1934 / 176 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 31 Jul 1934 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 176 vom 31. Juli 1934. S. 2

Vorschriften über die Verwendung und den Berkauf von Anordnung Nr. 11.

Einfuhr⸗ höchstmenge f. d. Monate August/ Sept. 1934

Einfuhr⸗Nr. des Stat. Warenver⸗ zeichnisses

Kartoffeln zu erlassen und Kontrolleinrichtungen hierfür zu treffen, 8 eine Beschränkung der Zufuhren und des Versandes anzu⸗ ordnen sowie Einrichtungen zur Regelung der Erfassung und der Verteilung zu schaffen, 8 8 den Abschluß vom Kommissionsgeschäften über Kartoffeln

Auf Grund des Gesetzes über den Verkehr mit striellen Rohstoffen und Halbfabrikaten vom 22. März 193 (GGl. 1 S.212 vom 24. März 1934) in Verbindung 06. der Verordnung über Kautschuk vom 9. Mai 1934 (Dertsant Reichsanzeiger Nr. 108 vom 11. Mai 1934) wird angeordner

indu⸗

Brillen u. and. gefaßte Augen⸗, Brenn⸗ gläser, Lupen Ferngläser, terrestrische; Operngläser Sonst. optisches Glas, geschliffen und gefaßt . ““ (Fernrohrobjektive); Stereoskope; Mikrosskopoooe .. Photographische Linsen, geschliffen u. gefaßt; photographische Obejektive u. Apparate .

757 a 757 b 757 0

und- den waggonweisen Versand unverkaufter Kartoffeln zu verbieten oder nur unter besonderen Bedingungen zu⸗ ulassen,

b vlosse und Preisspannen für Kartoffeln festzusetzen, vorzuschreiben, daß bei Zuwiderhandlungen gegen die Vor⸗ schriften in Abs. 1 Ziff. 1 bis 5 Ordnungsstrafen bis zu 100 RM je Zentner vorschriftswidrig verkaufter, versandter oder vevarbeiteter Kartoffeln festgesetzt werden. Wird von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht, so ist die Anrufung eines Schiedsgerichts vorzusehen.

§ 1.

Der Termin, bis zu dem der Verkauf und die son Weitergabe von Kraftfahrzeugbereifungen, die nach der ordnung Nr. 9 meldepflichtig sind, den Reifenfabriken unter sagt ist 3 der Anordnung Nr. 9 der Ueberwachungsstell, für Kautschuk, Reichsanzeiger Nr. 164,1934), wird bis sle 15. August 1934 verlängert. 8

Diese Anordnung tritt mit dem Tage der Veröffen⸗

Röhrenverbindungsstücke; Hähne, Ven⸗ tile, Schieber u. ähnl. Ausrüstungs⸗ stücke aus schmiedbarem Eisen für Dampfkessel, Dampffässer, Behälter und ähnl. Geräte, für Bohrleitungen:

o. and. unedle Metalle..

Spinn⸗ und Zwirnringe, Breithalter für Webstühle, Lamellen für Ketten⸗ fadenwächter, Webschäfte, Weber⸗ litzen, Aitzenringe, ⸗blätterzähne, Spulen u. ähnl. Ausrüstungsgegen⸗ stände für Spinn⸗, Zwirn⸗, Web⸗ maschmen6

Maschinen für Vorbereitung der Ver⸗ arbeitung und für Spinnerei: von Seide und Wolle.. 8

Maschinen für Vorbereitung der Ver⸗

. 2

899 d

8 (9) Jede Festsetzung von Preisen und Preisspannen ist dem Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft oder der von ihm bestimmten Stelle unverzüglich mitzuteilen.

(2) Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft oder die von ihm bestimmte Stelle können die Festsetzung be⸗ anstanden; die Beanstandung macht die Festsetzung nichtig. 3

§ 3.

Vorschriften § 1 sind dem Reichsminister für Er⸗ nährung und Landwirtschaft mitzuteilen und, sofern sie für das Reichsgebiet Geltung haben, im „Deutschen Reichsanzeiger“, andernfalls in einem für das betroffene Anbaugebiet örtlich maß⸗ gebenden amtlichen Verkündungsblatt zu veröffentlichen. Sie treten, soweit nichts anderes bestimmt wird, mit dem dritten Tage nach dem Tage in Kraft, an dem die betreffende Nummer

lichung in Kraft. § 3.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung fallen

die Strafvorschriften der §§ 4 und 5 des Gesetzes üiber Verkehr mit industriellen Rohstoffen und Halbfabrikaten vom 82 u 29 HRessunr S. 212) 8 Verbindung mit § 5 er Siebenten Durchführungsverordnung zu di R vom 18. Mai 1934 (NGBl. 1 S.396) 9 3“ diesem Geseg

Hamburg, den 31. Juli 1934. Ueberwachungsstelle für Kautschuk. Der Reichsbeauftragte: Erich Hammesfa

1.“ 81

Der Reichs⸗ .“

Verordnung

S. 3

Die voraussichtliche Weizenernte. 2

„Das Internationale Landwirtschaftsinstitut berichtet, daß auf Grund der ihm vorliegenden Informationen und Schätzun⸗ gen nicht anzunehmen sei, daß die diesjährige europäische Weizenernte die Höhe von 400 Mill. dz überschreiten werde, während sich die außerordentlich reiche Ernte des Jahres 1933 auf 470 Mill. dz belief. Ueber die Ernteaussichten Sowjetruß⸗

lands liegen genaue Angaben nicht vor; die Berichte lauten zum

Teil widersprechend. Während die amtlichen Berichte ziemlich optimistisch gehalten sind, verlautet von privater Seite, daß durch die Trockenheit und die außerordentliche Hitze schwere Schäden hervorgerufen wurden. Tatsache ist, daß im Juni reich⸗ liche Niederschläge gefallen sind; mangelnde Feuchtigkeit und hohe Temperaturen dürften nur lokale Schäden verursacht haben. Die diesjährige russische Getreideernte wird wahrscheinlich eine gute Mittelernte sein und einen kleinen Ueberschuß für die Aus⸗ fuhr ergeben. Die in den Vereinigten Staaten im Juni nieder⸗ gegangenen Regenfälle kamen zu spät, um den Weizenfeldern nach der langen Trockenheit im Frühjahr eine Erholung bringen

was ungefähr dem Vorjahresertrag gleichkommt, aber rund ein Drittel hinter dem Fünfjahresdurchschnitt 1928/32 zurück⸗ bleibt. Die Witterungsverhältnisse während der drei ersten Juliwochen sind für die Frühjahrsaussaaten weder in den Ver⸗ einigten Staaten noch in Kanada sehr günstig gewesen; ver⸗ schiedentlich werden Heuschreckenschäden gemeldet. Wenn nicht sofort reichliche Regen in Nordamerika niedergehen, so muß mit einer sehr starken Verringerung der Weizenernteschätzung ge⸗ rechnet werden. Die Weizenerzeugung im größten Teil der asiäatischen Weizenländer ist reichlicher ausgefallen als im Vor⸗ jahr. Britisch⸗Indien, Japan, Palästina, Syrien und die Türkei melden zum Teil beträchtliche Produktionssteigerungen. Auch die Lage in China läßt ein gutes Ergebnis erwarten. Die Weizenernte in den drei französischen Ländern, vor allem in Algerien, wird voraussichtlich ein sehr günstiges Ergebnis bringen. In Aegypten wird der Stand der Felder dagegen als mittelmäßig bezeichnet. Die Entwicklung der Saaten auf der südlichen Erdhälfte verläuft nicht so zufriedenstellend wie in der gleichen Zeit des Vorjahres, da sowohl in Australien als

1

Die Berliner Börse eröffnete

der Kulisse besonders eringere Aufnahmenei

ärkte konnten sich ver Spezialwerte lagen auf Grund von den Geschäftsgang fester.

ung info

Entwicklung der Tendenz richtun nahm zu, und gegen Ende der ersten

so daß die Börse

der die strie als Anregung diente.

wenig Veränderungen. Rütgers verloren 1 vH. Kraft 3 ¼⅛ vH her,

sorgungswerte lagen gut

Anfangsnotierungen lagen etwa 1 vH dabei war aber keineswegs sowohl seite

g

gänge gegenüber den Vortagsschlußkur Auch im Verlaufe konnte sich die Tendenz

1 3 e des ältnismã 9,

ltimos.

Berliner Börsenbericht vom 31. Fuli.

Im Verlauf stärker abgeschwächt. 1 eute recht schleppend. Die unter denen des Vortages; so iuns des Publikums als au großes üeön vorhanden, sondern eher Vereinzelte besser behaupten, und einige in Mitteilungen über befriedigen⸗ eschäfts r. Die Mitteilungen über die Verschlechte⸗ rung im Befinden des Herrn Reichspräsidenten war für die weitere

gebend. Die Abgabeneigun

konnten anfangs sogar 2 vH gewinnen, 3 vH zurück. Am Kakimarkt ergaben s Die Farben⸗Aktie Unter Elektrowerten gaben Licht und G A. E. G. minus ½¼ vH, Siemens minus 1 vbo. Chade konnten heute ihre Aufwärtsbewegung nicht fortsetzen. Ver⸗ 1 Maschinenwerten waren besonders Berlin⸗Karlsruher schwach (minus 3 ½ vH), Ber⸗ liner Maschinen und Orenstein je minus 1 %⅛ vH. Auch Schiff⸗ fahrtspapiere, die noch am Vortage gut behauptet waren,

behauptet.

en

en genannt.

ve betrugen die Rück⸗ teilweise bis zu 3 vH. 1 nicht wieoer festigen, Börse überwiegend zu den tiefsten Tageskursen schloß. Die Abschwächung nahm ihren Ausgang vom Montanmark anfaslgs noch verhältnismäßig widerstandsfähig war, da tteilung über die Beschäftigung in der Siegerländer Indu⸗ ls A 1 „Im weiteren Verlauf gingen die Kurse aber hier überwiegend zurück. So hörte man Mannesmann minus 2 vH, Phönix und Hoesch je minus 1 ½¼ etwa 1 vH schwächer. Braunkohlenwerte und wurden durchweg zu Vortagskurf

vH und die übrigen Werte konnten sich gut behaupten Rhein. Braun

gingen dann jedoch um

Unter

büßte

2 ½

ich bei geringem Umsatz nur

vH ein.

gingen

des Verkündungsblattes 28eg worden ist. minister für Ernährung und Landwirtschaft kann die Vorschriften. Baumwollspinn⸗ (Feinspinn⸗) Ma⸗ beanstanden und hierbei verlangen, daß entsprechend seinen An⸗ c“ weisungen verfahren wird. Die Beanstandung macht die Vor⸗ Maschinen für Vorbereitung der Ver⸗ schrift nichtig. Kommt der Reichsnährstand dem Verlangen des arbeitung und für Spinnerei von leichsministers für Ernährung und Landwirtschaft innerhalb der Flachs, Hanf, Werg, Jute, Ramie von ihm bestimmten Frist nicht nach, so kann der Reichsminister 8 u. and. Vorst. n. g. Spinnstoffen ür Ernährung und Landwirtschaft solche Vorschriften selbst er⸗ 899 g Maschinen zum Zwirnen, Haspeln, lassen. 9 8

Spulen, Wickeln der Garne und Die Verordnung über den Absatz von Frühkartoffeln vom

Zwirrern Maschinen zur Vorbereitung der Ge⸗ 17. Februar 1934 (RSBl. I S. 111) bleibt von den Bestimmungen dieser Verordnung unberührt.

spinste für Masch Zurichte⸗ (Appretur⸗) Maschinen.. 8 4 vse Maschinen für Wäscherei und chemische Berlin, den 31. Juli 1934. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. In Vertretung des Staatssekretärs: Moritz.

zu können. In Kanada sind die Niederschläge jedoch sehr wohl⸗ mend gewesen. Der Stand am 1. Juli läßt für die Vereinigten Staͤaten eine außerordentlich knappe Ernte erwarten, die noch hinter den sehr geringen Vorjahrsergebnissen zurückbleiben wird und nicht zur Deckung des normalen Inlandsverbrauchs aus⸗ reichen dürfte. Für Kanada erwartet man eine höhere Ernte als in dem mittelmäßigen Vorjahr, die aber trotzdem den Fünf⸗ jahresdurchschnitt nicht erreichen wird. Für beide nordamerika⸗ nischen St aten ist eine Ernte von 220 Mill. dz zu erwarten,

zurück, Nordd. Lloyd minus 2 vH. Deutsche Telefon u. Kabel lage weiter fest (plus 1 ½ vH) und Deutscher Eisenhandel (plus 1 vH) Auch der Kassamarkt lag schwächer, jedoch war hier die Tendenz nicht ganz einheitlich. Die Stimmung der Aktien⸗ märkte übertrug sich auch auf den Rentenmarkt, so daß auch hier allgemein eine Abschwächung eintrat. Altbesitz wurde mit 93 % vH genannt. Schuldbuchforderungen verloren im Verlauf ½ vH Der Geldmarkt bot im wesentlichen das gleiche Bild wie am Vor⸗ tage; Tagesgeld für erste Adressen wurde mit wieder 4 %⅛ bis 4 vH genannt. Die Devisennotierung blieb für den Dollar unverändert 2,515 und für das Pfund wieder 12,66. Am inter⸗ nationalen Devisenmarkt wurde Kabel New York mit 5,0311¼ ½ gegen 5,031 am Vortage gehandelt.

Der deutsch⸗französische Handelsvertrag.

Der Wortlaut des am 28. Juli unterzeichneten Handels⸗, Niederlassungs⸗ und Schiffahrtsvertrags .8 2. Deutschland und Frankreich sowie der am gleichen Tage unterzeichneten Ver⸗ einbarung über den LÜsrsieea eegf var dn Warenverkehr wird in der am 31. Juli erscheinenden Nummer des Reichsgesetzbatts (Teil II) geschlossen veröffentlicht werden. Der „Journal officiel“ veröffentlicht in seiner Nummer vom 31. Juli eine Verordnung, die die am 28. Juli dieses Jahres unterzeichneten deutsch⸗französischen Handelsabmachungen provi⸗ sorisch in Kraft setzt. Außerdem veröffentlicht das „Journal

arbeitung von Baumwolle..

über die Zulassung eines Lösch⸗ und Ladeplatzes an der Na.

Auf Grund der Verordnung des Reichsministers der Finanzen vom 6. Oktober 1928 (Reichsministerialblatt S. 578) wird gemäß § 89 des Vereinszollgesetzes vom 1. Juli 1869 (Bundesgesetzblatt S. 317) hiermit verordnet:

Das Ostfriesische Gatt an dem unteren Lauf der Aa bei Landschaftspolder wird als zollamtlich allgemein erlaubter Lösch⸗ und Ladeplatz zugelassen für Schiffe, die Torf löschen, und Schiffe, die landwirtschaftliche Erzeugnisse laden. Das Löschen und Laden ist erst nach Voranmeldung bei dem Zol⸗ amt Bunderneuland oder hilfsweise bei der Zollaufsichts⸗ stelle Landschaftspolder erlaubt.

Hannover, den 28. Juli 1934. 11“ 8 1 Der Präsident des Landesfinanzamts. Volkswirtschaft und Statistik.

J. A.: Fromme. 8 Die Mitgliederzahlen 8 8 der wichtigsten Handwerkerverbände.

Das amtliche Organ des Reichsstandes des Deutschen Hand⸗ werks veröffentlicht jetzt die wichtigsten Zahlen aus dem Ergebnis der Umfrage des Reichsstandes bei den Fachverbänden über ihre Mitgliederzahlen, ohne indessen zu diesem Ergebnis bereits irgendwie Stellung zu nehmen. Wir heben nur die wichtigsten Handwerkerverbände hervor. Der Reichsbund des Deutschen Bau⸗ gewerbes, der 1931 nur 15 035 Mitglieder hatte, zählt heute 25512, der Reichsverband des Deutschen Malerhandwerks meldet rund 35 000, während es 1931 nur 15 222 waren. Der neu⸗ egründete Reichsinnungsverband für das Tapezier⸗, Sattler⸗, ölsterer⸗ und Dekorateur⸗Handwerk hat gegenwärtig 17 400 Mit⸗

auch in Argentinien in den Hauptanbaugebieten die Nieder⸗ schläge ziemlich gering geblieben sind. Im ganzen genommen wird die Weltweizenerzeugung im laufenden Jahre beträchtlich hinter der des Vorjahres zurückbleiben. Zur Deckung des Welt⸗ verbrauchs wird sich daher eine verhältnismäßig starke In⸗ anspruchnahme der alten Weizenbestände nicht vermeiden lassen, die vor allem in den großen Weizenausfuhrländern während der letzten Jahre angesammelt worden sind. 1“

899 e

899 f

899 h

902 a 902 b B DNCunn.... 171766 B. Für die Einfuhr aus dem französischen Zollgebiet, einer französischen Kolonie, einer fran⸗ 88 v11

zösischen Besitzung 85 einem 8 Anordnung 8s e“.“ 258017 der Ueberwachungsstelle für Felle und Häute F H 4

Vom 28. Juli 1934. 8 Auf Grund der Verordnung über Fel⸗ Nichtamtliches.

1 1 und Häute vom 9. April 1934 (Deutscher Reichs⸗ anz 89 er Nr. 83 vom 10. April 1934) wird fol Hento dense ade sös erluf Zahle hat gendes ange 8 d 8 et: tionsrat Hoff ey e ee. Einen 2 be eghat ahrte Lehr. Einziger Paragraph. 1 Der Königlich niederländische Gesandte Gra f Lim⸗ Der § 10 der Anordnung FH1. vom 28. Mai 1934 burg Stirum ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die erhält folgende Fassung: Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.

Einkäufe im Ausland, zu deren Bezahlung effektive Devisen oder Rembourskredite benötigt werden.

glieder. Das Schmiedehandwerk meldet rund 42 000 Mitglieder, das Schlosserhandwerk rund 8000, das Elektro⸗Installateur⸗ 2 15 757, das Installateur⸗ und Klempnergewerbe 15 000, as Mechanikergewerbe 28 000. Das Tischlergewerbe zählt heute rund 32 000 Mitglieder gegen 19 518 im Jahre 1931. Der Zen⸗ tralverband Deutscher Bäcker⸗Innungen „Germania“ hat 96 229 Mitglieder, der Konditoren⸗Bund 7000, der Deutsche Fleischer⸗ verband 63 856. Im Nahrungsmittelhandwerk haben sich danach die Mitgliederzahlen nicht wesentlich vermehrt. Dagegen meldet der Reichsverband des Deutschen Schneidergewerbes rund 100 000 gegen 1931 nur 59 070 Mitglieder. Bei den Innungen für das eeenschnecherqhenecse sst. es 1; 2* 88 * geblseben. 88. Schuhmacherhandwerk wurden eitglieder gezählt, bei den officiel“ eine Verordnung, die die deutschen Waren wieder

Friseuren rund 60 000, Der Deutsche Buchdrucker⸗Verein hat von den Einfuhrzuschlagszöllen befreit, die durch das Gesetz 8 8 Mitglieder, der Bund Deutscher Buchbinder⸗Innungen vom 31. März 1934 vorgesehen worden waren b run 1 , 1 b b

*

Anordnung

über Beschränkung der Herstellung von Bleiweiß, Blei⸗ mennige und Bleiglätte, Zinkweiß, Lithopone, Bunt⸗ und Erdfarben. 8

Vom 30. Juli 1934.

von Zwangs⸗ =LAege ordne ich n:

Auf Grund des Gesetzes über

kartellen vom 15. Juli 1933 (7GBl. I S. 488) § 1.

(1) Bis zum 30. Inmeer9—ist *s verboten,

a) neue Unternehmungen zu errichten, in denen die in

Aenderungewes Deufch ungarischen Aandelsvertrogs.—

Zwischen dem Deutschen Reich und dem Königreich Ungarn sind durch Notenwechsel vom 23. Juli Aenderungen des Handels⸗ vertrags vereinbart worden. Die Vereinbarung soll nach Mit⸗ teilung des Reichsgesetzblattes mit Wirkung vom 1. August 1934 ab vorläufig angewendet werden. Der erste Absatz der An⸗ merkung zu Tarifnr. 100 in der Anlage A des erwähnten Han⸗ delsvertrags erhält folgende Fassung: „Zollermäßigungen, die Deutschland für 1“ von reinem Kaltblut gewährt, werden unter entsprechenden Voraussetzungen auch auf die Pferde des ungarischen Ardenner Schlages sowie die Generationspferde des ungarischen Ardenner Schlages (reines Kaltblut) angewendet, sofern die Pferde in Ungarn in einem der Komitate Baranya, Sopron, Moson, Somogy, Vas, Tolna, Zala und Györ gezüchtet sind.“ In dem letzten Satz der Anmerkung zu Tarif⸗ nummer 190 des erwähnten Handelsvertrags wird festgelegt daß der Vertragssatz von 1 RM für 1 dz Anwendung findet au das Bitterwasser einschließlich der Flaschen und Krüge, bei Bitter⸗ wasser in Gefäßen, die nach dem allgemeinen Tarif einem Zoll⸗ satz von mehr als 8 RM für 1 dz unterliegen, jedoch nur dann, wenn diese Gefäße wegen der besonderen Beschaffenheit des Wassers handelsüblich sind.

Getreidepreise an deutschen Großmärkten

in der Woche vom 23. bis 28. Juli 1934 für 1000 kg in Reichsmark.

Andere Gerste und Hafer ¹)

Sommergerste Wintergerste 8 als n Sewe üedeg. 2

raugerste Bezeichnung i

notiert notiert zeilig

Aus der Verwaltung.

Niederschlagung von Strasverfahren nur in befonderen Ausnahmefällen.

„Durch das Gesetz zur Ueberleitung der Rechtspflege auf das Reich ist das Recht zur Niederschlagung von deeee ergehaef auf den Reichspräsidenten übergegangen, und zwar übt der Reichs⸗ präsident dieses Recht seit dem 21. März dieses Jahres aus. Für die vor dem 21. März begangenen Straftaten war in Preußen das Niederschlagungsrecht weiterhin dem Preußischen Minister⸗ präsidenten übertragen worden. Ministerpräsident Göring hat nunmehr in einem Erlaß festgestellt, daß er von diesem Recht, wenn überhaupt, nur in ganz besonderen Ausnahmefällen Ge⸗ brauch machen werde, da es dem Ansehen der Strafrechtspflege 8 des autoritären Staates und dem Gebot der Gerechtigkeit wider⸗ Erfurt.. preche, denjenigen, der sich gegen das Strafgesetz vergangen und Essen .

der ihm vom Einfuhrhändler erteilten bzw. zu erteilenden sich damit außerhalb der Volksgemeinschaft gestellt hat, der ver⸗ vankf M. 3w. 5 jenten Strafe zu entziehen. er vücheste geltellt h at gleich⸗ hanrfer 43

Rechnung auf den für ihn für den betreffenden Monat b E“ er. 2 d 9 vorgesehenen Devisenbetrag einverstanden ist, beibringen. F 8 E“ ermächtigt, unbegründete Nieder⸗ galle a. S. Die Bescheinigung wird alsdann unmittelbar für den Hachtig n ““ sgenem Lones ghhelehe. ee 8s n arg. Einfuhrhändler ausgestellt. Falls der Einfuhrhandel hat daraushin das Recht, Nederscht gundeensilheae ee Huerabe

nicht an einen Verarbeiter, sondern an einen anderen Sachen, in denen das berlandesgerie t S.ehtan Röhtszuge zu⸗ 158 1 Händler verkauft, so muß der letztere der Ueberwachungs⸗ ständig ist, den Generalstaatsanwälten bei den Sberlandes⸗ Fämn 8 stelle den Verarbeiter, an den er die Ware weiter⸗ gerichten, im übrigen den Oberstaatsanwälten bei den Land⸗ Känigsberg i. verkauft hat, bezeichnen, damit die Anrechnung auf den hea xwe übertragen. Wenn ausnahmsweise aus ganz besonderen Leipzig 1

für den Verarbeiter vorgesehenen Devisenbetrag erfolgen hantzm wird, so Magdeburg.

ründen eine Niederschlagung für angezeigt ge kann. Dem ersten Einfuhrhändler wird der Verarbeiter sn dem Minister berichtet werden. Durch die 288 eines kain; .. nicht genannt. verfahrens Mannheim

ungsgesuchs darf der Fortgang eines Stra Der Einkauf von Fellen und Häuten aus anderen 8 Nünchen. 88 88 § 8 genannten Ländern ist nur zulässig, nerg. oweit der Verarbeiter eine Mitteilung gemäß Absatz 1% 8 öʒ. erhalten hat. Nur noch das Reich bestellt Strafverfolgungs⸗ 8 unmittelbare Einkauf von Feden und Häuten im beamte der Finanzverwaltung. Vürzburg Auslande, zu deren Bezahlung auf Grund der Devisen⸗ Der Reichsfinanzminister und der Reichsjustizminister haben 4 in einer gemeinsamen Verfügung eine reichsrechtliche Regelung

genehmigung effektive Devisen oder Rembourskredite in über die Rechtsstellung von Strafverfolgungsbeamten der Reichs⸗

Anspruch genommen werden sollen, ist nur denjenigen “— Befiß all 8ee Eelofsen. Danach werden die Rechte ü gemeinen Devisengenehmigun aren und auch nur für flichten, die nach dem Gerichtsverfassungsgesetz und der Straf⸗ 8 2 339 chichn 2 2 denjenigen Teil der Abschlüsse, der dem Verhältnis der prozeßorbnung den vilssdecgeeversassn Phesczaumasschaft ge⸗ Pneder Maktort liegt, zuzglich des Auggleichsbeirags von 4 Ra iet. 9) Gesetliche Erzeugerpreife des Preisgebieis, in dem der Marktort unmittelbaren Einkäufe von Fellen und Häuten im stehen, übertragen einmal auf die zu Steuerfahndungsbeamten einte zuzüglich des Ausgleichsbetrags von 3 RM je t; gültig ab 16. Juli. Gute; feinste 197,2. ⁵) Mittlere. ⁶) Gesetzlicher Mühlen⸗ Auslande im ersten Vierteljahr 1931 zu den durch Ver⸗ zer Zollfahndungsbeamten bestellten Amtsträger der Reichs⸗ vncaufepreis en 8 an die Rf. G. zu 88 aeehe hee 2 RM. je t). ⁷] Für Industriezwecke. ⁸) Pommerscher. eines inländischen Einfuhrhändlers getätigten 11“ 2. L. v0. - ir Branzbech ) Wemnierdertte fte Basfcseftnene sögente 1) 2 ee.e. burg 8 sehr ansehnliche 5,. enmele. enee Käufe F sländi . ists 828 Swa ie Bezirksz 8 1 8 .“ 5. 3 18 2 1 tehende ersicht veranschaulicht die genaue Eisenerzeinfuhr äufen in Fellen und Häuten ausländischen Ursprungs missäre des Steueraufsichtsdienstes. Die genannten Beamten⸗ Preise für ausländisches Getreide, cif Hamburg: Roggen: La Plata 58,2; Weizen: Manitoba I 94,8, Mani en 1— 8. anlic 11“ entspricht. In allen anderen Fällen muß der Kauf ruppe ; v ich gelten 92,8, R 69,0,4 67,7. 8 8 288G . ährend der letzten vier Halbj z g sländi elle tie. 1u gruppen erhalten Dienstausweise, die für das ganze Reich gelten. 92,8, Rosafs 69,0, Barusso 67,7; Gerste: La Plata 67,6, Donau⸗Russ. 69,0. 1163“ ssfelnen Lieferstaaten und deren Abgabemengen: 8 ausländischer Felle und Häute in der Weise bewirkt Soweit Amtsträger der Reichsfinanzverwaltung bisher durch die Berlin, den 30. Juli 1934 e 2. Halbj. 32 1. Halbj. 33 2. Halbj. 33 1. Halbj. 34 werden, daß die Ware durch einen inländischen Ein⸗ Länderregierungen zu Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft und Berlin, den 30. Ju - 8 FIrAäGeö fuhrhändler bezogen und von diesem die Devisen⸗ Hilfspolizeibeamten bestellt waren, verlieren diese Bestellungen bescheinigung mit Einverständnis des Verarbeiters be⸗ mit der Neuregelung ihre Bedeutung. Sofern über diesen 1 005 000 1 251 000 1 801 000 antragt wird. Rahmen hinaus durch die Länderregierungen weitere Gruppen 526 000 504 000 780 000 Einfuhrhändler im Sinne des Ahsatz 4 ist derjenige, von Amtsträgern der Reichsfinanzverwaltung zu Hilfsbeamte 201 000 190 000 419 000 der im Besitz einer Einfuhrhandelsbescheinigung der der Staatsanwaltschaft oder der Polizei bestelit wurden, sind 8* 57 000 167 000 117 000 Ueberwachungsstelle für Felle und Häute gemäß Kund⸗ Länderregierungen ersucht worden, ihre diesbezüglichen Verofh- 8. 6 erlaß Nr. 63,34 der Reick ür Devise nungen außer Kraft zu setzen. Im übrigen wird festgestell 77 000 96 000 103 000 Nr. 63% Reichsstelle für Devisenbewirtschaf⸗ daß die Strafverfol sbe fi rwaltung 33 00 7 tung ist. Eine solche Bescheini. e rafverfolgungsbeamten der Reichsfinanzvern 47000 33 000 37 000 telns Wchr . en öö 18000 29000 34 000 Uebe 9 c 88 1- gcgesce e 1 (alles in es eberwachungsstelle für; äute. b in den vorstehend aufgeführten gsstelle für Felle und Häute. lungen, Monopolzuwiderhandlungen, Devisenzuwiderhandlun Fn- 80e ecr Nen und 393

von ihren Befugnissen nur im Rahmen der ihnen übertragene Aufgaben Gebrauch machen düvfen, also insbesondere bei de Der Reichsbeauftragte: Steinbeck. und Paßvergehens. ir 8 .“

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Rberbwechungsfelle teier- denjenigen Verarbeikern,p

die für eine Devisenzuteilung in Frage kommen, zu Be-⸗- inn eines jeden Monats mit, bis zu welchem Betrage ie Ausstellung von Bescheinigungen an sie vorgesehen ist, dahingehend, daß sie zur Bezahlung von ausländischen n und Häuten Devisengenehmigungen beantragen önnen.

Die Ausstellung 48 8 Bescheinigungen muß für jede einzelne Zahlung bei der Ueberwachungsstelle besonders beantragt werden. Soweit der Verarbeiter unmittelbar im Auslande kauft, hat er selbst den Antrag zu stellen und erhält auch die Bescheinigung, gegen deren Vorlage ihm die Devisenstelle die Devisengenehmigung erteilt. Wenn die Ware durch eine inländischen Einfuhrhändler bezogen wird, muß dieser die Ausstellung der Be⸗ scheinigung beantragen und eine Bestätigung des Ver⸗ arbeiters, daß dieser mit der Anrechnung des Betrages

Abs. 2 und 3 bezeichneten Erzeugnisse hergestellt oder die in Abs. 3 bezeichneten Erzeugnisse verschnitten werden sollen;

b) den Geschäftsbetrieb bestehender Unternehmungen auf die Herstellung der in Abs. 2 und 3 bezeichneten Erzeugnise oder das Verschneiden der in Abs. 3 bezeichneten Erzeugnisse zu erweitern;

c) die Leistungsfähigkeit bestehender Unternehmungen zu erweitern, in denen die in Abs. 2 und 3 bezeichneten Erzeug⸗ nisse hergestellt oder die in Abs. 3 bezeichneten Erzeugnisse verschnitten werden;

d) Betriebsstätten zur Herstellung der in Abs. 2 und 3 bezeichneten Erzeugnisse oder zum Verschneiden der in Abs. 3 bezeichneten Erzeugnisse wieder in Betrieb zu nehmen, so⸗ fern sie am Tage des Inkrafttretens 18 Anordnung länger als 6 Monate stillgelegen haben.

(2) Erzeugnisse im Sinne dieser Anordnung sind:

1. Bleiweiß, Bleisulfat und aus Blei hergestellte graue

Bleifarben; 1.

Bleiglätte, Bleimennige und andere Bleioxyde;

Zinkweiß;

4. Lithopone.

(3) Erzeugnisse im Sinne dieser Anordnung sind ferner: Chemische Buntfarben, Mineralfarben und Erdfarben.

§ 2. Ich behalte mir vor, Ausnahmen von den § 1 zuzulassen. 8 Wer einer Vorschrift des § 1 zuwiderhandelt, kann durch polizeilichen Zwang- nach Maßgabe der Landesgesetze zur Beachtung der Vorschrift angehalten werden. Er wird vom Kartellgericht mit einer Ordnungsstrafe bestraft, wenn ich es beantrage. Die Ordnungsstrafe wird in Geld festgesetzt; qre Höhe ist unbegrenzt. § 4.

Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündigung

n Kraft. Ich behalte mir vor, sie jederzeit ganz oder teilweise auf⸗ zuheben. Berlin, den 30. Juli 1934.

Der Reichswirtschaftsminister und Preußische

1“ für Wirtschaft und Arbeit.

J. V.: Posse.

8 Verordnung über die Regelung des Absatzes von Kartoffeln Vom 31. Juli 1934.

Aluf Grund der §8§ 2, 10 Abs. 1 des Reichsnährstand⸗ 2, 1 8 hrstand⸗ gesetzes vom 13. September 1933 (RGBl. I S 628) 8 fol⸗ gendes angeordnet: 8 Der Reichsnährstand wird ermächtigt: 1. Vorschriften über Sortierung, Verladung, Kennzeichnung uund Verkaufsbedingungen von Kartoffeln zu erlassen,

Futter⸗ gerste Handels⸗

³)

Brotgetreide frei Marktort

Weizen

Industrie⸗ gerste

Fracht⸗ lage

übliche bater Roggen ²) Notierung 4 zeilig

192,5 172,0

195,0 185,0

9) 203,8 183,1 160,0 197,5 189,5 218,8

180,0 182,5 191,3 189,8 185,0

fr. Do ab St. tägl. 149,0 fr. tägl. 159,0 fr. 159,0 fr. 159,0 ab St. 167,0 fr. 162,0 fr. 147,0 fr. 159,0 fr. 164,0 fr. 159,0 fr. fr.

159,0

164,0] ab St. fr.

fr.

164,0 152,0 f

ab St. fr.

159,0 159,0 162,0 159,0 fr. ab St. ab St. fr. fr. ab St.

149,0 ab St.

Aachen. Berlin Bieslau . Chemnitz..

Dresden

161,0 159,0 150,0 159,0 159,0 157,0 165,0 165,0 148,0 157,0 160,0 168,0 157,0 157,0 165,0 153,0 157,0 157,0 165,0 168,0 163,0 163,0 -157,0 155,0 165,0 165,0

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Immobilienbörsen an allen wichtigen Plätzen.

Nachdem die nötigen Erfahrungen gesammelt worden sind, at der Reichsverband Deutscher Makler jetzt organisatorische aßnahmen eingeleitet, um an allen wichtigen Plätzen des Reichs

Immobilienbörsen zu errichten. Art und Form der Börsen⸗ usammenkünfte sollen sich der Eigenart der einzelnen Gebiete und

Plätze anpassen. Als Vorbild wird in dem Rundschreiben des

Reichsverbandes die in Köln geschaffene Börse bezeichnet.

Die Eisenkonjunktur im Spiegel der Erzeinfuhr.

Die Eisenproduktion verzeichnet im 1. Halbjahr 1934 gegen⸗ über der 2. Hälfte des Jahres 1932 eine etwa 100 zige Steige⸗ rung. So erhöhte sich beispielsweise die Roheisenerzeugung auf 3,890 Mill. t von 1,900 Mill. t, die Rohstahlerzeugung auf 5,540 Mill. t von 2,810 Mill. t und die Walzwerksproduktion auf 3 947 400 t von 1 986 100 t. Im gleichen Verhältnis hat auch die Eisenerzeinfuhr zugenommen. Unter den Lieferländern steht nach wie vor Schweden an vorderster Stelle. Neben Frankreich und Spanien ist Norwegen zu erwähnen, das besonders im letzten Halbjahr im größeren Umfange an den Eisenerzlieferungen nach Deutschland beteiligt war. Ebenso hat die Einfuhr aus Luxem⸗

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1 Ausführliche Handelsbedingungen und Angaben über die Hektolitergewichte in Nr. 163 vom 16. Juli 1934. Erläuterung der Abkürzungen: St. = ab Station des Erzeugers; fr. = frachtfrei Station des Marktorts. ¹) Wo mehrere Angaben vorlagen, sind aus diesen Durchschnitte gebildet worden. ²) Gesetzliche Erzeugerpreise dss Preisgebiets, in

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Statistisches Reichsamt.

Insgesamt. davon aus: Schweden.. Frankreich.. Spanien.

Brit. Amerika .

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Kartoffelpreise an deutschen Großmärkten in der Woche vom 23. bis 28. Juli 1934 für 50 kg in Reichsmark.

. Breslau, Frühkartoffeln ¹), Erzeugerpreise ab Erzeugerstation, gelbe, 4,50 RM.

.“ 2 weiße und rote, 4,30 Kiel, Frühkartoffeln ²), Erzeugerpreise ab holstein. Sta waggonw. Bezug, lange, 4,80 RM.

8 8 runde, 4,30

Norwegen.. Algerien. Griechenland. Luxemburg .

Die wertmäßige Einfuhr betru Halbjahren 28 Mill. RM, 28,3 Mill. Millionen Reichsmart.

Bekämpfung von Schmuggel, Steuerflucht, Steuerzuwiderha . ¹) Not. v. 26. Juli. ²) Not. v. 28. Juli.

Berlin, den 30. Juli 1934 8.

Statistisches Reichsamt.