Reichs⸗
2„
5 “ 1“ 8 8 und Staatsanzeiger Nr. 260 vom 6. Novem
Hypothek ein Bauvorhaben durchzuführen. Die dabei zutage tretende Verlagerung der Bautätigkeit von den großen Bau⸗ blocks auf kleinere und mittlere Bauvorhaben und von den großen Städten in die kleineren und mittleren Städte halte ich durchaus für begrüßenswert. Ich vermag daher die erwähnte Bestimmung nicht aufzuheben und damit zuzulassen, daß das erforderliche Eigenkapital schlechthin durch Fremdgeld ersetzt wird. Ich bin aber bereit, auf das Eigenkapital, das von dem Bauherrn nachzuweisen ist, — außer den etwa gestundeten Aufschließungs kosten, deren Anrechnung bereits jetzt nach den Bestimmungen dann ulässig ist, wenn sie langfristig abgetragen werden sollen —, von Fall zu Fall auch Restkaufgeldhypotheken, die ebenfalls langfristig von den Verkäufern gewährt werden, anrechnen zu lassen, wenn es sich um Eigenheimsiedlungen handelt, damit solche Sied lungen auch für Kreise errichtet werden können, die wirtschaftlich nicht in der Lage sind, sofort das gesamte Grundstück zu bezahlen. Ferner werde ich in denjenigen Fällen, in denen von seiten der öffentlichen Hand Darlehns⸗ oder Zuschußmittel zur Verfügung gestellt werden, zulassen, daß diese Beträge auf das vachzuwe sence Eigenkapital ganz oder teilweise angerechnet werden. Abgesehen davon, daß es sich in diesen Fällen regelmäßig um besonders von der öffentlichen Hand gewünschte Bauvorhaben handelt, ist hier auch nicht mit den Schwierigkeiten zu rechnen, die sich sonst bei einer Finanzierung allein auf dem Wege des Kredits ergeben
können. Gebühren.
7. Schließlich teile ich bei dieser Gelegenheit nachstehend die der Hesisaen Bau⸗ und Bodenbank A.⸗G. bewilligten Ge⸗ bühren mit. Die Bank erhält für die Prüfung des Antrages eine einmalige Gebühr von 1 vH des zu verbürgenden Darlehns. Die Gebühr wird in drei Raten erhoben, und zwar bei Ein⸗ reichung des Antrages 0,3 vH, bei Vorlage des Prüfungsberichts beim Bürgschaftsausschuß weitere 0,3 vH und der Rest von 0,4 vH vor Aushandigung der Bürgschaftsurkunde. Die erste Teilgebühr von 0,3 vH wird auch dann fällig, wenn der ö Bürg⸗ chaftsausschuß abgelehnt wird. Die Mindestgebühr, die auf jeden sag zu entrichten ist, beträgt 30 RM. Weiter erhebt die Bank eine
aufende jährliche Gebühr von 1 vom Tausend (des ursprünglich verbürgten Darlehns) bis zur Erledigung der Reichsbürgschaft. . Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie die nachgeordneten Stellen baldmöglichst von dem Inhalt meines Rundschreibens in Kenntnis setzen würden. Um Mitteilung Ihres dahingehenden Erlasses wird gebeten
Abschrift zu VIII R2 Nr. 7952/34. Bürgschaftserklärung
auf Grund der Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen vom 1. Dezember 1930 Siebenter Teil Kapitel II (Reichsgesetzbl. I S. 517, 593)
... (Darlehnsgeber) gewährt auf Grund des
“ (Darlehnsnehmer) ein Hypothekendarlehn von
„ 42 ,„22„2„22„27,2222˙2—2
für den Bau von. wohnungen auf dem dem Darlehnsnehmer gehörigen als Erbbaurecht überlassenen , v an der ...(Str 80 Nr. Platz ... am großen Grundstück. . Gemarkung „ Kartenblatt „ . Parzelle Nrr. .
Flur
Die in den Bestimmungen für die Uebernahme von Reichs⸗ bürgschaften für den Kleinwohnungsbau vom 28. Februar 1934 (Deutscher Reichsanzeiger und L Staatsanzeiger vom 1./2. März 1934) enthaltenen Voraussetzungen sind erfüllt.
Darlehnsgeber und Darle Feee haben anerkannt, daß für die Reichsbürgschaft die anliegenden „Allgemeinen Vertrags⸗ bedingungen für die Ubernahme von Reichsbürgschaften für den Kleinwohnungsbau“ gelten.
Auf Grund der Verordnung des Reichspräsidenten zur Siche⸗ rung von Wirtschaft und Finanzen vom 1. Dezember 1930 Siebenter Teil Kapitel II (Reichs eggr 1 S. 517, 188 sowie der uns von dem Herrn Reichswirtschaftsminister und dem Herrn Reichsminister der Finanze 1umm. . 1934 erteilten Vollmacht übernehmen wir gegenüber dem Darlehnsgeber für die oben bezeichnete Forderung namens des Reichs die Bürgschaft.
Berlin, den. „„z 1934. “
Deutsche Bau⸗ und Bodenbank Alktiengesellschaft.
——oꝓPäꝛ
„ 4„ 2„2 2
u“
Anordnung Reichswirtschaftsministers über die Anerkennung Fachgruppe „Automatenaufstell⸗Gewerbe“.
Auf Grund des § 1 des Gesetzes zur Vorbereitung des organischen Aufbaues der deutschen Wirtschaft vom 27. Fe⸗ bruar 1934 (RGBl. I S. 185) wird angeordnet:
1. Die Fachgruppe „Automatenaufstell⸗Gewerbe“, Berlin W 35, Tiergartenstr. 12 a, wird als alleinige Vertretung ihres Wirtschafts⸗ zweiges anerkannt.
Die Fachgruppe und ihre Untergruppen dürfen keine markt⸗ regelnden Maßnahmen treffen.
2. Der Fachgruppe werden alle Unternehmer und Unter⸗ nehmungen (natürliche und juristische Personen) angeschlossen, die Waren⸗, Leistungs⸗ und Spielautomaten vertreiben, aufstellen oder aufstellen lassen.
Ausgenommen sind Einzelhandelsunternehmen, die Waren⸗ automaten in räumlicher Verbindung mit ihrer Verkaufsstelle („Gesetz über den Verkauf von Waren aus Automaten“ vom 6. Juli 1934 [RGBl. I S. 585]) aufstellen, und Gastwirte, die alleinige Eigentümer der bei ihnen aufgestellten Automaten sind oder diese ausschließlich auf eigene Rechnung betreiben.
3. Unternehmer und Unternehmungen des Automatenaufstell⸗ Gewerbes haben ihren Betrieb bei der Fachgruppe „Automaten⸗ aufstell⸗Gewerbe“ anzumelden. Die Einzelheiten des Meldever⸗ fahrens bestimmt der Führer der Hauptgruppe 9 der gewerblichen Wirtschaft. Er kann die Entrichtung einer einmaligen Meldegebühr anordnen.
„4. Die Führung der Fachgruppe „Automatenaufstell⸗Gewerbe“ übernimmt vorläufig der Führer er Hauptgruppe 9 der gewerb⸗ lichen Wirtschaft. Er kann die Befugnisse der satzungsgemäßen Organe der Wirtschaftsverbände des Automatenaufstell⸗Gewerbes ausüben oder durch Beauftragte ausüben lassen. Dies gilt nicht für Verbände, die Träger von Kollektivvereinbarungen markt⸗ regelnder Art sind. “ 8
Berlin, den 5. November 1934. 8 Der Reichswirtschaftsminister. J. A.: Dr. Schalfejew.
111““ 1
auf Grund der §8 2 und
8 Gesetzes zum Schutze der nati
Entscheidungen
—
86
onalen Symbole vom 19. Mai 1933 (RSBt. 1 S. 285).
Gegenstand
Hersteller
Herstellungsort
Tag und Zeichen
Entscheidende Behörde der Entscheidung
2
3 4
5 6
SA.⸗Figuren aus Holz geschnitzt, in Armen und Beinen, 11 cm groß
Postkarten mit den Bildnissen: a) des Führers und Reichskanzlers b) des Preußische Ministerprüsidenten Material: Deutscher roter Ton. Größe: 13 19,5 cm. und darunter das Hakenkreuz, umgeben von einem
„Endlich allein“
Ausführung) und Reichskanzlers darstellend
der deutschen Einheit“
parteitag der NSDAP. Nürnberg 5. bis 10. Sept. 1934 und „Heil Deutschland“ 1933“ tragen 8 Postkarten mit den Bildnissen: b) des Herrn Reichsministers Dr. Goebbels Hakenkreuzfahne und Eichenlaubverzierung Flagge, Flugzeuge mit Hakenkreuz usw.) enthalten lötetem Hakenkreuz als Anhänger runder Blechscheibe, die eingeprägtes Hakenkreuz trägt schwarzes Hakenkreuz trägt mit Hakenkreuz
Uhrzipfel aus schwarz⸗weiß⸗rotem Ripsband mit Hakenkreuz und Hakenkreuz auf Ring als Anhänger
Hakenkreuz ’.
viereckiger rotumrandeter Platte
scheibe, in der schwarzes Hakenkreuz eingeprägt ist
Hakenkreuz
Hakenkreuz in erhabener Ausführung trägt
toff gekleidet, mit beweglichen
SA.⸗ und SS.⸗Figuren aus unzerbrechlicher Masse, 7 cm groß
Relief des Führers und Reichskanzlers von Prof. nter dem Bild des Führers befindet sich die Inschrift Hitler reis Ansichtskarten mit der Darstellung des Führers und dem Aufdruck
Schwarzwälder Uhren, an welchen in der Mitte über dem Ziffer⸗ blatt ein Adler mit ausgebreiteten Schwingen angebracht ist
SA.⸗Spielfiguren mit beweglichem Arm aus Masse von 7 ecm Größe, den Führer und Reichskanzler darstellend (schlechte
Einlegearbeit, 32 42 cm aus braunem Holz, Kopf des Führers Bild des Führers und Reichskanzlers Adolf Hitler „Der Schmied Postkarten in Buntdruck, darstellend einen Nürnberger Kaufmanns⸗ Fa. zug, im Hintergrunde die Burg mit den Brustbildern des Führers, des Frankenführers Julius Streicher und des Oberbürgermeisters von Nürnberg, mit den Aufschriften: „Nürnberger Tand geht durch alle Land“, „Nürnberg, die Stadt der Reichsparteitage“ Ansichtspostkarten mit verschiedenen Ansichten von der Stadt Nürnberg mit dem Hakenkreuz und dem Jungfrauenadler und der Aufschrift auf rotem Grunde: „Erinnerung an den Reichs⸗
Bandgewickelte rote Sterne mit einem schwarzen Hakenkreuz und den schwarzen Aufschriften im weißen Herzfeld „Heil Hitler“
Körbchen aus solchen Sternen zusammengesetzt, die z. T. auch im Herzfeld die Aufschrift „Heil unserem Führer Adolf Hitler a) des Herrn Reichspräsidenten und des Herrn Reichskanzlers
Gemalte Ehrenscheibe, darstellend das Bildnis des Führers unter dem Hoheitszeichen, zu beiden Seiten die schwarz⸗weiß⸗rote und
Schuhkreme⸗ und Bodenwachsschachteln, die Blechbilder mit natio⸗ nalen Symbolen (SA.⸗Männer, SS.⸗Männer, Hitlerjungens, Zeppelin mit Hakenkreuz, Dampfer mit schwarz⸗weiß⸗roter
Halskette aus unedlem Metall mit ausgestanztem, auf Ring ge⸗
Stabförmige Anstecknadel aus unedlem Metall mit aufgelöteter
Stabförmige Vorstecknadel aus unedlem Metall mit aufgelöteter runder Platte, die auf weißem, rot umrandetem Grunde ein
Aus unedlem Metall hergestellte runde und eckige Vorstecknadeln aufgesetztem Broschen aus unedlem Metall, runde Blechscheibe mit ausgestanztem Hakenkreuzanhänger aus schwarz⸗weiß⸗rot geschichtetem Galalith Fingerringe aus unedlem Metall mit Hakenkreuz auf runder und Fingerringe aus unedlem Metall mit Abzeichen der Hitlerjugend Fingerringe aus unedlem Metall mit aufgelöteter runder Metall⸗ Fingerringe aus unedlem Metall mit Stahlhelmabzeichen und 88 5
Fingerringe aus unedlem Metall mit schwarzer Blechplatte, die
Zulässig.
Max Halbig 8
Friedhold Fischer Fa. K. H. Otto Doller
Truckenthal
Magdeburg
“
Fa. Siegfried & Träger, Terrakotta⸗ Ilmenau / Thür
Fabrik
Berchtesgaden Neustadt / Schw.
1u“
Unzuläsfsig.
Anton Röder
Kunstschreiner Josef Eckert, Bochum, Grottenstraße 9 Karl Dreesbach in Remagen Remagen / Rhld.
karten und Kunstblättern 9 “
Magdeburg Fürth i. B.
Schwenningen
Arthur Rinck
August Porcher
Gebr. Cullmann
P. F. Hoffmann
Sohni & Co. 81
Fa. Ernst
Mengersgereuth⸗Hämmern
Thür. Kreisamt Sonneberg 5. Juni 1934 K 8 18. Juli 1934 K 24 12. Juli 1934
IVi 70⁰⁵
4. Oktober 1934 Abtlg. V
Polizei⸗Präsident Magdeburg
Stadtvorstand Ilmenau 1
19. September 1934 Nr. 13643 a 54 18. September 1934
Regierung von Oberbayern, Kammer des Innern, München Bad. Landeskommissär, Freiburg i. Br. 88
13. September 1934 K 22
13. September 1934 O P2 (Pol) 347/34 17. September 1934 0 P2 (Pol) 350/34 1. September 1934
Oberpräsident der Provinz Brandenburg 1“
Regierung von Oberfranken und Mittelfranken, Kammer des Innern, Ansbach
4. September 1934 Nr. 2275 b 577
6. September 1934 I C 2 3361/1
v
Polizei⸗Präsident Magdeburg 12. Juli 1934 IV 1 70 ⁵ 20. September 1934
Regierung von Oberfranken und ͤ Nr. 2275 b 584
Mittelfranken, Kammer des
20. August 1934
Württ. Landesgewerbeamt, “ Nr. 3131
Stuttgart
24. August 1934
Regierungspräsident des oldenb. R Nr. 2/34 R. A 1 ½8 . 82
Landesteils Birkenfeld in Idar⸗Oberstein— 5 “ 24. August 1934 “ R Nr. 3/34 R. A. 24. August 1934
R Nr. 4/34 R. A.
24. August 1934
R Nr. 7/34 R. A. 24. August 1934
R Nr. 9/34 R. A. 24. August 1934
R Nr. 10/34 R. A. 24. August 1934
R Nr. 11/34 R. A. 24. August 1934
R Nr. 12/34 R. A. 24. August 1934
R Nr. 13/34 R. A. 24. August 1934
R Nr. 14/34 R. A. 24. August 1934
R Nr. 15/34 R. A. 24. August 1934
R Nr. 16/34 R. A.
Nr. 17 26
Rrt. 2276 b 67
Innern, Ansbach .8
Herstel'er
Entscheidende Behörde
Tag und Zeichen der Entscheidung
3
Fingerringe aus unedlem Metall mit schwarzem Hakenkreuz Schwarz⸗weiß⸗rote Halsketten aus Glasperlen mit auf
gelötetem Hakenkreuz aus unedlem Metall als Anhänger
als Anhänger
Platte
auf weißem, rot umrandetem Grunde
rotumrandeter Platte
die schwarzes Hakenkreuz trägt
rotem Grunde
roter Emailleauflage
edlem Metall 8— Broschen aus unedlem Metall mit Hakenkreuz 8
Aufschrift „Deutschnationale Erhebung 5. 3. 33“
rotumrandetem Grunde
vor Eigennutz“
Führers und Inschrift „Gemeinnutz geht vor Eigennutz“ kreuz angebracht ist
runder Blechscheibe
detem Grunde
Ausführungen 1 Ovale Anhänger aus unedlem Metall mit Hakenkreuz
versehen ist Uhrzipfel aus schwarz⸗weiß⸗rotem Ripsband und Hakenkreuzanhänger aus unedlem Metall anhängenden Hakenkreuzen aus unedlem Metall Fingerringe aus unedlem Metall mit Hakenkreuz
Fingerringe aus unedlem Metall mit schwarzem Hakenkreuz
unedlem Metall
und Reichskanzlers dienen sollen ⸗
Nation.“ Abbildungen der Reichsminister in der Drehscheibe Plaketten mit Kopfbildnis des Reichskanzlers
Berlin, den 30. Oktober 1934.
Ring Fa. Halsketten aus unedlem Metall mit auf Ring gelötetem Hakenkreuz 3 Fingerringe aus unedlem Metall mit Hakenkreuz auf rotumrandeter Fa. Franz Worst Manschettenknöpfe aus unedlem Metall mit schwarzem Hakenkreuz Fa. Ernst Stein u. Sohn Fingerringe aus unedlem Metall mit Hakenkreuz auf viereckiger, Fa. Jakob Geminn 8 Fingerringe aus unedlem Metall mit runder aufgelöteter Platte, . Fingerringe aus unedlem Metall mit schwarzem Hakenkreuz auf Fa. Reinhard Reichard Stabförmige Busennadeln aus unedlem Metall mit schwarz⸗weiß⸗ Fa. Gebr. Cullmann
Uhrzipfel aus rotem Ripsband mit eingewebtem schwarzem Haken⸗ Fa. Karl Keller Christian Sohn kreuz auf weißem Grunde und Hakenkreuzanhänger aus un⸗
Runde Broschen aus unedlem Metall mit Hakenkreuz und der Anstecknadeln aus unedlem Metall mit schwarzem Hakenkreuz auf
Fingerringe aus unedlem Metall und aus 800%5 Silber mit aus⸗ geprägtem Kopf des Führers und Inschrift „Gemeinnutz geht
Anstecknadeln aus unedlem Metall mit ausgeprägtem Kopf des Halsketten aus unedlem Metall mit Anhänger, auf dem das Haken⸗ Stabförmige Broschen aus unedlem Metall mit Hakenkreuz auf Anstecknadeln aus unedlem Metall mit Hakenkreuz auf rotumran⸗
Hakenkreuzanhänger aus unedlem Metall in verschiedenartigen
Uhrzipfel aus schwarzem Ripsband mit Anhänger aus unedlem Metall, der mit Hakenkreuz und schwarz⸗weiß⸗roten Streifen
Uhrzipfel aus schwach vernickelten Plattengliedern (unedles Metall)
mit schwarzen und roten Farbauflagen und Hakenkreuzanhängern Uhrzipfel aus schwarz⸗weiß⸗rotem Ripsband mit Hakenkreuzspange Uhrzipfel aus schwarz⸗weiß⸗rotem Ripsband mit aufgesetzten bzw.
Uhrzipfel aus schwarzem Ripsband mit Hakenkreuzanhänger aus Fa. Louis Gottlieb und Söhne Anhänger aus unedlem Metall mit Hakenkreuz in runder Fassung
Holztafeln mit Holzbrandmalerei von Industrieanlagen und land⸗ wirtschaftlichen Arbeiten, die zum Teil die Hakenkreuzfahne, das Haus des Führers auf dem oberen Salzberg mit der Hakenkreuz⸗ fahne und Gedichte zeigen, die der Verherrlichung des Führers
Postkarte Nr. H. K. 23, Bildnis des Reichskanzlers und des ver⸗ storbenen Reichspräsidenten mit Aufschrift: „Die Retter der Postkarte Nr. H. K. 25 „Der neue Kurs“ mit den
Fa.
2b 8
Fa. Jakob Bengel
Fa. Karl Keller Christian Sohn
Fa. Arthur Rinck
Fa. Karl Keller Christian Sohn Fa. Karl Kaucher
Fa. Ernst Schmidt Philipp Sohn Fa. Philipp Roßwaag Sohn
.
1“
Fa. Karl Maurer und Sohn
Rudolf Eckert, Holzbrandmaler
—
1“ Regierungspräsident des oldenb. Landesteils Virkenfeld in Idar⸗Oberstein
77
8 82 8 8 “
saufklärung und Propaganda.
24. August 1934 R Nr. 17/34 R. A
24. August 1934
R Nr. 18/34 R. 24. August 1934
R Nr. 19/34 R.- 24. August 1934
R Nr. 20/34 R. 24. August 1934
R Nr. 23/34 R. 24. August 1934
R Nr. 24/34 R.- 24. August 1934 R Nr. 25/34 R. 24. August 1934 R Nr. 26/34 R.- 24. August 1934 R Nr. 28/34 R. A. 4. September 1934 R Nr. 33/34 R. A.
24. August 1934
R Nr. 34/34 R. A. 24. August 1934
R Nr. 35/34 R. A. 24. August 1934
R Nr. 36/34 R. A. 24. August 1934
R Nr. 37/34 R. A.
24. August 1934
R Nr. 38/34 R. A. 24. August 1934
R Nr. 39/34 R. A.
24. August 1934
R Nr. 40/34 R. A. 24. August 1934
R Nr. 41/34 R. A. 24. August 1934
R Nr. 42/34 R. A. 24. August 1934
R Nr. 43/34 R. A. 24. August 1934
R Nr. 45/34 R. A.
. September 1934 R Nr. 46/34 R. A. .September 1934 R Nr. 47/34 R. A. . September 1934 R Nr. 48/34 R. A. 4. September 1934 R Nr. 49/34 R. A. 17. September 1934 R Nr. 50/34 R. A. 17. September 1934 R Nr. 51/34 R. A. 26. September 1934 R Nr. 54/34 R. A. 26. September 1934 R Nr. 55/34 R. A. 13. September 1934
13. September 1934 P. T 27/34
P III Mbg 12/34
9 Anunordnung “ des Reichswirtschaftsministers über die Anerkennung Fachgruppe Bewachungs⸗Gewerbe. Vom Oktober 1934.
Auf Grund des § 1 des Gesetzes zur Vorbereitung des organischen Aufbaues der deutschen Wirtschaft vom 27. Februar 1934 (RGBl. I S. 185) wird angeordnet:
1. Die Fachgruppe Bewachungsgewerbe (Reichseinheits⸗ verband des Deutschen Bewachungsgewerbes) in Berlin NW 7, Georgenstr. 46, wird als alleinige Vertretung ihres Wirt⸗ schaftszweiges anerkannt. Die Fachgruppe und ihre Unter⸗ gruppen dürfen keine marktregelnden Maßnahmen treffen.
2. Der Fachgruppe werden alle Unternehmer und Unter⸗ nehmungen (natürliche und juristische Personen) angeschlossen, die gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen. Sie haben ihren Betrieb bei der Fachgruppe Be⸗ wachungsgewerbe anzumelden. Die Einzelheiten des Melde⸗ verfahrens bestimmt der Führer der Hauptgruppe 9 der gewerblichen Wirtschaft. Er kann die Entrichtung einer einmaligen Meldegebühr anordnen.
.3. Die Führung der Fachgruppe Bewachungs⸗Gewerbe übernimmt vorläufig der Führer der Hauptgruppe 9 der gewerblichen Wirtschaft. Er kann die Befugnisse der satzungs⸗ gemäßen Organe der Wirtschaftsverbände des Bewachungs⸗
der
Gewerbes ausüben oder durch Beauftragte ausüben lassen.
Dies gilt nicht für Verbände, die Träger von Kollektivver⸗ einbarungen marktregelnder Art sind. Berlin, den 2. November 1934. Der Reichswirtschaftsminister. J. A.: Dr. Schalfejew.
“ ee 8
Fünfte Verordnung zur Durchführung des Lichtspielgesetzes Vom 5. November 1934. Auf Grund des § 32 des Lichtspielgesetzes vom 16. Februar 1934 (RGBl. I S. 95) wird folgendes verordnet: . Die Voraussetzungen für die Anerkennung eines Films gemaz § 8 des Lichtspielgesetzes sind gegeben, wenn der Film
staatspolitisch und künstlerisch besonders wertvoll, staats⸗ politisch wertvoll oder künstlerisch wertvoll, kulturell wertvoll, volksbildend oder ein Lehrfilm ist.
§ 2. Diese Verordnung tritt sofort in Kraft. Berlin, den 5. November 1934.
Der Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda. Dr. Goebbels.
Der Reichsminister der Finanzen. àA.: Dr. Olscher.
-—.—
Nichtpreisanordnung XI für unedle Metalle. Vom 5. November 1934.
Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Verordnung des Herrn Reichswirtschaftsministers über Preise für unedle Metalle vom 31. Juli 1934 (RGBl. I S. 766) wird folgende Anordnung erlassen:
Bis auf weiteres gelten folgende
8
38,50 bis 37,75 36,50 34,50 34,50 88,.— 8— 27,25 29,25 1Ses
40,50 39,75 39,— 38,50
“ Kathoden und gleichwertiges Kupfer Raff.⸗Kupfer (mind. 99,75 0%) . (mind. 99,5 %) . 8 (mind. 99 %) . . . . . Altes Feuerbuchskupfer (tiegelrecht) .. 8 5 (nicht tiegelrecht) Alter Kupferdraht v““ Altes Schwerkupfer. ““ Altes Leichtkupfer “ Spinesesee E Blechabfälle..
36,50 35,— 34,— 29,25
*
Orig.⸗Hüttenrohzint Feinzink (mind. 99,908 Altzitht Remelted⸗Zink.. Hartzik .
36,50.
Standard⸗Zinn (mind. 99,75 %). . Standard⸗Zinn (99 % bis unter 99,75 %) .
Blei:
Orig.⸗Hüttenweichblei und Raff.⸗Weichblei (mind. 99,900oh) . Raff.⸗Weichblei (mind. 99,7502) . Altes Weichblei. 1“ Akkumulatorenblei aus transportablen Bat⸗ IU1111“*“ Akkumulatorenblei aus stationären Batterien.
Aluminium: Neue Reinaluminiumblechabfälle (mind. 98 % Alte Reinaluminiumblechabfälle (mind. 98 % und Geschirraluminium henkelfrei .. . Neue Duraluminium⸗, Bondur⸗ und Lautal⸗ bHecheb lle ...66 Alte Duraluminium⸗, Bondur⸗ und Lautal⸗ DIebsaäl *“ Reinaluminiumspäne (mind. 98 %) mit einem Mindestregulus von 850 99. .. Duraluminium⸗, Bondur⸗ und Lautalspäne mit einem Mindestregulus von 800% . Aluminiumlegierungsspäne (für Sandguß⸗ qualität geeignet, mit einem ausschmelz⸗ baren Regulus von 80 bis 85 % ) Motorengehäuee . .. Altes Geschirraluminiiuitum . Alte Aluminiumdrahtseiel.
. .
Messing: Blockmessing Altes Schwermessing .. Altes Leichtmessing . 1 Messingblechabfälle, weich
5 hart. Stangenspäne ““ Stangenenden .v.
Rg. 5⸗Blöcke... Rg. 9⸗Blöcke... Rg. 10⸗Blöcke. ... Alter Maschinenrotguß
.RM 290,— bis 310,—
„ 280,— „ 300,—
8 v166“
13,50 12,50 10,50
279 76,—
57,—
48,— — 1
88,—
23,50
31,50 22,50 16,50 30,— 26,75 24,— 26,—
44,50 49,50 51,50 5- 56,—
40,50