1935 / 18 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 22 Jan 1935 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und

Sch acht v

Schlachtviehmarkt

eh mmar gevunhr

8 Gebühren am

1. 10. 1934 1. 1. 1933 RM RM

Einheitsgebühr am

Nachthofgebühr 8“ 8

Einheitsgebühr am 1. 10. 1934

Gebühren am 1. 1. 1933

RM

4 5

8

Stettin Rind

Kalb bis 100 141 Schhen S

b) 77 97 27

Rind 813,1, Schwefn . Solhhhe1666“ **) Die Einhektsgebühr sonstige Nebengeblühren.

Stuttgart

1 Rind

1 Kälb. 1 Schwein 1 Schäf.

Wiesbaden

Würzburg 1 Rimnd . . 1 Käalb. . Schwein . Schaͤh e

Anm. Staͤllgeb

Kalb . Schwein Schäf.

Wuppertal

9

0⁴

.

8 0

3 7 2 68

Gebührenordnung der Ueberwachungsstelle für unedle Metalle (neue Fassung vom 16. Januar 1935).

Auf Grund der Verordnung über den Warenpexkehr vom 4. September 1934 (Reichsgesetzbl. I. S. 81.6) in Verbindung mit der Verordnung über die Errichtung von Neberwachungs⸗ vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 209 vom 7. September 1934) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers die Gebührenordnung der Ueber⸗ wachungsstelle für unedle Metalle in nachstehender Fassung neu erlassen: 8 8 .

Zur Bestreitung der Kosten der Uebexwachungsstelle für unedle Metalle werden von ihr Gebühren erhoben. Gebührenpflichtige Tatbestände sind⸗: 1. die Erteilung jeder Art von Bescheinigungen durch die Ueberwachungsstelle für unedle Metalle, auf Grund deren die Bezahlung oder Verrechnung von ² Laren erfolgen oder genehmigt werden soll, die der Zuständigkeit der Ueber⸗ wachungsstelle für unedle Metalle unterliegen; als Be⸗ scheinigungen in diesem Sinne gelten auch die gutnchtlichen Aeußerungen der Ueberwachungsstelle gegenüber den De⸗ visenstellen, soweit sie eine Genehmigung zur Folge haben, 2. die Erteilung von Bedarfsbescheinigungen oder sonstigen Bescheinigungen, auf Grund deren der Bezug oder Verbrauch von unedlen Metallen gestattet wird, durch die Ueber⸗ wachungsstelle für unedle Metalle oder eine von ihr be⸗ auftragte Stelle.

2

3. die Verlängerung der Gültigkeit oder sonstige Aenderung

einer Bescheinigung gemäß Ziffet 1 oder 2.

§ 3. Die Gebühr des § 2 Ziffer 1 (Devisengebühr) berechnet sich nach dem Rechnungsbetrag, auf den die Bescheinigung lautet.

Sie beträgt 3 vom Tausend des Rechnungsbetrages.

Dieser Gebührensatz gilt für alle seit dem 1. Oktober 1934 ausgestellten Bescheinigungen gemäß § 2 Ziffer 1.

Soweit für derartige Bescheinigungen bereits eine Einfuhr⸗ gebühr oder Verkehrsgebühr nach §§ 4 und 5 der Gebührenordnung in der Fassung vom 14. September 1934 entrichtet worden ist, diese Beträge auf die nunmehr nach § 3 zu berechnende

ebühr angerechnet. 6 4

Die Gebühr des § 2 Ziffer 2 (Verkehrsgebühr) berechnet sich nach dem Gewicht der auf der Bescheinigung angegebenen Mengen von unedlen Metallen. Sie beträgt für je 100 kg:

Gebühren⸗ satz

0,20 0,20 0,12 0,12

Metallart

Aluminium, nicht legiert. Aluminiumlegierungen Antimon, nicht legiert. Antimonlegierungen..

Fresser oder Kalb v. 100 bis 200 kg

ö1111“ 14“ a) einsthk. einer Stallgeldgebühr für 1 Tag von —,30 RM, 1 9

c) 27 7 1 3 77 8 d) Die Einheitsgebühr enthält die

umfaßt auch die Rampengebühr

ühren werben nicht erhoben.

a) einschl. einer Gleisbenutzun p

0 7 2 7 2 1 2 nie Einheltsgehüͤhr umfaßt auch die Gleisbenutzungsgebühr.

1,50 ) 0,90) 0,50 d) 0,80d) 0,30 d)

.„ 2

2 „„ 7„ 78 7

8

1 2„ 17 2 Stallgeldgebühr für 4 Tage.

8 1,50*) . 0,75*) 8 0,75*)

0,75*) 8

0 0 90 *

. 875oa) igsgebühr von 0,30 RMN,

7†

72 0,10

Der Reichs⸗ und Preußi

Rind über 12 Ztr. Rind bis 12 Ztr... Fresser oder 1 Kalb Kalb unter 100 kg . Schwein. 8

WL“

Rind über 600 kg. . Rind bis 600 kg. 1111A“ Schwein über 75 kg Schwein bis 75 kg. Schaf über 40 kg.

Schaf von 20 kg bis

von 100 kg bis

40 kg

129 —0 9 2 8 9,40 b 6“ 6,40 3 4,30

—,90

Anm. Die Einheitsgebühr umfaßt auch die Brühgebühr, einen Teil der Kühlhallengebühren, die Gebühren für Benutzung der Darmreinigungs⸗, der Pansenreinigungs⸗, der Gekrösereiß⸗ und

der Enthaarungsmaschinen 1“ Kalb..

Schwein 3 Schaf.

—,——q——

0 9 9 2 2 72 2* 2⁴

Rind unter 9 Rind unter 8 Kalb.

Schaf .

Anmerkung.

9 00 0 0 20 272

—,—,——- -

Kalb unter 50 kg Le

—,—— ———— —— —————

Schaf. Anmerkung.

haarungsmaschinen.

*

Jungrind bis 250 kg Lebendgewicht

.

Rind über 9 Ztr. Lebendgewicht

Rind über 8 Ztr. Lebendgewicht tr. Leben gewicht

tr. Lebendgewicht

Rind über 600 kg Lebendgewicht. Rind über 450 600 kg Lebendgewichtt 2 95 über 300 450 kg Lehenogewicht 1“ ind oder Kalb über 125 —300 Kalb über 50 125 kg Lebendgewscht Fesewse n. Schwein über 150 kg Lebendgewicht.. Schwein über 100 150 kg Lebendgewicht Schwein über 50 100 kg Lebendgewicht. Schwein unter 50 kg Lebendgewicht..

98

1““

1,50 1,75

111“ 0 9 .— 2 1 Für das einmalige Wiegen nach dem Schlachten werden für Großvieh —,20 RM und für Kleinvieh —,10 RM 85b 8 8 hach

ben.

8 Wuppertal⸗

E. feld Barmen 9,20 8,70 7,80 5,80

9b 1 9 2

2

g. Lebendgewicht

9 9 22

9S0EnS.’”SSvn SSRSSSSSS

020 05 9 90 ;90 80

0,80 0,80 1,35

Die Einheitsgebühr umfaßt für Wuppertal⸗Elberfeld die Gebühr für Benutzung der Enthaarungsmaschinen in Höhe von —,10 RM je Stück.

Wuppertal⸗Barmen hat keine Ent⸗

sche Minister sür Ernährung und Landwitschaft. J. A.: Moritz.

Metallart

Gebühren⸗ satz

Metallart Klasse 1

Beryllium.„ .. Berylsiumlegierungen . Blei, nicht legiert 1“ Hariblei (Antimondley) Speziallagermetalle auf Weibasis m metallischen Zusätzen und einem Zinn⸗ gehalt bis zu 10 v. o. .. 8. er

Andere Bleilegierungen als die Klassen III B und C₰ Cadmium, nicht legiert. ö Cadmiumlegierungen . Chront, micht legittrtt Ferrochrom bis zu ½ v. H. Kohlenstoff⸗ gebht 75258 Ferrochrom mit mehr als Kohlenstoffgehal Andere Chromlegierungen als Klasse VB. 61656 alzium, nicht legiert.. talziumlegierungen.

r

Kobalt, nicht legiert. Ferrokobalt Andere Kobaltlegierungen Klasse VII B „„ 22 22560ͦ252727—60 Kupser, nicht legiert .. Zusatzlegierungen (Arsenkupfer, Ferro⸗ kupfer, Mangankupfer, Phosphor⸗ kupfer, Siliziumkupfera) Messing⸗ und Tombaklegierungen Rotgußlegierungen . Bronzelegierungen . Neusilberlegierungen. Kupfer⸗Nickellegierungen.. Andere Kupfexlegierungen als die Klassen VIII B und IX A—E. Magnesium, nicht legiert.. Magnesiuvilegierungen Mangan, nicht legierrt .. Ferromangaeên Andere Manganlegierungen als die Klasse XIB56 Molybdän, nicht legieet. . Ferromolybdbàan . .. Andere Molybdänlegierungen als die der 1114.4“]; Nickel, nicht legiert . . .. Ferronickel mit mehr als 50 v. H. Nickel⸗ 1114141“*“; Ferronickel bis zu 50 v. H. Nickelgehalt. Andere Nickellegierungen als die der EII Quecksilber, nicht legiert.. Quecksilberlegierungen.. Silizium, nicht legiert .. . . . ... Ferrosilizuum mit mehr als 50 v. H. Siliziumgehalltl ..

als r

be de

v. H.

Fexrosilizium bis zu 50 v. H. Silizium⸗ gehalt 568 Andere Siliziumlegierungen als die der ö“ 2 XV C Tantal, nicht legiert. Tantallegierungen Titan, nicht legiert. . XVI A Versrottte 6767 XVI B Andere Titanlegierungen als Klasse XVI. BB Vanadium, nicht legiert.. Ferrovanadiuumm .. Andere Vanadiumlegierungen der Klasse XVIIB Wolfram, nicht legiert Ferrowolfram . Andere Wolframlegierungen als die Klasse XVIII B 8 8 XVIII C Zink, nicht legiert. . XIX A Zinklegierungen. . XIX B Zinn, nicht legiert. . XX A Mischzinn. 8 XX B Lötzinn . .. XX C Lagerweißmetalle mit einem Zinngehalt über 10 v..d dͤ.. .. Andere Zinnlegierungen als die der Klassen XX B— D Zirkon, nicht legiert. 0,40 Zirkonlegierungen.. 0,20 Jede Legierungsart, die unter der Spalte „Metallart“ nicht besonders aufgeführt ist, unterliegt mit ihrem Gesamtgewicht dem Gebührensaͤtz 1 Metallart, die gewichtsmäßig in der Zu⸗ sammensetzung der Legierung überwiegt. 1 Die Gebühr des § 2 Ziffer 3 (Zusatzgebühr) beträgt 1n der in den §§ 3 und 4 angegebenen Gebührensätze. § 6. Sämtliche Gebühren sind auf volle 0,10 RM nach oben abzu⸗ runden. Der Mindestsatz jeder Gebühr beträgt 0,50 RM.

XV B 0,04

XVI C XVII A XVII B

XVII GC XVIII A XVIII B

4 2 “—

9

XXID 0,30

1 XX E 0,30

(Fortsetzung in der Ersten Beilage.)

Verantwortlich: 1 für Schriftleitung (Amtlicher u. Nichtamtlicher Teil), Anzeigente und für den Verlag:

Direktor Dr. Baron von Dazur in Berlin⸗Wilmersdorf für den Handelsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lantzzch in Berlin⸗Lichtenberg.

Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft, Berlin, Wilhelmstraße 32.

Fünf Beilagen (einschl. Börsenbeilage und zwei Zentralhandelsregisterbeilagen)

Schuldner

8₰

*

1

vIb 3 8

Erste Beilage

8*

anzeiger und Preußis

““

sanzeiger

Amtliches. Deutsches Reich. (Fortsetzung.)

9 7. ZFalls der Rechnungsbetrag, nach dem die Devisengebühr 2 jffer 1) zu berechnen ist, auf ausländische Währung gestellt ist, st der Reichsmarkbetrag der Gebühr auf Grund des jeweils im eitpunkt der Fälligkeit gemäß § 9 zuletzt bekanntgegebenen msatzsteuerumrechnungskurses zu ermitteln.

§ 8. der Gebühren sind diejenigen Personen oder Unternehmungen, auf deren Namen die Bescheinigungen aus⸗ fülan sind, bei gutachtlichen Aeußerungen gegenüber den Devisen⸗

tellen diejenigen Personen oder Unternehmungen, denen darauf⸗ iin die Genehmigung erteilt wird.

Die Gebühren sind nicht abwälzbar. Jede Gebühr wird bei Eintritt des gebührenpflichtigen Tat⸗ bestandes gemäß § 2 dem Bebiipeeshflich igen in Rechnung ge⸗ stellt und mit Rechnungserteilung fällig. Die auf Grund der im aufe eines Kalendermonats erteilten Gebührenrechnungen fälli⸗ gen Gebühren sind, soweit sie nicht durch Nachnahme erhoben werden, jeweils bis zum 10. Kalendertage des darauffolgenden Monats in einer Summe zu bezahlen. „Sämtliche Gebührenzahlungen nach Maßgabe dieser Ge⸗ bührenordnung sind zu leisten auf das Postscheckkonto „Reichs⸗Kredit⸗Gesellschaft A. G., Berlin, Konto: Ueber⸗ wachungsstelle für unedle Metalle, beim Postscheckamt Berlin, Nummer 166 947“.

§ 10.

Für Buch⸗ und Betriebsprüfungen, die die Ueberwachungsstelle in Erfüllung ihrer Aufgaben bei einem Unternehmen durchführt, werden Gebühren oder Kosten nicht erhoben. .

Die Ueberwachungsstelle ist jedoch berechtigt, ein Unternehmen, bei dem die Prüfung Verstöße gegen behördliche Verordnungen oder Anordnungen oder Verletzungen der aus dieser Gebühren⸗ ordnung sich ergebenden Pflichten feststellt, mit den Kosten dieser Prüfung zu belegen. Die Höhe dieser Kosten wird, ohne daß es eines Nachweises gegenüber dem Betroffenen bedarf, durch die Ueberwachungsstelle endgültig festgesetzt. Der Betrag ist von dem 11““ Unternehmen innerhalb einer Woche nach

mpfang der Aufforderung auf das Postscheckkonto der Ueber⸗ wachungsstelle einzuzahlen. 8 1 1

Diese Gebührenordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffent⸗

lichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung der Ueberwachungs⸗ telle für unedle Metalle in der Fassung vom 14. September 1934 8 G Reichsanzeiger Nr. 216 vom 15. September 1934) außer

raft.

Berlin, den 16. Januar 1935.

Der Reichsbeauftrvagte für unedle Metalle. Lüttke.

Bekanntmachung.

Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz⸗ samml. S. 357) sind bekanntgemacht: 3 1. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 3. September 1934 über die Verleihung des Enteig⸗ nungsrechts an die Stromversorgungs⸗Aktiengesellschaft Oldenburg⸗Ostfriesland in Oldenburg i. Oldbg. zum Bau einer 20 000⸗Volt⸗Einfachleitung zur Uebertra⸗ gung elektrischer Energie zwischen Wiegboldsbur und Hatshausen durch das Amtsblatt der Regierung in 1 Nr. 38 S. 102, ausgegeben am 22. September der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 24. November 1934 über die Verleihung des Enteig⸗ nungsrechts an das Deutsche Reich zum Erwerb von Grundeigentum für Reichszwecke durch das Amtsblatt der Regierung in Allenstein Nr. 50 S. 110, ausgegeben am 15. Dezember 1934; der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 3. Dezember 1934 über die Verleihung des Enteig⸗ nungsrechts an die Gemeinde Hustädte zum Ausbau des Gemeindewegs von Hustädte nach Rattinghausen durch das Amtsblatt der Regierung in Osnabrück Nr. 50 S. 143, ausgegeben am 15. Dezember 1934; der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 4. Dezember 1934 über die Verleihung des Enteig⸗ nungsrechts an das Märkische Elektrizitätswerk, A.⸗G. in Berlin, zum Bau einer 100 000⸗Volt⸗Doppelleitung zur Uebertragung elektrischer Energie zwischen Lands⸗ berg a. W. und Stargard i. Pom. durch das Amtsblatt der Regierung in Stettin Nr. 50 S. 302, ausgegeben am 15. Dezember 1934; der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 10. Dezember 1934 über die Verleihung des Enteig⸗ nungsrechts an das Deutsche Reich zum Erwerb von Grundeigentum für Reichszwecke durch das Amtsblatt der Regierung in Hildesheim Nr. 51 S. 171, ausgegeben am 22. Dezember 1934; der Erlaß des Staatsministeriums vom 11. Dezember 1934 über die Verleihung des Enteig⸗ nungsrechts an die Stadt Berlin für die Anlage eines einheitlichen Dauerwaldes bei Müggelheim durch das Amtsblatt für den Landespolizeibezirk Berlin Nr. 104 S. 349, ausgegeben am 22. Dezember 1934; der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 18. Dezember 1934 über die Verleihung des Enteig⸗ nungsrechts an die Stadt Hannover zur Durchführung der Sandstraßenunterführung durch das Amtsblatt der Regierung in Hannover Nr. 1 S. 2, ausgegeben am 5. Januar 1935; der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 27. Dezember 1934 über die Verleihung des Enteig⸗ nungsrechts an die Stadt Schneidemühl zur Anlage eines Sportplatzes durch das Amtsblatt der Regierung in Schnb deüht Nr. 1 ausgegeben am 5. Ja⸗

Berlin, Dienstag, den 22. Januar

1 8 8

8 Die Seeschiffahrt im Jahre 1933.

Während der wirtschaftlichen Depression der vergangenen Jahre konnte beobachtet werden, daß der Rückgang des deutschen Seeschiffsverkehrs mit der Schrumpfung des Güterverkehrs über See nicht gleichen Schritt hielt und erst ein Jahr später als diese, nümtich 1930, einsetzte. Eine ähnliche Feststellung läßt sich auch nach Ueberwindung des Tiefstandes des Jahres 1932 für das erste Jahr wirtschaftlicher Belebung treffen. Während die Gesamtmenge der in den deutschen Seehäfen umgeschlagenen Güter im Jahre 1933 um 11 % über der von 1932 liegt, beträgt die Zunahme des Raumgehalts der diesen Güterumschlag ver⸗ mittelnden Seeschiffe nur knapp 4 %. Hierüber unterrichtet ein⸗ gehend der eben erschienene Band 446 der Statistik des Deutschen Reichs „Die Seeschiffahrt im Jahre 1933“, Heft II: Der Schiffs⸗ verkehr über See in den deutschen Häfen.

In diesem Heft wird neben einem kurzen Rückblick auf die Entwicklung des deutschen Seeverkehrs seit dem Jahre 1875 nicht nur in ö66 Uebersichten ausführliches Zahlen⸗ material über die Verkehrsverflechtungen unter gleichzeitiger Be⸗ rücksichtigung der Nationalität der Schiffe für ganz Deutschland gebracht, sondern auch ein Ueberblick über die IReeeeer in den einzelnen auch den kleinsten deutschen Küstenhäfen

erkehrswesen.

und in den deutschen Binnenbezirken vermittelt. Außerdem wer⸗ den für die einzelnen bedeutenderen deutschen Seehäfen die Ver⸗ kehrsbeziehungen mit in⸗ und ausländischen Häfen und die Flaggen der Schiffe nachgewiesen. Da die Form dieser Veröffenklichung eng in dem Rahmen der bisherigen fortlaufenden Quellenwerke bleibt, ist die Vergleichbarkeit mit den Vorkriegs⸗ und Nachkriegs⸗ ziffern aufrechterhalten.

Die Deutsche Neichspost unterstützt das Winter⸗ hilfswerk.

Bekanntlich vertreibt die Deutsche Reichspost auch in diesem Winter wieder Wohlfahrtswertzeichen zugunsten der Deutschen Not⸗ hilfe und befördert die Sendungen des Winterhilfswerks unter er⸗ leichterten Bedingungen als Postgut. Außerdem sammeln »ie Führer der Kraftpost an Sonn⸗ und Feiertagen bis Ende März 1935 für das Winterhilfswerk Geldspenden von den Fahrgästen. Nunmehr hat der Reichspostminister angeordnet, daß auch die Reichs⸗ winterhilfe⸗Lotterie unterstützt werden soll. Um ihr die Mög⸗ lichkeit zu geben, ihre Lose auch auf dem flachen Lande abzusetzen, können die Losverkäufer die Kraftposten und Landkraftpofter unentgeltlich benutzen.

1“

Der Seedienst Ostpreußen hat 1934 mit 90 Fahrten über 110 000 Fahrgäste über die Ostsee befördert (1933: 71 365, 1932: 56 700). Der weit überwiegende Teil dieser Zahl besteht aus dem Verkehr vom Westen mit Zoppot und Pillau. Die drei schnellen Schiffe „Hansestadt Danzig“, „Preußen“ und „Kaiser“ haben zusammen 68 000 Seemeilen zurückgelegt, also mehr als den dreifachen Erdumfang (1932: 30,000 Seemeilen). Der Jugendverkehr ist bei der starken Liebe des jungen Deutschland für den Osten weiter gewachsen, da jedoch in höherem Maße Schiffsraum eingestellt worden ist, konnte die stark gewachsene Zahl der Einzelfahrgäste besser befördert werden als im Vorjahr.

Die Bestrebungen zur Verbesserung des Verkehrs gehen 1935 weiter. Die Hauptprogrammpunkte umfassen die Kieler Woche, die mit drei Schiffen ausgestattete Hauptreisezeit, welche des schönen Spätsommers halber diesmal bis 5. September aus⸗ gedehnt wird, und vor allem den Herbstverkehr, in dem diese im Osten besonders lohnende Jahreszeit durch den über 4000 t großen Schnelldampfer „Tannenberg“ ünstig bedient werden wird („Hansestadt Danzig“ und greußen⸗ sind etwa 2500 t groß). Die nunmehr eingespielte Organisation wird Ueber⸗ füllungen vermeiden. Auch 1935 wird während der Hauptreise⸗ zeit (30. Juni bis 5. September) der Dampfer „Kaiser“, der sich bewährt hat, als drittes Schiff eingestellt.

Der Betrieb wird mit Beginn der schönen Jahreszeit im Osten, d. h. am 4. Mai, in Swinemünde eröffnet. Die erste Ab⸗ fahrt von Travemünde erfolgt am 8. Mai. Eine große Verbesse⸗ rung bedeutet, daß schon vom Beginn ab die Abfahrt ab Trave⸗ münde 8.20 Uhr früh (Kiel 6.00) erfolgt, so daß in beiden Rich⸗ tungen nur noch eine Nacht auf die Reise entfällt. Nur im Herbstverkehr mit Dampfer „Tannenberg“, der aber besonders reichlich mit Liegegelegenheiten (Bettplätzen, Wandererkojen) ausgestattet sein wird, muß zum Gewinn der für die Verladung von Kraftwagen und von Fahrradmassen erforderlichen Zeit schon am Vorabend von Travemünde oder Kiel abgefahren

Aus der Verwaltung.

Zweckmäzigere Abgrenzung der Gerichtsbezirke.

Vereinheitlichung der Laufbahnen und des bürgerlichen Rechts.

Nachdem an der Spitze der deutschen Justiz die Einheit ge⸗ schaffen ist, sind in allen Ressorts Arbeiten im Gange, um die Vereinheitlichung von Recht und Justizverwaltung restlos durch⸗ zuführen. Ueber die Vereinheitlichung der Justizverwaltung insbesondere äußert sich Ministerialdirektor Dr. Nadler vom Reichs⸗ und Preußischen Justizministerium. Er bezeichnet die Vereinheitlichung namentlich bei den Justizbehörden und dem Justizpersonal als die Aufgabe der Stunde. Die Gerichtsbezirke könnten nunmehr ohne Rücksicht auf bisherige Landesgrenzen in Anpassung an die wirtschaftliche und politische Gliederung des Reiches allein nach dem Gesichtspunkt größter Zweckmäßigkeit neugestaltet werden. Daß dabei der Bevölkerung der Weg zum Gericht nicht erschwert und verlängert, sondern verkürzt und er⸗ leichtert werden solle, sei selbstverständlich. Der Referent teilt in der „Deutschen Justiz“ mit, daß eine einheitliche Lösung der Nachwuchsfrage bevorsteht. Entwürfe für einheitliche Laufbahn⸗ bestimmungen des Bürodienstes sind bereits fertiggestellt, und auch in den übrigen Laufbahnen ist eine einheitliche Regelung in die Wege geleitet. Ueber die Vereinheitlichung des bürgerlichen Rechts macht Ministerialdirektor Dr. Volkmar nähere Mitteilun⸗ gen. Er weist darauf hin, 88 Teilgebieten die Vereinheit⸗ lichung bereits vollzogen ist. o wurde der Zersplitterung des bäuerlichen Rechts durch das Reichserbhofgesetz ein Ende gemacht; das Jagdrecht ist einheitlich geregelt, und auf dem Gebiete des Familienrechts ist die Zersplitterung der Zuständigkeiten beseitigt. An weiteren Reformen kündigt der Referent die Vereinheitlichung der Grundbuchbestimmungen und des Notariatswesens an. Die Vorarbeiten dafür haben bereits begonnen. Das gleiche gilt für das Kostenwesen der freiwilligen Gerichtsbarkeit und die anderen dem Landesrecht bisher vorbehaltenen Kostenbestimmungen. Nicht minder wichtig sei die Vereinheitlichung auf dem Gebiete der Gerichtsverfassung und der Zivilprozeßordnung. Abschließend könne gesagt werden, daß, verglichen mit dem Rechtszustand vor 1933, das deutsche Volk auf dem Gebiete des Zivilrechts und der Zivilrechtspflege bereits einen gewaltigen Schritt vorwärts ge⸗ kommen sei. 6“ 8

Kunst und Wissenschaft.

Spielplan der Berliner Staatstheater.

Mittwoch, den 23. Januar 1935. Staatsoper: Märchenspiele Dornröschen und Puppen⸗ fee. Beginn 16 Uhr. Kleine Preise. Abends wegen Vor⸗ bereitungen zum 3. Ring⸗SZyklus geschlossen. TWöesegas⸗ König Lear von Shakespeare. hr.

ö“ 1“

Beginn

Seedienst Ostpreußen 1935.

werden. Doch wird dafür der Bettplatztarif ermäßigt, so da Mehrkosten für die Reisenden nicht entstehen.

Schon von Pfingsten ab werden beide Motorschiffe „Hanse⸗ bees Danzig“ und „Preußen“ den Seedienst befahren, um neben em Pfingstverkehr den für die große Kieler Woche zu erwartenden Verkehr glatt bewältigen zu können. Der stets sehenswerte Reichs⸗ kriegshafen Kiel wird unter Einbeziehung in die ermäßigten Durchgangstarife bis zum Betriebsschluß (Ende Oktober) wöchent⸗ lch einmal angelaufen (Abfahrt 6 Uhr, im Herbst 23.30 Uhr). Auch Memel wird in der Hauptreisezeit wieder angelaufen, um die Schönheit der Kurischen Nehrung von allen Seiten auch tariflich zu erschließen. Warnemünde und Binz werden in der Hauptreise⸗ zeit mehrmals wöchentlich angelaufen. Der Gedanken der Ver⸗ bindung der Hansestädte der deutschen Ostsee, Lübeck, Rostock, Danzig, Königsberg, miteinander und über den Eisenbahn⸗ anschluß mit Hamburg und Bremen wird fortgesetzt.

Die alten Tarifvergünstigungen der Urlaubskarte, des schnell beliebt gewordenen Bahnseetarifs, ferner für Gesellschaftsreisen, Jugendgruppen, zur Königsberger Ostmesse, für Kinderreiche und (im Frühjahr, Vorsommer und Herbst) des Hundertmanntarifs bleiben bestehen. Der Gepäck⸗ und Expreßguttarif wird besonders im Fernverkehr billiger gestaltet. Auch der Wechselverkehr um di malerischen Inseln Rügen und Hiddensee herum wird durch Er⸗ mäßigung des Tarifes zwischen Warnemünde und Binz breiteren Kreisen zugänglich gemacht.

Der deutsche Osten wird 1935 auf Grund der Erfahrungen des verkehrsreichen Jahres 1934 sich in Güte und Leistungsfähig⸗ keit immer mehr auf einen starken Gästestrom einrichten. „Das Tannenbergdenkmal mit dem Grabe des verewigten Reichs⸗ präsidenten von Hindenburg wird zum Wallfahrtsort des deutschen Volkes und vieler Ausländer werden. Die erholsame Seereise an den wechselnden Bildern der vielgestaltigen deutschen Ostseeküste mit ihren ehrwürdigen deutschen Hansestädten Lübeck, Rostock und Danzig entlang wird wieder vielen Tausenden unvergeßliche Er⸗ innerungen schenken.

Franziska Kinz spielt in den „Lear“⸗Aufführungen des Staatlichen Schauspielhauses für die erkrankte Staatssch spielerin Maria Koppenhöfer die Rolle der Regan.

Führungen und Vorträge.

8 Sonntag, den 27. Januar. 10 11 Uhr im Deutschen Museum, Kaiser Maximilian und die Kunst. Dr. Bange. 10 Uhr 30 bis 11 Uhr 30 im Zeughaus, Meisterwerke der Waffen⸗

schmiedekunst. Dr. Lauts. Sasandiische Kunst.

11—12 Uhr in der Islamischen Abt., Dr. Dorn.

11 12 Uhr im Neuen Museum, Kupferstichkabinett, Die Kupfer⸗ stiche Martin Schongauers. Dr. Hagenacker.

12 13 Uhr im Schloßmuseum, Das deutsche Glas.

8 Schmidt. Montag, den 28. Januar. 11—12 Uhr im Prinzessinnenpalais, Unter den Linden, Da Bildnis in der Plnstik. Dr. Haertzsch. Dienstag, den 29. Januar. 11—12 Uhr im Alten Museum, Bildniskunst der Griechen und Römer. Dr. Götze. 11 12 Uhr im Kaiser⸗Friedrich⸗Museum, Rubens. Mittwoch, den 30. Januar. 11—12 Uhr im Kaiser⸗Friedrich⸗Museum, Hochrenaissance in Florenz und Venedig. Dr. Troche. 12 13 Uhr im Neuen Museum, Kupferstichkabinett, Grünewalds Werke im Kupferstichkabinett. Direktor Winkler. 12—13 Uhr in der Vorderasiat. Abt., Die Dynastie von Akkad (um 2500). Dr. Heinrich. Donnerstag, den 31. Januar. 11 12 Uhr im Schloßmuseum, Kunsttechniken des Mittelalters. V.: Goldschmiedearbeiten. 12—13 Uhr im Neuen Museum, Aegyptische Abt., Der Osiris⸗ glaube. Dr. Zippert. 12 13 Uhr im Museum f. Völkerkunde, Indien, Volkskunst und Handwerk in Indien. Dr. Waldschmidt. Freitag, den 1. Februar. 8 12—13 Uhr im Alten Museum, Bilder aus dem griechischen Alltag. Strenger. 8 12 13 Uhr im Schloßmuseum, Das Kunstgewerbe des Mittel⸗ alters, I. Textilkunst. Dr. H. J. Schmidt. Sonnabend, den 2. Februar. 12— 13 Uhr in der Islamischen Abt., Rundgang durch die Sammlung. 8 12—13 Uhr im een Museum, Aegyptische Abteilung. Kultur des mittleren Reichs: Der Säulenhof. 2—8 Uhr im Prinzessinnenpalais, Unter den Linden. Der Tanz in der Kunst. Das Bildnis in der Plastik. (Führung durch beide Ansstellungen) Dr. Haertzsch.

Direktor

8