1934 / 243 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 17 Oct 1934 18:00:01 GMT) scan diff

8 243 vom 17. O lober 1934. S. 3

wenn sie nicht wie die porösen Ni - . 8 8 ] 6 1. Gruppe der Schüeßmktten 1 IE“ 2 nicht mehr als 1 kg Pulver enthält, in kräftiges Papier 40. Unter Klasse Ib. ist al . vin soteenden der Aniee er ee ... V ü eines Behälters darf nicht mehr verzeichnisses (S. 40) neue Ziffer 10. des Güter⸗ der Rest des bisherigen Abschnitts (3) wird als Abschnitt (2) (Holzwolle, Papier o. dgl. bei Knallkorken, Knall⸗ 88. Unter Klasse I d., Verpackung, Abschnitt (5) (S. 60) wird unter la. B. 1. Gruppe, Absatz (1) a) und d) müssen er⸗ ) bei V ag 5 8 1 1s „10. Rauchentwickler sowei 5 gczt 8 8 scheiben, Pappezündhütchen (Liliputmunition), Knallsteinen, der Eingang gefaßt; füllt sein.) dichte Zarf erwendung von Behältern aus Zinkblech in explosionsfähigen Zündsatz enthalt 5 sie einen bes „(2) Die Packgefäße müssen auf dem Deckel die deut⸗ Tretknallern, Knallplatten, Martinikas und ähnlichen Er⸗ ‚Auf Kisten, worin Gefäße mit Gasen der Ziffern 1 111“ 6 e le. Die Zinkblechbehälter müssen innen am Ziffer 10. wird Ziffer 11. 8 alten“. Die bisherige liche, haltbare Aufschrift tragen: „Munition, 1 b, Ziffer 6; zeugnissen: Holzmehl ¹) oder Sägemehl —)“, im folgenden bis 8, 10 und 11 verpackt 18 muß“ usw. wie bisher zellulosepulver und nitroglyzerinhalti 8 Mantel mit dicker Pappe und außerdem an Boden und Pese . und erhält im Eingang die daneben sind Zettel *) nach Muster 1 der Anlage C der Satz sowie unter Verpackung zu Ziffer 1 b) des Güter⸗ 86 8s 1 8 11 Nitrozellulosepulver, die nich I ge 8 Deckel mit Bretterscheiben dicht ausgefüttert sein. Ein Be⸗ 1I. Nebelmi v Eisenbahnverkehrsordnung zulässig verzeichnisses (S. 44) Abschnitt 83) ist vor dem Wort: 1. Uaner gla 14., Perf nns. egEhe.. 2.,2 S. G forderungen der A 1u“ 5 2 1 bfe 88,2* 8 8 Jöktes. ba8 nicht muhr 8 30 kg Pulver enthalten. fähigen Zündsat vn attar⸗ soweit sie einen explosiong. Im Abschnitt (1) wird hinter dem 1. Satz als neuer „Putzwolle“ je einzufügen: 3 k“ E1 2 den b-zen gelöste B1u8 1 8 8s 1602) Die Versandstücke müssen auf dem Deckel die deut 80 2 Unterabsatz eingefügt: „Bei Patronen bis zu höchstens Ee““ 1 gesetzt: zunter Druck gelöste Ammoniak’. 1. drbpege bf t schrn - Eö“ lliche, haltbare Aufschrift tragen bei Stoffen zu a): „Rauch⸗ 41 d dessüht 1b. . 8 mm heer vit SriHealabang und aeder biig ge⸗ 70 u ack Ziffer 3 des Güt 2 90. Unter Klasse 18., Verpackung, Abschnitt (7) d) (8. 61) (Die Anforderungen des Absatzes 88b schwaches Pulver. Explosiv“, bei Stoffen zu b): „Poröse verzei * 2 lasse b., Verpackung, zu Ziffer 1, des Güt sichertem Zünder ist jede Patrone in eine starke, genau 111A““ veGe, zn elsjer es Güterver⸗ wird in der Tabelle hinter der mit „Aethan“ beginnenden Zeile 80 Schiesdtnat er b 2 ahee ) 188 88 I statt der Angabe „Explosiv“ ; 26) ist der 1. Satz des Abschnitts (1) zu fassen. passende und sicher zu verschließende Pappehülse einzulegen: JEE 18 E zu güe neue Zeile eingefügt: „Gemische niederer Kohlenwasser⸗ S tte 8 e en erfüllt sein. jind Zettel *) nach Muster 1 der Anlage C der Ei . 101) Zündschnür 8 8 8 zchitens tig ve Patr sind in ei der Ziffer 3 e) in Papierbeutel; bis zu stoffe 2,5 .. 2,5 . Rauchschwache, nicht gelatinierte Nitro⸗ verkehrsordnung zulässig. 8 I sind in Lühü. ficher 8 1 b ) Fin, g,ehen g e den 1.“ * gisee Pebese sel sind in Pappkartons felt einzulegen; die 91. Unter Klasse I d., Verpackung, Abschnitt (7) c) 2. (S. 64) zellulosepulver sogenannte Mischpulver). 30. Unter Klasse ea. B. (S. 24) ist in der V †pSolzbehälter sest zu verpacken, die skrenen dh ehende Fin einsat varlehens Linzulegen, daß die Geschosse zweier Hullen sind einzeln oder zu mehreren mit Helpapier zu um⸗ ist in der ersten Spalte der Tabelle statt: „n 8 30 bi 3 S.Ss 4) ist in der Verpackungs⸗ . „die das Verstreuen oder B. stärke schichtweise so einzulegen, de schosse 3 hüllen. An Stelle der Papierbeutel dürfen auch mit Korkstopfen 3 8 palte der Tabelle statt: „mehr als 30 bis 1u6 chwarzpulver und ähnliche für Schieß⸗ Forschrfft unter b) der Anfang zu fassen: „Die Behälter müssen“. 8 . des Pulvers oder des Knallsatzes sicher verhindern⸗ benachbarter Patronen entgegengesetzt gerichtet sind und verschlossene Glasröhrche Seeen werden; 828 sind 8 hüch⸗ .N8 g⸗ zwecke geeignete Pulver.“ frbenda ist als Verpackungsvorschrift unter der bisherigen Uber⸗ Zer 2. Absatz des Abschnitts (1) erhäft die Fassung: Das leerPatronen sich nicht gegeneinander verschieben können.“ stens 3 Stück mit nicht mehr als je 16 àr Inhatt in Schiebe⸗ 92. Unter Klasse 14., Verpackung, Abschnitt (90 (E. 66) wird 19. Die Fußnote **) zur 2. Gruppe der Schießmittel (S. 24) brift: „e) Für die 2. Gruppe“ aufzunehmen: 8 vohgeiche eines Behälters mit Zündschnüren der Zif 52. Unter Klasse I b., Verpackung zu Ziffer 9 des Güterver⸗ kartons so unterzubringen, daß sie eInander nicht berühren. Der unter a) der zweite Unterabsatz: „Wässerige Lösungen“⸗ bis „ver⸗ ist zu ftreichen. „(1) Für die äußere Verpackung gelten die Bestim⸗ fer 1 a) darf 60 kg und mit Zündschnüren der Ziffer 1 b) Machisses (S. 40) wird am Schluß des Absatzes (1) nach den freie Raum in den Kartons ist mit weichem Stoff, wie H.⸗ lzzell⸗sehen sein müssen“ estrichen; im nachsten Unterabsatz werden 20. Unter Klasse I a. A., Verpackung zu Ziffer 1., erste Gruppe mungen. unter a), ausgenommen sind loses Kornpulver 100 kg nicht übersteigen.“ )¹) karten: durch Schrauben befestigt sein“ angefügt: „Deckel, die swbitwatte Hol mehl ³) seie 2 . wG Nad ie Holzzell⸗ unter Ziffer 1 die Worte: mit einer Festigkeit von mindestens des Güterverzeichnisses (S. 14) wird der der göschnäts (i⸗ 8 Pesggen schwarzpulverähnlichen für Schießzweck . dens 114“ (2) die Fassung: rit Gelenkbändern angebracht sind und durch plombierte Ver⸗ Als zuß 88 2Pböee ““ zu b kg 40 kg auf den Quadratmillimeter bei 25 vH Dehnung“ gestrichen; Se (1) Nitrozellulose zu a) und b) 1 8 (2) Die unter (1) ausgenommenen Pulver müssen vor Längen von etwa 100 m u rasa1, nccht dScn 8- 1 L“ Rohgewicht an Stelle von Kisten aus gefügten Brettern usw⸗⸗ Aöfa Phasus d vecesasen⸗ 8 vnd icht” 8 1 Ie. ns bege der Verpackung in Tonnen oder Kisten in haltbare dichte mende Rollen, z. B. aus Holz oder sta mcflann. 4“4““ ister f. (1) auch gewöhnliche, feste Holzkisten oder, wenn die Blitz⸗ 3 n dicht oder luft⸗ und alkoholdicht oder luft⸗ und 2 1 p 9 chte 1 . 35 Holz oder starker, fester P 1 chnisses (S. 40) ; ; h 93. U Kl Ve G 8 der luft⸗ oder luft⸗ und xyloldicht Säcke geschüttet sein. Zur Ausfuhr über Se 5 8 wickeln. Diese Rollen sind Pappe zu ns Güterverzeichnisses (S. aufzunehmen: 8 lichtpulver in Papierbeutel verpackt sind, auch starke Pappkartons 1.89 nter Klasse 1 d., Verpackung, Abschnitt (9) b (S. 68), wird usw. wie bisher e bestimmtes len sind derart in starke, dich H pp 5 ; ; 21 T K 1 8 8 Kornpulver“ usw. wie bisher bis „befinden“. und dicht zu verschließende Holzbehälter 8 Face⸗ Ä1 1 fas0) .““ sind in haltbare Holzbehäl⸗ verwendet werden.“ 52 1. Absatz der zweite und dritte Satz: („Die Röhren müssen“ des Güterverzeichnisses 1.)1ih n s enac d; zu öö 2 8 9) 8 Rohgewicht eines Behälters mit Schießmitteln die Zündschnurwickel so wenig einander wie die Fiften ter —h Wie Wehälter müssen auf dem Deckel die deutliche 71. Unter Klasse I c., Verpackung zu Ziffer 4 des Güterver⸗ .“ Bruch gesichert Fseaoi⸗ 8 statt „a)“ zu setzen: „Ziffer 3“ schnitt (1) im 2. Absatz ber 2. Gruppe darf höchstens 90 kg betragen. Einzelne wandungen berühren können. Dies kann z. B. dadurch ge⸗ haltbare Aufschrift tragen: „Rauchentwickler Ib zeichnisses (S. 56) ist im Abschnitt (2) als neuer zweiter Unter⸗ 94. Unter Klasse I d., Verpackung, Abschnitt (9), wird in der . ¹ Ze. wn iffer 3“. 8 Kartuschen dürfen ein höheres Gewicht haben. . schehen, daß die umwickelten Rollen mehrsach in kraft ge⸗ unition.“ - aobsatz anzufügen: „Das Rohgewicht eines Versandstückes darf Ueberschrift des Unterabsatzes c) (S. 68) statt der Worte „ohne v „Unter Klasse La. A. 1. Gruppe erhält die Verpackungs⸗ .“ (4) Die Behälter mit Schießmitteln der 2. Gruppe zähes Papier dicht eingewickelt werden, und daß die 9 iges, - 7 1 100 kg nicht übersteigen“. Beschränkung“ eingesetzt: „Bedingungslos“. v(1) Schwarzpulver (gepreßt u ndgekörn:) 8 r, und die Angabe: xplosiv“ tragen; statt hbeise gegen Loswickeln und Undichtwerd 1 8 ete iffer . 22 er 1 ; b 8 nissoe 158 54) üet r Zuterber⸗ zZiffer 1 (S. 68), werden die Worte: „wenn die Kohlensäure nicht sind in dichte Beutel oder in gut (auch durch Umfalten) zu er letzten Angabe sind Zettel *) nach Muster 1a der Eine Kiste darf nicht 1 geschützt wird. lschnitte c) und d) erhalten die Bezeichnung v) und ce) Im neuen hechesst 85 8 1 8 Unterabsatzes im mehr als 5 vH Luft enthält“ gestrichen, hinter dem Wort: „ent⸗ verschließende Tüten zu füllen, die das Verstauben und Aus⸗ AUnlage C der Eisenbahnverkehrsordnung zulässig. enthalten. Das Muster der Verpack i Zündschnur Unterabschnitt b) ist in der 1. Zeile hinter den Worten: sch 88 .“*“ auch mit halten“ wird ein Punkt gesetzt treuen verhindern. Die Beutel sind in dicht zu verschliehß2ende „„) Blechbüchsen oder Pappekästchen mit Nitrozellulose⸗ verkehrsministerium er Verpackung muß vom Reichs⸗ ziffer 1 b)“ einzufügen: „und bei Momentzünd⸗ gutem Packpapier usw. 8 8 alaßse 1 d. Verl⸗ worschriften (S. 57). ist di pulvern der 1. und 2. Gruppe dürfen in einem Persand⸗ 4 Klass Müoelassen sein. schnüren (iffer 5 C)“. , 73. Unter Klasse 1c. ist als Verpackung zu der neuen 96. Unter Klasse 1,d, Verladungsvorschriften (2. 5), ist die and⸗ 2. Unter Klasse I b. erhalten die Verpackungsvorschriften zu 55. Unter Klasse I b., Verladungsvorschriften, Abschnitt A, Ziffer 5 des Güterverzeichnisses (S. 56) Vütfic edecen⸗ vcber heisa, 1ns senn in: „Id Verdichtete, verflüssigte oder unter W“ 8 1 n 7. 2 d 8 . 5. . d8 5 2 2 . 8 38 . 3 3 8 8 1“ (1) die Gegenstände der Ziffer 5. sind zunächst in 97. Unter Klasse 1 d., Verladungsvorschriften (S. 57), werden

Blechbüchsen oder in sicher und gut zu verschlief 1 Häs⸗ 8 N 8 jeßende dichte ö 21 Kästchen aus starker Pappe zu verpacken. Diese sind in behälter zusammengepackt sein. Ziffer 2. des Güterverzeichnisses (S. 28) die Fassung: ziffer 3 (S. 29) ist unter c) (neu) der Eingang zu fassen g. iffer S. 228 - r Eingang C 8 c) bei den Munitionsgegenständen der Wellpappkartons zu verpacken. Höchstens 12 Reizstoffent in der Tabelle der Ziffer 2 des Abschnitts A die Stoffe „Butan“

haltbare Holzbehälter, nötigenfalls durch Ausfüllung leerer d) Ausnahmen v d V rj Räume mit Holzwolle oder andere h unter c) für S 4“ „(1) Nicht sprengkräftige Zuündunge Verpackungsstoffen, so fest zu de beß gebes gchlattern 1 (Kor 1 8 11“ 8 9. ““ sind in sares, Fichte süher zu whichesen Holzbehälter Ziffern 6—8, daß die verwendeten“ usw wickler sind mittels Zellstoff in den Kartons fest zu lagern ausgeschlossen ist. Bei den Blechbüchsen muß der Verschl ß Mengen von höchst 88 1“ zu verpacken; ferner sind zulässig: 1 . jiten. Abschni Die Kartons sind in starke, dicht sich verschli⸗ ge de und „Isobutan“ in der Spalte b) entzündlich gestrichen, und wird im Falle eines Brandes dem Drucke der sich ö“ G Stückgut d —. 8 E“ Blechkästen oder Holzfässer: bei den Zündun te 96. . C6“ Holzkiste 1 Er. Kist sicher zu verschließende in die Spalte a) entzündlich und giftig hinter dem Wort „Pro⸗ ö ke der sich im Innern 1 gut auf der Eisenbahn befördert a); Säcke: bei den leeren Patronenhülse 8 gen unter wird im Schlußabsatz der Ziffer 3 (S. 29) in der 3. Zeile statt: Holzkisten zu verpacken. Eine Kiste darf höchstens 20 Kar⸗ hlere, Lingefügt. „Butan. Nsob⸗ HEt eech. areie ahl 1 Pappelästchen ber egat. den 1 werden dürfen: (2) Vor dem Einlegen der Bihdang hi der Ziffern 6 a—e gesetzt: „der Ziffern 6“. tons enthalten, die mittels Infusorienerde gegen Verschie⸗ wnfferstoffen gt: „Butan, Isobutan, Gemische niederer Kohlen⸗ darf der Deckel eine doppelte Klappe mit Albschnitt (1) wie bisher; dachehcshhNNnsdie bung gesichert sein müssen. 3. Unter Klas vorschriften (S. 57), wi

sein, der durch ein über⸗ Abschnitt (2) fällt 1he ; b W“ öu n mit unbe⸗ 8 Klasse II1I1 (2) Auf den äußeren Behältern muß der Inhalt nach 98. Unter Klasse 1 9., Verladungsvorschriften (S. 57) wird 88. Nas nd, z. B. Isolierband, gedichtet und fest⸗ Abschnitt (3) wird (2); 89 nda,be CeSrüe⸗ Zünd⸗ „57. Unter Klasse Ie., Güterverzeichnis (S. 42) ist unter der Bezeichnung im Güterverzeichnis unter Hinzufügung im Abschnitt B unter Ziffer 1 in der 1. Zeile statt der Worte:

Jeder Beutel darf höchstens 2,5 kg Sch Abschnitt (4) fällt fort; Stück in Blechbehälter ü Pppeschacht 5 zu 5000 ziffer 1 der Abschnitt a) 8. 8 von Ie deutlich und dauerhaft angegeben sein. Statt dieser TW11“ S gesetzt: „unter Druck gelösten Gase“. halten. Der Inhalt eines Behälters üech warshumpen ent. 1 Abschnitt (5) wird (3) und erhält die Fassung: kisten fest zu verpacken. ULLeels. Fe) E““ eeeeehleer und gshere Angabe sind Zettel*) nach Muster 2 b der Anlage G der Tie Ziffer „3“ dieses Abschnitts ist in „2“ zu ändern. 8 entsprechend einem höchsten Rohgewicht von 95 vsen. 8 dem Deckel in deut Randfe Uerpatro nenhülsen (für Flobert und in Fn 8 habörigen Unterabschnitt a) ist der letzte Teil 8 Eisenbahnverkehrsordnung zulässig.. Klasse Ie. 8 Die Holzbehälter müssen auf dem Deckel die deutliche, halt⸗ EEb11“ die An rift den Namen des Schieß⸗ dergleichen Kleinkaliber) dürfen auch in Mengen von höch⸗ von den sen „z. B. Fekapappezünder“ ab zu sereichen 724. Unter Klasse 1c., Verladungsvorschriften (S. 43) ist im 99 Unter Klasse 1e. erhält die Einleitung unter der Ueber⸗ bare Aufschrift: „Schwarzpulver (gepreßt oder gekörnt) eöe“ v. 8 8 ngabe: „Explosiv ““ statt stens 25 000 Stück in einen Sack aus Baumwolle oder einen und hinter dem Wort entzünden“ statt des Kommas ein Abschnitt A unter Ziffer 2. statt: „2 ft), 2 g“ zu setzen: „2 g), schrift (S. 70) die Fassung: Explosiv tragen; statt „Explosiv“ sind Zettel) nach 098 e 5 8 ) nach Muster 1 b ähmlichen Stoff eingefüllt sein, wenn sie durch öalten 1 Punkt zu setzen 8 2 h)“ und unter Ziffer 3 in der mit: „bei Gegenständen der „Zur Beförderung sind nur zugelassen:“ Muster 1 der Anlage C der Eisenbahnverkehrsordnung zu⸗ lüässig.“ 114“ des Sackes möglichst festgelegt sind. Der Sack muß durch 58 Unter Klasse Ic., Güterverzeichnis ist unter Ziffer 1, Ab⸗ Ziffern 2 †)“ beginnenden Zeile statt „2 14)“ zu setzen: 2 g)“ und 100. Unter Klasse 1e., Verpackung zu Güterverzeichnis büflig eipre Fußnote *) ist bereits auf der 31. Unter Klasse I a, Verladungsvorschriften (S. 11), Ab Nins Ueberkiste mit Wellpappe fest gelagert sein. snitt d) (S. 46) 2. Satz zu sträschen 88b dafür 8 seren. in der mit: „bei Zündgarn“ beginnenden Zeile statt: „1. Gruppe c)“ Ziffer 1 Abschnitt (2) (S. 70), sind im letzten Satz die Worte:

vrhanben.) schnitt A ist der erste Unterabfatz der Ziffers 8 1 9, Ab⸗ Behätt die Zündungen unter c) und d) sind in die Das Zündgarn muß den Beständigkeitsbedingungen zn setzen: „1. Peupfe 1. . ö“ „, in geschmolzenem Zustande eingefüllt,“ zu streichen. Ziffer 3 am Schluß hinter älter so zu verpacken, daß sie sich nicht verschieben für den Versand auf deutschen Eisenbahnen genügen.“ 75. Unter Klasse Ic., Verladungsvorschriften (S. 45) ist im Abschnitt C der Ziffer 1 als zweiter Unterabsatz anzufügen: Klasse II. verzeichnis der Klasse II

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(2) Zu Zylindern (Kunkeln) gepreßt 1 epena a1d. h i sl. gepreßter dem; wie folgt zu fassen: „bei Schwarzpulver und schwarzpulver⸗ können

1 ist rkes, zähes Papier fest ein⸗ ähnl enü ini b 8 Se ö üj ü G b 1 8 daß jeder Wickel höchstens 300 Die 11“ Ebe be ebaicung he. li Schlagröhrenzündschrauben und ähn⸗ c. agte ee „Pappefässer mit Schwarzpulverzün d⸗ 101. In der Einleitung zum Güter Sa 8J 9 Uhechat⸗ dichte, mit starkem, zähem Papier absatz der Ziffer 3. die Fassung: er zweite Unter⸗ 8 8. 5 nd d) aufgezählte Zündungen sch ) Knallsteine ö Steine“ usw. wie sch nüren (Ziffer 1 c)) müssen so verladen werden daß (S. 72) sind die Worte zu streichen: die nachstehend aufgeführten

ausgele vn s be⸗ 8 8 vichenge Hastehakde jeft h“ vr 88 Ein egeh. ebis aen zu 100 bisher; b 3 jede Beschädigung durch andere Gegenstände ausgeschlossen Das Fußnotenzeichenz) ist hinter 1 1“ G 1 ekörntem 1“ 1 ““ pkästchen zu verpacken. C1 76 1 1“ ist.“ 8 das Wort: „zugelassen“ zu setzen. mit gut schließendem Deckel zu verpacen ver bene gahf der 1. Gruppe unter 4, bei Chlora 181 8 der (5) Die Behälter müssen a dem Deckel die deutliche si⸗, die nicht geschrlicher sein dürfen als die be v11“ (e. . aes einee döehas 11“A“*“ dule doßpelte Klappe mit sogenanntem Zungenverschluß 88 IE u üte8 5, bei den Kalksalpeter: hltbare Aufschrift tragen: „Nicht spren 8iig⸗ „hier erwghnten. 1 E1“ zeichnis und Verpackung (S. 56) zu ändern in: 8 ein Strichpunkt zu setzen und dann in neuer Zeile A“ blfaaga⸗ 111A1616XAX* en der 1. Gruppe unter 6 sowie ündungen, I b. Munition“. 60. Unter Klasse Ic, Güterverzeichnis (S. 52) erhalten die „Id. Verdichtete, verflüfsigte oder unter Druck ge⸗ zufüͤgen: W“ 3 Se ö“ ] Tie sto sfien d 6 22 2 Grupp 8 1u““ ratspr en gi⸗ p 8 Unter Klasse 1 b, Verpackung zu Ziffer 3b des Güter cgen böG der Ziffer 8 295 und „g) die ö“ 8 8 br 1SLahlfps 6“

EGAA zn ver⸗ EEE111“ .“ angegeben erzeichnisses (S. 3 b,r; ee e; ““ g“ und „h)“ (auch in der Ueberschrift der Seite); ferner ist in Das gleiche ist ü⸗ schri oder a ane; x 1 8 8,28 dn7. 8 nie dishen, Im vitten Anhrabseh veilung 10 8 8 veeee er hisherich Abschnitt (1) unter sem neuen AggSch. h) statt der orst. er Seite); 1 8 hedas 1egchs i vFe elh e ngern, äect ces der 1 denitrierte Nitrozellulosef 8 82 ufr Zeile in der Klammer statt „1) die Knallkapseln sind in Kisten aus min⸗ 8 „Mischung de eee 8 1.“ zu Cegen Aüschs 1 d. sind die Worte zu streichen: „die nachstehend I

5 e S 3 G 2. 8 b 8 g ßem (g aufgeführten Gase“. h frischer Chlorkalk.“

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t erforde lich Denz Inhal 8

hälters darf höchstens 25 kg, entsprechend einem höchsten Edena, a)“ zu fetzen: „1 a) 6)“. destete oh me set. . 3 „gespundeten, dichten Brettern zu ddes Abschnitts hinter dem Wort: „betragen“ statt des 77. Unter Klasse 1 d., Güterverzeichnis (S. 56), ist in Ziffer 4 1 ’. 2 (aus 103. Unter . II. ist im Güterverzeichnis unter Ziffer 8.

Rohgewicht von 35 kg, betra⸗ 32 s 8 35 kg, gen. . Unter Klasse Ja. Verladungsvorschriften, 2 1 je. 3) D 3 ““ ““ . ngsvorschriften, Abschnitt C verpacken, die durch 23. U 6) gS. Versandstücke usw. wie bisher. Ziffer 1 (S. 13) ist in der Klammer statt der Worte: sch 8- Kein Vusch zusammengehalten sind. Punktes ein Komma zu setzen und anzufügen: „sowie ähn⸗ 1 111“ 8 3n des vüterveere ass vgrubhe Verpackung zu Ziffer 2 1. Gruppe, b) 5)“ zu setzen: (3) Die Areltapseln müßen seg kg. ö lliiche Erzeugnifse, die nicht nesägügehe. send als die hintene denn Wort „Wasserstoff *)“ anzufügen: „Lauch mit Methan (S. 74) hinter dem Wort: „Zinkmethyl“ aufzunehmen: chnisses (S. 12), Abschnitt (1) ist im 8 „Sprengmittel 1. Gruppe, 2. 5)“; ner i 8 n in apier⸗ 1 8 2 gemischt)“. 18 I 1 5 . letzte Satz: 2 2 1) ist im 3. Absatz d Kasez b 2. 5)“; ferner ist ebenda chnitzel, Sägeme 2 hier erwähnten. “.“ 1 2 1 8 dere ähnliche 14“ frelnhen⸗ 1 unter Ziffer 2. der Klammerinhalt in der 1 ge zu ens so fe 8 E1111 61. Unter Klasse Ic. ist der Ei der Fußnoté 2 78. Unter Klasse 1 d. wird am Schluß der Ziffer, 6 des Güter Früsfigget len Lnpn von 8 Unter eähg Ia. A. 1. Gruppe, Verpackung zu Ziffer 6 7Ge 1. Gruppe, 4. und 2. Gruppe untereinander Ses e e eechas Lach. sich ziffer 3 a) des üterverzeichnisses (S. e) g fasses: verzeichnisses (S. 56) nach einem Komma statt des Punktes ange⸗ t. cüh 8. ker1 ben⸗ s Güterverzeichnisses (S. 16) ist im Ei 38)5 ler d) sowie Schießmittel 2. G 89 4 bigheri e Kistenwände berühren können.“ 8 1, 8 4-e vesr e - ,“ ; ügt: flüssi isch iede Kohlen⸗ 318 ö“ . statt ö ist“ 1 hns EE11““ 4 e I f (2) erhält die Bezeichnung (L. bisher Bomben und Feuertöpfe enthalten“ usw. wie frs es . n2e b bei 8. 104. Unter Fe. 2 sind S H Fittes 8 d“ usw. und i 8 JIASAEEETETEE111315 offe 8 ; b., Verpackun ü üter⸗ * 8 9 8 2 3 5 R . S. 74 ter ie Worte: „und Lederko. zu e he in der 3. Zeile statt „seresiniertem“ zu setzen: 33. Unter Klasse 1 b 8 zchnia verzeichnisses (S. 32), ist der eeble. 62. Unter Klasse Ic., Güterverzeichnis (S. 54), erhält der H ;114“ C16“ (E.79, Jx dem Wort: „Stücken“ nach einem Komma Güterverzeichnis (S. 26) ist unter schnitts (1) zu fassen: „Bei den Blechbehältern sind Boden und Eingang der Ziffer 4, die Fassung: 8 79. Unter Klasse 1 d Güterverzeichnis (S. 56), Ziffer 7 erhält anstatt des Punktes anzufügen: „Dlivenkernkohle⸗ land⸗ und forstwirt⸗ . 8 2 78 IKs. 5 ter Klasse II. sind im Güterverzeichnis, Ziffer die Fassung: 1eeHe asse ie Worte: . de Soie⸗“ z

25. Unter Klasse I a. A. 2 Ziffer 1. b) unter Wegfall der Klammer vor d i it ei K I1“ 1 1 8 „We;g 8 en ten: Deckel r r P. Til⸗ iüj fühht a) des Güterverzeichnisses (Eruppe. Herhücung zu Ab⸗ wandige Metallröhren“ zu setzen: „a)“ 25 8 echtaüatn Bieft de Fil;, Tuch, Wellpappe oder einem sch filtche Suce n wia g fhr 1 1 2 der Klammerinhalt hinter „T⸗Gas 1 etzten Satz statt: „zu verschließend“ zu im Abschnitt (2) im „gesponnene Schnüre“ unter Wegfall des Wortes „oder“ zu find im Abschnitt (5 e Seitenwände“ usw. wie bisher. Ebenda schaftliche Zwecke sowie Räucherpatronene ufw. dhaaa ch von Aethylenoxydund Kohlen⸗ (S. 7¹) in der Klammer d und im Abschnitt (8) in der 4 Zeile naegen: zu ekaeh. setzen: „5)“. 1 s „oder“ zu 2 1“ (S. 6s die Worte: „(Initial⸗ 8 1s .gg se ist eöbende amf 11nc- als Reurr Ss fän? ee ben 402 G einen Ueberdruck von nicht mehr ersetzen durch das Wort: „Bou 16 „unter 2.“. 8 8. 8 zu setzen: 34. Unter Klasse 1b 1 6 1 L in. gungsladung 2 zu treichen. aäan Sügen: „Die auchsätze ürfen ein Chlora⸗ ent⸗ n 2 at 1 106 Unter Klasse II. ist im Güterver eichnis, Ziffer 8 Ebenda ist im Abschnitt (4) hi und 30) sind ss Ziffer 2 des Güterverzeichnisses (S. 28 45. Unter Klasse I b., Verpackung zu Ziffer 5. A. b) des Güter⸗ halten.“ . als 12 kg/em ²) hat). 888 88 ö““ „Lappen.⸗“ neu 8 unehmen: einzufügen: t (4) hinter dem Wort: „Sendungen“ ; verzeichnisses (S. 34) 1 9 3929 63. Unter Klasse Ic. ist als 25. des Güterve 8 80. Unter Klasse 1 d., Güterverzeichnis, Ziffer 8, erhält die (S. 76) h n 9 8 S „von Tetranitromethylanilin und von Trinit⸗ streiche Unterabschnitt a) die Unterabsätze a) bis ²) zu satzmenge, Verschluß ande inf aefe iegeebe Fespsese - nistes auf 6 56 annehmen: h“ Fußnote 7) auf S. 56 die Fassung: „7) Ein Gemisch von Brom⸗ 888 vee 88 nere vebc gahe 8:8.2 ““ 8 hen; Verpackung in ei ZCEb1.“ Sprengkapseln unter a.; 5 f 1 d ö“ 5 mesthyl und Aethylenbromid mit höchstens 50 vH Brom⸗ EEEe“ 2 1““ 26. Unter Klasse Ia. A. 2. Gruppe, Verpackun 89 Unterabschnitt c), zweiter Unterabsatz ist statt: 46 Unt Klasse b11“ erforderlich. ““ 11““ 1111“ 1 e. Iöe nesh ilt nicht als explosionsgefährlich und wird bedingungslos ist unter Ziffer 7 b) (S. 16) gsss den Worten: e B Sr e) des Güterverzeichnisses (S. 20) ist im Abs zu Ab⸗ „Handgranaten (auch in Stielen)“ zu setzen: „Handgranaten verzeichniss 8 Klasse 1 b., Verpackung zu Ziffer H5. A., e) des Güter⸗ B Gl 8 1n. b ber Faänl befördert.“ 1 Schutzdecken“ einzusetzen: „wenn sie trocken sind,”. ebter hgeeefas. hinter dem Wort: „Sendungen“ N S. 8) ö ist im 2. Absatz der Eingang zu fassen: . flüssigenn Reizstoff ee 10¹ ““ eiree . 81. Unter Klasse 1 d., Güterverzeichnis (S. 58), erhält die x107. Unter Klasse II., Güterverzeichnis (S. 76), eveechest oni gan mit 30 vH Wasser oder 8 dal „Unterabschnitt d) ist am Schluß zu streichen: wie bisher. h˙˙˙˙525 vporrichtung aus Sicherheitszündschnur und einem Schwarz⸗ Ueberschrift vor den Ziffern 10. und 11. die Fassung: cek. 42 ea g n—. E1I168 Bspe⸗ 1 Kontanwachs und / der Paraffin, von C 1. 8 8 . 7 un alasso 1 pulversatz von höchstens 1 g versehen sind.“ c) Unter Druck gelöste Gase *).“ araus“ zu se en: „2 b nethylentrinitramin mit 30 vH Wasser“. velotri . 35. Unter Klasse I b., Güterverzeichnis (S. 30) sind in v— 8 Unter Klasse I b., Verpackung zu Ziffer 5. A. d) des Güter⸗ 8 sat 88 6 es Güter⸗ 8 enda (I d) wird die Ziffer 10 des Güterverzeichnisses nisse hierauss“. 1 8b 3 27. Unter Klasse Ia. A. 2. Gruppe, Verpack Ziffer 4. die Worte: „nicht über 21 mm Kaliber und ohne Spreng⸗ vörfeichnisses (S. 36), ist der 1. Satz im 1. Absatz hinter dem verzeich eager 8”g 8 verhagung 1131.— S. 58) gefaßt: 108. Unter Klasse II ist in der Fußnote 5) zu Ziffer 13. de schnitt e) des Güterverzeichnisses (S. 22) fällt die nngh 5n. Ab⸗ n 189 FPschoßsen. zu unterstreichen (Fettdruck); ferner erhält 8 teeaee gas gss. zu fassen: et nisses zu h) und g) (S. 46) ist im Abschnitt (1) anzu⸗ Wasser gelöstes Ammoniak, in Güterverzeichnisses (S. 76) statt „bereinigt“ zu setzen: „gereinigt.“ 88 8. bis i)“ fort; ebenda erhält der erste Satz des Abschrussha st er Unterabsatz g) (S. 32) die Fassung: Schichten 5 se 4gschen. in denen die Patronen in fünf Für Gegenstände der Ziffer 1 g) können auch hölzerne öfungen von über 35 vH und nicht mehr als 50 vH.“ 109. Unter Klasse II., Verpackung zu Ziffer 1. des Güterver⸗ 8 1 s 11) 2 9 Flo bertzündhütchen ohne Kugel und fil zwfschen eri unter Zwischenschaltung von Woll⸗ Tonnen und wasserdichte widerstandsfähige Pappefässer CLenda (S. 58) wird in der bisherigen Fußnote *) zu zeichnisses (S. 72), Abschnitt (1) ist der Eingang des 2. Satzes zu 3 6 8 8Nee⸗ und dynamitähnliche Sprengstoffe e müssen 4 t Ssblserbcheh anß 1 che9 be 92 festgeleagt sind; Deckel mit voerwendet werden.“ Ziffer 10, jetzt zu c) die Zahl „30 vH“ geändert in assen: „Das Gewicht eines solchen Fasses“ usw. und im 3. Sa sbia⸗ Die bisherige Fußnote **) 1 8. 2 ((& 28 Unter Klasse 1 b., Ziffer 5. A. des Güterverzeichnisses 10 solcher EE 8 befestigt 8 ((ens 65. Unter Klasse Ic., Verpackung zu Ziffer 1 des Güterver⸗ 935 vH“. tatt: „Inhalt“ zu setzen: „Gewicht“. 8 Abschott⸗ 5. O. fällt fort; ferner fallen ebenda 32, 34, 36) sind zu streichen: fiste sicher festzulegen.“ S nächst ha tbaren Holz⸗ zeichnisses (S. 48) zu h) ist der Abschnitt (2) zu fassen: 82. Unter Klasse I d., Verpackung, Abschnitt (1) a) (S. 56) 110. Ebenda, Verpackung, zu Ziffer 1. des Güterverzeichnisses fort 68⁄ ie Worte: „mit Stoffen unter g) und h)“ im Unterabschnitt a) die Unterabsätze a) und 5) und Packung muß“ bis „entsprechen“ ist 88 ftacch „Die innere 1“ „(2) Vor dem Einlegen in die Kisten sind die Gegen⸗ wird der Klammerinhalt hinter dem Wort: „Metallegierungen“ Abschnitt (1) (S. 74) 5 hinter dem ersten Unterabsatz als neuer d1. g. 8 ebenda unter Abschnitt (3) die Worte z die Worte „und zwar:“; 48. Unter Klasse I b V ck E“ stände zu höchstens 72 Zündlamellen in einem Karton fest gefaßt: zweiter Unterabsatz au zunehmen: ei Sprengstoffproben die Aufschrift „Sprend⸗ im Unterabschnitt b) das gleiche sverzeichnisses (S. 36), erhäl Fcs ung zu Ziffer 5. A. e) des Güter⸗ zu verpacken. Höchstens zwölf dieser Kartons sind zu „G. B. die aus einer Aluminiumlegierung bestehenden Gewöhnlicher Phosphor darf in Mengen bis zu 250 & 28. U se 1 im Ünterabschnitt e) das gleiche und „6) Zün EEEE111““ einem Paket zu vereinigen.“ 1 Leichtmetalle Lautal, Duralumin und Vondur)., haauch in starke, luftdicht zu verschließende Glasgefäße verpackt des Büterveere cassfes a. A. 2. Gruppe, Verpackung zu Ziffer h) im Unterabschnitt d) die Vorte von: „und zwar“ bis entsprechend ausgebohrtem Hatzean in Peecsseern Lrnn EE11113*— Fngefügti 88. Unter Klasse 18. Verpackung, Abschnitt 60) v (e nc werden, die mit gerigneten Verhacungssteffen in dichie aufzunehmmenn. nisses (S. 22) ist folgende Verpackungsvorschrift zum Schluß. 16 zu stellen; die Büchsen sind mit Lüecenregn e Ä5) Das Rohgewicht eines Versandstückes darf 100 kg wird in der Ueberschrift statt: „zu verwenden“ gesetzt „zugelassen“. Blechgefäße und diese in einen außeren Holzbehälter fest (1) Die S 2 58 Im Unterabschnitt a) ist hinter dem Wort: „Zeitzünd ein Klebeband zu verschließen Föchftens 209 Fleche bcen e“ 12 84. Unter Klasse I d., Verpackung, Abschnitt (1) b) a) (S. 56) einzubetten sind.“ Ziffer h) müssen patroniert nach einem; anzufügen: „Sprengkapseln mit öeee. neng)⸗ sind in eine haltbare Holzkiste von mindestens 20 a. 66. Unter Klaßfe Ic., Verpackung zu Ziffer 2 des Güterver⸗ ist in der 7. Zeile von oben statt des Wortes: „Umkehren“ zu/ 111. Unter Klasse II., Verpackung zu Ziffer 1. des Güterver⸗ Seies . zu deren Huͤlsen kein gefeitetes oder als Knallquecksilber, auch mit Kaliumchlorat, sind Beförde⸗ stärke so zu verpacken, daß ein Schlott 8⸗ zeichnisses (S. 48), Abschnitt (2) erhält der Unterabsatz, beginnend setzen: „Umfallen“ und in der 3. Zeile von unten das Wort chn.s (S8 74) ist als neuer Absatz (3) aufzunehmen: darf müsen vürcs Papier verwendet sein vung erst zugelassen, wenn das Reichavertthrönünfsrrine aaf geschlossen ist. Eine Ueberkiste sst nicht besn Nechacs de. mit, de Wortens vvder Se 2 c)“ die Fassung: „Der brennbaren“ zu ersetzen durch das Wort: „entzündbaren“; ferner 1G (EEntleerte Eisenblechfässer in e Stoffe der Ziffer 1 einigt sein. Die Pafekes nernsc. dabapeee zr seehen ver⸗ EEETö über die genaue Zusammensetzung und vetsgnh der deutschen Wehrmacht dürfen an Stelle Fnle na sessann⸗ Schachteln und höchstens 12 Schachteln in einem sind ebenda in der letzten Zeile die Worte! „auch Holzwolle“ zu beförbert wurden, sind dicht zu verschließen.“ schließende Holzbehälter, die keine eisernen Rerf zu ver⸗ genehmigt hat.“ Knallsatzes die Beförderung für die Eisenbahn v Holzkisten die eingeführten luftdichten Pulverkästen g8. 8 8 uu. 1112. Unter Klasse II., Verpackung zu Ziffer 3. des Güterver⸗ sernen Reifen oder gt hat. erwendet werden, in die 60 Blechbüchsen mit je 5 Zünd⸗ 67. Unter Klasse Iec., Verpackung zu Ziffer 2 des Güter⸗ 85. Unter Klasse I d., Verpackung, Abschnitt (1) e) ist im eichnisses (S. 74) ist im Abschnitt (3) statt der Worte: „Vorsichtig ladungen verpackt werden dürfen. 5 verzeichnisses (S. 52), is im E“ den mit E 2. Absatz (S. 58) der 2. Satz: „In den Gefäßen muß“ bis „über⸗ Lee zweimal zu setzen: Zerbrechlich“ er und „der Ziffer 2 %)“ be⸗ jat“ 31 ich c ) Ziff 8) steigt“ zu streichen. 113. Unter Klasse II., Verladungsvorschriften, Abschnitt A,

Bänder haben, so fest einzus veaen ieden .. zusetzen, daß sie sich nicht ver⸗ 37. Unter Klasse I b., Ziffer 5. B. 8 Güter ichni (2) Das . ; 1 8 (S. 38) sind die Worte 82. 9 des Ghtervergeichtisses Aufschrift wie bei Sprengkapseln 2 „der Zif 35 kKg as Rohgewicht eines Behälters darf höchstens streichen und dafür nach einem; zwar“ bis zum vuuß zu 49. Unter Kl. I I“ ginnenden Zeilen zu setzen: „der Ziffer 2 e)“ und b äalter müssen auf dem Deckel in deutlicher deess g;t 8 ackun⸗ vISee der 2. Satz: „Die innere 1. Ne 1“ 8 -„-„““ nit „bei Z⸗Gas“ becg Ze Bei den leeren Eisenblechgefäßen, in denen Stoffe der hnlerncs escheist den Seemefrmamen und die Aa. bK. 38s ston eaüngie msafägen ie nodem Bichmehäize 1111““ Ftr s des Gittewverzeichneses besördert wurden wt von En. 3 a. 9 ; 8 ₰έ 7 is n dem 8 in⸗ . 2 8 8 . 3 1 . 52) u“ . 1 8 . ,ohn at. 1 äße Zettel a) nach Muster g Anlagr 198 eaenebs sind FFte en⸗ Sprengkapsel 25” zur Beförderung egdasascher 1 „Wegen des Knallsatzes und wegen der Kisten, deren tatt: „2 t) und 2 g)“ zu setzen: „2 g) und 2 h)“ und in Ab⸗ 87. Unter Klasse 1 d., Verpackung, Abschnitt (8) (S. 60) er⸗ E zu bescheinigen, daß die Gefäß kehrsordnung zulässig.“ Eisenbahnver⸗ isenbahnen zugelassen sein.“ ewicht 25 kg übersteigt, gilt das zu 5 A. unter a, (5) für chnitt (5) statt „bis 2 g)“ zu setzen: „bis 2 h)“; ferner erhält ebenda hält der Abschnitt vom zweiten Satz, beginnend mit: „Bei ee e c29. Unter Klasse Ta. B Verpackung (S. 24) ist im AS ; 39. Unter Klasse I b. erhält die Ziffer 6. des Güterverzeich⸗ Gesagte.“ 1 Abschnitt (2) der Unterabsatz, beginnend mit den Worten: Azetylenlösungen“ ab die Fassung: 3 8 Klasse III a. 888 2 statt der Worte: „(mit Ausnahme von eisltnen 8 Fassung: verzeischnises ie, alse 11131353 1 B ktter Feaha ürae. 4 ies Feseengs Stück in rund it 11114“³“ müffen SeTnen Werkstoff hergestellt 114. Unter Klasse IIIa. wird in der Fuß e Aübsa mit Ausnahme solcher aus Schwarzblech)“; ferner sn 6. Militärische Munitionssorten, sonst einzufügen: 88), ist unter Abschnitt (1) als neuer Unterabsatz 16 Seiden a 8 bee⸗ 89 2* 8 schachtel mwie bis 8 sein, der durch den Inhalt nicht angegriffen e. n verzscnis (8. 1c) Uinter den Woetes 1n r Abs Dnit 29 für die 1. Gruppe“ wie folgt zu fa ssen: 8 genannt (z. B. Patronen, gefüllte Gescsoffeh saͤmtlich weFin Muster der Pack f 72 Enia in Kartong h sind. nem Kiste dorf E eee eh 8. eingefügt: „Sikkative,“ packen ) Poröse Nitrozellulosepulver umter p) ser zu ver⸗ stens 8 v K. 1JLpee⸗ bCC1116 Technischen Reichsanstalt e. - insgesamt höchstens 3600 Pappeschachteln in Kartonpackung Verniit demn Gaserin derahracgrnpfer enthalien, An Be⸗ 115. Unter Klasse III a., Verpackung, Abschnitt (2) (S. 78) P a) bei Verwendung von Holzbehältern in Blech⸗ od buverlasfig geligerte m 13“““ I1ö1u“ hn EIM Höchstgowicht der Martinikas von 24 Eg ent⸗ hältern für Boffluvenine und fün A““ E11132 Flüssi Pappebüchsen mit nachgiebi 1 ech⸗ oder Geschossen.“ Die Fr tr 1 51. Unter Klasse I b., Verpackung zu Ziffer 6 8 v“ oder in Wasser gelöstes Ammoniak sind Ven⸗ WBeihblechvesäse mit brennbaren Flüssig⸗ achgiebigem Deckelverschluß, deren jede des Oatelbenneichnite Eot c” den bisherigen Zif seichnisses (S. 38), tritt der Inbakt 8- be 69. Unter Klasse Ic., Verpackung zu Ziffer 2 des Güter⸗ tile aus ber onftigen durch das Borfluorid oder keiten der Gefahrgruppe A 1 a) und mit mehr 8 zu streichen. und (3), erster Satz bis: „versehen sein“ zu Abschnitt dihnr 8C. verzeichnisses (S. 52) ist im Abschnitt (3) der Inhalt der Klammer deas Ammoniak angreifl ren Metallen ode . als 20 kg Reingewicht unterliegen den gleichen Vorschriften. zu fassen: gen M A4*“ Vgl. aber Absatz G)„..

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note *) zum Güter⸗ festen Stoffen sind“

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