Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 7 vom 9
8 Januar 1935. S. 2.
Im einzelnen sind an den landwirtschaftlichen Märkten unter den pflanzlichen Nahrungsmitteln die Preise für Brot⸗ getreide (monatliche Staffelung zur Deckung der Lagerkosten), Braugerste und Hülsenfrüchte gestiegen. An den Schlachtvieh⸗ märkten sind neben den Preisen für Kälber und Schafe vor allem die Schweinepreise weiter zurückgegangen; Rinder lagen im Preis überwiegend höher als im Vormonat. Von den Vieherzeugnissen haben Speisetalg, Schmalz und Speck im Preis nachgegeben. In der Gruppe Futtermittel wirkten sich vor allem Preiserhöhungen für Hafer, Kartoffelflocken, Kleie und Fischmehl aus; die Maispreise sind zurückgegangen.
Die Steigerung der Indexziffer für Kolonialwaren ist hauptsächlich auf eine Erhöhung der Preise für Zigaretten⸗ tabak zurückzuführen.
Am Eisenmarkt sind die Preise für ausländische Erze gestiegen. Der Rückgang der Indexrziffer für Textilien ist durch niedrigere Preise für ausländische Wolle verursacht; Baumwolle, Rohseide, Flachs, Leinengarn, Hanf, Hanfgarn und Jute haben im Preis angezogen. In der Gruppe Häute und Leder sind die Preise für Oberleder zum Teil (Berlin) gefallen. Die Steigerung der Indexziffer für künstliche Düngemittel ist ausschließlich saisonmäßig bedingt. Im übrigen waren Preiserhöhungen für technischen Talg, Kaut⸗ schuk und — unter den Baustoffen — für Bauholz (Berlin) und Leinölfirnis zu verzeichnen.
Unter den industriellen Fertigwaren lagen die Preise für Konsumgüter, insbesondere für Textilwaren, höher als im Vormonat.
Berlin, den 8. Januar 1935.
Statistisches Reichsamt.
vI““ Filmverbot. Die öffentliche Vorführung des Films: „Tauchergold“ 4 Akte 979 m, Antragsteller und Hersteller: Richard Kretzsch⸗ mar, Berlin, ist am 19. Dezember 1934 unter Nummer 38 139 verboten worden. Ber
lin, den 7. Januar 1935. Der Leiter der Filmprüfstell J. Vr Dr. Baeneiteen
8
Nichtamtliches. Verkehrswesen.
Stand der Rundfunkteilnehmer am 1. Januar.
Die Gesamtzahl der Rundfunkteilnehmer im Deutschen Reich betrug am 1. Januar 1935: 6 142 921 gegenüber 5 911 330 am 1. Dezember 1934. Im Laufe des Dezember ist eine Zunahme um 31 591 Teilnehmer (3,9 %) eingetreten. Die Gesamtzunahme im Kalenderjahr 1934 beträgt 1 090 314 Teilnehmer (21,6 %). Unter den 6 142 921 Rundfunkteilnehmern am 1. Januar befanden sich 427 464, denen die Rundfunkgebühren erlassen sind, darunter 282 571 Arbeitslose.
Sonderschau in der Postwertzeichenabteilung des Reichspostmufeums.
In der Postwertzeichenabteilung des Reichspostmuseums liegen jetzt Proben zu der deutschen Freimarkenausgabe von 1889 (Adlerzeichnung) aus. Die Tafel mit den druckreifen Entwürfen trägt den Genehmigungsvermerk des letzten Kaisers „Einver⸗ standen W. I. R.“.
Aus der Verwaltung. Die Einsicht in die Personalakten.
Reichsinnenminister Dr. Frick führt in einem Erlaß anr nachgeordneten Behörden aus, daß verschiedene Landesregierungen und zahlreiche nachgeordnete Dienststellen wegen der Regelung der Frage der Akteneinsicht durch Parteidienststellen der NSDAP. an ihn herangetreten seien, da insbesondere Personalakten ver⸗ schiedentlich von Parteistellen, auch Parteigerichten, angefordert würden. Die Behörden hätten sich bis zu anderweitiger Regelung entsprechend der Uebung, Personalakten geheimzuhalten, nicht für befugt gehalten, diesen Anforderungen zu entsprechen. Zur Klä⸗ rung der Rechtslage und Behebung von Zweifeln trifft der Minister in dieser Angelegenheit eine bis auf weiteres geltende Regelung. Er ersucht die nachgeordneten Behörden, so zu ver⸗ fahren, daß Aktenversendung zur Einsichtnahme allgemein nur an den Stellvertreter des Führers auf sein Ersuchen erfolgt. Alle Parteidienststellen müßten danach ihre Anforderungen über den Stellvertreter des Führers richten. Aktenauskünfte sind aber nach pflichtmäßigem Ermessen der Behörde auch an Reichsleiter und Gauleiter der NSDAP. zu erteilen. Minister Dr. Frick hat den Stellvertreter des Führers gebeten, daß bei Beamten von Körper⸗ schaften des öffentlichen Rechts, insbesondere von Gemeinden und Gemeindeverbänden, die Anforderung von Akten und der Wunsch um Auskunft aus den Akten an die staatliche Aufsichtsbehörde der Körperschaft gerichtet wirrddede. 1.1“
Kunst und Wissenschaft. Spielplan der Berliner Staatstheater.
Donnerstag, den 10. Januar. Der fliegende Holländer. Leitung: Heger. Beginn: 20 Uhr. Schauspielhaus: Der Große Kurfürst. Schauspiel von Hans Rehberg. Beginn: 20 Uhr.
Staatsoper: Musikalische
8 88 Aus den Staatlichen Museen.
In der kommenden Woche finden die folgenden Führungen und Vorträge in den Staatlichen Museen statt: Sonntag, den 13. Januar 1935. 10 — 11 Uhr im Kaiser⸗Friedrich⸗Museum, Hauptwerke der früh⸗ christlich⸗byzantinischen Sammlung, Dr. Oertel. 11 — 12 Uhr im Neuen Museum, Kupferstichkabinett, Alfred Rethel, Prof. Kurth. . - 11 — 12 Uhr Arabische Kalligraphie Islamischen Abt., Direktor Kühnel.
in der
12 —13 Uhr im Schloßmuseum, Fran ösisches Kunstgewerbe I:
Renaissanee und Barock, Prof. Klar.
WMontag, den 14. Januar 1935.
12 — 13 Uhr im Mus. f. Vor⸗ u. Frühgeschichte, Erdgeschoß: Die
neueren kunstgewerblichen Erzeugnisse Chinas, Dr. Reide⸗ meister. 12 — 13 Uhr im Prinzessinnenpalais, Unter den Linden: Der Tanz in der Kunst, Dr. Bruhn. Dienstag, den 15. Januar 1935. 11—12 Uhr im Alten Museum, Wohnkultur im Altertum, Züchner. “ 1 11 — 12 Uhr im Deutschen Museum, Altniederländische Malerei von Eyck bis Brueghel. Mittwoch, den 16. Januar 1935. 11— 12 Uhr im Museum für Vor⸗ u. Frühgeschichte, Menschen und Kulturen der Eiszeit, Dr. v. Jenny. b 11—12 Uhr im Kaiser⸗Friedrich⸗Museum, Florentinische Früh⸗ renaissance, Dr. Hessig. 12 — 13 Uhr 85 Kaiser⸗Friedrich Museum, Hans Baldung, Dr. Möhle. 12 — 13 Uhr im Mus. f. Völkerkunde, Indien, Rundgang durch die indischen Sammlungen, Dr. Meinhard. 8 12 — 13 Uhr in der Vorderasiat. Abt., Frühsumerer (um 3500), Dir. Andrae. 8 8 8 20 — 22 Uhr im Pergamon⸗Vortragssaal, Römerstädte in Süd⸗ frankreich (mit Lichtbildern), Prof. Neugebauer.
Der Leiter der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung hat bezüglich des Warenverkehrs mit Frankreich folgenden RE. 176/34 DSt. (35/34 USt.) herausgegeben:
Das deutsch⸗französische Verrechnungsabkommen ist mit einigen Abänderungen bis zum 1. April 1935 verlängert worden. Die über Zahlungen im Warenverkehr mit Frankreich erlassenen Vorschriften — RE. 84/34 DSt., RE. 95/34 DSt., RE. 7/34, Anlage Merkblatt Frankreich USt. — bleiben deshalb in Kraft, soweit sich nicht aus dem Folgenden etwas anderes ergibt.
I. Vor dem Verrechnungsabkommen werden nicht erfaßt solche Zahlungen für französische Waren, die im Rahmen der Freigrenze erfolgen. Die eingangs aufgeführten Vorschriften gelten deshalb für solche Zahlungen nicht.
II. Von dem Verrechnungsabkommen werden weiter nicht erfaßt Zahlungen für Erzeugnisse aus dem französischen Grenz⸗ bezirk, die auf Grund der 11.“ des Abkommens über den kleinen Grenzverkehr an der deutsch⸗französischen Grenze vom 25. April 1929 eingeführt werden.
III. Von dem Verrechnungsabkommen werden ferner nicht erfaßt die sich aus dem passiven Eigenveredelungsverkehr er⸗ gebenden Zahlungen. Veredelungslöhne können also lediglich in effektiven Devisen bezahlt werden, nicht durch Einzahlung von Reichsmark bei der Reichsbank zugunsten des französischen Gläu⸗ bigers. — RE. 95/34 Abs. 3 wird aufgehoben. Für die Behand⸗ lung solcher Zahlungen daher die Bestimmungen meines RE. 148/34 DSt. (22/34 USt.).
IV. Das Verrechnungsabkommen erstreckt sich lediglich auf solche Warenschulden, die nach dem 1. August 1934 fällig ge⸗ worden sind. Die Devisenstellen können deshalb im Rahmen ihrer allgemeinen Zuständigkeit (RE. 115/34 DSt.) Genehmi⸗ gungen zur Einzahlung von Reichsmark bei der Reichsbank zur Bezahlung französischer Waren lediglich dann erteilen, wenn die Forderung nach dem 1. August 1934 fällig geworden ist. Auf Grund von Genehmigungen, die vor dem 1. August 1934 aus⸗ gestellt worden sind und die zur Einzahlung von Reichsmark auf das Konto des Office franco-allemand des paiements commerciaux bei der Reichsbank berechtigen, dürfen Einzah⸗ lungen von Reichsmark an die Reichsbank nur geleistet werden, wenn die Forderung nach dem 1. August 1934 fällig geworden ist. — Abs. 2 und 3 der Ziff. 4 des RE. 84/34 werden aufge⸗ hoben. — Die Einzahlungen, die auf Grund von Genehmigungen gemäß Abs. 2 und 3 der Ziff. 4 des RE. 84/34 für vor dem 1. August 1934 fällige Forderungen an die Reichsbank geleistet worden sind, braucht das Office franco-allemand des paie- ments commerciaux nicht weiterzuleiten, sondern kann sie der Reichsbank wieder zur Verfügung stellen. Die Reichsbank wird die von dem Office franco-allemand des paiements com- merciaux nicht angenommenen Beträge den deutschen Ein⸗ zahlern zurückvergüten.
v. Das Verrechnungsabkommen erstreckt sich nach wie vor nur auf Zahlungen für französische bzw. deutsche Waren, nicht auf Zahlungen für Waren, die durch Frankreich bzw. Deutschland im Transitverkehr befördert worden sind. Der Begriff des Tran⸗ sitverkehrs ist durch Vereinbarung zwischen der deutschen und französischen Regierung klargestellt worden. — Danach sind als durch das Gebiet des einen oder anderen der beiden Länder im Transitverkehr befördert sowohl Waren anzusehen, die dort unter Befreiung von Eingangsabgaben im Zollverkehr durchgeführt oder gelagert wurden, in Freihäfen lagerten usw., als auch diejenigen Waren, die, obwohl sie der Zahlung von Zöllen oder Eingangs⸗ abgaben unterworfen waren, ihre Ursprungseigenschaft behalfen haben. Im letzteren müssen Ursprung und Nämlichkeit der Waren durch ein von der Zollverwaltung des Ausfuhrlandes aus⸗ zustellendes Zeugnis nachgewiesen werden G
VI. Für Anträge auf Neuerrichtung von Ausländer⸗Sonder⸗ konten für Inlandszahlungen zugunsten französischer Firmen gelten die Bestimmungen meines RE. 157/34 DSt. Abschn. III.
VII. Private Kompensationsgeschäfte.
1. Deutsche Firmen, die ihren Farena dur entweder direkt bei ihren Niederlassungen oder Tochtergesellschaften im französi⸗ schen Gebiete (Mutterland sowie Kolonial⸗, Mandats⸗ und Protektoratsgebiete) oder durch deren Vermittlung decken, können die Genehmigung erhalten, den Erlös aus ihren Verkäufen an die Filialen oder Tochtergesellschaften zur Bezahlung ihrer in der vor⸗ bezeichneten Weise getätigten Einkäufe zu verwenden. Das gleiche gilt im umgekehrten Falle für französtsche Firmen. — Die Ge⸗ nehmigung var nur erteilt werden, wenn eine schriftliche Zu⸗ stimmungserklärung der Deutschen Verrechnungskasse und des Office franco-allemand des paiements commerciaux vor⸗ gelegt wird. — Von jeder Genehmigung ist die Deutsche Verrech⸗ nungskasse durch Uebersendung einer Abschrift des Genehmigungs⸗ bescheides zu unterrichten.
2. Im übrigen sind Anträge auf Stsegnigu von privaten Verrechnungsgeschäften grundsätzlich abzulehnen. Jedoch sind Anträge auf Genehmigung privater Verrechnungsgeschäfte im Werte von mindestens 300 000 RM mit Bericht mir vorzulegen, wenn a) das Geschäft im Rahmen des allgemeinen Verrechnungs⸗ verkehrs zwischen Deutschland und Frankreich nicht zustande kommen würde, b) der 5 Export den französischen Import um mindestens 15 ¾ vH übersteigt und der überschießende Teil des Kaufpreises für die deutsche Ware auf dem Wege über das deutsch⸗französische Verrechnungsabkommen bezahlt werden soll, und wenn c) die für die Importware detändige Ueberwachungs⸗ stelle das Geschäft befürwortet. Ich behalte mir vor, die mir nach den obigen Bestimmungen vorzulegenden Anträge auf Ge⸗
Donnerstag, den 17. Januar 1935.
8
11 — 12 Uhr im Neuen Museum, Aegyptische Abteilung, Magie 8
und Fetischismus, Dr. Zippert 11 — 12 Uhr im Schloßmuseum, II1I. Bildwirkerei und Stickerei.
12 — 13 Uhr im Museum für Völkerkunde, Indien, Volkskunst
und Handwerk in Indien, Dr. Waldschmidt.
12 — 13 Uhr im Kaiser⸗Friedrich⸗Museum, Bilder der griechischen Münzen, Dr. Liegle.
17— 18 Uhr im Pergamon⸗Vortragssaal, Scham'al, Stadt und Burg nordsyrischer Dynastien (mit Lichtbildern), Dir. Andrae.
Freitag, den 18. Januar 1935.
1— 1s Uhr im Alten Museum, Meisterwerke griechischer Plastik, eller.
12 — 13 Uhr im Prinzessinnen⸗Palais, Das Bildnis in der Plastik, 8
Dr. Oertel. Sonnabend, den 19. Januar 1935.
12 — 13 Uhr in der Islamischen Abt., Rundgang durch die Sammlung. 1
12 Uhr im Neuen Museum, Aegyt. Abt., Rundgang: Kunst des Alten Reichs.
nehmigung privater Verrechnungsgeschäfte der von der Deutschen und Französischen Regierung diese en „Ständigen Kommission“ zu unterbreiten, die über die Zulassung des Geschäfts endgültig zu entscheiden hat.
VIII. Sperrmarkzahlungen.
1. Hätte bei einem vor dem 1. August 1934 abgeschlossenen
Vertrage die teilweise Bezahlung der nach Frankreich aus⸗
geführten deutschen Ware mit Sperrmark nach den allgemein geltenden Bestimmungen bewilligt werden können, ist jedoch die
Erteilung der Genehmigung im Hinblick auf RE. 106/34 unter⸗ blieben, so gilt folgendes: Firmen, die solche Verträge abwickeln wollen, haben der für sie zuständigen Devisenstelle nachzuweisen, daß der Vertrag tatsächlich vor dem 1. August 1984 abgeschlossen worden ist. Erachtet die Devisenstelle den Beweis nicht für ge⸗ führt, so hat sie den Antrag in eigener Zuständigkeit abzulehnen.
Anderenfalls ist der Antrag mir mit Bericht vorzulegen. Ich
behalte mir vor, ihn der Ständigen Kommission zu unterbreiten, die darüber endgültig zu entscheiden hat. 2. Im übrigen ist die Verwendung von Sperrmark zur Be⸗
zahlung deutscher, nach Frankreich importierter Ware zur Zeit
nicht zulässig. . IX. Bei der Bezahlung solcher Waren, welche für Rechnung eines in einem dritten Lande ansässigen Ausländers in Deutsch⸗
land hergestellt und in Frankreich verkauft worden sind, haben
sich Schwierigkeiten ergeben, weil der französische Abnehmer die Ware im Wege des Verrechnungsabkommens bezahlt, der Aus⸗ länder also keine frei verfügbaren Devisen erhält. zösische Regierung hat sich Zahlung außerhalb des Verrechnungsabkommens zuzulassen, wenn die Geschäfte: a) im Rahmen des allgemeinen Verrechnungs⸗
verkehrs praktisch nicht durchführbar sind und sich b) im Rahmen — Anträge auf
des traditionellen Geschäftsverkehrs halten. Herausnahme solcher Zahlungen aus dem Werrschrates degen⸗ können bei der für den Antragsteller zuständigen Devisenstelle angebracht werden. Sind die oben vorgeschriebenen Voraus⸗ setzungen gegeben, so sind die Anträge mir mit Bericht vorzu⸗ legen. Ich behalte mir vor, sie der Ständigen Kommission zu unterbreiten, die darüber endgültig zu entscheiden hat.
In Abschnitt X werden die Nebenkosten behandelt.
Zur Zehnten Durchführungsverordnung zur Devisenverordnung.
Berlin, 8. Januar. Die Reichsstelle für Devisenbewirtschaf tung hat in einem Runderlaß 1/35 den Devisenstellen Erläute rungen zur Zehnten Durchführungsverordnung zur Devisenvec ordnung gegeben. In dem Runderlaß wird insbesondere auf die Erweiterung der Anbietungspflicht für Einwanderer verwiesem
Soweit Personen, die ihren Wohnsitz aus dem Ausland nach
Deutschland zu verlegen beabsichtigen, dem stellen, ihnen aus besonderen Härtegründen, etwa wegen einer En
ihres Vermögens in Sperrmark zu gestatten, ist künftig ausschließ⸗ lich die Reichsbank unter dem Gesichtspunkt des Verzichts auf die Inanspruchnahme der Anbietungspflicht zuständig. Ferne wird klargestellt, daß nach § 10 der neuen Verordnung künf
auch Personen, die als verdeckte Vertreter eines Ausländers, d. h.
im eigenen Namen, aber für Rechnung des ausländischen Auf⸗ traggebers, Wertpapiere im Inland verkaufen, zur Entgegennahme
des Verkaufserlöses bereits der Genehmigung der Devisenstell
bedürfen, während in diesen Fällen nach der Praxis des Reichs⸗
gerichts auf Grund der bisherigen Bestimmungen erst die Ver fügung über den Erlös zugunsten des Ausländers, insbesonder’ durch Aushändigung an diesen oder an dritte Personen, geme migungsbedürftig war.
unsttechniken des Mittelalters:
Münzkabinett, Die
Die fran⸗ 16,4 Mill. R.
ereit erklärt, in diesen Fällen die
Entwertung der Währung ihres bisherigen Wohn itzlandes, die teilweise Anlage
ARArbeitslosenzahlen in Europa.
Die Zahl der Arbeitslosen zeigt in allen europäischen Staater
aus jahreszeitlichen Gründen zwar allgemein eine steigende Ten⸗ denz, doch unterscheidet sich diese sehr wohl voneinander. In
Frankreich wuchs die Zahl von 369 435 am 24. November au
404 932 am 22. Dezember 1934 an und erreichte damit einen bis⸗
r nie gekannten Höchststand. In England hingecgen ist die Be chäftigungslosigkeit seit Mai 1934 pra 1gc stabi tieg von 2 150 000 auf 2 200 000 Ende ezember 1934. Gegen⸗ über dem August 1933 hat sie sich um 250 000 verringert, ist also in 16 Monaten um 10 % gesunken. In Italien konnten durch die Anfang Dezember von der italienischen Regierung getroffenen Maßnahmen, vor allem durch die allgemeine Einführung der 40⸗Stunden⸗Woche, rund 134 000 Arbeiter wieder Beschäftigung und Verdienst finden. Die Zahl der Arbeitslosen fiel somit von 930 000 Ende November 1934 auf 796 000 zur Jahreswende. In Spanien zählte man am 30. November 1934 ins sesamt 611 124 Ar⸗ beitssuchende, von denen jedoch 222 413 Kurzarbeiter waren. Am bcatesac war die Arbeitslosigkeit in der 8 und Landwirtschaft, wo man 216 576 Voll⸗ und 169 805 Teilarbeitslose zählte. Dann kam das Baugewerbe mit 66 034 Voll⸗ und 13 075 Teilarbeits⸗
losen. Die stärkste Arbeitslosigkeit des ganzen Jahres herrschte im
April mit 703 814 Arbeitssuchenden, die schwächste im Juni 8 — 8
483 994 Voll⸗ und Teilerwerbslosen.
geblieben. Sie
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 7 vom 9. Januar 1935.
S. 3
Die Abschiedsfeier der Reichsbahn für Dr. C. F. von Siemens.
Ansprachen Ministers von Eltz⸗Rübenach
und Generaldirektors Dorpmüller.
Anläßlich des Ausscheidens des bisherigen Präsidenten des Verwaltungsrats der Deutschen Reichsbahn⸗Gesellschaft Dr. C. F. von Siemens und des früheren Vizepräsidenten Staats⸗ sekvetär Stieler fand eine Abschiedsfeier statt, an der u. a. Reichsverkehrsminister Freiherr von Eltz⸗Rübenach, Reichsfinanzminister Graf chwerin⸗Krosigk, Reichs⸗ bankpräsident Dr. Schacht, Staatssekretär Koenigs und sämtliche Mitglieder des Verwaltungsrats der Deutschen Reichs⸗ bahn teilnahmen.
Der Vizepräsident des Verwaltungsrats Freiherr von Schröder und Generaldirektor Dr. Dorpmüller gedachten er ausscheidenden Herren. Es sei dem jetzt scheidenden Präsi⸗
denten von Siemens seinerzeit die besonders schwere Auf⸗ gabe zuteil geworden, einem erst neugeschaffenen Riesenunter⸗ nehmen unter schwierigsten Umständen Leben und Inhalt, Ztel
und Richtung zu geben. Dem wurde in einer Herrn von
Siemens überreichten Adresse der Deutschen Reichsbahn Aus⸗ druck gegeben. In der Staatssekretär Stieler überreichten Adresse wird besonders seiner Verdienste bei der Schaffung der Reichseisenbahnen aus der Vielzahl der früheren Staatsbahnen heraus gedacht.
„Der Reichsverkehrsminister Freiherr von Eltz⸗ Rübenach knüpfte in seiner Ansprache an den Hinweis des Generaldivektors Dr. Dorpmüller an, daß es möglich ge⸗ wesen sei, dem Führer in seinem Kampf gegen die Arbeitslosig⸗ keit die ungebrochene Finanzkraft der Reichsbahn zur Verfügung hn stellen. Er betonte, mit vollem Recht könne er diese Feststellun dahin erweitern, daß die Deutsche Reichsbahn ö star und gesund in die Zeit der nationalen Erhebung eingetreten sei.
s sei ein Glück für Deutschland gewesen, daß der Verwaltungs⸗ rat der Reichsbahn in den Jahren des ausländischen Einflusses von einer so starken Persönlichkeit wie Herrn von Siemens ge⸗ leitet wurde. Zum Zeichen des Dankes der Reichsregierung und des ganzen deutschen Volkes überreichte der inister ein Schreiben des Führers und Reichskanzlers, in dem dieser Herrn von Siemens den besonderen Dank dafür ausspricht, daß er das Amt eines Präsidenten des Verwaltungsrats der Reichsbahn während der verflossenen 10 Jahre so zielbewußt und tatkräftig Ferhet habe, daß dem deutschen Volke sein wertvollster Besitz, jie Reichsbahn, unversehrt erhalten geblieben sei. Das Schreiben
schließt mit den besten Wünschen für das persönliche Wohlergehen
und eine erfolgreiche Weiterarbeit.
8
Die Zwischenbilanzen der Girozentralen Ende November 1934.
Wie uns aus den Zwischenbilanzen für Ende November er⸗
sichtlich ist, hat sich das Geschäft der Girozentralen weiter günstig
entwickelt. Dank der steigenden Einlagenbewegung bei den Spar⸗
kassen erhöhten sich wiederum die Kreditoren der Girozentralen.
Ihre Anlage fanden diese Einlagenzuflüsse fast ausschließlich in üssigen Werten.
Bei den provinziellen Girozentralen stiegen die Kreditoren um 38,8 Mill. RM, wovon ein Zugang von 27,1 Mill. RM allein auf die Bankkreditoren und damit auf die Sparkasseneinlagen entfiel. Diese Kreditorenzunahme verteilte sich auf fas sämtliche provin⸗ iellen Girozentralen und betraf wiederum vornehmlich die kürzer⸗ ristigen Einlagen; die über drei Monate fälligen Gelder sind um 13 Mill. RM zurückgegangen. 8
Die 81 der provinziellen Girozentralen haben sich um
RM vermindert. Bei den im Rahmen des Arbeits⸗ beschaffungsprogramms entstandenen Akzepten setzte sich die Zu⸗ nahme allerdings in geringfügigem Ausmaße fort.
Auf der Anlageseite der Bilanzen der provinziellen Giro⸗ zentralen haben nur die liquiden Mittel zugenommen. Infolge von Umdispositionen innerhalb der liquiden Mittel ist das Wechselportefeuille der provinziellen Girozentralen weiter, und zwar um 17,0 Mill. RM gesunken. Die ganze Zunahme der liqui⸗ den Mittel 88 sich also bei den Nostroguthaben, die um weitere 56,3 Mill. RM erhöht wurden und mit 954,8 Mill. RM Ende
November ihren bisherigen Höchststand erreicht haben.
88 Die eigenen Wertpapiere haben insgesamt ihren Vormonats⸗
stand gehalten. Die Minderung des Wertpapierbestandes bei
einer Girozentrale wurde durch Zugänge bei den übrigen Giro⸗ zentralen ausgeglichen. Diese Erhöhung der Wertpapierbestände wird in der Hauptsache auf Neuanschaffungen zurückzuführen sein.
Den Hauptzugang verzeichneten die Reichs⸗ und Länderanleihen
mit + 3,8 Mill. RM. Bei der Deutschen Girozentrale sind die
eigenen Wertpapiere im November besonders stark gestiegen (+ 13,4 Mill. RM). Die Reichs⸗ und Länderanleihen sind hier allein um 17,7 Mill. RM angewachsen.
8 Die Debitoren der provinziellen Girozentralen nahmen weiter, und zwar um 10,2 Mill. RM ab. Die Verschuldung der Spar⸗ kassen gegenüber ihren eigenen Girozentralen hat sich danach weiter vermindert. Auch die langfristigen Ausleihungen sind weiter, und zwar um 7,8 Mill. RM gesunken.
Die oben gekennzeichnete Entwiskung der provinziellen Giro⸗ zentralen findet ihr Spiegelbild in den Bilanzzahlen der Deut⸗ schen Girozentrale. Infolge der von provinziellen Girozentralen Mittel erhöhten sich die Kreditoren um 61,9 Mill. Keichsmark. Die zufließenden Gelder wurden nur zur Ver⸗ stärkung des Wechselportefeuilles (+ 81,2 Mill. RM) benutzt, wogegen die Nostroguthaben um 27,8 Mill. RM eingeschränkr wurden (unverzinsliche Schatzanweisungen des und. der Länder + 57,4 Mill. RM, sonstige Wechsel + 25,6 Mill. RM).
Die Indossementsverbindlichkeiten sind bei den provinziellen Girozentralen um 15,2 Mill. RM zurückgegangen. Bei der Deut⸗ schen Girozentrale haben sie sich jedoch um 7,8 Mill. RM erhöht.
Steigende Grundftückskäufe der Gemeinden und Gemeindeverbände.
Miit einem Hinweis auf die Verhältnisse auf dem kommunalen Kreditmarkt und die Vorschriften des Gemeindefinanzgesetzes stellt der Reichs⸗ und preußische Innenminister Dr. Frick in einem Er⸗ baß fest, daß die Gemeinden und Gemeindeverbände in letzter Zeit in steigendem Umfang dazu übergingen, Grundstückskäufe in der Art zu finanzieven, daß sie mit dem Verkäufer das Bestehen⸗ bleiben eines Restkaufgeldes vereinbaren. Obgleich nach der bis⸗ herigen Praris die Genehmigungspflicht derartiger Restkaufgelder in der Regel verneint worden sei, werde damit selbstverständlich die Notwendigkeit nicht beseitigt, in jedem Fall zu prüfen, ob es sich nicht um ein gemehmigungspflichtiges Umgehungsgeschäft handelt. Zur Sicherung des Rechtsverkehrs wird de daß
die Gemeinden und Gemeindeverbände jede Vereinbarung über
ein Restkaufgeld bei Grundstückskäufen der Aufsichtsbehörde vorzu⸗ legen haben.
Hamburger Textilmustermesse am 24. Februar.
. Die 29. Hamburger Textilmustermesse, die vom Präsidenten des Werberates der deutschen Wirtschaft genehmigt worden ist, wird am 24. Februar stattfinden. Auch 1” Messe wird wieder eine reiche Beschickung aufweisen. Fhre Zusammenlegung mit den eans .eh ese es Einkaufsverbandes „Nieder⸗ sachsen“ e. G. m. b. H. und des Deutschen Einkaufsverbandes G. m. b. H. bedeutet für die ausstellenden Firmen zugleich eine
Berliner Börse am 9. Januar. Wachsendes Geschäft in Renten — Aktien ruhiger.
8—
Während der Aktienmarkt an der heutigen Berliner Börse ruhiger lag, setzte sich bei lebhaftem Geschäßt am Rentenmarkt eine stärkere Aufwärtsbewegung durch, die besonders in variablen Papieren zu bemerken war. Man wies darauf hin, daß der Geld⸗ markt äußerst flüssig sei und große Anlagekäufe in Reichspapieren erfolgten, und schließlich mit einer Ermäßigung des Privatdis⸗ kontes zu rechnen sei. Gerade aus diesen Gründen heraus zeigte sich zunehmendes Interesse für festverzinsliche Papiere. Hiervon ausgehend waren die anfänglich noch teilweise angebotenen Aktien im Verlauf ebenfalls freundlich. Die feste Grundstimmung hielt bis gegen Schluß des Verkehrs an.
Unter Montanwerten zeigten sich keine größeren Verände⸗ rungen nach oben. Harpener setzten sogar 1 ¼ % niedriger ein, konnten jedoch im Verlauf einen Teil des Verlustes wieder ein⸗ holen. Braunkohlen⸗ und Kalipapiere lagen mit Ausnahme von Pesteregeln (minus 2 ¼) bis zu 1 % höher. Unter chemischen Werten waren besonders wieder J. G. Farben gefragt (plus 1 4¼). In Elektrowerten war das Geschäft ruhig. In Felten und Chade machte sich sogar einiges Angebot bemerkbar. Dagegen lagen Accumulatoren 1 ½ % höher. Auch Kunstseidenwerte verloren bis zu 1¼ %. Dagegen standen Spezialpapiere erneut im Vorder⸗ grund. So erwartet man bei Charlotte⸗Wasser (plus 2 4¼) einen günstigen Abschluß, ebenso bei Deutsch⸗Atlanten (plus 2). In “ (plus 1 ¹¼) bemerkte man Käufe von privater
eite.
Am Kassamarkt überwogen größtenteils Kursbesserungen, 88 war die Kursentwicklung nicht ü“ Größere An⸗ agekäufe waren wieder am Markt der festverzinslichen Werte festzustellen, namentlich Reichsbahn (plus 1) sowie Altbesitzanleihe (plus 1 ¼) wurden gekauft, aber auch unter den nicht variablen
apieren waren einzelne Kategorien wie Schuldbücher, umge⸗ stellte Dollarobligationen und Stadtanleihe begehrt. Tagesgeld war zu 3 ¾¼ bis 4 % wieder veichlich vorhanden. Am Devisen⸗ markt lag das Pfund international etwas erholt und stellte sich in Berlin auf 12,20 (12,18 ¼2), während der Dollar mit 2,48 ¾ unverändert blieb.
Dörsenkennziffern für die Woche vom 31. Dezember 1934 bis 5. Januar 1935.
Die vom Statistischen Reichsamt errechneten Börsenkennziffern stellen sich in der letzten Woche (vom 31. 12. bis 5. 1.) im Vergleich
zur Vorwoche wie folgt: . Wochendurchschnitt Monats⸗ vom 31. 12. vom 24. 12. durchschnitt 3 bis 6. 1. bhis 29. 12. Dezember Aktienkurse (Kennziffer 1924 bis 1926 = 100) 8 Bergbau und Schwerindustrie 86,74 85,62 Verarbeitende Industrie 75,01 73,87 Handel und Verkehrlrl 66,48 85 „11 Gesamt 89666 öö565585 79,89 Kursniveau der 6 %igen 8 festverzinslichen Wert⸗ papiere Pfandbriefe der Hyp.⸗Akt.⸗ Banken 90 .⁴ . . 2*. 2³ 2⁴ 2 Pfandbriefe der öffentlich⸗ rechtlichen Kredit⸗Anstalten Kommunalobligationen.. Anleihen der Länder und Gemeinenn . Industrieobligationen.. Durchschnitt .„. „ 00270⸗
Wochenübersicht der Reichsbank vom 7. Januar 1933 . (in Klammern Zu⸗ und Abnahme gegen die Vorwoche):
Alktiva. RM
1. Goldbestand (Barrengold) sowie in⸗ und aus⸗ ländische Goldmünzen, das Pfund fein zu 1392 Reichsmark berechnet
und zwar: Goldkassenbestand.. Golddepot (unbelastet) bei ausländischen Zentralnoten⸗ „ 21 204 000
anke 11““ 2. Bestand an deckungsfähigen Devisen.. E1““ „ Reichsschatzwechsen „ b) „ sonstigen Wechseln und Schecks „
deutschen Scheidemünzen .„
79 122 000
RM 57 918 000
4 653 000 (+ 46 000) 16 310 000 (s— 28 630 000) 3 638 752 000 (s— 381 814 000) 237 951 000 75 787 000) 11 724 000 5 612 000) Lombardforderungen. 70 591 000 (darunter Darlehen auf Reichsschatz. (— 75 098 000) d n; 8 892 447 514 000 eckungs en Wertpapieren... “ 2 739 000)
318 821 000 145 000)
(+ 55 518 000)
assiva. . Grundkapital.. X“ 150 000 000 (unverändert)
Reservefonds: a) gesetzlicher Reserveonds 67 262 000 (unverändert)
b) Spezialreservefonds für künftige Dividenden⸗ AbIuhg 8. ... 40 254 000 (unverändert)
365 281 000 (unverändert) 3 684 522 000 (— 216 087 000) 934 358 000 (s— 49 214 000) 297 898 000 (— 80 373 000)
Erläuterungen: Nach dem Ausweis der Reichsbank vom 7. Januar 1935 hat sich in der eanen Bankwoche die ge⸗ samte Kapitalanlage der Bank in Wechseln und Schecks, Lombards und Wertpapieren um 482,7 Mill. auf 4492,0 Mill. RM ver⸗ ringert. Im einzelnen haben die Bestände an Handelswechseln und ⸗schecks um 381,8 Mill. auf 3638,8 Mill. RM, an Lombard⸗ forderungen um 75,1 Mill. auf 70,6 Mill. und an Reichsschatz⸗ wechseln um 28,6 Mill. auf 16,3 Mill. RM abgenommen, da⸗ gegen die Bestände an deckungsfähigen Wertpapieren um 2,7 Mill.
Noten anderer Banken F
sonstigen Wertpapieren.
c) sonstige Rücklagen „„ 3. Betrag der umlaufenden Noten.. 4. Sonstige täglich fällige Verbindlichkeiten 5. Sonstige Passiva
auf 447,5 Mill. RM und an sonstigen Wertpapieren um 0,1 Mill. auf 318,8 Mill. RM zugenommen. — An Reichsbanknoten und Rentenbankscheinen zusammen sind 244,7 Mill. RM aus dem Verkehr zurückgeflossen, und zwar hat sich der Umlauf an Reichs⸗ banknoten um 216,1 Mill. auf 3684,5 Mill. RM, derjenige an ““ um 28,6 Mill. auf 356,3 Mill. RM'’ ver
mindert. Der an Scheidemünzen nahm um 77,4 Milf. auf 1445,4 Mill. ab. Die Bestände der Reichsbank an Rentenbankscheinen haben sich auf 52,6 Mill. RM, diejenigen an Scheidemünzen unter Berücksichtigung von 1,1 Mill. RM neu ausgeprägter und 2,7 Mill. RM wieder eingezogener au
238,0 Mill. RM erhöht. Die fremden Gelder zeigen mit 934,
Mill. RM eine Abnahme um 49,2 Mill. RM. — Die Bestände an Gold und ö Devisen haben sich um rund 0,1 Mill. auf 83,8 Mill. RM erhöht. Im einzelnen stellen sich die Goldbestände bei einer Zunahme um rund 21 000 RM auf 79,1 Mill. RM, die Bestände an deckungsfähigen Devisen bei einer Zunahme um rund 46 000 RM auf 4,7 Mill. RM. 1.
Müll. NM Arbeitsbeschaffungs⸗ kredite der Sparkassen.
Dank der steigenden Einlagebewegung konnten die Sparkassen, wie die „Deutsche Sparkassen⸗Zeitung“ berichtet, auch im dritten Vierteljahr 1934 nennenswerte Beträge zur Finanzierung der Ar⸗ beitsschlacht zur Verfügung stellen. In der Zeit vom Juli bis September 1934 wurden an Arbeitsbeschaffungskrediten im wei⸗ teren Sinne 106 338 Einzelkredite im Gesamtbetrage von 160,2 Mill. RM neu bewilligt. Im Rahmen des Gebäudeinstand⸗ setzungsgesetzes und an sonstigen Ausleihungen, die mit der Ar⸗ beitsbeschaffung in Verbindung stehen, haben somit die deutschen Sparkassen in den ersten drei Vierteljahren 1934 rund 380 000 Einzelkredite in Höhe von insgesamt rund 564 Mill. RM be⸗ willigen können. Im dritten Vierteljahr sind wiederum etwas weniger Kvedite als in der vergangenen Berichtsperiode bewilligt worden. Anzahls⸗ und betrug diese Minderun rund 15 %. Dieser Rückgang der Kreditbewilligung ging fedoch mit der Abnahme der Kreditanträge parallel. Der verminderte An⸗ fall von Kreditanträgen ist voll auf den Rückgang der Kredite im Rahmen des Gebäudeinstandsetzungsgesetzes zurückzuführen. Der allmähliche Ausfall dieses durch staatliche Anregung geschaffe⸗ nen Kreditbedarfs zur Finanzierung neuer Avrbeitsvorhaben ist nun noch nicht durch eine Steigerung des auf privater Initiative öX Kreditbedarfs voll ausgeglichen worden Immerhin sind die Kreditanträge auf sonstige Arbeitsbeschaffungskredite bei dem Sparkassen seit dem 1. Vierteljahr 1934 von 112,5 Mill. RM auf 130,2 Mill. RM gestiegen. Hierbei ist besonders erfreulich, daß infolge der stärker nach aufwärts gerichteten Einlagenbewegung die Sparkassen diesen Kreditbedarf im gleichen Ausmaß als vor⸗ dem befriedigen konnten. Die Bewilligungen von . Arbeits⸗ beschaffungskrediten betrugen im 3. Vierteljahr zahlmäßig 91,4 90. und betragsmäßig 81,6 % gegen 89,5 % bzw. 82,4 % im zweiten Vierteljahr.
Die Regelung der deutschen Kohleinfuhr für Januar.
F.
Am 4. Januar 1935 trat in Berlin der im deutsch⸗nieder⸗ ländischen Handelsvertrag für die Einfuhr von Kohl vorgesehene gemischte Ausschuß zusammen. Als Ergebnis wurde folgendes vereinbart:
1. Es sollen im Januar 1935 von Rotkohl 18 %, von Wirsing 12 % und von Weißkohl 8 % der vertraglich festgelegten Kon⸗ tingentsmengen aus den Niederlanden nach Deutschland aus⸗ geführt werden.
2. Entsprechend der derzeitigen Marktlage soll im Einver⸗ nehmen mit dem Reichskommissar für die Preisüberwachung für in⸗ und ausländischen Kohl bis auf weiteres ein Preis von 3,35 RM für Weißkohl, 5,35 RM für Rotkohl und 3,35 RM für Wirsing nicht unterschritten werden. Der Preis versteht sich als Großhandelseinstandspreis je Zentner 1. Qualität (fünf Pfund je Kopf) frei E“
Durch diese Regelung ist eine regelmchig, Beschickung des Marktes und eine stetige Entwicklung des Preises gewährleistet.
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Fortsetzung der deutsch⸗dänischen Handels⸗
vertragsverhandlungen in Kopenhagen.
Die deutsch⸗dänischen Handelsvertragsverhandlungen, die vor Weihnachten in Berlin stattgefunden haben, hatten zu keinem Ergebnis geführt, so daß man sich zu einer Verlängerung des am 1. März 1934 abgeschlossenen Handelsvertrages auf die Dauer eines Monats veranlaßt sah. Nunmehr sollen die Verhandlungen im Laufe dieser Woche in Kopenhagen fortgesetzt werden. Zu diesem Zweck wird für Mitte dieser Woche die Ankunft einer deutschen Abordnung erwartet, die von Ministerialdirektor Dr. Köhler vom Reichsernährungsministerium geführt werden soll. Von dänischer Seite werden neben Minister Mohr eine Reihe von Vertretern der Landwirtschaft und der übrigen Wirtschafts⸗ zweige an den Verhandlungen teilnehmen.
edet das Eisen, so lange es heiß ist. Wer schnell gibt, gibt doppelt!