1935 / 15 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 18 Jan 1935 18:00:01 GMT) scan diff

1933 die Verbreitung

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 15 vom 18. Januar 1935.

S. 2

SGeranntmachung. IIch habe auf Grund der Verordnung des Reichs⸗ präsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar der nachstehend genannten aus⸗ ländischen Druckschrift im Inland bis auf weiteres verboten: 8 „Justizmord an Catilina, Vorbilder für Hitlers Sturz“ (Paris, Frankreich

Buch Berlin, den 16. Januar 1935.

Der Reichs⸗ und Preußische Minister des Innern. S. As Dalnege. G““

v“

Bekanntmachung.

Ich habe auf Grund der Verordnung des Reichs⸗ präsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 die Verbreitung der nachstehend genannten aus⸗

ändischen Druckschrift im Inland bis auf weiteres verboten: Nieuve Tyd“ (Amsterdam, Holland).

Berlin, den 16. Januar 1935. Der Reichs⸗ J.-A.: Daluege.

Bekanntmachung.

Ich habe auf Grund der Verordnung des Reichs⸗ präsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 die Verbreitung der nachstehend genannten aus⸗ ländischen Druckschrift im Inland bis 31. Januar 1935 ver⸗ boten: „Berlingske Tidende“ (Kopenhagen, Dänemark). Berlin, den 16. Januar 1935. 1

Der Reichs⸗ und Preußische Minister des Innern. 8 F. A.: Daluege.

Bekanntmachung.

Der Herr Reichswirtschaftsminister hat am 7. Januar

1935, Deutscher Reichsanzeiger Nr. 7 vom 9. 1. 1935, die Anordnung über die Anerkennung der Wirtschaftsgruppe Nichteisenmetalle erlassen. 8 Auf Grund der Ziffer 4 dieser Anordnung werden mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers die Fachgruppen gemäß der Einteilung des Statistischen Warenverzeichnisses wie folgt abgegrenzt:

Fachgruppe Metallerzeugende Industrie’,., verih W 35, Matthäikirchstraße 4. 8 86 In diese Fachgruppe gehören alle Unternehmer und Unterneh⸗ mungen, die in einem Hütten⸗, Raffinier⸗ bzw. Schmelzbetrieb folgende NE⸗Metalle, auch Edelmetalle, und ihre Legierungen her⸗ stellen: 8 Nr. des Sta⸗ tistischen 1““ Warenver⸗ v114A5“] haus 769 a 1 Feingold, legiertes Gold. aus 769 a Platin, Iridium, Osmium, Palladium, Rhodium, Ruthenium. 8 ““ aus 772 a 1 Feinsilber. 844 a Aluminium. 850 Blei. 855 a Zink. 860 Zinn. 8 864 Nickel. 1“ 869 A 1 Kupfer. 869 A 3 Messing, Aich⸗, Sterro⸗, Delta⸗, Duranametall, Messing⸗ schlaglot, Tombak. 869 A 4 Bronze und andere Kupferlegierungen. 869 A 5 Antimon (Spießglanz). 869 A 6 Chrom; dazu Beryllium, Kobalt, Tantal, Magnesium, ddie in dem Statistischen Warenverzeichnis nicht nament⸗ lich aufgeführt sind.

Fachgruppe Metallhalbzeug⸗Industrie,

Berlin W 35, Matthäikirchstraße ..

In diese Fachgruppe gehören alle Unternehmer und Unterneh⸗ mungen, die folgende Erzeugnisse herstellen:

Nr. des Sta⸗ 1

tistischen

Warenver⸗

zeichnisses:

Aluminium und Aluminiumlegierungen. geschmiedet, gewalzt, gepreßt oder gezogen in Stang Blechen, Tafeln oder dergl. 1

runder Draht. geplätterter, geformter (fassonierter) Draht. Röhren und Blattaluminium, soweit es sich nicht um aausgesprochene Folien handelt, also die Bleche unter 0,25 bis 0,1 mm, ferner blanke Seile, auch Stahlseile.

aus 845

Blei und Bleilegierungen.

Blei, gewalzt (Blech), auch gerollt (Rollblei), roh, abge⸗

schliffen, gefirnißt, lackiert, poliert oder mit anderen

. unedlen Metallen oder Legierungen dler Metalle

überzogen; Fensterblei. .“ Draht.

Bleiröhren.

Blattblei, soweit es sich nicht um ausgesprochene Folien handelt, also die Bleche unter 0,25 bis etwa 0,1 mm.

Zink und Zinklegierungen. Zink, gestreckt, gewalzt (Bleche) roh. abgeschliffen, gefirnißt, lackiert, poliert oder mit anderen unedlen Metallen oder Legierungen unedler Metalle überzogen. Draht.

aus 854 a aus 854 b

Zinn und Zinnlegierungen. gewalzt (Blech). raht. Röhren. Blattzinn, soweit es sich nicht um ausgesprochene Folien handelt, also die Bleche unter 0,25 bis etwa

0,1 mm.

Nickel und Nickellegierungen.

Nickel, geschmiedet oder gewalzt in Stangen oder Blech; Schmiedestücke, unbearbeitet.

Draht.

Röhren, Näpfchen.

Warmpreßteile und Blattnickel, soweit es sich nicht um

ausgesprochene Folien handelt, also die Bleche unter 0,25 bis etwa 0.1

Kupfer und Kupferlegierungen sowie anvere

zur Herstellung von Metallwaren ge gnete un⸗ edle Metalle und Metallegierungen unedler Metalle, das sind: Antimon, Beryllium, Chrom, Kadmium, Kobalt, Magnesium, Man⸗ gan, Molybdän, Tantal, Titan, Vanadium, 1 11“ Wolfram. 11“ Nr. des Sta⸗ .““ Käjrls 1 arenver⸗ 1 g zeichnisse: * 11n] 70a Stangen, Bleche, Schalen u. a. oder gewalzt aus Kupfer. 8 870 b Stangen, Bleche, Schalen und andere Formstücke, ge⸗ schmiedet oder gewalzt: aus Messing, Tombak oder 8s anderen unrer die Nr. 869 A 4 —869 A 6 fallenden unedlen Merallen oder Metallegierungen. Draht aus Kupfer. . 1 Draht aus anderen Metallen oder Metallegierungen der Nr. 869 A 3 A 6. Blanke Seile. 1 . Walzen aus Kupfer oder Kupferlegierungen, auch solche aus Eisen mit einer mehr als 5 mm starken Haut aus Kupfer oder Kupferlegierungen, zur Zurichtung (Appretur) von Gespinstwaren oder zum Druck, ein⸗ schließlich der mit ihnen in fester Verbindung stehenden Maschinen und Maschinenteile, auch gestochen, gra⸗ viert oder geätzt. 877 1 Grobe Röhren, einschließlich der Muffen⸗ und Flan⸗ schenröhren, sowie Röhrenverbindungs⸗ und Röhren⸗ formstücke, gegossen, gelötet, gewalzt, gezogen, ge⸗ preeßt, gefalzt, genietet oder geschweißt, au gebogen,

aus 871a aus 871 b

aus 873

. nseder lackiert noch poliert oder vernickelt, auch in

Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht deadurch unter andere Nummern fallen: aus Kupfer,

aus Messing. 1 1 8

Warmpreßteile und Blattkupfer, soweit es sich nicht um ausgesprochene Folien handelt, also die Bleche unter 0,25 bis etwa 0,1 mm.

Tombakrohre, Warmpreßteile aus Messing und Tombak, sowie Blattmessing und Blattmetall aus Tombak, so⸗ weit es sich nicht um ausgesprochene Folien handelt, also die Bleche unter 0,25 bis etwa 0,1 mm.

879 Röhren aus Kupfer, Tombak oder Messing, soweit hier einbegriffen, z. B. vernickelte. 1

Röhren aus anderen Kupferlegierungen als Messing

oder Tombak und anderen Metallen der Tarif⸗Nrn.

869 A 4 869 A 6 sowie Blattmetall, soweit es sich nicht um ausgesprochene Folien handelt, also die Bleche unter 0,25 bis etwa 0,1 mmum9.ß

8 Edelmetalle. I“

770a Legiertes Gold, gehämmert oder gewalzt, auch in Form von Blech oder Draht. 1 770 b Legiertes Platin oder legierte Platinmetalle, ge⸗ hämmert oder gewalzt, auch in Form von Blech oder Draht. 1 Legiertes Silber, gehämmert oder gewalzt, auch in Fporm von Blech; legiertes oder unlegiertes Silber, vergoldet oder auf mechanischem Wege mit Gold belegt. ö 774 Draht, auch legiert. E11 Die betreffenden Unternehmer und Unternehmungen (natürliche

und juristische Personen) melden sich bis zum 15. Februar 1935

bei derjenigen Fachgruppe, in deren Bereich sie gehören.

1.

8 8

Die Anmeldung ist nicht erforderlich, wenn (die in Betracht

kommenden Unternehmer und Unternehmungen bereits dem Metall⸗ hüttenverband, Berlin, oder dem Zentralverbund der deutschen Metall⸗Walzwerks⸗ und Hütten⸗Industrie E. V., Berlin, angehören.

-'

Berlin W 35, den 15. Januar 1935. Matthäikirchstraße 4.

Der Leiter der Wirtschaftsgruppe Nichteisenmetalle.

Preußen.

. ZBekanntmachung. Auf Grund des § 7 der Verordnung des Herrn Reichs⸗ präsidenten zum Schutze des deutschen Volkes vom 4. Februar 1933 habe ich folgende Bücher in Preußen wegen Gefährdung von Sitte und Anstand beschlagnahmt: 1. „Die Geschichte einer Marie“ von André Baillon, Herz⸗Verlag, Wien⸗Leipzig. s 2. „Aus der Art geschlagen“ von A. Scharrer, Verlag der Bücherkreis G. m. b. H., Berlin SW 61. Berlin, den 12. Januar 1935. Der Polizeipräsident in Berlin Landeskriminalpolizeiamt. Deutsche Zentralpolizeistelle zur Bekämpfung unzüchtiger Bilder, Schriften und Inserate in Berlin.

Bekanntmachug. Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung e en Vermögens vom 26. Mai 1933 (Reichs⸗ gesetzbl. 1 S. 293) in Verbindung mit dem Gesetze über die Einziehung staats⸗ und volksfeindlichen Vermögens vom 16. Juli 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 479) und der Preußischen Ausführungsverordnung hierzu vom 31. Mai 1933 (Gesetz⸗ samml. S. 207) werden die nachstehend bezeichneten Sachen und Rechte unter Bestätigung der polizeilichen Beschlag⸗ nahme zugunsten des Landes Preußen, vertreten durch den Regierungspräsidenten in Schleswig, eingezogen: Gegenstand: 10 Saalfahrräder. Bisheriger Eigentümer: Arbeiter⸗Rad⸗ fahrerbund „Solidarität“ Büdelsdorf. Beschlagnahmebehörde: Ortspolizeibehörde in Büdelsdorf. Schleswig, den 12. Januar 1935. Der Regierungspräsident. E““

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Alle deutschen Firmen, welche infolge der Pfund⸗ und Dollar⸗Entwertung im Rußlandgeschäft Schaden erlitten und das diesbezügliche Rundschreiben des Rußland⸗Aus⸗ schusses der Deutschen Wirtschaft vom 16. Januar 1935 Tgb.⸗Nr. 128/R nicht erhalten haben, werden auf behördliche Veranlassung ersucht, unverzüglich kurze Mitteilung über Art

86

Deutschen Wirtschaft, Berlin W 85, Tirpitzufer 56, zu richten.

5, ,

und Höhe des Schadens an den Rußland⸗Ausschuß der

Berlin, den 16. Januar 1935. 3 Rußland⸗Ausschuß der Deutschen Wirtschaft. dc.

Druckfehler⸗Berichtigung.

In der in Nr. 4 vom 5. Januar 1935 veröffentlichten Bekannt⸗

machung der Handelsvertretung der UdSSR. in Deutschland ist

ein Druckfehler unterlaufen. In der 3. Zeile des Textes muß es statt rcsaäh⸗ vom 26. April 19384“ richtig „Nr. 172 vom 26. Juli 1984, heitzen. 8

8

——

MRonatsausweis über die Einnahmen und Ausgaben des Reichs

2

im Monat November 1934 des Rechnungsjahres 1934.

(Beträge in Millionen Reichsmark.)

A. Ordentlicher Haushalt. 1. Am Schlusse des Rechnungsjahres 1933 war rechnungs⸗ mäßig ein Fehlbetrag vorhanden von iervon waren noch nicht ausgegeben, sondern in der S von Ausgaberesten bei übertragbaren Haushalts⸗ mitteln zur Verwendung im Rechnungsjahre 1934 zu⸗ rückgestett . 2 313,3

Der Istfehlbetrag betrug Ende 1933 1796,7

.§2 des Gesetzes über Schuldentilgung und Kredit⸗ ermächtigungen vom 12. Mai 1932 (Reichsgesetzbl. I S. 191) findet im Rechnungsjahr 1934 keine Anwendung.

2110,0

Jahressoll

seit Beginn des einschl. Oktober 1934

Darunter Soll (Rechnungs⸗ soll) der Vorjahrsreste Rechnungsjahres b

I. Einnahmen.

1. Steuern, Zölle u. Abgaben . Davon ab: Länderanteil.

Bleibt Reichsanteil

1 b. Anrechnung von Steuer⸗ gutscheinen 1““

2. Aus Anleihe. 3. Aus Vermögensbeständen ddes Reichs (Verzinsung und Verkauf von Vorzugsaktien

der Deutschen Reichsbahn⸗ Gesellschaft, Auflösung von Sondervermögen usw.).

4. Ablieferungen der Post und der Reichsdruckerei .

5. Anteil des Reichs am Rein⸗ gewinn der Reichsbank..

6. Beitrag der Deutschen—. Reichsbahn⸗Gesellschaft zu

den Reparationszahlungen .Sonstige Verwaltungs⸗ einnahmwen

Einnahmen insgesamt..

II. Ausgaben.

Steuerüberweisungen an

die Länder, soweit sie nicht

bei der Einnahme abgesetzt

sind Isi. auch 1) . .

ö Besandege üind

ngestellten (ausschl. Ruhe⸗

delder) v““ 749,7 467,5, 79,0 546,5 .Kriegsbeschädigtenrenten,

Versorgung u. Ruhegelder 1 280,0 723,2 103,0] 826,2 Innere Kriegslasten . . . 354,7 185,4 12,4] 197,8 Aeußere Kriegslaste... 140,0 85,1 11,9 97,0 .Erwerb von Vorzugsaktien 1

der Dresdner Bank.. 104,0 62,4 20,8 83,2 . Sozialversicherung. . 520,8 307,11 43,9 351,0 Kleinrentnerfürsorge... 28,0 I“ 14,8 Fettverbilliugg 128,7] 62, 83,0 10,1 93,1 .““ 11““ 362,5 578,8. 72,1 ¹)650,9

eichsschuld: .

Verzinsung und Tilgung 401,8 229,3 54,0] 283,3

Anleiheablösung... 172,0 132,9 7,1° 140,0

190,0 128,7]/ 15,9 144,6

12. Schutzpolizei. .. d 44, 13. Freiwill. Arbeitsdienst usw. 250,0 207,5 23,8 231,3 1739,1 156,3 951,1 197,1]1. 148,2

14. Sächliche Ausgaben der ge⸗ samten Reichsverwaltung. 6 771,6 313,3]/4 296,8 671,1] 4⁴ 967,9 206,7 61,2 267,9

5 372,9

285,0 275,0

140,0

902 SU U E 89

—S8

2

—,—

öLAusgaben insgesamt Mithin Mehrausgabe

8

Mehreinnahme

-11) Einschl. 326,9 Mill. RM Ausgaben für die Förderung von Instandsetzungs⸗ und Ergänzungsarbeiten an Gebäuden usw. auf

Grund des Gesetzes zur Verminderung der Arbeitslosigkeit vom

21. September 1933 Reichsgesetzbl. I S. 651 —, die erst im

Rechnungsjahr 1934 angefallen, für die aber Mittel im Haushalt

1934 nicht vorgesehen sind. B. Außerordentlicher Haushalt. ULeberträge aus den Vorjahren. Bestand am Schlusse des Rechnungsjahres 1933. =

Jahressoll Ist⸗Einnahme 8 oder t⸗Ausgabe

2 9g

chl. Oktober 1934

seit Beginn de Rechnungsjahres bis ¶Q

soll) der Vorjahrsreste eins

Darunter Soll (Rechnungs

I. Einnahmen. Insgesamt

II. Ausgaben. Insgesamt

Mithin Mehrausgabe.. Mehreinnahme

SrS.

Rorbschtuß für das Rechnungsjahr 1934.

Die Einnahmen betragen in den Monaten April bis 11 . 4 700,0

Sondermarkkonten für ausländische Banken.

1

A. Ordentlicher Haushalt.

1 November 1999„9.. . . Die Ausgaben betragen in den Monaten April bis MNMoyember 1931 .

Ergibt Bestand am Ende des Berichtsmonats (November 19344ohͤ . .

B. Außerordentlicher Haushalt.

Die Einnahmen betragen in den Monaten April bis

EETbEP1I

Die Ausgaben betragen in den Monaten April bis

Ergibt Bestand am Ende des Berichtsmonats

(November 1983))0) .. . 7,8

In diesen Zahlen sind die aus dem Vorjahr übernommenen Fehlbeträge usw. nicht enthalten.

8

4 967,9

„0

1. Die Kassenlage des Reichs. 39, Küand,, A. Der Kassensollbestand betrug am 30. November 1934: in Mill. RM 1. aus der Begebung von Reichswechseln... 400 2. aus der Begebung unverzinsl. Schatzanweisungen 1 703 3. aus der Aufnahme kurzfristiger Darlehen.. 55 4. aus der Inanspruchnahme des Betriebskredits

bei der Reichsbank 1A4XA“ 5. aus dem Bestand des außerordentlichen Haushalts 6. Bei der Reichshauptkasse verwaltete fremde Gelder (Verwahrgelder der Branntweinmonopol⸗ verwaltung, Reichsdruckerei und anderer Reichs⸗ OLI144“*“ zusammen Davon ab: Schatzanweisungen, für die ein Gegenwert der Reichshauptkasse nicht zugeflossen st..

3 Ergibt einen Kassensollbestand von 2 179

267,9

95

B. Dfeser Betrag ist wie folgt verwendet worden:

1. Zur vorläufigen Deckung des aus dem Vorjahr übernommenen Ist⸗Fehlbetrages im ordentlichen Haushalt in Höhe von. . 1 796,7

Dazu die Mehrausgabe gegen⸗ über den Einnahmen des ordent⸗ lichen Haushalts für April bis November 1934 —2—.rüV Zur Deckung der Ausgaben des außerordentlichen Haushalts für April bis November 1934 rd.. . Für sonstige, noch nicht rechnungs⸗ mäßig gebuchte Auszahlungen (Ge⸗ halts⸗ u. Rentenzahlungen für De- zember 1934, Vorschüsse, Ultimwvo-..— I“ bedarf) unter Gegenrechuung der* Hinterlegungen. 58

zusammen..

2 131 .Der Kassenbestand bei der Reichs⸗ hauptkasse und den Außenkassen .. beträgt 28 98 89 2. 98 20 9 20 90 9 2. 9 90 9 2 9 9 48

2. Der Stand der schwebenden Schuld 8 am 30. November 1934 ist besonders veröffentlicht.

nSaaxevmn

Verkehrswesen.

Künftig keine Auszahlungen mehr auf Post⸗ reiseschecks aus Registerguthaben im Saargebiet.

Der Reichspostminister hat entsprechend der Anordnung des Reichsbankdirektoriums für den Bankreisescheckverkehr aus Re⸗ gisterguthaben auch für den Postreisescheckverkehr bestimmt, daß die Postanstalten an Bewohner des Saargebiets Auszahlungen auf Postreiseschecks aus Registerguthaben nur noch bis Ende Januar leisten dürfen. Reisescheckhefte aus Registerguthaben werden für Saarländer nicht mehr ausgestellt.

267,9 rd. 2 065

Devisenbewirtschaftung.

Treuhänderkonto Niederlande.

Nach Abschnitt I des RE. 175/34 können die holländischen Gläubiger ihre alten Forderungen bei der niederländischen Regie⸗

87

rung anmelden, sofern der Gegenwert auf ein „Treuhänderkonto⸗

Niederlande“ bei der Deutschen Verrechnungskasse eingezahlt ist. Der Schlußsatz des genanntem Abschnittes besagt, daß „durch die Zahlung der deutsche Schuldner noch nicht von seinen Verbind⸗ lichkeiten befreit wird“. Sind die Beträge bereits bei einer in⸗ ländlichen Devisenbank auf ein Inkassokonto oder ein gesperrtes

Zwischentonto eingezahlt, so übernimmt diese durch die Weiter⸗ leitung der Beträge nach Weisung des ausländischen Gläubigers

keinesfalls ein zusätzliches Risiko. Eine Nachzahlungspflicht der kontoführenden Bank wird unter keinen Umständen begründet. Die Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung hat dies mit Schrei⸗ ben vom 10. Januar 1935 Dev.⸗B. 718/35 wie folgt be⸗ stätigt: „Der Schlußsatz von Runderlaß 175/34, I, ist dahin zu verstehen, daß die Zahlung auf das Treuhänderkonto Niederlande als solche nicht als Erfüllung gilt. Die Frage, ob der Schuldner nicht schon vorher durch Einzahlung auf ein Konto nach III5 8 Ri. von seiner Schuld befreit worden ist, wird hierdurch nicht berührt. Da die Verbindlichkeit der kontoführenden Devisenbank dem niederländischen Gläubiger gegenüber wohl in jedem Falle

in Reichsmark besteht, ist nach Einzahlung des Reichsmarkbetra⸗

ges in das Treuhänderkonto Niederlande eine Verpflichtung zur Zahlung von Kursverlusten ausgeschlossen.

Das Reichsbank⸗Direktorium hatte in einem Schreiben vom 8. November 1934 zum Ausdvuck gebracht, daß die Zahlungen aus den bei deutschen Devisenbanken für ausländische Banken entstehenden „Sondewmaxk“⸗Konten nur in den einzelnen Verträgen mit den aus⸗ ländischen Notenbanken festgelegten Zwecken dienen dürfen. Die Mitglieder des Centralverbandes des Deutschen Bank⸗ und Ban⸗ kiergewerbes haben entsprechend dieser Stellungnahme bei Anwei⸗ sungen oder Schecks zu Lasten dieser Sondermarkkonten dapauf bestanden, daß ein Nachweis dafür erbracht wird, daß die Zahlung den erwähnten Zwecken entspricht. Die Reichsbank hat in einem Schreiben vom 3. Januar 1935 dies noch dahin erläutert, daß es Pflicht der kontoführenden Devisenbank ist, eine Kontrolle in dieser Richtung auszuüben; in welcher Form diese Prüfung durch⸗ geführt wird, sei dem pflichtgemäßen Ermessen der einzelnen Devisenbank überlassen. Die Reichsbank legt jedoch großes Gewicht darauf, daß durch diese Kontvolle der Zahlungsverkehr zu Lasten der Sondermarkkonten nicht leidet. Die Devisenbanken sollen viel⸗ mehr die beauftragten Zahlungen sogleich ausführen, sofern nicht die Zahlung ganz augenscheinlich den erwähnten Verwendungs⸗ zwecken zuwiderläuft. Stellt sich bei der dann erforderlichenfalls anschließenden Prüfung heraus, daß die Anweisung der ausländi⸗ schen Sondermarkkonteninhaberin nach dem Inhalt der Verträge nicht hätte gegeben werden dürfen, so soll darüber an die Reichsbank Meldung erstattet werden. Das betreffende Schreiben vom 7. Ja⸗ nmuar 1935 II a 34 085 hat folgenden Wortlaut:

„Unter Bezugnahme auf unser Schreiben vom 8. November 1934

Nr. I1 a 26 285 und den Bericht: „Sonderkonten für aus⸗

ländische Banken“ in Ihrem Rundschreiben Nr. 125 machen wir darauf aufmerksam, daß verschiedene deutsche Devisenbanken die Einlösung von Schecks auf derartige Sonderkontemn verweigern, wenn

ihnen nicht durch entsprechende Unterlagen oder eine eidesstattliche

Erklärung ein lückenloser Nachweis erbvacht wird, daß der Ziehung

ein Export nach dem betreffenden Lande zugrunde liegt. Die Nicht⸗

einlösung von Schecks aus diesem Grunde kann jedoch leicht zu

Beschwerden der ausländischen Notembanken führen, die in derartigen

Maßnahmem eine Erschwerung bei der Verwertung ihrer Guthaben auf den Sonderkonten erblicken können. Wir bitten Sie daher,

Ihre Mitgliedsbanken in Ihrer nächsten Mitteilung aufzufordern, ie Rückgabe an sich gedeckter Schecks nach Möglichkeit zu ver⸗ meiden bzw. auf solche Fälle zu beschränken, bei denen ein Miß⸗

brauch der Konten offensichtlich ist. Eine Prüfung kann erforder⸗

chenfalls nachträglich vorgenommen werden. Sodann etwa fest⸗ gestellte Unregelmäßigkeiten müßten zu unserer Kenntnis gebracht

werden, damit wir das Nötige bei der ausländischen Notenbank

* Zinszahlung an Ausländer

Nach § 15 Abs. 2 Dev.⸗Vo. bedarf die Einlösung von Zins⸗ und Gewinnanteilscheinen zugunsten eines Ausländers der Ge⸗ mehmigung. Die Genehmigung ist gemäß Richtl. II. 45 Abs. 2 nicht erforderlich, wenn ein Affidavit vorliegt und der Gegen⸗ wert an die Konversionskasse gezahlt wird. Diesen Fällen sind jene gleichzustelken, in welchen die Zahlung der Erträgnisse nicht gegen Zins⸗ oder Gewinnanteilscheine, sondern gegen Abstem⸗ pelung der Wertpapiere oder zusammen mit dem Kapitalbetrag bei dessen Fälligkeit erfolgt. Hierher gehören u. a. die Obliga⸗ tionen, die bei der Goldumstellung den Betrag von 20 RM nicht erreichten und zwecks Zinszahlung hinterlegt worden sind,

ferner geloste Obligatignen, deren Fälligkeit nicht mit dem Schluß des Kälenderjähres zusammenfällt, sowie Wertpapiere, bei denen die Zinsreihe abgelaufen und aus irgendeinem Grunde nicht er⸗

neuert worden ist. Die Reichs tene für Devisenbewirtschaftung hat dem Centralverband des Deutschen Bank⸗ und Bankierge⸗ werbes dies mit Bescheid vom 7. Januar 1935 Dev. 59763/34 bestätigt. Die Möglichkeit, die Erträgnisse, statt sie an die Konversionskasse abzuführen, auf ein Sperrkonto zu ver⸗ buchen oder zur Verminderung eines Debetsaldos zu benutzen Rund⸗ erlaß Nr. 47/1933, 1 5 und 6 Rundschreiben Nr. 62/1933), ist auch für diese Fälle gegeben.

Erlaß der Devisenbewirtschaftungsstelle über die Einfuhr von Baumwolle.

In einem allgemeinen Erlaß der Devisenbewirtschaftungs⸗ stelle vom 9. Januar 1935 Dev.⸗B. 43785/34 betr. Einfuhr von Baumwolle heißt es: Es besteht Veranlassung, darauf hin⸗ zuweisen, daß sich die Bestimmung des Runderlasses Nr. 57/34, wonach Devisengenehmigungen für die Einfuhr von Baumwolle seinerzeit ausschließlich von der Devisenstelle Weser⸗Ems zu er⸗ teilen waren, nicht auf die Genehmigung von privaten Verrech⸗ nungsgeschäften erstreckt. Die Zuständigkeit für die Entscheidung über private Verrechnungsgeschäfte und Gegenseitigkeitsgeschäfte, bei denen Baumwolle eingeführt wird, richtet sich ebenfalls nach den Vorschriften des Runderlasses Nr. 177/34 DSt. (Nr. 36/34 UeSt. Abschaitt Nh v“

4

Abwicklung von Zahlungen aus dem Waren⸗ verkehr mit der Südafrikanischen Union.

Zwischen Deutschland und der Südafrikanischen Union war durch Notenwechsel vom 31. 12. 1934 ein Abkommen über die Lieferung von Wolle im Betrage von 30 Mill. RM abgeschlossen worden. Ergänzend wird darauf hingewiesen, daß die Bezahlung der Wolle über die bei den Hamburger Filialen folgender Banken eingerichteten Sonderkonten erfolgt: „Standard Bank of South Africa Ltd.“, „Netherlands Bank of South Africa“, „Barclays Bank Colonial and Overseas“. Die deutschen Importeure süd⸗ afrikanischer Wolle können auf Grund der von der Ueberwachungs⸗ stelle für Wolle und andere Tierhaare erteilten Einkaufsgenehmi⸗ gungen und Devisenbescheinigungen den Reichsmarkgegenwert des Kaufpreises bei Fälligkeit der Forderung auf diese Konten einzahlen. Die Abdeckung dieser Konten erfolgt durch die Ausfuhr deutscher Waren aller Art. Die südafrikanischen Bezieher können die deut⸗ schen Warenforderungen wie bisher mit Devisen bezahlen oder durch

Einzahlen des Gegenwerts bei einer der südafrikanischen Banken be⸗

gleichen. Im letzteren Fall werden die Hamburger Filialen der südafrikanischen Banken den deutschen Exporteuren den ent⸗ sprechenden Reichsmarkgegenwert auszahlen, sobald der Nachweis erbracht ist, daß die deutschen Waren in das Gebiet der Südafrikani⸗ schen Union eingeführt wurden. Entsprechende Bescheinigungen, die von der südafvikanischen Zollbehörde ausgegeben werden, dienen zur Erbringung dieses Nachweises. Ueber die genannten Sonder⸗ konten können auch alte Schulden von Importeuren südafrikani⸗ schen Waren abgedeckt werden, 8.8. die deutschen Importeure im Besitz entsprechender Devisengenehmigungen waren und die Bezah⸗ lung nur infolge mangelnder Devisenzuteilung bis zum 31. 12. 1934 nicht erfolgem konnte. Zur Einzahlung sind jedoch Einzel⸗

genehmigungen der zuständigen Dewisenstellen erforderlich. Diese

werden die Devisenstellen erteilen, wenn nachgewiesen wird, daß die der entsprechenden Schuld zugrunde liegende Einfuhr nach Deutsch⸗ land in Höhe des beantragten Betrages tatsächlich stattgefunden hat, ohne daß bisher eine Bezahlung erfolgte.

Berliner Börse am 18. Fanuar. 12 Fest und zum Teil lebhafter.

Die Entscheidung des Völkerbundes über die endgültige Rück liederung der Saar hat an der heutigen Berliner Börse zu leb⸗ afterem Geschäft und zu anziehenden Kursen geführt. Neben tärkeren Kauforders von Publikumsseite zeigten sich auch ver⸗ chiedentlich Neuengagements der Kulisse. Meldungen aus der Wirtschaft über gestiegene Eisen⸗ und Rohstahlgewinnung 193 sowie die Produktionsziffern aus dem Bergbau regten ebenfall an. Wenn sich auch nach Erledigung der eingegangenen Kauf orders auf Seiten der Kulisse vereinzelt Glattfte lungen zeigten so blieb die Grundstimmung doch bis zum Schluß des Verkehr⸗ recht freundlich.

Montanwerte waren bis zu 2 % gebessert, namentlich fan⸗ den Mansfeld (plus 2) Interesse, daneben aber auch Mannes mann (plus 1 4¼), Herpener (plus 1 ¼), sowie Hoesch und Ver einigte Stahl (je plus 1). Kleine Umsätze bemerkte man i Rheinische Braunkohlen (plus 1 ½). In . Farben (plus 1 war wiederum das anlagesuchende Publikum Käufer. Elektro⸗ werte lagen ruhiger, nur AEG (plus 1) waren verhältnismäf lebhaft gehandelt. Sonst zeigten sich noch größere Umsätze i Hapag (plus 1), in Reichsbank (plus 1 ¼) und in Daimle (plus 1). Unter Spezialpapieren fielen 2 estdeutsche Kaufho (plus 1 ¼), egaftestnrcer Zellstoff (plus 1 ½) und Deutsch Telefon und Kabel (plus 1 4¼) auf

Die feste Grundstimmung übertrug sich auch auf den Kasfa⸗ markt, wo besonders Großbankaktien begehrt waren. Berliner Han⸗ delsgesellschaft stiegen um 2 ¼ %, Deutsche Bank um 2 %, Com⸗ merz Bank und Dresdener Bank um je 14¼ *%. Unter unnotierten Papieren waren Karstadt stärker begehrt und erzielten einen etwa 2 ¼ ohigen Gewinn. Am Rentenmarkt hat die Geschäftstätigkeit ebenfalls zugenommen, besonders Altbesitz (plus 1) waren wieder gefragt, aber auch für Schuldbücher (plus ‧4), Dollarbonds (plus 1) sowie für Kommunal⸗ und Stadtanleihen hat die Nachfrage zu⸗ genommen. Tagesgeld war zu 3 ¾ bis 4 % reichlich vorhanden. Am internationalen Devisenmarkt waren Dollar und Pfund wieder schwächer, und zwar ging der Dollar in Berlin auf 2,499 (2,503) und das Pfund auf 12,19 ½ (12,20 ½2) RM zurück.

Grüne Woche 1935. 8

Das deutsche Bauerntum jenseits der Grenzen.

Im Rahmen der Sonderausstellung des Reichsnährstandes auf der „Grünen Woche“ wird eine Schau gezeigt werden, die sich mit dem deutschen Bauerntum jenseits der Grenzen befaßt. Während auf der „Grünen Woche 1934“ die Lage des deutschen Bauerntums im Ausland und der soziologische Aufbau der aus⸗ landsdeutschen Volksgruppen dargestellt wurde, wird in diesem Jahr das ausländische Bauerntum in seiner lebensgesetzlichen Bedeutung für die deutschen Volksgruppen und in seiner Auf⸗ gabe als Mittler zwischen Reichsbauerntum und fremdem Bauerntum gezeigt werden. Auf einer großen beleuchteten Tafel sehen wir die deutschen Volksgruppen in Europa. Aus Trans⸗ parenten wird das deutsche Bauerntum innerhalb dieser Volks⸗ gruppen charakterisiert und seine heutige Lage gezeigt. Wir sehen den soziologischen Aufbau einer Volksgruppe und den Auf⸗ bau ihrer Wirtschaft. Immer ist das Bauerntum die Grundlage. Die Volksgruppe ist eine Pyramide, die sich auf dieser Basis aufbaut. Mittelstand und Führerschicht ruhen auf dem Bauern⸗ tum. Auch die wirtschaftliche Grundlage wird vom Bauerntum gehildet. Auf der Getreidebasisn bauen sich die anderan Wirt⸗ schaftszweige auf. Dieser organische Aufbau ist notwendig, um das Leben einer Volksgruppe zu sichern. An Hand zahlreicher Beispiele aus dem Baltikum, Siebenbürgen und dem Banat erkennen wir, daß der Bestand der Volksgruppe gefährdet ist, sowie die Grundlage ihrer Existenz, das Bauerntum, zerstört ist.

Einen besonders breiten Raum in dieser Sonderschau des Reichsnährstandes auf der „Grünen Woche“ nimmt die Dar⸗ stellung des auslandsdeutschen Bauerntums als Mittler zwischen Reichsbauerntum und fremdem Bauerntum ein. Sie steht unter dem Leitwort: „Die Aufgaben des deutschen Bauerntums als Mittler“. Früher bezog Deutschland den größten Teil seiner Rohstoffe aus Uebersee und wurde damit vom Weltmarkt ab⸗ hängig. Im Interesse eines europäischen Binnenmarktes aber muß soweit wie moglich die Rohstoffergänzung aus den euro⸗ päischen Ländern erfolgen. Das bedingt eine teilweise Um⸗ stellung der landwirtschaftlichen Erzeugung der europäischen Länder, denen andererseits durch diese Umstellung die Möglich⸗ keit der Hebung ihrer Volkswirtschaft gegeben ist. Dadurch er⸗ wachsen wiederum der deutschen Industrie Möglichkeiten, ihre Produkte in diesen Ländern in verstärktem Maße absetzen zu können. Bei dieser Umstellung innerhalb des europäischen Wirt⸗ schaftsraumes und Einstellung von Anbau und Erzeugung der europäischen Agrarländer auf den deutschen Bedarf kommt dem deutschen Bauerntum jenseits der Grenzen die Aufgabe zu, als Mittler und Beispiel voranzugehen. Einzelne Darstellungen auf der „Grünen Woche“ zeigen uns, inwieweit das deutsche Bauern⸗ tum schon in der Gegenwart als Mittler zwischen der deutschen Volkswirtschaft und der Wirtschaft anderer Länder voran⸗ gegangen ist, z. B. in der Vergrößerung der Anbaufläche, Viel⸗ seitigkeit der Produktionssteigerung und Intensivierung der Viehwirtschaft. Hier liegen die Aufgaben des auslandsdeutschen Bauerntums, ein Mittler zu sein zwischen der Volkswirtschaft anderer europäischer Staaten und der Deutschlands. Diese Auf⸗ gabe beruht auf der geschichtlichen Entwicklung des auslands⸗ deutschen Bauerntums. Der deutsche Bauer wurde von fremden Völkern ins Land gerufen, um Neuland zu schaffen oder um den einheimischen Bauern als Beispiel zu dienen. So ist das aus⸗ landsdeutsche Bauerntum auf Grund seiner Geschichte und der Aufgaben, die ihm aus dieser Geschichte gegeben sind, nicht als störender Fremdkörper innerhalb des einheimischen Volkes an⸗ zusehen, sondern als Mittel der Verständigung von Nation zu Nation.

Kunst und Wissenschaft.

8 Spielplan der Berliner Staatstheater.

Sonnabend, den 19. Januar. Staatsoper: Ernani. Musikalische Leitung: Blech. Beginnt 20 Uhr. Schauspielhaus: Das Glas Wasser. Lustspiel von Seribe

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In der Giordano⸗Bruno⸗Tvagödie von E. G. Kolbenheyer „Heroische Leidenschaften“, der nächsten Erstaufführung des Staatl. Schauspielhauses am 22. Januar, sind neben den bereits mit⸗ geteilten Hauptdarstellern in wichtigen Rollen beschäftigt: Bern⸗ hard Minetti, Walter Franck, Claus Clausen, Albert Florath, Hellmuth Bergmann, Hansjoachim Büttner, Jochen Hauer, Wolf