1934 / 180 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 04 Aug 1934 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 180 vom 4. August 1934. S. 2.

Fhnksprich, ob an Bord seines Schiffes eine Bordabstimmung statt⸗ findet. § .

Das Abstimmungsergebnis wird nach den allgemeinen Vor⸗

schriften festgestellt und vom Abstimmungsvorsteher dem Ab⸗

timmungsleiter des Heimathafens unverzüglich, erforderlichenfalls

urch Funkspruch, übermittelt. Die Abstimmungsniederschrift mit

ihren Anlagen und die gültigen Stimmzettel 126 Reichsstimm⸗

ordnung) werden mit der nächsten Poßf dem Abstimmungsleiter übermittelt.

§ 22.

Im übrigen gelten die allgemeinen Abstimmungsvorschriften auch für die See wsh § 23. Die durch die Abstimmung auf Seefahrzeugen erwachsenden Barauslagen werden voll vom Reiche getragen. VI. Beteiligung der Insassen von Arbeitsdienstlagern an der Volksabstimmung. § 24. b (1) Insassen von Arbeitsdienstlagern, die sich bei der Ge⸗ meindebehörde ihres letzten Aufenthaltsortes abgemeldet haben und die in der Gemeinde des Arbeitsdienstlagers nur als Fremde mit vorübergehendem Aufenthalt geführt werden, sind

auf Antrag in die Stimmliste (Stimmkartei) der Gemeinde des Arbeitsdienstlagers aufzunehmen, wenn die Gemeindebehörde des letzten Aufenthaltsortes bestätigt, daß der Stimmberechtigte dort polizeilich abgemeldet ist und in der Stimmliste (Stimmkartei) nicht geführt wird.

82²) Für Insassen von Arbeitsdienstlagern, die in der Stimm⸗ lifte (Stimmkartei) ihres letzten Aufenthaltsortes geführt werden, tellt die Gemeindebehörde dieses Ortes einen Stimmschein aus, alls der Stimmberechtigte wegen der Entfernung von diesem

rte dort nicht wählen kann.

VII. Abstimmungszeit. § 25.

In ländlichen Stimmbezirken mit weniger als 1000 Ein⸗ wohnern kann die zur Abgrenzung der Stimmbezirke zuständige Behörde, abweichend von § 112 Satz 2 Reichsstimmordnung, den Beginn der Abstimmungszeit auch früher, jedoch nicht früher als auf 6 Uhr vormittags, oder auch später, jedoch nicht später als auf 11 Uhr vormittags festsetzen; die gekürzte Abstimmungszeit muß ununterbrochen mindestens sechs 1“ dauern und darf nicht vor 2 Uhr nachmittags schließen. 8

Berlin, den 3. August 1934.

1““

Der Reichsminister des Innern

Verordnung

zur Durchführung der Volksabstimmung über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reichs. Vom 3. August 1934.

Auf Grund des § 4 des Gesetzes über Volksabstimmung vom 14. Juli 1933 (Reichsgesetzbl. IS. 479) wird zur Durch⸗ führung der Volksabstimmung über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reichs folgendes verordnet:

81 1

Zur Durchführung der Abstimmung finden, soweit im fol⸗

genden nichts anderes bestimmt ist, sinngemäß Anwendung die

§§ 4 bis 16, 18 bis 20, 21 Satz 1, 22 bis 25 des Feses über den Volksentscheid vom 27. Juni 1921 (e Fh gesehc S. 790) in der Fassung des Artikels III des Zweiten setzes zur Aenderung des Reichswahlgesetzes vom 31. Dezember 19293 (Reichsgesetzbl. 1924 I S. 1) und die den Volksentscheld be⸗ treffenden Bestimmungen der Reichsstimmordnung, die für die Durchführung der Volksabstimmung in Betracht Febegen

§ 2. Die Abstimmung findet am 19. August 1934 statt

8. Der Stimmzettel erhält folgenden Aufdruck:

Erlaß des Neichskanzlers

8

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bunden mit dem Namen des großen Toten.

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2. A

abstimmung vorlegen zu lassen. Berlin, den 2. August 1934.

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unnd Reichskanzler Adolf Hitler über.

Berlin, den 2. August 1934.

1.“

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1

über das Staatsoberhaupt des Deutschen Neichs om 1. August 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 747). Vom 2. August 193

Herr Reichsinnenminister! Die insolge des nationalen Unglückes, das unser Volk getroffen hat, notwendig g. gesetzliche Regelung der Frage des Staatsoberhauptes veranlaßt mich zu folgender Anordnung: 1. Die Größe des Dahingeschiedenen hat dem Titel Reichspräsident eine einmalige Bedeutung gegeben. Er ist nach unser Aller Empfinden in dem, was er uns sagte, unzertrennlich ver⸗

daß ich im amtlichen und außeramtlichen Verkehr wie bisher nur als Führer und Reichs⸗ kanzler angesprochen werde. Diese Regelung soll für alle Zukunft gelten.

2. Ich will, daß die vom Kabinett beschlossene und verfassungsrechtlich gültige Betrauung meiner Person und damit des Reichskanzleramtes an sich mit den Funktionen des früheren Reichspräsidenten die ausdrückliche Sanktion des deutschen Volkes erhält. Fest durchdrungen von der Ueberzeugung, daß jede Staatsgewalt vom Volke ausgehen und von ihm in freier und geheimer Wahl bestätigt sein muß, bitte ich Sie, den Beschluß des Kabinetts mit den etwa noch notwendigen Ergänzungen unverzüglich dem deutschen Volke zur freien Volks⸗

Der Reichskanzler Adolf Hitler

II. 8 ierung zur Herbeiführung

Entsprechend dem Wunsche des Führers und Reichskanzlers beschließt die Reichsregierung, am Sonntag, dem 19. August 1934, eine Volksabstimmung über das Reichsgesetz vom 1. August 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 747) herbeizuführen

„Das Amt des Reichspräsidenten wird mit dem des Reichskanzlers vereinigt. Infolgedessen gehen die bisherigen Befugnisse des Reichspräsidenten auf den Führer

8 Er bestimmt seinen Stellvertreter.“ und beauftragt den Reichsminister des Innern mit der Durchführung dieses Beschlu

Die Neichsregierung

Stimmst Du, deutscher Mann, und Du, deutsche Frau, der in diesem Gesetz getroffenen Regelung zuauàua

zum Vollzug des Gesetzes

8

ewordene

Ich bitte daher, Vorsorge treffen zu wollen,

(Breite des Stimmzettels nicht über 14 cm)

Die Stimmabgabe erfolgt in der Weise, daß der Stimm⸗ berechtigte, der die zur Abstimmung gestellte Frage bejahen will, unter dem vorgedruckten Worte „Ja“, der Stimmberechtigte, der sie verneinen will, unter dem vorgedruckten Wort „Nein“ in den dafür vorgesehenen Kreis ein Kreuz setzt.

Für die Verpflichtung zur Uebernahme ehrenamtlicher Tätigkeit gelten die Vorschriften des Reichswahlgesetzes ent⸗ sprechend.

Berlin, den 3. August 1934.

Der Reichsminister des Innern.

Frick.

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis

gemäß § 1 der Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur Aenderung der Wertberechnung von Hypotheken und sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmark) lauten (RGBl. I S. 569).

Der Londoner Goldpreis beträgt am 4. August 1934 für eine Unze Feingdda. 138 sh 0 ¼ d. Eine Umrechnung des Londoner Goldpreises in Reichsmark konnte nicht vorgenommen werden, da ein Kurs für das eng⸗

lische Pfund in Berlin nicht festgesetzt worden ist.

Berlin, den 4. August 1934. Statistische Abteilung der Reichsbank. Dr. Döring

Bekanntmachung 8

zu der dem Internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahn⸗Personen⸗ und ⸗Gepäckverkehr beigefügten Liste.

Die Liste der Eisenbahnstrecken, Kraftwagen⸗ und Schiff⸗ ahrtslinien, auf die das Internationale Uebereinkommen über den Eisenbahn⸗Personen⸗ und ⸗Gepäckverkehr Anwen⸗ dung findet (Deutscher Reichs⸗ und Preußischer Staats⸗ Nr. 42 vom 19. Februar 1934), wird wie folgt geändert:

I. Im Abschnitt „Frankreich“ wird

1. unter A nach den Angaben der Ziffer 10 das Fuß⸗ G 1) angebracht und dazu als Fußnote esetzt:

3 „1) Die elektrische Stromlieferung sowie der Unterhalt des Rollmaterials werden von der Eisenbahn Nyon St. Cergue Morez besorgt.“

2. unter BIV nach den Angaben der Ziffer 22 das Fußnotenzeichen 4) und nach den Angaben der Ziffer 24 das Fußnotenzeichen 5) angebracht. Als Fußnoten werden beigefügt:

„4) Die Schweizerischen Bundesbahnen besorgen nur den Zugdienst (Zugförderung und Zugbe⸗ gleitung) zwischen Les Verrières —Suisse und Pontarlier.“

„5) Die Martigny— Le Chatelard⸗Bahn besorgt nur den Zugdienst (Zugförderung und Zugbe⸗ de hhnch zwischen der französischen Grenze bei

e Chatelard und Vallorcine.“

II. Im Abschnitt „Italien“ wird unter A die Ziffer 14 . (14. Die von der „Società Romana per le Ferrovie

del Nord“ [Roma (Rom))] betriebene elektrische Eisenbahn Roma -—ECivitacastellana Viterbo.) gestrichen. Die gegenwärtigen Ziffern 15 bis 36 werden in 14 bis 35 geändert.

III. Im Abschnitt „Türkei“ wird in der Ueberschrift das Wort „auswärtigen“ ersetzt durch „türkischen.

Berlin, den 31. Juli 1934.

Der Reichsverkehrsminister. F. A.: Ulrich.

1““ Verordnung

über die weitere Aenderung der Bekanntmachung, betreffend das Verbot der Ausfuhr von Waren.

Vom 3. August 1934.

8n Grund des § 1 der Verordnung über die Außen⸗ handelskontrolle vom 20. Dezember 1919 (-GBl. S. 2128) wird bestimmt:

1“ § v

In der Anlage der Bekanntmachung, betreffend das Ver⸗ bot der Ausfuhr von Waren, vom 17. September 1923 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 220 vom 22. September 1923) in der Fassung der Verordnungen vom 12. Dezember 1925 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 295 vom 17. Dezember 1925), vom 21. September 1929 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 22 vom 23. September 1929), vom 24. Dezember 1932 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 303 vom 27. Dezember 1932), vom 14. Februar 1934 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 48 vom 26. Februar 1934), vom 7. Juni 1934 (Deutscher Reichs⸗ anzeiger Nr. 133 vom 11. Juni 1934) und vom 22. Juni 1934 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 145 vom 25. Juni 1934) Aufzählung der Waren, deren Ausfuhr ohne Bewilligung verboten ist wird hinzugefügt:

Kautschuk⸗, Guttapercha⸗ und Balataabfälle; abgenutzte Stücke und Abfälle von Waren aus Kautschuk, Gutta⸗ eeeeee11A1A1AX“

Abfälle von Oelkautschuk (Faktis) und anderen Kautschuk⸗ ersatzstoffen; abgenutzte Stücke und Abfälle von Waren aus Oelkautschuk (Faktis) und anderen Kaut⸗

erersatzstoffen 6146 Diese Verordnung tritt am 8. August 1934 in Kra Berlin, den 3. August 1934. Der Reichswirtschaftsminister. J. A.: Sarnow.

Filmverbot.

Die öffentliche Vorführung des Films: 8

8 „Manhattan Melodrama“, ““ 9 Akte = 2602 m, Antragsteller: Metro⸗Goldwyn⸗Mayer⸗ Film A. G., Berlin, Hersteller: Metro⸗Goldwyn⸗Mayer, Amerika, ist am 26. Juli 1934 unter Nummer 36 822 ver⸗ boten worden.

Berlin, den 3. August 1934.

Der Leiter der Filmprüfstelle Zimmermann.

Bekanntmachung.

Die am 3. August 1934 ausgegebene Nummer 93 Reichsgesetzblatts Teil I enthält: 1

Verordnung zur Durchführung der Volksabstimmung üb das 13““ des Deutschen Reichs. Vom 3. August 1934.

Erste Verordnung zur Volksabstimmung über das Staats⸗ oberhaupt des Deutschen Reichs (Abstimmungsverordnung). Vom 3. August 1934.

Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 RM. Postversen⸗ dungsgebühren: 0,04 RM für ein Stück bei Voreinsendung. Berlin NW 40, den 4. August 1934. v1A“

V.: Fabricius

Der Preußische Minister des Innern.

Der Gauleiter Schwede ist zum Oberpräsidenten der Provinz Pommern ernannt worden.

83u Landräten sind endgültig ernannt worden:

der bisher kommisssarische Landrat Beck in Heide;

der bisher kommissarische Landrat Dr. Flottmann in Lippstadt;

8 bisher kommissarische Landrat Hartmann in Herford;

der bisher kommissarische Landrat Heiliger in Mayen;

der bisher kommissarische Landrat Heidtmann in Gleiwitz;

der bisher kommissarische Landrat Kremmer in Rüdesheim;

der Regierungsrat, bisher kommissarische Landrat von Kruse in Rotenburg a. F.;

der Amtsgerichtsrat, bisher kommissarische Landrat Dr. Thiele in Ohlau;

der bisher kommissarische Landrat Graf von Wedel

in Kyritz und

der bisher kommissarische Landrat Wege in Mansfeld.

Bekanntmachung.

Durch Verfügung des Geheimen Staatspolizeiamts sind auf Grund des Gesetzes über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGBl. I S. 293) in Ver⸗ bindung mit dem Gesetz über die Einziehung staats⸗ und volks⸗ feindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (RGBl. I S. 479) und der Preußischen Ausführungsverordnung vom 31. Mai 1933 (GS. S. 207) zugunsten des Preußischen Staates ein⸗ gezogen worden:

1. 469,49 RM, sichergestellt am 26. Juli 1933 in der Geschäftsstelle der Freireligiösen Gemeinde zu Berlin, Berlin, Pappelallee 15/17. (II A 210/10/15.)

2. 2020,— RM, der „Roten Hilfe“ gehörig, sichergestellt am 14. Mai 1934 bei dem Dreher Andreas Nielsen. (B. Nr. 13472 I 1 B.)

3. 111,32 RM, 100,82 RM, 145,65 RM, 25,06 RM, sichergestellt am 12. April 1934 bei Irmgard Gräfin Harden⸗ berg, Fritz Fomferra, Fritz Brilla und Heinz Langbecker. Ferner eine Schreibmaschine Underwood Noiseles Nr. 544950, siche bei Irmgard Gräfin Hardenberg. (I1 A * 26/34.)

4. Guthaben des ehem. Arbeitersportkegelklubs „Vor⸗ wärts“, Berlin 80 16, Melchiorstr. 12, auf dem Sparkonto Nr. 45657 bei der Bank der Deutschen Arbeit A. G. (B. Nr 168811 1 B.)

5. Guthaben des Karl Graul, Berlin⸗Tempelhof, Rode⸗ straße 18, wohnhaft, jetzt im Auslande, bei der Depositen⸗ kasse 63 der Dresdner Bank. (II A 210/12/24.)

6. Guthaben des George Grosz, jetzt im Auslande, bei der Depositenkasse D 2, Hohenzollerndamm 198, der Deut⸗ schen Bank und Disconto⸗Gesellschaft, Berlin, und Guthaben und Wertpapierdepot der Frau Eva Grosz, jetzt im Auslande, bei der genannten Depositenkasse. (II A G 4/3⸗ 8

7. Guthaben des Dr. Mehmed Schefik Hüsnü (oder Frau Leokadia Hüsnü) bei der Dresdner Bank, Depositenkasse 93, in Berlin. (I 1 B 1 188

8. Guthaben verschiedener kommunistischer und marvxisti⸗ scher Organisationen bei der Bank der Deutschen Arbeit A. G. Berlin. Auf die im Polizeipräsidium Berlin zugleich mit dieser Bekanntmachung zum Aushang gebrachte Einziehungs⸗ verfügung wird Bezug genommen. (B. Nr. 16586 11 B.)

9.Inhalt des Stahlfaches des Dr. Otto Friedländer, zu⸗ letzt Berlin⸗Charlottenburg, Salzburger Straße 8, jetzt im Ausland, bei der Deutschen Bank und Disconto⸗Gesellschaft Depositenkasse Berlin W 30, Motzstr. 53. (II A 210/12/8.)

-10. Guthaben des Fritz Domning, Berlin N 65, Triftstr. 1 bei Weiß, auf dem Postscheckkonto Berlin Nr. 96901. (II A D 16/34.)

11. Guthaben des Aron Jugow auf dem Postsche Berlin Nr. 136 829. B. Nr. B895”, 1 19

12. Guthaben des Felix Leder, Berlin N 113, Varnhagen⸗ b vanf dem Postscheckkonto Berlin Nr. 72232. (II A IALTI

13. Guthaben des Ernst Reinke, Berlin 0 27 men⸗ raßh auf dem Postscheckkonto“ Nr. 25016.

90700.

14. Anspruch der Johanna Sauer, Berlin, Koppenstr. 71 gegen die Fa. Remington Büromaschinen G. m. b. H., Berlin NW 1b Friedrichstr. 154, auf Rückgewähr der bereits geleiste⸗ ten Zahlungen in Höhe von 50 RM. (II A S 81/33.) 15. Grundstück des Edmund Jasmin Alexander Suchy 11“ Pleßstraße, eingetragen im Grundbuch

s8 Amtsgerichts erlin⸗Lichterfelde 2 537 dI e 9) 1⸗Lichterfelde, Bd. IIWC.

16. Einrichtungsgegenstände und sonstige Sachen, sicher⸗ be 9. 1” der Ccd ncfige cher⸗ ersportvereins „Fichte“, Berlin⸗Ch burg, S str. 25 1egeeh 1P889 „Ber harlottenburg, Spreestr. 25. 17. Gegenstände des ehem. Arbeitersportvereins „Fichte“ sichergestellt am 22. April 1933 bei en Hahn, Vehn Bohnsdorf, Schulzendorfer Straße 73. (1 1 B—= 4 13,34.) n 18. Einrichtungsgegenstände der Sporthalle des ehem. Arbeitersportvereins „Fichte“ in Berlin, Kastanienallee 79. sichergestellt am 10. April 1933. (1 1 B A 16/94.) „19. Einrichtungsgegenstände der Turnhalle des ehem. Arbeitersportvereins „Fichte“ in Berlin, Pappelallee 3/4 sichergestellt am 1. März 1933. (1 1 B A 18/84.) 8 20. Einrichtungsgegenstände der Spoxthalle des ehem. Arbeitersportvereins „Fichte“ in Berlin, Wrangelstr. 106 sichergestellt ant 10. Aperl 188. ¶11 b 12/34.) u. Ir 21. Bewegliche Sachen (Wohnungsausstattungsstücke) der Frau Luise Cohn, früher Berlin⸗Charlottenburg Kaiserin Augusta⸗Allee 91. (II A C 1/33.) 4 1 22. Vermögen einschließlich des Inventars:

a) der Deutschen Friedensgesellschaft,

b) des Nebelhorn⸗Verlages,

c) des Verlages „Das Andere Deutschland“, früher

Berlin, Bülpwstr 105. (I11 A D 4/33.)

23. Bewegliche Sachen in den Geschäftsräumen der erbis⸗Funkverlag G. m. b. H., Berlin, Hedemannstr. 21 (Aus tattungsstücke). (I11 A 0 5/33.) 1 24. Wohnungseinrichtung und die Einrichtung der ärzt⸗ lichen Praxis des Dr. med. Lothar Ruben Wolff, früher erlin⸗Niederschöneweide, Berliner Straße 129. (11 G

58,/33.)

25. Eine Anzahl Bücher marxistischen Inhalts des Bruno Adler, beschlagnahmt am 7. Februar 1934. (1 1 B A 70/33.) 26. Musikinstrumente des ehem. Reichsbanners, sicher⸗ vefalt bei Melcher, Berlin⸗Zehlendorf, Reiherbeize 53, und zwar: 2 Trommeln,

2 Trommelstöcke,

Fanfare ohne Mundstück, mit Segeltuchhülle,

1 Flöte. (II A M 27/34.)

27. 9 Kisten mit Druckmaschinenteilen, sichergestellt am 11. Mai 1934 bei der Firma Brasch & Rothenstein, Berlin NW 40, Lüneburger Straße 22. (B. Nr. 11182 1 1 B.) 28. 1 SFre henaschine Regina Nr. 21711,

1 Schreibmaschine Oliver Nr. 12331,

1 Druckmaschine mit Typenschrank,

1 Vervielfältigungsapparat,

39 Sporthemden, 8 sichergestellt bei Heinz Reckin, Berlin⸗Lichtenberg, Möllen⸗ dorffstr. 84/85. (II A R 55/33.)

29. 1 Schreibmaschine Marke „Erika“ Nr. 129614, Be⸗ sitzer unbekannt. (II 4 Sch 59/33.)

30. 1 Schreibmaschine Mercedes Nr. 180133 und eine Schreibmaschine Continental Nr. 176590 des Erich Stein⸗ hüsh. (II A 8 St. 23/33.)

.Vervielfältigungsapparat und Schreibma ine, sicher⸗ gestellt bei dem Vebein Mpürg (III 5 reaach sic

32. Rechenmaschine Goerz Mod. A Nr. 1112, Besitzer un⸗ bekannt. (1 1 B —— R 35/34.)

88. Fahrrad Marke „Valeda“ des Erich Blum, Berlin, Breslauer Straße 11. (III B 1 K. 66 & 67/34. [Fahr.).)

34. Fahrrad des Ernst Kuhli, Berlin, Emdener Str. 49. (III B 1 K. 33.33 (Fahr.).)

35. Fahrrad des Paul Katzorke, zuletzt Berlin⸗Wilmers⸗ dorf, Berliner Straße 123. (B. Nr. 16297 1 1 B.)

36. Fahrrad des Willi Lachnauer. (II A L. 28/34.)

37. Fahrrad Nr. 52389 des Oskar Schaefer, Berlin, Lehrter Straße 40 a. (III B 1 Sch. 8/33 Fahr.)

Dies wird hiermit gemäß § 6 des Gesetzes vom 26. Mai 1933 öffentlich bekanntgemacht. 1.

Berlin, den 3. August 113414.

. Geheimes Staatspolizeiamt.

1818e Bode.

Abkürzung des Verbots einer periodischen Druckschrift.

Das von mir ausgesprochene Verbot der in Münster er⸗ scheinenden Druckschrift

„Katholische Korrespondenz“ habe ich abgekürzt, nachdem das Unternehmen auf eine andere Grundlage gestellt ist. Die Druckschrift darf am 6. August 1934 wieder erscheinen. . Münster i. W., den 3. August 1934. Der Oberpräsident der Provinz Westfalen. Freiherr von Lüninck.

Bekanntmachung. 11“

Die Einschüttung der Gewinnröllchen für die 5. Klasse

43. Preußisch⸗Süddeutschen (269. Preußischen) Klassen⸗

lotterie erfolgt wegen der Beisetzungsfeierlichkeiten für den

verstorbenen Reichspräsidenten am Dienstag, dem 7. August

1934, statt um 12 Uhr erst um 15 Uhr im Ziehungssaale des⸗ Lotteriegebäudes, Viktoriastr. 29. Berlin, den 3. August 1934.

General⸗Direktion der Preußisch⸗Süddeutschen Staatslotterie.

Dr. Schlange.

Der Aufbau der Organisation der deutschen Wirtschaft

im wesentlichen vollendet.

Der Aufbau der Organisation der deutschen Wirtschaft ist, wie nach den vor etwa 3 Wochen abgegebenen Erklärungen des Stellvertreters des Führers der Wirtschaft, Staatsrat Graf von der Goltz, zu erwarten war, im wesentlichen vollendet. In zehn Treuhänderbezirken sind die Bezirksführer der Gesamt⸗ wirtschaft und die Bezirkshauptgruppenführer mit geingen Aus⸗ nahmen gestern ernannt worden. Die Ernennungen auch für die übrigen Treuhänderbezirke stehen bevor. Ebenso sind jetzt auch die 51 fachlichen Handwerksführer ernannt. Für nahezu sämt⸗ liche Wirtschaftsgruppen liegen dem Reichswirschaftsministerium die Anträge auf Anerkennung ausschließlicher Vertretung ihres Wirtschaftszweiges und auf Zwangsmitgliedschaft vor, die für eine Reihe von Wirtschaftsgruppen auch bereits ausgesprochen worden ist. Sämtliche fachlichen und Bezirksführer der Wirt⸗ schaftsorganisation sind auf den 10. August 1934 zu einer Arbeits⸗ tagung nach Berlin geladen worden, um auf den Führer Adolf Hitler verpflichtet und in ihre Aufgabengebiete eingeführt zu werden. Um den Willen zu engster Verbundenheit mit der Be⸗ wegung bei der Durchführung eines nationalsozialistischen Auf⸗ baus der deutschen Wirtschaft besonders zum Ausdruck zu bringen, sind auch die Gauleiter der NSDAP. und maßgebende Führer der Deutschen Arbeitsfront als Gäste geladen.

Vereinheitlichug des Verbändewesens auch im Handel.

Berlin, 3. August 1934. Die Oberste Leitung der PO., NS.⸗ Hago, teilt folgendes mit: Im Zuge der Neuorganisation der deutschen Wirtschaft wird eine Vereinheitlichung des Verbände⸗ wesens auch im Handel durchgeführt. Um eine einheitliche Wirt⸗ schaftslenkung zu ermöglichen, ist es notwendig, alle Betriebe organisatorisch zu erfassen. Es ist daher in verschiedenen Sparten die Zwangsmitgliedschaft zu Wirtschaftsverbänden angeordnet worden. Durch die pflichtmäßige Zugehörigkeit und die damit verbundene Beitragspflicht ergeben sich naturgemäß Härten, die von der Partei seit langem beobachtet werden. Die Partei will auf jeden Fall verhindern, daß den Volksgenossen im Einzel en die auch heute noch schwer um ihre Existenz zu ringen haben, eine untragbare Belastung zugemutet wird. Die NS.⸗Hago als die Parteiorganisation auf dem Abschnitt Handel und Hand werk ist bereits mit den in Frage kommenden Wirtschaftsver bänden des Handels in Verhandlungen getreten, um hier eine

Deutsches Reich.

Nr. 30 des Reichsministerialblatts vom 3. August 1934 ist soeben erschienen und vom Reichsverlagsamt, Berlin NW 40, Scharnhorststr. 4, zu beziehen.

Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungssachen: Ungültig keitserklärung eines Prüfzeugnisses für Lichtspielvorführer. 2. Konsulatwesen: Ernennungen. Erlöschen einer Exequatur erteilung. 3. Finanzwesen: Uebersicht über die Einnahmen des Reichs an Steuern, Zöllen und Abgaben für die Zeit vom 1. April bis 30. Juni 1934. 4. Justizwesen: Aenderung der Bekannt⸗ machung der Behörden und Stellen, denen Auskunft aus dem Strafregister zu erteilen ist. 5. Neuerscheinungen: Jahrbuch für Kommunalwisfenschaft. 6. Polizeiwesen: Ausweisung von Aus⸗ ländern aus dem Neichsgebiete 7. Steuer⸗ und Zollwesen: Verordnung über Aenderung des Warenverzeichnisses zum Zoll⸗ tarif und des Teils III der Anleitung für die Zollabfertigung. Verordnung über Aenderung des Warenverzeichnisses zum Zoll⸗ tarif und des Teils III der Anleitung für die Zollabfertigung. 8. Bekanntmachung über Aenderungen der pzer⸗ 1 sonalordnung der Deutschen Reichsbahn⸗Gesellschaft.

Verkehrswesen.

Neuer Präsident der Reichspostdirektion Bamberg.

Zum Präsidenten der Reichspostdirektion Bamberg ist der Oberpostrat Grüneklee aus Oldenburg ernannt worden. Ge⸗ boren im Jahre 1878 in Nörten, Bezirk Hannover, trat er 1897 in Braunschweig in die höhere Postlaufbahn ein. Nach einer mehrjährigen Beschäftigung bei verschiedenen Aemtern seines Heimatbezirks war er beim Telegraphenamt und Fernsprechamt in Köln, später in Frankfurt (Oder) tätig. 1906 kehrte er nach Braunschweig zurück, wo er bis 1914 der Oberpostdirektion an⸗ gehörte. Während des Krieges war Grüneklee zunächst in Brüssel beim Deutschen Telegraphenamt, 1915 wurde er als Leutnant der Landwehr Nachrichtenoffizier beim Landwehr⸗Infanterieregi⸗ ment 74, 1916 Kommandeur einer Divisions⸗Fernsprechabteilung. Nach dem Kriege war er als Telegraphendirektor bis 1926 beim Tlegraphenamt in Braunschweig tätig, leitete bis Anfang d. J. das Telegraphenbauamt in Oldenburg (Oldb.) und wurde dann zum Oberpostrat bei der dortigen Reichspostdirektion ernannt.

Zweigpostamt Berlin SW 110 wird geschlossen.

Am 11. August werden die Brief⸗ und Geldannahmestellen sowie die Rohrpoststelle des Postamts Berlin SW 11 von Bahn⸗ hofstraße 2 a nach dem Postneubau Möckernstr. 139/141 verlegt werden. Gleichzeitig wird das in der Nähe des neuen Post⸗ gebäudes gelegene Zweigpostamt Berlin SW 110 (Stresemann⸗ straße 78), das sich im Hause des Hotels Excelsior befindet, dauernd geschlossen werden. 8

Zollpflichtige Briefsendungen nach Salvador. Im Postverkehr mit Salvador sind Briefe mit zollpflichtigem Inhalt fortan nicht mehr zugelassen. Da Salvador am Päckchen⸗

dienst nicht teilnimmt und Warenproben mit Handelswert nicht

zuläßt, dürfen zollpflichtige Gegenstände und Waren mit Handels⸗ wert ausgenommen zollpflichtige Drucksachen nur noch in Postpaketen dahin verschickt werden.

Einschränkung des Nachnahmeverkehrs aus Deutschland nach Italien.

Die italienische Postverwaltung hat den Höchstbetrag für Nachnahmen auf eingeschriebenen Briefsendungen, Wertbriefen und Kästchen mit Wertangabe aus dem Ausland also auch aus Deutschland nach Italien auf 300 Lire = etwa 60 RM fest⸗ gesetzt. Die Versendung mehrerer Nachnahmesendungen von einem und demselben Absender an einen und denselben Empfänger ist unzulässig.

tragbare Lösung zu finden. Es soll unbedingt vermieden werden, daß eine Ueberschneidung der Beitragsleistungen eintritt, die eine Ueberbelastung bedeutet und damit auf die Wirtschaftsbelebung hemmend einwirkt. In Kürze kann mit einer endgültigen Lösung dieser Frage gerechnet werden.

—.

Die Stahlwarenausfuhr im ersten Halbjahr 1934. Die Ausfuhr von Stahlwaren (Solinger Messerschmiede⸗ waren) im Juni belief sich nach den Veröffentlichungen des Statistischen Reichsamts auf 3644 dz im Werte von 2 280 000 RM gegenüber 3338 dz im Werte von 2 135 000 RM im Vormonat. Die Ausfuhr ist somit der Menge nach um 306 dz und dem Werte nach um 145 000 RM gestiegen. Gegenüber dem Juni des Vorjahres mit einer Ausfuhr von 3495 dz im Werte von 2 357 000 RM ist die diesjährige Juniausfuhr der Menge nach um 149 dz gestiegen, dem Werte nach aber um 77 000 RM ge⸗ sunken. Im ersten Halbjahr 1934 belief sich die Stahlwaren⸗ ausfuhr insgesamt auf 16 673 dz im Werte von 12 441 000 RM gegenüber 20 870 dz im Werte von 14 410 000 RM im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Die Ausfuhr ist mithin der Menge nach um 1197 dz und dem Werte nach um 1 969 000 RM ge sunken. Nachstehend die Vergleichszahlen für die vorhergehend

Jahre: 1. Halbjahr in dz in 1000 RM

1934 19 679 12 441

1933 20 870 14 410

1932 1 .1 18 184 15 915

1931 26 045 25 027

1164“ 33 055 31 554 1929 -ö. 14“ 8 Der Durchschnittserlös für den Doppelzentner beträgt im

Juni rund 625 RM gegen 639 RM im Mai und 651 im April.

Die Großeisenindustrie im Juli.

Gestiegene Erzeugung.

In seinem Bericht über die wirtschaftliche Lage der Groß⸗ eisenindustrie im Juli 1934 stellt der Zweckverband der Industrie⸗ und Handelskammern zu Bochum, Dortmund, Essen und Münster zusammenfassend folgendes fest: Die Roheisen⸗ und Rohstahl⸗ erzeugung ist insgesamt arbeitstäglich noch etwas gestiegen. Trotz vorgeschrittener Jahreszeit ist im ganzen keine nennenswerte Ab⸗ schwächung des Inlandsgeschäfts festzustellen. Nach wie vor bilden die Maßnahmen der Reichsregierung zur Arbeitsbeschaffung eine starke Stütze des Inlandsmarktes. Erfreulicherweise dehnt sich die Belebung aber zunehmend auf die Industriezweige aus, die nicht unmittelbar an den Bestellungen aus dem Arbeits⸗ beschaffungsphan beteiligt sind. Das Auslandsgeschäft war un⸗ verändert ruhig. Ueber den Absatz von Weißblechen und Fein blechen kamen zwischenstaatliche Vereinbarungen zustande.