1934 / 275 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 24 Nov 1934 18:00:01 GMT) scan diff

Kölzig

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 275 vom 24. November 1934. S. 2

Bekanntmachung. Aluf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung 1“ Vermögens vom 26. Mai 1933 (REBl. 1 S. 293) in Verbindung mit der Verordnung zur D urchführung des Gesetzes vom 31. Mai 1933 (Gesetzsamml. Nr. dem Gesetze über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindli 8 Vermögens vom 14. Juli 1933 (RGBl. I S. 479) wird das im Grundbuch von Groß⸗Kölzig unter Band 11 Blatt Nr. 335 für den Arbeiter⸗Sportklub 1923 e. V. zu Groß⸗ eingetragene Grundstück Gemarkung Groß⸗ Kölzig Kartenblatt 1 Parzelle 792 und das bewegliche Ver⸗ mögen für den Preußischen Staat, vertreten durch den Minister des Innern, Berlin, eingezogen. Eine Nachweisung des beweglichen Vermögens liegt in Zimmer 140 a der Regierung zur Einsichtnahme aus. Diese Bekanntmachung tritt an die Stelle der Zustellung. Frankfurt (Oder), den 23. November 1934. Der Regierungspräsident.

Zusammentritt des Reichsverkehrsrats.

Der Reichsverkehrsminister hat den Reichsverkehrsrat zum Donnerstag, den 29. November, zu seiner 4. Tagung zusammen⸗ berufen. Auf der Tagesordnung stehen u. a. als Beratungs⸗ gegenstände: Wirtschaftliche Neugliederungen in der Seeschiff⸗ fahrt, Ostprobleme, die Notlage des Kraftdroschkengewerbes und die Maßnahmen zu ihrer Behebung owie die Organisation des

Die Neuordnung in der Afrikafahrt.

In der „Scandinavian Shipping Gazette“ verbreitet sich Ministerialrat Dr. Feßler vom Reichsverkehrsministerium noch einmal ausfuhrlich über die Zusammenarbeit von Reichsregie⸗ rung und Reedereien in der Neuordnung der deutschen Seeschiff⸗ fahrt. Sachlich beachtlich ist die Mitteilung von Dr. Fohler, daß nach der Angliederung der Südamerika⸗Tonnage bei Hapag und Lloyd nun auch die Verselbständigung in der Afrika⸗Fahrt durch⸗ geführt sei. Die Uebernahme ekeh nach ähnlichen Kauf⸗ und Charterverträgen wie in der Südamerika⸗Fahrt. Die deutschen Afrika⸗Linien übernehmen wie Hamburg⸗Süd in der Südamerika⸗ Fäahrt die Afrika⸗Flotte von Hapag und Lloyd. Von der Hapag werden rund 28 500 B.⸗R.⸗T. abgegeben, und zwar die Dampfer Tanganyika mit 8540 B.⸗R.⸗T. (Baujahr 1922) Nyassa mit 5754 B.⸗R.⸗T. (192 +, Livadia mit 3083 B.⸗R.⸗T. (1923) und Toledo mit 8123 B.⸗R.⸗T. (1914). Unter der Lloyd⸗Flotie be⸗ finden sich u. a. die Dampfer Tübingen mit 5453 B.⸗R.⸗T., Ingo

Aus der

Der Stand der Zivilversorgung. 52 000 Versorgungsanwärter. Der Reichsinnenminister hat neue Zahlen über den Stand der Zivilversorgung bekanntgegeben. Danach warteten Ende 1933 noch 52 000 Versorgungsanwärter auf ihre Anstellung als plan⸗ mäßige Beamte gegenüber 53 500 Ende 1932. Rund 45 000 Ver⸗ sorgungsanwärter waren noch nicht in den Beamten⸗Vorberei⸗ tungsdienst einberufen, und von diesen hatten 20 400 noch keine Beschäftigung im öffentlichen Dienst gesfunden. Insgesamt wurde 1933 ein Zugang von 6616 Versorgungsanwärtern gegenüber 7574 im Vorjahr und 11700 im Jahresdurchschnitt der letzten zehn Jahre ermittelt. Mit Versorgungsanwärtern besetzt wurden im Jahre 1933 rund 7800 Stellen. Die Zahl von 45 000 noch nicht ins Beamtenverhältnis einberufener Versorgungsanwärter ist, noch bedenklich hoch. Man darf aber, wie die NS.⸗Beamten⸗Zeitung chreibt, trotzdem die Gewißheit haben, daß im Dritten Reich alle verantwortlichen Stellen alles tun werden, um ein Abwärtsgleiten der Zivilversorgung zu verhindern.

Deutschlands Reichtum an Fachbildungsmöglichkeiten.

Ueber 350 Fachschulen in das Reichsverzeichnis eingetragen.

Nachdem kürzlich die über die örtlichen Fachschulschaften an den in das Reichsfachschul chaftsverzeichnis ein⸗ etragenen Fachschulen durch den Reichser iehungsminister Rust beneer⸗nn worden war, unterbreitet der Minister nunmehr das von ihm aufgestellte Reichsfachschulschaftsverzeichnis der Oeffentlichkeit. Obwohl dieses Verzeichnis noch nicht den un⸗ bedingten Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, ergibt sich dennoch bereits aus ihm, wie reich Deutschland an Möglichkeiten für die achliche Fortbildung erfreulicherweise ist. Das erste Reichsfach⸗ fachliche Zorrbescmng umfaßt nämlich insgesamt mehr als 350 nun⸗ mehr reichsrechtlich anerkannte Fachschulen. Allein an höheren technischen Staatslehranstalten und Lehranstalten für Hoch⸗ und Tiefbau, Maschinenwesen usw. sind 74 vorhanden. Außerdem werden 18 ausgesprochene Handwerkerschulen erwähnt, wozu aber noch 124 gehobene Lehrstätten für das Handwerk kommen. Für die Fortbildung der Mädchen auf dem Gebiet des Fach⸗ wesens sind nicht weniger als acht verschiedene Schulgruppen fest⸗ estellt worden. Danach gibt es in Deutschland neun Lehrerinnen⸗ 26 Seminare für Kindergärtnerinnen, Hortnerinnen und Jugendleiterinnen, 27 Kranken⸗ und Säuglingspflegeschulen, 30 Schulen für Volkspflege, 16 höhere Fachschulen für Frauen⸗ berufe und Haushaltspflegerinnenlehrgänge, 5 Schulungsmöglich⸗ keiten für technische Assistentinnen, 19 landwirtschaftliche Schulen mit der Möglichkeit der Fortbildung für Frauen und 9 höhere Handelsschulen für weibliche Schüler.

Kunst und Wissenschaft. Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 25. November bis 3. Dezember.

Staatsoper.

2. Gastspiel Jan Kiepura: Beginn: 20 Uhr. Traviata. Musikal. Leitung:

Musikal. Leitung: Blech. Be⸗

Sonntag, den 25. Nov.: Tosca.

1t Musikal. Leitung: Heger.

Montag, den 26. Nov.: La⸗ Preuß. Beginn: 20 Uhr.

Dienstag, den 27. Nov.: Aida. ginn: 19 Uhr.

Mittwoch, den 28. Nov.: 3. Gastspiel Jan Kiepura: Rigoletto. Musikal. Leitung: Kleiber. Beginn: 20 Uhr.

Verwaltung.

*

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Ein⸗ ziehung kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGBk. I S. 193) in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juni 1933 (RGBl. I S. 479) und der Preußischen Aus⸗ führungsverordnung vom 31. Mai 1933 (Gesetzsamml. S. 20) ziehe ich das im Grundbuch von Schladebach Bd. 1 Bl. 35 Nr. 1 und 2 eingetragene, in der Gemarkung Schladebach liegende Grundstück (Sportplatz) (bisheriger Eigentümer Freie Turnerschaft Kötzschau⸗Schladebach) zugunsten des Preußischen Staates ein.

Dies mache ich hiermit an Stelle einer Zustellung amtlich

bekannt. 88

Merseburg, den 12. Juli 1934. Der Regierungspräsident. J. B.: von Heydebrand und der Lasa.

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Wigbert mit 3648 B.⸗R.⸗T. (1921) Kapitalmäßig hat die Verselbständigung der Afrika⸗Fahrt weniger Schwierigkeiten gemacht, da sich im Gegensatz zur Süd⸗ amerika⸗Flotte die Afrikaschiffe von Lloyd und Hapag in ihren Bilanzwerten mit den Einstandswerten bei den deutschen Afrika⸗ linien decken konnten. Wenn trotzdem das Abkommen in der Afrika⸗Fahrt einige Wochen nach der Südamerika⸗Abrede perfekt wurde, so lag dies an rein formalen Rücksichten, die u. a. eine redaktionelle Verbesserung bei den Verträgen zwischen dem Nord⸗ deutschen Lloyd und den Banken erforderlich machten. Das bremische Interesse ist auch hier wie in der Südamerika⸗ Fahrt durch Bestimmungen gewährleistet. Die Lloydschiffe wer⸗ den in die „Habal“ (Hamburg⸗Bremer Afrika⸗Linie) eingebracht, bleiben also im bremischen Schiffsregister und führen weiter die bremischen Abzeichen. Auch an den Fahrplänen und den Raten⸗ festsetzungen werden der bremische Hafen und sein Hinterland die notwendige Berücksichtigung erfahren. Für die Verladerschaft bringt die Neuregelung in der Afrika⸗Fahrt keine wesentlichen Neuerungen, da die Afrika⸗Flotte von Hapag und Lloyd fracht⸗ politisch von jeher in Uebereinstimmung mit den deutschen Afrika⸗ Linien bewirtschaftet wurde. Auch wird der Süd⸗Afrika⸗Dienst der Hapag in Weiterführung des alten Deutsch⸗Austral⸗Kosmos⸗ Dienstes in der Verbindung deutscher Häfen mit Niederländisch⸗ Indien über Südafrika von dem Abkommen nicht berührt. Selbst⸗ verständlich sichern auch bestimmte Wettbewerbsklauseln den Afrika⸗Linien und Hapag⸗Lloyd zu, daß die eigenen Dienste von Hapag und Lloyd in anderen Relationen (Südamerika und Ost⸗ asien) durch das neue Afrika⸗Abkommen nicht gestört werden.

1“ Donnerstag, den 29. Nov.: Eugen Onegin. Musikal. Lei⸗ tung: Heger. Beginn: 20 Uhr. Freitag, den 30. Nov.: 2. Sinfoniekonzert der Staats⸗ kapelle. Musikal. Leitung: Kleiber. Beginn: 20 Uhr. Sonnabend, den 1. Dezbr.“ Ein Maskenball. Musikal. Leitung: Heger. Beginn: 20 Uhr.

Sonntag, den 2. Dezbr.: Der Freischü tz. Musikal. Leitung: Furtwängler. Beginn: 20 Uhr.

Montag, den 3. Dezbr.: Der Troubadour. Mustkal. Lei⸗ tung: Blech. Beginn: 20 Uhr.

Schauspielhaus.

Sonntag, den 25. Nov.: Faust I. Beginn: 19 Uhr.

ZE“ 26. Nov.: Minna von Barnhelm. 20 r.

Dienstag, den 27. Nov.: 20 Uhr.

Mittwoch, den 28. Nov.: 20 Uhr.

Donnerstag, den 29. Nov.: ginn: 20 Uhr.

Beginn:

Das Glas Wasser. Beginn:

Das Glas Wasser.

Minna von Barnhelm. Be⸗

Freitag, den 30. Nov.: Uraufführung! Der Große Kur⸗ fürst. Beginn: 19 ½ Uhr.

Sonnabend, den 1. Dezbr.“- Das Glas Wasser.

20 Uhr. Sonntag, den 2. Dezbr.: Der Große Kurfürst. Montag, den 3. Dezbr.: Faust I. Beginn: 19 Uhr.

20 Uhr Aus der Preußischen Akademie der Künste.

Die Feens ch. Akademie der Künste veranstaltet am Mitt⸗ woch, dem 28. November 1934, abends 8 Uhr, in der Singakademie (Kastanienwäldchen) ein Kammermufilkonzert. Das Programm sieht ein Streichtrio von Geierhaas, Lieder von Knab und Mattiesen und Divertimento von Höller vor. Es wirken mit: Das Fehse⸗Quartett, Maria Großhauser (Alt), Hermann Hoppe (Klavier) und am Flügel Eugenie Braun. Das Konzert findet vor geladenen Gästen statt.

Handelsteil.

Zum deutsch⸗argentinischen Abkommen.

Erfüllung alter Verbindlichkeiten.

Wie der Reichswirtschaftsminister und Preußische Minister für Wirtschaft und Arbeit mitteilt, ist die Frist für die Ein⸗ zahlung alter Verpflichtungen in Reichsmark aus dem Bezug von Waren argentinischen Ursprungs, die vor dem 20. Oktober 1934 bereits fällig waren und aus irgendeinem Grunde noch nicht ge⸗ zahlt worden sind, um 30 Tage verlängert worden.

Inländer, die solche Verpflichtungen haben, können diese noch bis zum 19. Dezember 1934 auf das hierfür bei der Reichsbank eingerichtete Sonderkonto „B“ des Banco de la Nacion Argentina, Buenos Aires, einzahlen.

Die auf Grund von Warenaustausch⸗ und Verrechnungs⸗ geschäften oder über Ausländer⸗Sonderkonten für Inlands⸗ zahlungen herrührenden Zahlungen sind hiervon ausgenommen.

Die in anderer Währung als Reichsmark ausgedrückten Ver⸗ pflichtungen werden in Reichsmark zu dem in Berlin am Zahlungstage für telegraphische Auszahlung in der betreffenden Währung festgefetzten Kurfe umgerechnet. Diese Bestimmung schließt eine Einigung zwischen Gläubiger und Schuldner über die Berücksichtigung etwaiger Kursunterschiede nicht aus

Beginn:

Beginn: Beginn:

Die neue Steigerung des Ruhrkohlenabsatzes sowie Hoffnungen

Berliner Börse am 24. November⸗

Freundliche Grundstimmung.

auf einen baldigen günstigen Abschluß der Wirtschaftsverhand lungen mit Frankreich und der Pronssecbe grechungen g Holland haben der Berliner Börse zum Wochenschluß eine lleint diasseec gegeben, ohne daß jedoch die Umsatztätigkeit lebhafter als an den Vortagen war. Publikumskäufe lagen allerdings wieder 4 selten vor, in der Hauptsache schritt die Kulisse Rückkäufen. Im Verlaufe zeigten sich indessen auf verschiedenen Gebieten kleine Abgaben, so daß die Kusrgestaltung uneinheitlich wurde. Der freundliche Grundton blieb jedoch erhalten und geger Schluß des Verkehrs traten zumeist wieder kleine Kursbesse⸗ rungen ein. 8 Montanwerte lagen im Verlauf eher etwas angeboten dabe hatten Harpener (minus 1) den größten Kursverlust aufzusveisen Braunkohlenwerte lagen mit Ausnahme von Rheinische Braun⸗ 88 (minus 1) eher etwas fester. Chemische Werte wiesen behauptete Haltung auf, unter Petroleumaktien gaben Rütgerz⸗ werke 1 vH her. Am Elektromarkt fand die Kurserhöhung der Siemensaktie um 1 ¼% vH Beachtung. Sonst lagen Elektrowerte gut gehalten. Dagegen waren Brauaktien angeboten und zwar besonders Schultheiß und Dortmunder Union (je minns 1 ½¼) - 1 Sern e & Salzer gewannen 3 zurück. Sonst zeigte sich no nteresse für D Am Kassamarkt waren die Umsätze recht gering. Auch der Rentenmarkt zeigte recht stille Haltung, ohne daß jedoch über⸗ wiegend Rückgänge eintraten. Nur Dollarbonds lagen etwa vH schwächer. Tagesgeld war 3 % bis 4 % vH reichlich vor⸗ handen, erste Firmen kamen auch darunter an. Am internationalen Devisenmarkt lag die Mark weiter fest, dagegen das Pfund etwas schwächer. In Berlin stellte sich das Pfund auf 12,41 1%¾ (12,43) und der Dollar auf unverändert 2,49 RM.

DPruckfehlerberichtigung.

In Nummer 271 vom 19. November d. J. hatten wir eine mebersicht über das Inkrafttreten der neuen Steuergesetze“ ver⸗ öffentlicht. Dabei hat sich unter VI Vermögensteuer ein Druck⸗ fehler eingeschlichen, der hiermit berichtigt sei. Es muß heißen:. „Die Vermögensteuer wird nach dem neuen Gesetz erst vom 1. April 1936 ab erhoben“ und nicht „vom 1. April 1935 ab“.

Die Zigarrenindustrie bemüht sich um freiwillige Verständigung.

Nachdem mit dem Zustandekommen eines Zwangskartells innerhalb der Zigarrenindustrie nicht mehr zu rechnen war, hat der Reichsverband Deutscher Zigarrenhersteller e. V. Verhand⸗ lungen begonnen, die eine Verständigung unter den Zigarren⸗ fabrikanten auf freiwilliger Grundlage zum 8 haben. Das neue Kartell, das ghr den Teil der Zigarrenindustrie gelten soll, der ungefähr gleichgelagerte Kundschaft beliefert, wird sich vor⸗ nehmlich mit der Regelung der Zahlungs⸗ und Lieferungs⸗ bedingungen befassen und soll auch Bestimmungen gegen das Schleuderunwesen enthalten. Der größte Teil der in Frage kommenden Fabrikanten ist offenbar zum Abschluß eines solchen Kartells bereit.

Große Ausfuhrerfolge des

Das Neue Deutsche Lichtspiel⸗Syndikat Verleih, G. m. b. H, teilt mit: Der Tobis⸗Cinema⸗Film AG. gelang dieser Tage ein großer für deutsche Filme nach Südamerika. So onnte die Tobis⸗Cinema⸗AG. z. B. geschlossen 21 deutsche Filme der diesjährigen Produktion nach Brasilien verkaufen und 10 Filme nach Argentinien, Paraguay und Uruguaäy. Außerdem konnten weitere 14 Filme nach den Baltischen Staaten verkauft werden und 10 Filme nach Rumänien. Diese Verkaufsabschlüsse gewinnen dadurch noch besonderes Interesse, daß die erzielten Preise wesentlich über denen des Vorjahrs liegen. Der Verkaufs⸗ erfolg für die Baltischen Staaten ist dadurch besonders erfreu⸗ lich, weil in diesen Gebieten dem Absatz des deutschen Films in der vergangenen Saison durch boykottähnliche Maßnahmen ge⸗ wisse Schwierigkeiten bereitet worden waren.

Deutschlands Lederwarenindusftrie.

Die Erzeugung von Lederwaren und Schuhen liegt nach den Feststellungen des Instituts für Konjunkturforschung gegenwärtig schätzungsweise um rund 15 vH über dem Stand vor einem Jahre. Etwa im gleichen Umfange hat sich in derselben Zeit die Marktversorgung mit Leder erhöht. Die jeweils zur Verfügung stehenden Rohstoffmengen sind daher im ganzen wohl so gut wie vollständig von den Verarbeitungsbetrieben aufgenommen worden. Der Absatz an Lederwaren hat sich weiter gebessert: Für die Ver⸗ brauchsgüter (Schuhe, Taschen usw.) kommt gegenwärtig die saisonmäßige Belebung des Absatzes (Weihnachsgeschäft) in Be⸗ tracht, die im Gange ist oder unmittelbar bevorsteht. Die Pro⸗ duktionsgüter (technische Lederartikel, Treibriemen) fanden gerade in den letzten Monaten offenbar im Zusammenhang mit der Steuererleichterung stärkere Nachfrage. Die Schuhindustrie stellte im September arbeitstäglich rund 250 000 Paar Schuhe her gegenüber rund 243 000 Paar im August 1934 und noch nicht 220 000 Paar im September 1933. Der Verbrauch hat, gemessen an den Einzelhandelsumsätzen, seit Juli wieder zugenommen. In der übrigen lederverarbeitenden Industrie war die Erzeugungs⸗ kapazität während der letzten Monate zu etwa einem Drittel aus⸗ genutzt. Die Ausfuhr, die bei den feineren Lederwaren eine er⸗ hebliche Rolle spielt, ist allgemein rückläufig. Sie hat sich im Durchschnitt des dritten Vierteljahres 1934 gegenüber 1933 um über 40 vH vermindert; um den gleichen Satz ist die Sattler⸗ und Täschnerwarenausfuhr zurückgegangen; die Handschuhausfuhr hat sich mehr als halbiert.

Um die Zukunst des Internationalen Zinkkartells.

Die Gründe, die zur vorläufigen Auflösung des Internatio⸗ nalen Zinkkartells führten, liegen in der Hauptsache in der Preis⸗ entwicklung am Weltzinkmarkte. Der Zinkpreis ist seit Wochen stärker heruntergegangen. Die Urfachen dieses Preisverfalles sollen nunmehr durch organisatorische Maßnahmen wirkungslo gemacht werden. Ein Haupthemmnis liegt in den Ottawa⸗Ver⸗ einbarungen. Außerbritisches Zink drückt auf den Weltmarkt, preis, auf der anderen Seite kann die Industrie des Empire auf eigener Herstellung den englischen Bedarf kaum mehr befriedigen. Eine Arbitragemöglichkeit besteht nicht mehr. In Kartellkreisen

eine neue Behandlung der Zinkzollfrage in 8

hofft man au d Wiederinkraftsetzung d

land. Im Anschluß hieran sei die

Kartells zu erwarten.

V ausländischer

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r 1934.

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Die deutsch⸗holländisch n Wirtschaftsbeziehungen.

Eine holländische Mahnung zur Herstellung einer engen holländisch⸗deutschen Zusammenarbeit.

Amsterdam, 23. November. Die Niederländische Handels⸗ ammer für Deutschland (Haag), in der alle diejenigen hollän⸗ dischen Firmen und Organisationen zusammengese 8 sind, die am Handelsverkehr mit Deutschland stark interessiert sind, hat im Binblick auf den gestern im Haag erfolgten Beginn neuer nieder⸗ kändisch⸗deutscher Besprechungen zur Regelung des gegenseitigen Pirtschaftsverhältnisses der Amsterdamer Vertretung des DHD. nachstehende Erklärung abgegeben: .

„In der deutschen sowohl als in der niederländischen Presse erscheinen seit einiger Zeit wiederholt Aufsätze, die u. a. der Un⸗ zufriedenheit, enttäuschter Gläubiger Ausdruck geben, die Ent⸗ täuschung, die die Schrumpfung des Handels mit sich bringt, widerspiegeln oder der Mißstimmung über Veränderungen in der Art des Warenkaufs und der nicht minder großen Unzufriedenheit über die Tatsache, daß bestimmte Dienste nicht mehr in Anspruch enommen werden, Ausdruck verleihen. Es ist verständlich, daß Fnhalt und Ton dieser Aufsätze der anderen Partei nicht immer genehm erscheinen und oft das Entgegengesetzte von dem erreichen, was der Verfasser will, vor allem, wenn auf mögliche Gegen⸗ maßregeln oder auf einen möglichen für die andere Partei nachteiligen Rückschlag, den der Schreiber für unabwendbar hält, gewiesen wird. Oft richten sich solche Aufsätze gegen die eigene Regterung: Einmal, wenn die betroffenen Interessenten meinen, daß sie mit Bezug auf die geschlossene Vereinbarung cher hätten zu Wort kommen, daß man ihren Interessen mehr Beachtung hätte schenken müssen oder daß man sie nach dem Zu⸗ standekommen der Uebereinkunft nicht genügend unterrichtet habe. Ein anderes Mal richtet man sich gegen die Maßregeln des an⸗ deren Landes, wenn man diese für unrichtig erachtet oder Nach⸗ teile davon spürt. Oft fehlt den Verfassern ein objektives Urteil. Manchmal offenbart sich eine ungenügende Sachkenntnis. So hat man z. B. in den Niederlanden lange Zeit den Ernst der Transferschwierigkeiten, in denen sich Deutschland befindet, ver⸗ kannt; jetzt meint man in Deutschland zu nrecht, daß die Aus⸗ fuhr nach den Niederlanden durch eine unfreundliche Stimmung dort oder durch Orientierung der Niederlande nach anderen Ländern verringert ist.

Es ist nun einmal nicht möglich, und es würde auch verkehrt sein, derartige Aeußerungen von begründeten oder unbegründeten Vorstellungen zu verhindern; man unterschätze aber die Gefahr nicht, die solche wiederholten Aeußerungen von Mißstimmung und Enttäuschung in sich bergen. Gerade weil derartige Aufsätze sich wiederholen, können sie die andere Partei dazu bringen, die All⸗ gemeinheit einer solchen Mißstimmung zu überschätzen, eine Ueberschätzung, die weder begründet noch erwünscht ist. Wird doch hierdurch die Aufmerksamkeit von dem in den Wirtschafts⸗ freisen beider Länder herrschenden Wunsche, eine gute Verständigung im Wirtschaftsleben zu bewahren, abaelenkt. 8

Ungeachtet vorübergehender Mißstimmung und Enttäuschun⸗ gen darf man ruhig sagen, daß man sowohl in den Niederlanden als in Deutschland versteht, daß es für beide Länder von größter Bedeutung ist, die wechselseitigen Handelsbeziehungen soweit wie möglich zu fördern. Man wünscht nichts lieber, als daß es den Kegierungen, von dem Bestreben nach enger wirtschaftlicher Zu⸗ sammenarbeit geleitet, gelingen möge, den einzelnen Gruppen⸗ interessen (welche so wichtig sie auch sind dem großen all⸗ gemeinen Interesse untergeordnet sind) in einem Handelsvertrag, der beide Parteien befriedigt, gerecht zu werden. Weder in den

Niederlanden noch in Deutschland wünscht man, daß die Taktik die wirklichen Interessen gefährdet mit der Folge, daß einerseits ein Markt für Industrieerzeugnisse verlorengeht, 5. Kolonial⸗ und Bodenprodukte in Zukunft aus anderen Ländern bezogen würden und die stets gegenseitig bewiesenen Dienste in andere Hände übergehen würden als die, welche die Interessen bisher wahrnahmen.

Die Kammer meint, daß es ihre Pflicht ist, diese im übrigen bekannten Wahrheiten noch einmal deutlich auszu⸗ prechen, um die Atmosphäre, die in ihrem augenblicklichen Zu⸗ tand den ernsten Willen der Regierungen zu einer aufbauenden Zusammenarbeit ungenügend unterstützt, durch eine gleichartige Erklärung in der Oeffentlichkeit zu reinigen. Die Kammer hat schon früher darauf hingewiesen, daß die sog. „aktive Handels⸗ politik“ in dem Sinne des Tausches von Forderungen gegen Konzessionen nicht die Stimmung schafft, die für die Schaffung von wirklich brauchbaren Uebereinkünften unentbehrlich ist. Der Handelsvertrag zwischen den Niederlanden und Deutschland muß nicht nur den Zweck haben, im Augenblick gewisse unmittelbare Vorteile zu erreichen, sondern er muß den Grundstein für eine systematische gemeinsame Entwicklung der wechselseitigen Handels⸗ beziehungen im Interesse beider Länder legen. Um unsere An⸗ sicht zu verdeutlichen, gebrauchten wir dafür das Bild, daß die Besprechungen über eine solche Uebereinkunft wie die Be⸗ sprechungen zweier Gesellschafter eines und desselben Unter⸗ nehmens geführt werden müssen. Die Kammer weiß, daß die beiden Regierungen den aufrichtigen Wunsch haben, zu Be⸗ solcher Art zu kommen, und sie erwartet, daß die Unterhändler mit diesem Ziel vor Augen für seine Durchführung in der Praxis Lösungen finden werden, die die am Handels⸗ verkehr interessierten Kreise beider Länder befriedigen können. Dabei sei nicht vergessen, daß die strukturellen Aenderungen der Weltwirtschaft auch für den Wirtschaftsverkehr zwischen den Niederlanden und Deutschland Probleme stellen, die man nur mit beiderseitigem guten Willen lösen kann.

In der durch die Kammer notwendig erachteten Zusammen⸗ arbeit kann ein vernünftiges Clearing als Regelung für Ein⸗ und Ausfuhr und Zahlungsverkehr ausgezeichnete Dienste leisten. Verschafft doch das Clearing für den heutigen Zustand Unter⸗ lagen und Einsichten, die auf eine andere Weise nicht oder kaum zu erlangen sind, und die so wichtig sind, daß sie ein „Clearing“ rechtfertigen, selbst wenn für seine konsequente Durchführung eine vollständige Aufsicht über die Ein⸗ und Ausfuhr unvermeid⸗ lich wäre.“

Der Beginn der deutsch⸗niederländischen Verhandlungen im Haag.

Haag, 23. November. Ueber die am Donnerstag nachmittag im Haag begonnenen neuen deutsch⸗niederländischen Wirtschafts⸗ besprechungen ist von beiden Abordnungen die nachstehende Ver⸗ lautbarung herausgegeben worden: Nach Kündigung des deutsch⸗ niederländischen Verrechnungsabkommens war auf Grund einer Fühlungnahme zwischen den beiden Regierungen die Aufnahme von neuen Verhandlungen vereinbart worden. Diese Verhand⸗ lungen, die zunächst nur den Zahlungsverkehr betreffen, haben am Donnerstag im Haag begonnen.

Devisenbewirtschaftung.

Devisengenehmigungen für den zollfreien Veredelungsverkehr.

Der Leiter der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung ordnet mit RE. Nr. 148/34 DSt. (22/34 USt.) folgendes an: „Zur Be⸗ hebung von Zweifeln, welche Stellen für die Erteilung von devisenrechtlichen Genehmigungen in Betracht kommen, die für im zollfreien Veredelungsverkehr zu leistende Zahlungen beantragt werden, ordne ich folgendes an: 88

a) Beim zollfreien aktiven Eigenveredelungsverkehr (Einfuhr aren in das Inland, Veredelung im Inlande für Kechnung eines Inländers, Wiederausfuhr der veredelten Waren) sind für die zur Bezahlung der aus dem Auslande zur Veredelung eingeführten Ware Devisenbescheinigungen erforderlich, für deren Erteilung die Ueberwachungsstellen zuständig sind.

b) Beim zollfreien passiven Eigenveredelungsverkehr (Aus⸗ fuhr inländischer Waren in das Ausland, Veredelung im Aus⸗ lande für Rechnung eines Inländers, Wiedereinfuhr der ver⸗ edelten Ware) sind für die Erteilung der Genehmigungen, die für die Bezahlung der Kosten der Veredelung (Löhne usw.) erforder⸗ lich sind, die Devisenstellen zuständig. 1 Zu a) Anträge auf Erteilung von Devisenbescheinigungen sind vor allen anderen Gesuchen zu berücksichtigen.

Zu b) Ein zollfreier passiver Eigenveredelungsverkehr wird von den Zollstellen nur unter der Voraussetzung genehmigt, daß die beabsichtigte Veredelung im Zollinlande überhaupt nicht oder nicht in genügendem Umfange oder nicht in gleicher Güte vorge⸗ nommen werden kann, oder daß es sich um Versuche zur Erpro⸗ bung von neuen Verfahren oder Mustern handelt 3 der Ver⸗ ddelungsordnung). Soweit die Genehmigung für einen passiven kigenveredelungsverkehr erteilt worden ist, können Genehmi⸗ gungen (eventuell auch in Form von Sondergenehmigungen) zur Berwendung anfallender Devisen, bei Zahlungen nach der Tsche⸗ coflowakei, der Schweiz und Italien im Wege des Verrechnungs⸗ übkommens erteilt werden. Ist der Erwerb von Devisen erfor⸗ derlich, so sind die Anträge in die Liste der Devisenanforderungen unter Posten G 5 aufzunehmen.“”“

Durchüührung des Zahlungsabkommens

mit England.

Mit Rücksicht auf das deutsch⸗englische Zahlungsabkommen vom 1. November 1934 hat die Reichsstelle für Devisenbewirt⸗ chaftung die Devisenstellen durch Runderlaß 150/34 angewiesen, enehmigungen zur Verwendung eigener Sperrguthaben für die teilveise Bezahlung deutscher Warenlieferungen nicht mehr zu erteilen. Das deutsch⸗englische Zahlungsabkommen sieht bekanntlich vor, daß 55 vH der deutschen Warenausfuhr nach England in Devisen zur Bezahlung der englischen Ausfuhr nach Deutschland r Verfügung gestellt werden. Infolgedessen ist ein teilweiser Lerzicht auf Devisenzahlung, wie er aus Billigkeitsgründen gegen⸗ 8 er Inhabern von Sperrguthaben sonst genehmigt werden konnte, in Verkehr mit England nicht mehr angängig.

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Transfermoratorium:

Freigrenze für Kuponinkasso.

Die Einlösungsbeträge für Kupons aus Wertpapierdepots wer Kupondepots dürfen gemäß den diesbezüglichen Richtlinien auf freiem Konto gutgeschrieben werden, wenn der Erlös nicht 888 als 10 RM für denselben Fälligkeitstermin ist. Wie die eichsstelle für Devisenbewirtschaftung mitteilt, berücksichtigt die

Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden gegenüber aus⸗ ländischen Banken die 10 RM,Grenze voll, d. h. es werden 10 RM. pro Fälligkeitstermin für jeden Kunden der ausländischen Bank frei zur Verfügung gestellt. Die ausländische Bank muß eine genaue Aufstellung der auf ihre einzelnen Kunden anfallenden Beträge einreichen. Nach dieser Aufstellung werden die auf Grund der jeweils geltenden Transferbestimmungen zuzuteilenden Werte festgestellt, wobei für Beträge unter 10 RM Barzuteilung erfolgt. Die Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung ist damit einverstanden, daß dieses Verfahren auch won den Mitgliedern des Centralver⸗ bandes des Deutschen Bank⸗ und Bankiergewerbes e. V. ange⸗ wendet wird.

Mitteilung der Schweizerischen Verrechnungs⸗ stelle über den Verrechnungsverkehr mit Deutschland.

Zürich, 23. November. In einer neuen Mitteilung der Schweizerischen Verrechnungsstelle im Handelsamtsblatt Nr. 271 vom 19. 11.1934 weist die Verrechnungsstelle darauf hin, daß auch Zahlungen unter 50 Fr. verrechnungspflichtig sind. Aus der Tat⸗ sache, daß bei Posteinzahlungen unter diesem Betrage keine Ein⸗ zahlungsmeldung ““ sei, habe man vielfach irrtümlicher⸗ weise geschlossen, daß derartige Zahlungen überhaupt nicht in den Verrechnungsverkehr fielen. Diese Annahme sei aber unrichtig. Weiter wird neuerdings betont, daß Zahlungen irgendwelcher Art

nach dritten Ländern für Warensendungen deutschen Ursprungs

unstatthaft sind. Solche Zahlungen werden ausnahmslos ver⸗ rechnet und sind über die Schweizerische Nationalbank zu leiten. Ist dem Einzahler ein deutsches Zahlungsdomizil nicht bekannt, so hat er den Zwischenhändler im dritten Lande anzuhalten, ihm ein solches bekanntzugeben.

Das im Rahmen der Neubildung deutschen Bauerntums durchgeführte Jahresprogramm 1934 der Neubauernsiedlung wird in diesen Wochen zum Abschluß gebracht. Um Vertretern der deutschen Presse einen Einblick in diesen wichtigen Zweig natio⸗ nalsozialistischer Bauernpoltik zu geben, veranstaltete das Reichs⸗ ministerium für Ernährung und Landwirtschaft eine Fahrt nach den in der Nähe von Berlin gelegenen Siedlungen Karlshof, Rotzis und Brusendorf, deren Aufbau in den nächsten Wochen beendet sein wird. Der Leiter der Siedlungsabteilung im Reichs⸗ ministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Ministerialrat Dr. Kummer, wies darauf hin, daß mit der Neubildung deutschen Bauerntums die Verbindung mit dem großen erfolg⸗ reichen Siedlungswerk deutscher Bauern und deutscher Handwer⸗ ker im frühen und späten Mittelalter wieder hergestellt werden soll. Dieses Siedlungswerk war solange erfolgreich, als es, aus dem lebendigen Siedlungswillen des Volkes geboren und von der Staatsgewalt gefördert, in unmittelbarer Verbindung mit der Heimat wirtschaftliche und politische Pionierarbeit für das Deuschtum leistete. Ein ewiger Zickzackkurs der Politik hat spä⸗ terhin das Siedlungswerk beeinträchtigt, das dann unter den Hohenzollern hauptsächlich der Bevölkerungsvermehrung galt. Auch das große Werk der deutschen Ansiedlungskommission hat die gewünschten Ergebnisse nicht gebracht, bis schließlich das Ver⸗ sailler Diktat uns wichtigste Siedlungsprovinzen raubte. Die Siedlung nach dem Kriege krankte außer an den allgemeinen Mißständen der Systemzeit insbesondere daran, daß der Gedanke, gesunde Bauernhöfe zu schaffen, nicht genügend berücksichtigt wurde. Vom grünen Tisch aus sah man damals viel zu sehr auf Zahlenrekorde hinsichtlich der Siedlerstellen ohne Rücksicht darauf, ob diese auch wirklich die Grundlage für eine gesunde bäuerliche Entwicklung darstellten. Auch die verschiedenen Länderzuständig⸗ keiten wirkten sich als Hindernis aus. Erst als im Jahre 1933 die bäuerliche Siedlung unter nationalsozialistischer Führung ge⸗ stellt wurde, trat ein gründlicher Wandel ein, nachdem mit Gesetz vom 14. Juli 1933 das Bauernsiedlungswerk zur Reichssache er⸗ klärt worden war. Heute können wir auf das erste Jahr der Bauernsiedlung unter nationalsozialistischer Führung zurück⸗ schauen. Unter Einschluß der noch bis Jahresschluß fertigge⸗ stellten Höfe wird sich die Zahl der neuen Bauernhöfe im Jahre 1934 auf mehr als 7000 stellen. Der Landankauf zu Zwecken der Siedlung im Jahre 1934 belief sich auf rund 193 000 ha und war damit größer als jemals in der Vor⸗ und Nachkriegszeit. Die hiervon in diesem Jahre noch nicht aufge⸗ siedelte Fläche bildet den Grundstock für die Fortführung des bäuerlichen Siedlungswerkes im nächsten Jahre. Sie wird durch weitere Landankäufe seitens der Siedlungsträger und durch Land⸗ abgaben aus der Osthilfe weiter ergänzt werden. Naturgemäß stehen bei der Neubildung deutschen Bauerntums die ost⸗ und südostdeutschen Siedlungsgebiete an der Spitze. Neben Pommern, Ostpreußen und Schlesien sind hier insbesondere Brandenburg und Bayern zu nennen. Von den übrigen Teilen Deutschlands weisen Mecklenburg und Schleswig⸗Holstein eine größere Sied⸗ lungstätigkeit auf.

Um eine zu starke Belastung der Neusiedlerstellen zu vermei⸗ den, sind vom Reichsernährungsministerium Richtlinien heraus⸗ ebracht worden. Danach hat der Neubauer zum Erwerb einer Stelle von mittlerer Größe eine Füsssnn von 2 3000 RM zu leisten. Der Rest wird in jährlichen Renten von 8—15 RM je Morgen, manchmal auch 18 20 RM je Morgen, je nach der Güte des Boden abgerentet. Die vorgesehenen Anlaufsjahre er⸗ leichtern den Anfang. Im ersten Jahre ist der Neubauer von jeder Belastung frei, im zweiten Jahre sind 2 %, im dritten Jahre 3 % und im vierten Jahre 4 % zu entrichten. Dazu tritt vom fünften Jahre ab eine ½ hige Tilgung, so daß der Hof nach etwa 60 Jahren, also längstens zwei Generationen, dem Neubauer schuldenfrei gehören kann. Aufbau des Hofes und Zuteilung des Landes erfolgt streng nach betriebswirtschaftlichen Gesichts⸗ punkten. Dabei wird im Gegensatz zu früher darauf gesehen, daß die Bauten dem Stil der Landschaft entsprechen und dabei doch wirtschaftlich zweckmäßig sind. Der Siedler soll nicht eine bis ins kleinste ausgebaute Stelle erhalten, die entweder zu teuer werden würde oder sich später als zu klein erweist, man sieht viel⸗ mehr auf eine möglichst solide Grundausführung, die für die ersten Jahre reicht und später je nach der wirtschaftlichen Lage verhältnismäßig leicht aus eigenen Mitteln ausgebaut werden kann. Schließlich muß noch auf die strengen Auslesemethoden der Neusiedler hingewiesen werden. In Betracht für die Neu⸗ bauersiedler kommen Jungbauern, Landarbeiter und bäuerliche Handwerker. Dabei wird nicht in erster Linie die Kapitalkraft der Bewerber berücksichtigt, die Auswahl erfolgt vielmehr nach ihrer Bauernfähigkeit. Nur solche Familien dürfen angesegt werden, deren Glieder rassisch einwandfrei, erbgesund und erb⸗ tüchtig sind, man will kinderreiche Familien mit dem Lande ver⸗ binden, die sich als tüchtige Bauern bewähren.

Die bisherigen Ergebnisse sind in jeder Hinsicht günstig. Durch die enge Zusammenarbeit zwischen Reichsernährungsmini⸗ sterium und Reichsnährstand, zwischen Siedlungsbehörden und Siedlungsträgern sowie denjenigen Reichsstellen, die benachbarte Arbeitsgebiete zu betreuen haben, ist die Gewähr geboten, daß die Siedlung nicht Selbstzweck wird, sondern sich als wichtiger Baustein in den Neubau des nationalsozialistischen Deut chlands einfügt. 8

Marktverkehr mit Vieh vom 4. bis 10. November 1934. (Nach Angaben der 46 wichtigeren Vieh⸗ und Schlachthofverwaltungen.)

Lebende Tiere

Zufuhren Zu⸗(+) bzw.

Abnahme —)

unmittelbar dem Schlacht⸗ hof zugeführt

Auftrieb auf dem Viehmarkt

davon zum

Schlachthof

Tiergattungen

von geschlachteten Tieren

zum Fleisch⸗ markt ²)

Zu⸗(+) bzw. Abnahme (—) gegenüber der Vorwoche in vH

davon gegenüber

aus dem Ausland ¹)

insgesamt

3 899 522 212

22 797 4 843 4 071

36 433 8 301 5 302

Rinder zusammen. dav.: Ochsen..

aE111“1“X“ Färsen (Kalbinnen) J““ Eö56“ Schwein ... SnvH“

9 328 2 930 4 194 151 361 84 24 425 1 968 92 537 9 658 11 020 2 047

15 202 7 171 457

27 654 110 521 13 315

¹) Darunter auf Seegrenzschlachthöfe: 35 Ochsen, 649 Kühe. Zahlen mitenthalten.

Berlin, den 23. November 1934. 8

40 332 8 823

5 514 18 132 7 322 541

29 622 120 179 15 362

765 112

649

Ssdo

FEIt SSSSbSSSUd⸗

bᷓ=Sdo

—+

*) Halbe und viertel Tiere sind, in ganze Tiere umgerechnet, in den

Statistisches Reichsamt.