1934 / 219 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 19 Sep 1934 18:00:01 GMT) scan diff

Erste Beilage

zum Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 219 vom 19. September 1934. S. 2.

Wirtschaft des Auslandes.

Steigender Einfuhrüberschuß in Dänemark. Kopenhagen, 18. September. Nach Mitteilung des statisti⸗ 1“ belief sich die dänische Einfuhr im August dieses Jahres auf 116,16 gegenüber 113,53 Mill. Kronen im August 1933, während die Ausfuhr 102,84 (106,04) Mill. Kronen betrug. Vom Januar bis August stand einer Einfuhr von 833,04 (795,12) Mill. Kronen eine Ausfuhr von 774,91 (785,57) Mill. Kronen gegenüber, so daß die dänische Handelsbilanz mit 58,13 (9,55) Mill. Kronen passiv ist.

Steuerbefreiung und Ankaufsprämien für

Automobile mit Holzgasantrieb in Italien.

Mailand, 19. September 1934. Die italienische Regierung hat im Zuge der Bestrebungen, sich von der Einfuhr ausländischer Rohstoffe möglichst unabhängig zu machen, ein Gesetz veröffent⸗ licht, das der vermehrten Verwendung von Holzgas als Antrieb für Automobile Anreiz geben soll. Das Gesetz bestimmt, das Auto⸗ mobile italienischer Fabrikation, die ausschließlich mit Holzgas angetrieben werden, für die Dauer von fünf Jahren von der Entrichtung der Zirkulationssteuer befreit sind. Dem Käufer eines solchen Automobils werden abgestufte Ankaufsprämien gewährt. Körperschaften des öffentlichen Rechts und überhaupt Körper⸗ chaften, die einen Autopark von mindestens 10 Antomobilen esitzen, sind verpflichtet, wenigstens ein Automobil mit. Holzgas⸗ generator anzuschaffen, es sei denn, daß die „Kommission für Autobetrieb mit Holzgas“ eine Verwendung der Holzga toren nicht für geeignet erachtet. 8. 8 8* 1.“

Einfuhrverbot für Schuhwerk im Irischen Freistaat.

London, 19. September. Wie aus Dublin gemeldet wird, tritt heute auf Grund einer am Dienstagabend veröffentlichten Ver⸗ ordnung der Regierung des Irischen Freistaates ein vollständiges Einfuhrverbot für Schuhe und Stiefel in Kraft. Dies bedeutet für die britische Schuhindustrie einen schweren Schlag. In den ersten 8 Monaten dieses Jahres waren trotz der Wirtschaftskrise mehr als 1 ¼ Mill. Paar Stiefel und Schuhe im Werte von 445 401 £ nach dem Irischen Freistaat eingeführt worden. Im Jahre 1933 betrug die Gesamtzahl des nach Südirland eingeführten Schuhwerks 2 440 000 Paar. Es wird befürchtet, daß infolge der Entscheidung der Regierung de Valeras in Northampton allein mindestens 3000 Arbeiter beschäftigungslos werden. Der Schritt der Freistaatsregierung wird als ein Ausdruck des Bestrebens an⸗ gesehen, Südirland in wirtschaftlicher Beziehung vom Auslande unabhängig zu machen.

Der Streit im Kohlenbergbau von Südwales.

London, 19. September 1934. Am Dienstag wurde in Cardiff die erste Konferenz zwischen Vertretern der Zechenbesitzer und der Bergleute von Südwales abgehalten. Erklärungen, die später von beiden Seiten abgegeben wurden, zeigen, daß die Aussichten auf eine Beilegung der Meinungsverschiedenheiten nicht gut sind. Die Zechenbesitzer erklärten sich bereit, den Streitfall einem völlig un⸗ parteiischen Schiedsgericht zu unterbreiten, die Bergleute dagegen wollen ein Schiedsgericht aus Fachleuten, dessen Mitglieder prak⸗ tische Kenntnisse der Kohlenindustrie und des Kohlenhandels

aben. Einstweilen bleibt also die Lage unverändert, was in der habef einige Beunruhigung hervorruft, da die Kündigungen der 130 000 Bergleute am 30. d. M. fällig werden, so daß möglicher⸗ weise in 12 Tagen mit einer völligen Stillegung der Arbeit in den

Kohlenberawerken von Südwalos zu rochnen M.“

Der Streik in den Vereinigten Staaten.

Der Textilarbeiterstreik in den Vereinigten Staaten dauert seit nunmehr zwei Wochen in unverminderter Stärke an. Wie vorauszusehen, ist der Ausstand der Arbeiter an vielen Stellen von den Kommunisten zur Erreichung ihrer politischen Ziele, d. h. Verwirrung und Anarchie zu schaffen, ausgenützt worden. In einem der Hauptstreikbezirke, Rhode Island, hat sich die Lage so zu⸗ gespitzt, daß der Gouverneur sich genötigt sah, Bundestruppen einzusetzen. Sie haben bisher versucht, der aufsässigen Streikenden durch die gewöhnlich gegen Volksaufläufe angewandten Mittel, wie Tränengasbomben usw., Herr zu werden, doch hat sich der Gouverneur jetzt genötigt gesehen, die Truppen anzuweisen, bei neuen Widersetzlichkeiten sofort von der Feuerwaffe Gebrauch zu machen.

Diese strenge Maßnahme ist auf die besonders rührige Tätigkeit der Kommunisten in diesem Bezirk zurückzuführen. An⸗ scheinend ist dort die ganze Streikleitung in die Hände der kommu⸗ nistischen Führer übergegangen, die, wie schon öfter an dieser Stelle betont, schon seit geraumer Zeit in den Vereinigten Staaten erheblichen Auftrieb bekommen haben.

Nach wie vor widersprechen sich aber die Nachrichten, welche über die Gründe und die Auswirkungen des Streikes zu uns ge⸗ langen. Es wird behauptet, daß die Besitzer der Textilfabriken den Streik an sich nicht ungern sehen, weil sie dadurch Gelegen⸗ heit haben, bei Ersparung der Löhne für eine gewisse Zeit ihre

Berlin, 18. September. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ mittel. (Einkaufspreise des Lebensmitteleinzel⸗ handels für 100 Kilo frei Haus Berlin in Originalpackungen.) Bohnen, weiße, mittel 28,00 bis 29,00 ℳ, Langbohnen, ausl. 38,00 bis 40,00 ℳ, Linsen, kleine, letzter Ernte 37,00 bis 40,00 ℳ, Linsen, mittel, letzter Ernte 40,00 bis 51,00 ℳ, Linsen, große, letzter Ernte 49,00 bis 74,00 ℳ, Speiseerbsen, Viktoria, gelbe 76,00 bis 78.00 ℳ, Speiseerbsen, Viktoria Riesen, gelbe 78,00 bis 80,00 ℳ. Reis, nur für Speisezwecke notiert, und zwar: Bruch⸗ reis 21,00 bis 22,00 ℳ, Rangoon⸗Reis, unglasiert 23,50 bis 24,50 ℳ, Siam Patna⸗Reis, glasiert 30,00 bis 38,00 ℳ, Italiener⸗Reis 24,50 bis 25,50 ℳ, Deutscher Volksreis, glasiert 22,50 bis 23,50 ℳ, Gerstengraupen, grob 35,00 bis 36,00 ℳ, Gerstengraupen, mittel 36,00 bis 38,00 ℳ, Gerstengrütze 30,00 bis 31,00 ℳ, Haferflocken 35,00 bis 40,00 ℳ, Hafergrütze, ge⸗ sottene 39,00 bis 41,00 ℳ, Roggenmehl, Type 997 26 00 bis 26,50 ℳ, Weizengrieß, Type 405 38,50 bis 39,00 ℳ, Hartgrieß 48,00 bis 50,00 ℳ, Weizenmehl, Type 790 31,50 bis 32,50 ℳ, Weizenmehl, Type 405 37,00 bis 42,00 ℳ, Kartoffelmehl, superior 34,50 bis 35,50 ℳ, Zucker, Melis 70,70 bis 71,20 ℳ, Zucker, Raffinade 72,20 bis 73,20 ℳ, Zucker, Würfel 76,70 bis 82,20 ℳ, Röstroggen, glasiert, m Säcken 33,00 bis 35,00 ℳ, Röstgerste, glasiert, in Säcken 33,00 bis 36,00 ℳ, Malzkaffee, glasiert, in Säcken 44,00 bis 48,00 ℳ, Rohkaffee, Santos Superior bis Extra Prime 320,00 bis 350,00 ℳ, Rohb⸗ kaffee, Zentralamerikaner aller Art 330,00 bis 480,00 ℳ, Röst⸗ kaffee, Santos Superior bis Extra Prime 390,00 bis 440,00 Röstkaffee, Zentralamerikaner aller Art 428,00 bis 600,00 ℳ, Kakao, stark entölt 180,00 bis 190,00 ℳ, Kakao leicht entölt 200,00 bis 220,00 ℳ, Tee, chinel. 810,00 bis 880,00 ℳ, Tee ieesch 850,00 bis 1300,00 ℳ, Ringäpfel amerikan. extra choice 112,00 bis 117,00 ℳ, Amerik. Pflaumen 40/50 in Kisten 80,0 bis 81,00 ℳ, Sultaninen Kiup Caraburnu Auslese ¼ Kisten 56,00 bis 60,00 ℳ, Korinthen choice Amalias 66,00 bis 68 00 ℳ. Mandeln, füße, handgew., 1 Kist. 176,00 bis 180,00 ℳ, Mandeln,

11““

8 8—

½ 539. 5— W“ I1 1

sehr großen Warenvorräte abzusetzen. Die Schwierigkeiten der Textilindustrie bestehen in den Vereinigten Staaten schon seit längerer Zeit, und bereits vor einem Jahr wurde die Gesamt⸗ fabrikation um 25 vH eingeschränkt. Die Arbeitgeber sind es auch, die jetzt durch Ablehnung jeder Schiedsgerichtsverhandlungen dem Streik die letzte scharfe Wendung gegeben haben. Die Lei⸗ tung der Gewerkschaften zeigt sich trotzdem sehr optimistisch und erwartet nach wie vor einen vollen Erfolg ihrer Unternehmung. Mit großer Genugtuung wurde von ihr ein Sonderabkommen in einer vom Streik schwer betroffenen Stadt gemeldet, wo die Unternehmer sich entgegen den Parolen ihrer Verbände mit den Forderungen der Streikenden einverstanden erklärt haben. Aus anderen Teilen der Staaten kommen aber wieder Meldungen, daß sich die Streikenden von der Streikleitung losgesagt haben und in ihre Fabriken zurückkehren. So erwartet man, daß der Streik in den Südstaaten in Kürze abgeblasen werden wird, was mit der im Anfang des Streiks bereits aufgestellten These überein⸗ stimmen würde, daß die starke Untermischung der Arbeiter in den Südstaaten mit Negern eine ganz andere Streiklage schaffen würde, als in den Nordstaaten. Ob indessen mit einer baldigen Beilegung des Arbeitskampfes gerechnet werden darf, ist sehr zu bezweifeln. Vorläufig ist aus allen Meldungen, die von drüben herüberkommen auf eine Verschärfung der Gegensätze zu schließen.

Bedeutsame Erklärungen des Außenministers der Vereinigten Staaten.

Für beschränkten Warenaustausch gegen Bovykott.

Washington, 18. September. Außenminister Hull hat am Dienstag einige sehr bedeutsame Erläuterungen zu seinen bis⸗ herigen Erklärungen über die gegenwärtige Handelspolitik der Vereinigten Staaten gegeben. Er betonte in einer Pressekonfe⸗ renz, daß er grundsätzlich für jede Förderung des Außenhandels mit Deutschland oder irgendeinem anderen fremden Lande ein⸗ trete, und daß man zu diesem Zweck neben anderen Mitteln auch den Austausch von Ware gegen Ware sehr wohl benutzen könne. Nur dürfe sich der Handel darauf nicht beschränken, weil ein aus⸗ schließlicher Warenaustausch den Welthandel verkleinern würde statt ihn zu vergrößern. Es könne sich beim Warenaustausch immer nur um wenige, bestimmte Erzeugnisse und um eine Teil⸗ lösung handeln, der wie die Vereinigten Staaten das auch in den jetzt laufenden Handelsvertragsverhandlungen täten ein freier Warenverkehr bezüglich der übrigen Güter, und zwar unter Ab⸗ bau von Handelsschranken, sowie der Grundsatz der Meistbegünsti⸗ gung zur Seite treten müßten. Außenminister Hull machte in diesem Zusammenhang ganz spontan die wichtige Feststellung, daß er als eine dieser abzubauenden Handelsschranken auch den Boy⸗ kott ansehe. Er betonte, daß er den Boykott als unklug und schädlich verwerfe, denn für jeden Dollar Einfuhrware, die man aus irgendeinem Grunde boykottieren zu müssen glaube, verliere der amerikanische Arbeiter auf Grund des Ausfalles der eigenen Ausfuhr nach dem boykottierten Land 5 Dollar Arbeitsverdienst.

ZJapans Wettbewerb in Südamerika.

Der japanische Wettbewerb mit den europäischen Industrie⸗ staaten auf den südamerikanischen Märkten, insbesondere auch in Argentinien, verschärft, wie der Deutsch⸗Argentinische Central⸗ verband E. V. mitteilt, sich mehr und mehr. Klagen hört man besonders von den englischen Exporteuren der Textilbranche nach

Argentinien, die unter dem japanischen Wettbewerb sehr stark zu eider hüben. Lahrend sich zunachst die japanische Ein Uhr

in Argentinien durch außerordentlich niedrige Preise auszeichnete, ist zur Zeit die Preissteigerung zahlreicher japanischer Artikel unverkennbar, wobei nach dem im ersten Jahr ohne Kalkulations⸗ rücksichten durchgeführten Dumping der japanischen Lieferfirmen der japanische Wettbewerb jetzt offenbar eine Stabilisierung seines Absatzmarktes vornimmt und nun der Markteroberung gewisse Rentabilitätsbemühungen folgen läßt. Besondere Beachtung finden in Argentinien auch die Pläne japanischer Kaufleute, in Uruguagy ein japanisches Fabrikationszentrum aufzubauen, dem dann die Aufgabe der Versorgung des argentinischen Marktes wie der übrigen südamerikanischen Länder mit japanischen Fabrikaten obliegen würde. Dieses Fabrikationszentrum soll in Colonia, also in unmittelbarer Nachbarschaft Argentiniens, errichtet werden.

1 Steigende mexikanische Ausfuhr. u“ 8 Hamburg, 18. September. Nach hier vorliegenden Nach⸗ richten gab das mexikanische Wirtschaftsministerium bekannt, daß die Ausfuhren Mexikos sich im ersten Halbjahr 1934 auf 317 Mill. Pesos belaufen gegenüber 147 Mill. Pesos für den gleichen Zeitraum des Vorjahres. Es ist also für das erste Shmester gegenüber der gleichen Vorjahrszeit eine Zunahme von 170 Mill. Pesos zu verzeichnen. Aus Industriekreisen Mexikos wird be⸗ richtet, daß in diesen Tagen erhebliche Mengen Metalle nach den Vereinigten Staaten und Europa verschifft werden. Es handelt sich hierbei in der Hauptsache um Blei⸗, Kupfer⸗ und Zink⸗ lieferungen.

bittere, handgew., I Kist. 186,00 bis 190,00 ℳ, Kunsthonig in ½ kg-Packungen 71,00 bis 73,00 ℳ, Bratenschmalz in Tierces 212,00 bis 214,00 ℳ, Bratenschmalz in Kübeln 214,00 bis 216,00 ℳ, Purelard in Tierces, nordamerik. —,— bis —,— ℳ, Purelard in Kisten —,— bis —,— ℳ, Berliner Rohschmalz 194,00 bis 196,00 ℳ, Speck, inl., ger., 190,00 bis 200,00 ℳ, Deutsche Marken⸗ butter in Tonnen 282,00 bis 286,00 ℳ, Deutsche Markenbutter gepackt 294,00 bis 298,00 ℳ, Deutsche feine Molkereibutter in Tonnen 278,00 bis 280,00 ℳ, Deutsche feine Molkereibutter gepackt 288,00 bis 290,00 ℳ, Deutsche Molkereibutter in Tonnen 272,00 bis 274,00 ℳ, Deutsche Molkereibutter gepackt 282,00 bis 284,00 ℳ, Auslandsbutter, dänische, in Tonnen 284,00 bis 286,00 ℳ, Aus⸗ landsbutter, dänische, gepackt 294,00 bis 296,00 ℳ, Allgäuer Stangen 20 % 84.00 bis 92,00 ℳ, Tilsiter Käse, vollfett 144,00 bis 160,00 ℳ, echter Gouda 40 % 186,00 bis 196,00 ℳ, echter Edamer 40 % 186,00 bis 196,00 ℳ, echter Emmentaler (vollfett) 180,00 bis 210,00 ℳ, Allgäuer Romatour 20 % 96,00 bis 110,00 ℳ.

(Preise in Reichsmark.)

Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärkten.

Devisen.

Danzig, 18. September. (D. N. B.) (Alles in Danziger Gulden.) Banknoten: Polnische Loko 100 Zloty 57,80 G., 57,91 B., 100 Deutsche Reichsmark —,— G., —,— B., Amerikanische 5⸗ bis 100⸗Stücke) —,— G., —,— B. Schecks: London —,— G., —,— B. Auszahlungen: Warschau 100 Zloty 57,77 G., 57,89 B. Telegraphische: London 15.10 ½ G., 15,14 ½ B., Paris 20,15 G. 20,19 B., New York 3.0170 G., 3,0230 B., Berlin 121,73 G., 121,97 B.

Wien, 18. September. (D. N. B.) Amsterdam 284,80, Berlin 167,34, Budapest 124,29 ½, Kopenhagen 92,45, London 20,73 ⅛, New YVork 413,89, Paris 27,68 ½, Prag 17,46, Zürich 137,05, Marknoten

1uu“ 8 8 81

156,20, Lirenoten 35,90, Jugoslawische Noten 9,15, Tschecho⸗ slowakische Noten 17,29, Polnische Noten 79,12, Dollarnoten 409 69, Ungarische Noten —,— *), Schwedische Noten 105,51, Belgrad —,— Berlin Clearingkurs 194,68. *) Noten und Devisen für 100 Pengö.

In Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten.

Telegraphische Auszahlung.

—,—

18. September Geld. Brief

19. September Geld Brief

12,775 0,660 58,665

0,201

3,053

2,552 55,33 81,98 12,395

68,82 5,465

16,535 2,503

170,02 56,08

21,52 0,739

5,726 80,08

41,94 62,28 49,05 47,45 11,24 2,492 63,90 81,79 34,26 10,46 1,995 1,001

2,478

Agypten (Alexandrien und Kairo). Argentinien (Buenos Aiese)68 Belgien (Brüssel u. Antwerpen) Brasilien (Rio de Janeiro) Bulgarien (Sofia) Canada (Montreal). Dänemark(Kopenhg.) Danzig (Danzig).. England London) .. Estland (Reval / Talinn).. Finnland (Helsingf.) Frankreich (Paris). Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam).. Island (Reykjavik) . Italien (Rom und Mailand).. Japan (Tokio u. Kobe) Jugoflavien (Bel⸗ grad und Zagreb). Lettland (Riga).. Litauen (Kowno / Kau⸗ nas).. Norwegen (Oslo). Oesterreich (Wien). Polen (Warschau, Kattowitz, Posen) Portugal (Lissabon). Rumänien (Bukarest) Schweden (Stockholm und Göteborg).. Schweiz (Zürich, Basel und Bern). Spanien (Madrid u. Barcelona) .. Tschechoslow. (Prag) Türkei (Istanbul).. Ungarn (Budapest) . Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von Amerika (New York)

12,745 0,656 58,545

0,199

3,047

2,546 55,21 81,82 12,365

68,68 5,455

16,495 2,497

169,68 55,96

21,48 0,737

5,714 79,92

41,86 62,16 48.95 47,35 11,22 2,488 63,78 81,63 34,20 10,44 1,991 0,999

2,474

12,75 0,660 58,545

0,194

3,047

2,545 55,23 81,87 12,37

68,68 5,46 16,495

2,497

169,67 55,98

21,48 0,738

5,714 79,92

41,91 62,18 48,95 47,37 11,23 2,488 63,80 81,65 34,20 10,44 1,991 0,999

2,474

12,78 0,664 58,665

0,196

3,053

2 551 55,35 82,03 12 40

lägypt. Pfd 1 Pap.⸗Pes. 100 Belga

1 Milreis 100 Leva

1 kanad. Doll. 100 Kronen 100 Gulden

1 Pfund

100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Fres.

100 Drachm.

100 Gulden 100 isl. Kr.

100 Lire 1 Yen

100 Dinar 100 Latts

100 Litas 100 Kronen 100 Schilling

100 Zloty 100 Escudo 100 Lei

100 Kronen 100 Franken 100 Peseten 100 Kronen l türk. Pfund 100 Pengö

1 Goldpeso

1 Dollar

68,82 5,47 16,535

2,503

170,01 56,10

21,52 0 740 5,726

80,08

41,99

62,30 49,05

47,47

11,25 2,492

63,92

81,81.

34,26 10,46 1,995

1,001

Ausländische Geldsorten und Banknoten.

19. September 18. September Geld Brief. Geld Brief 20,38 20,46] 20,38 20,46 16,16 16,22 16,16 16,22 4,185 4,205 4,185 4,205

2,426 2,446 2,426 2,446 2,426 2,446] y2,426 2,446 0,628 0,648 y0,632 0,652 58,385 58,625]/ 58,385 58,625 0,175 0,195]1 0,17 0,19

2,489 2,509 2,488 2,508 55,06 55,28] 55,08 55,30 81,64 81,96 81,69 82,01 12,33 12,37 12,335 12,375 12,33 12,37 12,335 12,375

5,99 5,43 5,395 5,435 16,455 16,515, 16,455 16,515 169,26 169,94 169,25 169,93 21,36 21,44 21,41 21,49 21,36 21,44] 21,41 21,49 5,68 5,72 5,68 5,72 41,72 41,88 41,77 41,93 62,00 62,24 62,02 62,26

Sovoroeigns 8 20 Francs⸗Stücke. ü Gold⸗Dollars... 1 Stück Amerikanische:

1000 5 Dollar. . 1 Dollar

2 und 1 Dollar . . 1 Dollar Argentinische 1 Pap.⸗Peso Belgische... 100 Belga Brasilianische 1 Milreis Bulgarische.. 100 Leva Canadische.. l kanad. Doll. -sSS . 100 Kronen

100 Gulden

Panziger.. . .... ild Englische: große .. . 1 engl. Pfund lengl. Pfund

1 & u. darunter ESitnischh.. D9 Finnisce 1100 finnl. M. Französische .100 Frs. Holländische 100 Gulden Italienische: große 100 Lire

100 Lire u. darunt. 100 Lire Jugoslavische 100 Dinar Lettländische 100 Latts

100 Litas

Wtaiu Norwegische 100 Kronen Oesterreich. große. . 100 Schilling 100 Schill. u. dar. 100 Schilling Polnische .100 Zloty Rumänische: 1000 Lei . und neue 500 Lei unter 500 Lei. 100 Lei Schwedische 100 Kronen 63,61 63,87 63,63 63,89 Schweizer: große . 100 Frs. 81,45 81,77 ] 81,47 81,79 100 Frs. u. darunt. 100 Frs. 81,45 81,77]81,47 81,79 Spanische 1100 Peseten 34,20 34,06 34,20

Tschechoslowakische: 100 Kronen

5000 u. 1000 Kr. gexn 500 Kr. u. darunt. 100 Kronen 10,43 10,47] 10,43 Utürk. Pfund] 1,96 1,98 1,96

EI“ Ungarische 100 Pengö ]† % ns,

47,21 47,39 47,23 4741

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts im Ruhrrevier: Am 18. September 1934: Gestellt 19 336 Wagen.

2 Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ Fun 19. September auf 44,75 (am 18. September auf 44,75 ℳ) ür 100 kg.

Prag, 18. September. (D. N. B.) Amsterdam 16,32 ¾, Berlin 955,00, Zürich 784,50, Oslo 596 00, Kopenhugen 530,50, London 118,90, Madrid 329,25, Mailand 206,70, New York 23,75, Paris 158,65, Stockholm 613,00, Wien 569,90, Marknoten 870 00, Polnische Noten 455,00, Warschau 455 ⅜, Belgrad 55,5116, Danzig 789,00. 8

Budapest, 18. September. (D. N. B.) Alles in Pengö. Wien 80,454, Berlin 136,30, Zürich 111,22 ½, Belgrad 7,85.

London, 19. September. (D. N. B.) New York 500 ⁄11, Paris 74,96, Amsterdam 729,25, Brüssel 21,05 ½ Italien 57,65. Berlin 12,38 Schweiz 15,15 ½. Spanien 36,18, Lissabon 110 ⅛, Kopen⸗ hagen 22,39 ¾, Wien 26,50, Istanbul 615,00. Warschau 26,12, Buenos Aires 36,37. Rio de Janeiro 412,00

Paris, 18. September. (D. N. B.) (Schlußturse, amtlich.) Deutschland —,—, London 74,98, New York 14,97 ¾, Belgien 356,25, Spanien 207,25, Italien 130,10, Schweiz 494 ¾, Kopen⸗

8 18 8

2,478

hagen

—,—,

verkehr.)

1

5 7

—,—, 7

7

—, Holland 1028,25, Oslo —,—, Stockholm —,—, Prag Rumänien —,—, Wien —,—, Belgrad —,—, Warschau 286,75. Paris 18. September. (D. N. B.) (Anfangsnotierungen, Frei⸗ Deutschland —,—, Bukarest —.—, Prag —,—, Wien Amerika 14,97 ¼, England 74,98, Belgien 356,00, Holland —, Italien 130,10, Schweiz —,—, Spanien 207,25, Warschau Lopenhagen —,—, Oslo —,—, Stockholm —,—, Belgrad

Amsterdam, 18. September. (D. N. B.) (Amtlich.) Berlin 58,85, London 7,29 ⅜, New York 1451 ¼16, Paris 9,72 ⅜%, Brüssel 34,64, Schweiz 48,14, Italien 12,67 ½, Madrid 20,20, Oslo 36,65, Kopen⸗, hagen 32,60, Stockholm 37,62 ½, Wien —,—, Budapest —,—, Prag 615,00, Warschau —,—, Helsingfors —,—, Bukarest —,—, Yoko⸗

hama —,—, Buenos Aires —,—.

Zürich 19. September. (D. N. B.) (11,40 Uhr.) Paris 20,21, London 15,15 ¼, New York 302,75, Brüssel 71,97 ½, Mailand 26,28 ½, Madrid 41,87 ⅛, Berlin 122,30, Wien (offiz.) 72,75, Istanbul 248,00.

Kopenhagen, 18. September. (D. N. B.) London 22,40, New York 448,00, Berlin 180,00, Paris 30,05, Antwerpen 106,55, Zürich 148,25, Rom 39,05, Amsterdam 307,90, Stockholm 115,65, Oslo 112,70, Helsingfors 9,95, Prag 19,05, Wien —,—. Warschau 86,40.

Stockholm, 18.

Warschau 74,50.

Oslo, 18 September. (D. N. B.) London 19,90, Berlin 161,50, Paris 26,70, New York 400,00, Amsterdam 273,75, Zürich 132,25, Helsingfors 8,90, Antwerpen 95,25, Stockholm 102,85, Kopenhagen 89,25, Rom 34,85, Prag 17,00, Wien —,—, Warschau 77,25.

Moskau, 11. September. 1000 engl. Pfund 570,29 G., 572,00 B., 1000 Dollar 114,09 G.,

114,43 B., 1000 Reichsmark 45,67 G., 45,85 B.

London, 18. September. (D. N. B.) Silber Barren prompt 21,75, Silber fein prompt 23.50, Silber auf Lieferung Barren 21 1%½6. Silber auf Lieferung fein 23 ⁄16, Gold 140/6.

September.

(D. N. B.) Berlin 157,00, Paris 25,95, Brüssel 92,50. Schweiz. Plätze 128,50, Amsterdam 266,25, Kopenhagen 86,85, Oslo 97,60, Washington 388,00, Helsingfors 8,60, Rom 34,00, Prag 16,75, Wien —,—,

(D. N. B.)

London 19,40,

(In Tscherwonzen.)

„Frankfurt g. M., 18. September. (D. N. B.) 5 % Me⸗ äußere Gold —,—, 4 ½ % Irregation —,—, 4 % Tamaul. 86 vs45 —,—, 5 % Tehuantepec abg. —,—, Aschaffenburger Buntpapier 43,00, Cement Heidelberg 121,00, Dtsch. Gold u. Silber 219,25, Dtsch. Linoleum 56,00, Eßlinger Masch. 53,00, Felten u. Gutll. 76,00, Ph. Holzmann 82,25, Gebr. Junghans 59,00, Lahmeyer 124,50, Mainkraftwerke 76,50, Schnellpr. Frankent. 9 00, Voigt u. Häffner —,—, Zellstoff Waldhof 50,25, Buderus 88,00, Kali Westeregeln —,—. 1 Hamburg, 18. September. (D. N. B.) (Schlußkurse.) Dres

Bank 76,00, Vereinsbank 90,00, Lübeck. Büchen Amerika Paketf. (3:1 zusammengelegte neue Stücke) 26,00, Ham⸗ burg⸗Südamerika 26,50 B., Nordd. Lloyd 29,00, Harburg. Gummi

m. Opt. 1949 25,00, 6 %

16,75,

Obl. —,—, Banken Zert.

S. A 1950 34,00, 7 % Cont. Gummiw. A. G. Obl. 1956 36,00, 6 % Gelsenkirchen Goldnt. 1934 27,00, 6 % Harp. Bergb.⸗Obl.

J. G. Farben Obl. —,—, 7 % Mitteld.

Stahlwerke Obl. m. Op. 1951 —, 7 % Rhein.⸗Westf. Bod.⸗Crd.⸗ Bank Pfdbr. 1953 —,—, 7 % Rhein⸗Elbe Union Obl. m. Op. 1946 7 % Rhein.⸗Westf. E.⸗Obl. 5 jähr. Noten 32,50 Siemens⸗Halske Obl. 1935 —,—, 6 % Siemens⸗Halske Zert. ge⸗ winnber. Obl. 2930 —,— 7 % Verein. Stahlwerke Obl. 1951 28,00, 6 ½ % Verein. Stahlwerke Obl. Lit. C 1951 17,00, J. G. Farben Zert. v. Aktien —,—, 7 % Rhein⸗Westf. Elektr. Obl. 1950 23 00, 6 % Eschweiler Bergw. Obl. 1952 —,—, Kreuger u. Toll Winstd. 6 % Siemens u. Halske Obl. 2930 31,00, Deutsche —,—, Ford Akt. (Berl. Emission) —,—.

7 %

e 27,75, 1 Zement —,—, Anglo⸗Guano 80,25, Dynamit 9 —,—, Holstenbrauerei 98,25, Neu —,—, Otavi 1ee iges b 5 eu Guinea —,—, Otavi „Wien, 18. September. (D. N. B.) Amtlich. (In Schillingen. Völkerbundsanleihe 100 Dollar⸗Stücke 487,00, do. 506 Bügüa. Stücke 483 00, 4 % Galiz. Ludwigsbahn —,—, 4 % Vorarl⸗ berger Bahn —,—, 3 % Staatsbahn 62,75, Türkenlose 9,45, Wiener Bankverein —,—, Oesterr. Kreditanstalt —,—, Ungar.

der Eröffnung der fünften basis zustande.

London, 18. September.

Berichte von auswärtigen Warenmärkten. London, 18. September. (D. N. B.) Die ersten Umsütze bei

diesjährigen Kolonialwollauktionsserie

waren nicht sonderlich groß und kamen auf 10 vH niedrigerer Preis⸗

(D. N. B.) Am ersten Tage der

fünften diesjährigen Londoner Kolonialwollauktionsserie gelangten

„b ; 2 . 4 Kreditbank —,—, Staatsbahnaktien 14,15, Dynamit A.⸗G. —,—, 11 616 Ballen, darunter 4553 Ballen südamerikanischer Herkunft zum

A. E. G. Union —,—, Brown Boveri —,—, Siemens⸗Schuckert 77,00, Brüxer Kohlen —,—, Alpine Montan 9,85, Felten u. Guilleaume (10 zu 3 zusammengelegt) —,—, Krupp A.⸗G. —,—, Prager Eisen —,—. Rimamurany —.,—, Steyr. Werke (Waffen) (zusammengelegte Stücke) Skodawerke —,—, Steyrer Papierf. —,—, Scheidemandel —,—, Leykam Josefsthal

Amsterdam, 18. September. (D. N. B.) 7 % Deutsche Reichsanl. 1949 (Dawes) 21,50, 5 ½ % Deutsche Reichsanl. 1965 (Young) 24,75 G., 24 B., 6 ½ % Bayer. Staats⸗Obl. 1945 16,00, 7 % Bremen 1935 18,50, 6 % Preuß. Obl. 1952 14,50, 7 % Dresden Obl. 1945 —,—, 7 % Deutsche Rentenbank Obl. 1950 21,00, 7 % Deutsche Hyp.⸗Bank Bln. Pfdbr. 1953 —,—, 7 % Deutscher Sparkassen⸗ und Giroverband 1947 15,50, 7 % Pr. Zentr.⸗Bod.⸗Krd. Pfdbr. 1960 —,—, 7 % Sächs. Bodenkr.⸗Pfdbr. 1953 —,—, Amster⸗ damsche Bank 105,00, Deutsche Reichsbank —,—, 7 % Arbed 1951 —,—, 7 % A.⸗G. für Bergbau, Blei und Zink Obl. 1948 —,— 8 % Cont. Caoutsch. Obl. 1950 —,—, 7 % Dtsch. Kalisynd. Obl

Manchester.

ff

8 niedrigeren Preisen zugeschlagen. Croßbreds stellten sich 5 bis 7 ½ vH niedriger. grobe Puntas büßten 10 vH ein, beste, mittlere und geringe Austral Scoureds sowie beste und geringe Cap Snow Whites, mittlere Merinowaschwollen und feine, mittlere und grobe Croßbred⸗ waschwollen lagen 10 bis 15 vH niedriger. stehen sich gegenüber den letzten Umsätzen der vierten Auktionsferie. Die Räumung am ersten Tage wird als gut bezeichnet.

- 18. September. Berichtszeit kamen in Geweben überwiegend nur Umsätze in kleineren Partien mit dem heimischen Handel zustande. . tnndierte stetig, auch hier war das Geschäft eng begrenzt.

Angebot, von denen innerhalb der Auktion 8196 Ballen Absatz fanden. Die Auswahl war ziemlich gut und auch der Besuch der Auktion war stark. Zwischen den heimischen und französischen Interessenten herrschte eine ziemliche Konkurrenz. Australmerinowollen in den gangbaren Qualitäten sowie feine Neuseeland⸗Croßbreds wurden zu 10 vH

Mittlere und grobe Neuseeland⸗ Feine, mittlere und

feine und

Die Preisabschläge ver⸗

(D. N. B.) Während der

Der Garnmarkt

ffentlicher Anzeiger.

Aufgebote,

IBOSUEg

Aktiengesellschaften,

Untersuchungs⸗ und Strafsachen, Zwangsversteigerungen,

Oeffentliche Zustellungen, Verlust⸗ und Fundsachen, Auslosung usw. von Wertpapieren,

8. Kommanditgesellschaften auf Aktien, 9. Deutsche Kolonialgesellschaften,

10. Gesellschaften m. 8B H.,

11. Genossenschaften,

12. Unfall⸗ und Invalidenversicherungen

13. Bankausweise, 14. Verschiedene Bekanntmachungen.

138847101. 8

Der Polizeipräside

unt in Berlin. Abteilung II. II. 50 ¹⁰°. Allg. (Ausb.)

Nachstehend aufgeführte Personen haben die preußische Staatsangehörigkeit in der Zeit zwischen dem 9. November 1918 und dem 30. Januar 1933 durch Einbürgerung erworben. Gemäß § 1 des Gesetzes vom 14. 7. 33 (RGBl. I S. 480) sind diese

1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen.

Einbürgerungen widerrufen worden.

Mit dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Verfügung im Reichsanzeiger haben diese Personen die preußische Staats⸗ angehörigkeit verloren und damit aufgehört, deutsche Reichsangehörige zu sein. Durch den Widerruf verlieren außer den Eingebürgerten selbst auch diejenigen Personen die deutsche Staatsangehörigkeit,

die sie ohne die Einbürgerung nicht erworben hätten.

Dieser Widerruf bewirkt zugleich den Verlust jeder, also auch einer inzwischen durch Aufnahme hinzuerworbenen Staats⸗

angehörigkeit eines anderen deutschen Landes.

[38692]. Steuersteckbrief

und Vermögensbeschlagnahme.

Der Produktenhändler Josef Blumen⸗ stock, geb. 15. 7. 1878 in Wisnitz, zuletzt wohnhaft in Berlin NO 55, Marienburger⸗ Straße 9, zur Zeit in Rotterdam (Holland), sschuldet dem Reich eine Reichsfluchtsteuer von 20 500,— NM, die am 3. Juni 1934 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von 5. v. H. für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden angefangenen halben Monat.

Gemäß § 9 Ziffer 2 ff. der „Reichs⸗ fluchtsteuer⸗Vorschriften“ Reichssteuer⸗ blatt 1934, Seite 599, Reichsgesetzblatt 1931, I, Seite 699, Reichsgesetzblatt 1932, J, S. 571, Reichsgesetzblatt 1934, I, Seite 392 wird hiermit das inländische Vermögen

8 NWéô, den 6. September 1934. Karlstraße 34/35.

Lfd.

Nr.

Der Widerruf kann nicht mit Rechtsmitteln angefochten werden.

Name

Vorname

Tag und Ort der Geburt

des Steuerpflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zu⸗ schlägen auf die gemäß § 9 Ziffer 1 a. a. O. festzusetzende Geldstrafe und alle im Steuer⸗ und Strafverfahren entstan⸗

Datum der Widerrufs⸗ verfügung

Chefrau Kinder

O0o SOücn Usde —-

Adler Alembik Asrican Auskern Bratt Brenner Broido Burawoy Chill * Geller (Erdstein) Gellmann Gersten Glück Glücksmann InI Just

Katz

Knopf

Dr. Kurreiner

Leibowitz 6 Levy

Marcuson Meisl

Münz Münz Nagler Prober Rebe

Reich

Rübner

Saltenburg, früher Salz

Sosjcher

Fürstenberg, früher Szwerstenberg

Udelsmann

Bernhard Alfred

Isaak (Eduard) Irrael Dagobert David Leon Adolf

Onissin Leopold

Heinz Jankel- Leiser

Gustav Samuel Juda 8 Moritz Anni Emil Max

Salomon, Isaak

Bernhard (Benno)

Weeru

Josef

Georg Heinz, Heinz David. Abraham, Chaim

Emanuel Moses, Hirsch Heinrich

Berta Meche Gerda Bernhard

Olaf

Jonas

Siegmund Elias, Hersch

19. 4. 1894,

20. 2. 1912,

2. 5. 1899,

28. 5. 1889, 8

16. 12. 1910, Berlin

8. 4. 1907, Berlin

13. 5. 1898, Berlin 2. 2. 1900, Jekaterinoslaw 16. 9. 1912, Berlin 27. 4. 1909, Berlin 24. 9.1889, Kamenetz⸗Podolsk 14. 10. 1909, Berlin

5. 7. 1884, Berlin 24. 2. 1877, Drohobycz 13. 1.1889, Zawiercie

19. 1. 1906, Berlin

18. 6. 1914, Bln.⸗Wilm. 12. 1. 1904, 29. 4. 1878, Linz)

12. 11. 1916, Frankf. a. O. 15./28. 2. 1901, Libau

23. 5. 1881, Husi 30. 5. 1881, Brünn

17. 1.1905, Berlin 20. 10. 08., Berlin 24. 2. 1899, Berlin 19. 5. 1902, Berlin 24. 2. 1886, Rypin

Berlin Oswiescim Berlin

15. 3. 1901, Charlottenbg

27. 6. 1901, Berlin 20. 11. 1896, Pabjanice

16. 8. 1934 Jutta⸗Ruth entstehenden Kosten beschlag⸗

Elsa geb. Schwarz 29 6 1gst ((66 veh b an 68

6 19; 1 2 und juristischen Personen, die im Inlan 18 9. 1834 Ottilie geb. Goldenberg Lola einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Auf⸗ 12. 2. 1934 enthalt, ihren Sitz, ihre Geschäftsleitung 16. 5. 1934 oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zah⸗ 20. 3. 1934 lungen oder sonstige Leistungen an den 27. 1. 1934 Steuerpflichtigen zu bewirken; sie werden 30. 6. 1934 hiermit aufgefordert, unverzüglich, späte⸗ 11. 6. 1934 stens innerhalb eines Monats dem unter⸗ 11. 6. 1934 zeichneten Finanzamt Anzeige über die 11. 6. 1934 dem Steuerpflichtigen zustehenden Forde⸗ 15. 6. 1934 rungen oder sonstigen Ansprüche zu

machen.

84 8 188 Wer nach der Veröffentlichung dieser

Bekanntmachung zum Zwecke der Erfül⸗ lung an den Steuerpflichtigen eine Lei⸗ stung bewirkt, ist nach § 10 Abs. 1 der Reichsfluchtsteuervorschriften hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Beschlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Ver⸗ schulden an der Unkenntnis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.

Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach § 10 Abs. 5 der Reichsfluchtsteuervorschriften, sofern nicht der Tatbestand der Steuer⸗ hinterziehung oder der Steuergefährdung (§§ 396, 402 der Reichsabgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrig⸗ keit 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft.

Nach § 11 Abs. 1 der Reichsfluchtsteuer⸗ vorschriften ist jeder Beamte des Polizei⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steuerfahn⸗ dungsdienstes und des Zollfahndungs⸗ dienstes sowie jeder andere Beamte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfs⸗ beamten der Staatsanwaltschaft bestellt sist, verpflichtet, den Steuerpflichtigen, wenn er im Inland betroffen wird, vor⸗ läufig festzunehmen.

Es ergeht hiermit die Aufforderung, den obengenannten Steuerpflichtigen, falls er im Inland betroffen wird, vorläufig

Rebekka geb. Berman Wera

Gertrud geb. Hesdörfer Hans, Marianne

Ilse, Wilhelm Jutta, Ingrid

Therese geb. Goldblum Else geb. Wiebe

12. 6. 1934

28. 7. 1934 13. 7. 1934 Fritz, Georg,

Ina, Judith 16. 12. 33.

15. 6. 1934 8* 18. 6. 1934 Rudolf, Franz 28. 5. 1934 Saul, Pimhas, Jardena 15. 6. 1934 2. 8. 1934 13. 7. 1934

23. 5. 1934 2. 7. 1934

Charlotte geb. Blau

Eugenie geb. Schwarzenberger Rosa geb. Rabinowitsch

Isaak, Leib,

Rachmil, Viktor Meer

3. 2. 1934

28. 5. 1934

23. 5. 1934

30. 6. 1934 12. 5. 1934 12. 5. 1934

26. 6. 1934 CElisabeth geb. Lorenz

10. 8. 1934

31. 7. 1934 31. 7. 1934

Edith geb. Schrager Ralph, Dieter

Malka (Walli

Bruche geb. Plowski

v1“

festzunehmen und ihn gemäß § 11 Abs. 2

der Reichsfluchtsteuervorschriften unver⸗

züglich dem Amtsrichter des Bezirks, in

welchem die Festnahme erfolgt, vorzu⸗

führen. 1

Berlin, den 8. September 1934. Finanzamt Greifswalder Straße.

Unterschrift.

[38693]. Steuersteckbrief und Vermögensbeschlagnahme. Der frühere Bankier Fritz Caro, geb.

29. Juni 1889, und seine Ehefrau Alice

geb. Löwenberg, zuletzt wohnhaft in

Berlin, Unter den Linden 10, z. Z. in

Nizza, Villa Roc Fleuri, Quart. Nice⸗

Panorama, 187 D d Carnot, schulden dem

Reich eine Reichsfluchtsteuer von 52014,25

Reichsmark, die am 1. 6. 1933 fällig ge⸗

wesen ist, nebst einem Zuschlag von 5 v. H.

für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit

folgenden angefangenen halben Monat.

Gemäß § 9 Ziffer 2 ff. der „Reichs⸗ fluchtsteuer⸗Vorschriften“ Reichssteuer⸗ blatt 1934 Seite 599, Reichsgesatzblatt 1931 I Seite 699, Reichsgesetzblatt 1932 I Seite 571, Reichsgesetzblatt 1934 I Seite 392 wird hiermit das inländische Ver⸗ mögen des Steuerpflichtigen und seiner Ehefrau zur Sicherung der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß § 9 Ziffer 1 a. a. O. festzu⸗ setzende Geldstrafe und alle im Steuer⸗ und Strafverfahren entstandenen und entstehenden Kosten beschlagnahmt.

Es ergeht hiermit an alle natürlichen

und juristischen Personen, die im Inland

einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Auf⸗ enthalt, ihren Sitz, ihre Geschäftsleitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zah⸗ lungen oder sonstige Leistungen an den

Steuerpflichtigen und seine Ehefrau zu

bewirken; sie werden hiermit aufgefordert,

unverzüglich, spätestens innerhalb eines

Monats, dem unterzeichneten Finanzamt

Anzeige über die dem Steuerpflichtigen

und seiner Ehefrau zustehenden Forde⸗

rungen oder sonstigen Ansprüche zu machen.

Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zweck der Erfül⸗ lung an den Steuerpflichtigen und seine Ehefrau eine Leistung bewirkt, ist nach § 10 Abs. 1 der Reichsfluchtsteuervor⸗ schriften hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er z. Z. der Leistung keine Kenntnis von der Beschlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Un⸗ kenntnis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.

Wer eine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach § 10 Abs. 5 der Reichsfluchtsteuervorschriften, sofern nicht der Tatbestand der Steuer⸗ hinterziehung oder der Steuergefährdung (§§ 396, 402 der Reichsabgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrig⸗ keit 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft.

Nach § 11 Abs. 1 der Reichsfluchtsteuer⸗

vorschriften ist jeder Beamte des Polizei⸗