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Zentralhandelsregisterbeilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 289 vom 11. Dezember 1934. S. 6
1699,
frau des Hermann
1677, 1683,
1678, 1684, 1687, 1688, 1689, 1690, 1691, 1693, 1694, 1695, 1696, 1697, plastische Erzeugnisse, Schutzfrist 8 Jahre, angemeldet am 26. November 1934, vormittags 11 Uhr 55 Minuten.
Amtsgericht Pegau, den 7. Dez. 1934.
Stuttgart. .[55804]
Musterregistereintragungen vom 30. No⸗ vember 1934:
Nr. 4434, Frau Hedi Metzke⸗Rovira, Ehefrau des Julius Metzke, Architekten, Stuttgart, ein verschlossener Umschlag, enthaltend: 2 Abbildungen von Hand⸗
1679,
1674, 1685,
1680, 1686, 1692,
1675, 1681,
1676, 1682,
taschen, Fabr.⸗Nrn. 62 u. 63, plastische
Erzeugnisse, Schutzfrist drei Jahre, ange⸗ meldet am 1. November 1934, vormittags 9 Uhr 35 Min.
Nr. 4435, Vereinigte Trikotfabriken (R. Vollmoeller) A.⸗G., Vaihingen a. F., ein versiegeltes Päckchen, enthaltend: 1 Badeanzug mit Reißverschluß, lfde. Nr. 1 Gesch.⸗Nr. 342, plastisches Erzeugnis, Schutzfrist drei Jahre, angemeldet am 3. November 1934, nachmittags 5 Uhr 30 Min.
Nr. 4436, Vereinigte Trikotfabriken (R. Vollmveller) A.⸗G., Vaihingen a. F., ein versiegeltes Päckchen, enthaltend: 1 Badeanzug, Ifde. Nr. 1, Gesch.⸗Nr. 372, plastisches Erzeugnis, Schutzfrist drei Jahre,
angemeldet am 3. November 1934, nach⸗
mittags 5 Uhr 30 Min.
Nr. 4437, Wilh. Bleyle G. m. b. H., Stuttgart, ein versiegelter Umschlag, ent⸗ haltend: 2 Muster zu einer Ausstattung 88 Kataloge, Plakate, Prospekte, Inserate, Kalender, Diapositive usw., Fabr.⸗Nr. 2530, 2531, Flächenerzeugnisse, Schutz⸗ frist drei Jahre, angemeldet am 7. No⸗ vember 1934, vormittags 11 Uhr 55 Min.
Nr. 4438, Wilh. Bleyle G. m. b. H., Stuttgart, ein versiegelter Umschlag, ent⸗ haltend zwei Dessinmuster (neues Orna⸗ ment), Fabr.⸗Nr. 85/35, 87/35, Flächen⸗ erzeugnisse, Schutzfrist drei Jahre, an⸗ gemeldet am 7. November 1934, vor⸗ mittags 11 Uhr 58 Min.
Nr. 4439, Firma Geo D. Knipp, Stutt⸗ gart, ein Umschlag (offen), enthaltend zwei Abbildungen des Modells einer Akten⸗ tasche mit Lederbügel und Griff, Modell Nr. 71, plastische Erzeugnisse, Schutzfrist drei Jahre, angemeldet am 10. November 1934, vormittags 10 Uhr 35 Min.
Nr. 4440, Walter Knoll & Co. G. m. b. H., Stuttgart⸗Feuerbach, ein ver⸗ schlossener Umschlag, enthaltend sechs Ab⸗ bildungen von Modellen zu Sessel, Fabr.⸗ Nrn. 300 — 303, 305, Couch, Fabr.⸗Nr. 304, plastische Erzeugnisse, Schutzfrist drei Jahre, angemeldet am 14. November 1934, vor⸗ mittags 7 Uhr 50 Min. -
Nr. 4441, Karl Wehle, Kaufmann, Stuttgart, ein Formular Nr. 334 (Orts⸗ krankenkassen), offen, Flächenerzeugnis, Schutzfrist drei Jahre, angemeldet am 16. November 1934, vormittags 11 Uhr 15 Min.
Nr. 4442, Firma Geo D. Knipp, Stutt⸗ gart, ein unverschlossener Umschlag, ent⸗ haltend Abbildungen von drei Modellen zu: Nr. 72 Damentasche zum Verlängern, Nr. 73 Damentasche, je mit Schnallen⸗ riemen und Druckknopfverschluß sowie eigenartig an demselben angebrachten Handgriff, Nr. 74a und b Notiz⸗ und Briefpapierblock mit Schnallenriemen und Druckknopfverschluß, plastische Erzeugnisse, Schutzfrist drei Jahre, angemeldet am 19. November 1934, vormittags 10 Uhr 20 Minuten.
Nr. 4443, Klara Zaiß, geb. Serva, Ehe⸗ Zaiß, Kaufmanns, Stuttgart⸗Feuerbach, ein Umschlag (offen), enthaltend eine Rasierklinge „Damaszena“ mit auf der Klinge eingeätzten Faserungen, plastisches Erzeugnis, Schutzfrist drei Jahre, angemeldet am 22. November 1934, vor⸗ mittags 11 Uhr 15 Min.
Nr. 4444, Wilh. Bleyle G. m. b. H., Stuttgart, ein versiegelter Umschlag, ent⸗ haltend sieben Muster (Flächenerzeugnisse) zu einer Ausstattung für Kataloge, Pro⸗ spekte, Plakate, Inserate, Kalender, Dia⸗ positive usw., Fabr.⸗Nrn. 2532 bis 2538, drei Abbildungen von Modellen (plastische Erzeugnisse) von Schaufensterdekorationen, Fabr.⸗Nrn. 2539 bis 2541, Flächenerzeug⸗ nisse und plastische Erzeugnisse, Schutzfrist drei Jahre, angemeldet am 26. November 1934, vormittags 11 Uhr 45 Min.
Zu Nr. 4092, Muster der Firma Fried⸗ rich Haizmann, Stuttgart, Schutzfrist um weitere drei Jahre verlängert, angemeldet am 22. November 1934.
Amtsgericht Stuttgart I.
7. Konkurse und Vergleichsfachen.
Berlin-Charlottenburg. [56241] Ueber den Nachlaß des am 22. Juli 1934 verstorbenen Fleischermeisters Jo⸗ hann Skok, zuletzt wohnhaft in Berlin⸗ Neukölln, Kaiser⸗Friedrich⸗Str. 218, ist heute, 11 Uhr, das Konkursverfahren er⸗ öffnet worden. — 251. N. 127. 34. — Ver⸗ walter: Kaufmann Willy Meyer, Berlin⸗ Spandau, Schönwalder Str. 13/14. Frist zur Anmeldung der Konkursforderungen bis 3. Januar 1935. Erste Gläubigerver⸗ sammlung 5. Januar 1935, 11 Uhr. Prü⸗ fungstermin am 5. Februar 1935, 10,30 Uhr, im Gerichtsgebäude, Charlottenburg, Tegeler Weg 17/20, Zimmer 21. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis 3. Januar 1935. Berkin⸗Charlottenburg, 6. Dez. 1934.
Almttsgericht Charlottenburg,
Tegeler Weg, Abteilung 251.
Bielefeld. .[56242]
Ueber das Vermögen des Kaufmanns Fritz Lohmann, Bielefeld, Niederwall Nr. 17 und Breite Straße, ist heute 9 ½ Uhr der Konkurs eröffnet. Konkursverwalter ist der Bücherrevisor Hermann Koppe, Bielefeld, Wertherstraße Nr. 53. Offe⸗ ner Arrest mit Anzeigepflicht und Anmelde⸗ frist bis zum 12. Januar 1935. Erste Gläubigerversammlung zur Beschluß⸗ fassung über die Beibehaltung des er⸗ nannten oder die Wahl eines anderen Ver⸗ walters sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretenden⸗ falls über die im § 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände am 5. Januar 1935, 10 ¼ Uhr, im hiesigen Amtsgericht, Detmolder Straße Nr. 9, Zimmer Nr. 13. Prüfungstermin am 26. Januar 1935, 10 ¼ Uhr, daselbst.
Bielefeld, den 7. Dezember 1934.
Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
Garmisch. .[56243] Bekanntmachung.
Das Amtsgericht Garmisch hat am 7. Dezember 1934, nachm. 5 Uhr, über den Nachlaß des am 28. 9. 1934 in Parten⸗ kirchen verstorbenen Benefiziaten Max Müller von Partenkirchen⸗Skt. Anton, den Konkurs eröffnet. Als Konkursverwalter wurde Rechtsanwalt Kuno H. F. Schneider in Partenkirchen ernannt. Offener Arrest ist erlassen und Anzeigefrist in dieser Rich⸗ tung bis zum 21. Dezember 1934 ein⸗ schließlich festgesetzt. Frist zur Anmeldung der Konkursforderungen ist bis zum 28. Dezember 1934 einschließlich bestimmt. Wahltermin zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, Bestellung eines Gläubigerausschusses, dann über die in den §§ 132, 134, 137 der Konkursord⸗ nung bezeichneten Fragen wird in Ver⸗ bindung mit dem allgemeinen Prüfungs⸗ termin abgehalten am Dienstag, den 8. Januar 1935, vorm. 9 Uhr, im Zimmer Nr. 4 des Amtsgerichts.
Garmisch, den 7. Dezember 1934.
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Garmisch. Hengersberg. [56244] Bekanntmachung.
Das Amtsgericht Hengersberg hat am 7. Dezember 1934, vormittags 9 Uhr, über das Vermögen des Benediktinerstiftes Niederaltaich das Konkursverfahren er⸗ öffnet. Vorläufiger Konkursverwalter: Rechtsanwalt Dr. Paul Adler in Deggen⸗ dorf. Offener Arrest mit Anzeigepflicht nach § 118 K.⸗O. bis zum 5. Januar 1935. Anmeldefrist für Konkursforderungen bis zum 19. Januar 1935 einschließlich. Ein vorläufiger Gläubigerausschuß ist bestellt. Als vorläufige Mitglieder des Gläubiger⸗ ausschusses sind ernannt: Josef Schnell⸗ bögel, Direktor der Bayer. Hypotheken⸗ und Wechselbank, Filiale Deggendorf, Hans Gerstner, Baugeschäftsinhaber in Deggendorf, Josef Dollinger, Direktor der Bayer. Vereinsbank, Filiale Deggen⸗ dorf. Termin zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Konkursverwal⸗ ters und über die Bestellung eines Gläu⸗ bigerausschusses ist bestimmt auf Sams⸗ tag, 5. Januar 1935, vorm. 9 Uhr, im Sitzungssaal des Amtsgerichts Hengers⸗ berg. Allgemeiner Prüfungstermin ist bestimmt auf: Dienstag, 5. Februar 1935, vorm. 9 Uhr, im Sitzungssaal des Amts⸗ gerichts Hengersberg.
Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hengersberg.
Karlsruhe, Baden. .[56245] Ueber das Vermögen der Firma Stanislaus Esmann Nachf. G. m. b. H. in Karlsruhe, Feinkostgeschäft, Kaiserstr. 138, wurde heute, nachmittags 5,30 Uhr Kon⸗ kurs eröffnet, nachdem deren Antrag auf Eröffnung des gerichtlichen Vergleichs⸗ verfahrens abgelehnt worden ist. Ver⸗ walter: kaufm. Sachverständiger und Bücherrevisor Wilhelm Fries in Karls⸗ ruhe, Georg⸗Friedrich⸗Str. 22. Offener Arrest mit Anzeigefrist sowie Anmeldefrist bis 2. Januar 1935. Erste Gläubigerver⸗ sammlung am 4. Januar 1935, vormit⸗ tags 10 Uhr, Zimmer Nr. 40, I. Stock, Prüfungstermin am 16. Januar 1935, vormittags 10 ½¼ Uhr, vor dem Amtsgericht Karlsruhe, Akademiestr. 4, 2. Stock, Zimmer Nr. 131. Karlsruhe, den 7. De⸗ zember 1934. Bad. Amtsgericht. A 5. Lauenburg, Elbe. .[56246] Konkursverfahren.
Ueber das Vermögen der Firma Ludwig Freystatzky, Inhaber Kaufmann Heinrich Freystatzky in Lauenburg, Elbe, ist am 19. November 1934, 13 Uhr, der Konkurs eröffnet. Verwalter: Kaufmann Ludwig Bannier in Lauenburg, Elbe. Anmeldefrist bis 16. Januar 1935. Erste Gläubigerversammlung 9. Januar 1935, 10 Uhr. Allgemeiner Prüfungstermin 26. Januar 1935, 10 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis 16. Januar 1935.
Amtsgericht in Lauenburg, Elbe. Laufen, O. Bayern. .[56247] Bekanntmachung.
Das Amtsgericht Laufen hat über das Vermögen des Architekten Otto Wanners⸗ dorfer in Freilassing am 8. Dezember 1934, vormittags 10 ÜUhr 05 Minuten, den Konkurs eröffnet. Konkursverwalter: Rechtsanwalt Justizrat Karl Wochinger in Laufen. Offener Arrest ist erlassen. Frist zur Anmeldung der Konkursforde⸗ rungen bis Mittwoch, den 2. Januar 1935. Termin zur Wahl eines anderen Verwal⸗ ters und Bestellung eines Gläubigeraus⸗
schusses sowie allgemeiner Prüfungs⸗
termin am 8. Januar 1935, vormittags 10 Uhr. b Geschäftsstelle des Amtsgerichts Laufen.
Leipzig. .[56248]
Ueber das Vermögen des Transport⸗ geschäftsinhabers Hans Meseck in Leipzig 0 5, Holsteinstr. 37, all. Inhabers der im Handelsregister nicht eingetragenen Firma „Dübener Holzwolle Großhandel“ in Leipzig 0 5, Dautestr. 112 c, wird heute, am 7. Dezember 1934, nachmittags 1 ¾½ Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Konkursverwalter: Kaufmann Paul Mein⸗ hold in Leipzig C 1, Sebastian⸗Bach⸗Str. 5. Anmeldefrist bis zum 28. Dezember 1934. Wahl⸗ und Prüfungstermin am 11. Ja⸗ nuar 1935, vormittags 9 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 20. De⸗ zember 1934.
Amtsgericht Leipzig, Abt. II A 1, den 7. Dezember 1934.
Naumburg, Saale. .[56249]
Konkursverfahren. Ueber das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Oskar Daßler in Naumburg (Saale), Gartenstraße Nr. 26, alleinigen Inhabers der im Handelsre⸗ gister eingetragenen Firma: „Bohn & Erdmann Nachf. in Naumburg (Saale)“ ist heute, 12 ¾ Uhr, das Konkursverfahren eröffnet worden. Konkursverwalter ist der Buchprüfer Kurt Münch, hierselbst, Hallesche Straße Nr. 21, Fernruf 2365. Offener Arrest nach § 118 K.⸗O. mit An⸗ zeigefrist bis 5. Januar 1935 ist erlassen. Frist zur Anmeldung der Konkursforde⸗ rungen bis 5. Januar 1935. Termin zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder zur Wahl eines an⸗ deren Verwalters, eines Gläubigeraus⸗ schusses und wegen der in §§ 132, 134, 137 der K.⸗O. bezeichneten Angelegen⸗ heiten und allgemeiner Prüfungstermin am 17. Januar 1935, 10 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 52.
Das Amtsgericht Naumburg (Saale),
den 7. Dezember 1934.
Sprottau. .[56250] Ueber das Vermögen des Handels⸗ mannes Wilhelm RNitschke in Sprottau, Sprottischdorfer Straße 62, ist am 27. No⸗ vember 1934 um 17 Uhr das Konkursver⸗ fahren eröffnet worden. Konkursverwal⸗ ter: Kaufmann Heinrich Seifert in Sprot⸗ tau. Frist zur Anmeldung der Konkurs⸗ forderungen bis einschließlich 14. 1.1935. Gläubigerversammlung zur Beschluß⸗ fassung über: a) die Beibehaltung des er⸗ nannten oder die Wahl eines anderen Ver⸗ walters, b) die Bestellung eines Gläubiger⸗ ausschusses, c) die Hinterlegungsstelle für die Konkursmassengelder, Wertpapiere und Kostbarkeiten, d) die sonstigen Gegenstände des § 132 der Konkursordnung am 4. 1. 1935 um 11 Uhr und Prüfungstermin am 25. 1. 1935 um 11 Uhr vor dem Amts⸗ gericht, hier, Zimmer Nr. 9. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis 14. 1. 1935 ein⸗ schließlich. (2 N 8/34.) Amtsgericht Sprottau, 27. November 1934.
UIlm, Donau. .[56251] Konkurseröffnung über das Vermögen der Katharina Geyer, Witwe in Albeck, Kr. Ulm, am 5. Dezember, 12 Uhr. Konkursverwalter: Bezirksnotar Wolf in Langenau. Offener Arrest mit Anzeige⸗ pflicht und Anmeldefrist bis 29. Dezember. Erste Gläubigerversammlung mit Tages⸗ ordnung gemäß §§ 110, 132, 134 K.⸗O. und Prüfungstermin Samstag, 5. Januar, 9 Uhr, Saal 36 des Amtsgerichts. Amtsgericht Ulm.
Berlin-Charlottenburg. [56252]
Das Konkursverfahren über den Nach⸗ laß des am 4. September 1933 verstorbe⸗ nen und zuletzt in Berlin⸗Friedenau, Ringstr. 28, wohnhaft gewesenen Stadt⸗ amtsrats Georg Voß ist am 5. Dezember 1934 eingestellt worden, weil eine den Kosten des Verfahrens entsprechende Masse nicht vorhanden ist.
Amtsgericht Charlottenburg. Abt. 253.
Berlin-Charlottenburg. [56253] Das Konkursverfahren über den Nach⸗ laß der am 9. Dezember 1931 im Hotel Habsburger Hof in Berlin verstorbenen Witwe Elisabeth Fabian geb. Leitner ist nach Schlußtermin aufgehoben. Berlin⸗Charlottenburg, 5. Dez. 1934. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Abt. 255. Büdingen. Beschluß. .[56254] Nach rechtskräftiger Bestätigung des Zwangsvergleichs vom 19. September 1934 wird das Konkursverfahren über das Vermögen der Wilhelm Ludwig Bopp Eheleute in Vonhausen aufgehoben. Büdingen, den 5. Dezember 1934. Hessisches Amtsgericht.
Düsseldorf. .[56255]
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Robert Neuneyer, Inhaber einer Medizinaldrogerie und Photo⸗ handlung in Düsseldorf, Fürstenwall 59, wird aufgehoben, nachdem der den Zwangsvergleich bestätigende Beschluß vom 11. Oktober 1934 rechtskräftig ge⸗ worden ist.
Düsseldorf, den 6. Dezember 1934.
Amtsgericht.
Heidelberg. .[56256]
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Merkuria⸗Volkstarif, Zweck⸗ u. Bausparkasse G. m. b. H. i. L. in Heidel⸗ berg wurde nach erfolgter Abhaltung des
.“
Schlußtermins und Vornahme der Schluß⸗ verteilung aufgehoben.
Heidelberg, den 6. Dezember 1934. Amtsgericht. A 2. Herborn, Dillkr. .[56257]
In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Schweinehändlers Fritz Buhl, der Jüngere, in Herborn wird die Vornahme der Schlußverteilung geneh⸗ migt. Termin zur Abnahme der Schluß⸗ rechnung und zur Erhebung von Einwen⸗ dungen gegen das Schlußverzeichnis wird auf den 11. Januar 1935, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Rotherstraße 16, Zimmer 15, anberaumt. Der Termin dient auch zur Anhörung der Gläubiger über die für die Mitglieder des Gläubigerausschusses festzusetzenden Gebühren und Auslagen.
Herborn, den 5. Dezember 1934.
Amtsgericht.
Klingenthal, Sachsen. .[56258] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Bauunternehmers Paul Alfred Schneidenbach in Obersachsenberg, jetzt Sachsenberg⸗Georgenthal, alleinigen In⸗ habers der Firma Johann C. Schneiden⸗ bach (Baugeschäft), daselbst, ist nach Ab⸗ haltung des Schlußtermins aufgehoben worden. K. 3/27. Amtsgericht Klingenthal, 26. Nov. 1934.
Klingenthal, Sachsen. .56259] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Frau Ottilie Clara vhl. Wunder⸗ lich geb. Rudert in Klingenthal, alleinigen Inhaberin der Firma Wolf & Comp., Musikwarenversandgeschäft in Klingen⸗ thal, wird aufgehoben, nachdem der im Vergleichstermin vom 8. Februar 1933 angenommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom gleichen Tage bestätigt worden ist. K. 12/30. Amtsgericht Klingenthal, 27. Nov. 1934.
Landsberg, Lech. [56260] Das Amtsgericht Landsberg a. L. hat durch Beschluß vom 7. Dezember 1934 das Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Johann Gebhardt jr. in Landsberg a. L. mangels Masse eingestellt. Mainz. Konkursverfahren. [56261] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Friedrich Zimmermann, Sport⸗ warenhändler in Mainz, Flachsmarkt⸗ straße 4, wird eingestellt, da eine den Kosten des Verfahrens entsprechende Konkursmasse nicht vorhanden ist. Mainz, den 30. November 1934. Amtsgericht.
Mainz. Konkursverfahren. [56262]
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Aktiengesellschaft in Firma Alter Eickemeyer, Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Mainz, wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.
Mainz, den 4. Dezember 1934. Amtsgericht. Marienburg, Westpr.
Beschluß.
In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Frau Hedwig Helmreich, Papierhandlung, Marienburg, wird, nach⸗ dem der im Vergleichstermin vom 27. Sep⸗ tember 1934 angenommene Zwangsver⸗ gleich durch rechtskräftigen Beschluß be⸗ stätigt ist, hierdurch aufgehoben. Amtsgericht Marienburg, 5. Dez. 1934.
[56264]
.[56263]
Miesbach. Bekanntmachung. Mit Beschluß des Amtsgerichts Mies⸗ bach — Konkursgericht — vom 6. De⸗ zember 1934 wurde das Konkursverfahren über das Vermögen des Gotthold Baader, Kunstgewerbler in Bayrischzell, eingestellt, nachdem sich ergeben hat, daß eine den Kosten des Verfahrens entsprechende Konkursmasse nicht vorhanden ist (§ 204 Konkursordnung). Geschäftsstelle des Amtsgerichts Miesbach.
München. [56265] Bekanntmachung.
Am 6. Dezember 1934 wurde das unterm 5. April 1932 über den Nachlaß des am 19. 9. 1931 in Passau verstorbenen Geo⸗ logen Dr. Emil Bergeat eröffnete Konkurs⸗ verfahren als durch Schlußverteilung be⸗ endet aufgehoben.
Amtsgericht München,
Geschäftsstelle des Konkursgerichts.
M.-Gladbach. .[56266] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Ehefrau August Holtz, Alice geb. Dilthey, in M.⸗Gladbach wird nach Bestätigung des Zwangsvergleichs und Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben. M.⸗Gladbach, den 4. Dezember 1934. Amtsgericht. 6 N 53/29.
Offenbach, Main. Bekanntmachung. Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Hammel & Knecht, Fabrik feiner Lederwaren in Offenbach a. Main, wird eingestellt, nachdem sich ergeben hat, daß eine den Kosten des Verfahrens entsprechende Konkursmasse nicht vorhanden ist. Offenbach a. Main, den 27. Nov. 1934. Hessisches Amtsgericht.
Offenbach, Main. Bekanntmachung. a) Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Gebrüder Koch, Zi⸗ garren⸗ und Tabakhandlung in Offenbach a. Main, wird, nachdem der in dem Ver⸗
.[56269]
.[56270]
gleichstermin vom 10. November 1932 angenommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Beschluß bestätigt ist, hier⸗ (durch aufgehoben.
b) Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen a) des Albert Koch, b) des Julius Koch, c) des August Koch, alle in Offen⸗ bach a. M., wird eingestellt, nachdem sich ergeben hat, daß eine den Kosten des Verfahrens entsprechende Konkursmasse nicht vorhanden ist.
Offenbach a. Main, 27. Nov. 1934.
Hessisches Amtsgericht.
Oiienbach, Main. Bekanntmachung. Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Karl Stahlheber, Fabrik feiner Lederwaren in Bieber, wird eingestellt, nachdem sich ergeben hat, daß eine den Kosten des Verfahrens entsprechende Konkursmasse nicht vorhanden ist. Offenbach a. Main, 3. Dezember 1934. Hessisches Amtsgericht.
.[56271]
Oranienburg. Beschluß. 56272] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der offenen Handelsgesellschaft Feinkosthaus Voß, Inhaber H. Gluske und H. Bergener in Hohen⸗Neuendorf, wird ein⸗ gestellt, da eine den Kosten des Verfahrens entsprechende Konkursmasse nicht vor⸗
handen ist. Oranienburg, den 6. Dezember 1934. Das Amtsgericht.
Pausa. [56273]
Das Konkursverfahren über den Nachlaß des Mietautobesitzers Karl Wolf in Pausa wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.
Amtsgericht Pausa, den 5. Dezember 1934. Rostock, Mecklb. .[56274] Konkursverfahren.
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Aktiengesellschaft „Neptun“, Schiffswerft und Maschinenfabrik in Rostock, wird, nachdem der in dem Ver⸗ gleichstermin vom 16. Juli 1934 an⸗ genommene Zwangsvergleich durch rechts⸗ kräftigen Beschluß vom 16. Juli 1934 be⸗ stätigt ist, hierdurch aufgehoben.
Rostock, den 5. Dezember 1934.
Mecklenburgisches Amtsgericht.
Scheibenberg. .[56275 Das Konkursverfahren über das Ve mögen des Bauunternehmers Arno Zahn in Schlettau i. Sa. wird nach Abhaltung
des Schlußtermins aufgehoben. Amtsgericht Scheibenberg, 6. Dez. 1934.
Zwickau, Sachsen. .[56276]
Das Konkursverfahren über den Nach⸗ laß des Kaufmanns Otto Sabiwalsky, Inhabers eines Konfektionsgeschäfts unter der Firma Max Schiff Nachf. in Zwickau, Hauptmarkt 25, wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Amtsgericht Zwickau, den 6. Dez. 1934.
Lübeck. Beschluß. .156277) Ueber das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft H. E. Koch Möbeh⸗ häuser in Lübeck, Marlesgrube 45, wird heute, 9 Uhr 50 Minuten, das Vergleichs⸗ verfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet und der beeidigte Bücherrevisor Heinrich Möller in Lübeck, St.⸗Gertrud⸗ Ring 26, als Vertrauensperson bestellt. Termin zur Verhandlung über den Ver⸗ gleichsvorschlag wird auf Freitag, den 4. Januar 1935, 10 Uhr, vor dem Amts⸗ gericht Lübeck, Abt. 2, Zimmer 9, anbe⸗ raumt. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermitt⸗ lungen ist in der Geschäftsstelle des unter⸗ zeichneten Gerichts, Zimmer 19, zur Ein⸗ sicht der Beteiligten niedergelegt. Lübeck, den 7. Dezember 1934. Das Amtsgericht. Abteilung 2.
.[562781]
Ratingen. Vergleichsverfahren. Ueber das Vermögen der Firma Ruwa⸗ Fleischwerke in Ratingen, Inhaber Rudolf Warm, daselbst, wird heute, am 7. De⸗ zember 1934, 13 Uhr, das Vergleichs⸗ verfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Der Bücherrevisor Wilhelm Engels, Düsseldorf, Rochusstraße 13, wird zur Vertrauensperson ernannt. Zu Mit⸗ gliedern des Gläubigerausschusses werden bestellt: 1. Bankdirektor Backhaus, Duis⸗ burger Bankverein A.⸗G., Duisburg, 2. Richard Schick, Köln, Schlachthof Börsensaal, 3. Max Kretschmar, Düsse dorf, Marktstr. 13. Termin zur Ver⸗ handlung über den Vergleichsvorschlag wird auf den 3. Januar 1935, 9 ¾ Uhr, vor dem obenbezeichneten Gericht 89 beraumt. Der Antrag auf Eröffnung de Vergleichsverfahrens nebst Anlagen un das Ergebnis der weiteren Ermittlungen ist in der Geschäftsstelle, Zimmer 9, zur
Einsicht niedergelegt.
Ratingen, den 7. Dezember 1934. Das Amtsgericht.
.56279]
M.-Gladbach. 2 dem Vergleichs⸗
(6 VN 4/34.) In 1 verfahren über das Vermögen der Firb⸗ Franz Wolters G. m. b. H., Getrei 1 Futtermittel und Kunstdüngerhandlungen M.⸗Gladbach⸗Rheindahlen, wird der -3t Vergleichstermin vom 23. November 1 b angenommene Vergleich hierdur stätigt und das Verfahren aufgehoben.
M.⸗Gladbach, den 30. November 1934.
Amtsgericht.
Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle
Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch di monatlich 2,30 ℛℳ einschließlich 0,48 7., ℳ eö 3g 1,90 ℛℳ monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen 1 i für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 48, Wikhelmatraße he. “ Nummern dieser Ausgabe kosten 30 ꝛp, einzelne Beilagen 10 pf. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages
Fernsprecher: P5 Bergmann 7573.
“ 11“
einschließlich des Portos abgegeben.
Nr. 290
* den hne einer fünfges mm breiten Zeile 1, „ ei
i2 mm bresten Zeile 1,10 8.4 einer dreigespaltenen 3 mm hohen und Sencn fösgk g8. “ 32.
tig beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insb
darin auch anzugeben, welche Worte etwa 8 vae unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. — Befristete Anzeigen müssen 3 Tage
aSG 8 S ““ vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
paltenen 3 mm hohen und
. Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Alle Druckaufträge sind auf ein⸗
Berlin,
Mittwoch, den 12. Dezember, abends
Postscheckkonto: Berlin 41821
Inhalt des amtlichen Teiles.
v“ Deutsches Reich.
Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis. Begründung zum Gesetz zur Aenderung des Militärstrafgesetz⸗ 1h und der Militärstrafgerichtsordnung vom 23. November Anordnung, betreffend Vertrieb von S is für di . fernah Saatmais für die Aus Bekanntmachung, lebende Karpfen.
Bekanntmachung, betreffend Verlängerung der Frist für die he bei der Wirtschaftsgruppe Groß⸗, Ein⸗ b”- Aus⸗ ührhandel.
Anordnung der Wirtschaftlichen Vereinigu 2 flockenhersteller. süsch ““
Pere ekanntmachungen, betreffend die Ausgabe der Nummern 59
82
und 60 des Reichsgesetzblatts, Teil I. 8
Preußen.
Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. Benmn da 88 bböö in Merseburg, be⸗ reffend die Einziehung von Vermögenswerten zugunsten Landes Preußen. 1116“*
1“
betreffend den Erzeugermindestpreis für
8
Deutsches Reich.
Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis
gemäß § 1 der Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur Aenderung der Wertberechnung von Hypotheken und sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmark) lauten (RGBl. I S. 569).
Der Londoner Goldpreis beträgt am 12. Dezember 1934
für eine Unze Feingord PPqPP6Pö6P6Pöö6—9- in deutsche Währung nach dem Berliner Mittel⸗
kurs für ein englisches Pfund vom 12. De-
zember 1934 mit RM 12,325 umgerechnet =RM 86,5318, für ein Gramm Feingold demmach..= pence 54,1740, in deutsche Währung umgerechnet = RM 2,78206.
Berlin, den 12. Dezember 1934. Sdctatistische Abteilung der Reichsbank. Dr. Döring.
Begründung
zum Gesetz zur Aenderung des Militärstrafgesetzbuchs und der Militärstrafgerichtsordnung.
Vom 23. November 1934.
b (RGBl. I S. 1165.) v“ Das Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher und über Maßregeln der Sicherung und Besserung vom 24. No⸗ vember 1933 (RGBl. I S. 995), das Ausführungsgesetz dazu von demselben Tage (RGBl. I S. 1000), das Gesetz zur Ein⸗ schränkung der Eide im Strafverfahren von demselben Tage (REBl. I S. 1008) und das Gesetz zur Aenderung von Vor⸗ schriften des Strafrechts und des Strafverfahrens vom 24. April 1934 (RGBl. I S. 341) haben auch im Militär⸗ strafgesetbuch (MNStGB.) und in der Militärstrafgerichts⸗ ordnung (MStGO.) Ergänzungen erforderlich gemacht, die neben einigen wenigen sonstigen Aenderungen ihren Nieder⸗ chlag in dem vorliegenden Gesetz gefunden haben.
8 Zu Artikel 1.
MakDas Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher und über Kaßregeln der Sicherung und Besserung (Gewohnheitsverbrges.) pilt als materielles Strafgesetz auch für die dem Mitttarstrafgeset⸗ 10 unterworfenen Personen (§ 3 MStGB.). Auch gegen sie sind Le er Maßregeln der Sicherung und Besserung nach §§ 42 a bis gen des Strafgesetzbuchs für das Deutsch Reich (StGB.) in der sassung des Art. 2 des Gewohnheitsverbrges. möglich, die, wenn lbeverhängt werden, nicht ohne Rückwirkung auf die Vorschriften önnemiilitärische Ehrenstrafen (§§ 30 bis 43 MStGB.) bleiben MSreSe Hierauf beruhen die Ergänzungen der §§ 31, 37 und K B. (Nr. 1 bis 3). Eine weitere Fegsszung des § 37 aaO.
uht auf dem neuen § 245 a StGB. über Besitz oder Ver⸗ üung von Diebeswerkzeug (Art. 1 Nr. 2 des Gewohnheits⸗ 1 rges.) und auf der Bedeutung des Vergehens der Untreue nach § 266 StGB.
Zu Nr. 1 (§ 31 a).
.“ Soldat, gegen den ein Gericht, weil er gefährlicher Ge⸗ 8s veitsverbrecher ist, nach § 42 e StGB. Sicherungsverwahrung er wehe schwerer Sittlichkeitsverfehlungen nach § 42 k StGB. anordnet, ist in höchstem Maße unwürdig, der rmacht anzugehören. Gegen ihn ist daher die schwerste mili⸗
tärische Ehrenstrafe der Entfernung aus dem Heer oder der Marine auch dann geboten, wenn sie nicht nach 31 MStGB. — Zuchthaus oder Verlust der bürgerlichen Chrenrechte ka bmehin verhängt werden muß. 8 “ Zu Nr. 2 (§ 37 a). Ein Soldat, gegen den ein Gericht neben der Strafe anordnet a) Unterbringung in einer Heil⸗ oder Pflegeanstalt, weil es die öffentliche Sicherheit erfor se; Nr. P2 5 2 he Sicherheit erfordert (§§ 42 a Nr. 1, 42 b StGB.), b) u 88 Unterbringung in einer Trinkerheilanstalt oder i b Entziehungsanstalt, um ihn an 8 vese ntes gts erdne s eben zu gewöhnen (§§ 42 a Nr. 2, 42 c StB., c) Unterbringung in einem Arbeitshaus, um ihn zur Arbeit anzuhalten oder an ein gesetzmäßiges und geordnetes Leben zu gewöhnen (§§ 422 Nr. 3, 42- StGB.) — möglich z. B. bei Leuten, die sich längere Zeit von der Truppe fern⸗ halten —, Ddets Untersagung der Berufsausübung, um die Allgemeinheit vor weiterer Gefährdung zu schützen (§§ 42 a Nr. 6 421 StGB.) — möglich bei Soldaten, denen nach § 31. Abs. 1a des Wehrgesetzes die Ausübung eines Nebenberufes oder ⸗-gewerbes gestattet ist —, ann nicht in der Wehrmacht belassen werden. Gegen ihn i nicht Entfernung aus dem beafe oder der Makine Lb (§ 31 MStB.), die Ehrenstrafe der Dienstentlassung geboten so⸗ weit er zu den Unteroffizieren und Mannschaften gehört. § 37a bestimmt daher unter Nr. 1, daß in solchen Fällen auf Dienst⸗ entlassung zu erkennen ist. Bei Offizieren tritt an die Stelle der Marineé (§ Ʒ1 Abs 2 Nr. 2 MStB.). Die Vorschrift des § 37a Nr. 2 MStGB., wonach Dienstent⸗ lassung gegen Unteroffiziere und Mannschaften zulässig ist neben einer Gefängnisstrafe, die wegen Besitzes oder Verwahrens usw. von Diebeswexrkzeug oder wegen Untreue (§§ 245a, 266 StGB.) verhängt wird, beruht, soweit die Ehrenstrafe als Folge einer Bestrafung wegen Besitzes, Verwahrens usw. von Diebes⸗ werkzeug nach dem neuen § 245 a StGB. (Art. 1 Nr. 2 Gewohn⸗ heitsverbrges.) soll verhängt werden können, auf der nahen Ver⸗ wandtschaft dieser Vergehen mit Diebstahl oder Hehlerei (§ 37. Abs. 2 Nr. 2 MStB.); soweit die Ehrenstrafe aber als Folge einer Bestrafung wegen Untreue nach § 266 StGB für zulässig erklärt wird, füllt die Vorschrift eine fühlbare Lücke aus, da die Untreue ein nicht minder strafwürdiges und die militärische Ehre berührendes Vergehen ist als die Unterschlagung (§ 37 Abs. 2. MStB.) und in neuerer Zeit an Bedeutung noch gewonnen hat (vgl. Art. 1 Nr. 18 des Ges. zur Abänderung strafrechtlicher Vorschriften vom 26. 5. 1933, Reichsgesetzbl. I S. 295: Neufassung des § 266 StGB.). Zu Nr. 3 (§ 43a). § 43a zieht aus der neuen Vorschrift des § 37a (oben zu 2) die nötigen Folgerungen für die Militärbeamten, für die nach 8 43 MStGB. statt Dienstentlassung Amtsverlust in Frage ommt. Bemerkt wird 1 8 ) o 8 N *“
Wird Sicherungsverwahrung mannung angeordnet, so wird das Urteil regelmäßig schon wegen Art oder Höhe der Strafe Amtsverlust zur Folge haben (§§ 31, 32, 33, 35 StGB., 43 Nr. 1 MStGB.).
a indessen neben Gefängnis Amtsverlust bisher nicht zwingend vorgeschrieben ist, empfahl es sich, im § 43a Nr. 1 auch diese Maßregeln mit aufzunehmen.
b) zu § 43a Nr. 2:
Da neben einer wegen Untreue verhängten Ge⸗ fängnisstrafe nach § 266 Abs. 1 StGB. auch Cg Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden kann, so ist, wenn die Dauer der Gefängnisstrafe mindestens drei Monate beträgt, gegen den Beamten nach 8 32 Abs. 1, 35 StGB. auch die schwerere Ehrenstrafe der Unfähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter für die Dauer von einem bis zu fünf Jahren zulässig, womit dann nach § 35 Abs. 2 a. a. O. der Verlust des bekleideten Amts von Rechts wegen verbunden ist.
Zu Nr. 4 (§§ 56, 58, 60).
a) § 56 MStGB. ist überflüssig und kann zu Zweifeln Anlaß geben. Er bestimmt, daß Soldaten, die sich eines Hochverrats oder Landesverrats schuldig machen, den dafür gegebenen Bestimmungen des deutschen Strafgesetzbuchs unterfallen sollen. Das ergibt sich ohne weiteres aͤus § 3 MStB., § 10 StGB. Die Streichung beseitigt etwaige 8 als ob es sich hier um militärisch ausgezeichnete Straftaten handelte, was nicht der Fall ist.
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b) § 58 bedroht bestimmte Fälle des Kriegsverrats mit dem Tode. Er ist entbehrlich geworden durch die Neufassung des 57. Das Gesetz zur Aenderung von Vorschristen des trafrechts und des Strafverfahrens vom 24. April 1934 hat auch den früheren § 90 StB. beseitigt, der Sonderfälle des früheren § 89 StB. unter erhöhte Strafen stellte. c) Die Aenderung der Klammer im § 60 ist bedingt durch die Streichung des § 58. Für die Fälle des nicht militärisch ausgezeichneten Landesverrats gilt § 139 StB. Zu Nr. 5 und 7 (§§ 57, 59 und 160). ) Der bisherige § 57 bedroht jeden Landesverrat im Felde als Kriegsverrat mit Zuchthaus nicht unter 10 Jahren
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oder mit lebenslänglichem Zuchthaus. Diese Straf⸗ androhung läßt sich angesichts der u 82s 8ee
verratsbegriffs im Gesetz vom 24. April 1934 nicht halten: dieses Gesetz kennzeichnet als Landesverrat auch eine Reihe
von Straftaten, die nur mit Gefängnis oder Geldstrafe bedroht sind und bei denen die Strafandrohung auch dann
nicht erhöht zu werden braucht, wenn Soldaten sie im
Felde begehen. Eine Erhöhung der Strafandrohung ist
nur bei den in den §§ 91 b und 92 StGB. (1a. Abschnitt
des Gesetzes vom 24. April 1934) geregelten Tatbeständen
angezeigt: Für den, der sich unter den Kriegsgesetzen (§ 9 MStGB.) gegen § 91 b vergeht, darf es ausnahmslos nur eine Strafe geben, die Todesstrafe. Damit ist die Heraushebung dieses Landesverrats als militärisch aus⸗
gezeichneter Kriegsverrat gerechtfertigt. Für diejenigen die unter den Kriegsgesetzen einen Kriegsverrat verabreden, darf die Strafandrohung des bisherigen § 59 MStGB., Zuchthaus nicht unter 5 Jahren, nicht herabgesetzt werden.
5 59 mußte in der Fassung geändert werden, da § 91 b
8 StGB. auf das Unternehmen abgestellt ist.
b) Nach Artikel II Nr. 1b des Gesetzes vom 24. April 1934 v114* StGB. — können nach den Straf⸗ gesetzen des Deutschen Reichs verfolgt werden Deutsche und
Ausländer, die im Ausland eine landesverräterische Hand⸗ lung gegen das Deutsche Reich begehen, ohne daß, wie nach
dem bisherigen § 160 MStGB., Begehen während eines
8 Krie ges auf dem Kriegsschauplatz erfordert wird. Für Aus änder und Deutsche, die nicht den Kriegsgesetzen (§ 9 MStGB.) unterworfen sind, sind die Strafbestimmungen es Gesetzes vom 24. April 1934 wegen Landesverrats auch ausreichend. Es wäre aber nicht vortrotbax orgin av.
Kriegsschauplatz einen Landesverrat begeht, deswegen nur
verfolgt werden kann, nicht muß; dieser Forderung ent⸗
spricht die Neufassung des § 160, die sich insoweit der
Fassung des § 161 anschließt. Damit ist für das militär⸗ erichtliche Verfahren auch die Bestimmung des § 4 Abs. 3
StB. (II Nr. 1 des Gesetzes vom 24. April 1934) aus⸗
geräumt, wonach gegen Ausländer wegen eines auf einem
ausländischen Kriegsschauplatz begangenen Landesverrats ie Anklage nur mit Zustimmung des Reichsministers der Justiz erhoben werden könnte. Zu Nr. 6 (§ 144). Die neue Vorschrift des § 144 Abs. 3 MStGB., wonach einem Gefangenen im Sinn der Abs. 1 und 2 dieses Paragraphen gleichsteht, wer in Sicherungsverwahrung oder in einem Arbeits⸗ haus untergebracht ist, entspricht dem neuen § 122 a StGB.
(Art. 3 Nr. 12 des Gewohnheitsverbrges.). Eine militärische Be⸗
wachung solcher Gefangenen ist immerhin möglich.
Die in einer Heil⸗ oder Pflegeanstalt, Trinkerheilanstalt oder Entziehungsanstalt oder Erziehungsanstalt Untergebrachten gelten dagegen, ebenso wie nach § 122 a StB., nicht als Gefangene in diesem Sinn. Für eine Befreiung oder Erleichterung der Ent⸗ weichung bei solchen Verwahrten gilt allein der neue § 122 b
StGB Zu Artikel 2.
Von den Ergänzungen der MStGO. beruhen die unter Nr. 6, 12 bis 22, 25, 30 und 46 auf dem Gesetz zur Einschränkung der Eide im Strafverfahren (Eideseinschrges.), die unter den übrigen Nummern im wesentlichen auf dem Ausführungsgesetz zu dem Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher (Ausfges. zum Gewohnheitsverbrges.) über Aenderungen des Gerichtsverfassungs⸗ gesetzes und der Strafprozeßordnung, ferner auf dem Gesetz zur Aenderung von Vorschriften des Strafrechts und des Straf⸗ verfahrens.
Zu Nr. 1 (§ 2).
Die Zuständigkeit des Reichsgerichts als Gerichts in erster und letzter Instanz ist nach Art. III § 3 des Gesetzes zur Aenderung von Vorschriften des Strafrechts und des Strafver⸗ fahrens in wesentlich gleichem Umfang auf den Voltsgerichtehaf übergegangen. Daher ist im § 2 MStGO. der Volksgerichts 9 an Stelle des Reichsgerichts gesetzt worden. — Bisher waren von der Zuständigkeit des Reichsgerichts die Verbrechen des Kriegsverrats ausgenommen. Künftig ist infolge Aenderung der §§ 57 bis 60 MStGB. (vgl. Begründung zu der Aenderung) nicht mehr jeder Landesverrat im Felde „Kriegsverrat“, sondern nur noch ein im Felde begangener Landesverrat im Sinne des § 91 b StB. und die Verabredung eines solchen Verrats. Dies erfordert eine Aenderung des § 2 MStGO. Zweckmäßig wird jetzt die Zuständigkeit des Volksgerichtshofs für diejenigen Fälle ausgeschlossen, in denen das mobile Verfahren Platz greift. Da⸗ mit unterliegen, unter den Voraussetzungen des mobilen Ver⸗ fahrens, der Militärgerichtsbarkeit nicht nur alle Landesverrats⸗ sachen, sondern auch die - dem Volksgerichtshof zufallenden Hochverratssachen, die Verbrechen des Angriffs gegen den Führer und Reichskanzler und die Verbrechen nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 (RGBl. 1 S. 83).
Zu Nr. 2 (§ 35 Abs. 2). 8
§ 35 Abs. 2 ist gestiichen weil das Reichsgericht nicht mehr
Gericht in erster und letzter Instanz ist.
Zu Nr. 3 (§ 66). Die bisherige Fassung des § 66 Abs. 1 könnte zu der Auf⸗ fassung veranlassen, in allen Fällen, in denen formell ein un⸗ mittelbarer Verkehr mit den ausländischen Behörden⸗ zugelassen sei, könne dieser Weg eingeschlagen werden. Es darf indessen
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