1934 / 183 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 08 Aug 1934 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗

und Staatsanzeiger Nr. 183 vom 8. August 1934. S. 2.

C. Zu Anordnung Nr. 10 vom 1. Mai 1934 und zum Reichsmühlenschlußschein. V. Die Ziffer 1X des Reichsmühlenschlußscheins erhält fol⸗ gende Fassung: 1. Mängel sind dem Verkäufer unverzüglich nach Empfang der Ware, nicht sofort erkeagnbare Mängel innerhalb 10 Werktagen legraphisch und schriftlich anzuzeigen. 1 8 eg9 bhisch der festgestellte 9 den Aschegehalt des Mehles, o wird der Minderwert nach der von Prof. Mohs hercgestiaten nirdmers b. durch das zuständige Schiedsgericht festgestellt. 3. Uebersteigt S festgestellte Aschegehalt die

Weizenmehl:

790 Höchstminderwertsgrenze 930 (Latitüde bis 630 Höchstminderwertsgrenze 750 (Latitüde bis 563 Höchstminderwertsgrenze 630 (Latitüde bis 502 Höchstminderwertsgrenze 560 (Latitüde bis 540) 405 Höchstminderwertsgrenze 500 (Latitüde bis 420)

Höchstminderwertsgrenze 1750 (Latitüde bis 1700) 2000 (Weizenbrotmehl) 2350 (Latitüde bis 2150) 1700 (Weizenbackschrot) 1900 (Latitüde bis 1809) 405 grob (Weichweizengrieß) 500 (Latitüde bis 420 405 mittel (Weichweizengrieß) 500 (Latitüde bis 420) 405 fein (Weichweizengrieß) 500 (Latitüde bis 420)

8 8

860) 700) 600)

2. Roggenmehl: 997 Höchstminderwertsgrenze 1152 (Latitüde bis 1050, ype 1370 (Roggenbackschrot) 1550 (Latitüde bis 1 h Type 1800 (Roggenbackschrot) 2000 (Latitüde bis 1900, 1 so ist der Verkägfer berechtigt, innerhalb einer Frist von drei Werktagen nach Empfang der Mitteilung über den Minderwert u erklären, ob er unverzüglich einmalige Z“ leistet. Macht er von diesem Recht innerhalb der Frist keinen Gebrauch, so kann der Käufer b a) Die Ware mit dem erkannten Minderwert übernehmen,

b) Wandlung, c) wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Preisdifferenz.

4. Kommt der Verkäufer trotz der Erklärung zur unverzüg⸗

lichen Ersatzlieferung dieser Verpflichtung nach, o stehen dem Käufer die unter b und c bezeichneten Rechte zu, ohne daß es einer Inverzugsetzung bedarf. Der Verkäufer hat vom Beginn der Ersatzlieferung den Käufer sofort ahtlich zu benachrichtigen. 1

8 he. en der innerhalb der Latitude (siehe Tabelle unter 3), so ist die Ware kontraktlich; liegt der Minderwert über dieser Grenze, jedoch unter der unter 3 angegebenen Höchst⸗ ninderwertsgrenze, so ist die Ware vom Käufer mit Minderwert bzunehmen. 88 1— 6. hügen.ht der Minderwert auf anderen Ursachen, und ist er nicht höher als 5 vH bei Mehl, und nicht mehr als 8 vH bei Nach⸗ mehl, Futtermehl, Kleie und sonstigen Abfällen, so ist die Ware mit dem festgestellten Minderwert vom Käufer zu übernehmen.

7. Ist der Minderwert höher als 5 vH bzw. 8 vH, so treten

für Verkäufer und Käufer die Rechte und Pflicht 8 3. und 4. in Kraft. Bemerkung.

Die obige Ziffer V enthält folgende, den Bedürfnissen

des Verkehrs entsprechende Aenderungen: Unter 3, 1 Weizenmehl:

Die neue Type 2000 (das dunkle Weizenbrotmehl) ist hin⸗ ugefügt. Bei den Typen 502, 563, 630 und 790 ist die atitude erhöht worden. 11 8

Bei den Typen 630 und 790 ist die Höchstminderwerts⸗ grenze erhöht worden.

Unter 2, Roggenmehl:

Die sortgefallenen Typen 610, 700 und 815 sind fort—

gelassen. Die neue Type 997 ist dafür eingesetzt worden.

Der besseren Uebersicht wegen ist die gesamte Ziffer IX

des Reichsmühlenschlußscheins in der veränderten Fassung übernommen. VI. Mitglieder der Wirtschaftlichen Vereinigung der Roggen⸗ und Weizenmühlen, die gegen diese Anordnung verstoßen, können gemäß § 22 der Satzungen vom Verwaltungsrat in eine Ord⸗ nungsstrafe bis zu 10 000 RM für jeden einzelnen Fall genommen werden. 4 Außerdem kann auf Grund der 1. Verordnung über den Zu⸗

sammenschluß der Roggen⸗ und Weizenmühlen vom 5. 11. 1933 gemäß § 16 in Verbindung mit

der Verordnung über Auskunfts⸗ pflicht vom 13. 7. 1923 § 6 mit Gefängnis bis zu einem Jahr und Geldstrafe oder . dücster Strafen bestraft werden, wer

egen die Auskunftspflicht verstößt.

gegen, Me Ziese ’“ tritt mit dem 9. August 1934 in Kraft. Sie schließt eine andere endgültige Regelung durch die Haupt⸗ vereinigung der Deutschen Getreide⸗Wirtschaft auf Grund der Verordnung zur Ordnung der Getreidewirtschaft vom 14. Juli 1934 nicht aus.

Berlin, den 7. August 1934. ““ Der Vorsitzende des Verwaltungsrates der Wirtschaftlichen Vereinigung der Roggen⸗ und Weizenmühlen.

Helm, Staatsrat.

Der Beauftragte des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft bei der Wirtschaftlichen Vereinigung der Roggen⸗ und Weizenmühlen

D

Herbert Daßler.

Anordnung Nr. 14

der Wirtschaftlichen Vereinigung der Roggen⸗ und Weizen⸗ mühlen.

Auf Grund des § 5 der Satzungen wird nachfolgende An⸗ ordnung erlassen:

A. Betr.: „Regelung für Bestände und für alte Verkäufe von Roggenmehl der Typen 610, 700 und 815, das bis zum 15. Juli 1934 einschließlich hergestellt worden ist.“

1. Roggenmehl, das den durch Anordnung Nr. 13 vorgeschrie⸗ benen Roggenmehltypen nicht entspricht und nicht. zur Erfüllung der bis zum Inkrafttreten dieser Anordnung bereits eingegange⸗ nen Lieferverbindlichkeiten benötigt wird, ist so zu vermischen, daß es den Typenvorschriften der Anordnung Nr. 13 entspricht.

Die Vorschrift des Absatzes 1 gilt nicht für Roggenmehl der Typen 610, 700 und 815, das bei Inkrafttreten dieser Anordnung bereits nach außerhalb rollt oder schwimmt, oder sich auf aus⸗ wärtigen Lägern befindet.

II. Soweit Verträge über Roggenmehl der Typen 610, 700 und 815 vor Inkrafttreten dieser Anordnung abgeschlossen sind und nicht aus eigenen Mehlbeständen erfüllt werden können, gelten diese Verträge als abgeschlossen über Roggenmehl Type 997 und sind entsprechend zu wandeln.

III. Die Wandlung der Verträge in Roggenmehl der Type 997 hat mit folgenden Preisabschlägen zu erfolgen: bei Abschlüssen über Type 610 in Type 997 1,50 RM per bei Abschlüssen über Type 700 in Type 997 1,— RM per bei Abschlüssen über Type 815 in Type 997 0,50 RM per

IV. Roggenmehl, das in der Zeit ab 16. Juli 1934 in einer von der Anordnung Nr. 13 abweichenden Type hergestellt worden ist, darf gemäß § 76 Absatz I der Verordnung zur Ordnung der

Getreidewirtschaft vom 14. Juli 1934 weder verkauft noch sonst in

folgenden

Verkehr gebracht oder verwandt werden. Dieses Mehl muß durch Mischung gemäß Ziffer I Abs. 1 dieser Anordnung den Typen⸗ vorschriften der Anordnung Nr. 13 angepaßt werden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß Roggenmehl aus dieser I auch nicht zur Erfüllung bereits eingegan⸗ gener Lieferverbindlichkeiten verwandt werden darf.

V. Die Mühlen haben der für sie zuständigen Geschäftsstelle der WV. bis zum 15. August 1934 zu melden:

a) den Bestand an Roggenmehl der Typen 610, 700 und 815 am

9. August 1934

b) die Menge der vor dem 9. August 1934 abgeschlossenen und an diesem Tage noch nicht erfüllten Verkäuse über Roggen⸗

mehl der Typen 610, 700 und 815.

Bemerkung:

Gemäß Anordnung Nr. 13 dürfen Roggenmehle der Type 610, 700 und 815 nicht mehr hergestellt werden. Auf auswärtigen Lägern befindliche Roggenmehle der bisherigen Typen 610, 700 und 815 können in der alten Beschaffenheit verkauft und auf alte Verträge abgeliefert werden. In der Mühle befindliche Mehlvorräte der alten Typen so⸗ weit sie bereits verkauft sind, abgeliefert werden. Unver⸗ kaufte Roggenmehlbestände der Typen 610, 700 und 815, die noch in der Mühle lagern, sind zu vermischen. Verträge über Roggenmehle alter Typen, die nicht mehr aus alten Mehlbeständen abgewickelt werden können, sind zu wandeln. Die notwendige Meldung der Bestände und Verträge ist den Mühlen vorgeschrieben worden.

B. Betr.: „Regelung für Bestände und für alte Verkäufe von Weizenmehl mit Auslandsweizenbeimischung“. VI. Unverkaufte, mit einer Auslandsweizenbeimischung von 15 vH oder 30 vH hergestellte Weizenmehlbestände können auch nach Inkrafttreten der Anordnung Nr. 13 verkauft werden. Es sind folgende Aufschläge auf den Preis für Mehl aus Inlands⸗ mit

weizen zu berechnen: a) für Weizenmehl 30 vH RM 3,— per % kg, b) für Weizenmehl mit 15 vH Auslandsweizenbeimischung RM 1,50 per % kg. VII. Abschlüsse über Weizenmehl mit 30 % iger oder 15 % iger Auslandsweizenbeimischung, die nicht mehr aus vor dem 9. August

1934 hergestellten Beständen abgewickelt werden können, sind wie

folgt zu wandeln: 1 a) Abschlüsse mit 30 % iger Auslandsweizenbeimischung in solche mit 20 % iger Auslandsweizenbeimischung mit einem

Auslandsweizenbeimischung

Preisabschlag von RM 1,— per %. kg, 1“

b) Abschlüsse mit 15 % iger Auslandsweizenbeimischuͤng in solche mit 10 % iger Auslandsweizenbeimischung mit einem Preisabschlag von RM 0,50 per % kg.

Bemerkung:

Bestände an Weizenmehlen, die noch mit 15 % iger und 30 % iger Auslandsweizenbeimischung Pege sind, dürfen weiter verkauft werden, jedoch sind die Aufschläge neu fest⸗ gesetzt. Reichen alte Bestände an Weizenmehl mit Aus⸗ landsweizenbeimischung in dem bisherigen Mischungsver⸗ hältnis zur Abwicklung alter Kontrakte nicht aus, so müssen diese Kontrakte auf Weizenmehl mit dem in Anordnung Nr. 13 vorgeschriebenen Auslandsweizenbeimischungs⸗Ver⸗ hältnis gewandelt werden. (Gemäß Anordnung Nr. 13 dürfen ab 9. August 1934 nur noch Weizenmehle mit 10 % iger und 20 % iger Auslandsweizenbeimischung her⸗

ggestellt werden.)

VIII. Mitglieder der Wirtschaftlichen Vereinigung der Rog⸗ gen⸗ und Weizenmühlen, die gegen diese Anordnung verstoßen, können gemäß § 22 der Satzung vom Verwaltungsrat in eine Ordnungsstrafe bis zu 10 000 RM für jeden einzelnen Fall ge⸗ nommen werden. 8

Außerdem kann auf Grund der I. Verordnung über den Zu⸗ sammenschluß der Roggen⸗ und Weizenmühlen vom 5. 11. 1933 gemäß § 16 in Verbindung mit der Verordnung über Auskunfts⸗ pflicht vom 13. 7. 1923 § 6 mit Gefängnis bis zu einem Jahr und Geldstrafe oder mit einer dieser Strafen bestraft werden, wer gegen die Auskunftspflicht verstößt. .

IX. Diese Anordnung tritt mit dem 9. August 1934 in Kraft. Sie schließt eine andere endgültige Regelung durch die Hauptver⸗ einigung der Deutschen Getreide⸗Wirtschaft auf Grund der Ver⸗ ordnung zur Ordnung der Getreidewirtschaft vom 14. Juli 1934 nicht aus.

Berlin, den 7. August 1934.

Der Vorsitzende des Verwaltungsrates der Wirtschaftlichen PVPereinigung der Roggen⸗ und Weizenmühlen. 8 Helm, Staatsrat. Der Beauftragte des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft bei der Wirtschaftlichen Vereinigung der Roggen⸗ und Weizenmühlen. 3 Herbert Daßler.

en

3 Filmverbot.

Die öffentliche Vorführung des Films P“ „The Mystery af Mr. NX 8— 9 Akte 2345 m, Antragsteller: Metro⸗Goldwyn⸗Mayer Film A.⸗G., Berlin, Hersteller: Metro⸗Goldwyn⸗Mayer, Amerika, ist am 20. Juli 1934 unter Nummer 36 788 verboten worden. Berlin, den 7. August 1934. 8

Der Leiter der Filmprüfftelle.

4t Zimmerman.

Preußen.

Bekanntmachung.

Verbot einer periodischen Druckschrift.

Auf Grund des §1 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 (RGBl. I S. 83) in Verbindung mit § 14 PVG. vom 1. Juni 1931 verbiete ich hiermit die in Düsseldorf erscheinende Wochen⸗ schrift „Junge Front“ auf die Dauer von vier Wochen, bis schließlich.

Düsseldorf, den 8. August 1934. Der Regierungspräsident. Bachmann.

Die heute ausgegebene Nummer 34 der Preußischen Ge⸗ setzsammlung enthält unter Nr. 14162. Vierte Verordnung über die Vereinfachung und

16

Verbilligung der Verwaltung landschaftlicher (ritterschaftlicher) Kreditinstitute. Vom 16. Juli 1934

Umfang ½ Bogen. Verkaufspreis 0,20 RM äglich e Leg. ane. 4 Rpf. 2⁰ zuzüglich einer u beziehen durch R. von Decker’s Verlag (G. Schenck), Berli

W 9, Linkstr. 35, und durch den Buchhandel. ), Berlin

Berlin, den 9. August 1934. Schriftleitung der Preußischen Gesetzsammlung.

Deutsches Reich.

Nunmmer 22 des Reichsarbeitsblatts vom 5. August 1934 hat folgenden Inhalt:

Teil I. Amtlicher Teil. I. Allgemeines. Gesetze, Verord⸗ nungen, Erlasse: Gesetz über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reichs. Vom 1. August 1934. Erste Verordnung zur Vereinheit⸗ lichung und Verbilligung der Verwaltung. Vom 19. Juli 1934. Preußisches Ministerium für Wirtschaft und Arbeit. IV. Arbeitss hutz. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Feaserstoffverord⸗ nung. Vom 19. Juli 1934. Betrifft: Faserstoffverordnung. VI. Versorgung und Fürsorge. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Maßnahmen der Reichsregierung zur Verbilligung der Speisefette für die minderbemittelte Bevölkerung.

Teil II. Nichtamtlicher Teil. Die Zahl der versorgungs⸗ berechtigten Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen und die Zahl der versorgungsberechtigten ehemaligen Angehörigen der neuen Wehrmacht und ihrer Hinterbliebenen im Mai 1934. Von Foerster, Oberregierungsrat im Reichsarbeitsministerium. Arbeitsstreckung in der Textilindustrie. Von Neitzel, Ministerial⸗ rat im Reichsarbeitsministerum. Altnordisches Seerecht, Handelsgesetzbuch und Seemannsordnung. Von Dr. Paul Grabein, Ministerialrat im Reichsarbeitsministerium. Zur Tätigkeit des Spruchsenats für Arbeitslosenversicherung in den Monaten April bis Juni 1934. Sozialpolitisches aus dem Auslande: Von der englischen Arbeitslosigkeit und ihrer Behandlung. Von Dr. Her⸗ mann Lufft, Berlin. Sozialpolitische Zeitschriftenschau. Bücherbesprechungen und Bücheranzeigen.

Teil VI. Bekanntmachung von Tarifordnungen und von Richtlinien für den Inhalt von Betriebsordnungen und Einzel⸗ arbeitsverträgen. Streckentarifordnung für Reichsautobahn⸗ strecke Dresden -Meerane. Tarifordnung für das Holzgewerbe in Bayern r. d. Rh. Tarifordnung und Richtlinien für gewerb⸗ liche Gefolgschaftsmitglieder in den Lichtspieltheatern Groß⸗

Berlins. Tarifordnung für das Baugewerbe, Urlaubsregelunz.

im Deutschen Reich. Tarifordnung für die Bleisti t⸗, Pinsel⸗ und Bürstenindustrie und für die Borsten⸗ und Haarzurichtereie in Nordbayern (Ober⸗, Mittel⸗, Unterfranken und Oberpfalz). Tarifordnung für die Kamm⸗, Knopf⸗, Haarschmuck⸗, Horn⸗ umd Kunsthorninbustree in Nordbayern (Ober⸗, Mittel⸗, Unterfranken und Oberpfalz). Ergänzung zur Tarifordnung zur Ferien⸗ regelung für alle Zweige der Holzindustrie und des Holzgewerbes im Wirtschaftsgebiet Hessen. Tarifordnung für die Besatzungen der deutschen Hochseefischereifahrzeuge, Reich. Tarifordnung für die in handwerksmäßigen Fleischereibetrieben im Wirtschafts⸗ gebiet Sachsen beschäftigten Fleischergesellen, Verkäuferinnen, Filialleiterinnen und Aushilfen. Berichtigung der Tariford⸗ nung für das Bauvorhaben der Reichsautobahn Neuhaldens⸗ leben Wolmirstedt. Tarifordnung für das Entrostungs⸗ und Eisenanstrichgewerbe im Wirtschaftsgebiet Westfalen. Tarj⸗ ordnung für Autogaragen und Brennstofftankstellen Groß⸗Hen⸗ burg. Tarifordnung für das Malergewerbe, Urlaubsregeang im Deutschen Reich. Tarifordnung für gewerbliche Arbei⸗ nehmer in der Filmindustrie Stadtgemeinde Berlin und Reg⸗ Bez. Potsdam. Tarifordnung (Tiefbauarbeiterlöhne) füt Kraftfahrbahn München —Landesgrenze. Tarifordnung (Fach⸗ arbeiterlöhne) für Kraftfahrbahn München —Landesgrenze. Richtlinien für den Urlaub der Lehrlinge im sächsischen Hand⸗ werk. Tarifordnung zur Urlaubsregelung im Brauereigewerbe im Wirtschaftsgebiet Hessen. Tarifordnung für das Gastwirts⸗ im westl. Allgäu und in Kempten. Tarifordnung für BZegebauarbeiten in Pommern. Tarifordnung für das Stuck⸗ gewerbe in der Pfalz. Tarifordnung für die Elsterberichtigungs⸗ arbeiten bei Gera. Tarifordnung nebst Lohntafel für das Adressenverlagsgewerbe Gr.⸗Berlin und die Prov. E“ Grenzmark Posen⸗Westpreußen einschl. Kr. Hoyerswerda (ausschl. Fraustadt). Tarifordnung für das Glasreinigungsgewerbe in Stadt⸗ und Landkreis Breslau. Tarifordnung für Lichtspiel⸗ theater in Cuxhaven. Tarifordnung für die in den technischen Betrieben der chemigraphischen Anstalten, Kupfer⸗ und Tiefdrucke⸗ reien beschäftigten Hilfsarbeiter und ⸗arbeiterinnen. Tariford⸗ nung für die Wanderarbeiter im Wirtschaftsgebiet Pommern. Tarifordnung (Deputatregelung) für die land⸗ und forstwirtschaft⸗ lichen Betriebe im Wirtschaftsgebiet Pommern. (Arbeitsverpflichtung der Deputatenfrauen) für die land⸗ u Fehen ae ha c 5g Betriebe im Wirtschaftsgebiet Pommern. Tarifordnung (Hofgängerregelung) für die land⸗ und forstwirt⸗ schaftlichen Betriebe im Wittschaftsgebiet Pommern. Tariford⸗ nung (Arbeitszeitregelung) für die land⸗ und forstwirtschaftlichen Betriebe im Wirtschaftsgebiet Pommern. Tarifordnung für der Metallindustrie in den Kreisen Liebenwerda, Schweinitz, Torgu rechts der Elbe sowie Stadt Torgau. Tarifordnung für das Bäckergewerbe in Württemberg und Hohenzollern. Taxifor⸗ nung für die Ruhrsandsteinindustrie im Ruhrsandsteingebiet. Tarifordnung für Oderwasserstraßen bei Breslau. Tariford⸗ nung für Stein⸗, Kies⸗ und Sandgewinnung Baden. Tarif⸗ ordnung für Lichtspieltheater in Dresden. Tarifordnung füt die Landarbeiter in Sachsen. Tarifordnung für die Hartstein⸗ industrie in der Rheinpfalz und für die bei Grumbach, Pfeffel⸗ bach und Thallichtenberg gelegenen Steinbruchbetriebe. Tarif⸗ ordnung für die EI im bayer. Reg.⸗Bez. Pfalz mit Ausnahme der Stadt Pirmasens. Tarifordnung für Lichtspiel⸗ theater in Rostock und Warnemünde. Tarifordnung für die in landwirtschaftlichen Betrieben Thüringens beschäftigten Mellker⸗ Tarifordnung für die deutsche Zigarrenherstellung. Tarigs⸗ ordnung für die kaufmännischen Angestellten in den Betrieben dert Münchener Großmarkthalle.

Kunst und Wissenschaft. 8 Aus den Staatlichen Museen.

Außer den amtlichen Rundgängen finden in der folgenden Woche in den Staatlichen Museen die nachstehenden Führungen und Vorträge statt:

Donnerstag, den 16. August. 11 Uhr: Die großen deutschen Meister der Dürer⸗Zeit. Treffpunk bveutsches Museum, Schlütersaal. Sonnabend, den 18. August. 11 Uhr: Italienische Bildwerke, Treffpunkt Eingang Kaiser⸗

Friedrich⸗Museum. 1 6 12 Uhr: Aegyptische Abteilung, Treffpunkt Eingang

Museum.

Verkehrswesen.

11“ 5

Die Grenzen des Unterhaltungsrundfunts.

Der Reichspostminister hat die Bedingungen für die Errich⸗ tung und den Betrieb von Rundfunkempfangsanlagen mit so⸗ fortiger Wirkung geändert. Danach berechtigt die Genehmigung nur zur Aufnahme der Darbietungen des Rundfunks, der „Nach⸗ richten an alle“ und der Wellen der Versuchssender. Sollte un⸗ beabsichtigt sonstiger Verkehr empfangen werden, so darf er weder aufgezeichnet, noch anderen mitgeteilt, noch für irgendwelche Zwecke verwertet werden: es darf nicht einmal das Vorhandensein solchen Verkehrs irgendwie zur Kenntnis anderer gebracht werden. Sonstiger Verkehr im Sinne dieser Bestimmung sind auch die Nachrichten der besonderen Funknachrichtendienste des In⸗ und Auslandes, z. B. des Hochsee⸗, des Presse⸗, des Sport⸗ und des Wirtschaftsfunks, zu deren Aufnahme nur die Teilnehmer an diesen Diensten berechtigt sind.

Die gewerbsmäßige Verbreitung der Darbietungen des Rund⸗ funks ist nur mit Zustimmung der Reichsrundfunk⸗Gesellschaft m. b. H., Berlin, zulässig. Urheberrechtliche Bestimmungen werden hierdurch nicht bervührt.

Wasserstraßenbau als Seehafen⸗Politik.

Unter der Führung des Reichsverkehrsministers ist die Orga⸗ nisation der deutschen Binnenschiffahrt straff und klar geordnet worden. An Stelle des einstmals zersplitterten Verbandswefens mit seinen gegeneinander und nebeneinander arbeitenden Organi⸗ sationen verfügt die Binnenschiffahrt heute über einen übersichtlich geordneten Bau, der die Arbeit im Dienste dieses Wirtschafts⸗ zweiges wesentlich vereinfacht und ihre Stoßkraft beträchtlich stärken wird. Die am 28. August in Magdeburg stattfindende große Ver⸗ anstaltung des Vereins zur der Elbeschiffahrts⸗Inter⸗ essen und die am 21. September folgende Gesamttagung der Deut⸗ schen Binnenschiffahrt, die Versammlung des Zentralvereins für deutsche Binnenschiffahrt in Breslau, werden, wie Dr. Robert Platow in der Deutschen Volkswirtschaft erklärt, im Zeichen dieser alle Glieder der Binnenschiffahrt erfassenden Neuordnung der r⸗ anisationen stehen. Ein Thema werde vor allem im Mittelpunkte sehen nämlich die Erörterung der Grundsätze, nach denen die deutsche Wasserstraßen⸗Baupolitik in den kommenden Jahren und Jahrzehnten Eöö’ werden solle. Auch hier habe die natio⸗ nalsozialistische Verkehrspolitik grundlegende Klarheit geschaffen. In dem gegenwärtigen Zeitpunkte, da wir nur noch wenige Jahre vor der Vollendung des Mittelland⸗Kanals und damit vor der engen Verbindung der großen natürlichen deutschen Ströme unter⸗ einander ständen, sei es wichtig, sich mit diesen Grundsätzen ein⸗ gehender zu befassen. Als die wichtigste Aufgabe sehe die Reichs⸗ regierung den Ausbau der deutschen Seehafenströme an.

Die Leipziger Herbstmesse 193’1

Teilnahme an der Volksabstimmung soll erleichtert werden.

Preußische Durchführungsbestimmungen für den 19. Auguft.

Jür die Durchführung der Volksabstimmung über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches am Sonntag, den 19. August 1934 finden die gleichen Vorschriften Anwendung, die schon bei der Volksabstimmung am 12. November 1938 galten, und zwar nicht nur die Vorschriften des Reiches, sondern, wie der preußische Innenminister in einem Runderlaß mitteilt, auch die damaligen preußischen Bestimmungen, z. B. über Stimm⸗ bezirke, für entlegene Ortsteile, für Kranken⸗ und Pflege⸗ anstalten, über aktive Mithilfe von Beamten, Arbeitern und An⸗ gestellten des öffentlichen Dienstes bei der Volksabstimmung, über die Zulässigkeit von Parteiuniformen und Abzeichen und über den Polizeischutz für die Wahllokale und die Abstimmenden. Darüber hinaus ordnet aber wie Ndz. meldet, der preußische Innenminister neu an, daß jedem deutschen Volksgenossen die Teilnahme an der bevorstehenden Abstimmung erleichtert werden soll. Das gilt besonders für Stimmberechtigte, die sich am Ab⸗ stimmungstage auf Reisen befinden. Die Gemeindebehörden haben Anträge dieser Personen auf Ausstellung von Stimm⸗ scheinen sofort zu erledigen. Dabei ist von der Forderung eines Nachweises, daß der Antragsteller aus begründetem Anlaß reisen muß, mit Rücksicht darauf abzusehen, daß der Abstimmungstag noch in die Hauptreise⸗ und Ferienzeit fällt.

1 Grundsätzlich erfolgt die Stimmabgabe durch Eintragung eines Kreuzes in den Kreis. Wenn jedoch ein Abstimmender auf irgend eine andere Weise seinen Willen kundtut, sei es, daß er das Wort „ja“ oder „nein“ einträgt oder daß er eines der beiden Vierecke bzw. den Kreis durchstreicht oder ankreuzt oder daß er eines der vorgedruckten Worte „ja“ oder „nein“ ausstreicht oder eines dieser beiden Worte anhakt, so ist der Stimmzettel, wie der preußische Innenminister betont, gültig. Die Abstimmungs⸗ vüegeit⸗ sollen hierauf ganz besonders aufmerksam gemacht

Weiter enthält der Runderlaß die üblichen Anweisungen an

die Behörden über die Feststellung des Abstimmungsergebnisses

und seine Weitermeldung. Dabei wird insbesondere angeordnet, Abstimmungsleiter die Melde⸗

daß die Gemeindebehörden und die termine streng innehalten, damit der Reichswahlleiter so schnell

wie irgend möglich das vorläufige und endgültige Ergebnis fest⸗ stellen kann. 1

im Schnittpunkt von Inlandskonjunktur und Ausfuhrsteigerung.

Von Dr. Raimund Köhler, Präsident des Leipziger Messeamts.

Die Frage nach den Aufgaben und den geschäftlichen Möglich⸗ keiten der Leipziger Herbstmesse 1934, die am 26. August beginnt, ist eine Frage nach ihrem Standort im Kampfe für die Wieder⸗ gesundung der deutschen Volkswirtschaft, die in den vergangenen 18 Monaten durch stärkste Antriebe des Staates einen gewaltigen ersten Schritt auf dem Wege des Wiederemporschwungs getan hat. Durch ihn sind im gegenwärtigen Augenblick alle wirtschaftlichen Kräfte wieder in Bewegung, und die Losung heißt daher heute nicht mehr „Ankurbelung“, sondern „Vereinheitlichung“ der Konjunktur.

Fraglos haftet der Belebung noch eine Uneinheitlichkeit an, deren Beseitigung für die Sicherung des gewonnenen Terrains von größter Wichtigkeit ist. So stehen beispielsweise neben noch immer stark notleidenden Exportindustrien, wie sie besonders auf der Leipziger Messe ausstellen, Fabrikationszweige, die mit Doppel⸗ schichten arbeiten, und ähnliches. Die erste Besserung der Lage durch die öffentliche Arbeitsbeschaffung kam vorwiegend den Pro⸗ duktionsgüterindustrien zugute, während die Verbrauchsgüter⸗ branchen erst in letzter Zeit und indirekt stärkeren Anteil erhielten. Der Produktionsindex für die Produktionsgüterindustrien stieg von 54,3 im April 1933 auf 80,0 im April 1934, während sich der gleiche Index für die Verbrauchsgüterindustrien in derselben Zeit von 82,3 auf 95,5 hob. Die Produktionsgüterindustrien hatten den Hauptanteil an den Zuwendungen für Instandsetzungsarbeiten an Gebäuden und Wohnungen, und auch der öffentliche Tiefbau half wie besonders deutlich die erfolgreiche Leipziger Frühjahrs⸗ messe 1934 zeigte vor allem diesem Teil der deutschen Industrie⸗ wirtschaft.

Mitt der späteren, indirekten Einschaltung der Verbrauchs⸗ güterindustrien in den Aufschwung und mit dem damit einsetzen⸗ den verstärkten Massenbedarf an heee Artikeln, die viel Mate⸗ rial verschlingen, wurden die Schwierigkeiten der Beschaffung von ausländischen Rohstoffen in ein höchst akutes Stadium ge⸗ rückt. Die Wirtschaftsführung sah sich genötigt, im Interesse der Verhütung eines Auseinanderfallens der Belebung das Tempo der Konjunkturbesserung durch Anordnung von Produktionsein⸗ schränkungen teilweise selbst zu zügeln. Es ergab sich zwangs⸗ läufig das Erfordernis, die Belebung planmäßig zu lenken, um ihr dadurch diejenige Ausgeglichenheit zu verleihen, die den ge⸗ samtwirtschaftlichen Notwendigkeiten am besten Rechnung trägt. Tiese Lage findet die Leipziger Herbstmesse vor, und die Frage, welches Geschäft sie bringen wird, ist daher in ganz entscheiden⸗ dem Maße davon abhängig, wie weit sich Handel und auf dieser Messe in den Dienst einer solchen Konjunkturlenkung zu stellen vermögen.

; Wie die Frühjahrsmesse 1934 mit ihrer Großen Technischen Messe und Baumesse ihre Aufgabe als Förderin der Konjunktur in den Produktionsmittelindustrien in jeder Weise erfüllt hat o wird auch die Herbstmesse, deren Hauptgewicht ja gerade auf en Branchen der Mustermesse liegt, das ihre beitragen zur Aus⸗ ehnung des Absatzes. Erfahrungsgemäß heben sich erst in einem kträchtlichen Zeitabstand nach Beginn der konjunkturellen Er⸗ bhung des Produktionsvolumens auch die Einzelhandelsumsätze. End Zeit stehen wir in dieser zweiten Phase. Die Umsätze steiger, wir haben keine Veranlassung zu der Annahme, daß diese de wicklung vorzeitig zu Ende gehen wird. Dies dürfte zumin⸗ 8 8 in all den Artikeln nicht in Frage kommen, in denen gesetz⸗ liche Produktionsbeschränkungen nicht vorliegen und eine wleh. a Lagerhaltung nach der Natur der Dinge am Platze ist. Die

orstehende Herabsetzung der Umsatzsteuer im Großhandel von disüu ½, vH wird eine wesentliche Beeinträchtigung der öfpofitionsmöglichkeiten beseitigen. Man wird wieder größere sen auf Lager nehmen und auf der Messe mit langfristigeren Spositionen herauskommen können. Hier liegt aber auch die

Srücke zu einem ausgeglicheneren Geschäft in denjenigen Zweigen!

absatzes von Qualitätsartikeln, der

der Fertigwarenindustrie, die voraussichtlich unter einer gewissen Rohstoffknappheit leiden werden. ie langfristige Disposition auf der Leipziger Messe wird dazu beitragen, das Bild des Be⸗ darfs auf mehrere Monate hinaus festzulegen, wodurch der ein⸗ zelne Hersteller zuverlässige Stützen seines Produktionspro⸗ gramms gewinnt. Eine solche Stabilität des Erzeugungspro⸗ gramms ist aber für eine und reibungslose Bewirtschaf⸗ tung ausländischer Rohsto fe notwendig. Die Leipziger Herbst⸗ messe wird dadurch noch stärker als bisher das Clearing House der innerdeutschen Wirtschaft.

Der Verstärkung der Nachfrage entspricht

b 9 normaler Weise ein Anziehen der Preise. Es ist

9 Preis hier nicht nötig, die sehr gewich⸗ tigen Gründe aufzuführen, die die lct sche gs disrlehn lassen, Preissteigerungen nicht zuzulassen, es sei denn, es liegt eine Verteuerung eines Rohstoffes vor. Damit aber wird die Initiative des Händlers von vornherein stärker auf die Siche⸗ rung eines möglichst großen Anteils an der Menge des zu befrie⸗ digenden größeren edarfs gerichtet, weil nicht die Preise, sondern der Umfang der getätigten Geschäfte die Höhe der Er⸗ trägnisse bestimmen werden. Auch der Industrie liegt nach Aus⸗ schaltung der Möglichkeiten einer Preishausse alles daran, durch mengenmäßige Vermehrung des Absatzes, durch die sich die fixen Kosten auf ein höheres Produktionsvolumen verteilen und so relativ pro Produkteinheit verkleinern, einen Mehrertrag zu er⸗ zielen. Diese Hinlenkung der Belebung auf eine ausgesprochene Mengenkonjunktur bedeutet auf der Herbstmesse ein Zuruͤcktreten der Preisfrage hinter der Frage der Erweiterung des Massen⸗ - allein einen Nutzen lassen wird. Dahin wird das Inlandsgeschäft auf der Messe auch durch den Umstand gedrängt werden, daß die Kaufkraft der Massen nach wie vor auf billige Waren angewiesen bleibt, denn der Ein⸗ kommensunterschied zwischen der Unterstützung und dem Lohn ist bei einem großen Teil der wieder e eelten vormaligen Arbeitslosen, die meist in die niedrigen Lohnstufen des Tiefbaues usw. eintraten, leider nicht allzugroß.

Aus den geschilderten Zusammenhängen ergibt sich, daß der Termin der Leipziger Herbstmesse ziemlich genau mit dem Zeit⸗ punkt zusammenfallen dürfte, an welchem die erfolgreiche Weiter⸗ führung der Inlandskonjunktur akut abhängig werden wird von einer Steigerung der deutschen Ausfuhr. Ueber die in höch⸗ stem Umfange notwendige Ausweitung unserer Ausfuhr brauchen hier keine Worte mehr verloren zu werden. Es ü bereits der Abschluß von Geschäften wünschenswert geworden, die keinen Nutzen lassen, wohl aber einen gewissen Devisenanfall bringen. Angesichts eines solchen Notstandes erlangt die Leipziger Herbst⸗ messe, zu der doch immerhin mindestens 4000 5000 Einkäufer aus dem Auslande erscheinen werden, eine schlechthin entscheidende Bedeutung. In Leipzig müssen unbedingt Exportaufträge her⸗ eingeholt werden. Der abstrakte Begriff des Devisenproblems heino ag heute ein ganz konkretes Gesicht: hinter ihm steht die Realität der Regste steirnanßne, die überwunden werden muß.

Daß die Exportarbeit in Leipzig schwer sein wird, wissen wir alle. Zu den sattsam bekannten, seit Jahren wirksamen Hem⸗ mungen ist in letzter Zeit auch noch eine ausgesprochene Deflations⸗ politik der Goldblockländer getreten, nämlich Hollands, Frankreichs, Belgiens und der Schweiz, die zu unseren ältesten und besten Kunden zählen, und diese Deflationspolitik wird die Ausfuhr dorthin weiter erschweren. Es ist auch kein Trost, daß sich der gesamte Welthandel noch nicht gebessert hat. Er ist wertmäßig 1933 gegenüber dem Vorjahre nochmals um 10 vS zurückgegangen, und das erste Vierteljahr 1934 brachte ebenfalls noch keine nennens⸗ werte Bewegung. Trotzdem haben aber einzelne Länder, so vor allem England und Japan, für sich Erfolge buchen können, mit Mitteln allerdings, deren Anwendung uns verschlossen ist. Wir

wollen weder mit einer Abwertung der Mark noch mit einer Herabsetzung des Preisniveaus sei es nun durch eine die Ar⸗ beitslosigkeit erneut vermehrende Deflation, sei es durch den von Italien beschrittenen Weg der Senkung der Löhne eine kurz⸗ fristige Steigerung unserer Konkurrenzfähigkeit herausholen. So bleibt uns neben dem Ausbau und der Entbürokratisierung des Zusatzausfuhrverfahrens neben der Außenhandelspolitik, die be⸗ stimmte Märkte durch Gegenseitigkeitsabkommen zu sichern sucht, und neben der praktischen Exporthilfe, wie sie vor allem die Reichs⸗ stelle für Außenhandel und das Leipziger Meßamt leisten, nur die tägliche Kleinarbeit übrig. „Es gibt keine Patentlösung und keine

under, sondern nur tägliche Mühe“, so formulierte der Leiter der Arbeitsgemeinschaft der Außenhandelsstellen auf der Bremer Tagung für Außenhandel recht anschaulich die Aufgabe. Und diese Aufgabe ist den deutschen Exportfirmen auch am Messestande in Leipzig gestellt.

Berliner Börsenbericht vom 8. Auguft.

Stärkere Aufwärtsbewegung.

Niach 6tägiger Unterbrechung eröffnete die Berliner Börse in fester Tendenz. Bei den Banken hatten sich in den Tagen der Börsenruhe größere Publikumsorders angesammelt, und auch die Kulisse trat wieder als Käufer auf. Die Kurse konnten daher bereits anfangs um mehrere Prozente anziehen. An einigen Märkten und in Werten, die in der letzten Woche stärker gelitten hatten, gingen die Kurssteigerungen bis über 5 vHd. Die Be⸗ trauung Dr. Schachts mit dem Wirtschaftsministerium wurde freundlich kommentiert und diente ebenso wie befriedigende Nach⸗ richten aus der Wirtschaft als Anregung. Trotzdem im Verlauf teilweise Gewinnmitnahmen erfolgten, konnte sich die feste Tendenz bis zum Schluß behaupten.

Am Montanmarkt stand Mannesmann (plus 3 ¼ vH) im Vordergrund des Interesses. Gelsenkirchen plus 3 vSH; Stol⸗ berger Zink erschienen mit Plus⸗Plus⸗Zeichen. Stärker favori⸗ siert waren Braunkohlenwerte, für die größtenteils am letzten Börsentag keine Notierung zustande kam. Rhein. Braun ge⸗ wannen 6 ½ vH, Eintracht 4 vH und Ilse 3 ½¼ vH. Kaliwerte lagen sehr fest; Aschersleben plus 6 vH, Salzdetfurth und Westeregeln je plus 4 vH. Die Farben⸗Aktie konnte 33¾ vH und Chemische Heyden sogar 5 vH gewinnen. Für Elektrowerte war das Interesse etwas geringer, stärker gefragt Siemens (plus 3 ½ vH). Versorgungspapiere waren durchschnittlich um 3 vH⸗ befestigt. Infolge einer Mitteilung über günstige Absatzentwick⸗ lung gewannen Schultheiß 4 vH. Reges Interesse beanspruchten Maschinenwerte, unter denen Berlin⸗Karlsruher 8 vH gewinnen konnten. Berliner Maschinen stiegen um 4 ¼ vH an. Auch Bankaktien waren etwas befestigt, Reichsbankanteile plus 1 ¾ vH. Kunstseideaktien hatten Nachfrage; Aku plus 3 vH. Aschaffen⸗ burger Zellstoff erschienen mit Plus⸗Plus⸗Zeichen.

Die feste Stimmung der Einheitsmärkte übertrug sich auch auf dem Kassamarkt. Hervorzuheben ist Kali Chemie (Plus⸗Plus). Renten lagen fester; Altbesitz plus 1 vH, Schuldbücher durch⸗ schnittlich um vH erhöht. Tagesgeld für erste Adressen wurde mit 4 vH genannt. Am internationalen Devisenmarkt war das Pfund gegen Kabel etwas fester. Die Berliner Devisennotierung laute für den Dollar auf 2,505 und für das Pfund auf 12,655

v

Börfenrichtzahlen für die Woche vom 30. Juli bis 4. August.

Die vom Statistischen Reichsamt errechneten Börsenrichtzahlen stellen sich in der letzten Woche (30. 7. bis 4. 8.) im Vergleich ur

Vorwoche wie folgt: Wochendurchschnitt Monats⸗ 1 1 vom 90. 7. vLvom 23.7. durchschni 8 . bis 4. 8. Aktienkurse (Index 1924 bis 1926 = 100) Bergbau und Schwerindustrie Verarbeitende Industrie.. Handel und Verkehr.. Kursniveau der 6 % igen festverzinslichen Wert⸗ papiere Pfandbriefe der Hyp.⸗Akt.⸗ ““ Pfandbriefe der öffentlich⸗ rechtlichen Kredit⸗Anstalten Kommunalobligationen.. Sonstige öffentl. Anleihen . Industrieobligationen. eeeö“

1) Ohne Reichsanleihen.

tt bis 28. 7.

87,21 72,45 80,18 78,24

87,71 73,47 81,04 79,11

89,22

87,33 85,02 84,26¹) 87,49

Anordnung über die Abwicklung des Zahlungs⸗

verkehrs mit Bulgarien, Estland, Jugoslawien,

Lettland, Rumänien und der Türkei. Neu⸗ einreichung repartierter Devisenanträge.

Das Reichswirtschaftsministerium teilt mit:

I. Einzahlungen auf die Girokonten der Länder, mit denen ein Zahlungen in dritter Währung ausschließendes Verrechnungs⸗ abkommen besteht.

Zur ordnungsmäßigen Abwicklung des Zahlungsverkehrs mit den Ländern Bulgarien, Estland, Jugoslavien, Lettland, Ru⸗ mänien und der Türkei ist eine Auffüllung der für die Noten⸗ banken dieser Länder bei der Reichsbank geführten Verrechnungs⸗ konten erforderlich. Die Reichsstelle für Devisenbewirtschaftunf hat deshalb im Runderlaß Nr. 86/34 angeordnet, daß bis au weiteres Einzahlungen auf diese Konten in voller Höhe des Grundbetrages der allgemeinen Devisengenehmigungen vor⸗ werden können. Zu Einzahlungen auf das Konto der

ürkischen Zentralbank können außerdem sämtliche Firmen, die türkische Waren bezogen haben, ohne Rücksicht darauf, ob sie die allgemeinen Voraussetzungen zu einer Devisengenehmigung er⸗ füllen, in unbegrenzter Höhe Genehmigungen erteilt werden. Es wird noch besonders darauf hing 8888 daß Einzahlungen auf das Verrechnungskonto nur zur Bezahlung solcher Waren zulässig sind, die aus dem Lande stammen, für deren Notenbanken das Konto errichtet ist.

II. Neueinreichung repartierter Devisenanträge.

Für die Wiederholung von Devisenanträgen, die im Mona Juli gestellt worden sind, und auf die infolge der Repartierung die angeforderten Devisen nicht voll zugeteilt werden konnten, gilt dieselbe Regelung, wie sie für den Monat Juli getroffen war. Bei einer Wiederholung nach dem 1. August 1934 müssen diese Anträge auf den gekürzten Höchstbetrag der allgemeinen Genehmt gungen für diesen Monat angerechnet werden. 1