1934 / 218 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 18 Sep 1934 18:00:01 GMT) scan diff

Erste Beilage

S. 4 8

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 218 von 18. September 1934.

Wochenübersicht der Reichsbank vom 15. September 1934

(in Klammern Zu⸗ und Abnahme gegen die Vorwoche): Aktiva. I Goldbestand (Barrengold) sowie in⸗ und aus⸗

ländische Goldmünzen, das Pfund fein zu 1392 Reichsmark berechee ..

74 973 000 36 000) und zwar: Goldkassenbestand . ö“ G“ 8 ausländischen Zentralnoten⸗ 8 8 banken 11“ 20 851 000 Bes 2C sfähige evise 111“ 22 2. Bestand an deckungsfähigen Devisen 45 000)

dei zw 114“ 14 660 000 Reichsschatzwechseln (4. ¹4 990 000) sonstigen Wechseln und Schecks

RM 54 122 000.

3 414 291 000 (s— 20 441 000) 243 378 000 (†+ 23 838 000) 13 410 000)

3 538 0 cr 98 499 000 (+ 2 389 000)

431 398 000

(+ 15 418 000) 323 898 000 144 000)

597 878 000 (s— 6 402 000)

150 000 000 (unverändert)

67 262 000 (unverändert)

40 254 000 (unverändert) 365 281 000 (unverändert) 3 662 270 000 „Sonstige täglich fällige Verbindlichkeiten 722 82 Sonstige täglich fällige Verbindlich 53 351 000)

2 ti v 9 ⸗ℳ 90 2* 98 98 9 90 98 208 313 000 TIö“ (+ 14 924 000)

Erläuterungen: Nach dem Ausweis der Reichsbank vom 15. 9. 1934 hat sich in der verflossenen Bankwoche die gesamte Kapitalanlage der Bank in Wechseln und Schecks, Lombards und Wertpapieren um 2,5 Mill. auf 4282,7 Mill. RM erhöht. Im einzelnen haben die Bestände an Handelswechseln und ⸗schecks um 20,1 auf 3414,3 Mill. RM abgenommen, dagegen die Bestände an Lombardforderungen um 2,4 auf 98,5 Mill. RM, an Reichsschatz⸗ wechseln um 5,0 auf 14,7 Mill. RM, an deckungsfähigen Wert⸗ papieren um 15,4 auf 431,4 Mill. RM und an sonstigen Wert⸗ papieren um 0,1 auf 323,9 Mill. RM zugenommen. 1

An Reichsbanknoten und Rentenbankscheinen zusammen sind 49,8 Mill. RM in die Kassen der Reichsbank zurückgeflossen, und zwar hat sich der Umlauf an Reichsbanknoten um 46,7 auf 3662,3 Mill. RM, derjenige an Rentenbankscheinen um 3,1 auf 302,7 Mill. RM vermindert. Der Umlauf an Scheidemünzen nahm um 18,9 auf 1425,8 Mill. RM ab. Die Bestände der Reichs⸗ bank an Rentenbankscheinen haben sich auf 106,2, diejenigen an Scheidemünzen unter Berücksichtigung von 9,5 neu ausgeprägter und 4,6 wieder eingezogener auf 243,4 Mill. RM erhöht. Die

deutschen Scheidemünzen.. Noten anderer Banken.. Lombardforderungen . 0 8 D1.“”“ (darunter Darlehen auf Reichsschatz⸗ wechsel RM 63 000) deckungsfähigen Wertpapieren.. sonstigen Wertpapieren. sonstigen Aktiven.

Passiva. . Grundkapital ““

Reservpefonds: a) gesetzlicher Reservefondsds

b) Spezialreservefonds für künftige Dividenden⸗ zablung

.Betrag der umlaufenden Noten..

fremden Gelder zeigen mit 722,8 Mill. RM eine Zunahme um 55,3 Mill. RM. Die Bestände an Gold und deckungsfähigen Devisen haben sich um 0,1 auf 78,8 Mill. RM erhöht. Im ein⸗ zelnen blieben die Goldbestände bei einer Zunahme um 36 000 RM mit 75,0 Mill. RM und die Bestände an deckungsfähigen Devisen bei einer Zunahme um 45 000 RM mit 3,8 Mill. RM nahezu

unverändert. S

Einigung auf dem deutschen Treibstossmarkt.

Die Beratungen der sich mit der deutschen Treibstoffversorgung befassenden Einfuhr⸗ und Erzeugerfirmen einschließlich der Russen führten in Hamburg zu einer grundsätzlichen Verständigung unter sämtlichen Beteiligten, nachdem zugunsten einer zufriedenstellenden Versorgung des deutschen Marktes zahlreiche Sonderinteressen aufgegeben worden sind. Dies bedeutet die Sicherstellung des Kartells, in das die überwiegende Mehrheit der an der heimischen Treibstoffversorgung beteiligten Firmen einzutreten sich ver⸗ pflichtet haben. Ergänzend hierzu erfährt der DHD. noch, daß eine Verständigung über die Verkaufsbedingungen erzielt worden ist. Die Unterzeichnung soll Anfang nächster Woche erfolgen. Die Abnahme der deutschen Erzeugung, deren Absatz auch schon in den vergangenen Jahren stets gesichert war, wurde neu ge⸗ regelt. Eine Einigung wurde ferner erzielt über die Preisspanne zwischen Markentreibstoff und markenlosen Treibstoffen, die z. B. in Zukunft in großen Städten 1 ½¼ Pfg. je Liter ab Pumpe be⸗ tragen soll. An dem neuen Treibstoffkartell sind sämtliche größeren Gesellschaften und ein Teil der übrigen Mitglieder des bisherigen Kartells beteiligt. Ueber einige interne Fragen zwischen den großen Gesellschaften wird im Laufe dieser Woche noch verhandelt; es wird angenommen, 1 ein Uebereinkommen b Anfang nächster Woche auch hier zustandekommt. 8

1

12 vH mehr Kraftfahrzeuge als im Vorjahr. .“

Am 1. Juli ist im ganzen Reich eine Zählung der Kraft⸗ fahrzeuge erfolgt. In Auswirkung der die Kraftverkehrswirtschaft besonders fördernden Maßnahmen der Reichsregierung ist gegen⸗ über dem Vorjahr eine weitere Vermehrung des Bestandes in allen Fahrzeuggattungen eingetreten. Im ganzen wurden, wie das Ndz. meldet, vom Statistischen Reichsamt 1 887 632 Kraft⸗ fahrzeuge gezählt; das sind 12 v mehr als im Vorjahr. Am stärtsten war die Zunahme bei den Personenkraftwagen, nämlich um 16,1 vH auf 674 523. Die Zahl der Kleinkrafträder stieg um 12,8 vH, die der Krafträder überhaupt um 9,7 vH auf 983 994. Wir haben also in Deutschland nahezu eine Million Krafträder. Die Lastkraftwagen vermehrten sich um 10,1 vH auf 191 715, die der Zugmaschinen um 11,5 vH auf 31 970. Aehnlich wie bei den Krafträdern kam die Zunahme auch bei den Personenkraftwagen in erster Linie den kleineren Wagen zugute. Der Bestand der Wagen erhöhte sich in der 1⸗Liter⸗Klasse um etwa ein Drittel, in der Klasse von 1 bis 1 ½ Liter um etwas mehr als ein Viertel, in der Klasse von 1 ½% bis 2 Liter um nahezu ein Fünftel, während die höheren Klassen zum Teil sogar einen Rückgang aufwiesen. 8

Weinernte in der Grenzmark: 20 000 Zentner.

Daß auch in der Provinz Grenzmark Posen / Westpreußen eine ausgezeichnete Weinernte erzielt wird, dürfte nicht allzu weit be⸗ kannt sein. Gegenwärtig ist dort wieder die Weinernte im Gange, obwohl die Zahl der Bauern, die die Tradition des Weinbaues G haben, geringer geworden ist. Die Qualität der geern⸗ teten Trauben ist in diesem Jahre besonders gut. Der Ertrag je Morgen hat im Durchschnitt 2 Zentner ergeben, wofür ein Preis von je 16 RM erzielt werden kann. Die Tafeltrauben exrreichen sogar einen Preis bis zu 25 Pfg. je Pfund. In der Blütezeit

jährlich 20 000 Zentner Trauben geerntet.

Schlachtviehpreife an deutschen Märkten in der Woche vom 10. bis 15. September 1934.

Durchschnittspreise für 50 kg Lebendgewicht in RM.

a. M.

Berlin Dortmund Frankfurt Hamburg

Hannover Stuttgart Wuppertal

b0 92 00

d0 02 90 2ö”ö*— A& = 05 00 Er89 S SS x

eog E 2 ge e⸗ 8.5 S S K.5 8.’” 1

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2

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S88 S.So.S

34,0

30,0 25,5

34,0 30,0 25,0

30,5 26,0 20,0 14,0

30,0

52,5 44,5 33,5

39,0 36,0

27,5

50,3 50,0 49,5 48,3 45,5 47,5

—SS =SS’”g⸗ o᷑nSS

ÅE Æ

Reichsdurchschnittspreise

Zahl

Märkte

der September 27. 8.— 1. 9. 3.—8. 10.— 15.

Ochsen, vollfleischige (b). Kühe, vollfleischitae ü)

Kälber, mittlere (b) . Schweine, 100 120 kg (c)..

30,7 25,9 39,8 48,7

30,9 26,5 40,8 50,1

Bezeichnung der Schlachtwertklassen siehe Monatsübersicht in Nr. 211 vom 10. September 1934. ¹) b 1= Stallmast, b 2 = Weide⸗

mast. ²) g1= Fette Specksauen. Berlin, den 15. September 1934.

t.

des Weinbaues wurden in den Weinbaugebieten der Grenzmark

Schiffahrtskonferenz im Rahmen der November⸗Tagung der Internationalen Handelskammer geplant. Die Besprechungen der Internationalen Handelskammer d im Oktober auf Einladung der britischen Regierung in Londor stattfinden sollten, sind bis November verschoben worden. Ver⸗ schiedene Mitglieder der Kammer haben erklärt, daß sie bis Ot. tober nicht genügend Zeit haben, sich mit den einzelnen Punkten die zur Erörterung stehen, eingehend zu befassen. In diesem Zur ö wird darauf hingewiesen, daß Großbritannien be⸗ trebt ist, gleichzeitig eine Konferenz der von den einzelnen Länderregierungen in die Schiffahrtskammer delegierten Ver⸗ treter abzuhalten, und daß die beiden Konferenzen miteinander arbeiten sollen. Ein dahingehender Beschluß liegt jedoch noch nicht vor. Das Hauptthema, das der Schiffahrtskammer vorliegen wird, erstreckt sich auf die Rationalisierung der Schiffahrt, auf die Frage des Küstenhandels und der durchgreifenden Verschrottung überflüssiger Schiffe. Einige Länder, insbesondere Groß⸗ britannien, treten für dieses Verfahren ein, während andern Staaten, die bereits ihre eigenen Pläne ausgearbeitet haben, an der Zweckmäßigkeit der Planungen zweifeln. Japan beispiels⸗ weise wird Ende 1934 rund 200 000 Tonnen seit 1932 verschrottet haben und beabsichtigt, neue Schiffe bis zu dieser Grenze zu bauen. In der Frage der Unterstützungen scheint eine Regelung nicht erzielt werden zu können. Amerika hat es endgültig abgelehnt hierüber noch Erörterungen anzustellen. Es steht noch nicht fest ob alle in der Internationalen Schiffahrtskammer vertretenen 17 oder 18 Länder die geplante Konferenz beschicken werden.

Brandschadenstatistik. Die bei den Mitgliedsgesellschaften der „Arbeitsgemeinschaft privater Feuerversicherungs⸗Gesellschaften in Deutschland“ im

Deutschen Reich angefallenen Schäden betrugen für den Monat

August 1934 insgesamt 5 505 801 RM. Hiernach beginnt die Schadenkurve, die seit dem Monat Mai d. J. eine stetige Steige⸗ rung aufzuweisen hatte, wieder abzufallen. Gegenüber dem Vor⸗ monat beträgt der Rückgang der Schäden 23 vH. Die Schäden für die Monate Januar bis August d. J. betragen 41 704 298 Reichsmark.

Wirtschaft des Auslandes.

Statistik der Fabrikbetriebe in Japan.

Das japanische Ministerium für Handel und Industrie hat kürzlich eine statistische Erhebung veröffentlicht, die sich auf das Ende des Jahres 1932 bezieht und alle Fabriken erfaßt, die go⸗ wöhnlich 5 oder mehr Arbeiter beschäftigen. 8 8

Die Gesamtzahl der Fabriken in Japan beläuft sich danach auf 67 318 und die der Arbeiter auf 1 700 000. Verglichen mit dem vorhergehenden Jahre, hat die Zahl der Beschäftigten un 4,3 vH (72 000) zugenommen.

Von der Gesamtzahl der Arbeiter sind mehr als die Hälfte, nämlich 51,2 vH, Frauen; aller Betriebe gehört zur Textib⸗ industrie (31,6 vH), die genau die Hälfte aller Fabrikarbeiter be⸗ schäftigt. Dann folgen die Maschinen⸗ und Werkzeugfabriken, die Nahrungsmittel und Getränke⸗Industrie, die chemische Industrie und die Metallindustrie. Im Jahre 1932 hat sowohl die Zahl. aller Fabriken wie die Zahl der beschäftigten Arbeiter in allen Gewerbezweigen, mit Ausnahme in der Toetilindustrie, zuge⸗ nommen. Besonders auffällig ist diese Entwicklung in der Ma⸗ schinen⸗, Metall⸗ und der chemischen Industrie.

Wie schon erwähnt, ist der Anteil der Frauen unter den Fabrikarbeitern außergewöhnlich hoch; in der Textilindustrie ist er mit 81,7 vH der Gesamtzahl der Beschäftigten am höchsten. In den anderen Industriezweigen überwiegen die Männer. Sie bilden etwa 82 vH der insgesamt in den einzelnen Industrien beschäftigten Personen, mit Ausnahme der chemischen Industrie, wo sie nur 65,2 vH der Gesamtbelegschaft ausmachen.

Weniger als 16 Jahre alt sind 10 vH aller Beschäftigten, wovon der größte Teil, nämlich 140 000, auf die Textilindustrie entfällt. In der Maschinen⸗Industrie werden etwa 6000 und in der chemischen Industrie 4000 Jugendliche beschäftigt.

Aus der Veröffentlichung des Ministeriums für Handel und Iüaa nc geht hervor, daß der Kleinbetrieb für die jepannc, Industrie charakteristisch ist. 85,9 vH aller Fabriken beschäftigen, nämlich weniger als 30 und nur 3,8 vH mehr als 100 Arbeiter

Die Gesamtproduktion der Fabriken wurde 1932 auf etwea 5,982 Millionen Yen veranschlagt. Auf die Textilindustrie ent⸗ fallen 37 vH des gesamten Wertes der Fabrikproduktion. Nm zweiter Stelle steht die chemische Industrie mit 15,7 vH, es folgen die Nahrungsmittel⸗ und Getränke⸗Industrie mit 14,9 vH, de Maschinen⸗Industrie mit 10 vH und die Metall⸗Industrie mit 9,9 vH. Die durchschnittliche Produktion je Fabrik belief sich auf 88 800 Yen oder auf 3,451 NYen je Arbeiter. 8

Der Stand des Weizens in Australien.

Rom, 17. September. Das Internationale Landwirtschafts⸗ institut veröffentlicht einen Bericht über den Stand des Wei ens in Australien auf Grund der ihm zugegangenen amtlichen Mit⸗ teilungen der australischen Regierung. Hiernach wird die Anbau⸗ S auf 5,25 Mill. ha geschätzt gegen 5,50 Mill. ha in der Vorschätzung. Gegenüber dem Vorjahre ergibt sich eine Abnahme um 13,5 vH und gegenüber dem Fünfjahresdurchschnitt eine solche um 17,4 vH. Im abgelaufenen Monat ist in Neu⸗Südwales, in West⸗ und Süd⸗Australien überall Regen niedergegangen. I diesen Gebieten wird der Stand der Felder als gut bezeichnet wenn auch in Neu⸗Südwales und in West⸗Australien durch Ulu⸗ kraut und Frost verschiedentlich einige Schäden zu beobachten waren. In Victoria ist der Saatenstand nicht befriedigend, es an Niederschlägen mangelt.

Zur Frage eines Verbots der amerikanischen Schrottausfuhr nach Japan. .“ Tokio, 18. September. Von japanischer amtlicher Seite wid mitgeteilt, daß alle Nachrichten der japanischen Presse, wonach die amerikanische Regierung die Ausfuhr von Schrott nach Japan⸗ l verbieten beabsichtige, nicht den Tatsachen entsprächen. Das Handelsdepartement der Vereinigten Staaten habe sich mit dieser Frage beschäftigt und habe in einem Kommuniqusé mitgeteilt, dij im Juli 1934 aus den Vereinigten Staaten 155 800 t Schrott aus⸗ geführt worden seien, davon allein 103 300 t nach Japan. Das Verbot der Ausfuhr von Eisenbruch nach Japan soll offiziell von den amerikanischen Kreisen, die diese Maßnahmen befürworten mit der Notwendigkeit der letzten Kriegsschiffbauten begründe werden. Nach Mitteilung der japanischen Botschaft in Wasßington ist aber bis jetzt eine Entscheidung noch nicht gefallen.

Fortsetzung des Handelsteils in der Fünften Beilage Seite Zwei.

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Verantwortlich für Schriftleitung und Verlag: Direktor Dr. Baron von Dazur in Berlin⸗Wilmersdorf.

Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellsche ““ Berlin, Wilhelmstraße 32.

Neun Beilagen

(einschl. Börsenbeilage und zwei Zentralhandelsregisterbeilage

um Deutschen Reich Nr. 218

sanzeiger und Preußi

Berlin, Dienstag, den 18 September

schen Staatsanzeiger

(Fortsetzung.)

Bekanntmachug

über die Zuständigkeit der Reichsstelle für Getreide, Futter⸗ mittel und sonstige landwirtschaftliche Erzeugnisse, Geschäfts⸗ abteilung, in Berlin als Ueberwachungsstelle.

Vom 12. September 1934.

Gemäß § 1 Abs. 3 der Verordnung über die Errichtung

von Ueberwachungsstellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 209 vom 7. September 1934) wird be⸗ timmt: Die Reichsstelle für Getreide, Futtermittel und sonstige landwirtschaftliche Erzeugnisse, Geschäftsabteilung, in Berlin ist als Ueberwachungsstelle für die Ueberwachung und Rege⸗ lung des Verkehrs mit den nachstehend aufgeführen Waren zuständig:

Einfuhr⸗ nummer des v Statistischen Warenbezeichnung Waren⸗ verzeichnisses

Roggen. Weizen. 8 . 8 Spelz. Gerste: zur —: andere. Hafer.

Buchweizen (Heidekorn). —8 irse (Panicum, italienische Hirse).

Mais und Dari.

Andere nicht besonders genannte Getreidearten (z. B. Mannagrütze).

Malz, mit Ausnahme des gebrannten und go⸗ mahlenen. ““

Reis, unpoliert.

Speisebohnen.

Speise⸗, Futtererbsen.

Linsen.

Futter⸗ (Pferde⸗ usw.) Bohnen.

Lupinen.

Wicken.

Raps und Rübsen.

Dotter, Oelrettich⸗, Hederichsaat.

Senf.

Mohn, auch reife Mohnköpfe.

Sonnenblumensamen.

Madiasamen, Erdmandeln, Behennüsse, Kapok⸗ (Wollbaum⸗) Samen, Lorbeeren, Nigersamen.

Bucheckern.

Erdnüsse: ungeschält.

—: geschält.

Sesam.

Leinsaat, auch gemahlen (L zerkleinert. 16

Hanfsaat.

Baumwollsamen.

Sojabohnen.

Mowrasaat, Elipe⸗, Schinüsse, Butterbohnen, Stil⸗ lingiasamen, afrikanische Talg⸗ (Njavi⸗) Nüsse, Ricinussamen.

Palmkerne (auch zerkleinert).

Kopra.

Fettmuskat⸗, Holzöl⸗, Kulanüsse, Babassu⸗, Tukuma⸗ kerne und andere nicht besonders genannte Oel⸗ sämereien und Oelfrüchte. 8

Rotkleesaat.

Luzernesaat.

Serradellasaat.

Weißklee und sonstige anderweit nicht genannte Kleesaaten.

Raygras⸗, Timotheefaat.

Kanariensaat (Spitzsamen).

Andere Grassaat aller Art.

Runkelrübensamen, einschließlich Salatbeten⸗ (Rot⸗ rüben⸗) und Mangoldsamen.

Zuckerrübensamen.

Andere Feldrübensamen; Wundklee⸗, Hornschoten⸗ klee⸗, Sumpfschotenklee⸗, Spergelsamen; Gurken⸗, Kürbis⸗, Melonensamen; Zichoriensamen sowie sonstige anderweit nicht genannte Sämereien für den Landbau.

Möhren⸗, Gemüsesamen, Dillsaat.

Blumen⸗, Tabaksamen.

Anis, Fenchel, Koriander, Kümmel und andere Sämereien zum Genusse, frisch oder getrocknet. Futterrüben, Möhren, Wasser⸗ und sonstige Feld⸗ rüben, frisch, getrocknet (gedarrt), mit Ausnahme

der als Küchengewächse dienenden.

Zichorien (Zichorienwurzeln), auch zerkleinert, frisch, getrocknet (gedarrt).

Grünfutter; Heu, auch getrockneter Klee, gemahlenes Kleeheu und anderweit nicht genannte getrocknete Futtergewächse; Spreu (Kaff); Häckerling (Häcksel), nicht aus Reis⸗ und ähnlichem Stroh; Erdnuß⸗ schalen, auch gemahlen.

Reis⸗ und ähnliches Stroh, ungefärbt, auch Häcker⸗ ling (Häcksel) hiervon.

Getreide⸗ und anderes Stroh, einschließlich der Stroh⸗ seile (zu Strängen zusammengedrehtes Stroh), auch Abschnitte und Aehren von Stroh, roh, auch Schäben.

Fischmehl zur Viehfütterung oder zu Düngezwecken.

Plankton, getrocknet; Blut von geschlachtetem Vieh, flüssig oder eingetrocknet; Tierflechsen, auch ge⸗ trocknet; Abfälle von Fischen, auch von gesalzenen Fischen; Fische, auch gesalzen, zweifellos zum Genuß nicht verwendbar; Garneelen, zweifellos zum Genuß nicht verwendbar, getrocknet, auch zerkleinert oder gemahlen; Dünger, tierischer (Abtritt⸗ und Stalldünger), auch getrocknet; die bei der Transiederei abfallenden, lediglich zur Düngung verwendbaren Rückstände von Dorß und Robbenlebern oder dergleichen (Trangrugge) sowie derartige Rückstände von Fisch⸗ und Robben⸗ speck; Grieben (Rückstände beim Ausschmelzen des Talges aus Tierfett) und Griebenkuchen; tote Tiere, zweifellos zum Genuß nicht verwendbar, auch getrocknet, und ähnliche tierische Abgänge. (162 a/ c) Mehl, auch gebrannt oder geröstet.

8 8 1“

unter Zollsicherun

2.4

1934

Einfuhr⸗ nummer des Statistischen

Waren⸗ verzeichnisses

nummer des

Statistischen Waren⸗

verzeichnisses

Warenbezeichnung

162 a 162 b 162 cG

aus Roggen.

aus Weizen. 8

aus Hafer, Gerste oder anderem Getreide, aus Malz (mit Ausnahme des gebrannten oder gerösteten Malzmehls), aus Reis oder Hülsenfrüchten.

Reis, poliert.

Graupen, Grieß und Grütze aus Getreide; auch Reisgrieß.

Sonstige Müllereierzeugnisse aus Getreide (auch gemalztem) oder aus Hülsenfrüchten; auch ge⸗ walzter Reis. .

Melasse und Melassekraftfutter aus Rohr⸗, Rüben⸗ und sonstigem Zucker von der chemischen Zusam⸗ mensetzung des Rohrzuckers (der Saccharose).

Kleie, auch gepreßte Maiskleie (Maiskuchen), nicht zur menschlichen Ernährung verwendbar.

Reisabfälle (Abfälle beim Schälen und Polieren von nicht zur menschlichen Ernährung verwend⸗ ar.

Rückstände, feste, von der Herstellung fetter Oele, auch gemahlen oder in Form von Kuchen (Oel⸗ kuchen): aus Baumwollsame : aus Erdnüssen.

aus Hanfsaat. b

aus Kokosnüssen oder Kopra.

aus Leinsaat.

aus Palmkernen.

aus Raps. Sömenbiũmenfamen.

aus Sojabohnen.

—: andere; auch Mandekleie. 18

Fetthaltige oder fettes Oel enthaltende Bleicherden von der Raffination von Fetten und fetten Oelen in Form von Preßrückständen.

Rückstände von der Stärkeerzeugung, nicht zur menschlichen Ernährung verwendbar; Brannt⸗ weinspülicht (Schlempe), auch getrocknet; Melasse⸗ schlempe.

1.““ Schnitzel von Zuckerrüben, auch ge⸗ preßt.

Weintreber.

8 und andere Treber, auch getrocknet; Malz⸗ eime.

Gewöhnliches Backwerk (ohne Zusatz von Eiern, Fett, Gewürzen, Zucker oder dergleichen).

Anderes Backwerk einschließlich der Cakes und des Zwiebacks; auch Oblaten aus Mehl, Grieß oder Kleber, mit Zusatz von Zucker oder Gewürz.

Teigwaren (Nudeln und gleichartige nicht gebackene Erzeugnisse aus Mehl, Grieß oder Kleber, auch Kartoffelnudeln).

Oblaten zum Genuß aus Mehl, Grieß oder Kleber, ohne Zusatz von Zucker oder Gewürz; Mehl⸗ (Oblaten⸗) Kapseln; auch Siegeloblaten (Mund⸗ lack) aus Teig. (210/11) Senf:

Senf, gepulvert, au

Mostrich (mit Most, zubereiteter Senf).

Berlin, den 12. September 1934. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. J. V.. H. B cke.

entölt (Senfpulver,⸗mehl). ewüͤrzen oder anderen Zutaten

Bekanntmachung 1 über die Zuständigkeit der Reichsstelle für Tiere und tierische Erzeugnisse in Berlin als Ueberwachungsstelle.

Vom 12. September 1934.

Gemäß § 1 Abs. 3 der Verordnung über die Errichtung von Ueberwachungsstellen vom 4. September 1934 (Deutscher Nr. 209 vom 7. September 1934) wird be⸗

immt:

Die Reichsstelle für Tiere und tierische Erzeugnisse in Berlin ist als Ueberwachungsstelle für die Ueberwachung und Regelung des Verkehrs mit den nachstehend aufgeführten Waren zuständig:

Einfuhr⸗ nummer des Statistischen

Waren⸗ verzeichnisses

Vieh, lebend:

(100 a/1) Pferde:

Arbeitspferde, leichte: Stuten.

—: Hengste, Wallache.

Arbeitspferde, schwere: Stuten.

—: Hengste, Wallache. 1

Zuchthengste: leichte.

—: schwere.

Kutsch⸗, Reit⸗, Rennpferde.

Schlachtpferde.

Pferde im Werte bis 300 Reichsmark das Stück und mit weniger als 1,40 Meter Stockmaß.

Abgesetzte Fohlen (Absatzfohlen): im Alter bis zu 1 ½ Jahren.

—: im Alter von mehr als 1 ½¼ Jahren.

Saugfohlen, die der Mutter folgen.

Maulesel, Maultiere.

Esel und Eselfohlen. (103a 1/g 2) Rindvieh:

Kälber unter 6 Wochen: Nutzvieh.

—: Schlachtvieh. 8

Jungvieh im Alter von 6 Wochen bis zu 1 Nutzvieh.

—: Schlachtvieh.

Männliches Jungvieh im Alter von mehr als 1 ½ bis zu 2 ½¼ Jahren: Nutzvieh.

—: Schlachtvieh.

Weibliches Jungvieh im Alter von mehr als 1 ½ bis zu 2 ½¼ Jahren: Nutzvieh.

—: Schlachtvieh.

Kühe: Nutzvieh.

—: Schlachtvieh.

½ Jahren:

103† 1 103 †2 103g 1 103g 2 104 a 104 b 105 106 a 106 b

107 a 107 b 107 c 107

Bullen (Stiere): Nutzvieh. —: Schlachtvieh. Ochsen: Nutzvieh. —: Schlachtvieh. Lämmer. Schafe. Ziegen. Spanferkel unter 10 Kilogramm. Schweine. (107 a/ d) Federvieh: Gänse. Hühner aller Art. Enten. Sonstiges Federvieh.

(108a 1/g) Fleisch, ausschließlich des Schweine⸗ specks, und genießbare Eingeweide von Vieh (ausgenommen Federvieh), frisch, auch gekühlt, gefroren, zubereitet:

Rind⸗ (Kalb⸗) Fleisch: frisch.

—: genießbare Eingeweide (Lebern usw.), gekühlt, gefroren.

—: anderes Fleisch, gekühlt, gefroren.

—: einfach zubereitet.

Schweinefleisch: frisch.

—: genießbare Eingeweide (Lebern usw.), gekühlt, gefroren.

—: anderes Fleisch, gekühlt, gefroren.

vn, 14— ;N

geruymẽ, nicht

= einfach zubereitet, uuch nicht gefrorene Herzschläge.

Schweineschinken (Vorder⸗ und Hinterschinken), ge⸗ pökelt oder geräuchert.

Schaffleisch: frisch oder einfach zubereitet.

—: gekühlt, gefroren.

sonstiges Fleisch; zum feineren Tafelgenusse zu⸗ bereitetes Fleisch, auch in luftdicht verschlossenen Behältnissen.

Gänsebrüste, -keulen, ⸗lebern.

Federvieh, geschlachtet, auch zerlegt, gespickt oder sonst zubereitet; genießbare Eingeweide von Federvieh.

Haarwild, nicht lebend, auch zerlegt, gespickt oder seeh zubereitet; genießbare Eingeweide von Haar⸗ wild.

Federwild, nicht lebend, auch zerlegt, gespickt oder b zubereitet; genießbare Eingeweide von Feder⸗ wild.

Fleischextrakt und Fleischbrühtafeln; Suppentafeln; flüssige und eingedickte Fleischbrühe; Fleischpepton.

Würste aus Fleisch von Vieh, Federvieh oder Wild (Fleischwürste).

(115 a/c) Süßwasserfische (Fluß⸗, Teich⸗ und Binnenseefische), frische:

Karpfen, lebende, nicht lebende, auch gefroren.

Aale, Schleie, Felchen, Lachse, Forellen, Saiblinge und andere lebende.

—: nicht lebende, auch gefroren.

(115d/e) Salzwasserfische (Meer⸗ oder Seefische), frische (lebende, nicht lebende, auch gefroren):

S Breitlinge (Sprotten ([Bristlinge, Bris⸗ inge]).

Schellfische und andere.

Gesalzene Heringe und gesalzene Breitlinge (Brist⸗ linge, Brislinge), unzerteilt; auch Heringslake und gesalzene Heringsmilch.

(117a/ d) Fische, zubereitet (mit Ausnahme der un⸗

zerteilten gesalzenen Heringe und Breitlinge):

Lachs, gesalzen usw.

Sardellen, einfach zubereitet.

Stockfisch, Klippfisch.

Aale, Bücklinge, Sprotten und andere vorstehend nicht genannte, getrocknete, gesalzene, geräucherte, geröstete, gekochte, gebratene oder sonst einfach zubereitete Fische; Fischmehl zum Genusse; Fisch⸗ wurst; Fischmilch, mit Ausnahme der Herings⸗

ilch; zum feineren Tafelgenusse zubereitete

Kaviar und Kaviarersatzstoffe (eingesalzener Fisch⸗ rogen), auch gepreßt oder geräuchert; Kaviarlake. (119 a/c) Seemuscheln, lebend oder bloß abgekocht

oder eingesalzen, auch von der Schale befreit:

Austern.

Austernsetzlinge.

Mies⸗ und andere Seemuscheln.

Schnecken aller Art, lebend oder bloß abgekocht oder eingesalzen; auch Froschkeulen, frisch, bloß ab⸗ gekocht oder eingesalzen.

Schildkröten, lebend oder geschlachtet, auch bloß ab⸗ gekocht oder eingesalzen.

Süßwasserkrebse, lebend oder bloß abgekocht, von der Kruste befreit (Krebsfleisch), auch dergleichen zubereitete jeder Art.

(123a/b) Seekrebse, lebend oder nicht lebend, auch bloß abgekocht oder eingesalzen, auch von der Kruste befreit:

Hummer und Langusten.

Krabben (Garnelen, Granaten), Taschenkrebse und andere.

Seekrebse (auch Hummer), Seemuscheln, Schnecken und Schildkröten, auch Froschkeulen, in anderer Weise als durch bloßes Abkochen oder Einsalzen zubereitet.

Hirsche, Hunde, Vögel und andere lebende Tiere, anderweit nicht genannt, mit Ausnahme der Seidenraupen.

Därme und Magen von Vieh, frisch oder getrocknet, auch eingesalzen, nicht zum Genusse; tierische Blasen, mit Ausnahme der Hausenblase, frisch oder getrocknet.

Goldschlägerhäutchen, zugeschnitten, auch in Formen gebracht (Goldschlägerformen).

Sonstige anderweit nicht genannte rohe tierische Stoffe mit Ausnahme anderer Eier als solcher von Federvieh oder Federwild (Seidenwurmeier und dergleichen), der Ameiseneier und der Seiden⸗ wurmschnüre, jedoch einschließlich der Fischeier, frisch, auch befruchtet —, Tintenfischschulp (Black⸗ fischbein), Fischschuppen, Rindergalle, spanische Fliegen, Maiwürmer; auch Tierflechsen, zu Stöcken, Reitpeitschen oder dergleichen ganz grob

vorgerichtet.