1934 / 303 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 31 Dec 1934 18:00:01 GMT) scan diff

über eine

9 8

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 303 vom 31. Dezember 1934. S. 2

8

Aunordnung, 1MA. es in der 1 1 ktregelung in effend Anordnung über eine Mar m eeh Zementwirtschaft vom 17. Februar 1934.

1 Vom 29. Dezember 1934. s Gesetzes übe richtung von Zwangs⸗ Auf Grund des Gesetzes über Errichtung 1 jartelles vom 15. Juli 1934 Fhhl. S 4schesseh 4 vn Die Geltungsdauer der 88 un ein . wetine Ftres eteeg ün der Jementwirtschaft 88 8 bruar 1984 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 42 vom 19. 1934) wird bis zum 28. einschließ lich verlängert. 1““ Berlin, den 29. Dezember 1934. Der Reichswirtschaftsminister. . VB. de W.

u“ Anordnung B 10 WG“

Ueberwachungsstelle für Baumwolle erarbeitungs⸗

denschrenkang 18 Lenen mallabsälle und Aaftbrsmivwalke) Vom 27. Dezember 1934.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom E 1934 (RGBl. I. S. 816) in Verbindung mit der Verordnung über die Errichtung von Ueberwachungs⸗ stellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 209 vom 7. September 1934) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

§ 1.

Die Verarbeitung von Baumwollabfällen vom Krempeln und 1“ Weberei oder Wirkerei, auch 6 gebleichter oder gefärbter Baumwolle) und von ist vom 1. Januar 1935 ab nur in dem jeweils von der Ueber⸗

wachungsstelle für Baumwolle zugelassenen Umfange gestattet. § 2. 35 9 inländi Verarbeiter ; 1. Januar 1935 ab darf jeder inländische Verar von eut e Nas egüen und Kunstbaumwolle monatlich höchstens 80 % derjenigen Menge in Verarbeitung nehmen, die er im Durchschnitt der Monate Juli bis September 1934 monatlich ver⸗

arbeitet hat. ider en gegen diese Anordnung fallen unter die Stra 88949 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934. Die Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im

Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Bremen, den 27. Dezember 1934. Der Reichsbeauftragte für Baumwolle. H. E. Pabst.

8 Die Reichsinderziffer für die Lebenshaltungskosten im Dezember 1934. 1 Di ichsindexziffer für die Lebens skosten be⸗ Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungs ste trägt im Durchschnitt Dezember 1994 122,2 (1913/14 = 100) sie ist um 0,1 % niedriger als. im Vormonat.

52 824 F

Inderzisfer

ihaben v ehssch In mrh Fleitch

ichseüulkel:

ü e 8 rr Ho auf 140,4 gestiegen. Die

ur „Verschievenes“ um 0,4 . 1 Hnvemisfer Inderziffer für

Inderziffer für Wohnung (121,2) und die

Heizung und Beleuchtung (127,5) sind unverändert geblieben.

6

Berlin, den 29. Dezember 1934. Statistisches Reichsamt.

1

Die Inderziffer der Großhandelspreise 8 . 27. Dezember 1934.

1913 = 100

1934 19. Dezbr. 27. Dezbr.

änderung in vH

* 8*

Indergruppen V

I. Agrarstoffe.

. Pflanzliche Nahrungsmittel.. Schlachtvieh Viebherzeugnise .Futtermittel..

Agrarstoffe zusammen

5. Kolonialwaren II. Industrielle Rohstoffe

und Halbwaren.

6. Pebiea

7. Eisenrohstoffe und Eisen

8. Metalle (außer Eisen).

9. Textilien.. Häute und Leder .Chemikalien)). Künstliche Dungemittel. b 3. Technische Oele und Fette.. „Kautschuk Papierhalbwaren und Papier. 111164““]

Industrielle Rohstoffe und Halbwaren zusammen.. III. Industrielle Fertig⸗ waren.

17. Produktionsmittel.

18. Konsumgüter..

9 Industrielle Fertigwaren zu⸗

sammen . Gesamtinder

.*) Monatsdurchschnitt November. 6 Die Indexrziffer der Großhandelspreise lag am 27. zember um 0,2 % höher als in der Vorwoche. hauptsächlich darauf zurückzuführen, die Schlachtviehpreise etwas angezogen aben. Di der Rohstoffe, Halb⸗ und Fertigwaren haben sich im

meinen nicht verändert.

112,9 79,3 109,3 104,9 101,2

79,3

112,9 78,0 109,3 104,9 100,8 79,1

+ =

.„ 2 2792 SSb 6

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. 2. 272

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115,2 102,6 43,8 80,9 61,3 101,] 66,5 103,8 12 5 101,8 111,8

92,0

115,2 102,6 43,8 80,9 61,2 101,1 65,7 103,8 12,5 101,8 111,7

91,9

SSSS 0Sdb*

* 4 2 2

114,0 122,5

118,8 101,3

114,0 118,8 101,1

An den Schlachtviehmärkten haben sich besonders die

Schweine erhöht. Indexziffer für Kol 1 Preise für Kakao a. un für

Preise für 8 des 1 leichte Befestigung der G 8* den industriellen Rohstoffen waren vereinzelte Preiserhöhungen, so Rindshäute, Kalidüngemittel (saisonmäßige Mauersteine und Leinölfirnis zu verzeichnen. Berlin, den 29. Dezember 1934. 4

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——6

Dies ist daß zwischen den Festen

5 Die Preise allge⸗

Kolonialwaren wirkte sich eine

Halbwaren ausländische Preisstaffelung),

1““

Anordnung Nr. 5. über den Zu⸗

Grund des § 1 der Verordnun 1.Se der Mischfuttermittelherste er ö vom 21. August 1934, veröffentlicht im RG Tei Nr. 100, vom 31. August 1934 und des § 8 Nt.. Zisfere der Satzung der Wirtschaftlichen Vereinigung der futtermittelhersteller Deutschlands, veröffentlicht im 8 dg Teil I, Nr. 100, vom 31. August 1934, untersage 6 sofortiger Wirkung bis zum 31. August 1935 die Erwei terng⸗ des Geschättsbetriehe 85 Leistungsfähigkeit von Mi rmi ersteller⸗Betrieben. b 1 fütts Feie hersategen zwingender wirtschaftlicher Gründe

gr . 32 8. 8 werden auf Antrag Genehmigungen zur Erweiterung des Geschäftsbetriebes

und der Leistungsfähigkeit erteilt. Soweit nach dem 15. September 1934 bisher Betriebs⸗ erweiterungen vorgenommen

7

3 Ziffer 2

worden sind, ist mir Art und

der Betriebserweiterung bis spätestens zum 1. Fe⸗ nmfang 8 mitzuteilen und die nachträgliche Genehmigung jerfür bei mir einzuholen. hlersae 8 6 der Veroꝛdnung vom 21. August 1934 wird mit Gefängnis und mit Geldstrafe oder mit einer dieser Strafen bestraft, wer vorsätzlich den Anordnungen der Wirtschaftlichen Vereinigung über die Erweiterung des Geschäftsbetriebes oder der Leistungsfähigkeit bestehender Betriebe zuwider⸗ handelt. 8 Berlin, den 31. Dezember 1934. EEC der Wirtschaftlichen Vereinigung der Mischfuttermittel⸗

11““

66 Eichinger.

8 Bekanntmachung.

in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehun nss saatjckaligen Vermögens vom 14. uli (üglc Vermögen der Li

indliche Vermö⸗ 88 15. März 1868 zu Hamburg, ledig, Schriftstelle etzt wohnhaft in München, Kaulbachstraße 12, jetzt im Au land, zugunsten des Landes Bayern eingezogen.

München, den 27. Dezember 1934. Bayerische Politische Polizei. J. A.: Beck. Bekanntmachung.

Auf Grund des Gesetzes über nistischen Vermögens vom 26. Mai . in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli

a Gustava ift

22. September 1857 zu Verden a. d. Aller, ledig, ei

I

2

jetzt im Ausland, zugunsten des Landes Bayern

X. A.: Beck.

FeeerXeie Fahrt auf den Kraftposten für abstimmungsberechtigte Saarländer.

Faaslneeghs wenn sie aif Reise zur Abstimmung bis zur Neisoi Hin⸗ und Ricreise freie Fahrt mit der Kraftpost. ist der zur Abstimmung erechtigende Ausweis vorzuzeigen.

Gedenkblätter mit Wohlfa rtsmarke 8 noch bis Funi 1935. Der Verkauf der aus Anlaß des 10 jährigen Bestehens

marken Ausga

verlängert worden. Die

Gedenkblätter mit den Marken werden außer durch die Deut

stellen für Sammlermarken in Berlin W 30, Geisbergs

und in München 2 abgegeben. 8

Hamburgischer

-8

besonders aber auch für das 2 erneut sehr eindrucksvoll erwiesen durch die hohen Ziffern, welche die Passagierstatistitk Amerika⸗Linie für das Jahr 1934 aufweist. Linienschiffahrt und im Rahmen der mannschaftlichen Nordfahrten und Wochenendfahrten 1b Jahre 1934 ausgehend und einkommend 64 000 Passagiere etwa 190 000 Gepäckstücken befördert. Für 1935 hat die burg⸗Amerika⸗Linie ihr Vergnügungsrei enprogramm weiter größert. v

Perbeg.⸗Sechäderdienst GmbH. nach Helgoland sischen Inseln. Auch dieser Verkehr, der durch die stellung des neuen Motorschiffes „Königin 1 fördert wurde, weist eine erhebliche Zunahme gegenüber Vorjahr auf: rund 260 000 Passagiere sind mit den Hapag⸗ bäderdampfern gefahren. Schließlich ist noch der rücksichtigen, der durch die Sonderfahrten und Gesellschaftsr

der Han Allein in

Indi

Diese Sonderfahrten gebracht gegenüber 32 000 im Vorjahre.

verkehrs.

Zur Hebung des Postpaketaustausches Versandes kleinerer Warenmengen zwis . Schweden haben die Deutsche Reichspost und die verwaltung die Gebühren für Postpakete vom an in beiden Richtungen um 40 his 50 vH herabgesetzt.

en Deutschland 86 schwedische 1. Januar

Statistisches Reichsamt 1

ühren für Postpakete nach Schwebe werden von diesem

hersteller Deutschlands. ö

Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung kommu⸗ nisti 8 Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGBl. I öen⸗

1933 I1 S. 479) wird das Fesce noch in Deutschland stellerin, zu⸗

8⸗

die Einziehung kommu⸗ 1933 (RGBl. 1. 8s 898 0 8

1933 in Deutschland

RGBl. 1 S. 479) wird das gesamte noch in Deutschla indliche Vermögen der Dr. Anita bn Sanak Pe 7 in, zu haft in München, Kaulbachstraße 12, stellerin, zuletzt wohnhaft in M ch

1 utsche Reichspost gewährt den abstimmungsberechtigten Tie Frest fte ge hühhe Lande wohnen und auf der Eisenbahn die Kraftpost benutzen,

Hierbei

ulschen Nothilfe herausgegebenen Gedenkblätter (Wohlfahrts⸗ Derisch hiffe 3⸗ mit dem henfe nis Crb, v s Jahres eingestellt werden sollte, ist bis Ende Juni 1930. nhangacenhh 1 1 sükerken der Gedenkblätter bleiben bis zu diesem Zeitpunkt zum Freimachen von 11“ gültig. Die

I iste in Berlin W 8, Wilhelmstraße 62, nur durch die Versand⸗ Nothilfe in Berlin 1 helmstraß tcse ,

Fremdenverkehr und Hapag.

Die Bedeutung der Schiffahrt für den Fremdenverkehr, ganz n 1 Wirtschaftsleben Hamburgs, wird verhältnismäßig Hamburg⸗

Vergnügungsreisen, lands⸗ wurden im

Ham⸗

rseeverk kommt noch der Verkehr der Zu dem Ueberseeverkehr . CTöB

Luise“ besonders ge⸗

Verkehr zu be⸗

*Hapag⸗Reisebüros am Jungfernstieg zustande gekommen ist. des Hapag⸗Reis haben über 45 000 Fremde nach Hamburg

Verbilligung des deutsch chwedischen Poftpaket⸗

mit Schweden und des

Die Ge⸗

7

.

der

sSMSgSekanntmachung.

kommunistischen Vermögens vom S. 293) in dung

staats⸗ und volksfeindli⸗ (RGBl. I S. 479) und

nun 9 nachstehend bezeichneten Gegenstände der n

nannten O Preußischen Staates 1. Anton

Preußen.

1t s über die Einziehung Auf Grund des § 1. des Fübir es et.

rbi na mit dem Gesetz über die Einziehung verbhefetaon en Vermögens vom 14. Juli 1933 er Preußischen Ausführungsverord⸗

vom 31. Mai 1933 deg. S. E“ 8

Organisationen und Einzelpersonen zugunsten des eingezogen: Glückaufstraße 79, 40

Kielbassa, Gleiwit,

Liederbücher.

2. Deutscher Metallarbeiterverband, Gleiwitz, Jahnstr. 9,

18 verschiedene Broschüren. 4. Gewerkschaftagaus Gleiwitz,

.

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ist, wird mit der 2 erö 8 . 8 8 7

p 1

1

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linien nach diesen Flügen London Johannesburg mal wöchentli

ü ialdemokra⸗ 283 Broschüren „Das freie Wort“, 38 Sozialde tische 1aag Frs. 3 Jehrgang 1929ed dan, 88 frär. müßt r au - rrhtheshegerbem werden?“ 1000 Flugblätter Rote Betriebsräte“, 400 Flugblätter „Metallarbeiter und 250 Flugblätter „Achtung, Kollegen der Gleiwitzer

Jugendheim Gleiwitz Tosterstraße, ichsbanner⸗Juge traße 8e Zeitungen der Wähler“, 63 Broschüren „Deut⸗

sche Republik“, 19 Broschüren „Das freie Wort“ und

Jahnstraße 9, 6 Pakete mit etwa 10 000 Stück Zeitungen „Der Wähler . 5. Paul Heisig, Gleiwitz, Mathiasstr. 10, 85 Broschüren verschiedener Art. 6. Erich Coenen, Gleiwitz, Kronprinzenstraße ö gliedsbücher der KPD., 10 Hefte „Marxismus“, 19 ver schiedene Broschüren. 1 7. Richard Kucharezyk, Gleiwitz, Raudenerstraße 18, 27. verschiedene ior, Gleiwitz, Birkenallee Bro⸗ 8 has, ece verhalte 8 mich bei Durchsuchungen Verhaftungen?“ G“ 9. „Legien⸗Heim, Gleiwitz, Birkenallee 52, 8 6 . Wähler“ 19 andere Zeitschriften und

Flugblätter. 1 inhei hner, Gleiwitz, Jahnstr. 9 10. Einheitsverband der Eisenbahner, 8h 88 Fehfchren

63 Broschüren „Klassenverrat“

„Das freie Wort“. 8 11. 1 der Bergarbeiter Deutschlands, Gleiwitz,

Jahnstraße 9, 1000 Flugblätter „Richtlinien des

Hesnlärabteg. der LE Flugblätter „Hier tehen die Opfer irregeführt und arm .

12. söhehelm Feenh 1 ünee Wilmannstraße 19, 10

verschiedene Broschüren. 1

Die an den .“ Gegenständen bestehenden bis⸗

rigen Rechte erlöschen. 1 8 ine Entschädigung für diese Maßnahme wird nach 8

8 Fenehes e.. ge. Mai 1933 (RGBl. I1 S. 293) nicht

1 Verfügung, gegen die ein Rechtsmittel nicht gegebe tentlichung rechtswirksam. 8128 er Regierbungsprußtvent. 1

„28

Nichtamtliches. Verkehrswesen.

kg 0,90 RM, über

wicht von 1 unkt an betragen. bei einem Gewich Ka, über 10 bis

bis 5 kg 1,30 RM, über 5 bis 10 kg 2,20

5 kg 3,60 RM, über 15 bis 20 kg 5,20 RM.

Luftpoft nach Afrika und Asien.

Der Luftpostdienst nach Afrika und Asien wird vom 30. De⸗ 2neg 4. Uih die se nac, nuhng neuer Flüge auf den Luftpost⸗ Kapstadt und Singapore we entlich verbessert. Mit wird der Luftpostverkehr auf den Flugstrecken und London—Kalkutta zu einem zwei⸗ en Ment verdichtet. Nähere Auskunft über F. ugpläne, Beförderungsdauer 1 sw

8 I

terteilen die Postanstalten.

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der

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dem

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und Post⸗ 1935

Zeit⸗

der Reichsfinanzminister zur Vermeidung von verstanden erklärt, c9- für die den im voraus zu zahle

aWenn die neue Steuerkarte noch S 8 Wi inister in einem Erlaß mitteilt, hat si Wie der Reichspostminister, sh ntz 7 18 der 8e von nden Bezügen für den Monat Januar soweit den gehaltzahlenden Kassen die Steuerkarten für 1935 noch nicht vorliegen ausnahmsweise noch die Steuerkarte für 1934 ugrunde gelegt wird. Die sich hieraus im Vergleich zur Steuer⸗ saghe 1935 ergebenden Unterschiede an Lohnsteuern sollen bei den

Februar⸗ oder Märzbezügen ausgeglichen werden.

RNeuregelung der gesamten Sonntagsruhe.

Den Sozialministerien der Länder hat der Reichsarbeits⸗ minister Richtlinien für Ausnahmen von der Sonntagsruhe in den Bedürfnisgewerben übermittelt. Dabei teilt der Minister mit, daß eine Neuregelung der gesamten Sonntagsruhe in Aus⸗ icht genommen sei und daß bis 8 ihrem Erlaß nach den jetzt zu⸗ sicht gengestellgen Richtlinien verfahren werden solle. Die Richt⸗ linien ermöglichen jedoch eine Berücksichtigung der außerordent⸗ lichen Interessen des flachen Landes sowie der Bade⸗ und Kur⸗ orte in bezug auf den Verkauf und die Belieferung an Sonn⸗ und Festtagen. Allgemein ist nach den Richtlinien in den Fällen, in denen Arbeiter oder Angestellte an Sonn⸗ und Festtagen inner⸗ halb eines Zeitraumes von mehr als drei Stunden beschäftigt werden, die znbegett so zu regeln, daß sie am nächsten Sonntag mindestens 18 Stunden oder alle drei Wochen mindestens 36 Stunden, die einen vollen Sonntag umfassen müssen, von der Arbeit frei sind. Im Interesse des Hugendschutzes und der er⸗ wachsenen Arbeiter wünscht der Minister, daß die Bestimmungen über das Verbot bzw. die Einschränkung der Beschäftigung jugendlicher Arbeiter und Angestellter an Sonn⸗ und Festtagen besonders beachtet werden. Auch ist bei der Genehmigung von Ausnahmen des Verbotes der Zeschäf ggunsg an Sonntagen so⸗ weit als möglich auf die Gottesdienste Rücksicht zu nehmen. 8

Die neue Börsenordnung für Berlin.

Von der Industrie⸗ und Handelskammer zu Berlin ist die neue Börsenordnung herausgegeben worden, die vom Reichswirt⸗ chaftsminister und Preußischen Minister für Wirtschaft und Arbeit genehmigt worden ist. Sie tritt am 1. Januar 1935 mit der Maßgabe in Kraft, daß die Amtsdauer des gegenwärtigen Börsen⸗ vorstandes bis zum Ende des Jahres 1936, des bisherigen Ehren⸗ gerichts bis Ende des Jahes 1984 läuft und die nur zum Abschluß von Eigengeschäften bereits zugelassenen Freihändler an der Ab⸗ seilung Wertpapierbörse bis auf weiteres verbleiben können. „Die Börse zu Berlin zerfällt in die Abteilungen Wertpapier⸗ börse, Getreidegroßmarkt und Metallbörse. Außerdem ist in den Börsenräumen der Verkehr in kaufmännischen Hilfsleistungen ““ Frachtgeschäft, Lagereigeschäft u. dgl.) ge⸗

Der Gesamtbörsenvorstand setzt sich aus den Börsenvorständen der drei Abteilungen zusammen, deren Mitglieder die Industrie⸗ und Handelskammer zu Berlin ernennt. Der Börsenvorstand, Abteilung Wertpapierbörse, besteht aus 24 Mitgliedern, und zwar aus 11 zwecks Abschlusses von Bankiergeschäften und 4 zwecks Ausübung des Maklergewerbes zugelassenen Personen, 2 Kurs⸗ maklern der Wertpapierbörse, 4 sonstigen Vertretern des Wert⸗ papierhandels, 2 zum Börsenbesuch zugelassenen Angestellten, die jedoch bei der Bewertung über Angelegenheiten, die selbstandige Börsenbesucher als solche angehen, nicht mitwirken und einem im Einvernehmen mit dem Reichswirtschaftsminister bestimmten Vertreter der Sparer.

Der Börsenvorstand, Abteilung Getreidegroßmarkt, besteht aus 20 Mitgliedern, und zwar aus 6 Gefretzegrohme dieser boeht teilung, von denen einer das LET1“ betreiben muß, 4 son 8 Vertretern des Handels⸗ und Müllereigewerbes und 10 als Vertreter der Landwirtschaft und der landwirtschaftlichen Nebengewerbe und Genossenschaften von der Reichshauptab⸗ teilung II des Reichsnährstandes benannten Personen. Der Börsenvorstand, Abteilung Metallbörse, besteht aus 5 Mitgliedern, und zwar aus 3 Börsenbesuchern dieser Abteilung und 2 Vertretern des Gewerbes. Die Industrie⸗ und Handelskammer kann jederzeit Mitglieder des Börsenvorstandes abberufen, den

Vertreter der Sparer jedoch nur mit Zustimmung des Reichswirt⸗ schaftsministers, und an ihrer Stelle andere ernennen. Hinsicht⸗ lich der Vertreter der Landwirtschaft und der landwirtschaftlichen Nebengewerbe hat sie einem Ersuchen der Reichshauptabteilung I1. des Reichsnährstandes auf Abberufung und Ersatzernennung zu entsprechen.

Die Amtszeit der Mitglieder des Börsenvorstandes beträgt drei Jahre. Der Börsenpräsident und die Vorsitzenden der Ag⸗ teilungen Getreidegroßmarkt und Metallbörse werden von der Industrie⸗ und Handelskammer aus der Mitte des Börsenvor⸗ standes für die Dauer eines Kalenderjahres ernannt. Die Er⸗ nennungen bedürfen der Bestätigung des Reichswirtschafts⸗ ministers, Sie können ohne Angabe von Gründen zurückgenom⸗ men werden. Der Börsenpräsident ist zugleich Vorsitzender der Abteilung Wertpapierbörse. Bei allen Entscheidungen des Präsi⸗ denten oder seiner Stellvertreter (die Vorsitzenden der beiden anderen Börsenabteilungen) hat der Börsensyndikus mitzuwirken. Die Börsenleitung steht dem Börsenpräsidenten zu. ichtigen Entscheizunhen hat die Beratung im Börsenvorstand oder in seinen Aus hüssen voranzugehen. Dem Börsenpräsidenten liegt es besonhers ob, nach Maßgaße der Böksenordunng , hh

. Personen zum Börsenbesuche zuzulassen,

1 ““ und Disziplinargewalt an der Börse aus⸗

zuüben,

Waren, Wertpapiere und ausländische Zahlungsmittel zum

Börsenterminhandel zuzulassen,

am Getreidegroßmarkt und an der Metallbörse die amt⸗

lichen Börsenpreise festzustellen und zu veröffentlichen,

die Befolgung der in bezug auf die Börse erlassenen Ge⸗

setze, Verordnungen und Verwaltungsbestimmungen zu überwachen,

die äußere Regelung des Geschäfts an der Börse zu über⸗

nehmen und

7. dafür Sorge zu tragen, daß an der Börse die Interessen

der deutschen Volkswirtschaft und der am Börsenverkehr interessierten Kreise, insbesondere der Sparer und kleinen

Fester Börsenschluß zum Silbvester.

An herrschte eine ziemlich feste Stimmung. Nicht nur von seiten der Kulisse, sondern auch von Publikumseite waren in verstärkten Umfange Kauforders eingetroffen. Wenn die Aufwärtsbewe⸗ gung der Kurse nicht entsprechend war, so war die Ursache in teilweisen Glattstellungen der Kulisse zu sehen. Die Notierungen lagen durchschnittlich bis zu 1 % höher, da das Geschäft namentlich im Verlauf etwas lebhafter war als an den Vortagen. Die Börse schloß in freundlicher Haltung, jedoch konnten sich die Tageskurse nicht immer halten.

Am Montanaktienmarkt fielen besonders Gelsenkirchen (plus 1 ⁴¼) durch feste Haltung auf, aber auch Phönix und Mannes⸗ mann gewannen je 1 %. Braunkohlen und Kalipapiere waren vernachlässigt, dagegen war das Geschäft unter Chemischen Wer⸗ ten besonders in J. G. Farben ziemlich lebhaft (plus 1 ¼). Deutsche Erdöl erreichten nach längerer Zeit wieder den Tages⸗ kurs (plus 1 %). Am Elektromarkt machten die durchschnittlichen Besserungen etwa ½ % aus, Gesfürel waren etwas mehr beach⸗ tet (1). Unter Spezialpapieren gewannen Holzmann 1 ¾¼ %, Schultheiß und Orenstein je 1 und Reichsbankanleihe, die namentlich im Verlauf gefragt waren, 1 %. Unter den Ein⸗ heitswerten waren besonders Großbankaktien gefragt, dabei ge⸗ wannen Deutsche Bank 1 ½ % und Commerzbank 1 %.

Am Rentenmarkt war das Geschäft weniger lebhaft als an den Aktienmärkten, immerhin überboten auch hier kleine Besserun⸗ gen, die unter anderen etwa in Schuldbüchern etwa K % aus⸗ machten. Altbesitz stieg um ¾ %. Im Hinblick auf den heutigen Jahresultimo zog der Satz für Tagesgeld um ‧½ % auf 4 % bis 4 % %. Am internationalen Devisenmarkt erlitt das englische Pfund eine neue leichte Abschwächung und shants sich in Berlin auf 12,26 (12,27) RM auch der Dollar lag schwächer und wurde in Berlin auf 2,48 (2,488) RM festgesetzt.

Die Uebertr gung von Wertpapieren der Stettiner Börse nach Berlin.

Durch Anordnung des Reichswirtschaftsministers sind von den Wertpapieren der Stettiner Börse, die bekanntlich mit Wir⸗ kung vom 1. Januar 1935 ab aufgehoben worden ist, folgende Wertpapiere an die Berliner Börse verwiesen worden:

9., 109 *

Aktionäre beobachtet werden und die hierfür geeigneten . Maßnahmen zu treffen; soweit es sich um die Entwicklung der Kurse handelt, hat er im Rahmen dieses Aufgabengebietes in besonderen Fällen an die u richten. Die un⸗

Maklerkammer ein entsprechendes Ersuchen ndustrie⸗- und Han⸗

mittelbare Aufsicht über die Börse steht der delskammer zu.

Das Recht zum Börsenbesuch wird durch Zulassung erworben, die der Börsenpräsident ausspricht. Die Ablehnung von Zu⸗ lassungsanträgen erfolgt ohne Angabe von Gründen. Wenn es sich nicht um Vertreter eines bereits an der Börse vertretenen Unternehmens handelt, bedarf der Antrag der Unterstützung durch drei Gewährsmänner. Der Börsenpräsident ist berechtigt, Ge⸗ währsmänner ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Jeder Gewährsmann hat eine Sicherheit zu hinterlegen. Der Börsen. präsident kann aus Gründen, die in der Person des Börsen⸗ besuchers oder in den von diesem vertretenen Unternehmen liegen, die Zulassung nach freiem Ermessen zurückzunehmen. Als solche Gründe kommen beispielsweise in Betracht: Vermögens⸗ verfall, rechtskräftige Verurteilung wegen eines gemeinen Ver⸗ gehens, grobe Verstöße gegen das Wohl des Staates oder der deutschen Volkswirtschaft usw. Wird ein RaeJ e ess ser vom Börsenbesuch für drei Monate oder länger ausgeschlossen oder wird die Zulassung zurückgenommen, so ist zu prüfen, ob die Ge⸗ währsmänner bei der Empfehlung Tatsachen gekannt haben oder hätten kennen müssen, die mit der von ihnen abgegebenen Er⸗ klärung in standen. Ein Gewährsmann, der hierbei nicht nachweisen kann, daß er jede mögliche Sorgfalt angewandt hat, ist mit dem zeitweiligen oder dauernden Verluste des Rechts, Gewährsmann zu sein, sowie mit Ausschluß vom Börsenbesuch bis auf die Dauer eines Jahres zu bestrafen. Daneben kann auf eine Geldstrafe erkannt werden. Sämtliche Börsenbesucher unter⸗ stehen den Anordnungen des Börsenpräsidenten. Mit Ausschlie⸗ ßung vom Börsenbesuch auf mindestens drei Tage und höchstens ein Jahr wird unter anderem bestraft, wer unwahre erüchte verbreitet, die darauf berechnet oder geeignet sind, das Ansehen oder den Kredit anderer zu beeinträchtigen oder das Börsen⸗ geschäft zu beeinflussen. Das Ergebnis der gemäß § 50 Absatz 3 des Vörsengesetes vor der Zulassung von Waren sun⸗ Börsen⸗ terminhandel vorgenommenen Ermittlungen ist dem Reichskanzler durch die Hand des Reichswirtschaftsministers mitzuteilen.

Die Zulassung zum Börsenterminhandel ist dem Reichswirt⸗ schaftsminister anzuzeigen. Ihm sind auch die Geschäftsbedin⸗ gungen für die im § 67 des Börsengesetzes bezeichneten Geschäfte behufs 8 der Genehmigung einzureichen. Die Zu⸗ lassung von Waren, Wertpapieren oder ausländischen Zahlungs⸗ mitteln zum Börsenterminhandel ist durch Aushang in den Bör⸗ sensälen bekanntzumachen. Die amtliche Feststellung der Kurse und Preise erfolgt namens des Börsenpräsidenten durch ein Mit⸗ glied oder mehrere Mitglieder des Börsenvorstandes, an der Wertpapierbörse jedoch nur durch die Kursmakler unter Aufsicht der Maklerkammer. Der Abschluß von handelsrechtlichen Liefe⸗ rungsgeschäften in Weizen, Roggen und Hafer ist verboten. Eine amtliche Notierung findet für diese Geschäfte nicht statt. Der Börsenpräsident kann von den zum Besuche des Getreidegroß⸗ marktes zugelassenen Personen mündliche und schriftliche Alus⸗ kunft darüber verlangen, zu welchen Pxeisen sie und die von ihnen vertretenen WMliae ah

Das Ehrengericht an der Börse zu Berlin besteht aus 5 ordentlichen und mindestens 7. stellvertretenden Mitgliedern.

Die Zulassungsstelle an der Börse zu Berlin besteht aus nicht mehr als 28 und nicht weniger als 22 ordentlichen sowie aus nicht mehr als 12 und nicht weniger als 8 stellvertretenden Mit⸗ gliedern, von denen mindestens je die Hälfte sich nicht berufs⸗ mäßig am Börsenhandel mit Wertpapieren beteiligt. Die In⸗ dustrie⸗ und Handelskammer ernennt alljährlich aus der Mitte der Punla ungsstelle einen Vorsitzenden und zwei Stellvertreter.

der Börsenpräsident und die Mitglieder des Börsenvorstan⸗ des und der Zulassungsstelle üben ihr Amt ehrenamtlich aus. Die finanzielle Verwaltung der Börse steht der Industrie⸗ und Han⸗ delskammer zu. Die von den Bärsenbesnchern gezahlten Geld⸗

der letzten Berliner Börse zum Schluß des Jahres

Elysium⸗Brauerei Gold⸗Obl.; Bodenverbesserungsgenossen⸗

Eö“ A11“ 8 8 7

E1

strafen und Eintrittsgelder sind zu Wohlfahrtszwecken, die mit der Börse in Zusammenhang stehen, zu verwenden.

schaft der unteren Grabow, Schlawe i. Pomm.; Greifswald. Stadt⸗Roggenwert⸗Anleihe von 1923; Köslin. Stadt⸗Roggenwert⸗ Anleihe von 1923, Serie I; C. W. Kemp Nachf. A. G., Stettin; Pommersche Provinzial⸗Zuckersiederei; riedr. Rückforth Ww. A. G., Stettin; Stettiner Brauerei A. G. „Elysium“, Stettin; Stettiner Oelmühle A. G., Züllchow; Pommersche Bank A. G., Stettin; Stettiner Rückversicherungs⸗A. G., Stettin. Die übrigen Wertpapiere der Stettiner Börse werden bereits an anderen deutschen Börsen, insbesondere in Berlin, gehandelt.

Beiratssitzung der Industrie⸗ und kammer zu Köln.

Zur Aussprache über eine Reihe wichtiger Wirtschafts ragen hatte der Vorsitzende der Industrie⸗ und Fes biccheges Bne K. Freiherr von Schroeder, die Mitglieder des Vorstands und Beirats der Kammer gebeten. Der erste Syndikus der Kammer, Gauwirtschaftsberater Dr. K. G. Schmidt, behandelte dabei die Fragen des organischen Aufbaues der Wirtschaft. Er könne sagen, daß die Dinge sich im Treuhänderbezirk für das Rheinland so einfach wie möglich gestalten würden und daß dabei die Errichtung von Bezirksgruppen und Bezirksuntergruppen, soweit deren Bildung notwendig wäre, aus Zweckmäßigkeits⸗ und Sparsam⸗ keitsgründen nur in engster Anlehnung an die bestehenden Indu⸗ strie⸗ und Handelskammern und Handwerkskammern sowie an die Bezirkswirtschaftskammern erfolgen würde. Der Vorsitzende be⸗ richtete über das Reichsgesetz über das Kreditwesen, das er als eines der wichtigsten wirtschaftspolitischen Gesetze des letzten Jahres bezeichnete. Es werde nun für alle Kreditinstitute darauf an⸗

Handels⸗

kommen, zu beweisen, daß sie den Anforderungen der Wirtschafts⸗

führung des Reiches entsprächen; versagten sie, so werde der Staat gezwungen sein, das Gesetz, das an sich eine elastische Handhabung vorsähe, in scharfer Weise auszuführen. Wesentlich sei auch, daß das Gesetz dem Sparer und Geldgeber größte Sicher⸗ heit bringe. Sodann berichtete der Vorsitzende noch über die Neu⸗ ovdnung des Börsenwesens. Die Aussprache wurde durch einen Bericht von Handelskammersyndikus Dr. Brandt über die gegen⸗ wärtige Wirtschaftslage des Kammerbezirks geschlossen. Aus dem Ueberblick ging hervor, daß sich im Laufe des letzten Viertel⸗ jahres 1934 die Wirtschaftslage im Kölner Bezirk weiter günstig entwickelt hat. In seinen Schlußworten brachte der Vorsitzende zum Ausdruck, daß eine rückschauende Betrachtung der politischen und wirtschaftlichen Entwicklung des zu Ende gehenden Jahres zu voller Zufriedenheit auf eine glückliche Weiterentwicklung im nächsten Jahre berechtige.

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en Geschäfte in den amtlich notierten Bar abgechlesere haben. reBe0 ge s. a c. b

Munst und Wissenschaft. Spielplan der Berliner Staatstheater

Montag, den 31. Dezember. Staatsoper: Der Bettelstudent. Musikalische Leitung: Preuß. Beginn: 19 Uhr. 1 . Schauspielhaus: Zum 1. Male: Pygmalion. 8 Shaw. Beginn: 19 ½ Uhr.

1“ Dienstag, den 1. Januar. Staatsoper: Tannhäuser. Musikalische Leitung: Kleiber.

Beginn 19 ½ Uhr. ¹

Schauspielhaus: Der Große Kurfürst. Schauspiel von

Hans Rehberg. Beginn: 20 Uhr.

Mittwoch, den 2. Januar.

Staatsoper: Frärchenspielt. Dornröschen und Puppen⸗ fee. Musikali c. Leitung: Spieß. Beginn: 14 Uhr. Ernani. Musikalische Leitung: Blech. Beginn: 20 Uhr.

Sesgecann: Pygmalion. Komödie von Shaw. Beginn: 2 22 3

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Zwickauer Werte an der Leipziger Börse.

Durch Anordnung des Reichswirtschaftsministers sind von den Wertpapieren der Zwickauer Börse, die bekanntlich mit Wirkung vom 1. Januar 1935 ab aufgehoben worden ist, folgende Wert⸗ papiere an die Leipziger Börse verwiesen worden: Ober ohndorf⸗ Reinsdorfer Hoülenessenso n, Aktienbrauerei Zwickau⸗Glauchau, A. G. Vereinsbrauerei zu Zwickau, 4 % (jetzt 5 %) Aktienbraugrei Zwickau⸗Glauchau Anleihe von 1896, 4 ½ % (jetzt 5 %) dergl. An⸗ leihe von 1905, 4 ½ % geßt 5 %) Erzgebirgischer Steinkohlen⸗ Aktien⸗Verein Obl. von 1920. 8 1 4

Die Artiengesellschaften im November 1934.

Im November 1934 waren die Zugänge im Nominalkapital der deutschen Aktiengesellschaften (Gründungen und Kapital⸗ W“ nach Aus ührungen in „Wirtschaft und Statistik“ um 68 Mill. KM höher als die Abgänge durch Auflösungen und Kapitalherabsetzungen. Im ganzen wurden im November sechs Aktiengesellschaften mit einem Nominalkapital von zusammen 108,5 Mill. RM gegründet. Ferner wurden im November 15 Kapitalerhöhungen um zusammen 30,3 Mill. RM vor⸗ jenommen; die meisten größeren Kapitalerhöhungen standen im zusammenhang mit Herabsetzungen. Von 30 Kapitalherabsetzungen um zusammen 52,1 Mill. RM waren 8 mit Frn Kaäpital⸗ erhöhungen gegen Barzahlung um zusammen 2,6 Mill. RM ver⸗ bunden. 51 Aktiengesellschaften mit einem Nominalkapital von zusammen 13,7 Mill. RM wurden im November 1934 aufgelöst.

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Die deutsche Kraftfahrzeugindustrie im November 1934

Berlin, 30. Dezember. Auf den günstigen Stand von Pro⸗ duktion und Absatz der Kraftfahrzeugindustrie im Oktober 1934 folgte (laut Wirtschaft und Statistik) im November ein allge⸗ meiner jahreszeitlich bedingter Abstieg. Der Kraftradabsatz ver⸗ minderte sich gegenüber dem Vormonat um 42 %:; an S8e Besen kraftwagen wurden 17 %, an Liefer⸗ und Lastkraftwagen 7 % weniger als im Oktober abgesetzt. Die Produktionsentwicklung war im Berichtsmonat in der Kraftwagenindustrie ungünstiger, in (der, Kraftradindustrie vehegent. besser, gs der Absatz. Die Er⸗ zeugung von Kleinstkraftr ens ing⸗ egenüber dem Vormonat um nur ein Fünftel zurück; an Großk itern wurden Ivec. —9 mehr hergestellt. Im Vergleich zum entsprechenden Monat des Vorjahres waren Produktion und Absatz der Kraftwagenindustrie überaus günstig. An Personenkraftwagen wurden 58 %, an Kraft⸗ rädern 57 9% als im November 1933 abgesetzt. Der Absatz von Liefer⸗ und Lastkraftwagen hat sich v* als verdoppelt. Wäh⸗ rend sich die Ausfuhr von und Lastkraftwagen auf der 2 des Vormonats hielt, sank der Auslandsabsatz von Personen⸗ kraftwagen im Berichtsmonat um 10 %. Die Kraftradausfuhr sank auf einen in diesem hr bisher nicht erreichten Tiefstand.

Der Rückgang in der Zahl der Fereslageesaes setzte sich im November bei den Personenwagen und den Krafträdern fort. An Personenwagen wurden 9279 (15 % weniger als im Vormonat), an Krafträdern 3359 (43,7 % weniger) erstmalig zum Verkehr zu⸗ elassen. Die Abnahme erstreckte sich auf alle Größenklassen. 8 Omnibussen wurden 54 (im Vormonat 61) fabrikneu zugelassen.

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Stark rückläufige Textilausfuhr von JFanuar bis Oktober 1934.

8 Am Rückgang der Gesamtausfuhr waren im laufenden Jahr die Textilfertigwaren besonders stark beteiligt. Während sich die Gesamtausfuhr von Januar bis Oktober gegenüber der gleichen Zeit des Vorjahrs um 14,7 % verminderte, sank die Textilausfuhr um 22,8 %. Die Abnahme ist, wie das Statistische Reichsamt im neuen Heft von „Wirtschaft und Statistik“ mitteilt, fast aus⸗ schließlich mengenmäßig bedingt, da die Durchschnittswerte im leichen Zeitraum nur leicht rückläufig waren. Die Ursache für ten Verfall des Textilexports bildet wohl vor allem die Valuta⸗ konkurrenz einiger Wettbewerbsländer. Wie weit die Textilaus⸗ fuhr außerdem noch durch die höheren Anforderungen des heimi⸗ schen Verbrauchs beeinflußt wurde, läßt sich nur schwer beurteilen. Die Preisentwicklung zeigt bei den Erzeugnissen der Kunstseiden⸗ industrie einen weiteren Rückgang. Die Ausfuhrpreise für Woll⸗ garne waren im mit der Steigerung der Roh⸗ stoffpreise leicht erhöht. Dagegen wirkte sich bei Baumwollgaxrnen, Woll⸗ und Baumwollgeweben die Erhöhung der Rohstoffpreise nicht in einer Erhöhung der Ausfuhrdurchschnittswerte aus. Aller⸗ dings sind bei diesen Warengruppen auch keine größeren Rück schläge eingetreten. Im ganzen besteht zwischen Rohstoff⸗- und Fertigwarenpreisen im Textilaußenhandel eine gewisse Gegen⸗ äufigkeit. Ihr steht jedoch die Tatsache gegenüber, daß die Kapazitätsausnutzung infolge der Besserung der Inlands⸗ konjunktur gestiegen ist. 11“ ““

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Zementpreissenkung ab 1. Januar.

Auf Veranlassung des Reichskommissars für Preisüber⸗ wachung haben, wie erinnerlich, Besprechungen der Zement⸗ industrie über die Gestaltung der Zementpreise stattgefunden. Die Verbände waren aufgefordert worden, bis zum 28. Dezember in dieser Frage ihre Entschließung zu fassen. Wie der DSD. er bese aben die Verkaufsverbände der Zementindustrie nunmehr beschlossen, die Listen⸗Frankostationspreise für Portlandzement mit Wirkung ab 1. Januar 1935 zu senken, und zwar im Durchschnitt um etwa 30 RM in Süddeutschland, 20 RM in Norddeutschland und 10 RM in Westdeutschland je 10 t. Wie der DHD. weiter noch hört, dürfte mit einer Verlängerung des Neubauverbots innerhalb der Zementindustrie, das mit dem Ende dieses Jahres abläuft, bis auf weiteres zu rechnen sein. Es kann auch ange⸗ nommen werden, daß sich die Außenseiterfirmen gleichfalls nach

den neuen Verbandspreisen richten werden.