1934 / 256 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 01 Nov 1934 18:00:01 GMT) scan diff

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Durch die Verordnung ist endgültig festgestellt, daß die Deutsche Arbeitsfront nicht Rechtsnachfolger der ehemaligen ge⸗ werkschaftlichen Verbände ist.

Wie bereits das Reichsarbeitsgericht im Urteil vom 28. Fe bruar 1934 (RAG. 274/33) entschieden hat, ist mit der Schaffung der Arbeitsfront etwas ganz Neues an die Stelle des bisherigen Zustandes gesetzt worden. Es sind nicht etwa die einzelnen frühe⸗ ren Gewerkschaften fortgesetzt und weiter ausgebaut worden, son⸗ dern die Bewegung hat vielmehr aus ihrer grundsätzlichen Ein⸗ stellung zu den auf dem Boden des Klassenkampfes stehenden Ge⸗ werkschaften heraus, unabhängig von diesen, eine vollkommen neue Organisation geschaffen, die dazu bestimmt war, die Mit⸗ glieder der bisherigen verschiedenen Gewerkschaften und Organi⸗ ationen in sich aufzunehmen und im Laufe der Zeit die gesamte Ar eiterschaft und darüber hinaus auch alle Unternehmer zusam⸗ menzuschließen. Mit der äußeren Entwicklung war eine innere Umwälzung in der Organisation der Arbeiterschaft Hand in Hand gegangen. Entsprechend der der Deutschen Arbeitsfront ge⸗ gebenen Zielsetzung, nämlich der Hinführung der in ihr ver⸗ eigten schaffenden Menschen zu einer großen Volks⸗ und Ge⸗ sinnungsgemeinschaft, waren auch die den Arbeiterverbänden ob⸗ liegenden Aufgaben zu einem wesentlichen Teile andere ge⸗ worden, als sie den auf dem Interessengegensatz zwischen „Arbeit⸗ nehmer“ und „Arbeitgeber“ zur Entwicklung und Bedeutung ge⸗ angten Gewerkschaften obgelegen hatten.

Somit steht fest, daß die

eutsche Arbeitsfront in ihrem Aufbau und ihrem Zweck⸗

gedanken grundverschieden ist von den früheren gewerkschaftlichen Organi⸗ ationen, daß sie eine einzigartige Neuschöpfung darstellt. 8

Deshalb hat auch der Führer in seiner Verordnung ausdrück⸗ lich erklärt, daß die Deutsche Arbeitsfront die Organisation aller schaffenden Deutschen der Stirn und Faust ist, also nicht etwa nur eines Teiles vom ihnen, der „Arbeitnehmer“, wie es bei den ehe⸗ maligen Gewerkschaften der Fall war.

Weiterhin wird in § 1 Abs. 2 der Verordnung eindeutig fest⸗ gestellt, daß „die Angehörigen der ehemaligen Gewerkschaften, der ehemaligen Angestelltenverbände und der ehemaligen Unternehmer⸗ vereinigungen“ in der Arbeitsfront zusammengeschlossen sind und nicht etwa die früheren Organisationen als solche.

Damit ist die Umbildung, die sich im Zuge der nationalen Erhebung nicht unter Beobachtung der satzungsmäßigen Formen, sondern durch ein

Eingreifen der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei als der Inhaberin der Macht im Staate mit Billigung der legalen Staatsgewalt unter den Augen der Oeffentlichkeit vollzogen hat, die zur vollständigen Beseitigung der ehemaligen Gewerkschaften führte und ein ganz neues Rechtsgebilde die Deutsche Arbeits⸗ front schuf, vom Führer und Reichskanzler im Verordnungs⸗ wege sanktioniert worden. -

Mit Rücksicht darauf nun, daß die früheren Gewerkschaften und sonstigen Berufsverbände nicht mehr bestehen, mußte an ihrer Stelle ein neuer Vermögensträger geschaffen werden.

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Zur Verordnung des Führers und Reichskanzlers vom 24. Oktober 1934. Von Dr. Gustav Bähren, Leiter der Rechtsabteilung im Stabsamt der Deutschen Arb

Nach dem ausdrücklichen Willen des Führers sollte das aus

Arbeitergroschen angesammelte Vermögen nicht, wie das kommu⸗

nistische und sonstige staatsfeindliche Vermögen zugunsten der

Länder eingezogen, sondern der arbeitenden Volksgemeinschaft er⸗

halten bleiben; denn der Kampf der nationalsozialistischen Be⸗ wegung richtete sich ausschließlich gegen die Drahtzieher, niemals gegen deren Opfer. Das Vermögen ist aus den Beiträgen der Arbeiter und Angestellten erspart und sollte nach ihrem Willen für Beihilfen in Zeiten der Krankheit und Arbeitslosigkeit dienen. Wenn es von den früheren „Arbeiterführern“ für den poli⸗

tischen Klassenkampf mißbraucht worden ist, so tragen diese allein

die Verantwortung.

Deshalb hat der Führer und Reichskanzler in § 9 der Ver⸗ ordnung die Deutsche Arbeitsfront, als die Organisation aller Schaffenden, zum neuen Vermögensträger bestimmt mit der Maß⸗ gabe, daß das Vermögen den Grundstock für die Selbsthilfeeinrich⸗ tung der Deutschen Arbeitsfront bilden soll.

Ueber die Einzelheiten, insbesondere bezüglich des Ueber⸗ gangs des Vermögens der genannten Organisationen auf die Deutsche Arbeitsfront werden noch Durchführungsbestimmungen erlassen werden.

Soviel steht aber heute schon fest: Da der Führer und Reichs⸗ kanzler den Zweck dieses Vermögens in § 9 der Verordnung aus⸗ drücklich bestimmt hat, daß es nämlich den Grundstock für die Selbsthilfe⸗Einrichtung der Deutschen Arbeitsfront bilden soll, so kommt ein Uebergang nur insoweit in Frage, als er diesem Zwecke nützt.

Eine Uebernahme sämtlicher Schuldverbindlichkeiten der ehe⸗ maligen Gewerkschaften und sonstigen Organisationen, die zum großen Teil durch das verantwortungslose Finanzgebaren der Vertreter des alten Systems entstanden sind, würde diesem Zwecke selbstverständlich nicht dienlich sein. Deshalb wird ein Weg ge⸗ funden werden, um eine dem Willen des Führers entsprechende Regelung zu treffen.

Die Uebertragung von Vermögen durch Staatshoheitsakt auf einen neuen Vermögensträger stellt in der Regel einen ursprüng⸗ lichen Rechtserwerb dar, auf den die zivilrechtlichen Vorschriften betreffend den Uebergang der Haftung für Schulden des früheren Eigentümers keine Anwendung finden.

Aus diesem Grunde enthalten auch die Gesetze über die Ein⸗ ziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens eine Billigkeits⸗ vorschrift des Inhalts, daß zur Permeidung von Härten Gläu⸗ biger der von der Einziehung betroffenen Organisationen aus dem eingezogenen Vermögen befriedigt werden können.

Daß hinsichtlich des Uebergangs des Vermögens der ehe⸗ maligen Verbände auf die Deutsche Arbeitsfront ebenfalls eine billige und gerechte Regelung getroffen wird, steht außer Zweifel.

Bis zum Erlaß der entsprechenden Durchführungsbestim⸗ mungen bleibt es bei dem bestehenden Rechtszustande, daß nämlich der Stabsleiter der PO., Staatsrat Dr. Fey. und die von ihm Bevollmächtigten das in § 9 der Verordnung bezeichnete Vermögen verwalten. Ebenso wird die Beschlagnahme des Ver⸗

mögens der ehamaligen freien Gewerkschaften nicht vor der end⸗

gültigen gesetzlichen Regelung aufgehoben.

Die Zusammenfassung der Marktordnung. Die zukünftige Entwicklung im Reichsnährstand. vollkommen geschlossenes Gefüge, das der übrigen Wirtschaft inner⸗

halb des Reiches und zugleich den Bedürfnissen des Außenhandels gegenüber als einheitlicher Vertragspartner auftritt“.

In einer in den nächsten Tagen bei der Reichsnährstand⸗ Verlags G. m. b. H., Berlin SW 11, erscheinenden Schrift über „Aufgaben und Aufbau des Reichsnährstandes“ behandelt der Stabsamtsführer des Reichsnährstandes Dr. Hermann Reischle die zukünftige Entwicklung der Marktordnung und Preisregelung. Die Formen und Rechtsgrundlagen für den seitherigen Aufbau der Marktordnung auf den verschiedenen Gebieten sind nicht einheitlich. Die praktischen Erfahrungen auf diesem Neuland der Wirtschaftsführung sollten vielmehr allmäh⸗ lich selber den praktischen Weg zu einer einheitlichen Fassung und Führung aller Marktorganisationen aufzeigen. So- wurden bei der Bildung des Reichsnährstandes die einzelnen Gruppen zu⸗ nächst in die Hauptabteilung des Reichsnährstandes eingeordnet. Wie die „Landwirtschaftliche Wochenschau“ mitteilt, zeichnet Dr. Reischle dann im wesentlichen die folgende Entwicklung:

Sofort mit der E“ eines landwirtschaftlichen Er⸗ zeugnisses aus der seitherigen liberalistischen Marktabwicklung geht die Befehlsgewalt im Fanmnc. Geschehen auf den Marktverband selbst über. Nur dieser bestimmt die Wege der Ware, Preise und Preisspannen. Die Bindung an die ständischen Gliederungen des Reichsnähr⸗ standes bleibt jedoch bestehen. Die Ueberwachung und Betreuung der Marktverbände wird teilweise vom Reichsernährungsminister bzw. dem von ihm bestellten Reichskommissar für die Vieh⸗, Milch⸗ und Fettwirtschaft vorgenommen, oder sie sind im Ver⸗ hältnis zum Reichsnährstand dem Reichsbauernführer direkt unterstellt. In rascher Folge wird ein bäuerliches Erzeugnis nach dem anderen dem liberalistischen Marktgeschehen entrissen. Damit ergibt sich zwangsläufig die Aufgabe einer Zusammenfassung im Rahmen der Reichsnährstandsgliederung selbst. In voraussehender Berücksichtigung dieser Entwicklung werden in den Landesbauern⸗ sschaften die Marktordnungen hei den einzelnen Erzeugnissen möglichst in ein und dieselbe Hand gelegt, um einmal die Marktordnung in ein einheitliches und nach großen Gesichts⸗ punkten bestimmtes Gepräge zu geben und zum anderen die Kosten der Marktbewirtschaftung möglichst niedrig zu halten. Wie sich die künftige Zusammenfassung der Marktordnung entwickeln wird, geht aus folgenden Ausführungen Reischles hervor:

„Der Zusammenschluß der Marktorganisationen bei den ver⸗ schiedenen bäuerlichen .enge stellt den „Marktverband“ dar. Aus diesem Grunde wurden auch von vornherein die Grenzen der Wirtschaftsgebiete für alle Erzeugnisse gleich festgelegt. Zur Er⸗ sparung unnötiger Wege bei Ersaffuhag und Verteilung wird zu⸗ erst der Bedarf im einzelnen Wirtschaftsgebiet aus eher r⸗ zeugung gedeckt, und erf die Ueberschüsse dienen zur Mitversor⸗ ung anderer Wirtschaftsgebiete. Es ist jedoch eine Selbstverständ⸗ ichkeit, daß die einzelnen Wirtschaftsgebiete nicht irgendeiner Art Selbstversorgung zustreben. Es wäre widersinnig, wollte man etwa aus diesen Marktordnungs⸗ maßnahmen eine Begrenzung im Sinne der früheren inneren Zoll⸗ mauern erblicken. Innerhalb Deutschlands herrscht unter allen Umständen der Grundsatz, daß die Erzeugung nicht dem Bedarf des zuständigen Wirtschaftsgebietes, sondern des ganzen Deutschen Reiches angepaßt werden muß. Eine Freizügigkeit der Waren von einem Wirtschaftsgebiet ins andere ist fernerhin gewährleistet, ihre Grenzen sind nach den Notwendigkeiten der allgemeinen Marktordnung ausgerichtet. Die zukünftige Zusammenfassung dieser Marktverbände überwacht nach einheitlichen Gesichtspunkten das ganze Marktgeschehen auf bäuerlichem Gebiet und führt zu⸗ gleich den notwendigen Ausgleich zur Gewährleistung steitger Preise durch entsprechende Beeinflussung der Auslandseinfuhr herbei. Sie gibt dem gesamten Markt bäuerlicher Erzeugnisse ein

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Weiteres Vordringen der Maschine in der Land⸗ wirtschaft.

Die Maschinenanwendung in der deutschen Landwirtschaft hat, wie in „Wirtschaft und Statistik“ als weiteres Ergebnis der land⸗ wirtschaftlichen Betriebszählung 1933 mitgeteilt wird, in den letzten Jahren wieder erhebliche Fortschritte aufzuweisen. Am meisten haben diejenigen Maschinen zugenommen, die durch tech⸗ nische Vervollkommnung und durch Verbilligung in der Be⸗ schaffung und im Betriebe einem erweiterten Kreis von landwirt⸗ schaftlichen Betrieben zugänglich wurden. So hat sich die Zahl der Motorschlepper und Motorpflüge von 7200 im Jahre 1925 auf 24 000 im Jahre 1933 erhöht. Auch die sonstigen Leicht⸗ und Schwerölmotoren haben beträchtlich zugenommen, und zwar von 42 000 auf 73 000. Zahlenmäßig am stärksten war die Zunahme der Elektromotoren von 747 000 auf 1 170 000, also um 60 vH, die mit der fortschreitenden Stromversorgung des flachen Landes einherging. Im gleichen Zeitraum hat die Zahl der Pferde und Zugochsen in landwirtschaftlichen Betrieben um 460 000 Stück oder 12 vH abgenommen. Zum Teil sind durch die Ausbreitung der Elektromotoren und Oelmotoren auch Dampfmaschinen ver⸗ drängt worden. Unter den eigentlichen Arbeitsmaschinen haben seit 1925 besonders stark zugenommen die Mähmaschinen, Dresch⸗ maschinen für Kraftantrieb, Kartoffelerntemaschinen, Sch mühlen und Sämaschinen.

Die Arbeitslosigkeit im Ausland.

Die Weltarbeitslosigkeit war, soweit sie sich überhaupt mit einiger Sicherheit statistisch erfassen läßt, von schätzungsweise 22,5 Millionen Ende März 1934 auf etwa 20,5 Millionen Arbeitslose bis zum Schluß des ersten Halbjahres 1934 zurück⸗ gegangen. Eine Zusammenstellung des Statistischen Reichsamts in „Wirtschaft und Statistik“ zeigt, daß die wieder eingetretene Verschlechterung der Gesamtlage im dritten Vierteljahr vor allem auf den Anstieg der Arbeitslosigkeit in den Vereinigten Staaten von Amerika und in Frankreich zurückzuführen ist; in Groß⸗ britannien und Italien geriet die Besserung vorübergehend ins Stocken. Immerhin hält sich die Gesamtzunahme, vor allem in⸗ folge der weiteren Verminderung der Arbeitslosenzahl in Deutsch⸗ land, in verhältnismäßig engen Grenzen. Zwar liegen für einen Teil der Länder, u. a. für die Vereinigten Staaten, Angaben über den Stand der Arbeitslosigkeit im September noch nicht vor, doch dürfte man sich von den wirklichen Verhältnissen nicht allzusehr entfernen, wenn man die Gesamtzahl der Arbeitslosen in der Welt für Ende September auf etwa 21,5 Millionen veranschlagt. Nach schätzungsweisen Berechnungen waren im Juni 1934 u. a. in Deutschland 4,1 vH, in Frankreich 3,0 vH, in Großbritannien 4,6 vH, in Italien 2,0 vH und in den Vereinigten Staaten von Amerika 8,2 vH der Gesamtbevölkerung ohne Erwerb.

&

eitsfront.

ceinschl. Börsenbeil

Holzmarkt weiter fest.

Ueber den Holzmarkt veröffentlicht der Reichsnährstand folgen⸗ den Bericht: Die Lage am Rundholzmarkt ist unverändert gut, die Kauflust hat auf der ganzen Linie angehalten. Nach den amtlichen Verlautbarungen über die Bereitstellung von Holzmengen und die Preisregekung haben Waldbesitz und Holzwirtschaft Vernunft angenommen. ie überspannten Preisforderungen sind ver⸗ schwunden, wie überhaupt allgemein eine gerechte Beurteilung des Holzmarktes Platz gegriffen hat. Der Schnittholzmarkt hat seine Belebung beibehalten. Die Sägewerke waren meist gut beschäftigt und hatten ziemlich regelmäßigen Auftragseingang. Auch hier liegen die Preise unverhältnismäßig fest, was auf die gefestigte Preistendenz am Nadelstammholzmarkt zurückzuführen ist. ie Nachfrage nach Kantholz für Siedlungsbauten war gut, da die Bautätigkeit anhielt. Ebenso konnten Vorratshölzer gut abgesetzt werden. Die Umsätze in Schal⸗ und Betonbrettern waren zu⸗ friedenstellend. Gute Fichtenbretter waren stark gefragt. Für Fichte zeigte die Sperrholzindustrie starkes Interesse. Neben

uche gewinnt Fichte zur Herstellung von Sperrplatten eine er⸗ höhte Bedeutung. Lebhaft war auch das Geschäft in Hobeldielen und Latten. Möbelkiefer konnte ständig umgesetzt werden, der Bedarf hält durch die lebhafte Beschäftigung der Möbelfabriken weiter an. Durch das Kompensationsabkommen mit Polen besteht die Möglichkeit, auch einer weiteren Verstärkung der Nachfrage nach gutem Tischlermaterial gerecht zu werden. Die Gefahr einer plötzlichen Holzknappheit besteht also nicht, und man kann beruhigt in die Zukunft blicken. Schließlich bleibt immerhin noch die Mög⸗ lichkeit, daß die Landesforstverwaltungen einem lokalen Holz⸗ mangel durch entsprechende Zusatzhiebe abhelfen. Auf dem Laub⸗ holzmarkt war Rotbuche wie bisher stark gefragt. Das rege Interesse für zähes, erstklassiges Eschenschnittmaterial hielt an. Die Furnier⸗ und Sperrholzindustrie hatte außer für Rotbuche Kaufinteresse für Eiche, Erle Birke und Pappel. Bemerkenswert

war der Bedarf in Ahornschnittware, auch Nußbaumschnittmaterial 8

ausländischer Herkunft wurde dauernd gehandelt.

Stromerzeugung uno ⸗verbrauch im August / September. 8 Die jahreszeitliche Zunahme der Stromerzeugung setzte sich im eee sentnnh 18 Gegenüber dem Vergleichsmonat des Vorjahres ergab sich laut „Wirtschaft und Statistik arbeits⸗ täglich eine Mehrerzeugung von 26 vH. Insgesamt wurgen in den ersten drei Vierteljahren 1934 von den erfaßten 122 Werken 11,9 Milliarden kWh erzeugt gegen 10,1 Mrd. kWh in der gleichen Zeit 1933 und 12,2 Mrd. kWh in dem Rekordjahr 1929. Der gewerbliche Stromverbrauch hielt sich im August Amit 20,5 Mill. kWh arbeitstäglich ungefähr auf der Höhe des Vor⸗ monats (20,6 Mill. kWh). Insgesamt wurden an gewerbliche Verbraucher 552,9 (536,0) Mill. kWh abgegeben. Der Vergleichs⸗ stand des Vorjahres wurde „m 17 vH überschritten. Die 8 erzeugung liegt in den Monaten Juli bis September höher als im Vorjahr. Nach einer Erhebung des Deutschen Vereins von Gas⸗ und Wasserfachmännern bei 800 Gaswerken, die zusammen rund 90 vH des gesamten in Deutschland verwendeten tadtgases abgeben, betrug die Zunahme der Gaserzeugung (einschl. Gas. bezug) gegenüber den entsprechenden Monaten 1933 im Juli 1934 2,54 vH, im August 3,03 vH, im September 3,85 vH.

Günstige Beurteilung der deutschen Wirtschafts⸗ lage in Amerika.

New York, 1. November. Auf der gestrigen Tagun der Außenhandelsvereinigung führte der Vizepräsident der Chase National Bank Rovensky aus, daß in der amerikanischen Presse über ungünstige Dinge in der Lage Deutschlands berichtet werde. Tatsächlich schreite Deutschlands Wiedererholung stetig voran, so daß es schließlich seine frühere günstige Zahlungs⸗ un Handelsbilanz wiedererlangen werde. Deutschland . durchaus im Stande, infolge seiner industriellen Leistungsfähigkeit seine Stellung als Welthandelsnation zu behaupten.

Wirtschaft des Auslandes.

Der Internationale Wollverband für Kontingents⸗ maßnahmen gegenüber japanischen Wollwaren. Paris, 31. Oktober. Der Vorstand des Internationalen Woll⸗

verbandes, der in Paris zusammengetreten ist, hat nach eingehen⸗ der Erörterung des japanischen Wettbewerbes eine Entschließung angenommen, in der erklärt wird, angesichts der beunruhigenden Ausdehnung des japanischen Ausfuhrhandels, besonders auf den europäischen Märkten, zu Preisen, die für die dem Internationalen Wollverband angeschlossenen Wollindustrien der einzelnen Länder und für den Lebensstandard der europäischen Wollindustrie schä⸗ digend seien, sollen die einzelnen Wollindustrieverbände ihre Re⸗ gierungen auf die Notwendigkeit aufmerksam machen, Kontingents⸗ maßnahmen gegenüber japanischen Wollwaren zu ergreifen. Der Vorstand hat sodann einen von Schombach⸗Deutschland und Schneider⸗Italien eingebrachten Plan zur Vereinheitlichung der internationalen Wollverkaufsbedingungen angenommen.

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Besserungszeichen in Ungarns Wirtschaft.

Budapest, 1. November. Britisch⸗! in ihrem S erschienenen Wirtschaftsbericht fest, daß die Vor⸗ aussetzungen für eine Besserung der Wirtschaftslage Ungarns ge⸗ geben seien. Während die Lage auf den verschiedensten Gebieten des ungarischen Wirtschaftslebens nach wie vor schwierig ist, hält die allmähliche Besserung in gewisen Zweigen der Wirtschaft an, was in erster Linie auf die enigermaßen gebesserte Lage der Landwirtschaft zurückzuführen sei. bwohl die diessührige Ernte mengenmäßig bedentend kleiner bar als die des Vorjahres, hat sich die Kaufkraft der Landwircgaß gebessert; dies ist nicht fu⸗ letzt der Steigerung der Getreidoreise zuzuschreiben. Die Besse⸗ rung wirkte sich auch in der Aufuhr landwirtschaftlicher Erzeug⸗ nisse aus. Eine gewisse Belehmig macht sich auch in einzelnen Zweigen der Fahn auch cin dem Rückgang der Arbeitslosenziffer zum Ausdruff kommt. Im ersten Viertel des laufenden Jahres war eine Bzerung in den Produktionsmittel⸗ Industrien festzustellen, im zoiten Quartal auch in den Ver⸗ brauchsgüter⸗Industrien. Derftohlenverbrauch der Industrie hat sich im ersten Halbjahr gegenßer der gleichen Fonsgfrschts um 22 vH gehoben, nelgent die kinahme des Kohlenverbrauchs bei den öffentlichen Betrieben 148H beträgt.

Fortsetzung des Hande

Verktwortlich:

für Schriftleitung (Amtlichen. Nichtamtlicher Teil), Anzeigenteil

und füden Verlag:; Direktor Dr. Baron vondazur in Berlin⸗Wilmersdorf für den Handelsteil und en übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lantzh in Berlin⸗Lichtenberg.

Druck der Preußischen Drusrei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft, 8

Berlin, Alhelmstraße 32.

Seche Beilagen e und vei Zentralhandelsregisterbeilagen)

Die Britisch⸗Ungarische Bank stellt

um Deutschen;

8 Nr. 256

W“ v. v“

Erste Beilage

banzeiger und Preußischen

Berlin, Donnerstag, den 1. November

Zahlungen auf Grund von Devisenbescheinigungen ohne Nachweis der Einfuhr.

In den Formularen für Devisenbescheinigungen ist die Auf⸗ lage vorgesehen, daß die Devisenbescheinigung zu den in ihr be⸗ zeichneten Verfügungen und Zahlungen nur insoweit berechtigt, als die Ware eingeführt und von der Zollstelle auf der Bescheini⸗ Png abgeschrieben worden ist. Wie ich bereits in verschiedenen

besprechungen mit den Ueberwachungsstellen erklärt habe, läßt

8 sich diese Auflage in einer Reihe von Fällen nicht durchführen.

1. Nach Runderlaß Nr. 115/34 Abschn. III in der Fassung meines Erlasses Dev.⸗B. 32 106/34 vom 6. Oktober 193 sind die Ueberwachungsstellen für alle Verbindlichkeiten aus der Wareneinfuhr zuständig, die am 24. September 1934 oder nach diesem Tage fällig werden. Ist in diesem Falle die Einfuhr vor dem 24. September erfolgt, so kommt eine Abschreibung der Ware auf der Devisenbescheinigung nicht in Frage, da der die Abschrei⸗ bungen regelnde Runderlaß des Herrn Reichsministers der Finanzen, betreffs Devisenüberwachung bei der Wareneinfuhr, erst am 24. September 1934 in Kraft getreten ist. Infolgedessen muß hier von dem Antragsteller ein anderweitiger Nachweis darüber verlangt werden, daß die Ware in das Zollinland einge⸗ führt worden ist. Gleichzeitig ist von der in der Devisenbescheini⸗ gung vorgesehenen Auflage Befreiung zu erteilen. Diese Befrei⸗ ung wird wegen der Gefahr von Fälschungen zweckmäßigerweise nicht durch einfache Streichung der Auflage, sondern durch einen Bihüger⸗ in dem für weitere Auflagen vorgesehenen Raum er⸗ kolgen. 1

2. Bei einer Reihe von Waren ist die Zahlungsbedingung

Kasse gegen Dokumente“, „Zahlung bei Ankunft des Dampfers uf der Elbe“ oder eine ähnliche Klausel üblich, was zur Folge at, daß die Zahlung bereits in einem Zeitpunkt erfolgen muß, iu dem die Ware noch nicht in das Zollinland gelangt ist. Ich er⸗

mächtige deshalb die Ueberwachungsstellen, in den Fällen, in

denen eine solche Zahlungsbedingung handelsüblich ist, von der Auflage in der Devisenbescheinigung in der unter Ziffer 1 vor⸗ gesehenen Weise freizustellen. Dabei ist jedoch dem Berechtigten zur Auflage zu machen, innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel innerhalb eines Monats) die Ware in unveränderter Beschaffenheit nachträglich in das Zollinland zu verbringen und dies der Ueberwachungsstelle nachzuweisen.

„Dieser Nachweis wird in der Regel in folgender Weise ge⸗ führt werden können:

Die die Zahlung augführende Bank sendet die Devisenbeschei⸗ igung nach der Ausnützung zunächst noch nicht an die Ueber⸗ wachungsstelle, sondern entweder an den Einzahler zurück oder, wenn dieser es wünscht, an den von ihm beauftragten Spediteur. Der Inhaber der Devisenbescheinigung legt sie nebst einem mit Anschrift der Bank versehenen Freiumschlag der Zollstelle bei der Abfertigung der bezahlten Ware zum freien Verkehr vor. Die Zollstelle wird durch den Herrn Reichsminister der Finanzen an⸗ gewiesen werden, nach der Abfertigung die Zollbescheinigung zu erteilen, den Vordruck auf Seite 3 der Devisenbescheinigung aus⸗ zufüllen und diese beiden Papiere der Bank zu übersenden, die sie an die Ueberwachungsstelle weiterleitet. Die Bank ist verpflichtet,

Brüssel, 31. Oktober. konnte sich kein lebhaftes Geschäft entwickeln. Die Käufer zeigten eine merkliche Zurückhaltung. Für den Inlandsabsatz war nur geringer Bedarf vorhanden. Im Ausfuhrgeschäft wird die zögernde Haltung teilweise auf eine zu hohe Festlegung des Pfund⸗Koeffizienten zurückgeführt, der der augenblicklichen Ent⸗ wicklung des Pfund⸗Kurses nicht mehr ganz entspricht. Von den einzelnen Ländergruppen ist neuerdings wieder Japan auf dem Markt, jedoch wurde der große Japanauftrag, der seit Wochen in der Schwebe ist, bisher noch nicht vergeben. Das Geschäft mit China läßt zu wünschen übrig. Eine gewisse Belebung machte sich mit Südamerika bemerkbar. Brasilien gab einige Aufträge, die aber in engen Grenzen blieben. Mit Argentinien entwickelte sich dagegen ein lebhafteres Geschäft, insbesondere in Feineisen. Die Marktlage in Blechen blieb undurchsichtig. Das Zögern der Feinblechkartellverhandlungen hat einen ungünstigen Eindruck hervorgerufen. Eine gewisse Verwicklung herrscht in der Frage der Rabattgewährung, die offenbar nach Belieben von einzelnen Erzeugern gegeben werden. Die Konvention dürfte sich in Kürze mit der Frage der Rabatte auf Feinbleche noch befassen. Wie in Feinblechen, so besteht auch in Grob⸗ und Mittelblechen ein aus⸗ See Auftragsmangel. Im Monat Oktober sind bei der

osibel nach der bisherigen Feststellung rund 10 vH weniger Stabeisenbestellungen als im Vormonat eingegangen. Dieser Rückgang in Stabeisen wird jedoch etwas ausgeglichen durch eine Zunahme in anderen Abteilungen, so sind vor allem größere Halbzeugaufträge im Oktober hereingekommen.

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Die französische Kohlenförderung im September.

Paris, 31. Oktober. Im September betrug die Kohlenförde⸗ rung Frankreichs 3 913 356 t bei 25 Arbeitstagen gegen 3 979 214 t

im August.

Vor einem neuen Clearing⸗Gesetz in Holland?

Amsterdam, 31. Oktober. Einer Meldung des „Algemeen Handelsblad“ zufolge wird in Kürze bei der Zweiten Kammer eine Regierungsvorlage über ein neues Clearing⸗Gesetz, das so⸗ wohl aus technischen als auch aus juristischen Gründen notwendig geworden sei, eingereicht. Die neue Vorlage soll das alte Clearing⸗Gesetz, das nach Annahme des neuen Gesetzentwurfs

automatisch außer Kraft tritt, wesentlich verbessern und ergänzen.

Ministerpräsident Koslowski über die wirtschaftlichen und sinanziellen Maßnahmen der polnischen Regierung.

Warschau, 31. Oktober. Ministerpräsident Koslowski hieit Mittwoch nachmittag eine Rundfunkansprache, in der er einen Ueber⸗ blick über die Tätigkeit der Negierung während der vergangenen drei Monate auf wirtschaftlichem und finanziellem Gebiete gab. Ministerpräsident Koslowski führte u. a. aus: Der dem Landtag vorgelegte Haushaltsvoranschlag schließt mit einem unbeträchtlichen Fehlbetrag, der im Verleich zu den vergangenen Jahren ständig geringer geworden ist. Die Haushaltslage berührt in keiner Weise die Festigkeit der Wahrung. Im übrigen ist der ordentliche Haus⸗ halt tatsächlich ausgeglichen, da die Ausgaben für produktive An⸗ lagen die Summe des veranschlagten Fehlbetrages bersteigen.

An der heutigen Brüsseler Eisenbörse

von dem Einzahler zu verlangen, daß ihr die Devisenbescheinigun innerhalb der auf ihr für den Nachweis der Einfuhr en benen Frist wieder vorgelegt wird. Erfolgt diese Vorlage nicht spätestens innerhalb einer Woche nach Ablauf dieser Frist, so hat die Bank der zuständigen Ueberwachungsstelle unter Angabe der Nummer der Devisenbescheinigung hiervon Mitteilung zu machen.

Ist dieses Verfahren ausnahmsweise nicht durchführbar, so hat die Bank die Devisenbescheinigung nach Ausnützung an die Ueberwachungsstelle zurückzusenden mit dem ausdrücklichen Hin⸗ weis, daß ein Nachweis der Einfuhr nicht geführt worden ist. In diesem Falle ist es Sache der Ueberwachungsstelle, die Erfüllung der Auflage über den Nachweis der Einfuhr zu überwachen.

Gleichzeitig mit der Bekanntgabe dieses Runderlasses habe ich die Banken durch ihre Verbände ermächtigt, in der oben vor⸗ vaenxeg. Weise auch dann zu verfahren, wenn eine Devisen⸗ bescheinigung vor dem Ergehen dieses Runderlasses erteilt worden ist und der Einzahler nachweist, daß Zahlungsbedingungen der oben bezeichneten Art vereinbart worden sind und daher der Nach⸗ weis der Einfuhr im Zeitpunkt der Zahlung noch nicht geführt werden kann. G

3. Einige Ueberwachungsstellen haben mir die Frage vorge⸗ legt, inwieweit Horanefalüngen für Einfuhrgeschäfte nach der Neuregelung noch zugelassen werden können. Zu dieser Frage bemerke ich grundsätzlich folgendes:

Da die Devisenbescheinigung dem ausländischen Exporteur die Sicherheit gibt, daß ein inländischer Abnehmer die durch die Bescheinigung genehmigte Zahlung leisten kann, besteht kein Anlaß, Vorauszahlungen deswegen zuzulassen, weil der aus⸗ ländische Gläubiger der Ansicht ist, daß die Transferierung des Kaufpreises nicht gewährleistet sei. Auch der Umstand, daß bei Zahlungen im Wege des Verrechnungsabkommens die Aus⸗ zahlung an den Exporteur im Verrechnungswege unter Umständen mit Verzögerungen verbunden ist, rechtfertigt es nicht, Voraus⸗ zahlungen zu gestatten, da solche Verzögerungen entweder nur auf vorübergehende technische Schwierigkeiten oder darauf zurückzu⸗ führen sind, daß die deutsche Ausfuhr nach dem Verrechnungs⸗ lande zurückgegangen ist. Endlich gibt die Tatsache, daß nach Ansicht des ausländischen Gläubigers die Aufbringung der Beträge durch den inländischen Importeur nicht genügend sicher⸗ gestellt ist, in der Regel keine Veranlassung, Vorauszahlungen zuzulassen. Die Ueberwachungsstellen haben nach Abschnitt II. meines Runderlasses Nr. 1/34 (U.⸗St.) Devisenbescheinigungen grundsätzlich nur dann zu erteilen, wenn die in der betreffenden Branche üblichen Zahlungsziele gewährt werden.

MNur in den wenigen Ausnahmefällen, in denen es handels⸗ üblich ist, den Kaufpreis ganz oder teilweise im voraus zu zahlen, habe ich keine Bedenken, daß die Vorauszahlung zugelassen wird, sofern Gewähr dafür geboten ist, daß der ausländische Exporteur die Ware später liefert und nicht etwa die Zahlungen mit früheren Verbindlichkeiten seines inländischen Abnehmers ver⸗ rechnet. Der Nachweis, daß die Einfuhr innerhalb einer zu be⸗ stimmenden Frist erfolgt ist, ist in gleicher Weise wie in den in Ziffer 2 dieses Runderlasses genannten Fällen zu führen.

von der Regierung unternommenen Maßnahmen bezweckten eine Senkung der öffentlichen Lasten und eine Erhöhung der Kaufkraft der Bevölkerung. Hierher gehören das Srag. Werk der Entschul⸗ dung der Landwirtschaft, die Reform der Sozialversicherung und eine Senkung der Gebühren für Post, Eisenbahn ünd die anderen öffentlichen Dienste. Die Senkung der Preise für Industrie⸗ erzeugnisse und die Erhöhung der Preise für landwirtschaftliche Erzeugnisse, die günstige Ergebnisse gezeitigt haben, wird fortgesetzt werden, wird den Warenaustausch zwischen Stadt und Land er⸗ leichtern und die Rentabilität der landwirtschaftlichen Erzeugung wiederherstellen. Andererseits wird die Regierung die öffentlichen Arbeiten, die gegenwärtig mehr als 100 000 Arbeiter beschäftigen, fortsetzen. Am Schluß erklärte der Ministerpräsident, daß die Re⸗ gierung ständig an der Wiederherstellung des Gleichgewichts in Staatshaushalt und nationaler Wirtschaft arbeiten wird.

Verhandlungen über polnische Schiffskäufe in Amerika.

Moskau, 31. Oktober. Nach Meldungen aus USA. haben die Sowjethandelsorganisationen in New York Verhandlungen einge⸗ leitet über den Erwerb von mehreren stillgelegten amerikanischen Dampfern für die sowjetrussische Handelsmarine. Es handelt sich hierbei um den Ankauf von Dampfern, die zur Zeit in San Franzisko oder in anderen Häfen des Pazific liegen. Die Ver⸗ handlungen sind noch im Gange. b 8

-8

Russische Bestellungen für die polnische Metall⸗ industrie.

Moskau, 31. Oktober. Halbamtlich wird mitgeteilt, daß Ver⸗ andlungen zwischen der Sowjetunion und der polnischen Metall⸗ industrie über die Erteilung von Aufträgen 5 gut wie abge⸗ chlossen worden sind. Das neue Abkommen wird demnächst in Jarschau unterzeichnet. Die Sowjerunion beabsichtigt, einen Teil ihrer Bestellungen mit Erzen zu bezahlen. Das neue Abkommen soll eine große Bedeutung für die polnische Metallindustrie haben.

Unterzeichnung eines sowjetrussisch⸗eftländ schen Handelsabkommens.

Moskau, 31. Oktober. (Meldung der Telegraphenagentur der Sowjetunion.) Von Vertretern Estlands und der Sowjetunion wurde ein Handelsabkommen unterzeichnet, das eine Entwicklung und Ergänzung des Handelsvertrags von 1929 darstellt. Das Ab⸗ kommen sieht den Absatz estländischer Waren in der Sowjetunion im Laufe von drei Jahren und andererseits das Recht der Sowjetunion zur Ausfuhr ihrer Waren in bestimmtem Umfange nach Estland vor. 1

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Gründung einer japanisch⸗mandschurischen

Elektrizitätsgesellschaft.

Tokio, 31. Oktober. In Tschangtschun hat sich eine japanisch⸗ mandschurische Aktiengesellschaft gebildet, die alle Elektrizitätswerke vereinigen soll. Die Gesellschaft verfügt über ein A.⸗K. von 10 Mill. Den. An der der Gesellschaft steht der bekannte japanische General Yosida. Die neue Gesellschaft beabsichtigt auch eigene Werke zu bauen.

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts im Ruhrrevier: Am 31. Oktober 1934: Gestellt 21 153 Wagen.

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ ü. 8 November auf 39,50 (am 31. Oktober auf 39,50 ℳ) für

g.

In Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten.

Telegraphische Auszahlung.

31. Oktober Geld Brief

12,71 12,74 0,639 0,643 58,17 58,29

0,204

3,047

2,543 55,32 81,12 12,39

68,68 5,475

1. November Geld Brief

12,69 12,72 0,639 0,643

58,17 58,29 0,204 0,206

3,047 3,053 2,541 2,547

8. 8 und Kairo) lägypt. Pfd Tng.eeh;er (Buenos vascrt ires ... 111 Pap.⸗Pes. Belgien (Brüssel u. Nee.- b Antwerpen)) ͤ.100 Belga Brasilien (Rio de Janeiro) .1 Milreis Bulgarien (Sofia) 100 Leva Canada (Montreal). 1 kanad. Doll. Dänemart (Kopenhg.) 100 Kronen 55,24 55,36 Danzig (Danzig) 100 Gulden 1 81,12 81,28 England (London) 1 Pfund 12.37 12,40 Estland (Reval / Talinn) 100 estn. Kr. ¹ 68,68 68,82 Finnland (Helsingf.) 100 finnl. M. 5,445 5,455 Frankreich (Paris) 100 Fres. 16,38 16,42 16,38 Griechenland (Athen) 100 Drachm. 2,354 2,358] 2,354 Holland (Amsterdam und Rotterdam). 100 Gulden [168,19 168,53 [168,11 Island (Reykjavik) 100 isl. Kr. 55,99 56,11 56,07 21,30 21,34] 21,30 0,720 0,722 0,722

Italien (Rom und Mailand)) .100 Lire 5,694 5,706] ß5,694 80,77 80,93 80,77

Japan (Tokio u. Kobe) 1 YVen Jugoslavien (Bel⸗

grad und Zagreb). 100 Dinar Lettland (Riga) 100 Latts Litauen (Kowno / Kau⸗

nass 1100 Litas 41,61 41,69 41,61 Norwegen (Oslo) 100 Kronen 62,16 62,28 62,26 Oesterreich (Wien) 100 Schilling 48,95 49,05 48,95 Polen (Warschau,

Kattowitz, Posen) 100 Zloty. 46,97 47,07 46,97 Portugal (Lissabon). 100 Escudo s 11,23 11,25 11,245 Rumänien (Bukarest) 100 Lei 2,488 2,492] ß2,488 Schweden(Stockholm

63,80 63,92 63,90 80,98 81,14 80,92 33,97 34,03] 33,97 10,375 10,395 10,375 1,974 1,978] 1,972 0,999 1,001] 0,999 2,.486 2,490] 2,486

und Göteborg) 100 Kronen Schweiz (Zürich, Basel und Bern). 100 Franken

Spanien (Madrid u. Barcelona) 100 Peseten

Tschechoslow. (Prag) 100 Kronen Türfei (Istanbul) 1 türk. Pfund Ungarn (Budapest) 100 Pengö Uruguay (Montevid.) 1 Goldpeso Verein. Staaten von Amerika (New York) 1 Dollar

Ausländische Geldsorten und Banknoten.

31. Oktober 8 Geld Brief

1. November Geld Brie

16,22 4,205

2,458 2,458 0,631 58,15 0,20

Sovereigns.. ] Notiz 20,38 20,46 20,38 20 Francs⸗Stücke. für 16,16 16,22 16,16 Gold⸗Dollaurs.. 1 Stück 4,185 4,205 ß4,185 Amerikanische:

1000 —5 Dollar. . 1 Dollar 2,438 2,458] 2,438

2 und 1 Dollar. . 1 Dollar 2,438 2,458 2,438 Argentinische. 1 Pap.⸗Peso] 0,611 9,631] 0,611 Belgische 1100 Belga 57,91 58,15] 57,91 Brasilianische Milreis 0,18 020] 0,18 Bulgarischhe. 100 Leva Canadische l kanad. Doll.] B2,484 2,504] ꝑ2,486 2,506 Dänische 100 Kronen 55.09 55,31 [ 55,17 55 39 Danziger 100 Gulden 80,94 81,26 s 80,94 81 26 Englische: große.. 1 engl. Pfund 12,335 12,375] 12,355 12.395

1 £ u. darunter l engl. Pfund] 12,335 12,375] 12,355 12 595

Estnische 100 estn. Kr. Finnisce. 100 finnl. M.ü 5,38 5,42 5,41 5,45 Französischhee 100 Frs. 16,34 16,40] 16 34 Holländische 100 Gulden [167,77 168,45 [167.69 Italienische: große 100 Lire 21,08 21,16] 21,08

100 Lire u. darunt. 100 Lire 21,18 21,26 21. 18 Jugoslavische 100 Dinar 5,53 5,57 ]1 5 63 Lettländischhe [100 Latts Litauische 100 Litas 41,57 41,73 ]41 57 Norwegische 100 Kronen 1 62 00 62,24 6210 Oesterreich.: große.. 100 Schilling

100 Schill. n. dar. 100 Schilling Polnische ..100 Zloty 46,83 47 01 46.83 Rumänische: 1000 Lei 5

und neue 500 Lei 100 Le 1

unter 500 Lei... 8 Schwedische. 63,63 63, 89 63,73 Schweizer: große .. 80 80 81,12 80,74

100 Frs. u. darunt. 80,80 81,12 80 74 Spanische.. 33 d3 33,97 33, 83 Tschechoslowakische:

5000 u. 1000 Kr. 100 Kronen

500 Kr. u. darunt. 100 Kronen 10,22 10 18 Türkische . .türk. Pfund b 1,92 1 91 Ungarische ... 100 Pengö

Berlin, 31. Oktober. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ mittel. (Einkaufspreise des Lebensmitteleinzel⸗ haudels für 100 Kilo frei Haus Berlin in Originalpackungen.) Bohnen, weiße, mittel —.— bis —.— ℳ, vangvohnen, ausl. 43,00 bis 45,00 ℳ, Linsen, kleine, letzter Ernte 39,00 bis 48,00 ℳ, Linsen, mittel, letzter Ernte 41,00 bis 53,900 ℳ. Linsen, große, letzter Ernte 49,00 bis 72,00 ℳ, Speiseerbsen. Viktoria, gelbe 80,00 bis 88,00 ℳ. Speiseerbsen, zollverbilligt 58,00 bis 60,00 ℳ. Reis, nur für Speisezwecke notiert, und zwar: Bruch⸗ reis 23.00 bis 24,00 ℳ, Rangoon⸗Neis. unglastert 24,50 bis 25,50 ℳ, Siam Patna⸗Reis, glasiert 30,00 bis 38,00 ℳ,

Italiener⸗Reis, glasiert 29,00 bis 30,00 ℳ, Deutscher Volksreis,

20,46