1935 / 20 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 24 Jan 1935 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 20 vom 24. Januar 1935.

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Das Verbot ist erfolgt, weil die „Weißenberg⸗Sekte“ unter dem Deckmantel religiöser Betätigung spiritistische Sitzungen ab⸗ hält, in denen unter Verwendung von Medien die Geister großer Männer und Nationalhelden zitiert werden, um so für die Sekte und den „Meister“ Josef Weißenberg Propaganda zu machen und darüber hinaus versucht, die Verdienste der heutigen Regie⸗ rung für sich in Anspruch zu nehmen. Derartige Veranstaltungen können infolge des spiritistischen Unfugs nur als Entweihung des Gottesdienstes angesehen werden, ganz abgesehen davon, daß die aufpeitschenden und religiös⸗fanatischen Geisterreden auf die eelische Verfassung der Versammlungsteilnehmer, zu denen auch ses scher areg. Kinder gehören, einen unheilvollen Einfluß ausüben. Durch den Einfluß Weißenbergs sind bereits einzelne Personen dem religiösen Wahnsinn verfallen. Die Gemeingefährlichkeit dieser Umtriebe der Weißenberg⸗Sekte wird dadurch gesteigert, daß diese ihre Veranstaltungen seit der nationalsozialistischen Erhebung mit dem Ideengut der nationalsozialistischen Revolution zu ver⸗ brämen versucht und damit das nationalsozialistische Gedanken⸗ gut schamlos herabwürdigt.

Gebührenpflichtige Unterschriftsbeglaubigung.

Der Reichs⸗ und Preußische Innenminister stellt in einem Erlaß an die Polizeibehörden fest, daß die Stempelpflichtigkeit von Post⸗ oder anderen Vollmachten die Erhebung von Verwaltungs⸗ gebühren für die Amtshandlung von Unterschriftsbeglaubigung nicht ausschließe. Die Stempelsteuer sei eine reine Urkundensteuer und werde durch die Vollmacht als solche ausgelöst. Die Ver⸗ waltungsgebühr sei für die besondere Amtshandlung der unter⸗ schriftlichen Beglaubigung zu erheben.

Kunst und Wissenschaft. Spielplan der Berliner Staatstheater.

Freitag, den 25. Januar. Staatsoper: Der Bettelstudent. Dirigent: Preuß. Be⸗ ginn: 20 Uhr. 8 1 Schauspielhaus: Heroische Leidenschaften. Die Tra⸗ gödie des Giordano Bruno von E. G. Kolbenheyer. Be⸗ ginn: 20 Uhr.

Aus den Staatlichen Museen. Im Deutschen Museum ist für die vom Pergamon⸗Museum

kommenden Besucher ein neuer Eingangsraum geschaffen worden. Dort sind die vier mächtigen Prophetenstatuen von der Trierer

Liebfrauenkirche, sowie die großen mittelalterlichen Rittergrab⸗

steine aus Boppard aufgestellt worden.

In neuem Gewande zeigt sich die Sammlung Simon, für

die im Obergeschoß des Deutschen Museums drei intime

Räume mit Seitenlicht neu eingerichtet wurden. Die bisherigen

Simon⸗Kabinette werden in der Hauptsache von der Sammlung altniederländischer Gemälde eingenommen werden.

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Die Beschäftigung der Industrie ist im Dezember 1934 saison⸗ mäßig zurückgegangen, in den Verbrauchsgüterindustrien etwas stärker als im Vorjahr. Nach der Industrieberichterstattung des Statistischen Reichsamts hat die Zahl der beschäftigten Arbeiter von 62,8 % im November auf 61,9 % der Arbeiterplatzkapazität im Dezember abgenommen. Die Gesamtzahl der geleisteten Arbeiter⸗ stunden ist von 59,0 % im November auf 57,0 % der Arbeiter⸗ stundenkapazität im Dezember gesunken. Die durchschnittliche täg⸗ liche Arbeitszeit hat im ganzen ebenfalls abgenommen; sie beträgt im Dezember 7,45 Stunden gegen 7,60 Stunden im November.

Die Beschäftigung ist zunächst in den Industriezweigen zurück⸗

egangen, die von den Witterungsverhältnissen stark abhängig sind. Im Baugewerbe hat sich die Zahl der beschäftigten Arbeiter gegen⸗ über dem Vormonat um 5 % der Höchstbeschäftigung vermindert. Die Abnahme der Bautätigkeit hat auch zu einer weiteren Ein⸗ schränkung in den Baustoffindustrien geführt, so vor allem in der Pflasterstein⸗ und Schotterindustrie, in der Herstellung von Mauer⸗ ziegeln, von Dachpappe und von Wand⸗ und L.e Die Zementindustrie, die Steinzeugindustrie und die tonwaren⸗ industrie konnten dagegen ihr Arbeitsvolumen noch weiter er⸗ höhen. 1 Ferner hat sich die Tätigkeit in den Industriezweigen ver⸗ mindert, die ihre Vorbereitungen für das Winter⸗ und das Weih⸗ achtsgeschäft im November abgeschlossen hatten. Dies gilt zu⸗ nächst für einzelne Zweige der papierverarbeitenden Industrie, wie für die Herstellung von Kartonagen, von Briefumschlägen und für die Papierveredelung. Die Textilindustrie konnte im anzen ihr Arbeitsvolumen noch auf dem Stand des Vormonats benten Hier wurde der Rückgang in der Seidenindustrie, in den umwollwebereien, in den Teppich⸗ und Möbelstoffwebereien, in der Wollindustrie und in der Trikotagenindustrie durch die Zu⸗ nahme in den übrigen Zweigen der Textilindustrie ausgeglichen. Stärker war der Rückgang in der Bekleidungsindustrie. Hier hat ich die Beschäftigung in allen Zweigen mit Ausnahme der Kor⸗ ettfabrikation, der Lederhandschuhindustrie und von Teilen der Hutindustrie wieder vermindert. Schließlich ist die Zahl der beschäftigten Arbeiter und der geleisteten Arbeiterstunden in den Industriezweigen gesunken, die

Der Hochschullehrer soll Führer und Erzieher fein. Die neue Reichs⸗Habilitations⸗Ordnung.

Zu der neuen Reichshabilitationsordnung veröffentlicht einer der zuständigen Referenten, Prof. Dr. Bachér, im Amtsblatt des Reichserziehungs⸗Ministeriums einige grundsätzliche Bemer⸗ kungen. Durch die Reichshabilitationsordnung werde der fast nur in der Vorstellung vorhandene „Privatdozent“ beseitigt und an seine Stelle der „Dozent“ gesetzt, der in und mit seiner Tätigkeit dem Volksganzen und damit dem Staate verantwortlich sei. Das be⸗ währte Alte sei dabei übernommen und noch mehr als bisher in den Vordergrund gerückt; nur sei die wissenschaftliche Befähigung nicht mehr allein Ausweis, sondern unumgängliche Voraussetzung für diese akedemische Lauf'bahn. Ihr Nachweis werde durch die eigentliche Habilitation geführt, die von der Erteilung der Lehr⸗ berechtigung vollständig abgetrennt wurde. Diese Zerlegung des Verfahrens in zwei Teile sei notwendig gewesen, um möglichst allen, die sich für berufen halten, die Möglichkeit zu geben, ihre Fähigkeit zu wissenschaftlicher Arbeit unter Beweis zu stellen. Der bisherigen Gepflogenheit, wissenschaftlich Qualifizierten die

bilitation zu verweigern, weil in der betreffenden Fakultät ein ehrbedürfnis nicht mehr bestand oder anerkannt wurde, sei damit ein Ende bereitet und der Weg freigemacht, um auf möglichst breiter Grundlage wissenschaftlich geeignete Bewerber für die Lehrberechtigung auswählen zu können. Daß den durch die Habi⸗ litation als zu wissenschaftlicher Arbeit Befähigten die Führung eines besonderen Titels, des „habilitierten Doktors“, zugebilligt werde, entspreche der Auffassung, daß die nachgewiesene Leistung auch dann kenntlich bleiben solle, wenn der Betreffende später ein akademisches Lehramt nicht bekleidet. Ueberall würden in Ver⸗ waltung, Wirtschaft, Handel und Industrie wissenschaftlich beson⸗ ders hochqualifisierte Männer gebraucht, die die Hochschule nun⸗ mehr in diesen „habilitierten Doktoren“ 111““ Im Gegensatz zur Feststellung der wissenschaftlichen Befähigung seien für die Erteilung der Lehrberechtigung einschneidende Aenderungen notwendig gewesen, um die Auslese der Besten unter den Habili⸗ tierten im Interesse der Heranbildung unserer akademischen Jugend sicherzustellen, der Besten nicht nur nach wissenschaftlicher Leistung, sondern auch nach Lehrbefähigung, Persönlichkeit und Charakter. Der nationalsozialistische Staat könne nur solche Männer mit wichtigen Erziehungsaufgaben betrauen, die bereit und fähig sind, der Jugend auch über die wissenschaftliche Aus⸗ bildung hinaus wahre Führer und Erzieher zu sein. Die Bestim⸗ mungen für die Erteilung der Dozentur sähen daher eine Lehr⸗ probe sowie die Bewährung im Gemeinschaftslager und auch in der Dozenten⸗Akademie vor. Im Interesse des akademischen Nach⸗ wuchses selbst werde weiter die Erteilung der Lehrbefugnis in eine Hand, die des Reichswissenschaftsministers, gelegt, wodurch die Möglichkeit gegeben sei, die Erteilung der Dozenturen mit dem Bedarf an Nachwuchs für Hochschullehrer in Einklang zu bringen. Das schon sprichwörtliche Privatdozentenelend werde durch die Neuregelung herabgemindert werden, auch wenn dem Dozenten keine feste Bezahlung in jedem Falle zugesichert werden kann.

Die Beschäftigung der Industrie im Dezember 1934.

Hausrat und sonstige Gegenstände für den Wohnbedarf herstellen, so in der Möbelindustrie, der Porzellanindustrie, der Geschirrstein⸗ gutindustrie, der Metallwarenindustrie, in Teilen der blechverar⸗ beitenden Industrie und in der Herstellung elektrischer Heiz⸗ und Kochapparate. Die Funkindustrie und die Spielwarenindustrie haben ebenfalls ihre Tätigkeit eingeschränkt. Die Beendigung der Vorbereitungen für das Peihnachtsgeschäft zusammen mit Witte⸗ rungseinflüssen haben auch zu Einschränkungen in einzelnen Nahrungs⸗ und Genußmittelindustrien geführt, o in der Teig⸗ warenindustrie, in den Fischräuchereien, in der Obst⸗ und Gemüse⸗ konservenherstellung, in der Süßwarenindustrie, in der Mar⸗ garineindustrie, in der Zigarrenindustrie und in den Sekt⸗ kellereien. 1 1

In einer beträchtlichen Anzahl von Industriezweigen ist dagegen die Beschäftigung auch im Dezember weiter gestiegen. Hier ist zunächst der Fahrzeugbau zu nennen, der bereits im Dezember die kommende Frühjahrssaison vorbereitete. Inner⸗ halb dieser Gruppe hat sich die Beschäftigung in der Kraftfahr⸗ zeugindustrie, in der Fahrradindustrie und im Karosserie⸗ und Wagenbau wieder erhöht. Auch in einzelnen Zweigen der Nah⸗ rungs⸗ und Genußmittelindustrien hat sich das Arbeitsvolumen aus jahreszeitlichen Gründen weiter erhöht, so in den Zucker⸗ raffinerien, der Fleischwarenindustrie, den Brotfabriken, den Brauereien und Mälzereien und in der Zigarettenherstellung. Schließlich hat die Tätigkeit auch in einer Reihe von Industrie⸗ zweigen zugenommen, die von Witterungs⸗ oder sonstigen jahres⸗ zeitlichen Einflüssen so gut wie unabhängig sind. Hier sind vor allem die wichtigen Investitionsgüterindustrien, wie die Großeisen⸗ industrie, der Maschinenbau, der Waggon⸗ und Schiffbau und die N. E.⸗Metallwalzwerke zu nennen. Auch in Teilen der chemischen In⸗ dustrie, der Eisen⸗ und Stahlwarenindustrie, der Papiererzeugung, der Ledererzeugung und im Steinkohlenbergbau hat sich das Arbeitsvolumen weiter erhöht. Alle diese Industriezweige spiegeln den Gang der konjunkturellen Entwicklung besonders deutlich wider. Man kann daher, wenn man von den Saisoneinflüssen absieht, feststellen, daß sich der Auftrieb der Wirtschaftstätigkeit auch im Dezember weiter, wenn auch gegenüber dem Vorjahr etwas ver⸗ langsamt, fortgesetzt hat. 1

Beschäftigung der Industrie (Ergebnisse der Industrieberichterstattung)

Zahl der beschäftigten Arbeiter in % der Arbeiterplatzkapazität

Zahl der geleisteten Arbeiterstunden in % der Arbeiterstundenkapazität

Arbeitszeit der Arbeiter in Stunden

Durchschnittliche tägliche

November

Dezember November Dezember November Dezember

esamte Industrie.. 62,8 Produktionsgüterindustrie. 63,0 Verbrauchsgüterindustrie... 62,6 Großeisenindustrie . ... 72,1 N. E.⸗Metallhütten und ⸗Walzwerke 1 74,9 beeöb-l“]; 65,7 Baugewerbrctee. . 1 64,6 Fahrzeugbauau. 8 63,2 extilindustrie 8 73,5 N. E.⸗Metallwarenindustrie. 68,] olzverarbeitende Industrie 1 Nahrungsmittelindustrie .. Genußmittelindustrie..

61,9 59,0 7,60 7,45 61,9 60,5 5 7,71 7,58 61,7 57,0 55 7,46 7,28 72,5 67,9 7,75 7,90 75,7 62,4 1 7,67 7,66 66,3 63,6 . 7,88 G 59,2 64,4 56,1 7,45 7,52 73,0 62,2 7,01 7,05 67,7 65,1 G1 7,95 7,42 52,1 52,9 49, 7,88 7,71 69,4 68,3 5,6 7,88 7,82 78,2 75,3 s 7,71 7,65

Berliner Börse am 24. Januar.

Freundliche Grundstimmung Geschäft noch klein. 1

Wenn auch das geschaft infolge der andauernden Zurück⸗ haltung der Privatkundschaft an der heutigen Berliner Börsg noch keine Belebung erfahren hat, war die Tendenz doch freund⸗ licher als am Vortage. Die Meldungen über lebhaften Auftrags⸗ eingang in der Maschinenindustrie, sowie über den Neueingang von Russenaufträgen für die Eisenindustrie brachten einge Nach⸗ frage, hauptsächlich von seiten der Kulisse in Maschinen⸗ und Montanaktien. Hiervon ausgehend zeigte sich auch für den größten Teil der übrigen Papiere späterhin leicht Kaufneigung. Jedoch lagen die Kurse zumeist nur eine Kleinigkeit n als am Vor⸗ tage, und konnten auch bis gegen Schluß des Verkehrs nicht sonderlich anziehen.

Montanwerte waren ohne Ausnahme gut gehalten, vereinzelt, z. B. eichh und Hoesch, je ¼ *% 25 Am unnotierten Kalimarkt waren Wintershall gefragt (plus 3), sonst waren Kali⸗ papiere ebenso wie chemische Werte und Braunkohlenwerte ver⸗ nachlässigt. Am Elektromarkt zeigten sich z. T. kleine Kurs⸗ besserungen in Gesfürel (plus 24) und Siemens (plus ½). Unter

Maschinenwerten waren Muag (plus 1) und Berlin⸗Karlsruher

(plus ¾⁴) etwas stärker begehrt. Das Hauptinteresse der Börse richtete sich auf einzelne Spezialpapiere wie Hotelbetrieb (plus 2) Deutsche Erdöl (plus 1), Hamburg⸗Süd (plus 1 ¾¼2) und Otavi (plus w). Unter Glattstellungen der Kulisse litt Conti⸗Gummi (minus 2 ¼2) und Aschaffenburger Zellstoff (minus 1 ½¼).

Am Kassamarkt waren Banken wieder angeboten und bis zu 1 ½ % niedriger. In Börsenkreisen ist man jetzt hinsichtlich der Frage der Wiederaufnahme der Dividendenzahlung an den Groß⸗ banken etwas wemiger zuversichtlich gestimmt. In Renten zeigte das Geschäft wenig Veränderung, die Kurse waren meist gut be⸗ hauptet, Dollarbonds und umgestellte Dollarobligationen über⸗ wiegend ein Kleinigkeit höher. Tagesgeld war zu 3 % bis 3 % 5 unverändert. Am internationalen Devisenmarkt lagen das Pfund, aber auch der Dollar sehr fest. In Berlin stellte sich das englische Pfund auf 12,27 12,21) und der Dollar auf 2,51 (2,50) RM.

Die deutsche Industrieproduktion im Jahre 1934.

Im Durchschnitt des Jahres 1934 hat die Warenerzeugung der deutschen Industrie um rund ein Viertel zugenommen: die Indexziffer der jährlichen Industrieproduktion (1928 = 100) ist, nach den vorläufigen Berechnungen des Instituts für Konjunktur⸗ forschung von 60,2 im Jahre 1932 auf 67,8 im Jahre 1933 und auf 85,2 im Jahre 1934 gestiegen. Besonders stark hat sich die Erzeugung von Produktionsgütern vergrößert; aber auch die Verbrauchsgüterindustrien konnten, trotz der im 2. Halbjahr auf Teilgebieten einsetzenden Rohstoffschwierigkeiten, mehr Waren er⸗ zeugen als 1933. Während zur Zeit der tiefsten Krise, um 1932, nur ungefähr ebensoviel Waren hergestellt wurden wie um die Jahrhundertwende, hält sich die Produktion (auf das gegen⸗ wärtige Reichsgebiet bezogen) im Jahre 1934 bereits wieder auf dem Stand von 1911. Der Wert der 1934 hergestellten Waren beträgt brutto 53 Mrd. Reichsmark, das sind 12 Mrd. mehr als 1933 und 15 Mrd. mehr als 1932. Diese Zunahme der Erlöse

hängt überwiegend mit dem Anwachsen des Mengenabsatzes zu⸗ sammen; die Industriepreise sind nämlich von 1933 auf 1934 nur um rund 3 % gestiegen.

Arbeitslosigkeit und Beschäftigung

im Winter.

Auch in diesem Winter mußte eine Reihe von Arbeiten infolge

des schlechten Wetters vorübergehend eingestellt werden. Die Arbeitslosigkeit ist daher zum Jahresende wieder etwas gestiegen. Die Zunahme betrug im November 85 000 und im Dezember 252 000, so daß Ende Dezember 2 604 000 Arbeitslose bei den Arbeitsämtern gezählt wurden. Die saisonmäßige Steigerung der Arbeitslosigkeit ist aber niedriger als in allen Jahren seit 1925, also nicht einmal so groß wie im Jahre 1933. Das läßt, wie das Institut für Konjunkturforschung in seinem neuesten Wochenbericht ausführt, vermuten, daß gerade in den letzten Monaten wieder starke Kräfte am Werk waren, die wenn man die Einflüsse der Witterung außer acht läßt die Arbeitslosigkeit weiter senkten. Das ist um so bemerkenswerter, als sich im Sommer des vergangenen Jahres das Tempo, in dem die Arbeits⸗ losigkeit abnahm, verlangsamt hatte. Während sich im Jahre 1933 die Arbeitslosigkeit von Ende März bis Ende Oktober um 1 854 000 verringerte, fiel sie in der gleichen Zeit des Jahres 1934 nur um 531 000.

Die Gesamtzahl der Beschäftigten erreichte wie im Jahre 1933 Ende Oktober ihren höchsten Stand. „Regulär“ und „zusätzlich“ waren zusammen fast 16 Mill. Arbeiter und Angestellte beschäftigt. Bis Ende November 1934 ist die Zahl der „regulär“ Beschäftigten um ungefähr 160 000 zurückgegangen, die Verminde⸗ rung im November 1933 betrug rund 120 000. Damals stieg aber die Zahl der „zusätzlich“ Beschäftigten um ungefähr 90 000, hauptsächlich infolge des größeren Einsatzes von Notstands⸗ arbeiten, während im November 1934 mit dieser Arbeitsreserve noch gespart wurde. Die Zahl der Industriearbeiter dagegen ist, wie die Ergebnisse der Industrieberichterstattung zeigen, auch im November noch etwas gestiegen, und zwar um ungefähr 25 000. Auch die durchschnittliche Arbeitszeit hat sich im November noch erhöht. Innerhalb der Produktionsgüterindustrien war die Zu⸗ nahme der Beschäftigung, die im Verlaufe des Jahres besonders stark war, im November nur noch gering; hier machten sich be⸗ reits die jahreszeitlichen Einflüsse bemerkbar (Fahrzeugbau und Bauwirtschaft). Im Gegensatz dazu ist die Beschäftigung in den Verbrauchsgüterindustrien, die sich bisher bei weitem nicht so stark entfaltet hatte wie in den Produktionsgüterindustrien, auch im November noch ziemlich kräftig gestiegen.

Tabakversteigerung rheinischer Anbaugebiete.

Zu der diesjährigen Hauptversteigerung von Tabak aus dem Wittlicher Anbaugebiet hatten auch die Pflanzer aus dem An⸗ baugebiet der Nahe bei Sobernheim ihr Tabakgut angeliefert. An der Versteigerung beteiligten sich rheinische Tabakfabriken und süddeutsche Rohtabakhändler. An Wittlicher Tabak wurden 1364 Ztr. Mittelgut und über 400 Ztr. Obergut eingeschrieben und zugeschlagen. Mittel⸗ (Haupt⸗)gut erzielte je nach Güte 50 61 RM, Obergut 40 46 RM. Es handelt sich hierbei um Rundpreise, auf die bei der Abnahme des Tabaks auf Grund der Hehopen dei⸗ noch Zu⸗ oder Abschläge von Seiten des Aufkäu⸗ ers oder des Pflanzers bewilligt werden. Aus dem Nahe⸗An⸗ augebiet waren insgesamt 116 Ztr. Grumpen, Sandblatt, Mittel⸗ und Obergut angeboten. 1n erzielten 32 RM, Sandblätter 60 RM, Mittelgut 55 RM, Obergut 40 RM.

E11““ .“

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 20 vom 24. Januar 1935.

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Die wirtschaftliche Bedeutung des Reichsgefetzes über das Kreditwesen.

Im Rahmen der Sonderverträge, die von der Wirtschafts⸗

ggsruppe Privates Bankgewerbe und der Stadt Berlin veranstaltet

werden, sprach Dipl.⸗Kaufmann Hellmut Reimann (Com⸗ merz⸗ und Privat⸗Bank) über „Die wirtschaftliche Bedeutung des Reichsgesetzes über das Kreditwesen“.

Die Feststellungen, die die Bankenquete im vorigen Jahre getroffen hat, haben, so sagte er, ihren Niederschlag in dem neuen Reichsgesetz über das Kreditwesen gefunden, das bereits am 1. Januar d. J. in Kraft getreten ist. Es ist vorläufig nur ein Rahmengesetz und wird im Laufe der Zeit ergänzt werden. Vorteilhaft ist es, daß es elastisch ist, daß das Kreditwesen langsam in seine Bestimmungen hineinwachsen kann. Seine Hauptzwecke sind eine verstärkte Sicherung der Bankeinlagen und der Bank⸗ depots und die Entstehung und Erhaltung eines gesunden Kapital⸗ marktes. Die tatsächliche Ausübung der Aufsicht über die Kredit⸗ institute liegt in den Händen des Aufsichtsamts, das aus dem Reichsbankpräsidenten, dem Reichsbankvizepräsidenten, einem vom Führer ernannten Mitglied und aus den Staatssekretären der vier beteiligten Ministerien gebildet wird. Ihm zur Seite steht der Reichskommissar für das Bankgewerbe, der die eigentliche vollziehende Gewalt hat. Die Zulassungsvorschriften für die Kreditinstitute werden neu geregelt. Während 1913 34 000 Bank⸗ niederlassungen bestanden, war die Zahl bis zum Jahre 1932 auf 40 000 angewachsen, obgleich eine Verkleinerung des Kredit⸗ volumens festzustellen war. Um den Ausdehnungsbestrebungen im Bankgewerbe ein Ziel zu setzen, mußte eingegriffen werden. So hat noch im Vorjahr die Hramnichwe bisce Staatsbank 16 neue Niederlassungen gründen wollen. Es wurde damals eine Gründungssperre erlassen, an die das Reichsgesetz über das Kreditwesen jetzt anknüpft.

Nach dem neuen Gesetz bedarf jede Gründung oder Er⸗ weiterung eines Kreditinstituts der Genehmigung des Reichs⸗ kommissars, der aber nur aus ganz bestimmt umrissenen Gründen seine Zustimmung versagen darf. Der numerus clausus ist somit vermieden worden. Die Neugründung kann versagt werden: 1. wenn der Bewerber nicht ehrbar und genug fachlich vorgebildet erscheint, 2. wenn ein örtliches Bedürfnis nicht besteht und 3. wenn der Bewerber nicht über das erforderliche Kapital ver⸗ fügt. Das Gesetz gibt aber weiterhin die Möglichkeit, daß zur weckmäßigen elcgaung des deutschen Kreditwesens die Weiter⸗ süruns eines Geschäftsbetriebes untersagt werden kann, wenn auch kein Verschulden vorliegt. Diese Bestimmung ist sicher geeignet, Kreditinstitute auszumerzen, die nur über so geringe eigene Mittel verfügen, daß sie nicht mehr als Bankbetriebe angesprochen werden können. Weiterhin sind alle Institute ver⸗ pflichtet, Bilanzen einzureichen, was vielfach die Geringfügigkeit der vorhandenen Eigenmittel zur Kenntnis des Reichskommissars bringen dürfte. Die Inhaber dieser kleinen Bankgeschäfte haben auf ihren Spezialgebieten nun oft große Fachkenntnisse ge⸗ sammelt. Es gilt darum, sie nicht einfach auszuschalten, sondern irgendwie in die Bankenorganisation zu übernehmen.

Von entscheidender Wichtigkeit sind in dem neuen Gesetz die Paragraphen 9 und 12. Kredite über 1 Mill. RM müssen danach

Die Handwerkskarte.

Das Reichswirtschaftsministerium teilt mit:

Das Reichsgesetzblatt vom 23. 1. 1935 veröffentlicht die oom Reichswirtschaftsminister und vom Reichsarbeitsminister erlassene Dritte Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über den vorläufigen Aufbau des deutschen Handwerks vom 29. 11. 1933. Die Verordnung enthält die Bestimmungen über die Handwerks⸗ karte. Die Handwerkskarte ist eine von den Handwerkskammern auszustellende Urkunde darüber, daß der Inhaber die Meister⸗ prüfung in seinem Handwerk abgelegt, die Berechtigung zur Führung des Meistertitels und damit das Recht erworben hat, einen selbständigen Handwerksbetrieb zu eröffnen oder zu leiten. Da die Verordnung sofort in Kraft tritt, darf also in Zukunft nur derjenige Handwerker sellbständig werden, welcher durch Ein⸗ tragung in die Handwerksrolle der Handwerkskammer nachweist, daß er die Handwerkskarte erworben hat.

Für den gegenwärtigen Zustand gilt folgendes: Alle jetzt schon selbständigen Handwerker erhalten auch ohne Meisterprüfung die Handwerkskarte, mit Ausnahme derjenigen, die nach dem 31. De⸗ zember 1899 geboren und nach dem 31. Dezember 1931 in die Handwerksrolle eingetragen sind. Diese müssen, um selbständig zu bleiben, die Meisterprüfung bis Ende 1939 nachholen. Hand⸗ werkliche Industriearbeiter können in besonderen Fällen zur Meisterprüfung und damit zur Handwerkskarte zugelassen werden, wenn sie 5jährige Arbeit in ihrem Handwerksfach nachweisen.

Damit hat die nationalsozialistische Reichsregierung den wich⸗ tigsten langjährigen Wunsch des deutschen Handwerks erfüllt und eine Entwicklung beseitigt, die zur Uebersetzung und Verelendung vieler Handwerke zu führen drohte, weil sich zahlreiche unfähige, unlautere oder jugendliche Personen im Handwerk selbständig machten und sowohl den Markt verdarben als auch die Kundschaft enttäuschten. Die Handwerkskarte und der Meistertitel setzen heute ein Lebensalter von 24 Jahren voraus. In einer Ver⸗ öffentlichung bezeichnet der Reichskommissar für den Mittelstand, Ministerialdirektor Dr. Wienbeck, die Verordnung als einen großen historischen Wendepunkt in der Geschichte des deutschen Handwerks und spricht die Erwartung aus, daß das deutsche Handwerk durch

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts im

Ru hrrevier: Am 23. Januar 1935: Gestellt 18 910 Wagen.

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche

Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“

88 24. Januar auf 39,50 (am 23. Januar auf 39,50 ℳ) für 0 kg.

Berlin, 23. Januar. Preisnotierungen für Nahrungs⸗

mittel. (Einkaufspreise des Lebensmitteleinzel⸗

handels für 100 Kilo frei Haus Berlin in Originalpackungen.) Bohnen, weiße, mittel 29,00 bis 30,00 ℳ, Langbohnen, weiße 40,00 bis 42,00 ℳ, Linsen, kleine, 1933: 42,00 bis 43,00 ℳ, 1934: 44,00 bis 47,00 ℳ, Linsen, mittel, 1933: 45,00 bis 46,00 ℳ, 1934: 50,00 bis 55,00 ℳ, Linsen, große, 1933: 49,00 bis 50,00 ℳ, 1934: 57,00 bis 75,00 ℳ, Speiseerbsen, Viktoria, gelbe 83,00 bis 91,00 ℳ, Speiseerbsen, zollverbilligt 58,00 bis 61,00 ℳ, Reis, nur für Speisezwecke notiert, und zwar: Bruch⸗ reis 22,00 bis 23,50 ℳ, Rangoon⸗Reis, unglasiert 24,50 bis 25,50 ℳ, Siam Patna⸗Reis, glasiert 30,00 bis 38,00 ℳ, Italiener⸗Reis, glasiert 28,00 bis 29,00 ℳ, Deutscher Volksreis, glasiert 25,00 bis 26,00 ℳ, Gerstengraupen, grob 34,00 bis 35,00 ℳ, Gerstengraupen, mittel 35,00 bis 37,00 ℳ, Gerstengrütze 29,00 bis 30,00 ℳ, Haferflocken 37,00 bis 40,50 ℳ, Hafergrütze, ge⸗ sottene 42,00 bis 43,00 ℳ, Roggenmehl, Type 997 26,00 bis 26 50 ℳ, Weizenmehl. Type 790 31,50 bis 32,50 ℳ, Weizen⸗ mehl, Type 405 37,00 bis 42,00 ℳ, Weizengrieß, Type 405 38,00 bis 42,00 ℳ, Kartoffelmehl, superior 35,65 bis 36,50 ℳ, Zucker, Melis 67,65 bis 68,65 ℳ, Aufschläge nach Sortentafel —,— bis —,— ℳ, Röstroggen, glas in Säcken 33,00 bis

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Stellt sich heraus, daß der Kreditnehmer schon bei anderen Instituten ähnliche Kredite aufgenommen hat, 5 kann das Aufsichtsamt die einzelnen Kredit⸗ geber in bezug auf die Höhe der gesamten Verbindlichkeiten und in bezug auf die Zahl der in Anspruch genommenen Institute benachrichtigen. Das ist der Anfang der Erfüllung eines lang⸗ ehegten Wunsches: der sogenannten Kreditkontrolle. Weiterhin har das Eigenkapital des Bankgeschäfts in einer angemessenen Höhe zum Gesamtengagement zu stehen. Aus diesen Bestimmungen ergeben sich gewisse Probleme, die durch die näheren Erläute⸗ rungen zum Bankgesetz noch zu klären sind. Bei einer Ein⸗ räumung von ungedeckten Krediten über 5000 RM ist der Kredit⸗ nehmer verpflichtet, seine wirtschaftlichen Verhältnisse offenzulegen. Schwierigkeiten entstehen dadurch, daß die eine Bank diese Vor⸗ schrift vielleicht lax, die andere sie dagegen sehr streng handhabt. Der näheren Klärung bedarf weiterhin die Vorschriht, daß ein Kreditinstitut beispielsweise einer Gesellschaft, in deren Aufsichts⸗ rat eine leitende Persönlichkeit der Bank sitzt, nur einen Kredit einräumen darf, wenn der gesamte Vorstand und der Aufsichtsrat ihre Zustimmung erteilen. Die Schwierigkeit besteht darin, daß vielleicht alle Vorstandsmitglieder und Aufsichtsratsmitglieder nicht zu erreichen sind. Die Bestrebungen gehen darum dahin, daß nur die anwesenden oder erreichbaren Mitglieder der beiden Gremien sich zustimmend äußern sollen.

Das Netz von Bestimmungen über die Liquidität ist drei⸗ teilig: 1. wird eine Barliquidität vorgeschrieben, die der Banken⸗ kommissar bis auf höchstens 10 % bemessen darf. Die Bar⸗ liquidität besteht aus Kassenbeständen, aus Guthaben bei der Reichsbank und das Guthaben bei den Postscheckämtern. 2. sind bei den Liquiditätsvorschriften 30 % aus Handelswechseln, die innerhalb 90 Tagen fällig sind und aus lombardfähigen Wert⸗ papieren vorgesehen. Schließlich haben 3. die Gesamtverpflich⸗ tungen in angemessenem Verhältnis zu dem eigenen Kapital des Instituts zu stehen. Was die Barliquidtät von 10 % anlangt, müßten, wenn die Höchstgrenze erreicht werden soll, die Bar⸗ bestände bei den Banken beträchtlich aufgefüllt werden. Insgesamt fehlen an dieser Höchstgrenze bei den Zwischenbilanzbanken über 800 Mill. RM. Wollten die Banken diese ca. 800 Mill. RM in Kassenbestände überführen, so könnten sie Wechsel in verstärktem Maße rediskontieren oder Effekten verkaufen. Das bedeutete, daß heute verzinsliche Aktiven der Banken in unverzinsliche um⸗ ewandelt würden. Legt man eine Verzinsung von 5 % zugrunde, o würde das einen Ausfall von rd. 30 Mill. RM für die deut⸗ chen Banken bedeuten, ein Ausfall, der von der Rentabilitäts⸗ eite her kaum tragbar erscheint. Möglich erscheint aber, daß neben einer Senkung der Habenzinsen alle Dienstleistungen, die die Banken heute unentgeltlich leisten, dadurch Gewinne abwerfen könnten, daß man Gebühren dafür erhebt. Ein großer Vorteil besteht darin, daß die Grenze für die Barliquidität vom Bank⸗ kommissar elastisch festgesezt werden kann. Darin liegen volks⸗ wirtschaftliche Möglichkeiten. Die Barreserve gibt den maß⸗ gebenden Stellen ein Mittel in die Hand, um neben der Diskont⸗ politik und neben der offenen Marktpolitik die Kreditpolitik ent⸗ scheidend zu beeinflussen.

dem Bankkommissar gemeldet werden.

Leistung und frelbige Mitarbeit am Staate Adolf Hitlers das hohe Vertrauen rechtfertigen werde, das die Reichsregierung ihm durch die Handwerkskarte geschenkt habe.

Devisenbewirtschaftung.

Aufwendungen und Zahlungen im Inland

für Ausländer.

Der Leiter der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung teilt durch RE. 12/35 D. St. mit: „Es wird wiederholt darüber Klage geführt, daß es inländischen Firmen nicht gestattet sei, ohne be⸗ sondere Genehmigung zugunsten ausländischer Geschäftsfreunde, Vorstands⸗ und Aufsichtsratsmitglieder Aufwendungen zu machen und ihnen Reichsmarkbeträge z. B. als Aufwandentschädigungen zur Verwendung im Inland auszuhändigen. Zur Klarstellung der Frage bemerke ich:

1. Die Bezahlung von Diensten oder Leistungen, die ein In⸗ länder zugunsten eines Ausländers bestellt, ist nicht genehmigungs⸗ bedürftig. Es handelt sich hierbei nicht um Zahlungen für Rech⸗ nung des Ausländers, da die Bestellung von vornherein für eigene Rechnung des Inländers erfolgt und der Umstand, daß sie dem Ausländer zugute kommt, devisenwirtschaftlich ohne Bedeutung ist. Ob eine rechtliche Verpflichtung gegenüber dem Ausländer besteht oder ob es sich nur um die geschäftsüblichen Gefälligkeiten handelt, ist gleichgültig.

2. Die Leistung von Reichsmarkzahlungen an Ausländer im Inland ist genehmigungsbedürftig. Es bestehen jedoch gegen die Erteilung dieser Genehmigung keine Bedenken, wenn ein Miß⸗ brauch nicht zu befürchten ist. Es können daher sowohl Einzel⸗ genehmigungen, die als Verwendungsgenehmigung im Sinne des Runderlasses 117/34, Abschn. BI, Ziffer 2 (in der Fassung des Runderlasses 124/34 Abschn. E) zu behandeln sind, erteilt als auch die allgemeinen Verwendungsgenehmigungen des Runderlasses 117/34 Abschn. A dahin erweitert werden, daß inländische Firmen ausländischen Geschäftsfreunden, Vorstands⸗ und Aufsichtsrats⸗ mitgliedern die Beträge, die sie zur Bestreitung ihrer Aufenthalts⸗ kosten im Inland benötigen, unter ausdrücklichem Hinweis auf diese Zweckbestimmung aushändigen dürfen.“

34,00 ℳ, Röstgerste, glasiert, in Säcken 34,00 bis 36,00 ℳ, Malzkaffee, glasiert, in Säcken 42,00 bis 48,00 ℳ, Rohkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime 320,00 bis 360,00 ℳ, Roh⸗ kaffee, Zentralamerikaner aller Art 340,00 bis 500,00 ℳ, Röst⸗ kaffee, Brasil Superior bis Extra Prime 380,00 bis 430,00 ℳ, Röstkaffee, Zentralamerikaner aller Art 420,00 bis 590,00 ℳ, Kakao, stark entölt 170,00 bis 190,00 ℳ, Kakao, leicht entölt 184,00 bis 220,00 ℳ, Tee, chines. 810,00 bis 880,00 ℳ, Tee, indisch 900,00 bis 1400,00 ℳ, Ringäpfel amerikan. extra choice 170,00 bis 180,00 ℳ, Pflaumen 40/50 in Kisten 86,00 bis 88,00 ℳ, Sultaninen Kiup Caraburnu Anslese ¼ Kisten 55,00 bis 68,00 ℳ, Korinthen choice Amalias 55,00 bis 64,00 ℳ, Mandeln, süße, handgew., ¼ Kist. 160,00 bis 170,00 ℳ, Mandeln, bittere, handgew., †¼ Kist. 200,00 bis 210,00 ℳ, Kunsthonig in ½4 kg-Packungen 71,00 bis 73,00 ℳ, Bratenschmalz in Tierces 180,00 bis 182,00 ℳ, Bratenschmalz in Kübeln 184,00 bis 186,00 ℳ, Purelard in Tierces, nordamerik. —,— bis —,— ℳ, Berliner Rohschmalz 170,00 bis 172,00 ℳ, Speck, inl., ger., 180,00 bis 190,00 ℳ, Markenbutter in Tonnen 286,00 bis 294,00 ℳ, Markenbutter gepackt 294,00 bis 300,00 ℳ, feine Molkereibutter in Tonnen 278,00 bis 282,00 ℳ, feine Molkerei⸗ butter gepackt 286,00 bis 294,00 ℳ, Molkereibutter in Tonnen 270,00 bis 272,00 ℳ, Molkereibutter gepackt 278,00 bis 282,00 ℳ, Landbutter in Tonnen 256,00 bis 260,00 ℳ, Landbutter gepackt 264,00 bis 268,00 ℳ, Kochbutter in Tonnen —,— bis —,— ℳ, Kochbutter gepackt —,— bis —,— ℳ, Allgäuer Stangen 20 % 94,00 bis 104,00 ℳ, Tilsiter Käse, vollfett 148,00 bis 164,00 ℳ, echter Gouda 40 % 146,00 bis 156,00 ℳ, echter Edamer 40 % 150,00 bis 160,00 ℳ, echter Emmentaler (vollfett) 190,00 bis 220,00 ℳ, Allgäuer Romatour 20 % 116,00 bis 124,00 ℳ. GPreise in Reichsmark.)

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Eine Bilanz der Fettversorgung.

Das Fettgesetz vom 23. März 1933 brachte den Willen der Reichsregierung eindeutig zum Ausdruck, dem Bauern künftig einen gerechten Preis für seine mit dem Weltmarkt nicht mehr konkurrenzfähige Fetterzeugung zu sichern und Deutschland der Nahrungsfreiheit mit Fettstoffen entgegenzuführen. Seit dem Er⸗ laß des Fettgesetzes und seiner vielfältigen Ausführungsbestim⸗ mungen ist wiederholt versucht worden, die Versorgungslage mit Fettstoffen darzustellen und im besonderen unsere Abhängigkeit vom Ausland aufzuzeigen. Keine der bisher veröffentlichten Bilanzen kann jedoch Anspruch auf Vollständigkeit erheben, da die einzelnen Positionen, aus denen sich eine solche Bilanz zu⸗ sammensetzt, zum Teil nur unvollkommen oder methodisch nicht richtig erfaßt sind. Zum erstenmal versucht nun das Institut für Konjunkturforschung, in einer Sonderbeilage zum Wochen⸗ bericht vom 23. Januar 1935 diese Lücke zu schließen. Es kommt dabei in der Hauptsache zu folgenden Ergebnissen.

Die Gesamterzeugung Deutschlands an Fetten betrug im Jahr 1933 1 073 000 t gegen 1 016 000 t 1928. Davon waren 1933 0,22 Mill. t mit Hilfe ausländischer Futtermittel erzeugt gegen⸗ über 0,26 Mill. t 1928. Die „echte“ Inlandserzeugung, d. h. also die Fettmenge, die ausschließlich aus deutschem Futter gewonnen wurde, war 1933 um 6 % größer als im Durchschnitt der Jahre 1928/32. Der Einfuhrüberschuß an Fetten hat sich von 1928 bis 1933 etwas verringert, so daß der Gesamtanteil der „echten“ In⸗ landserzeugung an Fetten von 36,5 % im Jahre 1928 auf fast 41 % im Jahr 1933 gestiegen ist. In diesen Zahlen ist der Fettverbrauch für industrielle Zwecke und der Fettverbrauch für Nahrungszwecke zusammengefaßt.

Betrachtet man den Verbrauch an Nahrungsfetten allein, so beträgt der Anteil der „echten“ Inlandsversorgung im Jahr 1933 bereits 47 %. Im einzelnen bestehen freilich große Unterschieden bei industriell bearbeiteten Nahrungsfetten (Margarine, Pflanzen⸗ fette, Speiseöle) ist der Auslandsanteil am höchsten. Eine Mittel⸗ stellung nehmen Butter, Schmalz und Käsefett ein. Bei Fett aus Speck werden mehr als drei Viertel im Inland erzeugt, und bei Trinkmilch und Speisetalg kann mit einer vollständigen Selbst⸗ versorgung gerechnet werden. In der Gesamtbilanz sind für 1933 noch 128 000 t Fett enthalten, die infolge der Verfütterung von Milch usw. der menschlichen Ernährung nicht unmittelbar zugute kommen.

Zusammenfassend kommt das Institut zu dem Ergebnis, daß 1933 ein Fettfehlbetrag von etwa 1,3 Mill. t durch die Einfuhr von Fetten oder Futtermitteln aus dem Ausland gedeckt wurde. Durch Rationalisierung der Fettbearbeitung, durch Umstellungen im industriellen Fettverbrauch usw. können davon nach Ansicht des Instituts etwa 0,3 Mill. t eingespart werden. Von dem Rest dienen 0,2 Mill. t der industriellen Verarbeitung ausländischer (bezw. mit ausländischen Futtermittel erzeugter) Fette, so daß für die Nahrungsmittelversorgung etwa 800 000 t Fett, deren Ver⸗ brauch bisher vom Ausland abhängig ist, durch die Maßnahmen der Erzeugungsschlacht in der Landwirtschaft zu gewinnen wären, um den deutschen Fettverbrauch restlos auf eigenem Boden zu decken.

Wirtschaft des Auslandes.

Der polnische Handelsminister über Polens Handelsbeziehungen zu Deutschland.

Warschau, 24. 1. 1935. Im Haushaltsausschuß des Sejm gab der Handelsminister Rajchman einen Rückblick über die polnische Wirtschaftspolitik. Ein Rückblick auf das Jahr 1934 erlaube, die wirtschaftliche Entwicklung mit Optimismus anzusehen, wenn auch die allgemeine Belebung noch nicht genügend sei und besonders die privaten Kapitalanlagen sich noch nicht wieder genügend ent⸗ wickelten. Bei Besprechung der Handelsverträge hob Rajchman hervor, daß Polen besondere Sorgfalt auf die weitere Entwicklung der Beziehungen zu Deutschland als dem unmittelbaren westlichen Nachbar lege, da der Handelsverkehr mit Deutschland erhebliche Bedeutung besitze. „Wir können die Hoffnung haben, daß diese Be ziehungen im laufenden Jahre bei gemeinsamer Anstrengung sich verbessern werden, daß man Wege zur Erleichterung der Umsätze und zur Lösung der bisherigen großen Schwierigkeiten findet.“ Weiter drückte der Handelsminister die Hoffnung aus, daß auch die seit geraumer Zeit geführten Handelsverhandlungen mit England trotz erheblicher Schwierigkeiten zu einem günstigen Abschluß kommen würden. Zur Arbeit des ausländischen Kaiptals in Polen unterstrich der Handelsminister, daß ausländisches Kapital selbst⸗ verständlich in Polen erwünscht sei und alle erforderlichen Arbeits⸗ bedingungen fände. Er sei durchaus Anhänger der Rentabilität des Kapitals und eines ehrlichen Verdienstes. Dagegen würde Polen jeglichen Wucher, jegliche Spekulation und unreellen Ver⸗ dienst bekämpfen.

Rückgängige Passivität des österreichischen Außenhandels im Jahre 1934. 8

Wien, 23. Januar. Im abgelaufenen Jahr hat sich, wie in einer abschließenden Statistik mitgeteilt wird, der Einfuhr⸗ 8t gegenüber 1933 um 82,2 Mill. Schilling auf 291,2 Mill. Schilling, also um 22 % verringert und damit seinen bisher tiefsten Stand erreicht. Der Gesamtumfang des Außenhandels ist um 94,4 Mill. S. gestiegen, und zwar die Einfuhr um 6,1 und die Ausfuhr um 88,3 Mill. S. Der Ausfuhrüberschuß der Fertigwaren erhöht sich um 21 Mill. S. oder 11 % gegenüber dem Vorjahr.

Herstellung eines neuen Kunstseidegarns bei der American Bemberg Korp.

New York, 23. Januar. Die American Bemberg Corpora⸗ tion, die Tochtergesellschaft der J. P. Bemberg in soll, wie verlautet, ein neues Kunstseidegarn herstellen, das se bst die Feinheit der besten Naturseide übertreffen soll. Die Preise sollen nur 5 Cent für das englische Pfund höher sein gegenüber den gewöhnlichen Kunstseidengarnen, die von der American Bem⸗ berg gesponnen werden. 8