1934 / 251 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 26 Oct 1934 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 251 vom 26. Oktober

qPreußen.

Neunter Nachtrag gur Bekanntmachung vom 13. November 1930 über die zur

Verwendung im Bergbau zugelassenen Zündmittel.

1. Auf Grund der §§ 2 und 3 der Bergpolizeiverordnung, betreffend die Zulassung von Sprengstoffen und Zünd⸗ mitteln für den Oberbergamtsbezirk Clausthal vom 20. März 1920 lassen wir die Zündschnüre der

Societa Italiana Polveri Esplodenti, Mailand den vom Reichswirtschaftsminister und Preußischen Minister für Wirtschaft und Arbeit unter dem 25. August 1934 herausgegebenen 9. Nachtrag zur Liste der Bergbauzündmittel im Ministerialblatt für Wirt⸗ schaft und Arbeit Nr. 16 vom 1. Oktober 1934 S. 303), zur Verwendung in den unserer Aufsicht unter⸗ stehenden Betrieben zu. 8 2. Die Zulassung erfolgt nach Maßgabe der in dem Nachtrage zur Liste der Bergbauzündmittel ent⸗ haltenen Bedingungen. Unberührt von dieser Zulassung bleiben die be⸗ stehenden und noch ergehenden allgemeinen und beson⸗ deren bergpolizeilichen Vorschriften über die Spreng⸗ stoffe, Zündmittel und die Schießarbeit.

3. Dieser Nachtrag tritt mit dem Tage seiner Veröffent⸗ lichung in Kraft.

Clausthal⸗Zellerfeld, den 23. Oktober 1934.

Preußisches Oberbergamt. J. V.: Schüne mann.

Bekanntmachung. .“

Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Ein jehung kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 RcBl. 1 S. 293) in Verbindung mit der Preuß. Durchführungs⸗

verordnung vom 31. Mai 1933 (Gesetzsamml. Nr. 39) wird das gesamte Eigentum 8 88 der ehem. Ortsgruppe Sömmerda der KPD., 8 b) der ehem. Ortsgruppe Sömmerda der Anarcho⸗ 8 Syndikalisten, S. 18 8 e) der ehem. Ortsgruppe Hochheim der KPD. Oppo⸗ sition, 8 fernerhin in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 193 RGBl. 1 S. 479) 8 8 a) das gesamte Barvermögen und die Sparguthaben der ehem. Arbeiter⸗Samariterkolonne in Suhl, b) das gesamte Vermögen des ehem. Arbeiterrad⸗ fahrervereins „Solidarität“ in Heidersbach, c) das gesamte Vermögen der ehem. Ortsgruppe Sömmerda der SPD., b unter Bestätigung der polizeilichen Beschlagnahme zugunsten des Preußischen Staates eingezogen. 8 Veeug § 3 des angezogenen Gesetzes vom 26. Mai 1933 erlöschen sämtliche an den eingezogenen Gegenständen be⸗ tehenden Rechte. 1 . 8 Verfügung wird mit der öffentlichen Bekannt⸗ machung wirksam. Erfurt, den 21. Oktober 1934. Der Regierungspräsident. J. A.: Dr. Fischer.

Berlin:

Leipzig: 2

Deutsches RNeich. 1“

Der Königlich niederländische Gesandte Graf Limburg Stirum ist da Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.

Verkehrswesen.

8— Luftpostverkehr mit Südamerika. 8 Die regelmäßigen Südamerikafahrten des Luftschiffs „Graf Zeppelin“ werden nach Beendigung der letzten im Fahrtenplan vorgesehenen, am 27. Oktober in Friedrichshafen beginnenden Fahrt für dieses Jahr zunächst eingestellt. Gleichwohl bleibt auf der Luftpostlinie Berlin Buenos Aires ein wöchent⸗ licher Verkehr bestehen, den die Deutsche Lufthansa ab 3. November mit Flugzeugen ausführen wird. Aenderungen des bisherigen Flugplans treten nicht ein, ebenso bleiben die Post⸗ schlüsse bei den Luftpostämtern Berlin C2 am Sonnabend um 11,30 Uhr und bei dem Postamt Stuttgart 9 am Sonnabend um 13,30 Uhr unverändert bestehen. Die Luftpostlinie Berlin Buenos Aires kann jetzt auch für Sendungen an Empfänger in Peru Zeitgewinn bis 10 Tage und Ekuador Zeitgewinn bis 15 Tage benutzt werden. Auskunft über Gebuühren und letzte Auflieferungsmöglichkeiten erteilen die Postanstalten. Fein Luftpoststempel mehr 8 Die Deutsche Reichspost läßt wegen der Zunahme des Luft⸗ postverkehrs dische⸗ den roten Stempel „Mit Luftpost befördert“, den die Sendungen nach der Luftbeförderung erhielten, weg⸗ fallen, um di Weitergabe der Sendungen nicht aufzuhalten.

Fern 8 vermittlungsstelle mit Selbstanschluß⸗ betrieb Königstadt.

Die Reichspostdirektion Berlin gibt bekannt: Am dem 18. November, 8 Uhr vgrme th. wird die Fernsprechver⸗

Am Sonntag,

mittlungsstelle Königstadt auf Selbstanschlußbetrieb umgestellt.

Sie behält das Rufzeichen E‚3.

Berliner Börse am 26. Oktober.

Geschäft bleibt lustlos Verlauf schwächer.

Trotz der Meldung über befriedigende Walzwerkleistung und über die günstige Entwicklung des Einzelhandels verkehrten an der heutigen Berliner Börse die Aktienmärkte wieder in recht lustloser Haltung und in der Mehrzahl der Papiere lag wieder kleines An⸗ ebot vor, so daß die Kursgestaltung anfangs uneinheitlich, später ogar überwiegend schwächer war. Nach wie vor bildet die völlige Zurückhaltung der Privatkundschaft die Ursache für das von seiten er Kulisse herauskommende Material. Dagegen lag der Renten⸗ narkt unter Führung von Altbesitzanleihe wieder freundlich, ohne indessen auch hier eine Geschäftsbelebung festzustellen war. ie Börse schloß in schwächerer Haltung. Montanwerte waren noch verhältnismäßig gut gehalten, nur Neinigen Werten wie Phönix, Gelsenkirchen und in einigen Zink⸗ verten kam etwas Material heraus. Braunkohlenwerte lagen zumeist weiter erholt. Niederlaus. Kohlen sogar um 2 vH. Da⸗ legen gingen Rheinische Braunkohlen um 2 vH zurück. J. G.

arben waren knapp gehalten, in Kokswerten setzte sich der Rück⸗

ang um 1 vH durch. Elektrowerte tendierten wenig verändert, nur in einzelnen Versorgungswerten wie B. K. L. und Schles. Begas (je minus 1) war leichtes Angebot der Kulisse zu bemerken. Juliusberger konnten den Verlust des Vortages beinahe wieder einholen (plus 1). Dagegen waren Orenstein 8 Koppel trotz der befriedigenden Mitteilungen über den Geschäftsverlauf gegen Schluß des Verkehrs angeboten (minus 1 ¼).

Am Kassamarkt war die Tendenz bei stillem Geschäft wiederum uneinheitlich. Renten wiesen anfangs ausgehend von Altbesitzanleihen (plus *ℳ¼) eine eher freundliche Tendenz auf. Späterhin wurde das Geschäft auch hier recht still und Altbesitz büßten ihren Gewinn wieder vollkommen ein. Dollarbonds lagen sogar bis ½ % schwächer, nur Pfandbriefe waren noch vereinzelt höher. Tagesgeld blieb 3 % bis 4 ¼ %. An den Markt kamen zwei neue Serien unverzinslicher Schatzanweisungen per

6. Oktober 1935 mit 4 % und per 16. März 1936 mit 4 ¼ . internationalen Devisenmarkt war das Pfund nach der kräftigen Befestigung der Vortage angeboten und wurde in erlin auf 12,35 (12,40 ¼) festgesetzt, während der Dollar mit 2,484 (2,485) RM knapp behauptete Tendenz zeigte. lag im Ausland fest.

Die Teilnehmer der genannten !

Die Mark

8s 1 rbindun⸗ Vermittlungsstelle werden zur Vermeidung von Falschver gen darauf hingewiesen⸗ daß bei jedem Anruf zuerst das Ruf⸗ zeichen der gewünschten Vermittlungsstelle und dann die stets vierstellige Rufnummer des Teilnehmers gewählt werden muß.

Oeffentliche Bildtelegraphenstelle in Köln.

Das deutsche Bildtelegraphennetz wird in nächster Zeit durch eine neue öffentliche Bildstelle in Köln erweitert werden. Das Bildtelegraphengerät, das die Deutsche Reichspost dort den wird, ist von der Siemens u. Halske A.⸗G. gebaut und entspricht dem neuesten Stande der Technik. Die mit ihm aufgenommenen Bilder werden den zu stellenden Anforderungen in jeder Beziehung genügen. 8 8 Der gesteh 28 8 Anschluß des Geräts wird noch einige Wochen in Anspruch nehmen, es ist zu rechnen, daß die neue Bildstelle schon gegen Mitte November dem Betrieb übergeben werden kann. Damit erhält auch der Westen des Reichs Anschluß an das deutsche und zugleich an das europäische

Bildtelegraphennetz.

Kunfst und Wissenschaft.

Spielplan der Berliner Staatstheater. Sonnabend, den 27. Oktober.

Staatsoper: Der fliegende Holländer. Leitung: Heger. Beginn: 20 Uhr. Schauspielhaus: Das Glas Wasser.

Beginn: 20 Uhr.

Musikalische Lustspiel von Scribe.

Neufestsetzung von Steuerkursen in Aussicht genommen.

Wie der DHD. von zuständiger Stelle erfährt, besteht die Absicht, bei der Festsetzung der Steuerkurse eine neue Regelung vorzunehmen. Die Steuerkurse sollen für das laufende Jahr erstmalig wieder festgesetzt werden, nachdem seit 1930 keine Fest⸗ setzung vorgenommen worden war. Während aber früher der 31. Dezember als Stichtag galt, soll für das laufende Jahr der 17. Oktober als Stichtag festgelegt werden, damit die Vermögens⸗ erklärung der Steuerpflichtigen gleichzeitig mit der Einkommen⸗ steuererklärung im Februar 1935 abgegeben werden kann. Eine Festsetzung soll nach dem vorliegenden Entwurf nur dann erfolgen dürfen, wenn die betreffenden Aktien, Kuxe oder sonstigen Papiere inländischer Gesellschaften am 17. Oktober 1934 oder in der Zeit vom 1. August bis 17. Oktober 1934 notiert worden sind. Die Kurse der amtlich notierten Wertpapiere werden nach wie vor von den Börsenvorständen ermittelt. Die von den Börsenvor⸗

ständen für die amtlich notierten Papiere und von 22 Ortsaus⸗ schüssen der Ständigen Kommission für Angelegenheiten des Handels in amtlich nicht notierten Werten für diese Papiere er⸗ mittelten Kurse gelten als Vorschläge und sind bis zum 28. No⸗ vember beim Reichsfinanzministerium einzureichen. Die Durch⸗ führungsbestimmungen für diese Neuregelung sind jedoch noch nicht erschienen. 8

Errichtung einer Sammelstelle für Anträge auf Genehmigung der Einfuhr türkischer Waren.

sich aus der Erwägung heraus, daß es sowohl für die Interessenten als auch für die zuständigen deutschen Reichs⸗ bzw. Ueber⸗ wachungsstellen eine weitgehende Arbeitserleichterung bedeuten würde, entschlossen, eine besondere Sammelstelle für die Anträge auf Genehmigung der Einfuhr von Waren türkischen Ursprungs nach Deutschland zu errichten. Die genannte Stelle, welche ihre Arbeit sogleich aufgenommen hat, wird die bei ihr Fenben Anträge unverzüglich gesammelt den zuständigen deutschen Stellen

[hofft, auch durch diese Vergütung mit zur Ueberwindu 1

Die Türkische Handelskammer für Deutschland, Berlin, hat

einreichen, um so eine schnellere Erledigung derselben zu erwirken.

Generalversammlungstglender fur die Woche vom 25. Oktober bis 3. November 193

Montag, 29. Oktober. 8

Bremen: Bremer Gummiwerke Roland A.⸗G. i. L., 12 Uhr.

Frankfurt / Main: Disch Hotel⸗ und Verkehrs⸗A.⸗G., 17,30 Uhr. Köln: Rheinische Union Versicherungs⸗A.⸗G., 12 Uhr.

Dienstag, 30. Oktober. Berlin: Deutsche Boden⸗Kultur A.⸗G., ao. H.⸗V., 10 Uhr.

schöneweide, 12 Uhr. 8 Düsseldorf: Maschinen⸗ und Kranbau A.⸗G., Düsseldorf, 18 Uhr. Leipziger Trikotagenfabrik A.⸗G., Leipzig⸗Lindenau. Leipzig: Maschinenfabrik Kießling A.⸗G., Leipzig, 12,30 Uhr. Leipzig: Teppichfabrik⸗Zentrale⸗A.⸗G. (Tefzet), Leipzig, 17 Uhr. München: Terraingesellschaft Neu⸗Westend A.⸗G., München,

11 Uh Mittwoch, 31. Oktober. .“ Berlin: E. A. Schwerdtfeger & Co. A.⸗G., Berlin, 16 Uhr. Aachen: Eschweiler Bergwerks⸗Verein, Kohlscheid, 12 Uhr. Stettin: Stettiner Oderwerke A.⸗G. für Schiff⸗ und Masck bau, Stettin, 12 Uhr. 8 8 8 Donnerstag, 1. November. Keine.

8 Freitag, 2. November. . Berlin: Industrie⸗Beteiligungs⸗A.⸗G., Berlin, ao. H.⸗V., 12 Uhr. Rheyde: Kabelwerk Rheydt A.⸗G., Rheydt, 11 Uhrrä. e“

Sonnabend, 3. November. Nürnberg: Eisenwerk Nürnberg A.⸗G vorm. Nürnberg, 12 Uhr.

inen⸗

J. Tafel

1

& Co,

Zum Phosphoritgesetz.

Das Reichswirtschaftsministerium teilt mit: In Nr. 42 der Preußischen Gesetzsammlung vom 19. Oktober d. J. wird ein Preußisches Phosphoritgesetz veröffentlicht. Hierdurch wird der Staatsvorbehalt auf phosphorhaltige Mineralien und Gesteine eingeführt. Nach der bisherigen gesetzlichen Regelung unterlagen diese Mineralien dem Verfügungsrecht des Grundeigentümers. Es bestand jedoch auf Grund des Gesetzes über phosphorhaltige Mineralien und Gesteine vom 9. Januar 1923 (Gesetzsammlung S. 13) die Möglichkeit, daß einem Bewerber durch den Minister für Wirtschaft und Arbeit und den Landwirtschaftsminister die Befugnis eingeräumt wurde, auf fremden Grundstücken phosphor⸗ haltige Mineralien und Gesteine aufzusuchen und zu gewinnen.

Dieses Gesetz hat praktische Bedeutung nicht erlangt und wird

durch das neue Phosphoritgesetz aufgehoben. Die Devisenlag des Je.ns macht ein Zurückgreifen auf solche Mineralvorkommen. die bisher fihgeas sind, notwendig. Hierzu gehöre

u. a. die Phosphoritlagerstätten. 8 e⸗ meinwirtschaftliche Bedeutung, die der Phosphoritgewinnung in der gegenwärtigen Zeit zukommt, müssen Bestimmungen getroffen werden, die nicht nur eine planmäßige Durchforschung der hierfür in Betracht komnenden Gebiete durch den Staat ermöglichen, dern auch allgemein dem Staate einen größeren Einfluß auf die Gewinnung einräumen. Aus diesen Gründen ist die Aufsuchung und Gewinnung phosphorhaltiger Mineralien und Gesteine Staate vorbehalten. Dieser kann die Ausübung des Rechtes auf andere Personen übertragen. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes erlischt das Verfügungsrecht des Grundeigentümers über di phosphorhaltigen Minexralien und Gesteine sowie alle hierauf be⸗ ruhenden Rechte zur Aufsuchung und Gewinnung dieser Mineralien und Gesteine. Für einen hierdurch eintretenden Schaden hat der⸗ jenige, für dessen Rechnung der Betrieb geführt wird. angemessene Entschädigung zu leisten. Die Entschädigung, die der . tümer für den Fortfall seines Verfügungsrechts über die phosphor⸗ altigen Mineralien 28 Festrafssen beanspruchen hat, ist in Ge⸗ talt eines Förderzinses zu entrichten. 8 sattee entscheidet im Streitfall unter Vorbehalt des ordent⸗ lichen Rechtsweges das Oberbergamt. Die Aufsuchung und Ge⸗ winnung phosphorhaltiger Mineralien und Gesteine unterliegt der bergpolizeilichen Beaufsichtigung. Es finden hierauf auch

verschiedene Vorschriften des Allgemeinen Berggesetzes Anwendung.

o die Vorschriften über das Schürfen, über das Betriebsplanver⸗ 8. üüber Bergleute und Betriebsbeamte, über die 3] abtretung und über den Ersatz für Bergschäden. Wer auf dieser neuen gesetzlichen Regelung ein Recht zur Aufsuchung 8 Gewinnung phosphorhaltiger Mineralien und Gesteine erhä t. kann die Ueberlassung bestehender Anlagen zur Aufsuchung, Ge⸗ winnung oder Aufbereitung phosphorhaltiger Mineralien und 2 steine zum Betrieb auf eigene Rechnung gegen Ersatz des Wexte verlangen. Es soll nach Möglichkeit vermieden werden, daß ie. jenigen Unternehmer, die bisher die Phosphoritgewinnung auf Grund von Verträgen mit den Grundeigentümern betrieben haben, durch die Neuregelung geschädigt werden. An die Stelle der von diesen mit den Grundeigentümern abgeschlossenen und e erloschenen Verträge sollen nach Möglichkeit Rechte auf Grun

des Staatsvorbehaltes treten. Weiter ist vorgesehen, daß durch Verordnung des Ministers für Wirtschaft und Arbeit die Vor⸗ chriften des Phosphoritgesetzes ganz oder teilweise auf andere 8 Verfügungsrecht des Grundeigentümers unterliegende Mine⸗ ralien und Gesteine für anwendbar erklärt werden können. Hier b bei können auch Vorschriften ergänzenden oder abweichenden In⸗ halts erlassen werden. Das Gesetz tritt mit dem auf die Ver

kündung folgenden Tage in Kraft.

Frachterleichterungen für die Landwictfu,a i.

Um der Landwirtschaft die durch den ungünstigen Ernteausfall notwendig gewordene zusätzliche Beschaffung von rsatzmitteln für Einstreuzwecke zu erleichtern, gewährt die Deutsche Reichsbahn mit Wirkung vom 25. 10. 1934 für die Beförderung von Torfstreu, Torfmull und Torfstreusoden im Rückvergütungswege einen weite⸗ ren Frachtnachlaß von 15 bzw. 30 vH von den bisher schon für diese Güter nach Ausnahmefrachtsätzen berechneten Frachten. Die Ermäßigung wird nachträglich auf Antrag im Erstattungsweg bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen gewährt. Nähere

hierüber ergibt sich aus den Bestimmungen über die Gewährung

dieser Ermäßigung, die bei den Güterabfertigungsstellen ein⸗

gesehen khaa8 können. Die Maßnahme gilt während der Daue

des Notstandes, längstens bis 15. Juni 1935. Die L . 4

8

die Dürre verursachten Notstandes beizutragen.

8 Holztagung 1934 in Berlin.

Die alljährlich vom Fachausschuß für Holzfragen und dem

Ausschuß für Technik in der Forstwirtschaft aufgezogene große

Holztagung findet diesmal am 30. November und 1. Dezember in Berlin statt. Der diesjährigen Tagun die vier Fachsitzungern vorsieht, kommt insofern eine besondere Bedeutung zu, weil das

Holz als Ausgangspunkt zahlreicher Rohstoffe im Rahmen unserer

nationalen Güterversorgung eine von Monat zu Monat wachsende Rolle zu spielen hat. Auskunft über diese große Fachtagung erteilt der Fachausschuß für Holzfragen, Berlin NW 7, Ingenieurhaus.

hu“] 8 8

Nationale Automobil⸗Gesellschaft A.⸗G., Berlin⸗Ober⸗

11“ 1““

Mit Rücksicht auf die allge⸗

Ueber die Höhe der Ent.

Wesertag in Kassel.

Auf dem Wesertag in Kassel am 26. Oktober hielt Staats⸗ sekretär Koenigs vom Reichsverkehrsministerium einen Vor⸗ trag über: „Die deutsche Weser im Rahmen der Reichswasser⸗ straßen.“ Nach einem geschichtlichen Rückblick auf die letzten 100 Jahre in der Weserschiffahrt führte der Redner aus: Die We erkanalisierung blieb wie schon in den Jahren vorher auch nach dem Kriege mehrere Jahre hindurch ein Projekt, welches in der Hauptsache im Zusammenhang mit der Speisung des Mittel⸗ landkanals betrieben wurde. Wiederholte Vorlagen beim Reichs⸗ tag, Mittel für die Weserkanalisierung zu bewilligen, weil das Weserwasser zur Speisung des Mittellandkanals herangezogen werden müsse, wurden vom Reichstag schon aus dem Grunde ab⸗ gelehnt, weil dieser eine starke Förderung des Mittellandkanals nicht begünstigen wollte. Erst in den letzten Jahren 16t sich der Gedanke durchgesetzt, daß es Aufgabe der Verkehrspolitik im Deut⸗ schen Reich und insbesondere auch Aufgabe der Wasserstraßenbau⸗ politik ist, die Verkehrswege zu den deutschen Seehäfen zu fördern und die von der Natur vorgezeichneten Süd⸗Nord⸗Verbindungen gegenüber den nur durch künstliche Wasserstraßen herzustellenden West⸗Ost⸗Verbindungen stärker zu betonen. Ich glaube, daß es heute Gemeingut aller Wirtschafts⸗ und Verkehrskreise ist, daß nicht nur die Deutsche Reichsbahn⸗Gesellschaft, welche das Erbe der Preußischen Staatsbahnen mit ihrer See afentarifpolitik bewahrt und weiterentwickelt hat, sondern auch die anderen großen Ver⸗ kehrsverwaltungen bestrebt sein müssen, die Güterbewegung soweit als möglich über die deutschen Seehäfen zu leiten und die Ver⸗ kehrswege, welche zu diesen Häfen führen, mit allen Mitteln aus⸗ zubauen. Wasserstraßenbaupolitik ist, wie ich wiederholt betont habe, ihrem innersten Gehalt nach Seehafenpolitik. Die Kanali⸗ ierung der Weser und ihr Ausbau zu einer leistungsfähigen Groß⸗ chiffahrtsstraße ist im Rahmen eines solchen Programms eine notwendige Forderung. Es ist das Verdienst der nationalsozia⸗ listischen Regierung, daß sie die Weser aus ihrer Hilfsfunktion für die Speisung des Mittellandkanals herausgenommen und sie wiederum als selbständige, von dem Mittellandkanal unabhängige Verkehrsstraße erfaßt hat, als einen Strom, der ein eigenes Leben führt und um seiner selbst willen entwickelt werden muß. Die nationalsozialistische Regierung hat in klarer Erkenntnis dieses Charakters der Weser die Kanalisierung des Stromes von Minden bis Bremen in 8 genommen, und es ist zu erwarten, daß die Mittel für diesen Bau so reichlich zur Verfügung gestellt werden können, daß ein planmäßiger ununterbrochener Fortgang der Arbeiten gesichert werden kann.

Bekenne ich mich zu dem Satze, daß die Weser, der von der Natur eine wechselnde und für die Schiffahrt oft unzulängliche Wasserführung gegeben ist, zu einer Großschiffahrtsstraße ausge⸗ baut werden muß, so nn ich auch die Forderung billigen, daß die Weser⸗Kanalisierung auf der Strecke von Bremen bis Minden nicht die Vollendung, sondern nur ein Abschnitt in dem Weser⸗ ausbau sein kann. Ich glaube auch, daß, wenn wir erst die Kanali⸗ sierung der Weser bis Minden herauf vorgetrieben haben werden, wir daran denken müssen, den Ausbau der Weser von Minden aufwärts bis Hannoversch Münden vorzubereiten. Wir müssen uns aber darüber klar werden, daß für Wasserstraßenbauten immer nur ein gewisser Teil der Reichs⸗ oder Staatsmittel zur Ver⸗ fügung gestellt werden kann, und die Grenze, bis zu welcher

Wirtschaft des Auslandes.

Ausweife ausländischer Notenbanten. 8

London, 24. Oktober. (D. N. B.) Wochenausweis der Bank von England vom 24. Oktober 1934 (in Klammern Zu⸗ und Abnahme im Vergleich zur Vorwoche) in 1000 Pfund Sterling: Im Umlauf befindliche Noten 374 700 (Abn. 2520), hinterlegte Noten 77 300 (Zun. 2580), andere Regierungssicher⸗ heiten der Emissionsabteilung 244 900 (Zun. 100), andere Sicher⸗ der Emissionsabteilung 1140 (Abn. 50), Silbermünzen⸗ estand der Emissionsabteilung 2950 (Abn. 50), Goldmünzen⸗ und Barrenbestand der Emissionsabteilung 192 000 (Zun. 60), Depositen der Regierung 22 360 (Zun. 4840), andere Depositen: Banken 101 000 (Abn. 3000), Private 37 600 (Zun. 160), Regierungs⸗ sicherheiten 81 280 (unverändert), andere Sicherheiten: Wechsel und Vorschüsse 8250 (Abn. 1220), Wertpapiere 10 900 (Abn. 90), Gold⸗ und Silberbestand der Bankabteilung 660 (Zun. 10). Ver⸗ hältnis der Reserven zu den Passiven 48,50 gegen 47,26 vH, Clearinghouseumsatz 559 Millionen, gegen die entsprechende Woche des Vorjahrs 36 Millionen weniger.

Paris, 25. Oktober. (D. N. B.) Ausweis der Bank von Frankrei vom 19. Oktober 1934 (in Klammern Zu⸗ und Abnahme im Vergleich zur Vorwoche) in Millionen Franken. Aktiva. Goldbestand 82 483 (Zun. 76), Auslandsguthaben 10 (unverändert), Devisen in Report (Abn. und Zun. —) Wechjel und Schatzscheine 4474 (Zun. 101), davon: diskontierte inl. Handelswechsel 3550, diskontierte ausl. Handelswechsel 219, zusammen 3769 (Zun. 102), in Frankreich gekaufte börsenfähige Wechsel 1, im Ausland gekaufte börsenfähige Wechsel 704, zu⸗ samgen 705 (Abn. 1), Lombarddarlehen 3180 (Abn. 8), Bonds er Autonomen Amortisationskasse 5898 (unverändert). Passiva. Notenumlauf 79 580 (Abn. 804), täglich fällige Verbindlichkeiten 22 570 (Zun. 800), davon: Tresorguthaben 1749 (Zun. 993). Gut⸗ haben der Autonomen Amortisationskasse 2988 (Zun. 9), Privat⸗ guthaben 17 656 (Abn. 262), Verschiedene 177 (unverändert), Devisen in Report (Abn. und Zun. —), Deckung des Banknoten⸗ umlaufs und der täglich fälligen Verbindlichkeiten durch Gold 80,75 vH 780,67 vH). ..“

Der schwedische Außenhandel im September.

Stockholm, 25. Oktober. Der Außenhandel Schwedens hat im September den höchsten Stand seit dem Jahre 1930 erreicht. Die Ausfuhr des Monats September weist mit 125,6 Mill. Kr. gegenüber dem gleichen Monat des Vorjahres eine Erhöhung um 8,5 Mill. Kr. auf, die Einfuhr ist bei der gleichen Gegen⸗ überstellung um über 12 Mill. auf 109,7 Mill. Kr. estiegen. Der Ausfuhrüberschuß beläuft sich somit auf nahezu 16 Rüu⸗ Kr. Für die ersten neun Monate 1934 errechnet sich ein Einfuhrüber⸗ schuß von 11,8 Mill. Kr., während er in der gleichen Vorjahrs⸗ zeit 23,1 Mill. Kr. betrug. 6

Erhöhter Ueberschuß der Schwedischen Staatseisenbahnen.

Stockholm, 25. Oktober. Der letzte Monatsausweis der Schwedischen Staatseisenbahnen spiegelt die Besserung der ge⸗ samten Geschäftslage in Schweden wider. ie Feseren h nahmen für August belaufen sich auf 15,8 Mill. Kr. hegenüber 14,2 Mill. Kr. im gleichen Monat des Vorjahres. Die usgaben stellen sich auf 12,1 Mill. Kr., so daß sich ein Ueberschuß von 3,7 Mill. Kr. ergibt. Nach Abrechnung der an den Staat abzu⸗ führenden Zinsanteile beträgt der Reingewinn des Berichts⸗ monats 1,6 Mill. Kr. gegenüber nur 0,5 Mill. Kr. im August vorigen Jahres 8 8

Ein Vortrag von Staatssekretär Roeni g s.

sind, ist in diesem und auch in den

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öffentliche Mittel für Wasserstraßenbauten verfügbar zu machen esem und au nächsten Jahren bereits er⸗ reicht, wenn nicht überschritten. Wir müssen von der Finanzseite her die Weser auch im Zusammenhang mit dem gesamten Wasser⸗ straßen rogramm des Reichs betrachten und können für ein ein⸗ elnes Projekt nicht mehr aufwenden, als ohne Schädigung in dem Fortgang der anderen großen Wasserstraßenbauten zu verant⸗ worten ist. Wir sind für die nächsten Jahre stark belastet durch die Vollendung des Mittellandkanals, den damit im Zusammenhang stehenden Ausbau der Oder, durch den Ausbau der Elbe, durch die Erweiterung des Dortmund⸗Ems⸗Kanals und die Weiterführung der süddeutschen Wasserstraßen im Main⸗Donau⸗ und Neckargebiet. Deshalb wird auch an den notwendigen und wirtschaftlich vertret⸗ baren Ausbau der Werra bis zu den großen Kaligruben erst in einigen Jahren herangetreten werden können. Dabei gehe ich von der Auffassung aus, daß nach Vollendung der Wasserkanalisierung von Minden bis Bremen die Arbeiten an der Werra, besonders wenn die Kanalisierung zunächst nur für das 600⸗t⸗Schiff erfolgt, vordringlicher sind als die Fortsetzung des Weserausbaues ober⸗ 1 Minden. Dazu kommt, daß durch die im 6 ange befindliche

iedrigwasserregulierung von Münden abwärts’die Fahrwasser⸗ auf der oberen Weser eine erhebliche Verbesserung er⸗ ahren.

Eine Vollkanalisierung der Weser auch auf der Strecke Mün⸗ den Minden kommt erst in Frage, wenn etwa die Kanalisierung der Werra für das 1000⸗t⸗Schiff durchgeführt würde bzw. mit der Herstellung einer durchgehenden Werra⸗Main⸗Verbindung. Es wäre jedoch verfrüht, heute hier solche weitausschauenden Pläne zu erörtern. Entscheidend ist, daß wir das Ziel als solches nicht aus dem Auge verlieren, und ich sehe die Zusammenfassung der gesamten Weser⸗Wirtschaftskreise in dem bisherigen Weser⸗Bund und heute neugegründeten Verein zur Wahrung der Weser⸗Schiff⸗ fahrt⸗Interessen als eine Gewähr dafür an, daß der Gedanke eines Ausbaues der Weser und der Werra zu einer Großschiffahrtsstraße in den Kreisen der Wirtschaft, des Handels und der Schiffahrt lebendig bleibt.

Ueber „Die Wirtschaft an der Oberweser, Werra und Fulda und ihre Bedeutung und Aufgaben im Dritten Reich“ sprach der Gauwirtschaftsberater, Präsident der Industrie⸗ und Handels⸗ kammer Kassel⸗Mühlhausen, Dr. Braun. Nach eingehender Würdigung der Bedeutung von Landwirtschaft und Industrie dieses Wirtschaftsgebietes wies der Vortragende darauf hin, daß in Kassel eine Zellulose⸗ und daran angeschlossen eine Kunstseide⸗ fabrik entstehen wird, der die Herstellun von Stapelfasern obliegt. Sie wird etwa 3000 bis 4000 Leute beschäftigen und wird der Ueberalterung des heimischen Buchenwaldes ein Ende bereiten. Wir sind berechtigt, so führte der Redner u. a. noch aus, an den nationalsozialistischen Staat die Forderung zu stellen, den Ausbau unserer Wasserstraßen an Weser, Werra und Main durchzuführen, um unsere Arbeitslosen in Arbeit und Brot zu bringen und eine gesunde bodenständige Warenerzeugung zu ermöglichen. Den Auf⸗ bau seiner Wirtschaft wird das ürbetfamte Volk an Oberweser, Werra und Fulda auch unter den größten Opfern richtig und organisch durchführen, wenn seiner Arbeit und seinem Wollen nur das richtige Verständnis entgegengebracht wird.

Französisch⸗tschechoflowarisches Abkommen über erweiterten Warenaustausch.

Paris, 26. Oktober. In einer amtlichen Verlautbarung des ö wird bekanntgegeben, daß zwischen der fran⸗ zösischen und der tschechoslowakischen ein Abkommen über die ö des gegenseitigen Parenautausches zustande gekommen sei. Die diesbezüglichen Verhandlungen, die seil Be⸗ inn des Monats geführt wurden, hätten zu einer Erhöhung der fönfscen Kontingente gegen gleichwertige Gegenleistungen ge⸗

Werschftsabrommben ist den tschechoslo⸗ einem angemessenen Ausgleich der beider⸗ seitigen Handelsbilanz Rechnung getragen werden. Seit April . J. hatte sich dieses Gleichgewicht zugunsten Frankreichs ver⸗ schoben. Der Grund war nicht etwa ein fühlbarer Rückgang der tschechoslowakischen Ausfuhr nach Frankreich, sondern eine be⸗ trächtliche Zunahme der französischen Ausfuhr nach der Tschecho⸗ slowakei, so daß während der 1 sechs Monate d. J. ein Ueber⸗ chuß von rund 30 Mill. Frs. für Frankreich verblieb. Eine be⸗ ondere Steigerung hatte die Ausfuhr französischer Wolle nach er Tschechoslowakei erfahren. Obwohl die französische Regierung die Ansicht vertrat, daß die Tschechoslowakei diese Erzeugnisse ver⸗ arbeite und als Fertigfabrikate gegen einen ansehnlichen Nutzen wieder ausführe, Hat sie sich zu einer Erhöhung der tschechoslowa⸗ kischen Ausfuhrkontingente für Textilwaren, Schuhleder und Papier im Rahmen der Kontingentspauschale bereiterklärt. Die Handhabung dieser Kontingente ist besonders geregelt. Auch die Verkaufspreise für gewisse tschechoslowakische Ausfuhrwaren auf den französischen Märkten sind festgesetzt worden.

Der tschechoslowakische Staatshaushalt.

Prag, 26. Oktober. Der tschechoslowakische E schlag weist Ausgaben von 7983 Mill. Kr. innahmen von 7985 Mill. Kr. auf und ist auf der Ausgabenfeite um 352,6, auf der Einnahmenseite um 353,4 Mill. Kr. höher angesetzt als für das Jahr 1934. Gleichzeitig wurde dem Abgeordnetenhaus auch

der Staatsrechnungsabschluß für das Jahr 1933 vorgelegt, der

ührt. Durch dieses wakischen Wünschen nach

einen Gebarungsabgang von 1507 Mill. Kr. ausweist.

Vor der Konferenz der Notenbantkleiter der Kleinen Entente.

Bukarest, 26. Oktober. Der Konferenz der Notenbankleiter der drei Staaten der Kleinen Entente, die vom 29. bis 31. Oktober in Bukarest stattfinden soll, wendet sich zwar die formelle Aufmerk⸗ samkeit der interessierten wirtschaftlichen und politischen Kreise zu, doch erwartet man hiervon auch bei optimistischer Beurteilun kaum irgendwelche Ergebnisse von praktischer Bedeutung. Zwe der Konferenz ist, ein gemeinsames Arbeitsprogramm der drei Noteninstitute im Sinne des Wirtschaftsstatuts der Kleinen Entente vorzubereiten, also in erster Linie die Währungspolitik der drei Staaten anzugleichen. Des nähren werden auf der Tagesordnung der Bukarester Notenbankkonferenz stehen: 1. Ueber⸗ blick über die bisherige Währungspolitik der drei Staaten und deren Auswirkungen auf die anderen, 2. Erörterung einer Schaf⸗ fung von Erleichterungen im Wechselverkehr, 3. Besprechungen über eine Zusammenarbeit der Sparinstitute der drei⸗ Staaten, 4. Untersuchung der Möglichkeiten einer Angleichung des Zah⸗ lungsverkehrs sowohl innerhalb der Bündnisländer als auch zwischen diesen und den anderen Staaten, 5. Erörterung der in den drei Staaten bestehenden wirtschaftspolitischen Methoden und Einschränkungen ihres Einflusses auf die wirtschaftlichen Bezie⸗ hungen unter den Verbündeten, 6. Beratung über Erleichterungen für den Reiseverkehr. Nicht anzunehmen ist, daß die Bukapester

Notenbankkonferenz auch der Frage der Einräum hegenseiti Kredite ernstlich 12 * Desgleichen isf fasbrtiser u erwarten, daß nennenswerte Ergebnisse auf dem Gebiet der Schuldenauftauung und der Warenkredite erzielt werden könnten. Es ist vielmehr anzunehmen, daß diesbezüglich keine Beschlüsse zu dritt gefaßt werden, sondern daß die Leiter der Notenbankinstitute ihre Zusammenkunft dazu benutzen werden, um Verhandlungen von Staat zu Staat zu pflegen. Im allgemeinen wird in inter⸗ essierten Kreisen der Bukarester Notenbankkonferenz mehr politische als finanzpolitische oder wirtschaftspolitische Bedeutung bei⸗ gemessen. Man sieht in ihr mehr eine Demonstration zur Unter⸗ 13““ 52 die Vorbereitung entscheidender enderungen in den finanziellen und wirtschaftspolitischen Bezie⸗ hungen der drei Staaten. v geag

Der Bericht des Völkerbundsbeauftragten über die Wirtschaft und Finanzlage Ungarns.

Budapest, 25. Oktober. Der Finanzbeauftragte des Völker bundes, Royal Tyler, stellt in seinem neuesten Vierteljahresbericht grundsätzlich in der Finanz⸗ und Wirtschaftslage Ungarns gegen⸗ über dem Zustand von 1932 einen bedeutsamen Fortschritt fes während gegenüber dem Vorjahre eine wesentliche Verbesserung nicht zu bemerken sei. Der Bericht erkennt eine Besserung im Staatshaushalt an und spendet den Haushaltsmethoden des Finanzministers Anerkennung. Die Ausgaben Ungarns betrugen vom 1. 7. bis 1. 10. 1934 174 Mill. Pengö, die Einnahmen 179 Mill. Pengö. Dagegen weisen die Staatsbetriebe im laufen⸗ den Vierteljahr ein Defizit von 3 Mill. Pengö auf. Die aus⸗ ländische fundierte Staatsschuld wird in em Bericht mit 921 Mill. gegen 981 Mill. P. im September 1933 angegeben, di ausländische schwebende Schuld mit 340 Mill. gegen 314 Mill. P im September 1933. In dem Kapitel über die Entwicklung der ungarischen Handelspolitik erwartet der Bericht einen weiteren Rückgang der freiverfügbaren Devisen und damit eine Zuspitzung des Problems der Rohstoffversorgung. Bei der Beurteilung der heh und devisenpolitischen Lage Ungarns bleibt, wie der

ericht hervorhebt, zu beachten, daß das Land bei der Verwertung seiner Lebensmittelüberschüsse großen Schwierigkeiten begegnet, da einzelne der früheren wichtigsten Märkte sich der ungarischen Einfuhr fast völlig verschließen. Die ungarische Handelspolitik müsse daher entfernter liegende Absatzgebiete sich aufzuschließen suchen. Der Gesamtaußenhandel Ungarns zeigt, wie der Bericht sum Schluß hervorhebt, keinen Aufstieg mehr. Während der Ein⸗ uhrhandel größer als im Vorjahr ist, ist die Ausfuhr rückgängig.

Die neue rumänische Ein⸗ und Ausfuhrordnung.

Bukarest, 25. Oktober. Das königl. Dekret zur Inkraftsetzun

der neuen Ein⸗ und Ausfuhrordnung ist gestern 88 net und heute veröffentlicht worden. Das Dekret enthält folgende Punkte: 1. Ab 15. November d. J. wird jede Wareneinfuhr nur nach vorheriger Ausfuhr durchgeführt werden können. 92. Einfuhr wird nicht 60 vH des Wertes der durchgeführten Aus fuhr übersteigen dürfen. 3. Die Zahlungen für jede Ausfuhr werden nur in ausländischen Valuten erfolgen können. Alle aus der Ausfuhr erlangten Devisen werden der Nationalbank zum ge⸗ setzlichen Kurs abgetreten werden müssen. Ueber diese Devisen wird die Nationalbank wie folgt verfügen: a) 40 vH der Ausfuhr von Erdöl, Getreide und Holz werden für die Zahlungen, die sie zu leisten verpflichtet ist, zurückgehalten. Diese Quote wird nur in den von der Nationalbank festgesetzten Devisen erlegt werden können. b) 40 vH der Ausfuhr aller anderen Erzeugnisse werden für die Zahlung von alten Warenschulden und deren Zinsen im Auslande verwendet werden. Uebertragung der Devisen an die Besitzer von Einfuhrbescheinigungen wird nur mit Zustimmung des Amtes für Regelung des Außenhandels erfolgen können. Die übrigen Devisen werden für die Bezahlung der Einfuhrwaren ver⸗ wendet werden, und zwar nach Bestimmungen des Ministeriums für Handel und Industrie, bei dem diese Devisenreste gesperrt ver⸗ bleiben. Zu diesem Zweck werden die Zollamtsein uhrbescheini⸗ gungen in der Höhe von 60 vH des Ausfuhrwertes ausgefolgt.

Es wird ein Amt für die Regelung des Außenhandels errichtet und an die Stelle des bisherigen Amtes für Einfuhrregelung treten. Das neue Regime tritt, was die Ausfuhr anbelangt, am 1. November und, was die Einfuhr anbelangt, am 15. November 1934 in Kraft. Bis dahin wird ein Uebergangsregime gehand⸗ habt werden, das die Erteilung von Einfuhrbewilli ungen in der Höhe von 30 vH der Einfuhr des letzten Vierteljahrs 1933 vor⸗ sieht. 5. Alle bisherigen durch königl. Dekret vom 30. 6. 1933 und 30. 4. 1934 sowie 30. 9. 1934 eingeführten Taxen bleiben bestehen. 6. Die Handels⸗ und Zahlungsverträge werden mit dem neuen Regime in Einklang gebracht werden müssen. Zu diesem Zweck ist Abschluß von Handelsverträgen von Staat zu Staat vorgesehen.

Ztalienische Getreidebörsen bleiben geschlossen. Mailand, 25. Oktober. Wie der Ackerbauminister im Stän⸗ digen Getreideausschuß mitteilte, werden die vor einem halben Jahr wegen spekulativer Umtriebe geschlossenen Getreidebörsen in Italien nicht wieder eröffnet. Die Bauern und Mühlenbesitzer haben sich gegen die Wiedereinführung der Getreide iotierungn ausgesprochen. 88

Englisch⸗polnische Textilverhandlungen. G Keine Bedrohung der polnischen Textilinduftrie durch Nußland.

. Warschau, 26. Oktober. Die in Polen in den letzten Tagen ge⸗ führten Verhandlungen zwischen Vertretern der englischen Baum⸗ wollindustrie und der polnischen Textilindustrie sind abgeschlossen worden. In einer Verlautbarung darüber heißt es, man habe besprochen für Artikel, die in Polen nicht her⸗

estellt werden oder deren Einfuhr für die polnische Baumwoll⸗ industrie ohne erhebliche Bedeutung sei. Die endgültige Ent⸗ scheidung aller verhandelten Fragen müsse natürlich den amt⸗ lichen Delegationen Englands und Polens in den Verhandlungen über einen Handelsvertrag überlassen bleiben. F

Der Verband der polnischen Textilindustrie erklärt zu aus⸗ ländischen Nachrichten über eine Fariierees von Sowjet⸗ bestellungen, die die Lodzer Industrie angeblich bedrohen, daß mit der Sowjetunion nur einige Lodzer Fabriken arbeiten. Sie hätten von Zeit zu Heit geringe Mengen von Waren in die Sowjetunion ausgeführt. Eine Zurü⸗ ziehung von Sowjet⸗ bestellungen könne daher die Lage der Lodzer Industrie ebenso⸗ wenig verschlechtern, wie die bisherigen Sowjetbestellungen sie verbessern können. Im übrigen habe keine der in Frage ommenden Firmen amtliche sowjetistische Bestellungen erhalten.

Errichtung britischer und japanischer Handels⸗ komitees in Tokio bzw. London.

Tokio, 25. Oktober. Zwischen dem Vorsitzenden der britischen Handelsabordnung, Baron Bernby, und dem Vorsitzenden der Japanischen Handelskammer, Baron Go, ist eine grundsätzliche Einigung dahin erzielt worden, daß in London, ein japanisches Handelskomitee fortan seinen Sitz haben wird, während in Tokio ein englisches Komitee als ständige Einrichtung bestehen wird. bofft. dadurch den Handelsverkehr zwischen beiden Ländern zu fördern. 8 8

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