Zesiträlhandelstogisterbeilage fum Reichs⸗ Und Staaktssüfiiger Nr. 189 vom 15. August 1932. S. 6
[31924] In das Genossenschaftsregister ist heute eingetragen die Eierverwertung Zeven, e. G. m. b. H. in Zeven. Gegen⸗ stand des Unternehmens ist die gemein⸗ schaftliche Verwertung der von den Ge⸗ nossen gelieferten Eier und des von den Genossen gelieferten Schlachtgeflügels in deren Namen und für deren Rechnung sowie die Vermittlung von Junghennen und Eintagsküken für die Mitglieder als deren Agent. Statut vom 20. Fe⸗ bruar 1934. 1 Amtsgericht Zeven, den 8. Juni 1934.
Zeven.
Ziegenhain. Bz. Kassel. [32182]
Im hiesigen Genossenschaftsregister Nr. 4 ist bei dem Willingshäuser Spar⸗ und Dar⸗ lehnskassen⸗Verein, e. G. m. u. H. zu Willingshausen heute eingetragen worden: a) Die Satzungen sind laut Reichsgesetz vom 20. 12. 1933 geändert. Die Neu⸗ fassung ist vom 28. Juli 1934.
iegenhain, den 2. August 1934. Amtsgericht.
Ziegenhain, Bz. Kassel. [32183] Im hiesigen Genossenschaftsregister Nr. 13 ist bei dem Obergrenzebacher Spar⸗ und Darlehnskassen⸗Verein e. G. m. u. H. zu Obergrenzebach heute eingetragen wor⸗ den: a) Die Satzungen sind lt. Reichsgesetz vom 20. 12. 1933 geändert. Die Neu⸗ fassung ist vom 29. Juli 1934. 3 Ziegenhain, den 2. August 1934. Amtsgericht.
Ziegenhain, Bz. Kassel. [32184]
Im hiesigen Genossenschaftsregister Nr. 6 ist bei dem Lenderscheider Spar⸗ und Darlehnskassen⸗Verein e. G. m. u. H. zu Lenderscheid heute eingetragen worden: Die Satzungen sind lt. Reichsgesetz vom 20. 12. 1933 geändert. Die Neufassung ist vom 29. Juli 1934.
Ziegenhain, den 3. August 1934.
Amtsgericht.
Ziegenhain, Bz. Kassel. [32185]
Im hiesigen Genossenschaftsregister Nr. 7 ist bei dem Ropperhäuser Spar⸗ und Dar⸗ lehnskassen⸗Verein e. G. m. u. H. zu Ropperhausen heute eingetragen worden: Die Satzungen sind lt. Reichsgesetz vom 20. 12. 1933 geändert. Die Neufassung ist vom 24. Juni 1934.
Ziegenhain, den 4. August 1934. Amtsgericht. Ziegenhain, Bz. Kassel. [32186]
Im hiesigen Genossenschaftsregister Nr. 2 ist bei dem Spar⸗ und Darlehnskassen⸗ verein e. G. m. u. H. zu Frielendorf heute eingetragen worden: Die Satzungen sind geändert. Die Neufassung ist vom 29. Juni 1934.
Ziegenhain, den 9. August 1934.
Amtsgericht.
Ziegenhals. .[32187] In das Genossenschaftsregister Nr. 4 wurde bei dem Borkendorfer Spar⸗ und Darlehnskassenverein eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht, in Borkendorf folgendes eingetragen: Das Statut hat die neue Fassung vom 29. Juni 1934 erhalten. Die Firma ist geändert in: Spar⸗ und Darlehnskasse, eingetragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht. Sitz: Borkendorf. Der Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Spar⸗ und Darlehnskasse 1. zur Pflege des Geld⸗ und Kreditverkehrs und zur Förderung des Sparsinnes; 2. zur Pflege des Warenverkehrs (Bezug landwirtschaftlicher Bedarfsartikel und Ab⸗ satz landwirtschaftlicher Erzeugnisse); 3. zur Förderung der Maschinenbenutzung. Amtsgericht Ziegenhals, 7. August 1934.
Zielenzig. 1 [31925]
In das Genossenschaftsregister ist unter Nr. 34 am 8. August 1934 bei der Schermeiseler Spar⸗ und Darlehnskasse e. G. m. u. H., Schermeisel, eingetragen worden:
Gegenstand des Unternehmens ist jetzt auch der Verkauf landwirtschaft⸗ licher Produkte, die Vermittlung des Absatzes von Eiern und Vieh und die Vermittlung von Versicherungsge⸗ schäften.
Zielenzig, den 8. August 1934 Amtsgericht.
Zwickau, Sachsen. .[32188]
In das Genossenschaftsregister ist heute auf Blatt 35, betr. Edeka Großhandel eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Zwi au, eingetragen worden: Durch Beschluß der Generalversammlung vom 25. Juni 1934 ist das Statut geändert und neugefaßt worden. Der Gegenstand des Unterneh⸗ mens ist durch „Hereinnahme von Spar⸗ einlagen“ erweitert worden.
Amtsgericht Zwickau, 10. August 1934.
5. Musterregister.
(Die ausländischen Muster werden unter Leivzia veröffentlicht.)
Dresden. .[32189]
In das Musterregister ist eingetragen worden:
Nr. 10664. Firma Haus Bergmann Zigarettenfabrik Aktiengesellschaft in Dresden, ein Umschlag, offen, ent⸗ haktend einen Tauschheutel für „Orienta Film Bilder“, Muster für Flächenerzeug⸗ nisse, Fabriknummer „Orienta Film
Bilder“, Schutzfrist drei Jahre, angemeldet am 2. Juli 1934, vormittags 9 Uhr 5 Minuten.
Nr. 10 665. Buchhalter Max Willy Ehrentraut in Dresden, ein Umschlag, offen, enthaltend eine Abbildung eines Firmenzeichens, Muster für Flächen⸗ erzeugnisse, Geschäftsnummer 2286, Schutzfrist drei Jahre, angemeldet am 9. Juli 1934, vormittags 10 Uhr. 1
Nr. 10 666. Chemiker Heinrich Emil Dr. Bergmann in Dresden, ein Paket, offen, enthaltend a) 2 Faltschachteln, 1 Prospekt und 1 Gebrauchsanweisung, b) 1 Blechdose je für das Präparat Paraffin⸗Gritus, zu a Muster für Flächen⸗ erzeugnisse, zu b Muster für plastische Er⸗ zeugnisse, Geschäftsnummern 13679 a—e, Schutzfrist drei Jahre, angemeldet am 10. Juli 1934, vormittags 11 Uhr 50 Min.
Nr. 10667. Firma Anton Reiche Aktiengesellschaft in Dresden, ein Paket, versiegelt, angeblich enthaltend: a) 9 Dekorationen von Dosen, b) 41 Muster von Formen, zu a Muster für Flächen⸗ erzeugnisse, zu b Muster für plastische Erzeugnisse, Fabriknummern 15020 bis 15069, Schutzfrist drei Jahre, angemeldet am 14. Juli 1934, vormittags 9 Uhr 50 Minuten. 8
Nr. 10 668. Firma Glasmanufaktur K. Picking Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung in Dresden, ein Umschlag, versiegelt, angeblich enthaltend 45 Ahbildungen von Glasbeleuchtungs⸗ körpern, Muster für plastische Erzeugnisse, Fabriknummern 136 bis 140, 227, 330, 537, 560, 561, 563, 626, 733, 736 bis 742, 814, 821, 822, 829, 836, 844 bis 850, 936, 938, 939, 942 bis 945, 1210 bis 1212 und 1304 bis 1306, Schutzfrist drei Jahre, angemeldet am 17. Juli 1934, vormittags 11 Uhr 30 Minuten.
Nr. 10669. Firma Sachsenwerk Licht⸗ und Kraft⸗Aktiengesellschaft in Niedersedlitz, ein Umschlag, offen, ent⸗ haltend 2 Abbildungen von Rundfunk⸗ apparaten, Muster für plastische Erzeug⸗ nisse, Fabriknummern G 1010 und G 1011, Schutzfrist zwei Jahre, angemeldet am 21. Juli 1934, vormittags 10 Uhr 30 Min.
Nr. 10670. Firma Cigarettenfabrit Dreßler Kommanditgesellschaft in Dresden, ein Umschlag, offen, enthaltend 25 Uniformbilder zu dem Sammelwerk „Volk ans Gewehr“ als Ahschlußalbum des Sammelwerkes „Deutsche Uniformen“, Muster für Flächenerzeugnisse, Fabrik⸗ nummern 114, 115, 129, 132, 141, 145, 146, 157, 183, 189, 199, 202, 228, 230, 232, 242, 245, 249, 252, 253, 254, 267, 279, 280, 306, Schutzfrist drei Jahre, an⸗ gemeldet am 23. Juli 1934, vormittags 8 Uhr.
Nr. 10671. Dieselbe, ein Umschlag, offen, enthaltend 25 Uniformbilder zu dem Sammelwerk „Volk ans Gewehr“ als Abschlußalbum des Sammelwerkes „Deutsche Uniformen“, Muster für Flächenerzeugnisse, Fabriknummern 16, 26, 28, 31, 37, 388, 39, 41, 44, 50, 51, 55, 66, 78, 90, 93, 97, 98, 99, 100, 101, 102, 105, 111, 112, Schutzfrist drei Jahre, angemeldet am 23. Juli 1934, vormittags 8 Uhr.
Nr. 10 672. Waffelfabrikant Ewald Wagner in Dresden, ein Paket, offen, enthaltend 2 Waffelpackungen in Dosen⸗ form in Viskosehaut verpackt, Muster für plastische Erzeugnisse, Geschäftsnummern 100 und 101, Schutzfrist drei Jahre, an⸗ gemeldet am 26. Juli 1934, vormittags 10 Uhr 45 Minuten.
Nr. 10673. Verleger Erich Wiedrich in Dresden, eine Rolle, offen, enthaltend ein Erinnerungsblatt für Eheschließungen, Muster für Flächenerzeugnisse, Geschäfts⸗ nummer 333, Schutzfrist drei Jahre, an⸗ gemeldet am 27. Juli 1934, vormittags 9 Uhr 45 Minuten.
Nr. 10 674. Posamentiermeister Fritz Näser in Dresden, ein Paket, offen, enthaltend ein Portepee, Muster für plastische Erzaugnisse, Geschäftsnummer 101, Schutzfrist drei Jahre, angemeldet am 28. Juli 1934, vormittags 11 Uhr 45 Minuten.
Nr. 10406, Kaufmann Kurt Böhme in Dresden, das Urheberrecht ist an die Kaufmannsehefrau Dora Elise Friederike Böhme geb. Fuchs in Dresden abge⸗ treten worden.
Amtsgericht Dresden den 11. 8. 1934.
Frankfurt, Main. [31926] Veröffentlichung aus dem Musterregister.
Nr. 4833. Firma Schriftgießerei und Messinglinien⸗Fabrik D. Stempel in Frankfurt am Main, Umschlag mit Ab⸗ drücken von 107 Figuren der Schrift „Balmung“, versiegelt, Flächenmuster, Fabriknummer 4451, Schutzfrist 15 Jahre, angemeldet am 17. Juni 1934, 10 Uhr.
Nr. 4834. Firma B. Bohrmann Nach⸗ folger in Frankfurt a. M., Zeichnung einer runden 4 teiligen Platte aus Sil⸗ ber, berfchertem Alpaka, Nickel, Por⸗ zellan odex dergleichen, offen, Muster für lastische Erzeunisse, Fabriknum⸗ mer 99, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 9. Juli 1934, 7 Uhr 50 Min.
Nr. 4835. Firma Gebrüder Ahrle in Frankfurt a. M., eine offene Schachtel, enthaltend einen Behälter, um Tabletten der pharmazeutischen Branche aufzu⸗ nehmen; es handelt sich um eine Tab⸗ lettendose, um eine Tablettenpackung: Tablettenuhr, Muster für plastische Er⸗ zeugnisse, Fabriknummer 9734, Schutz⸗ frist 3 Jahre, angemeldet am 16. Juli 1934, 12 Uhr 30 Min.
Nr. 4836. Firma A. Burkhardt in Frankfurt a. M., Umschlag mit 12 Zeich⸗ nungen von Damentaschen aus Kunst⸗
leder, versiegelt, Muster für plastische Erzeugnisse, Fabriknummern 2119, 2120, 2122, 2123, 2124, 2125, 2126, 2127, 2131, 2133. 2133, 2194, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 16. Juli 1934, 12 Uhr.
Nr. 4837. Firma Emanuel Loeb & Co., Lederwgrenfabrik in Frankfurt a. M., Umschlag mit photographischen Abbildungen von 20 Mustern für Leder⸗ taschen und einem verschiebbaren Griff mit Gürtelschnalle, versiegelt, Muster für plastische Erzeugnisse, Fabriknum⸗ mern 5187, 5189, 5190, 5191, 5192, 5193, 5195, 5196, 5200, 5202, 5208, 5204. 5305, 5206, 5208, 5209, 5210, 5212, 5217 und 5219, Schutzfrist 3 Jahre, ange⸗ meldet am 17. Juli 1934, 11 Uhr 35 Minuten.
Nr. 4838. Firma R. & W. Nathan, Schuhfabrik in Frankfurt a. M.⸗Höchst, Paket mit 5 Modellen für Schuhe Art. 718 „Rla“ Damenspangenschuh, Art. 719 „Kitti“ Damenspangenschuh, Art. 720 „Kora“ Kinder⸗ u. Backfisch⸗ spangenschuh, Art. 716 „Mädi“ Kinder⸗ spangenschuh, Art. 721 „Dela“ Kinder⸗ und Backfischschnürhalbschuh, versiegelt, Muster für plastische, Erzeugnisse, Fabriknummern 1942 a für „Ria“, 1913 für „Kitti“, 1913 für „Kora“, 1960 für „Mädi“, 1842 für „Dela“, Schutzfrist 2 Jahre, angemeldet am 20. Juli 1934, 10 Uhr 50 Min.
Nr. 4839. Firma Emanuel Loeb & Co., Lederwarenfabrik in Frankfurt a. M., Umschlag mit photographischen Abbildungen von 11 Mustern für Leder⸗ und Stofftaschen, versiegelt, Muster für plastische Erzeugnisse. Fabriknummern 5197, 5199, 5226, 5227, 5230, 5297, 5239, 5242, 5243, 5244, 9281, Schutz⸗ frist 3 Jahre, angemeldet am 30. Juli 1934, 8 Uhr.
Frankfurt a. M., den 3. August 1934.
Amtsgericht. Abt. 41.
Kahla. [32190] In unser Musterregister ist eingetragen
worden: 8 am 6. August 1934
Nr. 155; Porzellanfabrik Kahla in Kahla und deren Zweigniederlassungen, Porzellanfabrik Schönwald, Schönwald/ Oberfr. und Porzellanfabrik Arzberg, Arzberg/ Oberfr.; eine Zeichnung der neuen Zierteller Form 732; Muster für plastisches Erzeugnis; Schutzfrist 3 Jahre; Schutz nach Maßgabe des Eintragungs⸗ antrags vom 26. Juli 1934; angemeldet am 27. Juli 1934, vorm. 10,48 Uhr.
am 9. August 1934
a) Nr. 156; Porzellanfabrik Kahla in Kahla und deren Zweigniederlassungen: die Porzellanfabrik Schönwald, Schön⸗ wald / Oberfr., die Porzellanfabrik Arzberg, Arzberg/ Oberfr., die Hermsdorf⸗Schom⸗ burg⸗Isolatoren⸗Gesellschaft, Hermsdorf Thür., die Firma H. Schomburg & Söhne, Margarethenhütte; je ein Buntdruck⸗ abschnitt der Dekore Nr. 6951, 6952, 6953, 6954, 6955, 6956, 6958, 6960, 6971 für Kaffee⸗, Tee⸗, Tafelservice und Geschenk⸗ artikel; Muster für Flächenerzeugnis; Schutzfrist 3 Jahre; Schutz nach Maßgabe des Eintragungsantrags vom 30. Juli 1934; angemeldet am 1. August 1934, nachm. 16 Uhr;
b) Nr. 157; Porzellanfabrik Kahla in Kahla und deren Zweigniederlassungen: die Porzellanfabrik Schönwald, Schön⸗ wald / Oberfr., die Porzellanfabrik Arzberg, Arzberg/ Oberfr., die Hermsdorf⸗Schom⸗ hurg⸗Isolatoren⸗Gesellschaft, Hermsdorf/ Thür., die Firma H. Schomburg & Söhne, Margarethenhütte; je eine Zeichnung der Dekore Nr. 7111 und 7113 für Kaffee⸗, Tee⸗, Tafelservicen und Geschenkartikel; Muster für Flächenerzeugnis; Schutzfrist 3 Jahre; Schutz nach Maßgabe des Eintragungsantrags vom 1. August 1934; angemeldet am 4. August 1934, vorm. 11,16 Uhr.
Kahla, den 11. August 1934.
Thür. Amtsgericht. I11“
Mannheim. [32192].
Musterregistereintrag vom 11. August 1934 zu Band II O.⸗Z. 569:
Firma Rheinische Gummi⸗ und Cellu⸗ loid⸗Fabrik, Mannheim⸗Neckarau. Ver⸗ längerung der Schutzfrist: weitere 5 Jahre. Angemeldet am 3. August 1934, vorm. 12 Uhr.
Amtsgericht F.-G. 3 b. Mannhe im.
— ——
M.-Gladbach. [32193]. Musterregistereintragungen.
Am 4. 8. 34. M.⸗R. 2036. Firma Hermann Flörsheim, Weberei⸗Aktien⸗ gesellschaft in M.⸗Gladbach. Tag der An⸗ meldung: 2. 8. 34, 17 Uhr. Ein unver⸗ siegelter Umschlag mit einem Stapelfaser⸗ artikel. Fabriknummer V 2. Flächen⸗ erzeugnisse. Schutzfrist zwei Jahre.
M.⸗R. 2037. Firma Hermann Flörs⸗ heim, Weberei⸗Aktiengesellschaft in M.⸗ Gladbach. Tag der Anmeldung: 2. 8. 34, 17 Uhr. Ein unversiegelter Umschlag mit einem Baumwolleffektzwirnartikel. Fa⸗ briknummer A 4. Flächenerzeugnisse. Schutzfrist zwei Jahre.
Am 6. 8. 34. M.⸗R. 2038. Firma Lederfabrik Gebr. Goebels A. G., Oden⸗ kirchen. Tag der Anmeldung: 6. 8. 34, 12 Uhr. Ein versiegelter Umschlag mit einem Ledernarbenmuster. Fabriknum⸗ mer 6/834. Flächenerzeugnisse. Schutz frist drei Jahre. 2
Amtsgericht M.⸗Gladbach.
Nordhausen. [31727]
In das Musterregister ist am 8. Aug. 1934 unter Nr. 171 bei der Firma G. A. Hanewacker, Gesellschaft mit be⸗
sschließlich den 1.
schränkter Haftung in Nordhausen, ein⸗ getragen: 2 Reklameplakat, Geschäftsnummer 44 Schr., Flächenerzeugnis, Schutzfrist drei Jahre, angemeldet am 8. August 1934, 8 Uhr. * Amtsgericht Nordhausen,
Oranienburg. [32194]. Musterregister Nr. 25. Max Wachsmann in Hohen⸗Neuendorf bei Berlin. 1 Modell. Vorrichtung für schnelles und bequemes Aufhängen von Stielbesen, Haarbesen, Handbesen, Schrubber und dergl. in einem verschlossenen Umschlage. Plastisches Er⸗ zeugnis. Schutzfrist 3 Jahre. Angemeldet: 6. 8. 34, 10 Uhr 20 Minuten. Oranienburg, den 8. August 1934. Amtsgericht. 1
Reichenhach, Vogtl. [32196]
In das hiesige Musterregister ist ein⸗ getragen worden Nr. 647, Firma Jo⸗ hannes Uhlig in Reichenbhach i. V., ein verschlossener Umschlag, enthaltend fünf Muster für Möbelbezugsstoffe, Fabrik⸗ nummern 2153 — 2155, 2160 und 2165, Flächenerzeugnisse, Schutzfrist 1 Jahr, an⸗ gemeldet am 25. Juli 1934, vorm. 11 Uhr 30 Min.
Amtsgericht Reichenbach, Vogtl., den 5. August 1934. Remscheid-Lennep. [32197] Eintragung in das Musterregister.
Nr. 286. Firma Remscheider Central⸗ heizungs⸗ und Badeapparate⸗Bauanstalt Joh. Vaillant Remscheid; vier Umschläge, enthaltend je eine Zeichnung und Be⸗ schreibung eines Modells für eine Um⸗ mantelung für gasbeheizte Warmwasser⸗ apparate, und zwar vier verschiedene Aus⸗ führungsformen, versiegelt, Muster für plastische Erzeugnisse, Fabriknummern 2758, 275 b, 275 ca„ 275d, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 6. August 1934, vormittags 11 Uhr 45 Minuten.
Amtsgericht in Remscheid.
Suhl. [32198] In unser Musterregister ist heute ein⸗ getragen worden: Nr. 157 Adolf Menz Ww., Stahlwarenfabrik, Benshausen, eine Geflügelscheere mit neuer Griffgestaltung in genau gleicher dreifacher Ausfertigung, verschlossen, plastisches Erzeugnis, Schutz⸗ frist 3 Jahre, angemeldet am 30. Juli 1934, 11 Uhr 30 Minuten. Amtsgericht Suhl, den 31. Juli 1934.
7. Konkurse und Vergleichssachen.
Freiberg, Sachsen. .[32392] Ueber das Vermögen des Kolonial⸗ warenhändlers Willy Pietsch in Freiberg, Goldbachweg 15, wird heute, am 11. August 1934, vormittags 11,20 Uhr, das Konkurs⸗ verfahren eröffnet. Konkursverwalter: Herr Rechtsanwalt Dr. Wagner, hier. An⸗ meldefrist bis zum 20. September 1934. Wahltermin am 20. September 1934, vormittags 8 Uhr. Prüfungstermin am 4. Oktober 1934, vormittags 9 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 20. Sep⸗ tember 1934. Amtsgericht Freiberg, den 11. August 1934.
Hindenburg, O0. S. .[32393] Ueber das Vermögen der Firma Kon⸗ fektionshaus Modern, Inhaberin Frau Hilde Cohn in Hindenburg, Oberschl., Kronprinzenstraße Nr. 298, ist am 11. August 1934 um 11 Uhr das Konkursverfahren er⸗ öffnet worden. Konkursverwalter: Kauf⸗ mann Edmund Fröhlich in Hindenburg, Oberschl., Dorotheenstraße 4. Frist zur Anmeldung der Konkursforderung bis ein⸗ Oktober 1934. Erste Gläubigerversammlung am 13. Sep⸗ tember 1934 um 10 Uhr und Prüfungs⸗ termin am 18. Oktober 1934 um 10 Uhr vor dem Amtsgericht, hier. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis 10. September 1934 einschließlich. (Na N. 25/34.) Amtsgericht Hindenburg, Oberschl., den 11. August 1934.
Kappeln, Schlei. Konkursverfahren. Ueber das Vermögen des verstorbenen Rentners und früheren Gutsinspektors Friedrich Rathje aus Rundhof wird heute, am 11. August 1934, vormittags 10,20 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Der Kauf⸗ mann Otto Grube aus Kappeln wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursfor⸗ derungen sind bis zum 2. September 1934 bei dem Gericht anzumelden. Termin zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretenden⸗ falls über die im § 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände und zur Prü⸗ fung der angemeldeten Forderungen auf den 12. September 1934, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht. Offener Arrest und Anzeigepflicht bis zum 2. September 1934. Amtsgericht Kappeln.
.[32394]
Stettin. [32395] Ueber den Nachlaß des am 26. März
1934 in Stettin verstorbenen, zuletzt in (Stettin, Augustastraße 6, wohnhaft ge⸗ wesenen Chemikers und Prokuristen Alfred
Schumann ist heute, am 9. August 1934, 13 ½ Uhr, Konkurs eröffnet. Konkurs⸗ verwalter: Diplombücherrevisor Herbert Hodemacher in Stettin, Splittstraße 1.
Konkursforderungen sind bis zum 25. Sep⸗]
tember 1934 beim Gericht anzumelden (Geschäftsstelle 6). Termin zur Beschluß⸗ fassung über Beibehaltung des ernannten oder Wahl eines neuen Verwalters, Wahl eines Gläubigerausschusses und eintreten⸗ denfalls über die in §§ 132, 134 und 137 der Konkursordnung bezeichneten Gegen⸗ Nnbe; 6. September 1934, 9 ¼ Uhr, und ermin zur Prüfung angemeldeter For⸗ derungen: 9. Oktober 1934, 9 ¼ Uhr, vor dem Amtsgericht in Stettin, Elisabeth⸗ straße 42, 1. Stockwerk, Zimmer Nr. 42. Wer eine zur Konkursmasse gehörige Sache besitzt oder zur Konkursmasse etwas schuldet, darf nichts an den Schuldner ver⸗ abfolgen oder leisten und muß den Besitz der Sache und die Forderungen, für die er aus der Sache abgesonderte Befriedigung verlangt, dem Verwalter bis zum 6. Sep⸗ tember 1934 anzeigen. Stettin, den 9. August 1934.
Das Amtsgericht. Abt. 6.
Berlin-Charlottenbung. [32396] Das Konkursverfahren über den Nach⸗ laß des am 18. Januar 1933 zu Berlin⸗ Adlershof, Altheider Straße 8, ver⸗ storbenen Tabakwarenhändlers Christian Hermann Nattig ist infolge Schluß⸗ verteilung nach Abhaltung des Schluß⸗ termins aufgehoben worden. Charlottenburg, den 8. August 1934. Amtsgericht Charlottenburg. Abteilung 250.
Breslau. .[32397]
Das Konkursverfahren über den Nachlaß des am 22. November 1932 verstorbenen Ofensetzmeisters Max Stenzel, zuletzt wohnhaft in Breslau, Kaiser⸗Wilhelm⸗ Straße 78 1I, wird nach erfolgter Ab⸗ haltung des Schlußtermins hierdurch auf⸗ gehoben. (42 N. 72/33.)
Breslau, den 9. August 1934.
Amtsgericht.
Breslau. .92398] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Kaufleute Walter Kranz sen. und Walter Kranz jr. in Breslau 2. Bohrauer Straße 15, wird gemäß § 204 K.⸗O. eingestellt, da eine den Kosten des Verfahrens entsprechende Konkursmasse nicht vorhanden ist. (41 N. 170/32.) Breslau, den 10. August 1934. Amtsgericht.
Glauchau. .[32399] Das Konkursverfahren über den Nachlaß des Garnhändlers Lothar Siegfried Horbert Haase, Alleininhaber der Firma Emil Haase in Glauchau, wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Der Schlußtermin vom 9. d. M. fällt weg. Es werden festgesetzt: Die Vergütung des Verwalters auf 150 RM, seine Bar⸗ auslagen auf 54,77 RM. (K 16/33.) Amtsgericht Glauchau, den 2. Augnst 1934.
Lübeck. Beschluß. .[32400]
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Otto Heinrich Eugen Moll, all. Inh. deer Firma Otto Mdll in Lübeck, Karpfenstraße 4, wird nach Bestätigung des Zwangsvergleichs vom 25. Juni 1934 aufgehoben.
Lübeck, den 10. August 1934.
Das Amtsgericht. Abteilung II.
Neisse. Beschluß. .[32401]
Das Konkursverfahren über den Nachlaß der am 2. Januar 1933 verstorbenen Hotelbesitzerin Witwe Anna Hausdorf, geb. Zappe, zuletzt wohnhaft gewesen in Neisse, wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben. (2 N. 11 a/33.) Amtsgericht Neisse, den 7. August 1934.
ẽOsnabrück. .[32402] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Gustav Wiertulla in Osnabrück wird infolge des Schluß⸗ termins aufgehoben. (7 N 3/33.) Amtsgericht Osnabrück,
Stolp, Pomm. .[32404]
Beschluß. Das Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Paul Kaminsky in Stolp wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierduürch aufgehoben. Stolp i. Pomm., den 8. August 1934. Amtsgericht.
Swinemünde. Konkursverfahren. In dem Keeeive sehben über das Ver⸗ mögen des am 25. Dezember 1932 ver⸗ storbenen Elektromeisters Robert Demb⸗ kowski in Swinemünde ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Vermögensstücke sowie zur Anhörung der Gläubiger über die Erstattung der Auslagen und die Ge⸗ währung einer Vergütung an die Mit⸗ glieder des Gläubigerausschusses der Schlußtermin auf den 7. September 1934, vormittags 11 ½¼ Uhr, vor dem Amtsgericht, hierselbst, bestimmt. Swinemünde, den 13. August 1994. Amtsgericht.
.[32405]
uramer⸗
Nortorf. .[32406] Vergleichsverfahren Nortorfer Bank, e. G. m. b. H. in Nortorf. Der angenom⸗ mene Vergleich vom 21. 6. 1934 ist be⸗ stätigt. Das Verfahren ist aufgehoben. Nortorf, den 21. Juni 1934. 8 Das Amtsgericht.
Bestellgeld; sfür Selbstabholer die Anzeigenstelle
Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 2,30 ℛℳ einschließlich 0,48 2. ℳ Zeitungsgebühr, aber ohne für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,90 N.ℳ monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin SW 48, Wilhelmstraße 32. Emzelne Nummern kosten 30 , einzelne Beilagen 10 ℛf. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprecher: F 5 Bergmann 7573.
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vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen
d 3 mm hohen und eile 1,85 ℛ.ℳ. Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle druckreif einzusenden, insbesondere ist
anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (eimmal
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0 Nr. 190 Reichsbankgtrokonto
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Berlin, Donnerstag, den 16. August, abends
Poftscheckkonto: Berlin 41821 1934
Inhalt des amtlichen Teiles. SDSeutsches Reich. 8 Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis. Anordnung 10 vom 15. August 1934 der Ueberwachungsstelle für unedle Metalle, betreffend Verwendung von Kupfer, Nickel, Zinn und Quecksilber.
Bekanntmachung, betreffend allgemeine und Einzelgenehmigungen für die Wareneinfuhr für den Monat September 1934.
“ 1 Preußen. “
Bekanntmachung des Regierungspräsidenten in Wiesbaden, be⸗
treffend die Einziehung von Vermögenswerten zugunsten des Landes Preußen.
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Amtliches. Deutsches Reich.
Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis
gemäß § 1 der Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur Aenderung der Wertberechnung von Hypotheken und sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmark) lauten (RGBl. 1 S. 569). Der Londoner Goldpreis beträgt am 16. August 1934 fͤaͤr eine Unze Fesm. 2 b- 138 sh 1 ¼ d. in bearsche Währüng nach dem Berliner Mitiellee⸗ . ita für ein englisches Pfund vom 16. August 1934 mit RM 12,645 umgerechnet — RM 87,3295, ffr ein Gramm Feingold demmnah ⸗ pence 53,2898, deutsche Währung umgerechne —
“ Statistische Abteilung der Reichsbank. Dr. Döring.
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*
An o r d n u n 4 0 vom 15. ugust 1934, betr. Ver⸗ wendung von Kupfer, Nickel, Zinn und Queckfilber.
Auf Anweisung des Herrn Reichswirtschaftsministers wird auf Grund der Verordnung über unedle Metalle vom 26. März 1934 und 28. April 1934 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 73 und 100 vom 27. März 1934 und 30. April 1934) angeordnet:
Kupfer und dessen Legierungen, insbesondere Leitungsbronze, dürfen bis auf weiteres ni tverwendet werden zur Herstellung von:
a) Freileitungen über 25 mmo, auch nicht für Niederspan⸗ nungs⸗Ortsnetzleitungen;
b) Blitzableitern, insbesondere in der Form von Drähten, Seilen, Kuffangstan en und Erdeinführungen;
c) Stromabnehmer⸗Schleifbügeln;
d) Starkstrom⸗Rückleitungen (Null⸗Leitern) für Erdverlegung, auch wenn diese schwach umhüllt sind;
e) Rundleitern von 25 mme und darüber bei Spannungen bis 10 kyv einschl. für Mehrfach⸗Bleikabel mit Papier⸗ isolation. 82 8
Kupfer und dessen Legierungen sowie Nickel und dessen Legie⸗ rungen dürfen, 2se in Form von Ueberzügen oder leichten Plat⸗ tierungen, bis auf weiteres nicht verwendet werden zur Her⸗ stellung von: 8 1
a) Dachbedeckungen und Dacheinfassungen, Regenrinnen und
Ablaufrohren;
b) Decken⸗, 1“
c) Gittern, Geländern, Treppen⸗ und Herdeinfassungen; “
d) Umkleidungen von Fenster. und Türöffnungen, insbeson⸗
dere zu Schaufenstereinfassungen, Fersberrahmüen;
e) Verkleidungen von Heizungs⸗ und Lüftungsanlagen;
f) Hausanschluß⸗ und Verteilungsleitungen für Kalt⸗ und
armwasser; . 1 g) Heizkörpern (Radiatoren), mit Ausnahme der elektrischen eizelemente und der Brenner. . 1
Erzeugnisse vorgenannter Art, die zum Einbau in Fahrzeuge, auch in 1“ und in Schiffe, bestimmt sind, werden durch dieses Verbot nicht betroffen.
Kupfer und dessen Legierungen sowie Nickel und dessen Legierungen dürfen, außer in Form von Ueberzügen oder leichten lattierungen, bis auf weiteres nicht verwendet werden zur Her⸗ tellung von: a) Gewichtssätzen; 1 1 — b) Einfassungen für Spiegel und Bilder; c) Tragstützen und Zierleisten bei Kleiderablagen, Bade⸗ und Wascheinrichtungen; 1 1 d) Zier⸗ und Trittleisten sowie Zier⸗ und Trittblechen, auch für Fahrzeuge; e) Schanktischen; †) Wärmflaschen; g) Schildern, wie Firmen⸗,
Haus⸗, Marken⸗ und Leistungs⸗ schildern und Buchstaben; “
8 ö1e; NE
in unmittelbare Berührung
RM 2,80771.
ußboden⸗, Wand⸗ und Türplatten; Seser
h) Festabzeichen, Plaketten, Reklame⸗ und Büroartikeln, 8s dem 16. September, 8 Uhr vormittags,
§ 4.
„Zinn und Zinn⸗Legierungen mit mehr als 40 vH Zinngehalt dürfen bis auf weiteres nicht verwendet werden:
a) zur Herstellung von Lötzinn,
b) 1.““ von Drähten, Drahtgeflechten und Draht⸗
geweben, . es sei denn, daß die Erzeugnisse zu a und b bestimmt sind für die Herstellung von Gegenständen, welche bei ihrem bestimmungs⸗ gemäßen Gebrauch mit Lebensmitteln, Arznei⸗ und Genußmitteln kommen, oder bei welchen das Lot bei ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch erührung kommt.
§ 5. Quecksilber darf bis auf weiteres nicht verwendet werden zur Herstellung von: A1A16AXAX“ a) Holzimprägnierungsmitteln; 22 b) Zinnober⸗ arbstos.
oder die Verzinnun mit dem Munde in
Die §§ 1—5 finden keine Anwendung auf Erzeugnisse, welche unmittelbar oder mittelbar zur Ausfuhr bestimmt sind. Die §§ 1—5 finden ferner für eine Uebergangszeit von 6 Wochen — vom Tage der Verkündigung an gerechnet — keine An⸗ wendung. Die Ueberwachungsstelle für unedle Metalle, Berlin⸗ Wilmersdorf 1, Badensche Straße 24, kann in Einzelfällen Aus⸗ nahmen von den Verboten der §§ 1—5 zulassen⸗ Anträge sind mit eingehender Begründung an die Ueberwachungsstelle zu richten. Vor erteilter Genehmigung ist die Verwendung der den vorstehen⸗ den Verboten unterliegenden Metalle unzulässig. u6“ Zuwiderhandlungen gegen die Anordnung werden gemof 2 4 und 5 des Gesetzes über den Verkehr mit industriellen Rohstoffen und Halbfabrikaten vom 22. März 1934 (RGBl. I S. 212) in Verhindueng mit §8 5 der Siebenten Durchführnuasverordnung zu diesem Gesetz vom 18. Mai 1834 (RGBl. I S. 389) bestraft. § 8. Diese Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung * Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in raft. 1A11“ Berlin, den 15. August 1934. 8 Der Reichsbeauftragte: 1““ Lüttke... .
Bekanntmachung.
Auf Grund von Abschnitt III Nr. 3, Abs. 2 der Ver⸗ ordnung zur Devisenbewirtschaftung (Richtlinien für De⸗ visenbewirtschaftung) vom 28. Juni 1932 (-RGBl. I S. 317) ordne ich an, daß der Grundbetrag der allgemeinen Genehmi⸗ gungen für die Wareneinfuhr im Monat September 1934 nur bis zur Höhe von 5 vH in Anspruch genommen werden darf. Das gleiche gilt für den Grundbetrag der Ausländern
Neuerungen im Postgutverkehr. Vom 1. Oktober 1934 ab wird Postgut bei allen Postanstalten des Deutschen Reichs schon bei gleichzeitiger Einlieferung von 3 (bisher 5) Kleingutsendungen (Postgütern und Paketen) für den⸗ selben Bestimmungsort angenommen. wird das Ver⸗ langen der Eilzustellung und die Einlieferung 2 Postgüter zugelassen. Den muß künftig eine besondere Postgut⸗ karte beigegeben sein, die in drei Formen auf grünem Papier aus⸗ gegeben wird, und zwar als gewöhnliche Postgutkarte, als Rach⸗ gehmepoftguttarte mit enhsngenger Postanweisung und als Nach⸗ he utkarte mit anhängender Lehlnarte Für eine Ueber⸗ angszeit bis zum 30. November 1934 sind Paketkarten noch als ostgutkarten zugelassen. Postgüter und Pakete für venselen Empsänger müssen entweder sämtlich zugestellt oder sänötl ab⸗ geholt werden. Eine Abholvergütung für abgeholte Postgüter wird
nicht gezahlt.
Nicht mehr Gesamtgewicht, sondern Anzahl der Achsen.
Der Reichsverkehrsminister stellt in einem Rundschreiben fest, daß die Bestimmungen über die Abmessungen von Kraftfahrzeugen in der Reichs⸗Straßenverkehrsordnung grundlegend geändert und vereinfacht worden sind. Das Gesamtgewicht eines Kraftfahrzeugs wird nicht mehr besonders festgesetzt. Es richtet sich nach der An⸗ zahl der Achsen und ist gleich der Summe der von diesen zulässig ausgeübten Achsdrücke. Palcsstg sind die Achsdrücke, die ein Fahr⸗ zeug ohne Ueberschreitung seiner betriebssicheren Tragfähigkeit ausüben kann. Die Anzahl der Achsen ist nicht mehr v 9 Es können also nicht nur zwei⸗ und dienehsic, sondern auch vier⸗ und mehrachsige Fahrzeuge gebaut werden. Ein Höchstgewicht für die Ladung ist ebenfalls nicht mehr vorgeschrieben. Jedes Fahr⸗ zeu 8 ann beladen werden, bis die zulässigen Achsdrücke er⸗ reicht sind.
—.
Fernsprechvermitttungsftelle mit Selbstanschluß⸗ betrieb Oliva.
Die Reichspostdirektion Berlin gibt bekannt: Am Sonntag, wird die Fernsprechver⸗
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und Saarländern erteilten allgemeinen Genehmigungen nach
Abschnitt III Nr. 5—8 der genannten Richtlinien.
Derselbe Kürzungssatz ist auch bei Erteilung von Einzel⸗ genehmigungen nach Abschnitt III Nr. 4 der Richtlinien zur Anwendung zu bringen.
Weiterhin wird angeordnet, daß die auf Grund von Febr emssdeschehen zugeteilten Rembourskredite nur bis zur
öhe von 10 vH im Monat September 1934 in An⸗ spruch genommen werden dürfen.
Berlin, den 9. August 1934. Reeeeiichsstelle für Devisenbewirtschaftung. 1 Waldeck.
Preußen.
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGBl. I. S. 293) und des Gesetzes über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (RGBl. 1. S. 479) wird das gesamte Vermögen:
des Arbeiter⸗Turnvereins Rambach⸗Sonnenberg, des Arbeiter⸗Radfahrerbundes „Solidarität“, Ortsgruppe Wiesbaden⸗Rambach, des Arbeiter⸗Gesangvereins „Sängerlust“, Rambach, der S. P. D. Ortsgruppe Ruppertshain hiermit zugunsten des Preuß. Staates eingezogen. 1—
Diese Verfügung wird mit der Fffentlichen Bekannt⸗ machung wirksam.
Ueber die beschlagnahmten und eingezogenen Gegen⸗ stände wird bei dem für den Beschlagnahmeort zuständigen Landrat bzw. Polizeipräsidenten eine spezifizierte Liste aus⸗ gelegt. “ Wiesbaden, den 11. August 1934
Der Regierungspräsident. J. V.: Dr. Mischke.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich. Der Tschechoslowakische Gesandte Dr. Vojtech Mastn
hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Le⸗
gationsrat Schubert die Geschäfte der Gesandtschaft.
vVerkehrswesen.
mittlungsstelle Oliva auf Selbstanschlußbetrieb umgestellt. Sie behält das Rufzeichen J2. Die Teilnehmer der genannten Ver⸗ mittlungsstelle werden zur Vermeidung von Falschverbindungen darauf hingewiesen, daß bei jedem Anruf zuerst das Rufzeichen der gewünschten Vermitzlungsstelle und dann die 8 vierstellige Rufnummer des Teilnehmers gewählt werden muß.
enderung von Rundfunkbestimmungen.
Die Bestimmungen über den Rundfunk haben kürzlich, um sie mit den internationalen Vorschriften des Weltnachrichtenver⸗ trags in Einklang zu bringen, einige grundsätzliche Aenderungen erfahren. U. a. sind die Vorschriften, nach denen jeder Verkehr weder aufgezeichnet noch für irgendwelche Zwecke verwendet werden darf, jetzt dahin erweitert worden, daß nicht einmal das Vorhandensein eines solchen Verkehrs anderen mitgeteilt werden darf. Wer also im Rundfunkempfänger einen anderen als den in der Genehmigungsukunde zugelassenen Verkehr beobachtet, darf von dieser Tatsache anderen weder Mitteilung machen, noch sich darüber äußern, was, von wem und auf welcher Welle gesendet worden ist. Die Rundfunkgenehmigung berechtigt nur zur Auf⸗ nahme der Darbietungen des Rundfunks, der „Nachrichten an alle“ und der Wellen der Versuchssender.
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8 Leistungserhöhung des Reichssenders Breslau. —
Die Arbeiten zur Leistungserhöhung des Reichssenders Breslau auf 100 kW, deren Beginn am 10. August geplant war, müssen verschoben werden, weil der erforderliche Hilfssender (17 kW Trägerwellenleistung) erst Anfang September zur Ver⸗ ügung steht. Der genaue Zeitpunkt der Einschaltung des Hilfs⸗ enders wird durch den Reichssender Breslau rechtzeitig bekannt⸗ gegeben. Es ist damit zu rechnen, daß in der ersten Hälfte des Monats November der auf 100 kwW verstärkte Großsender in Be⸗ trieb genommen wird. 8n