Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 194 vom 21. August 1934. S. 2
Preußen.
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung
kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGBl. I.
S. 293) in Verbindung mit der Preußischen Durchführungs⸗
verordnung vom 31. Mai 1933 (Gesetzsamml. Nr. 39) wird die bei Heinrich Schmidt in Mühlhausen beschlag⸗
nahmte, der ehemaligen Ortsgruppe der KPD. Mühl⸗ hausen gehörige Papierschneidemaschine, 8
bee in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung
olks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933
(RGBl. 1 S. 479)
a) das gesamte Eigentum der ehemaligen Freien Turner⸗ schaft in Suhl,
b) das gesamte Eigentum des ehemaligen Arbeiter⸗Sport⸗ Kartells in Nordhausen, G
c) das gesamte Eigentum des ehemaligen Radfahrbundes Solidarität in Horsmar,
d) 1 Schreibmaschine „Mignon“, 1 Geldkassette, 1 Bar⸗ geldbetrag von 22,40 RM der ehemaligen Ortsgruppe Langensalza des Arbeitersamariterbundes,
e) das gesamte Barvermögen und die Guthaben der ehe⸗ maligen Ortsgruppe Mühlhausen des Arbeitersama⸗ riterbundes, das gesamte Barvermögen und Sparguthaben, 1 Sani⸗ tätskraftwagen mit 2 Einschiebbahnen und Zubehör, Marke Fahrzeugfabrik Eisenach Nr. 86 310, Motor⸗ nummer 87 319 der ehemaligen Ortsgruppe Sömmerda des Arbeitersamariterbundes,
unter Bestätigung der polizeilichen Beschlagnahme zugunsten
des Preußischen Staates eingezogen. .
Gemäß § 3 des angezogenen Gesetzes vom 26. Mai 1933 erlöschen sämtliche an den eingezogenen Gegenständen be⸗
stehenden Rechte. 8
Die Verfügung wird mit der öffentlichen Bekannt⸗ machung wirksam.
Erfurt, den 17. August 1934. 8
Der Regierungspräsident. J. A.: Höpker.
Nichtamtliches. Aus der Verwaltung. Einstellung in den Forftdienst.
Der Reichsforstmeister weist aus Anlaß der zahllosen bei ihm einlaufenden Einstellungsgesuche darauf hin, daß durch die Grün⸗ dung des Reichsforstamtes zunächst nicht beabsichtigt ist, neue Be⸗ amtenstellen zu schaffen. — 1
Gesuche um Einstellung in den Forstdienst sind nicht an den Reichsforstmeister, sondern an die Forstverwaltungen der Länder und in Preußen an die Landforstmeister der Bezirksregierungen zu richten. Anträge auf Einstellung in die Waldarbeit sind bei den örtlichen Forstämtern oder bei den Arbeitsämtern zu stellen. Alle anderen Wege erschweren den Dienstbetrieb und verzögern die Entscheidung.
eWelche Gedenkmünzen gibt es in Deutschland?
Bei der Ausprägung von Silbermünzen, die als eunße⸗ mittel in den Verkehr gebracht wurden, sind im letzten Jahrzehnt in Deutschland bei zahlreichen Anlässen Gedenkmünzen geschaffen worden. Insgesamt gibt es bisher in Deutschland 21 solcher Gedenkmünzen. Es handelt sich im einzelnen um folgende: Jahr⸗ tausendfeier der Rheinlande 1925, Feier der 700 jährigen Reichs⸗ freiheit in Lübeck, Zur Erinnerung an die vor 100 Jahren er⸗ “ Gründung des neuen bremischen Hafens und der Stadt
remerhaven (30. 4. 1927), Feier des tausendjährigen Bestehens von Nordhausen (27. 5. 1927), Feier des 450 jährigen Bestehens der Landesuniversität Tübingen (24. 7. 1927), Feier des 400 jäh⸗ rigen Bestehens der Universität Marburg (30. 7. 1927), Aus An⸗ laß des 400 jährigen Todestages von Albrecht Dürer (6. 4. 1928), Aus Anlaß der Feier des 900 jährigen Bestehens von Naumburg, Saale (22.— 24. 6. 1928), Aus Anlaß der Feier des tausendjährigen Bestehens von Dinkesbühl (18.—20. 8. 1928), Aus Anlaß des
Berliner Börsenbericht vom 21. August. Lustlos und eher schwächer.
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Gegenüber dem Vortage ist an der Berliner Börse noch eine
weitere Einengung des Geschäfts festzustellen. Das Publikum Fes sich mit Orders vom Markt fast völlig fern und auch die zulisse übte in Ermangelung besonders anregender Nachrichten aus der Wirtschaft Zurückhaltung im Börsengeschäft. In ver⸗ schiedenen Papieren kamen deshalb Kurse überhaupt nicht zu⸗ stande, andererseits zeigte sich bei der Kulisse auf Grund des Kurs⸗ abschlages in Aschaffenburger Zellstoff etwas Abgabeneigung, so daß die Kurse in der Mehrzahl leicht nach unten gingen. Nur einzelne Spezialwerte lagen weiterhin fest. Immerhin war die Stimmung an und für sich nicht unfreundlich, kam aber auch im Verlauf infolge der Enge des Marktes nicht stärker zum Ausdruck. Die Börse schloß bei wenig veränderten Kursen in lustloser
Haltung. Unter Montanwerten waren Harpener und Hoesch bis zu 1 vH gedrückt, sonst gaben die Kurse nur um Bruchteile eines Prozentes nach. Metallgesellschaft lagen sogar (um 1¼ vH) weiter est. Braunkohle und Kaliaktien tendierten meist unverändert, nur hein. Braun (minus 3 %¼ vH) litten unter Glattstellungen. Von den chemischen Werten lagen J. G. Farben gut gehalten (plus 1 ½% nH), dagegen Kokswerke und Chemische Heyden etwas nie⸗ driger. Am vvvee. fanden A. E. G. (plus ½¼ vH) etwas Be⸗ achtung; stärker erholt waren Chade (plus 5 RM), während sonst die Kurse nur wenig verändert waren. Engelhardt büßten 1¼ vH, Schultheiß 1 vH ein. Bei Rückkäufen erholten sich Schiffahrtswerte bis um 1 vH. Bankaktien waren weiterhin freundlich. Die Ver⸗ waltungsmitteilung der Aschaffenburger Zellstoff, daß die gegen⸗ wärtige Kurshöhe der Aktien dieser Gesellschaft als übertrieben angesehen werden müsse, führte zu einem kräftigen Abschlag um nicht weniger als 6 vH. Bei Zellstoff Waldhof hatte die ange⸗ noch einiges Angebot herausgebracht (minus anden Feldmühle steigendes Interesse (plus
3 4 vH).
Am Kassamarkt war die Kursgestaltung uneinheitlich. Das Geschäft in Renten lag ziemlich ruhig. Pfandbriefe tendierten
kündigte Sanierun 1 ½ vH), dagegen
200 jährigen Geburtstages von Gotthold Ephraim Lessing (22. 1. 1929), Aus Anlaß der Vereinigung Waldecks mit Preußen 1. 4. 1929), Aus Anlaß der Jahrtausendfeier der Burg und der Stadt Meißen (Juni 1929), Aus Anlaß des 10 jährigen Bestehens der Weimarer Verfassung (11. 8. 1929), Aus Anlaß des ersten Weltfluges des Luftschiffes „Graf Zeppelin“, Zur Erinnerung an Walther von der Vogelweide (gest. 1230), Aus Anlaß der Rhein⸗ landräumung (30. 6. 1930), Aus Anlaß des 300. Gedenktages der Zerstörung von Magdeburg (10. 5. 1931), Zur Erinnerung an Freiherrn vom und zum Stein, Zur Erinnerung an Johann Wolfgang von Goethe (gest. 22. 3. 1832). Die beiden letzten Ge⸗ denkmünzen sind die Luthergedenkmünze und die Gedenkmünze zum Jahrestag des Tages von Potsdam, beide aus dem Jahre 1933.
1111“ 87 9, 22 CSCarnegie⸗Stiftung für Lebensretter.
Der Preußische Minister des Innern weist in einem Rund⸗ erlaß vom 14. 8. 1934 an die Ober⸗ und Regierungspräsidenten erneut darauf hin, daß von der Carnegie⸗Stiftung für Lebens⸗ retter unter den im Runderlaß vom 10. 5. 1930 bezeichneten Vor⸗ aussetzungen in den dort angegebenen Fällen einmalige Beihilfen gewährt werden.
In diesem Runderlaß vom 10. 5. 1930 heißt es: „In Fällen, in denen nach dem 31. 3. 1930 bei dem Versuche der heldenmütigen Anstrengung zur Rettung von Menschenleben im Gebiete des Deutschen Reiches und seiner Gewässer der Retter selbst den Tod findet und bedürftige Angehörige hinterläßt, für deren Unterhalt er zu sorgen hatte, können einmalige Beihilfen bis zu 300 RM gegeben werden.“ “ “
Derartige Gesuche sind schriftlich an die Carnegie⸗Stiftung für Lebensretter in Berlin⸗Lichterfelde⸗Ost, Devrientweg 20, zu richten.
Kunst und Wissenschaft.
Schulungslager des Zentralinstituts für Erziehung und Unterricht.
In den Herbstferien werden im Einvernehmen mit dem Herrn Preußischen Minister für Wissenschaft, Kunst und Volks⸗ bildung vom Zentralinstitut u. a. U Schulungslager zur Fortbildung von jungen Lehrern und Lehrerinnen aller Schul⸗ arten durchgeführt:
1. Volkskundliches Schulungslager auf der Cgyriaksburg in Erfurt vom 8. bis 13. Oktober. Protektorat Miin.⸗Rat Prof. Dr. Bargheer, Leitung Prof. Dr. Wähler.
Mitarbeiter: Dr. Astel, imar, Dr. Kaiser, Dr. Kürsten,
Dr. Strobel, Stabsamt Reichsbauernführer, Berlin. Ver⸗ und Unterkunft einschl. Teilnehmergebühr:
15,— 2 4 2. Volkskundliches Schulungslager in Kloster⸗ ee, Krs. Marienwerder, vom 29. September bis 6. Oktober. 8. Fortbildungslehrgang für Lehrerinnen in dder Schule Schwarzerden (Rhön) vom 29. September bis 10. Oktober. Arbeitsgebiete: a) Erhaltung und Förderun der Volksgesundheit (Rassenpflege und Bevölkerungspolitik, natürliches Frauenturnen, Gesundheits⸗ und Ernährungs⸗ ehre), b) Volkskunde und Volkserziehung, c) Pflege volks⸗ kümlicher Handfertigkeit. Für die Arbeitsgemeinschaften heaben Min.⸗Rat Prof. Dr. Bargheer und Prof. Dr. Pfannenstiel, Marburg, ihre Mitarbeit zugesagt. Ver⸗ 8 pflegung,. und Unterkunft einschl. Teilnehmergebühr:
30,—
4. Nationalsozialistisches Schulungslager für Lehrer und Lehrerinnen auf der Jugendburg Ludwigstein bei Wi Füheus (Werra) vom 29. September bis 11. Ok⸗ tober. 8 rung: Käthe Schmidt und Ludwig Heinz, Zen⸗ tralinstitut für Erziehung und Unterricht. Arbeitsgebiete: Lager und Fahrt als nationalsozialistische Erziehungs⸗ ormen, nationalsozialistische Weltanschauung, Rassenkunde und E“ Volkstumspflege und Festgestal⸗ rtung, raumkundliche Fragen. Fragen der Frauenerziehung. Praktische Arbeit mit Jungbauern, mit B. D. M. und Jungvolk. erpis güing und Unterkunft einschl. Teilnehmer⸗ gebühr: 25,— RM. . 5. Geplant ist ferner ein Sport⸗ und Fahrtenlager für junge Lehrerinnen im Herbert⸗Norkus⸗Heim am Uedersee bei Finowfurt (Mark) vom 29. September bis 10. Oktober (nur bei ausreichender Teilnehmerzahl). Unter⸗ kunft und Verpflegung ö Teilnehmergebühr: 20,— RM. Alle Rückfragen und Anmeldungen sind 8 richten an das Zentralinstitut für Erziehung und Unterricht, Berlin W 35, P damer Straße 120. .“
etwas höher. — Tagesgeld blieb mit 4 bis 4 ¼ vH unverändert. Nach Reichsschatzwechseln zeigte sich sehr starke Nachfrage. — Am internationalen Devisenmarkt war die Reichsmark weiter außer⸗ ordentlich fest. Der Dollar wurde in Berlin auf 2,488 (2,489) und das Pfund auf unverändert 12,64 festgesetzt. C14“
Vorläufige Anwendung einer Vereinbarung zur Ab⸗ änderung des deutsch⸗finnischen Handelsvertrages. Zollfreiheit für isländisches Moos.
Ein am 15. August 1934 in Berlin unterzeichnetes Abkommen zur Abänderung des Handelsvertrages zwischen dem Deutschen Reich und der Republik Finnland vom 24. März 1934 wird mit Wirkung vom 24. August 1934 ab vorläufig angewendet. In dem die Vereinbarung enthaltenden Notenwechsel ist festgelegt worden, daß nach der Anmerkung zu aus Tarifnummer 270 im Tarif A des deutsch⸗finnischen andelsvertrages vom 24. März 1934 die Zollfreiheit für isländisches Moos (Renntierflechte) roh, nicht ge⸗ mahlen, nur für eine Menge in einem Kalenderjahr, die 100 vH des Durchschnitts derjenigen Mengen entspricht, die nach der amt⸗ lichen deutschen Rergh seaset in den Jahren 1931, 1932 und 1933 aus Finnland in das deutsche Zollgebiet eingeführt worden sind, gilt. Es besteht Einverständnis, daß die durchschnittlich in den vor⸗ genannten Jahren eingeführte Menge 54 000 Normalkisten be⸗ tragen hat, und daß dies das zollfreie, der zollamtlichen Ab⸗ fertigung und Anschreibung zugrunde zu legende Jahres⸗Zoll⸗ kontingent ist. Es besteht ferner Einverständnis, daß die für die Verpackung des inländischen Mooses zu verwendenden Kisten die Ausmaße von 72 mal 50 mal 45 em nicht überschreiten dürfe. Diese 1“ soll ratifiziert werden; sie tritt am zehnten Tage nach dem Tage des Austausches der Unterzeichnungs⸗ urkunden, der in Berlin erfolgen soll, in Kraft. Die beiden Re⸗ gierungen sind sich darüber einig, daß sie schon vom 24. August ab vorläufig angewendet werden soll. — E““ 8 8
1 8 8 2. 1“
Steigender Fleischverbrauch.
Nach Mitteilung des Statistischen Reichsamts betrug der Fleischverbrauch im Deutschen Reich im zweiten Vierteljahr 1934 insgesamt 8,01 Mill. dz oder 12,26 kg je Kopf der Bevölkerung gegen 7,45 Mill. dz oder 11,44 kg je Kopf der Bevölkerung im zweiten Vierteljahr 1933. Der Fleischverbrauch ist somit gegen⸗ über der gleichen Vorjahrszeit um 0,56 Mill. dz oder 0,82 kg je Kopf der v gestiegen. Die im Zusammenhang mit der Wirtschaftsbelebung bereits im ersten Vierteljahr 1934 festgestellte Zunahme des Fleischverbrauchs hat also weiter angehalten. Die durchschnittlichen Schlachtgewichte der Schweine haben sich haupt⸗ sächlich infolge der Züchtung von Fettschweinen gegenüber dem weiten Vierteljahr 1933 um 4 auf 93 kg erhöht, sind dagegen fast bei allen anderen Tierarten zurückgegangen. Infolge Er⸗ höhung der Schweinegewichte und gleichzeitiger Zunahme der Zahl der Schweineschlachtungen um rund 217 000 Stück ist der Verbrauch an Schweinefleisch von 4,63 Mill. dz = 7,11 vFrje Kopf der Bevölkerung im zweiten Vierteljahr 1933 auf 4,96 Mill. dz = 7,59 kg je Kopf der Bevölkerung im zweiten Vierteljahr 193 gestiegen.
Hie Förderung des Flachs⸗ und Hanfanbaues.
Die zur Förderung des Flachsanbaues ergriffenen Maß⸗ nahmen, insbesondere die seitens der Reichsregierung gewährten Anbauhilfen sowie die Wiederinstandsetzung von Flachsrösten sind insofern von einem Erfolg begleitet gewesen, als die Flachsanbau⸗ fläche sich in diesem Jahre Ueb hat. Diese Anbaufläche ist aber noch nicht ausreichend, um den Faserstoffbedarf der deut⸗ chen Industrie auch nur annähernd zu decken. Angesichts der ohstofflage ist es notwendig, den Flachsanbau im nächsten Jahre weiter stark auszudehnen, was bei richtiger und rechtzeitiger Vor⸗ bereitung durchaus erreichbar ist, ohne daß die Anbauflächen anderer Feldfrüchte eine ins Gewicht fallende Verminderung er⸗ fahren müßten. Der Reichsminister für Ernährung und Land⸗ wirtschaft weist in einem Schreiben an den Reichsnährstand bereits jetzt darauf hin, daß die bisherigen Flachsanbauhilfen, die einen 8ö“ Flachsanbau sichern, auch im nächsten Anbaujahre 1935 gewährt werden. Im Zusammenhang damit werden auch die sonstigen Maßnahmen zur Förderung des Flachsanbaues mit Nachdruck fortgesetzt werden. Auch der Hanfanbau muß e ver⸗ mehrt werden. Hierfür sind ebenfalls besondere im einzelnen noch zu bestimmende Förderungsmaßnahmen in Aussicht genommen. Dieser Hinweis wird bereits jetzt gegeben, damit die Bauern und Landwirte in ihren Anbauplänen darauf Rücksicht nehmen können und dem Flachs⸗ und Hanfanbau der durch die Rohstofflage ge⸗ botene und im Gesamtinteresse der deutschen Wirtschaft liegende Umfang gegeben werden kann.
Reichsuntersuchung in der Bekleidungsinduftrie.
Das Statistische Reichsamt hat, laut „Konfektionär“, eine statistische Bea ealc über die deutsche Bekleidungsindustrie im Jahre 1938 vorbereitet. Dabei sollen neben Zahl und Gliederung der Beschäftigten insbesondere auch der Erzeugungswert der Be⸗ kleidungsindustrie, die zur Verarbeitung gekommenen Rohstoffe und Halbfabrikate und das Warenlager erfaßt werden. Die be⸗ teiligten Firmen sind zur Ausfüllung des umfangreichen Frage⸗ bogens bis 5. September aufgefordert worden.
—
Die Lage des deutschen Bergbaus im Fuli 1934.
In den hauptsächlichsten deutschen Steinkohlengewinnungs⸗ ebiesen Ruhr, lachen, Westoberschlesien, Niederschlesien und
1 betrug im 1 “ Juli 1934 Juni 1934 Juli 1933 die Zahl der Arbeitstage. 26 26 26
örderun ins⸗ ö . 10 089 954 t 9 728 525 t 8 984 103 t arbeitstäglichk . „ 388 075 t 378 442 t 345 543 t die Kokserzeugung „ 1 952 138 t 1 886 715 U 1 722 350 t die Brikettherstellung 290 161 t 277 828 dec Die deutsche Steinkohlenförderung zeigt gegenüber dem Vor⸗ monat 828 Venen lichlen Anstieg rbeitgtäglich 2,5 vH), der auf die sich langsam aufwärts entwickelnden Industrieabrufe enrahesiecess ist. Gegenüber dem Juli des Vorjahres war sie arbeitstäglich 12,3 vo höher. Trotz zunehmender Belegschaft konnten die Feierschichten etwas abgebaut werden, die Halden⸗ bestände blieben fast unverändert. . In Mitteldeutschland und im Rheinland wurden gewonnen im Juli 1934 Juni 1934 Fu 1933 t t
11 242 045 9 700 054
braunkohlen insgesamt 10 776 279 Roheranaeeg 8 ges 8 8 414 473 432 386 373 079
raunkohlenbriketts insgesamt 2 623 494 2 869 456 2 496 878 Aranakeblsch 1u““ 8 8 2 100 904 110 363 96 033 Die jahreszeitlich ungünstige Lage licß im Braunkohlenbergbau sowohl Rohkohlenförderung als auch Bri etterseugung zurhogehe⸗ Der Rückgang belief sich arbeitstäglich bei der ohkohle auf 4,1 vH, bei der Briketterzeugung auf 8,6 vH. Die Leistungsziffern des Vorjahres lagen jedoch niedriger als im Berichtsmonat. Ein Bild unverändert günstiger Entwicklung Leig der Eisenerzbergbau, während dem Metallerzbergbau der Berichtsmonat keine Besserung
brachte.
Wirtschaft des Auslandes. Dänemarks Ausfuhr gestiegen.
Die Nationalbank in Kopenhagen und das Statistische Departement des dänischen Staates teilen mit: Die Ausfuhr von dänischen Landwirtschaftserzeugnissen lag im Juni 1934 für Ih Waren, mit Ausnahme von Speck, höher als im entsprechenden Vorjahrsmonat. Die Preise zogen für Speck und Fleisch 8 waren dagegen für Butter und Eier niedriger. Die Ge amteinfuh betrug im Mai 115,7 Mill. Kr., die Ausfuhr 104,0 Mill. Kr. In den Monaten Januar —Mai zusammen betrug der Einfuhrüber schuß in diesem Jahre 38,1 Mill. Kr. gegen 18, Mill. Kr. in 1932.
Deutschland auf der Utrechter Messe 8 vom 11. bis 20. September.
Amsterdam, 20. Au 88 In Zusammenarbeit mit dem Werbe⸗ rat der deutschen Wirtschaft, dem Ausstellungs⸗ und Messeamt der Niederrheinischen Industrie⸗ und Handelskammer 1 ee Ruhrort sowie dem ehrenamtlichen Vertreter der Utrechter Mess für Deutschland ist es gelungen, eine repräsentative Beschickung der Utrechter Messe durch Deutschland zu veranlassen. Es sind zu diesem Zweck etwa 400 qm zusammenhängende Ausstellungs⸗ fläͤche gemietet, wovon 160 qm rein Repräsentations⸗ und ets 240 qm Verkaufszwecken dienen werden. Die Leitung der deutsche Abteilung auf der Utrechter v liegt in den Händen der Deut⸗
chen Handelskammer für die Niederlande, die in den Ausstellungs⸗ allen eine d uernd besetzte Auskunftsstelle unterhalten wird.
bemerkbar machenden Anzeichen eines dro
Meichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 194 vom 21. August 1934. S. 3
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Neue Bestimmungen über die Auftauung festliegender Guthaben. ,
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Die Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung teilt mit: „Unte Aufhebung des Abschnittes I des Runderlasses 135/32, der erlasse 151/32, 25/33 und des all gemeinen Erlasses vom 10. 8. n für die Auftauung festlie⸗
1933 — Dev. I 33 998/33 — we gender Guthaben folgende Bestimmungen getroffen.
I. Die Neuregelung gilt für Forderungen aus dem Waren⸗ und Kapitalverkehr gegen ausländische Schuldner in solchen Län⸗ dern, in denen infolge devisenrechtlicher Bestimmungen die Trans⸗ g; icht Dabei ist zu be⸗ achten, daß auch in Ländern mit strenger Devisenbewirtscheftung von den zuständigen Behörden für lebenswichtige Rohstoffe und Halbfabrikate zum Teil Ueberweisungen in der Landeswährung
er in ei G Soweit diese Möglichkeit besteht, kommt die Erteilung von Genehmigungen 8
ferierung des Schuldbetrages nicht möglich ist.
oder in einer anderen Währung gestattet werden. mäß Abschnitt V dieses Runderlasses nicht in Frage.
II. Zur Auflösung solcher Guthaben können Genehmigungen 1. Zur Verfügung über das eingefrorene Gut⸗
in die Währung eines Landes mit ur Entgegennahme von inländischen, 1 oder auf einen Sachwert lautenden jedoch mit der Auflage, daß die Wertpapiere in einem Lande ohne Devisenbewirtschaftung zu verkaufen sind. Wird von Sch Inlande be⸗ tehenden Wertpapiersperrguthaben angeboten, so ist zu verlangen ß. zu Lasten des Wertpapiersperrguthabens deutsche Wert⸗ den und 2 anfallenden Devisen sind an die Reicssnach ab⸗
erteilt werden: 2en zwecks Umwandlun hochwertiger Valuta. 2.
auf Reichsmark, Goldmark Papieren,
dem ausländischen Schuldner Zahlung aus einem im
papiere gekauft und im Auslande verkauft werden. Ziffern 1
zuliefern.
Die na
III Soweit durch die Auflösung des Guthabens ein gerin⸗ Ferer Betrag als der der ursprünglichen Forderung erzielt wird, sann nach den unter IV getroffenen Bestimmungen ein Verlust⸗
ausgleich gewährt werden.
rvemdwährung lautet.
eingefrorenen Forderung erfolgen.
lustausgleich nur in
markverkaufserlös der anfallenden hochwertigen
für die betreffende ausländische Währung, erfolgen. Es kommt also ausschließlich darauf an, auf welche dfrfolg die Forderung ursprünglich lautet. Hat zum Beispiel der ausländische Schuldner für eine in Reichsmark fakturierte Warenlieferung den Kaufpreis in der Währung seines Landes auf ein Sperrkonto eingezahlt und wird dieses Sperrguthaben in hochwertige Devisen umgewandelt, so ist für die Berechnung der Höhe des Verlustausgleichs der Reichsmarkbetrag der ursprünglichen Forderung bestimmend. Für 2 1 in “ “ Guthaben gelten auch weiterhin die Bestimmungen des Allgemeinen Erlasses 2 ⸗ vober 19338 — 1 45 010/33 —. 3 ““
IV. Der nach Abschnitt III bei der Auflösung von festliegen⸗ den Guthaben entstehende Verlust kann künftig Kunr 1 Piegern. verfahren, nicht mehr durch eine Genehmigung zum Erwerb von deutschen Auslandsbonds ausgeglichen werden. Bei der Ertei⸗
Devisenbewirtschaftung.
1 Hierbei ist zu beachten, ob di ⸗ liegende Forderung ursprünglich auf sc gun beach oder an 88 emdw - ’ 1. Lautete die festliegende Forderung ur⸗ prünglich auf Reichsmark, so kann ein Verlustausgleich nur in Höhe des Unterschieds zwischen dem Reichsmarkverkaufserlös der anfallenden hochwertigen Devisen und dem Reichsmarkbetrag der ien For⸗ g er 2. Lautet die festliegende For⸗
derung ursprünglich auf eine Fremdwährung, so kann ein Ver⸗ Höhe des Unterschiedes zwischen dem Reichs⸗ arkverkar 8 evisen und der ursprünglichen Valutaforderung, umgerechnet in Reichsmark zu dem am Tage der düttsqeseang eg teenden Berliner Mittelkurs
dem Warenverkehr ist ein besonderes Muf . War . . 8 ster zu verwenden.
Da jedoch im Zeitpunkt der Antragstellung regelmäßig noch nicht feststehen wird, ob und in welchem Umfange ein Verlust⸗ ansctsich zu gewähren ist, bin ich damit einverstanden, daß bereits S Durchführung des Geschäftes die Erteilung einer Genehmi⸗ hhkheis,n Atescheinen der Konversionskasse für zecag as ülden oder von Guthaben bei ihr zu⸗ Genehmigungen und Zusagen im Skripsverfahren dürfen bö erteilt werden, wenn folgende Bedin mveef vess fülar a) Bei Guthaben aus dem Warenverkehr muß die Forderung mindestens 12 Monate fällig sein. Der Abschluß des Geschäftes 1edi Lieferung der Ware nach dem Lande, aus welchem die ah ung geleistet werden soll, ist durch geeignete Unterlagen (Ver⸗ trüge, Rechnungen, Versanddokumente usw.) nachzuweisen und die 8 ärung abzugeben, daß der Gegenwert noch aussteht. b) Bei kapitalforderungen, die ebenfalls seit mindestens 12 Monaten fällig sein müssen, ist der Rechtsgrund der Entstehung der Forde⸗ kung anzugeben und durch Unterlagen (Urkunden usw.) zu be⸗ egen und die Erklärung abzugeben, daß der Gegenwert noch aus⸗ sr t. e) Sofern nicht nach den allgemeinen Erfahrungen bereits eststeht, daß für die in Frage stehende Forderung in dem be⸗ treffenden Lande eine Zahlung in freier Inlandswährung oder A fremder Währung nicht zu erwarten ist, kann die Vorlage von 4 ehnungsbescheiden der zuständigen Devisenbehörde des Schuldnerlandes verlangt werden. d) Besteht mit dem Lande, die Forderung festliegt, eine Vereinbarung über die Auf⸗ ösung eingefrorener Guthaben ([Notenbankabkommen für Waren⸗ zahlungen, Reiseabkommen), so ist ferner, jedoch nur bei Waren⸗ shendedüngen, der Nachweis zu verlangen, daß der deutsche Aus⸗ führer vergeblich versucht hat, die Außenstände im Wege des Ver⸗ rechnungsabkommens einzuziehen. Von dem Nachweis kann ab⸗ pfehen werden, wenn der Devisenstelle bekannt ist, daß die Auf⸗ ösung des festliegenden Guthabens im Verrechnungswege infolge des gegenüber dem betreffenden Lande bestehenden deutschen Aus⸗ fuhrüberschusses oder aus anderen Gründen Schwierigkeiten be⸗ reitet. Bei der Auflösung von in Oesterreich festliegenden Gut⸗ aben aus Warenlieferungen ist, falls ein Ablehnungsbescheid der Oesterreichischen Nationalbank nicht vorgelegt werden kann, nach⸗ uweisen, daß ein Versuch der Reichsbank, die Genehmigung zur Einzahlung des festliegenden Guthabens auf ihr Konto bei der Oesterreichischen Nationalbank herbeizuführen, keinen Erfolg ge⸗ habt hat oder daß die Reichsbank auf diesen Versuch verzichtet hat. e) Der dem Inhaber des Guthabens zu gewährende Verlustaus⸗ gleich muß so bemessen werden, daß der von der Deutschen Gold⸗ diskontbank aufzuwendende Devisenbetrag nicht mehr als 60 vH der anfallenden hochwertigen Devisen ausmacht. Bei Waren⸗ forderungen ist, wenn der anteil der seinerzeit ge⸗ lieferten Ware offensichtlich besonders 9g ist, der der Reichsbank verbleibende Anteil von 40 vH entsprechend zu erhöhen. 1) Bei Warenforderungen schließt der Um 8 8 ben Ausführer eine Genehmigung im Zusatzausfuhrvexfahren erteilt worden ist, die Erteilung einer Geneh ung gach den Bestimmungen dieses Runderlasses nicht aus. Dem A sführer kann in diesem Falle ein Verlustausgleich auf Grüͤnz der Zusatzausfuhrgenehmigung und auf Grund der Auftauungsgenehmigung gewährt werden, wobei der von der Deutschen Golddiskonthank insgesamt aufzu⸗ wendende Devisenbetrag aber 60 v. der anfallenden Devisen nicht übersteigen darf. Auch in diesem Fälle ist bei Waren mit offen⸗ sichtlich besonders hohem Auskandskostenanteil der der Reichsbank
VI. Anträge, hei denen di uloͤsende Forderung höher als
lir zur idung vorzulegen.“
verbleibende Anteil von 40 v N. plechend zu erhöhen. 2 S 100 000 RM ist, sind En
Grundlagen der induftriellen Nachwuchsschulung.
Die in den verschiedenen Industriezweigen gegenwärtig sich bar Facharbeiter⸗ mangels sind eine ernste Mahnung für alle an verantwortlicher Stelle in der Wirtschaft Stehenden, der Ergänzung des Fach⸗ arbeiterbestandes in der Industrie ihre größte Aufmerksamkeit zu schenken. Der in den letzten Monaten wiederholt von berufener Seite erhobene Ruf „Facharbeitermangel in Sicht!“ kündigt eine Gefahr an, deren Nichtbeachtung für die deutsche Industrie ver⸗ hängnisvoll werden müßte. Facharbeit als Grundlage unserer Industrie setzt eine ausreichende, gründlich vreher sgess Fach⸗ arbeiterschaft voraus, und jede Lücke, die sich im Facharbeiter⸗ nachwuchs bemerkbar macht, bedeutet eine Schwächung der indu⸗ striellen Leistungsfähigkeit und des wirtschaftlichen Erfolges. Wollte die deutsche Industrie dabei warten, bis der Wiederaufstieg der Wirtschaft den drohenden Facharbeitermangel zur akuten Tat⸗ sache macht, dann wäre es in Wirklichkeit schon zu spät. — Die Folgen eines solchen Zuwartens würden verhängnisvoll sein, und es ist sehr zu bezweifeln, ob die deutsche Wirtschaft einen dadurch verlorengehenden Vorsprung vor den Industrien der übrigen Welt jemals wieder einholen würde.
b Vorschauende Facharbeiternachwuchspflege
ist darum unerläßlich. Das betriebliche Interesse muß dabei dem Gesamtinteresse er Industrie und Wirtschaft untergeordnet werden, d. h. nicht die Frage, ob ein ausreichender betrieblicher Facharbeiternachwuchs gesichert erscheint, ist ausschlaggebend,
Wirtschaft des Auslandes. 8
(Fortsetzung von der zweiten Seite.)
Errichtung eines staatlichen Heringsamtes in England.
London, 20. August. In dem soeben veröffentlichten Bericht der amtlichen Seefischkommission wird eine ende Richt ordnung der hüich scher⸗ Heringsindustrie empfohlen: Unter Hinweis auf den bedeutenden Rückgang des englischen Herings⸗ absatzes wird in erster Linie die Schaffung eines staatlichen Heringsamtes in Edinburg zur Oberaufsicht über sämtliche Heringsfischereiflotten des eereinigten Königreiches vorgeschlagen, das alle Vollmachten bezüglich des Umfanges der Fischereiflotten, des Heringsverkaufs, der Ausfuhr usw. besitzen soll. Von der Regierung wird eine Summe von 175 000 † für die Einrichtung des Heringsamtes, für den Aufkauf und die Abwrackung alter Schiffe zwecks Verkleinerung der Flotte und für Verkaufs⸗ propaganda angefordert. Weiter soll die Regierung Anleihen des Amtes bis zu 800 000 & garantieren.
Vor einer Einigung in der nordfranzösischen Baumwollweberei.
Paris, 20. August. Die nordfranzösischen Baumwollwebereien,
die in Verhandlungen stehen, um die Herstellung nach den Absatz⸗ möglichkeiten zu regeln, hoffen bis Ende dieses Monats zu einer Einigung zu gelangen. Man nimmt an, daß die wöchentliche Arbeitszeit auf ein Mindestmaß von 16 bis 18 Stunden fest⸗ gelegt wird.
sondern das Bedürfnis der Industrie bzw. des Industriezweiges von dessen Gesamtbedingungen ausgehend das hbustriezm des Facharbeiternachwuchses geprüft und 88 werden 9 Den wirtschaftlichen Organisationen innerhalb des Reichsstandes der deutschen Industrie if ohne Zweifel die Möglichkeit einer solchen vorausschauenden Ge amtplanuͤng in der notwendigen Nachwuchs⸗ sicherung gegeben und damit eine ganz besonders bedeutsame Auf⸗ gabe gestellt. Erforderlich ist dabei, daß die Betriebe aus den seitens ihrer Industriegruppen erfolgenden Hinweisen auf not⸗ wendige Nachwuchsergänzungen durch Wiedereinstellung erwerbs⸗ loser Fachkräfte und Ausbildung neuer Arbeitskräfte die prakti⸗ schen Konsequenzen ziehen und nicht der eine Betrieb dem anderen die Mühe und Sorge der Facharbeiter⸗ und Nachwuchserziehung überläßt, um ihm womöglich dann die herangebildeten Fachkräfte wegzunehmen, wie dies in den früheren Fahren nicht selten geschah und zum Schaden der Industrie selbst ausschlug.
Die Möglichkeiten der Facharbeiternachwuchserziehung liegen auf doppeltem Gebiete. Das Nächstliegende ist naturgemäß die vermehrte Einstellung und Ausbildung von Lehrlingen, von der erfreulicherweise besonders in diesem Jahr stärker als früher Gebrauch gemacht worden ist. Die eingetretene und weiter zu er⸗ wartende Belebung der Wirtschaft und Vekstärkung der indu⸗ striellen Tätigkeit rechtfertigt nicht nur eine solche vermehrte Lehr⸗ lingseinstellung, sondern macht ie nnince lich notwendig, um den künftigen erhöhten Ansprüchen hinsichtlich der Wieder⸗
Erhöhte Schrottpreife in Frankreich. 1
Paris, 20. August. — Die Maßnahmen der dem französischen Stahlwerksverband (Comptoir Sidérurgique) angeschlossenen ge⸗ mischten Walzwerke, zur Nett gan⸗ des Wettbewerbs der reinen Walzwerke die besseren Schrottqualitäten aufzukaufen und selbst weiterzuverarbeiten, hatten, wie aus Paris verlautet, zur Folge, daß die Schrottpreise von 16 auf 18 krs. je 100 kg für Schrott erster Güte, wie alte Schienen, Abfälle der Konstruktionswerk⸗ stätten usw., anzogen. Diese erstklassigen Sorten sind durch die Aufkauftätigkeit der gemischten ““ nunmehr fast ganz vom Markt verschwunden. Weil sich die Schrottprodukte zweiter Quali⸗ tät für die Ausfuhr nur in geringem Umfang eignen, ist die französische Schrottausfuhr nicht unbeträchtlich zurückgegangen.
116“ 11““ 1 Außenseiter auf dem internationalen Weißblechmarkt.
Paris, 20. August. Bekanntlich ist Mitte Juli d. J. das internationale Weißblechkartell zustande gekommen. Italien hatte zwar wie auch Norwegen den geschlossenen Vereinbarungen grund⸗ sätzlich zugestimmt, doch waren feste Vertragsregelungen mit diesen beiden Ländern noch nicht getroffen worden. In letzter Zeit macht sich nun auf dem internationalen Weißblechmarkt die Konkurrenz der italienischen Werke störend bemerkbar. Wie der DHD. erfährt, ist das Vorgehen der Italiener maßgeblich darauf zurückzuführen, daß die Verhandlungen über einen Beitritt der italienischen Gruppe zum internationalen Weißblechkartell noch nicht endgültig zum Abschluß gebracht worden sind. Es kann aber mit einem baldigen Abschluß der Besprechungen gerechnet werden.
Italien als
lung der Genehmigung zur Auftauung von Forderungen aus
eingliederung der industriellen Facharbeiterschaft zu entsprechen. Es ist selbstverständlich, daß dabei ausreichende Faräntien vr gründliche, fach⸗ und sachgemäße Lehrlingsausbildung gegeben sein müssen. Aufgabe der örtlichen und betrieblichen Vertretungen der NSBO. und DAF. bzw. deren Berufsgruppen ist es, dafür Sorge zu tragen, daß diese Voraussetzungen erfüllt werden und unter dem Deckmantel ausreichender Nachwuchsheranbildung keine üble „Lehrlingszüchterei“ betrieben wird. — Die andere 2 öglich⸗ keit verstärkter Facharbeiternachwuchserziehung ist gegeben durch eine geeignete systematische Aus⸗ und Fortbildung der bereits im Berufe stehenden (insbesondere jüngeren) Arbeitskräfte durch eine Arbeits⸗ und See die mit entsprechenden Mitteln das Arbeitskönnen fördert und zu einer vollen Arbeitsbeherrschung
führt. Die Dringlichkeit der Facharbeiterausbildung,
die sich aus der unmittelbaren Nähe des drohenden Facharbeiter⸗ mangels ergibt, rückt die Arbeits⸗ und Leistungsschulung als er⸗ änzendes ittel der industriellen Nachwuchsschulung in den ordergrund des Interesses. Die reguläre Facharbeiterausbil⸗ dung, wie sie durch die Lehrlingsausbildung erfolgt, erfordert bis zur Erreichung des Ausbildungszieles eine immerhin mehrjährige Zeitdauer, ehe das Ergebnis sich in der Wirtschaft selbst aus⸗ wirken kann. Sie wird dadurch in ihrer Bedeutung keineswegs vermindert — stellt doch gerade die lehrlings⸗ bzw. handwerks⸗ mäßig ausgebildete Facharbeiterschaft den Kern der Facharbeiter⸗ schaft überhaupt dar; weil aber — vor allem im Hinblick auf die zeitlichen Bedingungen eines baldigen Facharbeitereinsatzes — 11 reguläre Facharbeiterausbildung nicht ausreichend ist, um rechtzeitig genug die zu erwartenden Lücken in der Facharbeiter⸗ schaft der Industrie zu schließen, muß sie ergänzt werden durch die auf die besonderen Erfordernisse eines baldigen Facharbeiter⸗ einsatzes eingestellte Arbeits⸗ und Leistungsschulung, wie sie in den verflossenen Monaten erfreulicherweise in verstärktem Maße in der Industrie zur Ein⸗ und Durchführung gelangt ist. Ausbildungsmethode und Schulungsmittel ergeben sich nach der technisch⸗fachlichen Seite naturgemäß aus den Arbeitsbedingungen des betreffenden Industriezweiges und dem gestellten Ausbildungsziel. Kann die lehrlingsmäßige Aus⸗ bildung dabei einen verhältnismäßig weiten Ausbildungsraum umfassen, so wird die Arbeits⸗ und Leistungsschulung ebenso wie die unter gleichen Bedingungen erfolgende An⸗ und Umlernung von Arbeitern sich unter grundlegender Vermittlung eines Arbeitsgesamtbildes stärker auf das spezielle Ausbildungsziel richten müssen. Die selbstverständliche Ueberlegenheit der lehr⸗ lingsmäßigen Ausbildung zu einer fachlichen Gesamtbeherrschung vermindert die Bedeutung der arbeitsschulungsmäßigen Ausbil⸗ dung zu einem fachlichen Spezialkönnen keineswegs.
Beide Ausbildungsmöglichkeiten verfolgen letzten Endes auf verschiedenem Wege das gleiche Ziel: der Industrie einen aus⸗ reichenden, gut geschulten Facharbeiternachwuchs zu bieten und damit die wichtigste Voraussetzung für den weiteren Aufstieg der Wirtschaft zu sichern:
Eine hochwertige, voll leistungsfähige Fach⸗ ar beiterschaft.
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ “ maßregeln. 8 Tierseuchenstand am 15. August 1934.
(Nach den Berichten der beamteten Tierärzte zusammengestellt.)
Nachstehend sind die Namen derjenigen Länder, Regierungs⸗ usw. Bezirke und Kreise (Amts⸗ usw. Bezirke) verzeichnet, in denen Rinderpest, Maul⸗ und Klauenseuche, Lungenseuche des Rindviehs, Pockenseuche der Schafe, Rotz, Beschälseuche der Pferde, Schweinepest, Milzbrand, Tollwut, Tollwutverdacht oder Geflügel⸗ cholera nach den eingegangenen Meldungen am Berichtstage zu melden waren. Die Zahlen der betroffenen Gemeinden und Ge⸗ höfte umfassen alle wegen vorhandener Seuchenfälle gesperrten Gehöfte, in denen die Seuche nach den geltenden Vorschriften noch nicht für erloschen erklärt werden konnte.
Die Zahlen der in der Berichtszeit neu verseuchten Gemeinden und Gehöfte sind in den Spalten der „insgesamt“ verseuchten Gemeinden und Gehöfte mitenthalten.
Betroffene Kreise usw. ¹).
Maul⸗ und Klauenseuche (Aphthae epizooticae).
6: Niederbarnim 1 Gemeinde, 1 Gehöft. 14: Quedlinburg 1, 1. 17: Oldenburg 1, 1. 23: Aurich 3, 7 (davon neu 1 Gemeinde, 6 Ge⸗
höfte). 30: Cleve 2, 10 (—, 9). 40: Kempten 1, 4 (—, 2), Mem⸗
ugen 1, 2 (—, 1). 62: Wolfenbüttel 1, 1.
Schweinepest (Pestis suum).
1: Königsberg i. Pr. 1 Gemeinde, 1 Gehöft, Mohrungen 1, 1 (neu), Wehlau 1, 1I. 2: Insterburg Stadt 1, 1 (1, 1), Insterburg 3, 3 (3, 3). 3: Allenstein 1, 1 (1, 1), Neidenburg 1, 1, Sensburg 1, 1. 4: Rosenberg i. Westpr. 2, 2. 6: Angermünde 1, 1, Niederbarnim 2, 2 (1, 1), Oberbarnim 1, 1, Zauch⸗Belzig 2, 2 (2, 2). 7: Arns⸗ walde 2, 2, Lebus 4, 4 (1, 1). 8: Anklam 2, 2, Demmin 1, 2 (1, 2), Greifenhagen 1, 1, Saatzig 5, 5 (3, 3). 9: Dramburg 1, 1, Rum⸗ melsburg 1, 1. 11: Militsch 1, 1 (1, 1), Trebnitz 1, 1 (1, 1). 12:2 Bunzlau 2, 2, Görlitz 2, 2 (1, 1), Rothenburg i. O.⸗L. 1, 1. 13: Neustadt, O.⸗S., 1, 1 (1, 1), Ratibor 1, 1, Tost⸗Gleiwitz 1, 1. 14 ¼ Oschersleben 1, 1, 15: Schweinitz 2, 2 (1, 1). 25: Minden 1, 1 (1, 1). 26: Unna 1, 1 (1, 1). 27: Rotenburg i. Hessen⸗Nassau 1, 1 (1, 1). 28: Oberlahnkreis 1, 1, 33: Aachen 1, 1. 35: München Stadt 1, 2. 38: Bamberg 1, 1. 52: Mannheim 3, 3 (3, 3). 55: Gießen 1, 1 (1, 1).
Milzbrand (Anthrax).
1: Braunsberg 1 Gemeinde, 1 Gehöft (neu), Bartenstein 1, 1. 6: Oberbarnim 1, 1 (1, 1). 8: Rügen 1, 1. 14: Wolmirstedt 1, 2. 15: Merseburg 2, 2 (2, 2). 16: Langensalza 1, 1. 17: Rends⸗ burg 3, 4 (2, 3), Schleswig 1, 1 (1, 1), Steinburg 1, 1. 18: Hameln 1, 1 (1, 1). 19: Marienburg in Hann. 1, 1 (1, 1). 21: Verden 1, 1 (1, 1). 36: Vilsbiburg 1, 1 (1, 1). 39: Lohr 1, 1. 40: Neu Ulm Stadt 1, 1 (1, 1). 53: Saalfeld 1, 1 (1, 1). 65: Detmold 1, 1 (1, 1).
Tollwut (Rabies). 2: Angerburg 1 Gemeinde, 1 Gehöft, Goldap 1, 1, Treuburg 4, 4 (davon neu 2, 2). 3: Johannisburg 2, 2, Lötzen 2, 2 (1, 1), Lyck 9, 12, Neidenburg 1, 1, Ortelsburg 11, 13 (3, 4). 12: Hoyerswerda 1, 1. 13: Guttentag 1,1. Tollwutverdacht (Rabies).
2: Goldap 2 Gemeinden, 2 Gehöfte (davon neu 1, 1), Treu⸗ burg 4, 4 (2, 2). 3: Johannisburg 4, 4, Ortelsburg 3, 3. 5: 9. Kreis⸗ tierarztbezirk 1, 1. 9: Köslin 1, 1. 11: Trebnitz 1, 1 (1, 1). 12: Hirschberg 1, 1. 13: Hindenburg, O.⸗S., 1, 1, Kreuzburg, O.⸗S., 2, 2, Leobschütz 1, 1, Oppeln 1, 1 (1, 1), Tost⸗Gleiwitz 1, 1. 19: Duder⸗ stadt 1, 1 (1, 1). 38: Weißenburg 1, 1. “
8* Geflügelcholera (Cholera aviumnm).
6: Zauch⸗Belzig 1 Gemeinde, 1 Gehöft. 11: Wohlau 1, 1 (neu). 13: Kreuzburg, O.⸗S., 2, 4 (2, 4). 15: Schweinitz 1, 1 (1, 1). 31: Bonn Stadt 1, 1. 38: Dinkelsbühl 1, 1, Höchstadt a. d. Aisch 1, 1. 43: Grimma 1, 1, Leipzig 1, 1 (neu). 45: Waiblingen 1, 1 (1, 1). Saargebiet am 15. August 1934. Schweinepest (Pestis suum). Saarbrücken⸗Land 6 Gemeinden, 11 Gehöfte (davon neu 2 Gemeinden, 10 Gehöfte), Saarlouis 1, 1, Ottweiler 2, 3 (1, 1).
²) An Stelle der Namen der Regierungs⸗ usw. Bezirke ist die
entsprechende laufende Nummer aus der nachstehenden Tabelle aufgeführt.