Reich
8
z⸗ und Staatsanzeiger Nr. 280 vom 30. November 1934.
p) beim Verkauf ab Lager: für Mengen über „ „ unter 5000 kg bis 3000 kg n/ „ „ 3000 „ 2000 kg „ 2000 kg „ 1000 kg ö11ö16““ 8 „ ,500 kg „ 300 kg 1209 „ 300 kg
15% 22 77 9 2. Gruppe B (Kupfer, Blockmessing, Rotguß
a) beim Streckengeschäft: ür Mengen über ,5000 kg 1 unter 5000 kg bis 3000 kg „ 3000 „ 2000 kg „ 2000 kg „ 1000 kg
69%
7)
für Mengen über 5000 kg “ unter 5000 kg bis 3000 kg 8 3000 kg 5 2000 kg
2000 kg „ 1000 kg 8 % 1000 kg „ 500 kg 1009 500 kg „ 300 kg 1209 28 300 kg 15 % 3. Gruppe C Gickel und Zinn) a) beim Streckengeschäft: 1 “ ür Mengen über . 8 unter 5000 18 bis 3000 kg 3000 kg 2000 kg 2000 kg 1000 kg 500 kg
7) 2 77 2 77 2 27 7) 99 70 2 f b 2 b) beim Verkauf a ager: . für Mengen über .5000 kg unter 5000 kg bis 3000 kg 3000 kg „ 2000 kg 1 2000 kg „ 1000 kg . „ 1000 kg „ 500 kg 500 kg „ 300 kg 29 300 kg „ 200 kg 200 kg 100 kg 100 kg 50 kg 50 kg
§ 3. Die in § 2 genannten Zuschläge gelten Diese dürfen nur die in der e vom 1. bis 26. üblichen Maklergebühren erheben.
§ 4.
Erzeuger dürfen beim Verkauf von Neu⸗ und Blockmetallen, für die 8b festgelegt sind, an Verbraucher, soweit es si um Mindermengen handelt, die nach § 2 im Strecken geschäft der Händler für solche Mengen zulässigen Zuschläge erheben. Als Mindermengen in diesem Sinne gelten bei den Metallen der Gruppen A und B (§ 2) Mengen unter 5000 kg, bei den Metallen
der Gruppe C Mengen unter 1000 kg. 1
8 5. 8 1““ Wenn die in 82 genannten Zuschläge erhoben werden, sind
he gesondert in Rechnung zu stellen. Zuwiderhandlungen gegen diese veeceng epen unter bie Strasvorschriften des § 6 der Verordnung über Prei e⸗für nnedle Metalle vom 31. Jnli 1934. 8 8§ 7. 1
7) 77 29
„
nicht für Makler. März 1934 handels⸗
Ias 8
8*0;
Diese Anordnung kritt am 1. Dezember 1934 in ö 8 rlin, den 29. November 1934. Meberwachungsstelle für unedle Metalle.
Der Reichsbeauftragte: 11u.. ““
Bekanntmachung.
über die Erhebung eines Ausgleichszuschlags auf Lebendvieh in den 2 Offenbach a. M. und Neu Isenburg⸗
Vom 28. November 1934.
Als Zeitpunkt des Inkrafttretens der von dem Herrn Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft in seiner Bekanntmachung vom 11. November 1934 (Deutscher Reichs⸗ anzeiger Nr. 266 vom 13. November 1934) verfügten Er⸗ hebung eines Ausgleichszuschlags auf Lebendvieh für die Ge⸗ meinden Offenbach a. M. und Neu Isenburg wird im Ein⸗ vernehmen mit dem Herrn Landesbauernführer in Frank⸗ furt a. M. der 15. Dezember 1934 bestimmt.
Darmstadt, den 28. November 1934.
Der Hessische Staats inister
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGBl. I. S. 293) in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung
volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (6 Bl. I S. 479) und der Bekanntmachung des Staats⸗ ministeriurmns zur Ausführung des ersteren Gesetzes vom 21. Juni 1933 (OGBl. S. 378) werden alle Sachen und Rechte 1. der Freien Turnerschaft Schortens, e. B. in Schortens, darunter auch das im Grundbuch der Gemeinde Schortens zu Artikel Nr. 1124 auf den Namen der Freien Turnerschaft Schortens, eingetragener Verein
in Schortens, eingetragene Grundstück,
.der Arbeiter⸗Wohlfahrt Schortens, Ortsgruppe Heid⸗ mühle, darunter auch die auf dem Grundstück des In⸗ validen Oeltermann in Heidmühle errichtete Holz⸗ baracke,
. Arbeiter⸗Turnvereins — Freie Turnerschaft — Jever,
. des Arbeiter⸗Turn⸗ und Sportvereins, Varel,
des Arbeiter⸗Turnvereins Mariensiel⸗Sande,
des Arbeiter⸗Turn⸗ und Sportvereins „Freiheit Schmidtshörn
des Arbeiter⸗Turn⸗ und Sportvereins Dangastermoor,
8. des Arbeiter⸗Radfahrvereins Sengwarden,
des Arbeiter⸗Turnvereins Büppel,
10. der Vereinigung ernster Bibelforschex, Bockhorn, 11. des Arbeiter Turn⸗ und Sportvereins Obenstrohe,
“ “ 11“”] “ 8* 1.
des Gruppen⸗Trommler⸗ und Pfeiferkorps der Srer beecerchne Varel, Büppel, Dangastermoor, 8 bexftrche, 2 ßballabteilung Schortens, . der Freien Fu abteilun E11““ . der Freiend imnctratischen Wartei Deutschl nds, Orts⸗ ruppen Hohenkirchen, Sande, Varel, Schortens, insen, Jever,
5. des Reichsbanners Schwarz⸗Rot⸗Gold, Bund der repu⸗ blikanischen Kriegsteilnehmer, Ortsgruppen Schortens⸗ Heidmühle, Jever, 1 8
16. der Arbeiter⸗Wohlfahrt, Ortsgruppe Middelsfähr, Rü⸗ tringen
17. des Krbeler Samrterggde⸗ 1 I Varel, der Ortsgruppe ortens⸗Heidmühle,
18. des *rhehter Ehngervereins „Volkslied“ der SPD., Heidmühle, “ dann.
19. der Freien Turnerschaft Heidmühle, 2
20. der Fußballabteilung, Freie Turnerschaft, Varel, *
21. der Freien Turnerschaft Varel, Jever, 8
zugunsten des Oldenburgischen Staates eingezogen. 8
Oldenburg, den 27. November 1934. SDOer Minister des Innern.
Bekanntmachung. Die am 29. November 1934 ausgegebene Nummer 130
des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält: Gesetz über Befugnisse der Versicherungsaufsichtsbehörden, vom
27. November 1934; 8 Zweite Verordnung über den Neuaufbau des Reichs, vom
27. November 1934;
Dritte Verordnung über den Handel mit Papiertapeten, vomz 18. November 1934; Verordnung zur Ausführung der Verordnung über die Schäd⸗ lingsdekämpfung mit hochgiftigen Stoffen, vom 16. Novembet 1934;
934 6 Verordnung über Festsetzung der Preise für geschälte un
ungeschälte Weiden sowie für Weidenrinde, vom 26. November 1934 Umfang: ½ Bogen. Verkaufspreis: 0,15 RM. Postversen
dungsgebühren: 0,03 RM für ein Stück bei Voreinsendung.
Berlin NW 40, den 30. November 1934. MKeiccsverlagsamt. Fabririus.
Nichtamtliches.
8 Deutsches RNeich.
Der Königlich britische Botschafter Sir Erie Phippz ist nach Berlin ch Aöneläüerr und hat die Leitung der Bot⸗ schaft wieder übernommen. Bekanntmachung.
In Abänderung der Bekanntmachung der Handels⸗ vertretung der UdSSR. in Deutschland im Reichs⸗ anzeiger Nr. 206 vom 4. September 1934:
A. IV. 1. Arbatoff, Arkadi, wird gestrichen.
Berlin, den 29. November 1934.
Handelsvertretung der UdSSR. in Deutschland.
Verkehrswesen.
Sitzung des Reichsverkehrsrats.
Unter dem Vorsitz des Ministers fand am Donnerstag im Reichsverkehrsministerium eine Sitzung des Reichsverkehrsrats statt. Die Staatssekretäre des Reichsverkehrs⸗ und des Reichs⸗ postministeriums gaben zunächst einen kurzen Ueberblick über die von diesen Ministerien seit der letzten Tagung geleisteten Arbei⸗ ten. Anschließend sprach der Führer der deukschen Seeschiffahrt, Staatsrat Eßberger ausführlich über „Wirtschaftliche Neugliede⸗ rungen in der Fvede ” und zeigte, wie nach seiner Auf⸗ fessung die Dienste der Serschifahns künftig I seien. leber die Darlegungen entwickelte sich unter den Mitgliedern des Reichsverkehrsrats eine lebhafte Aussprache. Nach kurzen, ab⸗ ü enden Bemerkungen des Reichsverkehrsministers entwickelte er e von Ostpreußen und Gauleiter Koch die Ver⸗ kehrsprobleme Ostpreußens. Um den Mitgliedern des Reichs⸗ verkehrsrats einen Einblick in den Betrieb der Deutschen Reichs⸗ post zu geben, wurde das Fernamt in der Winterfeldtstraße, das größte Fernamt Europas, besichtigt.
—,.
8
Einheitliche Verkehrspolitit.
Am Sonnabend, dent 1. Dezember, tagt in Berlin im „Preußenhaus ver Reichsverband Dentscher Verkehesverwoltungen, der, wie bereits berichtet, im Rahmen des organischen Ansbanes der Wintschaft durch den Reichsverkehrsminister als Zwangster⸗
Aus der Verwaltung.
Rieue Reichsbeihilfen 8 für den Bau von Futtereinsäuerungsbehältern.
Um im Rahmen der Erzeugungsschlacht eine rasche und er⸗ folgreiche Decführang des Fettplanes und die dazu notwendige, erheblich verstärkte Förderung des Eigenfutterbaues in Verbindung neuzeitlicher Futtereinsäuerung (Silofutterbereitung) und 5 der Reichsminister für Ernährung
und Landwirtschaft neue Beträge für Beihilfen zum Bau von Futtereinsäuerungsbehältern bereitgestellt. Im laufenden Haus⸗ haltsjahr sind bereits 1,8 Mill. RM Baukostenzuschüsse zur Her⸗ stellun von Einsäuerungsbehältern für Viehfutter gewährt wor⸗ den. dieser Betrag sich jedoch als nicht ausreichend erwiesen hat, sollen 88 das laufende Haushaltsjahr nochmals 4,5 Mill. RM und für das kommende Haushaltsjahr 1935/36 wahrscheinlich weitere 10 Mill. RM, im ganzen also 14,5 Mill. RM, bereit⸗ estellt werden, damit auch die noch nicht erledigten Anträge auf
ewährung der Beihilfe bewilligt werden können. Nach den für
die Inanspruchnahme der Reichsbeihilfen geltenden besonderen Richtlinien wird der Baukostenzuschuß von 4 RM je cebm um⸗ bauten Raumes für Einsanerus eüe (Silo, Grube) in massiver Bauausführung (Beton, Stein, Mauerwerk, Eisen) oder aus Holz gewährt, falls sie wasserdruckfest und wasserundurchlässig sind, sowie allen sonstigen an eine brauchbare Einsäuerungsanlage zu stellenden Anforderungen (sachgemäße Konstruktion und Bau⸗ ausführung) entsprechen. Für eckige massive Behälter, deren Ecken nicht hinreichend ausgerundet sind, wird eine Reichsbeihilfe nicht pacce⸗ Holzbehälter, für deren Errichtung die Beihilfe bean⸗
mit Heuwerbung zu erreichen,
prucht wird, müssen als Rundbehälter mit einem mit der Wan⸗ ung fest verbundenen Boden (Holzboden oder massives Funda⸗ ment) ausgeführt werden. Die zum Behälterbau verwendeten Holzbohlen müssen mindestens 5 cm stark, gefedert oder gespundet sein. Die Bedingungen für die Gewährung der Reichsbeihilfen sind gegenüber der bisherigen Regelung wenig abgeändert worden. Um möglichst viel Einsäuerungsraum zu saften wird die Höchst⸗ summe, die bisher auf 200 RM für 50 chm Siloraum begrenzt war, künftig auf 1000 RM für 250 chm Siloraum erhöht. Be⸗ triebe, die in der Vergangenheit bereits ein Baukostenzuschuß aus Reichsmitteln erhalten haben, können bei der neuen Unterstützungs⸗ aktion nur insoweit berücksichtigt werden, als der Gesamtbetrag des ihnen zu gewährenden Bauzuschusses (einschl. der bereits in vesPrach genommenen Beihilfe) 1000 RM nicht übersteigt. Eine wesentliche Neuerung besteht darin, daß die Verteilung der Reichs⸗ zuschüsse, die bisher von den Landesregierungen vorgenommen wurde, künftig vom Reichsnährstand durchgeführt wird. Die An⸗ träge auf Gewährung der Reichsmittel sind deshalb bei den zu⸗ ständigen Landesbauernschaften einzureichen; genaue Baupläne sind beizufügen. 1
8
der Zoll⸗
Vereinheitlichung der Bekleidung beamten.
Der agei, eeews. hat für die Beamten der Zollver⸗ waltung neue Bekleidungsbestimmungen herausgegeben, die am 1. Dezember in Kraft treten. An dem dunkelgrünen Grundtuch
der Uniformen hat sich nichts geändert, dagegen sind die bisher
b1B1““ “ 2 3 116““ I1““
band sämtlicher nicht dem Reich gehörender Schienenbahnen erklärt worden ist. Dadurch ist der Leitung die Gewähr gegeben für eine einheitliche Verkehrspolitik im ganzen Reich.
Eine der Hauptaufgaben des Reichsverbandes wird sein, eime Verständigung mit den übrigen am Nahverkehr beteiligten Ver⸗ kehrsträgern herbeizuführen. Aus diesem Grunde sind vor⸗ bereitende Besprechungen mit dem Reichspostministerium und der Deutschen Reichsbahngesellschaft gepflogen worden. Beide Ver⸗ waltungen haben sich grundsätzlich zu einer gemeinsamen Rege⸗ lung des Nahverkehrs bereit erklärt.
Der Zweck dieser Erörterungen soll dahin gehen, daß man versuchen will, innerhalb der einzelnen zusammengehörigen Verkehrsräume eine Gemeinschaftsarbeit der einzelnen Verkehrs⸗ träger anzustreben, so daß kein zusammenhangloses Nebeneinander, een ein zweckentsprechendes Miteinander bei der gesamten
erkehrsbedienung geformt wird. Die Durchführung dieser Maßnahmen bedarf natürlich noch einer eingehenden Festlegun der Richtlinien sowie einer sorgfältigen Abgrenzung der Ve⸗ kehrsräume.
Es wird auf diese Weise möglich sein, eine gesunde Verz kehrspolitik und Verkehrswirtschaft sowie auf dem für all⸗ Volksgenossenn so wichtigen Verkehrsgebiet durch einheitlicht
Regelung der Tarife, der Linienführung, der Herstellung dog
Anschlüssen usw. eine Gestaltung des Nahverkehrs zu erreichem
die sowohl den Interessen der Bevölkerung als auch der Lesg
kehrswirkschaft Rechnung trägt. —
verschiedenartigen Uniformröcke beseitigt worden. Es gibt in Zu kunft in der Zollverwaltung nur noch einen einreihigen Uniform rock nach Art des Waffenrockes der Reichswehr und Polizei. Die vielfach als aufdringlich empfundenen goldenen Achselstücke sind durch einfachere silberne ersetzt worden. Statt des früheren Be⸗ amten⸗Adlers auf den Achselstücken ist 85 ein mattgoldener Adler mit Hakenkreuz vorgesehen. An der Kopsbedeckung trägt der Zollz beamte, wie das schon seit einigen Monaten der Fall ist, eing schwarz⸗weiß⸗rote Kokarde und das silberne Hoheitszeichen
Grundsätze für Regelung des Droschtenwesens.⸗
Zur wehsbung der Notlage im Droschkengewerbe hat der Reichs⸗ und Preußische Minister des Innern für die Städte über 100 000 Einwohner in Ergänzung oder Abänderung der Grundt sätze für die Regelung des Droschkenwesens vom 15. Juli 1927 mit sofortiger Wirkung angeordnet, daß bis auf weiteres weder Erlaubnisse zur Ausübung des Kraftdroschkenfuhrbetriebes noch Erlaubnisse zur Fe von Kraftdroschken zu erteilen 8 Eine Folge der Genehmigungs⸗ und Nummernsperre ist er Ausschluß der Uebertragung beider Erlaubnisse. Der vielfa übliche und unerwünschte onzessonsverkauf wird damit unter⸗ bunden. Eine Ausnahme wird aus Billigkeitsgründen nur im Falle des Todes des Unternehmers zugelassen, vorausgesetzt, da der Erbe die sonst an die Erteilung der Genehmigung geknüpften Voraussetzungen (wirtschaftliche und berufliche Zuverlässigkeit) 8 fürt und den Antrag binnen drei Monaten nach dem Tode de rlaubnisinhabers stellt. b zeschaft Nach den geltenden Vorordnungen darf die Fahrbereitschaf
der Kraftdroschkenführer grundsätzlich 12 Stunden nicht 98 schreiten. Sind seit dem Dienstantritt eines Kraftdroschkenfüt⸗ rers 12 Stunden verflossen, so darf er keine Fahrt mehr areh men. Die Einhaltung dieser Vorschrift, die dahin ergänzt vere daß innerhalb 24 Stunden eine ununterbrochene Ruhepause 1 mindestens 8 Stunden vorhanden sein muß, ist streng zu 8 wachen. Jeder Droschkenfahrer hat ein sogenanntes Arbeitsbuch u führen, das auf den Namen des Fahrers ausgestellt und 18 as Beginn und Ende der Arbeitszeit einzutragen sind. Dieses Arbeitsbuch ist vom Fahrer während der Dienstzeit mitzuführe und dem zuständigen Beamten auf Berlangen vorzuzeigen. —
HRunft und Wissenschaft. Spielplan der Berliner Staatstheater.
Sonnabend, den 1. Dezember. 4
Staatsoper: Ein Maskenball. Mustkalische Leitung: Heget⸗ Beginn: 20 Uhr. 8 bbe.
Schauspielhaus: Das Glas Wasser. Lustspiel von Ser Beginn: 20 Uhr.
Die Entwicklung am Ruhrkohlenmarkt.
Weiter belebtes Inlandsgeschäft. 8 1 Im November hat die Zahl der Feierschichten
Die am 29. November abgehaltene Mitgliederversammlung s Rheinisch⸗Westfälischen Kohlen⸗Syndikats genehmigte die für
ne Monate Juli, August, September, Oktober 1934 erhobenen
Umlagesätze. Ueber die Marktlage wurde ein ausführlicher Be⸗ richt erstattet, in dem es u. a. heißt: Der arbeitstägliche Gesamt⸗ umsatz für Rechnung des Syndikats blieb im Monatsdurchschnitt des laufenden Jahres bemerkenswert fest. Er betrug ohne die Aachener im Durchschnitt der ersten 10 Monate des lau⸗ enden Jahres 193 000 t, das sind 26 000 t oder 15,6 vH mehr als in der gleichen Zeit des Vorjahres. In das unbestrittene Ge⸗ biet gingen 96 000 t, das sind 12 000 t oder 14,3 vH mehr als im Vorjahr, und in das bestrittene Gebiet 97 000 t, das sind 14 000 t oder 16,9 vH mehr als im Vorjahr. In den Sommermonaten wurde der jahreszeitliche Rückgang im Hausbrandgeschäft zum Teil durch vermehrte Bezüge der Industrie und durch Mehraus⸗ fuhr ausgeglichen. Auch im laufenden Monat hat der Syndikats⸗ absatz eine merkliche Belebung aufzuweisen. Er betrug ohne die Aachener Zechen in der Zeit vom 1. bis 23. November arbeits⸗ täglich 217, 000 t gegen 200 000 t in der gleichen Zeit des Vor⸗ jahres. Die Steigerung entfällt in der Hauptsache auf das un⸗ bestrittene Gebiet, in das 108 000 t gingen gegen 96 000 t im Ottober, während der Versand in das bestrittene Gebiet sich auf 109 000 t gegenüber 104 000 t im Oktober stellte. Einschließlich der Aachener Zechen betrug der Absatz in der Zeit vom 1. bis 23. November arbeitstäglich 238 000 t gegenüber 220 000 t in der gleichen Zeit des Oktober. Davon gingen 124 000 t in das un⸗ bestrittene Gebiet gegen 110 000 t im Vormonat und 114 000 t in das bestrittene Gebiet gegenüber 110 000 t im Vormonat. Wäh⸗ rend zu Beginn des Jahres die Haldenbestände (Koks und Bri⸗ ketts auf Kohle umgerechnet) noch 8 727 000 t betrugen, gingen sie im ersten Halbjahr auf 8 153 000 t Ende Juni zurück. In den Sommermonaten waren die Verladungen aus den Haldenbestän⸗ den naturgemäß gering. Infolge des jahreszeitlichen Rückgangs in den Hausbrandabrufen nahmen die Kohlenbestände sogar wieder etwas zu. Mit dem Einsetzen des Herbstgeschäftes am Kohlenmarkt im September machte der Abbau der Haldenbestände weitere Fortschritte, so daß die Bestände bis zum 17. November auf 7 507 000 t zurückgingen. Einschließlich der Aachener Zechen betrugen sie am 17. November 7 761 000 t.
Die Zahl der im Ruhrbergbau angelegten Arbeiter, die von 218 000 zu Beginn des Jahres auf 225 000 um die Mitte des Jahres gestiegen ist, hat auch in den Sommermonaten weiter zugenommen. Sie betrug Ende Oktober 227 600. Damit ist wieder der Stand erreicht, der im Oktober 1931 noch vorhanden war. Im November sind weitere Einstellungen vorgenommen worden. Gleichzeitig konnte jedoch auch die Zahl der Feierschichten wegen Absatzmangels weiter herabgedrückt werden; sie betrug im Okto⸗ ber nach den vorläufigen Ermittlungen nur 377 000 gegen 775 000 im Oktober des Vorjahres, das sind pro Kopf der Belegschaft
Nebenkosten der Wareneinfuhr.
Bei mehreren Devisenstellen und Ueberwachungsstellen sind Zweifel darüber entstanden, ob für die in Runderlaß 9/34 USt. (120,/34 Dev. St.) nicht genannten Nebenkosten der Wareneinfuhr die Devisenstellen oder die Ueberwachungsstellen zuständig und wie diese Nebenkosten zu behandeln sind. Die Devisenstellen sind 1e devisenwirtschaftlichen Fragen zuständig, sofern nicht durch besondere Anordnung die Zuständigkeit der Ueberwachungs⸗ stellen “ ist. Wenn es also in RE. 9/34 USt. (120/34 Dev. St.) heißt, daß dic Ueberwachungsstellen für andere als die dort genannten Nebenkosten keine Devisenbescheinigungen zu er⸗ teilen haben, so bedeutet dies, daß insoweit die Devisenstellen zu⸗ ständig bleiben. Dasselbe ergibt sich aus den Vorschriften des RE. 117/34 Dev. St. (8/34 USt.) über die Nebenkosten des Waren⸗ verkehrs, die nur bei einzelnen Posten des Abschnitts A I, 1 auf den Ans ugrvexehr beschränkt sind, während sie bei Fehlen dieser ausdrücklichen ö auf den gesamten Warenverkehr ab⸗ gestellt sind. Der Sinn dieser Trennung der Nebenkosten der Wareneinfuhr liegt darin, daß die mit der Beförderung der Ware unmittelbar zusammenhängenden Nebenkosten Transport⸗ kosten, Provisionen und Transportversicherungsprämien — zu⸗ sammen mit dem einzelnen Warengeschäft behandelt werden müssen, während die mit ihm nicht in unmittelbarem Zusammen⸗ hange stehenden Nebenkosten, also die allgemeinen Geschäfts⸗ unkosten — insbesondere Gehälter und Löhne im Auslande be⸗ schäftigter Angestellter und Arbeiter, Betriebskosten auswärtiger Filialen und Tochtergesellschaften, Geschäftsreisen, Schiffsbedürf⸗ nisse und Hafenkosten — für Einfuhr, Ausfuhr und Transit⸗ verkehr von der gleichen Stelle, der Devisenstelle, zu behandeln sind, zumal bei diesen Fällen in der Regel eine Trennung nach Einfuhr, Ausfuhr und Transit nicht möglich ist. Für die Be⸗ jahlung derjenigen Nebenkosten der Wareneinfuhr, für die die Devisenstellen zuständig geblieben sind, können gemäß RE. 117/34 Abschn. A I, 2 allgemeine Verwendungsgenehmigungen erteilt werden, wenn der Einführer zugleich Ausführer ist, im übrigen Einzelerwerbsgenehmigungen in dem durch RE. 117/34 Abschn. B vorgesehenen Verfahren. Anforderungen sind in der Liste mit einem besonderen Vermerk „Wareneinfuhr“ zu versehen. Bei der Bemessung der Höchstbeträge einer allgemeinen Verwen⸗ dungsgenehmigung und der Erteilung einer Einzelerwerbsgeneh⸗ migung ist davon auszugehen, daß die Nebenkosten der Waren⸗ einführ im allgemeinen von ausländischen Lieferanten zu tragen sind, Zahlungen des inländischen Empfängers also Ausnahmen bleiben müssen. Eine Ausnahme ist dann anzuerkennen, wenn die Einfuhrware bei Verweigerung der Genehmigung ent⸗ weder überhaupt nicht oder jedenfalls nur zu höheren Preisen u halten wäre. In einzelnen Branchen sind diese Ausnahme⸗ älle häufig. Bestehen im Einzelfall oder allgemein für gleich⸗ artige Fälle bei der zuständigen Devisenstelle Zweifel über die otwendigkeit der Zahlung, so kann sie — abgesehen von den Nachweisen, die vom Antragsteller anzufordern sind — die für die Ware zuständige Ueberwachungsstelle zu einer gutachtlichen Stellungnahme veranlassen. Die Ueberwachungsstellen wer⸗ den derartige Anfragen beschleunigt beantworten.
Große Seefischanlandungen — billige Fischpreise.
Die Periode der teuren Fischpreise⸗ hervorgerufen durch mangelhafte Fangergebnisse infolge stürmischen Wetters, ist vor⸗ sber. In den deutschen Seefischereihäfen werden jetzt von deut⸗ schen Fischern in großen Mengen gefangene Seefische, insbeson⸗ ere Kabeljau, Rotbarsch und Seelachs angelandet, die zu nie⸗ rigen Preisen auf den deutschen Markt kommen. Im Binnen⸗ ande bietet sich jetzt überall 1S. billige Seefische einzu⸗ aufen. Es darf nicht vorkommen, daß gute frische Fische, die für ie menschliche Ernährung bestimmt sind, zum Schaden der deut⸗ sten Fischwirtschaft und der Verbraucher an die Fischmehl⸗ abriken abgegeben werden müssen.
1,66 bzw. 3,61. einen weiteren Rückgang erfahren. Einschließlich der Aachener Zechen betrug die Zahl der angelegten Arbeiter Ende Oktober 251 800. — Die Lage am Ruhrkohlenmarkt hat sich in den Sommermonaten verhältnismäßig stabil gezeigt. Die Hausbrand⸗ abrufe waren zwar der Jahreszeit entsprechend ziemlich gering, doch war der Industriekohlenabsatz infolge der günstigen Ent⸗ wicklung der Beschäftigung in vielen Industriezweigen weiter an⸗ steigend. Im September hat sich der Absatz in Hausbrandsorten wieder belebt, vor allem nahm das Geschäft im Oktober in fast allen Hausbrandsorten zu, und auch das Industriekohlengeschäft blieb günstig. An den ausländischen Kohlenmärkten ist dagegen die Lage noch sehr uneinheitlich. Mit besonderem Interesse wer⸗ den im Ruhrkohlenbergbau die Meldungen über die englisch⸗pol⸗ nische Kohlenverständigung verfolgt. bwohl das Geschäft am innerdeutschen Kohlenmarkt sich insolge der vorgeschrittenen Jah⸗ reszeit belebt hat, haben die Wettbewerbsverhältnisse eine grund⸗ legende Aenderung nicht erfahren. Das Angebot aus allen deut⸗ chen Bergbaurevieren ist weiterhin recht beträchtlich. Die Ein⸗ ühr englischer Kohle ist zwar in den vergangenen drei Monaten infolge der schwierigen Devisenbeschaffung zurückgegangen, doch at sich dieser Ausfall am Markte nicht sehr bemerkbar gemacht. Die Nachfrage wurde wieder zum erheblichen Teil aus den noch vorhandenen großen Beständen gedeckt. Nachdem zu Anfang Ok⸗ tober das Finanzabkommen mit England zustande gekommen ist, iů4 auch die Kohleneinfuhr aus England wieder gestiegen. Die Einfuhr an belgischem Koks war in den letzten Monaten beträcht⸗ lich höher, als die durchschnittliche monatliche Einfuhr auf Grund des Kontingents beträgt. Auch aus dem Saargebiet wurden größere Mengen an Brennstoffen hereingelassen. Die holländische Einfuhr hielt sich auf der bisherigen Höhe und drückte vor allem am Oberrhein beträchtlich auf die Preislage. „Ausfuhrgeschäfte sind i wie vor nur unter sehr großen Preisopfern hereinzuholen. der Ruhrbergbau glaubt aber, sie auch im Interesse der Devisenbeschaffung und der Beschäftigung seiner Bergarbeiter mit aller Energie betreiben zu müssen. Da aber stets mit politischen Gegeneinflüssen gerechnet werden muß, kann bei der Ausfuhr nicht mit einer sicheren Entwicklung ge⸗ rechnet werden. Das Geschäft am innerdeutschen Kohlenmarkt verspricht dagegen mit großer Wahrscheinlichkeit einen günstigen ortschritt. Das Hausbrandgeschäft hat in diesem Jahr teilweise päter eingesetzt als in den vergangenen Jahren, da das milde
etter einen stärkeren Verbrauch nicht erforderlich machte. Da der Platzhandel aber zumeist keine nennenswerten Vorräte besitzt, nehmen die Hausbrandabrufe auch bei einzelnen Kältetagen schon merklich zu. Die Abrufe der Industrie sind nach wie vor sehr beständig. Die Stetigkeit der Entwicklung, die seit April 1933 Monat für Monat eine Föhere Absatzziffer brachte als im Vor⸗ jahr, berechtigt zu der boffnung, daß der Ruhrkohlenbergbau auch in nächster Zeit von Rückschlägen verschont bleibt.
Staatsrat Wagner über Politik und Wirtschaft.
In der Industrie⸗ und Handelskammer Dortmund fand in dem neuen, soeben fertiggestellten großen Festsaal die Amtsein⸗ führung der Mitglieder des Beirates der Kammer statt. Vor einer zahlreichen Versammlung von Mitgliedern und Vertretern der Behörden nahm der Handelskammerpräsident, Pg. Müller, das Wort und begrüßte die erfreuliche Zusammenarbeit der Handels⸗ kammer mit Behörden, mit der Handwerkskammer und der Deut⸗ schen Arbeitsfront. Die Männer der Wirtschaft hätten unggelernt und stünden heute an ihrem Platz im deutschen Wirtschaftsleben getreu dem Führer. Es sei unwichtig, ob jemand Parteigenosse sei, wichtig sei, daß jeder seine Pflicht tue im Dienst am Volk. Mehr fordere der Nationalsozialismus von niemandem, dessen oberster Grundsatz in der Forderung „Gemeinnutz vor Eigennutz“ for⸗ muliert sei. Der Präsident erörterte ausführlich die Aufgaben der Handelskammer: Beratung der Gewerbe und der Wirtschafts⸗ stellen für Gesetzgebung und Verwaltung, Unterstützung, Austausch von Erfahrungen, Ehrengerichtsbarkeit und dergleichen mehr, und kam zu dem Schluß, daß die Handelskammer berufen sei, einzelnen Wirtschaftszweigen, in der Hauptsache aber der Gemeinschaft, zu dienen.
Gauleiter Staatsrat Wagner sprach sodann zu dem Thema „Politik und Wirtschaft“. Es gebe die verschiedensten Wirtschafts⸗ auffassungen. Unter Zurückstellung des unberechtigten Egoismus müsse sich eine Wirtschaftsauffassung finden lassen, die vom ganzen Volke befolgt werden könne. Die Wirtschaft habe ihre Aufwärts⸗ entwicklung im letzten Jahre dem Nationalsozialismus und der Umwandlung des deutschen Menschen zu danken. Die Verfolgung eigensüchtiger Interessen eines einzelnen oder einer einzelnen Gruppe ohne Rücksicht auf Volk und Staat sei ebenso falsch wie die gänzliche Ausschaltung persönlicher Initiative. Der National⸗ sozialismus sei kein lebensfremdes, phantastisches Ideengebäude, sondern seine einfachen und klaren Gesetze könnten von jedem be⸗ folgt werden. Die Voraussetzung für eine gesunde Weltwirtschaft sei die Gesundung der eigenen Volkswirtschaft. Nach dem Kriege habe der Staat versucht, in die Wirtschaft überall hineinzusteigen. Das habe sich als unzweckmäßig, wenn nicht sogar als verhängnis⸗ voll erwiesen. Der Wirtschaftsaufschwung der letzten zwei Jahre
wirtschaft sei in ihrer Entwicklung abhängig von der politischen Geltung eines Volkes in der Welt. Hier lägen die Aufgaben des Staates, aber auch der Staat sei an die Menschen gebunden, die in der Wirtschaft stünden. Er habe deshalb die Aufgabe, die Menschen der Wirtschaft national⸗ und sozialpolitisch zu erziehen. Diese Aufgaben könne er aber nicht selbst erfüllen, sondern hier⸗ für sei die nationalsozialistische Bewegung da. Das wichtigste sei, daß jeder im Wirtschaftsleben seine Pflicht tue. Früher habe man im Inlande oft die Industrie und den Handel gegen die Land⸗ wirtschaft und umgekehrt ausgespielt. Heute sei Deutschland eine Einheit. Das erschwere zunächst die Verhandlungen mit dem Ausland, aber wenn man erst einmal die einheitliche Haltung des Reiches als eines in sich geschlossenen Ganzen im Ausland erkannt hätte, werde man sie auch respektieren. Der Sinn des deutschen Sozialismus sei, auf eigene Interessen zu verzichten, um den Interessen des Volksganzen zu dienen. Damit sei auch der Begriff
der Volksgemeinschaft erfüllt.
in unserer Binnenwirtschaft sei gewiß ein Erfolg. Die Außen⸗
Verliner Börse am 30. November.
Die feste stimmung hielt an der Berliner Börse un⸗ vermindert an. Besonders zeigte das Publikum im Zusammen⸗ hang mit der günstiger beurteilten außenpolitischen Situation und im Hinblick auf den Bericht des e wachsende Kaufneigung, besonders für sogenannte schwere Werte. na ür Renten hat das Interesse “ Die Kulisse benutzte allerdings die SPr eeen — Nachfrage vorübergehend zu kleinen Glattstellungen. usgehend von Montanpapieren wurde das Geschäft im Verlauf wieder etwas lebhafter. Erst gegen Schluß trat wieder eine Beruhigung ein, und die Börse schloß in gut be⸗ haupteter Haltung.
Montanwerte waren im Verlauf besonders in Erwartung der Einführung der neuen Stahlvereinsaktien lebhafter gehandelt und bis zu 1 vH höher. Stahlverein selbst gewannen ½¼ vH. Unter Braunkohlenwerte lagen vv. “ um 3 vH und Grube Leopold um 2 ¼ vH gebessert. Bubiag waren unter Berücksichtigung des Dividendenabschlages gut gehalten. Unter Kalipapieren fanden Westeregeln einiges Interesse (plus 2 ¼2). Chemische Werte lagen ruhiger, J. G. Farben ¼ vH höber. Unter Elektrowerten kam etwas Material in Chade eraus (minus 1 ¼), andererseits lagen Lahmeyer recht fest (plus 2 ¾¼), desgleichen Akkumulatoren (plus 2). Bei Metall⸗ gesellschaft (plus 2) erwartet die Börse die Wiederaufnahme der Dividendenzahlung. Sonst lagen noch fest Berliner Maschinen (plus 1 ¼2), Julius Berger und Reichsbank qje plus 1).
Am Kassamarkt war die Tendenz ebenfalls befestigt. Unter Großbankaktien zogen Deutsche Bank um 1 vH und Commerzbank Wum ¾% vH an. Am Rentenmarkt überwogen Besserungen von bis ½ vH. Dabei waren Pfandbriefe und Stadtanleihen be⸗ vorzugt. Im Hinblick auf den heutigen Ultimo erhöhte sich der Tagesgeldsatz auf 4 ½ bis 4½ vH. Die Nachfrage war jedoch nicht mehr groß. Am internationalen Devisenmarkt lag das Pfund schwächer und ging in Berlin auf 12,39 (12,41) RM zurück; der Dollar wurde auf 2,491 (2,49) RM festgesetzt.
Generalversammlungskalender für die Woche vom 3. bis 8. Dezember.
Montag, 3. Dezember.
Berlin: Berliner Maschinenbau⸗A.⸗G. vorm. L. Schwartzkopff, Berlin, 11 ½ Uhr. 1
Berlin: Süd⸗Film A.⸗G. i. L., Berlin. ao. H.⸗V. 16 ¾¼ Uhr. 8
Marienburg: Standard Marienburger Gummiwerke A.⸗G., Marienburg, 11 Uhr.
Dienstag, 4. Dezember. b
Berlin: Halle⸗Hettstedter Eisenbahn⸗Gesellschaft, Halle a. S., 12 Uhr Danzig: Waggonfabrik Danzig A.⸗G., Danzig, 11 ½ Uhr. Dortmund: Baroper Walzwerk A.⸗G., Dortmund⸗Barop, 17 Uhn Dortmund: Trierer Walzwerk A.⸗G., Trier, 16 Uhr. „ Niederrheinische Papier⸗ und Pappenfabrik A.⸗G.,
Neuß, 11 Uhr.
Düsseldorf: Unna i. W.: Messingwerk Unna A.⸗G., Unna i. W., 17 4¼ Uhr. Mittwoch, 5. Dezember.
Berlin: Bastfaserkontor A.⸗G., Berlin, 10 Uhr.
Berlin: Deutsche Atlas Allgemeine Versicherungsbank A.⸗G., Lu⸗ wigshafen, ao. H.⸗V., 12 Uhr.
Berlin: Hotelbetriebs⸗A.⸗G. (Bristol, Kaiserhof, Bellevue, Balti⸗ Centralhotel), Berlin, 12 Uhr. 1
Bremen: Nordsee Dt. Hochseefischerei Bremen⸗Cuxhaven A.⸗G. Hamburg, 12 Uhr. 8
Breslau: Trachenberger Zuckersiederei, Trachenberg, 11 Uhr.
Herrenwyk: Hochofenwerk Lübeck A.⸗G., Herrenwyk, 11 ½ Uhr
Donnerstag, 6. Dezember. Berlin: Deutsche Zuckerbank A.⸗G., Berlin, 13 Uhr. Aachen: Tuchfabrik Aachen vorm. Süskind & Sternau A.⸗G., Aachen, 12 Uhr. 1 Erfurt: Schuhfabrik Heß A.⸗G., Erfurt, 10 Uhr. 8 8 Kassel: A.⸗G. für pharmaceutische Bedarfsartikel vormals Georg Wenderoth, Kassel, 10 Uhr. 3 Freitag, 7. Dezember. Aachen: Aachener Kleinbahn⸗Gesellschaft, Aachen, 11 Uhr. Bielefeld: Anker⸗Werke A.⸗G., Bielefeld, 11 ½ Uhr. 8 Fürth: Bayerische Spiegelglasfabriken Bechmann⸗Kupfer A.⸗G., Fürth, 11 Uhr. Hamburg: W. A. Scholten Brandenburg, 12 Uhr. b Sonnabend, 8. Dezember. Mannheim: Pfälzische Preßhefen⸗ und Spritfabrik, Ludwigshafen,
Stärke⸗ und Syrup⸗Fabriken
Angemessene Lieferfristen bewilligen!
Das Reichswirtschaftsministerium teilt mit: Von verschiedenen Seiten wird darüber Klage geführt, daß Herstellerfirmen von ihren Auftraggebern zu kurze Lieferfristen vorgeschieben werden. Besteller, die die Auftragserteilung auf lange Len hinauszögern, verlangen, wenn sie sich zur Erteilung des Auftrages entschlossen aben, häufig Lieferung innerhalb unverhältnismäßig kurzer Fristen. Sie nehmen offenbar an, daß die Lieferwerke auf Grund ihres geringen Beschäftigungsgrades mit besonders kurzen Liefer⸗ fristen auskommen können. Diese Annahme ist aber irrtümlich. Beschränkte Belegschaft und verkürzte Arbeitszeit erfordern viel⸗ mehr meist längere Lieferfristen als sie bei normalem Beschäfti⸗ gungsgrad der Werke erforderlich sind. Wird die Lieferfrist zu kurz bemessen, so ist die Herstellerfirma, insbesondere wenn es sich um die Herstellung großer Anlagen handelt, gezwungen, Ueber⸗ tunden einzurichten, wogegen sie bei längerer und angemessener rist in der Lage wäre, neue Arbeitskräfte einzustellen. Daß bei zu kurzen Lieferfristen nicht immer die gleiche Sorgfalt auf die Herstellung der Anlage verwandt werden kann, ist selbstverständlich. Es muß deshalb allen mit der Vergebung von Aufträgen be⸗ trauten Personen und Stellen, sowohl in ihrem eigenen Interesse als auch im 5— einer kontinuierlichen Beschäftigung der Lieferfirmen auf das dringenste empfohlen werden, sich frühzeitig ur Vergebung ihrer Aufträge zu entschließen und angemessene ieferfristen zu bewillen. “ 8
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Tagung des Reichsgutachterausschusses für Bauvergebung.
Der Reichsgutachterausschuß für Bauvergebung hielt Mitte des Monats seine erste SSröe. ab. Neben den Vertretern des Reiches nahm auch Reichshandwerksmeister Schmidt aun der Sitzung teil. Der Leiter des Reichsgutachterausschusses. Re⸗ G Dr. Ing Kammler, umriß zur Einführung die Aufgaben des Reichsgutachterausschusses, die vor allem in der Klärung der großen und grundsätzlichen Fragen des Vergebungst wesens behegen und die Herbeiführung einer Gemeinschafts« arbeit zwischen Banauftraggebern und Bauauftragnehmern zum Ziel haben. 1 .
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