1“
1“ 8 11““ 8* v1““
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 259 vom 5. November 1934. S.
Statist.
Warenver⸗
zeichnis legscheiben; Niete von mehr als 13 Millimeter Stift⸗ stärke; Schraubenmuttern und Unterlegscheiben für 8. Schrauben; Isolatorstützenrnrnn . . 820 b
48 Hufeisen, Schraub⸗ und Steckstollen. e
49 Eisenbahnwagenbeschläge,⸗puffer . .
50 Eisenbahnweichen und ⸗signalteiee 821 b Achsen (mit Ausnahme der Eisenbahnachsen) und
8 Achsenteile:
51 —: Patent⸗ und Halbpatentachsen..
52 andere Achsen5
53 Eisenbahnwagenfedern; Pufferfedern..
54 andere Wagenfeder . ...
5 Drahtseile, -itzen, auch mit einer Seele (Kern) pflanzlichen Spinnstoffen..
56 Stacheldraht e*
57 Drahtgeflechte, ⸗gewebe aus Eisendrhhht .
58 Drahtbesen und bürsten, ⸗förbe, Stiefeleisen; Huthaken und Haken, anderweit nicht genannt; Kisten⸗ und Sarggriffe, Splinte, Krampen, Schnallen (mit Aus⸗ nahme der Schmuckschnallen); Sprungfedern aus Draht; Heftel und Oeen.. . . .
59 Schrauben von nicht mehr als 13 Millimeter Stiftstärke,
aauch mit aufgeschraubten Muttern oder aufgesteckten Unterlegscheiben; Niete von nicht mehr als 13 Milli⸗ neter Stiftstärte
960 0leb2282
61 Rosettenstifte; Nägel, anderweit nicht genannt, auch mit Köpfen aus anderen unedlen Metallen oder Legierungen unedler Metale .
62 Drahtstifte b4““ 63 Klammern und Schlaufen aus DrahtF. . 64 Geschnittene Nägel (Tacks, Semences, Aufzwickstifte). 5 Ofenrohre, ⸗ringe, Kasten (außer Geldkasten), Bade⸗ wannen, Striegel, Rolläden,⸗-jalousien, Taschen⸗ und Kofferbügel, Viehschellen und andere Glocken und Geläute, alle diese aus Blech; auch Teile von solchen Gegenständddde.erlnnn
ässer aus Blech; Teile da voon . Büchsen, Dosen aus Blech; Teile davoon Haus⸗ und Küchengeräte, auch Küchengeschirr (außer groben Küchenmessern und ⸗pfannen, Feuergeräten, Kohlenlöffeln, Hack⸗- und Wiegemessern) aus Eisen⸗
blech, auch Teile davon:
3 1AA“;
69 bearbeitet: mit Schmelz belegt (emailliert) 14“*“
—: andere XX“
72 Anker⸗, Schiffsketten, Ketten zur Kettenschleppschiffahrt
73 Vieh⸗ und andere Ketten (mit Ausnahme von Fahrrad⸗, Meß⸗, Schmuck⸗, Türketten) und Teile davon..
274 Trensen, Kandaren, Steigbügel, Sporen, Beschläge und sonstige Reit⸗ und Fahrgeschirrteilie.. Schlitt⸗ und Rollschhheee . . Bau⸗ und Möbelbeschläge, Scharniere, Schiebetür⸗ rollen, Türfedern, ⸗griffe, ⸗hänge, -fetten, AFnöpfe,
⸗riegel, Ventilatoren, Büfettgriffe, Gabel⸗ (Vogel⸗) Rollen, Kofferwinkel, Möbel⸗ und Stuhlrollen, Schiebladengriffe, Inöpfe, sämtlich aus schmied⸗ barem Eise “““ 77 Schlösser, nicht zu Handfeuerwaffen, und Schlüssel. 78 Geldschränke und ⸗kasten (Kassette)n) . 834 9 Möbel (nicht gepolstert) mit Ausnahme derjenigen aus nicht schmiedbarem Kunstguß oder anderem feinen Gusse oder aus Kunstschmiedearbeit; Turngeräte.. 835 80 Kugel⸗ und Rollenlager sowie Teile von solchen, auch mit Kugeln oder Rollen (einschließlich der Kugellager lauch mit Kugeln] für Fahrräderereiey)y)y 81 Geschliffene Blattklingen für Rasierapparate, feine Messer und feine Schren . .836 B 1 82 Andere feine Schneidwaren (blanke Waffen und dergl.), feine Gabeln 113“*“ 83 Stahlkugeln (außer für Fahrräder))y .. 836 B 3 84 Perlen, Rosenkränze, Schmuckschnallen, nicht unter die fein gearbeiteten Schmuckgegenstände fallend; Finger⸗ hüte; Korkzieher; Nußknacker; Knöpfe (auch aus Blech) außer Schmuck⸗, Schiebladen⸗ und Türknöpfen; Löffel; Glocken; Bügel; Lampen; Laternen; Tafelgeräte; Gürtelschlösser, ⸗schnallen; anderweit nicht genannter Kunstguß aus Eisen, schmiedbar, sonstige feine Eisen⸗ wmaaren, anderweit nicht genant .
85 Feuerzeuge, Gasanzünder; Feilrädchen, schienen, zylinder und sonstige Feilkörper für Feuerzeuge und Gasanzunder ... . . ..... .,880
86 Kunstschmiedearbeidenn 837
87 Schirmgestelle und Bestandteile von solchen .838
88 Federn (außer Schreib⸗, Sprung⸗, Tür⸗, Wagen⸗, Uhr⸗, Reiß⸗, Jacquardmaschinennadel⸗ und Federn zu Hand⸗ feuerwaffen); Blankscheite (Planchetten) . 839
89 Schreibfedern (einschließlich der noch nicht völlig fertig gearbeiteten), auch mit vergoldeten Spitzen 840
90 Nähnadeln (einschließlich der Heft⸗, Stick⸗ und Stopf⸗
nadeln), auch mit vergoldeten Dehren..
91 Nähmaschinennadeln 8“
92 Strick⸗, Stick⸗- und Wirkmaschinennadeen
93 Steck⸗, Hechel⸗, Jacquard⸗, Kopier⸗, Kratzen⸗, Strick⸗,
Häkel⸗, Haar⸗, Pack⸗ und andere Nadeln, Nadelspitzen sowie Angelhaken . Die Anmecdung hat an die Ueberwachungsstelle für Eisen und
Stahl, Berlin SW 68, Markgrafenstraße 25, unter dem Kennwort:
„Meldepflicht Eisen⸗ und Stahlwaren“ zu erfolgen; sie muß enthalten: Name, Anschrift und Sitz des Unternehmens; die das Unternehmen rechtsverbindlich vertretenden Personen; .Art des Unternehmens; ““
Art der eingeführten Ware unter Angabe von: a) Nummer des Statistischen Warenverzeichnisses (auch An⸗ gabe der handelsüblichen Bezeichnung); b) Herkunftsland; Angaben über die Einsuhr der einzelnen Warenarten nach Menge in Kilogramm und Wert in Reichsmark im Jahre 1933. Lagerbestand der einzelnen Warenart nach Menge in Kilo⸗ gramm om Tage der Meldung.
§ 4. 58* 9 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung fallen unter die
§§½ 10, 12 — 15 der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. Sep⸗ tember 1934 (R.⸗G.⸗Bl. I S. 816). Diese Anordnung tritt mit dem Tage nach ihrer Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft. EC“ Berlin, den 5. November 1934. 8 Der Reichsbeauftragte der Ueberwachungsstelle für Eisen und Stahl. Dr. Scheer⸗Hennings.
4
Warenbezeichnung
822 . 823 . 8824 a . 824 b
825 a
825 b
825 cG 8
.„. 2272
a 841 b 841 b
1 2
11“ 1. 1
Die Inderziffer der Großhandelspreise vom 31. Oktober 1934.
—
Ver⸗ änderung in vH
1934 24. Oktbr. 31. Oktbr.
1913 = 100
Indergruppen
I. Agrarstoffe. b
1. Pflanzliche Nahrungsmittel 112,2 2. Schlachtvie 79,8 3. Vieberzeugnise.. 111,3 4. Futtermittel. 104,3 Agrarstoffe zufammen . 101,5
5. Kolonialwaren .. 78,6
II. Industrielle Rohstoffe
und Halbwaren.
6. Kohle. 115, 102,6
115,1 102,6
apparat,
7. Eisenrohstoffe und Eisen 8. Metalle (außer Eisen). 9. Textilien.. 10. Häute und Leder.. 11. Chemikalien 1). 12. Künstliche Düngemittel ²). 13. Technische Oele und Fette Fe“ 1. EE1“ und Papier 16. Bantole6 Industrielle Rohstoffe und 1
Halbwaren zusammen.. 92,0 III. Industrielle Fertigwaren. 17. Produktionsmittell.. 1 114,0 18. Konsumgüter. 1 121,8 Industrielle Fertigwaren zu⸗
sammwen 118,4 Gesamtinder. 101,3
¹) Monatsdurchschnitt September. — ²) Die mit Wirkung ab 16. Oktober herabgesetzten Preise für Kali konnten wegen der Um⸗ stellung der Sorten und der Frachtgrundlage in der Indexziffer noch nicht berücksichtigt werden.
Die für den 31. Oktober berechnete Indexziffer der Großhandelspreise ist gegenüber der Vorwoche wenig ver⸗ äandert (+ 0,1 vH). Von den Hauptgruppen hat die ndex⸗ ziffer für Agrarstoffe um 0,1 vH und die Inderziffer für industrielle Fertigwaren um 0,3 vH angezogen. Die Index⸗ ziffer für industrielle Rohstoffe und Halbwaren war unver⸗ ändert. . G
Im einzelnen waren unter den Agrarstoffen die Preise für Eier (saisonüblich) sowie die Preise für Braugerste, Speise⸗ erbsen und Fischmehl (Viehfutter) teilweise erhöht.
Unter den industriellen Rohstoffen und Halbwaren wurden Preisrückgänge gemeldet für Schrott (Mittel⸗ und Ostdeutschland), Baumwollgarn, ausländische Rindshäute, Talg (für technische Zwecke) und Kautschuk. Leichte Preis⸗ erhöhungen ergaben sich für ausländische Textilrohstoffe, wie Baumwolle, Rohseide, Flachs, Hanf und Jute.
Unter den industriellen Fertigwaren haben sich die
Preise für Textilwaren zum Teil weiter erhöht. Berlin, den 3. November 1934. Statistisches Reichsamt.
44,5 80,4 61,6
101,2 68,7
103,7 12,6
101,8
111,2
44,5 ’80,5 61,6 101,2 68,7 103,7 13,9 101,7
Bekanntmachung.
Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung kommu⸗ nistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGBl. I S. 293) in Verbindung mit § 1 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Einziehung ö Vermögens vom 31. Mai 1933 (Preuß. Gesetzsamml. Nr. 39) und des Gesetzes über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (nGBl. I S. 479) werden nachfolgend aufgeführte Gegenstände und Vermögenswerte mit der Maß⸗ gabe zugunsten des Preußischen Staates eingezogen, daß mit der öffentlichen Bekanntmachung dieser Verfügung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger diese Gegenstände und Vermögenswerte Eigentum des Preußischen Staates werden.
Gegen diese Verfügung ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.
a) Polizeipräsidialbezirk Düsseldorf. Erich Krause in Düsseldorf, inzwischen verstorben, 41,06 RM Bargeld.
b) Polizeipräsidialbezirk Essen.
Verein „Freie Wasserfahrer e. V.“, Essen⸗Steele, 1 Bootshaus, 1 Rennboot, 1 Spind, 34 Wimpel, 1 Konto bei der Bank der Deutschen Arbeit in Essen in Höhe von 13,40 RM und 40,40 RM in bar, SPD. Vermögen, Essen 19,18 RM
Freiwirtschaftsbund FFF., Esfen⸗Kupferdreh, Sparkassenbuch Nr. 15 337 der Städt. Sparkasse Essen, Zweigstelle Kupferdreh, mit 2,12 RM Einlage,
Freiwirtschaftsbund FFF., Essen⸗Schonnebeck, 1,61 RM. in bar,
Freiwirtschaftsbund FFF., Essen, Geschäftspapiere und dergl.
e) Polizeipräsidialbezirk Wuppertal.
Sexualreform und Rote Hilfe, Ortsgruppe Solingen⸗Ohligs, 179,68 RM in bar,
Windthorstbund, 3,90 RM in bar,
Windhorstbund, Ortsgruppe Solingen, 9,80 RM in bar,
Rolandbund, Ortsgruppe Solingen, 18,13 RM in bar,
Naturfreunde⸗Heimgenossenschaft e. G. m. b. H. Wuppertal⸗ Ronsdorf, Heimanteil am Heim der Naturfreunde Wuppertal⸗ Barmen in Höhe von 500 RM, Sparkonto bei der Städtischen Sparkasse Wuppertal⸗Ronsdorf in Höhe von 45,62 RM, Spar⸗ kassenkonto Nr. 18 724 bei der Konsumgenossenschaft Vorwärts⸗ Befreiung in Wuppertal⸗Barmen mit einer Einlage von 296,06 Reichsmark, 48,69 RM in bar, -
Naturfreundehütte in Remscheid⸗Lennep 1 Baracke nebst Ein⸗ richtungsgegenständen und Zubehör, 1
KPD., Ortsgruppe Wuppertal, 4 Schreibmaschinen.
d) Landkreis Düsseldorf⸗Mettmann.
Allgemeiner Turn⸗ und Sportverein Hösel 1 Barren, 1 Bock und 1 Matte.
e) Landkreis Mörs.
Ortsruppe Solingen⸗Ohligs,
1 Turnreck,
KPD., Ortsgruppe Richrath⸗Reusrath, 1 Vervielfältigungs⸗
holischer Volksverein Opladen, 11,20 RM in bar. g) Ortspolizeibehörde Krefeld⸗Uexdingen. KPD., Ortsgruppe Krefeld, 2 Schreibmaschinen. “ 1u“ h) Ortspolizeibehörde Neuß. “ Arbeiter⸗Samariterbund, Neuß, Außenstände gewährter Dar⸗ lehen ig ohernen., nens h „Fichte“, Neuß, Außenstände gewährter Darlehen in Föhe von 25 RM. Düsseldorf, den 2. November 1934. a Der Regierungspräsiden 8 J. B. Hild.
der
Bekanntmachung.
“ Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung
ommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGBl. I. 8 298) 11ö1““ dem Gesetz über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (RGBl. I S. 479) und der Preuß. Ausführungsverordnung vom 31. Mai 1933 (Gesetzsamml. S. 207) werden folgende Gegenstände ohne Entschädigung zugunsten des Preußischen
Staates eingezogen:
1. 1 Schreibmaschine Marke Torpedo Nr. 1261, Eigen⸗ tümer Kommunist Fritz Kahmann, Girschunen, Kreis Tilsit Ragnit “ Echreibtisch, Arbeiter Gustav Scheidat, Gumbinnen, 1“
heinen Dollar, Eigentümer Arbeiter Laborius, Tilsit,
Heine Schreibmaschine Marke Ideal Nr. 47 720, Eigen⸗ tümer Arbeiter Gustav Buttgereit, Stannaitschen, Kreis Gumbinnen, 8
Eigentümer
2 er EE11 8 feüche die bei der Ortsgruppe „Zentraler Freier Sport⸗ u. Kulturverein“, Tilsit, beschlagnahmten 15 Musikinstru⸗ mente (Schallmeien), ““ 18 die bei den Arbeitergesangvereinen „Freie Sänger“, Insterburg u. Gumbinnen, beschlagnahmten Noten, Notenschränke u. sonstigen Materialien, b die beim Arbeiterkraftfahrerverein „Solidarität”“ in Pillkallen beschlagnahmten 4 Saalräder. Gumbinnen, den 9. Oktober 1934. Der Regierungspräsident. J. A.: Dr. Kobelt.
Bekanntmachung.
Durch meine Verfügung vom 19. Mai 1934 — veröffent⸗ licht in Nr. 123 des Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeigers vom 30. Mai 1934 — ist das gesamte Ver⸗ mögen des Vereins Arbeiterheime. V.“ in Frank⸗
urt a. M.⸗Fechenheim auf Grund des Gesetzes über die Uuciehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (RGBl. I S. 479) in Verbindung mit § 1 des Gesetzes über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGBl. 1 S. 293) und der Durchführungsver⸗ ordnung vom 31. Mai 1933 (Preuß. Gesetzsamml. Nr. 39) zugunsten des Preuß. Staates eingezogen worden.
Gleichzeitig ist die im Grundbuch von Frankfurt a⸗ M., Bezirk Fechenheim, Band 21 Blatt 760 in Abteilung III unter lfd. Nr. 6 für die ledige Auguste Kircher in Frankfurt a. M.⸗ Fechenheim eingetragene Grundschuld von 3000 GM für erloschen erklärt worden. “
Die Verfügung vom 19. Mai 1934 wird insoweit aufge⸗ hoben, als sie die Löschung dieser Grundschuld betrifft.
Wiesbaden, den 25. Oktober 1934. 8
Der Regierungspräsident. J. V.: Dr. Mischke.
er Königlich ungarische Gesandte Dr. Constantin von Masirevich hat Berlin verlassen. Während seiner
der Gesandtschaft.
Auus der Verwaltung. Gesundheitsämter arbeiten ab 1. April 1935.
Der Abteilungsleiter im Reichsinnenministerium, Min.⸗Dir. Dr. Gütt, hat im „Deutschen Aerzteblatt“ die hohen Aufgaben der neuen Gesundheitsämter entwickelt. Diese neuen Aemter, die nach dem Reichsgesetz zur Vereinheitlichung des Gesundheits⸗ wesens zu bilden sind, werden danach bereits ab 1. April 1935 alle kommunalen und staatlichen Stellen für das Gesundheits⸗ dc ihrer Bezirke vereinigen. Als Generalidee für die Auf⸗ gaben der neuen Aemter erklärt der Referent die Ausmerzung des Asozialen und Erbkranken sowie die Höherentwicklung und Aufartung des deutschen Volkes. “
Alle Sparten der deutschen Aerzteschaft haben bereits ihren Willen zu intensiver Mitarbeit an der neuen deutschen Gesund⸗ heitspolitik im Interesse des deutschen Volkes bekundet. Ins⸗ besondere liegt auch eine Stellungnahme der Krankenhausärzte und des Personals der Krankenhäuser vor, die Krankenhäuser mit ihren vorzüglichen Einrichtungen und Erfahrungen nicht auszuschalten. 1G
Kunst und Wissenschaft. Spielplan der Berliner Staatstheater.
Arbeiter⸗Turn⸗ und Sportverein Neukirchen bar, Sportgeräte und Musikinstrumente, Arbeiter⸗Volkschor Neukirchen 2.57 RM, Noten.
1) Rhein⸗Wupperkreis. Internationaler Bund der Kriegsopfee, Richrath⸗Reusrath,
1“
1 Schreibmaschine,
Dienstag, den 6. November. 18 Staatsoper: Unter Leitung des Komponisten „Ariadne
Naxos“. Beginn: 20 Uhr. Schauspielhaus: „Die Hermannschlacht“ von Kleist. Be⸗
inn: 20 Uhr. 1
Abwesenheit führt Legationsrat von Böbrik die Geschäfte
“ bW1“
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 259
Verkehrswesen.
Billigere Eilzusftellung von Postpaketen.
Der Reichspostminister hat auf Anfrage mitgeteilt, daß be⸗ absichtigt sei⸗ die Eilzustellung von Postpaketen und ⸗Gütern im Drtszußtel bereich zu verbilligen, wenn der Absender gleichzeitig mehrere Eilsendungen mit einer Paket⸗ oder Postguttarke an den⸗ selben Empfänger einliefert. Zu welchem Zeitpunkt die Er⸗ mäßigung in Kraft treten könne, lasse sich mit Sicherheit erst angeben, wenn feststeht, daß die nötigen Mittel zur Verfügung stehen. Ueber die Art der Ermäßigung erklärt der Minister, daß, wenn die Gebühr vorausbezahlt wird, für das erste Paket oder Postgut die volle Eilzustellungsgebühr, für jede weitere Sendung die Hälfte erhoben werden solle.
Befriebigende Entwicklung der Rheinschiffahrt.
Die Verkehrslage der Rheinschiffahrt hat sich nach dem Bericht der Niederrheinischen Industrie⸗ und Handelskammer Duisburg⸗ Wesel im Oktober leicht gebessert. Dies ist vor allem auf den bis über die Monatsmitte hinaus und auch gegen Ende des Monats wieder rückgängigen Wasserstand zurückzuführen, der fast durchweg eine Einschränkung der Abladetiefe, verbunden mit verschiedenen Leichterungen im Gebirge und am Oberrhein, bedingte. Dadurch wurde eine stärkere Nachfrage nach Leerraum auch aus der Par⸗ tikulierschiffahrt hervorgerufen, die zu einer Erhöhung der Fracht⸗ sätze führte. Zudem sind die Verfrachtungen in Erzeugnissen des Ruhrbergbaues wieder reger geworden, und zwar hauncsächlich in der Richtung rheinaufwärts infolge stärkerer Abru deutschland und der Schweiz. Die Kohlen⸗ und Koksausfuhr nach den Seehäfen bewegte sich im allgemeinen im Rahmen des Vor⸗ monats. Die Wartezeit für kleinere und mittlere Kähne h fast gänzlich in Fortfall gekommen, während sie für größere Kähne immer noch eine Woche beträgt. Bevorzugt wurden besonders Kähne, die für die Fahrt nach dem Tortmund⸗Ems⸗ und Mittel⸗ landkanal Verwendung finden können, da der Kanalverkehr äußerst rege 88 Am Mittelrhein waren hin un wieder Kähne in mittlerer Größe für Berg⸗ und Thalfahrt gesucht, woraus geschlossen werden kann, daß auch dort das Geschäft in Baustoffen
e aus Süd⸗
sich trotz der vorgerückten Jahreszeit noch ziemlich behauptet hat. Im Talverkehr ab Straßburg machte sich eine verstärkte Kali⸗ verladung bemerkbar. Nachdem der Wasserstand in der zweiten Monatshälfte wieder etwas gestiegen war, war das Befrachtungs⸗ eüchät allgemein wieder etwas ruhiger geworden. Das neuer⸗ liche Fallen des Wassers wirkte sich aber weiterhin günstig aus.
Internationale Fernsprechverbindungen.
Der Ausschuß der Internationalen Handelskammer für den internationalen Fernsprechverkehr befaßte sich in seiner letzten, unter dem Vorsitz von J. S. Edström (Präsident der Allge⸗
Schwedischen Landesgruppe der Internationalen Handelskammer) abgehaltenen Sitzung mit der Verbesserung der Voranmeldungs⸗ oder Gespräche und der Beschleunigung des euro⸗ päischen Fernsprechverkehrs.
zehn Minuten herabgesetzt worden; immerhin bleibt also noch viel zu tun, um das Ideal eines Fernsprechverkehrs ohne größere Wartezeit zu erreichen. Bei den Voranmeldungs⸗ oder persönlichen
Regeln als für den internationalen Dienst bestehen. Das Interesse des Publikums geht dahin, daß man bei Voranmeldung die Gewähr dafür bekommt, Verbindung mit der gewünschten Person⸗ zu erhalten, und daß die Verbindung erst von dem Augenblick an bezahlt wird, wo die verlangte Person selbst erreicht ist. Beide Fragen sind vom Ausschuß der Internationalen Handelskammer in Zusammenarbeit mit den offiziellen Verbänden der Fernsprech⸗ verwaltungen und Gesellschaften eingehend erörtert worden. Ein entsprechender Beschluß wurde angenommen, in welchem auch die bisher erzielten Verbesserungen und Fortschritte im internatio⸗ nalen Fernsprechdienst dankbar anerkannt werden und ferner gebeten wird, noch ausgiebiger als bisher dafür zu sorgen, daß das Publikum über alle Verkehrsmöglichkeiten unterrichtet wird. Die Deutsche Gruppe war in der Sitzung vertreten durch
Ministerialdirektor a. D. Arendt (i. Fa. Felten & Guilleaume, Berlin) und durch Robert J. Rees (Karlsruhe).
Devisenbewirtschaftung.
Zahlungen an Ausländer im Inlande.
Berlin, 4. November. Der Centralverband des Deutschen Bank⸗ und Bankiergewerbes weist darauf hin, daß nach § 14 Abs. 1 Devisenverordnung inländische Zahlungsmittel an einen Ausländer im Inlande nicht ausgehändigt werden dürfen. Dies gilt auch, wenn der Ausländer als Bevollmächtigter eines Inländers erscheint und selbst dann, wenn die Vollmacht schon vor Juli 1931 ausgestellt ist. Wenn also einer Bank bekannt ist, daß ein als Bote oder als Bevollmächtigter für einen Kunden Füscheinenmer Ausländer oder Auswanderer ist, so darf sie an diesen Zahlungen zugunsten des Kontoinhabers nicht vornehmen.
Zur Kreditigewährung an Ausländer.
Der Centralverband des Deutschen Bank⸗ und Bankier⸗ gewerbes wendet sich in einem Rundschreiben gegen die irrige An⸗ nahme, daß eine genehmigungsbedürftige Krediteinräumung vor⸗ liege, wenn die von einem ausländischen Ablader einem inländi⸗ schen Importeur in Konsignation gegebenen Waren als Lom⸗ bardunterlage bei einer inländischen Bank für einen Kredit ver⸗ wendet werden, den die inländische Bank dem inländischen Im⸗
orteur einräumt. Die Ansicht geht auf die mißverstandene Aus⸗
egung eines Schreibens der Reichsstelle für Devisenbewirt⸗ schaftung zurück, aus dem nachstehende Sätze angeführt werden:
„Hier war also der Kredit einem Inländer eingeräumt worden, während der Ausländer nur eine Sicherheit zur Verfügung stellte. Es ist aber nicht zulässig, gegen Hinter⸗ legung von Wertpapieren einem Ausländer einen Kredit zu gewähren. Eine solche Kreditgewährung würde aber auch vorliegen, wenn die Darlehnsvaluta nach Weisung des ausländischen Hinterlegers an einen Inländer ausgezahlt werden soll. Eine solche Vereinbarung würde an der Tat⸗ sache, daß, wirtschaftlich betrachtet, der ausländische Ver⸗ pfänder der Kreditnehmer ist und daß infolgedessen eine
Haltlose Gerüchte über angebliche Verfügungsbeschränkung aus⸗ ländischer Waren in Konsignationslagern.
Das Reichswirtschaftsministerium teilt mit: Wie von ver⸗ schiedenen Seiten mitgeteilt worden ist, bestehen in ausländischen Exporteur⸗ und Bankkreisen Befürchtungen, daß die in deutschen Konsignationslagern oder in den deutschen Freihäfen lagernde Ware, die ausländisches Eigentum ist, beschlagnahmt oder die Ausländer in sonstiger Weise in ihrer Verfügungsgewalt über die Waren beschränkt werden könnten. Diese Gerüchte sind völlig haltlos, da die Reichsregierung an eine Beschlagnahme oder Ver⸗ fügungsbeschränkung der Ausländern gehörenden Waren, die in Deutschland lagern, nicht denkt. Die Beunruhigung in ausländi⸗ schen Kreisen ist daher nicht begründet. e
.
5
Erklärung der Reichsbank zum Zinfentransfer.
Unter Bezugnahme auf die von der Reichsbank gemäß § 3 des Gesetzes über Zahlungsverbindlichkeiten gegenüber dem Aus⸗ land im Einklang mit dem Kommuniqué der Berliner Transfer⸗ konferenz vom 29. Mai 1934 am 14. Juni 1934 abgegebene Er⸗ klärung wird folgendes bekanntgegeben: Angesichts der un⸗ günstigen Entwicklung der Devisenlage sieht sich die Reichsbank genötigt, von dem ihr in dem Berliner Transferkommuniqué vom 29. Mai 1934 vorbehaltenen Recht Gebrauch zu machen und von dem Angebot einer 40 prozentigen Barzahlung auf die in der Zeit vom 1. Juli 1934 bis 30. Juni 1935 fälligen Zins⸗ scheine sowie auf die Forderungen, die nach dem Inhalt des Transferkommuniqués diesen Zinsscheinen gleichstehen, ab⸗ zusehen 8
nach § 13 Abs. 1 genehmigungsbedürftige Kreditgewährung vorliegt, nichts ändern „
Der Umstand, daß der ausländische Ablader damit einver⸗ standen ist, daß die noch in seinem Eigentum stehenden Waren mit der ausdrücklichen Zweckbestimmung pfandbelastet werden, den Gegenwert des Kredits dem inländischen Importeur aus⸗ zuhändigen, begründet aber hier keine genehmigungsbedürftige Krediteinräumung an den Ausländer im Sinne des oben er⸗ wähnten Schreibens. Es liegt keine Kreditgewährung an den Ausländer vor; vielmehr handelt es sich umgekehrt um einen Warenkredit, den der Ausländer dem inländischen Importeur einräumt, wenn er diesem gestattet, sich mit den Waren auch in anderer Weise als durch Verkauf Geld zu beschaffen. Eine Ge⸗ nehmigung zur Verwendung der Konsignationsware als Lom⸗ bardunterlage ist deshalb nicht erforderlich.
Zusatzausfuhrverfahren: Unverzügliche Einreichung der Belege.
Berlin, 4. November. Die Deutsche Golddiskontbank teilt dem Centralverband des Deutschen Bank⸗ und Bankiergewerbes mit, daß ihr die Bescheinigungen über die erfolgte Ablieferung von Ausfuhrerlösen nicht immer mit der 1G“ en Beschleuni⸗ gung zugeleitet werden. Bei der Bedeutung, die die Förderung der zusätzlichen Ausfuhr gegenwärtig hat will die Deutsche Golddiskontbank es sich angelegen sein lassen, den Ausfuhrfirmen die Verlustausgleichbeträge möglichst ohne Verzug auszukehren. Sie bittet deshalb, die bei den vermittelnden Banken eingereichten Bescheinigungen über die Ablieferung von Ausfuhrerlösen (Vor⸗ druck Dego ZAà 3) immer in kürzester Frist zu bearbeiten und nach Prüfung und Ausfüllung unvergüglc an die zuständige Reichsbankanstalt weiterzuleiten. Durch diese beschleunigte Be⸗ handlung werden außerdem Rückfragen über den Verbleib von mit dem sich daraus entwickelnden Schriftwechsel vermieden.
Einheitliche Marktordnung.
Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft, R. Walther Darré, hat den Reichskommissar für die Vieh⸗,
Milch⸗ und Fettwirtschaft, Freiherrn von Kanne, in Er⸗
gänzung seiner bisherigen Berufung zum Reichskommissar für
die Durchführung der Marktordnung ernannt. Sein Aufgaben⸗ gebiet umfaßt die gesamte landwirtschaftliche Marktordnung mit Ausnahme der Befugnisse, die vom Reichsernährungsminister dem Beauftragten Herbert Daßler übertragen wurden. Diese Ausnahme gilt auch für die Marktordnung auf dem Mischfutter⸗ gebiet. Zum Stellvertreter des Reichskommissars für die Durch⸗ führung der Marktordnung ist gleichzeitig Reichshauptabteilungs⸗ leiter Vetter ernannt worden. des Reichskommissars für die Vieh⸗, Milch⸗ und Fettwirtschaft, Georg Reichardt, ist zum Generalinspekteur für die Durch⸗ führung der Marktordnung ernannt worden und steht als solcher dem neuen Reichskommissar zur besonderen Verwendung zur Verfügung. “
EEö“
Unerschöpfte deutsche Einfuhrkontingente in Kraft⸗ fahrzeugteilen für die Ausfuhr nach Frankreich.
Die Ausfuhr deutscher Kraftfahrzeugteile nach Frankreich im ersten Monat des letzten Quartals 1934 ergibt ein besonders großes Restkontingent für Metallteile für Räder, wie Naben, Speichen usw. Es liegt im Interesse der deutschen Wirtschaft, die im deutsch⸗französischen Handelsvertrag Deutschland zugeteilten Kontingente voll auszunutzen. Zuständig für die Ausstellung von Kontingentsbescheinigungen der obengenannten Erzeugnisse ist die Kontingentsbewirtschaftungsstelle für Kraftfahrzeugteile beim Reichsverband der Kraftfahrzeugteile⸗Industrie — RKJ — E. V., Berlin⸗Charlottenburg 2, Grolmanstraße 6.
e8
meinen Schwedischen Elektrizitäts⸗A.⸗G. und Vorsitzender der
In Europa ist die Durchschnittswartezeit bereits auf ungefähr
Gesprächen im europäischen Fernsprechdienst liegt eine Schwierig⸗ keit darin, daß in einigen Ländern für den inneren Dienst andere
Der bisherige Stellvertreter
Berliner Börse am 5. November. Stärkere Rückgänge — Aufnahmefähigkeit sehr gering.
.8 8
„Ohne das größeres Angebt vorlag, eröffnete die Berliner
Börse die neue Woche in ziemlich abgeschwächter Haltung. Die starke Zurückhaltung des Publikums führte zu neuen Abgaben der Kulisse. Das Angebot war zwar naz fü gering, hatte aber infolge der recht geringen Aufnahmefähigkeit der Börse größere Rückgänge besonders in Spezialpapieren zur Folge. Wirlschaftzich ungünstige Momente, die eine derartige schwächere Tendenz verursacht hätten, lagen indessen nicht vor. Vielmehr lauteten die Meldungen aus der Wirtschaft weiter günstig. Im Verlauf zeigten sich zum Teil noch weitere Rückgänge und die Börse schloß in überwiegend un⸗ erholter Haltung. Am Montanaktienmarkt machten die Rückgänge durchschnitt⸗ lich 1 bis 1 ½ vH aus. Darüber hinaus waren stärker rückgängig Hoesch um 2 vn und Mannesmann um 14¾ vH. Braunkohlenwerte lagen zumeist ohne Kurs. Nur in Buviag (minus 2) und vor allen Dingen Rhein. Braunkohle, die mit dem Minus⸗Minus⸗ Zeichen erschienen und ca. 7 vH niedriger geschätzt wurden, war Angebot vorhanden. Unter Kalipapieren büßten die Nebenwerte des Salzdetfurth⸗Konzerns durchschnittlich 1½ vH ein. In J. G. Farben war das herauskommende Material nicht groß, jedoch ging der Kurs um nicht weniger als 3 ¾ vH zurück, und im Zu⸗ sammenhang damit waren auch Kokswerte 3 ¾¼ vH und Chem. Heyden 3 ¾ vH niedriger. Am Elektromarkt hielten sich die Rück⸗ gänge im etwas engeren Rahmen und machten etwa 1 bis 1 ¼ vH aus. Unter größerem Abgabedruck hatten noch A. E. G. zu leiden (minus 1 ¾¼), Chade verloren 2 ¾ Mark. Von den sogenannten chweren Werten waren Julius Berger um 2 ¼ vH, Engelhardt um 3 ½ vH und Deutsche Atlanten um 3 vH gedrückt. Maschinen werte verloren bis zu 2 vH. Eine Ausnahme von der allgemeinen Abwärtsbewegung machten nur Bemberg (plus 1).
Die schwache Tendenz übertrug sich auch auf den Kassamarkt, wo u. a. Großbankaktien bis zu 1 ½ vH niedriger lagen. Dessauer Gas und Feldmühle lagen bis zu 3 vH niedriger. Am Rentenmarkt überwogen ebenfalls kleine Abschwächungen, etwas stärker ge⸗ drückt waren einzelne Stadtanleihen (minus ¼) und zum Teil umgestellte Dollarobligationen (minus 1). Tagesgeld blieb mit 4 bis 44¼ vH unverändert. Am Devisenmarkt ergaben sich keine sonderlichen Veränderungen. Das Pfund liegt mit 12,42 (12,41) und der Dollar mit 2,49 (2,486) RM weiter fest.
25,9 Mill. RM RNeichsbürgschafte für den Kleinwohnungsbau.
Von dem bei der Deutschen Bau⸗ und Bodenbank A.⸗G. ge⸗ bildeten Bürgschaftsausschuß wurden im ersten Halbjahr seiner Tätigkeit (1. 4. bis 31. 10. 1934) Reichsbürgschaften für nach⸗ stellige Hypotheken im Gesamtbetrage von rund 25,9 Mill. RM übernommen. Hierdurch wird die Errichtung von 6521 Geschoß⸗ wohnungen und 3124 Eigenheimen zuzüglich 138 Einliegerwoh⸗ nungen, die sich auf das ganze Reich verteilen, ermöglicht. Der Gesamtbauwert dieser Bauvorhaben beläuft sich auf rund 72,2 Mill. KM. Diese Zahlen zeigen die erhebliche Bedeutun der Bürgschaftsaktion des Reiches für die Arbeitsbeschaffung 84 den Wohnungsbau. Zur Erweiterung der Aktion werden künftig Anträge auf Uebernahme von Reichsbürgschaften für den Klein⸗ wohnungsbau, die an die Deutsche Bau⸗ und Bodenbank A.⸗G., Berlin, bzw. ihre Zweigniederlassungen in Breslau, Dresden, Essen, Frankfurt /M., Hamburg, Hannover, Karlsruhe, München Stuttgart zu richten sind, auch dann berücksichtigt, wenn es sich hei 888 zu erstellenden Bauvorhaben um einzelne Eigenheime
andelt.
Deutschland und die internationalen Röhren⸗ abmachungen.
„Die Tatsache, daß die deutsche Gruppe im kontinentalen bzw. internationalen Röhrenkartell ihre Quote überschritten hat, ist zum Teil darauf zurückgeführt worden, daß nach den bestehenden Abmachungen der Inlandsabsatz der beteiligten Ländergruppen auf ihre Quoten angerechnet wird, was sich bei der Belebung des innerdeutschen Röhrengeschäftes entsprechend habe auswirken müssen. Die Quotenüberschreitungen haben ihre Hauptursachen aber darin, daß der deutsche Anteil am Auslandsmarkt nicht groß genug ist. Für die Ueberschreitungen werden Strafzahlungen nicht geleistet. Man hat sich damit begnügt, die Mengen, um die die deutschen Werke ihren Anteil überschritten haben, vorzutragen. Ueber den zu treffenden Ausgleich werden später Vereinbarungen nötig sein. Da bei den anderen Ländergruppen eine grundsätzliche Bereitschaft zur Verständigung vorhanden zu sein scheint und auch von dieser Seite die Notwendigkeit für die deutschen Werke, Kom⸗ pensationsausfuhrgeschäfte abzuschließen, anerkannt wird, besteht wohl Aussicht auf eine Einigung, wie überhaupt die letzten inter⸗ nationalen Besprechungen erkennen ließen, daß man die verschie⸗ denen Schwierigkeiten, die unter Umständen die internationalen Verträge bedrohen könnten, überwinden will. Allerdings sind zur Zeit die Voraussetzungen für eine Inangriffnahme verschiedener Fragen noch nicht gegeben. Der kontinentale Röhrenverband läuft noch bis 1938. Das internationale Röhrenkaxtell ist dagegen nur noch bis zum 31. März 1935 befristet. Hier wird aber die Ver⸗ längerungsfrage in absehbarer Zeit behandelt werden müssen. — Wie der DHD. erfährt, ist innerhalb des Absatzes des deutschen Röhrenverbandes infolge der anhaltenden Belebung des Inlands⸗ geschäftes eine Verschiebung zugunsten des Inlandsabsatzes ein⸗ getreten, wenn auch die Ausfuhr absolut zugegommen hat. Wäh⸗ rend im vorigen Jahre noch etwa zwei Drittek des Gesamtabsatzes auf das Ausland entfielen, beträgt der Ausfuhranteil jetzt nur noch etwa 25 vH. v A1X“
Reichstagung der Versteigerer Deutschlands.
Bei einer in Minden abgehaltenen Tagung der Versteigerer Deutschlands hatten sich über 400 Mitglieder des Verbandes der öffentlich angestellten und beeidigten Versteigerer eingefunden. Nach Begrüßung durch Oberbükgermeister Althaus hielt Ministerialrat Dr. Kurt Günther einen Vortrag über das von der Reichsregierung am 16. Oktober erlassene Gesetz üln das Versteigerergewerbe. Er hob hervor, daß die Erteilung der Erlaubnis von dem vorliegenden Bedürfnis abhängig sei; der Bedürfnisnachweis werde eine Uebersetzung des Gewerbes ver⸗ hindern. Voraussetzung für die Zulassung als Versteigerer sei die für das Versteigerergewerbe notwendige Zuverlässigkeit des Nachsuchenden. Juristischen Personen könne die Erlaubnis nicht erteilt werden, denn die Erfahrungen der letzten Jahre hätten gezeigt, daß unter dem Deckmantel von Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung in weitem Maße Per⸗ sonen im Versteigerergewerbe tätig waren, die bei einer persön⸗ lichen Gewerbeausübung jederzeit mit einer Untersagung hätten rechnen müssen. Die Erlaubnis weise dem “ für die Durchführung seiner Versteigerungen einen bestimmten Bezirk an. Wer nunmehr das Versteigerergewerbe neu beginnt, bedürfe bereits der Genehmigung. Versteigerer, die bereits das Gewerbe ausüben, können jedoch auf Grund der neuen Gesetzesbestimmun⸗ gen bis zum 28. Februar 1935 ihr Gewerbe ohne Erlaubnis weiterführen.. 8