284 vom 5.
eiger Nr. Dezember 1934.
S. 2
Nachstehende Schuldvers is zum
- des Deutschen Reichs
8 9 Buchst. A. zu 12,50 RM. 23864 2
96603 142195 371 176183 674 181191 198036 96603 142195 371 1 381, 337852 535624 540081 943385 957362 1004379
222051 256013 258525 323982 353942 438060 445207 451227 551588 558748 592694 934549 974607 995809 996412 997745
1044259 1054525 1056518 1119145 1178854 1196954 1200050 1204482
264163 1281703 1298062 1338764 1391482 1264163 7 1b08 829 1653896
1460786 1464050 1486125 1614605 — 609 1616105 1771952 1793665 1806424 178 2019295 297 2057568 787 2177546 2211414
2548331 — 333 2776312.
570 1612355 1765⁰08 2005177 2135786 2454812
Buchst. B. zu 25 RM. 101576 134893 164937 253366 278073 295684 400814 413301 415178 473412 474484 476255 496261 564186 586832 594577 598285 82973
172784
320952 3739
1158279 280 1169471 474 1186065
Bluchst. A. zu 12,50 RM. 1191 (7) 1227 (16) 2385 (27) 2659 (34) 4459 (6) 4564 (12) 6060 (19) 6603 (4) 8175 (29) 8984 (8) 10181 (2)
12051 (8) 12227 (33) 13259 (30) 16362 (27) 17043 (12) 18036 (7) 18525 (9) 18748 (19) 19050 (35) 22371 (5) 22694 (20) 23942 (12) 23982 (11) 25624 (18) 26183 (6) 27495 (23) 27854 (34) 29970 (7) 30123 (11) 31546 (30) 35414 (31) 38568 (1) 38570 (1)
39786 (2) 41126 (15) 41355 (2)
24809 26674 28145
2320247
211202
432019 439191 500703
10703 (38)
sind
8*
b
7876 39236
1133227 1210421
1852126 2067518
8
40181
218984 347043 546060 959105 1009175 1153659 1240144 1429568 1568⁴38 1721123 1885908 2114028 2424246
6709 12551 25737 31577 57547 225037 242688
20 376111 386693
453982 460541 552794 558831
928099 1062412 827 10182 1117574 1134124 1 148559 1150247 “ 47 66065 1195301 1200121
Nr. 81 (Gruppe 19) 1076 (19) 3379 (29) 3607 (28) 7764 (40) 7852 712) 11588 619) 15954 (35) 16013 (9) 18060 (15) 18105 (27) 20194 (10) 22195 23163 (37) 23482 (35) 23525 (30) (29) 25412 (28) 25518 (30) 66) 26745 (28) 27062 (32) 29144 (36) 29421 (35) 31568 (26) 35125 (3) 39177 (24) 39178 (24)
41518 (26) 42331—
65) 3
(38)
333 (37) 42665 (13) 43050 (2) 43605— 609 (7) 44008 (12)
44908 (16)
52896 (8) 53295 (24)
45105 (7) 49786 (28) 497 53297 (24) 54247 (
57438 (5) 58028 (27) 58754 — 756 (32) 87312 (4). Buchst. B. zu 25 RM. Nr. 1202 (Gruppe 8) 1442 (32)
1577 (2) 1994 (41) 1995 (41)
87 (28) 50952 (12) 2²) 54927 (3)
2688 (9) 3982 (16) 5065 (36)
5102 (44) 6506 (38) 6709 (1) 7279 (35) 7280 (35) 7552 (42)
8073 (10) 8601 (41) 9314 (37)
10541 (16) 10814 (14)
10063 (8) 11576 (4) 12019 (15)
10319 (44) 12551 (1)
12794 (19) 13124 (34) 13366 (9) 13920 (13) 13958 (37)
Berlin, den 3. Dezember 1934.
Aus der Verwaltung. Leistungsprinzip in der Fuftizverwaltung.
Der Reichs⸗ und preußische Justizminister Dr. Gürtner hat in einer Rundverfügung an die preußischen Justizbehörden an⸗ Staatsprüfungen mit dem Prädikat „lobenswert“ (bisher „gut“) oder die zweite Staats⸗ prüfung besser bestanden haben, alsbald nach der Ernennung Unterbrechung entgeltlich beschäftigt Voraussetzung ist natürlich, daß auch die Leistungen des Dienst den Erwartungen, geknüpft
geordnet, daß Gerichtsassessoren, die beide
nennenswerte
ständig ohne werden. Assessors im praktischen richterlichen die an den Ausfall seiner Prüfungen entsprechen.
Die Verfügung des Ministers beweist au nationalsozialistischen Staat der Grundsatz der Leistungen wirkliche Geltung hat.
fs neue,
Berücksichtigung des Künstlerischen
bei Gemeindebauten.
In einem Erlaß des Reichs⸗ und preußischen Innenministers
an die Kommunalaufsichtsbehörden und die
Gemeindeverbände wird erneut die Pflicht der Gemeinden betont, bei Bauaufgaben Aufträge für Künstler und Kunsthandwerker auf Holzbauten be⸗ alle Bauvorhaben erstrecken, bei denen der Natur der Sache nach eine solche Mög⸗ In den Vorentwürfen ist ein Vorschlag über die Höhe der Summe zu machen, die für Kunst und kunsthandwerk⸗ Im übrigen weist der daß in besonderen Fällen die Reichskammer
Die Verpflichtung soll nicht
vorzusehen. lj 8 sich in Zukunft auf
schränkt sein, sondern lichkeit besteht.
liche Arbeiten aufgewendet werden soll. Minister darauf hin der bildenden Künst fügung steht.
¶
zur künstlerischen
Reichsregelung der Heilsarmee⸗Sammlungen.
Der Reichs⸗ und preußische Innenminister hat der Heils⸗ armee die Genehmigung erteilt, die Zeitschrift „Der Kriegsruf“ auf Straßen und Plätzen, in Gast⸗ und Vergnügungsstätten, von Haus zu Haus sowie durch unmittelbares Einwirken von Person zu Person zu vertreiben. Weiter ist ihr genehmigt worden, die⸗ jenigen Personen, die bisher regelmäßig der Heilsarmee Spenden
gegeben haben, um die Hergabe von Spenden
Sammeln von Spenden auf Straßen und Plätzen, in Gast⸗ und Vergnügungsstätten und von Haus zu Haus ist unzulässig, ebenso ist das Mitführen von Sammelbüchsen beim Verkauf des Kriegs⸗ .Jede auffällige Verwendung Während der Dauer des Winterhilfswerks soll besonders darauf Bedacht ge⸗ nommen werden, daß die Sammlungen zugunsten des Winter⸗
rufs und beim Abholen der Spenden verboten Werbetätigkeit der Heilsarmee, insbesondere von Musikkapellen, soll ebenfalls unterbleibe
hilfswerks nicht beeinträchtigt werden.
Gemeinden
zur
anzugehen.
die n.
werden,
neue, daß im der Tüchtigkeit und
Aufgebotstermin und Geschaäftszeichen des Amtsgerichts Berlin sind vo
und
Das
Kunst und Wissenschaft.
Spielplan der Berliner Staatstheater.
Donnerstag, den 6. Dezember.
Staatsoper: Bohème. Musikalische Leitung
20 Uhr. Schauspielhaus:
Hans Rehberg. Beginn: 20 Uhr.
7
Der Große Kurfürst.
Preuß. Beginn:
Schauspiel
von 8
chreibungen und Ruslosungsscheine November 1934 vom Amtsgericht Berlin zum Zwecke d
28. 8 aufgeboten wordena:
a) Schuldverschreibungen: 1207124 1220314 1224958 1228340 1238932 1255213 1259444 1266203 1289873 1292518 1326315 1332994 995 1368552 1377816 817 1431319 1545547 548 1571526 1583159 160 1588581 1654658 1678610 1698982 1706425 1709859 1211623 1727301 1740015 1753721 1773339 340 1783085 842240 241 1852514 1866301 1902467 1923932 1950548 — 550 1952831 2136233 2176837 2277879 2349409 2365699 2436453 2492437 2657120—- 122 2809877. 32
Buchst. C. 146891 156998 177118 208862 212364 297528 427177 551436 568559 582402 404 843729 803 875358 877750 907401 911614 918401 963664 985855 990397 1015547 1017971 1022521 1043123 1047094 1051840 1060270 1062882 1065166 1066281 1092772 1096707 1109313 1112027 1125795 1134197 1160691 1239950 1265642 643 645 646 1279804 805 1313740 1324288 1331537 1350279 1361159 1385591 1405717 1409232 1411906 1412824 1469803 1502741 1506709 1518775 1529590 1579341 1639695 697 698 702 1674083 1714201 1724651 1792169 170 1947452 2008394.
1247506 1298444 1426102
zu 50 RM. 5199 17042 33068 128141 273247 296118
p,) Auslosungsscheine: 88 14213 (38) 14301 (36) 14893 (5) 14937 (6)
17340 (37) 18873 (39) 21708 (32) 24186 (19) 25315 (40)
13991 15037 18444
(26 5 16111 (13) 16816 (42) 16817 (42) (38) 18471 (35) 18474 (85) 18831 (19) 19182 (33) 19421 (36) 20952 (11) 21518 (39) 22784 (6) 23293 (10) 23301 (14) 23412 (16) 24484 (16) 24577 (20) 25178 (14) 25203 (38) 25 25684 (10) 26124 (36) 26255 (16) 26574 (33) 26693 (13) 27444 (39) 27547 (2) 27559 (34) 27932 (37) 28285 (20) 29247 (34) 30526 (3) 30837 (227) 31120 — 122 (39) 3 1240 (12) 31241 (12) 31467 (14) 32085 (10) 32721 (9) 34547 (2) 34548 (2) 36301 (8) 37982 (7) 39699 (33) 41514 (12) 41879 (30) 42159 (3) 42160 (3) 45425 (7) 47581 (3) 47640 (6) 48859 (7) 49015 (8) 49548 —550 (15) 50233 (25) 50453 (23) 52932 (14) 53409 (32) 53658 (5) 55301 (12) 56363 (30) 57001 (33).
Buchst. C. zu 50 RM. Nr. 728 (Gruppe 8) 1191 (30) 2364 (8) 3247 (10) 3623 (25) 4697 (29) 5199 (1) 6047 (24) 6355 (23) 6998 (6) 7594 (25) 8141 (5) 8316 (21) 8471 (24) 9813 (28) 10897 (23) 11967 (6) 12340 (25) 12527 (28) 13021 (24) 14164 (22) 14229 (18) 14303 (18) 15858 (19) 17012 (1) 17901 (20) 19973 (9) 20770 (25) 22114 (20) 23272 (26) 23382 (25) 25666 (25) 26118 (10) 26295 (28) 26781 (25) 26891 (5) 27118 (6) 27207 (26) 27528 (10) 28862 (7) 28901 (20) 31330 (20) 33648 (1) 33894 (27)
Reichsschuldenverwaltung.
Berliner Börse am 5. Dezember. Hohe Werte unter Druck — Renten freundlich.
Die vom Reichskabinett gestern beschlossene Verschärfung des Kapitalstockgesetzes hat an der heutigen Berliner Börse besonders in schweren Werten zu starken Abschlägen geführt, die bis über 10 % ausmachten. agegen waren niedrige Werte nur wenig chwächer, vereinzelt sogar leicht gebessert, Renten durchweg etwas reundlicher. Neben der Kulisse war auch teilweise die Privat⸗ kundschaft in hohen Werten Abgeber, während andererseits die Aufnahmefähigkeit in diesen Papieren gering war, so daß bereits kleines Angebot zu größeren Rückgängen führte. Im Verlauf wurde die Tendenz, ausgehend von schweren Werten, fast allge⸗ mein schwächer. Die Börse schloß in lustloser Haltung.
Recht widerstandsfähig zeigten sich die meisten Montanpapiere, nur Harpener machten eine Ausnahme (minus 2 ½¼⅛). Die Lrshten Kursrückschläge zeigten sich in Braunkohlenpapieren; so büßten Niederlausitzer Kohlen nicht weniger als 12 ¼ %, Rheinische Braunkohlen 10 %, Bubiag und Eintracht je 6. % ein. Einen relativ kleinen Rückgang zeigten dagegen Ilse (minus 1 ½). Auch J. G. Farben waren nur wenig verändert (minus ¼), dagegen waren Abschläge am Elektromarkt verschiedentlich wieder größer. So lagen Siemens 4 ¼ %, Accumulatoren sogar 8 % niedriger, dagegen Chade 2,— RM höher. Sonst zeigten sich noch größere Rückgänge in Schubert und Salzer (minus 6), Julius Berger und B. K. L. (je minus 3), Bemberg (minus 3) und Bayrische Mo⸗ toren (minus 3 ¼).
Am Kassamarkt war die Tendenz ebenfalls schwach, dagegen tendierten Renten freundlicher, ohne daß sich jedoch das Geschäft wesentlich belebte. Pfandbriefe, Kommunalobligationen und Stadtanleihen lagen bis ½ % höher, Schuldbücher bis zu ½ c. Tagesgeld blieb mit 4 bis 4 ¼ % unverändert. Am internatio⸗ nalen Devisenmarkt ging das englische Pfund erneut stärker zu⸗ rück und stellte sich in Perlin auf 12,29 ½¼ (12,33), während der Dollar mit 2,492 unverändert blieb. Die Mark tendiert im Aus⸗ land recht fest.
4
Der Reichswirtschaftsminister hat nach Uebernahme der Börsenaufsicht auf das Reich eine Neuordnung des deutschen Börsenwesens vorgenommen, die am 1. Januar 1935in Kraft treten wird. Bisher waren in Deutschland 21 Wertpapierbörsen vorhanden, von denen seit . nur wenige einen öö Verkehr mit nennenswerten Umsätzen aufwiesen. Die Verarmung Deutschlands und die Ueberbrückung von Fen und Raum zur Verbesserung aller Verkehrs⸗ und technischen Verständigungs⸗ möglichkeiten haben eine erhebliche Erweiterung des Bereichs der einzelnen Börse, an vielen Stellen eine starke Ueberschneidung mit Nachbarbörsen mit sich gebracht, der Berliner Börse eine übermäßige Anziehungskraft verliehen und die Mehrzahl der Provinzbörsen veröden lassen. Daneben bedrohten eine gewisse Planlosigkeit in der Aufteilung der Papiere auf die einzelnen Börsen, mangelnde Einheitlichkeit in fast allen Börsenbestim⸗ mungen und besondere Schwierigkeiten in der Zulassung der Wertpapiere die Lebensfähigkeit der Provinzbörsen. Unter dem Gesichtspunkt der Möglichkeit eines börsenmäßigen Handels sind in Deutschland nur wenige Wirtschaftsgebiete vorhanden, die durch Zahl und Bedeutung der ausässigen Industrie⸗ und Han⸗ delsgesellschaften, die Spar⸗ und Kapitalkraft der Bevölkerung
n der Kontrolle der Reichspapiere in Berlin SW 68,
der Anleiheablösungsschuldc
Buchst. D. zu 100 RM. 106346 167505 506
21963 36781 782 174018 185598 599
er Kraftloserklärung
41478 188709 — 711
196909 207803 229062 271436 274756 278946 302521
— 523 588025 1152131
1192700 1194429 1202036
037 1214010 1224719 1250337 1251752 1254724 1281342 1290023 1299468 1301690 1406189 1440179
180 1452762
763 1456840 1549955
1563232 — 234
1610889 1642175 1653184 1663454 1685733 1730896 1740950 1742497 1867715 1938278 1976747 2004140 2045440 2113999 2146016 2165671 2265137 2273734
2294816 817. .
Buchst. E. zu 200 RM. 28767 768 50359 360 53995 55891 892 75509 510 512 94018 019 111606 303506 855833
881919 1022001 002 1232299.
Buchst. F. zu 500 RM. 59202 — 206 251058 379709
442487 464243 479088.
85
Buchst. G. zu 1000 RM. 277952.
Buchst. J. zu 10,000 RM.
12600.
Buchst. K. zu 20,000 RM. 9439 — 441.
34240 (4) 39732 (7) 42839 (18) 46145 (2)
43324 (7)
52037 (4) 54275 (12) 54841 (14) 55198 (16) 55202 (16) 57669 (21) 57670 (21)
35090 (13) 36217 (7) 38241 (12) 40303 (9) 40779 (5) 42209 (12) 46091 (6) 46142 (2) 46146 (2) 50151 (19) 50450 (1)
39701 (19) 42406 (7) 46143 (2) 51659 (5) 55197 (16)
55¹95 (16) 59583 (17).
Buchst. D. zu 100 RM. Nr. 428 (Gruppe 6) 1436 (10) 3223 (25) 4756 (10) 5236 (22) 5237 (22) 8709 — 711 (7)
8946 (10) 11478 (2) 12668 (25) 14890 (25) 17505 (6) 24018 (6) 24542 (24) 24952 (23) 25900 (21) 27803 (7) 27919 (22) 27924 (23) 36384 (10) 37915 (19) 38933 (11) 41199 (27)
16909 (7) 23537 (23) 27629 (21) 34150 (13)
17210 (22)
15331 (20) 17506 (6) 19062 (8)
32640 (25)
42016 (32) 42017 (32) 42337 (31) 43216 (28) 45962 (3) 45963 (3) 46654 (10) 48478 (21) 50040 (3) 50934 (26)
50935 (26)
53155 (6) 54089 (8) 54096 (12) 54340 (23)
55375 (9) 56947 (22) 59389 (1). Buchst. E. zu 200 RM. Nr. 15509 (Gruppe 3) 15510 (3)
15512 (3) 25891 (2) 70699 (2).
20359 (2)
20360 (2) 25892 (2) 48401 (7) 48402 (7) 58319 (2)
21606 (4) 23995 (2)
Buchst. F. zu 500 RM. Nr. 46187 (Gruppe 4) 47409 (1)
64943 (2) 79788 (2).
Buchst. G. zu 1000 RM. Nr. 83852 (Gruppe 2).
und ihre
papierbörsen in der 1 ringerung der Zahl
ammenwirken,
Fällen 3 von Wertpapieren an den wendig geworden sind.
gehoben werden die
a. M. Die an
troffen. Berlin, Breslau,
grun adnUMxAᷓOn
zur Vorwoche wie folgt:
bis 1926 = 100) Bergbau und Schwerindustrie Verarbeitende Industrie.. Handel und Gewerbe.. Gesanit6 Kursniveau der 6 %igen festverzinslichen Wert⸗ papiere Pfandbriefe der Hyp.⸗Akt.⸗ Banken . Pfandbriefe der öffentlich⸗ rechtlichen Kredit⸗Anstalten Kommunalobligationen Oeffentliche Anleihen.. Industrieobligationen.. Durchschnit
bisherige wirtschaftliche oder politische 8 bilde anzusehen sind. Die von der ßnahmen zur Stärkung der Wert⸗ Provinz mußten deshalb von einer Ver⸗ der Börsen begleitet sein.
ehörigkeit als einheitliche Ge egierung vorgeschlagenen Ma
bleibenden Börsen mit zum Teil er chaftsbereich werden als „Hein tarkes Eigenleben entwickeln können, wenn alle igten und verständliche Empfindlichkeiten zurückgestellt werden. An einer solchen Heimatbörse werden in inft; 8 alle börsengängigen Papiere gehandelt, soweit die Ge⸗ ellschaften ihren Sitz in dem Wirtschaftsgebiet der Börse haben; daneben werden in Berlin diejenigen Papiere ing find deren Kapital eine gewisse Mindestgrenze (1,5 und in einigen, illionen RM) erreicht. die das Kabinett soeben verabschiedet h Provinzbörsen und enthalten Ueber⸗ gangsbestimmungen, die infolge der Aufhebung von Es ist Vorsorge ge der amtlich zugelassenen Wertpapiere seine Wertpapierbörsen zu Königsberg, Magdeburg, Stettin und Zwickau. Zusammengelegt werden die Wertpapier⸗ börsen in a) Augsburg und München dem Sitz in München, b) B Hanseatischen Börse mit dem den und Leipzig zu der Sächf d) Düsseldorf, Essen und Kölr mit dem Sitz in Düsseldorf, zu der Rheinisch⸗Mainischen
remen, Hamburg ck zu de Sitz in Hamburg, c) Chemnitz, Dres⸗ ischen Börse mit dem Sitz in Leit i zu der Rheinisch⸗Westfälischen Börse e) Frankfurt a. M. Börse mit dem Sitz in 8 den einzelnen Plätzen bestehenden Warenbörsen und Getreidegroßmärkte werden von Unverändert bestehen bleiben die Hannover und Stuttgart.
Oranienstraße 106/109, zu erfahren.
Zusammen⸗
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eblich erweitertem Wirt⸗
Heimatbörsen“ für 68 Gebiet ein
wenn alle Beteiligten zu⸗
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Zulassung finden,
— Die gesetzlichen Vorschriften, at, erleichtern die Zulassung
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troffen, daß keins otiz verliert. Auf⸗
u der Bayerischen Börse mit und Lübeck zu der Leipzig,
und Mannheim Frankfurt
der Neuordnung nicht be⸗ Wertpapierbörsen in
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1 Börfenkennziffern für die Woche vom 26. November bis 1. Dezember.
Die vom Statistischen Reichsamt errechneten Börsenkennzifsen stellen sich in der letzten Woche (vom 26. 11. bis 1. 12.) im Vergleich
Wochendurchschnitt vom 26. 11. vom 19. 11. bis 1. 12. Aktienkurse (Kennziffer 1924
Monats⸗ durchschnitt bis 24. 11. November
3
85,85 73,87 84,42
ditapparat zu bildende
Im Rahmen der von der Reichsberufsgruppe der Angestellten, Ortsgruppe Berlin, Fachgruppe „Banken und Sparkassen“ durch⸗ geführten Bildungsarbeit sprach am 3. Dezember d. J. der stell⸗ vertretende Präsident des Deutschen Sparkassen⸗ und Girover⸗ bandes, Dr. Gugelmeier, über „Aktuelle Sparkassenfragen“.
Nach einem Ueberblick über Entwicklung und Tätigkeit der Sparkassen und der Girozentralen sowie über die Verbandstätig⸗ jeit beschäftigte sich der Vortragende mit dem vor kurzem ver⸗ öffentlichten Bericht des Bankenausschusses und zog Vergleiche mit der neuen schweizerischen Gefetzgebung für Banken und Spar⸗ kassen. Für die deutschen Sparkassen bedeute die. Feststellung des Bankenausschusses, daß der Aufbau der Kreditinstitute an sich grundlegender Aenderungen nicht bedürfe, ein unverändertes Fort⸗ bestehen der Grundlagen der öffentlichen Sparkassen und Giro⸗ entralen: Gemeindehürgschaft, dezentralisierter Aufbau von unten nach oben, Staatsaufsicht als Bürge der Mündelsicherheit. Dies ei erfreulich und werde zusammen mit der Feststellung des Be⸗ richts, wonach den Sparkassen das Personalkreditgeschäft ebenso wie der Giroverkehr verbleiben, wesentlich zur Beruhigung bei⸗ tragen. Seine weiteren Ausführungen über die Einzelheiten des Berichtes schränkte Präsident Gugelmeier dahin ein, daß sie selbst⸗ verständlich unter dem Vorbehalt der künftigen Stellungnahme zum neuen Bankengesetz zu betrachten seien.
Unter dieser Voraussetzung fällt zuerst ins Auge, daß die öffentlichen Sparkassen dem Gesetz unterstellt, also als Teil des deutschen Kreditapparates behandelt und unter die für diesen Kre⸗ I Aufsicht gestellt werden. Es ist eine Ent⸗ scheidung von größter Bedeutung, wahrscheinlich die wichtigste, die die Neuregelung für die Sparkassen überhaupt bringt. Sie be⸗ deutet den Abschluß einer Entwicklung von 150 Jahren. Noch nicht sehr lange ist es her, daß die Sparkassen völlig vom Stand⸗ punkt der inneren Verwaltung beurteilt und beaufsichtigt wur⸗ den, und sowohl aus dem Gefühl der Tradition heraus, als aus dem ihrer engen Verbundenheit mit ihren Gemeinden daran ge⸗
Das neue Anleihestockgesetz.
Nach dem neuen Anleihestockgesetz dürfen Kapitalgesellschaften von dem Gewinn, den sie ihren Gesellschaftern zur Verfügung stellen, nicht mehr als 6 % des eingezahlten Kapitals in bar aus⸗ schütten. Hat jedoch eine Gesellschaft im Vorjahr mehr als 6 % Dividende verteilt, so ist eine Barausschüttung des Gewinns bis u8 % zulässig. Ein darüber hinaus auszuschüttender Gewinn ist an die Deutsche Golddiskontbank abzuführen, die ihn in Reichs⸗ anleihen oder Gemeindeumschuldungsobligationen für die Gesell⸗ chafter anzulegen hat. Der so gebildete Anleihestock ist von der Golddiskontbank treuhänderisch für die Gesellschafter zu verwalten und mit Ablauf des vierten folgenden Geschäftsjahres an die ge⸗ winnberechtigten Gesellschafter auszuteilen. — Das Gesetz ist ein wpischer Ausdruck nationalsozialistischer Wirtschaftsgesinnung. Das Privateigentum wird in keiner Weise angegriffen. Der Mehrgewinn uͤber 6 % bzw. 8 % hinaus verbleibt in jedem Fall dem Aktien⸗ bzw. Kapitalbesitzer. In diesem Punkt läßt das Gesetz dem Eigentümer eine bessere Berücksichtigung zuteil werden als das erste Anleihestockgeset vom März 1934, welches den An⸗ leiheseock im Vermögen der Gesellschaft beließ. Nunmehr wird der Anleihestock aus dem Vermögen der Gesellschaft ausgesondert und für den Kapitalseigner treuhänderisch verwahrt, bis die Aus⸗ zahlung erfolgen kann. In anderer Beziehung aber geht das Gesetz üͤber das erste Anleihestockgesetz hinaus, indem es auch die⸗ senicen Gesellschaften zur Anleihestockbildung heranzieht, die bis⸗ er schon mehr als 8 % Dividende ausgeschüttet haben und die nach dem ersten Anleihestockgesetz bis zur Höhe ihrer früheren Di⸗ vidende von der Anleihestockbildung befreit waren. Wenn auch fin diese Gesellschaften jetzt die Anleihestockbildung für die Aus⸗ chüttung über 8 % hinaus in Anwendung kommt, so wird damit
dem Grundsatz Rechnung getragen, daß in heutiger Zeit alle Kräfte
zusammenwirken müssen, um die finanziellen Aufgaben des Staates auf dem Gebiete der Arbeitsbeschaffung mit lösen zu helfen. Wenn auch die Zahl der Gesellschaften mit hoher Di⸗ didendenausschüttung sehr gering ist — es kommen noch nicht 10 2% aller Kapitalgesellschaften in Frage —, so dürften doch, wenn die bisherigen Dividenden bei diesen Gesellschaften aufrecht erhalten verden, etwa 40 Mill. RM für die Finanzierung der Arbeits⸗ beschaffung frei werden. Eine Erhöhung dieses Betrages ist aber sehr wohl möglich, weil durch die staatlichen Maßnahmen zur inne⸗ ren Wirtschaftsbelebung eine Reihe von Kapitalgesellschaften wieder ins Verdienen binemsomhen werden. Gerade bei diesen Gesellschaften ist es besonders notwendig, daß sie etwaige Mehr⸗ gewinne, die sie durch die staatlichen Maßnahmen erzielen, im Wege der Anleihe dem Reich zur Verfügung stelken, das ihnen die Erzielung solcher Gewinne ermöglicht hat. — Das Anleihestock⸗ gesetz gilt für die nächsten drei Jahresabschlüsse und findet erst⸗ mals auf den Geschäftsschluß Anwendung, über den nach dem Er⸗ cheinen des Gesetzes Beschluß gefaßt wird. Ueber die Durch⸗ ührung der Einzelheiten des Gesetzes, insbesondere auch hinsicht⸗ lich des Börsenhandels von Aktien, die durch das Gesetz betroffen werden, sind die Vorschriften unmittelbar zu erwarten.
8
Klagen über unzureichende Beachtung der Vor⸗ schriften über Preisschilder.
Die Pressestelle des Reichskommissars für Preisüberwachung mit:
Von Mitgliedern der NS.⸗Frauenschaft ist darüber Klage geführt worden, daß die Vorschriften über Preisschilder und Preisverzeichnisse noch immer nicht hinreichend beachtet werden. Folgende besonderen Klagen wurden vorgebracht: 1. Häufig seien die Preisaushänge so undeutlich geschrieben, daß man sie kaum könne. 2. In vielen Fällen fehlten die vorgeschriebenen ngaben über Gewicht, Maß oder Stückzahl. 3. Es käme auch 6 daß irreführende Preisbezeichnungen gemacht würden, indem 5. B. zu einem in großer Schrift verzeichneten Preise die Worte won — an“ oder „Anzahlung“ in kaum erkennbarer Weise hinzugesetzt würden. 4. Es seien sogar Fälle beobachtet worden, 4 denen Preisaushänge auf beiden Seiten mit verschiedenen hcen beschrieben worden seien, so daß dem Kunden nach Bedarf ie eine oder die andere Seite zugewendet werden konnte. Reichskommissar für Preisüberwachung hat die zu⸗ auf he S gebeten, bei der Ueberwachung der Geschäfte 8 Mißstände besonders zu achten und gegen Verstöße ehen S Preisschildervorschriften mit Zwangsmitteln vorzu⸗ zun 88 besonders schweren Verstößen wird auch die Schlie⸗
g der Betriebs⸗ und Geschäftsräume in Betracht kommen.
teilt
wöhnt waren. In den meisten Ländern außerhalb Preußens liegt ja auch heute noch die Staatsaufsicht über die Sparkassen bei den gleichen Verwaltungsinstanzen wie für die Gemeinden. Es läßt sich allerdings noch nicht exmessen, wie die Befugnisse des Aufsichtsamts, des Bankenkommissars und der Aufsichtsbehörde gegeneinander abgegrenzt werden. So viel aber steht fest, daß nach dem Bericht des Bankenausschusses die maßgebenden Richt⸗ linien auch für die Sparkassen von dem Bankenaufsichtsamt er⸗ lassen werden, und daß dadurch die gesamte Politik der Spar⸗ kassen auf das Tiefste berührt werden wird. Es ist anzunehmen, daß insbesondere auch die Anlagevorschriften für die Sparkassen dem Einfluß des Bankenaufsichtsamtes sehr stark unterstellt wer⸗ den, daß der Aufbau der Revision für die Sparkassen von den all⸗ gemein für das gesamte Bankwesen zu gebenden Richtlinien be⸗ einflußt wird, kurz, daß die Sparkassen von der inneren Verwal⸗ tung noch stärker losgelöst und den für die Kreditinstitute allge⸗ mein zu gebenden Richtlinien unterstellt werden. Bemerkenswert ist auch hier, daß das neue schweizerische Bankgesetz ebenfalls zu einer solchen der Sparkassen kommt. Für den Giro⸗ verkehr der Sparkassen önne die offenbar geplante Einführung eines einheitlichen Ueberweisungsformulars für alle Gironetze Vorteile mit sich bringen, denn zweifellos werde Zeit und Geld erspart, wenn im Girogeschäft Formularübertragungen wegfallen, die heute nötig seien, wenn Zahlungen über verschiedene Giro⸗ netze rüülhen Die Erfahrungen des Spargiroverkehrs könnten die Verhandlungen über alle Dinge nützlich dee Was die Trennung der kurzfristigen Gelder von den Spareinlagen anbe⸗ lange, so komme es doch hier darauf an, welche Bedeutung dieser an sich richtige Frunbsaß in der Praxis haben werde, also welche Gelder als wirklich langfristige Spareinlagen anzusehen seien und welche nicht. Schon jetzt seien in den Zinsabkommen der Kredit⸗ institute gewisse Bestimmungen über Kündigung der Sparein⸗ lagen enthalten; man werde auf dieser Grundlage weiterzu⸗ bauen haben.
Die Bedeutung des neuen Arbeitsrechtes für die deutsche Wirtschaft. Ein Vortrag des Staatsrates Dr. Graf von der Goltz.
Im Rahmen einer von der Universität Halle⸗Wittenberg ver⸗ anstalteten arbeitsrechtlichen Vortragsreihe sprach am Dienstag⸗ abend der bisherige kommissarische Führer der deutschen Wirtschaft, Staatsrat Dr. Graf von der Goltz, über die Bedeutung des neuen Arbeitsrechtes für die deutsche Wirtschaft. Neben der un⸗ mittelbaren Auswirkung für die Wirtschaft rückte er bei der Be⸗ trachtung der neuen arbeitsrechtlichen Grundsätze den Gesichts⸗ punkt in den Vordergrund, daß die entscheidende Bedeutung in der durch das neue Arbeitsrecht beeinflußten Neugestaltung des politischen und sozialen Gesichts unserer Zeit liege, woraus sich die nicht minder starke mittelbare Auswirkung auch für die Wirt⸗ schaft ergebe. Wie das gesamte nationalsozialistische Gedankengut, habe auch das neue Arbeitsrecht seine Wurzeln im Kriegserlebnis. Es beruhe auf der Erkenntnis, daß es sinnlos wäre, wenn die⸗ jenigen, die mehr als vier Jahre bereit waren, für einander zu sterben, nun in Feindschaft einander gegenüberständen. Das Ziel aller Politik im Dritten Reich: Beseitigung gemeinschaftsfeind⸗ licher Kräfte und Zustände bestimme auch die arbeitsrechtliche Gesetzgebung. Die Wirtschaft selbst habe ein Interesse daran, in diesem Sinne von der nationalsozialistischen Neuordnung mit er⸗ faßt zu werden, damit auch hier die bisherigen, naturgesetzlich nicht bedingten Störungen und Beunruhigungen beseitigt werden. Der Appell an die verantwortungsbewußte und verantwortungs⸗ freudige Persönlichkeit kennzeichne die ganze arbeitsrechtliche Gesetzgebung des Dritten Reiches, die jede bürokratische Schemati sierung zu vermeiden bestrebt sei. Als eine der genialsten Gesetzes⸗ schöpfungen der letzten zwei Jahre bezeichnete Graf von der Goltz in diesem Zusammenhang den Treuhänder der Arbeit, der nicht zu vergleichen sei mit dem Schlichter der Vergangenheit. In dieser neuen Einrichtung des Treuhänders der Arbeit sei die Grundlage für eine künftige Selbstverwaltung der Wirtschaft geschaffen.
Die Lage am Altmetallmarkt.
Die Geschäftstätigkeit am Altmetallmarkt bewegte sich auch in den letzten Wochen in engen Grenzen, wenn auch in einigen Sorten, insbesondere in Blockmetallen, wie in Blockmessing und RG⸗5⸗Blöcken, eine gewisse Auflockerung wahrnehmbar ist. Da⸗ gegen sind Altkupfer, Altweichblei und Messingabfälle weiterhin schwer zu haben. In Alt⸗Aluminium hielt die lebhafte Nach⸗ frage an, ohne daß der Bedarf immer mit dem aufkommenden Material gedeckt werden konnte. Zinn und zinnhaltige Mate⸗ rialien werden noch immer außerordentlich wenig angeboten. Während die Preise für Blockmetalle im Hinblick auf die durch die Verbrauchsregelung bedingte geringe Aufnahmefähigkeit der Verarbeiter zur Schwäche neigen, verharren die Notierungen für Altmetalle in fester Haltung. — Die mit Wirkung ab 1. De⸗ zember erfolgte Einführung von Händlerverdienstspannen brachte insofern eine gewisse Befriedigung, als hiermit eine seit längerer Zeit vom Handel gestellte Forderung in Erfüllung ging. Sie enttäuschte allerdings nach der Richtung, als sich die Neuregelung zunächst nur auf Neu⸗ und Blockmetalle, nicht aber auf Alt⸗ materialen bezieht. Allerdings ist bei den Altmaterialien die Schaffung von Händlerzuschlägen außerordentlich kompliziert, da die Verhältnisse bei jedem Material anders liegen. Zur Zeit werden Prüfungen von den zuständigen Stellen vorgenommen, ob und in welchem Umfang die Einführung von Händlerver⸗ diensten bei den einzelnen Metallsorten möglich ist, wobei ins⸗ besondere darauf Rücksicht genommen werden dürfte, welche Materialen hauptsächlich unmittelbar von den Gießereien wieder verwendet werden, also nicht erst eine Umschmelzung in Block⸗ metalle exfahren. Man ist sich selbstverständlich in allen beteiligten Kreisen darüber klar, daß nicht nur keine Ausschaltung des Alt⸗ metallhandels erfolgen es sondern daß ihm auch genügende Verdienstmöglichkeiten gewährleistet werden müssen. Auf Grund einer vielverzweigten und individuell eingestellten Organisation ist der Handel die Instanz, alle Metallmengen aufzukaufen und der Wiederverwendung nutzbar zu machen. Die Verarbeitungswerke sind vielfach gar nicht in der Lage, die von den Abgabestellen über⸗ nommenen Posten restlos zu verwenden oder sie ohne viel Auf⸗ wand von den ungeeigneten Sorten zu befreien. Man kann hoffen, daß die Einführung von Händlerverdienstspannen und die völlige Wiedereinschaltung des Handels in das Altmetallgeschäft nur noch eine Frage der Zeit ist, und daß die darauf hinzielenden Prü⸗ fungen der zuständigen Instanzen bald beendet sein werden.
. In der Zeit vom 1. Juli bis zum 30. September 1934 hat die Deutsche Siedlungsbank die Finanzierungsgenehmigung ür 240 Siedlungsverfahren erteilt, die durch zugeläassene Siedlungs⸗ träger durchgeführt werden. Darüber hinaus sind in 428 Faͤllen die benötigten Kredite unmittelbar an einzelne Siedler und An⸗ lieger gewährt worden. Während diese 428 Einzelfälle nur Flächen von insgesamt 2400 ha ausmachen, umfassen die 240 Siedlungsverfahren 33 900 ha Fläche, und zwar im östlichen Deutschland allein 27 800 ha. Nach den vorläufigen Einteilungs⸗ plänen werden auf etwa 30 000 ha rund 1900 neue Bauernhöfe entstehen. Die restlichen Flächen werden zum größten Teil für Landzulagen an Anlieger zwecks Hebung bestehender Klein⸗ betriebe bis zur Größe einer selbständigen Ackernahrung Ver⸗ wendung finden. 8. Zum Vergleich sei erwähnt, daß im 3. Vierteljahr 1933 u““ für knapp 15 000 ha erteilt worden sind. In den 240 Siedlungsverfahren ergaben die Ankaufspreise eine Summe von r1d. 22,5 Millionen Reichsmark. Der durch⸗ schnittliche Hektarpreis stellt sich auf 663 ℳ. Die Deutsche Sied⸗ lungsbank bewilligte in den 240 Verfahren rd. 8 Millionen Reichsmark Ankaufskredit, so daß insgesamt etwa 36 % der Preissumme dadurch gedeckt werden. Ein weiterer Teil von 48 % wird durch übernommene Vorlasten in Höhe von 10,3 Mil⸗ lionen Reichsmark gedeckt, der Rest durch Eigenleistung der Sied⸗ lungsträger und gestundete Beträge. Im 3. Vierteljahr wurden an Siedlungsträger 12,8 Mil⸗ lionen Reichsmark Besiedlungskredit für Bautenerrichtung, Meliorationen und sonstige Aufwendungen zum Zwecke der Be⸗ siedlung bewilligt. Auf Baukredit entfallen etwa 10 Millionen Reichsmark, die durch Wechselziehung im Rahmen des Reinhardt⸗ Programms bewilligt wurden. Ferner erfolgten Nachbewilligun⸗ en und Ablösungen von zunächst übernommenen Vorlasten in rüher genehmigten Verfahren in Höhe von rd. 1,8 Millionen Reichsmark, und schließlich beanspruchten die 428 Einzelfälle rd. 1,7 Millionen Reichsmark Kredit. An 670 Siedler wurden zur Ergänzung unzureichender Eigenmittel Einrichtungskredite in einer Gesamthöhe von rd. 1,8 Millionen Reichsmark gewährt. „Insgesamt betragen die Kreditbewilligungen des III. Vier⸗ teljahres 1934 26,1 Mill. RM. Ausgezahlt wurden insgesamt 21 Millionen RM. 8 Von Anfang Januar bis Ende September 1934 wurden Finanzierungsgenehmigungen für 89 000 ha Fläche erteilt, aus denen neben Landzulagen in verschiedenem Umfang etwa 4 200 Bauernhöfe geschaffen werden. Zum Erwerb dieser Fläche sind rd. 25 Millionen RM Ankaufskredit gewährt worden. Ferner ereichten in gleichem Zeitraum die Bewilligungen von Besied⸗ lungskredit 35 Millionen RM, und zwar von Baukredit etwa 23 Millionen RM durch Wechfelziehung (Reinhardt⸗Programm).
Die Deutsche Siedlungsbank bewilligte bis Ende September 1934 Kredite von insgesamt 527 Millionen RM, das sind 85 Millionen RM mehr als Ende September 1933.
Durch diese Kredite sind der Siedlung Landflächen von ins⸗ gesamt 613 000 ha zugeführt worden, mit denen rd. 40 000 Stellen geschaffen und rd. 8 000 bestehende Kleinstellen vergrößert worden sind. Etwa 3 000 Stellen entstanden auf rd. 35 000 ha früheren Oedlandes. Ueber 10 000, Siedlern wurden Einrich⸗ tungskredite von insgesamt 17,3 Millionen RM bewilligt.
Nach dem Stand vom 30. September 1934 führte die Deutsche Siedlungsbank 2 397 Zwischenkreditkonten für Sied⸗ lungsträger und 6708 Einzelkonten für unmittelbare Kredite an Siedler und Anlieger; ferner 10 199 Einrichtungskreditkonten:
Ein internationaler Vergleich der Lebenshaltungs⸗ kosten.
Der Vergleich der Lebenshaltungskosten in den einzelnen Ländern gehört zu den interessantesten Fragen der Sozialstatistik. Ueber den gesamten Fragenkreis hat das Internationale Arbeits⸗ amt soeben eine Studie veröffentlicht, die sich auf die Berechnung von Meßziffern für die Lebenshaltungskosten und die Mieten bezieht.
Eine umfassende Untersuchung dieser Fragen wird dadurch erschwert, daß für zahlreiche Länder geeignete Unterlagen fehlen, die Verbrauchsgewohnheiten und die Wohnsitten große Unter⸗ schiede aufweisen, die Ausstattung und Größe der Wohnungen trotz gleichen Mietpreises sehr verschieden sein kann usw. Alle diese Schwierigkeiten sind insbesondere in einer vergleichenden Erhebung vom Jahre 1931/32 aufgewiesen, die sich auf die Lebenshaltungskosten in einigen europäischen Städten und in Detroit (Vereinigte Staaten) bezog. Damals sollte festgestellt werden, wieviel ein Lohnempfänger in einigen europäischen Ländern verdienen muß, um dieselbe Lebenshaltung zu haben wie ein amerikanischer Arbeiter mit einem bestimmten Einkommen. Bei dieser Untersuchen ergab sich eine ganze Reihe methodischer Fragen. 1931 hat eine Konferenz der beamteten Arbeitsstatistiker 1 u. a. das Problem des internationalen Vergleichs der Lebens⸗ haltungskosten geprüft. Sie hat für dieses Gebiet der Statistik bestimmte Richtlinien aufgestellt. Die soeben veröffentlichte Arbeit enthält die ersten praktischen Ergebnisse, die auf dem Gebiete der Ernährungskosten und der Mieten nach den ange⸗ gebenen Richtlinien unternommen worden sind.
Andere Faktoren der Lebenshaltungskosten, wie die Ausgaben für Heizung und Beleuchtung und die Frage der Zusammen⸗ fassung der Meßziffern für die einzelnen Ausgabengruppen, sollen später untersucht werden. Zweifellos stellt diese neue Studie einen wichtigen Beitrag zur Frage des in ionaler der Lebenshaltungskosten dar.
Verbraucherschutz bei der Fleischpreisgesta tung.
Der Reichskommissar für Preisüberwachung hat die Ueber⸗
wachungsstellen angewiesen, dafür Sorge zu tragen, daß die
heutigen Preise für Fleisch und Fleischwaren unter keinen
Umständen erhöht werden. Falls die zur Preisfestsetzung befugten
Stellen heute geltende örtliche Preise für solche Waren für über⸗
höht halten, so hat eine Abänderung der Preise im Einvernehmen mit dem Reichskommissar für die Vieh⸗, Milch⸗ und Fettwirtschaft zu erfolgen, der seinerseits im Einvernehmen mit dem Preis⸗
kommissar handelt. Die Preisnotierungen für Lebendvieh werden
im übrigen so geregelt, daß sie den Kleinverkaufspreisen ent⸗ sprechen. Die Fleischer haben es in der Hand, Ueberpreise für
Lebendvieh nicht zu bewilligen.