⸗ und Knabenbeklei⸗ dung, Inhaberin Martha Dähler, Worms, Kämmererstraße 17, wird heute, am 3. Juli 1934, nachmittags 13 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Der Rechtsanwalt Dr. Rothermel in Worms wird zum Konkursverwalter er⸗ nannt. Konkursforderungen sind bis zum 20. August 1934 bei dem Gerichte anzumelden. Erste Gläubigerversamm⸗ lung am Samstag, den 28. Juli 1934, vorm. 10 Uhr. Allgemeiner Prüfungs⸗ termin am Samstag, den 22. Septem⸗ ber 1934, vorm. 8 Uhr, Zimmer 19. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 20. August 1934.

Worms, den 3. Juli 1934. Hessisches Amtsgericht zu Worms a. Rh.

Adelsheim. [24670]

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Viehhändlers Emanuel Käl⸗ bermann in Großeicholzheim wurde nach Abhaltung des Schlußtermins aufge⸗ hoben. Adelsheim, den 6. Juli 1934.

Bad. Amtsgericht.

Arnstadt. [24671] Konkursverfahren (Aufhebung). Das Konkursverfahren über das Ver⸗

mögen des Kaufmanns Paul Stief in

Arnstadt, alleinigen Inhabers der Fa.

Paul Stief daselbst, wird nach Abhal⸗

tung des Schlußtermins aufgehoben.

Arnstadt, den 7. Juli 1934.

Thüringisches Amtsgericht Arnstadt.

Berlin-Charlottenburg. [24672] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Paul Bestel in Schöneiche, Post Fichtenau b. Berlin (Alleininhaber der Fa. Bab & Co. in Berlin SW 19, Scharrenstraße 19), ist nach Schlußtermin aufgehoben. Berlin⸗Charlottenburg, 29. 6. 1934.

Die Geschäftsstelle

des Amtsgerichts. Abt. 255.

Berlin-Charlottenburg. [24673 Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Willy Binder, Inhabers der Fa. Hermann Binder, Berlin, Zentralmarkthalle 1 a, ist nach Schlußtermin aufgehoben.

Berlin⸗Charlottenburg. 29. 6. 1934.

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Abt. 255.

Bückeburg. [24674] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Viehhändlers Otto Hart⸗ mann in Bückeburg ist nach Abhaltung des Schlußtermins und erfolgter Schluß⸗ verteilung am 6. Juli 1934 aufgehoben. Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bückeburg.

Duisburg-Ruhrort. [24675] 5 8 8 Das Konkursverfahren über den Nachlaß des am 28. November 1933 in Duisburg⸗Laar verstorbenen Fuhrunter⸗ nehmers Gerhard Lacum ist nach er⸗ folgter Abhaltung des Schlußtermins am 4. Juli 1934 aufgehoben worden. Duisburg⸗Ruhrort, den 7. Juli 1934. Amtsgericht. Essen, Ruhr. [24676] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Schneidermeisters Florus Köhler in Essen⸗West. Altendorfer Straße 305, wird nach Abhaltung des Schlußtermins aufgaehoben. Essen, den 4. Juli 1934. Das Amtsgericht. GCemünd. Eifcl. Beschluß. [24677] Das Konkursverfahren über das Ver mögen des Peter Ferber, Inhaber eines Gemischtwarengeschäfts in Heimbach, Eifel. wird nach Schlußtermin hierdurch aufgehoben. Gemünd. Eifel. den 3. Juli 1934. Das Amtsgericht. Abt. 2.

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Gmünd, Schwäbisch. [24678]

In dem Konkursverfahren über den Nachlaß des am 2. Oktober 1982 verst. Alfred Kolb, led. Maurers in Heubach, ist Nachtragsprüfungstermin auf Mon⸗ tag, 30. Juli 1934, 10 Uhr, vor dem Amtsgericht Gmünd, Saal 28, an⸗ beraumt.

Amtsgericht Gmünd.

[24679] Hachenburg, Westerwald. Konkursverfahren.

In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Domänenpächters und Brennereibesitzers Ludwig Hanen, Kleebergerhof b. Hachenburg, ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Ver⸗ walters, zur Erhebung von Einwendun⸗ gen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwert⸗ baren Vermögensstücke sowie zur An⸗ hörung der Gläubiger über die Erstat⸗ tung der Auslagen und die Gewährung einer Vergütung an die Mitglieder des Gläubigerausschusses der Schlußtermin auf den 9. August 1934, vormittags 10 Uhr, vor dem Amtsgericht in Hachenburg, Zimmer Nr. 1, rechts, be⸗ timmt. Der Termin ist auch zur Prü⸗ n der nachträglich angemeldeten For⸗ derungen bestimmt. Auf einfache Kon⸗ kursforderungen entfällt keine Quote.

Hachenburg, 26. Juni 1934. N 3/28.

[22747]

Hachenburg, Westerwald.

Im Konkurs über das Vermögen des Domänenpächters Ludwig Haney, s. Zt. auf Hof Kleeberg / Hachenburg, soll die Schlußverteilung erfolgen. Dazu sind 14 700 RM verfügbar. Zu berücksich⸗ tigen sind nur Forderungen nach § 61 Ziffer 1 und 2 der Konkursordnung, und zwar zu Ziffer 1 insgesamt 3757,72 Reichsmark und zu Ziffer 2 insgesamt 780 184,96 RM. Das Schlußverzeichnis liegt auf der Geschäftsstelle des Amts⸗ gerichts Hachenburg zur Einsicht aus. Altenkirchen, den 30. Juni 1934.

Der Konkursverwalter: Sayn, Rechtsanwalt.

Heinsberg, Rheinl. [24680]

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Ferdinand Gotzen in Wassenberg ist nach § 204 K.⸗O. eingestellt, da eine den Kosten des Verfahrens entsprechende Masse nicht vorhanden ist.

Heinsberg, den 23. Juni 1934.

Amtsgericht. Abt. 2.

Hirschberg, Riesengeb. [24681] Beschluß.

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Frau Martha Knuhr, geb. Schubert, Inhaberin der Firma ‚„Hirsch⸗ berger Möbelhaus, M. Knuhr“, wird na Abhaltung des Schlußtermins hiermit aufgehoben. 1

Hirschberg im Riesengebirge, 2. Juli 1934. Amtsgericht.

Königsberg, Pr. [24682]

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Odeon⸗Musik⸗Haus, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Königsberg, Pr., Französische Str. 5, ist nach erfolgter Abhaltung des Schluß⸗ termins aufgehoben.

Amtsgericht Königsberg, Pr., den 2. Juli 1934.

Leipzig. [24683] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma „Ihage“ Brauerei⸗ Armaturen⸗Handelsgesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung in Leipzig C 1, Kurze Straße 13 (Geschäftsführer: Kaufmann Heinz Steindorff in Leip⸗ zig), wird nach Abhaltung des Schluß⸗ termins hierdurch aufgehoben. Amtsgericht Leipzig, den 4. Juli 1934.

Leipzig. [24684] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma „Kölbel & Levy“, Bankgeschäft, offene Handelsgesellschaft in Leipzig, Nicolaistraße 39/45 (persön⸗ lich haftende Gesellschafter die Kaufleute Julius Levy und Arno Kölbel in Leip⸗ zig), wird nach Abhaltung des Schluß⸗ termins hierdurch aufgehoben. Amtsgericht Leipzig, den 4. Juli 1934.

Leipzig. [24685] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Handelsfrau Ellen verehel. Storbeck geb. Proßmann in Leipzig C 1, Lampestraße 9, bisherigen Inhaberin zweier Herren⸗ und Damenschneidereige⸗ schäfte unter der im Handelsregister eingetragenen Firma „Storbeck⸗Mode⸗ salon, Ella Storbeck“ in Leipzig C 1, Markt 16, und der im Handelsregister nicht eingetragenen Firma „Der mo⸗ derne Adam“ in Leipzig, Hainstraße 4. wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Amtsgericht Leipzig, den 7. Juli 1934.

Lörrach. [24686] (Amtliche Bekanntmachung.) Das Konkursverfahren über des Ver⸗ mögen des August Hott, Buchbinderei in Grenzach wurde nach Abhaltung des

Schlußtermins aufgehoben. Lörrach, den 4. Juli 1934. Amtsgericht. II. Messkirch. [24687] Das Konkursverfahren über das Ver⸗

mögen des Landwirts und Schweine⸗

[händlers Josef Amann in Schnerkingen wurde nach Abhaltung des Schluß⸗ termins aufgehoben. Meßkirch, den 4. Juli 1934. Amtsgericht.

München. [24688] Am 5. Juli 1934 um 15 ¼ Uhr wurde im Konkurs über das Vermögen der Firma Madruck⸗Brikett A.⸗G., Mün⸗ chen, Akademiestr. 5/III, an Stelle des bisherigen Konkursverwalters Rechtsan⸗ walt Dr. Hans Christ in München, Neuhauser Str. 9, zum Konkursver⸗ walter ernannt. KR. 165/34. Amtsgericht München. Geschäftsstelle des Konkursgerichts.

Neheim. Bekanntmachung. [24689] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kolonialwarenhändlers Hans Jürgens in Neheim wird aufgehoben, tachdem die Masse verwertet ist. Neheim, den 4. Juli 1934. Das Amtsgericht.

1 Neustadt. Haardt. [24690] Bekanntmachung.

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen von Anaust Klingel. Gastwirt, früher in Neustadt an der Haardt, jetzt in Mannheim, wurde nach Abhaltung des Schlußtermins und Durchführung der Schlußverteilung mit Beschluß vom 2. Juli 1934 aufgehoben.

Neustadt a. d. Haardt, 5. Juli 1934. Amtsgericht (Konkursgericht). Schweinfurt. [24691]

Das Amtsgericht Schweinfurt hat mit Beschluß vom 3. Juli 1934 das Konkursverfahren über das aus den Unternehmungen Fränkische Eisenkon⸗ struktions⸗ & Maschinenbau⸗Werkstätte Andreas Sigel in Schweinfurt, Alte Bahnhofstraße 5, und Donau⸗Eisenwerk Andreas Sigel in Regensburg, Wörth⸗ straße 95, bestebende Vermögen von Maria Sigel, Fabrikantenwitwe in Schweinfurt, Eleonore Sigel, Andreas Sigel, Ingenieur, und Irma Meixel⸗ sverger. geb. Sigel, in Schweinfurt und Frau Anna Ammersbacher, geb. Sigel, in Ludwigshafen a. Rh., sämtliche in Erbengemeinschaft als durch Schlußver⸗ teilung beendet aufgehoben.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Schwerin, Mecklb. [24692 Konkursverfahren.

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der offenen Handelsgesellschaft Schaffstedter & Prestin, Inhaber Kauf⸗ mann Georg Schaffstedter und Kauf⸗ mann Franz Prestin in Schwerin, Mecklb., Wismarsche Str. 14, wird nach erfolater Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben. 1

Schwerin, den 4. Juli 1934.

Mecklb. Amtsgericht.

Siegen. Beschluß. [24693]

In der Konkurssache über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Otto Reuter in Trupbach, Kreis Siegen, Haus Nr. 8/1, wird das Verfahren nach A bhaltung des Schlußtermins und nach Ausschüttung der Masse aufgehoben.

Siegen, den 27. Juni 1934.

Das Amtsgericht.

Siegen. Beschluß. [24694] In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Peter Heep, G. m. b. H., Obst⸗ u. Südfrüchtegroßhandlung in Siegen, Friedrichstraße 6, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt. Siegen, den 29. Juni 1934. Das Amtsgericht.

Sögel. [24695]

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Christian Hane⸗ kamp in Werlte wird auf dessen An⸗ trag eingestellt, nachdem die Gläubiger ihre Zustimmung zu der Aufhebung er⸗ teilt haben. § 202 K.⸗O.

Amtsgericht Sögel, 3. 7. 1934.

Stade. [24696]

Das Konkursverfahren über den Nachlaß des Regierungsamtmannes Wilhelm Rauch in Stade wird nach er⸗ folgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Amtsgericht Stade, 29. 6. 1934.

Tilsit. [24697] In dem Konkursverfahren über den Nachlaß des zu Tilsit verstorbenen Postassistenten Johann Podszus wird Schlußtermin zur Abnahme der Schluß⸗ vechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schluß⸗ verzeichnis und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Vermögensstücke auf den 24. Juli 1934, vorm. 9 Uhr, Zimmer 280, anberaumt. Tilsit, den 30. Juni 1934. Amtsgericht. Uffenheim. [24699] Das Amtsgericht Uffenheim hat mit Beschluß vom 6. Juli 1934 das Kon⸗ kursverfahren übar das Vermögen des Handelsmannes Heinrich Holzer in Ermetzhofen eingestellt, da eine den Kosten des Verfahrens entsprechende Konkursmasse nicht vorhanden ist. Geschäftsstelle des A.⸗G. Uffenheim. Waldmünchen. [23761] Mit Beschluß des Amtsgerichts Konkursgerichts Waldmünchen vom 2. Juli 1934 wurde das Konkursver⸗ fahren über das Vermögen des Kauf⸗

manns Michael Alt in Rötz mangels Masse eingestellt. Waldmünchen, den 3. Juli 1934. Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wald⸗ münchen.

Walkenried. [24700] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Otto Sandvoß, Braunlage, ist nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufge⸗ hoben. Walkenried, 26. Juni 1934. Amtsgericht.

Wesel. [24701]

In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Karl Bo⸗ land in Wesel als alleinigen Inhabers der Firma Jul. Hädrich in Wesel, Feld⸗ straße 6, ist zur Abnahme der Schluß⸗ rechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schluß⸗ verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen sowie

zur Anhörung der Gläubiger über die

Erstattung der Auslagen und die Ge⸗ währung einer Vergütung an die Mit⸗ glieder des Gläubigerausschusses und zur Festsetzung der Vergütung und der Auslagen des Konkursverwalters der Schlußtermin auf den 30. Juli 1934, vormittags 10 Uhr, vor dem Amts⸗ gericht hierselbst, Zimmer Nr. 17, be⸗ stimmt. 6 N 12 1933. 8 . Wesel, den 4. Juli 1934. Amtsgericht.

Wiesbaden. [24702] Das Konkursverfahren über den Nachlaß des Kaufmanns Moses Sandel in Wiesbaden, gest. 15. 10. 1932, wird nach erfolgter Abhaltung des Schluß⸗ termins hierdurch aufgehoben. Wiesbaden, den 13. Juni 1934. Amtsgericht. Abt. 6 b.

Worms. Konkursverfahren. Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Johann Schottenhaml in Worms wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Worms, den 30. Juni 1934.

Hessisches Amtsgericht.

Wuppertal-Barmen. [24704]

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Otto Muns & Co. G. m. b. H. in Wuppertal⸗Barmen ist nach erfolgter Abhaltung des Schluß⸗ termins am 30. Juni 1934 aufgehoben worden.

Amtsgericht, Abt. 2, W.⸗Barmen.

Delmenhorst. [24705]

Ueber das Vermögen der Firma Carl Rowedder jr. in Delmenhorst wird heute, am 4. Juli 1934, 17 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Der beeidigte Bücherrevisor H. Abel, Delmenhorst, wird zur Vertrauensperson ernannt. Ein Gläubigerausschuß wird nicht be⸗ stellt. Vergleichstermin am 3. August 1934, 9 Uhr vorm. 1

Delmenhorst, den 4. Juli 1934.

Amtsgericht.

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Hannover. [24706] Ueber das Vermögen des Strumpf⸗ warenhändlers Fritz Schubert in Han⸗ nover⸗Linden, Limmerstraße 10, wird heute, am 7. Juli 1934, 10 ¼ Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Der Wirt schaftsberater Wedekind in Hannover, Georgstraße 31/32, wird zum Ver⸗ trauensmann bestellt. Termin zur Ver⸗ handlung über den Ver leichsvorschlag am 3. August 1934, 10 Uhr, hierselbst, Am Justizgebäude 1, Zimmer 32,. Erd⸗ geschoß. TDer Antrag auf Eröffnung nebst Anlagen liegt auf der Geschäfts⸗ stelle des Amtsgerichts der Abteilung 62 zur Einsicht der Beteiligten aus. Amtsgericht Hannover.

Torgau. [24707]

Ueber das Vermögen der Consum⸗ und Spargenossenschaft für Belgern und Umgegend, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, ist am 6. Juli 1934, 11 Uhr, das Vergleichs⸗ verfahren zur Abwendung des Kon⸗ kurses eröffnet. Vertrauensperson: Bücherrevisor Adolf Schultze, Torgau, Rudolf⸗Jordan⸗Str. 1. Vergleichster⸗ min: 4. August 1934, 9 Uhr, Zimmer Nr. 26 —28. Der Antrag auf Eröff⸗ nung des Verfahrens nebst Anlagen und dem Ermittlungsergebnis liegen in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts, Zimmer 24,25, zur Einsichtnahme aus. Gegen die Schuldnerin ist ein allg. Ver⸗ äußerungsverbot erlassen. 1“

Amtsgericht Torgau.

Königswinter. [24708] Das Vergleichsverfahren über das Vermögen des Franz Riscop, Kauf⸗ mann in Königswinter, ist, nachdem der Vergleich bestätigt worden ist, auf⸗ gehoben. Königswinter, den 30. Juni 1934. Amtsgericht.

Ulm, Donau. [24709] Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Ver⸗ mögen des Erwin Ulmer, Inhabers der Fa. Erwin Ulmer, Lebensmittelgroß⸗ handlung in Ulm, ist am 5. Juli 1934 nach Bestätigung des angenommenen Vergleichs aufgehoben worden. Amtsgericht Ulm.

Nr. 159 Reichsbankgirokonto

[24703]

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Erscheint an jedem Wochentag abends. Bestellgeld;

Bezugspreis durch die Post monatlich 2,30 ℛℳ einschließlich 0,48 Zeitungsgebühr, aber ohne für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,90 ℛ̃.-ℳ monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin sür Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 48, Willhelmstraße 32. Einzelne Nummern kosten 30 ¹p, einzelne Beilagen 10 f. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprecher: F 5 Bergmann 7573.

Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 3 mm hohen und 5 mm breiten Zeile 1,10 ℛℳ, einer dreigespaltenen 3 mm ho

92 mm breiten Zeile 1,85 Rℳ. Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin SW. 48, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf ein⸗⸗ e. Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist arin au unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen se

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anzugeben, welche

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Berlin, Mittwoch, den 11. Juli, abends

Postscheckkonto: Berlin 41821 1 934

Inhalt des amtlichen Teiles 8 . Deutsches Reich.

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.

Begründung zum Gesetz gegen Mißbrauch des bargeldlosen Zahlungsverkehrs vom 3. Juli 1934.

Besbhen dua zum Gesetz über Kleinrentnerhilfe vom 5. Juli 934.

Begründung zum Gesetz zur Aenderung einiger Verbrauch⸗ steuergesetze vom 5. Juli 1934. 8

Begründung zum Gesetz über die Ermächtigung zu vorüber⸗ gehenden Zolländerungen vom 5. Juli 1934.

Filmverbot.

Dritte Verordnung zur Aenderung der Verordnung über den Absatz von Frühkartoffeln. Vom 10. Juli 1934.

Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe der Nummer 77 des Reichsgesetzblatts, Teil I. 111““

Druckfehler⸗Berichtigung zu Nr. 157.

Preußen.

Bekanntmachung, betreffend Gebühren für die Benutzung der Preußischen Staatsarchive. 1

Bekanntmachung des Regierungspräsidenten in Königsberg, be⸗ treffend die Einziehung von Vermögenswerten zugunsten des Landes Preußen. 16“

Im Nichtamtlichen Teil ist der Monatsausweis über die Einnahmen und Ausgaben des Reichs in den Monaten April und Mai 1934 des Rechnungsjahres 1934 veröffentlicht.

Amtliches. Deutsches Reich.

Bekanntmachung über den Londoner Goldprei

gemäß § 1 der Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur Aenderung der Wertberechnung von Hypotheken und sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmark) lauten (RGBl. I S. 569). Der Londoner Goldpreis beträgt am 11. Juli 1934

für eine Unze Feingold 137 sh 11 d, in deutsche Währung nach dem Berliner Mittel⸗

kurs für ein englisches Pfund vom 11. Juli 1934 mit RM 12,66 umgerechnet = RM 87,3013, ür ein Gramm Feingold demmach = pence 53,2095, in deutsche Währung umgerechnee = RM 2,80680.

Zerlin, den 11. Juli 1934. Se 1 Statistische Abteilung der Reichsbank. ͤ

Begründung

zum Gesetz gegen Mißbrauch des bargeldlosen Zahlungsverkehrs

vom 3. Juli 1934 (RGBl. I S. 593).

Die Besonderheit der von dem Gesetz betroffenen Unter⸗ nehmungen besteht darin, daß sie zu Baufinanzierungen und ähnlichen Zwecken Kredite gewähren, für deren Auszahlung ihnen die erforderlichen Barmittel nicht zur Verfügung stehen. Zur Vermeidung von Zahlungsschwierigkeiten ist daher der Betrieb der Unternehmungen so eingerichtet, daß der Kredit⸗ nehmer und jeder spätere Überweisungsempfänger über das Guthaben nicht durch Barabhebung, sondern nur durch Über⸗ weisung verfügen darf. Auf diese Weise müssen die Guthaben von Hand zu Hand weitergegeben werden, bis der gewährte Kredit getilgt ist. So entsteht ein bargeldloser Zahlungs⸗ und Kreditverkehr, der sich außerhalb des allgemeinen unter der Kontrolle der Reichsbank stehenden Zahlungsverkehrs voll⸗ zieht, und für den demzufolge die für die geordnete Abwicklung des Zahlungsverkehrs vorgesehenen Einrichtungen auch nicht wirksam werden können. Wie bei jeder anderen unorgani⸗ schen Schöpfung von Krediten tritt auch hier die Tendenz zu einer unverantwortlichen Ausdehnung mit den unvermeid⸗ lichen preissteigernden Wirkungen hervor. Je größer die in dem in sich geschlossenen überweisungsverkehr der Unter⸗ nehmungen festgelegten Summen sind, dig; größer werden diese Gefahren für die Gesamtwirtschaft. 2 azu kommt, daß sich die Guthaben bei Personen, für die eine Möglichkeit für die Weiterleitung fehlt, um so eher stauen, je kleiner die Zahl der der Unternehmung angeschlossenen Personen ist. In die Verlegenheit, die Guthaben nicht mehr verwerten zu können, gerät nach den gemachten Erfahrungen besonders frühzeitig der Einzelhandel, der dadurch seine Liquidität verliert. Die beschränkte Verwertbarkeit der Guthaben führt naturgemäß weiter zu einer Unterbewertung der Guthaben und zu Ver⸗ lusten für die Beteiligten.

Aus diesen Erwägungen sind bereits im § 1 Kapitel XV der Verordnung des Reichspräsidenten über Maßnahmen auf dem Gebiete der Finanzen, der Wirtschaft und der Rechts⸗ pflege vom 18. März 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 109, 122)

Satzungsbestimmungen und Vereinbarungen, wonach über Guthaben bei solchen Unternehmungen durch Scheck usw. nicht aber durch Barabhebung verfügt werden darf, für nichtig erklärt worden. Diese Maßnahme hat jedoch die an sie ge⸗ knüpften Erwartungen nicht erfüllt und die Ausgleichskassen⸗ bewegung nicht zum Stillstand gebracht. Auch die Warnun⸗ gen der Behörden und des Beauftragten für Wirtschaftsfragen in der Reichskanzlei vor den fraglichen Unternehmungen haben keinen nachhaltigen Erfolg gezeitigt.

In Anbetracht der geschilderten Gesahren sieht daher das Gesetz vor, daß Unternehmungen der in § 1 näher bezeichneten Art den Betrieb zu schließen haben, und daß neue Unterneh⸗ mungen dieser Art nicht mehr eröffnet werden dürfen 2). Zuwiderhandlungen werden mit Strafen bedroht 5). Bei Zweifeln bezüglich der Anwendbarkeit dieses Gesetzes auf einzelne Unternehmungen soll der Reichswirtschaftsminister mit bindender Wirkung für die Gerichte und Verwaltungs⸗ behörden entscheiden können 1 Absatz 2). Um zu ver⸗ hindern, daß Unternehmungen, die Kredite auf der Grundlage eines Notgiralgeldverkehrs gewähren, nach einem neuen System sich einrichten und so sich den Folgen des Gesetzes entziehen, ist in § 1 Absatz 3 vorgesehen, daß solche Unter⸗ nehmungen gleichfalls den Vorschriften des Gesetzes unter⸗ stellt werden können. Die Landesbehörden erhalten die Be⸗ fugnis, erforderlichenfalls die Unternehmungen aufzulösen, um eine spätere Wiederaufnahme der Tätigkeit der Unter⸗ nehmung unmöglich zu machen 3).

(Veröffentlicht vom Reichswirtschaftsministerium und Preußischen Ministerium für Wirtschaft und Arbeit.)

Begründung Gesetz über Kleinrentnerhilfe vom 5. (RGBl. I S. 580).

Allgemeines.

Die von der öffentlichen Fürsorge betreuten ehemaligen Kapitalrentner, deren Vorsorge für den Fall des Alters oder der Erwerbsunfähigkeit die Geldentwertung vernichtet hat, be⸗ finden sich seit Jahren in großer Not. Unter der wachsenden finanziellen Belastung der Gemeinden und Gemeindeverbände hat sich ihre Lage seit Erlaß der Fürsorgegesetzgebung von 1924 dauernd verschlechtert. Die Rentner haben deshalb seit langer Zeit ein Rentnerversorgungsgesetz angestrebt, das ihnen unter Herausnahme aus der öffentlichen Fürsorge einen Rechtsanspruch auf eine nach, dem früheren Vermögen ge⸗ t Rente sichern sollte. Ein solches Gesetz hätte jedoch außerordentlich hohe Mehraufwendungen erfordert. Da gegen⸗ wärtig neue Mittel für die Kleinrentnerhilfe nicht zur Ver⸗ fügung gestellt werden können, bleibt nur die Möglichkeit, den berechtigten Klagen der Kleinrentner durch Erleichterungen innerhalb der Fürsorge abzuhelfen, die für die Fürsorgever⸗ bände tragbar erscheinen. Der Entwurf beschränkt deshalb die verbesserten Fürsorgeleistungen auf einen bestimmten Kreis von Berechtigten und begnügt sich mit Verbesserungen, die bisher schon von zahlreichen vvTöö welche sich der Kleinrentner besonders angenommen haben, in gleichem oder ähnlichem Umfange durchgeführt worden sind.

Zu § 1: §1 grenzt den Kreis der Personen ab, denen die Kleinrentnerhilfe zu gewähren ist. Für den Bezug der Klein⸗ rentnerhilfe muß der hilfsbedürftige Rentner außer den son⸗ stigen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der öffent⸗ lichen Fürsorge den Nachweis eines bestimmten früheren Kapitalvermögens und eines Mindestalters oder der Erwerbs⸗ unfähigkeit erbringen; die Beweislast für die Voraussetzungen obliegt dem Kleinrentner.

ür die Festsetzung der Mindestvermögensgrenze von 12 000 Mark am 1. Januar 1918 waren folgende Er⸗ wägungen maßgebend:

Den Kleinrentnern, die ein Vermögen von weniger als 10 000 Vorkriegsmark hatten, gewährt die Kleinrentner⸗ fürsorge schon seither in den meisten Fällen Leistungen in Höhe ihrer früheren Einnahmen aus dem Kapitalvermögen. Es besteht also keine Notwendigkeit, für sie weitere Vergünsti⸗ gungen einzuführen. Dazu kommt, daß der Ertrag eines Kapitalvermögens von weniger als 10 000 Vorkriegsmark auch im Frieden kaum ausreichte, um den Lebensbedarf zu befriedigen. Da aber ein Vermögen von 10 000 Vorkriegs⸗ mark vor allem in ländlichen und ö Verhält⸗ nissen noch als ausreichende Grundlage für eine Altersver⸗ sorgung galt, geht der Entwurf von einer Mindestvermögens⸗ grenze von 10 000 Vorkriegsmark aus. Nach der Umrech⸗ nungstabelle zum Aufwertungsgesetz (RGBl. 1925 I S. 133) betrug am Stichtag der Wert von 10 000 Papiermark 8000. Goldmark. Die Vermögensgrenze ist deshalb auf 12 000 Mark festgesetzt worden. Der Stichtag ist gewählt, um alle Klein⸗ rentner, die das Mindestvermögen vor Beginn der Geldent⸗ wertung erworben hatten, zum Bezug der Kleinrentnerhilfe zuzulassen.

Die Kleinrentnerhilfe wird nur gewährt für Kapital⸗ vermögen, das der Geldentwertung zum Opfer gefallen ist, also z. B. nicht für Grundvermögen.

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Der Entwurf verlangt grundsätzlich, daß der Empfänger der Kleinrentnerhilfe am Stichtag selbst Eigentümer des Kapitalvermögens war. Nur wenn ein Rentner nach dem 1. Januar 1918 von seinem Ehegatten Vermögen geerbt hat, genügt zum Bezug der Kleinrentnerhilfe der Nachweis, daß das Vermögen am 1. Januar 1918 dem verstorbenen Ehe⸗ gatten gehörte. 8

Um auch den Personen, die zwar kein Kapitalvermögen besaßen, denen aber ein Rechtsanspruch auf eine lebensläng⸗ liche Rente zustand, die Kleinrentnerhilfe zukommen zu lassen, stellt der Entwurf den Rechtsanspruch auf eine lebensläng⸗ liche Rente von 500 Mark dem Kapitalbesitz gleich.

Das in Absatz 2 festgesetzte Mindestalter entspricht der bisherigen Praxis der Kleinrentnerfürsorge.

Zu § 2: Die Durchführung der Kleinrentnerhilfe obliegt den Fürsorgeverbänden im Rahmen der öffentlichen Fürsorge. Es gelten deshalb für die Kleinrentnerhilfe die gesa mten Vorschriften der Fürsorgepflichtverordnung und der Reichs⸗ grundsätze über Voraussetzung, Art und Maß der öffentlichen Fürsorge, soweit sich nicht aus den Bestimmungen des Ent⸗ wurfs etwas anderes ergibt. Es bleibt also weiterhin bei der Teilung in allgemeine und gehobene Fürsorge mit der Maß⸗ gabe, daß mnerhalb der gehobenen Fürsorge einem festabge⸗ grenzten Personenkreis die besonderen Vergünstigungen der §§ 3 ff. des Entwurfs zustehen.

Zu § 3: Den Ersatzanspruch des Fürsorgeverbandes gegen den Unterstützten haben die Kleinrentner stets als besonders drückend empfunden. Es ist auch nicht zu verkennen, daß die Durchsetzung dieses Anspruchs in vielen Fällen zu erheblichen Härten und zu einer dauernden Beunruhigung der Rentner⸗ kreise geführt hat. Der Entwurf beseitigt deshalb die Ersatz⸗ pflicht des Unterstützten für die Leistungen der Kleinrentner⸗ hilfe. Damit entfällt gleichzeitig die Möglichkeit, künftig den Ersatz der Kosten durch Eintragung von Hypotheken, durch Verpfändungen oder in anderer Weise sicherzustellen. Die eat⸗ sprechenden Bestimmungen der Reichsgrundsätze über Vor⸗ aussetzung, Art und Maß der öffentlichen Fürsorge sind auf die Kleinrentnerhilfe nicht anwendbar.

Der Entwurf läßt die Unterhaltspflicht nach bürger⸗ lichem Recht völlig unberührt. Er sichert deshalb in § 3 Abs. 2 dem Fürsorgeverband die Möglichkeit, Rechts⸗ ansprüche des Unterstützten auf Leistungen zur Deckung des Lebensbedarfs also auch Unterhaltsansprüche auf sich übergehen zu lassen. Dagegen beseitigt er für das Gebiet der Kleinrentnerhilfe die über die bürgerlich⸗rechtliche Unter⸗ haltspflicht hinausgehenden Ersatzansprüche des Fürsorge⸗ verbandes gegen Ehegatten und Eltern des Unterstützten nach § 25a der Fürsorgepflichtverordnung.

Zu § 4: Nach § 25 Abs. 3 der Fürsorgepflichtverordnung ist der Erbe des Unterstützten verpflichtet, dem Fürsorgever⸗ band die aufgewendeten Kosten aus dem Nachlaß zu ersetzen. An diesem Grundsatz ist mit Rücksicht auf die Subsidiarität der öffentlichen Fürsorge im allgemeinen auch für die Klein⸗ rentnerhilfen festzuhalten. Es ist nicht vertretbar, daß der Fürsorgeverband für seine Kosten ohne Ersatz bleibt, während einem Erben, der dem Unterstützten nicht besonders nahe⸗ stand, der Nachlaß zukommt. Dagegen erscheint es gerecht⸗ fertigt, die nächsten Verwandten des Unterstützten, wie den Ehegatten, Eltern und Abkömmlinge von der Ersatzpflicht freizustellen. Der Entwurf stellt deshalb die Ersatzpflicht der Erben des Empfängers der Kleinrentnerhilfe grundsätzlich fest und erklärt die entsprechenden Vorschriften des § 25 Abs. 3 der Fürsorgepflichtverordnung für anwendbar; er be⸗

reit aber den Ehegatten und die Verwandten auf⸗ und ab⸗ ö Linie als Erben von der Pflicht zum Ersatz der Kosten. Die Verjährungsfrist von vier Jahren ist die gleiche wie in § 25b der Fürsorgepflichtverordnung. Da der in § 4 Abs. 1 festgesetzte Ersatzanspruch gegen den Erben erst im Zeitpunkt des Erbfalls entsteht, läßt § 4 Abs. 2 die Ver⸗ jährung nicht wie in § 25 b mit der Entstehung des An⸗ spruchs, sondern bereits mit Ablauf des Jahres beginnen, in dem die Unterstützung gewährt worden ist.

Zu § 5: Bei Erlaß der Vorschriften der Fürsorgepflicht⸗ verordnung über Arbeitspflicht und Arbeitszwang war nicht an ihre Anwendung bei alten oder erwerbsunfähigen Per⸗ sonen gedacht. Das Verlangen auf Leistung von Pflicht⸗ arbeit und die Durchführung des Arbeitszwanges gegenüber Kleinrentnern stellt deshalb in allen Fällen eine offensicht⸗ liche oder außergewöhnliche Härte im Sinne der §§ 19, 20. Abs. 3 der Fürsorgepflichtverordnung dar. Da trotzdem immer noch Fälle vorkommen, in denen Fürsorgeverbände Kleinrentner zur Pflichtarbeit heranziehen, befreit der Ent⸗ fene die Empfänger der Kleinrentnerhilfe von beiden Vor⸗

chriften. 8 Nach § 23 der Fürsorgepflichtverordnung können Unter⸗ haltspflichtige im Verwaltungsweg zur Erfüllung ihrer Un⸗ terhaltspflicht angehalten werden. Das Verwaltungsver⸗ fahren hat in zahlreichen Fällen zu Härten geführt. Der Ent⸗ wurf verweist daher die Fürsorgeverbände für die Durchfüh⸗ rung von Unterhaltsansprüchen in der Kleinrentnerhilfe auf das Verfahren vor den ordentlichen Gerichten.