270 vom 17. November 1934. S. 2 ——
8 Filmverbot. 8
Die öffentliche Vorführung des Films: 6
„Dornröschen“ Z“
4 Akte = 1348 m; Antragsteller und Hersteller: Rauten⸗Film
G. m. b. H., Berlin, ist am 16. November 1934 ünter Nr. 7507 — Prüfnr. 37 686 — verboten worden. Berlin, den 16. November 1934.
Der Leiter der Filmoberprüfstelle.
Beschluß des Frachtenausschusses Dresden. Für einen Posten von 300 — 340 t Ton, nachweislich zur Ausfuhr Uebersee, Herkunft Guttau, wird die Höchstfracht ab frei Kahn Dresden bis frei Kahn Lübeck auf 32 Pfg. einschl. Kleinwasserzuschlag für 100 kg festgelegt. Die Schifferanteilfracht beträgt einschl. Klein⸗ wasserzuschlag 29 Pfg. % kg. Die Lieferung hat innerhalb der nächsten 14 Tage zu erfolgen. Vorstehender Beschluß ist von der Aufsichtsbehörde be⸗ stätigt worden. Dresden, am 15. November 1934. Frrachtenausschuß Dresden.
Beschluß des Frachtenausschuffes Dresden. Für die Lieferung von Schüttsteinen bis zu 28 000 t für die Strombauten zur Regulierung der Unterelbe bei Pagen⸗ sand ab frei Kahn sächsischer Verladestellen bis frei Kahn Wedel ohne Anwendung der Staffelfrachten. Bruttofracht Schifferanteilfracht
aus den Meißner . 23 Pfg. % kg 21 Pfg. % kg
Bruchen aus Brüchen oberhalb re 1“ 23 Pfg. % kg wobei die Schleppkosten von Hamburg bzw. Harburg nach Wedel und leer zurück zu Lasten der Ware gehen. Die Kleinwasserzuschläge betragen: von — 151 bis — 160 cm Dresdner Pegel
2 Pfg. — 161 — 170 4
77 22 2 EII“ 6
I 190 „ 6,75 — 191 „ 200 „ 9 — 201 „ — 210 12
CE11’111 15. 6
„„ 2„ 9 7„ „ Die Fracht hat Gültigkeit für Lieferungen bis Ende April 1935. Vorstehender Beschluß ist von der Aufsichtsbehörde bestätigt word Dresden, am 15. November 1934. Frachtenausschuß Dresden.
G b Bekanntmachuungg. — 85 8 8 S 8 1 Die am 16. November 1934 ausgegebene Nummer 125 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:
Erste Verordnung zum Aufbau der Sozialversicherung, vom 24. Oktober 1934;
Fünfte Verordnung zur Durchführung des Lichtspielgesetzes, vom 5 November 1934;
Ergänzungsverordnung zum Gesetz über Steuerfreiheit für Ersatzbeschaffungen, vom 8. November 1934;
Verordnung zur Aenderung und Ergänzung von Vorschriften über den Deutschen Handwerks⸗ und Gewerbekammertag, vom 9. November 1934;
Verordnung über die Bewertung bebauter Grundstücke, vom 10. November 1934;
Verordnung über Preisbindungen und gegen Verteuerung der Bedarfsdeckung, vom 12. November 1934;
Verordnung über Zolländerungen, vom 13. November 1934;
Bekanntmachung über die Ausprägung von Reichssilber⸗ münzen im Nennbetrag von 2 und 5 Reichsmark, vom 7. No⸗ vember 1934.
Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 RM. Postversen⸗ dungsgebühren: 0,04 RM für ein Stück bei Voreinsendung.
Berlin NW 40, den 17. November 1934. 8 Reichsverlagsamt Fabricius
1“ 1“ Bekanntmachung. 8 “ Die am 17. November 1934 ausgegebene Nummer 126 Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:
Dritte Verordnung zur Durchführung des Fünften Gesetzes zur Aenderung des Gesetzes über das Versahren in Versorgungs⸗ sachen, vom 2. November 1934;
Bekanntmachung der neuen Fassung des Gesetzes über das Verfahren in Versorgungssachen, vom 2. November 1934.
Umfang: 3 Bogen. Verkaufspreis: 0,45 RM. Postversen⸗ dungsgebühren: 0,08 RM für ein Stück bei Voreinsendung.
Berlin NW 40, den 17. November 1934.
Reichsverlagsamt. Fabricius.
Bekanntmachung.
Die am 17. November 1934 ausgegebene Nummer 53. des Reichsgesetzblatts, Teil II, enthält:
NM.
Verordnung über oie vorläufige Anwendung eines deutsch⸗ ungarischen Abkommens über die Einfuhr von Schilfrohr, vom 31. Oktober 1934;
Verordnung über die Anwendung landesgesetzlicher Vor⸗ schriften über Bahneinheiten, vom 1. November 1934;
Verordnung über das Inkrafttreten der Vereinbarung zwischen Preußen und Sachsen über den Volksschullastenausgleich, vom 6 November 1934;
Bekanntmachung über eine Ergänzung des Internationalen Uebereinkommens zum Schutze des menschlichen Lebens auf vn (Schiffssicherheitsvertrag, London 1929), vom 19. Oktober
34;
Bekanntmachung zu der Internationalen Uebereinkunft zur Bekämpfung der Verbreitung und des Vertriebs unzüchtiger Ver⸗ öffentlichungen (Ratifikation durch Cuba), vom 3. November 1934;
Bekanntmachung über eine weitere Teilkündigung der Ver⸗ einbarung über den deutsch⸗französischen Warenperkehr, vom 5 November 1934;
Bekanntmachung über die Ratifikation des Internationalen Uebereinkommens zum Schutze des menschlichen Lebens auf See (.. iccherheitsvertrag, London 1929) durch Britisch⸗Indien, vom 7. November 1934;
Bekanntmachung zum Uebereinkommen über die Gewichts⸗ bezeichnung an schweren, auf Schiffen beförderten Frachtstücken weitere Ratifikationen), vom 9. November 1934;
Internckionalen Uebereinkommen über die Beschäftigung er Frauen vor und nach der Niederkunft (Ratifikation durch Brasilien), vom 9. November 1984; äöö zum Internationalen Uebereinkommen über die Entschädigüng äus Anlaß von Berufskrankheiten (Rati⸗ fikation durch Nicaragua und Dänemark), vom 9. November 1934; Bekanntmachung zum Internationalen Uebereinkommen über die Gleichbehandlung einheimischer und ausländischer Arbeit⸗ nehmer bei Entschädigung aus Anlaß von Betriebsunfällen (weitere Ratifikationen), vom 9. November 1934; Bekanntmachung über den Geltungsbereich des ersten Ab⸗ kommens zur Vereinheitlichung des Luftprivatrechts (Ratifikation durch die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken), vom 10. November 1934; b — Bekanntmachung zum Internationalen Uebereinkommen über den Friboerd der—Kauffahrteischiffe (Ratifikation durch⸗Pritisch⸗ Indien), vom 12, November 1934. 8 Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 RM. Postversen⸗ ungsgebühren: 0,04 RM für ein Stück bei Voreinsendung.
Berlin NW 40, den 17. November 1934. Reichsverlaggamt. Fabricius
Bekanntmachung zum
Preußen.
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Ein⸗ ziehung kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGBl. I S. 293) in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (RSBl. I S. 479) und der Durchführungs⸗ verordnung des Preußischen Ministers des Innern vom 31. Mai 1933 (Gesetzsamml. Nr. 39) ziehe ich das im Grund⸗ buche von Eilenburg, Band 53, Blatt 2058, in der II. Ab⸗ teilung unter lfd. Nr. 2 für die Sportvereinigung Vorwärts e. V. in Eilenburg eingetragene Vor⸗ kaufsrecht zugunsten des Preußischen Staates ein.
Ich mache dies hiermit an Stelle einer Zustellung amtlich bekannt. 6
Merseburg, den 9. November 1934.
Der Regierungspräsident. J. V.: von Heydebrand und der Lasa.
Bekanntmachung
Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGBl. I. S. 293) in Verbindung mit dem Gesetze über die Einziehung staats⸗ und volksfeindlichen Vermögens vom 16. Juli 1933 (RGBl. I S. 479) und der Preußischen Ausführungsverord⸗ nung vom 31. Mai 1933 (Gesetzsamml. S. 207) werden die nachstehend bezeichneten Sachen und Rechte unter Bestätigung der polizeilichen Beschlagnahme zugunsten des Landes Preußen, vertreten durch den Regierungspräsidenten in Schleswig, eingezogen.
A. Einzelne Gegenstände: Bezeichnung bish. Eigentümer 6 Saal⸗Fahrräder Arbeiterradfahrerbund in Heide Solidarität Zelt 2 in Heide Saal⸗Fahrräder 8 in Itzehoe Aktenschrank in Itzehoe Luftgewehre 1 in Kiel Kleinkaliberbüchse in Kiel Kleinkalibergewehre 6 mm in Neu⸗ münster
in Bordes⸗ holm
82 „†&& H. P. 2“
77 Kleinkaliberschützenverein Republik Arbeiter G. Tesch Bordesholm, Alte Landstraße
B. Barvermögen: Arbeiterradfahrerbund Solidarität Schleswig, den 8. November 1934. Der Regierungspräsident.
Rundfunkgerät Lautspreche 1
22,50 RM
Bekanntmachung.
Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (RGBl. 1. S. 479) in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGBl. 1 S. 293) wird das gesamte Vevmögen
des Arbeiter⸗Radfahrervereins „Frisch auf“ in Niedern⸗ hausen, .ꝙ½ ⸗2n
des Arbeiter⸗Radfahrerbundes „Solidarität“, Orts⸗ gruppe Flörsheim,
des Arbeiter⸗Rad⸗ u. Kraftfahrbundes „Solidarität“, Ortsgruppe Wetzlar,
des Radfahrerbundes Ortsgruppe Kiedrich,
erner das Postscheckguthabenkonto Nr. 2102 des Arbeiter⸗Rad⸗ und Kraftfahrerbundes „Solidarität“, Hauptsitz Offenbach a. M., beim Postscheckamt Frank⸗ furt a. M.
hiermit zugunsten des Preußischen Staates eingezoggen.
Diese Verfügung wird mit der öffentlichen Bekannt⸗ machung wirksam.
Ueber die beschlagnahmten und eingezogenen Gegenstände wird bei dem für den Beschlagnahmeort zuständigen Landrat eine spezifizierte Liste ausgelegt. 1 1“
Wiesbaden, den 10. November 1934.
Der Regierungspräsident. J. V.: Dr. Mischke.
„Solidarität“,
Nichtamtliches.
Königlich ungarische Gesandte Dr. Constantin von Masirevich ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.
Der
Nummer 32 des Reichsarbeitsblatts vom 15. November hat folgenden Inhalt: Teil I. Amtlicher Teil. II. Arbeitsvermittlung, Urheitsbeschaffung, Arbeitsdienst, Arbeitslosenhilfe. Gesetze, Ver⸗ ordnungen, Erlasse: Bekanntmachung über die deutsch⸗belgische Vereinbarung über die Zulassung von Arbeitnehmern, die sich beruflich und sprachlich fortbilden wollen (Gastarbeitnehmer) vom 30. Oktober 1934. Vom 8. November 1934. — Arbeitslosenunter⸗ stützung für Insassen von Hilfswerklagern. — Mehreinstellung von Landarbeiterfamilien. — V. Wohnungs⸗ und Bauwesen, Landes⸗
planung und Kleinsiedlung. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Ng⸗z bürgschaften sgh Tö“ — Förderung des U nce fh far J 8 Beege eil III. nfallverhütung. Arbeitsschutz. Gewer
Aus dem Deutschen vIööö Berthervehhgiene regierungsrat im Reichsarbeitsministerium. — Werbetag für fnde⸗ strielle Unfallverhütung. Seine Gestaltung und praktische Erzo⸗ rungen mit ihm. Von Reichsbahnoberrat Dr. Hans A. Martfch Berlin. — Feuerschutz und Unfallverhütung bei Dieselmotoren⸗ Von Gewerberat Könemann, Frankfurt (Oder). — Kombinienn Bockbremse und Hinterbremse für verstellbare Wagen. Von⸗ 8 Feindler⸗ techn. Aufsichtsbeamten der Berufsgenossenschaft für ge. werbsmäßige Fahrzeughaltungen, Wuppertal⸗Oberbarmen 8 Ueber das Vorkommen von Kohlenoxyd in der Laboratoriumslußf Von H. J. Jusatz und Th. Nolte, Marburg (Lahn). — Asthuft erkrankungen in Textilbetrieben Von Regierungs⸗ ünd Wewerh. medizinalrat Dr. Erich Beintker, Münster i. W. — Berichtigun zum Aufsatz „Gesundheitliche Schädigungen bei der Betriebsarbeit! — Unfall⸗Lehren: Kleine Ursachen — große Wirkungen! Vor Dr. A. Tolksdorf, Düsseldorf⸗Reisholz. — Brand eines Benzintant wagens. Von Gew.⸗Rat Dr. Banik, Stralsund. — Schwerer Un⸗ fall durch Detonation einer Sprengkapsel. Von Gewerberat Spangenberg, Sangerhausen. — Naphthalinstaubexplosion. Von Gewerberat Dipl.⸗Ing. Quint, Opladen. — Explosion von Hol⸗ schleifstaub in einer Sperrholzfabrik. Von Dipl.⸗Ing. Gustav Kri⸗ ning, techn. Aufsichtsbeamten der Nordd. Holzberufsgenossenschaft Berlin. — Nochmals: Hauterkrankung durch geölte Hartfaser. Von Gewerbeassessor Koch, Magdeburg. — Neues vom Arbeitsschutz Härteöl⸗Rückkühlanlagen der Firma Zimmermann & Co., Kom⸗ manditgesellschaft, Ludwigshafen a. Rh. Von Ing. Rudolf Müller Mutterstadt (Pfalz). — Nachstellbare Gasschlauchsicherungsschell von Schwärzel & Heine in Leipzig C 1. — Betriebssichere llektrisch beheizte Hutpresser und Hutweiter der Firma Spieler'’s Apparate⸗ baufabrik, Offenbach (Main). — Gummiknieschützer, Modell Nier⸗ haus, der Continental⸗Caoutchouc⸗Co. G. m. b. H. in Hannover. — Eingesandtes: Bildpropaganda in der Unfallverhütung. Von Dr. Robert Pilz, Donawitz (Oesterreich). — Sicherheitsglas für Automobile. — Unfallverhütungswoche in Japan. — Mitteilung: Lehrgänge über „Entstehung und Verhütung von Berufskrant⸗ heiten“. — Bücher⸗ und Zeitschriftenschau.
Verkehrswesen.
Bauarbeiten am Groß⸗Rundfunksender Berlin.
Zur Vergrößerung des schwundfreien Gebiets um den Grofß⸗ Rundfunksender Berlin muß der an der Spitze des Antennen⸗ turms angebrachte Ring geändert werden. Die Arbeiten werden, günstige Witterung vorausgesetzt, in der Zeit vom 19. bis 25. No⸗ vember ausgeführt werden. Während dieser Zeit muß der Groß⸗Rundfunksender Berlin stillgelegt und als Ersatz Sender Berlin⸗Witzleben eingesetzt werden. ““
8
RNeichspost ehrt ihre Jubilare bei Famillien⸗ festen.
Der Reichspostminister hat die Ehrung ehemaliger Post⸗ beamter aus Anlaß besonderer Familienfeste einheitlich geregelt und damit ein schönes Beispiel der Betriebsgemeinschaft noch über die aktive Betriebstätigkeit hinaus gegeben. Der Minister sagt in einem Schreiben an die Reichspostdirektionen u. a.: E. entspreche seinen Absichten, daß Beamte im Ruhestande und andere ehemalige Angehörige der Deutschen Reichspost, die sich während einer langführigen Dienstzeit gut geführt haben und die Achtung der Allgememheit genießen, bei Gelegenheit des do, 90. usw. Geburtstages oder der Goldenen, Diamantenen und Eisernen Hochzeit ein Glückwunschschreiben der Deutschen Reichs⸗ post erhalten. Diese Glückwunschschreiben werden in den ge⸗ nannten Fällen und für alle Besoloungsgruppen nach rechtzeitiger Meldung durch die Reichspost⸗Dienststellen vom Reichspostminister selbst ausgefertigt. Bei Bedürftigkeit des Jubilars ist auch eine Ehrengabe vorgesehen. Die Ausfertigung von Glückwunsch⸗ schreiben aus Anlaß der Vollendung des 70, Lebensjahres widd 1““ der Reichspost⸗Direktionen überlassen.
Der Straßenbau im öffentlichen Haushalt.
Anschließend an eine in diesen Tagen erschienene größere Denkschrift (Einzelschrift zur Statistik des Deutschen Reichs Nr. 29) berichtet das Statistische Reichsamt im neuesten Heft von „Wirtschaft und Statistik“ über das deutsche Straßen⸗ und Wegewesen. An Hand statistischer Ergebnisse wird unter anderem gezeigt, wie der wirtschaftliche Niedergang von 1929 bis 1932 auch in der Entwicklung des deutschen Straßenbaues um Ausdruck kommt. Während im Rechnungsjahr 1929 für en Ausbau und die Unterhaltung der deutschen Staats⸗ und Gemeindestraßen noch 1,2 Mrd. RM zur Verfügung standen, wurden in den folgenden Jahren trotz des anwachsenden Land⸗ straßenverkehrs immer größere Einsparungen auf diesem Auf⸗ gabengebiet vorgenommen. Im Rechnungsjahr 1932 Hettgg die Gesamtausgaben schließlich nur noch 600 Mill. RM un waren damit wesentlich geringer als im letzten Vorkriegsjahr. Infolge der Einbeziehung des Straßenbaues in das — und Arbeitsbeschaffungsprogramm der nationalsozialistischen Re gierung hat sich der Ausgabenrückgang im Rechnungsjahr 195 nicht fortgesetzt. Die beteiligten Gebietskörperschaften haben 5 Gegenteil schon im Jahre 1933 150 Mill. RM mehr für Straßen bauarbeiten ausgegeben, um auf diese Weise den Arbeitsmar⸗ entsprechend zu entlasten. Hinzu kommen 14,5 Mill. RM 8g erste Ausgabe für den im Verlauf des Fecaessehef sas begonnenen Bau der Reichsautobahnen, deren Ge amtkosten, einer Länge von 7000 km auf etwa 3,5 Mrd. RM veranschlag
werden.
Aus der Verwaltung.
Zunr Ausgabe der neuen Rentenbankscheine 8 über 50 Rentenmark.
Keine Ausweitung des Rentenbankscheinumlauss⸗
Verschiedene Anfragen über die angekündigte Ausgabe n66 Rentenbankscheine über 50 Rentenmark geben der Deuiste Rentenbank Veranlassung, darauf hinzuweisen, daß es 1nh dieser im Einvernehmen mit der Reichsbank erfolgten V ausgabe nicht um eine Ausweitung des Rentenbankscheinumban, handelt. Die Neuausgabe erfolgt lediglich, um die alten, 1 brauchten Rentenbankscheine, die noch im Umlauf sind, hn neue verbesserte Scheine zu ersetzen. Der gegenwärtige n an Rentenbankscheinen per 31. 10. 1934 beträgt 408 893 362 li Von den ursprünglich umlaufenden 2 080 178 583 RM sind 8 zum 31. Oktober 1934 1 671 285 221 RM aus dem Verkehr 2 zogen worden. Die noch umlaufenden Rentenbankscheine sd⸗ durch die nach wie vor bestehende dingliche Belastung der mn wirtschaft mit der Rentenbankgrundschuld in Höhe von 2 Mil arden Feingoldmark voll gesichert.
eteuerfreiheit
werden, als die Zahlun
Rüh daß es sich bei diesen Fristen nicht um die Bestimmungen
Sonntag, den 18. Nov.
das Aufbau⸗
und Staatsanzeiger Nr. 270 vom 17. November 1934. S. 3
Friütverlängerung für steuerfreie Ersatzbeschaffungen.
s gesetz über Steuerfreiheit für Ersatzbeschaffungen sieht Das Geee e wenn die Anschaffung oder Herstellung des grf zgegenstandes vor dem 1. Januar 1935 erfolgt ist. Der erse blauf vom 31. Dezember hat nun, wie Staatssekretär Rein⸗ Fristab der Deutschen Steuer⸗Zeitung mitteilt, in einzelnen der Maschinenindustrie zu so großem Auftragseingang ergt, daß eine Bewältigung der Aufträge bis zum 31. De⸗ gef ber 1934 ohne Ueberstunden oder sonstige außergewöhnliche siaßnahmen nicht möglich ist. Die Maschinenfabriken haben die Ma ahme von Aufträgen sogar bereits ablehnen müssen, weil sie Anni⸗ Ende 1934 nicht mehr ausführen können. Der Reichs⸗ manzminister hat deshalb, wie das 8z. meldet, durch Verord⸗ sinant!di Frist, umerhath deren der Ersatzgegenstand geliefert vinen muß, bis zum 31. März 1935 verlängert. Voraussetzung wer rdoch in jedem Falle, daß der Auftrag noch vor dem 1. Januar istgüt wird. In die Veranlagungsrichtlinien für 1934 wird eine eelimmung aufgenommen werden, wonach die Aufwendungen üür alle Ersatzgegenstände, die bis Ende 1934 geliefert worden sa vom Gewinn des Wirtschaftsjahres 1934 voll abgesetzt werden önnen. Lieferungen, die noch bis zum 1. April erfolgen, können vom Gewinn des Wirtschaftsjahres 1934 nur insoweit abgesetzt 1 bereits erfolgt ist. Der Teil der Zahlung, der erst im nächsten Jahr erfolgt, kann auch erst vom Gewinn des baftsjahres 1985 abgesetzt werden. Ausdrücklich sei fest⸗ des neuen Einkommensteuergesetzes über Z“ für kurz⸗ lebige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens hand elt, sondern enzig und allein um das Gesetz über Steuerfreiheit für Ersatz⸗ beschaffungen. Staatssekretär Reinhardt stellt fest, daß eine Ver⸗ längerung der neuen Fristen unter keinen Umständen erfolgen wird. Es sei deshalb allen Steuerpflichtigen zu empfehlen, gegen⸗ wärtig in erster Linie um die Ausnutzung des Gesetzes über Steuer⸗ freiheit für Ersatzbeschaffungen, also um die Cel. langlebigen Wirtschaftsgütern, besorgt zu sein. Wenn ieser Bedarf restlos gedeckt sei, dann müsse selbstverständlich auch an den Bedarf an kurzlebigen Ersatzgegenständen und an Wirtschafts⸗ dütern jeglicher Nutzungsdauer zur Ergänzung und Erweiterung des Anlagevermögens gedacht werden. Als kurzlebig gelte jeder Gegenstand des Anlagevermögens, der in der Liste verzeichnet sei, die das Reichsfinanzministerium demnächst veröffentlichen werde, oder dessen betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer erfahrungsgemäß fünf Jahre nicht übersteige.
Kunst und Wissenschaft.
Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 18. bis 26. November. Staatsoper Siegfried. wängler. Beginn: 19 Uhr.
“ 8
Bedienung der Dawes⸗Anleihe.
Der Reichsminister der Finanzen hat auf Anfrage des Central⸗ verbandes des Deutschen Bank⸗ und Bankiergewerbes das nach⸗ stehende Schreiben übersandt:
„Wie im der Pressenotiz vom 13. Oktober 1934 hervor⸗ gehoben ist, hat das- Reich in den Monaten April bis Juni 1934 den Treuhändern der Deutschen Aeußern Anleihe von 1924 die für den Anleihedienst erforderlichen Beträge in Devisen zur Ver⸗ fügung gestellt. Aus diesen Devisenbeträgen werden im Ausland den Inhabern der am 15. Oktober 1934 fällig gewesenen Zins⸗
schine die ersten 50 vH de. vnee deges aceesue. e den⸗. jenigen Ländern, mit denen besondere Abkommen geschlossen sind,
erhalten die Inhaber auch die zweiten 50 vH in Devisen aus⸗ gezahlt, sofern die in dem Abkommen niedergelegten Bedingungen erfüllt sind. Soweit diese Bedingungen nicht erfüllt sind, erhalten die Inhaber der Zinsscheine ebenso wie die Inhaber in solchen Löndern, mit denen besondere Abmachungen nicht getroffen sind, die zweiten 50 vH in Reichsmark ausgezahlt, wenn sie die Zins⸗ scheine bei der Reichsbank vorlegen; diese Reichsmarkbeträge bnnen nach ähnlichen Grundsätzen verwendet werden, die für die Verwendung von Registermark gelten. Die Inhaber von Zins⸗ sceinen, die lediglich im Deutschen Reich bei der Reichsbank zur Einlösung vorgelegt werden, erhalten die Zinsen zu 100 vH in Keichsmark ausgezahlt. Hiervon werden die ersten 50 vH auch denjenigen Inhabern, die devisenrechtlich als Ausländer anzu⸗ prechen sind, in freier Reichsmark zur Verfügung gestellt. Die sweiten 50 vH können von den Inhabern, die devisenrechtlich als Ausländer anzusprechen sind, jedoch nur nach den Grundsätzen
e werden, die für die Verwendung von Registermark
8
8 11“ 2 8 Zahlungen für die Wareneinfuhr aus Finnland.
8 Die Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung weist nochmals rauf hin, daß bei nach dem 9. Oktober 1934 fällig werdenden Zahlungen die Genehmigung nicht mehr zur Einzahlung auf das onderkonto der Finlandsbank, sondern zur Einzahlung bei der hean zugunsten des finnischen Gläubigers zu erteilen ist. Die beichsbank wird den Betrag dann in Finnland aus dem „Deutsch⸗
Finnischen Verrechnungskonto Helsinki“ zur Auszahlung bringen.
Zahlungsverkehr mit Schweden.
„Der Leiter der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung ordnet
mit Runderlaß Nr. 146/34 D. St. folgendes an (vergl. Nr. 205 vom 4. 9. 1934:
dn „Die mit Runderlaß 102/34 getroffenen Anordnungen für gin deutsch⸗schwedischen Zahlungsverkehr werden wie folgt er⸗ 1e9 Von dem Grundsatz, daß Nebenkosten im deutsch⸗ minedischen Warenverkehr im Verrechnungswege bezahlt werden isen. sind die folgenden zwei Ausnahmen zu machen: a) Neben⸗ en, die nicht im Kaufpreis einbegriffen sind und einem Gläu⸗ ger in einem dritten Lande geschuldet werden, können nicht im
derrechnungswege gezahlt werden. Nebenkosten, insbesondere wansportkosten, die einem schwedischen Verkehrsunternehmen für den Cransport von Waren aus oder nach dritten Ländern oder scha sitverkehr durch Deutschland oder durch Schweden ge⸗ üldet werden, sind keine Nebenkosten des deutsch⸗schwedischen
rechrenverkehrs und fallen daher ebenfalls nicht unter das Ver⸗ einungsabkommen. b) Handelsgewinn und Transportauslagen ec Händlers in einem dritten Lande können, auch wenn sie und faufpreis enthalten sind, von der Hauptforderung abgezweigt hitrün den Händler unmittelbar gezahlt werden. Eine Ein⸗ Der ng auf Verrechnungskonto ist insoweit nicht erforderlich. en Händler kann im Empfangslande der Ware einen Vertreter ennen, an den der gesamte Rechnungsbetrag mit der Auflage
zu zahlen ist, eine entsprechende Teilung vorzunehmen und nur
Devisenbewirtschaftung.
Montag, den 19. Nov. Ariadne auf Naxos. Mustkal. Leitung: Blech. Beginn: 20 Uhr.
Dienstag, den 20. Nov. Der fliegende Holländer. Musikal. Leitung: Heger. Beginn 20 Uhr.
Mittwoch, den 21. Nov. Götterdämmerung. Musikal. Leitung: Furtwängler. Beginn: 18 1¼ Uhr.
Donnerstag, den 22. Nov. 1. Gastspiel Jan Kiepura: Tosca. Musikal. Leitung: Heger. Beginn: 20 Uhr,
Freitag, den 23. Nov. Lohengrin. Musikal. Leitung: Heger.
Beginn: 19 Uhr. Sonnabend, den 24. Nov. Carmen. Musikal. Leitung: Blech. 2. Gastspiel Jan Kiepura.
Beginn: 19 ¼ Uhr. Sonntag, den 25. Nov. Musikal. Leitung: Heger. Beginn: 20 Uhr. Montag, den 26. Nov. La Traviata. Musikal. Leitung: Preuß. Beginn: 20 Uhr. 8 Staatliches Schauspielhaus Sonntag, den 18. Nov. Das Glas Wasser. Beginn: 20 Uhr. Morzos, den 19. Nov. Die Hermannsschlacht. Beginn: 20 r. Dienstag, den 20. Nov. Das Glas Wasser. Beginn: 20 Uhr. Mittwoch, den 21. Nov. Faust I. Beginn: 19 Uhr. Donnerstag, den 22. Nov. Die Hermannsschlacht. Beginn:
20 Uhr. Beginn: 20 Uhr.
Tosca.
Freitag, den 23. Nov, Das Glas Wasser.
Fannabend. den 24. Nov. Das Glas Wasser. Beginn: 20 Uhr.
Sonntag, den 25. Nov. Faust I. Beginn: 20 Uhr.
E 26. Nov. Minna von Barnhelm. Beginn: 9
Das zweite Gastspiel von Jan Kiepura in der Staatsoper muß vom Sonnabend, dem 24., auf Sonntag, den 25. November,
verlegt werden. Die gekauften Eintrittskarten werden ab Sonntag, 18. d. M., an den Vorverkaufsstellen gegen die leichen bzw. gleichwertige Plätze bis spätestens Mittwoch, den 1. November, umgetauscht oder zurückgenommen.
Als drittes Werk der deutsch⸗preußischen Reihe gelangt im Staatlichen Schauspielhaus das Drama „Der Große Kurfürst“ von Hans Rehberg am 27. November unter der Regie von Jürgen Fehling zur Uraufführung.
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Die 8EZEE1 1“ im Dienste des Winterhilfswerkes.
Die Genossenschaft der deutschen Bühnen⸗Angehörigen ver⸗ anstaltet im Wintergasvten am Sonnabend, dem 1. Dezember, abends 11 ½ Uhr, „Die erste Galanacht der Innenstadt im Winter⸗ garten“. Die ersten Sänger, Schauspieler und Artisten werden sich für den guten Zweck zur Verfügung stellen. Der Gesamterlös wird -.n138312:4418132143 2833clX“
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den auf den der Ware entfallenden Betrag im deutsch⸗ öö errechnungswege einzuzahlen. Die Ueberweisung es auf den entfallenden Anteils an Nebenkosten richtet sich nach den Bestimmungen für Ueberweisungen nach dem Lande, in dem der Händler ansässig ist. 2. Patentgebühren und Lizenzen deutscher Schuldner gegenüber schwedischen Gläubigern sind aus⸗ schließlich auf dem Verrechnungswege zu zahlen, auch wenn die Leistungen nicht im ö“ mit dem deutsch⸗schwedischen Warenverkehr stehen. 3. Den Banken, die Ausländer⸗Sonder⸗ konten für Inlandszahlungen zugunsten schwedischer Firmen
sühren ist aufzugeben, monatlich Kontoauszüge an „Clearing⸗
Imͤen einzuuumun Altbesitz von Wertpapieren. b
Der Centralverband des Deutschen Bank⸗ und Bankier⸗ gewerbes hat an die für Devisenbewirtschaftung die Anfrage gerichtet, ob der Grundsatz, daß auch solche Wertpapiere eines Ausländers als Altbesitz gelten, die aus dem Erlöse von Alt⸗ besitzpapieren angeschafft worden sind, allgemeine Gültigkeit hat, also z. B. auch in den Fällen, in denen Darlehen zu Lasten eines Wertpapiererlösguthabens gewährt werden sollen, was bekanntlich nur genehmigt wird, wenn das Sperrguthaben aus Wertpapieren herrührt, die der Ausländer schon vor dem 15. April 1932 besessen at. Die Reichsstelle hat sich hierzu wie folgt geäußert: 8
„Ich bestätige, daß als Altbesitzwertpapiere eines Ausländers im Sinne devisenrechtlicher Runderlasse oder sonstiger Anord⸗ nungen, in denen eine vor einem bestimmten Stichtage liegende Besitzzeit gefordert wird, im allgemeinen auch solche Wertpapiere Alesthe Art zu betrachten sind, welche nachweislich nach dem Stich⸗ tage im Austausch gegen vor dem Stichtage im Eigentum des Ausländers befindlich gewesene Wertpapiere erworben sind. Dies gilt insbesondere in den Fällen, in welchen Darlehen zu Lasten eines Wertpapiersperrguthabens gewährt oder Wertpapiere zur Be⸗ ahlung von Waren verwendet werden sollen. Notwendig ist aber, baß die im Tausch weggegebenen Papiere von der gleichen Art waren, wie die im Lansch erworbenen Wertpapiere, also z. B daß deutsche auf Reichsmark lautende Wertpapiere in andere deutsche ebenfalls auf Reichsmark lautende Wertpapiere um⸗ getauscht worden sind; ein Tausch deutscher Auslandsbonds in deutsche Reichsmarkwerte würde z. B. dieser Voraussetzung nicht entsprechen./“....
ersendung von Schecks ins Ausland durch einen Ausländer.
Die Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung teilt dem Central⸗ erband des Deutschen Bank⸗ und Bankiergewerbes mit, daß künftighin ein Ausländer Schecks, die auf sein „freies Konto“ ge⸗ ogen sind, ohne besondere Genehmigung nach dem Auslande ver⸗ 5 darf. Der Gegenwert derartiger aus dem Ausland ein⸗ gesändeer Schecks kann geschrieben werden.
wiederum auf „freiem Konto“ gut⸗
sne —
Volkswirtschaft und Statistik.
Grandschadenstatistik der privaten Feuer⸗ versicherungs⸗Gesfellschaften.
Die bei den Mitgliedsgesellschaften der „Arbeitsgemeinschaft privater Feuerversicherungs⸗Gesellschaften in Deutschland“ im Deutschen Reich angefallenen Schäden betrugen für den Monat Oktober 1934 insgesamt 3 679 695 RM gegenüber 5 804 829 RM im Monat September. Auch in den beiden letzten Jahren zeigte die Brandkurve für den Monat Oktober eine be⸗ trächtliche Abschwächung. — Die Schäden für die Monate Januar bis Oktober d. J. betragen 51 188 822 RM.
Berliner Börse am 17. November. Besserer Ordereingang.
Wider alles Erwarten brachte die Börsenwoche zum Schluß noch eine gewisse Ueberraschung Gerade am Sonnabend, der üblicherweise das geringste Geschäft bringt, war der Ordereingang lebhafter als an den Vortagen. Von verschiedenen günstigen Be⸗ richten aus der Wirtschaft über befriedigende Lage der Eisen⸗ industrie und gebesserten Geschäftsgang in der Maschinenindustrie erhielt die Börse eine Anregung, die sich um so deutlicher in den Kursen ausdrückte, als auch die Frivatkundschaft verschiedentlich als Käufer auftrat. Die Kulisse schloß sich diesem Vorgehen an und nahm nicht nur Deckungskäufe, sondern auch Neuengagements vor. Der bereits zu Beginn des Verkehrs freundliche Grundton, hielt während des ganzen Verkehrs an und zum Schluß zeigten sich ver⸗ schiedentlich die höchsten Tageskurse.
Verhältnismäßig ruhig lagen Montanwerte, die durchschnittlich % bis X vH höher lagen. Nur Harpener (plus 1) hatten einen etwas größeren Kursgewinn zu verzeichnen. Unter Braunkohlen⸗ werten hatten Ilse (plus 2) den größten Gewinn zu verzeichsen, sonst lagen noch Buviag und Eintracht se 1 vH höher. Auch J. G. Farben lagen etsöas gebessert (plus ½), esgleichen Kokswerke (plus 1), während in den übrigen chem. Werten sowie in Kali⸗ papieren die Umsatztätigkeit nur minimal war. Unter Elektro⸗ werten hatten Siemens (plus 1 ¼) den Vorrang, ferner bestand unter Spezialwerten Interesse für BMW. (plus 1 ¼), Berger (plus 1) und Engelhardt (plus 2). Maschinenwerte waren durch⸗ weg etwas mehr gefragt und lagen 1 bis 1 ½ vH höher. Auch für Reichsbank bestand Interesse (plus 1 ¼), während dagegen Brau⸗ bank und Bank elektrischer Werte je 1 vH verloren.
Am KHassamarkt war die Tendenz freundlich, ohne daß es zu wesentlich größeren Umsätzen kam. Am Markt der festverzinslichen Papiere war Altbesitz (plus ¼) begehrt, sonst lagen noch Stadt⸗ anleihen und umgestellte Dollarobligationen etwas höher. Tages⸗ geld war mit 3 ¾1 bis 4vH wieder reichlich vorhanden, am inter⸗ nationalen Devisenmarkt waren die Veränderungen nur unwesent⸗ lich. In Berlin blieb der Dollar bei 2,491, während d Pfund mit 12,43 (12,43 ¼) knapp gehalten lag.
im Oktober.
Von der Wirtschaftsgruppe Maschinenbau wird uns geschrieben:
Die seit einer Reihe von Monaten anhaltende rege Anfrage⸗ tätigkeit der Inlandskundschaft erfuhr im Oktober, u. a. auch infolge des bevorstehenden Fristablaufs für den Einkauf steuer⸗ begünstigter Ersatzinvestitionen, eine weitere Steigerung. Erfreu⸗ lich war, daß in diesem Monat auch das Ausland in stärkerem Umfange als bisher mit Anfragen auftrat. — Der Auftragseingang aus dem Inland nahm weiter zu, während er im Auslandsgeschäft unverändert war. — In den meisten Zweigen des Maschinenbaues konnten im Oktober Neueinstellungen vorgenommen werden. Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit nahm nicht mehr zu. Der Be⸗ schäftigungsgrad der Maschinenindustrie stieg im Laufe des Monats infolge der Vermehrung der Gefolgschaft auf etwas über 60 vH der Normalbeschäftigung. — Unter den einzelnen Zweigen der Maschinenindustrie war im Oktober vor allem der Werkzeug⸗ maschinenbau infolge der gesteigerten Inlandsaufträge in der Lage, neue Arbeitskräfte einzustellen. Besserung des Inlands⸗ geschäfts und Neueinstellungen wurden ferner gemeldet vom Kran⸗ und Fördermittelbau, Zerkleinerungs⸗ und Aufbereitungs⸗ maschinenbau, Kraftmaschinenbau, Apparatebau, von der Berg⸗ werksmaschinenindustrie, der Armaturenindustrie und auch der Textilmaschinenindustrie, bei der in den letzten Monaten eine ge⸗ wisse Stockung des Inlandsgeschäfts eingetreten war.
Das deutsche Tabakgewerbe im Zeichen der Wirtschaftsbelebung.
Die Nachfrage nach Tabakerzeugnissen ist nach Mitteilungen des Statistischen Reichsamts in „Wirtschaft und Statistik“ im Rechnungsjahr 1933/34 und ersten Hüfts deas 12s jahres 1934/35, gestiegen und hat zu einer ansechnliches Epzeu⸗ Jahes, hhns-he. Tabakgewerbes gefühtf. Am 31. M̃kz 9⁄ übertraf die Zahl der im Tabakgewerbe beschäftigten Angestellten, Betriebs⸗ und Heimarbeiter mit 167 422 den Vorjahrsstand (150 396) um 11,3 vH. An Rohtabak wurden 1933/34 r811 934 (i. V. 746 238) dz, von April bis September 1934 443 528 (i. B. 410 610) dz eingeführt. Die Mehrverarbeitung von Rohstoffen entfiel entsprechend der Entwicklung des Tabakverbrauchs fast heesstafieee auf die Zigarren⸗ und Zigarettenindustrie. Der deutsche Tabakverbrauch erreichte 1933/34, in Rohsteffe umgerech⸗ net, rd. 1,149 Mill. dz = 1,76 kg je Kopf der Bevölkerung (+ 5,9 vH.) und ist 1934/35 weiter im Steigen begriffen.
Der seit Jahren anhaltende Rückgang der durchschnittlichen Kleinverkaufspreise hat sich verlangsamt und ist in den letzten Monaten fast ganz zum Stillstand gekommen. Die Mengenkon⸗ junktur führte bei Zigarren bereits 1933/34, bei Zigaretten in der ersten Hälfte des Rechnungsjahres 1934/35 auch wertmäßig zu einer Erhöhung der Umsätze dieser Zweige des Tabakgewerbes über die ebnisse. Der Aufwand der Bevölkerung für Tabakerzeugnisse ist fär 1933/34 auf 2 071 (i. V. 2 088) Mill. RM berechnet worden, für April bis September 1934 auf 1 104 (i. V. 1 063) Mill. RM (+ 3,9 vH.). Demgemäß ist auch bei den Reichs einnahmen vom Tabak ein Tendenzumschwung eingetreten.
der Außenhandel der Häute⸗, Leder⸗ und Fell⸗ wirtschaft. 1
mit Fohstoffen
Der Außenhandel und Erzeugnissen der Häute⸗, Leder⸗ und Fellwirtschaft, der im Jahre 1930 mit 60,6 Mill. RM aktiv war, ergab, wie vom Statistischen Reichs⸗ amt in „Wirtschaft und Statistik“ ausgeführt wird, im 3. Viertel⸗ jahr 1934 einen Einfuhrüberschuß von 80,4 Mill. RM. Gegen⸗ über der gleichen Zeit des Vorjahres bedeutet dies eine Steigerung des Passivsaldos um 60,8 Mill. RM oder um mehr als das Vier⸗ fache. Ohne den im Verlauf der Weltwirtschaftskrise einge⸗ tretenen außerordentlich starken Preisfall der Rohstoffe wäre dieses Ergebnis noch ungünstiger gewesen. Bewertet man näm⸗ lich die Ein⸗ und Ausfuhrmengen von 1934 mit den Durchschnitts⸗ werten von 1928, so ergibt sich für Januar/September 1934 ein Passivsaldo von über 290 Mill. RM. Von der Preisseite her ist unter diesen Umständen künftig keine Entlastung der Handels⸗ bilanz der Häute⸗, Leder⸗ und Fellwirtschaft . erwarten. Da auf der anderen Seite der mengenmäßige Umfang der Rohstoff⸗ einfuhr nicht weiter erheblich verringert werden kann, wird also alles darauf ankommen, die Ausfuhr von Erzeugnissen der Häute⸗ und Lederwirtschaft kräftig zu steigern. Allerdings dürfte dies auf den bisherigen Märkten und mit den bisherigen Erzeugnissen nur teilweise möglich sein, denn durch die Industrialisierung
wichtiger Absatz⸗ und Bezugsländer sind der Lederwirtschaft und
Kürschnerei auf Teilgebieten dauernde Absatzverluste entstanden. Hauptsächlich durch Pecung neuen Bedarfs an hochwertigen Spezialerzeugnissen erscheint eine nennnenswerte Minderung de bisherigen Einfuhrüberschusses der Häute⸗, Leder und Fellwirt⸗ schaft möglich.