c) Für Handelssaatgut im Sinne dieser Ausführungs⸗ “ gelten folgende Lieferungs⸗ und Ver⸗ kaufsbedingungen:
1. Die Lieferung von Handelssaatgut erfolgt bei In⸗ landsverkäufen in deutscher Währung, netto Kasse, gegen Duplikatfrachtbrief, frei Bahnhof des Ver⸗ käufers, einschl. Sack. Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.
.Jeder Auftrag und jede Vereinbarung gilt erst durch die schriftliche Bestätigung des Verkäufers als angenommen.
„Die Lieferung erfolgt in Käufers Säcken verplombt nach den Vorschriften des Absatzes 4 b dieser Aus⸗ führungsverordnung. 8
Die Lieferzeit erstreckt sich bis 15. November. Etwaige Wünsche hinsichtlich der Lieferzeit werden selbstverständlich nach Möglichkeit berücksichtigt. Ist
ie Lieferzeit durch den Käufer auf weniger als eine
Woche — vom Tage des Eingangs der Bestellung ab gerechnet — befristet, erfolgt die Lieferung durch Eilgut auf Käufers Kosten.
. Für Reinheit und Keimfähigkeit wird nach Ab⸗ satz 4a dieser Ausführungsbestimmung Gewähr geleistet. Die Gewähr erstreckt sich jedoch nicht auf Schäden, insbesondere nicht auf Pflanzenkrank⸗ heiten, auf die der Verkäufer ohne Einfluß ist. Bei Mängelrügen wegen der äußeren Beschaffenheit des Saatgutes ist die Untersfuchung gemäß den an⸗ liegenden Probenahmevorschriften gezogenen Probe maßgebend. Diese ist binnen 3 Tagen nach Erhalt der bahnamtlichen Eingangsanzeige an die für den Käufer zuständige Landesbauernschaft ein⸗ zureichen. Eine 2. Probe ist gleichzeitig an den Verkäufer zu senden. Eine 3. ist aufzubewahren. In gleicher Weise ist bei vermuteten Mängeln (Keimfähigkeit) zu verfahren; die Rügefrist ver⸗ längert sich Rersir auf 18 Tage. Mit etwaigem Verbrauch des Saatgutes vor Abschluß der Unter⸗ suchung erlischt jeder Rechtsanspruch auf Schaden⸗ ersatz. Verstoß gegen vorstehende Bestimmungen entbindet den Verkäufer von der Haftung. Falls nach dem Untersuchungsergebnis das Staatgut den Anforderungen des Absatz 4a nicht genügt, hat der Käufer das Recht der Minderung. Die Haftpflicht des Verkäufers beschränkt sich auf die Höhe des Rechnungsbetrages. Darüber hinaus kann der Käufer keine Ansprüche stellen.
.Erfüllungsort für die Lieferung ist die Abgangs⸗ station des gelieferten Saatgutes, für die Zahlung der Sitz des Verkäufers oder der von ihm be⸗ stimmte Ort.
Das gelieferte Handelssaatgut darf nur innerhalb des deutschen Zollgebietes Verwendung finden.
.In allen Streitfällen, in denen ein Vergleich zwischen Käufer und Verkäufer nicht erreicht wird, ist das Schiedsgericht des Reichsnährstandes zu⸗ ständig, soweit die gesetzlichen Bestimmungen nicht die ordentliche Gerichte vorschreiben.
Mit der Erteilung eines Auftrages erkennt jeder Besteller vorstehende Verkaufs⸗ und Lieferungs⸗ bedingungen an und verpflichtet sich gleichzeitig, sie seinem nächsten Abnehmer auch für alle Weiter⸗ verkäufe rechtsverbindlich aufzuerlegen.
DSDie Preiszuschläge für Saatroggen betragen bei 1“
8 Hochzucht ö —39. 9 21 98 4,90 4,85 4,80 4,75 4,70 4,65 4,60
/ 4,45 4,40 4,35 4,30 4,20 4,10 3,95
er Verordnung der Getreidewirtschaft festgesetzten
4,40 4,35
Je Zentner auf die in der Verord lung der Getreidewirtschaft festgesetzten Preise.
Saatweizen. anerkannte Saatware
31. 10. 5,25 5,20 5,15 5,10 5,05 85,— 4,95 4,90 4,80 4,75 4,70 4,65 4,60 4,55 4,50 4,40 4,25
ö
XVII 4,40 4,35 4,15
33,60
/
“ 8 11”“ 2,70 Je Zentner auf die in der Verordnung zur Ordnung, der Getreidewirtschaft festgesetzten Preise.
d) Handelssaatgetreide darf Sorten und EEA nung nicht führen. Auch alle Zusätze, wie etwa „Nicht anerkannte Hochzucht“ usw. sind unzulässig. 3
e) Diese Anordnung tritt mit dem 1. August 1934 in Kraft; vorherige Abschlüsse behalten ihre Gültigkeit.
Probenahmevorschrift.
1. Probeentnahme. a) Das Durchschnittsmuster muß tunlichst sofort, nachdem dder Käufer das Saatgut empfangen hat, in Anwesen⸗ eit eines unparteiischen 8 ngehörige, Untergebene oder am Kauf interessierte — Fe sind als Zeugen ausgeschlossen. b (
Zeugen genommen werden.
—
ie Proben dürfen nur aus Säcken gezogen werden, die mit der Plombe der zuständigen Landesbauernschaft verschlossen sind. Mit dem Kornprobenstecher sind aus jedem Sacke oben, in der Mitte und unten kleine Men⸗ gen zu entnehmen, und zwar bei 1—20 Säcken aus jedem 2. Sack, bei 21—50 Säcken aus mindestens zehn
Säcken; die einzelnen Teile sind zusammenzumischen
(Durchschnittsmuster). Bei Posten von mehr als 50
Säcken sind mehrere Durchschnittsmuster zu ziehen und
untersuchen zu lassen. Jedes dieser Muster soll aus
nicht mehr als 50 Säcken stammen.
Von jeder Art Saatgut müssen die Proben insgesamt mindestens 800 Gramm wiegen. Die Hurch Mischung ge⸗ wonnene Durchschnittsprobe ist in drei gleiche veife zu teilen. Jeder Teil ist in einem trockenen, sauberen, festen Behälter (Leinwandbeutel oder feste Papiertüte) zu ver⸗ acken; luftdichter Einschluß ist zu vermeiden. Die Muster ind von dem Zeugen mit seinem Siegel oder mit einer lombe zu verschließen.
Bei Sämereien, bei denen sowohl Wassergehalt als Keimfähigkeit bestimmt werden sollen, sind zur Unter⸗ suchung zwei Proben, eine luftdicht verschlossene, eine ge⸗ wöhnlich verpackt, einzusenden. Probebescheinigung.
Der Zeuge muß schriftlich bescheinigen, daß ihm vor Beginn der Probeentnahme diese Bestimmungen zur
eigenen Einsicht vor elegt, und daß sie bei der Probe⸗
entnahme in jedem Punkte befolgt worden sind.
Probeeinsendung.
Von den Durchschnittsmustern ist je eines an die sr den Käufer zuständige Vangesbemernfch . und an den
Berkäufer zu senden. Die anderen Durchschnittsmuster sind
in einem trockenen, ungeheizten Raume für etwaige Kon⸗
trolluntersuchungen aufzuheben.
Dem an die zuständige Landesbauernschaft eingesandten Durchschnittsmuster ist die Bescheinigung des Zeugen sowie eine von dem Zeugen mitzuunterschreibende Erklärung bei⸗ zufügen, welche enthalten muß:
Den Tag der Probeentnahme,
die Nummer und sonstige Zeichen der Sendung, aus welcher die Proben entnommen sind,
die Art, in welcher das Durchschnittsmuster ge⸗ zogen ist,
die Angabe der Versandstation, bei Wagenladungen auch die Nummer des Wagens, 8
Beschreibung der Plomben, mit welchen die geprüften Säcke verschlossen sind,
Angabe, ob das Saatgut während des Transvort.—, während der Entladung oder Einlagerung vor Nässe und sonstiger äußerer Einwirkung geschützt ge⸗ wesen und wie und wo es beim Empfänger gelagert worden ist.
anerkannte Saatware Handelssgataut., 10.
111 2,45 2,40 2,35 2,30 2,25 2,20 2,15 2,10
080.,90 8ꝙ A&
—
90 9 00. 00. 90 90 do do 0 92 . S R& S
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20 028020 — — — — do Sxl
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Preise.
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Handelssaatgut
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Die am 30. Jg 1a8 nasesstee Nummer 37 des 1“ Teil II, enthält: ern eh. u“ bem dentsg naensgeednpendung eines vneeh
.1 8
Bekanntmachung zur Internationalen Uebereinkunft zur Unterdrückung des Frauen⸗ und Kinderhandels (Beitritt des Irischen Freistaats). Vom 25. Juli 1934.
Umfang: ¾ Bogen. Verkaufspreis: 0,15 RM. Postver⸗ sendungsgebühren: 0,03 RM für ein Stück bei Voreinsendung.
Berlin NW 40, den 31. Juli 1934.
Reichsverlagsamt. Fabricius.
111““
—
Bekanntmachung. 8
Die am 31. Juli 1934 ausgegebene Num Reichsgesetzblatts Teil II enthält:
Verordnung über die vorläufige Anwendung eines Handels⸗ Niederlassungs⸗ und Schiffahrtsvertrages zwischen Deutschland und Frankreich. Vom 30. Juli 1934
Verordnung über die vorläufige Anwendung einer Verein⸗ bapine über den deutsch⸗französischen Warenverkehr. Vom 380. Juli 1934.
Umfang: 37 Bogen. Verkaufspreis: 4,44 RM.
Postversendungsgebühren: 0,40 RM für ein Stück bei Vor⸗ einsendung. 11
8 Berlin NW 40, den 1. August 1934. MKeichsverlagsamt. Fabricius.
mer 38 des
Bekanntmachuug.
Die am 31. Juli 1934 ausgegebene Nummer 39 des Reichsgesetzblatts⸗Teil II enthält: — .
Verordnung über die vorläufige Anwendung eines Abkom⸗ mens über den deutsch⸗schweizerischen Verrechnungsverkehr. Vom 26. Juli 1934.
Bekanntmachung über die Ratifikation der Fünften Zusat⸗ vereinbarung zu dem deutsch⸗schweizerischen Abkommen über den gegenseitigen Warenverkehr. Vom 28. Juli 1934.
Bekanntmachung zu der dem Internationalen Uebereinkom⸗ men über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste. Vom 30. Juli 1934.
Umfang: ¼½ Bogen. Verkaufspreis: 0,15 RM. 1
Postversendungsgebühren: 0,03 RM für ein Stück bei Vor⸗ einsendung.
Berlin NW 40, den 1. August 1934.
Reichsverlagsamt. Fabricius.
8
Nichtamtliches.
Monatsausweis
über die Einnahmen und Ausgaben des Reichs im Monat Funi 1934 des Rechnungsjahres 1394. (Beträge in Millionen Reichsmark.)
A. Ordentlicher Haushalt.
1. Am Schlusse des Rechnungsjahres 1933 war rechnungs⸗ mäßig ein Fehlbetrag vorhanden von . . . Hierin waren noch nicht ausgegeben, sondern in der Form von Ausgaberesten bei übertragbaren Haushalts⸗ titeln zur Verwendung im Rechnungsjahre 1934 zurück⸗ . I““ “ 313
Der Istfehlbetrag betrug Ende 1933 — 1 796,7
2. § 2 des Gesetzes über Schuldentilgung und Kredit⸗ 8 11 vom 12. Mai 1932 (Reichsgesetzbl. I S. 191) findet im Rechnungsjahr 1934 keine Anwendung.
2 1100
Jahressoll Ist⸗Einnahme oder „Ausgabe
—
n2
bis einschl. Mai 1934 2
im zu⸗
sam⸗ men
Soll (Rechnungs⸗
Juni 1934
Rechnungsjahres
soll) der Vorjahrsreste sjeit Beginn des
Darunter
I. Einnahmen.
1. Steuern, Zölle u. Abgaben Davon ab: Länderanteil.
Bleibt Reichsanteil
1 5. Anrechnung von Steuer⸗ ö1e“
2. Aus Anleihheae.. 3. Auüͤs Vermögensbeständen des Reichs (Verzinsung und Verkauf von Vorzugsaktien der Deutschen Reichsbahn⸗ Gesellschaft, Auflösung von Sondervermögen usw.)..
4. Ueberschüsse der Post und der Reichsdruckerei.. 5. Anteil des Reichs am Rein⸗ gewinn der Reichsbank..
6. Beitrag der Deutschen Reichsbahn⸗Gesellschaft zu den Reparationszahlungen
7. Sonstige Verwaltungs⸗ “
Einnahmen insgesamt „
1 8852 340,8
5 729
— 285,0 275,0
— 2400 1501
II. Ausgaben. 1. Steuerüberweisungen an die Länder, soweit sie nicht bei der Einnahme abgesetzt i .“ Bezüge der Beamten und Angestellten (ausschl. Ruhe⸗ e“ iegsbeschädigtenrenten, Versorgung u. Ruhegelder Innere Kriegslasten ... Aeußere Kriegslasten... Erwerb von Vorzugsaktien der Dresdner Bank ... Sozialversicherung.. Kleinrentnerfürsorge. Fettverbilligung... Arbeitsbeschaffung.. . Reichsschuld: Verzinsfung und Tilgung Anleiheablösung. 12. Schutzpolizei ... 13. Arbeitsdienst 14. Sächliche Ausgaben der ge⸗ samten Reichsverwaltung. Ausgaben insgesamt
Nithin Mehrausgabe Mehreinnahme
50
131,5
201,2 62,2 24,0
1 280,0 354,7 140,0
104,0 1b 520,8 88,1
28,0 40 128,7 21,7 362,5 200,6
401,8 37,1 172,0 19,9 190,0 34,1 250,0 46,3
1 739,1 156,3¹ 149,5 313,3 1 064,7
ꝗ 220 2. 2
— ,— 5SSEgOHZ
8
177 vom 1. August 1934. S. 3
Ueberträage aus den Vorjahren. Bestand am Schlusse des Rechnungsjahres 1933. . = 14,2
Schuldkapital am 8
31. März 30. Juni 1934 1934
Bezeichnung der Anleihen
Jahressoll Ist⸗ Einnahme
oder Ist⸗Ausgabe
(Rechnungs⸗
soll) der Vorjahrsreste jahres
bis einschl. Mai 1934
im
chnungs
seit Beginn des
Darunter Soll Re
1 Einnahmen. Insgesamt
II. Ausgaben. — Insgesamt
Mehrausgabe.. Mehreinnahme
Mithin
Abschluß für das Rechnungsjahr 1934. A. Ordentlicher Haushalt. Die Einnahmen betragen in den Monaten April bis
Die Ausgaben betragen in den Monaten April bis Juni 1934
Ergibt Bestand am Ende des Berichtsmonats ö1113““ 155,8
1 724,7 1 568,9
Die Einnahmen betragen in den Monaten April bis
A4“”“;
Die Ausgaben betragen in den Monaten April bis Juni 1934
Ergibt Bestand am Ende des Berichtsmonats
“ — 2,5
In diesen Zahlen sind die aus dem Vorjahr übernommenen Fehlbeträge usw. nicht enthalten.
1 2,5
Stand 30. Juni 1934 in Mill. RM 360
1 559 26
1. Die Kassenlage des Reichs.
1
Der Kassensollbestand betrug am 30. Juni 1934: 1. aus der Begebung von Reichswechsel... aus der Begebung unverzinsl. Schatzanweisungen aus der Aufnahme kurzfristiger Darlehen.. aus der Inanspruchnahme des Betriebskredits bei e““ 23 aus dem Bestand des außerordentlichen Haushalts 14 zusammen.. 1 926
Davon ab: Schatzanweisungen, für die ein Gegenwert der Reichshauptkasse nicht zugeflossen sst. 56 “ Ergibt einen Kassensollbestand von 1 926 Dieser Betrag ist wie folgt verwendet worden:
1. Zur vorläufigen Deckung des aus dem Vorjahr übernommenen Ist⸗Fehlbetrages im ordentlichen Haushalt in Höhe von. 1 796,7
Davon ab: die Mehreinnahme gegenüber den Ausgaben des ordent⸗ lichen Haushalts für April bis Iumuucc “”
Zur Deckung der Ausgaben des außerordentlichen Haushalts für April bis Juni 1934 r1r1.
.Für sonstige, noch nicht rechnungs⸗ mäßig gebuchte Auszahlungen (Ge⸗ halts⸗ und Rentenzahlungen für Juli 1934, Vorschüsse, Ultimo⸗ bedarf) unter Gegenrechnung der HEihshsc “
öö
4. Der Kassenbestand bei der Reichs⸗ 6““ hauptkasse und den Außenkassen beiri 1
155,8 rd. 1 641
2. Stand der fundierten Reichsschuld.
Schuldkapital am
31. März 30. Juni 1934 1934
Bezeichnung der Anleihen
1e
IL. Auf Reichsmark lautende Beträge Schuld: in Millionen RM
1. 4 ½ % ige Schatzanweisungen d. Reichs 8
von 1934 . —
1 012,4 217,1 46,1 500,0
3 640,9 ¹) 614,3
0,3 408,9
10,9 ²) 177,5
2. 4 % ige Schatzanweisungen des Reichs von IIh 1““ 6,5 6 % ige Schatzanweisungen des Reichs 8 vond “ 16,2 4 ½ % ige Schatzanweisungen d. Reichs von “ 122,4 4 %ige Schatzanweisungen u. Arbeits⸗ chatzanweisungen des Reichs von 1933 862,5 5 % ige Schatzanweisungen des Reichs von “ ö 158,7 6 % ige Schatzanweisungen des Reichs von 1u“ 156,8 Reichsschuldbuchforderungen für frei⸗ willigen Arbeitsdienst. .. . . .. 3,2 67) % ige Schatzanweisungen d. Reichs von G6 6(7) % ige Schatzanweisungend. Reichs von 1929 und 1930 “ 167,9 6(7) % ige Anleihe des Reichs von 1929 183,0 Reichsschuldbuchforderungen, einge⸗ tragen auf Grund: 2) des Kriegsschädenschlußgesetzes .. b) der Polenschädenverordnung... Schuldscheindarlehen von 1928... 6(5) „oige Anleihe des Reichs von 1927 Anleiheablösungsschuld des Reichs: a) mit Auslosungsrechten .. .. d) ohne Auslosungsrechte . . . . . Auslosbare Schatzanweisungen des
Reichs von 1923 K.. .. . Rentenbankdarlehen 11“ Schatzanweisungen des Reichs von
1923, föllig am 2. September 1935 Schuld des Reichs bei der Reichsbank
10,9 *²) 177,5
8415,7 ³) 1 8143,4 ))
II. Auf fremde Währungen llautende Schuld: 1 „Beträge in Millionen 60 % ige Aeußere Anleihe des Deutschen Reichs von 1930: 5 125,0
“ 1u“ 314,1 ²) 314,3 2²) Internationale 5 ½⅛ % ige Anleihe des Deutschen Reichs 1936: 8 855 8 33,6
. 90,0 Belgas
1 32,2 5 Frs. 2 2336,2
träge
Be in Millionen RM
3 11,0 hfl.. 66,6 EireR. 102,5 Schwed. Kr. „ 101,0 ETT ““ 84,6 Deutsche Aeußere Anleihe 8 Ieragh 1“ 185
inlösungsbetrag zu
= 62,9 8 9
2 80 90 9 2 8 8 Schw. Fr.. Schwed. Kr.. b1e.““ 418,122)
1 810,9
Gesamtsumme I und II:] 10 226,6 3. Der Stand der schwebenden Schuld am 30. Juni 1934 ist besonders veröffentlicht.
Bemerkungen: — 1) Der angegebene Betrag stellt den Einlösungsbetrag der Aus⸗ losungsrechte ohne Berücksichtigung der Zinsen dar.
*) Bei der Umrechnung der fremden Währungen sind, soweit sie stabil geblieben sind, die Münzparitäten, soweit die Währungen ent⸗ wertet sind, die Mittelkurse des Stichtages zugrunde gelegt.
³) Der Reichsmarkgegenwert ist berechnet unter Berücksichtigung des Einlösungswertes der amerikanischen Ausgabe von 105 vH.
⁴) Die Unstimmigkeit in der Aufrechnung ergibt sich durch die Abrundung. 8
00 090 95 95;b95 ⸗2 *
1 072,3 2
1078,7) — ——
408,0) — 1794,5 )
Verkehrswesen. Umbau des Rundfüstksenders Brerlan⸗
Mit den Arbeiten für die Leistungserhöhung des Reichssenders Breslau auf 100 kW wird voraussichtlich am 10. August begonnen werden. Für die Zeit der etwa sechs Wochen dauernden Umbau⸗ arbeiten muß der Sender außer Betrieb gesetzt werden. Als Ersatz wird an seiner Stelle ein Hilfssender mit einer Trägerwellen⸗ leistung von 17 Wk in Betrieb genommen werden.
Odertalsperre vor der Vollendung. 8 “
In dreieinhalbjähriger Bauzeit ist oberhalb von Bad Lauter⸗ berg im Odertal von den Harzefgslerwerten die zweite große Tal⸗ w des Oberharzes ihrer Vollendung nähergeführt worden, so
aß zum 1. Oktober die Einweihung dieses Rie enwerkes, an dem
rund 300 000 Tagewerke geleistet wurden, zu erwarten ist. Ein 58 Meter 85 Sperrdamm mit einer Kronenlänge von über 300 Metern schließt ein 135 Hektar großes und 30 Millionen Kubikmeter Wasser fassendes Becken ab. Am Fuße des gewaltigen Sperrdammes erhebt sich das Kraftwerk mit einer Leistungsfähig⸗ keit von 7500 KVA. Während die Sösetalsperre hauptsächlich zur Sicherung der Trinkwasserversorgung gebaut wurde, dient die Odertalsperre neben ihrer Bedeutung für die Landeskultur haupt⸗ sächlich der Kraftgewinnung.
A
Berliner Börsenbericht vom 1. Auguft.
Wieder schwächer. — Im Verlauf etwas freundlicher.
Auch die veuts Berliner Börse stand wieder ganz unter dem Eindruck der Krankheit des Herrn Reichspräsidenten. m Anfang eröffnete sie unter großer Zurückhaltung bei schwächerer Tendenz. Die ersten Notierungen lagen im Durchschnitt um 1 bis 2 vH unter den gestrigen Schlußkursen. Die Umsatztätigkeit hielt sich dabei in engen Grenzen, da infolge des Ultimos sowohl die Be⸗ teiligung des Publikums als auch der Kulisse geringer war. Im Verlauf konnte sich an einigen Märkten eine Erholung durchsetzen, jedoch wurden auch hierdurch noch nicht die Vortagskurse wieder erreicht. Die festere Grundstimmung konnte sich, wenn auch unter Schwankungen, bis zum Börsenschluß behaupten, so daß größere Kurseinbrüche nur in einigen Spezialwerten auftraten.
Der Montanmarkt eröffnete anfangs unter verhältnismäßig behaupteter Tendenz, die Kursrückgänge waren hier geringer als im Durchschnitt, und im Verlauf nahm die Erholung von hier aus ihren Ausgang. Man hörte Gelsen und Harpener je minus 1 vH, Hoesch minus 1 ½ vH und Stahlverein minus ½ vH. Unter Braunkohlenwerten kam anfangs nur eine Notierung bei Rhein. Braun zustande; diese verloren 2 ¼ vH, konnten aber später wieder 1 ½ vH einholen. eutsche Erdöl minus 22¾ vH. Stärker ab⸗ Fecüreict waren Kaliwerte; Westeregeln minus 4 ½ vH, Salz⸗ etfurth minus 3 vH. Die Farbaktie verlor 2 vH, Kokswerke und Chemische Heyden nach anfänglicher Abschwächung später behauptet. Am besten konnte sich der Elektromarkt be⸗ aupten; stärker abgeschwächt waren nur Accu (minus 4 b ) und Chade (minus 4 RM). Dessauer Gas verloren 5 vH. Maschinenaktien lagen auch heute wieder sehr schwach; Berliner Maschinen minus 3 ½ vH und Berlin⸗Karlsruher minus 2 ½ vH. Die Reichsbank⸗ anteile gingen um 1 8H zurück, auch die anderen Bankaktien waren schwächer.
Am Kassamarkt hielten sich die Umsätze in engen Grenzen, da das Publikum die Limite vielfach nicht erneuert hatte. — Auch am Rentenmarkt war die Tendenz schwächer; umgestellte Dollar⸗ bonds und Reichsschuldbuchforderungen gingen durchschnittlich um 1 vH zurück. — Am Geldmarkt wurde nach Ultimo Tagesgeld für erste Adressen mit 4—-4 ¼ vH genannt. — Die Berliner Devisen⸗ notierung für den Dollar wurde auf unverändert 2,515 festgesetzt, die für das Pfund lautete 12,655 (12,66). Kabel New York lag mit 5,03 ⁄2160 (5,0311¼1⁶) heute etwas schwächer.
entnehmen da
Pprund;
Aus der Verwaltung.
₰☛ Die Neuordnung der juriftischen Ausbildung. Vorbedingung u. a. Arbeitspaß und arische Abstammung.
Aus dem Wortlaut der neuen Justizausbildungsordnung die jetzt vom Reichsjustizminister amtlich veröffentlicht wird, ist zu ’1 nen daß eine der Voraussetzungen für die Zulassung zur ersten juristischen Staatsprüfung, also zum Referendarexamen, der Nachweis der Eee3 ist. Von diesem Nach⸗ weis der Ableistung des Arbeitsdienstes kann nur 72 2 . wer⸗ den, wenn der Bewerber ein amtsärztliches Zeugnis vorlegt, wo⸗ nach aus Gesundheitsgründen der Dienst unmöglich gewesen ist. Ferxner S ein Universitätsstudium von mindestens sechs und öchstens zehn Halbjahren nachgewiesen werden. Im Mittelpunkt dieses Studiums soll eine gewissenhafte Fachausbildung . ihre Krönung soll der klare Ueberblick über das ganze echt, der praktische Blick für die Erscheinungen des Lebens, das eschulte Gefühl für Gerechtigkeit und Billigkeit und damit die Fähigkeit richtiger Rechtsanwendung sein. Während der Universi⸗ tätsferien soll sich der Student sechs bis acht Wochen bei einem Amtsgericht — in erster Linie auf desfehätes stelan,— gewissen⸗ haft beschäftigt haben, er soll dabei auch Gerichtsverhandlungen beigewohnt haben. 8 8
Der Meldung zur ersten Staatsprüfung sind u. a⸗ auch der Arbeitspaß und eine Erklärung über die arische Ab⸗ stammung beizufügen. Die .“ beginnt mit einer häuslichen Arbeit. Taran schließen sich fünf andere schriftliche Arbeiten unter Aufsicht, die sogenannten Klausuren, für dis evien Stunden zur Verfügung stehen. In der mündlichen Prüfung schließlich sollen nicht mehr als vier Prüflinge vor einem fünfgliedrigen Aus⸗ schuß des Prüfungsamts erscheinen. Diese Prüfung dauert vier Stunden. Alle Entscheidungen über Prüfungsleistungen, insbeson⸗ dere auch über das Gesamtergebnis, fällt der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, das Fühverbrinzi ist also auch hier durch⸗ eführt. Wer durchfällt, darf die Prüfung nur einmal wieder⸗ 58 und zwar frühestens nach sechs Monaten, während deren das Rechtsstudium fortgesetzt werden muß. 8 8
Als Ziel des Vorbereitungsdienstes, der dann folgt, gibt die Justizausbildungsordnung an, daß dieser Dienst den Rechts⸗ kundigen befähigen soll, „vermöge gründlicher Kenntnis des Rechts treffend und volksverständlich Recht zu sprechen, Volksschädlinge zu bekämpfen, die Recht suchende Bevölkerung zu beraten und durch jede solche Tätigkeit dem Arbeitsfrieden zu dienen“. Das Ziel er Ausbildung und nicht die Nutzbarmachung der Arbeitskraft soll Maß und Art der dem Gerichtsreferendar zu übertragenden Arbeiten bestimmen. Der Vorbereitungsdienst dauert mindestens drei Jahre. Neben der praktischen Einzelausbildung soll in festen Arbeitsgemeinschaften unter Führung eines geeigneten Richters oder Staatsanwalts auch eine Erziehung der Referendare im Geiste nationalsozialistischer Staatsauffassung erfolgen.
Die große Staatsprüfung, das Assessorexamen, wird vor einem Reichsjustizprüfungsamt abgelegt, über dessen Einrichtung, ins⸗ besondere etwaige Zweigstellen, eine besondere Anordnung ergehen wird. Die Prüfung erfolgt durch vier Prüfer, einschließlich des Vorsitzenden. Sie ist ähnlich geregelt wie das Referendarexamen. Zwischen schriftlicher und mündlicher Prüfung soll der Referendar nicht „ochsen“, sondern sich geistig und körperlich frisch erhalten. Die Landesjustizverwaltungen dürfen deshalb die Prüflinge zu Lagergemeinschaften zusammenziehen. Die Neuordnung tritt am 1. Oktober in Kraft.
Kunst und Wissenschaft.
Preisausschreiben der Akademie der Künste, Abteilung für Musik.
Ddie Preußische Akademie der Künste, Abteilung für Musik, hat zur Förderung und Belebung der Hausmusik ein Preisausschreiben erlassen durch das Komponisten deutscher Staatsangehörigkeit und arischer Abstammung aufgefordert werden, Kammermusikwerke für Streichinstrumente oder Blasinstrumente mit und ohne Klavier bis zum 1. März 1935 an die Akademie der Künste einzureichen. Es sind zwei Preise ausgesetzt, ein erster in Höhe von 1250 RM und ein zweiter in Höhe von 750 RN. 1 3
Die Bestimmungen für das Ausschreiben können durch die Komponisten vom Büro der Akademie, Berlin W 8, Pariser Platz 4, frei bezogen werden
Handelsteil.
Börfenrichtzahlen für die Woche vom 23. bis 28. Fuli.
Die vom Statistischen Reichsamt errechneten Börsenrichtzahlen stellen sich in der letzten Woche (23. 7. bis 28. 7.) im Vergleich zur
Vorwoche wie folgt: Wochendurchschnitt Monats⸗ vom 23. 7. vom 16.7. durchschnitt 8
“
Aktienkurse (Index 1924
bis 1926 = 100) Bergbau und Schwerindustrie Verarbeitende Industrie.. Handel und Verker . X*“ Kursniveau der 6 %igen
festverzinslichen Wert⸗
papiere Pfandbriefe der Hyp.⸗Akt.⸗
Banken.... Pfandbriefe der öffentlich⸗
rechtlichen Kredit⸗Anstalten Kommunalobligationen.. Sonstige öffentl. Anleihen. Industrieobligationen.. Durchschnitt..
¹) Ohne Reichsanleihen.
——
Der Kursstand der Aktien Ende Zuli. Das Börsengeschäft im Juli war, wie im neusten Wirtschafts⸗ bericht der Commerz⸗ und Privat⸗Bank ausgeführt wird, verhält⸗ nismäßig lebhaft, obwohl die verschiedenen politischen Vorgänge eher zur Zurückhaltung x konnten. Aber es zeigte sich, daß sich das Publikum hierdurch nicht beirren ließ, und 88 es seine Käufe am Aktienmarkte fortsetzte. Diese Kaufe der Kundschaft haben eine scharf kurssteigernde Wirkung gehabt, ist doch der An⸗ teil der zwischen 75 und 100 vH notierenden Werte von 19.8 auf 24,4 vH gestiegen, während der Prozentsatz der Werte von über 50 bis 75 vH in entsprechender Weise abgenommen hat. Die Nachfrage richtete sich vor allem auf die sogenannten veen werte, neben denen die wenigen Auslandspapiere im Mittelpunkte des Interesses standen. Im letzten Drittel des Monats stellten sich im Anschluß an die Wiener Ereignisse ein Rückschlag ein, der indessen bald wieder überwunden wurde. Die Rentenmärkte traten gegenüber den Dividendenwerten deutlich in den Hinter⸗ 88 Kursstand war indessen etwa Lehauptet. 8
84,94 70,08 78,68 76,16
87,71 73,47 81,04 79,11