—
“
Erste Beilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 218 vom 18. September 1934. S. 2
Einfuhr⸗ nummer des Statistischen
Waren⸗ verzeichnisses
219 a 219 b
(219 a/b) Nahrungs⸗ und Genußmittel aller Art (mit Ausnahme der Speiseöle und Getränke) in luftdicht verschlossenen Behältnissen, soweit sie nicht an sich wegen höherer Zollsätze unter andere Nummern fallen:
Sardinen und andere Fische und Fischzubereitungen. Fleisch und Fleischwaren von Vieh (ausgenommen von Federvieh), einfach zubereitet (für den feine⸗
ren Tafelgenuß zubereitet Einfuhr 108 g).
Berlin, den 12. September 1934. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft.
J. B.: H. Backe.
Bekanntmachung
über die Zuständigkeit der Reichsstelle für Milcherzeugnisse, Oele und Fette in Berlin als Ueberwachungsstelle.
Gemäß 8
Vom 12. September 1934. 1 Abs. 3 der Verordnung über die Errichtung
von Ueberwachungsstellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 209 vom 7. September 1934) wird be⸗
stimmt:
Die Reichsstelle für Milcherzeugnisse, Oele und Fette ist in Berlin als Ueberwachungsstelle für die Ueberwachung und Regelung des Verkehrs mit den nachstehend aufgeführten
Waren zuständig:
Einfuhr⸗ nummer des Statistischen Waren⸗ verzeichnisses
ezeichnung
219 c aus 373
speck.
—: gekühlt, gefroren.
Schmalz von Schweinen.
Oleomargarin.
Schmalz von Gänsen, schmalzartige Fette. Schweine⸗ und Gänsefett, roh (uneingeschmolzen un⸗ ausgepreßt), mit Ausnahme des Schweinespecks und der Flomen (Fliesen, Liesen); ferner Grieben
zum Genusse.
Schweineflomen (Fliesen, Liesen, Schmer).
Premier jus.
Talg von Rindern und Schafen (Rinder⸗, Schaf⸗ fett), roh oder geschmolzen; auch Preßtalg.
Fisch⸗, Robben⸗, Waltran (Walöl), nicht gehärtet: ungereinigt, gereinigt oder oxydiert, auch in Flaschen oder dergleichen.
Fisch⸗, Robben⸗, Walspeck, Walfett und anderes auf gleiche Weise wie Walfett aus Tran hergestelltes Fett, auch Walknochenfett; Walratöl.
Milch, frisch, auch entkeimt (sterilisiert) oder pepto⸗ nisiert; Magermilch.
Rahm, frisch, auch entkeimt (sterilisiert) oder peptoni⸗ siert.
Buttermilch und Molken.
Butter, frisch, gesalzen (Milchbutter) oder ein⸗ geschmolzen (Butterschmalz).
Hartkäse, außer Margarinekäse: Tafelkäse in Ein⸗ zelpackungen von 2 ½ kg Rohgewicht oder darunter.
—: anderer.
Weichkäse, außer Margarinekäse: Quark aus Mager⸗ milch, Molkeneiweiß.
—: Tafelkäse in Einzelpackungen von 2 ½¼ Kilogramm Rohgewicht oder darunter.
—: anderer. .
(166 a/167) Fette Oele, nicht gehärtet:
(166 1) in Fässern, Kesselwagen oder T
schiffen:
Raps⸗ und Rüböl.
Leinöl.
Bohnenöl (Soja⸗ und anderes).
Erdnußöl.
Sesamöl. 8
Baum⸗ (Oliven⸗) Oel.
Lavat⸗ und Sulfuröl.
Baumwollsamenöl.
Bucheckern⸗, Klauen⸗, Knochen⸗, Mais⸗, Maiskeim⸗, Mohn⸗, Niger⸗, Sonnenblumen⸗, Speck⸗ und anderes fettes Oel.
Baum⸗, Sesam⸗, Erdnuß⸗, Rüb⸗ und andere fette Oele in Blechgefäßen oder in anderen Behält⸗ Uüslen als in Fässern, Kesselwagen oder Tank⸗
iffen. (168/171 d) Pflanzliche Fette:
Kakaobutter (⸗öl).
Muskatbutter (⸗balsam); Lorbeeröl, butterartiges.
Baumwollstearin.
(171 ℳ/d) zum Genusse nicht geeignet:
Palmöl (-butter, ⸗fett). 1
Palmkernöl (Palmnußöl, Palmkernfett)
Kokosnußöl (Kokosbutter, „fett, Kokosnußbutter, Kokostalg).
Mowraöl (-butter), Schibutter, Vateria⸗ und anderer pflanzlicher Talg (Pflanzenfette).
Margarine und mit Milch, Wasser, Salz und Farb⸗ stoffen oder in ähnlicher Weise zu Kunstbutter ver⸗ arbeitetes Oleomargarin (Oleomargarin 126 b); Mischungen von Oleomargarin mit Milchbutter oder Butterschmalz.
Pflanzlicher Talg zum Genusse geeignet (geläutertes Kokosnußöl [Kokosbutter] usw.).
Margarinekäse.
Gehärtete fette Oele und Trane.
Kunstspeisefett.
Milch, eingedickt (Sirupmilch) oder eingetrocknet (in u“ und Pulverform), auch mit Zusatz von Zucker.
(219 c) Nahrungs⸗ und Genußmittel aller Art (mit Ausnahme der Speiseöle und Getränke) in luft⸗ dicht verschlossenen Behältnissen, soweit sie nicht an sich wegen höherer Zollsätze unter andere
Milche auch eineden der ei eilch, auch eingedickt oder eingetrocknet; 8 Käsestoff (Kasein) für Earucgszwecke;
Schweinespeck: frisch oder einfach zubereitet; Pa
Rindsmark und andere
5
Berlin, den 12. September 1934. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft.
1 8.
J.
Bekanntmachung
über die Zuständigkeit der Reichsstelle für Eier in Berlin als
Gemäß 8
Ueberwachungsstelle. Vom 12. September 1934. 1 Abs. 3 der Verordnung über die Errichtung
von Ueberwachungsstellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 209 vom 7. September 1934) wird be⸗
stimmt:
Die Reichsstelle für Eier in Berlin ist als Ueberwachungs⸗ stelle für die Ueberwachung und Regelung des Verkehrs mit den nachstehend aufgeführten Waren zuständig:
Einfuhr⸗ nummer des Statistischen
Waren⸗ verzeichnisses
Warenbezeichnung
125 a aus 125 b 136
209 . Berlin, de
Bienen, lebende, ohne Honig.
Seidenraupen.
Eier von Federvieh und Federwild, roh oder nur in der Schale gekocht, auch gefärbt, bemalt oder in anderer Weise verziert.
Eigelb, flüssig, auch eingesalzen oder mit anderen die Haltbarkeit erhöhenden Zusätzen; Eigelb, ge⸗ trocknet, auch gepulvert; eingeschlagene Eier ohne Schale (Eigelb und Eiweiß vermischt, auch ge⸗ trocknet, oder gepulvert).
Eiweiß flüssig, auch eingesalzen oder mit anderen die Haltbarkeit erhöhenden Zusätzen.
Honig in Stöcken, Körben, Kasten mit lebenden Bienen.
Honig, in Waben oder ausgelassen oder in Bienen⸗ stöcken, ⸗körben, -kasten (ohne lebende Bienen); auch künstlicher Honig.
Eier, andere als von Federvieh oder Federwild, mit Ausnahme der Fischeier, frisch, auch befruchtet; Seidenwurmeier, Ameiseneier, Seidenwurm⸗ schnüre.
Eigelb und Eiweiß, zum Genusse zubereitet.
n 12. September 1934.
Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft.
Bekanntmachung
über die Zuständigkeit der Ueberwachungsstelle für Holz in
Berlin. Vom 12. September 1934.
Gemäß § 1 Abs. 3 der Verordnung über die Errichtung von Ueberwachungsstellen vom 4. September 1934 (Deutscher
Reichsanzeiger stimmt:
Nr. 209 vom 7. September 1934) wird be⸗
Die Ueberwachungsstelle für Holz in Berlin ist für die
Ueberwachung
stehend aufgeführten Waren zuständig:
und Regelung des Verkehrs mit den nach⸗
nummer des
Statistischen Waren⸗
verzeichnisses
“ 1’’
8 EEE“ Warenbezeichnung
Forstpflanzen.
(74a/76gy) Bau⸗ und Nutzholz, nachstehend nicht besonders genannt:
(74aff) unbearbeitet oder lediglich in der Querrich⸗ tung mit der Axt oder Säge bearbeitet, mit oder ohne Rinde; alle diese auch getränkt (imprä⸗ gniert) oder sonst auf chemischem Wege behandelt:
(74 a/c) hart:
Eichenholz.
Nußbaumholz.
Buchen⸗ und anderes hartes Holz. (74/ e) weich:
Laubholz (Birken⸗, Erlen⸗, Linden⸗, Pappel⸗ (auch Aspen⸗, Espen⸗, Zitterpappel⸗), Roßkastanien⸗, Weidenholz usw.).
Nadelholz.
Grubenholz der Zolltarifnummer 74.
Anmerkungen. b 1X.“
Bau⸗ und Nutzholz, unbearbeitet oder lediglich in der Querrichtung mit der Axt oder Säge bearbeitet, für den häuslichen oder handwerksmäßigen Bedarf von Bewohnern des Grenzbezirkes, sofern es in Traglasten eingeht oder mit Zugtieren gefahren wird, unter Ueberwachung der Verwendung und mit Beschränkung auf 10 Festmeter in einem Kalender⸗ jahr für jeden Bezugsberechtigten.
(75a/e) in der Längsrichtung beschlagen oder anderweit mit der Axt vorgearbeitet oder zer⸗ kleinert; auch gerissene Späne und in anderer Weise als durch Reißen hergestellte Klärspäne; alle diese auch getränkt (imprägniert) oder sonst auf chemischem Wege behandelt:
(75 a/c) hart:
Eichenholz.
Nußbaumholz.
Buchen⸗ und anderes (75 d/e) weich:
.
1 —8
hartes Holz.
Laubholz (Birken⸗, Erlen⸗, Linden⸗, Pappel⸗ lauch
Aspen⸗, Espen⸗, Zitterpappel⸗], Roßkastanien⸗, Weidenholz usw.).
Nadelholz.
Telegraphenstangen aller Art (auch getränkt limpräg⸗ niert] oder sonst auf chemischem Wege behandelt). (76 asg) in der Längsrichtung gesägt oder in anderer
Weise vorgerichtet, nicht gehobelt: (76 2/b) getränkt (imprägniert) oder sonst auf che⸗ mischem Wege behandelt:
hart.
weich (ausgenommen Kistenbretter aus Nadelholz) — ausgenommen in der Einfuhr vertragsmäßig Eisenbahnschwellen, mit der Axt bearbeitet, auf mehr als einer Längsseite gesägt, nicht gehobelt, aus Lärchenholz, sofern sie für Eisenbahnverwal⸗ tungen oder Tränkanstalten eingehen (80a) —. 1AAAX“ (76 ⁄%e) hart:
Eichenholz.
Nußbaumholz.
Buchen⸗ und anderes hartes Holz.
(76 f/g) weich:
Laubholz (Birken⸗, Erlen⸗, Linden⸗, Pappel⸗ lauch Aspen⸗, Espen⸗, Zitterpappel⸗], Roßkastanien⸗, Weidenholz usw.).
Einfuhr⸗ nummer des Statistischen
Waren⸗ verzeichnisses
Warenbezeichnung
76g
aus 96 b aus 6164A
Berlin, den 12. September 1934. 8 Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft.
“ 8
—
Nadelholz (ausgenommen Kistenbretter) — aus⸗ genommen in der Einfuhr vertragsmäßig Eisen⸗ bahnschwellen, mit der Axt bearbeitet, auf mehr als einer Längsseite gesägt, nicht gehobelt, aus Lärchen⸗ holz, sofern sie für Eisenbahnverwaltungen oder Tränkanstalten eingehen (80 c) —.
Erikaholz (Bruyèreholz), unbearbeitet oder in ge⸗ schnittenen Stücken.
Kokusholz (Kuba⸗, Jamaika⸗, Grenadillholz), unbe⸗ arbeitet oder in geschnittenen Stücken.
(78 a/ b) Zedernholz (auch Bleistiftholz):
unbearbeitet oder lediglich mit der Axt oder Säge bearbeitet, jedoch nicht in der Längsrichtung gesägt oder in anderer Weise vorgerichtet.
in der Längsrichtung gesägt oder in anderer Weise vorgerichtet, nicht gehobelt.
(79 a/f) Nutzholz von Buchsbaum, Ebenholz, Maha⸗ goni, Polisander, Tiek⸗, Pockholz, Cornel, Per⸗ simmon:
(79 / b) unbearbeitet oder lediglich in der Quer⸗ richtung mit der Axt oder Säge bearbeitet:
Mahagoni, Polisander.
Buchsbaum, Eben⸗, Tiek⸗, Pockholz, Cornel, Per⸗ immon. san e/ d) in der Längsrichtung beschlagen oder ander⸗
weit mit der Axt vorgearbeitet oder zerkleinert:
Mahagoni, Polisander.
Buchsbaum, Eben⸗, Tiek⸗, Pockholz, Cornel, Per⸗ simmon.
(79 e/f) in der Längsrichtung gesägt oder in anderer Weise vorgerichtet, nicht gehobelt:
Mahagoni, Polisander.
Buchsbaum, Eben⸗, Tiek⸗, Pockholz, Cornel, Per⸗ simmon. (80 a/c) Eisenbahnschwellen, mit der Axt bearbeitet,
auch auf nicht mehr als einer Längsseite gesägt, nicht gehobelt: . getränkt (imprägniert) oder sonst auf chemischem
Wege behandelt — in der Einfuhr vertragsmäßig.
auch Eisenbahnschwellen, mit der Axt bearbeitet,
auf mehr als einer Längsseite gesägt, nicht gehobelt, aus Lärchenholz, sofern sie fuüͤr Eisenbahnverwal⸗ tungen oder Tränkanstalten eingehen —.
(80 b/c) andere: 8 B
aus hartem Holz. 8
aus weichem Holz — in der Einfuhr vertragsmäßig auch Eisenbahnschwellen, mit der Axt bearbeitet, auf mehr als einer Längsseite gesägt, nicht ge⸗ hobelt, aus Lärchenholz, sofern sie für Eisenbahn⸗ verwaltungen oder Tränkanstalten eingehen —.
Naben, Felgen, Speichen sowie für diese Gegen⸗ stände erkennbar vorgearbeitete Hölzer.
(83 2/b) Faßholz (Faßdauben und odenteile), au ) zu solchen erkennbar vorgearbeitetes Holz, ungefärbt, nicht gehobelt:
von Eichenholz.
von anderem Holz. 8
Korbweiden, ungespalten, ungeschält oder geschält; auch Faschinen. 1
Korbweiden, gespalten; Reifenstäbe (gespalten für Faß⸗ und ähnliche Reifen), auch mit dem Zug⸗ messer geglättet oder gehobelt, auch rund gebogen oder mit den zur unmittelbaren Verwendung als Reifen erforderlichen Einschnitten, dem sogen. Schloß, versehen. .
Rundholz, auch entrindet und entbastet (weiß ge⸗ schält), nicht über 1,35 Meter lang und nicht über 24 Zentimeter am schwächeren Ende stark, sowie Scheitholz, zur Herstellung von mechanisch be⸗ reitetem Holzstoff (Holzmasse, Holzschliff) oder von chemisch bereitetem Holzstoff (Zellstoff, Zellulose).
Kiefernzapfen zur Samengewinnung. 2.
Brennholz (Schicht⸗Klafter⸗], Stockholz, Reisig Lauch in Bündeln], Späne [Abfallspäne], Sägemehl [Ab⸗ fall beim Sägen von Holz] und andere nur alz Brennholz verwertbare Holzabfälle, Wurzeln); Zapfen von Nadelhölzern (mit Ausnahme von Kiefernzapfen zur Samengewinnung [87 a] und von Zapfen an Zweigen zu Binde⸗ oder Zier⸗ zwecken [42 b, 44a]); ausgelaugtes Gerbholz und ausgelaugte Gerbrinden (Gerblohe), auch geformt (Lohkuchen).
Eicheln, frisch oder gedarrt, auch geschält.
Kiefernsamen.
Wilde Kastanien, Waldholzsamen und sonstige Forst⸗ sämereien (mit Ausnahme von Kiefernsamen und Bucheckern).
Seggen (Waldhaar), auch getrocknet, gefärbt oder zu Strängen zusammengedreht; Schilfrohr, roh, un⸗ gespalten (Dach⸗, Mauer⸗, Weberrohr).
Laub, Baumnadeln, Moos und sonstige Streu aller Art.
Furniere, roh.
e
J. V.: H. Bage.
88
Bekanntmachung
über die Zuständigkeit der Ueberwachungsstelle für Gartenbau⸗ erzeugnisse, Getränke und sonstige Lebensmittel in Berlin.
Vom 12. September 1934.
Gemäß § 1 Abs. 3 der Verordnung über die Errichtung von Ueberwachungsstellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 209 vom 7. September 1934) wird be⸗
stimmt:
Die Ueberwachungsstelle für Gartenbauerzeugnisse, Ge⸗ tränke und sonstige Lebensmittel in Berlin ist für die Ueber⸗ wachung und Regelung des Verkehrs mit den nachstehend aufgeführten Waren zuständig:
—
—
Einfuhr⸗ nummer des Statistischen
Waren⸗ verzeichnisses
Warenbezeichnung
Kartoffeln, frisch. b 8 (25 „/b) Zuckerrüben, auch zerkleinert:
frisch.
Erste Beilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 218 vom 18. September 1934. S. 3
Einfuhr⸗ wummer des Statistischen
Waren⸗ verzeichnisses
Einfuhr⸗ nummer des Statistischen
Waren⸗ verzeichnisses
Einfuhr⸗ nummer des Statistischen
Waren⸗ verzeichnisses
getrocknet (gedarrt).
Hopfen.
Hopfenmehl (Lupulin).
(33 a/v) Küchengewächse, frisch:
Rotkohl (Rotkraut).
Weißkohl (Weißkraut).
Wirsingkohl (Savoyer⸗, Welsch⸗, Börskohl).
Blumenkohl (Karviol, Broccoli, Spargelkohl).
Rosenkohl.
(Braun⸗, Butter⸗, Grünkohl), Schnitt⸗
Artischocken. 8
Melonen.
Rhabarber.
Spargel.
Tomaten.
Pilze (Champignons, Trüffeln, Morcheln, Pfeffer⸗ linge usw.).
Zwiebeln.
Bohnen.
Erbsen (Schoten).
Gurken, Kürbisse.
Meerrettich.
Karotten, Kohlrabi, Radieschen, Rettiche, Feld⸗, Kohl⸗, Gelb⸗, Weiß⸗, Rot⸗, Teltower Rüben, Knollensellerie.
Salat, Spinat, Brüsseler Zichorie. 8
Petersilie, Stangensellerie (Bleichsellerie).
Bataten (Süßkartoffeln), Bamien, Auberginen (Eier⸗ früchte), Lauch, Knoblauch, Pastinakwurzeln, Petersilienwurzeln, Porree, Schwarzwurzeln, Ma⸗ joran und andere frische Küchengewächse.
Mate (Paraguaytee), Apalachentee, Lorbeerblätter, Majoran, Salbeiblätter, Waldmeister und sonstige zum Würzen von Nahrungs⸗ und Genußmitteln dienende Blätter und Kräuter, getrocknet.
Champignons, in Salzlake eingelegt oder sonst ein⸗ fach zubereitet.
Artischocken, Melonen, Pilze, Rhabarber, Spargel, Tomaten, zerkleinert, geschält, gepreßt, getrocknet, gedarrt, gebacken oder sonst einfach zubereitet.
Gurken, einfach zubereitet, in Behältnissen bei einem Gewicht von 10 Kilogramm oder darunter.
Küchengewächse (ausgenommen Gurken der Nr. 37a) einschließlich der als solche dienenden Feldrüben, zerkleinert, geschält, gepreßt, getrocknet, gedarrt, gebacken oder sonst einfach zubereitet, soweit sie nicht unter Nr. 34 bis 36 fallen; unreife Speise⸗ bohnen und unreife Erbsen, getrocknet; Speise⸗ bohnen und Erbsen (reife und unreife), gebacken oder sonst einfach zubereitet; Kartoffeln, zerklei⸗ nert (ausgenommen Graupen und Grieß aus solchen), gedarrt, gebacken oder sonst einfach zu⸗ bereitet; Sauerkraut (Sauerkohl); Sämereien zum Genusse, gepulvert, gebacken oder sonst ein⸗ fach zubereitet.
(38a/b und d/ el) Bäume, Reben, Stauden, Sträucher, Schößlinge zum Verpfanzen und sonstige lebende Gewächse, ohne oder mit Erd⸗ ballen, auch in Töpfen oder Kübeln; Verede⸗ lungsreiser: 1“ 1
Palmen. e“
Lorbeerbäume.
Azaleen.
Rosen (Rosenstöcke, ⸗bäume, ⸗stämme).
Obstbäume, ⸗sträucher, Beerenobststräucher und“ ⸗stämme.
Allee⸗, Park⸗ und andere Zierbäume, Ziersträucher.
Araucarien, Aspidistras.
Sonstige anderweit nicht genannte Pflanzen: in Töpfen, Kübeln oder Kästen oder mit Topfballen (ausgetopfte).
—: ohne Erdballen; Veredelungsreiser; Stecklinge.
—: mit Erdballen (ausgetopfte 38).
—: Cycasstämme ohne Wurzeln und Wedel.
Orchideenbulben, nicht eingewurzelt.
Blumenzwiebeln.
Trockene Knollen einschließlich Begonien, Gloxinien, Gladiolen.
Klumpen, Bulben (außer Nr. 39) und Rhizome. (41a /d) Blumen, Blüten, Blütenblätter und
Knospen zu Binde⸗ oder Zierzwecken, frisch:
Nelken, Orchideen, Rosen, Veilchen.
Flieder oder Chrysanthemum.
Hyazinthen, Primeln, Vergißmeinnicht und andere frische Blumen usw.
Bindereien, ganz oder teilweise aus frischen Blumen usw. (Kränze, Sträuße usw.).
(42 a/ b) Blätter, Gräser, Zweige (auch solche mit Früchten), zu Binde⸗ oder Zierzwecken, frisch
(Bindegrün); Bindereien hieraus;
feine (der Spargel⸗ und Farngattungen).
andere.
Cycaswedel, frisch oder getrocknet, auch gefärbt oder getränkt (imprägniert) oder sonst zur Erhöhung der Dauerhaftigkeit zubereitet, auch Kränze, ganz oder teilweise hieraus.
Blumen, Blätter (auch Palmwedel und zu Fächern zugeschnittene Palmblätter), Blüten, Blüten⸗ blätter, Gräser, Seemoos, Knospen, Zweige (auch solche mit Früchten), zu Binde⸗ oder Zierzwecken, getrocknet, getränkt (imprägniert) oder sonst zur hüae- der Dauerhaftigkeit zubereitet, auch ge⸗ ärbt.
Bindereien aus getrockneten oder sonst zubereiteten Blumen, Blättern usw. der Nr. 44a. (45 a/c) Weintrauben (Weinbeeren):
Tafeltrauben, frisch.
andere Trauben (Kelker⸗ usw.), frisch.
gemostet, gegoren; Weinmaische. (46a/ b) Nüsse, unreife (grüne) und reife, auch aus⸗
geschält, gemahlen oder sonst zerkleinert oder einfach zubereitet:
Haselnüsse.
Wal⸗ und andere Nüsse (brasilianische [Para⸗], Kola⸗, Zirbel⸗ usw. ⸗nüsse).
(47a/49) Anderes Obst:
(47 afi) frisch: 8
Aepfel. .“
Birnen, Quitten. 88
Pfirsiche. 9 8
Pflaumen aller Art (Zwetschgen, Mirabellen, Reine⸗ elauden usw.).
Aprikosen, Mispeln.
Kirschen, Weichseln.
Orchideenbulben der
47 g;
47h 1 47h 2 47i
Hagebutten, Schlehen sowie anderes vorstehend nicht
enanntes Kern⸗ und Steinobst.
Erdbeeren.
Him⸗, Johannis⸗, Stachelbeeren.
Brom⸗, Heidel⸗, Holunder⸗, Preisel⸗ (Krons⸗), Wacholder⸗ und sonstige Beeren zum Genusse. (48 a/ e) getrocknet, gedarrt (auch zerschnitten und
geschält):
Aepfel und Birnen (Ring⸗, Scheibenäpfel, Apfel⸗ schnitte usw.).
verwertbare Abfälle von Aepfeln und Birnen.
Aprikosen, Pfirsiche.
Pflaumen aller Art (Zwetschgen, Prünellen, Mira⸗ bellen, Reineclauden usw.).
Kirschen, Weichseln, Wacholderbeeren und anderes getrocknetes oder gedarrtes Obst.
gemahlen, zerquetscht, gepulvert oder in sonstiger Weise zerkleinert, auch eingesalzen, ohne Zucker eingekocht (Mus) oder sonst einfach zubereitet; ge⸗ goren.
Bananen, frisch, getrocknet oder einfach zubereitet.
Apfelsinen (süße Orangen), einschließlich der Manda⸗ rinen, frisch. 1“
Zitronen, frisch.
Mandeln, Zedratfrüchte, Pomeranzen, Granaten, Mangopflaumen, Pistazien, Custardäpfel, Grape fruits, Passiflora (Granadillas), Pompelmusen und anderweit nicht genannte Südfrüchte, frisch.
Feigen, Kaktusfeigen, frisch oder getrocknet.
Korinthen.
Rosinen (mit Ausnahme der Traubenrosinen).
Datteln, frisch oder getrocknet; Traubenrosinen.
Mandeln, getrocknet.
Pomeranzen (mit Ausnahme der in Nr. 57 ge⸗
nannten), Granaten, Pistazien, Mahwablüten (Malvenfrüchte) und anderweit nicht genannte Südfrüchte, getrocknet.
Ananas, frisch, auch geschält oder ohne Zucker ein⸗ gekocht.
Johannisbrot (Karobben, Karuben), auch gemahlén.
Kastanien, genießbare (Maronen), auch ausgeschält, gemahlen oder sonst zerkleinert; Kastanienmehl ohne weitere Zubereitung; Pinienkerne (Piniolen), reife (trockene); Pinienkerne, reife und unreife, ausgeschält, gemahlen oder sonst zerkleinert.
Mit Meer⸗ oder Salzwasser übergossene zerschnittene oder geschälte Zitronen.
Pomeranzen, unreife (grün oder gelb, geschält oder ungeschält), auch in Salzwasser eingelegt; getrock⸗ nete bis Kirschgröße; Kokosnüsse.
Südfruchtschalen (die fleischigen Schalen der Früchte der Citrusarten), frisch (auch in Salzwasser ein⸗ gelegt), getrocknet, gemahlen (z. B. Orangen⸗ mehl); Zedratfrüchte, zerschnitten und mit Meer⸗ oder Salzwasser übergossen.
(59 a/b) Säfte von Früchten (mit Ausnahme der Weintrauben) und von Pflanzen zum Genusse,
nicht äther⸗ oder weingeisthaltig, uneingekocht oder ohne Zuckerzusatz eingekocht, auch entkeimt (sterilisiert):
Zitronensaft.
Pomeranzen⸗ und anderer Südfruchtsaft, Obstkraut, Himbeersaft und andere Säfte von Obst, unge⸗ goren, Birkenwasser, ungegoren, und andere vor⸗ stehend oder anderweit nicht genannte Säfte zum Genusse.
(62 a/ b) Kaffee⸗Ersatzstoffe:
Zichorien (Zichorienwurzeln) und andere als Kaffee⸗ Ersatzstoffe geeignete Wurzeln und Wurzelteile, gebrannt (geröstet), auch gemahlen, ohne Zusatz von anderen Stoffen.
Feigenkaffee, Malzkaffee, gebranntes und geröstetes Malz einschließlich des karamelisierten, auch ge⸗ mahlen; andere Kaffee⸗Ersatzstoffe.
Kakaobohnen, roh; gebrannt (geröstet), ungeschält oder geschält; Bruch.
Kakaoschalen, auch gebrannt.
Tee.
Paprika (spanischer Pfeffer, roter Cayennepfeffer, Chillies japanischer Pfeffer]), frisch (grün) oder getrocknet, auch gemahlen, gepulvert oder in Salz⸗ wasser eingelegt.
(67 a/ k) Gewürze, anderweit nicht genannt, auch geschält, entölt, gemahlen, gepulvert oder in Salzwasser eingelegt:
Gewürznelken. ““
Ingwer.
Kardamomen. ““
Muskatblüten, ⸗nüsse.
Nelkenpfeffer (Piment), Nelkenstengel (Nelkenstiele).
Pfeffer, schwarzer und weißer; schwarzer Cayenne⸗ pfeffer.
Vanille. 3
Zimt, echter (Kaneel).
Safran (Krokus).
Galgant, Guineakörner, Mutternelken, Nelkenrinde, langer Pfeffer, Sternanis (Badian), weißer Zimt, Zimtblüten, Zimtblütenstengel, Zimtkassia (Mutter⸗ zimt, Zimtholz), Zimtwurzel und andere Gewürze.
Beeren, Blätter, Blüten, Blütenblätter, Blumen, Knospen, Kräuter, Nüsse, Rinden, Sämereien, Schalen, Wurzeln und sonstige Pflanzen und Pflanzenteile, anderweit nicht genannt, zum Ge⸗ werbegebrauch, auch eingesalzen, getrocknet, ge⸗ darrt, gebrannt, geschält, gemahlen oder sonst zer⸗ kleinert; Obstkerne, anderweit nicht genannt, un⸗ geschält oder geschält; Baumschwämme, roh oder bloß geklopft und vom Holze gereinigt; Wermut (Abstnthkraut), auch getrocknet oder gemahlen; Wurmsamen.
Weberkarden (Weberdisteln).
Rhabarberwurzeln, auch getrocknet, gemahlen oder sonst zerkleinert.
Feldkümmelkraut; isländisches Moos und andere Flechten (Lichenen), roh, auch gemahlen; Tama⸗ rinden und Tamarindenmark, Rohrkassia; Beeren, Blätter, Blüten, Blütenblätter, Blumen, Knospen, Kräuter, Nüsse, Rinden, Sämereien, Schalen, Wurzeln und sonstige Pflanzen und Pflanzenteile, anderweit nicht genannt, zum Heilgebrauch, auch eingesalzen, getrocknet, gedarrt, gebrannt, geschält, gemahlen oder sonst zerkleinert; Holz zum Heil⸗ gebrauch, auch zerkleinert; getrocknete und gepul⸗ verte Insektenpulverblumen (Insektenpulver).
Beeren, Blätter, Blüten, Blütenblätter, Blumen, Knospen, Kräuter, Nüsse, Rinden, Sämereien, Schalen, Wurzeln und sonstige Pflanzen und
Pflanzenteile, anderweit nicht genannt, zum Heil⸗ gebrauch, mit Branntwein getränkt, nicht mehr als 10 Gewichtsteile Weingeist in 100 enthaltend, zur Herstellung von Arzneiwaren unter Zoll⸗ sicherung.
Kartoffelstärke, grün (Naßstärke) oder trocken, auch gemahlen.
Reisstärke, auch gemahlen.
Mais⸗, Weizen⸗, Roggen⸗ und andere Stärke, auch gemahlen; Puder. Stärkegummi (Dextrin); geröstete Stärke (Leio⸗ omme), Kleister (Schlichte), flüssig oder getrocknet, rangantstoff und ähnliche stärkemehlhaltige
Klebe⸗ und Zurichte⸗(Appretur⸗)stoffe; Kleber
(Gluten), auch gekörnt, getrocknet oder durch
Gärung verändert (Eiweisftleim); Glutenmehl.
Pfeilwurzelmehl (Arrowroot), Sago und Sagomehl, Mandioka, Tapioka, ostindisches Mehl, Salep⸗ pulver, Sagoersatzstoffe (Graupen und Grieß aus Kartoffeln).
(176 a/n) Rohr⸗, Rüben⸗ und sonstiger Zucker von der chemischen Zusammensetzung des Rohr⸗ zuckers (der Saccharose):
(176a/i) fester Verbrauchszucker (raffinierter und dem raffinierten gleichgestellter Zucker):
Rohrzucker.
Rübenzucker: Kristallzucker (granulierter), auch Sand⸗ ucker.
Platten⸗, Stangen⸗ und Würfelzucker. : gemahlener Melis.
: Stücken⸗ und Krümelzucker. gemahlene Raffinade.
Brotzucker.
: Farin.
—: Kandis. 18 11 b.,S7SoöeeeIn“
Rohrzucker, roher, fester und flüssiger.
Rübenzucker, roher, fester und flüssiger.
anderer fester und flüssiger Zucker (flüssige Raffi⸗ nade usw.).
Füllmassen und Zuckerabläufe (Sirup); Rübensaft, Ahornsaft. 8
Stärkezucker (Traubenzucker), Glykose, Dextrose, Maltose), Fruchtzucker (Lävulose) und anderweit nicht genannte gärungsfähige Zuckerarten, kri⸗ stallisiert oder sirupartig; auch Dextrinsirup; ge⸗ brannter Zucker aller Art, sogenannte Kaffee⸗ essenz, bestehend aus karamelisierter (gebrannter) Melasse ohne Zutaten. 8
Färbzucker (Zuckercouleur), dextrinfrei (Rumfarbe, ⸗couleur) oder dextrinhaltig (Bierfarbe, ⸗couleur); Zuckerfarben.
Milchzucker. “
(178 a/179 ce) Branntwein aller Art usw.:
(178 a/g) in Behältnissen mit einem Raumgehalt von 15 Liter oder mehr:
Likör.
Arrak.
Rum.
Kirsch⸗ und Zwetschgenwasser.
Kognak und anderer Weinbrand. “
anderer Trinkbranntwein. “
Sprit und Brennspiritus. “ 88
sonstige gebrannte geistige Flüssigkeiten; Mischungen
von Weingeist mit Aether und Lösungen von
Aether in Weingeist. B 8
(179 “c) in anderen Behältnissen:
Likör.
Sprit und Brennspiritus.
anderer Branntwein; Mischungen von Weingeist mit
Aether und Lösungen von Aether in Weingeist.
(180 a/f) Wein und frischer Most von Trauben, auch entkeimt:
(180ae) in Behältnissen mit einem Raumgehalt von 50 Liter oder mehr:
Wein zur Herstellung von Weinbrand unter Zoll⸗ sicherung.
Wein zur Herstellung von Weinessig unter Zoll⸗ sicherung.
Wein zur Herstellung von Schaumwein unter Zoll⸗ sicherung.
Wein zur Herstellung von Wertmutwein unter Zoll⸗ sicherung.
anderer Wein.
stiller Wein und frischer Most in anderen Behältnissen.
Most von Trauben ohne oder mit Zuckerzusatz ein⸗ gekocht oder sonst eingedickt (Traubensirup), wein⸗ geistfrei, auch entkeimt: Rosinenextrakt; griechischer Sekt; Weinmost aller Art in luftdicht verschlossenen Behältnissen. 1b 1
Weine mit Heilmittelzusätzen und andere zu Genuß⸗ zwecken verwendbare weinhaltige Getränke, auch mit Zusatz von Gewürzen oder Zucker.
Obstwein, in Gärung begriffener Obstmost und andere gegorene, dem Weine ähnliche Getränke aus Frucht⸗ oder Pflanzensäften oder Malzauszügen; Reiswein (Sake).
Schaumwein, auch solcher aus Muskat⸗ und ähnlichem Weine.
Met; Milchwein (Kumyß) und Kefir⸗Kumyß; Ge⸗ tränke, ohne Zusatz von Branntwein oder Wein künstlich bereitet, anderweit nicht genannt; Limo⸗ naden.
(186 a/ b) Bier aller Art;
in Behältnissen mit einem Raumgehalt von 15 Liter oder mehr.
in anderen Behältnissen.
(187a/b) Speiseessig:
Weinessig; auch Speiseessig mit einem Extraktgehalt von mehr als 3 Gramm im Liter. “
anderer Speiseessig. “
andere Hefe aller Art (als Weinhefe).
Mineralwasser, natürliches und künstliches, einschließ⸗ lich der Flaschen und Krüge. 1
Anderes natürliches Wasser, auch destilliert; Eis, rohes, natürliches und künstliches.
Zuckerwerk und sonstige anderweit nicht genannte Zuckerwaren. 8 Nicht gebackene Waren mit Zuckerzusatz, z. B. Basso⸗
rin⸗ und Tragantwaren, mit Zucker versetzt;
Fruchtkerne, Gewürze, Kastanien, K üchengewächse,
Nüsse, Obst, Sämereien, Südfruchtschalen, Süd⸗
früchte und sonstige Pflanzen und Pflanzenteile,
überzuckert (kandiert, glasiert).
Kakaomasse; Kakaoschalen, gemahlen.
Kakaopulver, auch entölt.
6“ Sb
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