zeiger Nr. 218 vom 18.
— Einfuhr⸗ nummer des Statistischen Waren⸗ verzeichnisses
Einfuhr⸗ nummer des Statistischen Waren⸗ verzeichnisses
Einfuhr⸗ nummer des Statistischen
Waren⸗ verzeichnisses
8
Warenbezei nung
329 a
329 b
329 c
Kreide, weiße, geschlämmt; auch gestäubte oder in anderer Weise fein gepulverte rohe Kreide.
Eisenoxyd (auch Eisenoxydhydrat), natürliches und künstliches (auch gelber Ocker), gemahlen oder ge⸗ schlämmt, trocken oder in Teigform, auch geschönt.
Umbra, Sieneser Erde und andere vorstehend nicht genannte Erdfarben (gemahlene oder geschlämmte Farberden und als solche verwendbare Abfälle und Nebenerzeugnisse der Industrie, auch als Farb⸗ erden gemahlene Erze), trocken oder in Teigform, auch geschönt.
Buchdruck⸗, Kupferdruckschwärze (Frankfurter⸗, Rebenschwarz), trocken, nicht zubereitet.
Schmelzfarben (Email⸗, Glas⸗, Porzellanfarben), auch zubereitet, auch in Aufmachungen für den Kleinverkauf.
Chromfarben.
Kupferfarben (Schweinfurtergrün 309 b) und andere Pigmentfarben (künstliche Mineralfarben) und Farblacke (Lackfarben), anderweit nicht genannt, rein oder versetzt mit mineralischen Stoffen oder Stärke, trocken oder in Teigform.
Käsefarben, Orseilleauszug, Chlorophyll und andere nicht zubereitete Farben, anderweit nicht genannt.
Papierdruckfarbe, aus Ruß oder Kupferdruckschwärze hergestellt. 1
Blei⸗, Zink⸗, Lithoponweiß, Eisenoxyd, Eisenmennig, mit Oel angerieben, nicht in Blechbüchsen oder in Aufmachungen für den Kleinverkauf.
Blei⸗, Zink⸗, Lithoponweiß, Eisenoxyd, Eisenmennig, mit Oel angerieben, in Blechbüchsen oder in Auf⸗ machungen für den Kleinverkauf; andere anderweit nicht genannte zubereitete Farben, (mit Oel, Oelfirnis, Glyzerin, Leim, Mineralöl oder einem anderen Bindemittel oder mit Weingeist versetzt oder angerieben); anderweit nicht genannte nicht zubereitete Farben in Bläschen, Kapseln, Muscheln, Pasten, Tuben, Töpfchen, Täfelchen oder dergleichen.
Farben in Farben⸗ und Tuschkasten; Tusche (Tusch⸗ farben), fest oder flüssig.
Tinte und Tintenpulver.
Graphit in Aufmachungen für den Kleinverkauf.
Speckstein, geschnitten oder geformt zum Zeichnen (Schneiderkreide), auch in Holz gefaßt.
Blei⸗, Farben⸗ und Kohlenstifte (zum Zeichnen oder Schreiben); Kreide, geschnitten oder geformt, auch gefärbt.
Oelfirnisse, auch mit Zusatz von Trockenmitteln; Firnissatz; Standöl; Vogelleim aus eingedicktem Leinöl.
Weingeistfirnisse (Auflösungen von Harzen in Wein⸗ geist, auch in Holzgeist) mit oder ohne Zusatz von Farbstoffen; Schellackkitt (in heißem Weingeiste zur Sirupdicke aufgelöster Schellack); Kutscherlack (Auflösung von Farbstoff und Wachs in Weingeist).
Lackfirnisse, Lacke, ohne Verwendung von Weingeist hergestellt (Auflösungen von Harzen in Terpentin⸗ öl, Mineralöl, Harzöl, Oelfirnis, Azeton, Alkalien oder anderen Lösungsmitteln), auch mit Farb⸗ stoffen versetzt;: Asphaltlack; Zelluloselack.
Siegellack (auch Siegelabdrücke in Siegellack); Flaschenlack.
Oel⸗ (Firnis⸗), Harz⸗, Kautschuk⸗ und Guttapercha⸗ kitte, Leim⸗, Eiweiß⸗ und andere Kitte mit Aus⸗ nahme von Asbest⸗, Mineral⸗ (Asphalt⸗), Schellack⸗ und Wachskitt (Baumwachs).
Asbestanstrichmasse (flüssiger Asbest), auch mit einem Zusatze von Farbe (Asbestfarben); Asbestkitt.
Aethyläther und Aethylester.
Andere Aether aller Art, einfache und zusammen⸗ gesetzte; auch Kognaköl (Weinbeeröl).
Fuselöle.
Amyl⸗, Butyl⸗ und Propylalkohol.
Holzgeist (Methanol), roh.
Azeton, roh.
Holzgeist (Methanol), gereinigt; Azeton, gereinigt; Formaldehyd in wässeriger Lösung (Formalin, Formol).
Azetaldehyd (Aethylaldehyd), Par⸗ und Metaldehyd (polymere Azetaldehyde).
Holzteer⸗ (Wacholderteer⸗, Birkenteer⸗, Birkenrinden⸗ usw.) Oel, auch gereinigt; Kautschuköl; Tieröl, roh (Hirschhornöl) oder gereinigt (Dippelsöl).
Terpentinöl (einschließlich des Kien⸗, Krummholz⸗ und Silbertannenöls), roh oder gereinigt (Terpen⸗ tingeist,⸗spiritus, Kamphin), Fichtennadelöl, Harz⸗ geist (⸗essenz).
Orangen⸗, Zitronen⸗, Bergamott⸗, Mandarinen⸗ usw. Oel aus Früchten der Zitrusarten.
Kampferöl (flüssiger Kampfer); Anis⸗, Wacholder⸗, Rosmarin⸗ und andere flüchtige (ätherische) Oele; ferner Menthol (Menthakampfer), auch in Um⸗ schließungen aus Holz (Migränestifte).
Terpineol, Vanillin, Anethol, Safrol, Borneol, Kumarin, Thymol, Heliotropin, Bittermandelöl, Eukalyptol und ähnliche zur Bereitung von Riech⸗ mitteln dienende künstliche Riechstoffe.
Wohlriechende Fette, Salben und Pomaden sowie
wohlriechende fette und mineralische Oele.
Kölnisches Wasser.
Andere äther⸗ oder weingeisthaltige Riechmittel (Parfümerien) und Schönheitsmittel (kosmetische Mittel, z. B. Haarfärbemittel sowie Haut⸗ und andere Verschönerungsmittel); wohlriechende oder zur Verbreitung von Wohlgeruch dienende äther⸗ oder weingeisthaltige Auszüge (Essenzen, Extrakte, Tinkturen) und Wässer; wohlriechender Essig.
Aether⸗ oder weingeisthaltige Kopf⸗, Mund⸗ und Zahnwässer.
Seg wohlriechende, nicht äther⸗ oder weingeist⸗ altig.
Puder, Schminken, Zahnpulver, wohlriechend; Zahn⸗ seife, Räucher⸗, Schminkpapier und alle anderweit nicht genannten Riech⸗ und Schönheitsmittel (Parfümerien und kosmetische Mittel).
Guano: künstlicher (Fisch⸗, Fleisch⸗, Blut⸗, Garnelen⸗ usw. Guano); Tier⸗, Flechsenmehl; gemahlener tierischer Dünger (Poudrette).
—: natürlicher.
Knochenmehl, Knochengrieß, Knochenschrot.
Thomasphosphatmehl.
Mit Säuren behandelte phosphorhaltige Dünge⸗ mittel (Superphosphate), auch mit anderen Stoffen vermischt; an sich zollpflichtige Stoffe zu Düngezwecken unter Zollsicherung (ausgenommen
1
stickstoffhaltige Düngemittel der stat. Nrn. 286, 303, 304 A 1, 304 B 1 bis 304 B 4, 317 D, 362 B und salpetersaures Ammoniak der stat. Nr. 302).
Stickstoffhaltige Düngemittel, anderweit nicht ge⸗ nannt oder inbegriffen.
Schießbaum⸗, Kollodiumwolle.
Schießpulver (schwarzes, rauchschwaches usw.).
Sprengpulver und andere vorstehend nicht genannte Sprengmittel, nicht unter Nr. 365 oder 366 fallend (Dynamit usw.).
Zündpillen, ⸗spiegel; gefüllte Zünd⸗ und Spreng⸗ zündhütchen; gefüllte Geschoßzündungen, Schlag⸗ röhren und Zündschrauben; Kugel⸗ und Schrot⸗ zündhütchen (Flobertmunition).
Gefüllte Patronen (für Feuerwaffen), außer Flobert⸗ munition.
Zündhölzer, Zündspänchen; Zündstäbchen aus Stroh⸗ halmen, Pappe oder sonstigen Stoffen.
Zündkerzchen aus Stearin, Wachs oder ähnlichen Stoffen.
Feuerwerk aller Art (Feuerwerkssatz und Feuer⸗ werkskörper); Antimon⸗, Magnesium⸗, Zinkfackeln.
Pechfackeln, Schwefelfaden, Zunderpapier, zube⸗ reiteter Feuerschwamm, Zündschnüre jeder Art, Zündblättchen für Kinderpistolen, Zündbänder für Grubenlampen und für Feuerzeuge sowie sonstige anderweit nicht genannte Zündstoffe und Zünd⸗ waren.
Glühstrümpfe (Glühkörper für Beleuchtungszwecke), ausgeglüht, auch mit Kollodium, Gelatine, Leim, Schellack oder dergleichen getränkt oder in Ver⸗ bindung mit unedlen Metallen oder Legierungen unedler Metalle.
Eiweiß, getrocknet, auch gepulvert, Eiweißstoffe, tierische und pflanzliche, anderweit nicht genannt oder inbegriffen.
Käsestoff (Kasein) für technische Zwecke; Käsestoff⸗ plättchen, auch gefärbt, bedruckt; Käsestoffgummi und ähnliche Zubereitungen.
Rohleim (entkalkte Knochen, Rohgelatine, Leim⸗ gallerte).
Leim aller Art (mit Ausnahme des Eiweißleims), fest oder flüssig.
Gelatine, auch gefärbt.
Blätter, Flittern, Kapseln, leere und gefüllte (nicht unter andere Nummern fallend), Oblaten (Mund⸗ lack), Trockenplatten für photographische Zwecke, auch belichtet, und andere geformte Gegenstände aus nicht mit Zucker versetzter Gelatine.
Elastischer Leim zur Herstellung von Buchdruck⸗ walzen oder dergleighen sowie Druckplatten für Hektographen und ähnliche Vervielfältigungsvor⸗ richtungen.
Holzteer⸗ und Torfteerkreosot.
Gase, verdichtet, auch verflüssigt oder fest: Kohlen⸗ säure.
—: andere.
Alkaloide (organische Basen des Pflanzenreichs) und ihre Derivate, deren Salze und sonstige Verbin⸗ dungen: Chinaalkaloide, deren Salze und sonstige Verbindungen. 8
—: andere.
Kollodium und Zelloidin.
Kunstharze, härtbare, flüssig oder fest.
Kunstharze, nicht härtbare, flüssig oder fetst5..
Zellulosederivate (z. B. Azetyl⸗, Formyl⸗ und Alkyl⸗ zellulose), nicht unter andere Nummern fallend.
Chloroform und Chloralhydrat.
Bromo⸗ und Jodoform. b
Künstliche Gerbstoffe, anderweit nicht genannt, flüssig oder fest.
Süßholzsaft, mit Zucker, Honig, Anisöl, Salmiak oder acaecs Geschmackszutaten oder Heilmitteln ver⸗ etzt, oder in Aufmachungen für den Kleinverkauf; auch Brustkuchen, ⸗teig.
Anderer Süßholzsaft, roh oder gereinigt.
Balsame, künstliche; Auszüge (Essenzen, Extrakte, Tinkturen), Wässer und dergleichen, nicht wohl⸗ riechend, zum Gewerbe⸗ oder Heilgebrauch (mit Ausnahme der Farbholz⸗ und Gerbstoffauszüge).
Säfte von Früchten (mit Ausnahme von Wein⸗ trauben) und von Pflanzen, zum Gewerbe⸗ oder Heilgebrauch, äther⸗ oder weingeisthaltig.
Arzneiwaren und sonstige pharmazeutische (auch chemisch⸗pharmazeutische) Erzeugnisse, anderweit nicht genannt oder inbegriffen: zubereitet.
—: nicht zubereitet.
Geheimmittel.
Chemische Erzeugnisse, anderweit nicht genannt oder inbegriffen, für photographische, Reinigungs⸗ (Des⸗ infektions⸗) und andere Zwecke.
(506) Wasserdichte Gewebe (mit Ausnahme von Kautschuk⸗ und Guttaperchageweben):
Gewebe mit Zellhorn (Zelluloid) oder ähnlichen Stoffen überstrichen (z. B. Pegamoid).
G Zellstoffwatte), zu Heilzwecken zube⸗ reitet.
(639 „c) Zellhorn (Zelluloid) und ähnliche Stoffe: (639 a/b) auch für Waren erkennbar vorgearbeitet:
Zellhorn (Zelluloid), Nachahmungen von Elfenbein oder Schildpatt daraus.
Kunsthorn, Azetylzellulose oder andere zellhorn⸗ ähnliche Stoffe, Nachahmungen von Elfenbein oder Schildpatt daraus.
Abfälle.
(640 1/5) Filme aus Zellhorn oder ähnlichen Formerstoffen:
Kinofilme: lichtempfindlich, unbelichtet (Negative und Positive).
—: belichtet, nicht entwickelt (Negative und Positive).
—: belichtet, entwickelt (Negative).
—: belichtet, entwickelt (Positive).
andere Filme für photographische Zwecke, unbelichtet oder belichtet.
Pappen mit Asphalt, Teer oder dergleichen über⸗ zogen, getränkt oder bestrichen (Dachpappen), so⸗ wie Röhren aus solcher Pappe; Steinpappe; Schiffsfilz (außer mit Tierhaaren).
Vulkansiber (Platten, Stäbe, Röhren).
Photographisches Papier: Albuminpapier, lichtemp⸗ findliches Zelloidin⸗, Bromsilber⸗, Chlorsilber⸗, Jod⸗ silberpapier und dergleichen, auch in Aufmachungen für den Kleinverkauf.
—: Lichtpauspapier, auch in Aufmachungen für den Kleinverkauf.
aus 664 b
aus 869 A 6
Anilin⸗, Ultramarin⸗ und Kohlepapier; gefettetes Indigopapier; Desinfektionspapier; Fliegen⸗ und Mottenpapier; Ozonpapier; Reagenz⸗ und anderes chemisches Papier.
Transparentes Viskosepapier und Waren daraus.
Edelsteine, synthetische.
Trockenplatten für photographische Zwecke mit ein⸗ seitigem Ueberzuge von lichtempfindlicher Masse, auch mit darauf befindlichen Negativbildern (Glas⸗ negative); auch Trockenplatten für photographische Zwecke aus Eisenblech.
Wismut.
Berlin, den 14. September 1934.
Der Reichswirtschaftsminister.
In Vertretung des Staatssekretärs: Sarno
über die Zustä
ndigkeit der Ueberwachungsstelle
Bekanntmachung 2 für
andere Tierhaare in Berlin. Vom 14. September 1934.
Gemäß § 2 Abs. 3 der Verordnung über die Errichtung von Ueberwachungsstellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 209 vom 7. September 1934) wird be⸗
stimmt:
Die Ueberwachungsstelle für Wolle und andere Tierhaare in Berlin ist für die Ueberwachung und Regelung des Ver⸗ kehrs mit den nachstehend aufgeführten Waren zuständig:
Einfuhr⸗ nummer des Statistischen
Waren⸗ verzeichnisses
(144 a/f) Schafwolle (auch Gerberwolle), roh, auch Abfälle von roher Wolle: (144a/c) Merinowolle: im Schweiße (Schmutz⸗ oder Schweißwolle). Rückenwäsche (auf dem Schafe gewaschene Wolle). nach der Schur gewaschene Wolle (Fabrikwäsche und
handgewaschene Wolle) sowie Gerber⸗ und Haut⸗
wolle (Pelade).
(144 8/f) Kreuzzuchtwolle: 1 3
im Schweiße (Schmutz⸗ oder Schweißwolle).
Rückenwäsche (auf dem Schafe gewaschene Wolle).
nach der Schur gewaschene Wolle (Fabrikwäsche und hand ewaschene Wolle) sowie Gerber⸗ und Haut⸗ wolle (Pelade).
(145 a1/c) Haare, roh, auch gesotten:
Haare des Schafkamels, des Kamels. b
Haare der Hausziege, der Kämel⸗ oder Angoraziege sowie aller anderen zum Geschlechte der Ziegen gehörigen Tiere. H
Hasen⸗ (auch Seidenhasen⸗), Kaninchen⸗, Biber⸗, Affen⸗, Bisamratten⸗ und Nutriahaare.
Rindvieh⸗, Hirsch⸗, Hunde⸗, Schweine⸗ und ähnliche grobe Tierhaare.
Pferdehaare (aus der Mähne oder dem Schweife), auch gesotten.
(413 a/g) Wolle und andere Tierhaare, gehechelt, gebleicht, gefärbt, auch in Lockenform gelegt oder gemahlen:
Schafwolle (auch Gerberwolle).
Haare des Schafkamels, des Kamels.
Haare der Haus⸗, der Kämel⸗ oder Angoraziege sowie aller anderen zum Geschlechte der Ziegen gehörigen Tiere.
Hasen⸗ (auch Seidenhasen⸗), Kaninchen⸗, Biber⸗ Affen⸗, Bisamratten⸗ und Nutriahaare, auch gebeizt. 16
Rindvieh⸗, Hirsch⸗, Hunde⸗, Schweine⸗ und ähnliche grobe Tierhaare.
Woll⸗, Mohär⸗, Kaschmir⸗, Alpaka⸗, Kamelhaar⸗ und dergleichen Kämmlinge.
Abfälle von gebleichter oder gefärbter Wolle, vom Krempeln (Wollflocken), von der Spinnerei (ein⸗ schließlich der beim Verspinnen des Kammzugs abgerissenen Enden), von der Weberei oder Wir⸗ kerei oder vom Tuchscheren (Scher⸗, Flockwolle, Tuchtrümmer); Abfälle von anderen bearbeiteten Tierhaaren.
Kunstwolle, ungefärbt oder gefärbt, auch gekrempelt.
Krollhaare aus Rindvieh⸗, Schweine⸗ oder anderen groben Tierhaaren, auch mit anderen Tierhaaren oder mit pflanzlichen Faserstoffen gemischt.
Wolle, gekrempelt (gestrichen) oder gekämmt (Kamm⸗ zug), mit Ausnahme der in Nr. 414 und 415 genannten Kunstwolle und Krollhaare: Merino⸗ wolle.
—: Kreuzzuchtwolle.
Kamelhaare und andere anderweit nicht genannte Tierhaare, gekrempelt (gestrichen) oder gekämmt (Kammzug), mit Ausnahme der in Nr. 415 ge⸗ nannten Krollhaare. 3
Garn aus Rindvieh⸗, Hirsch⸗, Hunde⸗, Schweine⸗ oder ähnlichen groben Tierhaaren, auch mit anderen tierischen oder pflanzlichen Spinnstoffen oder Gespinsten, ausschließlich Seide und Baumwolle, gemischt, ein⸗ oder zweidrähtig, roh, gebleicht, gefärbt, bedruckt. 1 (418a/419) Mohär⸗, Kaschmir⸗, Alpaka⸗ und Ka⸗
melhaargarn, auch mit anderen tierischen oder
mit pflanzlichen Spinnstoffen oder Gespinsten,
ausschließlich Seide und Baumwolle, gemischt: roh, eindrähtig: Mohärgarn, Kaschmirgarn.
—: Alpaka⸗, Kamelhaargarn.
roh, zwei⸗ oder mehrdrähtig: Mohärgarn, Kaschmir⸗
arn. 8— Alpaka⸗, Kamelhaargarn. gebleicht, gefärbt, bedruckt. 8 (420 /421 d) Hartes Kammgarn aus Glanzwoll⸗ über 20 Zentimeter Länge, auch gemischt mi anderen Tierhaaren, wenn das Garn nicht 56 durch die Eigenschaften des harten Kammgarn verloren hat: roh: eindrähtig. —: zweidrähtig. —: dreidrähtig. —: vier⸗ oder mehrdrähtig.
Beilage zum
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Einfuhr⸗ nummer des Statistischen
Waren-⸗ verzeichnisse 8
Warenbezeichnung
Einfuhr⸗ nummer des Statistischen
Waren⸗ verzeichnisses
Warenbezeichnung
Einfuhr⸗ nummer des Statistischen
Waren⸗ verzeichnisses
“
421 a 421 b 421 c 421 d
432 c 432 d 432 e
433
434 a 434 b 435 a 435 b 1 435 b 2
436
gebleicht, gefärbt, bedruckt:
—: zweidrähtig.
—: dreidrähtig.
—: vier⸗ oder mehrdrähtig. (422 a/425) Garn aus Wolle oder anderen Tier⸗
haaren, auch mit pflanzlichen Spinnstoffen oder Gespinsten, ausschließlich Baumwolle, gemischt, nicht unter 417 bis 421 fallend
Kammgarn, roh: eindrähtig.
—: zweidrähtig. 8
—: dreidrähtig.
—: vier⸗ oder mehrdrähtig.
Kammgarn, gebleicht, gefärbt, bedruckt: eindrähtig.
—: zweidrähtig.
: dreidrähtig.
—: vier⸗ oder mehrdrähtig.
Streichgarn, roh. u““
Streichgarn, gebleicht, gefärbt, bedruckt; auch Gri⸗ saillegarn (Garn aus Kunstwolle).
Garn aller Art aus Wolle oder anderen Tierhaaren, auch mit pflanzlichen Spinnstoffen oder Gespinsten, ausschließlich Baumwolle, gemischt, in Auf⸗ machungen für den Einzelverkauf.
(427/428 b) Fußbodenteppiche, im Stück als Meter⸗ ware oder abgepaßt (ohne Näharbeit), auch bedruckt:
aus ungefärbten oder gefärbten Garnen von Rind⸗ vieh⸗, Hirsch⸗, Hunde⸗, Schweine⸗ oder ähnlichen groben Tierhaaren, auch gemischt mit Jute, Ma⸗ nilahanf, Agave⸗, Ananas⸗ oder Kokosfasern ohne Rücksicht auf das Mischungsverhältnis, desgleichen mit Beimischung von anderen pflanzlichen Spinn⸗ stoffen, falls die Garne aus Rindvieh⸗ usw. Haaren vorherrschen; auch aus Tuchenden geflochtene Fußbodenteppiche.
S Fußbodenteppiche: geknüpft, auch mit Näh⸗ arbeit.
—: gewebt.
(429/30) Dichte Gewebe für Möbel⸗ und Zimmer⸗ ausstattung (mit Ausnahme von Sammet und Plüsch, sammet⸗ und plüschartigen Geweben), gefärbt, bedruckt oder bunt gewebt:
im Stück als Meterware.
abgepaßt (als Vorhänge, Bilder, Decken usw.).
Sammet und Plüsch, sammet⸗ und plüschartige Gewebe (aufgeschnitten oder nicht aufgeschnitten), ungemustert oder gemustert.
Gewebe, nicht unter Nr. 427 bis 431 fallend:
im Gewichte von: mehr als 700 Gramm auf 1 Qua⸗ dratmeter Gewebefläche; Preßtücher, Gurte, Scheiben oder Tafeln aus Garnen von Ziegen⸗ oder groben Tierhaaren, zum Pressen von Oel oder Fetten.
—: mehr als 500 bis 700 Gramm auf 1 Quadrat⸗ meter Gewebefläche.
—: mehr als 200 bis 500 Gramm auf 1 Quadrat⸗ meter Gewebefläche.
—: 200 Gramm oder weniger auf 1 Quadratmeter Gewebefläche.
rohe Filztücher zur Holzstoff⸗, Zellstoff⸗, Strohstoff⸗, Papierherstellung oder zu anderen technischen Zwecken.
Wirk⸗ (Trikot⸗) und Netzstoffe.
(434 a/435 b2) Wirk⸗ (Trikot⸗) und Netzwaren: Unterkleider: geschnitten. 8 1 —: abgepaßt gearbeitet (regulär). Handschuhe. 3 Strümpfe, Socken. andere geschnittene oder abgepaßt
(reguläre) Wirk⸗ und Netzwaren. Spitzenstoffe und Spitzen aller Art einschließlich der
Einsatzspitzen, Kanten und abgepaßten Waren aus
Spitzen oder Spitzenstoffen, auch ohne wellen⸗
förmig gestalteten oder ausgezackten Rand; Tüll.
Posamentierwaren (Besätze, Bänder, Kordeln, Litzen, Schnüre und dergleichen) sowie Knopfmacher⸗ waren, auch mit Unterlagen oder Einlagen von Holz, Bein, Horn, Leder, Metall oder dergleichen; ferner nach Art der sogenannten Baumwollen⸗ sparterie hergestellte Waren aus Wolle oder an⸗ deren Tierhaaren, auch mit pflanzlichen Spinn⸗ stoffen gemischt; Chenille.
(513/4) Filze, abgepaßte Fußbodenteppiche aus Filz und sonstige nicht genähte Filzwaren (mit Ausnahme der Hutstumpen und Hütez:
aus Rindvieh⸗, Hirsch⸗, Hunde⸗, Schweine⸗ oder ähnlichen groben Tierhaaren, auch in Verbindung mit pflanzlichen Spinnstoffen, jedoch ohne Bei⸗ mischung von Seide, Wolle oder anderen Tier⸗ haaren.
aus Wolle oder anderen als den vorstehend ge⸗ nannten Tierhaaren, auch in Verbindung mit pflanzlichen Spinnstoffen oder mit Beimischung von Seide.
Pferdehaare (aus der Mähne oder dem Schweife), bearbeitet: gehechelt, gezogen, gebleicht, gefärbt, auch Abfälle hiervon.
—: Krollhaare aus Pferdehaaren, auch gemischt mit anderen Tierhaaren oder mit pflanzlichen Faser⸗ stoffen.
Waren aus Pferdehaaren, anderweit nicht genannt, wie Preßtücher, Gurte, Scheiben und Tafeln, zum Pressen von Oel oder Fetten, auch in Ver⸗ bindung mit Werg; Taue, Seile, Stricke, auch Zwirn; Weberlitzen, auch durch Verflechten, Ver⸗ knüpfen oder Verstricken zu einem sogenannten Litzenkamme vereinigt; Gewebe, auch mit anderen tierischen oder mit pflanzlichen Spinnstoffen oder Gespinsten, ausschließlich Seide, gemischt, sofern die ganze Kette oder der ganze Einschlag aus Pferdehaaren besteht; Bänder, Ketten, Siebböden und ähnliche Geflechte; künstliche Blumen, Spitzen.
Menschenhaare, roh, ausgekocht, gefärbt, gehechelt, gesponnen oder in Lockenform gelegt.
Haargewirre von Menschenhaaren, zu Perücken⸗ macher⸗ oder anderen Haararbeiten nicht ver⸗ wendbar.
Hnet aus Menschenhaaren oder Nachahmungen avon.
Andere Perückenmacher⸗ und andere Arbeiten aus Menschenhaaren oder Nachahmungen davon, auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter andere Nummern fallen.
Männerhüte ohne Rücksicht auf die Ausstattung: aus Gespinstwaren ganz oder teilweise aus Seide; Hüte aller Art mit Springfedern (Klapphüte).
eindräh
1“
gearbeitete
—: aus anderen, auch mit Kautschuk überzogenen oder getränkten Gespinstwaren; lackierte Männer⸗ hüte aus Gespinstwaren aller Art, auch aus Filz.
Mützen aus Gespinstwaren, Fez usw.
(534/535 b) Frauenhüte:
aus Gespinstwaren ganz oder teilweise aus Seide, aus Spitzen, Stickereien oder Gespinstwaren mit aufgenähter Arbeit.
aus anderen, auch mit Kautschuk überzogenen oder getränkten Gespinstwaren: unausgerüstet (un⸗ garniert).
—: ausgerüstet (garniert).
Männer⸗ und Frauenhüte aus wasserdichten Ge⸗ weben (mit Ausnahme von Kautschukgeweben), unausgerüstet (ungarniert) oder ausgerüstet (gar⸗ niert).
(537/8) Männerhüte
der lackierten): 8
aus Haarfilz. 8
aus Wollfilz.
Frauenhüte aus (ungarniert).
—: ausgerüstet (garniert).
Hutstumpen aus Filz: aus Haarfilz.
—: aus Wollfilz.
(543 a/c) Abgenutzte Gespinstwaren, abgenutzte Kleider und abgenutzte sonstige genähte Gegen⸗ stände aus Gespinstwaren, neue Gewebeab⸗ schnitte bis zur Größe von nicht mehr als einem halben Quadratmeter, alle diese zur ursprüng⸗ lichen Bestimmung noch verwendbar:
zur Herstellung von Putz⸗, Schleif⸗ und Polier⸗ scheiben, Putz⸗ und Polierlappen, Anfaß⸗, Schutz⸗ und Dichtungslappen, Schutzschürzen, Schutzhand⸗ säcken und Schutzhandschuhen, unter Zollsicherung.
zur Wiedergewinnung der benutzten Spinnstoffe, unter Zollsicherung.
zur Papier⸗ oder Pappenbereitung, unter Zoll⸗ sicherung.
Abfälle von Gespinstwaren aller Art (Lumpen und Schneidereiabfälle, letztere zur Schneiderei nicht mehr verwendbar); Tuchleisten; alte Netze, altes Tauwerk, alte Stricke, alte Weberlitzen, aus Garn (Gespinsten) aller Art, zur ursprünglichen Bestim⸗ mung nicht mehr verwendbar.
aus Filz (mit Basne me
Filz aller Art: unausgerüstet
Der Reichswirtschaftsminister.
In Vertretung des Staatssekretärs: Sarnow.
Bekanntmachung
über die Zuständigkeit der Ueberwachungsstelle für Baum⸗
Gemäß 8
wolle in Bremen. 1.“ Vom 14. September 1934. 2 Abs. 3 der Verordnung über die Errichtung
8
don Ueberwachungsstellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 209 vom 7. September 1934) wird be⸗
stimmt:
Die Ueberwachungsstelle für Baumwolle in Bremen ist für die Ueberwachung und Regelung des Verkehrs mit den nachstehend aufgeführten Waren zuständig:
Einfuhr⸗ nummer des Statistischen
Waren⸗ verzeichnisses
Beerlin, den
In Vertretung des Staatssekretärs: Sa
(28 /b) Spinnstoffe, roh, gereinigt, geröstet, ge⸗ brochen, geschwungen, entleimt und Abfälle davon zum Spinnen:
aumwolle. teabfälle von roher Baumwolle (Linters), auch
gereinigt.
Baumwolle, gebleicht, gefärbt, gekrempelt (gestri⸗ chen), gekämmt, auch gemahlen.
Abfälle von gebleichter oder gefärbter Baumwolle; vom Krempeln oder Kämmen; von der Spinnerei, Weberei oder Wirkerei; Kunstbaumwolle.
(512 A) Watte (auch Zellstoffwatte):
andere als zu Heilzwecken zubereitete Watte, auch mit Kleister, Leim oder Gummilösung überzogen; ferner als Dichtungsmittel dienende Rollen aus Watte. 1
Waren aus Watte (mit Ausnahme der künstlichen
Blumen, des Packfilzes und der in Nr. 512 A
genannten Rollen), auch mit Näharbeit.
14. September 1934. Der Reichswirtschaftsminister.
rno
igkeit der Ueberwachungsstelle für Baum⸗
wollgarne und ⸗gewebe in Berlin.
Gemäß § 2
Vom 14. September 1934. Abs. 3 der Verordnung über die Errichtung
von Ueberwachungsstellen vom 4. September 1934 (Deutscher
Reichsanzeiger stimmt: Die
Ueberwachungsstelle
Nr. 209 vom 7. September 1934) wird be⸗
für Baumwollgarne und
gewebe in Berlin ist für die Ueberwachung und Regelung des
Einfuhr⸗ nummer des Statistischen
Waren⸗ verzeichnisses
Verkehrs mit den nachstehend aufgeführten Waren zuständig:
Vorgespinst (Dochtgarn, ⸗wolle, Lunte), ungedreht oder gedreht, roh, gebleicht, gefärbt, bedruckt; auch Dochte, nicht gewebt, nicht geflochten, nicht ge⸗ wirkt.
(440/3) Garn: (440 a/ k) eindrähtig, roh,
auch zugerichtet (appretiert) und gedämpft: 8 8
440 a 440 b 440 c 440 d 440 e 440 f
440g; 440h 440 i
440 k
441 a 441 b 441 c 4418 441 e 441 f 441g 441h
bis Nr. 11 englisch.
über Nr. 11 bis Nr. 17 englisch.
über Nr. 17 bis Nr. 22 englisch.
über Nr. 22 bis Nr. 32 englisch.
über Nr. 32 bis Nr. 47 englisch.
über Nr. 47 bis Nr. 63 englisch.
über Nr. 63 bis Nr. 83 englisch.
über Nr. 83 bis Nr. 102 englisch.
über Nr. 102 englisch.
Vigognegarn bis Nr. 11 englisch.
(441 asi) eindrähtig, gebleicht, gefärbt, bedruckt: bis Nr. 11 englisch.
über Nr. 11 bis Nr. 17 englisch.
über Nr. 17 bis Nr. 22 englisch.
über Nr. 22 bis Nr. 32 englisch.
über Nr. 32 bis Nr. 47 englisch.
über Nr. 47 bis Nr. 63 englisch.
über Nr. 63 bis Nr. 83 englisch.
über Nr. 83 bis Nr. 102 englisch.
über Nr. 102 englisch. “ (442 „) zwei⸗ oder mehrdrähtig, einmal gezwirnt;: (442 ai) roh, auch zugerichtet (appretiert) und
gedämpft:
bis Nr. 11 englisch.
über Nr. 11 bis Nr. 17 englisch.
über Nr. 17 bis Nr. 22 englisch.
über Nr. 22 bis Nr. 32 englisch.
über Nr. 32 bis Nr. 47 englisch.
über Nr. 47 bis Nr. 63 englisch.
über Nr. 63 bis Nr. 83 englisch.
über Nr. 83 bis Nr. 102 englisch.
über Nr. 102 englisch.
(442 k/8) gebleicht, gefärbt, bedruckt:
bis Nr. 11 englisch.
über Nr. 11 bis Nr. 17 englisch.
über Nr. 17 bis Nr. 22 englisch.
über Nr. 22 bis Nr. 32 englisch.
über Nr. 32 bis Nr. 47 englisch.
über Nr. 47 bis Nr. 63 englisch.
über Nr. 63 bis Nr. 83 englisch.
über Nr. 83 bis Nr. 102 englisch.
über Nr. 102 englisch. 8
zwei⸗ oder mehrdrähtig, wiederholt gezwirnt.
(444 a2/b) Baumwollenzwirn aller Art in Auf⸗ machungen für den Einzelverkauf:
auf Holzrollen.
in Knäueln, Strähnen, Wickeln usw.
Dichte Gewebe für Möbel⸗ und Zimmerausstattung (mit Ausnahme von Sammet und Plüsch, sammet⸗ und plüschartigen Geweben), gefärbt, bedruckt, gemustert, bunt, gewebt.
(446/8) Sammet und Plüsch, sammet⸗ und plüsch⸗ artige Gewebe: nicht aufgeschnitten. aufgeschnitten, Flor aus (Velvet). 8 aufgeschnitten, Flor aus der Kette gebildet . Sammet).
Baumwollenfilze (gewebte filzartige Zeugstoffe),
auch gerauht, roh, gebleicht, gefärbt, bedruckt.
Filztücher, endlos gewebt, roh, zur Holzstoff⸗, Zell⸗
stoff⸗, Strohstoff⸗ oder Papierbereitung.
(450/1) Undichte Gewebe zu Vorhängen (auch Madrasstoffe), auch mit benähten Bogen ode Zacken verziert:
im Stück als Meterware (Vorhangstoffe).
abgepaßt.
Tüll. 1““
(453 a/456) Gewebe, nicht unter Nr. 445 bis 452 fallend:
Bänder.
Chenillegewebe.
(454/456) andere Gewebe (454/456) ganz aus Baumw
roh.
zugerichtet (appretiert), gebleicht.
gefärbt.
bedruckt.
bunt gewebt. “ 6 8
Wirk⸗ (Trikot⸗) und Netzstoffe.
(459/463) Wirk⸗ (Trikot⸗) und Netzwaren:
Rvn Haarnetze. 8
trümpfe, Socken.
Unterkleider: geschnitten.
—: abgepaßt gearbeitet
Fischernetze. “
Vogel⸗, Jagd⸗, Pferde⸗, Trag⸗ und ähnliche Netze.
geschnittene oder abgepaßt gearbeitete (reguläre)
Wirk⸗ und Netzwaren, anderweit nicht genannt; Glühstrümpfe (Glühkörper für Beleuchtungs⸗ zwecke) aus getränkten baumwollenen Wirk⸗ waren, nicht ausgeglüht, auch in Verbindung mit unedlen Metallen oder Legierungen un⸗ edler Metalle. (464a/c 2) Spitzenstoffe und Spitzen aller Art einschließlich der Einsatzspitzen, Kanten und ab⸗ gepaßten Waren aus Spitzen oder Spitzen⸗ stoffen, auch ohne wellenförmig gestalteten oder ausgezackten Rand:
gestickt (Tüll⸗, Aetz⸗ oder Luft⸗, Spachtelspitzen).
handgeklöppelt.
gewebt.
genäht, gewirkt usw.
(465 afc) Stickereien auf baumwollenen, wollenen, leinenen und dergleichen Grundstoffen: Plattstichstickereien. Kettenstichstickereien. Taue, Seile, Stricke; Bindfaden aus Baumwollen⸗ gespinsten im Durchmesser von mehr als 1 Milli⸗ meter, auch in Aufmachungen für den Einzel⸗ verkauf. 1“
Schläuche (Spritzen⸗ und andere grobe Schläuche), auch in Verbindung mit unedlen Metallen; grobe Gurte, gewebt oder gewirkt.
Treibriemen aus Baumwolle, Wolle und anderen Tierhaaren, gewebt oder gewirkt. G
Dochte, gewebt oder geflochten, auch gewirkt.
Posamentierwaren (Besätze, Bänder, Kordeln, Litzen, Schnüre und dergleichen) sowie Knopf⸗ macherwaren, auch mit Unterlagen oder Einlagen von Holz, Bein, Horn, Leder, Metall oder der⸗ gleichen; auch sogenannte Baumwollensparterie; Chenille. 8 8
Buchbinderzeugstoffe, glatt oder gepreßt; Paus⸗ leinwand. (504/5) Wasserdichte Gewebe (mit Ausnahme von Kautschul⸗ und Guttaperchageweben):
dem Einschlage gebildet
(regulär). .
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