1934 / 193 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 20 Aug 1934 18:00:01 GMT) scan diff

193 vom 20. August 1934. S. 4.

Vorschau auf Leipzig.

Am 26. August beginnt die Leipziger Herbstmesse 1934. Es sind ihr diesmal keine Sonderschauen angegliedert, wie etwa die ‚Braune Großmesse“ und die, Sachsenschau“ vor einem Jahr oder er Mitteldeutsche Landwirtschaftsmarkt 1932, sondern es findet erstmals wieder seit 1931 nur die reine Messe statt, d. h. die Mustermesse in den diesmal 29. Meßhallen der inneren Stadt und die Messe für Bau⸗, Haus⸗ und auf dem Aus⸗ tellungsgelande. Die Herbstmessen der letzten Jahre waren wie olgt beschickt und besucht:

Geschäftliche Besucher aus Deutschland Ausland

70 113 8194 5302 59 774 5083 5565 91 526 3697

In der Ausstellerziffer von 1933, der ersten Messe im national⸗ sozialistischen Staat, befinden sich die 897 Firmen der Braunen Großmesse und 288 Firmen der Sachsenschau. Rechnet man diese ab, so dürfte man mit den verbleibenden rund 4380 Ausstellern zu einer Zahl gelangen, die diesmal sogar noch etwas überschritten werden wird. 1

Auf der Textilmesse wird die aus der Devisenlage ent⸗ standene Notwendigkeit, die einheimische Rohstoffbasis zu erweitern und die vorhandenen ausländischen Rohstoffe durch stärkere Er⸗ zeugung von mit Kunstseide gemischten Garnen zu strecken, in den gezeigten Mustern sichtbaren Ausdruck finden. Unter besonderen Hinweis auf diese notwendige teilweise Umstellung hat der Reichs⸗ bund des deutschen Textileinzelhandels kürzlich seinen Mitgliedern dringend ans Herz gelegt, die Leipziger Herbstmesse zu Orientierung und Einkauf zu benutzen. Im Export erhofft man ein einiger⸗ maßen gutes Geschäft mit den umliegenden europäischen Staaten.

In Spielwaren erwarten die Aussteller ein gutes Mittel⸗ geschäft, wobei sie versuchen werden, einen Teil der schwer ver⸗ käuflichen Exportware auf den Inlandsmarkt (Weihnachtsgeschäft!) unterzubringen. Exportaufträge erhofft man vor allem mit Hilfe des Zusatzausfuhrverfahrens von Abnehmern aus solchen Ländern zu erlangen, mit denen neue Handelsabkommen geschlossen wurden. Einzelne Firmen weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, daß neuerdings Agypten vertraglich mit Deutschland übereingekommen ist, im Tausch gegen Rohstoffabnahmen die deutsche Spielwaren⸗ einfuhr zu begünstigen.

Auf der Sportartikelmesse wird das Hauptgeschäft auf dem inneren Markt zustande kommen. Das Interesse des Handels hat besonders in Wintersportartikeln, vor allem infolge diesbezüglicher Pläne der Organisation „Kraft durch Freude“ viel früher als sonst eingesetzt. Auch im Auslandsabsatz werden Winter⸗ sportgeräte eine große Rolle spielen, so im Geschäft mit Frankreich, wo seit etwa einem Jahre eine Welle der Begeisterung für alle Formen des Wintersportes eingesetzt hat.

Die Messe für Lederwaren und Reiseartikel steht zum Teil unter den Schwierigkeiten der Abhängigkeit von aus⸗ ländischen Rohstoffen. So dürfte vor allem die Entwicklung des Geschäfts in Saffian⸗Lederwaren, die bekanntlich aus ostindischen Fellen hergestellt werden, interessant sein. Ein beträchtlicher Teil der Erzeugnisse, die zur Messe kommen, besteht indessn aus Leder⸗ waren heimischer Herkunft, die einen großen Lohn⸗ und einen relativ geringen Materialanteil haben. Das Inlandsgeschäft hat sich seit mehreren Monaten durch stetige Zunahme der Umsätze (Uniformbedarf) gehoben, so daß die meisten Offenbacher Firmen gut beschäftigt sind. Man rechnet auf dem Binnenmarkt mit groß⸗ zügigen Eindeckungen für das Weihnachtsgeschäft. Das Export⸗ geschäft ist bisher immer noch unbefriedigend gewesen, doch erscheint der stärkere Zug nach Qualitätsware in erholten Welthandels⸗ ländern die Aussichten erfolgreichen Konkurrierens mit über⸗ seeischen Ländern (Japan, Marokko!) zu erhöhen.

Die deutsche Glaswaren⸗ und Porzellan⸗, Steingut⸗ und Tonwarenindustrie ist eine derjenigen Branchen, die die Leipziger Messe praktisch vollkommen lückenlos beschicken und für die eine Rohstofffrage nicht existiert. Im In⸗ ländsgeschäft wurde durch scharfe Kartellierungsmaßnahmen die Rentabilität nicht nur in der Industrie, sondern auch im Handel

Aussteller

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sichergestellt, und in Porzellan ist beispielsweise auch die Ausfuhr 1

1934 mindestens mengenmäßig wieder gestiegen.

Die Eisen⸗ und Stahlwarenfirmen kommen nach Leipzig mit der Hauptaufgabe der Wiederheranziehung der aus⸗ ländischen Abnehmer. Auf der jüngst beendeten „Solinger Stahl⸗ warenwoche“ ist erneut diese Notwendigkeit für eine Industrie,

die bis zu 80 vH auf den Auslandsabsatz angewiesen ist, unter⸗ strichen worden. Unter den Ausstellern von Haus⸗ und Küchengeräten, unter denen sich auch leistungsfähige Firmen für Gummiwaren befinden, herrscht große Zuversicht in bezug auf das Inlandsgeschäft. Als typische Verbrauchsgüterindustrie hat diese Branche in den letzten Monaten ihre Umsätze kräftig erhöhen können. Exportaufträge werden aus den Ländern mit Gegen⸗ seitigkeitsabkommen besonders in Stapelware und arbeitsparenden Neuheiten erwartet. 8

Die fast lückenlos an der Leipziger Messe beteiligte deutsche Edelmetall⸗, Uhren⸗ und Schmuckindustrie ist in dem Meßhaus „Specks Hof“ konzentriert. Zwei Drittel des Um⸗ satzes sind früher regelmäßig ins Ausland gegangen, wovon das meiste jetzt ausfällt. Andererseits ist die Teilnahme an der Binnenmarktsbelebung bisher noch nicht so stark gewesen, daß sich die Lage in dieser typischen Exportindustrie wesentlich gebessert hätte. Ihre fast restlose Beteiligung in Leipzig läßt erkennen. mit welchem Ernst gerade in diesen Kreisen um die Ausfuhrsteigerung gerungen wird. Auch die kunst gewerblichen Aussteller haben noch nicht in zufriedenstellendem Maße an dem Wieder⸗ aufschwung der Wirtschaft teilgehabt. Um so lebhafter sind ihre besonderen Anstrengungen auf der Messe zu begrüßen. Im Meß⸗ haus Petershof findet diesmal eine Schau der besten⸗ Stücke jedes Ausstellers statt, und an jedem einzelnen Stück befindet sich ein Hinweis, an welchem Stand die betreffende Herstellerfirma anzu⸗ treffen ist. Auch die Kollektivverkaufsschau von Erzeugnissen des Thüringer Kunsthandwerks und Kunstgewerbes dient dem gleichen Zweck der Bedarfsweckung. 1 F

Die Nahrungs⸗ und Genußmittelmesse erfährt diesmal eine Unterstreichung ihrer Bedeutung durch die Initiative des Reichsnährstands. Ein Werbeaufbau in Form eines deutschen Bauernhauses auf dem Marktplatz wird auf die im Rahmen dieser Fachmesse stattfindende EE11“ hinweisen.

In der Messe für Bücher, Bilder und Postkarten, die in Leipzig in Verbindung mit der Papier⸗ und Schreibwaren⸗ messe abgehalten wird, herrschen die messefähigen Sparten des Buch⸗ handelsgeschäfts vor, d. h. das meist im Serienabsatz zu liefernde Jugendschrifttum, Bilderbücher, Sportliteratur etc. Die durch den weltanschaulichen Wandel erforderliche. Ersetzung dieses Schrifttums wird der Messe bei sehr sorgfältiger Auswahl und Disposition (Kitsch!) ein lebhaftes Geschäft bringen. Im Export rechnet man mit gutem Absatz in Kunstdrucken, Heiligenbildern und Musikalien.

Den Mittelpunkt der Messe für Bau⸗, Haus⸗ und Betriebsbedarf auf dem Ausstellungsgelände wird die Bau⸗ messe bilden, deren Ausstellerzahl größer sein wird als zur Herbst⸗ messe 1933 und zur Frühjahrsmesse 1934. Die Ausstellerzahlen ent⸗ wickelten sich seit dem Herbst 1931 für die Baumesse wie folgt: Herbst 1931 273; Frühjahr 1932 211; Herbst 1932 241; Frühjahr 1933 208; Herbst 1933 283; Frühjahr 1934 269; Voxanmeldungen Herbst 1934 rund 300. Seit 1930 ist die Baumesse im Herbst immer besser beschickt worden als im Frühjahr. Auf der Herbstbau⸗ messe stehen die Baustoffe im Vordergrund, zu deren Aus⸗ probierung und Prüfung die Bauunternehmer Ce it das Winter⸗ halbjahr benutzen, um über die in der Sommersaison zu ver⸗ wendenden Materialien im klaren zu sein. Ganz folgerichtig ist aus diesem Grunde auch zur diesjährigen Herbstmesse ein Zuwachs an Ausstelern in den Gruppen Baustoffe festzustellen. Ganz allgemein wird sich der Bedarf der Siedlungsbauten ziem⸗ lich deutlich auf dieser Messe ausprägen. Die Messeausstellungen in Betriebs⸗ und Hausbedarf in Halle 21 werden im wesent⸗ lichen auf den Bedarf mittlerer und kleinerer gewerblicher Be⸗ triebe zugeschnitten sein. Neben Werkzeugen und Werkzeug⸗ maschinen sind die Transporteinrichtungen gut vertreten. Die Nahrungs⸗ und Genußmittelindustrie wird gleichfalls gute An⸗ regungen aus der Messe entnehmen können. Auch die Luftfahrt industrie hat ihren Platz in dieser Halle gefunden. Auf dem Ausstellungsgelände befindet sich außerdem noch die Reichs⸗ erfindermesse, die diesmal unter Kontrolle und Nachprüfung durch den deutschen Reichserfinderbund eine wirklich ernsthafte Auswahl vön industriell verwertbaren Neuerungen und Erfin⸗ dungen heräusstellen wird.

Aus dieser Uebersicht über nur die in der heutigen Kon⸗ junktur am meisten interessierenden Zweige der Messe es sind außerdem noch rund 800 Aussteller an den Gruppen Kurz⸗ und Galanteriewaren, Musikinstrumente, chemische, pharmazeutische und kosmetische Artikel, Verpackung und Reklame und Klein⸗ möbel beteiligt ist zu erkennen, daß die Messe voraussichtlich ein recht gutes Inlandsgeschäft und eine wesentliche Entlastung unserer Exportlage bringen wird.

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Wer darf die Frankfurter Möbelmesse besuchen?

Die im Rahmen der Frankfurter Messe vom 16. bis 19. Sep⸗ tember stattfindende Frankfurter Möbelmesse, die einzige Herbst⸗ möbelmesse Deutschlands, ist nur für Wiederverkäufer zugängig. Der Besucher muß sich ausweisen durch polizeiliche Ausweis⸗ papiere oder Bescheinigungen von Handelskammern, Handwerks⸗ kammern und Gewerbesteuerämtern, aus welchen einwandfrei hervorgeht, daß er ein ö Gewerbe der Möbelwirtschaft betreibt. Es genügt auch der Nachweis von Lieferfirmen, mit denen er schon gearbeitet hat. können zugelassen werden Verwandte, die sich einwandfrei als Mitinhaber oder Mitarbeiter ausweisen können, sowie Angestellte des besuchenden Firmen⸗ inhabers, soweit sie als solche bekannt sind oder sich auszuweisen vermögen, jedoch sollen auf Grund eines solchen Ausweises nie⸗ mals mehr als drei Personen zusammen die Halle betreten. Die Aussteller sind verpflichtet, sich vor Tätigung von Abschlüssen die Ausweise vorlegen zu lassen. Die Kontrolle wird durch den Möbel⸗ fachverband Gau XII und das Meßamt gemeinsam durchgeführt.

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Zugehörigkeit des Lebensmittel⸗ einzelhandels.

8 Amtlich wird mitgeteilt: Durch ein zwischen dem kom⸗ missarischen Führer der Stet Graf v. d. Goltz, und dem Leiter der Reichshauptabteilung IV des Reichsnährstandes, Carl Vetter, getroffenes Uebereinkommen ist für die Betriebe des Lebensmitteleinzelhandels die Frage der Zugehörigkeit zum Reichsnährstand und zum Reichsverband Deutscher Kauflente des Kolonialwaren⸗, Feinkost⸗ und Lebensmittelhandels e. V. (Re⸗ kofei) sowie die Anmeldepflicht geregelt worden. Danach gehören die Betriebe des Lebensmitteleinzelhandels, die ausschließlich Landhandel im Sinne der öffentlichen Aufforderun des Reichs⸗ bauernführers vom 25. Juni 1934 betreiben oder bei denen der Handel mit reichsnährstandfremden Waren 20 vH des Jahres⸗ umsatzes nicht übersteigt, ausschließlich zum Reichsnährstand, die Lebensmitteleinzelhandelsbetriebe, deren Handel mit reichsnähr⸗ tandsangehöriger Ware 20 vH des Jahresumsatzes nicht über⸗ teigt, ausschließlich zum Rekofei, während für die dazwischen⸗ tehende Gruppe, „die gemischten Betriebe“, Doppehugehörigreit Platz greift. Jeder Lebensmitteleinzelhandelsbetrieb genügt

Die Frage der

seiner Meldepflicht, wenn er sich bis zum 15. September 1934 entweder bei der örtlich zuständigen Kreisbauernschaft öder bei der örtlich zuständigen Bezirksorganisation des Rekofei an⸗ meldet; beide Organisationen werden dann die Anmeldungen austauschen und sich die einschlägigen Betriebe gegenseitig zu⸗ weisen. Der Reichsnährstand erklärt sich damit einverstanden, daß auch die gemischten Betriebe mit Doppelzugehörigkeit aus⸗ schließlich im Rekofei organisatorisch zusammengeschlossen werden, wogegen der Rekoser die Pewflichtung übernimmt, alle Anord⸗ nungen des Reichsnährstandes allen Betrieben des Lebensmittel⸗ einzelhandels zu übexmittekn. Die auf dem Gebiet der Markt⸗ und Prispolitik kegenden Betreuungsaufgaben werden für den Lebensmitteleinzelhandel ausschließlich vom Reichsnährstand, die übrigen ZECE mit Zustimmung des Reichsnähr⸗ standes von dem Rekofei wahrgenommen. Das Abkommen ent⸗ hält weitere Bestimmungen über Zusammenarbeit beider Organi⸗ sationen sowie über die Beitragsregelung, wodurch eine Mehr⸗ belastung der gemischten Betriebe durch gleichzeitige Zugehörig⸗ keit beiden Organisationen vermieden wird. Das Abkommen hat die Zustimmung der beteiligten Ministerien gefunden. Unter Beziehung auf die vorstehende amtliche Meldung wird von den beteiligten Organisationen (Reichsnährstand und Rekofei) auf folgendes hingewiesen: Durch alle bereits getätigten Anmeldun⸗ gen, gleichviel ob sie bei den Dienststellen des Reichsnährstandes oder bei den Bezirksorganisationen des Rekofei erfolgt sind, ist der Anmeldepflicht genügt. Eine Doppelanmeldung ist nicht er⸗ forderlich. Ist eine Doppelanmeldung erfolgt, so qt die Zurück⸗ ziehung einer der Meldungen nicht erforderlich und unzulässig.

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Werdet Mitglied der N-S-Volkswohlfahrt!

Berliner Börsenbericht vom 20. August.

Zuversichtliche Grundstimmung. Die auf Grund des günstigen Wahlergebnisses zu Beginn der

neuen Woche an der Berliner Börse vorhandene zuversichtliche

Grundstimmung kam allerdings in den Kursen nicht ganz zum Ausdruck, da verschiedentlich das Wahlergebnis bereits an den Vortagen von der Börse kursmäßig eskomptiert worden war und von der Seite der Vorkäufer bereits Glattstellungen erfolgten. Die Kursgestaltung war daher anfangs uneinheitlich, später über⸗ wiegend sogar eine Kleinigkeit schwächer. Ausgehend von Montan⸗ werten, wo besonders die anfangs stärker gedrückten Hoesch erholt lagen, wurde die Tendenz im Verlauf wieder freundlicher; Spezial⸗ werte lagen fest. Der freundliche Grundton blieb dann bis gegen Schluß des Verkehrs bestehen.

Gerüchte über einen wieder dividendenlosen Abschluß bei Hoesch führten anfangs zu einem Rückgang in diesem Papier von rund 3 vH. Auch andere Montanpapiere blieben nicht un⸗ beeinflußt, konnten sich jedoch, als der Hoesch⸗Kurs wieder um ca. 1 vH anzog, ebenfalls erholen. Von Anfang an fest lagen Maxhütte (plus 2 vH) und Metallggesellschaft (plus 2 ¾ vH). Braunkohlen⸗ und Kaliwerte bei kleinsten Umsätzen gut gehalten, nur Salzdetfurth gewannen 2 vv. Am Markt der chemischen Aktien bröckelten J. G. Farben um ½ vH ab, sonst zeigten sich hier kaum Veränderungen, dagegen war das in Elektrowerten herauskommende Material etwas umfangreicher. Siemens⸗ Schuckert und Gesfürel verloren je 1 ½ vH, Chade 2 RM, Accu minus 2 vH. Die am Freitag festen Schiffahrtswerte litten unter Glattstellungen; Hapag und Nordd. Lloyd verloren je 1 vH. Fest lagen dagegen wiederum Aschaffenburger Zellstoff (plus 3 ¼ vH) und Vogel Draht (plus 2 vH), während Bremer Wolle auf Grund einer Zufallsorder 5 vH einbüßten. Banken waren etwas freundlicher. Von den Kunstseidenaktien wiesen Bemberg eine einprozentige Befestigung auf.

Am Kassamarkt überwogen bei kleinen Umsätzen die Kurs⸗ besserungen. Renten tendierten uneinheitlich; während Kom⸗ munalobligationen bis ½ vH gewannen, gingen Pfandbriefe ver⸗ einzelt bis zu vH zurück, auch Schuldbücher, Stadtanleihen und Dollarumtauschobligationen lagen eher etwas schwächer. Tages⸗ geld blieb mit 4 bis 44¼ vH unverändert. Der Dollar stellte sich auf 2,489 (2,485), das Pfund auf 12,64 (12,655). Die Reichs⸗

international sehr fest.

Aufgaben der deutschen Landwirtschaft

für die nächsten Jahre.

Das Verhältnis der Anbauflächen einzelner Früchte zuein⸗ ander, überhaupt das Mengenverhältnis der Produkte der deut⸗ schen Landwirtschaft, hat seine natürlich und wirtschaftlich bestimm⸗ ten Grenzen in Bodenart, Klima und Marktlage. Aber die Grenzen sind doch ziemlich weit gesteckt, und so blieb dem einzelnen Bauern immer genug Spielraum, innerhalb dieser Grenzen den einen oder anderen Zweig der Landwirtschaft auszudehnen oder auch für seinen Betrieb ganz fallen zu lassen. Früher richtete er sich dabei mehr oder weniger nach der Konjunktur. Die von der Reichsregierung jetzt in Angriff genommene Marktregulierung ermöglicht und erfordert nun zunächst eine größere Stetigkeit in der Betriebsführung; durch sie fällt zugleich das große Risiko fort, das doch immer mit der Um⸗ und Einstellung der Wirtschaft auf erwartete Konjunkturpreise verbunden war.

Die Selbstversorgung Deutschlands mit Nahrungsmitteln und soweit dies darüber hinaus möglich ist mit Bekleidung, das ist heute die Aufgabe der deutschen Landwirtschaft. Durch diese Richtung unserer Agrarpolitik wird dem Bauern auch der Weg für seine künftige Wirtschaftseinteilung vorgezeichnet. Selbst⸗ versorgung ist aber nicht nur die vordringlichste Aufgabe der deutschen Gesamtwirtschaft, sondern sie steht auch als Motto über jeder zweckmäßigen Führung eines landwirtschaftlichen Betriebes. Demgemäß ist sowohl eine möglichst weitgehende Ausnutzung wirtschaftseigener Düngemittel als auch eine möglichst große Unabhängigkeit des Betriebs von käuflichen, vielleicht gar aus⸗ ländischen Kraftfutterstoffen zu fordern.

Wie sich nun der einzelne Landwirt in den Rahmen der heutigen Agrarwirtschaft zu seines Volkes und zu seinem eigenen Nutzen am besten eingliedert, dafür gibt Dr. E. Schneider im Reichsnährstand in Heft 33 der „Mitteilungen der Landwirtschaft“ überaus anregende und wertvolle Richtlinien heraus. In einem Aufsatz über „Neue Wege der landwirtschaftlichen Erzeugung“ kennzeichnet er die wichtigsten Aufgaben für die nächsten Jahre im einzelnen wie folgt: 9

1. Verstärkung der Schafhaltung,

2. Verbesserung der Humuswirtschaft, 8

3. größere Stetigkeit in der Betriebsführung,

4. verstärkter Anbau von Raps, Rübsen und Flachs,

5. planvolle Futterwirtschaft.

Die Durchführung dieser Aufgaben wird uns der Unabhängig⸗ keit der deutschen Wirtschaft ein ganzes Stück näherbringen und schafft durch die erhöhte Sicherheit unserer Lage dem deutschen Staat auch eine größere Bewegungsfreiheit im wirtschaftlichen Verkehr mit dem Ausland. Für die Wirtschaftlichkeit der Be⸗ triebsführung besteht aber unter dem nationalsozialistischen Regi⸗ ment der Satz zu Recht, daß der größte volkswirtschaftliche Gewinn zuletzt auch den größten Nutzen des einzelnen in sich schließt.

Fortsetzung des Handelsteils in der Ersten Beilage.

g 8 Verantwortlich: 1 für Schriftleitung (Amtlicher u. Nichtamtlicher Teil), Anzeigenteil und für den Verlag:

Direktor Dr. Baron von Dazur in Berlin⸗Wilmersdorf für den übrigen redaktionellen Teil, den Handelsteil und für parlamentarische Nachrichten:

Rudolf Lantzsch in Berlin⸗Lichtenberg. Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft, Berlin, Wilhelmstraße 32.

Vier Beilagen

(einschließli zwei Zentralhandelsregisterbeilagen).

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1““

X““ rste Beilage chen Reichsanzeiger und Preußischen S

Berlin, Montag, den 20. August 8

Devisenbewirtschaftung.

Kontrolle der Vondsgeschäfte.

Die Deutsche Golddiskontbank führt in einem Schreiben vom 9. August 1934 Nr. 40 117 folgendes aus:

„Durch eine neu ergangene 2 erfügung des Reichsbank⸗ Direktoriums ist die Ausnutzung der vor dem 30. Juni erteilten Auslandsbondsgenehmigungen durch Aufnahme von Vorfinanzie⸗ rungskrediten untersagt. ve andererseits die Reichsbank seit dem 1. Juli Devisen zum Erwerb von Auslandsbonds nicht mehr zur Verfügung stellt, ist eine Ausnutzung der vor dem 1. Juli er⸗ teilten Genehmigungen nicht mehr möglich. Die Ausfuhrfirmen müssen zur Sicherung des Verlustausgleiches bei dem zuständigen Landesfinanzamt (Devisenstelle) die Ümstellung auf das Skrip⸗ verfahren beantragen. Die im Runderlaß 67/34 der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung vorgesehene Kontrolle durch die Deutsche Golddiskontbank kommt somit nur noch für die nach dem 1. Juli auf Grund Ziffer 1/1 des oben genannten Erlasses er⸗ teilten Genehmigungen in Betracht. Zur Durchführung der Kon⸗ trolle sind uns von den Ausfuhrfirmen bzw. den von diesen mit der Durchführung des Bondskaufs beauftragte Devisenbanken die Originalabrechnungen über den im Auslande getätigten Ankauf von Bonds unverzüglich vorzulegen. Nach Prüfung und Ent⸗ wertung werden die Belege an die Einreicher Ee Um die für den Bondserwerb freigegebenen bzw. wieder zur Ver⸗ fügung gestellten Devisen dem genannten wecke umgehend zu⸗ zuführen, ist es notwendig, daß die seitens der Ausfuhrfirmen mit dem Erwerb von Auslandsbonds beauftragten Devisenbanken den 85 dann annehmen, wenn sie in der Lage sind, den Kauf der Bonds im Ausland selbst vorzunehmen; andernfalls müßte mit der Durchführung des Bondskaufes von der .“ firma eine andere Bank unter gleichzeitiger Anzeige an die Deutsche Golddiskontbank beauftragt werden.“

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Rückzahlung von Rohftoffkrediten mit Hilfe von Exportdevisen.

Die Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung hat unter dem 8. August 19341 Dev. A 28 177,34 an die Devisenbewirt⸗ lefnh den nachstehenden Allgemeinen Erlaß gerichtet. Die arin erwähnten Erlasse vom 29. Juni 1934 und 14. Juli 1934 11 10 459/34 und Dev. B 17 291/34 sind bisher nicht veröffent⸗ licht worden. Wir geben aus diesem Erlaß wieder:

Im Einvernehmen mit dem Reichsbankdirektorium er⸗ mächtige ich Sie in teilweiser Abänderung meines Allgemeinen Erlasses I1 10 459/34 vom 29. Juni 1934, die dort vorgesehenen Genehmigungen schon dann verbindlich in Aussicht zu stellen, wenn von den aus den eingeführten Rohstoffen hergestellten Waren oviel ausgeführt wird, daß über die zur Rückzahlung des Roh⸗ toffkredites und zur Durchführung eines etwaigen Ausfuhrförde⸗ ungsverfahrens erforderlichen Devisen hinaus wenigstens 20 vH. des Gesamtausfuherlöses zur Ablieferung an die Reichsbank übrig bleiben und abgeliefert werden.

In Ergänzung meines Allgemeinen Erlasses vom 14. Juli 1934 Dev. B 17 291/34 ordne ich an, daß mir die Abschrift Ihrer Entscheidung in zweifacher Ausfertigung zu übersenden ist. Aus der Entscheidung müssen sich alle wesentlichen Punkte des Antrags, besonders die Höhe, der Zinssatz und die Fälligkeit des aufgenommenen Kredites ergeben.

Die Rohstoffeinfuhr nach Deutschland ist durch die mengen⸗ mäßige Kontingentierung (Rohstoffbewirtschaftung) und durch die Devisenkontingentierung und ⸗Repartierung sehr stark ein⸗ geschränkt worden. Es sind deshalb wiederholt Anregungen an mich gelangt, die Rohstoffeinfuhr über den Rahmen der bestehen⸗ den Kontingente hinaus durch Inanspruchnahme von Auslands⸗ krediten (Waren⸗ oder Finanzkrediten) zu ermöglichen. Derartige Kredite werden jedoch in der Regel nur zur Verfügung gestellt, wenn ihre Verzinsung und Abdeckun gewährleistet ist. Die laufenden Deviseneingänge der betreffenden Firmen können für die Rückzahlung dieser Rohstoffkredite nicht freigegeben werden. Dagegen bin ich im Einvernehmen mit dem Reichsbank⸗ Direktorium grundsätzlich damit einverstanden, daß in Fällen, in denen die mit 8 der Kredite eingeführten Rohstoffe zu Halb⸗ oder Fertigfabrikaten verarbeitet und diese restlos wieder ausgeführt werden, von dem Exporterlös der auf den Rohstoff⸗ anteil der ausgeführten Waren entfallende Betrag zuzüglich der entsprechenden Zinsen zur Abdeckunn des Rohstoffkredites ver⸗ r wird. Dabei müssen folgende Voraussetzungen er⸗ üllt sein:

1. daß die eingeführten Rohstoffe in Form von Halb⸗ oder Fertigfabrikaten wieder ausgeführt werden und daß diese Zweck⸗

bestimmung der kreditierten Rohstoffe durch geeignete Maß⸗ nahmen sichergestellt ist; hees /ch geeig 8 2. daß für die Ausfuhr das Ausfuhrförderungsverfahren nicht oder nur in einem Maße in Anspruch genommen wird, daß von dem Exporterlös über die zur Rückzahlung des Rohstoff⸗ kredites und zur Durchführung des usfuhrförderungsver⸗ rens ers.Tg Devisen hinaus noch ein Betrag zur Ab⸗ ieferung an die Reichsbank übrig bleibt;

3. daß das ganze Geschäft sich im Rahmen der devisenwirt⸗ schaftlichen Kontrollvorschriften abwickelt, daß also insbesondere die etwa erforderlichen Einfuhrgenehmigungen Angehole die Exportvaluta⸗Erklärungen für die Ausfuhrgeschäfte abgegeben, die Exporteingänge der Reichsbank angeboten und die für die Rückzahlung der Rohstoffkredite oder ein etwaiges Ausfuhr⸗ förderungsverfahren nicht erforderlichen Devisen an die Reichs⸗ bank abgeliefert werden. - .

In Fällen, in denen die Erfüllung dieser Voraussetzungen gesichert ist, bin ich bereit, die erforderlichen Genehmigungen verbindlich in Aussicht stellen zu lassen, und ist die Reichsbank dann bereit, die Freigabe der für die Abdeckung der Rohstoff⸗ kredite notwendigen Exportdevisen verbindlich zuzusagen. Bei Ihnen eingehende Anfragen wegen der Aufnahme von Rohstoff⸗ einfuhrkrediten ersuche ich im Sinne der vorstehenden Ausfüh⸗ rungen zu beantworten. Anträge, die sich auf bestimmte Kredit⸗ geschäfte beziehen und den Richtlinien dieses Erlasses entsprechen, sind mir vorläufig zur Entscheidung vorzulegen.

In Abänderung meines Allgemeinen Erlasses II 10 459/34 vom 29. Juni 1934 ermächtige ich Sie, über die in diesem näher bezeichneten Antrage bei Erfüllung der geforderten Voraus⸗ setzungen in eigener Zuständigkeit zu entscheiden. Ueber die Anträge ist mir jedoch nachträglich unter Uebersendung einer Abschrift Ihrer Entscheidung zu berichten. Ferner ist von er⸗ teilten Genehmigungen, falls sie Rohstoffe oder Halbfabrikate betreffen, die der Bewirtschaftung unterliegen, der zuständigen

Ueberwachungsstelle Mitteilung zu machen.

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Reichsmarknoten im Auslandsverkehr. In einem Rundschreiben Nr. 60/1934 Ziff. 4 hatte der Cen⸗

tralverband des Deutschen Bank⸗ und Bankiergewerbes erwähnt,

daß zur Rücksendung von Reichsmarknoten ins Ausland die Ge⸗ nehmigung der Devisenstelle erteilt werden kann. Da dies im Hinblick auf Richtl. II, 48 c dazu führen kann, daß die Mark⸗ noten auf freiem Konto gutgeschrieben werden, ist durch den nach⸗ stehenden Allgemeinen Erlaß vom 26. April 1934 I 14 067/34 bestimmt worden, daß der Genehmigungsbescheid den Hinweis ent⸗ balten muß, daß die Genehmigung nicht im Sinne der

schtl. II, 48 c zu werten ist. Der erwähnte Erlaß ist dem Cen⸗ tralverband erst jetzt auf Anfrage bekanntgegeben worden: „Durch Runderlaß 9/34 (vgl. Rundschr. 18/1934) ist bereits be⸗ stimmt worden, daß Reichsmarknoten, die aus dem Ausland zur Bezahlung von deutschen Warenlieferungen eingehen, nicht als freie Reichsmark im Sinne des Zusatzausfuhrverfahrens ange⸗ sehen werden können. Deutsche Firmen werden daher, um das Zusatzausfuhrverfahren in Anspruch nehmen zu können, im eigenen Interesse die Zahlung in aus dem Ausland eingesandten Reichsmarknoten vertraglich ausgeschlossen haben. Wenn trotz dieser vertraglichen Abmachungen dennoch Reichsmarknoten ein⸗ gesandt werden, erkläre ich mich damit einverstanden, daß ent⸗ gegen der Bestimmung der Richtlinien I1/24 die Rücksendung der der Ausfuhrfirma aus dem Ausland eingesandten Reichsmark⸗ noten genehmigt wird. Sofern die Ausfuhrfirma nicht nachweisen kann, daß sie die Zahlung in Reichsmarknoten vertraglich ausge⸗ schlossen hatte, ist die Genehmigung zur Rücksendung der Noten zu versagen. Die erteilte Genehmigung im Zusatzausfuhrverfahren kann in Höhe des in Reichsmarknoten eingegangenen Ausfuhr⸗ erlöses insoweit nicht in Anspruch genommen werden. Damit die Reichsmarknoten bei der Rücksendung durch die mit der De⸗ visennachschau beauftragten Zollbeamten nicht angehalten werden, haben die Devisenstellen eine Bescheinigung darüber auszustellen, daß es sich nicht um eine Versendung von Reichsbanknoten im Sinne von II, 24 der Richtlinien in der Fassung der Vierten Ver⸗ ordnung zur Devisenbewirtschaftung vom 17. April 1934, sondern um eine Rücksendung aus dem Ausland eingegangener Noten handelt, deren Annahme der inländische Empfänger vertraglich ausgeschlossen hatte und daher verweigere. Diese Bescheinigung ist der Sendung bei der Postauflieferung beizufügen. Der Ge⸗ nehmigungsbescheid und die Bescheinigung müssen einen Hinweis enthalten, daß die Genehmigung nicht im Sinne der Richtlinien II/48 c zu werten ist.

Wirtschaft des Auslandes.

3 ½ % Ungarische Staatsrente von 1897 und 4 % Temes⸗Bega⸗Thal⸗Wasserregulier ungs⸗ Gesellschaft Anleihe von 1897.

Die Ständige Kommission zur Wahrung der Interessen deut⸗

scher Besitzer ausländischer Wertpapiere, Berlin, teilt im Einver⸗ nehmen mit den Emissionshäusern mit: Gleichzeitig mit dem Ab⸗

kommen über die rumänischen Renten des Pariser Abkommens von 1928 hat die rumänische Regierung mit den Gläubigerver⸗ bänden Belgiens, Englands, Frankreichs, Hollands, Italiens und der Schweiz ein Abkommen über verschiedene Anleihen, u. a. die beiden obigen in Deutschland notierten Anleihen, getroifen. Für

diese Anleihen ist ein Umtausch in eine 4 % rumänische Konsoli⸗

dierungsanleihe vorgesehen, und zwar auf folgender Grundlage: füur die 3 ½ % Ungarische Staatsrente rumänische Quote 64,29167 vH für 100 Kr. Kapital rumänischer Quote 9,— ffrs., für 100⸗Kr⸗Coupons per 1. 7. 1919 bis Ende 1934 rum. Quote 4,— ffrs., für die Temes⸗Bega⸗Thal⸗Anleihe rumänische Quote 54,257 vH für 100 Kr. Kapital rumänischer Quote 12,90 ffrs., für 100⸗Kr.Coupons per 1. 4. 1919 bis Ende 1934 rum. Quote 8.0 ffrs. Voraussetzung für die Zulassung zum Umtausch ist, daß die Stücke sich vor dem 1. Januar 1929 auf dem Gebiete der ver⸗ tragschließenden Gläubigerstaaten befunden haben und Angehöri⸗ gen dieser Staaten gehören. Danach sind die deutschen Besitzer vom Umtausch vnsgeschlossen. und es bleibt abzuwarten, ob es ge⸗ lingen wird, die Ausdehnung des Abkommens auf die deutschen Besitzer zu erreichen. Offenbar mit Rücksicht auf diese ungeklärte Lage hat der Börsenvorstand die Notiz vorläufig ausgesetzt.

Unifizierte rumänische Renten des Abkommens von 1928 Die Ständige Kommission zur Wahrung der Interessen deut⸗

scher Besitzer ausländischer Wertpapiere, Berlin, teilt im Einver⸗ men mit den Emissionshäusern mit:

Wie bereits durch die Presse bekanntgegeben, hat die ru⸗ mänische Regierung im Juni 1934 mit den Flsatzigerverbänden Belgiens, Englands, Frankreichs, Hollands, Italiens und der Schweiz ein Abkommen geschlossen, wonach für die gleichartigen Renten des Pariser Abkommens von 1928 während der Zeit vom 1. 4. 1934 bis 31. 3. 1935 25 vH, vom 1. 4. 1935 bis 31. 3. 1936 35 vH, vom 1. 4. 1936 bis 31. 3. 1937 42 vH der vertraglichen Zinsen gezahlt werden sollen. Auf den Rest der Zinsen wird ver⸗ zichtet, und die am 1. April 1934 fällig gewesenen Coupons sollen am 15. Oktober 1934 bezahlt werden. Eine Tilgung findet während der drei Jahre nicht statt. Deutschland hat es abgelehnt, sich diesem Abkommen anzuschließen, da im Berliner Abkommen von 1928 für die unter dieses Abkommen fallenden Stücke bereits Bedienungssätze vorgesehen sind, die weniger als die Hälfte der Bedienungssätze des Pariser Abkommens von 1928 betragen und die Besitzer der Renten des Berliner Abkommens von 1928 somit bereits weit größere Opfer gebracht haben als die anderen Be⸗ sitzer. Die rumänische Regierung ist aber mit der Fee. des Berliner Abkommens nach wie vor im Verzuge, weshalb die deutsche Regierung in Bukarest vorstellig geworden ist. Jedenfalls wird hiernach vor dem 15. Oktober 1934 mit einer Zahlung nicht gerechnet werden können. ¹

Die chinesische Einftellung zur Silberfrage.

Schanghai, 20. August. Der chinesische Finanzminister er⸗ klärte, seine Regierung erwäge keine Maßnahmen zur Einschrän⸗ kung der Silberausfuhr. Sie 5 aber ernstlich alle Fragen, die den Silbermarkt betreffen und sei zum Schutze des gesetxmäsz gen Silberhandels bereit. Dabei erwarte sie die Mitarbeit der Kauf⸗ leute und Bankiers zur Verhinderung on Mißbräuchen und Spekulationen.

iger

Ernennungen von zwei neuen Mitgliedern des Reichsbankdirektoriums.

Wie von der Reichsbank mitgeteilt wird, hat der Führer und Reichskanzler zu Mitgliedern des Reichsbankdirektoriums das Vorstandsmitglied der Deutschen Golddiskontbank Carl Ehr⸗ hardt und den Vortragenden Direktor im Reichsbankdirek⸗ torium Emil Puhl ernannt. Ueber die Persönlichkeit dieser Herren, die aus dem Beamtenstab der Reichsbank hervorgegangen erfahren wir folgendes: Bankdirektor Ehrhardt ist 1876 in

ordhausen geboren und im Alter von 22 Jahren bei der Reichs⸗ bank in Hamburg eingetreten. Seine Lausbahn führte ihn über Altona an verschiedene Bankanstalten Mitteldeutschlands. 1921 kam er als zweiter Vorstandsbeamter nach Tilsit. In den Jahren 1923 bis 1930 war er als Referent beim Reichsbank⸗ direktorium tätig und übernahm anschließend die Leitung der Deutschen Golddiskontbank. In dieser Stellung hat er bei der Erfüllung der wechselnden Aufgaben, die von seinem Institut zu bewältigen waren, Hervorragendes geleistet. Reichsbankdirektor Puhl ist 1889 in Berlin geboren und 1913 bei der Reichsbank in Elberfeld eingetreten. Er machte den Krieg an der franzö⸗ 8 Front mit und 8— kurz vor Abschluß des Waffenstill⸗ tandes in französische Kriegsgefangenschaft, aus der er erst 1920 zurückkehrte. Er war dann vunachs an kleineren Bankanstalten Mittel⸗ und Norddeutschlands, von 1924 ab als stellvertretender Vorstandsbeamter an der Reichsbankhauptstelle Leipzig tätig⸗ 1929 wurde er, nachdem er kurze Zeit die Leitung der Reichs⸗ banknebenstelle Worms innegehabt hatte, nach Berlin berufen und als Referent des Reichsbankdirektoriums mit der Be⸗ arbeitung von Devisenfragen betraut. Seit Herbst 1933 ist Herr Puhl Leiter des Dezernats für den ausländischen Zahlungs⸗ und Kreditverkehr und hat sich in dieser gerade heute besonders schwierigen und verantwortungsreichen Stellung, die er auch als Mitglied des Reichsbankdirektoriums beibehält, den Ruf eines ausgezeichneten Devisenfachmannes erworben.

Das bestehende Zwangskartell für Kraftfahrzeugreifen sieht vor, daß die Reifenreklamationen für sämtliche dem Kartell an⸗ F.gges Lar⸗ Fabrikate bei einer einheitlichen Umtauschstelle er⸗ edigt werden müssen. Diese Umtauschzentrale wird nunmehr in Waltershausen, Thür., eingerichtet. Sie wird ihre Tätigkeit am 1. September 1934 aufnehmen. Sämtliche Sendungen von Re⸗ klamationsreifen und alle auf die Reklamation bezüglichen Schriftstücke dürfen demzufolge vom 1. September 1934 ab nur noch an die Wirtschaftsstelle für Kraftfahrzeugreifen (Wikrafa) GmbH., Zweigstelle Waltershausen, Thür., gerichtet werden. Die einzelnen Reifenfabriken dürfen Reifenreklamationen nicht länger entgegennehmen. Sie müssen die Annahme etwa bei ihnen vor⸗ kommender Reklamationsreifen vom 1. September 1934 ab ver⸗ weigern.

Drruckfehlerberichtigung. 8

In dem in Nr. 192 vom 18. August 1934 veröffentlichten „Kurs der Reichsbank für die Abrechnung von seln, Schecks und Auszahlungen“ auf Persien ist ein Druckfehler unterlaufen. Der Umrechnungskurs von 100 Rials muß statt 16,23 richtig 16,25 Reichsmark lauten.

Speisefette. Bericht der Firma Gust. Schultze & Sohn, Berlin, 18. August 1934. Butter: Während das Geschäft in den ersten Tagen der Woche noch ruhig lag, hat sich im letzten Wochenabschnitt eine HeEeb bessere Nachfrage gezeigt, so daß die kleinen An⸗ lieferungen deutscher Butter nicht zur Deckung des Bedarfes aus⸗ reichten. Eine Knappheit zeigte sich jedoch nirgends, da auch in dieser Woche die Reichsstelle zur Erleichterung des Marktes, Butter in genügenden Mengen zur Verfügung stellte.

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts im Ruhrrevier: Am 18. August 1934: Gestellt 18 352 Wagen. Am 19. August 1934: Gestellt 1673 Wagen.

Die Elektrolhtkupfernotierung der Vereinigung für deuts Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B. am 20. August auf 47,50 (am 18. August auf 47,50 ℳ) für 100 kg.

Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärkten. Devisen. 1

Danzig, 18. August: Geschlossen. (D. N. B.)

Wien, 18. August. (D. N. B.) Amsterdam 284,55, Berlin 164,39, Budapest 124,29 ½, Kopenhagen 94,20, London 21,10 ¼¾, New York 413,99, Paris 27,68 ½, Prag 17,43, Zürich 137,03, Marknoten 149,70, Lirenoten 35,95, Jugoslawische Noten 9,15, Tschecho⸗ slowakische Noten 17,30, Polnische Noten 79,12, Dollarnoten 409,79, Ungarische Noten —,— *), Schwedische Noten 107,44, Belgrad —,—, Berlin Clearingkurs 186,62. *) Noten und Devisen für 100 Pengö.

Prag, 18. August: Geschlossen. (D. N. B.)

Budapest, 18. August: Geschiossen. (D. N. B.) „London, 20. August. (D. N. B.) New York 50818/⁄16, Paris ĩ76,28, Amsterdam 742,25, Brüssel 21,41, Italien 58,65, Berlin 12,81, Schweiz 15,41 ½, Spanien 36,81, Lissabon 110 ⅛, Kopen⸗ hagen 22,39, Wien 27,00, Istanbul 620,00, Warschau 26,62, Buenos Aires 36,37, Rio de Janeiro 412,00.

Zürich, 20. August. (D. N. B.) (11,40 Uhr.) Paris 20,21,

London 15,42, New York 303,00, Brüssel 72,02 ½, Mailand 26,30,

Madrid 41,90, Berlin 120,30, Wien (offiz.) 72,75, Istanbul 247,50. Kopenhagen, 18. August. (D. N. B.) London 22,40, New York 440,75,

84,70.

Stockholm, 18. August. (D. N. B.) London 19,40, Berlin Brüssel 91,00, Schweiz. Plätze 126,50,

25,50, mster 262,00, Kopenhagen 86,85, Oslo 97,60, Washington 382,00, Helsingfors 8,60, Rom 33,50, Prag 16,50, ien. eee, Warschau 73,50.

Oslo, 18. August. (D. N. B.) London 19,90, Berlin 155,50, Paris 26,25, New York 392,50, Amsterdam 269,00, Zürich 130,00,

Helsingfors 8,90, Antwerpen 93,75, Stockholm 102,85, Kopenhagen 89,25, Rom 34,20, Prag 16,60, Wien —,—, Warschau 75,00. 8

Berlin 175,00, Paris 29,55, Antwerpen 104,80, 2* 145,60, Rom 38,40, Amsterdam 302,30, Stockholm 115,65, lo 112,70, Helsingfors 9,95, Prag 18,65, Wien —,—., Warschaun

1934

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