1934 / 173 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 27 Jul 1934 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 173 vom 27. Juli

E“ Bekanntmachung zu der dem Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste.

Die Liste der Eisenbahnstrecken, Kraftwagen⸗ und Schiffahrtslinien, auf die das Internationale Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr Anwendung findet (Deut⸗ scher Reichs⸗ und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 41 vom 17. Februar 1934), wird, wie folgt, geändert.

I. Im Abschnitt „Frankreich“ wird unter A

1. die Ziffer 7 gefaßt:

7. Der Eisenbahnen in Elsaß und 282 lin Straßburg] einschließlich die auf Rechnung des „Département du Iaut-Rhin“ betriebenen Linien von lokaler Bedeutung von Colmar nach Lapoutroie und von Colmar nach Wintzenheim.

die Ziffer 29.

(29. Der „Régie départementale du Haut-Rhin“ lin Colmar], die den Betrieb der Kaysersberg⸗Tal⸗ bahnen (Linien von Colmar nach Lapoutrie und von Colmar nach Wintzenheim) führt.) dafür gestrichen; 3

(Die gegenwärtigen Ziffern 30 bis 35 werden in 29 bis 34 öeanert

nach den Angaben der Ziffer 33 (bisher 34) das Fuß⸗ notenzeichen 1) angebracht und dazu als Fußnote gesetzt: 1) Die elektrische Stromlieferung, sowie der Unter⸗

halt des Rollmaterials werden von der Eisenbahn

Nyon St. Cergue Morez besorgt.

(Die bisherige Fußnote 1) wird in 2) abgeändert.)

4. unter B. IV Ziffer 45 dieses Abschnitts nach den Worten: „bei Les Verrières⸗Suisse bis Pontarlier“ das Fußnoten⸗ zeichen 4) und bei Ziffer 47 nach den Worten: „. Grenze bei Le Chatelard bis Vallorcine“ das Fußnotenzeichen 5) angebracht und dazu als Fußnote jeweils nachgetragen: 4) Die Schweizerischen Bundesbahnen besorgen nur den Zugdienst (Zugförderung und Zucobegleitung) zwischen Les Verrières⸗Suisse und Pontarlier. 5) Die Martigny Le Chatelard⸗Bahn besorgt nur den Zugdienst (Zugförderung und Zuobegleitung) zwischen der französischen Grenze bei Le Chaͤtelard und Valloreine. Im Abschnitt „Italien“ wird unter A die Ziffer 92 (29. Die von der „Società Romana per le Ferrovie del Nord“ [Roma (Rom)) betriebene elektrische Eisen⸗ bahn Roma-—Civitacastellana —Viterbo.) gestrichen.

III. Im Abschnitt „Türkei“ wird in der Überschrift das Worte „auswärtigen“ ersetzt durch: „türkischen“.

Berlin, den 25. Juli 1934. Der Reichsverkehrsminister.

v4“

ig B. 5. vom 26. Juli 1934.

Auf Grund des Gesetzes über den Verkehr mit indu⸗ striellen Rohstoffen und Halbfabrikaten vom 22. März 1934 (RGBl. I S. 212) in Verbindung mit der Verordnung über Baumwolle vom 26. März 1934 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 73 vom 27. März 1934) wird mit Genehmigung des Reichswirtschaftsministeriums folgendes angeordnet:

Die Verarbeitung von Rohbaumwolle oder Linters ist

vom 1. August 1934 ab nur in dem jeweils von der Ueber⸗

wachungsstelle für Baumwolle zugelassenen Umfange gestattet.

Vom. 1. August 1934 ab darf jeder inländische Verarbeiter

von Rohbaumwolle oder Linters monatlich höchstens

70 vH derjenigen Menge in Verarbeitung nehmen, die er im Durchschnitt der ersten drei Monate des J

monatlich in Verarbeitung genommen hat.

Diese Vorschrift gilt getrennt für

nordamerikanische,

ͤggyptische,

ocöstindische, sonstige (exotische) Baumwolle und Linters.

Nordamerikanische, ägyptische, ostindische und sonstige Baumwolle können jedoch in der Weise ausgetauscht werden, daß 100 Ballen nordamerikanische, 67 Ballen ägyptische, 125 Ballen ostindische und 22 t sonstige (exotische) Baumwolle untereinander gleichstehen; ebenso entsprechende Teil mengen dieser Provenienzen.

Ein Austausch zwischen Rohbaumwolle und Linters ist nicht zulässig.

Zuwiderhandlungen gegen die Anordnung werden gemäß 88 4 und 5 des Gesetzes über den Verkehr mit industriellen Rohstoffen und Halbfabrikaten vom 22. März 1934 (-GBl. I Seite 212) in Verbindung mit § 5 der siebenten Durchfüh⸗ rungsverordnung zu diesem Gesetz vom 18. Mai 1934 (REBl. I Seite 396) bestraft.

Bremen, den 26. Juli 1934. 8 Ueberwachungsstelle für Baumwolle. Der Reichsbeauftragte: 8

1“ Preußen.

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziel kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933. (Rö Bl. 1 S. Fe. in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Bermögens vom 14. Juli 1933

R(GG P /— 479 (8 7,

(RGBl. 1 S. 479) und der Durchführungsverordnung des Perih Ministers des Innern vom 31. Mai 1933 ö 39) wird die Einziehung der nachstehend ezeichneten Gegenstände zugunsten des Landes Preußen hiermit angeordnet. 8 8 8

Früherer Eigentümer Gegenstand

1 Schreibmaschine „Triumph““ Nr. 28744

37 Bücher

1 Mappe mit Zeitungsausschnitten

1 Paket mit Rundschreiben und

Korrespondenz

Bild

Schreibtischstuhl

Nachttischschränke

Konsole

Blumenkrippe

Paneelbrett

Kartei der Arbeiter und Ange⸗

stellten

Bücher 8

Schreibheft mit Noti;een

Querpfeife 1

Umschlag mit Korrespondenz

roter Binder

Reichsbannerschirmmütze

Kalender 1934

Rudolf Pichler, Halle a Gr. Nikolaistr. 5

Ehem. Landtagsabgeordneter Schhlag in Halle a./S

f .

Klassenkampfverlag Halle a./S.

Joseph Bauer, Halle a./S., Ammendorfer Weg 172

11““

—:q——— db”* —V——zN.˖n—

M. Winkler, Halle a./S., Friedrichstr. 8.

Elisabeth König, Halle a. S., Riedelstr. 10

2

12 rote Sammelbüchsen des Kin⸗ derheimes Ruhla

1 Heft Akten (Schriftverkehr und Belege)

1 Diarium „Erinnerungen an meine Gefängnishaft“, Gedichte

5,29 RM Bargeld der ehem. SPD.

1““

Karl Weber, unbekannt

Friedrich Petzsch, Halle a./S., Raffineriestr. 18

Franz Kruschina, Weißenfels, Klosterstr. 18.

Rudolf Jaeger, Halle

Unbekannt

Hedwig Krüger, Halle a./S., Reilstr. 133

40,— RM Bargeld für einen an die Fa. Rensch in Halle freige⸗ gebenen Beiwagen

Guthaben des Postscheckkontos Leipzig Nr. 4403 in Höhe von 5,07 RM

216,73 RM (Erlös aus 8669 kg ein⸗ gestampften Druckschriften

Hypothek über 2 000,— RM auf dem Grundstück Schillerstr. 28. in Löbejün (Grundbuch Bd.

1— XXV, Bl. Nr. Fritz Voigt, Leipzig „— NM Bargeld der ehem.

a./S.

Die erweiterten Rundsunkapparateverträge.

700 000 Volksempfänger aufgelegt.

Wie erinnerlich, sind die zu Ende April 1933 abgeschlossenen Rundfunkapparateverträge, deren Inhalt im einzelnen bekannt ist, nach Ablauf der Vertragsfristen am 31. Juli dieses Jahres verlängert worden. Nach den vorliegenden Erfahrungen bestand für alle wirtschaftlichen Einrichtungen keinerlei Zweifel daran, daß die marktregelnden Vereinbarungen erneuert und unter Aus⸗ nutzung der aus der Praxis gewonnenen Erfahrungen aäusgebaut werden mußten. Zu Beginn dieses Monats sind die neuen Wirtschaftsverträge, und zwar der Wirtschaftsvertrag der Rund⸗ funkempfangsapparate⸗ und der Wirtschaftsvertrag der Laut⸗ sprecherfabriken von sämtlichen dafür in Frage kommenden Firmen unterzeichnet worden. Die Wirksamkeit der neuen Ver⸗ träge beginnt am 1. August 1934. Sie enden am 31. Dezember 1935. Für die gleiche Zeitdauer werden Verpflichtungsscheine für Werksvertreter, Großhändler, Einzelhändler, Ausführer und Einbau⸗Fabriken eingeführt, die nach Form und Inhalt mit den maßgeblichen Fachverbänden der Abnehmer vereinbart worden sind. Die neuen Vereinbarungen unterscheiden sich ihrem Inhalt nach nur wenig von den bisher in Kraft befindlichen Vertrags⸗ werken. Als Geschäftsstelle der Verträge waltet in Zukunft nicht mehr die Wirufa G. m. b. H. An ihre Stelle tritt vielmehr die im Zuge des Neuaufbaues der Wirtschaftsorganisationen ge⸗ W“ der deutschen Rundfunkindustrie e. V. (WDRIJ).

In der Frage der Anerkennung von Groß⸗ und Einzelhänd⸗ lern ist unter Berücksichtigung der in den geführten Kartell⸗ gerichtsprozessen gewonnenen Erfahrungen eine weitgehende Anlehnung der Begriffsbestimmungen an die Spruchpraxis des Kartellgerichts durchgeführt worden. Betrug die Zahl der Einzel⸗ händler vor Neuordnung der Funkindustrie schätzungsweise 60 000, die Zahl der Großhändler etwa 1500, so konnten diese Ziffern auf 37 000 bzw. 750 ermäßigt werden. In der Rabattgestaltung haben die Wünsche des Einzelhandels insoweit eine Berücksichti⸗ gung erfahren, als in der untersten Rabattstufe für Einzelhändler eine Erhöhung vorgenommen worden ist. Für eine angemessene und gerechte Preisbildung der industriellen Erzeugnisse wurde durch einen entsprechenden Ausbau der mit der Festsetzung be⸗ trauten Instanzen Sorge getragen. Endlich wurde, um eine Schädigung des Handels durch ein vorzeitiges Ueberaltern von Lagerbeständen zu verhüten, unter Berücksichtigung einer von Groß⸗ und Einzelhandel nachdrücklichst gestellten Forderung fest⸗ gesetzt, daß neue Apparatetypen lediglich während der Rundfunk⸗ saison in der Zeit vom 1. August des einen bis zum 31. Januar des nächsten Jahres auf den Markt gebracht werden dürfen.

Die von der Industrie geschaffene Marktordnung stellt keineswegs ein aus eigennützigen Gesichtspunkten heraus ent⸗ standenes Industriediktat dar, vielmehr sind weitgehend die wohl⸗ verstandenen Interessen aller in der Funkwirtschaft tätigen Unter⸗ nehmungen ebenso wie die der Verbraucher von Rundfunk⸗ geräten gewahrt. Die Preispolitik der Industrie ist äußerst bescheiden; sie liegt durchweg an der untersten Grenze, die mit Rücksicht auf die Lebensfähigkeit der industriellen Unternehmungen tragbar ist. In diesem Zusammenhang sei u. a. auf die unge⸗ heuren Ausgaben für die Lagerhaltung in der Zeit von Januar bis August, also in der sogenannten „stillen“ Zeit, hingewiesen. Die Lagerbestände werden auf rund 270 000 Geräte, zu denen noch etwa 100 000 lagernde Volksempfänger treten, geschätzt. Die außerordentlich hohen Lagerbestände, die normalerweise die Zahl von 90 000 Stück nicht überstieg, erklären sich daraus, daß nach Einsetzen der im Vorjahr den gewöhnlichen Bedarf über⸗ steigenden Nachfrage Neueinstellungen in größerem Umfange vor⸗ genommen wurden, daß aber späterhin bei abflauender Nach⸗ frage nach den gesetzlichen Bestimmungen die Industrie, die an sich nunmehr wieder freigewordenen Arbeitskräfte nicht frei⸗ setzen konnte und infolgedessen auf Lager arbeiten mußte. Die Rabattsätze füür den Groß⸗ und Einzelhandel sind nach objektiven und gerechten Gesichtspunkten nicht ohne vorherige Fühlung⸗

Die Maßnahme der Einziehung der vorgenannten 9 mögenswerte wird mit der Veröffentlichung dieser Verfügu wirksam. Gemäß § 3 des Gesetzes vom 26. Mai 193 97 löschen die an den eingezogenen Vermögenswerten besteh Rechte. Gegen diese Verfügung ist ein Rechtsmitte gegeben.

Halle a. S., den 23. Juli 1934. Der Regierungspräsident in Merseburg.

Staatspolizeistelle für den Regierungsbezirk Merseburg

——V—V— Rrichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der Botschafter der Union der Sozialistischen Sowic, Republiken Leo Chintschuk hat Berlin verlassen. Pe auf weiteres führt Botschaftsrat Bessonoff die Geschist der Botschaft.

Der Königlich norwegische Gesandte A. Scheel ha Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit fihrn Legationsrat Bull die Geschäfte der Gesandtschaft.

Der Königlich rumänische Gesandte Micolas P. Con⸗ nen hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenhet führt Legationsrat Petala die Geschäfte der Gesandtscheit

Der schweizerische Gesandte Paul Dinichert Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Legö⸗ tionsrat Feer die Geschäfte der Gesandtschaft.

e*“

In Ergänzung der Bekanntmachung der Handelsbey tretung der UdSSR. in Deutschland im Reichsanzeige Nr. 172 vom 26. Juli 1934:

A. V. Bogatschew, Konstantin, für die Zeit vo 23. Juli 1934 bis 20. August 1934. Berlin, den 26. Juli 1934.

Handelsvertretung der U.d. S. S. R. in Deutschland. Rechtsabteilung.

4 Verkehrs

nahme mit dem Reichswirtschaftsministerium, dem Führer der Wirtschaft und dem Reichsführer des Handels, schließlich auch nach ausgiebigen Verhandlungen mit den zuständigen Organi⸗ sationen des Handels festgesetzt worden. Die Durchführung des Anerkennungsverfahrens von Groß⸗ und Einzelhändlern erfolgt unter Ausschluß aller Wettbewerbsgesichtspunkte und unter

genauer Berücksichtigung der kartellgerichtlichen Bestimmungen.

wesen.

Von den Volksempfängern sind bisher 700 000 Stück ag gelegt worden. Hiervon haben etwa 600 000 Stück den Mf zum Verbraucher gefunden. Schließlich sei noch darauf hir gewiesen, daß sich die Rundfunkapparateindustrie entschlossen hu durch Preisherabsetzung der höherwertigen Apparate um 10 8 25 vH einen leichteren Abschluß der üger zu erreichen. A Leistungsfähigkeit der lagernden Geräte bleibt hinter der d Neukonstruktionen nicht zurück. Der Anteil des Volksempfängen

am Gesamtabsatz aller Rundfunkgeräte ist bis Dezember voriga

Jahres auf 25 bis 30 vH geschätzt worden.

Monatsausweis der Deutschen Rentenbank, Berlin. Juni 1934.

31. Mai 1934 2 000 000 000,—

30. Juni 10 2 000 000 00-

Aktiva. Belastung der Landwirtschaft . Bestand an Rentenbriefen: 31. 5. 1934 GM 600 000 000 30. 6. 1934 GM 600 000 000 Darlehen an das Reich. Deckungshypotheken für Osthilfe⸗ Entschuldungsbriefe gemäß § 2 der Entschuldungsverordnung vom 6. Februar 1932 31.5. 34 30. 6.34 177 727 060 189 084 660 Davon für Aus. gabe von Ostt.. hilfe ⸗Ent⸗ schuldungs⸗ briefen nicht 88 8

46 127 200,—

408 894 661,72 408 894 6610

131 599 860 129 535 860 59 548 800,

Kasse, Reichsbankgiro⸗, Postscheck⸗

und Bankguthaben . Wechsel E111“ h1a86s Lombardkredite. ö“ Sonstige Aktiva.. .

Passiva.

Grundkapitaa.. Umlaufende Rentenbankscheine . Umlaufende Rentenbriefe... 4 ½ % Osthilfe⸗Entschuldungs⸗

114“ Gewinnreseret Rückstellunen Sonstige Passivrv“ua . 2 009 715,20 Giroberbindlichkeiten aus weiter⸗

begebenen Wechsell.. 9 338 200,—

4 ½ % Osthilfe⸗Entschuldungsbriefe sind bihher *

riexbʒh nom. RM 127 959 300- nom. RM 68 410 500⸗ Fnom. RNR 50 518 K⸗

3 869 9111 3 051 900⸗ 30 200⸗ 31 08ℳ8

4 260 336/41 2 828 000,— 30 200,— 31 108,50

.2 000 000 000,— 408 894 662,— 5 500,—

46 127 200,— 427 679,24 4 492 189,69

2 000 000 000- 408 894 667g 5 500⸗

59 548 800⸗ 427 6703

4 492 1890 1 808 283

ausgegeben worden, von denen.⸗

getilgt wurden, so daß sich noaoch im Umlauf befinden.

Seit Inkrafttreten des Liquid.⸗Gesetzes sind Rentenbankscchein Betrage von z RtM 351 839 940,78 gem. § 7 a d. Liquid.⸗Ges⸗ in b Fassung v. 30. 8. 1924 und 8 gem. § 22 d. Liquid.⸗Ges. in! . Fassung v. 1. 12. 1930, 315 000 000,— gem. § 7 5 d. Liquid.⸗Ges. in d Fassung v. 30. 8. 1924, 124 109 397,50 gex. 7 d. Liquid.⸗Ges. in Fassung v. 30. 8. 1924 n gem. § 7 (1) d. Liquid.⸗Gei in Fassung v. 1. 12. 1930, p 880 334 583,— gem. § 11 d. Liquid.⸗Ges. in Fassung v. 30. 8. 1924,

zus. RtM 1 671 283 921,28 getilgt worden.

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 173 vom 27. Juli 1934. EC. 3

Bezeich

2* *

nung der Einnahmen

Aufgekommen sind

im Monat Juni 1934 RM

im Monat

Juni 1933

Millionen RM

vom 1. April 1934

bis 30. Juni 1934 RM

&.ν

Im Reichshaushaltsplan ist die Einnahme für das MRechnungsijahr 1934 vperanschlagt auf Millionen RM

6

A. Besitz⸗ und Verkehrsteuern.

Einkommensteuer: JJ00kbböööFb88 b) Steuerabzug vom Kapitalertrage.. c) andere Einkommensteueer.

zusammen lfde. Nr. 1

Abgabe der Aufsichtsratsmitglieder Ehestandshilsfe .. Körperschaftsteuirr Krisensteaut VermögensteurrerV Aufbringungsumlage.. Vermögenzuwachssteuer. Erbschaftsteuer Umsatzsteuuirer .. Grunderwerbsteuer 32) . Kapitalverkehrsteuer:

32) Gesellschaftsteuer.

b) Wertpapiersteuer .

c) Börsenumsatzsteuer Kraftfahrzeugsteuer.. Versicherungsteuuurer.. Rennwett⸗ und Lotteriesteuer:

a) Totalifatorstaeaiurr

b) andere Rennwettsteuaer .

zusammen lfde. Nr. 13 a

c) Lotteriesteuirer Wechset 116 Beförderungsteuer:

0 2 9

28 2 2 2 8. 90 20 90 90

b 2 9⏑ 90 590 90 20

0 9 26090ub90ùb9 890 —20 % 00 0 0 ⸗2

S Sgo Scchernöeens,eöe 1 8 8

b) Güterbeförderug .. Steuer zum Geldentwertungsausgleiche

Reichsfluchtsteuer 5 .. . Summ

B. Zölle und Verbrauchsteuern.

Tabaksteuer: a) Tabaksteuer (einschl. Aufschlag) ..

Zuckersteuea Salzsteuire.. Bierstener—“ Aus dem Spiritusmonopol Essigfäuresteuer Schaumweinsteuer.. Zündwarensteauiurr. . Aus dem Zündwarenmonopo Leuchtmittelsteuer.. Spielkartensteuer.. Statistische Abgabe.. Süßstoffsteuer Mineralwassersteuer.. Branntweinersatzsteuer.. Ausgleichsteuer auf Mineralöle

Schlachtsteuer: a) Schlachtsteiuerr b) Schlachtausgleichsteuer.. .“

usammen lfde. Nr. 986 . 1 Summe B Im ganzen

1“

a) Personenbeförderuug 6 bei Schuld⸗ verschreibungen (Obligationensteueer)y)..

e A.

b) Materialsteuer (einschl. Tabakausgleichsteuer) c) Tabakersatzstoffabgabee .

zusammen lfde. Nr. 19.

(Mineralöͤlsteuer) Fettiie 116

tr

66 910 701,83

5 123 432,57 111 528 461,02

197 710 060,51

20 546 264,03 156 425 700,29

183 562 595,42

867 895,33

1 250 000,— 53 676 055,34 225 249,67

11 323 776,08 229 665,25

5 868 494,32 134 541 320,42 1652 844,57

13 630 143,05 456 867,45 1178 734,72 12 848 957,63 4 588 231,98

SS85SS

-

m oöö „*

S.=0 ,⸗8SS D

F1 r8— —-

374 682 024,83

2 066 512,71 3 750 000,— 66 408 569,27 750 178,45

75 335 548,04 2 574 122,08

17 084 625,15 428 757 689,60 4 698 543,99

15 986 144,58 669 564,68

3 758 276,80 40 096 181,30 14 951 587,77

855 143,15 1 754 659,50

2 475 136,74 5 407 369,92

2 609 802,65 2 648 445,25 6 762 769,90

8 830 526,29 8 600 034,26

395 500,— 2 451 815,45

7 882 506,66 8127 770,47 17 465 508,40

23 379 348,72 27 045 778,65

652 868,27 6 344 452,88

Reichs⸗ Länder⸗ anteil anteil

1“ 8 9

458 199 725,03

90 307 502,56

1 142 467 803,30

296 510 118,62

51 598 607,03 12 465 726,92 4101

H— 92

144 794 019,32 40 502 723,35 13 522,62

64 060 232,95 21 398 319,75 4 645 977,49 20 579 624,11 10 674 306,92 212 011,15

3 010,78

923 898,— 292 421,05 295 280,37 116 931,73 420 943,52 24 245,30 7017,52

4 312,13

1 625 818,35 17 460 853,13

bo S 80 S S. do

—82 88SSSSSSS

bd

bobo e

111

—6 S bo

185 310 265,29

61 868 035,45 11 860 371,23 61 668 899,05 34 022 850,76 574 070,75 9126,60

2 795 309,40 3 298 763,30 1 821 566,72 366 066,93

1 237 378,92 65 624,35

26 255,15

15 150,43

4 472 159,95 47 894 562,74

18 606 235,12 250 977,49

11

28 560 006,10 386 231,65

18 857 212,61

28 946 237,75

1632,8

200,—

251 909 919,42

218,2

742 762 813,39

3124,7

710 109 619,45

603,7

1 885 230 616,69

¹) Einschließlich der aus den Einnahmen den Ländern usw. überwiesenen Anteile usw. 1 1 1 ²) An Lohnsteuer sind erstattet: im Monat Juni 1934 = 38 596,61 RM; in der Zeit vom 1. April 1934 bis 30. Juni 1934

= 205 952,28 RM.

³) Hierin ist die von den Landesbehörden erhobene Grunderwerbsteuer nicht enthalten.

⁴) Dieser Betrag ist für das Rechnungsjahr 1932 und Vorjahre aufgekommen.

Hierzu wird amtlich ergänzend mitgeteilt:

Das Aufkommen an Steuern, Zöllen und Abgaben hat sich auch Heus ehiifinnen ng wegnberzahrige Kinder

Lohnsteuer von etwa 3 Millionen

im Monat Juni 1934 sehr gut trugen in Millionen Reichsmark:

““

8 sot.

Besitz⸗ und Verkehrsteuern Zölle und Verbrauchste4uernn 251,9

1934 458,2

entwickelt. Die Einnahmen be⸗ *

Monat Juni 1933

bedingt einen Ausfall an Reichsmark monatlich;

2. der Betrag des Ledigenzuschlags, der mit Wirkung

g

7197,7

1, der Ausfall an Lohnsteuer derjenigen Personen, die Haus⸗ ehilfinnen beschäftigen, wegen der steuerlichen Behandlung der

Diese Maßnahme

ab

385,5 281,2

Summen 710,1 1. April bis

Besitz- und Verkehrsteuern.. Zölle und Verbrauchsteuern.. Summen..

1142,5 742,7 1885,2

Besi 2 Besi⸗

503,7

1. April bis

30. Juni 1934 30. Juni 1933

992,3 625,5

1617,8

Laufende Zahlungen und Vorauszahlungen waren bei den und Verlehrssteuern im Juni 1934 nach den gleichen Vor⸗ und Verkehrsteuern im Juni 1934 nach den gleichen Vor⸗

auszahlungen handelte es sich um die Vorauszahlungen auf die inkommensteuer und Körperschaftsteuer der Veranlagten für das

erste Viertel des Rechnungsjahrs 1934. Beranlagten

1 ür das erste entrichten. as, Fchie

84 Außerdem war am Juni 1934 die Vorauszahlung auf die Ehestandshilfe der

Biertel des Rechnungsjahrs 1934 zu Bei den Zöllen und Verbrauchsteuern muß berücksich⸗

tigt werden, daß im Juni 1933 die Schlachtstener noch nicht t werden, daß

Reichssteuer war.

9 84 8 „5, .; 9 ich bei Andererseits muß bereecgng

oweit sie sich auf Personenkraftfahrzeuge erstreckt, in

indet, und bei den mehr besteht.

8 Besitz⸗ und Verkehrsteuern. Von sachtigsten

1 uer weite 2 überstieg iter gut entwickelt. weniger als

6 2 2 9 8 8 naten des z;,5 Millionen Reichsmark.

den Besitz⸗ und Verkehrsteuern die Kraftfahrzeugstener,

bbau be⸗

Verbrauchsteuern die Schaumweinsteuer nicht

den für die Beurteilung der Wirtschaftsentwicklung Steuern hat sich im Juni 1934 besonders die Lohn⸗ Das Aufkommen im Juni 1934 dasjenige im gleichen Monat des Vorjahrs um nicht Die in den letzten Mo⸗ abgelaufenen Rechnungsjahres von Monat zu Monat

fortgeschrittene Besserung des Aufkommens an Lohnsteuer hält

omit

auch im laufenden Rechnnungsjahr weiter an.

Der Ver⸗

gleich mit dem Vorjahr ergibt ein noch günstigeres Bild, wenn b Gesetzesänderungen seit Juli 1933 berücksichtigt und dem Lohn⸗

t 8 1 euerauftommen hinzugerechnet werden:

.“

1. Juli 1933 abgelöst worden ist durch die Ehestandshilfe, die in der Monatsübersicht besonders ausgewiesen wird.

Würde die unter Ziffer 1 8 Steuervergünstigung und die unter Ziffer 2 bezeichnete Veränderung nicht erfolgt sein, so würde das Lohnsteuerauffommen im Juni 1934 nicht nur um 6,5, sondern um mindestens 10,7 Millionen Reichsmark höher ge⸗ wesen sein als im Juni 1933.

Das Aufkommen an veranlagter Einkommensteuer war im Juni 1934 um 15,2 Millionen Reichsmark höher als im Juni 1933; an Steuerabzug vom Kapitalertrag sind im Juni 1934 1,3 Millionen Reichsmark mehr aufgekommen als im Juni 1933.

Die Abgabe der Aufsichtsratsmitglieder hat sich gleichfalls günstig entwickelt. Das Aufkommen im Juni 1934 betrug 0,2 Millionen Reichsmark mehr als das Aufkommen im Juni 1933.

Die Körperschaftfstener hat im Juni 1934 ein Mehr von 14,9 Millionen Reichsmark gegenüber Juni 1933 gebracht.

Die Umsatzsteuer entwickelt sich weiter zur vollen Zufrieden⸗ heit. Das Aufkommen betrug im Juni 1934 134,5 Millionen Reichsmark, im Juni 1933 betrug es nur 111,4 Millionen Reichs⸗ mark. Trotz der am 2. Oktober 1933 erfolgten Senkung der Um⸗ satzsteuer der Landwirtschaft von 2 auf 1 vom Fee beträgt mithin das Mehr im Juni 1934 23,1 Millionen Reichsmark.

Kraftfahrzeugsteuer. Das Aufkommen blieb im Juni 1934 gegen Juni 1933 um 8,3 Millionen Reichsmark zurück, da für viele Altwagen die Kraftfahrzeugsteuer abgelöst ist und alle seit 31. März 1933 erstmalig zugelassenen Personenkraftfahrzeuge kraftfahrzeugsteuerfrei sind.

Wechselsteuer. Die hier bereits in den letzten Monaten des vorigen Rechnungsjahrs eingetretene günstige Entwicklung hat auch im laufenden Rechnungsjahr angehalten. Das Aufkommen im Juni 1934 betrug 3,3 Millionen Reichsmark mehr als das Aufkommen im Juni 1933; das Mehraufkommen im Juni 1934 ist auf die Vergrößerung des Wechselumlaufs zurückzuführen, die wiederum ihre Ursache hauptsächlich in der Ausgabe von Arbeitswechseln hat.

11““

In der Entwicklung der Beförderungsteuer zeigt sich ebenso wie in der Entwicklung der Umsatzsteuer die Belebung und Wiedererstarkung der deutschen Wirtschaft, die seit der Eröff⸗ nung des Kampfes um die Verminderung der Arbeitslosigkeit eingetreten ist.

Die Beförderungsteuer ergab im Juni 1934 2,7 Millionen Reichsmark mehr als im Juni 1933.

Die Reichsfluchtsteuer brachte im Juni 1934 2,4 Millionen Reichsmark gegen 1,4 Millionen Reichsmark im Juni 1933, mithin 1,0 Millionen Reichsmark mehr.

Das Mehr bei der Gesellschaftsteuer im Juni 1934 mit 12,7 Millionen Reichsmark gegen Juni 1933 beruht in der Hauptsache auf Einzahlungen pauschalierter Steuerbeträge nach dem Stahlvereinsgesetz.

Im ganzen sind im Juni 1934 an Besitz⸗ und Verkehr⸗ steuern 72,7 Millionen Reichsmark mehr aufgekommen als im

Juni 1933. Zölle und Verbrauchsteuern. „Bei den Zöllen und Verbrauchsteuern ist die Entwicklung im Juni 1934 ebenfalls günstig gewesen. Im einzelnen war 8s.estomäen im Juni 1934 gegenüber dem im Juni 1933 öher bei den Zöllen um 13,9 Millionen Reichsmark bei der e um. 1,2 , bei der Biersteuer um „„ 12 bei den Einnahmen aus dem Spiritusmonopol um . 1 bei der Leuchtmittelsteuer um . 3 bei der Mineralölsteuer um ... Die seit dem 1. Mai 1934 best brachte 18,9 Millionen Reichsmark. Die Zölle und Verbrauchssteuern ergaben im zusammen 33,7 Millionen Reichsmark mehr als im Gesamtbild. sind gegenüber Juni

an Besitz⸗ und Verkehrsteuern 72,7 Millionen Reichsmark an Zöllen und Verbrauchsteuern 33,7 Millionen Reichsmark insgesamt 106,4 Millionen Reichsmark Darin sind 18,9 Millionen Reichsmark Aufkommen an Schlacht⸗ steuer enthalten, die im Mai 1933 noch nicht bestand. Im ersten Vierteljahr des Rechnungsjahrs 1934 sind gegen⸗ über dem gleichen Zeitraum des Vorjahrs mehr aufgekommen: an Besitz⸗ und Verkehrsteuern: 150,2 Millionen Reichsmark an Zöllen und Verbrauchsteuern: 117,2 Millionen Reichsmark zusammen 267,4 Millionen Reichsmark. In diesem Betrage sind enthalten an pauschalierter Gesellschaft⸗ steuer 12 Millionen Reichsmark, an der erst im Rechnungsjahr 1934 eingeführten Schlachtsteuer 28,9 Millionen Reichsmark und an Fettsteuer ein Mehraufkommen von 28,7 Millionen Reichsmark (die Fettsteuer war erst vom Monat Juni 1933 ab zu entrichten).

Berlin, den 14. Juli 1934. Reichsfinanzministerium.

nde Reichsschlachtsteuer

Juni 1934 Juni 1933.

Im Juni 1934 1933 mehr auf⸗

gekommen:

öö

Handelsteil.

Berliner Börsenbericht vom 27. Juli.

Tendenz fester Aufhören der Abgabeneigung.

Die Berliner Börse eröffnete heute wieder fester, nachdem schon vorbörslich die Grundstimmung wesentlich freundlicher war. Hierzu trugen die Meldungen über Beruhigung der Lage in Wien ebenso bei wie die anhaltend günstigen Nachrichten aus der deut⸗ schen Wirtschaft, so z. B. der Bericht über die Walzwerkleistung, die weiter gestiegene Rohkohlenförderung und die volle Beschäfti⸗ gung bei Mannesmann im Zusammenhang mit einem größeren Röhrenauftrag aus Niederländisch⸗Indien. Da der Abgabedruck der Kulisse aufhörte, und diese zu Deckungskäufen schritt und auch die Bankenkundschaft weniger Verkaufsordres aufgegeben hatte als am Vortage, konnten die Kurse bereits anfangs um 1—2 vH anziehen.

Am stärksten war die Aufwärtsbewegung bei den Werten, welche gestern besonders gelitten hatten. Im Verlaufe konnte sich die feste Tendenz behaupten, und die Börse schloß überwiegend zu den höchsten Tageskursen.

Der Montanmarkt bot ausgehend von Mannesmann (+ 3) ein wesentlich festeres Bild. Im Durchschnitt betrugen hier die Kursbesserungen 1 ¼ vH, Stahlverein + 1, Harpener + 2, Gel⸗ und Hoesch je + 1 ½. Die günstigen Nachrichten über

en Ruhrkohlenabsatz beeinflußten auch den Braunkohlenmarkt, jedoch konnten Rheinische Braunkohlen nach dem gestrigen stär⸗ keren Rückschlag nur 1 vH wieder einholen. Am fühlbarsten war die Besserung bei Ilse und Bubiag (je 2 2¼). Kaliwerte waren stärker gefragt, Salzdetfurth konnten um 3 1⁄¼ und Westeregeln um 2 ¼ anziehen. Auch die Farbenaktien konnten heute von dem estrigen Verlust 2 ½ vH wieder einholen. Rütgers exrreichten mit 9 ¹¼ nahezu wieder den vorgestrigen Schlußkurs. Am Elektro⸗ markt setzte Shade die Aufwärtsbewegung, wenn auch wesentlich langsamer, fort (+ 1RM). Siemens +† 1 und AEG. + 1. In Versorgungswerten ergaben sich ebenfalls Kurssteigerungen um 1 bis 2 vH. Berger hörte man 4 Am

mit unverändert 107 4. stärksten traten gestern die Rückgänge in Maschinenwerten in Er⸗ scheinung, daher war auch hier heute die Besserung verhältnis⸗ mäßig stärker. (Berlin⸗Karlsruher + 3, Orenstein + 2.) Kunst⸗ seidenwerte lagen uneinheitlich. Abgeschwächt waren Dessauer Gas. Hervorzuheben sind noch Kabelwerte, unter denen Deutsche Telefon und Kabel 3 vH gewannen.

Auch der Kassamarkt bot ein wesentlich freundlicheres Bud. Die Kurse waren hier ebenfalls allgemein fester. Einzelne Spezialitäten waren gesucht. Am Rentenmarkt herrschte nicht die gleiche freundliche Simutung. Allgemein war das Bild un⸗ einheitlich. Die Tendenz jedoch eher schlechter. Schuldbuch⸗ forderungen wurden etwa zu Vortagskursen gehandelt. Altbesitz mit unverändert 94. 8

Der Geldmarkt bot ebenfalls dem Vortage gegenüber keine wesentlichen Veränderungen. Bei etwas zunehmendem Wechsel⸗ angebot wurde das Tagesgeld für erste Adressen mit 4 bis 4

genannt. 1 8 Am Devisenmarkt wurde der Dollar mit unverändert 2,51 ½

und das Pfund mit 12,67 ½ (12,67) notiert.

6“ ö Abkommen über den Verrechnungsverkehr zwischen Deutschland und der Schweiz.

In Berlin ist heute ein Abkommen über den Verrechnungs⸗ verkehr zwischen Deutschland und der Schweiz unterzeichnet worden. Die Neuordnung ersetzt die bisherige Regelung des Zahlungsverkehrs im Warengeschäft über das Sonderkonto der Schweizerischen Nationalbank bei der Reichsbank. Mit Wirkung ab 1. August d. J. können in beiden Ländern sämtliche Zahlungen nach dem anderen Land grundsätzlich nur noch auf dem Wege der Verrechnung über die beiden Notenbanken erfolgen. Gleichzeitig sind Vereinbarungen über die Ermäßigung deutscher Zölle für schweizerische Waren und über die Erhöhung von schweizerischen Kontingenten für die Einfuhr deutscher Waren getroffen worden.