Zentralhandelsregisterbeilage zum Reichs⸗
und Staatsanzeiger Nr. 215 vom 14. September 1934. S.
der Genossenschaft dieser sesgesbn bis u 20 Reichsmark je 20 Reichsmark aftsumme für jeden erworbenen Ge⸗ schäftsanteil. Schwarzenbek, den 6. September 1934. Das Amtsgericht.
Schwetzingen. 37856]
Im Genossenschaftsregister Band 1 zu O.⸗Z. 17 wurde heute eingetragen: Ländlicher Kreditverein Ketsch e. G. m. u. H. hat ein neues Statut angenom⸗ men und gleichzeitig die Firma geändert in Spar⸗ und Darlehnskasse Ketsch, Amt Mannheim, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht. Neues Statut vom 28. Juli 1934. Weiterer Gegenstand des Unter⸗ nehmens ist: Pflege des Warenverkehrs
(Bezug Uundwoertschaftlicher Bedarfs⸗ artikel und Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse); Förderung der Maschinen⸗ benutzung.
Schwetzingen, den 3. September 1934.
Amtsgericht. I.
Solingen. [37857] In das Genoseenschaftsregister des hiesigen Amtsgerichts wurde heute unter Nr. 42 bei der Bau⸗Genossenschaft Er⸗ holung Höherheide, eingetragene Ge⸗ noossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Höhscheid folgendes eingetragen: Das Vermögen der Genossenschaft ist eingezogen, die Genossenschaft aufgelöst und daher von Amts wegen gelöscht. Solingen, den 8. September 1934. Amtsgericht. 5.
Stettin. [37858] In das Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 262, „Ländliche Spar⸗ und Darlehnskasse, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht“ in Rotenklempenow einge⸗ tragen. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer genossenschaftlichen Spar⸗ und Darlehnskasse zur Pflege des Geld⸗ und Kreditverkehrs durch: a) För⸗ derung des Sparsinns und der Kapital⸗ bildung (Sparverkehr), b) Förderung des natürlichen Geldausgleichs und des bargeldlosen Zahlungsverkehrs (Ver⸗ kehr in laufender Rechnung) und ec) Ge⸗ währung wirtschaftlich notwendiger Be⸗ triebskredite für den eigenen Geschäfts⸗ und Wirtschaftsbetrieb der Mitglieder. Daneben soll in Verbindung mit dem landwirtschaftlichen Ein⸗ und Verkaufs⸗ verein der Bezug landwirtschaftlicher Bedarfsartikel, der Absatz landwirt⸗ schaftlicher Erzeugnisse und die Beschaf⸗ fung von Maschinen und sonstigen Ge⸗ brauchsgegenständen zur leih⸗ und miet⸗ weisen Ueberlassung betrieben werden. Das Statut ist am 6. August 1934 er⸗ richtet. 1 Amtsgericht Stettin, 31. August 1934.
Stettin. 1[37859] In das Genossenschaftsregister ist heute bei Nr. 199 (Ländliche Spar⸗ und Darlehnskasse Rosow e. G. m. b. H., ww) eingetragen worden: Laut Be⸗ schluß der Generalversammlung vom 17. August 1934 ist die bisherige Satzung durch ein neues Statut ersetzt. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer genossenschaftlichen Spar⸗ und Darlehnskasse zur Pflege des Geld⸗ und Kreditverkehrs durch: a) Förderung des Sparsinns und der Kapitalbildung (Sparverkehr), b) Förderung des natür⸗ lichen Geldausgleichs und des bargeld⸗ losen Zahlungsverkehrs (Verkehr in lau⸗ fender Rechnung) und c) Gewährung wirtschaftlich notwendiger Betriebskre⸗ dite für den eigenen Geschäfts⸗ und Wirtschaftsbetrieb der Mitglieder. Da⸗ neben soll in Verbindung mit dem land⸗ wirtschaftlichen Ein⸗ und Verkaufsver⸗ ein der Bezug landwirtschaftlicher Be⸗ darfsartikel, der Absatz landwirtschaft⸗ licher Erzeugnisse und die Beschaffung von Maschinen und sonstigen Gebrauchs⸗ gegenständen zur leih⸗ und mietweisen Ueberlassung betrieben werden. Amtsgericht Stettin, 1. September 1934.
Stolp, Pomm. 1897860]
In das Genossenschaftsregister ist bei Nr. 82, dem Weitenhagener Spar⸗ und Darlehnskassenverein e. G. m. u. H. in Weitenhagen am 29. August 1934 ein⸗ getragen: Neue Satzung vom 26. 6. 1934. Die Firmg lautet jetzt: Länd⸗ liche Spar⸗ und Darlehnskasse Weiten⸗ hagen eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer genossenschaftlichen Spar⸗ und Dar⸗ lehnskasse zur Pflege des Geld⸗ uno Kreditverkehrs durch: a) Förderung des Sparsinns und der Kapitalanlage (Spar⸗ verkehr), b) Förderung des natürlichen Geldausgleichs und des bargeldlosen Zahlungsverkehrs (Verkehr in laufender Rechnung) und ec) Gewährung wirt⸗ schaftlich notwendiger Betriebskredite für den eigenen Geschäfts⸗ und Wirt⸗ schaftsbetrieb der Mitglieder. Daneben soll in Verbindung mit dem landwirt⸗ schaftlichen Ein⸗ und Verkaufsverein der Bezug landwirtschaftlicher Bedarfs⸗ artikel, der Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse und die Beschaffung von Maschinen und sonstigen Gebrauchs⸗ gegenständen zur leih⸗ und mietweisen Ueberlassung betrieben werden. Amts⸗ gericht Stolp.
Stuttgart. . [37861] Genossenschaftsregistereintrag vom 8. September 4934. Milchgenossenschaft Unteraichen eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht, Sitz Leinfelden.
Statut vom 5. Januar 1934, mit Aende⸗ rung vom 11. Juli 1934. Gegenstand des Unternehmens ist die gemeinschaft⸗ liche Verwertung der von den Mitglie⸗ dern angelieferten Milch in deren Na⸗ men und für deren Rechnung. Der Ge⸗ schäftsbetrieb ist auf die Teilgemeinde Unteraichen und auf den Kreis der Mit⸗ glieder beschränkt. Amtsgericht Stuttgart. J.
Stuttgart. [37862] Genossenschaftsregistereintrag vom 10. September 1934.
Heimstätten⸗Kolonie Feuerbach, eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht, Sitz Stuttgart⸗ Feuerbach: Der Gegenstand des Unter⸗ nehmens ist auf den Geschäftsbetrieb innerhalb des Stadtbezirks Stuttgart beschränkt. Anlmtsgericht Stutgart. I.
Tempelburg. [37863]
In unser Genossenschaftsregister Nr. 26 ist heute bei dem Pöhlener Spar⸗ und Darlehnskassenverein e. G. m. u. H. in Pöhlen folgendes eingetragen worden:
Die Firma lautet jetzt: Ländliche Spar⸗ und Darlehnskasse Pöhlen, ein⸗ getragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht. Durch Beschluß der Generalversammlung vom 24. Juli 1934 ist die Satzung vom 24. Juli 1934 als neue Satzung angenommen.
Tempelburg, den 5. September 1934.
Amtsgericht.
Tost. 137864] In der Genossenschaftssache Bitschiner Spar⸗ und Darlehnskassenverein, e. G. m. b. H. in Bitschin tritt an Stelle der als Veröffentlichungsorgan bestimmten „Monatsschrift des Schlesischen Bauern⸗ vereins“ bis zur anderweitigen Rege⸗ lung durch die Satzung die Zeitschrift „Der Schlesische Bauernstand“ (§ 2 des Gesetzes über die Neubezeichnung von Blättern für öffentliche Bekanntmachun⸗ gen vom 15. Juni 1933), Tost, den 21. August 1934. Das Amtsgericht.
Würzburg. , [37865] Darlehenskassenverein Bieberehren, ein⸗ getragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht, Sitz Bieberehren. Die Firma lautet nunmehr: Spar⸗ und Darlehenskassenverein Bieberehren eingetragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht. Gegenstand des Unternehmens ist nunmehr der Betrieb eines Spar⸗ und Darlehnskassenvereins: 1. zur Pflege des Geld⸗ u. Kreditver⸗ kehrs, zur Förderung des Sparsinns; 2. zur Pflege des Warenverkehrs (Bezug landwirtschaftlicher Bedarfsartikel und Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse); 3. zur Förderung der Maschinen⸗ benutzung. Würzburg, den 9. September 1934. Amtsgericht — Registergericht.
Würzburg. .[380840 Darlehenskassenverein Acholshausen, eingetragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht, Sitz Acholshausen. Die Firma lautet nun: Spar⸗ und Darlehenskassenverein Acholshausen ein⸗ getragene Genossenschaft mit unbeschränk⸗ ter Haftpflicht. Gegenstand des Unter⸗ nehmens ist nunmehr der Betrieb einer Spar⸗ und Darlehenskasse: 1. zur Pflege des Geld⸗ und Kreditverkehrs, zur Förde⸗ rung des Sparsinns; 2. zur Pflege des Warenverkehrs (Bezug landwirtschaft⸗ licher Bedarfsartikel und Absatz landwirt⸗ schaftlicher Erzeugnisse); 3. zur Förderung der Maschinenbenutzung. Würzburg, den 11. September 1934. Amtsgericht — Registergericht.
5. Musterregifter.
Oberndorf, Neckar. [37866] Musterregistereintrag vom 29. August 1934, Nr. 557 Fa. Gebrüder Junghans A. G., Werk Hamburg⸗Amerikanische Uhrenfabrik in Schramberg, 1 versiegel⸗ ter Umschlag, enthaltend 1 Zeichnung von Uhrgehäuse mit der Nummer XIX/106, angemeldet am 27. August 1934, vorm. 9 Uhr 40 Min., plastische Erzeugnisse, Schutzfrist 3 Jahre. Amtsgericht Oberndorf a. N
Viersen. [37867]
In das Musterregister ist eingetragen worden:
Nr. 249. Firma Viersener Baum⸗ woll⸗Feinweberei G. m. b. H., Viersen, 16 Muster für Oberhemden unter dem Kennwort Vierseta in einem zweimal versiegelten Umschlag, Fabriknummern 225/2, 225/4, 225/5, 225/6, 226/1, 226/3, 226/4, 226/5, 227, 227, 228, 228, 229, 230, 231, 232, Flächenerzeugnisse, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 5. September 1934, 9,30 Uhr vorm.
Viersen, den 5. September 1934.
Amtsgericht.
Waldenburg, Sachsen. 37868] In das Musterregister ist eingetragen
worden bei Nr. 97, Fabrikant Gotthard Paul Steinert in Reichenbach b. Hohen⸗ stein⸗Er., ein Paket, enthaltend 16 Muster für 4⸗Kindersportstrümpfe mit Rippeffekt in Länge und Fuß so⸗ wie mit verstärkter Ferse und Spitze —
die Musterung des Randes ist für die
vorliegende Schutzeintragung unerheb⸗ lich —, Fabriknummern 9005, 9006, 9007, 9008, 9009, 9010, 9011, 9012, 9013, 9014. 9015, 9016, 9017, 9018, 9019, 9020, plastische Erzeugnisse, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 3. September 1934, vorm. 9,50 Uhr. Sächs. Amtsgericht Waldenburg, den 10. September 1934.
7. Konkurse und Vergleichssachen.
Bramsche. .[38092] Ueber das Vermögen der Frau Alwine Wiemann in Bramsche wird heute, am 8. September 1934, 12 Uhr, das Konkurs⸗ verfahren eröffnet. Verwalter ist beeid. Auktionator Otto Wartmann in Bramsche. Erste Gläubigerversammlung und Prü⸗ fungstermin 5. Oktober 1934, 9 Uhr. An⸗ meldefrist und offener Arrest mit Anzeige⸗ pflicht bis 27. September 1934. Amtsgericht Bramsche.
Dresden. .[38093]
Ueber den Nachlaß des am 1. Januar 1934 verstorbenen, in Dresden⸗A., Große Zwingerstr. 6, wohnhaft gewesenen Vieh⸗ händlers Traugott Max Thomas wird heute, am 11. September 1934, vormit⸗ tags 11 Uhr, das Konkursverfahren er⸗ öffnet. Konkursverwalter: Lokalrichter Johannes Reichel, Dresden, Elisenstr. 61 I. Anmeldefrist bis zum 1. Oktober 1934. Wahltermin: 2. Oktober 1934, vormittags 8,30 Uhr. Prüfungstermin: 9. Oktober 1934, vormittags 8,30 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 1. Ok⸗ tober 1934.
Amtsgericht Dresden. Abteilung II.
Gottesberg. .[38094] Ueber das Vermögen des Buchbinders Erwin Kirsch in Fellhammer, Adolf⸗Hitler⸗ Straße 30, wird am 11. September 1934, 11 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Verwalter: Rechtsanwalt Obbarius in Gottesberg. Frist zur Anmeldung der Konkursforderungen bis einschließlich den 29. September 1934. Erste Gläubiger⸗ versammlung und Prüfungstermin am 9. Oktober 1934, 11 Uhr, vor dem Amts⸗ gericht, hier, Landeshuter Str. 1, Zimmer Nr. 8. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis 29. September 1934 einschließlich. Gottesberg (Schl.), den 11. Sept. 1934. Amtsgericht.
Leschnitz, O. S. .[38095]
Ueber das Vermögen des Kaufmanns Franz Geretzki in Leschnitz ist am 11. Sep⸗ tember 1934, 12 ¼ Uhr, das Konkursver⸗ fahren eröffnet. Verwalter: Rechtsanwalt Wilhelm Jendryssek in Leschnitz. Frist zur Anmeldung der Konkursforderungen und offener Arrest mit Anzeigepflicht bis 20. Oktober 1934. Erste Gläubigerver⸗ sammlung am 10. Oktober 1934, 10 Uhr. Prüfungstermin am 31. Oktober 1934, 10 Uhr. Amtsgericht Leschnitz (Oberschl.).
Linz, Rhein. Bekanntmachung. Ueber das Vermögen des am 29. März 1931 tödlich verunglückten Georg Leister, zuletzt wohnhaft in Hönningen am Rhein, ist heute, am 11. August 1934, 12 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. — N 4/34. Konkursverwalter: Rechtsanwalt Hoegen in Linz am Rhein. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis 10. September 1934. Termin zur Beschlußfassung über die Bei⸗ behaltung oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretenden⸗ falls über die im § 132 K.⸗O. bezeichneten Gegenstände und zur Prüfung der ange⸗ meldeten Forderungen am 28. Sep⸗ tember 1934. Konkursforderungen sind bis zum 8. September 1934 anzumelden. Linz am Rhein, den 11. August 1934.
Amtsgericht.
.[38096]
Plauen, VogtI. .[38097]
Ueber das Vermögen des Lebensmittel⸗ händlers Max Walter Fickel, alleinigen Inhabers der eingetragenen Firma Josef Fischer in Plauen i. V., Karlstraße 23, wird heute, am 12. September 1934, vor⸗ mittags 9 Uhr, das Konkursverfahren er⸗ öffnet. Konkursverwalter: Herr Orts⸗ richter Döhling, hier. Anmeldefrist bis zum 11. Oktober 1934. Wahltermin am 11. Oktober 1934, vormittags 9 Uhr. Prüfungstermin am 18. Oktober 1934, vormittags 10 Uhr. Offener Arrest mit Anzesgepsticht bis zum 11. Oktober 1934.
Amtsgericht Plauen, den 12. Sept. 1934.
Soltau, Hann. Konkursverfahren. Ueber den Nachlaß des am 16. April 1934 verstorbenen Gastwirts Friedrich Voß sen. in Soltau und den Nachlaß des am 26. Mai 1934 verstorbenen Gastwirts Friedrich Voß jun. in Soltau ist heute, am 12. September 1934, vorm. 9,30 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Konkurs⸗ verwalter: beeid. Auktionator William Koch in Soltau. Anmeldefrist bis zum 2. Oktober 1934. Erste Gläubigerver⸗ sammlung und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen am 3. Ok⸗ tober 1934, vorm. 9 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis zum 30. September 1934. Amtsgericht Soltau, den 12. Septbr. 1934.
.[38098]
*
Berlin-Charlottenburg. [38099] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der offenen Handelsgesellschaft Nouvel & Stern, bisher Berlin SW 19, Leipziger Str. 82, jetzt Ritterstr. 46 (künst⸗ liche Blumen und Putzfedern), ist infolge Schlußverteilung nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben worden. Charlottenburg, den 5. September 1934. Amtsgericht Charlottenburg. Abt. 250.
Berlin-Charlottenburg. J38100]
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Nauck u. Hartmann G. m. b. H., Berlin N 54, Rosenthalerstr. 39 (Druckerei), ist infolge Schlußverteilung nach Abhaltung des Schlußtermins auf⸗ gehoben worden.
Charlottenburg, den 10. 9. 1934. Amtsgericht Charlottenburg, Abt. 250.
— -—
Düsseldorf. .[38101]
Die Konkursverfahren 1. über den Nach⸗ laß des am 30. August 1931 zu Düsseldorf⸗ Oberkassel, Wildenbruchstr. 27, seinem letzten Wohnsitz, verstorbenen Zivilinge⸗ nieurs Siegfried Barth (14a N 124/33), 2. über das Vermögen des Kaufmanns Konrad Ferdinand Zeck, Inhaber eines Möbelgeschäftes, in Düsseldorf, Bahnstr. 68 (142 N 214/32), werden nach erfolgter Ab⸗ haltung des Schlußtermins hierdurch auf⸗ gehoben. 3
Düsseldorf, den 6. September 1934.
Amtsgericht, Abt. 14a.
Einbeck. . .[38102] In Sachen betr. das Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Carl Martin Pahl in Dassel, Wiesenstraße 59, wird Schlußtermin anberaumt auf den 5. Oktober 1934, 11 Uhr. Amtsgericht Einbeck, 11. 9. 1934.
Friedeberg, N. M. .[38103]
In der Nachlaßkonkurssache Schulz⸗ Altenfließ wird der Beschluß des Amts⸗ gerichts Friedeberg, Neum., vom 14. August 1934 dahin berichtigt:
1. daß es anstatt „Mühlenbetrieb“ heißen muß: „Mühlengrundstück und Mühlen⸗ einrichtung“;
2. daß der Beschluß des Amtsgerichts Friedeberg, Neum., vom 7. Juli 1934 seit dem 15. Juli 1934 rechtskräftig ge⸗ worden ist.
Friedeberg, Neum., den 18. August 1934.
Das Amtsgericht.
“ .[38104] Gräfenhainichen, Bz. Halle.
Konkurs Schulze in Zschornewitz ist nach Schlußverteilung aufgehoben. Amtsgericht Gräfenhainichen, dden 6. September 1934.
1“ Königsberg, Pr. .[38105]
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der „Dakomag“ G. m. b. H. i. L., Königsberg, Pr., Schnürlingstr. 17, ist nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben.
Amtsgericht Königsberg, Pr., den 10. September 1934.
Königswinter. .[38106] Konkursverfahren.
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Christine Scheuß, Hotel West⸗ falenhof in Königswinter, wird nach er⸗ folgter Abhaltung des Schlußtermins hier⸗ durch aufgehoben.
Königswinter, den 27. August 1934.
Das Amtsgericht.
Kolberg. .[38107] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Drogisten Alfred Schröder, Inhaber der Firma „Löwendrogerie Paul Kolm, Inh. Alfred Schröder“ in Kolberg, wird, nachdem der in dem Vergleichstermin vom 29. Mai 1933 angenommene Zwangs⸗ vergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom 29. Mai 1933 bestätigt ist, hier⸗ durch aufgehoben. Amtsgericht Kolberg, 8. September 1934. 11“
Mannheim. .[38108] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Holzhändlers Moritz Kramer in Mannheim P 7. 2/3 wurde mangels Masse eingestellt. Mannheim, den 5. Sep⸗ tember 1934. Amtsgericht, B.⸗G. 10.
Nürtingen. .[38109] Im Konkurs der Landwirtseheleute Adolf Henzler u. Magdalene Henzler geb. Schietinger in Reudern ist Schlußtermin zur Beschlußfassung gem. § 162 K.⸗O., Anhörung der Gläubiger gem. § 91 K.⸗O. u. zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen am 10. Oktober 1934, vorm. 11 Uhr, vor dem Amtsgericht Nürtingen. Amtsgericht Nürtingen.
Soltau, Hann. Beschluß. [38110]
In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Fabrikanten Otto Griffel, Schneverdingen, Inhaber der Firma F. Schnackenberg in Schneverdingen, wird Termin zur Anhörung der Gläubigerver⸗ sammlung über Einstellung des Konkurs⸗
Kosten des Verfahrens entsprechenden Konkursmasse auf den 26. September 1934, vorm. 9 Uhr, bestimmt.
Amtsgericht Soltau, 5. September 1934.
Waltershausen. .[38111] Das Konkursverfahren über das Ver⸗
verfahrens wegen Mangels einer den
Waltersausen wird nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben. Waltershausen, den 1. September 1934. Thüringisches Amtsgericht, 1.
Falkenburg, Pomm. .[38112] Ueber das Vermögen des Kaufmanns Hans H. Birkenstaedt in Falkenburg i. Pom. wird heute, am 10. September 1934, 16,45 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet, da der Schuldner zahlungsunfähig ge⸗ worden ist. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens nebst seinen An⸗ lagen ist auf der Geschäftsstelle des unter⸗ zeichneten Gerichts zur Einsicht der Be⸗ teiligten niedergelegt. Der Bürovorsteher Heinrich Siegel in Falkenburg i. Pom. wird zur Vertrauensperson ernannt. Ueber die Bestellung eines Gläubigerausschusses soll erst im Termin über den Vergleichs⸗ vorschlag des Schuldners Bestimmung getroffen werden. Termin zur Ver⸗ handlung über den Vergleichsvorschlag wird auf den 28. September 1934, vormittags 11 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht anberaumt. Falkenburg i. Pom., den 10. Sept. 1934. Das Amtsgericht.
Hildesheim. .[38113] Ueber das Vermögen der Firma Mitteldeutsches Käsewerk G. m. b. H. in Hildesheim ist heute, am 5. September 1934 um 12 Uhr das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. Der Diplomkaufmann Heinrich Lampe in Hildesheim, Küchenthalstraße Nr. 18, ist zur Vertrauensperson ernannt. Termin zur Verhandlung über den Ver⸗ gleichsvorschlag ist auf Mittwoch, den 26. September 1934 um 9 Uhr vor dem Amtsgericht in Hildesheim, Gode⸗ hardsplatz 4, Zimmer Nr. 56, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle, Zimmer Nr. 57, zur Ein⸗ sicht der Beteiligten niedergelegt. Hildesheim, den 5. September 1934. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle 8 des Amtsgerichts.
Kirchberg, Sachsen. .[38114] Zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen der Firma Kammgarn⸗ spinnerei Saupersdorf, G. m. b. H. in Saupersdorf i. Sa. wird heute, am 12. September 1934, mittags 12 Uhr, das gerichtliche Vergleichsverfahren eröffnet. Vertrauensperson Herr Direktor Paul Knoche in Leipzig, Ranstädter Steinweg 2. Vergleichstermin am 8. Oktober 1934, vormittags 10 Uhr. Die Unterlagen liegen auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten aus. VV 1/34. Anmtsgericht Kirchberg Sa., dden 12. September 1934. Mühlhausen, Thür. .[38115] Vergleichsverfahren.
Ueber den Nachlaß des am 9. Juli 1934 verstorbenen Kaufmanns Ignaz Adler in Mühlhausen/Th. ist am 7. September 1934, 12 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. Der Diplomkaufmann Walter Rauhe in Mühlhausen/ Th. ist zur Ver⸗ trauensperson ernannt. Termin zur Ver⸗ handlung über den Vergleichsvorschlag ist auf den 3. Oktober 1934, 10 Uhr, vor dem Amtsgericht in Mühlhausen / Th., Zimmer Nr. 104, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Mühlhausen/ Th., 7. Sept. 1934.
Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
Apolda. .[38116] Vergleichsverfahren.
Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Karl Wächter, Inh. Karl Wächter, Fabrikation von Strick⸗ und Wirkwaren, Apolda, ist nach Bestätigung des Vergleichs am 6. September 1934 aufgehoben worden. 1
Thüringisches Amtsgericht Apolda.
Kölleda. .[38117] Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen des Elektroinstallateurmeisters Al⸗ bert Kutz in Kölleda ist nach Bestätigung des Vergleichs aufgehoben worden. Amtsgericht Kölleda, 11. September 1934.
8. Verschiedenes.
[381181. Bekanntmachung. 8
Der an der Neubaustrecke Dorndorf (Rhön) — Kaltennordheim gelegene Bahn⸗ hof Diedorf (Rhön) erhält mit dem Tage der Betriebseröffnung dieser Strecke am 7. Oktober 1934 die Bezeichnung „Die⸗ dorf⸗Fischbach“.
Der Bahnhof Weilar wird zum gleichen Zeitpunkt in „Weilar⸗Urnshausen“ umbenannt. ,
Erfurt, den 5. September 1934. Deutsche Reichsbahn⸗Gesellschaft Reichsbahndirektion Erfurt.
Verantwortlich für Schriftleitung und Verlag: Direktor Dr. Baron von Dazur in Berlin⸗Wilmersdorf. Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft, Berlin,
mögen der Firma Ade⸗Werke A. G. in⸗]
Wilhelmstraße 32.
g. eichs is Piteà (Schweden) ernannt wor
der
werden wird.
9—
Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 2,30 Qℳ dinschließlich 0,48 Aetℳ veengsaebabr ade⸗ haf Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,90 ℛℳ monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 48, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern kosten 30 , einzelne Beilagen 10 ℛf. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages Ka elLri Ass des Portos abgegeben. Fernsprecher: F 5 Bergmann 7573.
seitig darin
Nr. 216 Reichsbankgirokont
Berlin, Sonnabend
Anzeigenpreis für den Raum w fünfgespaltenen 3 mm hohen und 55 mm breiten Zeil⸗ 1,10 ℛℳ, einer dreigespaltenen 3 mm hohen und 92 mm breiten
Berlin SW. 48, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf ein⸗
unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. — Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
eile 1,85 ℛ.ℳ. Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle beschriebenem Papier völli
druckreif einzusenden, insbesondere ist auch anzugeben, welche 82 2
orte etwa durch Fettdruck (einmal
, den 15. September, abends Postscheckkonto: Berlin 41821
1““ 8
—⁴
Inhalt des amtlichen Teiles.
“ Deutsches Reich.
Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.
Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.
Erste und zweite Beitragsordnung des Reichsnährstandes für das Rechnungsjahr 1934.
Anordnung Nummer 5 und 6 der Ueberwachungsstelle für Eisen und Stahl. Vom 14. September 1934.
Gebührenordnung der Ueberwachungsstelle für unedle Metalle.
Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe der Nummer 104 des Reichsgesetzblatts, Teil. I.
Preußen. G 8 Bekanntmachung des Regierungspräsidenten in Oppeln, be⸗ treffend viehseuchenpolizeiliche Anordnungen. Bekanntmachung des Oberpräsidenten der Provinz Hannover über Viehgroßmärkte.
Im Nichtamtlichen Teil ist der Stand der schwebenden Schuld des Reichs am 31. August 1934 und der Betrag der ausgegebenen Steuergutscheine veröffentlicht.
Deutsches Reich. Der Direktor Eric Lundberg ist um Vizekonsul des
„ 4 *
—
Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis
gemäß § 1 der Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur Aenderung der Wertberechnung von Hypotheken und sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmark) lauten (NGBl. 1 S. 569).
Londoner Goldpreis beträgt am 15. September 1934 für eine Unze Feingonidd = 140 sh 5 d, in deutsche Währung nach dem Berliner Mittel⸗
kurs für ein englisches Pfund vom 15. Sep⸗
tember 1934 mit RM 12,40 umgereihnet = RM 87,0584, snß ein Gramm Feingold demnach. pence 54,1740, n deutsche Währung umgerechnet = RM 2,79899. Berlin, den 15. September 1934.
Statistische Abteilung der Reichsbank.
Dr. Döring.
8 2 8 3 Erste Beitragsorbnung des Reichsnährstandes für das Rechnungsjahr 1934. Vom 13. September 1934.
Grund des § 12 der Ersten Verordnung über den vorläufigen Aufbau des Reichsnährstandes vom 8. Dezember 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 1060) und des Abschnitts I § 4 des Gesetzes zur Erhaltung und Hebung der Kaufkraft vom 24. März 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 235) wird mit Zustim⸗ mung des Reichsministers für Ernährung und Landwirt⸗ schaft und des Reichsministers der Finanzen Bei⸗ tragsordnung für das Rechnungsjahr 1934 erlassen:
I. Geltungsbereich.
§ 1. Diese Verordnung gilt für die Beiträge der im § 4 Ziff. 1 Ersten Verordnung über den vorläufigen Aufbau des eichs⸗ nährstandes vom 8. Dezember 1933 genannten Mitglieder des Reichsnährstandes mit Ausnahme der in der Landwirtschaft als Familienangehörige, Arbeiter, Angestellte oder Beamte Tätigen, für deren Beiträge eine besondere Beitragsordnung erlassen
II. Hetee elces. “
Auf
Beitragspflichtig sind: 8 1. die Eigentümer bäuerlicher oder landwirtschaftlicher Be⸗ triebe nach Maßgabe der 88 3, 5, 6, 7, 9, 11 und 12,
. die Inhaber von Betrieben der Fischerei in den Binnen⸗ und Küstengewässern nach Maßgabe der 88 4, 5, 8, 10, 11 und 12. 88
(1) Als Eigentümer bäuerlicher oder landwirtschaftlicher Betriebe im Sinn des § 2 Ziff. 1 gelten die Eigentümer aller Grundstücksflächen, die nach den Vorschriften des. Reichs⸗ bewertungsgesetzes vom 22. Mai 1931 (Reichs esetzbl. 1S. 222) über die Bewertung des landwirtschaftlichen, forstwittschaftlichen oder ärtnerischen (weinbaulichen) Vermögens (88 28 bis 43 des Reichsbewertungsgesetzes) bewertet worden sind oder, falls eine Bewertung nicht vorgenommen worden ist, zu bewerten ind.
(2) Als Eigentümer bäuerlicher oder landwirtse aftlicher Betriebe im Sinn des § 2 Ziff. 1 gelten auch die Eigentümer solcher Grundstücksflächen, die nach den Porschafften des Reichs⸗ bewertungsgesetzes als Bauland oder als and für Verkehrs⸗ zwecke (§ des Reichsbewertungsgesetzes) bewertet worden sind oder, falls eine Bewertung nicht vorgenommen worden ist, zu bewerten sind, soweit sie am 1. Januoar 1934 landwirt⸗
schaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch (weinbaulich) genutzt
worden sind. § 4.
1) Als Inhaber von Betrieben der Fischerei im Sinn des 8 2 gh 2 gelten die Personen, welche die Fischerei einschließlich der Fischzucht in den Binnen⸗ und Küstengewässern im H beruf selbständig ausüben. Fischigiche. beruf gil 8 s Hauptberuf gilt die Tätigkeit, auf der hauptsächli die Hhent Fansg beruht und welche die ebzin ecsees ae für den Lebensunterhalt bildet.
§ 5. Die Beitragspflicht bestimmt sich nach dem Stand v 1. Januar 1934 (Stichtag). sc 88 v1“ III. Beitragsmaßstab. § 6.
b äss aupt⸗ Als Binnengewässer gelten auch
.(1) Beitragsmaßstab für lichen Betriebe (8 3) ist der auf den 1. Januar 1931 festgestellte Einheitswert. In den Fällen, in denen die Betriebsmittel oder Gebäude nicht sämtlich dem Eigentümer des Grund und Bodens gehören (insbesondere bei verpachteten Betrieben), ist Maßstab der für den gesamten Betrieb festgestellte Einheitswert (§ 29 Absätz 2 des Reichsbewertungsgesetzes). Der festgestellte Einheits⸗ wert ist für die Bemessung der Beiträge auch dann maßgebend, wenn er noch nicht unanfechtbar geworden ist. Hat eine end⸗ gültige Feststellung noch nicht stattgefunden, so tritt an ihre Stelle die vorläufige Feststellung. Aenderungen der Einheits⸗ wertfeststellung dgrg Rechtsmittelentscheidungen, Berichtigungen oder andere Verfügungen sind zu berücksichtigen, soweit sie dem Finanzamt vor Festsetzung der Beiträge bekanntgeworden sind. Ist ein Einheitswert für den Betrieb nicht festgestellt worden, so ist der Wert für die Festsetzung des Beitrags zu ermitteln. (2) Ist auf einen nach dem 1. Januar 1931 liegenden Zeit⸗ punkt der Einheltéswert, en festgestellt, oder nachträglich fest⸗ Eee worden (Nenufeststellung, Nachfeststellung), so vil dieser inheitswert als Bestragsmäaßstab. Die Sätze 2 bis 5 des Ab⸗ satzes 1 gelten sinnge näß. Waren die Voraussetzungen für eine Nachfeststellung des Einheitswerts. gegeben, ist aber, die Nach⸗ feststellung unterblieben (z. B. weil deér festzustellende Einheits⸗ wert keiner Einheitswertsteuer Bugrunde zu legen war), so ist der Wert für die Festsezung des Beitrags nachträglich zu ermitteln. (3) Für Bauland oder Land für Verkehrszwecke, das am
1. Januar 1934 landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtne⸗ risch (weinbaulich) genutzt worden ist (§ 3 Absatz 2), ist Beitrags⸗ v ba⸗ der Wert (Ertragswert), der bei einer Bewertung der Fläche nach den Vorschriften des Reichsbewertungsgesetzes über die Bewertung des landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen und gärtnerischen (weinbaulichen) Vermögens festzustellen sein würde.
G § 7.
Für Länder, in denen die bisherigen Landwirtschafts⸗ “ kammerbeiträge ce. nach einem anderen Maß⸗ stab als dem Einheitswert (z. B. nach der Fläche, der staatlichen Grundsteuer oder dem Grundsteuerwert) erhoben worden sind, kann der Reichsminister der Finanzen als Beitragsmaßstab fü bäuerliche oder landwirtschaftliche Betriebe (§ 3) an Stelle des Einheitswerts einen anderen Maßstab (z. B. den staatlichen Grundsteuerbetrag) bestimmen. Die Sätze 2 bis 6 des § 6 Absatz 1 gelten sinngemäß. 68
Als Beitragsmaßstab für Fischereibetriebe (§ 4) gilt die Zahl der im eithagimaßs ga durchschnittlich in Betrieb beschäftigten Arbeitskräfte. Als Arbeitskraft gelten auch der Betriebsinhaber und die mitarbeitenden Familienangehörigen, wenn sie am 1. Januar 1933 älter als 18 Jahre waren und fremde Arb
räfte ersetzen. f s88 IV. Höhe der Beiträge.
1 § 9.
11) Für bäuerliche oder landwirtschaftliche Betriebe wird ein Jahresbeitrag in zwei Jahresteilbeträgen erhoben. Der erste Jahresteilbetrag wird auf 1 vom Tausend des auf volle 100 R nach unten abgerundeten Einheitswerts, jedoch auf mindestens 1,50 RM festgesetzt. Die Höhe des zweiten “ wird später festgesetzt. Ein Beitrag wird nicht erhoben, wenn der abgerundete Einheitswert weniger als 1000 RM beträgt. Die Höhe des Beitrags der 111 Geich, Länder, Ge⸗ meinden, Gemeindeverbände) wird besonders gerege *
2) In den Fällen des § Gehan folgendes:
“ ist von dem Gesamtbetrag, der in dem betreffen⸗ den Land nach der Summe der auf den 1. Januar 1931 festgesetzten Einheitswerte der bäuerlichen und landwirtschaftlichen Betriebe unter Zugrundelegung des für einen Halbjahresbeitrag maß⸗ gebenden Satzes aufzubringen wäre. Der auf diese Weise er⸗ rechnete Gesamtbetrag wird auf die Beitragspflichtigen nach näherer Anordnung des Reichsministers der Finanzen umgelegt. Halbjahresbeiträge von weniger als 0,75 RM werden nicht
oben. erhoben 5 10.
Fischereibetriebe haben einen Jahresbeitrag zu entrichten bei
Beschäftigung von 1 Arbeitskraft in Höhe von. 4 RNRNR „ 2-— Arbeitskräften in dhe von. 116.“ 8 „ 4—5 Arbeitskräften in Höhe von . . . EETT ““ 6 6 und mehr Arbeitskräften in Höhe von 108 „
§ 9 Abs. 1 Satz 5 gilt entsprechend.
V. Schuldner des Beitrags. 1 11) Schuldner des Beitrags sind Fesseiger Personen, die am 1. Januar 1934 Eigentümer eines bäuer ichen oder
die bäuerlichen und landwirtschaft⸗
land⸗ .
wirtschaftlichen Betriebs (§ 3) oder Inhaber eines Fischerei⸗ betriebs (§ 4) waren. Gehören die Betriebsmittel oder Gebäude eines bäuerlichen oder landwirtschaftlichen Betriebs einem anderen als dem Eigentümer des Grund und Bodens (insbesondere bei verpachteten Betrieben), so ist Schuldner des Beitrags für den gesamten Betrieb der Eigentümer des Grund und Bodens.
(2) Wird ein Betrieb nach dem 1. Januar 1934 im ganzen veräußert, so haftet der Erwerber neben dem Veräußerer für die Beiträge des Rechnungsjahrs 1934.
(3) Ist ein Teil eines bäuerlichen oder landwirtschaftlichen Betriebs nach dem 1. Januar 1931 veräußert worden oder wird ein Teil veräußert, ohne daß beim Veräußerer eine Neufest⸗ des Einheitswerts stattgefunden hat oder stattfindet, so hat
er Erwerber den Veräußerer für den auf diesen Teil entfallenden Beitrag schadlos zu halten; dies gilt nicht, wenn der Erwerber auf Grund einer Neu⸗ oder Nachfeststellung, die bei ihm vorgenommen worden ist oder vorgenommen wird, den Beitrag für den erwor⸗ benen Teil zu entrichten hat. Eine abweichende Vereinbarung zwischen Erwerber und Veräußerer bleibt unberührt.
VI. Fälligkeit der Beiträge.
“ 8 12. 1u1““ b
(1) ie Eigentümer bäuerlicher oder landwirtsch che Betriebe haben den ersten Jahresteilbetrag am 15. Oktober 1934 und den zweiten am 15. Januar 1935 zu entrichten.
.(2) Die Inhaber von Fischereibetrieben haben den Jahres⸗ beitrag je zur Hälfte am 15. Oktober 1934 und am 15. Januar 1935 zu entrichten.
(3) Der Reichsminister der Finanzen kann für Länder, in denen die bisherigen Landwirtschafts⸗(Bauern⸗)kammerbeiträge von den Finanzämtern zusammen mit der Grundsteuer erhoben worden sind, bestimmen, daß die Beiträge des Reichsnährstandes an den gleichen Tagen wie die Grundsteuer fällig werden. Er kann diese Ermächtigung auf die Präsidenten der Landesfinanz⸗ ämter übertragen.
VII. Festsetzung und Erhebung der Beiträge. (1) Die Beiträge werden von den Finanzämtern nach den Vorschriften der Reichsabgabenordnung und der zu ihrer Durch⸗ führung, Ausführung, Abänderung usw. ergangenen und noch ergehenden Bestimmungen festgesetzt und erhoben.
(2) Die oberste Sachleitung im Sinn des § 19 der Reichs⸗ e11X114“ dem Reichsminister der Finanzen zu.
(3) Gegen die Festsetzung der Beiträge und andere aus diesem Anlaß ergehende Entscheidungen (Verfügungen) ist ein Rechts⸗ mittel nicht gegeben. Soweit jedoch die persönliche Beitragspflicht angefochten wird, steht dem Beitragspflichtigen die Beschwerde an das Landesfinanzamt zu. 9
VIII. Anzeigepflicht. § 14.
.(1) Die Eigentümer bäuerlicher oder landwirtschaftlicher Be⸗ triebe (§ 2 Ziffer 1) haben dem zuständigen Finanzamt Anzeige u machen, wenn sie einen Beitragsbescheid nicht erhalten haben. Die Anzeige muß innerhalb eines Monats nach öffentlicher Auf⸗ forderung durch das Finanzamt erfolgen. Bei Unterlassung der Anzeige finden die Vorschriften des dritten Teils der Reichs⸗ abgabenordnung über Strafrecht und Strafverfahren sinngemäß Anwendung.
.,6826) Von der Auseigehifesch sind die Eigentümer der bäuer⸗ lichen oder landwirtschaftlichen Betriebe befreit, deren abge⸗ rundeter Einheitswert weniger als 1000 RM beträgt. In den Fällen, in denen auf Grund des § 7 an Stelle des Einheitswerts ein anderer Beitragsmaßstab gilt, bestimmen die Präsidenten der Landesfinanzämter für ihren Bezirk, unter welchen
setzungen eine Befreiung von der Anzeigepflicht eintritt.
X. Mitwirkung der Gemeinden. § 15. 5
Für die Festsetzung der Beiträge der Inhaber von Fischerei⸗ betrieben haben die “ in deren Bezirk Per⸗ sonen die Fischerei im Sinn des § 4 ausüben, in Zusammenarbeit mit den vom Reichsbauernführer beauftragten Stellen die Bei⸗ tragspflichtigen und die für die Bemessung der Beiträge maß⸗ geblichen Tatsachen (§ 8) festzustellen und Beitragslisten nach dem vom Reichsminister der 8 bestimmten Muster auf⸗ 1ehee Die Beitragslisten sind dem zuständigen Finanzamt
is zum 5. Oktober 1934 einzureichen. Im Laufe des echnungs⸗ jahrs 1934 eingetretene Veränderungen (z. B. Wechsel des Be⸗ triebsinhabers) haben die Gemeindebehörden dem Finanzamt nach Ablauf jedes Monats zu melden. 1
X. Schlußbestimmungen. § 16.
8 88 Beitragsordnung tritt mit Wirkung ab 1. April 1934 in raft.
Berlin, den 13. September 1934.
Der Reichsbauernführer. R. Walther Darré.
Beitragsordnung wird hierdurch
7
Vorstehender gestimmt. Berlin, den 13. September 1934. Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft R. Walther Darré. Der Reichsminister der Finanzen. Im Auftrage: Dr. Olscher.
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